uͤlfen zur Errichtung und Unterhaltung von landwirthschaft⸗ 18 Mittelschulen“ unter Erhöhung der bezüglichen Aus⸗ gabeposition von 220,000 ℳ um 15,000 ℳ, den Betrag von 235,000 ℳ zu bewilligen“, und zu Kap. 498 Tit. 11 (Zur Remuneration der technischen Deputation für das “ wesen 7200 ℳ) folgende vom Abg. Donalies beantragte Re⸗
olution: 1 8 “ Angesichts der neuesten Erfahrungen in Betreff des der Rinderpest und in Anerkennung 8 Gefohreg;. 1
ß zenden Kreise und somit auch die Binnentr. 1 Rußland grenzenden Kreis denne. .⸗ a.
seres fortwã bertragung
sferes Staates fortwährend durch Ue ung 1 2 heiten, die in Rußland heimisch sind, ausgesetzt sind, erklärt das
Haus der Abgeordneten: 1
8 Die Bestrebungen des Herrn Ministers der landwirth
schaftlichen Angelegenheiten, die veterinärpolizeiliche Ueberwachung
der Grenzkreise besser zu organisiren, sind vollständig ger cht⸗
fertigt. Die Vorschläge des qu. Ministers, die derselbe 8 nischen Depntation für das Veterinärwesen zur 1 82. vorgelegt, und wie folgt gefaßt sind: „Eine g vielleicht darin zu finden sein, daß man 1) zwar die Kreis hekaber stellen in den betreffenden Grenzkreisen mit Privatpraris ließe, aber gleichzeitig 2) die direkte Einnahme der Grenzthierärzte ohne Privatpraris höher stellte und ihnen gleichzeitig “ ge. wissen Bezirk des Hinterlandes (einige Kreise) die Fun tionen vor Oberveterinärs in der Stellung der Bezirksthierärzte zum 8. um sie in praktischer Thätigkeit zu erhalten, und, ihnen — kung auf die Verhältnisse, beziehungsweise die sich iexan erg bende Konformation zu sichern“ — sind vollkommen zweckmäßig 1 e t. „ „ 2 8 und “ Königliche Staats⸗Ministerium wird aufgefondert, die so geplante Organisation so schnell als zulässig zur Ausführung zu bringen; mit dem dazu vom im ersten Absatze Rinußland heimisch sind“ heimisch sind. An der Debatte über
Abg. v. Ludwig gestellten Unterantrag: 8. Resolution statt der Worte: „die in
zu setzen: die in Rußland und Oesterreich
die Resolution betheiligte sich außer dem Antragsteller und dem Minister für die landwirthschaft⸗
chen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, der Abg. u““ Die übrigen dauernden Ausgaben des Etats wurden sämmt⸗ lich genehmigt. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend
10 Uhr. —
Die Erklärung, welche der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ainisteriums, Staats⸗ und Finanz⸗Minister Campha üsen, in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten über den Etat der Seehandlu ng 18— dem Abg. Richter (Hagen) bgab, hatte folgenden Wortlaut: 8 ““ Meine Die Unterhaltung heute hat sich wesentlich ge⸗ dreht um das gewerbliche Etablissement der Seehandlung, die Brom⸗ berger Mühlen und um die Leihämter. “ 8 Was das Etablissement in Bromberg betrifft, so⸗ darf ich als bekannt voraussetzen, daß die Seehandlung schon in früheren Perio⸗ den sich bemüht hat, sich des Besitzes dieses Etablissements zu ent⸗ äußern, daß aber ihre desfallsigen Bemühungen gescheitert hd a der nothwendigen Rücksicht auf Schiffahrtsinteressen, die le haf haben wünschen lassen, daß das Etablissement im Besitze der 8 handlung verbleiben möge. Diese Schiffahrtsinteressen würden sich auch dem entgegenstellen, daß an Stelle der Seehandlung ein Pächter träte, indem auch mit diesem es für sehr viel schwieriger erachtet werden würde, sich auseinanderzusetzen, als wie das bei der gegen⸗ wärtigen Verwaltung der Fall ist. Da nun diese Verwaltung 5. Ganzen und Großen immer noch erhebliche Ueberschüsse gebracht hat, — man kann ja natürlich nicht von einem einzelnen Jahre einen Rückschluß auf die Thätigkeit eines solchen Etablissements machen
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welgn — erschien es qgoignet. daß. die, Seflo Miik den städtischen DVeporden wegen der Uebernahme der Leihämter zu verständigen. Das ist schon vor langen Jahren mißlungen, das ist bei den Ver⸗ FPandlungen, die vor etwa 1—2 Jahren stattgefunden haben, eben⸗ alls mißlungen. Wir haben den städtischen Behörden aus ihrem Verhalten in dieser Angelegenheit natürlich durchaus nicht einen Vorwurf gemacht, sie sind ja dazu berufen, ihr eigenes Interesse zu wahren, und ihnen steht das Urtheil darüber zu, in wie weit sie das thun, und uns steht nicht das Recht zu, dies Verhalten einer Kritik zu unterwerfen. Der erste Herr Redner oder vielmehr der zweite Redner — der erste Redner, der sich mit den Leihämtern beschäftigte hat eine Erklärung rorgelesen, die in der Gruppe ertheilt worden sein soll. Ich für meine Person habe aus dieser Vor⸗ lesung zum ersten Male etwas von dieser Erklärung gehört, und es wird daher nicht auffallen dürfen, wenn die Ausdrücke nicht genau so wie bei anderen G legenheiten gewählt sind. Es hat zwar kein b Widerspruch mit den Aeußerungen der Staatsregierung stattgefunden aber wenn sie vielleicht nicht vollständig mit denjenigen Aeußerungen übereinstimmen, die ich selbst wohl gemacht habe, — das liegt doch auf der Hand, daß bei der Erörterung der Frage der Leihämter es sich wesentlich um den Druck in den Erwerbsverhältnissen der Be⸗ wohner der Stadt Berlin, und zwar derjenigen Schichten handelte, ie auf solche Aushülfe angewiesen sind. Daß in diesen Schichten der Bevölkerung in diesem Augenblicke die Erwerbsverhältnisse un⸗ günstig liegen, ist von der Staatsregierung weder jemals bestritten joch jemals bezweifelt worden. Die geehrten Herren Redner, die “ Gegenstand gesprochen haben, sind nun in in ihren Ansi hten über die Wirksamkeit der Leihämter sehr verschie⸗ ener Meinung. Ich würde keinem von beiden unbedingt beitreten können. Ich glaube zwar, daß der Hr. Abg. Richter in vielen Punkten auf richtige Seiten der Sache hingewie⸗ en hat. Es ist wahr, das Leihamt in der Jägerstraße macht bessere Geschäfte, und zwar, weil es in dem wohlhabenderen Theile der Stadt gelegen ist. Es ist auch ferner richtig, daß die Leihämter icht die Bestimmung haben, den Fabrikanten Vorschüsse auf ihre Waaren zu geben. Natürlich sind auch diese bis zu einem gewissen Umfang⸗ berechtigt, dort zu beleihen; aber man würde nicht behaup⸗ ten können. daß dies die Aufgabe der Leihämter sei. Wenn aber dann der geehrte Redner so weit gegangen ist, zu sagen, daß die Leih⸗ ämter den Wucher groß zögen, und daß sie es wären, die den Ver⸗ kehr der Rückkaufanstalten, wie sie, glaube ich, genannt sind, ermöglicht hätten, halte ich das für irrig. Man legt einen roßen Werth auf die Fortexistenz er Leihämter, nicht damit durch sie der Wucher groß gezogen werde sondern damit durch sie der Wucher eingeschränkt werde. Die Grenzen, bis zu welchen das Privatunternehmen noch hoffen darf Gegenstände zur Beleihung zu empfangen, werden wesentlich einge⸗ schränkt dadurch, daß ein mit solcher Regelmäßigkeit und Akuratesse geleitetes Institut wie die staatlichen Leihämter ihnen zur Seite stehen, und weil dadurch die Möglichkeit gegeben ist, sich gegen ercessive Anforderungen zu schützen. 1 Schließlich, meine Herren, kann ich mich dahin aussprechen, daß ““ glaube, daß der Staat dauernd diese Geschäfte beibehalten ann, die gegenwärtig die Leihämter betreiben; andererseits schließe ch mich auch der Auffassung an, daß es ein höchst ungeeigneter Zeit⸗ punkt sein würde, wenn wir mit der Aufhebung der Leihämter gegen⸗ ärtig Fogdehen wollten. Ich sehe das weder für dieses noch für das nächstfo gende Jahr als thunlich an. Ich hoffe, daß die Leihämter, wenn leich es keineswegs, wie irrigerweise angeführt wurde, rühmend her⸗ vorge 25 wurde, daß das Kreditkapital sich vergrößert habe — im 1““ recht sehr gefallen, wenn die Kreditanfor⸗ Eeungen. 6. Institu sich verringerten, indem wir daraus den Schluß ziehen könnten, daß muthmaßlich die Erwerbsverhältnisse sich
so
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ünsti staltet haben — wie bisher fortfahren werden, nach Be⸗ Festaltet ce Kreditsuchenden im geeigneten Falle die er⸗ wünschte Hülfe zu gewähren. *2 — Nach einer im Reichs⸗Eisenb ahn⸗Amte gefertigten Uebersicht waren auf den de utschen Eisenbahnen aim Jahre 1876 bei einer Länge von . Kilometern an Be⸗ triebsmitteln vorhanden: 10,258 Lo omotiven (3942 Per⸗ sonenzugs⸗Lokomotiven, 4992 Güterzugs⸗Lokomotiven und 1324 Rangir⸗ und Tender⸗Lokomotiven) oder 0,36 Stück pro Kilometer Bahnlänge; 17,821 Personenwagen mit 41,015 Achsen oder pro Kilometer 1 ½ Achsen; 3879 Gepäckwagen mit 8986 Achsen oder 0,3 Achsen pro Kilometer und 200,887. Güterwagen aller Art mit zusammen 406,877 Achsen oder pro Kilometer Bahn⸗ länge 14,8 Achsen, und zwar 61,508 bedeckte Güterwagen 125,222 Achsen (436 Achsen pro Kilometer), 4374 Vieh⸗ Pferdewagen mit 8802 Achsen (0,3. Achsen pro Kilometen, un 135,005 offene Güterwagen mit 272,853 Achsen (9,5½¼2 chsen pro Kilometer). Im Verhältniß zur Bahnlänge sind am Stärksten ausgerüstet mit Lokomotiven: die Niederschlesisch⸗ Märkische Eisenbahn (0,7%¼ Stück pro Kilometer) und die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn (0,6 Stück pro Kilometer); mit Personenwagen: die Main⸗Neckar⸗Eisenbahn (4,25 Achsen pro Kilometer) und die Homburger Eisenbahn (4,00 Achsen pro Kilometer); und mit Güterwagen aller Art: die Saarbrücker und Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn (42,57 Achsen pro Kilometer), die Cöln⸗Mindener Eisenbahn (33,57 Achsen pro Kilometer) und die Bergisch⸗Mörkische Eisenhahn (33,08 Achsen pro Kilometer).
— Nach s. 25 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Zuni 1865 hat unter mehreren Muthern derjenige ein vorzügliches Recht auf Verleihung des Bergwerkseigenthums, dessen Muthung zuerst bei der zuständigen Bergbehörde präsentir worden ist. Wer aber durch Schürfarbeiten, welche 8. gesetzlicher Vorschrift unternommen worden sind, ein Minera auf seiner natürlichen Ablagerung entdeckt, geht, wenn er binnen einer Woche Muthung einlegt, den anderen Muthun⸗ gen vor, welche nach dem Zeitpunkt seines Fundes, aber vor seiner Muthung präsentirt worden sind. Dagegen ist derjenige vom Finderrecht ausgeschlossen, welcher gegen die Vorschrift des Gesetzes, also namentlich an Orten, wo nicht geschürft werden darf, oder auf fremdem Grund und Boden wider Wissen und Willen des Grundbesitzers und ohne Ermächtigung der Behörde Schürfarbeiten ausführt und auf diese Weise einen Fund gemacht hat. In Beziehung auf diese Bestimmung ist in der Rechtspraris streitig, wer unter dem Grundbesitzer zu verstehen sei. Neuerdings ist diese Frage vom Ober⸗Tribunal eingehend erörtert worden. Das Appellationsgericht zu Cassel hatte einem Bergassessor, welcher auf Grund der Erlaubniß eines lediglich. mit der ö tion beauftragten Forstbeamten der sachsen⸗coburg⸗gothaischen Fideikommißforsten daselbst Schürfarbeiten unternommen 8 ein Mineral entdeckt hatte, das Finderrecht aberkannt, wei das von dem Grundbesitzer bestellte Schürfrecht ein ding⸗ liches Recht sei und nur derjenige zur, Bestellung desselben befugt sei, der berechtigt ist, dem betreffenden Grundstück dingliche Verpflichtungen aufzulegen. Diese Ansicht wurde vom Ober⸗Tribunal (III. Senat, Erkenntniß
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vom 13. November 1876) in der vom Appellationsgericht ausgesprochenen meinheit nicht gebilligt, vielmehr unterschied das Sher. Fritc in Beziehung auf die zu ertheilende Schürferlaubniß zwif hen Grundeigenthümer und Nießbraucher resp. Pächter: Jeg nnegh⸗ dem die Schürkarheit p gürer eh irwikrec ht zu bestimmen, ob der Schürfer sich mit dem Eigenthümer, oder mit dem Nutzungs⸗ berechtigten, oder mit Beiden wegen Vornahme der Schürf⸗ arbeiten zu benehmen hat. Der Umfang der Rechte, welche nach Civilrecht der Eigenthümer oder der Nutzungsberechtigte an. dem Grundstück hat, bestimmt zugleich den Umfang, die Wirkung und die Dauer der Schürferlaubniß. Dagegen ist der bloße Verwalter eines Grundstückes als solcher und soweit ihn eine Vollmacht nicht besonders ermächtigt, nicht befugt an der ihm zur Verwaltung übergebenen Sache Gebrauchs⸗ rechte einzuräumen. 3
— S. M. S. „Gazelle“ ist, telegraphischer Nachricht zufolge, am 31. Januar cr. von Plymouth in See gegangen und passirte Nachmittags 2 Uhr
Bayern. München, 31. Januar. Der König trifft heut Abend über Partenkirchen von Hohenschwangau 1. 2 — Der Prinz Leopold wird am 10. Februar eine Reise nach Aegypten antreten. — Der Prinz Arnulf wird, dem Vernehmen der „Allg. Ztg.“ nach, nach Spanien reisen und dort sechs Wochen verweilen. — Das Gemeinde⸗Kolle⸗ gium wählte heute den Schriftsteller und Dichter Dr. Her⸗ man von Schmid zum bürgerlichen Magistratsrath. — Der „Post“ zufolge haben die Handels⸗ und Gewerbekammern von Nürnberg und Ober⸗Pfalz in einem an dem bleibenden Ausschuß des deutschen Handelstages gerichteten Gutachten ihre volle Ptiteenans zu dem Reichs⸗Eisenbahnprojekt aus⸗ gedrückt und sprechen ihre Ueberzeugung aus, daß das Pro⸗ jekt das nothwendige Ziel der deutschen Eisenbahnpolitik richtig bezeichne. 2
Württemberg. Stuttgart, 30. Januar. Die Königin mit der Herzogin Wera von Württemberg sind heute Mittag von Düsseldorf, wohin sich dieselben aus Anlaß des Hin⸗ scheidens des Herzogs Eugen von Württemberg begeben hatten, hierher zurückgekehrt. Zugleich mit Ihrer Majestät und Ihrer Kaiserlichen Hoheit ist die Herzogin Mathilde von Württemberg, Mutter des Herzogs Eugen, mit ihrer Tochter, der Herzogin Pauline von Württemberg, hier ein⸗ getroffen. 8
— 31. Januar. Der Großfürst Constantin Nikola⸗ jewitsch von Rußland ist heute hier eingetroffen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen. Ferner sind angekom⸗ men: der regierende Fürst Heinrich XIV. von Reuß j. L. der Prinz Friedrich von Schleswig⸗Holstein⸗Sonder⸗ bu rg⸗Glücksburg und der Erbprinz Georg und der Prinz Otto von Schaumburg⸗Lippe.
Beaden. Karlsruhe, 31. Januar. Im Auftrage des Großherzogs hat sich der General⸗Adjutant, General der Infanterie Freiherr von Neubronn heute nach Stuttgart begeben, um Se. Königliche Hoheit bei der heute Abend da⸗ selbst stattfindenden Beisetzungsfeier des Herzogs Eugen von Württemberg als Kommisfar zu vertreten.)
„Hessen. Darmstadt, 30. Januar. Heute trat nach längerer Pause die Zweite Kammer wieder zusammen. Bei der Berathung der Rekommunikationen der Ersten Kam⸗ mer bezüglich des Antrags von Rabenau, die Durchführung
schaftlichsten
des Art. 7 der Reichsverfassung über das Eisenbahnwesen betreffend, beschloß das Haus nach kurzer Debatte Beharren auf den früheren Beschlüssen gegenüber den abweichenden Be⸗ schlüssen der Ersten Kgammer. .
— 31. Januar. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer kam zunächst der Gesetzentwurf über dio Be⸗ nutzung der Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken auf der Landesuniversität fast ohne Debatte zur unveränderten Annahme. Auf das Gesuch der orthodox⸗jüdischen Religions⸗ gesellschaft zu Darmstadt, die definitiv rechtliche Trennung der orthodor⸗jüdischen Religionsgesellschaften von den israelitischen Gemeinden in Hessen und speziell in Darmstadt betreffend, wurde die Regierung nach kurzer De⸗ batte um eine Gesetzvorlage ersucht, nach welcher der Austritt der Israeliten aus den Synagogengemeinden ermöglicht und geregelt wird. Bezüglich der Rekommunikation der Ersten Kammer wegen Regelung des finanziellen Verhält⸗ nisses zwischen dem Staate und der evangelischen Kirche des Landes wurde auf dem früheren Beschlusse der Zweiten Kammer beharrt. Längere Debatten veranlaßten die Anträge von Möllinger u. Gen. auf Vorlage eines Gesetzent⸗ wurfs, wonach bei Ansetzung der Kommunalsteuer die ganzen Einkommensteuer⸗Kapitalien in Berücksichtigung gezogen, und von Schröder u. Gen., wonach das Gesetz über die Besteuerung der Kirchen⸗ und Religionsgemeinschaften geändert werden soll. Zu beiden Anträgen gelangten die Ausschußanträge, wonach die Regierung ersucht werden soll, in der Haupts ache gemãß den Anträgen zu verfahren, zur Annahme. Schließlich wurde die Vorlage über die Steuerfreiheit der Staatsbahnen nach kurzer Debatte angenommen.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 31. Januar. In der heutigen Sitzung genehmigte der Landtag den zwischen den Kommissarien thüringischer Staaten wegen Errichtung gemeinschaftlicher Strafanstalten abgeschlos⸗ senen Vertrag en bloec. Sodann wurde der Landtag vertagt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Januar. * volkswirthschaftliche Ausschuß des Abgeordneten⸗ hauses beschloß, in die Spezialdebatte über die Regierunge⸗ vorlage, betreffend die Aufhebung des Zollausschusses in Brody, nicht einzugehen. 88
Triest, 1. Februar. (W. T. B.) Baron von Werther, Graf Zichy und Calice sind heute Nachmittag um 1¼ Uhr mit dem Lloyddampfer „Castore“ aus Konstantinopel hier eingetroffen. 8 ; jer
Pest, 28. Januar. Der „Köln. Ztg.“ wird von hier geschrieben: Die ungarische Regierung erhielt, wie ich Ihnen bereits telegraphisch meldete, ein Anerbieten von Seiten jener Geldmänner der Gruppe Rothschild, die mit der Nationalbank „nicht“ eng verbunden find und womit die neue Bankgesell⸗ schaft in Ungarn eine ungarische Bank mit einem Metallfonds von 30 Millionen in Gold gründen will; die ungarische Re⸗ gierung soll dieser Gesellschaft mit einem Reservefonds von 1o Millionen beitreten und dafür das Recht der Oberaufsicht und der Ernennung eines Bank⸗Gou⸗ verneurs erhalten. Außerdem bildete sich aus den⸗ selben Geldmännern ein zweites Konsortium, das den unbegebenen Theil der 80 Millionen⸗Anleihe (namlich XMaͤlliopen) Iühernommenm. hat, ungorftrecken soll 16
2 „ „ 8 2 2 82 „ 8 3 8 reisen die ungarischen Minister nach Wien, um dort die end⸗ gültige Entscheidung über die Bankfrage herbeizuführen. Die ungarische Regierung hält an den Mai⸗Stipulationen fest.
8 9 2 * . 4 8 4 . 4 8 von denen weder der österreichische Reichsrath noch die Na⸗ tionalbank etwas hören will. Wenn nun der Ausgleich über 8* Bankfrage scheitert, wird Tisza dem König jene Vor⸗ 1“ unterbreiten, die auf Grund der ge⸗ 1 e “ mit den vaͤterländischen Geldkräften eeehcgs sind und die sowohl die Deckung des 8ö nuh ie Gründung einer ungarischen Bank zum
.““ s
31. Januar. Im Abgeordnetenhause richtete Helfy an den Minister des Innern folgende Interpella⸗ tion: „Sind die bei der Rückkehr der Czegleder Deputation getroffenen Polizeilichen Maßnahmen mit Einwilligung des Minister⸗Präsidenten Tisza erfolgt oder nicht? Wenn ja, oder
8+ 9 4 2 36 8 823½ 88 4 4 4 wenn der Minister⸗Präsident sie nachträglich billigte, womit kann er dies wechtfertigen? Madarasz interpellirte wegen des polizeilichen Verbotes gegen einen feierlichen Eämpfang der von Konstantinopel rückkehrenden Deputation. Wie der „Köln. Ztg.“ telegraphirt wird, will als Kompensation für das Bankprovisorium der Präsident der Nationalbank, Wodianer, die Verlängerung des Ter⸗ mins des 150⸗Millionen⸗Anlehens auf mehrere Jahre erwirken. .
Schweiz. Bern, 31. Januar. (N. Zürch. Ztg.) Der Sg n 1 h. 88 8 eingenbffischen Ober⸗Kriegskommissär Orn. August Rudolf von Rietheim (Aargau), Oberst⸗Lieute⸗ nant im Generalstab und bisher ber IV. Di⸗ 8— “ zum Oberst der Verwaltungstruppen, gewählt. Der Amtsantritt ist auf den 1. März festgesetzt.
Großbritannien und Irland. London, 31. Ja⸗ nuar. (E. C.) Die amtliche „London Gazette“ veröffentlicht das von Osborne, 27. Januar, datirte Königliche Dekret, welches dem Prinzen Wilhelm von Preußen, dem Enkel der Kö⸗ nigin, den Hosenband⸗Orden verleiht. — Lord Dunmore, Vertreter der Königin bei dem Begräbniß der Prinzessin Carl von Preußen, ist von Berlin zurückgekehrt und überreichte gestern der Königin in Osborne Briefe des Deutschen Kaisers und der Kaiserin. (A. A. C.) Unter dem Vorsitz der Königisn findet am 7. Februar im Buckingham⸗Palast ein geheimer Rath statt, in welchem die Thronrede zur Eröffnung des Parlaments zur Genehmigung unterbreitet werden wird. — Die Rede, welche Lord Lytton, der Vizekönig von Indien, am 1. Ja⸗ nuar im Kaiserlichen Lager zu Delhi anläßlich der Pro⸗ klamirung der Königin Victoria zur Kaiserin von Indien vor den daselbst versammelten eingeborenen Fürsten und Häupt⸗ lingen gehalten, liegt jetzt in ihrem vollen Wortlaute vor. Wir heben aus derselben hier nur die wichtigsten Sätze hervor, welche die auswärtigen Angelegenheiten des indischen Reiches betreffen. Nach einem Hinweis darauf, daß die Interessen und Pflichten der Königin nicht auf ihr eigenes Gebiet beschränkt seien, fährt die Rede fort: „Ihre Majestät wünscht aufrichtig die freimüthigsten und freund⸗ Beziehungen mit den Herrschern jener Territorien
—
qgauellen
gänge gestört worden sei.
1“
aufrecht zu erhalten, die, an den Grenzen dieses Reiches liegend, ihre Unabhängigkeit so lange dem schirmenden Schutz ihrer Macht verdanken. Aber sollte zu irgend einer Zeit die Ruhe dieser Macht von außen bedroht werden, so wird die Kaiserin von Indien wissen, wie ihr großes Erbe zu ver⸗ theidigen ist. Kein ausländischer Feind kann jetzt das britische Reich in Indien angreifen, ohne dadurch die gesammte Civi⸗ lisation des Orients anzutasten, und die unbegrenzten Hülfs⸗ ihres Gebiets, die muthvolle Treue ihrer Bundesgenossen und Vasallen, sowie die loyale Zuneigung ihrer Unterthanen haben Ihre Majestät mit umfassender Macht ausgestattet, jeden Angreifer zurückzuschlagen und zu züchtigen. Die Gegenwart der Vertreter von Souveränen, die von den fernsten Theilen des Orients der Königin ihre Iene ge zu dem Ereignisse, das wir heute feiern, dar⸗ ebracht haben bei dieser Gelegenheit, bezeugt in bedeutsamer eise die friedfertige Politik der Regierung von Indien und die Herzlichkeit ihrer Beziehungen zu allen Nachbarstaaten.“ — Die „Times“ schreibt: „Wir sind im Stande, die Mittheilung zu machen, daß Lord Salisbury gegen Dienstag, den 6. Februar, in London zu sein beabsichtigt. — Dem „Standard“ zufolge hat die Admi⸗ ralität eine Seitens einer Association eingegangene Offerte zur Hebung des an der irischen Küste gesunkenen Panzer⸗ schiffes „Vanguard“ acceptirt. Für den Fall, daß das Schiff an die Oberfläche gebracht werden sollte, hat sich die Admiralität zur Zahlung einer Summe von 170,000 Pfd. Sterl. verpflichtet. Die ursprünglichen Kosten des Rumpfes und der Maschinen des „Vanguard“ betragen ca. 284,000 Pfd. Sterl. — In Barrow wurden am 29. ds. zwei für die britische Marine gebaute Kanonenboote vom Stapel gelassen. Eines wurde „Forhound“, das andere „Forward“ getauft. Die Armirung eines jeden der beiden Kriegsfahr⸗ zeuge besteht aus vier Kanonen, darunter zwei 64⸗Pfünder.
Frankreich. Paris, 31. Januar. (K. Ztg.) Mit Ausnahme der legitimistischen und utramontanen Blätter nimmt die Presse die von dem Unterrichts⸗Minister Waddington ein⸗ geleiteten Reformen im Unterrichtswesen allgemein mit Beifall auf. — Auf den Rekurs des Obersten de Bastard gegen einen Beschluß des Kriegs⸗Ministers entschied der Staats⸗ rath, daß Beamte oder Offiziere, die Senatoren sind, in beiden Eigenschaften die festgesetzten Gehälter beziehen kön⸗ nen. — Laut dem „Temps“ hat der Kriegs⸗Minister das Benehmen des Offiziers, der bei der Beerdigung des Israe⸗ liten Alcan das militärische Gefolge führte, durch Hinweisung auf ein Rundschreiben vom 2. November 1874 gerechtfertigt. — In der heutigen Versammlung der republikanischen Linken wurde die Annahme des Gesetzentwurfs für Aufhebung der Unterpräfekturen in Saint Denis und Sceaux im Seine⸗ departemet beschlossen. Vor Eröffnung der Berathung hielt der Vorsitzende der Versammlung, Leblond, eine lange An⸗ sprache, worin er seine Freude über die Eintracht der drei „Gruppen der Linken kund gab, die nicht durch die letzten Vor⸗ Der Redner ermahnte seine Ge⸗ nossen, sie möchten die Wiederkehr ähnlicher Vorgänge ver⸗ hüten und nur an die zu leistenden Dienste denken. Er nahm der Versammlung hierauf die feierliche Verpflichtung ab, daß
die Republik endgültig gegründet werden solle, „zumal der
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steigende Grimm ihrer Gegner sattsam beweise, welche Fort⸗ schritte dieselbe mache.“ — Der Kapitän Cameron wurde gestern vom Marschall Mac Mahon empfangen. — Es wurde schon gemeldet, daß Benjamin Raspail die Absicht hatte, einen Entwurf vorzulegen, der den Priestern die Ehe gestatten soll. Der Gruppe der äußersten Linken wurde diese Frage vorgelegt und von ihr derselben die voll⸗ ständigste Zustimmung gegeben. Der Entwurf, der von der ganzen Gruppe vorgelegt werden wird, soll nur eine Ver⸗ fügung enthalten, einen Strafantrag gegen die Beamten des Civilstandes, welche den Priestern die Ehe verweigern wollten.
— 1. Februar. (W. T. B.) Das Zuchtpolizeigericht hat den Geranten des Journals „Droits de l'Homme“ (Or⸗ gans der sogen. Intransigenten) zu dreimonatlichem Gefäng⸗ niß verurtheilt und die Suspendirung des Journals auf 6 Monate ausgesprochen.
Versailles, 30. Januar. Der Senat hielt heute eine Sitzung. Der Kriegs⸗Minister legte den von der Deputirten⸗ kammer angenommenen Gesetzentwurf für Erhöhung des Soldes der Offiziere vor und nahm die Vorlage ein⸗ stimmig an. Auch das Gesetz zur Eröffnung eines Kredits von 100,000 Frs. für die von der Hungersnoth betroffenen Einwohner der französischen Besitzungen in Ostindien wurde ohne Weiteres angenommen. Da General Pourcet erklärte, er habe seinen Bericht über den Gesetzentwurf über den Generalstab noch nicht fertig, so vertagte der Senat sich bis zum 2. Februar.
— 1. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer richtete Tardieu (von den Radikalen) eine Interpellation an den Mi⸗ nister des Innern, worin er demselben den Vorwurf machte, daß er die Beamten der Republik dem Klerus gegenüber nicht genügend schütze. Minister⸗Präsident Simon antwortete, so lange er im Besitze der Gewalt sei, werde er dieselbe mit Festigkeit und Mäßigung handhaben und Nie⸗ mand gestatten, sich der Anwendung der Gesetze zu entziehen. Nachdem Tardieu hierauf im Vertrauen auf die Iö
des Ministers die beantragte motivirte Tagesordnung zurück⸗ gezogen hatte, wurde die einfache Tagesordnung angenommen.
Italien. Rom, 27. Janugr. Die Deputirten⸗ kammer hat in der heutigen Sitzung mit 184 gegen 16 Stimmen das Gesetz genehmigt, laut welchem künftig Verhandlungen von Schwurgerichtssitzungen auch vor gefälltem Urtheilsspruche von der Presse wiedergegeben werden können. Cairoli, Menotti Garibaldi und 8 andere Abgeordnete haben ein Gesetz eingebracht, laut welchem denjenigen Patrioten, welche an dem Aufstands⸗ versuche bei Sapri theilgenommen haben, eine Pension von 1000 Lire gezahlt werden soll. — Francolino, der letzte Räuberhauptmann in den neapolitanischen Provinzen, ist in einem Treffen in der Nähe von Salerno getödtet worden.
— Das am 24. Januar von der Deputirtenkammer an⸗ genommene Gesetz über die Bestrafung des Miß⸗ brauchs der geistlichen Amtsgewalt enthält folgende Bestimmungen: 8
Art. 1. Der Diener eines Kultus, welcher sein Amt dazu miß⸗ braucht, die Institutionen und Gesetze des Staates anzugreifen und damit das öffentliche Gewissen und den Frieden der Familien stört,
wird mit Gefängniß von vier Monaten bis zu zwei Jahren und mit
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Buße bis zu 1000 Lire bestraft. Art. 2. Der Diener eines Kultus,. welcher in der Ausübung seines Amtes die Institutionen und Gesetze
an die Häfen verlassen und zwischen
des Staates, Königliche Dekrete oder andere Verordnungen der staatlichen Autorität, sei es mündlich oder schriftlich, tadelt und ver⸗ urtheilt, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten und mit Buße bis zu 1000 Lire bestraft. Im Fall, daß die Tendenz vorlag, zum Un⸗
gehorsam gegen die Gesetze des Staates und die Verordnungen der 1 85 1 set g eine besondere Erlarbniß aufweisen können, dürfen künftig
öffentlichen Autorität aufzuregen oder die Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte zu verhindern, tritt erhöhte Strafe ein (Ge⸗ fängniß von vier Monaten bis zu zwei Jahren, Buße bis zu 2000 Lire). Noch erhöhte Strafe Fefängniß im Minimum von zwei Jahren und Geldbuße von 2000 —3 Lire) tritt ein, wenn die Aufreizung wirklich zum aktiven Widerstand und zu Gewaltthätig⸗ keiten gegen die öffentliche Autorität führte. Dieselben Strafen finden auch auf diejenigen Anwendung, welche sich der Veröffentlichung und Verbreitung straffälliger Schriftstücke schuldig machen, gleich⸗ gültig, von welcher kirchlichen Autorität diese auch ausgehen. Art. 3. Die Diener eines Kultus, welche gegen die Verordnungen der Regierung Amtshandlungen vornehmen, werden mit Gefängniß⸗ strafe bis zu 3 Monaten und Buße bis zu 2000 Lire bestraft. Art. 4. Jede Kontravention gegen die seiner Zeit bestehenden ge⸗ setzlichen Vorschriften über die in bestimmten Fällen einzuholende Bestimmung der Regierung in Sachen des Kultus wird mit Ge⸗ fängniß bis zu 6 Monaten und mit Buße bis zu 500 Lire bestraft. Art. 5. Erhöhung des Strafmaßes für die Diener eines Kultus, welche in Ausübung ihres Amtes sich irgend eines anderen Ver⸗ gehens schuldig machen und Regelung der etwa auf Grund eines solchen zu erhebenden Civilansprüche. Art. 6. Das Forum für die Verletzung dieser Gesetzesbestimmungen sind die Assisen.
— 30. Januar. Der Kaiserlich Königlich österreichisch⸗
ungarische Botschafter bei dem König von Italien, Baron Haymerle, ist hier eingetroffen.
Türkei. Konstantinopel, 1. Februar. (W. T. B.) Amtlicher Meldung zufolge ist der seitherige Unterrichts⸗ Minister ussuf Pascha zum Finanz⸗Minister, Munif Effendi zum Minister des öffentlichen Unterrichts, Savas
N 1 2 5 ¹ „opno does Ni jots der I so des ArchipneIs — . : 22 Pascha zum Gouverneur des Vilajets der Inseln des Archipels, kommenden Ereignisse. * e. nal, „daß die von Lord Salisbury in Konstantinopel empfan-⸗ Ss solle dere v b Thrt 1 1284 10 io pe empfan⸗ 8 vn. znsn⸗ Es sollen noch einige andere genen und seinen Kollegen mitgetheilten Eindrücke dieselben christliche Musteschars ernannt, auch aus dem westlichen Theile .
Constant Pascha zum Musteschar des General⸗Gouverneurs von Bosnien ernannt worden.
Bulgariens ein neues Vilajet unter dem Namen Cossova gebildet werden.
— (W. T. B.) Dem Vernehmen nach hat der Fürst von Montenegro in Beantworrung der an ihn gerichteten Depesche Midhad Paschas den Antrag der Pforte, mit ihr in Friedensverhandlungen einzutreten, ange⸗ nommen und um Präzisirung der Grundlagen und Bedin⸗ gungen gebeten, unter denen die Pforte die Verhandlungen einzuleiten gedenke.
Wien, 1. Februar. (W. T. B.) Der Vertreter Ser⸗ biens, Zukits, hatte, wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, die türkischerseits verlangten Garantien kennen zu lernen gewünscht; der türkische Botschafter Aleko Pascha hat darauf erwidert, dem von Serbien zu den definitiven Friedensverhandlungen zu designirenden Vertreter werde in Konstantinopel, woselbst man sich sicherlich etnigen werde, alles Erforderliche mitgetheilt werden. Gleichwohl hat Aleko Pascha, um dem Wunsche von Zukits zu entsprechen, telegraphisch um Aufklärung in Konstantinopel gebeten und werden nach Eintreffen der Antwort die Verhandlungen fort⸗ gesetzt werden.
— 2. Februar. (W. T. B.) Wie der „Presse“ gemeldet wird, hätte Azarian Effendi dem Fürsten von Montenegro er⸗
klärt, die Pforte sei bereit, Montenegro eine Ge⸗
bietsarrondirung zu gewähren, dieselbe müsse indeß, da Art. 1 der türkischen Verfassung das osmanische Reich für ein untrennbares Ganze erkläre, in der Form einer Grenz⸗ berichtigung vorgenommen werden.
— Die „Pol. Korr.“ meldet aus Konstantinopel, 25. Ja⸗ nuar: Dringende Weisungen ergingen an alle Provinzen behufs rascher Einberufung und Beförderung der Reservisten des letzten Aufgebotes. Das ganze Kontingent dieser Kategorie muß läng⸗ stens bis zum 13. Februar marschbereit sein. Die Generalgou⸗
verneure haben überdies die Einsendung der von den Vilajets
unter dem Titel „Militärsteuer“ zu leistenden Beträge zu be⸗ schleunigen so wie Pferde für die Artillerie und Kavalerie im Requisitionswege anzukaufen. Binnen einer gegebenen ganz kurzen Frist hat jedes Välaiet eine bestimmte Anzahl Pferde nach Konstantinopel zu stellen. Die Veröffentlichung eines im Seraskierate in Ausarbeitung begriffenen neuen Militärgesetzes steht bevor. Nach demselben unterliegen alle Unterthanen, Türken und Nichttürken, der obligatorischen Dienstpflicht. Bei der Redaktion desselben soll die Militärorganisation Deutsch⸗ lands als Grundlage gedient haben.
Rustschuk, 25. Januar. Auf Anordnung des Marine⸗ Ministers müssen die Donau⸗Monitors vom 5. Februar Ismail (Sulina) und Turn⸗Severin kreuzen Marineverwaltung hat auch gegen 900 Mann Marine⸗Infanterie hierher geschickt, die auf der Flottille verwendet werden sollen.
— Die Kaiserlich ottomanische Botschaft in Wien erklärt sich in einer Zuschrift an das W. „Fremdenbl.“ ausdrücklich für autorisirt, in der allerformellsten und energischesten Weise die dem Generalissimus Abdul Kerim Pascha bezüglich des ihm von den ungarischen Studenten überreichten Ehren⸗ säbels in den Mund gelegten Worte zu dementiren. Aus Konstantinopel wird demselben Blatte geschrieben: „Gleich dem griechischen Patriarchen, Msgr. Joachim, hatte auch der armenische Patriarch, Msgr. Narses, vor einigen Tagen die Ehre, den Großvezier in seinem Hause zu Kuna⸗ Krapu empfangen zu können, worüber die hiesige armenische Kolonie ungemein erfreut ist. In seiner Ansprache an den Patriarchen machte Midhat Pascha darauf aufmerksam, daß die Armenier im türkischen Reiche eine zweite Heimath gefun⸗ den haben, und daß sie unter dessen Schutz ihren Glauben, ihre Sitten und ihre Sprache bis zum heutigen Tag erhalten konnten. Er hoffe, daß die Armenier dies nicht vergessen und auch fernerhin treue Söhne des Vaterlandes (Vatan) sein würden. Der Patriarch versicherte hierauf, daß seine Nation zu den treuesten Völkern des osmanischen Reiches gehöre und auch fernerhin so bleiben werde.“ 8 8
— Wie den „Times“ berichtet wird, ist die Pforte be⸗ müht, wie mit Serbien und Montenegro zum Frieden zu ge⸗ langen, so auch die Differenzen mit Rumänien auszu⸗ gleichen, welche durch etliche Artikel der türkischen Verfassung hervorgerufen wurden. In Konstantinopel verhandelt man über die Form einer Deklaration, welche die Empfindlichkeit Rumäniens beschwichtigen soll, und es ist der Meldung der „Times“ zufolge nicht unwahrscheinlich, daß die Beilegung der Differenzen zugleich mit der Erledigung des von Rumänien vor einiger Zeit in Konstantinopel übergebenen Memorandums erfol⸗ gen werde. Die Verhandlungen sollen die Stellung Rumäniens, welches die in dem Memorandum erwähnten Rechte, wenn
nicht legal, doch faktis s
Die
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ch ausübte, nicht alteriren, sondern nur!
der Friedensbasis
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siriren. — In London eingetroffene Privatdepeschen aus Konstantinapel melden, daß die Pforte die völlige Ent⸗ waffnung der Civilbevölkerung angeordnet habe. Nur die Militärs, die Polizei und gewisse Professionisten, wenn letztere
Waffen tragen. — Die „Times“ vom 29. d. M. schlagen der Pforte den Obersten Gordon, der gegenwärtig für den Vize⸗ könig von Aegypten die oberen Nilländer verwaltet, beziehungs⸗ weise erobert, zum Gouverneur von Bulgarien vor. St. Petersburg, 25. Januar. Man schreibt der „Pol⸗ Korr.“: Im Gegensatze zu den Behauptungen der hiesigen Blätter, daß General Ignatieff auf der Rückreise aus Konstantinopel mehrere Monate in Kiew bei seiner Familie zubringen werde, kann positiv versichert werden, daß derselbe nach einem nur eintägigen Aufenthalte in Kiew vielmehr so bald als möglich hier eintreffen wird, um genauen Bericht über die Situation in der Türkei und das Ergebniß der Kon⸗ ferenz zu erstatten. Es steht nicht zu erwarten, daß die Pforte ihre Vertreter an den Höfen Europas abberufen werde; der
türkische Geschäftsträger beim hiesigen Hofe Tewfik⸗Bey bleibt
jedenfalls hier, doch wurde derselbe aufmerksam gemacht, daß sich seine Vollmachten, gleich denen des russischen Geschäfts⸗ trägers in Konstantinopel, Botschafts⸗Rathes von Nelidov, nur auf die Erledigung laufender Geschäfte, nicht aber auf den Vortrag politischer Angelegenheiten erstrecken können. 8 Die „Ag. gén. russe“ meldet: Trotz der Behauptungen auswärtiger Blätter hat das Kabinet von St. Peters⸗ burg bisher keine Note abgesandt, und hat dies auch nicht thun können, bevor die Bevollmächtigten ihren Kabineten über ihre Mission Bericht erstattet haben. — Das „Journal de St. Petersbourg“ erklärt in der Rede des Lord Northcote nur ein günstiges Zeichen für die „Wir zweifeln nicht“, sagt das Jour⸗
nicht dazu führen sollten, zu erkennen, daß jetzt weniger als je sie in ihrer orientalischen Politik dem Mißtrauen bezüglich Rußlands Grund haben Raum zu geben, eines Staats, der kein anderes Ziel verfolgt, als das Schicksal der christlichen Bevölkerung ebenso sehr gegen den muselmän⸗ nischen Fanatismus von Unten her als gegen die administra⸗ tiven Mißbräuche von Oben her zu sichern. Außerdem aber werden sie die feste Ueberzeugung gewinnen — wir setzen unsere feste Hoffnung darauf — daß diese Sicherung nicht durch Versprechungen der türkischen Autoritäten gewonnen werden wird, und daß dieselben heute mehr als je unter den Schutz Europas, nicht aber unter den einer Konstitution ge⸗ stellt werden muß, welche Hr. Gladstone, zwar nicht zuerst, aber doch so richtig für einen Scherz erklärt hat.“
— Aus Petersburg, 30. Januar, wird gemeldet: Im Kaukasus predigen unzählige türkische Emissäre den Glaubenskrieg und die Empörung gegen Rußland. Stimmung der dortigen Bevölkerung ist in Folge dessen erregt.
Pest, 31. Januar. Berichten aus Wien zufolge, hat
die dortige türkische Botschaft zu den Friedensunter⸗
handlungen mit Serbien den General⸗Konsul und Sekretär Falcon Effendi delegirt, während Fürst Milan mit dieser Angelegenheit seinen Agenten Dr. Zukics betraut hat. Gleich nach dem Eintreffen der dazu nöthigen Vollmachten und In⸗- struktionen werden diese Delegirten zusammentreten, um die Friedensprotokolle, deren es wahrscheinlich einige geben wird, zu redigiren, während bis jetzt blos mündliche Besprechungen stattgefunden haben, wobei Alles nur ad notam genommen wurde. Wie sich jedoch aus letzteren ergiebt, wird in territorialer Hinsicht der status quo aufrecht erhalten und die Regulirung der Grenze, die Serbien wünscht, einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Zu diesem Zwecke würde dann eine eigene Grenz⸗ regulirungs⸗Kommissionzusammentreten, um an Ort und Stelle diese Angelegenheit zu schlichten. Ueberhaupt soll in Wien nur über folgende sechs Punkte unterhandelt werden: 1) Annahme des Pariser Vertrages von 1856 als Grundlage 8 und Wiederherstellung des status quo; 2) die Garantien, welche Serbien der türkischen Regierung für die Einhaltung der jetzigen Friedensbedingungen zu geben hätte; 3) Festsetzung der Zeit, wann die Türken ihre jetzigen Positionen in Serbien räumen werden; 4) Festsetzung der Kriegsentschädigung und des Termins ihrer Einzahlung; 5) Festsetzung des Termins für die zukünftige Tributzahlung, und 6) Bestimmungen über Serbiens zukünftige Wehrkraft. Nach Abschluß des Friedens wird der Sultan für Fürst Milan einen neuen Ferman ausstellen und wird erst dann darüber unterhandelt werden, ob Letzterer denselben persönlich abholen oder ob er ihm durch einen Delegirten der Pforte zugestellt werden soll.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Januar. Aus dem Amu⸗Darja⸗Gebiet liegen im „St. Pet. Herold“ folgende Nachrichten vor:
General Lomakin hat nach dem „Bak. Isw.“ 20 Werst von Kunä⸗Urgentsch an der Straße nach Kraßnowodsk, an dem großen Kanale aus dem Amu⸗Darja für ein zu errichtendes Fort und eine mit demselben verbundene Faktorei einen günstig gelegenen Platz ausfindig gemacht. Die Nivellirer bedition unter dem Obersten Pa⸗ trussewitsch arbeitet an der Feststellung des alten Bettes des Amu⸗ Darja (Usboj) auf der Strecke von Ssara⸗Kamysch bis Kunä⸗Ur⸗
entsch. Als Bedeckung hat diese Abtheilung der Expedition eine Rotte Infanterie und 20 Kosaken mit sich. Die andere Abtheilung hat mit Ausnahme der Kompagnie, welche als Bedeckung der Bohr⸗ arbeiten in der Gegend von Usun⸗Kuju dient, ein Lager bei Kunä⸗ Urgentsch bezogen. Der Chan läßt hierher Proviant schaffen. Der Cpan von Chiwa und General⸗Major Jwanow besuchten den Lomakin hierselbst. Bei der Unterredung mit dem Chan wurde u. A. auch der Wunsch der Einwohner des Chanats be⸗ berührt, eine russische Administration zu erhalten, da die Beamten des Chans bestechlich und zu allen Mißbräuchen geneigt wären. Der Chan schloß sich diesem Wunsch an und bittet die russische Regierung, ihm die Verwaltung des Chanats ganz aus den Händen zu nehmen. Der „Orenburgfk. List.“ meldet sogar, daß gegenwärkig eine starke Bewegung in Chiwa, um die defmitive Ver⸗ einigung des Chanats mit Rußland herbeizuführen, stattfindet. Der Chan petitionirt um die russische Unterthanenschaft und will Chiwa auf immer verlassen. Namentlich begünstigen die böheren Stände diese Bewegung und erwarten von der russischen Herrschaft große Vortheile.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Fanuar. (H. N.) Die Zweite Kammer ist dem Beschusse des anderen Hauses gefolgt und wird ebenfalls beondere Kom⸗ missionen für Begrtachtung des Heeresord, nungs⸗Vor⸗ schlages und des neuen Pfändungsvesetzes einsetzen. Die Wahl der Mitglieder steht für nächsten Mittwoch auf der Tagesordnung. Die Aussichten auf eine Majorität für die Regierungsvorlage in der Zweiter Kammer sind äußerst ge⸗
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