1877 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Feb 1877 18:00:01 GMT) scan diff

.—., Bekanntmachung.

Die Anlieferung eines Drucksatzes, bestehend aus: einem Plungerrohr von 800 Mm. Durchmesser, einem Plunger von 568 Mm. Durchmesser, drei Ventilkasten nebst dazu gehörigen Ventilen,

für die Königliche Steinkohlengrube Sulzbach⸗ Altenwald, soll im Wege der Submission vergeben werden.

Versiegelte und auf die Bedingungen gegründete Anerbiecten sind mit entsprechender Aufschrift fran⸗ kirt bei der unterzeichneten Berg⸗Inspektion:

Montag, den 26. Februar cr.,

Vormittags 9 Uhr, abzugeben, welche im Beisein der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Die Bedingungen können hier eingesehen, auch

en- Copialien bezogen werden. Cto. 45/2.)

ulzbach, den 29. Januar 1877.

Königl. Berg⸗Inspection V.

[1123]

8* ö“ Eisenbahn Verlin⸗ —Ndordhansen.

Vanu⸗Abtheilung Barby.

—☛2 8 99 Leferung vün leie üüim

Lbm. Gesimssteinen und

1443 Qu.⸗Meter 15 Cm. starker Abdeckplatten aus geeignetem wetterbeständigen Steinmaterial für den Bau der Brücke über die Elbe bei Barby soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben wer⸗

89 1 8 den und steht dieserhalb ein Termin auf Montag, den 19. Februar cr., Vormittags 11 Uhr,

in; ureau hierselbst an, bis welchem Offerten, welche versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Gesims⸗

steinen und Abdeckplatten“ en sein müssen, einzureichen sind. . Bedingungen, Steinlisten und Zeichnungen liegen in n Bureau zur Einsicht aus, auch können die n Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien von dort bezogen werden. 3 „Die Eröffnung der Offerten erfolgt im Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten. Nach der Terminsstunde eingehende Offerten werden nicht berücksichtigt.

Barbn, den 5. 7

Der Königli

Inspektor.

van den Bergh. (H. 5480)

Bekanntmachung. Neubau der Fischbachbahn.

„gEgSe, gg . * 82. 2927

1,033,000 Klgr. Eisenbahnschienen aus „Eisen oder Stahl, 57,220 Klgr. Seitenlaschen,

16,420 Klgr. Laschenbolzen mit Muttern, .Unterlagsplatten, klgr. Schienenschrauben,

m . gr. Schienennägel,

Suk ir

24. Februar d. J., 8 Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an die unterzeichnete König⸗ liche Eiser ion einzureichen, in deren und Zeichnungen mer 54) ein⸗

trzur b

. 5 4.,8

5

vrerben

IeneUne.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Berliner Stadteisenbahn. geehrten Aktionäre der Stadteisenbahn⸗Ge

Siad enbahn⸗Ge⸗

22„ baft werden hierdurch ge⸗ 8682

uts auf⸗

g am 10. März d. J.

zehn Prozent des von ihnen gezeichneten Aktien⸗ kapitals bei unserer Hauptkasse, Lützowstraße Nr. 69

—2. *8— 8 hier t, gegen eine von dieser auf den miteinzu⸗ reichenden Ouittungsbogen auszustellende Quittung eininzahlen. Auf die ju leistende Zahlung werden die Zinsen iu 4 ½ Prozent, welche für die bereits eingezahlten Dreißig Proßent von dem betreffenden Einzahlungstage ab zu vergüten simd, in Anrechnung gebrach

K de Einehlungen auf die jetzt ausgeschriebene Akticnrate fünnen bereits vom 15. Februar d. J. ab gelcistet werden, und erfolgt die Regulirung der

Berlin, den 29. Jannar 1877. Königliche Direktion

Ser. IV. Litt. D. Nr. 7 43 417 429 535 650 747 1064 1088 1160 und 1758 über je 300 Mark,

Ser. IV. Litt. E. Nr. 44 und 163 über je 200 Mark,

gezogen worden.

Die Einlösung der gezogenen Hypothekenbriefe erfolgt vom 1. April 1877 ab gegen Rückgabe der Stücke mit Talons und noch nicht fälligen Coupons pari an unserer Gesellschaftskasse Unter den Linden 33.

Mit dem 1. April 1877 hört die Verzinsung auf. Von den in den früheren Ausloosungen gezogenen Hypotheken⸗ resp. Pfandbriefen sind bisher folgende 812 L B. 32 000

Ser. II. Li t. B. Nr. 132 und 1000 3 : * 600 Mark,

Ser. II. Lit. G. Nr. 208 669 825 . 182—hr 955 und 1196 à 300 Mark, Sn er. III. Litt. B. Nr. 954 und 1870] gekündigt à 600 Mark, zum 1. Juli

Ser. III. Litt. D. Nr. 60 zu 200 Mark,/ 1878,

Sex. V. Litt. C. Nr. 439 und 708 gekündigt à 600 Mark, zum 1. Juli

Ser. V. Litt. D. Nr. 1106 über300 Mark, 1876, noch nicht eingeliefert worden.

Berlin, den 6. Februar 1877.

Die Direktion.

11

EIII 3 Preußische Boden⸗Credit⸗Aktien⸗Bank. Außer unseren am 1. April und 1. Juli d. J. fälligen kündbaren 5 % igen Hypotheken⸗Schuldschei⸗ nen, welche wir bisher schon zum vollen Nennwerthe nebst laufenden Zinsen einlösten, bringen wir an unserer Kasse von heute an auch unsere am 1. Oktober d. J. fälligen kündbaren 5 % igen Hypotheken⸗Schuldscheine mit Zinsen bis zum Tage der Einlieferung zur Rückzahlung. [1133 Nach den Fälligkeitsterminen hört die Verzi der Stücke auf. 8 Berlin, den 7. Feb

6 ar 1877. Die

irektion.

8

Central⸗Annoncen⸗Bureau der

(1072] Deutschen Zeitungen, Aetien⸗Gesellschaft. „Der Aufsichtsrath hat in seiner Sitzung vom 6. Februar 1877 kraft §. 4 der Statuten beschlossen, auf die Interims⸗Aktien der Gesellschaft eine wei⸗ tere Einzahlung von 20 % d. h. 100 Mark pro Aktie zum 20. März d. Is. einzuberufen. „Demgemäß werden die Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft aufgefordert, auf ihre Interims⸗Aktien am Dienstag, den 20. März d. J., in den Stunden von 9 bis 1 Uhr Vormittags und 4 bis 6 Uhr Nachmittags zur Kasse der Gesellschaft im Gesell⸗ schaftslokal, Mohrenstr. 45 zu Berlin, eine Ein⸗ zahlung von 20 % gleich 100 Mark für jede Aktie bei Vermeidung der im §. 6 der Gesellschaftsstatu⸗ Berlin, den 6. Februar 1877. Der Aufsichtsrath. Theodor Heymann, stand.

225

[720]. Bekanntmachung. 4 Bei der heute vorgenommenen 18. Verloosung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 23. September 1858 Seitens der hiesigen Stadt ausgegebenen Stadtobligationen im Betrage von 70,000 Thalera = 210,000 sind nachbenannte 24 Nummern gezogen: 384. 396. 426. 427. 433. 453. 461. 553. 574. 598. 602. 675. 678. 684. Indem wir diese Obligationen zum 1. Juli dieses Jahres zur Zurückzahlung biermit Fünhen fordern wir deren Inhaber auf, den Kapitalbetrag mit 300 für jedes Stück von dem gedachten Zeit⸗ punkt ab gegen Rückgabe der betreffenden cours⸗ fähigen Schuldverschreibungen nebst deren Zins⸗ coupons Serie IV. Nr. 8— 10 und Talons von un⸗ serer Kämmereikasse während der Dienststunden in Empfang zu nehmen, wobei wir bemerken, daß die Verzinsung mit dem gedachten Fälligkeitstermine nd etwa fehlende Zinscoupons zu ihrem erthe vom Kapital gekürzt werden. Gleichzeitig erinnern wir an Rückgabe der noch nicht eingelösten Obligationen 1 1 8 aus der Verloosung de 1875: Nummer 65 und 96 und aus der Verloosung de 1876: b MNummer 4. 63. 84. 90. 99. und 154, deren Verzinsung bereits mit dem 1. Juli des be⸗ treffenden Jahres aufgehört hat. 8

Neustadt Magdeburg, den 1

381. 530.

¹ . Lebensversicherungs⸗G 1 zu Leipzig. MPie von der unterzeichneten Gesellschaft ausge⸗ fertigten Versicherungsscheine: Nr. 9279, ausgestellt am 13. Januar 1855 auf das Leben des Herrn Javer Morawski, katholischen Pfarrers in Czarze,

*

receptors

Nr. 669 über den auf das Leben des Herrn Heinrich Wilhelm Daniel Seltier, Postamts⸗Assistenten in Harburg, 8 am 18. Juli 1874 ausgestellten siicherungsschein Nr. 37243,

Nr. 1211 über den auf das Leben des Karl Julius Behrens, F

Königl. in Locken bei Osterode, am

7 27. Mai 1871 ausgestellten Versicherungs⸗ I“ schein Nr. 28430 8 sind in Gemäßheit von §. 15 der allgemeinen Ver⸗ sicherungsbedingungen des revidirten Gesellschafts⸗ statuts mortisicirt und damit ungiltig geworden. Leipzig, den 7. Februar 1877. Lebensversicherungs⸗Gesellschaft zu Leipzig. Kummer. Dr. Gallus.

Theodor

Ver⸗

orst⸗

8

9 8, Sonntags von Bäder für Damen: mittags.

[848]

zur Bewerbung

vakant geworden.

[1129ö)

Verschiedene Bekanntmachungen.

Admiralsgarten⸗Bad.

[911 102. Friedrichstr. 102. 1 Täglich russ., röm., Wannen⸗, Douche⸗ u. Mineral⸗ bäder für Herren und Damen.

9— 12 Uhr. Dienstag und

(No. 259/3.) 1 Pianino von Conrad Krause mit pracht⸗

* veere pollem Pon, ganz sehr billig. Königstr. 50, Hof r. II. Tr.

Aufforderung

r um die Meliorations⸗Bau⸗ Inspektorstelle für die Rheinprovinz. Durch die Ernennung des bisherigen Fesbehe 2.. v zum Fefiesease⸗ und Baurath und durch dessen Versetzung als Rhein⸗ Hect b nn üiss 1.1.“ föüc besechn anptdur hedeseherseban 8. Preis ab Potsdam vom versteuerten Lager füur— rations⸗Bau⸗Inspektorstelle für die Rheinprovinz

„Zur Bewerbung um diese Stelle wollen sich qua⸗ lifizirte Techniker, welche die Prüfung als König⸗

Wochentags von Russ. und röm.

liche Baumeister bestanden und sich im Graben⸗, Deich⸗ und Wasserbau bereits bewährt haben müssen binnen sechs Wochen unter Beifügung ihrer Quali fikations⸗ und Bewährungs⸗Zeugnisse bei mir melden Coblenz, den 23. Januar 1877. n Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz.

Freitag Vor⸗

se mit [287] von 8 in Eisen, neu, 8 5 8 8

* F. Beaujet in Epernay

(Goldene Preismedaille in Lyon 1873),

Preise ab Epernay excl. Emballage, Fracht und Steuer:

Ay mousseux à 2 Fres. 50 Ct.

Bonzy mousseux 3

Carte blanche à 3 75

a

Carte d'Or

Wasser⸗Bau⸗ 8

2

50

8

jede Flasche 1 mehr. Aufträge erbittet 8 Franz Brexendorff, Potsdam, General⸗Agent für Deutschland.

Gewinn⸗Berechnung

der Städtischen Bank zu Breslau

pro 1876.

D

a. Diskontzinsen b. Lombardzinsen.

d. Effektenzinsen e. Stückzinsen für ve

Depositenzinsen. . Diskontozinsen.

Betrag der en mit

Aetiva. de

Verwaltung

Die aus 1875 Rest gebliebenen Depositenzinsen betrugen. Einnahmen auf Zinsen⸗Conto pro 1876:

c. Provisionen und Verzugszinsen

rkaufte Effekten

2

f. Eingänge auf bereits abgeschrieben

Stückzinsen für gekaufte Effekten. 1111“ ovision an die Frankfurter Bank für ihr zum Umtausch eingesandte üddeutsche Noten anderer Banken. 1“ 8

bNeie en ab;. 8 Fahre 1876 nicht erhobenen Zinsen für Depositen⸗Kapitalien

Davon sind skosten mit

zur Abschreibung kommenden zweifelhaften Forde⸗ durch Coursrückgang entstandene Verlust an Effekten mit

Die Erben des ersten und der zweite Bankbeamte erhalten von diesen

nach Abzug von 4 ½ % Zinsen für 3,000,000 Stamm⸗Kapital.

je 1 % Tantième im Betrage von zusammen

etto⸗Reingewinn stellt sich daher auf Außer diesem Reingewinn von 1

Der Netto

werden aus dem Reservefond .„

289,704 10 129,173/85 1,518 55 31,980, 3,008 50

e Forderungen 460,896 Summa 545,863

96

.* .

bleiben

1¹“]

bleibt Ueberschuß

in becen

94,971

bleiben 8,567

also von

her 183,576 70 183,576. 40. . 1

233,576. 40. von der

also Summa

2 Städtischen Bank an die Stadt⸗Haupt⸗Kasse abgeliefert werden. Breslau, den 2. Januar 18.

414.

Der Vorstand der Städtischen Bank zu Breslau.

Friedenthal.

Städtischen B

Vetter. In Vertretung.

Krause.

Netto⸗Bilanz

ank zu Breslau per 31. Dezember 1876.

John.

2) .„ Lombard⸗D 3) Effekten

192,000

240,000 69,000

Kassenbestand

Breslau, de

1) An Wechsel⸗Bestand . arlehen.

% Breslauer Stadt⸗Oblig., dencredit⸗Pfdbr., 4 ½% do.

4 ½ % Schlesische landsch. Pfandbr.,

% Rechte Oder⸗

ufer⸗Eis.⸗Priorit. 676,500 nominal, Cours⸗ 16““

60,000 41

Der Vorstand de

Friedenthal.

1) Per Stamm⸗Kapital 2) Banknoten Depositen⸗Conto 4 Asservaten⸗Conto b 5) „do. reservirt auf Ge⸗ winn und Tantième pro 1876 6) Reiecw 7) Depositen⸗Zinsen. Reste aus 1876 W“ 79,539

661,706/25 1b 1,754,961 [2.

3 2 ember

1 321.

1

70,535,527 0,533,527 57

1876.

Städtischen Bank zu Breslau. John. Krause. Vetter.

Preußen.

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 8. Februar

s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

——

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels⸗, Zeichen⸗ u. Musterregistern, sowie über Konkurse veröffentlicht

9) Patente, 2

die Tarif⸗ und Fahrplan⸗Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 3) die Uebersicht der Haupt⸗Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,

3 4) d ““ 1“ 5) d

ie Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit transatlantischen Länder as Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Velage in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markeuschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urhebe .

Modellen vom 11. Januar 1876, vorge

Central⸗Handels⸗Register

ndels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie b. 1 8 1 V., Königgrätzer Straße 109, und alle Guchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Das Central⸗ Regt durch Carl Heymann’s Verlag, Berlin, SW.,

chriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel 8

für das Deutsche Reich

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Dat Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 2. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

—ö—

——

Die bei Anmeldung von Zeichen zu beobachtenden Förmlichkeiten.

Die geringe Theilnahme der Gewerbtreibenden am Marken⸗ schutzgesetz wird von einigen Seiten besonders der Unbekannt⸗ schaft zugeschrieben, welche in gewerblichen Kreisen noch immer über die bei der Anmeldung der Zeichen zu beobachtenden Förmlichkeiten herrscht. Vorzüglich soll dieser Grund in den⸗ jenigen Städten wirken, in denen sich eine gerichtliche Praxis hierüber noch nicht hat ausbilden können. Wir sind deshalb von Interessenten ersucht worden, die betreffenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen kurz zusammenzustellen und von Zeit zu Zeit mit den inzwischen eingetretenen Ver⸗ änderungen zu veröffentlichen. Diesem Wunsch kommen wir um so bereitwilliger nach, als wir es seit Erlaß des Gesetzes vom 30. November 1874 als unsere Aufgabe betrachtet haben, mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln auf die Benutzung der Vortheile, welche das Markenschutzgesetz bietet, hinzuwirken.

1) Die Anmeldung eines Zeichens erfolgt für In⸗ länder bei dem für die Hauptniederlassung zuständigen Handelsregister. Ausländer, die im Deutschen Reich eine Handels⸗ (Haupt⸗ oder Zweig⸗) Niederlassung besitzen, haben ihr Zeichen bei dem Handelsgericht der deutschen Nieder⸗ lassung anzumelden. Ausländer ohne Handels⸗ (Haupt⸗ oder Zweig⸗) Niederlassung im Inlande, können ihre Zeichen bei dem Königlichen Handelsgericht zu Leipzig anmelden, wenn in dem Staate, in welchem sich ihre Niederlassung befindet, deutsche Waarenzeichen, Namen und Firmen einen Schutz ge⸗ nießen. (S. Nr. 15.)

2) Anmelden darf ein Zeichen nur Derjenige, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist. Sofern dies noch nicht geschehen, muß also die Anmeldung der Firma bei dem Handelsgerichte derjenigen des Zeichens vorhergehen.

3) Die Anmeldung muß in der durch die Einführungs⸗ gesetze zum Handelsgesetzbuch für das Handelsregister vor⸗ geschriebenen Form erfolgen, also in der Regel persönlich oder in einem mit der Unterschrift der Firma versehenen be⸗ glaubigten Schreiben.

4) Das Zeichen kann sowohl für die Waare wie für deren Verpackung angemeldet werden.

5) Die Wahl des Zeichens ist dem Belieben des An⸗ meldenden überlassen. Das Zeichen darf aber nicht aus⸗ schließlich in Zahlen, Buchstaben oder Worten bestehen, auch keine öffentliche Wappen oder Aergerniß erregende Darstel⸗ lungen enthalten.

Wenn in dieser Beziehung gegen das gewählte Zeichen keine Bedenken obwalten, so darf die Eintragung vom Richter nicht versagt werden, auch wenn das gleiche oder ein ähn⸗ liches Zeichen für einen Anderen bereits eingetragen ist. Der Anmeldende läuft aber dann Gefahr, daß ihm die Be⸗ nutzung des angemeldeten Zeichens im Wege des Prozesses untersagt, oder daß er wegen Verletzung des Marken⸗ schutzes bestraft wird. Deshalb empfiehlt es sich, vor der An⸗ meldung eines Zeichens dasselbe mit den bereits eingetragenen zu vergleichen. Dies kann in der Expedition des „Reichs⸗ Anzeigers“ geschehen, in welcher ein nach Waarengattungen übersichtlich geordnetes Generalregister sämmtlicher eingetra⸗ gener Zeichen zur Einsicht offen liegt. Die Expedition des „Reichs⸗Anzeigers“ ertheilt in einzelnen Fällen auch auf schrift⸗ liche Anfrage die gewünschte Auskunft. Die Vergleichung kann ferner durch Vermittelung einzelner Centralstellen, wie der graphischen Anstalt von M. W. 8 hier (Unter den Linden 28) und des Dr. Josef Landgraf in Stuttgart ge⸗ schehen. Auch ist anzunehmen, daß die Handelskammern Ein⸗ richtungen getroffen haben, den Interessenten eine Uebersicht über die angemeldeten Zeichen zu ermöglichen. Endlich werden alle diejenigen Künstler, die sich berufsmäßig mit der Ent⸗ werfung von Markenzeichnungen beschäftigen, die Garantie übernehmen können und müssen, daß das entworfene Zeichen nicht das Markenrecht eines Anderen verletzt.

6) Der Anmeldung muß eine deutliche Abbildung des Zeichens in 4, besser 5 Exemplaren nebst einem Verzeichniß

Eg

der Waarengattungen, für welche das Zeichen bestimmt ist, mit der Unterschrift der Firma versehen, beigefügt sein.

Die Abbildung des Zeichens soll auf dauerhaftem Papier angefertigt sein und höchstens drei Centimeter Höhe und Breite haben. Größere Darstellungen sind jedoch nicht unbe⸗ dingt ausgeschlossen, vielmehr zulässig und nothwendig, wenn die Deutlichkeit der Darstellung dies erfordert. Namentlich muß ein Zeichen, bei welchem Worte entscheidend sind (s. Nr. 12), so groß dargestellt werden, daß die Schrift lesbar ist. . 3 3

Die eine der eingereichten Abbildungen bleibt bei der Aumeldung in den Akten, die zweite wird in das Zeichen⸗ register eingeklebt, zwei andere werden der Expedition des „Reichs⸗Anzeigers“ behufs der Bekanntmachung übersendet. Damit also der Anmeldende eine Bescheinigung des Gerichts über die erfolgte Anmeldung erhalten kann, muß er demselben noch eine fünfte Abbildung auf so großem Papier einreichen, daß das Gericht die Bescheinigung unter das Zeichen schrei⸗ ben kann.

Diese verschiedenen Abbildungen des Zeichens lassen sich am einfachsten und billigsten beschaffen, wenn der Anmeldende, sobald er sein Zeichen gewählt hat, noch vor der Anmeldung den Zeichenstock (S. Nr. 7) anfertigen und von demselben die entnehmen läßt, welche er für die Anmeldung ge⸗

raucht.

In dringenden Fällen erachten die Gerichte für die An⸗ meldung auch eine leichte Skizze des Zeichens für genügend, die dann später gegen den korrekten Abdruck umgetauscht wird. . )) Der Zeichenstock, der eine Höhe von 23 Millimeter haben muß, kann der Anmeldung beigefügt werden und wird dann von dem Gericht der Expedition des „Reichs⸗Anzeigers“

übersendet. Wenn, wie dies häufig geschieht, der Zeichenstock

der Kürze halber von dem Verfertiger direkt der genannten Expedition zugeht, so muß dies auf der Anmeldung des Zeichens vermerkt sein, weil sonst die Expedition einen Stock auf Kosten des Anmeldenden anfertigen läßt, wie dies in Ge⸗ mäßheit der Bestimmungen des Bundesraths vom 8. Februar 1875 in allen Fällen geschieht, wenn der Anmeldung der Zeichenstock nicht beiliegt. Bei Herstellung des Zeichenstocks muß darauf Rück⸗ sicht genommen werden, daß er zum Abdruck auf Zeitungs⸗ papier mit der großen Maschine bestimmt ist; der Holzschnitt hat sich hierfür am besten bewährt.

8) Soweit die Deutlichkeit dies erfordert, ist in der An⸗ meldung auch die Art der Verwendung der Zeichen anzugeben. Eine Bekanntmachung hierüber ist nicht vorge⸗ schrieben.

9) Wenn mehrere Zeichen angemeldet werden, die gleich⸗ zeitig, aber an verschiedenen Stellen der Waare angebracht werden, wie dies z. B. bei Nähmaschinen geschieht, so wird man gut thun, jedes dieser Zeichen als ein besonderes anzu⸗ melden. Denn es liegt eine gerichtliche Entscheidung, wenn auch noch nicht vom höchsten Gerichtshof, vor, nach welcher mehrere Marken, die zusammen für eine Waare angemeldet sind, als ein Ganzes betrachtet werden. In diesem Falle wäre es er⸗ laubt, einzelne der Marken nachzubilden, wenn nur bei einer einzigen eine Abweichung von dem Originale stattfindet. Ist jedes Zeichen für sich als ein einzelnes angemeldet worden, dann darf dasselbe nicht nachgebildet werden, auch wenn es auf der Waare nie einzeln vorkommt.

10) Eine Erklärung oder Benennung des Zeichens (z. B. Auge Gottes) in der Anmeldung und Bekanntmachung ist nach einer Entscheidung des Rei hs⸗Ober⸗Handelsgerichts unwesentlich.

29 Das Zeichen schützt nur diejenige Waarengattung, für welche es angemeldet ist, was besondere Beachtung ver⸗ dient. Denn eine nicht zweckentsprechende Bezeichnung der Waarengattung kann den Markenschutz illusorisch machen. Wer z. B. ein Zeichen für Wollenwaaren anmeldet, wird viel⸗ leicht nicht hindern können, daß ein Anderer dasselbe Zeichen für baumwollene Stoffe wählt. Er wird aber seinen

Zweck erreichen, wenn er das Zeichen für Textilfabrikate anmeldet.

12) Daß die in einem Zeichen enthaltenen, mit einer bild⸗ lichen Darstellung verbundenen Wörter wesentliche Bestand⸗ theile des Zeichens bilden, ist in dem vielbesprochenen Er⸗ kenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts in Sachen Ainsworth wider Knapp ausdrücklich ausgesprochen worden. Man darf daher das bereits geschützte Zeichen eines Anderen für sich wählen, wenn nur die begleitende Schrift so geändert wird, daß das Ganze sich auch ohne Anwendung besonderer Auf⸗ merksamkeit als ein anderes Zeichen darstellt. Bei der Wahl der Marken ist daher auf die Wörter und Schriftzüge beson⸗ dere Aufmerksamkeit zu verwenden.

13) Auf Waarenzeichen, welche bisher im freien Gebrauch aller oder gewisser Klassen von Gewerbtreibenden sich befunden haben, kann nach §. 10 des Gesetzes über Markenschutz Nie⸗ mand ein Recht erwerben. Die Eintragung solcher Frei⸗ zeichen ist daher zwar an sich zulässig, verursacht aber dem Anmel⸗ denden nur unnütze Kosten. Welche Zeichen in diese Klass gehören, ist bisher nur für den Bezirk des Königlichen Ge⸗ werbegerichts in Solingen festgestellt und bekannt gemacht worden. In den übrigen Landestheilen würden sich die Interessenten durch eine Anfrage bei der Handels⸗ oder Ge⸗ werbekammer in zweifelhaften Fällen darüber vergewissern können, ob eine gewählte Marke zu den Freizeichen gehört.

14) Für die erste Anmeldung eines Zeichens sind an Gerichtsgebühren 50 zu entrichten. Außerdem hat der Anmeldende die Kosten der Bekanntmachung im „Reichs⸗ Anzeiger“ zu tragen. Diese belaufen sich, ohne die besonders zu erstattenden Auslagen für den Zeichenstock, auf 6 für jedes abzudruckende Zeichen. Wenn letzteres einen größeren als den vorgeschriebenen Raum von 9 Ouadrat⸗Centimete einnimmt, so tritt eine verhältnißmäßige Erhöhung der In sertionskosten ein.

Die Kosten des Zeichenstockes richten sich theils nach der Größe desselben, theils nach den Schwierigkeiten, welche die Wiedergabe des Zeichens verursacht. In der Regel wird der Stock für ein nicht komplizirtes Zeichen in normal⸗ mäßiger Größe ffür 3 zu beschaffen sein.

15) Für Ausländer, welche im Deutschen Reich eine Handelsniederlassung nicht besitzen und deshalb die Zeichen bei dem Königlichen Handelsgericht zu Leipzig anzumelden haben (Nr. 1) sind außer den für Inländer maßgebenden Bestimmungen noch folgende zu beachten:

a. der Anmeldung muß die Erklärung beigefügt sein, daß sich der Anmeldende für Klagen auf Grund des Marken⸗ schutzgesetzes der Gerichtsbarkeit des Königlichen Handelsgerichts Leipzig unterwerfen will; 1“

b. ferner der Nachweis, daß der Anmeldende Inhaber einer Firma ist, oder doch, wenn in dem betreffenden Auslande keine Handelsregister existiren, der Nachweis, daß der An⸗ meldende berechtigter Inhaber der von ihm geführten kauf männischen Firma ist; 1

c. der Nachweis, daß in dem betreffenden auswärtigen Staate die Voraussetzungen erfüllt sind, unter welchen der Anmeldende dort einen Schutz für das Zeichen beanspruchen kann;

d. der Anmeldung sind zur Deckung der Kosten min⸗ destens 56 beizufügen. 16“ 1

16) Die Berechtigung zur ausschließlichen Benutzung eines angemeldeten Zeichens richtet sich nach der Priorität der Anmeldung. Deshalb empfiehlt sich in allen Fällen die thun⸗ lichste Beschleunigung der Meldung bei dem Gerichte. Nach⸗ dem diese angenommen worden ist, sind Verzögerungen, welche in der Bekanntmachung eintreten, für den Interessenten ohne Nachtheil. 8 ü ir werden diese Zusammenstellung den Geri chten und den Handelskammernübersenden und ersuchen die Letzteren ergebenst, derselben Material für ihren Jahresbericht zu entnehmen.

Patente. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Dem Fabrikanten Heinrich Jarck zu Flensburg ist unter dem 3. Februar 1877 ein Patent

Apparate zur Erzeugung und Maschinen zur Nutz⸗ barmachung eines aus Wasser erhaltenen Gases, auf fünf Jahre. Julius Hock und r 2 Wien, Heißluftmotor, 8 Arbeiten. fünf Jahre.

(S. Anzeige am Schluß.)

Comp., genannt Sparmotor, auf

auf eine durch Modell nachgewiesene Befesti⸗

Registers eingetragen: daß am heutigen Tage das bis dahm von dem Werkzeugfabrikanten Carl Wil⸗ helm Jung zu Hasten bei Remscheid unter der Firma: „Carl Jung“ geführte Handelsgeschäft mit Aktiven und Passiven an dessen Sohn, den eben⸗ falls zu Hasten bei Remscheid wohnenden Werkzeug⸗ fabrikanten Ernst Jung, übergegangen ist und von diesem unter der Firma: „E. Jung“ zu besagtem

Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr 478 des hiesigen Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Registers, woselbst die Firma: „Filiale der Thüringischen Bank“ in Barmen, als Zweigniederlassung der zu Sondershausen bestehenden Aktiengesellschaft sub Firma: „Thüringische Bank“ eingetragen sich be⸗ findet, vermerkt worden: 8

daß durch Beschluß der Generalversammlun

er Berliner Stadteisenbahn⸗Gesellschaft. 10361, ausgestellt am 12. Juni 1858 auf In Vertretung. Hasten weiter betrieben wird. Die Firma: Carl vom 28. Oktober 1876 das Grundkapital der

13 g.

112234] Deutsche Hypothekenbank. 8 (Aktien⸗Gesellschaft.)

Bei der am 21. Sepiember 1876 in Gegenmart einek Notars stattgefundenen Verloosung unserer Hrpethekenbriefe sind folgende Num⸗

Ser. II. Litt. 4. Mrr. 136 über 3000 Mark,

Ser. II. Lätt. K. Pr.-X.5⸗277 399 495 906 534 Ser. II. Laätt. C. Nr. 399 322 90¶en 900

904 und 97 3 über je 300 Mark,

Scr. II. Ltt. D. Nr. 83 über 200 Mark, Ser. IX. Litt. 4. Nr. 60 über 3000 Mark, Ser. IV. Lütt. B. Nr. 227 und 381 über je

1500 Mark, Ser. IV. Lütt. C. Nr. 1 679 718 827 857 1021 1113 1159 1182 und 1425 über je 600 Mark,

das Leben des Herrn Lauritz Magnus Jansen Mahler, Maschinenbauers in Cöslin, ausgestellt am 30. Juni 1866 auf das Leben des Herrn Ludwig Dietrich Friedrich Scheide, Malermeisters in „Bremen,

17751, ausgestellt am 22. September 1866 auf das Leben des Herrn Josephus Franciscus Johannes Halenza, Stewards

Ix. 31940, a sgestellt am 16. Juli 1872 auf das Leben des He⸗ ka il Beyer

r Depositenschein vom 22. März 1860 über den auf das Leben des Herrn Franz Laver von Orlando, Fakriflassirert in Cosmanos in Böhmen, am 2. Februar 1836

v. Forckenheck.

[1090]

auf

Stimmzettel Stettin, den

ausgestellten Versicherungkschein Nr. 1871, und pie Pfandscheine: 8 2

Die vorstehende Bilanz wird genehmigt. Breslau, den 22. Januar 1877.

as Kuratorium der Städtis⸗

Dickhuth. Sasse. Friedenthal.

Eichborn. Kauffmann.

ordentlichen Generalversammlung

werden am Eingange des Lokals ausgegeben. 7. Februar 1877.

Der Verwaltungsrath.

12 unserer

Donnerstag, den 8. März cr, Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Börsenhause eingeladen.

Davié.

xchen Bank zu Breslau.

Schreiber. Prommitz.

Stettiner Dampfmühlen⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Actionaire der Gesellschaft werden hiermit gemäß §.

weisung auf deren §§. 12, 15, 16 und 17 zur 8 aa unb Hin⸗

John.

gungsart von Brennern auf dem Oelbehälter der Lampen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Den Herren Kleinau & Co. in Hamburg ist unter dem 31. Januar d. J. ein Patent auf ein durch Modell, Zeichnung und Beschrei⸗ bung erläutertes Schloß, soweit dasselbe für neu und eigenthümlich erkannt worden ist auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für * Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Sachsen⸗Weimar. 10. Januar: Eduard Rau, Brüssel, Einrichtung zur Beleuchtung von Manometern, Vakuummetern, Boussolen und ähn⸗ lichen Apparaten, bis zum 31. Januar 1880 ver⸗ längert. 17. Januar: Robert Dines Bradley, Preston (Maryland⸗Vordamerika),

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Handels⸗Negister.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver⸗

Ffkemtlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letz⸗ teren monatlich.

Alfeld. Bekanntmachung. Zur Firma F. Luckmann in Lermspringe ist

heute auf Fel. 8 unter 2) im Handelsregister ein⸗

getragen, daß der Inhaber der Firma seinem Sohne

Carl Luckmann in Lermspringe Prokura ertheilt hat. Alfeld, den 1. Februar 1877.

H. Erxleben. Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 559 bezw. 1565 des hiesigen Handels⸗ (Firmen⸗)

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Jung ist demnach erloschen. Barmen, den 5. Februar 18727. Der Handelsgerichts⸗Sekretär h Für denselben 3 der stellvertretende Sekretär Ackermann.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 1566 des hiesigen Handels⸗ (Firmen⸗) Registers eingetragen worden: meyer“ in Barmen, deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Alfred Lohmeyer i

E116“ 6. Ebtunn ee 8

zniali sgeri er Handelsgerichts⸗Sekretär Königliches Amtsgericht. ür denselben der stellvertretende Sekretär

Ackermann.

Die Firma:

Gesellschaft auf fünf Millionen Thaler, gleich 1“ Geselich Millionen Mark, zerfallend in 25,000 8 Stück Aktien zu je 200 Thalern, gleich 600 ℳ, erniedrigt und dadurch der §. 3 des Gesell schaftsstatuts vom 20. November 1875 theil weise abgeändert worden ist. Barmen, den 5. Februar 1877. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Für denselben der stellvertretende Sekretär Ackermann.

„Alfred Lnc. 8

8 Berlin. Handelsregister

8 des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin Zufolge Verfügung vom 7. Februar 1877 sin

am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.

2864 die hiesige Commanditgesellschaft auf Aectien

in Firma: