“
dringlichst ersucht werden möge, ihre Zustimmung zu dem mit der Berlin⸗ Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft Königlich Preußischer Seits vereinbar⸗ ten Betriebsüberlassungsvertrage zu ertheilen und zum Zwecke der Ver⸗ einbarung eines desfallsigen Nachtragsvertrages zu dem Staats⸗ vertrage vom 6. Juli 1872 mit der Königlich Preußischen Regierung in Verhandlung zu treten.
Indem der Unterzeichnete beauftragt ist und die Ehre hat, Vor⸗ stehendes in Erwiederung auf die sehr gefällige Note vom 6. Sep⸗ jember, sowie in Bezug auf die Note des Königlich Sächsischen Ge⸗ sandten Herrn von Nostitz Wallwitz, vom 9. Okiober v. J. zur ge⸗ neigten Kenntniß Seiner Excellenz des Königl. Sächsischen Staats⸗ Ministers für die auswärtigen Angelegenheiten, Herrn von Nostitz Wallwitz zu bringen, erlaubt er sich zugleich zu bemerken, daß für den verhofften Fall einer zustimmenden Erklärung der Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Brefeld als Königlich Preußischer Kommissar für die alsdann einzuleitenden Verhandlungen designirt worden ist.
Mit Vergnügen benutzt der Unterzeichnete auch diesen Anlaß zur erneuten Versicherung seiner ausgezeichnetsten Hochachtung
gez. Solms. Seiner Ercellenz Herrn von Nostitz Wallwitz, Königl. Sächsischen
Staats⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten in
Drxosdo Dresden.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde in der Berathung über den Etat des Ministeriums der geistlichen ec. Angelegenheiten der Antrag des Abg. Frhrn. von Ham⸗ merstein, einen neuen Posten von 60,000 ℳ zu Bureaukosten für die Superintendenten der acht älteren Provinzen einzu⸗ stellen, der Budgetkommission überwiesen. Es sprachen hierzu außer dem Regierungskommissar, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lucanus, die Abgg. Richter (Sangerhausen), von Man⸗ teuffel, Dr. Wehrenpfennig, Windthorst (Meppen) und Schröder (Königsberg). Zu Kapitel 118 — regte der Abg. Bie⸗ senbach die Frage an, ob den Königlichen ommissarien zur Ver⸗ mögensverwaltung erledigter Bisthümer die Zefugniß zustehe, Exekutivstrafen zu verhängen. Außer dem Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk sprachen noch die Abgg. Frhr. vpon Schorlemer⸗Alst, Dr. Lasker und Dr. Gneist. Der Staats⸗ Minister Dr. Falk erklärte:
Es scheint mir, meine Herren, als ob der Herr Vorredner durch eine Ausführungen selbst dargelegt habe, daß die Frage nicht so infach sei, wie er sie formulirt, und deshalb halte ich es auch für ut, daß diese Angelegenheit in einer Weise an dieses hohe Haus gelangt, welche eine g üͤndliche Prüfung der Sache ermöglicht. Dieser Weg ist aber bereits eingeschlagen, denn Seitens Ihrer Petitions⸗ kommission haben die Herren Kommissarien meines Ministeriums zur Erörterung dieser Frage bereits Aufforderung erhalten und das erforderliche Material in der Sache gesammelt.
Ich beschränke mich deswegen für heute auf Folgendes: Das hohe Haus ist im vorigen Jahre mit mir einverstanden gewesen in Satze, daß der §. 58 des Gesetzes vom Jahre 1875 über die
Gemeindeverwaltung die Befugnisse des bischöflichen Ver⸗ ommissarius, der nach dem Gesetze von 1874 ernannt ist, Wir sind ferner der übereinstimmenden Meinung gewesen, schöklichen Vermögenskommissarien keine Vertreter der Bischöfe, sondern Standesbeamte für diese Funktionen sind. Als solche fassen sie in sich einen Theil derjenigen Verwaltungs⸗ gewalt, die, wenn nicht besondere Behö den errichtet werden, in die Hand derjenigen Behörde fallen würde, welche nach der Instruktion von 1808 die gesammte Gewalt auf diesem Gebiete umfaßt, der Regierungsbehörde. Damit hängt denn die Argumentation zu⸗ sammen, die der Herr Abgeordnete angefochten hat, daß es nämlich berechtigt sei, auf jene Instruktion aus der vergangenen Zeit ebenso zurückzugreifen, wie auf das rheinische Ressortreglement. Was diese Auffassung betrifft, so ist sie nicht erst jetzt — ich weiß überhaupt nicht, ob das jetzt geschehen ist — sondern früher als richtig anerkannt worden von dem ja bei Manchen in freundlichem Ansehen stehenden Gerichtshof für Kompetenz⸗ voflikte, sondern neuerdings auch von dem Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten in vollem Maß, und mir ist nur ein einziges Ur⸗ beil bekannt, das eines Einzelrichters, welches eine entgegenstehende Entscheidung gefällt hat, und gegen dieses einzelrichterliche — polizei⸗ liche — Erkenntniß ist augenblicklich der Rekurs eingelegt worden on der zuständigen Instanz. Wie die Untersuchung ausfallen wird, ich Ihnen nicht sagen, ich glaube aber mit Sicherheit, daß dieses zeirichterliche Urtheil aufgehoben werden wird, wenigstens ist die ine Rechtsansicht.
Nun, meine Herren, hat der verehrte Herr Vorredner Ihnen
noch ein Moment ans Herz gelegt, von dem er ja alle Ur⸗ annehmen zu können, daß er bei der Mehrheit des Hauses ein Entgegenkommen bemerken würde, nämlich der von ihm
sgesprochene Hinweis auf die Selbstverwaltung der Ge⸗
ꝛei Er hat Ihnen ausgeführt, daß die Selbstverwaltung durch ein solches Eingreifen der Regierung resp. des Kommissarius der biscöflichen Vermögensverwaltung schwer geschädigt werde. Nun, meine Herren, wie steht es denn eigentlich bisher mit dieser Selbst⸗ verwaltung gerade in der vorliegenden Beziehung? Da ist es doch ganz außerorordentlich interessant, daß ich Ihnen wörtlich mittheilen kann einen Erlaß des früheren Bischofs von Paderborn, datirend vom 16. Februar 1876, der vor einiger Zeit, nicht bei der Gelegen⸗ heit die neulich der Hr. Abg. Schröder (Lippstadt) erwähnt hat, in Beschlag genommen wurde, und der mir im Original vorgelegen hat und von dem ich eine Abschrift habe nehmen lassen. Dieser Erlaß — es war ein gedrucktes Formular — ist gerichtet an den katho⸗ lischen Kirchenvorstand — der Name ist nicht ganz deutlich — in Steinheim und bezieht sich, wie ich bemerke, auf die Diözese Pa⸗
derborn.
4 gUt,
Dond dem
2 montmn enig
Ueberschrift:
Cirkular:
Den geliebten Kirchenvorständen insgesammt und allen ihren
einzelnen Mitgliedern meinen oberhirtlichen Gruß.
u den durch das Vertrauen ihrer katholischen Mitbrüder ge⸗ wählten Kirchenvorständen meiner vielgeliebten Diözese hege ich das zuversichtliche Vertrauen, daß sie das wichtige Amt, wozu sie be⸗ rufen worden, so wahrnehmen werden, wie sie es einst vor dem göttlichen Richterstuhle verantworten können, und daher vor Allem im Einklange mit den kirchlichen Satzungen und Vorschriften.
Es hat aber der heilige apostolische Stuhl die ihm vorgelegte Frage, ob und unter welchen Bedingungen mit dem sogenannten „Königlichen Kommissarius für die bischöfliche Vermögens⸗ verwaltung“ gesperrter Diözesen, mithin in der Diözese Paderborn mit dem Regierungs⸗Assessor Himly korrespondirt wer⸗ den dürfe, endgültig dahin entschieden:
1) Es dürfe mit demselben dann, aber auch nur dann korrespondirt werden, wenn Gewalt angewendet, d. h. wenn die Korrespondenz mit ihm durch Androhung oder Verhänzung von Strafen, ins⸗ besondere Geldstrafen, Strafen an der Freiheit, Amtsentsetzung erzwungen werde.
2) Es müsse zugleich, so oft mit ihm korrespondirt werde, gegen Aner⸗ kennung als des berechtigten Vertreters des bischöflichen Stuh⸗ les protestirt werden.
Geliebte Kirchenvorstände! Durch die falsche ministerielle Inter⸗ pretation des bekannten kirchlichen Vermögens⸗Verwaltungsgesetzes ist für Euch eine Zwangslage geschaffen worden; aber auch in
ieser muß die ebengenannte Entscheidung des heiligen apostolischen
Stuhles strikt von Euch befolgt werden, wenn Ihr Euren katholischen
Pflichten treu bleiben wollt. Ihr dürft daher 1) in kirchlichen
Vermögensangelegenheiten mit dem Regierungs⸗Assessor Himly nur
dann korrespondiren, wenn Ihr durch Strafen dazu gezwungen
werdet, und Ihr müßt 2) jeder derartigen Euch abgezwungenen
Korrespondenz den vom heiligen apostolischen Stuhle vorgeschri
—₰³ —
9
8 11“] benen Protest beifügen, indem Ihr den Worten beginnt:
„Mit Bezug auf den durch die ministerielle Verfügung vom
29. Januar 1876 herbeigeführten Zwang und unter Protest gegen
die Anerkennung Ew. Wohlgeboren als des berechtigten Vertre⸗
ters des bischöflichen Stuhles erwidern (überreichen) wir“ ꝛc.
Dieser Protest darf nie unterlassen werden, welche Folgen aus
dem Proteste auch immer entspringen mögen, selbst wenn auf Grund desselben mit der Einleitung der Disziplinar⸗ intersuchung oder mit Antsentsetzung gedroht werden sollte. Ich mache Euch, theuerste Diözesanen, die Beobachtung der beiden genannten Punkte zur strengsten Pflicht und ich hege zu Euch das süße Vertrauen, daß Ihr den Stimmen Euer Euch lie- benden Oberhirten Gehör schenken werdet. Wir können und dürfen die Priazipien unseres heiligen römisch⸗katholischen Glaubens nicht aufgeben wir dürfen auch um keine Linie weit von ihnen ab⸗ weichen. Die Treue gegen diese Prinzipien unseres heiligen Glau⸗ bens ist das einzige Kleinod, das keine Welt⸗ und Höllenmacht uns rauben kann, hierin allein beruht unsere Stärke und unsere Kraft, hierin liegt auch die Bürgschaft des göttlichen Schutzes und unseres endlichen Sieges!“
Nun, meine Herren, ob da noch wohl der Appell an die Freiheit der Gemeinden so gar begründet ist, als es der Herr Vorredner glaubte? Sollte nicht vielmehr aus einem solchen Erlaß die Noth⸗ wendigkeit hervorgehen, von den gesetzlichen Mitteln, die zu Gebote stehen, volle Anwendung zu machen? — und ich halte die Androhung einer solchen Erekutivstrafe für ein derartiges Mittel. Mir scheint dies nicht zweifelhaft, und umsoweniger zweifelhaft, als, wenn ein derartiger Weg nicht offen stände, ein viel härterer, dessen Gesetz⸗ lichkeit auch die Herren im Centrum nicht bestreiten werden, ein⸗ treten müßte, nämlich die wiederholte Auflösung des Kirchenvorstandes und die Uebernahme der kirchlichen Vermögensverwaltung der ein⸗ zelnen Gemeinden auf einen Staatskommissarius. .
Ich denke, meine Herren, der Hr. Abg. Biesenbach hat keine so schwere Beschuldigung gegen die Staatsregierung vorgebracht, wie er meinte vorbringen zu können.
Sämmtliche zur Berathung stehende Positionen wurden genehmigt. Das Haus vertagte sich um 3 ¼ Uhr.
— In der heutigen (25.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Theilung der Provinz Preußen. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg erklärte, daß die Bevölkerung der Provinz noch nicht so angewachsen sei, um die Trennung nöthig zu machen, aber die eine Hälfte der Provinz wünsche die Trennung, und die Regierung habe keinen prinziellen Grund, diesem berechtigten Wunsche nicht nachzugeben. Außer dem Minister sprachen die Abgg. Dr. Bender, Graf Bethusy⸗Huc, Mahraun und Hirsch (Danzig). Darauf wurde bei Schluß des Blattes §. 1 in namentlicher Abstimmung mit 201 gegen 158 Stimmen angenommen. 8
— Ein Betrug ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 4. Januar 1877, strafbar, wenn auch der Betrüger nicht beabsichtigt, das Vermögen eines Anderen zu beschädigen, sondern nur das Bewußtsein hat, daß bvei der Ausführung des Schwindels die Vermögensbeschädigung eines Anderen möglicherweise eintreten kann, gleichviel, ob gerade durch die eintretende Vermögensbeschädigung der vom Schwind⸗ ler erstrebte Erfolg vereitelt wird oder nicht.
— Die „Provinzial⸗Correspondenz“ wird in dieser Woche mit Rücksicht auf die Eröffnung d Reichstages erst am Donnerstag ausgegeben.
— Der General⸗Lieutenant von Zychlinski, Comman⸗ deur der 15. Division, ist zur Abstattung persönlicher Mel⸗ dungen mit Urlaub hier eingetroffen.
S. M. S. „Friedrich Carl“ ist am 18. d. Mts. von Smyrna nach Sudabay in See gegangen.
Bayern. München, 18. Februar. (Allg. Ztg.) Der König hat dem Prinzen Wilhelm von Württemberg aus Anlaß seiner Vermählung mit der Prinzessin Marie von Waldeck den Hausorden vom hl. Hubertus verliehen, und die Insignien desselben mit einem allerhöchsten Handschreiben übersendet.
Anhalt. Dessau, 17. Februar. Der Landtag nahm gestern in dritter Berathung den Gesetzentwurf, die Einfüh⸗ rung von Grundbüchern betreffend, einstimmig an. Bei der dritten Berathung des Gesetzentwurss, die Synodalordnung betreffend, wurde der in der vorgestrigen Sitzung gefaßte Be⸗ schluß, den Artikel 1 und damit die ganze Vorlage abzuleh⸗ nen, angenommen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 16. Februar. (Straßb. Ztg.) In der gestrigen Sitzung des Landesaus⸗ schusses war die Regierung durch den Ober⸗Präsidenten, die Ober⸗Regierungs⸗Räthe Stempel und Richter und Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Wassersuhr vertreten. Als neue Ein⸗ läufe wurde der Versammlung u. A. ein Gesetzentwurf, be⸗ treffend den Kleinhandel mit Branntwein, mitgetheilt. Die Versammlung ging hierauf zur Tagesordnung der Be⸗ rathung der Etats über. I. Etat des Ober⸗Präsidiums. Kap. 6, Titel 1 und 2, Kap. 14, Titel 1 bis 22 und die To⸗ talausgabe von 427,250 ℳ wurden angenommen. II. Etat der Verwaltung des Innern. Auch hier wurde der Total⸗ betrag der fortdauernden Ausgaben mit 3,701,752 ℳ, sowie die einmaligen außerordentlichen Ausgaben mit 295,580 ℳ und der Etat in seiner Gesammtheit angenommen. III. Kap. 13 des Landeshaushalts⸗Etats. Ausgaben für die mit dem Deutschen Reiche gemeinsamen Behörden. Auch hier wurden die Titel
sowie der Totalbetrag mit 161,240 ℳ
jede Korrespondenz mit folgen⸗
1“
des
1, 2, 3 und 4, nommen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. Februar. (W.
Im Herrenhause plädirte bei der Berathung des G
entwurfs, betreffend die Abänderung des Eherechts, Bürgermeister Felder für Aufhebung der religiösen Ehehinder⸗ nisse. Fürsterzbischof Kutschker sprach gegen die Mischehen und gegen die Zulässigkeit der Ehen ehemaliger Priester und be⸗ antragte schließlich, über den Gesetzentwurf zur Tagesordnung überzugehen. Fürst Friedrich Liechtenstein beantragte den Uebergang zur Tagesordnung, da die Regierung demnächst einen Entwurf, betreffend die Regelung der Ehegesetzgebung, einbringen werde. Sektionschef Conrad Schmidt sprach für Anwendung der den Bekennern anderer Konfessionen gewährten Freiheiten auch auf die Katholiken. Arneth befürwortete den⸗ Gesetzentwurf; Professor Neumann empfahl Einführung der obligatorischen Civilehe und gründliche Revision der Ehegesetz⸗ gebung. Hierauf wurde die Debatte auf morgen vertagt.
Bei dem Minister⸗Präsidenten Fürsten Auersperg
des Abgeordnetenhauses, dann der Präsident des Herrenhauses,
Fürst Karlos Auersperg, und der Vize⸗Präsident dieses Hau⸗ ses, Graf Wrbna, theilnahmen. Gegenstand der Disrussion war der Termin für die Einberufung der großen Partei⸗ Konferenz in Angelegenheit des ungarischen Ausgleichs. Die Regierung wird in dieser Konferenz, die schon in den nächsten Tagen stattfinden soll, die Lösung der in den letzten Verhandlungen erörterten Differenzpunkte vorlegen und das
Votum der Partei über die neuerlichen Vereinbarungen ein⸗
holen. Während die Konferenz in Wien stattfindet, begeben sich die ungarischen Minister nach Pest, um dann wieder nach Wien zurückzukehren, und falls die Zustimmung der Verfas⸗ sungspartei erfolgen sollte, die S blußredaktion des Bank⸗ statuts im Einvernehmen mit den diesseitigen Ministern zu beschließen. Schweiz. Bern, 17. Februar. Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 1. Juli 1875 eingeladen, zu prüfen und zu begutachten, ob bei? olksabstimmungen über Gesetze und Beschlüsse nicht eine offizielle Kundgebung von Seite der Bundesversammlung (Delegirten) oder des Bundesrathes an das Schweizervolk gerichtet werden soll, — hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 16. d. M. auf den Bericht und Antrag des Departements des Innern be⸗ schlossen, den gesetzgebenden Räthen nachstehenden Entw urf zu unterbreiten:
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft be⸗ schließt: Art. 1) Wenn ein Bundesgesetz oder ein Bundesbeschluß nach Art. 89 der Bundesverfassung einer Volksabstimmung unter⸗ stellt wird, so soll jeweilen gleichzeitig mit dem Gesetze oder Beschluß den stimmberechtigten Bürgern eine objektiv gehaltene offizielle Kundgebung über die Gründe zugestellt werden, welche die Bundesversammlung zur Annahme des Gesetzes oder Beschlusses be⸗ wogen haben. Art. 2. In der Regel ist der Bundesrath beauftragt, diese Botschaft abzufassen und zu unterzeichnen. Immerhi kann die Bundesversammlung in getrennter Berathung der beiden Räthe be⸗ stimmen, daß sie einen Ausschuß aus ihrer Mitte beauftrage, die Botschaft zu entwerfen und zu unterzeichnen, oder sie im Einver⸗ ständniß mit dem Bundesrath auszuarbeiten und zu unterzeichnen. Art. 3. Gegenwärtiger Beschluß tritt sofort in Wirksamkeit.
Niederlande. Haag, 19. Februar. (W. T. B.) Die Zweite Kammer genehmigte die mit Preußen abge⸗ schlossene Konvention, betreffend die Verbindung der niederländischen Kanäle mit den preußischen.
Großbritannien und Irland. London, 19. Fe⸗ bruar. Der „Morning Post“ zufolge stände für März die Entlassung von tausend Arbeitern aus dem Staats⸗ arsenal zu Woolwich bevor, und zwar zu je einem Drittel dieser Zahl aus der Geschützfabrik, aus dem Munitionslabora⸗ torium und aus der Lafetten⸗ und Wagenfabrik. — Sir Bartle Frere reist erst am 9. März nach der Capkolonie ab. Am 28. d. M. findet ein Abschiedsbankket statt.
— 20. Februar. (W. T. B.) Bei der Parlaments⸗ nachwahl in Wilton wurde Herbert (konservativ) mit 751. Stimmen gewählt, der Kandidat der Liberalen, Norris, erhielt nur 187 Stimmen.
Frankreich. Paris, 18. Februar. Im Hinblick auf den Beschluß des Senats, das liberale Gesetz über die Hand⸗ werkerausschüsse zu verwerfen, sagt heute die „Rép ublique Frangaise“: Da die Staatsmänner von der Senatskoalition so gern von der Revision der Verfassung reden, so könnte es wohl geschehen, daß der Senat das erste Opfer der Revision werde, wenn er Frankreich das Schauspiel einer systematischen Opposition und „einer oligarchischen und kleri⸗ kalen Reaktion“ zu geben fortfahre. — Die repu⸗ blikani⸗ schen Blätter erheben sich gegen den Pomp, mit dem die Leichenfeier Changarniers begangen worden, und gegen die Behauptung, es sei „einer der bedeutendsten Männer Frankreichs gestorben“, eine „Nationaltrauer“ also gerecht⸗ fertigt und eine Bestattung auf Kosten der Nation ganz natürlich. Der „Temps“, Organ des lin⸗ ken Centrums, befürwortet, daß die Regierung, auch ohne das neue Gemeindegesetz abzuwarten, die regie⸗ rungs⸗ und republikfeindlichen Maires entfernen möge.
Die Gerüchte, daß Herr Thiers krank sei, sind, der „Köln. Ztg.“ zufolge, unbegründet.
Portugal. Lissabon, 17. Februar. (Journ. d. Deb.) Das englische Kanalgeschwader ist heute nach Gibraltar abgegangen. — In der Deputirtenkammer beantwortete heute der Minister der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten die Interpellation betreffend die Sklaverei in Afrika. Die Kammer nahm eine Resolution an, welche ihre Zufriedenheit mit den Erklärangen der Regierung ausdrückt. Die bei dieser Gelegenheit gehaltenen Reden werden in fran⸗ zösischer und englischer S Aus⸗
—
er Sprache veröffentlicht und dem lande mitgetheilt werden.
Italien. Rom, 19. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wies der Minister⸗Prä⸗ jdent bei Beantwortung einer bezüglichen Interpellation des bg. Savini nach, daß es unmöglich sei, die Mahlsteuer aufzu⸗ eben, obschon die Finanzlage des Landes sich gebessert habe. Der Minister⸗Präsident versprach, dem Hause demnächst Ge⸗ etzentwürfe wegen Abänderung der Vermögenssteuer, es Zwangscourses und der Mahlsteuer vorzulegen und fügte hinzu, das Ministerium werde allen seinen Ver⸗ sprechungen nachkommen, soweit dies die ökonomischen und finanziellen Grenzen, sowie die Bedingungen des Staats⸗ schatzes gestatteten.
Konstantinopel, 19. Februar. (W. T. B.) Die serbischen Delegirten statteten heute dem Großvezier und dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Besuche ab. Die Delegirten Montenegros werden am nächsten Freitag hier erwartet. Die Pforte zeigt sich fortdauernd ver⸗ sönlich und es erhält sich deshalb die Hoffnung auf das Zu⸗ standekommen des Friedensschlusses.
Rom, 19. Februar. (W. T. B.) In der Dep utirten⸗ kammer theilte Visconti Venosta mit, daß er die Regierung wegen der Vorlage der diplomatischen Aktenstücke überx die orientalische Frage zu interpelliren beabsichtige, event. darüber, ob die Regierung Auskunft über ihre Haltung i der orientalischen Frage geben wolle. Cesaro meldete gleich⸗ falls eine Interpellation wegen der Vorlage der gedachten Aktenstücke an. Der Ministerpräsident erwiderte, daß sich die
Aktenstücke bereits im Druck befänden und im Anfange nächsten Woche zur Vertheilung gelangen sollten. Visconti Venosta zog hierauf seine Interpellation zurück, indem er sich vorbehielt, die Aktenstücke zu prüfen, von denen hoffenitlin ü mal
Türkei.
hat vorgestern Mittags eine Besprechung stattgefunden, an welcher die Obmänner der drei verfassungstreuen Klubs
eine so genügende Zahl veröffentlicht werden würde, daß daraus die Haltung der Regierung in dieser Frage erkennen
8“
8 „In Banjaluka haben sich
8
gegangene Notiz, daß
Kommission
“
ersten
könne, welche ernste Interessen Italiens berühre, da es möglicher Weise um eine Aenderung der Verhältnisse Mittelmeeres handele.
— Aus Konstantinopel, 15. Februar, wird der „Pol. Korr.“ u. A. geschrieben:
Alle Akte des Ministeriums zeugen von einer großen Unbe⸗ ständigkeit der Ideen. So wurde Odian Effendi, welcher in einer finanziellen Mission in Europa weilt, beauftragt, die Verhandlungen fortzusetz n. wei Tage später erhielt er die Weisung, Alles gehen und stehen zu lassen und nach Konstantinopel zurückzukehren. An demselben Tage, wo dies mit Odian Effendi vorging, erhielt die Bank von England vom türkischen Ministerium zwei Telegramme, von welchen das erste die Bank ermächtigte, über den egyptischen Tribut zur Auszahlung der Koupons zu verfügen. Das zweite Telegramm widerrief vollständig die frühere Verfügung. Vor einigen Tagen war die Emission eines neuen Betrages von Papiergeld beschlossen,
inige Tage später wurde die Ausführung dieses Beschlusses sistirt. Eines Tages wurde die Entwaffnung der mohamedanischen Bevöl⸗ kerung angeordnet, während gleichzeitig die Organisation der Frei⸗ willigencorps im ganzen Umfange des Reiches dekretirt wurde. Man schrieb an Reouf Pascha in Kandia, seine Hierherkunft zu beschleu⸗ nigen, während er einige Stunden später eine telegraphische Weisung erhält, seinen Nachfolger dort zu erwarten. Am darauf folgenden Tage kommt ihm eine neue Ordre zu, die ihn zur höchsten Beschleu⸗
igung seiner Hierherreise auffordert.“ . 3 In einem anderen Bericht
eißt
es:
„In diesem Augenblick werden wir hier von einer wahren Broschürenüberschwemmung heimgesucht, und man soltte nicht glauben, mit welchem Heißhunger diese Erzeugnisse der politischen Tages⸗
des nämlichen Blattes
literatur von allen Klassen der mohamedanischen und griechischen BeVrvölkerung verschlungen werden.
Es ist nicht zu leugnen, daß manche dieser Broschüren bei der hier . Reife des pde tischen Urtheils eine sehr üble Nachwirkung üben dürften.
—, In Kurzem werden wir das türtische Rothbuch, welches sich zur Stunde unter der Presse befindet, vorliegen haben. Es wird dies ein dicker Oktavband von beiläufig 400 Seiten sein, welcher nicht weniger als 180 bis 200 Aktenstücke enthalten wird, welche die Epoche von dem Ausbruche der Unruhen in der Herzegowina bis zum Sturze Midhats umfassen werden. Letzterer hat noch zwei Tage vor seiner Exilirung diese Veröffentlichung angeordnet. Seit⸗ dem hat das neue Ministerium den Druck sistirt, ist aber von dieser Verfügung neuerlich wieder abgestanden. Es wird auch eine Aus⸗ gabe des Rothbuches in türkischer Sprache vorbereitet.“
* — Aus St. Petersburg wird der „Pol. Korr.“ geschrieben: „In Bezug auf den veröffentlichten angeblichen Depeschen⸗ wechsel zwischen dem General Ignatieff und dem russischen Botschafter am Wiener Hofe v. Novikoff ist als authentisch mitzutheilen, daß der größte Theil der bisher abgedruckten Schriftstücke entweder gänzlich aprokryph oder bis zur Un⸗ kenntlichkeit entstellt ist. Uns vorbehaltend, den vollen Beweis in Kürze und in unanfechtbarer Weise beizubringen, sei nur heute zur Illustrirung der Verläßlichkeit der türkischerseits benutzten Quelle die Thatsache konstatirt, daß sämmtliche bis⸗ her veröffentlichten Aktenstücke der Pforte von einem In⸗
dividuum geliefert worden sind, welches, nachdem ihm ein Er⸗
pressungsversuch bei General Ignatieff nicht gelungen war, dieselben schon im vorigen Jahre verschiedenen Botschaften an⸗ geboten hatte, ohne irgend welche Beachtung gefunden zu haben.“ 8 — Ueber die Zustände in Bosnien spricht sich ein Be⸗
richt der „Pol. Korr.“ wie folgt aus: „In Ban 1 die Mohamedaner um den Nezib⸗ Effendi⸗Biberits geschaart, welcher nur darauf sinnt, die christlichen Einwohner des Ortes heimzusuchen. Diese Gesellschaft hält ihre ge⸗ eimen Sitzungen im Hause des Aga Skorupovits ab, zu welchen häufig auch Hodzas aus den benachbarten türkischen Dörfern einge⸗ aden werden; man ist überzeugt, daß hier schreckliche Dinge gegen die Christen geplant werden und sehen die Christen sich mehr denn jemals in ihrer Existenz bedroht. Auf den Proskriptionslisten stehen alle angesehenen Christen, weshalb aus Banjaluka Alles flüchtet, was nur flüchten kann. Das sind die Thatsachen, welche die Verfassungs⸗ aera in Nerd⸗Bosnien illustriren. . 1 London, 19. Februar. Die „Morning Post“ erklärt die Gerüchte von irgendwie bedenklicher Erkrankung des
ultans für unbegründet; der Sultan leide nur an der kückkehr seiner Zahnschmerzen.
Rumänien. Bukarest, 20. Februar. (W. T. B.) Die Kommission, welche mit der gerichtlichen Verfol⸗ gung der früheren Minister beauftragt ist, hat ange zeigt, daß sie die Vorarbeiten für den Anklageakt beendet habe
Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Fe⸗ bruar. „Post u. Inr. Tidn.“ sind in der Lage mitzutheilen, daß der König schon vor seiner Abreise nach Christiania in einer Staatsrathssitzung die Brtheiligung Schwedens an der nächstjährigen Pariser Ausstellung beschlossen habe und daß diesbezügliche Regierungsvorlagen dem Reichstag alsbald nach Rückkunft des Königs, welche morgen früh erfolgt, unter⸗ breitet werden sollen. — Die durch alle schwedischen Zeitungen der Vertheidigungsausschuß die bezüglich der Dienstzeit der Wehrpflichtigen in der Regierungs⸗ vorlage enthaltenen Bestimmungen nicht gutzuheißen be⸗ schlossen, wird jetzt dementirt und dabei bemerkt, daß die überhaupt noch keine definitiven Beschlüsse gefaßt habe. — Gestern beschäftigten sich beide Kammern mit Wahlen der Staatsrevisoren.
Christiania, 14. Februar. Die Wahl von 28 Mit⸗ gliedern zum Lagthing und zu den festen Comités dieser Storthingssession hat jetzt stattgefunden. Die Frage wegen Zutritts der Minister zum Storthing soll schon im Monate der Session zur Berathung kommen. Nachdem aus Veranlassung der zahlreichen Schiffbrüche im vorigen Jahre die allgemeine Meinung sich dahin ausgesprochen hat, daß ein oder mehrere Schiffe zur Rettung Schiff⸗ brüchiger an den norwegischen Küsten stationirt wer⸗ den sollten, hat der König jetzt angeordnet, daß eins der größten und stärksten norwegischen Dampfkanonenboote, „Lougen“, zu einer Expedition längs der norwegischen Küste von Anfang Oktober 1877 an bis zum Schluß des Jahres ausgerüstet werden soll, theils zur Uebung sür Offiziere und Mannschaften, theils um den Handelsschiffen erforderlichen Falles Hülfe zu leisten. — Vor Kurzem ist der norwegische Contre⸗Admiral Gabriel Hesselberg verstorben.
Dänemark. Kopenhagen, 16. Februar. (H. N.) Der erste Abschnitt des militärischen Strafgesetzes wurde vom Folkething gestern zu Ende gebracht. Die vom Aus⸗ schuß oder dessen Majorität gestellten Vorschläge wurden alle ohne Abstimmung mit großer Majorität angenommen. Eine Rede des Abg. Bojsen, worin derselbe das große Entgegen⸗ kommen des Kriegs⸗Ministers anerkannte und auch der Ma⸗ orität Entgegenkommen anrieth, giebt der Hoffnung neue
Nahrung, daß das Gesetz in dieser Session erledigt wird.
8
Entnahme bruar: Frankfurt
von Gewichtsermittelungen an
auf der
itt Eisenbahn der Oder; — vom 14.
5 Februar:
barung abgekürzter Adressen; — vom 16. Februar: des Verfahrens bei den Meldungen über die Unbestellbarkeit Telegrammen; vom 12. Februar:
kehr geöffneten Telegraphenanstalten.
Verrechnung der Kosten für die auf mechanischem Wege erfolgende Wervielfältigung von Schriftstücken. — Verfügungen, betreffend die Anwendbarkeit des §. 2 Nr. 6 des Stempelgesetzes vom 26. März 1873 (Ges.⸗Samml. S. 131) bezw. des §. 33 der Erundbuchordnung vom 5. Mai 1872 (Ges.⸗Samml. S. 452).
Neichstags⸗Angelegenheiten.
1 Bei der Nachw ahl zum Reichstage im 8. schleswig⸗hol⸗
steinischen Wahlbezirk haben Stimmen erhalten: Schuhmacher Georg Wilhelm Hartmann in Hamburg 13,156, Professor G. Karsten in Kiel 13,092,
zersplittert 116. 8
so daß eine engere Wahl erforderlich ist.
Landtags⸗Angelegenheiten. Dem Hause der 2
1711
82 bgeordneten ist noch ein No ag z Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr L . gelegt worden. In demselben sind 300,000 ℳ ausgeworfen, um an dem jetzigen Theilungspunkt zwischen Weichsel und Nogat eine Ver⸗ besserung des Zustandes bei Eisgängen anzustreben. Es sollen hierzu verwendet werden: 35,000 ℳ, Restbetrag des Landesunterstützung fonds für die Provinz Preußen, und 265,000 ℳ aus dem Staats aktivkapitalienfonds.
Vereinswesen.
. Dem schon seit Jahren bestehenden Invalidendank, Verein zur Förderung der Erwerbsthätigkeit deutscher Invaliden sind von Sr. Majestät dem Kaiser zufolge Allerhöchsten Er⸗
ses vom 6. Januar c. die Rechte einer juristischen P erson
worde Der Zweck des Vereins ist: arbeitsfähigen,
gen Militärinvaliden aller Grade und als dienstuntauglich ent⸗ lassenen Mannschaften der deutschen Land⸗ und Seemacht geeignete Beschäftigung zu verschaffen, die ihnen eine möglichst gesicherte, un⸗ abhänge Existenz gewähren soll. v“
₰
Statistische Nachrichten.
„Mortalitäts⸗Statistik und Gesundheitsverhält⸗ nisse. Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind bis zu der am 10. Februar cr. beendeten sechsten Jahreswoche von je 1000 Einwohnern auf den Jahresdurchschnitt be⸗ rechnet, gestorben: in Berlin 26,0, in Breslau 28,9, in Königsberg 30,3, in Cöln 31,8, in Hannover 18,8, in Magdeburg 29,„72, in Stet⸗ tin 27,4, in Altona 32,5, in Straßburg 32,3, in München 32,1, in Augsburg 32,7, in Dresden 20,°, in Leipzig 20,7, in Stuttgart 27,8, in Braunschweig 31,4, in Karlsruhe 28,2, in Hamburg 23,1, in Wien 28,8, in Budapest 40338, in Prag 53,6, in Basel 32,9, in Brüssel 25,92, in Paris 26,6, in Amsterdam 27, 7, in Rotterdam 29.8, im Hes 29in. Fehehshecen 589 in Stockholm 32,1, in Christiania 22, in Warse au 19%¼ in, Neapel 40,0, in Turin 23,3, in Bukarest 28,6, in London 22,2, in Glasgow 26,5, in Liverpool 27,9, in Dublin 32,0, in Edinburgh 16,0, in Alerandria (Aegypten) 44,1, in New⸗ York 22 %2, in Philadelphia 18,;, in Boston 202, in San Franzisko 27,2, in Calcutta 36,3, in Madras 67,6, in Bombay 33,0. Die schon in der vorhergegangenen Woche vorherrschenden Windrich⸗ tungen (West⸗ und Südwestwinde) bestimmten die Witterung der Berichtswoche noch mehr durch andauerndes Vorwalten derselben. Sie äußerten sich überall durch steigende Lufttemperatur, sowie durch reichliche Niederschläge, besonders in den westlichen Gegenden. Im Allgemeinen hat sich die Gesammtsterblichkeit in Deutschland ein wenig gemindert, die Verhältnißzahl der Jahressterblichkeit auf 1000. Bewohner sank von 27,1 % der Vorwoche auf 26,9 % in der Be⸗ richtswoche. Am meisten sank sie im füddeutschen Hochlande (von 23,4 auf 28,58 %) und im Oder⸗ und Warthegebiet von 34,2 auf 301 %, dagegen stieg sie in der Nordseeregion von 23, auf 277. %, ferner im sächsisch⸗märkischen Tieflande und am Rhein. In Bezug auf die Gesammtsterblichkeit zeigte die Sterblichkeit der Kinder unter einem Jahre nur einen kleinen Rückgang, am günstigsten gestaltete sich dieselbe im süddeutschen Hochlande (München). Die Theilnahme der höhern Altersklassen an der Gesammtsterblichkeit blieh fast dieselbe. Von den Todesursachen haben die entzündlichen Erkrankungen der Athmungsorgane eine weitere Zunahme hauptsächlich im Oder⸗ und Warthegebiet und in Mitteldeutschland erfahren, während sie in den südlichern Gegenden sehr erheblich abnahmen. Die tödlichen Darmkatarrhe blieben im Ganzen in derselben Zahl; sie weisen im süddeutschen Hochlande eine Abnahme, in den nördlicheren Gegenden eine geringe Zunahme auf. Auch Brechdurchfälle kamen seltener vor (in Berlin sank die Zahl der Todesfälle von 10 auf 4). Schlagflüsse sind nur am Rhein ver⸗ mehrt. Die Infektionskrankheiten nahmen im Allgem inen an Häufig⸗ keit ab. Nur der Scharlach weist, namentlich in den östlichen Gegenden Danzig, Graudenz und am Niederrhein (Barmen, Hagen) eine Zu⸗ nahme auf. Keuchhusten, Masern, Diphtherie trafen im Ganzen etwas zurück, nur an der Nordseeküste, am Oberrhein und in einigen sfüdlicher gelegenen Orten (Odessa) traten sie in größerer Zahl auf. Auch die bis gegen Ende des vorigen Jahres in New⸗York in unge⸗ wöhnlichem Grade herrschende Epidemie ist in normalere Grenzen zurückgegangen. Die Pocken zeigen in den englischen Städten (London, Liverpool, Salsord) einigen Nachlaß, auch aus Prag ist ein Rück⸗ gang zu konstatiren, während die Zahl der daran Gestorbenen in Wien wieder zugenommen hat. Aus Deutschland wird nur ein Todes⸗ fall an Pocken (Rostock) gemeldet. Die Typhen zeigen gleichfalls im Allgemeinen eine Verminderung; größer ist ihre Zahl nur in War⸗ schau, in den italienischen Städten und in Alexandrien geworden. Die Cholerafälle in Indien (namentlich in Bombay) sind wieder zahlreicher. — Im Verlage der Königl. Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) ist gegen Schluß J
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X es vorigen Jahres eine Statistik der zum Ressort des Ministeriums des Innern gehörenden Straf⸗ und Gefangenanstalten für die Jahre 1872, 1873 und 1874 erschienen. Die umfangreiche Arbeit umfaßt die allgemeine Verrvaltungsstatistik und die Personalstatistik der Zucct⸗ hausgefangenenn, Die erstere Abtheilung behandelt in erläuterten sta⸗ tistischen Tahellen u. A. folgende Gegenstände: Gefangenpersonal und Bewegung Lesselben, Beamtenpersonal, Arbeitsbetrieb, Unterricht und Bibliotheken, Gesundheitszustand und Sterblichkeit ꝛc. Man erfährt aus diesen Tabellen, daß bei Beginn der Jahre 1872, 73, 74 detinirt waren resp. 22,367, 22,028 und 21,751 Personen (davon Weiber: 3525, 3536 und 3282). Auf die Zuchthausgefangenen entfielen hiccvon
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resp. 17,968, 16,598 und 16,025 Köpfe (darunter Weiber: 2679, 2506 und 2289). Ueberhaupt detinirt wurden im Laufe der 3 Jahre resp. 76,532, 79,003 und 86,236 Köpfe (davon Weiber: 16,937, 17,400 und 18,217). — Das Beamtenpersonal belief sich am Anfange der 3 Jahre auf 2114, 2005 und 1936 Personen. — An Gefangenen
8 — Nr. 6 des „Justiz⸗Ministerialblatts“⸗ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 13. Februar 1877, betreffend die
Nr. 12 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügungen: Vom 16. Februar 1877: Scheidung der Thaler aus den Jahren 1823 — 1856 ven den Vereinsthalern; — vom 15. Februar: Postvorschuß auf Drucksachen; — vom 13. Fe⸗ 8 Cottbus⸗ anff an W — Bermeidung von sprachwidrigen Zusammenziehungen mehrerer Worte bei Verein⸗ Regelung A be des E 82 dleg b Febrꝛ Ausgabe des Ergänzungs⸗ heftes zum Allgemeinen Verzeichniß der für den internationalen Ver⸗
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aller Kategorien (mit Ausschluß der Untersuchungs ⸗Gefangenen) waren im täglichen Durchschnitt detinirt: 1872: 17,895,84, Märänner 3444,8 Weiber; 1873: 17,278 M., 3255 2⸗ W.; 1874: 17,639,2s M., 3209,0 W. Davon wurden beschäftigt: 1872: 16,460 27¶ M., 3007,1 W.; 1873: 15,860,/9 M., 2832,32 W.; 1874: 16,135, 11— M., 2778,8 W. — Mit Industriearbeiten waren beschäftigt im Durchschnitt der 3 Jahre 11,061 M. und 2017 W., mit landwirthschaftlichen und sonstigen gewöhnlichen Tagelöhnerarbeiten 804 M. und 31 W. — Am Schul⸗ unterricht nahmen überhaupt Theil: 1872: 7655; 1873: 7491; 18742 7423. — Die Anstaltsbibliotheken wiesen an Büchern zum Shul ebrauch auf resp. 26,241, 26,538, 25,254; Unterhaltungs⸗ und belehrende Schriften waren vorhanden 51,996, 54,484, 54,502. — Inr täalichen Durchschnitte waren Kranke überharpt resp. 976, 899, 875 (davon Zuchthauszefangene 759, 671, 657). In Prezenten der Durch⸗ schnitts⸗Kopfstärke betrug der Durchschnittsbestand en Kranken 4,20 4,14, 3,2. Die Zahl der Gestorbenen betrug in Prozenten der Ge⸗ sammtzahl der Detinirten 0, 4, 0,88, 0, ½. Die zweite Betheilurg, die sich speriell mit den Zuchthausgefangenen beschäftigt, giebt zchlen⸗ mäßige Nachweise über Ab⸗ und Zugang, über Alter, Geschlecht Religion, Berufsthätigkeit, Art des Verbrechens, Straf⸗ zeit ꝛc. Es mögen hier folgende Daten hervorgehoben werden: Ven der Gesammtzahl der detinirten Zuchthausgefangenen waren “ 14,908 (0,8 ) katholisch 8401 (1,2 %, jüdisch 88— ), andersgläubig 10 (0, 8 ¼) ; 1873 evangelisch 14,653 (0,21 %), katholisch, 8303 (1 %), jüdisch 225 (0,65 %), andersgläubig 7 (023 %); 1874 evangelisch 14,802 60,82 %), kathelisch 8551 1,02 %) jüdisch 237 (0,73 %), andersglaubig 9 (0,23 %). — Die relativ größte Zahl der Zuchthausgefangenen befand sich im Alter von 30—39 Jahren; sie betrug in den drei Jahren je 0,232 % der Gesammtbevöl⸗ kerung dieser Altersklasse. — In einem Anhange ist der Seatistik eine Sammlung von Cirkular⸗Reskripten beigegeben, die seit der Publikation der letzten Statistik ergangen sind “ zs
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Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Allg. Ztg.“ ist Hr. Professor Dr. Windelband um ordentlichen Professor der Philosophie an der Uni⸗ . B. ernannt worden. zoglich badische Hofrath und ö. o. Universität Heidelberg, Dr. Ka rc fre Reichlin⸗Meldegg, ist am 15. Febrr storben. 4 1 „— Von dem vor vierzig Jahren von Friedrich gründeten und herausgegebenen „historischen T in Leipzig im Verlage von F. A. Brockhaus der sechte Jahrgang (187 6) derfünften Folge erschienen und schließt sich würdig seinen Vorgängern an. In einem Vorwort macht der jetzige
Herausgeber W. H. Riehl auf die Wandlung aufmerksam, welche sich in dem „Taschenbuch“ allein
sich zu durch die selbständige Thätigkeit Mitarbeiter als Repräsentanten der und streitenden g.ger rischen Richtungen vollzogen hat. An Stelle der früheren universellen und philosophischen Auffassung ist der kritische und forschende Spezialis⸗ mus getreten und heutzutage sind „die guten Geschichtsforscher weit zahlreicher als die guten Geschicht breiber.“ Neben der politischen Geschichte machte sich die Kulturgeschichte geltend, und je mehr diese sich entfaltete und alle Gebiete des wissenschaftlichen und Kunstlebens durchdrang, desto mehr neigte sich der Speziglismus der „Universal⸗ Kulturgeschichte“ zu, in welche mehr und mehr die alte Weltgeschichte der Staaten aufgeht. Der Leser wird — mit diesen Worten schließt die Einleitung — „in den acht Beiträgen des gegenwärtigen Bandes mancherlei Stoff finden zur Erörterung der zwei Probleme: wie der moderne Spezialismus doch immer universaler wird durch seine eigene, ins Unabsehbare wachsende Vielgestaltung, und wie sich langsam der Dualismus zwischen Staaten⸗ und Kulturgeschichte zu lösen beginnt.“ Die acht den vorliegenden Band bildenden Beiträge sind folgende: Das römische Kalenderwesen — Staat und Kirche in der römischen Kaiserzeit — Die Belagerung von Damiette — Die Kaiserkrönung Karls VII. — Der Untergang des altenglischen Theaters Ruß⸗ land und die katholische Kirche — ein neues Lied auf die Sempacher Schlacht — Aggäus Albada und der Kölner Pacifikations⸗Kongreß.
Land⸗ und Forstwirthschaft. die preußisch⸗bremische Versuchsstation für Moor, Sumpf und Haide eröffnet werden. Die Central⸗Kommission für das Moorwesen, der dieselbe unterstellt ist, wird sich am 12. März hier wieder versammeln, um vor Allem das Werk des Moorkanals Bre⸗ men⸗Stade zu fördern.
— (Wes. Ztg.) Der milchwirthschaftliche Verein ist durch seinen Vorsitzenden, Grafen Schlieffen, auf den 2. März nach Hamburg berufen. Dort findet bekanntlich vom 28. Februar bis⸗ zum 4. März eine internationale Molkereiausstellung statt, bei Gelegenheit welcher auch gemeinnützige Vorträge ge⸗ halten werden sollen, z. B. von De. Heusner aus Barmen über die Milchversorgung der Großstädte, General⸗Direktor Stöckel aus Ost⸗ preußen über die Molkereigenossenschaften, Dr. Fleischmann aus Mecklenburg über Magerkäsebereitung, Gutsbesitzer Martiny aus Kärnten und General⸗Sekretär Peterßen aus Oldenburg über Mol⸗ kereischulen.
Amsterdam, 8. Februar. Mit den Vorbereitungsarbeiten ür die internationale Gartenbau⸗Ausstellung ist man ier vollauf beschäftigt. Den Plan, für jeden Ausstellungszweig in besonderes Gebäude zu errichten, hat man aufgeben müssen; s werden die Saͤle des Industriepalastes, welche sich vorzüglich zu Separatausstellungen eignen, dazu benutzt. Die Anmeldungen der Theilnehmer sind sehr belangreich. 1 8
Gewerbe und Handel.
Verwaltung der Bank des Berliner Kassen⸗ Vereins theilt mit, daß sie auf ihr Guthaben bei der Nichsbank⸗ Checks über 1000 ℳ, 5000 ℳ und 10,000 ℳ in Umlauf setzen wird. — Aus dem Geschäftsbericht der Preußischen Hagelver⸗ sicherungs⸗Aktiengesellschaft für das Jahr 1876. sind fol⸗ gende Mittheilungen entnommen: Es wurde, wie Rechnungsabschluß: und Bilanz nachweisen, ein Gewinn von 676,763 ℳ erziekt. Hiervon kommen auf Beschluß des Verwaltungsraths 17 %, pro Aktie mit⸗ 76,500 ℳ als Dividende zur Vertheilung und der bei Veitem größte Theil von 560,000 ℳ ist zur Vermehrung der Kapitalreserve⸗ be⸗ stimmt, welche mit Hinzurechnung des alten Bestandesn und der vor⸗ jährigen Spezialreserve 900,000 ℳ beträgt. Im Jahre 1876 wurden abgeschlossen 19,013 Policen mit 188,220,024 ℳ Versicherungssumme und 1,834,233 ℳ Prämie (mehr gegen 1875: 789 Policen und 3,851,366 ℳ Versicherungssumme und weniger 19,938 ℳ Prämie). Der Aufsichtseath der Magdeburger Bergwerks⸗ Aktiengesellschaft hat die Dividende für das Jahr 18 27 % gegen 8 % im Vorjahre festgesetzt.
— Der Verwaltungsrath der Coburg⸗Gothaischen K Gesellschaft hat die Dividende pro 1876 auf 4 ½ % (gegen
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welche pro 1875 vertheilt wurden) festgesetzt.
Wien, 19. Februar. (W. T. B.) Die Verwaltung der österz⸗ reichisch⸗französischen Staatsbahn hat, wie der „Prese“ gemeldet wird, nunmehr ein Communigué veröffentlicht, in welec gem sie mittheilt, daß die Gesellschaft bisher keine näheren Details über die Defraudatior bei der Pariser Verwaltung gebracht habe, um die polizeilichen Recherchen nicht zu beirren und weil die Ziff er der unterschlagenen Summe bisher noch unbekannt war. Nunngehr sei erwiesen, dasz die Defraudation durch die Fälschung von Anwei⸗ sungen auf die „Banque de Francer, sowie durch Fälschuag der be⸗ treffendey Rechnungsbeläge nach erfolgter Unterschrift zweier Mit⸗ glieder des Verwaltungsrathes verübt wurde und daß die defraudi Summe 1,126,000 Frcs. beträgt.
Verkehrs⸗Anftalten. New⸗York, 19. Februar. (W. T. B.
. r Der Dampfer „Hermann“ vem norddeutschen Lloyd ist
hier angekommen.