1877 / 63 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Mar 1877 18:00:01 GMT) scan diff

v 11“ 1u“ 11““ ich mit meinen ermüdeten Kräften werde schwerlich berufen sein, die letzte Hand an solche Einrichtungen zu legen, wenn sie überhaupt kommen; aber ich bin der Ansicht, daß es einer Theilung bedarf, einer Trennung in die eigentliche Finanzpartie und in die Partie der Steuerauflegung und die der Doma⸗ nialverwaltung. Ich halte es nicht für richtig, nicht für psochologisch zweckmäßig, daß der steuerauflegende Minister allein der Finanz⸗ Minister sei. Es wird das immer die nothwendige Folge haben, daß die Steuern mehr vom Gesichtspunkt der und des hohen Ertrages, als aus dem Gesichtspunkt der bequemen Tragbar⸗ keit für Handel und Verkehr behandelt werden. Meines Erachtens soll die Steuerauflegung nicht wesentlich ein Attribut des Finanz⸗Ministers sein, obwobl er den Ertrag davon hat, sondern sie sollte nicht ohne Mitwirkung und mit vorwiegender Berück⸗ sichtigung der einzelnen Gewerbe gemacht werden. Deshalb muß es dem, der sie macht, nicht von erstem Interesse sein, daß der höchst herauszudrückende Ertrag in erster Linie stehe, und deshalb glaube ich, daß das Finanz⸗Ministerium in ein steuerauflegendes und in ein budgetverwaltendes getheilt werden sollte, welches die Verthei⸗ lung unter den verschiedenen Kompetenzen und das Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen zu balanziren hat. Es ist über⸗ haupt kein Unglück, wenn wir in Preußen und im Reiche mehr Mi⸗ nister bekommen. Wir haben zu wenig mit den 8 Ministern in Preußen; es ist eine Täuschung, wenn man meint, daß immer Männer gefunden werden könnten, welche alle Branchen ihres Ministeriums, die von immer größeren Dimensionen werden, mit Sicherheit über⸗ sehen und beherrschen könnten. b j

Es wäre meine Ansicht, daß das preußische Staatseigenthum, ich meine die Domänen, Forsten, Bergbau, Fabriken und Alles, womit der Staat gewissermaßen als Gutsbesitzer belastet ist, aus der eigentlichen Steuer⸗ und Finanzgesetzgebung auszuscheiden hätten, und daß dann der auf diese Weise übrig bleibende Stamm des Finanz⸗Ministeriums in ein sehr viel näheres Verhältniß zu den Reichsfinanzen zu treten hätte, so daß auch auf diesem Gebiete die beiden großen Körper sich gegenseitig zu durchdringen hätten. Ich habe also nichts gegen eine nähere Verbindung der Finanz⸗ verwaltung mit unserem gegenwärtigen preußischen Ministe⸗ rium. Wir haben bereits ein Reichs⸗Justiz⸗Ministerium. Kann das in konkurrirender Weise mit dem preußischen Ministerium be⸗ stehen? Ich glaube, sehr wohl. Wir haben in Preußen sogar früher zwei Justiz⸗Ministerien gehabt, wovon das eine besonders für die Gesetzgebung zu sorgen hatte, während dem anderen die eigent⸗ liche Verwaltung der Justiz oblag. Es ist sehr schwer, beide in einer Hand dauernd zu vereinigen, es ist eine ganz ungewöhnliche Arbeits⸗ kraft, die doch auch mit der Zeit darunter leidet, dazu erforderlich. Also auch dort könnten ein Reichs⸗Justiz⸗Minister und ein preußischer Justiz⸗Minister in ein sehr nahes Verhältniß zu einander treten, sie könnten unter Umständen in einem und demselben Ministerkollegium sitzen, ohne sich gegenseitig in ihrem Betriebe zu hemmen. Daß dieses gerade ein Ideal sei, wie man es theoretisch machen könnte, will ich nicht behaupten, aber es ist etwas Erreichbares, während das rein lesgelöste Reichs⸗Ministerium immer, wie ich fürchte, etwas in der Luft schweben wird. Nur in einem vollkommeneren Jenseits, möchte ich sagen, könnte ich mir ein solches Ministerium denken, aber mit dem deutschen Blute, mit dem wir heute leben, fürchte ich, werden wir nicht damit auskommen; in dieser Generation nicht, es wird immer so theoretisch, ich möchte sagen, so ätherisch in seiner Ausbildung werden, daß es sich allmählich verflüchtigt.

Ich möchte nun bitten, daß die öffentliche Meinung nicht etwa in den Irrthum verfällt, daß die Skizze, die ich eben gegeben habe mehr in Form einer Kritik von dem, was ich für fehlerhaft in der Erxistenz halte, als in der Form bestimmter Präzisirung dessen, was ich erstrebe, wieder die Meinung erzeugen könnte, ich dächte heute und morgen daran, diesen Plan zu realisiren. Ich halte es überhaupt nicht möglich, schnell und energisch nach einer solchen Richtung vor⸗ wärts zu geben, und ich möchte auch nicht, daß wir uns in der Dis⸗ kussion zu sehr darüber vertiefen.

Die Gegenwart giebt uns Stoff genug zu diskutiren, und wenn wir die Aufgabe der Zukunft, dessen, was übers Jahr vielleicht in der Steuerreform, noch später in der weiteren Ausbildung von Reichs⸗Ministerien, aber von solchen, die durch kanzlerische Verant⸗ wortlichkeit gedeckt sind, geschehen kann, heute in der Diskussion vorweg nehmen, dann, meine Herren, werden wir nicht fertig.

Ich bin augenblicklich von keinem anderen Interesse beseelt, als bei dem uns vorliegenden Budget mit möglichst wenigen Abstrichen und möglichst hoher Zufriedenheit von Seite des Reichstags durch⸗ zudringen, und bin durch die Darlegung der Zukunftsgedanken und nennen Sie das meinethalben Träumereien, ich habe das Recht, zu träumen so gut, wie jeder Andere, von dieser kompakten Aufgabe in keiner Weise abgekommen.

Ich glaube, ein Rückblick auf die Vergangenheit wird Ihnen zeigen, daß die junge deutsche Einheit in zehn Jahren und nament⸗ lich in den fünf Jahren, seitdem wir das Reich in seiner Vollständigkeit haben, in seinem Wachsthum Fortschritte ge⸗ macht hat, auf die wir früher nicht gehofft haben. Verlassen wir nicht der Theorie zu Liebe den Weg, der uns praktisch weiter geführt hat, und wollen wir schneller vorwärts ommen, so ist das beste Mittel dazu das Zusammenhalten und das einheitliche Wollen des Reichstags und der verbündeten Re⸗ gierun en, auch das Zusammenhalten des Reichstags in sich,

in höherem Maße, daß, wie ich ja im Willen von Jedem überzeugt

bin, aber der Zorn des Kampfes führt unter Umständen weiter, stets die Interessen für das Ganze über das Interesse der Verbände der Gesinnungsgenossen dominiren, und wenn dies geschieht und der Reichstag mit den verbündeten Regierungen oder doch wenigstens mit dem Kaiserlichen Antheil innerhalb der Regierungssphäre einig ist,

und die Führung vorsichtig vorwärts geht, dann, meine Herren, kom⸗ men wir zu einem Ziele, welches allen billigen und verständigen

Wäünschen unserer Mitbürger entsprechen wird.

Dem Abg. Dr. Lasker, welcher hierauf das Wort genommen hatte, entgegnete der Reichskanzler Fürst von Bismarck:

I W1“ 1““ v ““ 8*

Ich will zunäãchst mit dem Herrn Vorredner über das Maß der Arbeit, wie es zwischen uns vertheilt ist, nicht rechten. Daß er seiner⸗ seits ein sehr leistungsfähiger Arbeiter war, das erkenne ich an den Schwierigkeiten, die er meiner Amtsführung seit zehn Jahren ab und zu gemacht hat, auch an der sehr wirksamen Unterstützung, die ich ab und zu von ihm empfangen habe. Ich will nur ahrungs⸗ mäßig bemerken: das, was die Kräfte eines Mannes aufreibt, ist nicht gerade das einfache Arbeiten; es giebt auch Stellen als poli⸗ tischer Arbeiter, bei denen man 80 Jahre alt wird, pros⸗ perirt und sich sehr wohl befindet. Was auf die Nerven abnutzend einwirkt, ist gerade das Gefühl der Verantwortlichkeit, über das Sie diskutiren, es ist das Gefühl der Verantwortlichkeit für das Wohl und Wehe, nicht blos der eigenen Person und der eigenen Familie, sondern der Gesammtheit der Mitbürger, des Vaterlandes im Gan⸗ zen: es ist gerade das Gefühl der Bitterkeit, daß man in dieser Richtung das zu leisten, was man für möglich und nothwendig hält, verhindert wird durch Friktion der Kräfte, durch Mißverstand, ja mitunter auch durch Unverstand, wenn auch nicht hier, doch in den großen Massen, durch Unverstand ich will es geradezu sagen: in der Presse, in Leitartikeln, in der Nothwendigkeit, alle Tage etwas zu sagen über Dinge, die man nicht versteht.

Indeß das war eigentlich nicht, was mich veranlaßt hat, um das Wort zu bitten. Der Herr Vorredner fürchtet einen Rückgang der nationalen Entwickelung, wenn wir uns mit den laufenden Ar⸗ beiten allein beschäftigen. Wenn das richtig wäre, was er sagt, dann müßte das Deutsche Reich denn das nationale Streben wird nie vollständig befriedigt sein dann müßte das Deutsche Reich in einer rastlosen Verfassungsarbeit seine Kraft suchen, wie der Kämpfer, der die Erde berührt, aus derselben neue Kraft saugt, sich immer von Neuem mit Verfassungssachen zu beschäftigen.

Ich glauve gerace, „aß die zu große Hast, die Unbeständigkeit. oie unbestimmte Unruhe die dadurch in unsere Verhältnisse gebracht wird, daß jedes Jahr Verfassungsfragen aufs Tapet gebracht werden, viel schwächender wirken, als wenn wir diese Seite der Sache ein⸗ mal eine Zeit lang ruhen lassen. Es wäre sehr traurig, wenn unser nationales Gefühl verschwinden sollte, sobald es nicht immer durch verfassungmachende Thätigkeit gefördert wird. Diesen Weg können wir nicht immer gehen. Ich begegne dann bei dem Herrn Vorred⸗ ner einem von den Hindernissen, die nicht zu sein brauchten, auf die ich vorher anspielte: wie viel Erschwerungen unserer Thätigkeit kommen daher, daß man sich die Thätigkeit der Regierung anders vorstellt, als sie ist, doß man sie ungern so sieht, wie sie ist, weil sie so vielleicht nicht in bestimmte Ideen paßt, in⸗ dem die genaue Kenntniß schon jetzt den Beweis liefern würde, wenn man sie genau kennte, daß diese Ideen zum großen Theil er⸗ füllt sind und uns auch nicht weiter glücklich machen. 1

Ich meine, daß der Herr Vorredner sich eine ganz falsche Vor⸗ stellung über die Art unserer Thätigkeit macht, wenn er sagt, ich hätte geklagt, mir fehlen die Menschen zu den Arbeiten. Das ist ein Mißverständniß. Etwas derartiges habe ich in keiner Weise gesagt, die Menschen wären ja zu schaffen, im Gegentheil, Menschen sind zu viel, mir fehlt die Zustimmung der Menschen, die da sind, und ohne deren Zustimmung ich nichts machen kann. Glauben Sie denn, daß ich mit dem Herrn Präͤsidenten des Reichskanzler⸗Amts so verfahren kann, wie ein Abgeordneter, dem er nicht zu Dank spricht? Dann würde er sofort seiner Wege gehen; er hat die Stellung eines Mini⸗ sters, dessen Verantwortlichkeit nur in dem Falle, wo der Kanzler einschrei⸗ tet, die seinige deckt, ebenso gut wie das Staats⸗Ministerium in Preußen die Verantwortlichkeit, die Selbständigkeit eines einzelnen Ministers deckt, absorbirt und verschlingt, eine andere Stellung hat der Reichskanzler auch nicht. Wenn wir nicht vorwärts kommen in Reformfragen, so ist das nicht, weil uns die Arbeitskräfte fehlen nein, es fehlt die Uebereinstimmung. Die Reibung hinter den Coulissen, ehe ich ein Wort zu Ihnen sprechen kann, ist dreiviertel meiner Arbeit.

ꝙDann hat der Herr Vorredner den sogenannten Reichs⸗Ministern eine subalterne Stellung zugewiesen; er hat selbst nöthig gefunden, diesen Ausdruck zu erläutern. Ich will über den Ausdruck nicht mit ihm rechten, sondern über das, was er gemeint hat, daß die Herren mir gegenüber keinen eigenen Willen hätten. Er hat aber selbst gesagt, daß ich physisch in der Unmöglichkeit wäre, den Willen der Minister in allen Details zu beherrschen, weil ich sie nicht zu übersehen vermag. Das ist sehr richtig, aber ich bin außerdem nicht in der Möglichkeit, denn wenn die Herren ihren eigenen Willen in diesen Dingen ausüben wollen, so haben sie dazu gerade dasselbe Recht, wie in Preußen, nicht um ein Haar breit anders. Sie brauchen nichts zu thun, was der Kanzler ihnen etwa befehlen wollte, dazu sind sie nicht ver⸗ pflichtet; sie sagen: das ist gegen meine Verantwortung, und ich gehe ab. Hier ist der Kanzler wiederum nur genau in der Lage wie das Staats⸗Ministerium in Preußen als Kollegium jedem ein⸗ zelnen Minister gegenüber. Es kommt toto die vor, daß ein Mi⸗ nister einen Antrag stellt, auf den er viel hält; er bleibt im Staats⸗ Ministerium mit zwei oder drei Stimmen in der Minorität, und es geschieht nicht, soll er jedesmal darum abgehen? so tritt das Staats⸗Ministerium in Preußen genau in dieselbe Stellung ein wie der Kanzler im Reich, und wenn das nicht hilft, so tritt Se. Ma⸗ jestät der König von Preußen ein und sagt: die Vorlage unter⸗ schreibe ich nicht. Ich sehe nicht ein, worin der Unterschied zwischen den Reichs⸗Ministern und den preußischen Ministern liegen sollte; souverän sind sie alle nicht, die einen haben den Kaiser und den Kanzler, die anderen den König von Preußen und das Kollegium über sich, und das Kollegium wirkt sehr selten fördernd, animirend, aber sehr häufig negativ, abschneidend. Eine Initiative ist für das Kollegium schwer zu übernehmen. Ich glaube, daß wenn Alles genau erwogen wird, die Reichs⸗Minister, die durch die Verantwortung eines einzigen Kanzlers gedeckt sind, der mit sich reden läßt, viel freier und unabhängiger dastehen, als die preußischen Minister, die absorbirt werden durch die Beschlüsse eines Kollegiums, was nicht mit sich reden läßt, weil es einfach abstimmt und die Stimmen zählt.

Das ist also ein vollständiger Irrthum, und ich möchte doch den Herrn Vorredner bitten, nicht im Interesse der Theorien, die er ver⸗

111““

treten will, die Stellung der Herren, die Reichs⸗Ministerien inne haben, künstlich herunterzudrücken. Es stände dem absolut nichts ent⸗ gegen, daß der Herr Finanz⸗Minister Camphausen heute Präsident des Reichskanzler⸗Amts würde und auf diese Weise beide Geschäfte vereinigte; ich würde in nicht höherem Maße mit ihm über die Sachen zu diskutiren haben, als ich jetzt mit Herrn Mi⸗ nister Hofmann darüber diskutire. Ich weiß nicht, ob wir immer einerlei Meinung sein würden, das ist ja eine Frage für sich, aber einem solchen Verhältniß steht weiter gar nichts ent⸗ gegen, als daß der Geschäftsumfang von einem Minister gar nicht zu übersehen wäre. Schon der jetzige Geschäftsumfang des Finanz⸗ Ministers ich will auf die Diskussion nicht zurückgreifen er⸗ fordert, daß der Herr so vielseitig ausgebildet sein sollte, wie über⸗ haupt ein Mensch, der nicht Methusalems Alter erreicht, niemals sein kann. Aber daneben noch dem Bundesrath zu präsidiren in Verhinderung des Kanzlers, den Ausschüssen vorzusitzen, das kann er einfach nicht; nach der Würde seiner Stellung würde er es absolut

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können.

„Der Hauptirrthum ist der, daß der Herr Vorredner überhaupt annimmt, der preußische Finanz⸗Minister würde jetzt nicht gefragt über die Vorlagen, die das Reich macht, und über die Beschlüsse des Reiches. Er ist Mitglied des Bundesraths, er hat einen erheblichen, einen wesentlichen Einfluß auf die Beschlüsse des preußischen Mini⸗ steriums. Wie kann ich denn als Reichskanzler im Bundesrath einen Gesetzentwurf oder irgend ein Substrat einer Abstimmung einbrin⸗ gen, wenn ich nicht vorher sicher bin, daß die preußische Stimme auch für mich sein wird? Ich fkann ja im preußischen Ministerium mit fünf Stimmen gegen vier mit Leichtigkeit überstimmt werden; es ist also für mich ganz nothwendig, daß ich, ehe ich einen Schritt in den „Bundesrath e mich ver⸗ sichere, ob meine preußischen Kollegen auch mit mir gehen. Ich kann nicht dort vor versammeltem Kriegsvolk eine Mei⸗ nungsverschiedenheit ausfechten zwischen mir und dem preußischen Finanz⸗Ministerium, die muß vorher ausgefochten werden. Es ist ein wesentliches Mißverständniß, in dem sich der Herr Vorredner be⸗ findet, wenn er annimmt, daß der preußische Finanz⸗Minister nicht seinen Theil an der Verantwortlichkeit für die Sachen trägt, die wir hier diskutiren. Ich werde nie ein Budget einbringen können, für das die preußische Stimme nicht gewonnen ist, und die preußische Stimme wird in Budgetsachen nie gegen den Finanz⸗ Minister abgegeben werden. Wenn wir aber in solchen Irr⸗ thümern über die wirkliche Sachlage herumkämpfen, dann kommen wir zu ganz falschen Anschauungen, als ob die Reichs⸗Minister trotz ihrer

heilnahme am preußischen Ministerium Subalternstellungen wären und als ob die preußischen Minister in einer souveränen Herrlichkeit lebten! Das Beschlußrecht des Staats⸗Ministeriums, des Kollegiums, namentlich aber der Befehl Sr. Majestät des Königs macht die preußischen Minister gerade so abhängig, als die Reichs⸗ Minister gegenwärtig sind. Die Stellung der Reichs ⸗Minister ist im Ge⸗ gentheil freier, als die der preußischen Minister, sie sind ver⸗ antwortlich für Alles dasjenige, wo sie nicht ausdrücklich nachweisen können, daß sie durch eine kanzlerische Verfügung gedeckt sind. Sie können jeden einzelnen verantwortlichen Reichs⸗Minister hier an⸗ greifen; zieht er eine Nachweisung aus der Tasche: ich bin gegen meine bessere Ueberzeugung durch kanzlerische Anweisung dazu be⸗ stimmt worden, dann können Sie sagen: Heraus mit dem Kanzler, daß er sich verantworte, warum er diese Anweisung gegeben hat, da uns die Abstimmung des Ministers viel verständiger scheint.

Also was fehlt Ihnen noch? Sie haben das Bedürfniß, daß noch mehr fehle, sonst ist das nicht anwendbar, was Ihnen vor⸗ schwebt. Ich glaube aber, wenn Sie den Geschäftsgang, wie er praktisch ist, im Einzelnen näher kennen würden, so wüͤrde ich nicht in die Lage kommen, von Jemandem, den ich mir zur Ehre schätze, als meinen politischen Freund anzuerkennen, solche verschiedenen An⸗ sichten über die Mängel, in denen wir leben, anhören zu müssen.

Ein für allemal stelle ich hiermit fest, daß ich Vorlagen, über die ich nicht der Zustimmung des heeh en Ministeriums sicher bin, wenn sie nicht auf Verfügungen des Bundesraths beruhen oder auf Requisition des Reichstages, überhaupt nicht Eund in dem Fall⸗ doch auch nicht, ohne daß ich mich vorher im preußischen Ministerium versichert habe, daß die preußische Stimme nicht gegen mich sein wird. Wie sollte ich denn, wenn Sie etwas darüber nachdenken, mich dem aussetzen, daß ich nachher als preußischer Ministerpräsident in die Lage komme, daß mein Ministerium mich bei der Abstimmung im Stiche läßt und ich

genöthigt werde, ex concluso collegii gegen das zu stimmen, was ich

selbst eingebracht habe! Das ist unmöglich. Sie unterschätzen doch

den Mechanismus der Verfassung, wie er sich herausgebildet hat; er

ist verwickelter und entwickelter, als Sie glauben.

Nach dem Abg. Dr. Beseler nahm der Reichskanzler noch einmal das Wort:

Ich will nur mit zwei Worten sagen, daß, wenn sich in meine Erwähnung des Frankfurter Reichstages irgend ein Anflug von Her⸗ bigkeit gemischt hat, das durchaus gegen meinen Willen geschehen ist. Ich spreche im Gegentheil meine Achtung und Anerkennung aus in Bezug auf die Bestrebungen der damaligen Majorität, von der heute noch Einige unter uns sind.

Auf Antrag des Abg. Dr. Lasker wurde der Antrag des Abg. von Behr⸗Schmoldow, als neue Position aufzunehmen: Zur Förderung der künstlichen Fischzucht 10,000 ℳ, und auf Antrag des Abg. Richter (Hagen) der Titel des Etats, welcher zu Rayonentschädigungsrenten 633,800 auswirst, der Budget⸗ kommission überwiesen. Außer dem Präsidenten des Reichs kanzler⸗Amtes, Staats⸗Minister Hofmann, und dem Bundes⸗ kommissar, Direktor im Reichskanzler⸗Amt Dr. Michaelis, sprachen die Abgg. von Kleist⸗Retzow, Frhr. von Frankenstein und Grumbrecht. Der Etat des Reichskanzler⸗Amtes wurde im Uebrigen genehmigt. Um 4 ¼ Uhr vertagte sich das Haus.

er. erat⸗ für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 1

Deffentlicher

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote Fe u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

orladungen Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. In 9. Familien-Nachrichten.

Anzeiger. Inserate nehmen Ses G Annoncen⸗

5. Industrielle Etablissemente, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

der Börsen-

Zureaun der deuts ss 3 Berlin Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des eae,. Rudolf Mosse, Haasenstein Vogler, G. L. Daube &. Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

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Steckbrief. Gegen den Ludwig von Ben⸗ nigsen ist die gerichtliche Haft wegen Betruges und wiederholten Diebstahls in den Akten Litt. B. .243 de 1877 C. II. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. von Bennigsen im Betre⸗ tungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst ab⸗ zuliefern. Berlin, den 13. März 1877. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschrei⸗ ung. Alter: 20 Jahr, geb. den 2. Septbr., Geburts⸗ ort: Nieder⸗Neuendorf bei Spandau, Größe: 5 Fuß 7 Zoll, Haare: blond, Augen: dunkel, Augen⸗ brauen: blond, Kinn: rund, Nase: gewöhnlich, Mund: Eenebeich, Gesichtsbildung: länglich, Ge⸗ sichtsfarbe: blaß, Gestalt: schlank.

Der am 13. Dezember v. J. hinter den Kauf⸗ mann Merten aus St. Petersburg erlassene Steck⸗ brief wird hiermit zuruckgenommen. den 10. März 1877. Der Staatsanwalt.

ziehen, ohne Erlaubniß verlassen zu haben oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten, Vergehen gegen §. 140, 1 Str. (. B und ist deshalb die Untersuchung eröffnet. Zur münd⸗ lichen Verhandlung hierüber ist ein Termin auf den 20. Juni 1877, Vormittags 11 Uhr, Sitzungssaal Nr. 1 des unterzeichneten Gerichts an⸗ beraumt worden, in welchem der obengenannte An⸗ geklagte zu erscheinen und die zu seiner Vertheidi⸗

Hamm,

wird angeklagt, als Wehr⸗ Königliches Kreisgericht. Heeres oder der Flotte zu ent⸗

ung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu ringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen hat, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. 8 1 wsRaggr e. er. ee der ꝛc. Wolff zur bestimmten Stunde nicht, Oeffentliche Bekanntmachung. Der Militär⸗ so wird mit der Untersuchung und Entscheidung der pflichtige Karl UNiu Wolff aus Rathstock, geb. am 4. Oktober 1853, pflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden

Sache in contumaciam verfahren werden. Cüstrin, den 21. Februar 1877. I. Abtheilung.

den 15. Mai 1877, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. IJ. im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Er⸗ Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 19. Mai 1877, Vormittags 10 Uhr,

ebendaselbst verkündet werden. 88

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗

entweder das Bundesgebiet [2238]

in dem Breslau gehörige, in

im Grundbuch

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Subhastations⸗Patent.

Das dem Fabrikbesitzer Albert Hoffmann zu reienwalde a/O. belegene, von Freienwalde g /O. Band XIV. I 540 verzeichnete Ackergrundstück nebst Zubehör 0

von 76 Ar 60 Qu.⸗Meter mit einem Reinertrag von 10,80 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift der Ta⸗ belle, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere sind in unserm Bureau I. einzu⸗ ehen.

Alle ü en, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗

u

einbringe,

Kubm.

dert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Freienwalde a/O., den 6. März 1877. Kdoöhnigliche Kreisgerichts⸗Kommission I. 8 38 Der Subhastations⸗Richter.

Hibgs⸗ Subhastations⸗Patent.

Das dem Schlossermeister Julius Riedel zu Berlin gehörige, in Schöneberg belegene, im Grundbuch von Alt⸗Schöneberg Band VI. Bl. Nr. 500 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 14. April 1877, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 12 im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda

den 17. April 1877, Nachmittags 1 Uhr, verkündet werden. b

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 3 Ar 88 Q.⸗M. mit einem Rein⸗ ertrag von 2 73 veranlagt. brn

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblatts, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 9. Februar 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

bc. Ausschlußbescheid.

Die in der Ediktalladung vom 20. Januar d. J.

näher bezeichnete Urkunde vom 12. Juli 1871, auf

Grund deren an dem in hiesiger Stadt sub Nr. 263 belegenen Wohnhause zu Gunsten der weiland Wittwe des Oekonomen G. H. Hertwig, Wilhel⸗ mine, geb. Hesse, über 3400 Thlr. Hypothek be⸗ stellt, welche im Wege Erbgangs zum Restbetrage von 2000 Thlr. auf die Ehefrau des Gutsbesitzers Albert Franke, Ludovika Emma, geb. Hertwig, in Neu⸗Laatzig übergegangen ist, wird hierdurch hin⸗ sichtlich der etwaigen unbekannten Inhaber für un⸗ gültig und wirkungslos (mortifizirt) erklärt.

Duderstadt, den 10. März 1877.

Königliches Amtsgericht. II. Metger.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Nutzholz⸗Verkauf in der Königl. Oberför⸗ sterei Neunkirchen (bei Saarbrücken). Am Frei⸗ tag, den 6. April 1877, Vormittags von 9 Uhr ab, sollen zu Neunkirchen in der Restauration des Herrn Sa folgende Hölzer öffentlich zur Versteigerung gebracht werden: I. Forst Fürth,

lag Burkert, Jagen 181 b: 64 Eichenstämme 2., 3. und 5. Klasse mit 103,2 Kubm. Schlag Högerberg, Jagen 174b: 174 Eichenstämme 2. und 3. Kl. mit 309 Kubm., 11 Buchenstämme 2. Klasse mit 27 Kubm. Schlag Hebchenthal, Jagen 167: 58 Eichenstämme 2., 3. und 5. Klasse mit 105,62 Kubm Schlag Kinzelberg, Jagen 165: 28 Eichenstämme 2. und 3. Klasse mit 54,73 Kubm., 4 Buchenstämme 2. Klasse mit 8,84 Kubm. Schlag Frankenwald, Jagen 160: 6 Eichen⸗ stämme und Klasse mit 8,93 Kubm. Schlag Jungewald, Jagen 157 b: 10 Eichen⸗ stämme 2. und 3. Klasse mit 22,08 Kubm. 1I. Forst Hangard, Schlag Schwandrech, Jagen 149b.: 30 Eichenstämme 2. und 3. Klasse

mit 57,50 Kubm., 1 Birkenstomm mit 0,57 Kubm.,

68 Hainbuchen (Weißbuchen) Nutzstämme mit 17,07 Kubm., 78 Raummeter Hainbuchen Rollscheit (2 Meter lang). Schlag Taubenkopf, Jagen 146: 1 Eichenstamm 3. Klasse mit 0,681 Kubm., 19 Eichenstangen, 1 Kiefernstamm 7. Klasse mit 0,25 II1I. Forst Schiffweiler, Schlag Eisenbahnlinie, Jagen 122, 119, 117: 49 Stück Eichenstämme 2. bis 6. Klasse mit 38,84 Kbm. Schlag Totalität, Jagen 112, 121 und 124c.: 26 Stück Eichen mit 14,42 Kubm. (meistens Wagnerholz). IV. Forst Bildstock, Schlag Gaishecke, Jagen 72a.: Circa 50 Kubm. Hain⸗ buchen (Weißbuchen) Nutzstämme 4. und 7. Klasse (meist von vorzüglicher Qualität), circa 80 Raummeter Hainbuchen Rollscheit (2 Meter lang). V. Forst Elversberg, Schlag Hirschberg, Jagen 43a: 12 Eichenstämme 2. Klasse mit 38,23 Kubm., darunter ein Abschnitt von 2 Meter Länge und 112 Centimeter mittlerem Durchmesser, 3 Wallnußstämme 4. und 7. Klasse mit 0,82 Kubm. VI. Forst Neunkirchen, Schlag Langenkopf, Jagen 66: 50 Birken⸗ stämme 7. Klasse mit 15,74 Kubm. VII. Forst Spiesen, Schlag Faulenberg, Jagen 18: 6 Hainbuchen (Weißbuchen) Stämme 4. Klasse mit 425 Kubm., 45 Hainbuchen (Weißbuchen) Stämme 7. Klasse mit 21,2s Kubm., Raummeter Hain⸗ buchen Rollscheit (2 Meter lang), Schlag Nasse⸗ wald, Jagen 29: 10 Eichenstämme 2. bis 6. Klasse mit 18,2 Kubm. Der unterzeichnete Oberförster er⸗ theilt auf Verlangen nähere Auskunft. Loosein⸗ theilungen können vom 28. März ab bezogen wer⸗ den. Neunkirchen. den 10. März 1877. Der Königliche Oberförster. v. Blum.

olzverkauf. Königliche Oberförsterei Proskau. Mittwoch, den 21. März er. kommen im Merfert⸗ schen Gasthofe hierselbst, von Vormittags 10 Uhr ab, zum Ausgebot: 1) In der Totalität der Be⸗ läufe Wilhelmsberg und Jaschkowitz, namentlich Jagen 125: 181 Kiefern mit 158 Fm., 76 Fichten

Fm. 2) Aus den Jagen (Schlag) 126 und 155 18 Fichten mit 34,332 Fm., 25 Kiefern 9,80 Fm., Jagen 48, 49, 65 (Przyschetz) 47 Kiefern 33 Fm. 454 Fichten 255 Fm. (I. und V. Klasse), Jagen 105 und 164 (Ellguth) 429 Kiefern 226,97 Fm., 58 Fichten 40,34 Fm., Jagen 33 und 50 ( ellersfleiß) 188 Kiefern 122 Fm., 40 Fichten 2626 Fm., in Summa hiernach ca. 1500 Nadelholzstämme. 3) Aus den Totalitäten der Beläufe Przyschetz, Hellersfleiß, Ellguth und Jaschkowitz 2900 Rmtr. Kiefernkloben, 4900 Rmtr. Kiefernknüppel in großen Loosen, di⸗ verse Stockhölzer, Durchforstungsstangen und Reiser nach Bedarf der Umgegend. Proskau, den 12. März

1877. Der Königliche Oberförster. Sprengel.]

Pferde⸗Auction. Die diesjährige Auetion von Graditz’er Gestüt⸗Pferden soll Montag, den 9. April, von Mittags 12 Uhr ab, auf dem Königlichen Gestüthofe zu Graditz bei Torgan stattfinden und zwar werden ca. 60 vierjährige und ältere Hengste, Wallache und Stuten incl. mehrerer junger, zu Rennzwecken geeigneter Vollblutpferde, sowie einiger Fohlen um Verkauf kommen. Sämmt⸗ liche vierjährige und ältere Pferde sind mehr oder weniger rittig, zum Theil auch gefahren und wird das Nähere über Abstammung u. s. w. derselben aus den vom 24. März d. J. ab im Königlichen Ministerio für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten zu Berlin, im Union⸗Club und Tattersall zu Berlin, beim Universitäts⸗Stallmeister Herrn Bie⸗ ler in Leipzig und hier in Graditz in der Erpedition zur Empfangnahme bereit liegenden Listen zu er⸗ sehen sein. Am Auctionstage werden bei Ankunft des Zuges von Cottbus resp. Berlin, Vormittags 10 Uhr 53 Minuten am Bahnhof Zschackau Wagen zur Abholung bereit stehen. Graditz, den 13. März 1877. Der Königliche Landstallmeister.

Graf Lehndorff.

[22552 Bekanntmachung. Die Lieferung von circa: I. 470 Meter graue Futterleinewand, 2450 Meter Futter⸗Callicot,

620 Meter Jackendrillich, ¾ breit, 170 Meter Jackendrillich, ¾ breit, 1550 Meter Hosendrillich, 8

630 Meter Callicot zu Unterhosen,

10 Meter Wattirungsleinewand, 18 Meter Wachskattun, 17 Meter Wachvsdrillich, 60 Meter Futterboy, 430 Meter blau Kattuu, 10 Meter Steifleinen, 1 3200 Meter Hemdencallicot, breit, 1000 Meter Hemdencallicot, ¾ breit, II. 280 Meter goldene fac. Tressen, 8 4 Meter goldene glatte Tressen, 8 Meter silberne Tressen, 19 silberne Faustriemen, 8G

570 Garnituren kameelgarne Litzen,

178 Garnit. f. Unteroffiz.,

950 Dutzend Waffenrock⸗

98 Dutzend Taillen⸗ 2000 Dutzend Patent⸗Hosen⸗ 80 Dutzend Mant⸗lschlitz⸗ 10 Dutzend Mantelkragen⸗ 490 Stück Mützencocarden für Gemeine,

Knöpfe, 9

93 Stück Helmcocarden, 92 Paar Schuppenketten, 3 Foaldflaschen, 1 18 Bandoliere mit Beschlag, 9 Pistonleder, 1“ 32 Säbelkoppel incl. Schnalle, 8 1 Paar Tornisterriemen, 26 Leibriemen mit Schloß, 8

VI. 1370 Stück Halsbinden, 8

VII. 180 Stück Schirmmützen für Avancirte,

VIII. 233 Paar Sporen,

„IX. 360 Paar Lederhandschuhe

für das I. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment soll, in die vorstehend mit Nr. I. —IX. bezeichneten Gruppen getheilt, unter den in unserem Geschäftszimmer (Oekonomie⸗Gebäude in der Kaserne am Kupfer⸗ graben, Stube Nr. 24) einzusehenden Bedingungen, im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.

Die Lieferungsofferten sind bis zum 25. März er., Vormittags 10 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Bekleidungs⸗ ꝛc. Gegenständen“

unter Beifügung von Proben franco an die unter⸗

zeichnete Commission einzureichen.

Berlin, den 13. März 1877. Cto. 135/3.)

Die Bekleidungs⸗Commission des I. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗Regiments.

88 1222] Oherschlesische Eisenbahn. 1 Die Lieferung von 3 140 Stück kompleten gewöhnlichen Weichen, 70 Hartguß⸗Herzstuͤcken, 187 gegossenen Gußstahl⸗Herzstücken und ö“ Fanc. Gußstahl gegossenen Kreuzungs⸗ ücken, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Weichen resp. Herzstücken“ versehen bis zum Submissionstermin am Donnerstag, den 29. März d. J., Vormittags 11 Uhr,

versiegelt und portofrei an unser maschinentech⸗ nisches Bureau einzureichen, wo dieselben in Gegen⸗ wart der persönlich erschienenen Submittenten er⸗ öffnet werden.

Später eingehende Offerten bleiben unberücksich⸗ tigt. Die Lieferungsbedingungen nebst Zeichnungen liegen im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch werden Exemplare derselben auf portefreie Ge⸗ suche, in denen genau anzugeben, für welche der vorbezeichneten Gegenstände die Bedingungen und Zeichnungen erbeten werden, mitgetheilt. Die Zeichnungen sind der Offerte wieder beizufügen.

Breslau, den 12. März 1877. Ct. 133/3.)

Königliche Direktion. 8

I1“

8 6“

Zum Neubau des Badehauses im Königlichen Soolbade zu Elmen sind ea. 690 lfd. M. guß⸗ eiserne Rohre in verschiedenen Stärken, sowie ca. 260 lfd. M. Thonrohre erforderlich. Zeich⸗ nungen und nähere Bedingungen können in unserem Baubureau während der Dienststunden eingesehen werden.

Schönebeck, den 12. März 1877. 8

Königliches Salzamt.

26 Stück auf Bahnhof Osterode, an der Ost⸗ bahn, beim Bahnmeister Remus stehende Erd⸗Kipp⸗ Lowrys sollen an den schriftlich Meistbietenden verkauft werden. Offerten hierauf wolle man bis zum 10. April er., Vormittags 9 Uhr, an den Unterzeichneten, woselbst auch die Bedingungen zu haben sind, einsenden. 72299]

Thorn, den 8. März 1877.

Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor.

Sperl.

[2075] Bekanntmachung. 8 Das unterzeichnete Regiment bedarf für das Jahr 1877 338 schmale Halsbinden zum Preise von 35 218 bis 36 pro Stück, 1 678 mittlere und breite Halsbinden zum Preise von 36 38 pro Stück, b 9903 Paar Unterhosen für Kavallerie zum Preise von 1,45 1,50 pro Stück, 1220 Hemden neuester kriegsministerieller 229 zum Preise von 1,70— 1,75 pro

66 Mützen⸗Kokarden für Wachtmeister, 334 Mützen⸗Kokarden von Steinnuß für Ge⸗ 3 meine, 5 Helm⸗Kokarden für Wachtmeister, 861 Helm⸗Kokarden für Gemeine, 13 schwarze Haarbüsche 887 Kartuschbleche, 145 Paar Sporen 199 SFriehee,, * 255 Mtr. blaues Schoßfutter, 80 Cm. breit, zu 58 60 pro Meter, 1,33 Mtr. grünes Schoßfutter, 80 Cm. breit, zu 58 60 pro Meter,

64 Mtr. schwarzes Futterleinen, 85 Em. breit, zu 58 60 pro Meter,

97 Mtr. starke graue Leinwand zu Rock⸗ Brust⸗Einlage, 88 Cm. breit, zu 65 70 pro Meter,

10 Mtr. Gummi⸗Drillich zu Rock⸗Kragen⸗ Einlage, ca. 90 Cm. breit, zu 2 2,50 pro Meter, 5

3 Mtr. Steifleinen zu Mantelkragen, 80 Cm. breit, zu 55 65 ₰, 484 Mtr. Drillich zu Stalljacken, 85 Cm. breit, zu 90 bis 1 ℳ, 1010 Mtr. Drillich zu Stallhosen, gekrumpft, 77 Cm. breit, zu 85 90 ₰, 2225 Mtr. Futter⸗Kallikot, 78 80 Cm. breit, zu 50 52 ₰,

45 Mtr. Boy zu Tuchhandschuhfutter, 85 Cm. breit, zu 2 2,10 ℳ,

300 Mtr. Segelleinen zu Sattelüberdecken⸗ futter, 85 Cm. breit, zu 86 88 ₰, 635 Mtr. Fnttersackdrillich, 100 Cm. breit, zu

88 90

₰, 2 10 Mtr. Bramtuch zu Tränkeimer, 70 Cm. breit, zu 1,40 1,45 55 Mtr. Sattelkissen⸗Schiertuch, 85 Cm. breit, zu 1 1,05 ℳ, welche zur öffentlichen Submission gestellt werden. Lieferungs⸗Bedingungen sind beim Regiment ein⸗ zusehen, auch sind dieselben gegen Einsendung von 50 in Abschrift zu haben. 8 Schwedt a. O., den 8. März 1877. 1. Brandenburgisches Dragoner⸗Regiment Nr.2.

5 8 *

und

885 [19782 7 Königliche Ostbahn. .““ Submission auf Anfertigung und Lieferung von 8,566,283 Kilogramm Stahlschienen 81 Loos I. enthält 1,247,940 Klgr. Stahlschienen, 11““ 8 8 v. 65,983 Termin Montag, den 26. März 1877, 1 Vormittags 11 Uhr, in unserem technischen Bureau, Victoriastraße Nr. 4 hierselbst. u“

Die Offerten müssen mit der Aufschrift: Submission auf Stahlschienen für die König⸗ liche Direktion der Ostbahn Bau⸗Abtheilung II. versehen sein. B

Submissionsbedingungen liegen im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch können dieselben gegen Franko⸗Einsendung von 1 pro Exemplar von unserem Bureau⸗Vorsteher Pasdowsky, Victoria⸗ straße 4, hierselbst, bezogen werden.

Bromberg, den 3. März 1877. Cto. 54/3.)

Königliche Direktion der Ostbahn Bau⸗Abtheilung II.

8

00 8 Bekanntmachung. Zum Bau der Kreischaussee Bromberg Kamionka soll die Anfertigung der Steinbahn inel. Festwalzen derselben und zwar Station a. In den b. In den . In den von normalen stärkeren Ortschaften bis Längengefällen Längengefällen Steinbahn 5 Steinbahn 4 Steinbahn 5 M. breit. M. breit M. breit Rinnstein⸗ Sommerweg Sommerweg pflaster zu bei⸗ 3 M. breit 3 M. breit. den Seiten 0, 5, 8 zusammen1 M. breit, 2 Trottoirkanten und Kies⸗ trottoirs pro

0 168] 15,149 M. 1100 M. lan M. lang in den am 9. April 1877, Vormittags 11 Uhr, in dem Baubureau des Unterzeichneten hier, Wil⸗ helmstraße Nr. 40 woselbst auch die Bedingungen gegen Erstattung der Kopialien zu beziehen sind stattfindenden Lizitationstermine getheilt oder im Ganzen vorbehaltlich des bedingungslosen Zuschlages der Chausseebau⸗Kommission vergeben werden. Bromberg, den 12. März 1877. Der Baubeamte. v. Bergen.

18843] Bekanntmachung

Zum Bau der Kreischaussee 8 Krone a. B. en Danziger Chaussee soll die Anfertigung der Steinbahn inkl. Fest⸗ walzen derselben und zwar:

b. In den Ortschaften

. In den nor⸗ Steinbahn 5 M. breit,

mmalen Längen⸗Rinnsteinpflaster zu bei⸗

Station gefällen Stein⸗ den Seiten 0,5, zusam⸗ von bis bahn 4 M. breit, men 1 M. breit.

Sommerweg 2 Trottoirkanten und

3 M. breit. Kiestrottoirs pro 1,5 M.

= 3 M. breit.

7a 194a 18,178 M. lang 450 M. lang

in dem am 9. April 1877, Vormittags 10 Uhr, in dem Baubureau des Unterzeichneten hier, Wil⸗ helmstraße 40, woselbst auch die Bedingungea

zu beziehen sind stattfindenden Lizitationstermine getheilt oder im Ganzen vorbehaltlich des bedingungslosen Zuschlags der Chausseebaukommission vergeben werden. Bromberg, den 12. März 1877. 1“ Der Baubeamte. v. Bergen.

gegen Erstattung der Kopialien

EBö“ 8

Zur Anfertigung von Bekleidungsf

ist die Lieferung erforderlich von

circa 120 Meter blaue Futterleinwand,

weiße Hosenleinwand, Segelleinwand, Drillich, Futter⸗Callicot, Unterhosen⸗Callicot

8 cken pro 1877

und außerdem circa 400 fertige Hemden. . 1

Es werden Lieferanten aufgefordert, hierzu bezüg⸗ liche Proben mit Preisangabe bis 1. April cr. an die unterzeichnete Kommission einzureichen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Bedingungen werden auf Erfordern dem betreffenden Lieferungs⸗Unternehmer mitgetheilt.

Posen, den 9. März 1877. (Ag. P. 12,/3.)

Die Bekleidungs⸗Kommission

des Niederschlesischen Train⸗Bataillons Nr. 5.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von diversen Kasernen⸗AUtensilien für die neue Kaserne in Neuhaus, bestehend aus Sattler⸗, Tischler⸗, Schlosser⸗, Zimmer⸗, Klempner⸗ und Eisenguß⸗Arbeiten im Gesammtbetrage von rot. 20,000 Mark, soll im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission verdungen werden, wozu auf

Dien ag, den 20. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, ein Termin im Bureau der unterzeichneten Verwal⸗ tung, woselbst vorher die Bedingungen ꝛc. einge⸗ sehen, auch gegen Einsendung von 1 Mark in Brief⸗ marken käuflich zu haben sind anberaumt ist.

Die Bedingungen sind auch bei den Königlichen Garnison⸗Verwaltungen zu Berlin, Minden, Münster, Cöln, Hannover und Cassel zur Einsicht ausgelegt. 8 Cto. 103/3.)

Paderborn, den 8. März 1877.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Nicolai.

Belkanntmachung. Die Anfertigung und Lieferung von 25 Stück Personenzug⸗Lokomotiven nebst Tendern und Reservetheilen für die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Saar⸗ brücken foll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. 1 Hierzu ist Termin auf Mittwoch, den 4. April d. J., Vormittags 10 Uhr, - im Bureau des Unterzeichneten anberaumt, bis zu welchem Termine die Offerten portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift einzusenden sind. Die Bedingungen und Zeichnungen können ebenda⸗ selbst eingesehen, auch auf portofreie Anträge gegen Erstattung von 4 von mir bezogen werden. Saarbrücken, Bahnhof, den 8. März 1877. Der Königliche Ober⸗Maschinenmeister. Finckbein.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Pri⸗ vilegii vom 13. Februar 1865 ausgegebenen

Chodziesener Kreis⸗Obligationen sind bei der

diesjährigen, am 30. Januar planmäßig erfolgten Ausloosung die Obligationen: IIC., Nr. 27. 31. 35, 186. 281 und 289 über je 100 Thlr. = 300 ℳ, Littr. D. Nr. 8 31 und 72 über je 40 Thlr. = 120 ℳ, Nr. 5. 16. 21. 682. 80 88. 108. 114. 118. 165. 202. 224. 225. 229. 236. 242. 255. 299. 308. 343. 351. 383. 393. 394. 401. 413. 434. 455 und 476 über je 20 Thlr. = 60 gezogen worden. Diese Obligationen werden hiermit den Inhabern gekündigt und Letztere aufgefordert, am 1. Oktober d. J. den Nennwerth derselben mit den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Obligationen und der zu denselben gehöͤrigen Zinscoupons der späteren Zinstermine bei der hiesigen Kreis⸗Com⸗ munagl⸗Kasse in Empfang zu nehmen. Chodschesen, den 10. März 1877. Dery Landrath. von Colmar. 8

Littr. E.

8.

Lothringische Bezirksanleihe.

[2119] eih 8 der Allerhöchsten Verord⸗

Von den auf Grund

nung vom 18. November 1874 (Nr. 13 Seite 55

des Gesetzblatts für Elsaß⸗Lothringen pro 1874) ausgegebenen beziehungsweise noch auszugebenden Obligationen des Bezirks Lothringen gelangen: am 1. Juli 1877 5 Stück (Litt. A.) zu 1000 in Summa 5000 2. (1 GC.) zu 200 8 5200 in Summa 17700 am 1. Januar 1878 5 Stück (Litt. A.) zu 1000 in Summa 5000 16 (Litt. B.) zu 4 8000 26 Att. C.) zu 5400

72*

in Summa 18200 %

laut des für den Gesammtbetrag der heimzuzahlen⸗ den Obligationen maßgebenden vorsorglichen Schul⸗ dentilgungsplanes Seite 146 der Bezirkstags⸗ verhandlungen vom August 1874 zur Tilgung. Die Verloosung der zur Heimzahlung bestimm⸗ ten Obligationen findet am 31. März 1877 be⸗ ziehungsweise am 1. Oktober 1877, Vormittags 11 Uhr, im Bezirksrathssaale hierselbst gemäß §. 12 des vom Herrn Ober⸗Präsidenten unterm 8. Dezem⸗ ber 1874 genehmigten Bedingnißheftes statt. Zu diesem Termin hat Jedermaun Zutritt. Metz, am 19. Februar 1877. 1

Der Präsident von Lothringen. Puttkamer.