den
genen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 11 S. 61, ausgegeben den 17. März 1877; b
5) der Allerhöchste Erlaß vom 19. Februar 1877, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts und der fiskalischen Vorrechte für den von den Ständen des Kreises Warendorf beschlossenen Bau einer Chaussee von Sassenberg im Kreise Warendorf über Greffen, Harse⸗ winkel und Marienfeld bis zur Bezirksgrenze in der Richtung auf Gütersloh und für den von der Stadt Gütersloh im Kreise Wieden⸗ 29 lossenen Bau der Anschlußstrecke von der Bezirksgrenze bis
üterslo
ster Nr. 11 S. 61, ausgegeben den 17. März 1877.
Richtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. April. Se. Majestä Kaiser und König wohnten an beiden Osterfeiertagen dem Gottesdienste im Dome bei, empfingen außerdem am Oster⸗ sonntag Allerhöchstihren Flüge Uhfwtannen, Oberst⸗Lieutenant von Stülpnagel vor dessen Abreise nach München, nahmen militärische Meldungen in Gegenwart des Gouverneurs, Generals der Infanterie von Boyen, entgegen und ertheilten am zweiten Feieg dem großbritannischen Militärbevoll⸗ mächtigten General Walker 5 dem nach Brüssel zur diessei⸗ tigen Gesandtschaft kommandirten Major von Sommerfeld vom Generalstabe Audienzen. Am zweiten Feiertage mel⸗ dete Sich Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich vor seiner Rückreise nach Cassel ab. 8* eute empfingen Se. Majestät der Kaiser und König olizei⸗Präsidenten von Madai, nahmen in Gegenwart ouverneurs und des Kommandanten militärische Mel⸗ dungen und demnächst die Vorträge des Generals von Al⸗ bedyll und des Oberst⸗Kämmerers Grafen Redern entgegen besuchten Se. Majestät den Kaiser von Brasilien im Hotel de Rome und nahmen Allerhöchstdessen Gegenbesuch ent⸗ gegen.
— Beide Kaiserliche Maäjestäten wohnten am 1. Osterfeiertage mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Groß⸗ berxog und der Großherzogin von Baden dem Gottesdienst im
ome bei. — Das Familiendiner fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin statt.
Gestern wohnte Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei. — Beide Kaiserliche Majestäten dinirten bei Sr. Durch⸗ laucht dem Fürsten Heinrich VII. Reuß und Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie von Sachsen, Prinzessin Reuß.
8 Heute statteten die Kaiserlichen Majestäten den Kaiserlich brasilianischen Majestäten einen Privatbesuch ab, der von Aller⸗ höchstdenselben erwidert wurde. — Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin übernahmen die Königlichen Kammerherren Graf Magnis und Freiherr v. Ende. — Heute findet im Königlichen Palais ein Diner statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich am Sonnabend früh 6 Uhr mit Sr. Köhiglichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm zur Jagd na
dem Forstrevier Spandau und von dort Mittags 12 Uhr na Fresen wohnte daselbst mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, Höchstwelche 12 Uhr Mittags von Berlin abgefahren war, der Tauffeierlichkeit im Hause Höchstseines persönlichen Ad⸗ des Majors von Liebenau, bei und kehrte
4 Uhr wieder hierher zurück. Abends
Uhr Kaiserliche Hoheit mit Ihren König⸗ lichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Heinrich in der liturgischen Andacht im Dome anwesend, stattete um 7 ¼ Uhr Ihren Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Moritz von Sachsen⸗Altenburg im Königlichen Schlosse einen Besuch ab und empfing Abends 9 Uhr Ihre Hoheit die Prinzessin Marie von Sachsen⸗Meiningen auf dem Anhalter Bahnhofe.
Am ersten Osterfeiertage, Vormittags 9 ¾ Uhr, begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu Ihren Majestäten und wohnten später mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Heinrich und den Prinzessinnen Charlotte und Victoria dem Gottesdienslt im Dome bei, von wo Sich Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin nach der Englischen Kapelle im Schlosse Monbijou begab. Von 1 ⅞ Uhr ab unternahm Höchstdieselbe eine Spazierfahrt mit Ihrer Hoheit der Prinzessin Moritz von Sachsen⸗Alten⸗ burg. Um 5 Uhr Nachmittags fand bei Ihren Kaiserlichen Füe das Familien⸗Diner und die Verlobungsfeier Ihrer
iglichen Hoheit der Prinzessin Charlotte mit Sr. — dem Erbprinzen von Sachsen⸗Meiningen statt.
nds 7 Uhr besuchte Se. Käüiserliche Hoheit der Kronprinz mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Waldemar und der Prinzessin Victoria die Vorstellung im Opernhause und war von 9 ¼ Uhr ab zum Thee bei Ihren Königlichen Hoheiten den Großherzoglich badischen Herrschaften im Kaiserlichen Palais. iin 8 “
Gestern Vormittag empfing Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Kronprinz den Kaiserlichen Konsl 8 — aus Rio und ertheilte dem Königlich großbritannischen
neral Walker Abschiedsaudienz. Abends 10 Uhr ge⸗ leitete Se. Kaiserliche Hoheit den Prinzen Heinrich, Königliche
it, bei Abreise nach Cassel zum Potsdamer
— Se. Majestät der Kaiser haben auf die Glück⸗
2 t an d strat von München das Dankschreiben gerichtet:
„Unter den Beweisen der Theilnahme, welche Ich beim Ab⸗ schlusse Meines achtzigsten Lebensjahres empfangen habe, ist Mir die gewesen. Ich freue Mich des Glückwunsches
,„ durch das Amtsblatt der vr Regierung zu Mün⸗
Jahrhunderte alter nationaler Wünsche verknüpft ist. Allein fern davon, Mich persönlich mit dem in Ihrer Zuschrift Mir gewidmeten Ruhm zu schmücken, weise Ich vielmehr die zum Heile des Vater⸗ landes erzielten Erfolge allein dem Walten der götklichen Vorsehung zu, ohne zu vergessen, was Ich bei dem Unternehmen, dem Deutschen Reiche die gebührende Stellung unter den Völkern wieder zu ver⸗ leihen, der thatkräftigen Mitwirkung treuer Bundesgenossen zu ver⸗ Berlin, den 26. März 1877.
— Aus dem Großherzogthum Baden hatten die Ver⸗ treter derjenigen Städte des Großherzogthums, für welche die Städteordnung zuständig ist, an Se. Majestät den Kaiser zu Allerhöchstdessen Geburtstage eine Glückwunschadresse ge⸗ richtet. Hierauf ist das ee Dankschreiben an den Ober⸗Bürgermeister Lauter in Karlsruhe eingegangen:
„Die Glückwünsche, welche Sie Mir mit den Herren Ober⸗ Bürgermeistern der Städte Baden⸗Baden, Bruchsal, Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Pforzheim in der gemein⸗ schaftlichen Adresse, d. d. Baden⸗Baden, den 22. d. M., zur Vollendung Meines achtzigsten Lebensjahres dargebracht haben, sind Mir sehr augenehm gewesen. Empfangen Sie für Sich und Ihre Amtsgenossen Meinen herzlichsten Dank. Die mannhaften Worte, mit welchen die Vertreter der bedeutendsten Städte des Großherzog⸗ thums Baden Mich ihrer Sympathie für das deutsche Einigungswerk versichern, sind Mir eine Quelle der Genugthuung im Hinblick auf Das, was Ich mit Gottes gnädiger Hülfe für das Gesammtvaterland habe wirken können, aber auch eine willkommene Anregung, das begon⸗ nene Werk auf dem muthig betretenen Wege gedeihlich zu fördern. Ich habe in diesem Bestreben an Ihrem hdchsinnigen Landesherrn und Seiner Regierung eine stets bewährte kräftige Stütze; sie ist das Ergebniß eines wohlbegründeten gegenseitigen Vertrauens, das von der verständnißvollen Zustimmung des badischen Volkes getragen wird. Helfen Sie nebst der von Ihnen vertretenen Bürgerschaft mit allen Kräften dieses schöne Verhältniß zu bewahren, halten Sie mit fester Treue an Fürst und Reich, um Ihrerseits gebührend dazu beizutragen, daß die Zukunft des Deutschen Reiches den von der Gegenwart glücklich eröffneten Aussichten entspreche.
Berlin, den 28. März 1877.
— Hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppen⸗
übungen ist Folgendes bestimmt worden: 1) Für das Garde⸗ Corps hat das General⸗Kommando desselben Vorschläge ein⸗ zureichen. Das 3. Garde⸗Regiment z. F. und das 4. Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Königin betheiligen sich an den Uebungen des X. beziehungsweise VIII. Armee⸗Corps. 2) Das VII., VIII. und XIV. Armee⸗Corps sollen — jedes für sich — große Herbstübungen vor Sr. Majestät dem Kaiser und König ab⸗ halten. Betreffs Zeit und Ort dieser Uebungen wird näheren Vorschlägen entgegengesehen. 3) Die übrigen Armee⸗Corps haben, soweit nicht aus Nr. 5 Abänderungen sich ergeben, die im Abschnitt I. des Anhangs III. der Verordnungen vom 17. Juni 1870 erwähnten Uebungen mit der Einschränkung abzuhalten, daß die Divisionen nur zu zehntägigen Divisionsübungen zu⸗ sammengezogen werden und bei letzteren die Dauer der Periode b. auf 3, die der Periode c. auf 2 Tage festgesetzt wird, ein Quartierwechsel nur in Periode b. und ein Manöver beider Divisionen gegen einander überhaupt nicht stattfinden darf. 4) Wo die Heranziehung der Artillerie Kosten verursacht, ist von der Zutheilung von Artillerie an die Brigaden während der letzten Tage ihrer Uebungen abzusehen. Zu dem Exer⸗ ziren der Kavallerie⸗Brigaden hat eine Zuziehung von nicht reitender Artillerie ganz zu unterbleiben. 5) Behufs Uebung der Kavallerie im Brigade⸗ und Divisionsverbande sind unter Kommando des General⸗Majors von Wichmann, Comman⸗ deurs der 25. Kavallerie⸗Brigade (Großherzoglich hessischen), auf 13 Tage zusammenzuziehen: das 1. Hessische Husaren⸗Regi⸗ ment Nr. 13, das 2. Hessische Husaren⸗Regiment Nr. 14, die 25. Kavallerie⸗Brigade (Großherzoglich Hessische), (die Regi⸗ menter zu 4 Escadrons), sowie eine reitende Batterie des Hessischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 11 und die reitende Batterie des Großherzoglich Hessischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 25 (Großherzogliches Artillerie⸗Corps). Wegen Hinzu⸗ tritts einer drikten Kavallerie⸗Brigade zu dieser Division und Kommandirung der Brigade⸗Commandeure, sowie eines Ge⸗ neralstabs⸗Offiziers ist weitere Bestimmung vorbehalten. 6) Zur Abhaltung von Gefechts⸗ und Schießübungen der In⸗ fanterie, Jäger und Schützen im Terrain, sowie zu garnison⸗ weisen Felddienstübungen mit gemischten Detachements werden den General⸗Kommandos und der Inspektion der Jäger und Schützen durch das Kriegs⸗Ministerium Mittel zur Disposition gestellt werden. 7) Beim Garde⸗Corps, I., III., IV., V., VI. und XV. Armee⸗Corps haben Kavallerie⸗Uebungsreisen stattzu⸗ finden. 8) Die General⸗Kommandos werden ermächtigt, von jedem Ulanen⸗Regiment, welches nicht mit In⸗ fanterie zusammen garmisonirt, je einen Offizier und per Escadron je einen Unteroffizier zum nächst⸗ gelegenen Infanterie⸗Truppentheil behufs Ausbildung als Lehrer für den Schießdienst und für das Gefecht zu Fuß auf vier Wochen zu kommandiren. EAr Juli und August d. Js. soll bei Schönebeck auf der Elbe eine größere Ponton⸗ nierübung in der Dauer von etwa drei Wochen, unter Be⸗ theiligung von je zwei Compagnien des Niederschlesischen Pionier⸗Bataillons Nr. 5 und des Schlesischen Pionier⸗ Bataillons Nr. 6, sowie je einer Compagnie des Pommerschen Pionier⸗Bataillons Nr. 2, des Brandenburgis Pionier⸗ Bataillons Nr. 3 und des Magdeburgischen Pionier⸗Bataillons Nr. 4 zur Ausführung kommen. 10) Von den unter 1, 3. und 5 bezeichneten Uebungen müssen sämmtliche Truppen vor dem 28. September d. Js. in die Garnisonorte zurückgekehrt sein.
— Der Minister des Innern hat die Königlichen ie⸗ rungen und Landdrosteien durch Cirkularerlaß vom 8. v. M. auf das in der Unterst sache wider Kopelowitz ergangene,
in „ offs Re „ Band 17 Heft 6 S. 572 18. n eh eee des Ober⸗Tribunals vom 20. September v. J. aufmerksam gemacht, nach wel⸗ chem die strafrechtliche Verfolgung wegen Führung eines von einer amerikanischen Universität erkauf⸗ ten Doktor⸗Titels auf Grund des §. 147 der Ge⸗
werbe⸗Ordnung schon jetzt so Personen gegenüber gesichert ist, daches 9 unternehmen. Der spricht dabei ee. aus, daß damit dem Unfuge, der mit den amerikanischen Doktor⸗ diplomen getrieben wird, in der Hauptsache werde gesteuert
— “
werden können, denn die Fälle, in denen andere Personen als solche, welche sich der Kurpfuscherei hingeben wollen, nach jenem Tüutel streben, würden wohl nur vereinzelt vorkommen. Gleichwohl seien auch die Fälle der letzteren Art, und zwar aus dem Gesichtspunkte des §. 360 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs, zur strafgerichtlichen Verfolgung zu ziehen.
— Der Propst Valentin Zientkiewicz in Posen war wegen eines Vergehens gegen die Maigesetze zu einer Geldstrafe verurtheilt worden und hatte, um die Zwangs⸗ vollstreckung in diese Forderung zu erschweren, eine zu⸗ stehende Pachtgelderforderung cedirt. Er wurde deshalb auf Grund des §. 288 des Strafgesetzbuches: „Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedi⸗ gung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandtheile seines Ver⸗ mögens veräußert oder bei Seite scha t, wird mit üeemnä bis zu zwei Jahren bestraft“ — angeklagt. Das Appellations⸗
cht gehabt habe, die Zwangsvollstreckung in diese For⸗ erung zu vereiteln, dies aber zur Anwendung des §. 288 des Strafgesetzbuches nicht ausreiche, dieser viel⸗ mehr die Absicht voraus ehe. die Befriedigung des Gläubigers gänzlich zu vereiteln. Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Ober⸗ Staatsanwalts zu Posen vernichtete jedoch das Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 14. Februar d. J. das zweite Urtheil und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung in die II. Instanz zurück. „Die Ausführung des Appellationsrichters“ bemerkt das Ober⸗Tribunal in seinem Erkenntnisse, „ist rechtsirrthümlich, da der §. 288 a. a. O. wie dies schon in dem Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 8. Januar 1875 nachgewiesen ist, keineswegs die Absicht erfordert, die Befriedigung des Gläubigers überhaupt, sondern nur die Absicht, die durch die drohende Exekution gesuchte Befriedigung zu vereiteln.“
— Der General der 1eeis ven. Staats⸗Minister von Stosch, Chef der Kaiserlichen Admiralität, hat sich, in Be⸗ gleitung des Korvetten⸗Kapitäns Schering vom Admiralstabe, 2 Inspirungen auf einige Tage nach Wilhelmshaven egeben.
— Der General der Infanterie von Beyer, Gouver⸗ neur von Coblenz und Ehrenbreitstein, welcher kürzlich von dort zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen war, hat sich gestern von hier aus nach Düsseldorf begeben.
— Zur Abstattung persönlicher Meldungen sind mit Ur⸗ laub hier eingetroffen: der General⸗Lieutenant Frechens von Sell und der General⸗Lieutenant von Flöckher, Komman⸗ dant von Altona.
— Der General⸗Lieutenant und Remonte⸗Inspecteur von Rauch und der General⸗Lieutenant und Train⸗Inspecteur Kritter haben sich auf Dienstreisen begeben.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen: Ober⸗Stabs⸗ und Negimentsarzt Dr. Weber in Brieg, Dr. Ludwig Senff in Levern, Dr. Lacour in Bochum, Dr. Hilsmann in Neheim, Dr. Falk, Dr. Eglerding und Dr. Grüne in Hamm, Dr. Eichel⸗ baum in Netra.
Wiesbaden, 28. März. Dritte Plenarsitzung des Kom⸗ munal⸗Landtags des Regierungsbezirks Wies⸗ baden. Vor Eintritt in die Tagesordnung brachte der Abgeord⸗ nete Dr. Schirm den Antrag ein, der Kommunal⸗Landtag wolle beschließen, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, daß die Verfügung des Provinzial⸗Schulkollegiums zu Cassel, welche nach öffentlichen Bekanntmachungen des Direktors des Gelehrten⸗ Gymnasiums sowohl wie des Direktors des Realgymnasiums zu Wiesbaden dahin ergangen sei, daß die Zahl der in jene beiden Gymnasien neu aufzunehmenden Schüler nach dem zur Zeit vorhandenen Raum bemessen werden solle, und welche Verfügung nach einer weiteren Bekanntmachung des letztge⸗ nannten Direktors bereits die Sistirung weiterer Neuaufnah⸗ men in das Realgymnasium zur Folge gehabt habe, als mit der Gesetzgebung über das nassauische Echulwesen und der bisherigen Uebung nicht übereinstimmend alsbald zurückge⸗ zogen und daß die Beschaffung der nöthigen Räumlichkeiten für beide Gymnasien angeordnet werde.
Derselbe Abgeordnete richtete weiter mit Rücksicht darauf, daß nach einem Korrespondenzartikel d. d. Marburg in Nr. 127 der „National⸗Zeitung“ vom 16. März d. J. man sich in Regierungskreisen in der jüngsten Zeit mit dem Plane be⸗ beschäftigt habe, die Königliche Landesbibliothek zu Wiesbaden nach Marburg zu verlegen, an den Königlichen Kommunal⸗ Landtags⸗Kommissar die Interpellation, ob es wahr sei, daß man sich in Regierungskreisen mit dem Plan beschäftige, die genannte Bibliothek überhaupt von hier zu verlegen. Die Be⸗ antwortung dieser Interpellation wurde für eine der nächsten Sitzungen zugesagt.
Nach Eintritt in die Tagesordnung brachte der Vorsitzende zunächst die weiter eingegangenen Vorlagen und sonstigen Eingänge zur Kenntniß, und bewirkte deren Uebergabe an die betreffenden Kommissionen.
Hierauf erfolgte die Berichterstattung der zur Begutachtung der Frage wegen Verlegung des Etatsjahres für die kommu⸗ nalständische Verwaltung auf die Zeitperiode vom 1. April/1. April S Kommission. Der Antrag der Letzteren, von einer
Zerlegung des Etatsjahres zur Zeit noch abzusehen, ward angenommen.
Weiter erfolgte die Berichterstattung: 1) wegen Ver⸗ wendung der aus dem Geschäftsbetriebe der nassauischen Landesbank im Jahre 1875 erzielten Ueberschüsse; 2) wegen Verwendung der Ueberschüsse aus dem re 1876.
Der Antrag der Kommission, die bezeichneten Ueberschüsse aus 1876 im Betrage von 524,792 ℳ 47 ₰ dem nassauischen Central⸗Waisenfonds, wo thunlich in 4 ½ % Obligationen der nassauischen Landesbank zum Nominalwerthe, unter speziellen, eine ausgedehntere Fürsorge für Verpflegung und Erziehung der Waisen bezweckenden Bedingungen, wurde, nach Ablehnung eines Antrages des Abgeordneten Winter, wonach von jenen Ueberschüssen nur 300,000 ℳ dem nassauischen Central⸗ Waisenfonds, der Rest dem Wegebaufonds überwiesen werden sollte, angenommen.
Ebenso wurde der Antrag der Kommission angenommen, von den Ueberschüssen der nassauischen Landesbank de 1876 im Betrage von 514,859 ℳ 67 ₰ nach Genehmigung der “ von 47,437 ℳ an die nassauische Sparkasse zum
sericht zu Posen sprach ihn jedoch frei, weil er zwar die Ab⸗ i d
weck der Erweiterung des Betriebsfonds derselben: a. den trag von 200,000 ℳ zur 46ö528 eines Detentionshauses Corrigenden und eines Asyls für Landarme zu reserviren; den Betrag von 300,000 ℳ der Irren⸗, Heil⸗ und Pflege⸗ Anstalt Eichberg als Baufonds zu überweisen und c. den Rest von 14,859 k lständischen Verwaltungsau
schusse zur Verwendung für unvorhergesehene Fälle zur Dis⸗ position zu stellen. Alsdann folgte die Berichterstattung der Kommission in Betreff der Uebereignung der bei dem Bau der Main⸗Lahnbahn von der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft erbauten Chausseestrecken an den Kommunalverband gegen Abtretung der kassirten Strecken an die swähnte Gesellschaft, und wurde der Antrag der Kommission, den kommunalständischen Ausschuß zu ermächtigen, den Austausch der bezeichneten Chausseestrecken zu vollziehen, angenommen. Endlich wurde der Antrag der Kommission angenommen, den kommunal⸗ ständischen Ausschuß zu ermächtigen, in eilenden Fällen, ins⸗ hesondere namentlich zum Zwecke der Bebauung durch Private Chaussee⸗Eigenthum selbständig zu veräußern, sofern der Werth den Betrag von 3000 ℳ nicht übersteige.
Sachsen. Dresden, 2. April. (W. T. B.) Der Oberbürger neister von Dresden, Pfotenhauer, ist heute früh in Folge eines Schlaganfalls gestorben.
Braunschweig. Braunschweig, 28. März. (Wes. Ztg.) Der Herzog hat dem nicht stimmführenden Mitgliede des Herzoglichen Etauts⸗Ministeriums, Ministerial⸗Rath Grotrian, das Departement für geistliche und Schulsachen über⸗ tragen.
Anhalt. Dessau, 31. März. Die eenn feier der Prinzessin Elisabeth von Anhalt mit dem Erb⸗ großherzoge Adolph Friedrich von Mecklenburg⸗Strelitz ist auf Dienstag, den 17. April cr., Abends 6 ½ Uhr, in dem Herzoglichen Schlosse hierselbst anberaumt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 31. März. Der Lendtas sef das Herzogthum Gotha ist auf den 9. April d. J. einberufen worden und wird sich hauptsächlich mit den Voranschlägen der Staatskasse und zur Domänenkasse auf die Zeit vom 1. Juli 1877 bis dahin 1881 zu beschäftigen haben.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 2. April. (Köln. Ztg.) Der König von Schweden ist, mit dem Zuge von eidelberg kommend, hier eingetroffen. Se. Majestät wurde am Bahnhof durch den Gouverneur der Festung begrüßt; darauf fand eine Fahrt nach den Forts statt. Die Rückkher nach Heidelberg erfolgt noch heute. “
HOesterreich⸗Ungarn. Wien, 31. März. Pester Mel⸗ dungen zufolge wird der ungarische Finanz⸗Minister Koloman Szell gleich nach den Osterfeiertagen hier eintreffen, um an der Fortsetzung der Ausgleichsarbeiten theilzunehmen.
— (W. T. B.) Der „Pol. Korr.“ zufolge stellt sich dem Prä⸗ liminare von 1876 gegenüber das Ergebniß der österrei⸗ chischen direkten Steuern um 4,065,000 Fl., das Er⸗ gebniß der indirekten Steuern um 3,184,000 Fl. höher, das Gesammtergebniß demnach um 7,249,000 Fl. günstiger heraus. In den Monaten Januar und Februar des Jahres 1877 seien 14,956,000 Fl. direkte Steuern eingegangen, was der gleichen Periode des Vorjahres gegenüber ein Mehr von 460,000 Fl. ergebe; das Reinerträgniß der indirekten Abgaben in den Monaten Januar und Februar 1877 belaufe sich auf 26,512,000 Fl. oder ein Plus von 1,301,000 der nämlichen Periode des Vorjahres gegenüber, das Ergebniß der beiden Monate Januar und Februar des Jahres 1877 sei somit um 1,761,000 Fl. günstiger als dasjenige derselben Monate im Jahre 1876.
Prag, 31. März. Die altezechischen Blätter veröffent⸗ lichen die Kandidatenliste für die Landtagswahlen. Die früheren Kandidaten werden meistens wieder empfohlen, blos für acht Wahlbezirke werden neue Kandidaten nominirt. Die Gesammtzahl der Kandidaten ohne Prag beträgt 67.
Pest, 30. März. Wie der „Pester Lloyd“ aus „voll⸗ kommen verläßlicher Quelle“ erfährt, wird die ungarische Re⸗ gierung den ungarischen Regierungskommissar für die Pariser Weltausstellung erst nach erfolgter reichs⸗ täglicher Genehmigung des auf die Kreditgewährung bezüg⸗ lichen Gesetzvorschlages ernennen. Was die für diesen Posten designirte Persönlichkeit betrifft, so ist die Regierung ent⸗ schlossen, dieselbe nicht aus den Beamtenkreisen zu entnehmen, und entbehren demnach alle bisherigen hierauf bezüglichen Kombinationen jeder Grundlage.
— 31. März. Das ungarische Amtsblatt publizirt die Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Pariser Weltausstellung. Regierungsvertreter ist der Sektionsrath Nemeth aus dem Handels⸗Ministerium; Präsident der Kom⸗ mission ist Graf Julius Szapary.
Niederlande. Haag, 27. März. (Lpz. Ztg.) Die Erste Kammer der Generalstaaten hat in ihrer gestrigen Sitzung der Uebereinkunft mit Deutschland über die Verbindung der deutschen und niederländischen Kanäle und in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwürfen über die wei⸗ tere Regelung des Münzwesens in Niederländisch⸗ Indien (Einführung der Goldwährung neben der bestehen⸗ den Silberwährung) und über die Ersetzung der kupfernen durch bronzene Scheidemünzen in den Niederlanden ebenfalls ihre Zustimmung ertheilt.
Großbritannien und Irland. London, 31. März. (W. T. B.) Die Einnahmen des Staates in dem Finanzjahre 1876—1877 haben 78,565,036 Pfd. Sterl. betragen. Dieselben übersteigen den Voranschlag um 153,036 Pfd. Sterl. und die Einnahmen des Vorjahres um 1,433,343 Pfd. Sterl.
Frankreich. Paris, 30. März. (Köln. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Budgetausschusses verlas Guichard 5— Verict über das Kultus⸗Ministerium. In demselben entwickelte er in ausführlicher Darlegung, wie nothwendig es sei, die Geistlichkeit zur unbedingten Beob⸗ achtung ber bürgerlichen Gesetze anzuhalten. Er wies sodann nach, daß die Geistlichkeit unter der Monarchie eine minder große Freiheit genossen habe, als jetzt unter der Republik; es sei jetzt Zeit, die vom Konkordate festgestellten Bedingungen zu strenger Anwendung zu bringen. — General Bourbaki, Gouverneur von Lyon, hat durch Tagesbefehl die Einschleppung von Zeitungen, Flug⸗ und anderen Schriften, welche politische Fragen behandeln, und namentlich die unter dem Titel „Fünfzig republikanische Briefe“ erschienene Flug⸗ schrift verboten.
— Der „Moniteur“ schreibt: „Von den Wahlen für die theilweise Erneuerung der Generalräthe und die vollständige Erneuerung der Gemeinderäthe hängt die Zukunft der republikanischen Einrichtungen ab, denn man darf nicht vergessen, daß die bei den nächsten Wahlen zu ernennen⸗ den General⸗ und Gemeinderäthe an den enatswahlen von
1879 Theil nehmen werden. Das Drittel des Senats, das im Jahre 1879 gewählt wird, umfaßt 54 Senatoren der Rechten und nur A Mitglieder der Linken. Die Linke braucht aber nur acht oder neun Stimmen, um die Mehrheit im Senat zu besitzen. Es wird also wirklich die Frage wegen des allgemeinen Regierungssystems gestellt und gelöst werden. Die Ferienzeit wird deshalb von allen Seiten mit Eifer und Leidenschaft benutzt werden. Was man auch gegen die Gefahr, aus lokalen Wahlen rein politische Wahlen zu machen, sagen möchte, so ist es doch nichts desto weniger gewiß, baß die Wahlen des Monats Juli nothwendig diesen Charakter haben werden. Ohne Zweifel werden sie der genaue Ausdruck davon sein⸗ was Frankreich über den seit achtzehn Monaten fortge⸗ ührten Regierungsversuch denkt.“ — 4
— 3. April. (W. T. B.) Midhat Pascha ist in Marseille eingetroffen. Dem Vernehmen nach begiebt sich derselbe von dort nach Barcelona, um Madrid und andere Städte Spaniens zu besuchen.
Spanien. Sevilla, 30. März. (Ag. Hav.) Der
König und die Königliche Familie haben die Kirchen von Sevilla besucht. Bilbao, 30. März. (Ag. Hav.) Die Mitglieder der fueralen Deputation und die Repräsentanten haben gestern ihre Entlassung gegeben. Eine Proklamation des Gouverneuss fordert die Bevölkerung auf, ruhig zu bleiben und erklärt, die Regierung werde die Rechte Biscayas respektiren. Der Gouverneur fügt hinzu, daß er nächstens die fueralen Junten zusammenberufen werde, um die Provinzial⸗ Magistrate su wählen und über die augenblicklichen Schwierig⸗ keiten Beschluß zu fassen.
Italien. Rom, 31. März. (W. T. B.) Der Papst empfing heute eine aus etwa 1000 Personen bestehende Pilgerschaar und hielt dabei eine Ansprache. 8
Venedig, 30. März. (Ag. Hav.) Hr. Léon Say ist hier angekommen und im Hotel royal Danieli abgestiegen.
TLürkei. Konstantinopel, 31. März. (W. T. B.) Wie verlautet, soll der Marine⸗Minister Reouf Pascha mit einer Mission an den Hof von St. Petersburg betraut werden. Khalil Scherif Pascha hat seine Abreise nach Paris auf nächste Woche festgesetzt. — Die Deputirten⸗ kammer ist mit der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Vilajets, beschäftigt.
— (W. T. B.) Die montenegrinischen Delegirten haben heute mit dem Minister der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten, Safvet Pascha, eine Konferenz gehabt. Safvet Pascha erklärte denselben, daß die Pforte demnächst einen defi⸗ nitiven Beschluß in Bezug auf die Forderungen Montenegros fassen und ihn den montenegrinischen Delegirten bekannt g ben werde. — General Klapka ist von hier abgereist. — Wie verlautet, würde Satullah Bey demnächst zum Botschafter in Berlin ernannt werden.
— 1. April. (W. T. B.) Derwisch Pascha ist zum Gouverneur von Salonichi ernannt worden.
Paris, 31. März. (W. T. B.) Wie die „Agence Havas“ wissen will, wäre die Unterzeichnung des Pro⸗ tokolls nunmehr erfolgt. Eine Bestätigung dieser Mel⸗ dung liegt bis jetzt nicht vor.
London, 1. April. (W. T. B.) Dem „Observer“ zu⸗ folge ist die Unterzeichnung des Protokolls am Sonn⸗ abend Nachmittag erfolgt.
— 2. April. (W. T. B.) Nach Unterzeichnung des Protokolls durch die Vertreter der sechs Großmächte fand eine Besprechung der fünf Botschafter im französischen Botschaftshotel statt. Die Morgenblätter diskutiren den Fort⸗ schritt, der durch die Protokollunterzeichnung erreicht sei, von ihren verschiedenen Standpunkten. Die „Times“ erkennt in der Unterzeichnung einen beträchtlichen diplomatischen Erfolg Englands. Die „Morningpost“ hofft, Rußland werde seine
riedensliebe durch etwas mehr als eine bloße Deconcentration einer Armee bethätigen. — Der franzöͤsische Botschafter Marquis d'Harcourt hat sich nach Paris begeben.
— (W. T. B.) Die Abreise eines türkischen Abge⸗ sandten, welcher in St. Petersburg die bei der Proto⸗ kollunterzeichnung in Aussicht genommenen Verhandlungen führen soll, wird als bald bevorstehend bezeichnet.
— 3. April. (W. T. B.) Der Text des hier unterzeichneten Protokolls wird dem Parlament am nächsten Donnerstag vorgelegt werden. Der Pforte ist derselbe nach aus Konstantinopel eingegangenen Privatmel⸗ dungen gestern Abend zugegan hes und wäre darauf zur Be⸗ rathung darüber Ministerrath auf morgen anberaumt. Die „Times“ empfiehlt Rußland die Ausführung der im Protokoll übernommenen Verpflichtungen. Wenn die nach St. Petersburg und Konstantinopel verlegten Verhandlungen scheitern sollten, würde man leicht glauben können, daß Rußland ein solches Resultat beabsichtigt habe. Zur Vermeidung eines Vorwurfs läge es im eigenen Interesse Rußlands, die Verständigung mit der Türkei nach Möglichkeit zu beschleunigen. 1
St. Petersburg, 1. April. (W. T. B.) Nach hier⸗ her gelangter Meldung hat gestern die Unterzeichnung des Protokolls in London stattgefunden. Die Noti⸗ fikation desselben an die Pforte wird alsbald erfolgen.
— 2. April. (W. T. B.) Der „Golos“ erblickt in der Unterzeichuung des Protokolls ein Einverständniß der Mächte darüber, daß die Pforte verpflichtet sei, die Forde⸗ rungen der Konferenz b” und eine Anerkennung der Berechtigung Rußlands, zu Zwangsmaßregeln zu schreiten, falls die Pforte die Bedingungen nicht 88 sollte, unter welchen Rußland es für möglich erachte, seine Truppen von der türkischen Grenze zu entfernen. as Ende, zu dem jetzt die orientaliche Frage gelange, sei den energischen und uneigen⸗ “ Bemühungen Rußlands zu danken.
ukarest, 2. April. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten hat Sadyk Pascha mit Rücksicht auf die in einigen Theilen des Donau⸗Vilajets bemerkbare Erregung unter der Bevölkerungmittelst eines sehr strengen Cirkularschrei⸗ bens an die dortigen Behörden diese ermahnt, jeden Konflikt mit den christlichen Einwohnern zu vermeiden. — Der eng⸗ lische Generalkonsul von Rustschuk wird demnächst das Innere Bulgariens bereisen.
— Aus London, 30. März, wird der „Pol. Korr.“ ge⸗ meldet: Layard begiebt sich als außerordentlicher Gesandter nach Konstantinopel. Er ist bestimmt, Sir Henry Elliot desi⸗ nitiv in Konstantinopel zu ersetzen. Die Entsendung Layards wird mit den Rußland in der Prctokolfrage heeno een Kon⸗ zessionen in Verbindung gebracht.
— Man schreibt der „Polit. Korr.“ von der Una, 26. März:
Die Bewegung unter den bosnischen Mohamedanern wächst von Stunde zu Stunde. Dieser Tage fand eine Zusammenkunft der an⸗ Pesebensten Begs der Possavina in Banjaluka, im Hause des Beg
jumischlitz, auf der sogenannten „Pobrdja“ statt. Nach langen De⸗ batten beschloß man, an die mohamedanischen ter Bosniens im Parlamente eine Denkschrift zu richten, in welcher die Rechte der islamitischen Grundbesitzer auf
ihre — Besitzungen erhärtet werden und die For-
derungen der Rajah in Betreff unbeweglichen Besitzes zurückgewiesen werden sollen. „Wir werden niemals eine solche Vergewaltigung unserer geheiligten Rechte und Privilegien jeser Satz kommt in dem betreffenden Memoire dreimal vor. Dieses Dokument wird der Regierung durch das Parlament übermittelt werden. Die Behörden, welche von diesem Schritte Kenntniß hatten, thaten nichts, um denselben zu vereiteln. In der That denkt kein Moha⸗ medaner, durch Konzessionen den Aufstand zu beseitigen, vielmehr erwartet man sein Heil nur von der materiellen Gewalt, die auch überall in Anwendung kommt. — Die Insurgenten tauchen
überall auf und gehen offensiv vor. Am 13. März fand ein be⸗ 8
deutender Kampf bei Vrbanja, ¼ Stunden von Banjaluka entfernt,
statt. Die Insurgenten machten sich das hügelige bewaldete
Terrain zu Nutz und kamen unbemerkt ganz nahe an die Türken heran, welche unter Kommando des Muja Adanovits standen. Die Türken verloren 25 Mann und den Anführer, und mußten einen fluchtartigen Rückzug antreten. Ein eben so glückliches Treffen lieferte der Pope Zetoja einem Bataillon Redifs beim Dorfe Klaschnijtze. Es fielen 23 Tür⸗ ken; die Zahl der Verwundeten ist unbekannt, da man dieselben vom Kampfplatze nach Banjaluka transportirte. Weitere Kämpfe fanden im Dorfe Martinez, sowie bei den Flecken Medna und Pezka statt. Die Insnrgenten sollen überall Vortheile errungen haben. Die In⸗ urrektion scheint wirklich neue Kräfte bekommen zu haben. Der
ayon, in dem die Aufständischen operiren, erweitert sich zusehends.
Belgrad, 29. März. Oberst Horwatovic hat die Frei⸗ g89 ig encorps von der Drina und vom Timok auf⸗ gelöst.
Ragusa, 29. März. Aus Scutari wird gemeldet, daß Derwisch Pascha alle Vorbereitungen zur Wieder⸗ aufnahme der Feindseligkeiten gegen Monte⸗ negro von Albanien aus trifft. Die türkische Infanterie der Avantgarde soll mit vorzüglichen Handschars versehen werden und sich der Kampfweise der Montenegriner bedienen.
Die alvanesischen Festungen an der montenegrinischen Grenze
werden mit Beschleunigung in besseren Vertheidigungszustand versetzt und deren Garnisonen verstärkt. Aus Podgorizza und Scutari schicken die reichen Türken ihre Kostbarkeiten nach Novi⸗Bazar.
Rumänien. Bukarest, 1. April. (W. T. B.) Die
Deputirtenkammer hat die Berathung des Anklage⸗ berichts gegen die früheren Minister begonnen. Die
Anklagen gegen Cretzulesco, Carp, Cantakuzeno und Theodor Rosetti wurden zurückgezogen. Dasselbe dürfte auch bezüglich der Anklage gegen Boeresco beschlossen werden. 8
— 2. April. (W. T. B.) Im weiteren Verlaufe ihrer estrigen Sitzung hielt die Deputirtenkammer den Be⸗ schluß gegen die ehemaligen Minister Catargi, Floresco, Lahovary, Maioresco und Mavrogeny die Anklage zu er⸗ heben aufrecht. Bezüglich Boeresco’'s wird heute eine erneute Abstimmung stattfinden. Ein Antrag gegen die Angeklagten, die Proventivhaft auszusprechen, wurde abgelehnt. — Die De⸗ putirtenkammer hat heute den Antrag, auch den ehe⸗ maligen Minister Boeresco in den Anklagestand zu ver⸗
setzen, mit 49 gegen 17 Stimmen angenommen. Fünf Mit⸗
glieder der für die Führung der Untersuchung gegen das frühere Ministerium gewählten Kommission haben ihre Ent⸗ lassung gegeben. Die durch n neugewählte Mitglieder er⸗
gänzte Kommission wird die Anklage vor dem Kassationshofe
vertreten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. März. (St. Pet. Herold.) Der General⸗Major von der Suite Sr. Majestät, Skobelew, vom Generalstab, Militär⸗Gouverneur des Ferghana⸗Gebiets und Commandeur der Truppen “ ist von diesem Amt, unter Belassung beim Generalstab und in der Suite Sr. Majestät, enthoben, und der General⸗Major Abramow, von der Feld⸗Artillerie zu Fuß und dem Kom⸗ mandirenden der Truppen des Turkestanschen Militärbezirks zur Disposition gestellt, zum Militär⸗Gouverneur des Ferghana⸗Gebiets und zum Kommandirenden der Truppen desselben, unter Belassung bei der Feld⸗Artillerie zu Fuß, er⸗ nannt worden. Der General⸗Major Jwanow, von der
eld⸗Artillerie zu Fuß und dem General⸗Gouverneur von Turkestan zur Disposition gestellt, ist zum Chef des Seraw⸗ schanschen Bezirkes, unter Belassung bei der Feld⸗Art llerie zu Fuß, ernannt worden. — Der Oberkommandirende der aktiven Armee setzt, wie die „Ag. gén. russe“ meldet, seine Inspektionsreise weiter fort. Der Gesundheitszustand Sr. Kai⸗ serlichen Hoheit ist durchaus befriedigend. — Die bosnische Deputation, welche die Residenzen der Großmächte zu be⸗ suchen den Auftrag hat, ist in St. Petersburg eingetroffen.
Dänemark. Kopenhagen, 31. März. (W. T. B.) Die Session des Reichstages ist verlängert worden. Es ist bis jetzt kein Budget angenommen worden, da die beiden Häuser des Reichstages verschiedene Anträge für das Budget angenommen hatten, und zwar der Folkething mit 72 gegen 25 Stimmen und der Landsthing mit 51 gegen 13 Stimmen. Der Folkething hatte, obgleich der Conseils⸗ Pecfe h Estrup um das Wort gebeten hatte, jede Dis⸗ ussion über die Budgetvorlage abgelehnt.
Amerika. Washington, 31. März. (W. T. B.) Das Kabinet trat gestern zu einer Sitzung zusammen, in welcher die Darlegungen berathen wurden, die von den ein⸗ ander gegenüberstehenden Gouverneuren von Süd Carolina, Chamberlain und “ dem Präsidenten
emacht worden sind. Die Berathung wird in einer heute statfindenden Kabinetssitzung fortgesetzt. Wie verlautet, würde die Majorität des Kabinets sich für eine Zurückziehung der “ aus Charleston aussprechen.
— 3. April. (W. T. B.) Die Regierung hat dem Be⸗ fehlshaber der Bundestruppen in Columbia (Südkarolina) den Befehl zugehen lassen, daß die Bundestruppen das Regierungsgebäude zu verlassen haben. — Die Staatsschuld der Vereinigten Staaten hat sich im Monat März um 14,107,000 Dollars vermindert. Darin sind in⸗ begriffen 9,554,000 kassirte Bonds, welche aus der durch den Genfer Schiehsspruch festgestellten Entschädigungssumme herrühren. Im Staatsschatze befanden sich Ende März 68,818,000 Doll. in Gold und 8,175,000 Doll. in Papiergeld.
Asien. Japan, Tokio im Februar. Am 1. Fe⸗
bruar ist das hiesige Amtsgebäude des Ministeriums Angelegenheiten durch eine
der Auswärtigen 2 h Feuersbrunst vollständig zerstört worden. Die Archive
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