1877 / 102 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1877 18:00:01 GMT) scan diff

Pest, 30. April. Berichten aus Konstantinopel zu⸗ olge, gedenkt der Sultan sich für eine längere Zeit zur Donau⸗Armee zu begeben und dann in Schumla seine Resi⸗ denz zu nehmen. Im Palaste zu Dolmabagdsche werden schon die nöthigen Vorbereitungen für diese Reise getroffen. Das Armeekommando wird auch fernerhin Abdul Kerim Pascha ölalte und vorläufig sein Hauptquartier in Rustschuk auf⸗ agen. „Standard“ weist darauf hin, daß die zwei briti⸗ schen Kanonenboote auf der Donau, die „Galatz schützen“ und in Bukarest „einen höchst günstigen Eindruck“ gemacht haben sollen, nichts seien, als hölzerne, leicht bewaff⸗ nete Boote, wie sie nach dem Art. 19 des Pariser Vertrages vom 30. März 1856 von Großbritannien, Oesterreich, Frank⸗ reich, Preußen, Rußland und Sardinien, aber unter Erlaub⸗ niß des Sultans, an die Donaumündung geschickt werden dürfen. Aus Bukarest berichtet der „Times“⸗Korrespondent in einem Telegramme vom 27. d.: „Es wird versichert, daß die Russen beabsichtigen, eine neue Bahn zwischen Tekutsch (Station der Eisenbahn von Galatz nach Roman. Von Tekutsch führt bereits eine Bahn nach Fokschani. D. Red.) und Buseu zu bauen, wodurch die Eisenbahnverbindung zwischen Jassy und Bukarest wesentlich ab ekürzt und der Um⸗ weg über Galatz vermieden würde. Auch wären dann die Russen nicht in Gefahr, daß ihre Bahnkommunikation nach Norden durch einen Angriff der türkischen Flotte auf der Donau zwischen Galatz und Ibraila unterbrochen werden kann.“ Aus Bukarest, 28. April, wird der W. „Presse“ von ihrem Spezial⸗Berichterstatter gemeldet: Die türkische Armee in Bulgarien beträgt nach den neuesten Infor⸗ mationen 165,000 Mann und 347 Geschütze. In der Dobrudscha sind in den letzten Tagen 25,000 Mann ver⸗ sammelt worden. In den Festungen sind dislozirt: in Widdin 45,000, in Rustschuk 18,000, in Silistria 20,000, in Schumla 16,000, in Varna 16,000 Mann. Kleinere Garnisonen stehen im Innern des Landes, in Belgradschik, Berkowaz, Lom⸗Palanka, Rahowo, Nikopolis, Lowtscha, Sistow, Plewna und Gabrowo. 1I1n“ Odessaer Zeitung, die „Odess. Westn.“, ist ermächtigt worden zu erklären, daß die Befürchtungen der Bevölkerung, die Stadt könne von der türkischen Flotte be⸗ schossen werden, unbegründet sind, und zwar aus folgenden Gründen: 1) Die Artillerie auf den Befestigungswerken ist vorzüglich und übertrifft an Tragweite bei weitem die der türkischen Flotte. Außerdem befinden sich auf den Werken auch Geschütze solcher Konstruktion, wie sie der Gegner gar nicht und die anderen Staaten nur in beschränkter Zahl besitzen. 2) Kein feindliches Schiff werde sich so weit der Stadt nähern können, um den Uferbatterien irgend einen Schaden zuzufügen. 3) Ebenso ist es un⸗ möglich, daß ein feindliches Schiff Stellung nimmt, um die Stadt zu beschießen. Alle Batterien würden sofort ihr Feuer auf dasselbe konzentriren, und das stärkste Panzer⸗ schiff könnte solch ein Feuer nicht aushalten. 4) Unter die⸗ sen Verhältnissen ist also eine Beschießung der Stadt nur aus einer weiten Entfernung denkbar. Geschosse, unter einem sehr großen Winkel geworfen, könnten allerdings die Stadt er⸗ reichen, würden aber keinen wesentlichen Schaden anrichten, es sei denn, daß der Feind Tausende von Schüssen abgiebt. Dieses ist aber mehr als unwahrscheinlich. Jeder Schuß kostet dem Feinde 25 150 Rubel; um also aus einer weiten Ent⸗ fernung die Stadt mit einigem Erfolg zu beschießen, müßte der Feind für zehn, ja vielleicht sogar hundert Millionen Ru⸗ bel Geschosse hineinwerfen. neber die Stärke und Vertheilung der tür⸗ kischen Truppen brachte der „Russkij Invalid“ vor Kurzem Mittheilungen, denen wir Folgendes entnehmen: Die Stärke der angenblicklich in der europäischen Türkei versammelten Truppen des Sultans beträgt 367 Bataillone In⸗ fanterie und Jäger, 83 Schwadronen Reiterei (äußerst schwach im Verhältniß zur russischen Kavallerie) 468 Geschütze, in Summa 248,000 Mann. In Asien stehen 165 Bataillone Infanterie und Jäger, 64 Schwadronen Kavallerie, 372 Feldgeschütze, zusammen in einer Kopfstärke von 120,000 Mann. Die Gesammtstreit⸗ kräfte in Europa und Asien belaufen sich auf 368,000 Mann mit 840 Feldgeschützen. Hierbei sind jedoch nicht mitgerechnet folgende Truppen: 3000 Mann Sapeure, 27,000 Mann Lokaltruppen und etwa 45,000 Mann der neuformirten Bataillone Redifs dritten Aufgebots die zwei ersten Aufgebote sind bereits völlig einberufen zu⸗ sammen 75,000 Mann. Die Türken bilden jedoch gegenwärtig noch Bataillone aus der letzten Klasse der Reseroe. Hierüber, ebenso wie über die Landwehr, welche sehr ungleichartige Formationen hat, lassen sich genaue Angaben der Stärke nicht aufstellen. Man dürfte jedoch kaum fehlgehen, wenn man die gesammte Zahl der von der Türkei aufgestellten Kriegsmacht nicht über 443,000 Mann berechnet. Für alle übrigen noch etwa auftretenden irregulären Schaaren giebt es wohl Waffen genug, allein keinerlei Kadres Auf der etwa 800

kräfte namentlich um zwei Punkte massirt: 1) um Wid⸗ din und 2) um Rustschuk⸗Silistrig. An Punkt belaufen sich die Kräfte etwa auf 60,000, an dem anderen auf 20,000 Mann. Zwischen Widdin und Rustschuk stehen Verbin⸗ dungs⸗Detachements von geringer Stärke bei Rachowa, Nikopolis und Sistow, eben solche Detachements liegen an der unteren Donau bei Tultscha, Matschin, Babadag und Hirsowa. Längs der Donau in ihrer ganzen Ausdehnung stehen 87,000 Mann Die Vertheilung der türkischen Heereskräfte auf dem bulgarischen Kriegstheater ist folgende: längs der Donau in erster Linie und in unmittelbarer Verbindung mit dieser 132,000 Mann. massirt besonders um Widdin und in dem Festungsviereck Rustschuk⸗Silistria⸗Varna⸗Schumla, in allgemeiner Reserve südlich des Balkans etwa 25,000 Mann. Dies giebt eine Gesammtstärke von 157,000 Mann, was darauf schließen läßt, daß die türkische Heeresleitung gewillt ist, die Vertheidigung an der Donau aktiv zu führen. . Auf dem asiatischen Kriegs⸗ theater sind längs eines etwa 400 Kilometer ausgedehnten Theils der türkisch⸗russischen Grenzen in vorderster Linie bei Batum, Ardahan, Kars und Bajasid im Ganzen etwa 37,000 Mann dislocirt. Hinter ihnen in zweiter Linie, und besonders um Erzerum, befanden sich bis auf die letzte Zeit etwa noch 20,000 Mann vertheilt. Eben so stark mag die Truppenmacht sein, welche die persische Grenze beobachtet. In Summa berechnet der „Russische Invalide“ die Streitkräfte, welche die Türkei in Asien aufgestellt hat mindestens auf 80,000 Mann. Davon ist der groͤßte Theil in dem Dreieck Batum⸗Kars⸗Erzerum zusammengehalten. Somit sind 157,000 Mann für das bulgarische Kriegstheater, 80,000 Mann für das asiatische, zusammen 237,000 Mann gegen Rußland verfügbar. Die übrigen 206,000 Mann sind also auf anderen Kriegstheatern festgebannt oder zur Inzaum⸗ haltung der insurrektionsfähigen Provinzen und Inseln bestimmt. Aus Cettinje, 29. April, wird der „Pol. Korr.“ telegraphirt: Heute ist Fürst Nikolaus mit dem gesammten Generalstab über Bjelopavlitsch zur Süd⸗Armee abgegangen. Vor dem Abmarsche richtete der Fürst eine Ansprache an die Truppen, in welcher er mit Bedauern hervorhob, daß sich ihnen diesmal schwerlich die Gelegenheit bieten dürfte, den Türken in offener Feldschlacht zu begegnen, weil sich diese zumeist in den Festungen eingeschlossen haben. Uebrigens erwarte er, daß seine Montenegriner bereit sein werden, wie immer, die größten Opfer zu tragen und die gewohnte Tapferkeit und Hingebung zeigen werden. Das W. ‚Fremdenbl.“ erhielt folgende Telegramme: Cattaro, 30. April. Aus Miriditien wird ge⸗ meldet, daß ein förmliches Bündniß der Miriditen mit den Montenegrinern nunmehr abgeschlossen ist. Die Miriditen haben Oroschi geräumt, hauptsächlich wegen Mangel an Schießbedarf, unterworfen haben sich dieselben nicht. Im

—., .„

Gegentheil, man erwartet, daß sie, vielleicht durch monte⸗ negrinische Zuzüge verstärkt, die Offensive gegen die in ihr Land eingedrungenen Türken ergreifen werden.

Mostar, 30. April. Die Meldungen von bereits erzielten Erfolgen der Türken gegen die Montenegriner sind falsch. Die türkischen Streitkräfte, 25 Bataillone stark, konzentriren sich bei Gacko und werden einen Versuch unter⸗ nehmen, Niksiks zu entsetzen oder durch einen Vorstoß zu verproviantiren. Die montenegrinischen Streitkräfte sam⸗ meln sich bei Zubei.

Statistische Nachrichten.

Nach dem von dem Kuratorium der Sparkasse erstatteten Bericht über den Geschäftsbetrieb der 8 Sperkee eelenei im I. Quartal d. J. war am Schlusse des Jahres 1876 ein Baar⸗ bestand von 2,557,109 69 und wurden eingezahlt 1,735,509 49 ₰, dagegen zurückgezahlt, mit Ausschluß der Zinsen 1,187,799 17 ₰. Das Gesammt⸗Guthaben der Interessenten betrug ult. März c. 20,114,494 44 ₰, welches auf 118,703 Quittungsbücher vertheilt war. Die Gesammt⸗Einnahmen betrugen 4,429,086 55 ₰, die Gesammt⸗Ausgaben dagegen 1,920,804 46 ₰, und verblieb am -e.e. n suarkals een 2,508,282 9 ₰. Außerdem besa ie Kasse no I Db C 9188 Aaßerbem, 7 ch a umenten, Effekten ꝛc. London, 26. April. (E. C. Aus einer jetzt dem Unterhause vorgelegten Uebersicht über den Ertrag der Hundesteuer geht hervor, daß sich die Zahl der besteuerten Hunde von 445,656 im Jahre 1866 in auffallendster Weise vermehrt hat; sie betrug ein Jahr nachher 828,320; im Jahre 1868: 907,745; 1869: 1,006,806; 1870: 1,064,621; endlich 1876 im Ganzen 1,362,176, von denen etwa 153,000 auf Schottland, die übrigen auf England kommen. Gleich⸗ zeitig ist ein Ausweis über die Fälle von Hundswuth in Eng⸗ land und Wales während der Jahre 1866 1875 erschienen. Es sind deren 334 (110 davon kommen auf Lancashire, 35 auf den Londoner Kreis). Diese Fälle vertheilen sich auf die Jahre sehr ungleich; so zählte man nur 7 im Jahre 1868, im Jahre 1874 aber 61. In ist im verflossenen Jahrzehnt nur ein Hund toll ge⸗ vorden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

München, im April. (Allg. Ztg.) Im vorigen Monat machte die Akademie der Künste bekannt, daß ihr ein Kunstfreund 3000 zugestellt, um dafür ein Frescogemälde herstellen zu

Kilometer langen Donau⸗Linie befinden sich die türkischen Streit⸗

lassen; Eigenthümer von Innenwänden sollten selbst den gewünschten Gegenstand bezeichnen. In Folge dessen erschienen 16 Eingaben.

Drei auswärtige konnten nicht in Frage kommen, da für diesen ersten Versuch ausdrücklich nur Münchener eingeladen waren: bei Anderen standen die Mauern noch nicht, oder waren zu frisch für die Malerei, bei Anderen war die Fläche zu umfangreich, um für die erwähnte Summe ihren künstlerischen Schmuck erhalten zu können; wieder bei Anderen war kein Stoff bezeichnet, und doch legt der Stifter gerade auf diese Mitwirkung von Seiten des Publikums Gewicht. In seiner Gegenwart entschied sich die Akademie für eine Wand des Eingangs zu Wimmers Kunstausstellungssalon und für die dorthin erbetene Darstellung der Hochteit Alhascht Dürers mit Agnes Frei. Den Ausschlag gab, daß auf diese Weise das Gemälde der Oeffentlichkeit nicht entzogen sein wird, und daß, wie der Stifter verlangt, ein jüngerer Künstler dasselbe herstellen kann. Die Akademie wird hier⸗ für von einigen ihrer ausgebildetsten Schüler Skizzen zur Preis⸗ bewerbung entwerfen lassen.

Paris, 228. April. (Köln. Ztg.) Die Akademie der Wissenschaften hat auf den Bericht von Dupuy de Lome den Preis von 6000 Fr. für die beste Arbeit über Verwendung der Dampfkraft in der Marine, Hrn. A. Ledreu, Exraminator der Marine und korrespondirendem Mitgliede des Instituts, für die

die Kriegsdampfer und die Maschinen der Flotte zuerkannt. (Sewerbe und Handel.

April cr. 31,677,900 4 ½prozentige und 7,734,300 5prozentige, zusammen 39,412,200 Pfandbriefe überhaupt ausgegeben wor⸗ den, wovon noch 31,139,700 4 ½prozentige und 7,190,400 5prozentige, zusammen 38,330,100 Pfandbriefe verzinslich sind.

Es sind zugesichert aber noch nicht abgehoben 3,796,200 ℳ; in der Feststellung begriffen 8 Darlehnsgesuche auf Grundstücke, zum Feuer⸗ versicherungswerthe von 1,052,900 ℳ; im Laufe des Monats Avril cr. angemeldet 8 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 1,121,125

In der Generalversammlung der Aktiengellschaft ür Holzarbeit erstattete die Revisionskommission Bericht ü theilte der Verwaltung Decharge. Die Bilanz weist einen Verlust von 212,683 und eine Reserve von 313,700 für dubiose Forde⸗ rungen auf. Die Abschreibungen auf Immobilien, Maschinen ꝛc. betragen circa 60,000

Bei der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft Abtheilung für Unfall⸗Versiche⸗ rung kamen im Monat März 1877 zur Anzeige: 390 Unfälle, und zwar 15 Unfälle, welche den Tod der Betroffenen zur Folge ge⸗ habt haben, 8 Unfälle, in Folge deren die Beschädigten noch in Lebensgefahr schweben, 20 Unfälle, welche für die Verletzten voraus⸗ sichtlich lebenslängliche, theils totale, theils partielle Invalidität zur Folge haben werden, 347 Unfälle mit voraussichtlich nur vorüber⸗ gehender Erwerbsunfähigkeit.

Die Albertinenhütte, Aktien⸗Gesellschaft für Glasfabrikation hat in der außerordentlichen böö lung vom 30. April die Liquidaton beschlossen und den bisherigen Direktor zum Liquidator ernannt.

,— In der außerordentlichen Generalversammlung der Kieler Eisenbahngesellschaft vom 27. v. M. wurde auf Antrag des Ausschusses und der Direktion die Zeichnung von 30,000 Stamm⸗ aktien und 30,000 Stammprioritätsaktien zu einer zu erbauenden sekundären Eisenbahn von Wesselburen nach Heide und Entnahme dieser 60,000 aus der Prioritätenanleihe 4. Emission genehmigt, unter der Bedingung, daß der Betrieb dieser Zweigbahn der Ver⸗ waltung der Westholsteinischen Eisenbahn übertragen werde.

Der Geschäftsbericht der Mecklenburg⸗Schwerinschen Bodenkr edit⸗Aktien⸗Gesellschaft für 1876 enthält folgende Mittheilungen: Die Bank⸗Kommandite in Mannheim wurde auf⸗ gelöst; auf die Aktien der Brauerei Paulshöhe sind 84,000 ab⸗ geschrieben worden und schloß das Effekten⸗Konto mit ca. 50,000 Verlust. Auf dubiöse Debitoren mußten 37,519 abgesetzt werden. Der Gesammtumsatz ist von 127,8 auf 153,9 Millionen gestiegen. Es wurden 1,523,261 Hypotheken erworben, dagegen 1,392,196 zurückgezahlt und blieben 5,990,751 (davon 4,342,540 unkünd⸗ bar) Bestand. Die Pfandbriefs⸗Emission betrug, nachdem 190,400 begeben, 181,300 zurückgekauft und 6200 amortisirt, Ende 1876: 2,760,600 Der Reinertrag beziffert sich auf 307,803 ℳ, 10,000 gehen in den Reservefonds (der auf 78,000 steigt), 9561 beträgt die Tantieme, 742 werden auf neue Rechnung vorge⸗ tragen und 297,500 (5 ¾̃ %) als Dividende vertheilt.

Nach dem Rechnungsabschluß der Kaschau⸗Oderberger

Eisenbahn wurden in 1876 vereinnahmt 3,341,669 Fl. (+ 308,866 Fl.); die Ausgaben betrugen 2,167,797 Fl., mithin um 36,794 Fl. oder 1, ¼ % weniger als im Vorjahre. Der Reingewinn beträgt sonach 1,173,872 Fl., um 345,570 Fl. oder 41,;7 % mehr als im vorher⸗ gegangenen Jahre. Das Verhältniß der Ausgaben zu den Einnahmen besserte sich von 72,5 auf 64,8 %. In Silber umgerechnet betrug der Ueberschuß pro 1876 1,031,069 Fl. (um 230,777 Fl. mehr als im Jahre 1875). Der zur Verzinsung des Gesammtkapitals (Obli⸗ gationen und Aktien) erforderliche Betrag beläuft sich auf 2,911,890 Fl. in Silber, und werden mithin in Form von Staats⸗Subvention 1,880,821 Fl. in Anspruch genommen. Zuverlässigen Nachrichten zufolge hat die Leder⸗ und Gummiwaaren⸗Handlung F. O. Nilsson in Helsingfors ihre Zahlungen eingestellt, und es ist über das Vermögen derselben der Konkurs eröffn rden.

Berlin, 2. Mai 1877. Königlich Preußische Lotterie. (Ohne Bei der heute angefangenen Ziehung der ersten Klasse 156. Preußischer Klassenlotterie fielen: 1 2 Gewinne à 9000 auf Nr. 13,465. 52,378. 3 Gewinne à 1500 auf Nr. 35,151. 70,540. 77,816. 2 Gewinne à 300 auf Nr. 68,784. 77,371.

Der Verein für die Geschichte Berlins hielt am Sonn⸗ abend im Bürgersaale des Rathhauses eine Arbeitssitzung 5 dges gleich eine Generalversammlung war. Nachdem der stellverkretende Vor⸗ sitzende, Geheimer Ober⸗Postrath Sachße die Sitzung eröffnet und der Magistrats⸗Sekretär F. Meyer die Protokolle verlesen, wurden zunächst 11 neue Mitglieder proklamirt und 2 zur Auf⸗ nahm? angemeldet. Dem Vereine ist eine Einladung von der Stadt Bernau zugegangen, sich an der am nächsten Montag stattsindenden Hussitenfeier daselbst zu betheiligen. Die nächste Wanderversammlung des Vereins wird am 27. Mai, früh um 8 Uhr im Zoologischen Garten stattfinden. Die Versammlung erledigte so⸗ dann eine Statutenberathung, die zum Zweck der Erlangung von korporatipen Rechten erforderlich war, und ging endlich zu den Vor⸗ trägen über. Wegen der ö“ verzichtete indeß Herr Baron v. Fircks auf seinen Vortrag über die Bevölkerungsverhält⸗ nisse Berlins und machte es so möglich, daß noch Hr. Wagner aus Potsdam den Schlus seines vor 4 Wochen begonnenen Vortra⸗

ges über die Geschichte des Lagerhauses geben konnte.

Cassel, 1. Mai. Heute fand die offizielle Eröffnung der ersten Spezialausstellung für Heizungs⸗ und Ventila⸗ tionsanlagen in der bei solchen Gelegen eiten üblichen Form unter Betheiligung der Spitzen der Behörden statt. Die Ausstel⸗ lungsobsekte sind in den drei zusammenbängenden großen Sälen des Orangerieschlosses in der Carlsaue aufgestellt, und zwar in dem

dem zweiten Saale die Oefen und Herde und in dem Mittelbau die Brennmaterialien und Kamine. Die ersten Firmen des Reiches haben das Beste ihrer Fabrikation hierher gesandt; vom Auslande haben sich Amerika, England, Belgien, Oesterreich, die Schweiz und Italien mit ebenso interessanten als lehrreichen Objekten betheiligt. Die Ausstellung, welche am 26. August geschlossen wird, kann als eine in jeder Richtung gelungene bezeichnet werden.

Braunschweig, 30. April. (Wes. Ztg.) Obwohl der gestrige Tag keineswegs die Hoffnung erwecken konnte, 85 die Fenege Gauß⸗Feier vom Wetter begünstigt werden würde, so ist dies doch erfreulicherweise der Fall gewesen. Nachdem das Geburtshaus des Gelehrten schon gestern festlich bekränzt worden war, wurde heute in aller Frühe die Gedächtnißtafel von den Polytech⸗ nikern mit einer Blumenguirlande geschmückt. Eine bei dieser Ge⸗ legenheit gehaltene Rede schloß mit einem Hoch auf die Wissen⸗ schaft, der Gauß in so f.Setee Weise gedient. Um 10 Uhr begann der Festaktus im Saale des altehrwürdigen Rathhauses, in dessen Mitte die von Schaper gelieferte Skizze des Denkmals stand. Professor Sommer hielt eine schwungvolle Rede, die einen Abriß des Lebens des Gefeierten gab. Dann verlas Ministerial- Rat Grotrian die Urkunde, laut welcher zu Stipendien und zum Denkmal von der Landesregierung 20,000 ausgesetzt sind. In Aussicht genommen sind zwei Stipendien, je von mindestens 200 ℳ, die event, auch vereinigt werden können. Schließlich machte Ober⸗Bürgermeister Caspari Mittheilungen über die Thätig⸗ keit des zur Errichtung eines Gauß⸗Denkmals niedergesetzten Comités, dem nunmehr bereits 22,000 zur Verfügung stehen. Nach Beendigung dieser Feier begaben sich die Fest⸗ genossen im Zuge nach dem eeee wo durch den Geheimen Rath Dr. Trieps die Ceremonie der Grundsteinlegung vorgenommen wurde. Der erste Schlag galt dem Herzoge von Braunschweig, der zweite dem Vaterlande, der dritte dem Gefeierten. Die Zuschauer⸗ menge, welche dieser Festlichkeit beiwohnte, zählte nach vielen Tau⸗ senden. Nachmittags fand eine Festtafel in Schraders Hotel statt,

—— 2 1 88 2 izung 8 ; 2 8 in Saale die Central⸗Heizungs⸗ und Ventilationsapparate, in

ren und einige andexe Herren betheiligten. In einem zu dekee Zwecke reich geschmückdn Saale haben heute Abend die hiesigen Po⸗ vytechniker (auch die Professoren haben ihr Erscheinen zugesagt) einen

großen Commers.

Von dem russisch⸗türkischen Kriegsschauplatz ist nu

auch eine recht anschauliche Karte von A. EE“ 15 von Justus Perthes in Gotha erschienen. Die Karte, im Maßstabe von 1: 3,700,000 entworfen, vereinigt in sauberer Ausführung auf einem Blatte die beiden Kriegstheater in Europa und in Asien zu einem übersichtlichen Bilde und kostet nur 1 20 ₰.

Hr. Emerich Robert, der Gast des Residenz⸗Theate der mit der Darstellung des „Struensee“ einen Erfolg errungen hat, wird in dieser Rolle noch einmal und zwar morgen, Donnerstag, auftreten. Am Freitag findet eine Wiederholung ve srig und Mellal inan Rgbrscheinlic v letzte in dieser Saison) bet halben Preisen statt. Diese Wiederholung ist die 80. Aufftzhrung dieser Tragödie. L“

Die Jbtheilung für ausübende Tonkunst der Königli akademischiͤn Hochschule für Musik hierselbst e. am Freitag, Abends 7 Uhr, in der Singakademie ihre B1IaAuf führung 88 5 Hrn. Direktor Professor 34 e Joachim. u em Programm steht „J Maccabäus“ von Haendel. 3 u“

Redacteur: F. Prehm. Berlinm

Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. 1 b Drei Beilagen

an welcher sich die Minister, die Spitzen der Behörden, die Professo⸗

111““ 11“ 88 8 1

(eieschließlich Börsen⸗Beilage).

88

Gesammtheit seiner von 1862 bis 1876 erschienenen Schriften über

Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis Ende

Deutsches

Berlin, 2. Mai. Sitzung des ee

§. 9. Das Patent erlischt, wenn

der Fälligkeit gezahlt werden.

§. 10. Das Patent wird für nichtig erkärt, wenn sich ergiebt: §§. 1 und 2 nicht patentfähig war, 2) daß

Anmeldung den Beschreibungen, Zeich⸗ nungen, Modellen, Geräthschaften oder Einrichtungen eines Anderen

1) daß die Erfindung nach der wesentliche Inhalt der

oder einem von diesem angewendeten desselben entnommen war.

§. 11 lautet nach den Beschlüssen der Kommission: Das Patent kann nach Ablauf von drei Jahren zurück⸗ 1) wenn der Patentinhaber es nlande die Erfindung im an emessenen Umfange zur Ausführung zu bringen, oder doch Alles zu thun, was erforderlich ist, um sichern; 2) wenn im öffentlichen Interesse die Er⸗

§. 11. genommen werden:

Ausf hrung zu theilung der C 1 geboten erscheint, der Patentinhaber

diese Erlaubniß gegen angemessene Vergütung und genügende Sicher⸗ j Daß die Ertheilung der Erlaubniß im öffent⸗ lichen Interesse geboten sei, ist namentlich dann anzunehmen, wenn ein Patent für eine andere Erfindung von der Ertheilung der Erlaubniß abhängt.

Die Abgg. Dr. Grothe und von Kleist⸗Retzow beantragten,

den zweiten Absatz der Nr. 2, nämlich die Worte: „Daß die Ertheilung abhängt“ zu streichen. . G Ferner beantragte der Abg. von Kleist⸗Retzow in Ge⸗ meinschaft mit dem Abg. Struckmann, vo rt findung“ einzuschalten: „wesentliche“, und folgenden Satz am

stellung zu ertheilen.

Schlusse hinzuzufügen:

„Die Ertheilung der Erlaubniß kann jedoch in diesem Falle nur dem ersten Patentinhaber auf dessen Ver⸗ langen die sofortige Benutzung der letzteren Erfindung gegen ange⸗

verlangt werden, wenn messene Vergütung in gleicher Weise

Nachdem die ihre Anträge begründet hatten, das Wort:

daß

Meine Herren! Ich gestatte mir die Bemerkung vorauszuschicken, Sie von diesem Tische aus keinen Widerspruch gegen die Be⸗ schlüsse Ihrer Kommission hören werden, so weit nicht die aus dem Hause selbst gestellten Anträge Veranlassung geben, auf die Regie⸗

rungsvorlage zurückzukommen.

Den jetzt gestellten Amendements 3 Meine Herren, ich glaube nicht, daß der sehr wohlgemeinte Zweck, der den Amendements zu Grunde liegt, erreicht wird, glaube vielmehr, daß die Ehrlichkeit, welche durch die Amen⸗ dements gefördert werden soll, durch dief lben geschädigt wird. Die Regierungsvorlage spricht aus: wenn in Folge der Nachsuchung eines

lehnend zu erklären.

Patents im Auslande nach Maßgabe

eine amtliche Veröffentlichung bereits stattgefunden hat, so soll diese Monate lang nicht hindern, in Deutschland ein Patent nachzusuchen. cher nicht genöthigt wird, von vorn⸗ herein bei den Patentbehörden jedes Staates das Patent nachzu⸗ er auch bei etwaiger Unkenntniß der Verhältnisse durch

Der Zweck ist, daß der Patentsu

uchen, daß die im Auslande Nun, meine Herren,

ondere Begünstigung des Erfinders, währen daß alles Veröffentlichte nicht mehr als neu

und also auch nicht als patentfähig anerkannt werden kann. Nun

gilt und gelten muß,

sagen die Amendements: es solle in einem solchen Falle das Patent auch nur Dem ertheilt werden können, welcher dasselbe im Auslande angemeldet hat, oder Demjenigen, welcher mit Einwilligung des im

Auslande Patentirten das Patent meine Herren, welche Möglichkeiten im Bericht der Kommission bereits

England ist ein Patent nachgesucht und in den Patentschriften publizirt. Ein Dritter macht Gebrauch von dieser Publikation und sucht sofort in Frankreich ein Patent für sich nach, weil dort einfaches Anmeldeverfahren besteht.

sacht derselbe Dritte, der aus der

at, auch in Deutschland das Patent nach. So verweisen sie, meine Herren, eine Manipulation, die selbstverständlich verwerflich ist und

die Sie möglichst beseitigen wollen, wird sie gesetzlich gewissermaßen keinen Schaden von dem Umweg, Pebent zu dem deutschen hinzu abe versäumt,

anzuführen, entgegensteht.

beschreibungen entwendet sind, einen 1 all vor: es hat Jemand in Deutsch⸗

Nun stellen Sie sich folgenden Fa land eine Erfindung gemacht, die

sind ihm durch einen Dritten entwendet worden, nach dem Auslande und sucht dort ein Patent nach. Augenblicke an ist er nach dem Vorschlage, der in den Amendements Berechtigte.

Patentschriften entwendet hat, kann nach 1 stattfindenden Verfahren in auswärtigen Staaten bereits patentirte erhält,

wirkliche Erfinder kann in Deutschland nunmehr auch seinerseits kein Patent erhalten, denn es ist derjenige, der ihm die Patentbeschreibung bereits im Auslande patentirt, en enthalten bereits die Veröffentlichung und zufolge der mendements kann nur der im Auslande Patentirte das Patent in Ich glaube doch in der That, daß Sie eine solche Situation für die deutschen Erfinder nicht herbeiführen wollen.

gemacht wird, der einzige

entwurfes in dem demnächst daß der

Deutschland Patent

kein

entwendet 88 Hhe eneschr.

Deutschland nachs uchen.

Meine Ich bitte Sie, haben die

nicht anders möglich; aber, meine

für die Aus länder auch nicht übertreiben. Handelt es sich um inländische Erfinder, so können wir diesen doch wohl zumuthen, daß sie zuerst, ch in Deutschland ein Patent nachsuchen,

wenigstens der Regel na und dann gebrauchen

schädlich ist. Ich glaube,

die Anmeldung maßgebend ist, der das Patentgesuch anmeldet. der Tendenz, an Stelle des

Nichtamtliches.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Reichskags wurden r nach den Beschlüssen der Kommission ohne iskussion in folgender Fassung angenommen:

der Erlaubniß zur Benutzung

Abgg. Dr. Grothe und von Kleist⸗Retzow ergriff der stellvertretende Be⸗ vollmächtigte zum Bundesrath, Ministerial⸗Direktor Dr. Jacobi,

erfolgte Veröffen Sie werden zugeben,

in Ihrer Kommission ein das, glaube ich, noch viel schlagender den Amendements

Der Gesetzentwurf gestattet

usländer in dem Gesetzentwurf r gleichgestellt und ich meine, es war dies aus verschiedenen Rücksichten

Sie diese ganze Bestimmung nicht. ist also wesentlich zum Nutzen des Ausländers, während sie in der durch die Amendements beabsichtigten Aesbehanag für den Inländer, nach dem, was ich vorhin mir auszuführen erla

daß die Amendements auch in Widerspruch stehen mit dem sonst in dem e. ausgesprochenen v daß ein soll, daß

chs⸗Anzeiger und Königlich Pre

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Berlin, Mittwoch, den 2. Mai

82

Rei ch.

die §§. 9 und 10 des

Verfahren ohne Einwilligung

unterläßt, im um diese

der Erfindung an Andere

aber gleichwohl sich weigert,

ertheilt ist, deren Benutzung

vor dem Worte „Er⸗

gewährt wird.“

gegenüber habe ich mich ab⸗

der dort bestehenden Vorschriften

tlichung nicht geschädigt, wird. es ist dies schon eine be⸗ während sonst der Grundsatz

in Deutschland nachsucht. Ja, führen Sie dadurch ein? Es ist ein Beispiel hervorgehoben. In

es ist dies sehr schnell bewirkt, Wenige Tage später englischen Patentschrift gestohlen

nur auf einen b Dadurch legalisirt, und der Betrüger hat er hat nur noch ein französisches erlangt. Meine Herren, i anderes Beispiel

edem, dem die Patent⸗ Einspruch in dem Verfahren. Zeichnungen, Beschreibungen ꝛc. dieser Dritte geht Von diesem

Der Andere, dem er die dem §. 3 des Gesetz⸗ erzielen,

Dieb in

Laber, meine Herren, der

die auswärtigen

auch Folgendes zu erwägen Wir den Inländern völlig

erren, wir dürfen die Zärtlichkeit

etztere

ubte, in der That

zunächst derjenige berechtigt Die Amendements dagegen folgen

land

setzen. nicht glücklichen Weise gelöft; brinzip und geräth in Schwierigkeiten, die nur zum Schaden der inländischen

Erfinder gereichen.

Die

den Beschlüssen Ihrer Kommission. dem besagten Fall ar die Beschreibung inzwischen

8 5 ist. Auch in dieser der Patentinhaber auf dasselbe Bedürfniß nicht vor.

verzichtet, oder wenn die Gebühren nicht spätestens drei Monate nach scnell seine Anträge bei dem senfchenstghtenthofe zu stellen, daß die Mäglichkeit, die auswärtigen Patentschriften nicht blos nach Deutsch⸗ zu importiren, ausgeschlossen ist.

so wird in dem letzteren - in andern Druckschriften ein entstehen, oder aus andern Quellen erfolgt ist.

In rufen, d

zuerst beis

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So

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obig

Anmeldenden den Erfinder zu

was den ersten Punkt anlangt, so ist in diesen Verhandlungen, ich hoffe, richtig registrirt worden: Die Frage

bei uns ein Patent erhalten solle, glauben Siemens und v. Stein⸗

die Erfindung zur Patentirung einreiche, sei als Erfinder zu prä⸗

sumiren. b ben, entweder vor der Ertheilung des Patents zu reklamiren, oder

nachher

keinen Beweis bilde, daß der Erfinder sei. 8 8 6 Nach Analogie des Musterschutzgesetzes müsse dem ersten An⸗

melder die Rechtsvermuthung zur Seite

finder sei. G b Bezüglich des zweiten Punktes ist als das Resultat des Skruti⸗

Die Veröffentlichung der Registrirung soll solchen Publika⸗ tionen gleich geachtet werden.

rung zu Gunsten des Erfinders vorgeschlagen hat und den die Kom⸗

mission acceptirt hat. Regier der, daß die Streichung dieses Satzes vorzuziehen sein würde der

Es sprachen noch die Abgg. Struckmann, Dr. Lasker und Dr. Hammacher, worauf §. 11 mit Ausnahme des Ab⸗

.12, welcher lautet:

die Ertheilung eines Patentes und die Rechte aus geltend machen, . Der letztere ist zur Vertretung in dem nach Maßgabe dieses Gesetzes stattfindenden Verfahren, sowie in den das Patent betreffenden bür⸗

gerlichen Rechtsstreitigkeiten befugt.

zuständig, in dessen Bezirk der Vertreter seinen Wohnsitz hat, in Er⸗ mangelung eines solchen das Gericht, in dessen Bezirk das Patentamt

wurde ohne Debatte genehmigt. Der zweite Abschnitt (88. 13— 19) handelt vom Patentamt. §. 13 lautet:

§. 13. Die Ertheilung, Zurücknahme der Patente erfolgt durch das Patentamt. Das Patentamt hat seinen Sitz in Berli s mindestens drei ständigen Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, und aus nicht ständigen Mitgliedern. Kaiser, die übrigen Beamten vom Reichskanzler ernannt.

bekleiden, auf die Dauer dieses Amtes, anderen Falls auf Lebenszeit; die Ernennung der nicht ständigen Mitglieder erfolgt auf fünf Jahre. Von den ständigen Mitgliedern müssen mindestens drei die Befähi⸗

die nicht ständigen Mitglieder müssen in einem Zweige der Tee nik sachverständig sein.

Bestimmungen in s der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 keine Anwendung.

Der Abg. Dr. Grothe beantragte hinzuzufügen: Mindestens zwei von den ständigen Mitgliedern werden besonders für dies Amt angestellt und

Nachdem sich der Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗ Rath Nieberding gegen diesen Antrag ausgesprochen hatte, zog der Antragsteller denselben zurück.

Die 88. 14—18 wurden ohne Debatte nach den Beschlüssen der Kommission angenommen.

§. 19. Bei dem b den Gegenstand und die Dauer der ertheilten Patente, 8S-e; den Namen und Wohnort der Patentinhaber und ihrer bei 2 der Erfindung etwa bestellten Vertreter angiebt. Der Anfang, der Ablauf, das Erlöschen, g der Zuruͤcknahme der Patente sind, unter gleichzeitiger Bekanntmachung durch den Reichs⸗Anzeiger, in der Rolle zu vermerken. Person des Patentinhabers oder seines Vertreters eine

merkt,

tentinhaber und sein frühge Gesetzes berechtigt und verpflichtet. cht schreibungen, Zeichnungen, Modelle und Probestücke, auf Grund deren

die Ertheilung der Patente erfolgt ist, steht, soweit es sich nicht um ein im Namen der Reichsverwaltung für die Zwecke des Heeres oder der Flotte genommenes Patent handelt, jedermann frei. Das Patent⸗ amt veröffentlicht die Beschreibungen und Zeichnungen, - Einsicht jedermann freisteht, in ihren wesentlichen Theilen durch ein amtliches Blatt. In machungen aufzunehmen, wel

des Gesuches kann die Veröffentlichung seiner Beschreibung und Zeich⸗ nungen 3 Monate lang ausgesetzt bleiben.

ding und der Referent Abg. Dr. Hammacher sprachen sich gegen diesen Antrag aus, worau

Die Absicht wird aber meines Erachtens in einer man geht von dem Prinzip ab,

eine andere Abweichung von Der Patentertheilung soll in auch der Umstand nicht entgegenstehen, daß in andere Druckschriften übergegangen Beziehung glaube ich, liegt ein pra tisches Der Erfinder ist sehr wohl in der Lage, so d

Amendements enthalten noch

auch anderweit abzudrucken, Amendements angenommen, dem Falle des Abdrucks unlösbarer Streit darüber aus den ausländischen Patentschriften

sondern sie Würden die

Falle ob der Abdruck

beiden Beziehungen darf ich mich auf die Stimmung be⸗ ie bei der Enqueteverhandlung obgewaltet hat. Meine Herren,

ob dann, wenn eine Erfindung

des Vorsitzenden, nur der dortige Patentinhaber

im Auslande patentirt sei,

verneinen zu müssen. Derjenige, der zuerst in Deutschland

Dem ausländischen Patentinhaber müsse überlassen blei⸗

das Patent im Rechtswege anzugreifen. Dieser Ansicht auch Klostermann bei, umsomehr, als das ausländische Patent der dortige Patentinhaber auch wirklich

stehen, daß er der Er⸗

registrirt:

ie Enquetekommission verwarf also selbst den Satz, den die Regie⸗

Der heutige Standpunkt der Regierung ist

me des Amendements.

2 der Nr. 2 angenommen wurde.

12. Wer nicht im Inlande wohnt, kann den Anspruch auf dem letzteren nur

wenn er im Inlande einen Vertreter bestellt hat.

Für die in solchen Rechtsstreitig⸗

gegen den Patentinhaber anzustellenden Klagen ist das Gericht

Sitz hat

die Erklärung der Nichtigkeit und die

Berlin.

Es besteht aus

Die Mitglieder werden vom Die Er⸗

ng der ständigen Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des Bundes⸗ und zwar, wenn sie im Reichs⸗ oder Staatsdienste ein Amt

zum Richteramte oder zum höheren Verwaltungsdienste Lesther⸗

Auf die nicht ständigen Mitglieder finden die §. 16 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse

dürfen dasselbe nicht als Nebenamt den.

§. 19 lautet nach den Beschlüssen der Kommission: Patentamte wird eine Rolle geführt, welche

nmeldung

die Erklärung der Nichtigkeit und die

Tritt in der Aenderung sie in beweisender Form zur Kennt⸗ des Patentamtes gebracht. ist, ebenfalls in der Rolle ver⸗ und durch den Reichs⸗Anzeiger veröffentlicht. lange dieses nicht geschehen ist, bleiben der ken eh Pa⸗

fruͤherer Vertreter nach aßgabe dieses Die Einsicht der Rolle, der Be⸗

so wird dieselbe, wenn

soweit deren

ch die Bekannt⸗ Reichs⸗ erfolgen

dasselbe sind au che durch den nach Maßgabe dieses Gesetzes en.

Der Abg. Dr. Grothe beantragte folgenden Zusatz:

Auf besonderes Verlangen des Patentsuchers bei Einreichung

Der Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Nieber⸗ derselbe abgelehnt und §. 19 in

bis

bis 30) wurden 88. 20 und 21 ohne Debatte nach den V schlägen der Kommission angenommen.

seinem zweiten Absatze von den 2 inhaber, wenn derselbe, obwohl ihm eine angemessene Vergü⸗ tung angeboten ist, dem Inhaber des Verbesserungspatentes die Licenz zur Mitbenutzung seines Hauptpatentes will. Die betreffende Bestimmung lautet:

8

Anz

§. 22 lautet nach der Regierungsvorlage: Erachtet das Patentamt die Anmeldung für gehörig erfolgt und

die Ertheilung eines Patentes nicht für ausgeschlossen, so verfügt es die Bekanntmachung der treten für den Gegenstand der Anmeldung zu Gunsten des Patent⸗ suchers einstweilen die gesetzlichen Wirkungen des Patentes ein.

Anmeldung. Mit der Bekanntmachung

Erachtet das Patentamt die Erfindung nicht für neu und aus iesem Grunde die Ertheilung eines Patentes für ausgeschlossen, so

setzt es hiervon den Patentsucher in Kenntniß. Trägt dieser gleich⸗ wohl auf Fortsetzung des Verfahrens an, so erfolgt die Bekannt⸗ machung der Anmeldung; jedoch tritt in diesem Falle zu Gunsten des Patentsuchers der in Absatz 1 bezeichnete Schutz nicht ein.

△₰ Der

Die Kommission hat den zweiten Absatz gestrichen.

Abg. Dr. Löwe beantragte dessen Wiederherstellung. Auf Be⸗ fürwortung des Referenten Dr. Hammacher wurde der Antrag des Abg. Dr. Löwe abgelehnt und §. 22 nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt. ohne Diskussion angenommen.

Ebenso wurden die §8§. 23 28 Der von der Kommission beantragte 8. 28-a. handelt in dem Verfahren gegen den Patent⸗

nicht geben

Die Entscheidung erfolgt nach Ladung und Anhörung der Be⸗

theiligten. Der die Zurücknahme des Patentes aussprechenden Ent⸗ scheidung muß eine Androhung der Zurücknahme unter Angabe von Gründen und unter Festsetzung einer angemessenen Frist voraus⸗ gehen ꝛc. 1

Der Abg. Baer beantragte hierfür folgende Fassung: : Die Entscheidung erfolgt nach Ladung und Anhörung der Be⸗ theiligten. Wird die Zurücknahme des Patentes auf Grund des §. 11 Ziffer 2 beantragt, so muß der diesem Antrage entsprechenden Ent⸗ scheidung eine Androhung der Zurücknahme unter Angabe von Grün⸗ den und unter Festsetzung einer angemessenen Frist vorausgehen ꝛc.

Dieser Antrag wurde angenommen, nachdem sich der An⸗ tragsteller und der Abg. Dr. Baehr dafür und der Bundes⸗ kommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Hagens dagegen aus⸗ gesprochen hatten. 1“

§§. 28 b. bis 30, sowie der 4. Abschnitt (Strafen und Entschädigungen 8§. 31 bis 34) wurden ohne Diskussion nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt.

Der Abg. Dr. Grothe hatte folgenden neuen §. 332a. be⸗ antragt: Dem Patentinhaber steht es frei, den nach seinem Patent aus⸗ geführten Gegenständen, deren Verpackung ꝛc. den Vermerk der Pa⸗ tentirung beizufügen. Dieser Vermerk muß jedoch die Bezeichnung „Deutsches Patent“ enthalten. 8

Dieser Antrag wurde abgelehnt, nachdem sich der Bun⸗ deskommissar Geh. Regierungs⸗Rath Nieberding und der Referent Abg. Dr. Hammacher dagegen ausgesprochen hatten. Der 5. Abschnitt des Gesetzes (Uebergangsbestimmunge

§§. 35 39) wurden ohne Debatte angenommen.

Außerdem beantragte die Kommission: 1

den Reichskanzler aufzufordern: 1) die Ges eines deutschen Museums für die Aufstellung von Mode len und anderen Dar⸗ stellungen neuer Erfindungen in Erwägung zu ziehen, und 2) die etwaigen Ueberschüsse der Patentamts⸗Verwaltung für die Zwecke eines solchen Museums anzusammeln, jedenfalls nur im Interesse der Jerses und Nutzbarmachung nützlicher neuer Erfindungen zu ver⸗ wenden. Diese Resolution gegen welche sich der Abg. Richter (Hagen) erklärte, wurde a gelehnt. 9 Schließlich beantragte der Abg. Dr. Grothe: in Erwägung, daß durch die Femnssuvg des Patentamtes auch für die verwandten Musterschutz- und Mar enschutzgesetze eine ent⸗ sprechende Centralstelle geschaffen wird, die Reichsregierung aufzu⸗ fordern, in der nächsten Session des deutschen Reichstages eine Gesetzes⸗ vorlage einzubringen. betreffend die Umänderung derjenigen Para⸗ graphen der Mu terschutz⸗ und Markenschutzgesetze, welche über die zur Anmeldungsannahme und Eintragung befugte Behörde handeln, als welche demnächst das Patentamt einzusetzen und zu bezeichnen ist.

Der Antragsteller motivirte seinen Antrag. Der Abg.

Struckmann und der Bundeskommissar Geheimer Regierungs⸗ Rath Nieberding sprachen sich gegen den Antrag aus, den der Antragsteller darauf zurückzog.

Um 4 Uhr vertagte sich das Haus.

8

Die Erklärung, welche der stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrath, Ministerial⸗Direktor Dr. Jacobi, in der gestrigen Sitzung des Reichstags zu §. 1 des Patent⸗ gesetzes nach dem Abg. von Kleist⸗Retzow abgab, hatte folgen⸗ den Wortlaut: 8

Meine Herren! Die Bundesregierungen sind Ihnen sehr dankbar, daß Sie in später Stunde noch diesen Gesetzentwurf Ihrer Be⸗ rathung unterziehen. Es ist in der That ein sehr dringlicher Schritt, den die Gesetzgebung mit dieser Berathung und Beschlußnahme thut. Meine Herren, vergegenwärtigen Sie sich den gegenwärtigen Zustand bezüglich des Patentwesens in Deutschland. Ein Erfinder muß, um ein Patent in Deutschland zu erlangen, bei sämmt⸗ lichen einzelnen Regierungen der Bundesstaaten sein Pe⸗ titum anbringen. Einige kleinere Staaten gewähren über⸗ haupt keinen Patentschutz, und dieses Terrain ist daher freige⸗ geben für Dritte, die kein Anrecht auf das Patent haben. Natur⸗ gemäß unterliegt der Erfinder bei den verschiedenen Regierungen den verschiedensten Chancen. Die Gesetzgebung ist eine verschiedene; die Grundsätze, nach denen die Gesetzgebung ge⸗ andhabt wird, sind ebenso verschieden und die Folge davon: die eine Regifrung erklärt, die Er⸗ findung ist neu, die andere Regierung erklärt, sie ist nicht neu, und die dritte, es ist theilweise neu. Daß ein Erfinder für eine solche Situation kein Verständniß haben kann, daß ihm aus solcher nur Aergerniß erwachsen kann, liegt, glaube ich, au der Hand; ebenso, daß diese Situation die gesammte Industrie schädigt Auf der anderen Seite, soweit Patente erlangt sind, sind di Industriellen vöͤllig außer Kenntniß, was eigentligh patentirt wordern ist. Die Regierungen sind gegenüber der gegenwärtigen Gesetzeslag in die Nothwendigkeit versetzt, den Fragenden zu antworten: was patentirt sei, was der eigentliche Gegenstand der Erfindung gewesen ei, könne ihnen nicht mitgetheilt werden. Also ist die gesammte

dustrie im Unklaren, was patentirt ist und was nicht unter dem Patentschutz steht.

Nun, meine Herren, ich glaube, es kann nichts dringlicher sein, als eine & Situation zu beseitigen. Ich gebe zu, es giebt zwei Wege dafür: man giebt entweder den Patentschutz für ganz Deutsch⸗

er Fassung angenommen wurde.

Von dem 3. Abschnitt (Verfahren in Patentsachen 88.20

land oder man hebt die sämmtlichen Partikulargesetze auf und ver⸗