1877 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 May 1877 18:00:01 GMT) scan diff

sich namentlich darauf ich glaube, es war der Hr. Abg. Richter, der sie geltend machte, es sei nicht nothwendig,

alle Reichsbehörden in der Wilbelmstraße zusammen unterzubringen.

Ich möchte hier einschalten, daß von dem Reichskanzler⸗Amte für

Elsaß⸗Lothringen bisher noch nicht die Rede gewesen ist, welches ebenfalls in naher oder ferner Zukunft anderweitig untergebracht werden muß; es handelt sich also keineswegs blos um das Reichs⸗Gesundheits⸗ oder Reichs⸗Patentamt, sondern auch um noch umfassendere Reichs⸗ Centralstellen. Nun, meine Herren, nothwendig ist es allerdings nicht, sämmtliche der Wilhelmstraße unterzubringen;

haben, erstrecken

Behörden in aber daß es von entschiedener Zweckmäßigkeit für den Dienst und den persönlichen Verkehr sein wird, wenn die Behörden in möglichst enge räumliche Berührung gebracht werden, das, glaube ich, dürfte doch wohl einem Zweifel nicht unterliegen.

Es ist sodann eine Reihe von Bedenken⸗ hergenommen worden von der Absicht der Regierung, vorläufig die Druckerei, die sich auf dem Deckerschen Grundstücke befindet, fortzuseben. Ich

möchte zunächst bemerken, daß ja an uns die Thatsache herantritt, das Grundstück mit der Druckerei zu übernehmen, oder eine sehr er⸗ heblich höhere Summe zu zahlen, ober auch den Kauf überhaupt nicht zu Stande kommen zu lassen, wie der Herr Präsident des

Reichskanzler⸗Amts bereits in seiner Einleitung zu dem Gesetzentwurf

bemerkt hat.

Nun, meine Herren, bestehen ja augenblicklich zwei Institute, die sich in die Zentraldruckarbeiten für das Reich theilen; es ist das die preußische Staatsdruckerei und die Geheime Ober⸗Hofbuch⸗ druckerei von Decker. In der preußischen Staatsdruckerei läßt das Reich die Werthzeichen anfertigen, also die Banknoten, ferner die Postbriefmarken, die gestempelten Briefumschläge, die Postkarten und die Wechselstempelmarken. Außerdem werden verschiedene Drucksachen des Kriegs⸗Ministeriums, die Schießtabellen und, wenn ich recht unter⸗ richtet bin, auch die Generalstabskarten dort hergestellt, sowie ähn⸗ liche Drucksachen, bei denen mehr oder weniger eine Geheimhaltung nothwendig ist. In der Geheimen Ober⸗Hof⸗Buchdruckerei von Decker werden für die Reichsregierung angefertigt sämmtliche Bun⸗ desraths⸗Drucksachen und diejenigen des Reichskanzler⸗Amts in sehr erheblichem Umfange, sodann das Reichsgesetzblatt, die preußische Gesetzessammlung, das dnegessglat für Elsaß⸗Lothringen, meh⸗ rere Centralblätter der inisterien und speziell für die Post und Telegraphie eine ganz erhebliche Anzahl von Druck⸗ sachen, die Coursbücher, das gesammte Speditionsmaterial, das Postamtsblatt und Archiv, sowie die Betriebsformulare, die gebraucht werden in den Ober⸗ Post⸗Direktionsbe zirken der Mark Brandenburg und Pommerns. Wenn es sich nun darum handelte, eine Druckerei für das Reich endgültig einzurichten eine Frage, an die wir ja erst herantreten werden, wenn mit dem nächsten

tat dem hohen Hause eine bezügliche Vorlage zugehen wird, und damit fallen ja die meisten der Angriffspunkte hinweg, die nament⸗ lich der Hr. Abg. Richter sich gewählt hat also, wenn wir an diese

Frage herantreten werden, so wird es doch zunächst zu erstreben sein,

die Geschäftszweige der preußischen Staatsdruckerei mit denen zu ver⸗

einigen, die nothwendig oder doch höchst zweckmäßig von dem Reiche in einer Centraldruckstelle betrieben werden müssen, wie die Herstellung der Gesetzessammlung, der übrigen Gesetzesblätter und, was vorhin erwähnt worden, des „Reichs⸗Anzeigers“, der jetzt allerdings nicht bei

Decker gedruckt wird; in dieser Beziehung hat der Hr. Abg. Dr.

Brockhaus bereits die Anführung des Hrn. Abg. Richter vorhin

richtig gestellt. Gerade die Strikes, die in Privatdruckereien vorge⸗

kommen waren, und welche im vorigen Jahre bewirkten, daß der

„Staats⸗Anzeiger“ verschiedene Tage hindurch nicht in seinem ganzen

Umfange erscheinen konnte, haben den Gedanken nahe gelegt,

daß, wenn sich jetzt die Gelegenheit bot, die Druckerei zu erwerben,

bie bereits die Gesetzessammlungen herstellt, es sehr zweckmäßig sein würde, auch den „Reichs⸗Anzeiger“ unter amtlicher Leitung und gehöriger

Regelung der Verhältnisse des Personals herstellen zu lassen, sich ein

gewisses Perfonal zu sichern unter Verleihung der Reichsbeamten⸗

qualität, welches nicht in der Lage ist, durch einen Strike einer augenblicklichen Agitation Folge zu geben und so das Erscheinen dieser wichtigen Blätter nach Belieben verhindern zu können.

Nun, meine Herren, hat der Hr. Abg. Richter den Umfang dieser Arbeiten ganz erheblich unterschätzt. Es ist z. B. die Herstel⸗ lung des Reichs⸗Gesetzblattes und der preußischen Gesetzessammlung eine sehr umfassende Arbeit. Ich will nur anführen, daß beispiels⸗ weise die Herstellungskosten des Reichs⸗Gesetzblattes 78,000 jähr⸗ lich beträgt, und daß im Ganzen in der Deckerschen Druckerei 270 Beamte und Arbeiter beschäftigt sind, die wesentlich ähnliche Arbeiten verrichten.

Sodann ist erwähnt worden, daß namentlich die Absicht der Postverwaltung dahin zu gehen scheine, möglichst zu centralisiren. Meine Herren, ich glaube doch, es würde sehr schwer werden, für diese Behauptung Beweise beizubringen. Gerade die Drucksachen⸗ lieferung, die der Hr. Abg. Dr. Brockhaus speziell im Auge hatte, ist früher ausschließlich von Berlin aus erfolgt, und es sind sämmt⸗ liche Provinzen, damals des preußischen Staats, bis zu der kleinsten Provinzialstadt herab mit den Post⸗Drucksachen von hier aus ver⸗ sehen worden; gerade diese Centralisation ist jetzt beseitigt in centri⸗ fugaler Richtung hin. Wir haben in verschiedenen Gebieten des Reichs einzelne Lager⸗ und Fabrikstellen errichtet, von denen aus dann ganz bestimmte Kreise mit diesem Material versehen werden. Solcher Stellen befinden sich zehn im Reiche, und da wir vierzig Ober⸗Postdirektionsbezirke haben, so kommen auf jede solche Stelle vier Bezirke, die von ihr aus zu versehen sind. Sie werden also daraus entnehmen, daß keineswegs das Bestreben dahin geht, wenn überhaupt künftig eine Reichsbuchdruckerei endgültig eingerichtet wer⸗ den sollte diese Massen hier zu centralisiren. Es würde das auch durchaus unwirthschaftlich und betriebswidrig gehandelt sein, denn in Berlin sind die Drucksachen zum Theil theurer herzustellen als in den Provinzialstädten, wo Arbeitslöhne, Grundstückserwerb, Anlage⸗ kapital nicht so erheblich ins Gewicht fallen. Es kommt ferner hinzu, daß wir ja von hier aus den ganzen Transport der bezüg⸗ lichen Massen bis zu den entlegensten Theilen des Gebiets, also Constanz auf der einen, und Memel auf der andern Seite übernehmen müßten, was gewiß ganz unwirthschaftlich wäre.

11“ Diejenigen Herren, von denen die

.

Petition gegen Errichtung einer Reichsdruckerei ausgegangen ist, können sich also vollkommen damit beruhigen, daß es entschieden nicht in der Absicht liegt, die bisher in der Provinz gemachten Arbeiten hier zu centralisiren, noch überhaupt in der Meinung, mit der Reichsdruckerei ein Gewerbe zu treiben, sondern nur diejenigen Aufgaben ihr zuzuweisen, welche der Staat

ser Beziehung zu

und ein großes Gemeinwesen überhaupt in dieser

erfüllen bedacht sein muß: nämlich unter eigener Leitung, in der eigenen Hand zu haben die Herstellung der Verordnungsblätter und amtlichen Publikationsorgane, der Werthzeichen in ihren verschiedenen Klassen, der geheim zu haltenden Drucksachen und vielleicht einiger Normalmuster für den allgemeinen Betrieb.

Ich möchte noch das erwähnen, daß viel umfassenderen Gebieten die Privatindustrie heranziehen, beispielsweise bei dem Postfuhrwesen, beim Wagenbau, welchen wir keineswegs hier centalisirt haben, beim Bau der Eisenbahnwagen, bei Lieferung der Telegraphenstangen u. s. w., überall sind diese Lie⸗ ferungen in den Provinzen vertheilt worden; und es hat also die Wahrung berechtigter Interessen der Privatindustrie jedenfalls den Gegenstand der Fürsorge meiner Verwaltung gebildet. 3

Ich trete dem Hrn. Aba. Fürst zu Hohenlohe vollkommen darin bei, daß ich es für sehr bedenklich halten und als die Uebernahme einer schweren Verantwortlichkeit ansehen würde, wenn man jetzt auf diese Vorlage nicht einginge und damit dem Reiche die Möglichkeit entziehen wollte, diese Grundstücke zu dem in der That nur billigen Preise zu erwerben. Ich bin überzeugt, daß die Spekulation sich auf diese Grundstücke werfen werde, da ja der Gedanke sehr nahe liegt, daß das Reich früher oder später sich in den Besitz der Grundstücke setzen muß; der Hr. Abg. Dr. Lucius hat mit vollkommener Rich⸗ tigkeit darauf hingewiesen, daß wir gerade jetzt in der Voßstraße das Grundstück für das Reichs⸗Justiz⸗Amt viel theurer haben kaufen müssen, als wir es hätten erwerben können, wenn damals das Reich das Vossische Grundstück überhaupt angekauft häͤtte.

Ich möchte noch daran erinnern, daß der Hr. Abg. von Unruh, den sch leider nicht auf seinem Platze sehe, bei Erwerbung des Rad⸗ ziwillschen Grundstücks es aus seinen reichhaltigen und langjährigen Erfahrungen bestätigt hat, wie wichtig es sei, in einem gegebenen Moment zuzugreifen und eine günstige Erwerbung nicht hinauszu⸗ schieben, da er die Erfahrung gemacht habe, daß er nachher solche Grundstücke mit dem vier⸗, selbst mit dem fünffachen Betrage habe bezahlen müssen.

Nun, meine Herren,

wir ja auf

wenn ich hiernach glaube, Ihnen nach⸗ gewiesen zu haben, daß es eine Beeinträchtigung der finanziellen Interessen des Reichs sein würde, wenn Sie die Vorlage nicht genehmigen wollten, daß ferner der öffentliche Dienst des Reiches entschieden darunter leiden würde, wenn man die Behörden räumlich zersplittert, daß endlich die berechtigten Interessen der Privatindustrie vollkommen gewahrt erscheinen durch die obigen Erklärungen: dann möchte ich doch glauben, daß diese Gründe von so großem Gewichte für die Sache sind, daß ich mich wohl enthalten darf, denselben noch die Bitte an das hohe Haus hinzuzufügen, die Vorlage anzunehmen. Ich glaube, meine Herren, es wird sich schwerlich eine ähnliche Ge⸗ legenheit zur vortheilhaften Erweiterung des Reichsbesitzes wieder finden. Ich möchte nicht in der Lage sein, die Verantwortlichkeit dafür übernehmen zu müssen, einen so günstigen Ankauf für das Reich, welcher auch nach dem Urtheile mehrerer der geehrten Herren Vorredner aus verschiedenen Gründen sich empfiehlt, abzulehnen.

In der zweiten Berathung äußerte sich der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats⸗Minister Hofmann über die Amen⸗ dements wie folgt:

Meine Herren! Der Antrag, den der Herr Abg. Richter (Hagen) gestellt hat und der gedruckt vertheilt ist, geht dahin, daß die auf dem Deckerschen Grundstücke befindliche Druckerei nicht mitgekauft werden solle. Ich würde die Annahme dieses Antrages als einer vollständigen Ablehnung des Gesetzentwurfs gleichbedeutend deshalb ansehen müssen, weil keine Aussicht vorhanden ist, daß wir die Grundstücke ohne die Druckerei um einen annehmbaren Preis er⸗ werben werden. Bei den Verhandlungen, die über den Ankauf des Deckerschen Grundstückes geführt worden sind, ist bereits auch die Eventualität zur Sprache gekommen, das Grundstück ohne die Druckerei zu erwerben; es hat sich dies nicht ermöglichen lassen. Ob in Zukunft in dieser Beziehung eine Aenderung eintreten würde, können wir nicht wissen.

Was den Antrag Dr. Wehrenpfennig und Genossen betrifft, so habe ich bereits in meinem ersten Vortrage erklärt, die Reichsregie⸗ rung sei damit einverstanden, daß über die definitive Ver⸗ wendung der Grundstücke ohne die Mitwirkung des Bundesraths und des Reichstags nicht entschieden werde. Insofern stimmt also der erste Absatz des Antrags Dr. Wehrenpfennig und Genossen mit den Intentionen der Reichsregierung überein. Wenn ich recht ver⸗ standen habe, hat Hr. Abg. Richter (Hagen) dazu den schriftlichen Unterantrag gestellt, daß auch schon die provisorische Ver⸗

wendung der Grundstücke von der Mitwirkung des Reichstages abhängig

gemacht werden soll. Es würde dadurch ausgeschlossen sein, daß überhaupt das Deckersche Grundstück bis zum nächsten Reichstag provisorisch für Zwecke des Reiches benutzt werde; denn es ist nicht wohl möglich, noch in dieser Session ein Gesetz über die provisorische Verwendung der Grundstücke zu Stande zu bringen. Indessen glaube ich, daß Herr Abg. Richter (Hagen), wenn er die Verhältnisse, wie sie thatsächlich liegen, ins Auge faßt, davon absehen könnte, auch für die provisorische Verwendung ein Gesetz zu verlangen. Es ist näm⸗ lich schon seit langer Zeit der erste Stock des Deckerschen Hauses für Reichszwecke gemiethet und wird jetzt benützt von dem Reichs⸗Justiz⸗ amt und der Kommission für das bürgerliche Recht. Es werden dafür an Miethe 18,000 bezahlt, die wir natürlich sofort ersparen, wenn wir das Haus selbst erwerben. Diese provisorische Verwendung, die jetzt schon für die socben genannten Zwecke besteht, wird man einfach fortdauern lassen. Zunächst würde es sich dann für das Erdgeschoß des Deckerschen Hauses fragen, ob man dorthin das Reichskanzler⸗Amt für Elsaß⸗Lothringen, welches in dem jetzigen Lokale unmöglich lange mehr bleiben kann, verlegen will, oder ob

vielleicht die Dienstwohnung des Chefs des Reichs⸗Justiz⸗Amts, auf

welche derselbe etatsmäßig Anspruch hat, 9000 bezahlt wird,

Deckerschen Hauses hergerichtet Reichsfinanzen insofern ein Vortheil sein, als gung von 9000 wegfallen würde. rische Verwendungen ein

schädigung

von

und für die jetzt eine Ent⸗ in dem unteren Stock des wird. Letzteres würde auch für die dann die Miechsentschädi⸗ Meine Herren! Für solche proviso⸗ Reichsgesetz erst zu verlangen, das scheint

doch kaum der Sachlage zu entsprechen.

Wenn ich nun auf den dritten Absatz

des Antrags des Hrn. Abg.

Dr. Wehrenpfennig und Genossen eingehe, so ist es auch hier, wie

das schon in den Motiven des Gesetzentwurfs

ausgedrückt ist, nicht

die Absicht, Bestimmungen über den Betrieb der Druckerei für die

Dauer ohne Mitwirkung des Reichstag zu treffen. drücklich in den Motiven erklärt, daß zu gestellt werden soll. der selbstverständli

Auch die provisorische Einschränkung der Druckerei

tags erfordert.

auf den jetzigen Betrieb entspricht vollkommen,

Es ist ja ans⸗ dem Zwecke ein Etat auf⸗ die Mitwirkung des Reichs⸗ mein

wie ja auch

Kollege, der Herr Generalpostmeister, erklärt hat, den Absichten der Reichsregierung. Ich kann also im Wesentlichen und materiell mich

mit dem Antrage des Hrn. Abg.

Dr. Wehrenpfennig und Genossen

einverstanden erklären. Ich erlaube mir nun noch überzugehen auf den Abänderungs⸗

antrag des Hrn. Abg.

Dr. Reichensperger, der die hier vorliegende

Sache in Verbindung gebracht hat mit der Frage des Reichstags⸗

gebäudes. Nach den Erläuterungen, die

der Herr Antragsteller seinem

Antrag gegeben hat, geht, wie das auch der Hr. Abg. Dr. Wehren⸗ pfennig hervorgehoben hat, seine Absicht nicht dahin, durch sein

Amendement etwa auszudrücken, daß das

Deckersche Grundstück mit

verwendet werden sollte zum Bau des Reichstagsgebäudes; vielmehr

ist seine Absicht nur die, daß jede sistirt werde, bis über die Frage des entschieden ist, und er denkt dabei an manufaktur als Bauplatz nicht ausdrücklich, so doch den Vorwurf gemacht, daß sie einen Theil des er als zum Bauplatz für den Reichstag Bauplatz des Gewerbemuseums bereits

auch

Verwendung des Grundstücks Reichstagsgebäudes überhaupt das Grundstück der Porzellan⸗ für jenes Gebäude. Er hat dabei, wenn implicite der preußischen Regierung Grundstücks, welches für geeignet ansieht, nun als in Angriff genommen bhat.

Dabei ist der Herr Abg. Reichensperger davon ausgegangen, daß der

Beschluß des Reichstags,

welcher das Grundstück der Porzellan⸗

Manufaktur für den Reichstag ausersehen hatte, auch heute noch in

voller Kraft bestehe. Reichstag hat,

streiten.

eine Kommission beauftragt, doch offenbar den früheren Beschluß hat die preußische Regierung geglaubt, die Stellung des die er in neuerer legen zu dürfen, daß

Der

Die letztere Voraussetzung muß ich aber be⸗ indem er im vorigen Jahre einen centralgelegenen Platz auszusuchen, wieder aufgehoben. Wenigstens Reichstags, Zeit zu dieser Frage eingenommen hat, so aus⸗ der Reichstag auf den Platz der Porzellan⸗

manufaktur nicht mehr reflektirt, und aus diesem Grunde hat die

preußische Regierung geglaubt, diesen wenden zu dürfen. früheren Reichs

als ja der

das Gewerbemuseum auf dem seiner Ansicht nach,

gebaut wird, seiner Ansic auf diesem Grundstück übrig bleiben werde.

e

tagsgebäud

ta

Platz für ihre Zwecke ver⸗ Es liegt aber umsoweniger eine Nichtachtung des sbeschlusses im Vorgehen der preußischen Regierung,

Hr. Abg. Reichensperger selbst erklärt hat, daß auch, wenn

Gründstück der Porzellan⸗Manufaktur noch genügend Raum für das Reichs⸗

Nach dem Abg. Freiherrn von Stauffenberg bemerkte der Staats⸗Minister Hofmann:

Meine Herren!

selbst erklärt, 8 Grundstück mit zu dem Bauplatz für das Reichstags⸗

Deckersche

gebäude verwendet werde, wenn er auch diesen Platz ner kennt, betrachtet. Die Stellung der Reichsregierung es Reichstagsgebäudes ist in der Erklärung, die der s hohen Hauses im vorigen Jahre gegeben wurde, be⸗ at seitdem kein Anlaß vorgelegen, eine Aenderung in Beziehung herbeizuführen, und es ist keine Aenderung eingetreten.

geeignetsten, der zu der Frage d Kommission de Es h

zeichnet. dieser

Damit ist aber nicht gesagt, daß

von Stauffenberg hat

Der Hr. Abg. Freiherr er nicht unter allen Umständen dafür sei, daß das

selbst als den

das ganze Terrain, welches jetzt

Garten ist in dem Deckerschen Grundstücke, niemals verbaut werden

könnte.

Der Freiherr von

Stauffenberg hat anerkannt, daß auch

von der andern Seite, von Seite der Wilhelmstraße her gebaut werden

könne, es sind ja da schon eine R leicht nicht definitiv, nicht für immer

Reihe von Gebäuden aufgeführt, die viel⸗ als Druckerei werden verwendet

werden. Ob dieses schon bebaute Terrain etwa zu dem Zwecke des

Reichstagsgebäudes geeignet wäre,

lassen, wie ich überhaupt über den

das muß ich dahingestellt sein Platz des Reichstagsgebäudes

keine positive Erklärung abgeben kann aber daß der von Deckersche Garten in seiner ganzen Größe immer als Garten konservirt werden müsse, davon ist keine Rede.

Ferner nach dem Abg. Dr. Lasker:

Der Hr. Abg. davon sei, Grundstücke „auf Lager“ zu kaufen. Hrn. Abg. Richter hat sich die „System der Regierung, wenn ich den Hrn. Abg. Richter richtig verstanden habe. ein interessantes Beispiel, wie die Anführungen einzelner

Lasker hat davon gesprochen, daß er kein Freund In dem Munde des Anschauung schon verdichtet zu einem Grundstücke auf Lager zu kaufen,“ Es ist das Redner eine

wachsende Bedeutung annehmen können.

Den Befürchtungen der Herren gegenüber muß ich erklären, daß Grundstücke „auf Lager“ zu kaufen.

Abgeordneten Lasker und Richter die Regierung nicht daran denkt, Und wenn der Hr. Abg. Lasker

erwähnt hat, daß er etwas gehört habe von dem Ankauf von Grundstücken in der Friedrichsstraße, so bemerke ich, daß mir davon nichts bekannt

ist.

immer zu geschehen pflegt, Offerten 4 1 gelehnt, weil es nicht die Absicht ist, weitere Grundstücke

einfach alle ab es nic Daher möchte ich die Herren bitten,

zu kaufen.

Es sind dem Reichskanzler⸗Amt in letzter Zeit, wie das ja

zugekommen; dieselben werden

sich gegen den Ein⸗

druck der Angst zu verschließen, den die Worte des Hrn. Abg. Lasker

auf sie hervorgebracht haben könnten, entwurf genehmigt würde, die thun hätte, als nun eine Reihe von daran denken wir nicht.

Herren aber, welche wünschen, 8 das Reichstags⸗ die Gärten gestellt wird, werden jedenfalls di

kaufen;

Diejenigen

gebäude in Wunsches

, als ob, wenn jetzt dieser Gesetz⸗ Reichsregierung nichts Eiligeres zu Grundstücken auf Lager zu

e Erfüllung ihres

dadurch nicht leichter machen, daß sie die Vorlage verwerfen.

mnnFmamneEEÜEEEn

.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. .

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 6. Verschieqene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarisehe Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Ie .,

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel.

In der Börsen- beilage.

K—

Inserate nehmen an: Bureau der deutschen Zeitungen Mohrenstraße Nr. 45, „Invalidendank“, Rudolf Mosse, & Vogler, 2 Büttner & Winter, sowie alle übrigen gröseren

XR das Central⸗Annoncen⸗ . zu Berlin, ie Annoncen⸗Expeditionen des Haasenstein

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Aunoncen⸗Bureaus. X

Vy—VV ——y——-—

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Oeffentliche Vorladung. In der Untersuchungs⸗ sache wider den Valentin Kadlubek ist der Va⸗ lentin Kadlubek aus Polen von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Creuzburg angeklagt: im Sep⸗ tember 1875 zu Rosenberg ein Paar Süiefeln des Knechtes Bartholomäus Kolodziej in der Absicht

Fall des

I. Abtheilung.

ng

6 Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Als Belastungszeugen sind der Knecht Bartholomäus Kolodziej und die Magd Johanna 2 hier mit vorgeladen worden. Rosenberg O./Schl. den 22. Februar 1877.

mine entgegengenommen. liegen bis dahin Brzenska von Königliches Kreisgericht.

[3679]

rechtswidriger Zueignung weggenommen zu haben. Der Aufenthalk des Valentin Kadlubek ist nicht be⸗ kannt. Derselbe wird daher zu dem zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache auf den 12. Juni cr., Mittags 12 Uhr, im öffentlichen Sitzungssaale hierselbst anberaumten Audienztermine hiermit öffentlich vorgeladen mit der Aufforderung, sur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner 1 zur Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu 18 herbeigeschafft werden können. Auf den

[3803]

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

. Bekanntmachung. Die Lieferung von ungefähr 45,000 Centner oberschlesischer Stücksteinkohle, 120 Kubikmeter kiefern Klobenholz, n . uns 25,000 Centner westfälischer Gaskohle, Vertheidigung dienenden Beweismittel mit für das Strafgefängniß bei Berlin (am Plötzensee) soll im Wege der Sub⸗ Offerten werden bis zu dem auf den 15. Mai, Mittags 12 Uhr,

Wir beabsichtigen Submission die von 3000 Hektolit 1““

mit der Aufschrift:

mission vergeben werden.

im hiesigen Verwaltungsgebäude anberaumten Ter⸗ Die Lieferungsbedingungen beim Portier zur Einsicht aus. Strafgefängniß bei Berlin, den 26. April 1877. Die Königliche Direktion. (àCto. 277/4.)

Oeffentliche Submission auf Holzkohlen. auf dem Wege der öffentlichen

er Holzkohlen zu vergeben. Postmäßig verschlossene, frankirte und

„Submission auf Holzkohlen“ deutlich versehene Offerten sind bis zum Submis⸗ sionstermin, Dienstag, den 15. Mai 1877, Vor⸗ mittags 10 Uhr, an uns einzureichen.

Unsere allgemeinen und speziellen Lieferun gungen sind in unserer Registratur zur

sbedin⸗ Einsicht

ausgelegt und ist deren Anerkennung durch Namens⸗ unterschrift ausdrücklich zu vermerken. Der Preis ist pro Hektoliter frei Hamburger Bahnhof resp. unsere Ausladestelle Spandau, den 23. April 1877. . Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

—.,—

[3521] Westfälische Eisenbahn.

Die Ausführung von drei Beamten⸗Wohngebäu⸗ den bei Bahnhof Ottbergen der Strecke Ottbergen⸗ Northeim soll inkl. Materiallieferung in einem Loose vergeben werden, und ist hierzu Termin auf den 15. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, in meinem Bureau anberaumt, von wo die Massen⸗ und Preis⸗ verzeichnisse zu 2 bezogen und wo die Zeichnungen in den Dienststunden eingesehen werden können.

Beverungen, den 20. April 1877.

Der e

A. . nn Königliche Westfälische Eisenbahn.

Northeim soll im Wege

13787]

8 einzureichen.

hier anzugeben.

Die Lieferung von 8 Stück hölzernen Weichen⸗ steller⸗ resp. Wärterbuden franko Bahnhof Ottbergen und von 19 Stück desgleichen franko Bahnhof der öffentlichen Submission im Ganzen oder auch in 2 Theilen verdungen werden. . 1

Die Bedingungen und Zeichnungen liegen in den Abtheilungsbüreaus zu Beverungen, Carlshafen, Uslar und Northeim zur Einsicht aus, die Sub⸗ missionsformulare sind bei dem Unterzeichneten zum Preise von 75 zu beziehen. 8

Der Submissionstermin ist auf

Donnerstag, den 24. Mai ecr., Vormittags 10 Uhr, in dem Abtheilungsbureau zu Northeim angesetzt. Northeim, den 24. April 1877. Der Eisenbahn⸗Baumeister. Hahn.

Bekanntmachung. In der unterzeichneten Anstalt sind sofort ca. 100 Männer⸗Arbeits⸗Kräfte zu vergeben. Lübben, den 27. April 1877. Ständische Corrigenden⸗ und Landarmen⸗ Anstalt.

Verloosung, Amortisatton, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Sächsisch⸗Thüringische Actien⸗Gesell⸗ schaft für Braunkohlen⸗Verwerthung

9 7 S zu Halle a. S.

Bei der am 16. März dieses Jahres erfolgten Ausloosung von 8 Thaler Zehn Tausend = Mark Dreißig Tausend unserer sechsprozentigen Prioritäts⸗Obligationen sind die beiden Serien

Nr. 1, die 25 Stück Obligationen 0,001. bis 0,025

Nr. 4, die 25 Stück Obligationen 0,076 bis 0,100 umfassend, gezogen worden.

Die Einlösung erfolgt vom 1. Juli a. c. ab zum Nennwerthe von Thaler 200 mit Mark 600 bei unserer Hauptkasse hier.

Mit den Obligationen sind zugleich die Talons und die noch nicht fälligen Coupons einzuliefern, widrigenfalls der Betrag der letzteren von dem Ka⸗ pitale gekürzt wird.

Mit dem 1. Juli dieses Jahres hört die Verzin⸗ sung der ausgeloosten Obligationen auf.

Halle a/S., den 3. April 1877.

Die Direktion. Kuhlow. Reiz.

[3627]

emittirten Stammaktien Litt. A.: ist die für f 1. ausgeschriebene dritte und letzte Einzahlung von

30 % unserer wiederholten öffentlichen Aufforderung ungeachtet nicht geleistet worden.

Gesellschaftsstatutes gemäß,

diese Certifikate für ungültig und Gesellschaft verfallen.

138791 Thüringische Eisenbahn. emittirten Stammactien Littr. A.: ist die für die

ausgeschriebene 30 % unserer wiederholten öffentlichen Aufforderung

diese Certificate für ungültig Gesellschaft verfallen.

Bekanntmachung.

Thüringische Eisenbahn.

Auf die 70 prozentigen Certifikate zu unseren neu⸗

Nr. 3725. 3726. 8804. 8805. 15529 und 34674 die Zeit vom 1. bis 30. Dezember 1875

der §§. 14 und 16 unseres erklären wir hiermit zu Gunsten der

Den Bestimmungen

Erfurt, den 21. April 1877. Die Direktion.

welche am 8. Januar 1876 ausge

sere 25.

2738 3079 3094 3100 3112 3918 3984 3991 4011 4012 4351 4372 4854 4950 5102 6859 8205 8207 8638 8689,

767 887 893 1064 1333 1342, Serie IV. Nr. 7505 7506,

.

Bekanntmachungen vom

Cöln, den 2. Januar 1877. Die Direktion

3301 3742 3760 4014 4015 4226 5293 5321 5431

Serie II. Nr. 10158 10336 10393 10473 10897] 10914 11040 11328 11464 11466 11475 11632, Serie III. Nr. 388 389 396 414 709 730 740

8 loost sind.

Die Inhaber dieser Obligationen werden auf un⸗ 24. Januar 1874, Januar 1875 und 8. Januar 1876 verwiesen.

der Rheinischen Provinzial⸗Hülfskasse. Lettow.

Wochen⸗Uebersicht

der Wirttembergischen Notenbank

. .

Auf die 70 prozentigen Certifikate zu unseren neu

Nr. 3725. 3726. 8804. 8805. 15529. und 34674. Zeit vom 1. bis 30. Dezember 1876 dritte und letzte Einzahlung von

geleistet worden.

§§. 14 und 16 unseres erklären wir hiermit

und zu Gunsten der

ungeachtet nicht Den Bestimmungen der Gesellschaftsstatutes gemäß,

v“

Erfurt, den 21. April 1877. * Die Direktion.

erger Bank.

Die am 28. April a. c. stattgefundene General⸗ versammlung unserer Aktionäre hat die Gesammt⸗ dividende für das Geschäftsjahr 1876 auf

2 Prozent festgestellt; der fällige Dividendenschein Nr. 21 ge⸗ langt daher von heute ab mit bei

Herren Moritz Loewe & Co. in Berlin, Herrn Wilhelm Schieß in Magdeburg, unserer Agentur in Leipzig, Dresden,

Chemnitz, . Glauchau,

und an unserer Kasse, hier,

zur Einlösung.

Gera, 30. April 1877.

Die Direktion. Eisentraut. Rofßbach.

1⁷ 2

2 8

1

[3621]

Unter Bezugnahme auf unsere von Düsseldorfer Stadt⸗Obligationen der merksam gemacht, daß diese bligationen zum 1. M eine weitere Verzinsung derselben aufhört.

Die Rückzahlung erfolgt nur durch Aprogjentige Stadt⸗Obligationen

on die Stadtkasse zu beziehen.

Duüsseldorf, den 20. April 1877.

Der Ober⸗Bürgermeister. Becker.

Anleihen der Stadt Düsseldorf.

Bekanntmachung vom 16. Januar d. J. werden die Besitzer Anleihe Litt. A., B., C.,

durch die hiesige Stadtkasse, entweder in Baar oder auf Wunsch n der Anleihe von 1876 zum Pari⸗Course. der letzteren Anleihe sind auch noch Stüch

D., FE. und G. wiederholt darauf auf⸗

ai d. J. gekündigt sind und von diesem Tage ab

cke zum Pari⸗Conrse gegen Baareinzahlung durch

8 (C. Drf. 321.) Sie Schuldentilgungs⸗Kommissi on. Landvogt. Günther. Wehrland.

Wir beehren uns hiermit zur allgemeinen

schlusses der Generalversammlung unserer

desselben Seitens Großherzoglicher Staatsregierung

gegebenen und noch in Umlauf befindlichen Hen uns önnen.

der Frist bis zum 1. Juli 1878, einlösen zu Wir fordern daher die Inhaber solcher dieselben bei unserer Hauptkasse hier oder bei unserer

Darmstadt, 26. April 1877.

Aktionäre vom 27. März d. J. und nach erfolgter Genehmigung

Bank für Süddentschland.

Kenntniß zu bringen, daß in Ausführung des Be⸗

21

wir nunmehr in der Lage sind, die von uns aus⸗ eres Instituts in alter Währung, innerhalb

Banknoken hiermit auf, bis zu genanntem Termin Einlösungsstelle in Frankfurt a. M. zur Einlösung

163888]

Ausloosung

von Obligationen der Rheinprovinz. In unserer heutigen Sitzung sind von den auf Grund der Allerböchsten Privilegien vom 19. April 1869 und 24. März 1873 emittirten Obligationen der Rheinprovinz folgende Stücke ausgeloost worden: Erste Emission. Serrie I. in Stücken von 100 Thlr. oder 300 Nr. 4 46 51 53 68 112 113 123 139 237 342 510 .—518 805 806 926 937 975 983. 1010 1076 1092 1195 1461 1528 1533 1542 1592 1719 1734 1749 1750 1751 1807 1875 1881 1961 1986. 2018 2037 2113 2210 2219 2221 2285 2329 2421 2521 2528 2536 2549 2677 2975. 3016 3076 3089 3132 3266 3279 3284 334. 3357 3364 3431 3611 3636 3644 3723 373 3849 3857 3914 3956 3981 3985. 4026 4153 4159 4383 4458 4459 4576 4587 4588 4613 4643 4670 4673 4710 4752 4753 4905 4964. 8 5013 5033 5101 5131 5132 5138 5139 5140 5188 5245 5296 5395 5473 5476 5483 5500 5538 5582 5724 5791 5873 5931 5954 5969. 6070 6138 6179 6183 6250 6301 6555 6565 6741 6816 6838 6857 6976. 7103 7178 7182 7316 7385 7386 7409 7426 7606 7608 7683 7693 7770 7825 7913 7955. 8059 8111 8325 8441 8499 8731 8738 8782. 1“ 9084 9110 9125 9150 9210 9275 9278 9293 9329 9345 9363 9440 9441 9442 9508 9556 9578 9658 9807 9889 9894 9895 9971.

2183 2353 2362 2372 2454 2551 2743 2785 2926 2952 2973 2975. 3098 3104 3127 3182 3200 3312 3440 3473 * 34180 3505 3650 3724 3754 3775 3788 3796 3932 3934 3972. 1 000 4073 4087 4174 4181 4250 4332 4409 4426 4434 4620 4841 4865 4940 4968. 5041 5063 5116, 5207 5258, 5371, 5373 5391 205455 5607 5623 5813 6224 6227 6279 6286 6313 6325 6363 6497 6709 6814 6928 6957. 7006 7070 .

2039 2043

7102 7107 7141 7242 7243 727 7331 7351, 7444. Serie IV. in Stücken von 500 Thlr. oder 1500

Nr. 7561 7564 7659 7822 7838 7845. 8252 8259 8400 8478 8500 8554 8556 8574 8625 8627 8628 8663 8750 8826 8932 8989 8998. Die vorbezeichneten Obligationen werden den In⸗ habern mit dem Bemerken hierdurch gekündigt, daß die Auszahlung des Kapitals nach dem Nennwerthe der Obligationen und gegen Rückgabe derselben nebst den Talons und den noch nicht fälligen Cou⸗ pons vom 1. Juli dieses Jahres ab durch die einische Provinzial⸗Hülfskasse in deren Geschäfts⸗ lokale im hiesigen Regierungsgebäude an allen Werktagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr stattfindet. Der Betrag der etwa fehlenden, noch nicht fälligen Zinscoupons wird am Kapitale gekürzt. Mit dem 1. Juli dieses Jahres hört die Verzinsung der durch die ausgeloosten Obligationen verschriebenen Kapitalbeträge auf. Werden diese Obligationen binnen 30 Jahren nach dem Fällig⸗ keitstermine weder zur Einlösung präsentirt, noch als verloren oder vernichtet Behufs Ertheilung

Serie II. in dts von 500 Thlr. oder

0 Nr. 10042 10084 10148 10180 10335 10361 10384 10401 10408 10421 10512 10560 10610 10724 10737 10738 10739 10841 10843 10893 10903. 11237 11254 11327 11363 11434 11501 11556 11575 11699 11709 11721 11816 11877 11901 11953. Zweite Emission. Seerie III. in Stücken von 100 Thlr. oder 300 Nr. 90 242 262 263 264 351 402 403 404 480 552 579 667 784 805 1057 1107 1137 1276 1287 1337 1480 1495 1533 1559 1580 1583 1646 eg. 1725 1758 1794 1859 1898 1902 1903 1939.

8

neuer Obligationen angemeldet, so werden sie na Ablauf der Frist zum Besten der Rheinprovinz als getilgt angesehen. Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß von den in früheren Jahren ausgeloosten Obligationen Stücke noch nicht zur Einlösung präsentirt ind: 88 Serie I. Nr. 166 167 175 749 750 751, 8 welche am 24. Januar 1874 ausgeloost sind. 8 Serie I. Nr. 11 672 739 1437 2137 2167 2246 2565 2610 3036 3060 4080 4096 4097 4370 4470 4902 5072 7003 7083 7110 8644 8647, Serie II. 10524 10653 11598 11621, welche am 25. Januar 1875 ausgeloost sind. Serie I. Nr. 238 685 745 766 767 785 1004 1358

Zettelbanken.

Woochen⸗Uebersicht eichs⸗Ban

1) Metallbestan eehse oern an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Pfund 8 zu 1392 Mark berechnet)..

estand an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken an Wechselnd ..

an Lombardforderungen.

) am Eltzlhhem . . . ..

) an sonstigen Activen.

Passiva.

8) Das Grundkapital .

9) Der Reservefonds.

10) Der Betrag der

ö11““ 11) Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ Eeeen; Kündigungsfrist ge⸗

umlaufenden

12) Die an eine

bundenen Verbindlichkeiten.

13) Die sonstigen Passiva

Berlin, den 3. Mai 1877. Reichs⸗Bank⸗Direktorium.

von Dechend. Boese. Rotth.

kamp. Herrmann. Koch.

Danziger

[3889] Aectiva. Metallbestand. . . . Reichskassenscheine... Noten anderer Banken. Wechselbestand. Lombardforderungen Effekten⸗Bestand Sonstige Activa W““ Passiva.

Grundkapital. .. Reservefonds. Umlaufende Noten . . . . . . Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ u1“ Verzinsliche Depositen⸗Kapitalien

Sonstige Passiva. . .

Eventuelle Verbindlichkeiten aus wei⸗ ter begebenen, im Inlande fälligen Wechselnl..

Uebersicht

der

. . . . . .

[3911]

vom 30. April 1877. Activa. Metallbestand.. -

Reichskassenscheine .

Noten anderer Banken Wecha Lombardforderungen

Effekten Sonstige Activa.

Passiva. Grundkapitualalal .

11146X“ Umlaufende Noten. .. Verbind-

D

Sonstige täglich fällige lichkeiten An Kündigungsfrist gebundene Ver- bindlichkeiten Sonstige Passiva

Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren

Wechseln. 6

vom 30. April 1877.

Wochen⸗Ausweise der deutschen

558,455,000

von Koenen.

Privat⸗Actien⸗Bank. Status am 30. April 1877.

1,014,868 55

3,000,000

Hannoverschen Bank

Hannoversche Bank.

der ayerischen Notenbank

42,940,000 9,565,000

35,816,000 8,387,000

Gallen⸗

152,200 9,495,662 789,590 276,542 308,735

750,000 2,249,000

591,740 4,562,230 668,785

2,963 669. 70,755. 488,000. 14,360,422. 538 019. 1,249.789. 8,362,061.

12,000,000. 749,689. 7,074.500. 2,457,131.

5,132,798. 618,597.

1““

1,119,297.

Aktiva.

Metallbestaund.. . Bestand an Reichskassenscheinen. Noten anderer Banken. E1111“*“ Lombard⸗Forderungen d17228 sonstigen Aktiven. Passiva.

Das Grundkapitull . Der Reservefonds . . . . . . Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗

bindkitktttte. . ... Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗

denen Verbindlichkeiten .“ 8 Die sonstigen Passiva . . .

den 2. Mai 1877.

ꝛabcheee Wechselnl 8 rische Notenbank. öe

1635 1791 2140 2276 2336 2343 2387 2398

——

Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande 1,100,341 79.

36,546,000 98,000 2,109,000 35,493,000 1,602,000 776,000 772,000

vom 30. April 1877.

*

Activa.

ües bamhh . .. Bestand an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken an Wechseln an Lombard⸗Forderungen .—1112626262 an sonstigen Aktiven

Passiva.

Das Grundkapital Der Reservefond 888gg Der Betrag der umlaufenden Lee Die s 887 täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten . Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten.. Die sonstigen Passiven . . . .

im Inland zahlbaren

Stand

[3913]

am 30. April 1877. Activa.

8,715,551

16,231,235 10

5,465 302,800

377,400 88,977 46 605,950 33

9,000,000

336,860 62

16,323,900

55,300, 301,906 91

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, Wechseln 657,991. 77

der Badischen Bank

Metallbestancdc.. Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand. Lombard-Forderungen vöe“ Sonstige Activa.

5 371,365003

53,270

96,300

12,649,859 43

1,106,145 202,034 06 3,429,230 ,02

22 908,203 54

Passiva.

Grundcapittuaall. 111344““ Umlaufende Noten Täglich fällige Verbindlichkeiten*) An Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten. Sonstige Passirva .2

9,000,000 1,349,02287

11.116,800,

1,214,101 08

9

1875 eingerufenen Gulden-Noten.

Status der Chemnitzer

in Chemnitz

[3917] am 30. April 1877. Activa.

1) C 3 G

1

E“

Bestand an

Noten an⸗ derer Banken

8 Bestand an Wechseln.. 3) Bestand an Lombardforde⸗

4) Bestand an Effekten.. 5) Bestand an sonstigen Ak⸗

tiven

131,300.

Passiva.

6) Das Grundkapital

9 Der Reservefonds .. .

8) Der Betrag der umlaufen⸗ IS“

9) Die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten .. .

10) Die an eine Kündigungsfrist ebundenen Verbindlich⸗ 111“

11) Die sonstigen Passiven .„

Die zum Incasso gegebenen noch vicht fälligen Jeutschen Wechsel betragen 1 270,534. 23 ₰.

*) Wovon 58,011. 44 in per

8

106,410.—. 91,312. 15.

121,764. 88.

510,000. —. 82,638. 67.

510,000.—. 58,432. 71.

3,092,700. —. 157,250. 91.

Weiter begebene und zum Incasso gesandte, im Inlande zahlbare Wechsel 388,600. —.

Sohwerin. Status ultimo April. Activa.

[3890]

Kassenbestand. Wechselbestand.. ... Guthaben bei Bankhäusern ö““ Fest acceptirte Hypotheken: 12,202,678. 18 Darauf 1

noch zu zahlen. 555,871. 65

Lombarddarlehhe. . Immobilien, abzüglich Hy⸗ potheken und Utensilien Contocorrent und sonstige Debitorgen . . .. 8 Diverse Aktiva (Unkosten ꝛc.) 8;

Verschiedene Bekanntmachungen. Meoklenburgische Hypotheken- u. Wechselbank,

1822.

421,48; 2,653,4

11,646,806. 5 2,045,147.¹

327,818.

2,085,479. 26.387.

Passiva. Aktienkapital ð . Cirkulirende Pfandbriefe Depositen⸗ und Sparkassen⸗ ee“*“ Contocorrent und sonsti Creditoren .. 1 Amortisationsfonds Reservefonds Delcredere⸗Conto. 1 Diverse Passiva (verein⸗ nahmte Zinsen, Provi⸗ sion ꝛc.) 1“

10,75,155.

766,950. 115,185.

24,764. 379,588.

340,783.

ie Direktion

19,646,155.