weite, zur Wirksamkeit gegen
Apotheker findet alle Gewächf
abgebildet nebeneinander. Gewerbetreibende können sich über Art und Ursprung, Einführung
hältnisse der von ihnen verarbeiteten Pflanzenstoffe aufs Bequemste XI 1 nicht allein gründliche und ihrem Bedürfniß angemessene Selbstunterweisung, sondern auch
orientiren und Liebhaber der Botani
Anregung und Befriedigung für Herz und Sinn
e durchaus gediegene Ausstattung des Werles gereicht der ver⸗
dienten Verlagsbuchhandlung zur Ehre. Gewerbe und Handel.
Das Ortsstatut für die Stadt Berlin, 7. März d. J., ist unterm
lage neuer Straßen u. s. w., vom 19. März d. J. von dem Minister des Inner
dem Magistrat unterm 3. d. M. publizirt worden. — Die Liquidatoren der Hamburg⸗Berliner Bank in
Liqu. werden, wie die „B. Börs.⸗Ztg.“ mitthei
aus der Liquidationsmasse mit 80 % lung bringen. Elberfeld, 7. Mai. (W. T. B.) D. Aktionäre der Bergisch⸗Märkischen Eisenb hat die Dividende für das Jahr 1876 auf 3 ¼¾ %,
— Aus dem Bericht der Direktion der Thuringia, Ver⸗
sicherungsgesellschaft in Erfurt, für Mittheilungen entnommen: In der Feuerbran sicherungssumme pro 1876: ℳ 1,427,329,739, die ℳ 2,847,227,55; an Rückversicherungsprämien
1876: ℳ 910,270,06, an Agenturprovision und
unkosten sind verausgabt worden ℳ 246,877,40; an Prämienreserre ist
zurückgestellt pro 1877 und später ℳ 999,759; aus 1875 und früheren worden ℳ 138,859,46; zahlt ren Jahren sind reservirt ℳ 156,550. branche wurden abgeschlossen pro 1876: 4793 n.
ℳ 9,287,981 Versicherungssumme und ℳ 276,702 Jahresprämie;
durch Rückkäufe und Erlöschen resp. Reduktion de abgegangen pro 1876: 1770 Versicherungen, rungssumme und ℳ 96,613 Jahreeprämie; durch Eintritt des Fälligkeitstermins der Lebzeiten gingen verloren pro 1876: 426 Versicher
durch
Versicherungssumme und ℳ 26,055 Jahresprämie.
portbranche betrug die Prämie pro 1876: ℳ den wurden gezahlt ℳ 35,574, wovon die Schäde zu kürzen mit ℳ 4130.
— Amtlichen Ausweisen zufolge wurden in dem am 31. März c. beendeten Jahre in Großbritannien an Vieh 163,106 Ochsen, 56,217 Kühe, 43,364 Kälber und 1,012,892 Schafe und Lämmer vom Auslande importirt. Während der am 31. März 1877 beende⸗ ten drei Jahre wurden in den Häfen Großbritanniens 12, Ladungen waren von Krankheiten angesteckt, Rinderpest, 13 von Pleuro⸗Pneumonia,
ladungen gelandet; 1458 und zwar eine Ladung von
—
.““
des Aktienkapitals zur Auszah⸗
Jahren sind im vergangenen 38,859 für Brandschäden des Jahres 1876 sind ge⸗ ℳ 1,179,485,21; für Brandschäden aus 1876 und aus frühe⸗
pot e der neuen, deutschen Pharmakopöe beschrieben und wichtige deutsche Arznei⸗ und Nrtsee.⸗ —
und Fabrikanten und sonstige Ver⸗
chöpfen. betreffend die An⸗
n bestätigt und von It, die erste Quote
ie Deputation der ahngef ellschaft festgesetzt.
1876 sind folgende che betrug die Ver⸗ Prämieneinnahme: wurden verausgabt sonstigen Agentur⸗
Brandschäden Jahre gezahlt
für
1381 von der Maul⸗ und Klauenseuche, 2 von Schafpocken und 61 von der Schafkrätze. 1.“
Verkehrs⸗Anstalten. 88 11“
Preußischen Privatbahn⸗Verwaltungen haben bekanntlich für die Peüsene der Tarifreform zunächst din Be⸗ dingung aufgestellt, daß für alle Bahnen Deutschlands innerhalb der Stufen des einheitlichen Tarifschemas auch gleiche Maximal⸗Tarif⸗ sätze vereinbart resp. genehmigt würden. Als diese Forderung nicht durchzusetzen war, verlangten sie gleiche Maximalsätze für bestimmte Bahngruppen. Die Aufsichts⸗Instanz hielt jedoch daran fest, daß für jede Bahn die sich aus ihren eigenartigen Verhältnissen ergeben⸗ den Maximalsätze zu ermitteln und festzustellen seien. Auf den des⸗ fallsigen Erlaß des Handels⸗Ministers vom 12. v. M. haben die Privatbahn⸗Verwaltungen gegenwärtig die im „Aktionär“ abgedruckte Erklärung abgegeben, daß sie in Gemäßheit desselven nunmehr jede für die ihrer Verwaltung unterstellten Linien die speziellen Anträge stellen würden, sich aber dabei die Entscheidung darüber vorbehalten, ob sie für die Einführung der Tarifreform zu den Sätzen, welche schließlich die Genehmigung der Aufsichts⸗Instanz finden, die Ver⸗ antwortung übernehmen können.
Southampton, 5. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer „Berlin“ vom Norddeutschen Lloyd ist von Valtienore hier angekommen.
Stockholm, 4. Mai. (H. N.) Der Lootsendampfer „Ring“ ist heute Nachmittag hier eingetroffen, die Schiffahrt auf hier ist somit wieder eröffnet. b
Die
Berlin, 7. Mai 1877.
Wiesbaden, 5. Mai. (W. T. B.) In dem Dorfe Mittel⸗ heim ist heute der Dampfkessel einer chemischen Fabrik explo⸗
Am Sonnabend sind die Wiener Gäste des Wallner⸗ Theaters in Berlin eingetroffen, während Hr. Direktor Jauner heute nachfolgen wird, um gemeinsam mit Hrn. Regisseur Kurz und dem rF Brand’l die Proben zu leiten.
— Im Thalia⸗Theater findet am Mittwoch, den 9., das Benefiz für die Geschwister Frls. Martha und Franziska Kopka statt, und wird neben der „Verlobung bei der Laterne“ die Operette „Confusius IX.“ mit den Benefiziantinnen und dem Gast Hrn. Guthery in den Hauptrollen zur Aufführung gelangen.
— Die Königliche akademische Hochschule für Musik veranstaltete am Freitag unter Leitung des Hru. Direktor Prof. Dr. Joachim, im Saale der Singakademie, ihre 14. Aufführung, zu welcher Händels „Judas Maccabäus“⸗ gewählt worden war. Das großartige Werk stellt sowohl an die Sänger wie an das Orchester große Anforderungen, welche Dank der orgfältigen Schulung und vorzüglichen Ausbildung, welche in dem Königlichen Institute waltet, mit trefflicher Sicherheit und Präzision erfüllt wurden. Die Intonation in ihrer Glockenreinheit konnte auch dem strengsten Ur⸗ theil nichts zu wünschen übrig lassen. Interessant und von über⸗ raschender Wirkung war die eigenartige Auffassung einiger Sätze in Rhytmus und Vortragsweise. Dem Orchester kam seine strenge, feste Disziplin gerade für das Gelingen der ihm hier gestellten Aufgabe sehr glücklich zu statten; besonders der den Streichinstrumenten zufallende Theil wurde musterhaft ausgeführt. Gleiche Vorzüge zeigten die Chöre, durch welche die Kraft und Größe der. Händelschen Tondichtung zu voller Geltung gebracht wurde. Die Soli waren vorwiegend durch Kräfte besetzt, welche ihre Ausbildung der Königlichen Hochschule verdanken. Die hervorragendsten Sopran⸗Solopartien sang Frl. Essolda Fritsch. Dieselbe gebietet nicht über große Stimmmittel, doch ist der Ton der Stimme wohlklingend und ausdrucksfähig und der Vortrag wohlgebildet, die in der Koloratur sogar bedeutend. Die kleineren Sopransoli sang Frl.
“
In der
ℳ 3,590,179 Versiche⸗
Versicherungssumme bei
Lebens⸗ Drei Personen sin
eue Versicherungen,
M 2* —2 r Versicherung sind Metz,
Sterbefälle, sowie Doms beschädigte.
—— —
ungen, ℳ 777,782 In der Trans⸗ 68,682; für Schä⸗ areserve aus 1875
St. Gallen. (N. Zürch. Kanton Zürich verspürte Erdbe laut einem Telegramm der „St. 7 bes genburg) bemerkbar gemacht. 380 Vieh⸗ die Straße sprangen.
der Verwundeten ist noch nicht festgestellt.
7. Mai. (W. T. B.) Heute früh 4 Dachung des Domes eine Feuersbrunst aus, die in Zeit von einer Stunde das Dach vollständig zerstörte und auch das Innere des Se. Majestät der Kaiser und Se. Hoheit der Kronprinz erschienen auf der Brandstätte. Das Feuer ist, wie mit Sicherheit angenommen wird, durch Feuerwerkskörpe von der gestrigen Illumination entstanden.
b lemg Dasselbe hat dort mehrere Sekunden angedauert und war so stark, daß Häuser krachten und die Leute auf
E“
dirt. dabei ums Leben gekommen; die Zahl
Soli
er
sehen davon, Kaiserliche verfügt, ein Öum die H.
kennung.
tg) Das an mehreren Orten im en vom Mittwoch Abend hat sich
— hafte Einstudi Galler Ztg.“ auch in Ebnat (Tog⸗
Wie rege Thei des Königlichen auf den letzten
übernommen.
angenehm wirkt.
dung ausgeführt wurden.
Scheel mit befriedigendem Erfolge. Frl. Hohenschild hatte die Alt⸗ li über Die junge Dame besitzt ein Organ von modu⸗ lationsfähigem und edeln Klange, und verbindet damit eine Vor⸗ tragsweise, die durch ihre wohlthuende Innigkeit und Wärme sehr Den Judas Maccabäus sang Hr. Rusack. Abge⸗ as Stimmmaterial, über welches der Sänger 8 ist,
verdient seine Leistung in Auffassung und Durchführung kennu. Der Königliche Hofopernsänger Hr. Krolop hatte die Baß⸗ soli übernommen, welche von ihm mit bewährter künstlerischer Vollen⸗ 1 Das wesentlichste Verdienst um das Ge⸗ lingen des Ganzen hatte sich Hr. Direktor Joachim durch die meister⸗
daß weicher eldengestalt
lyrischer zu
Tenor, ganzer
nicht
geeignet Geltung
zu
rung und Leitung des schönen Tonwerkes erworben. lnahme das musikliebende Publikum den Aufführungen n Institutes entgegenbringt, bewies Platz besetzte Saal.
E
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und
Preuhßischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.
Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
das 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
8
. Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Subhastations⸗Patent.
W“
[3269]
Das dem Produktenhaͤndler Heinrich Schmidt gehörige, in Reinickendorf belegene, im Grundbuch Band 10 Bl. Nr. 307 verzeich⸗
von Reinickendorf Baꝛ nete Grundstück nebst Zubehör soll den 5. Juni 1877, Vormittags 11 ½ Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und
demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags
den 8. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 5,81 Ar mit einem Reinertrag von 42 ₰ und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 600 ℳ veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗
D
Dritte der Eintragung
in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗
8 n
gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 4. April 1877. 8 Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
12270]2 Subhastations⸗Patent. Das dem Kaufmann Carl Oelburg zu gehörige, in Steglitz belegene, im Grundbuch von Steglitz Band VII. Bl. Nr. 254 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 4. Juni 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer 12, thwendigen Subhastation
Berlin
im Wege der no an den Meistbietenden versteigert und
demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗
schlags ebenda den 5. Juni 1877, Nachmittags 1 Uhr,
verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist 24 Ar
83 Quad.⸗Meter oß, und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 3360 ℳ ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundftück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.
Ulle Diejenigen, welche Eigenthums⸗oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgo⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion
spatestens im Versteigerungstermin anzumelden.
“ Pes eönigliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
Berlin,
Oeffentlicher Anzeiger.
3. Verkäufe, Verpaehtungen, Submissionen ete.
88
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen.
In der Börsen-
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaus.
9. Familien-Nachrichten. beilage.
2 — e. 140200 Subhastations⸗Patent.
Die dem Amtsvorsteher Georg Friedrich Ludwig Wöltge gehörigen, in Weißensee belegenen, im Grund⸗ buch von Weißensee Band VII. Blatt Nr. 195 und Band XIV. Blatt Nr. 403 verzeichneten Grund⸗ stücke nebst Zubehör sollen
den 19. Juni 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags .
den 22. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden. Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grund⸗ steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 18,34 und bezüglich 2,22 Ar mit einem Reinertrag von 2,64 und bezüglich 0,72 ℳ ver⸗ anlagt.
Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift der Grundbuchblätter, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere die Grundstücke betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau Vv. A. 3 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗ gung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin zumelden.
Berlin, den 25. April 1877.
Königliches Kreisgericht.
8 Der Subhastations⸗Richter.
402 n 2à g 32 Subhastations⸗Patent.
Die dem Amtsvorsteher Georg Friedrich Ludwi Wöltge gehörigen, in Weißenser belegenen, 8 Grundbuch von Weißensee Band 10 Bl. Nr. 256, Bd. 14 Blatt Nr. 405 und Bd. 8 Bl. Nr. 196 verzeichneten Grundstücke nebst Zubehör sollen
den 19. Juni 1877, Vormittags 10 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Subhastation öffent⸗ lich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗
schlags den 22. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, eben dort verkündet werden. 8 Die zu versteigernden Grundstücke sind zur Grundsteuer, bei einem derselben unterliegenden Ge⸗ sammt⸗Flächenmaß von 2,37, bezüglich 3,85 und 18,28 Ar mit einem Reinertrag von 0,31 bezüglich 0,81 und 3,68s8 ℳ veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift der Grundbuchblätter, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere die Grund⸗ stücke betreffenden Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3. ; bS
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden
4022 — . 2 14022] Subhastations⸗Patent.
Das dem Amtsvorsteher Georg Friedrich Ludwig Wöltge gehörige, in Weißensee (Rölckestraße) be⸗ legene, im Grundbuch von Weißensee Band XI1. Blatt Nr. 305 verzeichnete Grundstück nebst Zu⸗ behör soll den 22. Juni 1877, Vormittags 10 ½ Uhr, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags —
den 26. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, verkündet werden, beides an hiesiger Gerichtsstelle Zimmerstraße 25, Zimmer 24. 1 „Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Ge⸗ sammt⸗Flächenmaß von 3 Ar 47 Qu.⸗Meter, mit einem Reinertrag von 1327 ℳ und zur Gebäude⸗ steuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 1000 ℳ für das Steuerjahr 1878/79 veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. A. 33 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
Berlin, den 27. April 1877.
Königliches Kreisgericht.
v17 . 21. 8 Der Subhastations⸗Richter.
(4019]= Subhastations⸗Patent.
Das dem Amtsvorsteher Georg Friedrich Ludwi Wöltge gehörige, in Weißensee (Göbenstraße) be⸗ legene, im Grundbuch von Weißensee Band 9 Bl. Nr. 254 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 22. Juni 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 24 im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 26. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 3,25 Ar mit einem Reinertrag von 69 ₰ und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 2000 ℳ für das Steuerjahr 1878/79 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingun⸗
Wötlge gehörige, in Weißensee (Voigt⸗Rheetz⸗ Straße belegene, im Grundbuch von Weißensee Band XI. Bl. Nr. 304 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 22. Juni 1877, Vormittags 10 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 24, im Wege der nothwendigen Subhastation öffent⸗
schlags
den 26. Juni 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden. Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗
ertrag von 1,1 ℳ und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 1000 ℳ für das Steuerjahr 1878/79 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzun⸗ gen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗
gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 27. April 1877. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
[4024 Westfälische Eisenbahn.
Die Anfertigung und Aufstellung der Eisen⸗Kon⸗ struktionen zu den Ueberbauten von fünf Bauwerken der Bahnlinie Dortmund⸗Sterkrade im Gesammt⸗ gewichte von 24,400 Kilogramm soll im Wege der
diesem Zwecke Termin auf Mittwoch, den 30. Mai cr., Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Die Offerten sind portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen rechtzeitig an uns einzusenden. Die Zeichnungen, Gewichtsberechnungen und Bedingungen liegen auf dem Abtheilungs⸗Bureau zu Oberhausen zur Einsicht aus, auch können die letzteren von unserem Rechnungsrath von Griesbach gegen portofreie Einsendung von 1 ℳ bezogen werden. Münster, den 5. Mai 1877. 1 Die Königliche Direktion.
gen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗
aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 27. April 1877. Königliches Kreisgericht.
Berlin, den 25. April 1877. Königlichcs Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.
Der Subhastations⸗Richte
Redacteur: F. Prehm.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), (397)
außerdem die Fahrpläne der Westfälischen und Münster⸗Enscheder Eisenbahn Berzisch⸗Märkischen Eiseubahn.
Berlin:
wiederum der bis
Das dem Amtsvorsteher Georg Ludwig Friedrich
lich an den Meistbietenden verstei 8 ch an Meistbiet gert, und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗
Flächenmaß von 3 Ar 73 O.⸗M. mit einem Rein⸗
Abschrift des
öffentlichen Submission vergeben werden, und ist zu
b
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4
weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung 8 in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra-
11““
m Deut
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 7. Mai
Anzeiger und Königlich Preußis
Deutsches Reich.
Das Auswärtige Amt bringt hierdurch das am 11. März d. J. Namens der Regierungen des Deutschen Reiches, Groß⸗ britanniens und in Madrid unterzeichnete und in Gemäßheit der Deklaration V. in Kraft getretene Protokoll zur Regelun des Handels⸗ und Schiffahrts⸗ verkehrs im Sulu⸗Archipel in französischem Urtext und in deutscher Uebersetzung zur öffentlichen Kenntniß:
Les Soussignés
Son Excellence Don Manuel Silvela, Majesté le Roi d'Espagne;
Monsieur le Comte de Hatzfeldt, Envoyé Extraordinaire et Ministre Plénipotentiaire de Sa Majesté rEmpereur d'’*Alle- magne;
et le très honorable Austen Henry Layard, Envoyé Extra- ordinaire et Ministre Plénipotentiaire de Sa Majesté Britan- nique;
6tant chargés par leurs Gouvernements respectifs de mettre un terme aux difficultés survenues dans les mers de Sulu (Jolö), et de régler à cet effet d'une manière définitive la liberté du commerce dans ces mers, reconnue par les Notes de Monsieur le Ministre d'Etat d'Espagne du 15. Avril 1876 aux Rsprésentants de l'Alle- magne et de la Grande Bretagne;
après avoir examiné avec attention les antécédents de la question et notamment les négociations antérieures à ce sujet entre les Gosvornements de 'Allemagne et de l'Angleterre d'une part et le Gouvernement Espagvol de Pautre, se sont mis d'accord sur le protocolb suivant.
Monsieur le Ministre d'Etat d'Espagne expose au nom de son Gouvernement:
Considérant les précédents qui résultent de la restitution des navires allemwands „Marie Louise“ et „Gazelle“ et de l'indemnité accordée pour leurs cargaisons en 1873 et 1874, ainsi que de la double restitution du navire allemand „Minna“ en 1875 et 1876; tenant düment compte des nécessités toujours croissantes de la navigation et du commerce et surtout de Petat légal é6tabli par les Notes de Monsieur le Miuistre d'Etat d'Espagne du 15 Avril dernier et par la publication officielle de ces Notes par les Gouvernements de PAllemagne et de la Grande Bretagne, ainsi que par les in- structions conformes données par ces
derniers à leurs Consuls, Agents et Commandants de forces navales, le Gouvernement de Sa Majesté le Roi
d'Espagne reconnait que le système qui obligeait les navires de commeree allant à Farchipel de
Sulu de toucher auparavant à Zamboanga, de payer des droits et d'obtenir dans ce port un permis de navigation, nê saurait être maintenu. II croit au contraire devoir reconnaftre, d'accord avec le contenu des Notes du 15 Avril dernier, la liberté complète du trafic et du commerce direct des navires et des sujets de l'Empirc d'Allemagne, de la Grande Bretagne et des autres Puissances avec rarchipel de Sulu.
Considérant que les Gouvernements de F'Allemagne et de la Grande Bretagne ont insisté dans toutes leurs réclamations sur la liberté de la navigation, du commerce et du trafic direct avec et dans Jarchipel de Sulu, que le Gouvernewent de Sa Majesté le Roi d'Espagne reconnait ne pouroir offrir des facilités au commerce dans les points non occupés du dit archipel en compensation des droits et payements qu'il en exigerait, mais que par contre il assu- rera aux navires et aux sujets de l'Allemagne, de 1'Angleterre et des autres Panissances dans les points de Farchipel de Sulu occupés par lai une complète sécarité et des établissements assurant l'exer- cice de leur commerce, Monsieur le Ministre d'Etat d'Espagne fait observer qu'il n'y a pas de motifs pour excspter, dans les points occnpés par l'Espagne, les navires et les srjets précités des forma- lités et des règlements généraux et des impoôts ordinaires, dont la nature sera indiquée par le présent protocole.
Les Représentants soussignés de ''Allemagne et de la Grande Bretagne s'en réferent de leur coté aux Notes et aux communications off ielles adreseées par eux relativement à cette question au Gou- vernement Espsgnol et réclament de celui-ci la reconnaisance de la liberté absolue du commerce et du- trafic avec toutes les parties de TParchipel de Sulu, reconnaissance qui a été établie, en ce qui con- cerne le Gouvernement Espagnol, par les Notes du 15. Avril 1876.
En conséquence de 'exposé brécédent et comme résumé de leurs conférences, les soussignés ont adopté les déclarations suivantes.
I
trafic direct des navires et des sujets de et des autres Puissances sont
Ministre d'Etat de Sa
Le commerce et le TAllemagne, de la Grande Bretagne ’ déclarés ct seront absolument libres avec l'archipel de Sulu et dans
toutes ses parties, ainsi que le droit de péche sans préjudice des droits reconnus à 1'Espagne par le présent protocole, conformément aux déclerations suivantes. .
Les autorités espagnoles ne pourront les navires et les svjets de F'Allemagne, des autres Pnissances, se rendant en toute liberté à l'archipel de Zulu, d'un point à un autre de celui-ci sans distinction, ou de la daus toute autre partie du monde. tonchent avant ou après à un point éésigné dans Tarchipel ou ailleurs, qu'ils payent des droits quelconques ou se procurent une permission de ces autorités, qui de leur côté s'abstiendront de tout empéchement et de toute inter- vention dans le trafic susdit.
Il est bien entendu que les autorités espagnoles n'empêcheront paucune manière et sous aucun préterte Pimportation et P'expor- tation libre de tous les genres de marchandises sans exception, zauf dans les points occupés et conformément à la déclaration III, et que dans tous les points non occupés effectivement par 1'Espagne ni les navires, ni les sujets précités, ni leurs marchandises ne seront soumis à aucun impõt ou droit ou payement quelconque, ni à sucun rêglement sanitaire ou autre.
III. Dans les points occupés par TEspagpne dans P'archipel de Sulu,
pas exiger à l'avenir que de la Grande Bretagne et
indiqués. 6tablissements et les employés nécessaires pour les besoins du com- merce et pour T'application des dits règlements.
espagnol 6étant réeolu de son cotẽ occupés des rèêglements restrictifs, qu'il n'introduira pas dans ces points rieurs à ceux firés par les tarifs de l'Espagne ou par les traités
mettra pas
Mais de son cöté 'Espagne s'engage à y entretenir les
Il est néanmoins expressément entendu, et le Gouvernement à ne pas appliquer aux points prend volontiers v'engagement, des impôts ni des droits supé-
ou conventions entre PEspagne et toute autre Puissance. II n'y non plus en vigueur des règlements exceptionnels applicables au commerce et aux svjets de l'Allemagne, de la Grande Bretagne et des autres Puissances.
Dans le ces ou l'Espagne occaperait effectivement d'autres points dans l'archipel de Sulu, en y entretenant les êtablissements et les employés nécessaires aux besoins du commerce, les Gouvernements de l'Allemagne et de la Grande Bretagne ne feraient pas d'objection à Papplication des mèmes reègles stipulées pour les points actuelle- ment occupés. Mais afin de prévenir des nouveaux cas de récla- mations qui pourraient résulter de Tince titude du cemmerce à Fégard des Points occupés et régis par les r8glements et tarikfs, le Gouvernement Espagnol communiquera dans chaque cas 'occupation effective d'un point dans l'archipel de Sulu aux Gouvernements de ''Allemagne et de la Grande Bretagne et en informera en même
Der Handel und 8 gehörigen Deutschlands, Großbritanniens und der anderen Mächte mit dem Sulu⸗Archipel und sei erklärt und sollen uneingeschränkt frei sein, ebenso wie das Recht der
gegenwärtig
Die un nehmen ihrerseits Bezug auf die welche sie in dieser und verlangen von des Handels und eine Anerkennun Noten vom 15.
In Folge Berathungen haben einbart.
Schiffen und Angehöͤrigen Deutschlands, anderen Mächte in den von ihr besetzten vollständige Sicherheit und Einrichtungen, verbürgen, gewährleisten wird, Herr Staats⸗Minister geltend, daß keine Gründe dafür vorliegen, um an den von Spanien besetzten Plätzen Schi Angehörigen von den allgemeinen Förmlichkeiten und Vorschriften und von den gewöhnlichen p8
e Protokoll näher bestimmt wird. “ terzeichneten Vertreter Deutschlands und Großbritanniens
übung des Handels
Frage an die
des Verkehrs mit allen 8 2 welche Seitens der Spanischen Regierung durch die 9
pril 1876 ausgesprochen worden ist. der vorstehenden Darlegung
temps le commerce par une notification conforme publiée dans les journaux officiels de Madrid et de Manila. Quant aux tarifs et aux rêèglements de commerce stipulés pour les Points actuellement occupés, ils ne seront applicables aux points occupés ultérieurement par 1*Espagne qu'après un délai de six mois à partir de cette pu- blication dans le journal officiel de Hadrid.
Il est toujours convenu qu'aucun navire ou sujet de l'Empire d'Allemagne, de la Grande Bretagne ou- des autres Puissances ne sera obligé de toucher à un des points oceupés, ni en allant ni en revenant d'un point non occupé par l'Espagne, et qu'aucun préjudice ne pourra lui être causé pour ce motif ni pour aucan genre de marchandises à destination pour an point non occupé de
Parchipel. IV
Les trois Gouvernements représsntés par les soussignés s'engagent réciproquement à publier les Présentes déclarations et à les faire respecter strictement par leurs représentants, agents consulaires et commandants de forces navales dans les mexs orientales. 1
werden.
dürfen, daß
. irgend welcher Art 4 8 11“
gi les Gouvernements de l'Allemagne et de la Grande Bretagne n'ont pas refusé leur adhésion au présent protocole davs un délai de quinze jours à partir d'aujourd'hui, ou s'ils notifient leur adhésion avant ce terme par l'entremise de leurs représentants soussignés, les présentes déclarations entreront inmédiatement en vigueur.
Fait à Madrid ce onze Mars dix huit cent scixante dix et sept.
(cign.) (ign.) Manuel Silvela P. Hatzfeldt. A. H. Layard.
89 *
In den von
glements wͤhrend einführen.
Uebersetzung.
Die Unterzeichneten 11 Se. Excellenz Don Manuel Silvela, Staats⸗Minister Sr. Majestät des Königs von Spanien; 8 Herr Graf von Hatzfeldt, außerordentlicher Gesandter und be⸗ vollmächtigter Minister Sr. Majestät des Deutschen Kaisers; und der sehr ehrenwerthe Austen Henry Layard, außerordent⸗ licher Gesandter und bevollmächtigter Minister Ihrer Groß⸗ britannischen Majestät; — . von ihren betreffenden Regierungen beauftragt, die in den Gewässern von Sulu (Jolo) entstandenen Schwierigkeiten zum Abschluß zu bringen und zu diesem Zwecke die durch die Noten des spanischen Herrn Staats⸗Ministers an die Vertreter Deutschlands und Groß⸗ britanniens vom 15. April 1876 anerkannte Handelsfreiheit in diesen Gewässern endgültig zu regeln; .“ haben sich, nachdem sie die der Frage vorausgegangenen Thatsachen und insbesondere die hierüber zwischen den Regierungen Deutsch⸗ lands und Englands einerseits und der Regierung Spaniens anderer⸗ seits früher geführten Verhandlungen eingehend geprüft hatten, über das nachfolgende Protokoll geeinigt: 1 8b Der Spanische Herr Staats⸗Minister erklärt im Namen seiner Regierung: Mit Rücksicht Jahren 1873 und
gierung, welche i
und Konventionen
die Regierungen
vorzubeugen, i Betreff solcher
auf die Präzedenzfälle, als welche die in den 1874 erfolgte Herausgabe der deutschen Schiffe „Marie Louise“ und „Gazelle“ und die für die Ladungen derselben zugestandene Entschädigung, sowie die zweimalige Herausgabe des deut⸗ schen Schiffes „Minna“ in den Jabren 1875 und 1876 anzusehen 2 in gebührender Berücksichtigung der immer wachsenden Be⸗ ürfnisse der Schiffahrt und des Handels und namentlich der Rechtslaae, welche durch die Noten des Spanischen Herrn Staats⸗Ministers vom 15. April vorigen Jahres und durch die amtliche Bekanntmachung dieser Noten von Seiten der Regierungen Deutschlands und Großbritanniens, sowie n 1 ren ihren Konsuln, Agenten und Befehlshabern der maritimen Streit⸗ kräfte demgemäß ertheilten Instruktionen geschaffen worden ist, erkennt die Regierung Sr. Majestät des Königs von Spanien an, daß das System, welches die nach dem Sulu⸗Archipel gehenden Handelsschiffe nöthigte, vorher Zamboanga anzulaufen, in diesem Hafen Zölle zu ent⸗ richten und einen Schiffahrtspaß zu lösen, nicht aufrecht erhalten werden kann. Sie glaubt im Gegentheil, in Uebereinstimmung mit dem Inhalt der Noten vom 15. April vorigen Jahres, die voll⸗ ständige Freiheit des Handels und des direkten Verkehrs der Schiffe und Angehörigen des Deutschen Reiches, Großbritanniens und der anderen Mächte mit dem Sulu⸗Archipel anerkennen zu müssen.
In Erwägung, daß die Regierungen Deutschlands und Großbritanniens in allen ihren Reklamationen auf der Frei⸗ heit der Schiffahrt, des Handels und des direkten Ver⸗ kehrs mit und in dem Sulu⸗Archipel bestanden haben, daß die Regierung Sr. Majestät des Königs von Spanien anerkennt, in den unbesetzten Plätzen des gedachten Archipels dem Handel keine Erleichterung als Gegenleistung für die von demselben zu erhebenden
chende, in den
wärtig besetzten
in der amtlichen
.
pflichten
Geschehen zu
le Gouvernement espagnol pourra introduire des impôts et des règle- ments sanitaires et autres pendant Toccupation effective des poinis
Zölle und Abgaben bieten zu können, daß sie aber umgekehrt den
britanniens und der anderen Mächte, welche nach dem Sulu⸗Archipel, nach einem anderen ohne Unterschied, oder von dort nach irgend einem anderen Theile der Erde begeben, 1 stimmten Platz im Archipel oder anderswo berühren, daß sie irgend welche Zölle entrichten, oder von jenen holen; die Letzteren sollen bezeichneten Verkehrs und jeder Einmischung in denselben enthalten.
Es versteht sich, daß die Spanischen Behörden in keiner Weise und unter keinem Vorwande die freie Ein⸗ und Ausfuhr von Waaren
und in Uebereinstimmung mit der und daß in allen von Spanien vorbezeichneten Schiffe und Angehörigen, f irgend welcher Abgabe oder irgend welchem Zoll oder irgend welcher Zahlung, noch irgend einem unterworfen werden.
die Spanische Regierung
Spanien verpflichtet für die Bedürfnisse des Reglements nothwendigen
Es wird gleichwohl
keine beschränkenden Verordnungen in nimmt bereitwillig die Verpflichtung, — lätzen kei höheren, als die durch die Spanischen Tarife oder durch die Verträge
festgesetzten Abgaben und Zoͤlle erheben wird. ebensowenig Ausnahmsverordnungen in Kraft setzen, we Verkehr und auf die Angehörigen Deutschlands, Großbritanniens und der andern Mächte
Für den Fall, effektiv besetzen sollte, . Handels nothwendigen Anstalten und Beamten unterhielte, Deutschlands und Großbritanniens gegen die analoge
sollen auf die später von Pö 2 Frist von sechs Monaten, vom Tage der betreffenden Bekanntmachung Zeitung von Ma gere ar 1 Es ist dabei immer vorausgesetzt, daß kein Schiff und kein gehöriger des Deutschen Reichs, r Mächte verpflichtet sein soll, einen der besetzten durch die von diesen letzte⸗ ei es auf der Fahrt nach oder von einem selen Plätze, und daß demselben, — m wegen irgend einer Gattung der für einen nicht besetzten Platz des Archipels bestimmten
Die drei, durch die Unterzeichneten vertretenen Regierungen ver sich gegenseitig, die gegenwärtigen öffentlichen und dieselben durch ihre Vertrete ular Befehlshaber der maritimen Streitkräfte in den östlichen Meeren
genau befolgen zu lassen.
z. Silvela. HlHgsAeHHHHNIU=raxe AHLeae 2
ge Manuel
Großbritanniens und der Plätzen des Sulu⸗Archipels welche ihnen die Aus⸗ macht der Spanische
die vorgenannten Schiffe und
gaben auszunehmen, deren Natur durch das
Noten und offiziellen Mütheifevhen. Spanische Regierung gerichtet haben, der vollständigen Freiheit heilen des Sulu⸗Archipels,
2„
ieser die Anerkennung
— und als Ergebniß ihrer die Unterzeichneten folgende Deklaration ver⸗
28 der direkte Verkehr der Schiffe und der An⸗
in allen seinen Theilen sind für frei
Fischerei, unbeschadet der Rechte, welche durch das gegenwärtige Pro⸗ tokoll in Gemäßheit der folgenden Deklarationen Spanien zugestanden
II.
Die Spanischen Behörden sollen in Zukunft nicht verlangen die Schiffe und die Angehörigen
z Deutschlands, Groß⸗ sich in voller Freiheit oder innerhalb desselben von einem Platze
vorher oder nachher einen be⸗
Behörden eine Erlaubniß ein⸗
ihrerseits sich jeder Hinderung des oben⸗
ohne Ausnahme, außer in den besetzten Plätzen Deklaration III., hindern werden, nicht effektiv besetzten Plätzen die
sowie deren Waaren, wede
Gesundheits⸗ oder anderen Reglement
III.
Spanien im Salu⸗Archipel besetzten Plätzen darf Abgaben und Gesundheits⸗ und andere Re⸗ der effektiven Besetzung der bezeichneten Plätze sich jedoch seinerseits, daselbst die Handels und zur Anwendung der gedachten Anstalten und Beamten zu unterhalten.
ausdrücklich bestimmt, und die Spanische Re⸗ brerseits entschlossen ist, in den besetzten Plätzen in Anwendung zu bringen, über⸗ daß sie in diesen Plätzen keine
zwischen Spanien und irgend einer anderen Macht Auch wird sie dort welche auf den
Anwendung fänden.
daß Spanien andere Punkte im Sulu⸗Archipel indem es daselbst die für die Bedürfnisse des würden
Anwendung der für die gegenwärtig besetzten Plätze vereinbarten Re⸗ geln keinen Einspruch erheben. velche
Um jedoch neuen Reklamationsfällen sich aus der Ungewißheit der Handeltreibenden
Plätze ergeben könnten, welche besetzt und Regle⸗
ments und Tarifen unterworfen sind, wird die Spanische Regierung in jedem einzelnen Falle Sulu⸗Archipel den Regierungen mittheilen und gleichzeitig die amtlichen Zeitungen von öffentlichte Bekanntmachung davon unterrichten. Plätze vereinbarten Tarife und
die effektive Besetzung eines Platzes im Deutschlands und Großbritanniens Handeltreibenden durch eine entspre Madrid und Manila ver⸗ Die für die gegen⸗ Handelsvorschriften Spanien besetzten Plätze erst nach einer
Madrid ab gerechnet, anwendbar S An⸗
oder der andern Plätze zu berühren, der von Spanien nicht be⸗ aus diesem Grunde, noch
Großbritanniens,
weder
Waaren ein Nachtheil verursacht werden darf IV
Deklarationen zu ver⸗ Vertreter, Konsularbeamten und
Wenn die Regierungen Deutschlands und Großbritanniens ihre Zustimmung zu dem gegenwärtigen von vierzehn Tagen von heute an nicht verweigert haben, oder wenn sie ihre Zustimmung vor Ablauf dieser Frist durch ihrer unterzeichneten 2 wärtigen Deklarationen sofort in Kraft treten.
Protokoll innerhalb einer Frist
die Vermittelung
Vertreter erklären lassen, so sollen die gegen⸗
Madrid, den 11. März 1877.
(gez.) Hatzfeldt. Layard.
9 8 nserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prrußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Oeffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
u. dergl. 6 b 3 3. Verkäufe, Verpachtungen. Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
4. Verloosung, u. s8. w. von öffentlichen Papieren.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel 6. Verschierene Bekanntmachungen.
&
Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗
Burean de Mohrenstraße „Invalidendank“
Büttner
A
der deutschen Zeitungen zu Berlin, Nr. mischer 1Berenberpegitionen des Rudolf Mosse, Haasenstein Vogler, G. L. Daube &. Co., E. Schlotte, & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.
8
9. Familien-Nachrichten. beilage.
R
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche eeresern- Auf den Antrag der Königlichen Staatsanwalts haft vom 10. April 1877 ist gegen den Wehrpflichtigen Carl Gustav Maasberg aus Lübbenau, daselbst am 7. November 1852 geboren, auf Grund des §. 140 des Reichs⸗
—
egen die
Strafgesetzbuchs die Untersuchung wegen Vergehens ie öffentliche Ordnung
zr mündlichen Verhandlung der Sache 27. Juni cr., Mittags 12 Uhr, im Sitzungs⸗ Zimmer Nr. 3 an hiesiger Zu diesem Termine wird der
halte nach unbekannte Angeklagte mit der Aufforde⸗ rung vorgeladen, zur festgeseßten Stunde zu er⸗ scheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben
worden. steht am
eröffnet
Gerichtsstelle Termin an. seinem jetzigen Aufent⸗
herbeigeschafft werden können. Im Falle des Aus⸗ bleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. Lübben, den 13. April 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.