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(3 Passagiere und 5 Beamte) verletzt; 5 Thiere getödtet und 26 Fahrzeuge erheblich und 120 unerhehlich beschädigt. Außer den vorstehend aufgeführten Verunglückungen von Personen kamen, größtentheils durch eigene Unvorsichtigkeit hervorgerufen, noch vor: 19 Tödtungen (2 Zasfagiere, 5 Beamte, 3 Arbeiter und 2 fremde Personen); 80 a 5 letzungen (3 Passagiere, 38 Beamte, 29 Arbeiter w. fremde Personen), 5 5 Tödtungen und 1 Verletzung bei beabsichtigtem Selbstmorde. 8 . 88 8 überhaupt beförderten Reisenden wurde von je 4,062,715 Einer getödtet und von je 2,031,358 Einer büaes letzt; von den im Betriebsdienste thätig gewesenen 7 en wurde von je 20,429 Einer getödtet und von je 2850 Einer rIoh Vergleich mit demselben Monate FE“ ergiebt, — unter Berücksichtigung der in becden Zeit⸗ abschnitten gesörderten Achskilometer b und 8 v2 Betriebe gewesenen Geleislängen — daß im “ im März cr. bei 14 Verwaltungen weniger und bei 14 Ver⸗ waltungen mehr und in Summa circa 12 Profent weniger Verunglückungen vorgekommen sind, als im März vorigen
— In ven M 1 det 8 tabellari he Uebersicht der deutschen Zettelbanken vom 30. v. M., die mit folgenden summarischen Daten ab⸗
r heutigen Börsenbeilage befindet sich eine
88 84 e schließt: Es betrug der gesammte Kassenbestand 72 1,671,000 ℳ6 oder 6,063,000 ℳ weniger als in der Vorwoche; der Bestand an Wechseln erscheint mit 630,144,000 ℳ um 11,442,000 ℳ6, und die Lombardforderungen mit 87,786,000 ℳ erscheinen um 4,458,000 ℳ der Vorwoche gegenüber vermehrt; ferner weist auch der Notenumlauf mit 929,610,000 ℳ ein um 27,458,000 ℳ auf, während die täglich fälligen Ver ind⸗ lichkeiten in Höhe von 192,281,000 ℳ einen Rückgang um 7,984,000 ℳ erfuhren; die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten wuchsen um 1,159,000 ℳ auf 94,994,000 ℳ an. 1 — Der zeitige Eigenthümer eines durch Expropriati on verkleinerten Grundstückes hat gesetzlich (§§. 16 und 17 B preußischen Eisenbahngesetzes vom Jahre 1838, 8. 4 des ₰ setzes, betreffend die Ablösung der Reallasten vom Jahre 1850, und §. 57 des Expropriationsgesetzes vom Jahre 1874) ein Vorkaussrecht, wenn in der F olge das erpropriirte Grund⸗ suͤck ganz oder theilweise zu dem bestimmten Zwecke nicht veiter nothwendig ist und veräußert werden soll. Eine. bis⸗ her unentschiedene Frage war jedoch, ob dieses an das Eigen⸗ des durch Exproprigtion verkleinerten Grundstückes
f Vorkaufsrecht erlischt, wenn der Eigen⸗
ck parzellirt und die Theile an verschiedene Personen verkauft, oder ob das Vorkaufsrecht 8 steben bleibt und von den Eigenthümern der einzelnen Thell⸗ gemeinschaftlich auszuüben ist, oder endlich, ob der Eigenthü⸗ ner des Rest⸗ oder Stammgutes (welches auf dem Stamm⸗ folium im Grundbuche eingetragen geblieben ist) ausschließlich ir Ausübung des Vorkaufsrechts befugt ist. Vor Kurzem at das Ober⸗Tribunal, III. Senat (Erkenntniß vom 15. Januar 1877), Anlaß gehabt, sich mit dieser Streitfrage zu b und hat im Gegensatz zu dem Appellationsge⸗
beschäftigen im ( Im Appellation richt zu Breslau entschieden, daß durch die Zertheilung
2 3 S-8 8 . üEEEETWTEEqET *2 mer der einzelnen Theule übergeht, welche es gemein⸗ schaftlich auszuüben haben. Dagegen erklärte das Ober⸗Tribunal den von einer Partei aufgestellten Rechtsgrundsatz: „Das Vor⸗ aufsrecht verbleibt dem Stammgrundstücke, wenn das herr⸗ hende Grundstück parzellirt wird“ — in dieser Allgemeinheit
ür unbegründet. „Die Frage“, führt das Erkenntniß des Ober⸗Tribunals unter Anderem aus, „ob durch die Geltend⸗ machung des gesetzlichen Vorkaufsrechts die Wiedervereinigung des ganzen Grundstücks in seinem zur Zeit der Ex⸗ propriation gewesenen Bestande in der Hand eines Eigenthümers erzielt werden kann, ist für die Wirksam⸗ keit jenes Rechts nicht entscheidend. Die Zusammenhaltung Eigenthums
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in seinen alten Begrenzungen war zur Zeit Gesetzes vom 3. November 1838 nicht Grund⸗ bung, auch würde durch die hier in Rede nungen der Zweck der Wiedervereinigung,
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des in Folge gesetzlichen Zwangs veräußerten theils mit dem
igen Grundstücke kaum erreicht worden sein, da den zur Üickerwerbung berechtigten Eigenthümer nichts hinderte, das wieder erworbene Grundstück sofort anderweit zu verkaufen. Ist aber das Vorkaufsrecht nur eine dem Eigenthümer des berechtigten Grundstücks zugesicherte Werthsergänzung, so geht es auch, wenn dieses in einzelnen Theilen weiter veräußert wird, in der Regel auf die Erwerber dieser einzelnen Theile mit über.“ 1 . Sigmaringen, 6. Mai. (Schw. M.) Gestern Abend ist Ihre Königliche Hoheit die Gräfin von Flandern zu nehrtägigem Besuche bei dem Fürstlichen Hofe hier eingetroffen.
27 Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, i. Vorgestern ist der Landtag wieder zusammen⸗ Demselben wurde im Namen des Herzogs durch den Staats⸗Rath Giseke Mittheilung von der Verlobung des Erb⸗ prinzen mit der Prinzessin Charlotte von Preußen gemacht. Der Landtags⸗Präsident drückte darauf im Namen des Landtags seine Freude und den Wunsch aus, daß diese Verbindung eine für das Land segensreiche sein möge. — Dem Landtag sind eine Anzahl den Etat betreffender Vorlagen und außerdem noch die Verträge über das gemeinsame Ober⸗Landesgericht in Jena und die Gewährung einer Zinsgarantie für ein Priori⸗ tätsanlehen der Saaleisenbahn zugegangen. Sachsen⸗Cokurg⸗Gotha. Coburg, 7. Mai. z.) Der Herzog ist heute Mittag von seiner Nei Oberitalien wieder hier eingetroffen.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Mai. Das „Frem⸗ denblatt“ schreibt: „Der Aufenthalt des Grasen An⸗ drassy in Tiszadose dürfte sich über acht bis zehn Tage er⸗ Dieser Umstand allein beweist, daß die diploma⸗
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strecken. Di tische Situation nach keiner Seite hin einen akuten Cha⸗ rakter trägt. Vor seiner Abreise empfing der Minister
des Aeußern noch den großbritannischen Botschafter Sir An⸗
drew Buchanan, der ihm eine Abschrift der von dem Ka⸗ binet von St. James auf das Cirkular des Fürsten Gort⸗ schakoff ertheilten Antwort übergab.“
—— Ueber den Sommeraufenthalt der Kaiserin sind, wie die „Presse“ erfährt, folgende Dispositidnen getroffen worden: Ihre Majestät reist, wenn die Witterung günstig ist,
am 23 d. Mts. nach Ischl, und verbleibt daselbst bis Ende Juni. Anfangs Juli vegiebt sich Ihre Majestät in Beglei⸗ tung der Erzherzogin Valerie zum Besuche ihes Eltern nach Possenhofen und wird den Monat Juli in Feldaffing zubringen, wo, wie im vorigen Jahre, das dortige Hotel für Ihre Ma⸗ jestät gemiethet ist. Anfangs August kehrt die Ischl zurück, um daselbst bis Ende September zu verweilen.
— (W. T. B.) Der deutsche Botschafter bei der Pforte, Prinz Reuß, ist heute hier eingetroffen und ma hte am Vormittag dem Sektionschef Orezy, welcher den von hier abwesenden Minister des Aeußern, Grafen Andrassy, vertritt, einen Besuch. Prinz Reuß wird, wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, am Freitag seine Reise nach Konstan⸗ tinopel fortseten und dürfte in Triest mit dem diesseitigen
Botschafter bei der Pforte, Grafen Zichy, zusammentreffen, welcher ebenfalls auf seinen Posten zurückkehrt. u Pest, 7. Mai. Die Meldung der „Budap. Corr. gdaß die Regnicolar⸗Deputationen am 15. d. M. in Wien zusammentreten sollen, wird vom „Pester Lloyd dementirt.
— Wie man der W. „Presse“ von hier meldet, sendet das hiesige katholische Kasino eine Adresse an den Papst anläßlich seines Jubiläums, ferner eine Adresse a8 den Fürst⸗ primas, endlich eine dritte Adresse an den Grafen Andras sy, um die Aufmerksamkeit der Regierung auf die bedrängte Lage des Papstes zu lenken.
Schweiz. Bern, 7. Mai. (N. Zürch. Ztg.) Hr. Car⸗ los de Garcin Artin hat das Exequatur als spanischer Konsul für die Schweiz mit Amtssitz in Bern erhalten. dr⸗ Professor Desor, Mitglied des Nationalrathes, ist zum Abge⸗ ordneten und Bevollmächtigten des Bundesrathes für die Un⸗ terhandlung, betreffend Aufstellung einer Fischereiord⸗ nung für die schweizerisch⸗italienischen Grenz⸗ gewässer ernannt worden. — Der belgische Geschäfts⸗ träger in Bern, Herr Dolez, ist zum Gesandten 3 Konstantinopel ernannt worden. — Der Gotth bahn⸗Inspektor Koller ist gestern nach Rom abgereist.
Alkdorf, 6. Mai. (N. Zürch. Ztg.) Die Urn er Landsgemeinde verwarf auf den Antrag des Ingenieurs Siegwart die Steuer pro 1878 und damit auch die Gott⸗
bahn⸗Subvention. . Leee 7. Mai. Bei den Großrathswahlen wurden 65 Radikale und 33 Liberale, worunter Desor und Berthouüd, gewählt. Es werden 5 Stichwahlen nothwendig.
Niederlande. Haag, 9. Mai. (W. T. B.) Dee Petition der niederländischen Bischöfe, die Regie⸗ rung wolle sich bei der italienischen Regierung zu Gunsten der Freiheit und Unabhängigkeit des päpstlichen Stuhles ver⸗ wenden, und wolle ferner die Rechte der mederländischen Ka⸗ tholiken sicher stellen, ist von der Regierung als 1Se begründet und als eine Einmischung in die inneren 28 gelegenheiten Italiens involvirend zurückgewiesen worden.
Belgien. Brüssel, 6. Mai. (Köln. Ztg.) Die bel⸗ gischen Blätter bringen folgende Mittheilung aus der „Italie“ vom 4. Mai, ohne ihrerseits weitere Bemerkungen hinzuzufügen: „Die katholischen Agitationen; haben zwischen Belgien und dem päpstlichen Stuhle Zwistigkeiten
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hervorgerufen, die, wenn sie nicht ausgeglichen werden, Abberufung des Nuntius in Brüssel, Msgr. Vanutelli, herbei⸗ veederene, n ir wifcwöfe einzuwirten, um zatts. den Nuntius katholische Kundgebungen die innere Ruhe des Landes stören. Der Nuntius gab in Folge von Instruktionen aus dem Va⸗ tikan zu verstehen, daß er nicht einschreiten könne, daß seine Intervention einer solchen Seitens des päpstlichen Stuhles gleichkommen würde gegen die Katholiken, welche zu dessen Gunsten handelten. Diese Antwort hat die belgische Regie⸗ rung verstimmt und sie hat Vorstellungen machen lassen, die übrigens sehr freundlich waren. Die Antwort, welche der Nuntius zu geben haben wird, muß zur Folge haben, den Zwist noch zu verschärfen oder den Zwischenfall zu beseitigen. Es scheint, daß im Vatikan die Mäßigung vorwiegt.“ Großbritannien und Irland. London, 9. Mai. (W. T. B.) In der gestrigen Unterhaussitzung bemerkte der Schatzkanzler Northcote bezüglich der Pfingstferien für das Unterhaus auf eine Anfrage, er hoffe, solche für die Zeit vom 17. bis 31. d. M. vorschlagen zu können.
Frankreich. Paris, 7. Mai. Das Schreiben des Justiz⸗Ministers an den Bischof von Nevers, der den Präsidenten der Republik brieflich aufgefordert hatte, zu Gunsten des Papstes einzutreten, lautet nach der „Köln. 3 g.
Monseigneur! Der Präsident der Republik hat das Schreiben erhalten, welches Sie an ihn richteten. Dieses enthält über die aus⸗ wärtige Politik Bemerkungen und Rathschläge, die an die Regierung gelangen zu lassen Ihre Amtsbefugnisse nicht das Recht geben und für welche dieselbe Ihnen die ganze Verantwortlichkeit lassen muß. Vollständig entschlossen, die guten Beziehungen, welche die Regierung mit dem Könige von Italien vereinen, aufrechtzuerhalten und über⸗ zeugt, daß sie auf diese Weise den Interessen des heiligen Vaters eben so sehr dient, wie denen Frankreichs, kann sie nur die Kundgebung mißbilligen, die zu machen Sie für nothwendig er⸗ achtet haben. Genehmigen Sie ꝛc. Der Siegelbewahrer, Justiz⸗ und Kultus⸗Minister: L. Martel.
— Im zweiten Bezirke des Arrondissements Saint⸗Mal (Departement Ille⸗et⸗Vilaine) stand gestern die Wahl eines Deputirten an Stelle des verstorbenen Hrn. Le⸗ Pomellec an. Gewählt wurde ein Gesinnungsgenosse des letzteren, der gemäßigte Republikaner Durand, mit 7347 Stimmen, während der legitimistische Kandidat, von Kerloguen, nur 4975 Stimmen erhielt. — Die britischen Bevoll⸗ mächtigten, welche über den Handelsvertrag verhan⸗ deln, sind mit ihren neuen Instruktionen von London zu⸗ rückgekehrt.
— 8. Mai. (W. T. B.) Der „Moniteur“ schreibt, der Botschafter Vicomte de Gontaut⸗Biron werde heute dem Deutschen Kaiser in Metz seine Huldigungen darbringen. kommen freundschaftlichen Beziehungen, welche zwischen Deutsch⸗ land und Frankreich beständen.
Versailles, 7. Mai. (Köln. Ztg.) Der Senat nahm heute nach einer kurzen Verhandlung den Konsularvertrag mit Griechenland an. Der Minister der Auswärtigen Ange⸗ legenheiten, Herzog Decazes, legte den Vertrag zwischen Frank⸗ reich und Dänemark über die Auslieferung der Verbrecher vor. Sodann beschäftigte sich der Senat mit dem Code rural. (Der ultramontane! Senator, Marquis de Franclieu, hat sich durch seine politischen Freunde bestimmen lassen, die angekündigte Interpellation wegen des Verhaltens, wel⸗
ches die Regierung nach der Tagesordnung Leblond zu beob⸗
Dieser Besuch sei ein neuer Beweis der voll⸗
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achten gedenke, wieder aufzugeben.) — Die D eputirten kammer beschäftigte sich heute mit dem Gemändegesetz. — 8. Mai. (W. T. B.) In der heitigen Sitzung
der Deputirtenkammer lenkte der Deputrte Cassagnac die Aufmerksamkeit des Hauses auf einen in dem in Nancy erscheinden republikanischen Journal „Sentinelle“ veröffentlichten Artikel, welcher Beleidigunger gegen den Kaiser von Rußland enthalte. Der Miniter⸗Präsi⸗ dent Jules Simon erklärte, dieser Artikel sei ine Infamie und er bedauere, daß derselbe im Hause zur Sprache ge⸗ bracht worden sei. Der Minister protestirte gegen die Behaup⸗
tung Cassagnacs, daß man die republikanische Parei für den⸗
selben verantwortlich machen müsse. Auch der Jusiz⸗Minister
bezeichnete den Artikel als verabscheuungswerth und erklärte,
ein solcher Artikel könne nur von einem schlechten Bürger ver⸗
faßt sein. (Lebhaster Beifall.) Der Artikel enthalte Beleidi⸗
gungen gegen den Souverän einer großen Nation, mit welcher
Frankreich bestrebt sei, die freundschaftlichsten Beziehungen zu
unterhalten. Nach dem Gesetze könnten derartige Artikel nur auf
Anklage des betreffenden Botschafters gerichtlich verfolgt werden. Der russische Botschafter habe indessen sich in dieser Angelegenheit gar nicht geäußert, ein Zeichen, daß er den in dem Artikel enthaltenen Angriff verachte. Nichts⸗ destoweniger sei der Redacteur der „Sentinelle“, welcher bereits wegen eines anderen Artikels verurtheilt worden war, aber noch Aufschub erhalten hatte, sofort nach dem Bekanntwerden dieses Artikels festgenommen worden. Der Minister fügte hinzu, daß, wenn der russische Botschafter eine Klage an⸗ strengen sollte, eine eben so prompte wie strenge Justiz gehand⸗ habt werden würde.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Mai. (H. N.) Die Erste Kammer bewilligte gestern nach mehr⸗ sründiger Diskussion eine Staatsunterstützung für Senkung der Seen Hjelmar und Ouismar, in Form eines Darlehens von 2,000,000 Kr., welches, in den Jahren 1878—83 in ver⸗ schiedenenen Raten zahlbar, bis zum Jahre 1887 mit 5 Proz. verzinst werden soll, während vom Jahre 1888 ab die Amortisation ihren Anfang nimmt. — Der besondere Ausschuß für das Vertheidigungswesen hat sein Gutachten über die ihm zugewiesenen 8e schlagsfragen abgegeben; für Unterbesehl und 2. lontärs bei der Indelta⸗Armee ist eine Anschlags⸗ erhöhung von 64,222 Kronen bewilligt, für die Fortifikations⸗ truppen 32,708 Kronen, für eine Volontärschule in Karlsborg 71,000 Kronen, dagegen hegte der Ausschuß die Ansicht „ daß die Anzahl der Volontäre nicht groß genug sei, um auch eine derartige Schule in Vadstena nothwendig erscheinen zu lassen. Als außerordentliche Ausgaben wurden noch bewilligt: 800,000 Kronen zu Barackenbauten auf den Uebungsplätzen, davon 400,000 für 1878, 56,000 Kronen zum Ankauf es 8g⸗ Pferden, 270,000 Kronen für den Bau einer Volontärschu 8 in Karlsborg, für ein gemeinschaftliches Etablissement nach Pavillon⸗System, für das Leib⸗Dragoner⸗Regiment und die Kavallerie⸗Volontärschule 440,000 Kronen, für Kocheinrich⸗ tungen auf den Uebungsplätzen 266,200 Kronen, und für den Ankauf von Betten ꝛc. 834,000 Kronen. Die übrigen Positionen sind in Folge des Reichstagsbeschlusses in der Heeresordnungsfrage als verfallen zu betrachten.
Dänemark. Kopenhagen, 7. Mai. (H. N.) In der Inferartecs He‚kaüls⸗Präsidenten auf die von der A —
U mtort Bereegarhnsubreffe lecht es: „Niemand kann in höherem Grade, als die Regierung, be⸗ klagen, daß das Ansehen und die Stärke unseres kleinen Landes durch inneren Zwiespalt geschwächt wird und daß die gesetzgeberische Thätigkeit fast ganz durch den aufreibenden Parteikampf, der die letzten Reichstagssessionen unfruchtbar gemacht hat, gehemmt wird. Da der Grund dieser Thatsache in dem Bestreben der Linken gesucht werden muß, sich einen entscheidenden Einfluß auf die Zusammensetzung der Regierung und die Verwaltung im Ganzen zu erzwingen, so hat das Ministerium die Ueberzeugung, daß die unberechtigten Forde⸗ rungen dieser Partei bestimmt abgewiesen und definitiv von ihr aufgegeben werden müssen, damit ein gesundes und ruhiges Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Theilen der legis⸗ lativen Gewalt von Neuem eintreten kann.“
— 5. Mai. (H. C.) Der Prediger Holm im nörd⸗ lichen Jütland ist in Folge einer am Sonntag, den 22. April, in der Kirche gehaltenen Rede wegen Majestätsbeleidigung verhaftet worden. — Inzwischen werden dem König fort⸗ während aus allen Theilen des Landes Loyalitätsadressen zugestellt. Die Kopenhagener Adresse hat bisher 16,000 Unter⸗ schriften erhalten. Die Odenseer Adresse wurde dem König vorigen Sonnabend von einer Deputation über⸗ reicht, welcher der König folgende Antwort gab: „Vor Allem bitte ich die Deputation, die Versicherung meiner herzlichsten Freude über die mir überbrachte Adresse und meinen wärmsten Dank für das Vertrauen und die Ergebenheit, welche in der⸗ selben ausgesprochen sind, zu empfangen. Seien Sie über⸗ zeugt, daß meine eifrigsten Bestrebungen stets darauf gerichtet sein werden, daß dieses Vertrauen nie getäuscht werde. Nichts würde mir lieber sein, als immer in voller Ueber⸗ einstimmung mit den Vertretern meines Volkes regieren zu können; aber ich darf und will nicht Forderungen von einem Theile der Vertretung erfüllen, die in der That eine Aenderung der Verfassung bedeuten würden, die zu be⸗ schützen ich besonders berufen bin⸗“ Die Linke hat den Plan, eine Massendeputation an den König zu senden, aufgegeben, und beschlossen, sich jeder Kundgebung dieser Art zu ent⸗ halten. Nur eine kleine Versammlung von Anhängern der Linken, die in Herning, einem jütischen Dorfe, abgehalten wurde, sandte dem Könige ein Telegramm, worin sie er⸗ klärten, daß das Ministerium unberechtigt gewesen sei, ein provisorisches Finanzgesetz zu erlassen, und daß sie das tiefste Mißtrauen zu dem Ministerium Estrup hegten. Auf dieses Telegramm ließ der König durch seinen Kabinets⸗Sekretär antworten, daß die Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit des provisorischen Finanzgesetzes nicht den Wählern des Folkethings, sondern dem Reichsgerichte zustehe, daß das Ministerium sein volles Vertrauen besitze und daß er überzeugt sei, dasselbe wolle und könne die Verfassung schützen“.
Amerika. San Domingo, 6. April. (A. A. C.) Der Präsident Baez sagt in seiner Botschaft an den Kon⸗ greß, daß Hayti durch Unterstützung der Revolutionäre an der nordwestlichen Grenze den Vertrag verletzt habe und verlangt vom Kongreß Verhaltungsmaßregeln. Aus Hayti dagegen melden Berichte vom 30. März, daß daselbst Ruhe berrscht und man keinen Krieg mit San Domingo befürchtet. Die Kaffee⸗Ernte ist ziemlich beendigt. Die nächste, im Sep⸗
tember beginnende Ernte verspricht eine sehr ergiebige zu werden.
Der russisch⸗türkische Krieg.
ersburg, 9. Mai. (W. T. B.) Die Kor⸗ respondenz der „Agence russe“ bespricht die Sendung des Prinzen Heinrich VII. Reuß nach Konstantinopel und hebt das gute Andenken hervor, in dem der Prinz in St. Petersburg steht. Die Thatsache, daß Prinz Reuß die russi⸗ schen Unterthanen in der Türkei zu vertreten habe, werde in St. Petersburg als ein neuer Beweis der freundschaftlichen Beziehungen Deutschlands und Rußlands angesehen.
— (W. T. B.) Der Kaiser empfing gestern im Winter⸗ palais eine Deputation der hiesigen Stadtgemeinde, wobei der Vorstand der Stadtdeputirten eine Ergebenheits⸗ adresse verlas. Dem „Regierungsanzeiger“ zufolge erwiderte Se. Majestät hierauf mit folgenden Worten:
ich war sicher, daß Sie nach meiner Rede in Moskau und meinem Manifeste nur solche Gefühle offenbaren würden, die mir angenehm sind. Sie wissen, ich habe mein Möglichstes gethan, um die Sache friedlich zu erledigen und um dem Ver⸗ gießen theuren russischen Blutes und den Störungen der Industrie vorzubeugen. Es hat dem Allmächtigen gefallen, uns die Pfade zur Erreichung unseres Zieles vorzuzeichnen, lassen Sie uns denn auf die ⸗Gnade Gottes bauen. Die von Ihnen ausgedrückten Gefühle freuen mich um so mehr, als ich in denselben nicht Worte, sondern Thaten erblicke. Die von Ihnen dargebrachten Gaben werden die Opfer, die in solcher Sache unvermeidlich sind, erleichtern. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen und bitte, meinen Dank der ganzen Stadt⸗ gemeinde auszudrücken.“
Bukarest, 8. Mai. (W. T. B.) Nach hier eingegan⸗ genen Nachrichten haben die Türken von ihren Stellungen bei Widdin aus das Bombardement auf Kalafat eröff⸗ net. Die rumänischen Batterien erwidern das Feuer.
— 9. Mai. (W. T. B.) Das Feuer der türkischen Batterien auf Kalafat ließ gestern Abend gegen 5 Uhr nach, die türkischen Geschosse erreichten Kalafat nicht; durch die rumänischen Geschütze, welche von Kalafat aus das Feuer erwiderten, wurden nur die vor Widdin liegenden Schiffe erreicht. — Die Senatoren und die Deputirten haben gestern in Privatversammlungen die Frage der that⸗ sächlichen Theilnahme Rumäniens am Kriege be⸗ rathen; die Majorität der Deputirten ist einem weiteren Vorgehen Rumäniens zugeneigt, die Majorität der Senats⸗ mitglieder hat sich noch nicht bestimmt schlüßig gemacht. (ecfr. bezüglich der hier gemeldeten Haltung des Senats die ab⸗ weichende heutige unten folgende Meldung der Wiener
(W. T. B.) Die Regierung erklärt offiziell, daß die Nachricht, wonach die rumänische Armee mit der russischen verschmolzen oder von russischen Komman⸗ danten besehligt werden sollte, unbegründet ist.
Wien, 8. Mai. (W. T. B.) Wie der ‚Politischen Kor⸗ respondenz“ aus Bukarest vom heutigen Tage gemeldet wird, ist die rumänische Regierung mit Rücksicht auf die Eventualität einer baldigen militärischen Aktion der rumänischen Armee damit beschäftigt, die der Kammer vorzuschlagenden nothwen⸗ digen Finanzmaßnahmen vorzubereiten. — Derselben Korrespondenz geht aus Rustschuk die Nachricht zu, Seitens des Oberkommandos der türkischen Armee sei angeordnet wor⸗ den, alle im Bereiche der türkischen Donauflotille befindlichen Schiffe und Schiffsladungen, ohne Unterschied der Nationalität, unter Vorbehalt des späteren Regresses der Eigenthümer, mit Beschlag zu belegen. Die Türken wollen auf diese Weise verhindern, daß die Russen Schiffe zum Brückenschlagen vorfinden.
— 9. Mai. (W. T. B.) Wie der „Presse“ aus Kon⸗ stantinopel gemeldet wird, ist daselbst am Sonntag in den Moscheen die Annahme des Titels „Vertheidiger des Glaubens“ durch den Sultan verkündet worden. Die Pforte will für den Nothfall das mit diesem Titel verbundene Recht des Sultans, einen Theil der Einkünste der Moscheen für Glaubenszwecke einzuziehen, in Anspruch nehmen. — Dem⸗ selben Blatte geht aus Bukarest die Meldung zu, das rumä⸗ nische Ministerium habe beschlossen, einen Appell an die europäischen Mächte zu richten wegen der von der Pforte ausgeübten Gewaltthaten, wie Beschießung offener und be⸗ satzungsloser Städte, Schiffsraub ohne Kriegserklärung Seitens der Pforte oder Aggressive Seitens Rumäniens. Letzteres werde jetzt jeden Angriff zurückweisen. — Die Türken haben heute Oltenitza, Piket, Korabia und Gura Jalomnitza (kleine rumänische Orte an der Donau. D. Red.) beschossen. Bei Piket (am Ausflusse des Schil. D. Red.) plünderten und verbrannten Baschi⸗Bozuks mehrere Schiffe, darunter auch zwei österreichisch. — Der Senat und die Deputirten⸗ kammer werden in den nächsten Tagen eine gemeinsame Sitzung abhalten. Man glaubt, daß Beschlüsse wegen der Unabhängigkeitserklärung gefaßt werden würden.
— (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Presse“ aus Bukarest hat gestern eine Privatkonferenz von Senatoren und Deputirten stattgefunden, in welcher Rosetti in begeisterter Rede zur Einigkeit ermahnte und be⸗ antragte, in der morgenden öffentlichen Sitzung der Kammern die Unabhängigkeit Rumäniens zu proklamiren. Der Antrag wurde angenommen. Der Minister⸗Präsident Bratiano wohnte der Versammlung bei.
— (W. T. B.) Die Zeitungsnachricht, der öster⸗ reichische Botschafter, Graf Zichy, habe von dem Grafen Andrassy den Auftrag erhalten, der serbischen Regierung für eventuelle Fälle eine Okkupation des serbischen Ge⸗ biets durch österreichische Truppen anzubieten, wird unterrichteterseits als unbegründet bezeichnet.
London, 8. Mai. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte der Staatssekretär des Krieges, Hardy, auf eine Anfrage des Deputirten Hayter, es existire keine spezielle Liste derjenigei Truppen, welche für den Dienst im Aus⸗ lande bereit gehalten würden. — Unter⸗Staatssekretär Bourke erwiderte dem Deputirten Hubbard, die Regierung könne der Pforte das Recht, Blokade⸗Reglements zu veröffentli⸗ chen, nicht abstreiten. Die Pforte habe sich übrigens bereit erklärt, die Frist zum Auslaufen aus den blokirten Häfen für die englischen Schiffe um einige Tage zu verlängern.
Sullivan wünscht zu wissen, welche Bedeutung der gestrigen Aeußerung des Staats⸗Sekretärs des Innern, Croß, England werde Egypten gegen eine Intervention oder gegen einen Angriff vertheidigen, beizulegen sei. Sei es die Absicht der Regierung, Egypten durch Entsendung von Truppen in den Stand zu setzen, als kriegführende Macht an dem Kriege theilzunehmen, ohne sich selbst der Gefahr der Wiedervergeltung solcher Feindseligkeiten auszusetzen? Oder solle
„Ich danke
nen, meine Herren, für di en ausgedrückten Gefühle; 8 2 Gmmen X Ihnen, H ür die soeb ge en Gefuͤhle: batte statt, in deren Verlauf Seitens der
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die Erklärung von Croß bedeuten, die englische Regierung sei entschlossen, die englischen Wafsen gegen Rußland zu
wenden, sobald Letzteres einen Angriff auf Alexandrien unter⸗
nehme? Sei endlich die an die Türkei und Egypten er⸗ gangene Mittheilung, daß ihre Haupthäfen mehr oder minder gegen die Feindseligkeiten Rußlands geschützt werden würden, in der That und dem Wesen nach nicht eine Verstärkung ihrer Kraft und eine Abweichung von der durch England angekün⸗ digten strikten Neutralität? Schatzkanzler Northcote erklärte, Sullivan hätte seine Interpellation zum Voraus ankündigen müssen, worauf Sullivan deren Wiederholung für nächsten Montag anzeigte. Hierauf wurde die gestern vertagte Be⸗ rathung der Resolutionen Gladstone'’s fortgesetzt.
Ueber die Gladstone'schen Resulutionen fand eine sehr lange, schließlich auf nächsten Donnerstag vertagte De⸗ Deputirten beson⸗ ders Roebuck für die Regierung eintrat, während Lowe hef⸗ tige Angriffe gegen die Regierung richtete, welche England isolire.
Im Oberhause griff der Herzog von Rutland die Regierung wegen der Antwort Lord Derby's auf das russische Cirkularschreiben an. Derby bestritt, daß seine Depesche große Unruhe in Europa erzeugt habe und vertheidigte deren Inhalt. England habe dem Berliner Me⸗ morandum nicht zustimmen können, weil es dadurch mit Ruß⸗ land zusammen in einen Krieg gegen die Türkei hineingezogen sein würde. Er zweifle auch nicht an der Aufrichtigkeit der Erklärung, die s. Z. dem Botschafter Loftus durch den Kaiser Alexander ertheilt worden sei; aber man dürfe doch nicht aus dem Auge verlieren, daß zu jenem Zeit⸗ punkt die russische Armee bereits für den Krieg vor⸗ bereitet war und daß die Erklärung des Kaisers von Rußland in Moskau vor aller Welt offen vorlag. Zum Schluß erklärte sich Derby noch gegen die fortgesetzten Anfragen über delikate Fragen des Völkerrechts. Lord Granville erklärte, er könne Derby's Antwort auf das Gortscha⸗ koffsche Cirkular weder billigen, noch tadeln, seiner Ansicht nach sei dieselbe mehr für England selbst bestimmt. Der Lord Kanzler Cairns trat für die Derby'sche Depesche ein, die die Ansichten der Regierung und, wie er glaube, auch die⸗ jenigen des Landes über die in dem Rundschreiben des Fürsten Gortschakoff behandelte Frage wiedergebe.
— 9. Mai. (W. T. B.) Die Meldung der „Times“, ein Abgesandter des Emirs von Kaschgar habe dem Sultan Hülfstruppen gegen Rußland angeboten, wird von zuständiger Seite als unbegründet erklärt. Der „Morningpost“ zufolge wäre General Simons zum Ober⸗ befehlshaber der Armee ausersehen, die eventuell nach dem Orient abgehen würde.
— (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ wird aus Erzerum vom 8. d. gemeldet: Die Russen haben Soghauli eingeschlossen und konzentriren ihre Kräfte, augenscheinlich um Moukhtar Pascha bei Bardiz⸗ Venikoy anzugreifen. Die Russen haben Bajazid ver⸗ lassen, nachdem sie daselbst eine russische Verwal⸗ tung eingerichtet haben. Sie marschiren in der Rich⸗ tung auf Khamour Antob, indem sie Kara Kilissa und Alaskird zur Rechten liegen lassen.
Paris, 9. Mai. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach wird das französische Kabinet das Cirkularschreiben ves Fürsten Gortschakoff nur mit einer einfachen Empfangsbestätigung beantworten.
— Der Tagesbefehl, den der Kaiser Alexander vor seiner Abreise von Kischeneff an den Großfürsten⸗ Oberbefehlshaber richtete, lautet:
„Ew. Kaiserliche Hoheit!
Bei einer Revue eines großen Theils der Truppen der aktiven Armee habe Ich dieselben zu Meiner größten Befriedigung in dem ausgezeichnetsten Zustande gefunden, welcher als Unterpfand des Er⸗ folges in der heiligen Sache dient, zu der sie gegenwärtig berufen sind. Das muntere und gesunde Aussehen der Leute, der ausgezeich⸗ nete Kampfesmuth und vorzügliche Sanitätszustand der Armee kenn⸗ zeichnen die unermüdlichen Mühen und die erleuchtete Sorgfalt ihres muthigen Oberkommandirenden und geben Mir die vollste Zuversicht, daß diese vortrefflichen Truppen in der bevorstehenden Campagne den Ruhm Unserer Waffen aufrecht halten werden.
In dem Wunsche, Eurer Kaiserlichen Hoheit aufs Neue Meine herzliche Erkenntlichkeit für Ihren dem Thron und Vaterland ge⸗ leisteten, beständig musterhaften, ausgezeichnet eifrigen Dienst und für die Mühe, die Ihnen anvertraute aktive Armee in den gegenwärtigen glänzenden Zustand zu bringen, habe Ich Sie zum Chef des 53. Wol⸗ hynischen Infanterie⸗Regiments ernannt.
Ich bleibe Ihnen unveränderlich gewogen.“
Das Original ist von Sr. Majestät dem Kaiser Eigenhändig
unterschrieben: . “ „Ihr Sie aufrichtig liebender
Alexander.“
Kischeneff, 17. April 1877.
Konstantinopel, 6. Mai. Dem W. Fremdenbl.“ wird von hier gemeldet: Eine Irade des Sultans ernennt den gewesenen Haremshüter des Großscheriff zu Mekka, Hadschi Izzet Effendi, zum Führer der „heiligen Karawane (Emir⸗el⸗Sureja)“, die sich schon in einigen Ta⸗ gen von hier mit kostbaren Geschenken des Sultans, der Kai⸗ serlichen Familienmitglieder und der hohen Staatswürden⸗ träger, nach Mekka und Medina begeben wird, und wer⸗ den in diesem Erlasse alle Statthalter der Provinzen, durch welche diese Karawane ihren Weg nach Arabien nehmen wird, aufgefordert, derselben allen möglichen Schutz und jegliche Hülfe angedeihen zu lassen. Der Führer dieser Karawane wird auch eigenhändige Schreiben in arabischer Sprache vom Sultan, dessen Bruder Rechad Effendi, dem Großvezier, dem Scheikh⸗ ul⸗Islam und von Savfet Pascha an den Großscheriff von Mekka mitnehmen. Dieser Führer wurde vor einigen Tagen vom Scheikh⸗ul⸗Jslam, der ihn dann auch dem Sultan vorstellte, in einer längeren Audienz empfangen, wobei er mündlich beauftragt wurde, den Bewoh⸗ nern der genannten heiligen Städte mitzutheilen, daß Ruß⸗ land, das alle nichtorthodoxen Religionssekten in seinem Reiche aufs Heftigste verfolgt, nun auch das Haupt des Islam aus Europa zu verdrängen suche, um so desto leichter seine eigenen mohamedanischen Unterthanen zum Uebertritt zum Christenthume zwingen zu können. Der Sultan habe sich daher entschlossen, alle Gläubigen zum Kampfe gegen das „glaubenraubende Rußland“ auf⸗ zurufen, damit dieselben ihre Glaubensbrüder in der Krim, im Kaukasus und in Central⸗Asien, die noch immer unter dem russischen Joch seufzen, vor dem Ver⸗ luste ihres Seelenheils schützen mögen. Der Großscheriff werde daher im Auftrage des Sultans Tag und Nacht, sowohl an der südlichen Pforte deer Kaaba zu Mekka, als auch am Grabe Mohameds zu Medina öffentliche Gebete
für den Sieg der türkischen Waffen veranstalten lassen, und mögen nun diese Bewohner sich nur recht zahlreich daran betheiligen. Auch sei es möglich, daß der Sultan, wenn er aus diesem Kampfe siegreich hervorgeht, nach Beendigung def⸗ selben eine Wallfahrt nach Mekka und Medina machen werde, und werde er dann die Bewohner dieser zwei Städte für ihre Ergebenheit gegen das Haus Osman reichlich be⸗ lohnen.
— Gegenüber den Meldungen aus Konstantinopel, daß Jakub Beg Khan einen Abgesandten an den Sultan senden oder sogar selbst dort erscheinen werde, um seine Dienste der Pforte gegen Rußland anzubieten, melden die „Turk. Wedom“: „Jakub Beg befindet sich noch in Taksup. Unlängst berief er seinen zweiten Sohn Chak Kula Beg zu sich, übergab ihm den Oberbefehl über die Truppen und unternahm selbst eine Wallfahrt nach der hinter Kunja⸗Turfan gelegenen Höhle Aschobi⸗Koaf. Nach Gerüchten soll er sich dann in die Stadt Kurele — auf der Straße von Kutscha nach Kaschgar, einige Tagereisen von der letzteren Stadt ent⸗ fernt — begeben wollen, woselbst er die russische Gesandt⸗ schaft empfangen wird.“
— Das W. „Fremdenbl.“ schreibt unterm 7.:
„In Vervollständigung unserer gestrigen Nachrichten können wir heute mittheilen, daß die diesseitigen Aeußerungen in der Frage der Donauschiffahrt bereits nach St. Petersburg und Konstantinopel abgegangen sind. Die⸗ selben drücken das Begehren und gleichzeitig das Erwarten aus, daß die Donauschiffahrt nicht weiter werde beeinträchtigt werden, als eben in Folge der militärischen Operationen un⸗ vermeidlich ist, und betonen ausdrücklich, daß der Kaiserstaat nicht gestatten könne, daß die jetzigen Ausnahmsverhältnisse in irgend einer Weise als Präzedenz dienen können, um die vertragsmäßig garantirte Freiheit der Donau vielleicht in Hin⸗ kunft zu schädigen oder auch nur in Frage zu stellen.“
Ferner schreibt dieses Blatt: „Das Erscheinen der österreichisch⸗ungarischen Neutralitäts⸗Erklärung dürfte noch einige Zeit auf sich warten lassen; dieselbe wird in Form von analogen Ministerial⸗Verordnungen, die auf Grund Allerhöchster Entschließungen ergehen, in Wien und Pest gleichzeitig verkündet werden. Es ist überflüssig, zu be⸗ merken, daß jeder österreichisch⸗ungarische Unterthan, der nach Erlaß einer solchen Neutralitäts⸗Erklärung in den Dienst eines der kriegführenden Theile tritt, die völkerrechtlichen Vorschriften über Handelsschiffe der Neutralen verletzt u. s. w. auf keinerlei Schutz von Seiten des Reiches zu rechnen hat und sich den Strafen des Gesetzes eventuell aussetzt.“
— Eine Korrespondenz der „Daily News“ aus Kon⸗ stantinopel, 5. Abends, bespricht das Vorhaben der Türken, das Gebiet in der Dobrudscha zwischen Toulcha und Tscher⸗ navoda bei Ankunft der Russen zu verwüsten. Die Vertreter Frankreichs, Oesterreichs und Griechenlands remonstrirten bei Safvet Pascha und hielten bis spät Abends Berathung unter dem Vorsitze des britischen Botschafters Mr. Layard. Nach neu einlaufenden Telegrammen erwiderte der Kommandant, er müsse seine Befehle ausführen. Die moslemitischen Ein⸗ wohner strömen alle nach Süden, kaum einer ist übrig. Die Konsuln fürchten eine Wiederholung der bulgarischen Greuel, da 40,000 Baschi⸗Bozuks nur auf das Zeichen für die Zer⸗ störung warten. — Dieselbe Korrespondenz meldet, man fürchte in Konstantinopel, die Verluste bei Kars seien sehr be⸗ deutend. Die Absendung von Telegrammen werde bedeutend gehindert.
— Jüngst ist ein neues Blaubuch zur orientalischen Frage, 355 Seiten stark, dem englischen Parlamente vorge⸗ legt worden. Es enthält 520 Schriftstücke, beginnt mit einem vom 16. Dezember 1876 datirten Berichte des Konsuls Bar⸗ ker über das sogenannte „organische Gesetz“ auf Kreta und die Unzufriedenheit der dortigen Bewohner, und schließt mit einem Briese Lord Derbys an Mr. Jocelyn, datirt vom 12. April 1877, der schon bekannt ward und tiefes Bedauern ausdrückt über die Ablehnung des Protokolls.
Paris, 7. Mai. Das „Journal officiel“ veröffentlicht folgende Note: „Nachdem die Regierung der Republik be⸗ schlossen hat, in dem Kriege, welcher zwischen Rußland und der Türkei ausgebrochen ist, eine strenge Neutralität zu beobachten, glaubt sie den Franzosen, gleichviel ob sie sich in Frankreich oder im Auslande aufhalten, in Erinnerung bringen zu sollen, daß sie sich jeder Handlung zu enthalten haben, welche eine Uebertretung der französischen Gesetze oder des Völkerrechts bedeutet und als ein feind⸗ seliger Akt gegen eine der beiden Theile oder als mit einer gewissenhaften Neutralität unvereinbar angesehen wer⸗ den könnte. Insbesondere ist ihnen untersagt, sich in der Landarmee oder auf den Kriegsschiffen eines der beiden Theile anwerben zu lassen oder Dienste zu nehmen oder bei der Equipirung oder Ausrüstung eines Kriegsschiffes mitzuwirken. Die Regierung erklärt ferner, daß es keinem Kriegsschiffe der beiden kriegführenden Theile erlaubt sein soll, in den Häfen und Rheden Frankreichs und der Kolonien mit Prisen einzu⸗ laufen und sich länger als vierundzwanzig Stunden aufzu⸗ halten, es sei denn, daß dieser Aufenthalt durch zwingende Umstände geboten sei. Desgleichen darf in den besagten Häfen und Rheden kein Verkauf von Prisen stattfinden. Wer diesen Verboten zuwiderhandelt, darf auf keinen Schutz der Regierung oder ihrer Vertreter gegen die etwaigen Akte oder Maßnahmen der Kriegführenden Anspruch machen und wird außerdem gegebenen Falls nach den Staatsgesetzen verfolgt werden.“ 1
— Die W. „Presse“ v. 7. enthält folgende Telegramme:
Tiflis, 6. Mai. Seit Donnerstag (3. Mai) haben keine Gefechte stattgefunden. Die Cernirung von Kars ist beendet; das russische Hauptquartier steht zwei Meilen westlich Kars zwischen Winsikew und Hadschi⸗ Wali. — Ba⸗ jazid wird mit russischen Geschützen armirt. General⸗ Lieutenant Tergusakoff hat dort bereits die russische Ver⸗ waltung eingeführt. In der Nähe von Bajazid befinden sich keine türkischen Truppen mehr. “
Jassy, 6. Mai. Großfürst Nikolaus wird nicht mehr nach Kischineff zurüchkehren. Gestern kamen die letzten Ab⸗ theilungen der 15. Infanterie⸗Division General⸗Lieutenant Schostak nach Kilia, wo sich auch das Hauptquartier des VII. Armee⸗Corps Ganezkij II. befindet. — Das IX. Armee⸗Corps Krüdener III. wird in den nächsten Tagen den Pruth über⸗ schreiten. Die 9. Kavallerie⸗Division Loschkareff III. soll diesen Fluß bei Gudetschani und Ljeka (drei Meilen nördlich und üdlich Leowe.) übersetzen. “
— In Ermangelung neuer Nachrichten ergänzt der „Russ. Invalide“ vom 1. Mai die früher gebrachten Meldungen vom asiatischen Kriegsschauplatz über die Vorgänge bis
1 27. April durch folgende Einzelheiten: Bei dem allseitigen