London, Montag, 14. Mai, Vormittags. Seitens des Rathes der evangelischen Allianz ist dem Deutschen Kaiser eine Adresse zugesandt worden, in welcher als Ort für die Ab⸗ haltung der nächstjährigen Generalkonferenz von Christen verschiedener Nationen Basel statt Berlin vorgeschlagen und die Zustimmung Sr. Majestät hierzu nachgesucht wird.
Nr. 19 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Handbuch des Deutschen Reichs für das Jahr 1877; Haupt⸗Sachregister zum Reichs⸗Gesetzblatt für 1867 — 1876; Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. — 28 Goldankäufe Scitens der Reichsbank; Nachweisung der
is Ende April 1877 stattgehabten Ausführung des Gesetzes, betref⸗ fend die Ausgabe von Reichskassenscheinen vom 30. April 1874. — Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. — Handels⸗ und Gewerbewesen: Ertheilung einer Approbation als Arzt. — Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes. — ö Fell. und Steuerwesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend Zollpflichtig⸗ keit von Postsendungen; Verzeichniß der den Direktivbehörden und Hauptämtern zur Kontrole der Zölle und Verbrauchssteuern beigeord⸗ neten Beamten. — Militärwesen: Abänderung des Schemas für die Quittungsbücher der Militärpensionäre der Unterklassen. — Konsulat⸗ wesen: Entlassungen.
— Nr. 29 des „Amtsblatts der DeutschenReichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügung vom 11. Mai 1877. Postverbindung mit Konstantinopel. — Verfügungen vom 9. Mai 1877. Eröffnung der Eisenbahn zwischen Sorgau und Halbstadt; Eröffnung der Eisenbahn Königsberg in der Neumark⸗Stettin. — Verfügung vom 11. Mai 1877. Postbetrieb auf der Eisenbahn Frankfurt an der Oder⸗Priestewitz.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Bonn, 12. Mai. (B. Ztg.) Gestern Abend starb hier der durch die Hermesianischen Streitigkeiten in weiteren Kreisen bekannt gewordene Geistliche Johann Heinrich Achterfeldt, Professor der e“ an der hiesigen Universität, im fast vollendeten 89. Lebens⸗ jahre.
München, Ende April. (Allg. Ztg.) Die Hof⸗ und Staatsbibliothek hat vor wenigen Tagen eine eben so ergiebige als werthvolle Bereicherung erfahren. Die Zend⸗, Pehlewi⸗ und Sanskrit⸗Handschriften aus dem Nachlasse des Professor
aug, welcher dieselben während eines sechsjährigen Aufenthalts in Indien erworben hat, sind für den Preis von 17,000 ℳ in den Be⸗ sitz der hiesigen Staatsbibliothek übergegangen.
— Der Hansische Geschichtsverein, der in der vorjäh⸗ rigen Pfingstwoche zu Cöln tagte, wird in diesem Jahre seine (siebente) Versammlung in Stralsund, und zwar am 22. und 23. Mai abhalten. Wissenschaftliche Vorträge haben Bürgermeister Dr. Francke in Stralsund (die Nicolai⸗ und Marienkirche in Stralsund), Dr. Koppmann in Hamburg (die Vitalienbrüder) und Professor Dr. Ullmann in Greifswald (die Politik Kaiser Maximilians I in West⸗ friesland) angemeldet. In denselben Tagen wird auch der Verein für niederdeutsche Sprachforschung in Stralsund ver⸗ sammelt sein.
— Am 5. Mai starb in seinem 88. Lebensjahre zu Paris der Ehemiker Caventou, Mitglied der Akademie der Medizin. Seine zahlreichen Denkschriften über Chemie wurden in den Bulletins der Akademie, im „Journal de Pharmacie“ u. s. w. zuerst und dann auch einzeln gedruckt.
Tomsk. Der Kaufmann J. Th. Kamenskij beabsichtigt nach den „Turk. Wed.“ in diesem Sommer aus eigenen Mitteln eine Expedition zur Erforschung des Manassko⸗Urum⸗ tschinskschen Gebietes auszurüsten. Die Expedition wird aus einem Topographen, einem Geologen und einem Botaniker bestehen. In dieser Veranlassung hat der Eeneral⸗Go verneur von Turkestan bei dem Ober⸗Kommandirenden der chinesischen Armee Tso⸗Tsun⸗Tan anfragen lassen, wie es mit der Sicherheit in dem genannten Gebiet beschafen sei, und ob er geneigt sei, die Expedition unter seinen Schutz zu nehmen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. sind die Saaten gut aus dem Winter gekommen und von dem wechselvollen Wetter nur wenig berührt worden, so daß die Hoffnung auf eine zu⸗ friedenstellende Ernte gerechtfertigt erscheint. Für die Bearbeitung
Nur in den Bruchgegenden sind die Bestellungsarbeiten durch die Feuchtigkeit des Bodens verzögert worden. —
Aus Mecklenburg, 9. Mai, wird dem „H. C.“ geschrieben: In den letzten vier Wochen hatten wir andauernd östlichen, nörd⸗ lichen und nordwestlichen Wind, an drei auf einander folgenden Ta⸗ gen aber Sturm aus Nordost. Nachts fror es dickes Eis, während Tags über fast immer die Sonne schien. Regen fiel in dieser ganzen Zeit kein Tropfen, dagegen in der Nacht vom 2. zum 3. Mai meh⸗ rere Zoll Schnee. In Folge dessen sind die schönen Hoffnungen, welche der Landmann im Fünfang des vorigen Monats hegte, zu Grabe getragen und man fürchtet mit Grund, die diesjäh⸗ rige Ernte dürfte ebenso schlecht wie die vorjährige werden. Der Roggen, welcher vor vier Wochen durchweg brillant stand, sieht zur Zeit höchst kümmerlich aus. Der Weizen ist noch ungemein weit zurück; vor vier Wochen sah er fast ebenso aus wie jetzt. Auch er hat bereits durch die Kälte und wohl mehr noch durch die dürrenden Winde sehr gelitten, immer aber wird er sich, wenn jetzt nur günstige Witterung einfällt, noch zufriedenstellend entwickeln können. Die Bestellung des Sommerkorns ist bei dem andauernd trockenen Wetter in letzter Zeit zufriedenstellend und rasch fortge⸗ schritten. Aufgelaufen sind bis jetzt nur Erbsen, Sommerroggen und einiges Mengekorn; Alles hat bereits von den Nachtfrösten ge⸗ litten. Die frischen Kleeschläge, welche so viel versprachen, haben sehr eingebüßt. Die Viehweiden und trockenen Wiesen sind jetzt grasärmer als vor vier Wochen, dennoch gehen in Folge des Futter⸗ mangels schon manche Kühe draußen. Die Meiereierträge sind natür⸗ lich sehr gering und werden das auch fragelos noch für längere Zeit bleiben. Alle Obstbäume haben reichlich Fruchtaugen, doch haben die der Birnen bereits stark durch die Nachtfröste gelitten. — Die wenigen Oelsaaten, welche nahe vor der Blüthe stehen, haben sich nur schwach entwickelt, doch sind sie bis jetzt gesund.
Gewerbe und Handel.
Das durch die Buchdruckerei von Thormann und Geoetsch, Alte Jakobstraße 91, in diesem Jahre zum 2. Male zur Herausgabe gelangte, über 500 Seiten starke Berliner Industrie⸗ und Handels⸗ Adreßbuch (Taschenformat, Preis gebunden 5 ℳ) erweist sich als ein praktisches und nützliches Handbuch. Dasselbe enthält ein Verzeichniß der Behörden, Rechtsanwalte, Makler, der Sehenswürdigkeiten, Hotels ꝛc., dann ein alphabetisches Verzeichniß der Fabrikanten und Kaufleute Berlins mit Hinweis auf die Geschäftsbranche, unter welcher die⸗ selben in dem folgenden Theil aufzufinden sind. Dieses Branchen⸗ register ist ebenfalls alphabetisch geordnet, und nennt außer der Firma auch die Spezialität desselben. Das ganze Material ist übersichtlich und zweckmäßig geordnet.
— Die Generalversammlung der Berliner Holzcomtoir⸗ Akiengesellschaft genehmigte den Antrag, das Aktienkapital durch Rückkauf eigener Aktien im Betrage von 1,500,000 ℳ auf 4 500,000 ℳ zu reduziren. .
— Die Liquidatoren der Aktien⸗Gesellschaft Germania bringen die erste Rate von 25 % pro Aktie aus der Liquidations⸗ masse zur Auszahlung.
Magdeburg, 12. Mai. (W. T. B.) Das Direktorium und der Ausschuß der Magdeburg⸗Halberstädter Bahn haben heute beschlossen, nach Rücklegung einer Million Mark zur Spezial⸗ reserve eine Dividende von 8 % zur Vertheilung zu bringen.
— Dem „H. C.“ zufolge wird die für die Zeit des Deutschen Droguisten⸗Kongresses in Hamburg in Aussicht genommene Ausstellung von Droguen, Chemikalien ꝛc. am 3., 4. und 5. Juni d. J. im Gesellschaftshause „Erholung“ stattfinden.
— Aus Westfalen geht der „Wes. Ztg.“ die Nachricht zu, daß behufs Verwerthung und völliger Ausnutzung der während der letzten drei Jahre zu Gunsten des Exports westfälischer Stein⸗ kohlen gemachten Anstrengungen eine größere Zahl der bedeutend⸗ sten Steinkohlenbergwerksgesellschaften in Westfalen, welche alle bis⸗ her von England exportirten Sorten von Kohlen und Kokes in wenigstens gleich vorzüglicher Qualität zu liefern vermögen, zu einem Verein zusammengetreten sind, welcher be weckt, westfälische Kohlen und Kokes nach deutschen und außerdeutschen Seehäfen zum Ver⸗ sandt zu bringen. Der Verein trägt den Namen „Westfälischer Kohlenausfuhrverein“, ist in Düsseldorf domizilirt und hat sein Geschäftslokal Steinstraße 13 b. daselbst. Zum Präsidenten des Aufsichtsrathes ist Hr. W. T. Mulvany, Dusseldorf gewählt und als Hauptvertreter des Vereins Hr. Carl Breuer, Düsseldorf bestellt, welchem die Leitung aller Geschäftsoperationen des Vereins zusteht. Der neue Verein eröffnete seine Geschäftsthätigkeit mit dem 1. Mai d. J.
— Der Jahresbericht der Stuttgart enthält folgende Daten:
Lebensversicherungsbank Der reine Versicherungsstand
hob sich von 25,574 Personen mit 102,584,500 ℳ auf 27,112 Per⸗
sonen mit 114,686,700 ℳ Die Prämieneinnahme stieg auf
3,898,684 ℳ und die Total⸗Jahreseinnahme auf 5,018,133 ℳ Für
311 Sterbefälle wurden verausgabt 1,365,052 ℳ, für noch zu er⸗
ledigende 54 Fälle 226,537 ℳ reservirt, an die Feenseers .
eine Dividende von 716,385 ℳ vertheilt, der Bankfonds um
2,297,295 ℳ vermehrt und dadurch auf 21,713,780 ℳ gebracht.
Für die Lebensversicherten verbleibt ein Nettoüberschuß von 1,092,200 ℳ, wodurch der Dividendenfonds auf 4,494,226 ℳ anwächst. Dividende vertheilt die Bank pro erstes Semester 1877: 38 % und vom 1. Juli 1877 bis 30. Juni 1878: 37 % der Prämie.
Wien, 13. Mai. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Donau⸗ Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft hat beschlossen, eine Dividende von 15 Fl. 75 Kr. pro Aktie zur Vertheilung zu bringen und 1,821,000 Fl. zu Abschreibungen zu verwenden. — Der Bankverein hat den Lombard der Sekondprioritäten der Al⸗ brechtsbahn auf 3 Monate verlängert. — Der Rechnungsabschluß
der Böhmischen Westbahn weist eine Brutto⸗Einnahme von
3,251,716 Fl. auf, die Betriebsauslagen betragen 1,385,002 Fl. Nach der Verzinsung der Herkissen und Aktien verbleiben 1,999,040 Fl. zur Disposition der Generakversammlung. 8
— 14. Mai. (W. T. B.) Die heutige Generalversamm⸗
lung der Karl⸗Ludwigsbahn beschloß die Vertheilung einer 8
Superdividende von 2 %. Das Gesammterträgniß ist somit 7 %; der Julicoupon wird mit 9,45 Fl. pr. Aktie und 4,20 Fl. pr. Ge⸗ nußschein eingelöst.
— Die St. Petersburger Diskontobank hat dem Ge⸗ schäftsbericht zufolge in 1876 einen Gewinn von 1,540,000 Rubel
erzielt, aus welchem eine Dividende von 11,8 % (1875: 9,3 %) an die 8
Aktionäre vertheilt wird. 8
Washington, 12. Mai. (W. T. B.) Der Schatzsekretär hat gestern an das mit der Emission der 4 ½ prozentigen An⸗ leihe beauftragte Syndikat für 5 Millionen Dollars Obli⸗ gationen dieser Anleihe zu pari gegen die entsprechende Summe in
Gold verkauft. Die Regierung beabsichtigt für diesen Betrag, sobald 5
sie es für angemessen erachtet, Schatzbillets auszugeben, um so einen
Schritt zur Wiederherstellung der Metallzahlungen zu thun. New⸗York, 12. Mali. (W. T. B.) Der Contanten⸗
Erport betrug in der abgelaufenen Woche 3,178,000 Dollars.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Eisenbahn zwischen Sorgau (Station der Breslau⸗ Freiburg⸗Waldenburger Bahn) und Halbstadt (Station der öster⸗ reichischen Staatseisenbahn) wird am 15. Mai eröffnet. Die Eisenbahn zwischen Cüstrin und Stettin, welche am 16. No⸗ vember 1876 auf der Strecke Cüstrin⸗Königsberg in der Neumark eröffnet worden ist, am 15. Mai auch auf der Schlußstrecke Königsberg i. d. Nm.⸗Stettin für den allgemeinen Verkehr in regel mäßigen Betrieb genommen werden.
Crefeld, 2. Mai. Das Rhein⸗Maas⸗Kanal⸗Comité trat, wie die „Cref. Z'g.“ berichtet, am 29. April im hiesigen Rath⸗ haussaale mit den Landräthen und Bürgermeistern der Kreise Kem⸗ pen und Geldern zusammen, um über das Reskript des Handels⸗ Ministers vom 27. März d. J. in Berathung zu treten. Nach län⸗ gerer Verhandlung, in welcher über die Refultate der von den Vor⸗ sitzenden unternommenen Reise nach dem Haag, sowie über die wei⸗
teren zur Förderung des Unternehmens geschehenen Schritt⸗ Bericht
erstattet wurde, faßte die Versammlung einstimmig folgenden Be⸗
schluß: „Es sollen die betheiligten Herren Landräthe gebeten werden,
die Bildung von Lokalcomités für jeden Kreis in die Hand zu neh⸗ men, bestehend aus geeigneten Perfönlichkeiten (insbesondere auch Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine). Den Lokalcomités werden Denkschriften und Spezialpläne vorgelegt werden, um die Größe der für das Kanalprojekt abzutretenden Grundstücke übersehen und den ungefähren Preis derselben feststellen zu können; sodann wird das Hauptcomité zur weiteren Beschlußfassung wieder zusammen treten. Der Präsident von Rath wird inzwischen das Interesse der drei landwirthschaftlichen Lokalabtheilungen rege machen.“
Baltimore, 9. Mai. Das Postdampfschiff „Nürn⸗ berg, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 25. April von Bremen abgegangen war, ist gestern hier angekommen.
New⸗York, 11. Mai. Das Postdampfschiff „Rhein“, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 28. April von Bremen und am 1. Mai von Southampton abgegangen war, ist heute wohlbehalten hier angekommen.
— 12. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer „Canada' von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist heute hier eingetroffen.
2
der Felder war das vorwiegend milde Wetter im Winter sehr günstig. gek eüehühk
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Berlin, 14. Mai 1877. 8
Das Programm für die am 28. und 29. Mai in Berlin statt⸗ findende Generalversammlung der deutschen Gesellschaft zur Rettung Shetsb Figes ist, wie die „Nat. Ztg.“ mittheilt, folgendermaßen festgestellt. Am Nachmittag des 28. Mai finden Uebungen mit dem Raketenapparat, unter Leitung des Inspektors der Gesellschaft, auf dem Müggelsee von Friedrichshagen aus statt. Am 29. Mai werden die Verhandlungen von 10 Uhr ab in einem der ssraktiongimmer des Reichstagsgebäudes beginnen. An dieselben schließt ich um 6 Uhr Abends ein Festmahl in der Restauration des zoologischen Gartens. Der Vorstand des Berliner Bezirksvereins bereitet die Heraus⸗ gabe einer Festschrift vor, in welcher die Geschichte und die bisherigen Erfolge der deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger dar⸗ gestellt werden sollen.
Köln, 14. Mai. (W. T. B.) Einer Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Athen von gestern zufolge ist von den Schülern der Ecole frangsise d'Archéologie d'Athènes, die auf Milo Ausgrabungen vornahmen, ein Arm mit einem Spiegel aufgefunden worden, die sich als eine Ergänzung der im Louvre befindlichen Venus von
8
Milo darstellen sollen.
London, 12. Mai. (W. T. B.) Nach einem hier einge⸗ angenen Privattelegramm hat in Peru ein großes Erdbeben tattgefunden, durch welches die Stadt IJquiqua fast gärzlich zer⸗ stört worden ist.
3 Taschkent, 10. Mai. Die russische Gesandtschaft hat eine genaue Beschreibung des von ihr bis Kurl zurückgelegten Weges zusammengestellt, und topographische Aufnahmen wie auch baro⸗ metrische Höhenmessungen ausgeführt. Die Mitglieder der Gesandt⸗ schaft, der Artillerie⸗Kapitän Kuropatkin und der Naturforscher Wilken, haben den See Bostan⸗Noor und die Straße bis Karaschar 40 Werst weiter östlich von Kurl erforscht. Der Arzt Dr. Wren hatte eine bedeutende Praxis unter den Eingeborenen, bei denen er überwiegend Augen⸗ und Hautkrankheiten vorfand. Der Stabs⸗ kapitän Ssenorgurow untersuchte die von der Stadt Ak⸗Ssu über den Gebirgspfad Babel nach Karakol führende Straße. Während der Reise wurden verschiedene Kollektionen gesammelt.
8. ————
Im Wallner⸗Theater hat am Donnerstag das bereits angekündigte Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wiener Carl⸗Theaters, der Damen Finalxy, Link, Streitmann, Klein und des Hrn. Eppich, unter Leitung des Hrn. Kapellmeisters Brandl, begonnen. Die Gäste haben für ihr hiesiges Gastspiel eine der neuesten Operetten von Offenbach: „Margot, die reiche Bäckerin“ gewählt, welche in Wien Wochen lang⸗das Repertoir des Carl⸗Theaters beherrscht und dort eine sehr beifällige Aufnahme gefunden hat. Schon seit Jahren beziehen die liner Bühnen
5 * 8
ihren Operettenbedarf von oder über Wien. Das Stück ist nicht reich an Erfindung, weder im Libretto noch in der Musik. Es hat eine auffallende Aehnlichkeit mit einer älteren Schwester, mit Mamsell Angot. Das Libretto, von Meilhac und Halévy verfaßt, gleicht einem lustigen Faschingsspiele, in welchem der übermüthige Gassenhumor sich in seiner Derbheit mit zu großem Behagen breit macht und Allerlei für Witz ausgiebt, was nicht witzig ist. Ort und Zeit der Hand⸗ lung ist Paris unter der Regentschaft im Jahre 1718. Der Mittel⸗ punkt ist ein Friseur Namens Bernadille, der, in komischer Weise in eine Verschwörung gegen den Regenten verwickelt, von der Polizei gesucht und von seiner Geliebten „Toinon“ und ihrer Freundin, der reichen Bäckerin „Margot“, versteckt wird. Das ist so ziemlich der ganze Inhalt. Auch die Musik Offenbachs ent⸗ behrt der Frische und Originalität; der ehedem so fruchtbare Komponist hat sich ausgeschrieben, seine Zeit ist vorüber; er macht jetzt nicht nur bei sich selbst, sondern auch bei Andern in empfindli⸗ cher Weise Anleihen. Nur einzelne Nummern erinnern an seine frühere Erfindungskraft. Wenn trotz dieser Mängel die Operette auch hier mit Beifall aufgenommen wurde, so ist das der gelungenen Darstellung zuzuschreiben. Die Wiener Gäste haben sich im Zusam⸗ menspiel, wie jeder Einzelne in seiner Rolle eine Sicherheit und Leichtigkeit angeeignet, die dem leichten Genre der Operette sehr zu Statten kommt, und werden von den mitwirkenden heimischen Mit⸗ gliedern des Wallner⸗Theaters wirksam unterstützt. Die weibliche Hauptrolle ist in den Händen des Frl. Link, die mit einer wohlklingenden, gut geschulten Stimme ge⸗ wandtes, ansprechendes Spiel verbindet. Frl. Finaly, welche die „Toinon“ darstellt, von früheren Gastspielen im Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen und Woltersdorff⸗Theater hier bereits vortheilhaft bekannt, hat seitdem in Gesang und Spiel noch Fortschritte gemacht. Die beiden anderen Wiener Damen Frl. Klein und Frl. Streitmann haben nur kleine Rollen, denen sie genügen. Den „Friseur Bernadille“ repräsentirt Hr. Eppich, welcher von einem früheren Gast⸗ spiel hierorts als tüchtiger Schauspieler bekannt, für diese Rolle, die leicht zur Uebertreibung verleitet, durch taktvolles Maßhalten und charakteristischen Humor ein Interesse zu erwecken weiß, das sie an sich nicht verdient. Von den heimischen Mitgliedern finden be⸗ sonders die HH. Blencke, Wilken, Engels und Meißner wegen ihres drastisch⸗komischen Spieles Beifall, welches zumal den beiden zuletzt Genannten durch die Abgeschmacktheit ihrer Rollen sehr erschwert wird. Die Ausstattung ist reich und geschmackvoll.
— In den nächsten Tagen gelangt im Residenz⸗Theater abermals eine größere Novität zur Aufführung, das Schauspiel „Freund Fritz“ von Erkmann⸗Chatrian, welches sowohl in Paris wie in Wien viel von sich reden machte. In Paris war das Stück durch die poesievolle Einfachheit des Stoffes und der Behandlung von durchschlagender Wirkung auf das Publikum und wurde von der Kritik als eine Art von literarischem Ereigniß bezeichnet, indem dasselbe gewissermaßen als ein Protest gegen die bisherige Richtung der Ehebruchsdramen aufgefaßt wurde. Die Aufführung am Residenztheater gewinnt dadurch noch ein weiteres Interesse, daß die Hofschauspielerin Frl. Johanna Buska, vom Wiener Feee. darin die weibliche Hauptrolle darstellen wird. Hr. Keppler spielt den David Sichel.
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— Gestern, Sonntag, fand im Krollschen Garten bei überaus zahlreichem Besuch zum e sten Male die vollständig neu eingerichtete Illumination mit Doppeltonzert statt. Da von jetzt ab die Kapelle auch nach der Vorstellung konzertirt, so beginnen an Wochen⸗ tagen die Konzerte um 5 ½ Uhr und die Vorstellung um 6 ½ Uhr.
— Die Mittwochsvorstellung von „Pariser Leben“ im Thalia⸗ Theater findet zum Benefiz für den Hrn. Lorenz statt.
London, 13. Mai. (W. T. B.) Während des gestrigen dritten, sehr zahlreich besuchten Wagner⸗Konzertes hat der Prinz von Wales Richard Wagner seine persönlichen Glück⸗ wünsche zu dem Erfolge seines Unternehmens ausgedrückt.
Eingegangene literarische Neuigkeiten.
Registrande der geographisch⸗statistischen Abthei⸗ lung des Großen Generalstabes. Neues aus der Geo⸗ graphie, Kartographie und Statistik Europas und seiner Kolonien. 7. Jahrg. Quellennachweise, Auszüge und Besprechungen zur laufenden Ortentirung, bearbeitet vom Großen Generalstabe, geographisch⸗statistische Abtheilung. Berlin, 1877. 7. Jahrg. E. Sgfr. Mittler & Sohn. gr. 8. En, 428 S.)
Carl Heymanns Li eraturblatt für Rechts⸗ und Staats⸗ wissenschaft. IV. Jahrg. Nr. 34. April 1877. 8
Bibliothek für Wissenschaft und Literatur.
Historische Abtheilung. 6. Bd. Geschichte Lothringens. Von Dr. Eugen Th. Huhn. Mit genea logischen Tabellen und hiftorischen Karten. 2. Lfg. (S. 97 — 192). Berlin, Verlag von T Grieben. 1 8
Tabelle zur Bestimmung der deutschen Holzgewächse nach dem Laube. Von Dr. A. B. Frank, Doc. d. Botanik an d. Univers. Leipzig ꝛc. Leipzig, H. Schmidt u. C. Günther. 1877. kl. 8. (14 S.) “
Literarische Berichte aus Ungarn über die Thätigkeit der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer
Kommissionen, des ungar. National⸗Museums, der Kisfaludy⸗Gesell 8—
schaft, der histor. Gesellschaft, der naturwissenschaftlichen und anderer elehrten Gesellschaften u. Anstalten, sowie auch einzelner Schrift⸗ teller. Herausgegeben von Paul Hunfaluy. 1. Bd. 1. Hft. Buda⸗ pest, 1877. In Kommiss. bei F. A. Brockhaus. (128 S.)
Redacteur: F. Prehm.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsn . Drei Beilagen e(einschließlich Börsen⸗Beilage), (417 ½)
anußerdem die Fahrpläne der Nassauischen Eisenbahn und ider Rheinischen Eisenbahn. 11“] 8
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11““ Erste Beil age Deut ichs⸗Anzeiger und Königlich Preußische
Berlin, Montag, den 14. Mai
Königreich Preußen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Für diejenigen normalspurigen Eisenbahnen in Preußen, bei welchen vermöge ihrer untergeordneten Bedeutung gemäß §. 74 des Bahnpolizei⸗Reglements und Nr. 2 der allgemeinen Bestimmungen zur Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 der Minister für del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten mit Zustimmung des Reichs⸗ Eisenbahnamts Abweichungen von den Bestimmungen der vor⸗ bezeichneten Reglements für zulässig erachtet, soll die nach⸗ stehende Sicherheitsordnung bis auf Weiteres eingeführt werden. Für die einzelnen Bahnstrecken, auf welchen dem⸗ gemäß diese Sicherheitsordnung Anwendung finden soll, wird spezielle Bekanntmachung vorbehalten.
I. Zustand der Bahn.
§. 1. Die Bahn ist mit ihren sämmtlichen Nebenanlagen fortwährend in einem guten baulichen Zustande zu erhalten; ins⸗ besondere ist der Bahnkörper, der Unter⸗ und Oberbau der Bahn derart zu unterhalten, daß alle Anlagen, welche zur Regelung des
Wasserlaufs dienen, oder welche in Beziehung auf die Benutzung
der von der Bahn berührten Wege gemacht sind, sich stets in einem zweckentsprechenden Zustande befinden, und daß die Bahn ohne Gefahr und mit Ausnahme der in Reparatur befindlichen Strecken mit einer Geschwindigkeit von 30 Kilometer in der Stunde befahren werden kann. Das Längengefälle der Bahn darf auf freier Strecke das Ver⸗ hältniß von 1:25 nicht überschreiten. Die Minimalradien dürfen auf freier Strecke nicht kleiner als 100 Meter sein. In Kurven darf die Spurerweiterung das Maß von 35 Milli⸗ metern nicht überschreiten. §. 2. Sämmtliche Geleise, auf welchen Züge bewegt werden, sind in solcher Weise frei zu halten, daß für dieselben mindestens das auf der Anlage dargestellte Normalprofil des lichten Raumes vorhanden ist. b Abweichungen von diesem Profile, welche bereits vor Bekannt⸗ machung dieser Vorschriften bestanden haben, können mit Zustimmung der Landes⸗Aufsichtsbehörde auch ferner beibehalten werden. Inwieweit bei Ladegeleisen Einschränkungen dieses Profils zu⸗ lässig sind, bestimmt in jedem Einzelfalle die Aufsichtsbehörde. .3. Zwischen Wegen, welche dicht neben der Bahn hinlaufen, und dem Bahnkörper sind Schutzwehren nur dann erforderlich, wenn der Weg unmittelbar an einer Einschnittsböschung, und höher als das Bahnplanum belegen ist. Wege, welche auf 1, Meter hohen und höheren Rampen über die Bahn in gleicher Ebene führen, sind mit Schutzbarrièren, Hecken oder sonstigen Einfriedigungen zu versehen. In angemessener Entfernung von den in gleicher Ebene mit der Hebe liegenden Wege⸗Uebergängen sind Warnunsstafeln auf⸗ zustellen. 8 Werden zur Absperrung von Wege⸗Uebergängen Drahtzugbarrièren verwendet, so müssen dieselben so eingerichtet sein, daß sie mit der
and geschlossen und geöffnet werden können. Jeder mit Drahtzug⸗ grrièren versehene Uebergang erhält eine Glocke, mit welcher vor dem Niederlassen der Sperrbäume zu läuten jst.
§. 4. Die Bahn ist mit Abtl eilungszeichen zu versehen, welche Entfernungen von ganzen und ¼10 Kilometer angeben.
An den Wechselpunkten der Gefälle sind da überall Neigungs⸗ zeiger aufzustellen, wo das Gefälleverhältniß mehr als 1: 300 beträgt.
Zwischen zusammenlaufenden Schienensträngen ist ein Markir⸗ zeichen anzubringen, welches die Grenze angiebt, bis zu welcher in jedem Bahngeleise Fahrzeuge vorgeschoben werden dürfen, ohne den Durchgang anderer Fahrzeuge auf dem anderen Geleise zu hindern.
II. Einrichtung und Zustand der Betriebsmittel.
§. 5. Sofern auf einer Bahnstrecke unbewachte Wege⸗Ueber⸗ änge vorkommen, sind die Lokomotiven, welche diese Bahnstrecke be⸗ ahren, mit Läutewerken auszurüsten, die nach Auslösung durch den Lokomotivführer selbstthätig läuten.
.6. Lokomotiven dürfen erst in Betrieb gesetzt werden, nach⸗ dem sie der technisch⸗polizeilichen Prüfung unterworfen und als sicher befunden worden sind. Die bei der Revision als zulässig erkannte
Dampfspannung über den Druck der äußeren Atmosphäre, sowie der Name des Fabrikanten, die laufende Fabriknummer und das Jahr der Anfertigung müssen in leicht erkennbarer Weise an jeder Loko⸗ motive angebracht sein.
§. 7. Jede Lokomotive ist nach jeder größeren Kesselreparatur und mindestens alle drei Jahre einer gründlichen Revision zu unter⸗ werfen. Bei Gelegenheit dieser Revision, welche sich auf alle Theile der Lokomotive erstrecken muß, ist der Dampfkessel vom Mantel zu entblößen und mittels einer Druckpumpe zu prüfen.
Hinsichtlich des bei diesen Proben anzuwendenden Druckes wird bestimmt, daß die Prüfung für eine Dampfspannung von nicht mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck mit dem zweifachen Betrage der zulässigen Maximal⸗Dampfspannung, bei einer Dampfspannung von mehr als fünf Atmosphären mit einem Drucke, welcher die zulässige Maximal⸗Dampfspannung um fünf Atmosphären übersteigt, statt⸗ finden soll. Für diejenigen Lokomotiven, welche bei dem Inkraft⸗ treten dieser Bestimmung bereits vorhanden sind, verbleibt es bei dem Marximaldrucke, welcher bei der ersten Prüfung Anwendung ge⸗ funden hat, sofern der letztere niedriger ist, als die vorstehend vor⸗ geschriebenen.
Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend ändern, 21. in diesem Zustande nicht wieder in Gebrauch genommen werden.
Bei dieser Probe ist zugleich die Ventilbelastung und die Richtig⸗ keit des Manometers zu prüfen.
Von 10 zu 10 Jahren muß eine innere Revision des Kessels vorgenommen werden, bei welcher die Siederohre zu entfernen sind.
Ueber die Lokomotivrevisionen sind Verhandlungen aufzunehmen, in denen die Ergebnisse derselben zu verzeichnen sind.
Jede Lokomotive muß versehen sein: .
1) mit mindestens zwei zuverlässigen Vorrichtungen zur Speisung des Kessels, welche unabhängig von einander in Betrieb gesetzt wer⸗ den können und von denen jede für sich während der Fahrt im Stande sein muß, das zur Speisung erforderliche Wasser zuzuführen. Eine dieser Vorrichtungen muß außerdem geeignet sein, beim Still⸗ stande der Lokomotive den Wasserstand im Kessel auf der normalen Höhe zu erhalten;
2) mit mindestens zwei von einander unabhängigen Vorrichtun⸗ gen zur zuverlässigen Erkennung der Wasserstandshöhe im Innern des Kessels. Bei einer dieser Vorrichtungen muß die Höhe des Wasserstandes vom Stande des Führers ohne besondere Proben fort⸗ während erkennbar und eine in die Augen fallende Marke des Normal⸗ wasserstandes angebracht sein;
3) mit wenigstens zwei vorschriftsmäßigen Sicherheitsventilen, von welchen das eine so eingerichtet sein muß, daß die Belastung desselben nicht über das bestimmte Maß gesteigert werden kann. Die Belastung dieser Sicherheitsventile ist derartig einzurichten, daß eine vertikale Bewegung derselben von 3 Millimetern eintreten kann;
4) mit einer Vorrichtung (Manometer), welche den Druck des Dampfes zuverlässig und ohne Anstellung besonderer Proben fort⸗ während erkennen läßt.
Auf den Zifferblättern der Manometer muß die größte zulässige eS durch eine in die Augen fallende Marke bezeich⸗ net sein;
5) mit einer vom Stande des Führers aus zu handhabenden Dampfpfeife und eventuell einem Läutewerk (vergl. §. 5).
§. 8. Jede Lokomotive muß mit Bahnräumern, sowie mit einem verschließbaren, an dem Feuerkasten dicht anliegenden Aschkasten und mit einer Vorrichtung versehen sein, durch welche der Auswurf glühender Kohlen aus dem Schornstein wirksam verhütet wird.
§. 9. Tender⸗Lokomotiven und Tender müssen mit kräftigen, leicht zu handhabenden Bremsen ausgerüstet sein.
§. 10. Alle in geschlossenen Zügen gehenden Wagen sollen auf Federn ruhen, sämmtliche Räder müssen mit Spurkränzen ver⸗ sehen sein.
Bei Lokomotiven und Tendern muß die Stärke schmiedeeiserner Radreifen mindestens 19, diejenige stählerner mindestens 15 Millimeter, betragen; bei Wagen können schmiedeeiserne und stählerne Radreifen bis auf 16 Millimeter resp. 12 Millimeter abgenutzt werden.
§. 11. Jeder Wagen und Tender ist von Zeit zu Zeit einer gründlichen Revision zu unterwerfen, bei welcher die Achsenlager und 885 abgenommen werden müssen. Diese Revision hat zu erfolgen
ei Tendern, Personen⸗ und Gepäckwagen, bevor ein Jahr, bei Güter⸗
wagen, bevor zwei Jahre seit der letzten Revision verflossen sind.
Anlage. Normal⸗Profil des lichten Raumes für die Eisenbahnen Deutschlands.
Für die freie Bahn.
Für die Bahnhöfe. 8
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§. 12. Jeder Wagen muß Bezeichnungen erhalten, aus welchen zu ersehen ist:
a. die Eisenbahn, zu welcher er gehört;
b. die Ordnungsnummer, unter welcher er in den Revisions⸗
registern geführt wird;
c. das eigene Gewicht, einschließlich der Achsen und Räder;
d. das größte Ladegewicht, mit welchem er belastet werden darf;
e. das Datum der letzten Revision.
§. 13. Die Betriebsmittel sind fortwährend in einem solchen Zustande zu erhalten, daß die Fahrten mit einer Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde ohne Gefahr stattfinden können.
§. 14. Betriebsmittel, welche auf Bahnen übergehen, für welche das Bahnpolizei⸗Reglemeut und die Signalordnung für die Eisen⸗ bahnen Deutschlands Geltung haben, müssen den für die e Bahnen bestehenden Vorschriften entsprechen.
III. Einrichtungen und Maßregeln für die Handhabung
des Betriebes.
§. 15. Die Bahnstrecke ist mindestens einmal an jedem Tage zu revidiren. 1
An besonders gefährdeten Stellen ist bei einer Fahrgeschwindig⸗ keit der Züge von mehr als 15 Kilometer in der Stunde eine Bahn⸗ bewachung erforderlich.
Bei der Annäherung eines Zuges oder einer leer fahrenden Loko⸗ motive an einen in gleicher Ebene mit der Bahn liegenden Wege⸗ übergang, dessen Bewachung nicht vorgeschrieben, hat der Lokomotev⸗ führer das Läutewerk der Lokomotive in Thätigkeit zu setzen.
Die Abstellung desselben darf erst nach Passiren des Wegeüber⸗ ganges erfolgen.
§. 16. Mehr als 80 Wagenachsen sollen in keinem Zuge be⸗ fördert werden. Für Militärzuge ist ausnahmsweise eine Stärke bis zu 120 Achsen gestattet.
§. 17. In jedem Zuge, welcher mit Lokomotiven bewegt wird, müssen außer den Maschinen und Tenderbremsen so viele kräftige Bremsvorrichtungen angebracht und bedient sein, daß durch die letz⸗ teren bei Neigungen der Bahn bis einschließlich x 1: 500 der 12. Theil “ EöZ“ 10 ¹ 1: 100 „ 3 12 899 88 1. DD0 nes bei stärkeren Neigungen die Hälfte der Räder gebremst werden ann.
Erstreckt sich die stärkste Neigung zwischen zwei Stationen an eine Bahnlänge von weniger als 1000 Meter, so ist für die Berech⸗ nung der Bremsenzahl nicht diese, sondern die nächstgeringere Nei⸗ gung der Strecke maßgebend.
Für Züge und Wagen, welche auf längeren Strecken ausschließ⸗ lich durch die Schwerkraft oder mit Hülfe stehender Maschinen sich bewegen, werden die erforderlichen Sicherheitsvorschriften von der Aufsichtsbehörde erlassen. 1
§. 18. Kein Zug darf die Station verlassen, bevor die Abfahrt von dem Vorstande der Station gestattet wor⸗ den ist. Bei der insbesondere auf der Ausgangsstation vorzunehmenden Revision der Züge ist insbesondere darauf zu achten, daß die Wagen regelmäßig zusammengekuppelt und ordnungsmäßig belastet, die vorgeschriebenen Zugsignale und Laternen angebracht und die erforderlichen Bremsen angemessen vertheilt sind.
§. 19. Die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit für Züge und leerfahrende Lokomotiven wird durch die Aufsichtsbehörde festgesetzt.
Größere Geschwindigkeiten als 30 Kilometer pro Stunde dürfen nicht gestattet werden.
§. 20. Die für die Bahn festgesetzte größte Fahrgeschwindig keit darf niemals überschritten werden.
Langsamer muß gefahren werden:
a. wenn Menschen, Thiere oder andere Hindernisse auf der Bahn bemerkt werden; b. wenn das Signal zum Langsamfahren gegeben wird.
Bei Einfahrten in Hauptbahnen und überhaupt beim Ueber⸗ ange aus einem Geleise in das andere muß so langsam gefahrern werden, daß der Zug auf eine Länge von 100 Metern zum Still⸗ stand gebracht werden kann.
Extrazüge und leere Maschinen, für welche den betheiligten Be⸗ amten nicht vorher Fahrpläne mitgetheilt sind, dürfen mit keiner größeren Geschwindigkeit als 15 Kilometer pro Stunde befördert werden. Auch müssen die Stationen vorher von dem Abgange der⸗ selben verständigt sein.
§. 21. Das Schieben der Züge ohne Lokomotive an der Spitze ist nur dann zulässig, wenn die Stärke derselben nicht mehr als 50 Achsen beträgt, der vorderste Wagen gut bewacht ist und die Ge⸗ schwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde nicht übersteigt.
§. 22. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 15 Kilo⸗
meter pro Stunde darf ein Zug einem anderen, in derselben Rich⸗ tung abgelassenen Zuge nur in Stationsdistanz, bei geringerer Ge⸗ schwindigkeit frühestens 30 Minuten nach Abfahrt des letzteren folgen. 1 8 23. Das Zugbegleitpersonal darf während der Fahrt nur einem Beamten untergeordnet sein. Derselbe hat einen Fahrbericht zu führen, in welchem die Abgangs⸗ und Ankunftszeiten auf den einzel⸗ nen Haltepunkten und außergewöhnlichen Vorkommnisse genau zu verzeichnen sind. 3 4
§. 24. Bei angeheizten Lokomotiven soll, so lange sie vor dem Zuge halten oder in Ruhe stehen, der Regulator geschlossen, die Steuerung in Ruhe gesetzt und die Bremse angezogen sein. Die Lokomotive muß dabei stets unter Aufsicht stehen.
Die ohne ausreichende Aufsicht und über Nacht stehenden Wa⸗ gen sind durch geeignete Vorrichtungen festzustellen.
.25. Ohne Erlaubniß der dazu bevollmächtigten Beamten darf außer den durch ihren Dienst dazu berechtigten Personen Nie⸗ mand auf der Lokomotive mitfahren. 1
§. 26. Die Führung der Lokomotiven darf nur solchen Führern übertragen werden, welche mindestens ein Jahr lang als Lok⸗motiv⸗ führer selbständig und tadelfrei den Fahrdienst verrichtet, und ihre Befähigung durch ein von einer deutschen Eisenbahnverwaltung aus⸗ gestelltes Attest nachgewiesen haben. .
Die Heizer müssen mit der Handhabung der Lokomotive minde⸗ stens so weit vertraut sein, um dieselbe erforderlichen Falls zum Stillstand bringen zu können.
IV. Signalwesen.
§. 27. Auf der Bahn müssen die optischen Signale 1) der Ses soll langsam fahren, und 2) der Zug soll halten,
gegeben werden koͤnnen. “
Die Stationen der Bahn müssen mit Sprechapparaten ausge⸗ rüstet sein und untereinander in elektrisch⸗telegraphischer Verbindung en. 8 18 §. 28. Der Stand beweglicher Brücken muß in einer Entfer⸗ nung von mindestens 300 Metern erkennbar sein. So lange diese Brücken geöffnet sind, müssen die Zugänge zu denselben, auch wenn
kein Zug erwartet wird, durch Signale abgeschlossen sein. Es sind Einrichtungen zu treffen, welche die richtige Stellung dieser Signale für die Dauer der Unfahrbarkeit sichern.
8. 29. Die jedesmalige Stellung der Weichen in den Haupt⸗