Nr. 122, zum Pr. Lt., Luschka, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 120, Sandel, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, Luz, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 124, zu Pr. Lts. befördert. Knoblich, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, in das Inf. Regt. Nr. 120 versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 31. Mai. Frhr. v. Kechler⸗Schwandorf, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 120, mit Pension ausgeschieden unter Uebertritt zu den beurlaubten Offiz. der Landw. Junf. und Anstell. in der durch den Etat 1877/78 bei dem Bezirks⸗Kommdo. des Res. Landw. Bats. Nr. 127 hinzugetretenen Hauptm.⸗Stelle. — 4. Juni. v. Löffler, Oberst und Commdr. des Pion. Bats. Nr. 13, der Abschied mit Pens. bewilligt unter Ver⸗ leihung des Char. als General⸗Major. Bahnmüller, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 121, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Unif. bewilligt. 8 Im Sanitäts⸗Corps. 30. April. Hopfengärtner, char. Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 124, beauftragt mit den Funktionen des Div. Arztes der 27. Div., Gräter, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr. 26, Häußler, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des lanen. Regts Nr. 20, zu Ober⸗Stabsärzten 1. Kl. befördert; Dr. Schmidt, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Gren. Regts. Nr. 123, unter Beförderung zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. zum Garnison⸗ Arzt der Garnison Ludwigsburg ernannt; Eyppert, Stabs⸗ und Garnis. Arzt der Garnis. Ludwigsburg, als Stabs⸗ und Bats. Arzt zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 120, Dr. Hastreiter, Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 120, als Stabs⸗ und Bats. Arzt zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 126, Dr. Albrecht, Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 126, als Stabs⸗ und Bats. Arzt zum 2. Bat. Gren. Regts. Nr. 123 versetzt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General der Infanterie von Loön, nahmen den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗RNaths von Wilmowski entgegen, besuchten Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Großherzogin von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin und empfingen vor dem Diner den diesseitigen Gesandten in Madrid, Grafen von Hatzfeld. 8 ₰
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin reiste gestern von Karlsruhe mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden nach Heidelberg, wo Allerhöchstdieselbe Ihre Majestät die Königin von Schwe⸗ den besuchte und bei dem Erbgroßherzog von Baden dinirte. Vor der Weiterreise besichtigte Ihre Majestät die Kaiserin⸗ Königin die Luisen⸗Anstalt und einen Theil der neuerbauten Universitäts⸗Klinik. — In Darmstadt wurde Ihre Majestät von der Prinzessin Ludwig von Hessen und bei Rhein begrüßt und traf Abends in Coblenz ein. 111“
— Die Kabinetsordre, welche Se. Majestät der Kaiser und König an das Königs⸗Grenadier⸗Regi⸗ ment (2. Westpreußisches) Nr. 7 aus Veranlassung der Jubel⸗
eier am 6. d. M. erlassen haben, hat nach dem „Militär⸗ Wochenblatt“ folgenden Wortlaut:
Ich feiere heute mit dem Regimente, welches Mir Mein in Gott ruhender Herr Vater verliehen hat, das dritte Jubiläum und jedes mit bewegterem Herzen, mit tieferem Dank für des allmächtigen Gottes Gnade, die Mich so lange erhielt, und mit wärmerer Liebe und größerer Anerkennung für Mein Regiment. Ich habe dem Regi⸗ ment schon bei Meinem fünfzigjährigen Jubiläum sagen können, daß Ich es überall, in einer langen Zeit des Friedens und in dem Arnstesten Kampfe mit dem Feinde musterhaft bewährt gefunden habe und jetzt liegen wieder 10 Jahre hinter Mir, in denen
as Regiment seinem früheren Ruhme nicht allein treu ge⸗ blieben ist, sondern ihn noch wesentlich erhöht hat. Der Name des Regiments ist für alle Zeiten in ehrenvollster Weise nit dem großen Kriege von 1870/71 verbunden, das bestätigt jeder Einblick in die Kriegsgeschichte, jeder Blick auf die Fahne des Regi⸗ ments mit ihren schönen Erinnerungen, und jedes Soldatenherz muß höher schlagen, wenn es die Stellen sieht, an denen das Regiment die schwierigsten Aufgaben erfüllt hat. Gott der Herr weiß allein, wie lange wir — Ich und Mein Regiment — noch zusammenbleiben, das aber weiß Ich, daß, so lange Ich lebe — Ich dem Regimente seine mit dem Herzblut so vieler braven Soldaten besiegelte Treue und Hingebung niemals vergessen werde. Wenn Ich aber dereinst nicht mehr bin, dann wird das Regiment eben so sicher Meiner ge⸗ denken und wird immer danach streben, daß der Sinn für Ehre und Tüchtigkeit fortlebt, der Mich das Regiment hat so lieb gewinnen lassen und daß das Regiment mit Meinem Namen immer unter den Besten der Armee bleibt. Gottes Segen möge jederzeit bei dem Re⸗ Wilhelm. An Mein Grenadier⸗Regiment (2. Westpreußisches) Nr. 7.
1“
Der Ausschuß des Bundesraths für Justiz⸗
wesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 11. Mai d. J. ist eine Erweiterung der den Regierungen ertheilten Befugniß zur freihändigen Verpachtung von Domänen⸗ und
Forstobjekten genehmigt worden. Demgemäß hat der Finanz⸗Minister, unter Aufhebung der Cirkular⸗Verfügungen vom 8. August 1865 und 9. Dezember 1869, auf Grund der Allerhöchsten Ordres vom 18. Juli 1865, 15. November 1869 und 11. Mai 1877 durch Cirkular⸗Erlaß vom 3. Juni d. J. im Wesentlichen Folgendes bestimmt:
J. Die Verwaltung der zu den Staatsdomänen und Forsten gehörenden Nutzungsobjekte ist nach Maßgabe der arüber vom Finanz⸗Minister ertheilten oder noch zu erthei⸗
lenden generellen oder speziellen Anweisung zu bewirken. Wenn von bisheriger Administration zu Verpachtung, bezie⸗ hungsweise Vermiethung, oder umgekehrt von bisheriger Ver⸗ achtung resp. Vermiethung zur Selbstbewirthschaftung über⸗ gegangen werden soll, so bedarf es hierzu für jeden einzelnen Fall der Ministerialgenehmigung. II. Als allgemeine Norm für Verpachtungen oder Ver⸗ miethungen gelten folgende Vorschriften: 1) Es sind zu unter⸗ cheiden: A. Objekte, deren Jahresertrag 4500 ℳ und darüber, B. Objekte, deren Jahresertrag unter 4500 ℳ aber über 500 ℳ ist, C. Objekte, deren Jahresertrag 600 ℳ nicht übersteigt. 8 ——2) In Betreff der Objekte ad A. von 4500 ℳ und darüber Jahresertrag sind zu jeder neuen Verpachtung die erforder⸗
ichen speziellen Vorschläge dem Finanz⸗Minister rechtzeitig ein⸗
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zureichen, welcher der Regierung (Finanzdirektion) weitere An⸗ weisung ertheilt.
3) In Betreff der Objekte ad B. von unter 4500 ℳ, aber über 600 ℳ Jahresertrag können die Regierungen (Finanz⸗ direktion) ohne Ministerialgenehmigung die Verpachtung oder Vermiethung bewirken, jedoch nur a. licitando, b. auf läng⸗ stens 18 Jahre, und c. auch nur, wenn das neue Pachtgeld mindestens 90 5v des bisherigen Pachtgeldes, beziehungs⸗ weise Ertragsanschlags erreicht. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so ist ünz serialgemehensdun erforderlich.
4) In Betreff der Objekte ad C. bis incl. 600 ℳ Jahres⸗ ertrag können die Regierungen (Finanzdirektion) auf läng⸗ stens 18 Jahre selbständig die Verpachtung bewirken: a. lici- tando, für jedes nach ihrem Ermessen annehmbare Gebot, b. aus freier Hand in folgenden Fällen: a. wenn nach vorheriger Lizitation, auf welche der Zuschlag nicht er⸗ theilt ist, ein Pacht⸗ oder Miethsgeld erlangt wird, welches höher ist, als das in der letzten Lizitation abgegebene Meistgebot, 5. wenn es Objekte betrifft, welche nur für eine bestimmte Person oder den Besitzer eines bestimmten Grund⸗ stücks besonderen Nutzungs⸗ oder Gebrauchswerth haben und daher zum Ausgebot in der Lizitation nicht geeignet, sondern nur freihändig zu verpachten oder zu vermiethen sind.
In der Regel wird es sich empfehlen, die Kontraktsdauer für die Objekte bis zu 600 ℳ Jahresertrag auf 6 Jahre zu beschränken und eine längere Dauer nur zu wählen, wo be⸗ “ Verhältnisse im Interesse der Verwaltung dazu Anlaß geben.
Die gehörige Wahrnehmung der fiskalischen Interessen und die Feststellung angemessener Bedingungen hat die Re⸗ gierung (Finanzdirektion) zu vertreten.
III. Prolongationen bestehender Pacht⸗ resp. Miethsverträge sind ganz nach denselben Grundsätzen zu behandeln, wie neue Verpachtungen resp. Vermiethungen.
IV. Zur Holzzucht bestimmte Flächen können die Regie⸗ rungen (Finanzdirektion) Behufs Erleichterung des Holz⸗ anbaues auf längstens drei Jahre zu vorübergehender Ackernutzung auch aus freier Hand selbständig verpachten, wenn eine solche Benutzung nicht schon vorangegangen ist. Auf leichterem Boden ist jedoch diese Vorkultur auf zwei Jahre zu beschränken, soweit sie überhaupt als statthaft erachtet werden kann. Zu einer längeren als dreijährigen Vorkultur⸗ zeit bedarf es, auch wenn die Verpachtung licitando erfolgen soll, der Ministerialgenehmigung. Ueber die vorstehend be⸗ stimmten Zeiträume hinaus kann die Regierung (Finanz⸗ direktion) den Zwischenbau von Hackfrüchten gegen entsprechen⸗ des Entgelt so lange gestatten, wie sie es im Interesse der Forstkultur für nützlich erachtet.
V. Die Verwerthung der Mastnutzung und die Feststellung der Bedingungen und Zahlungssätze für die jährliche Heide⸗ einmiethe zu Raff⸗ und Leseholz⸗, Streu⸗, Gräserei⸗ und Wald⸗ weidenutzung bleibt den Regierungen (Finanzdirektion) selb⸗ ständig überlassen.
Bei ausnahmsweiser Verpachtung solcher Nutzungen auf länger, als Ein Jahr, ist nach den Bestimmungen sub II. zu verfahren.
VI. Rücksichtlich der Jagdverpachtung sind bis auf Weiteres die Vorschriften des Cirkular⸗Reskripts vom 21. November 1859 maßgebend.
VII. Fischerei und sonstige Nutzungen in Gewässern, welche in den Königlichen Forsten liegen oder dieselben begrenzen, kann die Regierung (Finanzdirektion) an Forstbeamte auf längstens 6 Jahre, event. die kürzere Dauer der Dienst⸗ zeit auf der betreffenden Stelle, freihändig verpachten, wenn das bisherige Pachtgeld, oder, sofern die Nutzung bisher noch nicht verpachtet war, der Ertragsanschlag 15 ℳ pro Jahr nicht übersteigt, und durch die neue Ver⸗ pachtung erreicht oder übertroffen wird.
VIII. Abgesehen von den nach VI. und VII. zulässigen freihändigen Verpachtungen an Forstbeamte ist zu allen frei⸗ händigen Verpachtungen an Beamte oder Domänenpächter in jedem Falle Ministerialgenehmigung erforderlich. Auch in den Lizitationen dürfen zum Ressort der Forstverwaltung gehörende Beamte nie mitbieten, noch durch andere Personen für sich mitbieten lassen, und überhaupt bei Anpachtung von Forstgrundstücken oder Forstnutzungen weder selbst noch mittel⸗ bar durch andere Personen ohne Ministerialgenehmigung sich betheiligen.
IX. Ob die Regierung (Finanzdirektion) in den oben ad II. 3 und 4 ee e Fällen bei einem ungünstigen Aus⸗ falle der ersten Lizitation eine Wiederholung derselben vor⸗ nehmen will oder nicht, wird ihrem Ermessen nach den ob⸗ waltenden Umständen anheimgestellt.
X. Was vorstehend bezüglich der Verpachtung bestimmt ist, gilt gleichmäßig auch für die Vermiethung.
XI. Wenn für einzelne Fälle oder im Allgemeinen Ver⸗ pachtungsbedingungen vom Finanz⸗Minister festgestellt sind, oder noch vorgeschrieben werden, so ist zu jeder Abweichung davon Ministerialgenehmigung 8ei.
— Die Artillerie⸗Offiziere der Plätze Cöln, Mainz, Metz, Straßburg und Spandau haben, nach einer Allerhöchsten Be⸗ stimmung vom 12. v. M., fortan die Dienstbezeichnung verster Artillerie⸗Offizier vom Platz“, die diesen Offizieren als Beistände beigegebenen Hauptleute der Fuß⸗Artillerie das Dienstprädikat „zweiter Artillerie⸗Offizier vom Platz“ zu führen.
— In dem Injurienprozesse eines Dienstboten gegen ihre Dienstfrau wegen Beleidigung hat der Strafsenat des Ober⸗ Tribunals (Erkenntniß vom 1. März 1877) ausgesprochen, daß die Bestimmungen der preußischen Gesinde⸗Ordnung vom 8. November 1810 über Beleidigungen des Gesindes (§s. 77 u. 78) weder durch die preußische Verfassungsurkunde, noch durch das Reichs⸗Strafgesetzbuch beseitigt worden sind. Es sind demnach Aeußerungen oder Handlungen der Gering⸗ schätzung Seitens der Herrschaft gegen die Dienstboten stets straffrei, Scheltworte dagegen oder geringe Thätlichkeiten nur dann, wenn das Gesinde die Herrschaft durch ungebühr⸗ liches Betragen zum Zorne reizt.
Elbing, 8. Juni. Gestern Nachmittag 4 ½ Uhr fand hier der Taufakt und Stapellauf des auf der Werft des Kommerzien⸗Raths Schichau erbauten Kanonenbootes statt. Dem Schiffe wurde auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers der Name „Otter“ beigelegt.
Cassel, 12. Juni. In der gestrigen (8.) Sitzung des Kom⸗ munallandtags für den Regierungsbezirk Cassel wurde die Seitens des Verwaltungsausschusses vorläufig erfolgte Wahl resp. Bestellung dreier Oberbeamten des Landesdirek⸗
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toriums von dem Kommunallandtage genehmigt. Hierauf referirte der Erbprinz zu YNsenburg und Büdingen⸗Wächters⸗ bach Namens des Hauptausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend eine Erweiterung der Verwendungszwecke der den Provinzial⸗ und Kommunalverbänden überwiesenen Dotations⸗ fonds. Der Landtag erklärte sich mit dem Gesetzentwurfe ein⸗ verstanden, knüpft daran aber den Wunsch, daß die Besugniß zur Gewährung von Unterstützungen für Sekundärbahnen nicht auf die dem Kommunalverbande durch den Allerhöchsten Erlaß vom 16. September 1867 überwiesenen Summen be⸗ schränkt, sondern auch auf die durch §. 20 des Ge⸗ setzes vom 8. Juli 1875 überwiesene Rente ausgedehnt werde. Außerdem sprach der Landtag sich dafür aus, daß folgender Zusatz in dem Gesebentwurse hinter dem Worte Sekundär⸗Eisenbahnen“ gemacht werde: „ohne Unterschied, ob die Zugkraft durch Maschinen oder lebende Kräfte hergestellt wird“; auch sprach der Kommunal⸗Landtag seine Ueberein⸗ stimmung damit aus, daß zu Vorarbeiten und Grunderwerb Unterstützungen nicht bewilligt werden sollten.
Die von dem Abgeordneten Hellwig und Genossen bean⸗ tragte Beauftragung des Verwaltungsausschusses, zur Beseiti⸗ gung der hinsichtlich der Wegebaugesetzgebung im hiesigen Regierungsbezirke bestehenden Mängel bei der Staatsregierung den Erlaß eines bezüglichen Gesetzes in Anregung zu bringen, wurde beschlossen. 6
Der Antrag, künftig die von dem Verwaltuͤngsausschusse provisorisch abgeschlossenen Rechnungen der ständischen Schatz⸗ kasse dem Kommunal⸗Landtage bei seinem jedesmaligen Zu⸗ sammentreten zur Prüfung und Entlastung vorzulegen, wurde ebenfalls genehmigt.
Der Abgeordnete Hellwig zog seinen Antrag auf Bevoll⸗ mächtigung des Verwaltungsausschusses zu Verhandlungen und bindenden Erklärungen bezüglich der anderweiten Einrich⸗ tung der Brandversicherungs⸗Anstalt zurück, weil er durch die bei der Begründung desselben im Hause gemachten Bemer⸗ kungen die Ueberzeugung gewonnen habe, daß der Kommunal⸗ Landtag Bedenken trage, den Ausschuß zu verpflichtenden Er⸗ klärungen in dieser Angelegenheit zu ermächtigen, während derselbe zu bloßen Verhandlungen ohne Weiteres befugt sei.
Hinsichtlich des Antrags des Abgeordneten Stichel, einige das Grundbuchwesen betreffende Abänderungen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Staatsregierung zu befür⸗ der Beschluß über die geschäftliche Behandlung ausgesetzt.
Die schließlich vorgenommene Wahl eines Mitgliedes des ständischen Verwaltungs⸗Ausschusses an Stelle des verstorbenen Ober⸗-Finanz⸗Raths Zuschlag fiel auf den Abgeordneten, Eisen⸗ bahn⸗Direktor a. D. Bolte.
— Nachdem in der heutigen (9.) Sitzung des Kommunal⸗ Landtags die Wahl eines Abgeordneten und eines Stellvertre⸗ ters behufs Mitwirkung bei der Geschäftsführung der Renten⸗ bank in Münster, vorbehaltlich weiterer Verhandlungen über die Bestreitung der Reisekosten und Tagegelder derselben, be⸗ schlossen worden war, wurde dieselbe alsbald vorgenommen, und der Landeskreditkassen⸗Direktor Dr. Harnier zum Ab⸗ geordneten, der Eisenbahn⸗Direktor a. D. Bolte zum Stellver⸗ treter gewählt.
Hieran schlossen sich die Wahlen zur hessischen Deputation für das Heimathwesen, und wurden ge⸗ wählt zu Mitgliedern die Abgeordneten Ostheim, Graf Berlepsch und Hellwig, zu Stellvertretern die Abgg. Dr. Harnier, Hans von der Malsburg und Knobel.
In Betreff der Bestallung ständischer Rendanten wurde beschlossen, von weiterer Verfolgung dieser Angelegenheit zur Zeit abzustehen. Ferner erfolgte in Betreff des Antrags des Abg. Hellwig auf Revision der Bauordnung vom 1. Januar 1875 der Beschluß, den Verwaltungsausschuß mit der weiteren Prüfung und Verhandlung zu vecarsteh g.
Hiernach gelangte ein Antrag des Abg. Gleim und sämmt⸗ licher übrigen Mitglieder des Kommunal⸗Landtags zur Verhand⸗ lung, nach welchem die Versammlung das Vertrauen zu allen betheiligten Faktoren aussprechen möge, daß in der Absicht, die Stadt Cassel zum Sitze eines Ober⸗Landesgerichts zu be⸗ stimmen, keine Aenderung eintreten werde. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.
Die Geschäfte des Kommunal⸗Landtages waren hiermit beendigt, und nachdem der Vorsitzende eine Uebersicht über dieselben hatte vortragen lassen, sprach im Namen Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers und Königs der Königliche Kommissarius, Ober⸗Präsident v. Ende, die Schließung des siebenten Kom⸗ munal⸗Landtags des Regierungsbezirks Cassel aus.
In ein von dem Vorsitzenden ausgebrachtes dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König stimmte die Versammlung helübig ein.
Bayern. München, 10. Juni. Die „Allg. Ztg.“ “ Wie man vernimmt, besteht höchsten Orts die Absicht, em Landtag im kommenden Herbst u. a. auch einen Gesetz⸗ entwurf, die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs betreffend, in Vorlage zu bringen, und die Bearbeitung des⸗ selben ist dem Ministerial⸗Direktor von Riedel über⸗ tragen worden. Der Entwurf befindet sich sonach in den besten Händen, und die Hoffnung ist berechtigt, daß derselbe mit den Kammern zur Vereinbarung gelangen und so einem längst als dringend anerkannten Bedürfniß der Verwaltungs⸗ gesetzgebung wird abgeholfen werden können.
Württemberg. Stuttgart, 10. Juni. Die Prinzessin Friedrich, sowie der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Württemberg haben sich zum Sommeraufenthalt nach der Villa Seefeld bei Rorschach begeben. — Die Kammer der Abgeordneten nahm in ihrer gestrigen Sitzung das Eisen⸗ bahngesetz, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmik⸗ tel für den Eisenbahnbau in der Finanzperiode 1. Juli 1877 bis 31. März 1879, wonach 22 Millionen Mark, soweit sie nicht aus verfügbaren Mitteln der Staatskasse bestritten werden können, unter möglichst günstigen Bedingungen als Staatsanlehen aufzunehmen sind — nach den Kommissions⸗ beschlüssen an.
Hessen. Darmstadt, 12. Juni. (W. T. B.) Bulletin über den Gesundheitszustand des Großherzogs: Die körperliche und geistige Beweglichkeit des Großherzogs ist durch die andauernde Schwäche nicht unwesentlich gehemmt. Die Körperkräfte werden wegen Mangels an Avppetit nicht in erwünschtem Maße durch Aufnahme von Nahrungsmitteln Unterstützt. 1
— 13. Juni, Mittags. (W. T. B.) Der Großherzog ist heute Vormittag 10 ½ Uhr verschieden. (Großherzog Ludwig III., geb. 9. Juni 1806, succ. seinem Vater, dem Großherzog Ludwig II., am 16. Juni 1848.)
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Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 12. Juni. Der Herzog hat die neugewählte Landschaft des Herzogthums zu einem ordentlichen Landtage, behufs Erledigung einer dring⸗ lichen Vorlage über die Aufhebung des Gesammt⸗Ober⸗ 5 in Jena und die Errichtung eines mit mehreren anderen thüringischen Staaten gemeinsamen Ober⸗ landesgerichtes daselbst einzuberufen beschlossen, und zu dem Ende Mittwoch, den 20. Juni d. J., zur förmlichen Eröffnung desselben bestimmt. 8
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Juni. Der Aufenthalt des Kaisers in Schönbrunn wird bis zum 13. d. M. dauern, am 14. d. M. wird der Kaiser den Se in Laxrenburg nehmen. — Der Kronprinz Rudolf kehrt Ende dieses Monats von Ischl zurück. b 8
— Das ‚Fremdenbl.“ schreibt: „Seit Kurzem sind Ge⸗ rüchte von größeren Finanzoperationen verbreitet, die angeblich bevorstehen sollen und die man mit der auswärtigen Situation in Zusammenhang bringt. Diese Gerüchte ent⸗ behren jeder Begründung, da für den Finanz⸗Minister vor⸗ läufig keine Veranlassung zur Beschaffung außerordentlicher Geldmittel vorliegt.“
— Die ‚„Presse“ schreibt: „Da die Mehrheit der Abge⸗ ordneten keine Lust verspürt, noch vor der projektirten Ver⸗ agung des Reichsraths in die Debatte über die Steuer⸗ reform einzugehen, dürfte das Abgeordnetenhaus bis zur Unterbrechung seiner Session auf zwei Plenarsitzungen in der Woche hch beschränken. Dagegen sollen die Su bcomitées des Ausgleichsausschusses ihre Arbeiten beschleunigen und die⸗ selben womöglich bis Ende dieses Monats zum Abschlusse bri Gelingt diese Absicht, dann würden die parlamenta⸗ rischen Sommerferien gleich mit dem Beginn des Monats Juli angetreten werden. Einen Strich durch diese Rech⸗ nung könnten wohl die Quoten⸗Deputationen machen, falls die Berathungen derselben sich in die Länge ziehen sollten. Allein man rechnet nicht nur in Ungarn, sondern auch hier auf einen ziemlich glatten Verlauf der weiteren Ver⸗ handlungen, cine Annahme, die allerdings eine Aenderung des ngarischen Standpunktes in der Quotenfrage voraussetzt.“ — Der wv5. des Steuerreformausschusses ber die Personaleinkommensteuer liegt bere’ts vor. Derselbe berechnet den Ertrag dieser neuen Steuer im ersten Jahre auf höchstens 15,000,000 und bemerkt, daß, wenn dieser rtrag im ersten Jahre wirklich erzielt würde, dies die ühnsten Erwartungen übertreffen möchte. Dies hindere doch nicht, „anzunehmen, daß die Erträgnisse in der Zukunft veit beträchtlicher sein werden und die Personaleinkommen⸗ steuer einzig und allein dem Staate stets steigende Zuflüsse in sichere Aussicht stellt, wenn nur bei der praktischen Durch⸗
führung des Gesetzes mit der nöthigen Umsicht und Ruhe
orgegangen wird.“ Weiter führt der Bericht aus, an eine Ermäßigung der Abgaben sei in Oesterreich ebensowenig zu denken wie anderswo. Es werde selbst bei dem eingehendsten Sparsysteme nicht gelingen, das Defizit vollständig zu be⸗ heben; es bleibe daher nichts Anderes übrig als die Erhöhung
der bestehenden, oder die Einführung neuer Steuern. Das erstere sei nicht recht möglich, also bleibe nur der zweite
Weg übrig. — 12. Juni. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus
beschloß nach einer längeren Rede des Handels⸗Ministers auf die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die
garantirten Bahnen, einzugehen. In Beantwortung
einer bezüglichen Interpellation erklärte der Handels⸗Minister,
es sei kein Verbot bezüglich der Ausfuhr von Roh⸗
eisen und Kommerzeisen nach Italien, und Deutschland er⸗
gangen. “ Lemberg, 11. Juni. Dem „Dziennik“ zufolge hat das
Ministerium des Innern mittels Reskripts vom 21. Mai die politischen Behörden beauftragt, die Licenzen für Ein⸗, Durch⸗ und Ausfuhr von Munition und Waffen künftig⸗
hin ohne Ermächtigung des Ministeriums nicht zu ertheilen.
Pest, 11. Juni. Betreffs der Berathungen der
Regnicolar⸗Deputationen wird dem „Pester Loyd“ aus Wien geschrieben: Mit dem Nuntienwechsel werde kaum ein Resultat erzielt werden. Man wird daher zunächst die beider⸗
seitigen Erklärungen abwarten und dann zu dem Auskunfts⸗ mittel greifen, in einem kleineren Kreise von Delegirten beider Theile den nothwendigen Ausgleich zu treffen.
Schweiz. Bern, 11. Juni. Der Nationalrath hat den Bundesrath mit der Begutachtung der Frage beauftragt, was zum Schutz der schweizer Auswanderer zu thun sei.
Belgien. Brüssel, 12. Juni. (W. T. B.) Die Ver⸗ bindung der Liberalen in Antwerpen hat beschlossen, die Föderation der Liberalen aufzufordern, sämmtliche liberalen Verbindungen zu einer Zeit, die sie für günstig hierzu erachten würde, nach Bruüssel zusammenzuberufen, um ein Gesuch an den König zu richten, dahin gehend, er möge das von der klerikalen Majorität der Repräsentantenkammer votirte Wahlgesetz, welches ein Gesetz ihrer Partei sei, nicht sanktioniren.
Großbritannien und Irland. London, 12. Juni. (W. T. B.) m Unterhause beantragte heute Wilmot eine evision des Gesetzes über die Todesstrafe. Pense schlug die Aufhebung der Todesstrafe vor, John Bright unterstützte den le tgedachten Vorschlag, die Regierung erklärte sich gegen denselben. Der Antrag von Pense wurde mit 155 gegen 50, der Antrag von Wilmot mit 130 gegen 61 Stimmen abgelehnt.
Frankreich. Paris, 11. Juni. Das „Journal officiel“ veröffentlicht den Ausweis über das Erträgniß der indirek⸗ ten Steuern in den ersten fünf Monaten dieses Jahres. Im Vergleich zu den ersten fünf Monaten des Jahres 1876 wurde danach ein Plus von 7,930,000 Fr. erzielt. — Von Amiens hat sich Gambetta nach dem nahen Abbeville begeben, um daselbst den Vorsitz in einer von 1600 Personen beiderlei Geschlechts besuchten Privatversammlung zu führen. — Der Maire, die Beigeordneten und der Gemeinderath der Stadt Salins sind, wie man der „Köln. Ztg.“ meldet, abgesetzt worden, weil sie eine Adresse an die republikanischen Senatoren und Deputirten unterzeichnet hatten, in welcher beleidigende Ausdrücke gegen den Marschall Mac Mahon gefunden wurden. . 8.
— 12. Juni. (W. T. B.) Die Absicht, eine Zusam⸗ menkunft aller Gruppen der Linken vor dem 17. d. M. zu veranstalten, ist auf Widerspruch Seitens mehrerer Mit⸗
8 .
glieder der Linken gestoßen, die jede außerparlamentarische Manifestation kurz vor dem Wiederzusammentritt der Kammer vermeiden wollen. — Der Großfürst Alexis ist im Laufe des gestrigen Tages wieder abgereist. — Der italienische Botschafter, General Cialdini, der sich nach den Bädern von Royat, in der Auvergne, begeben hat, wird am Donnerstag hierher zurückkehren. — Der fran⸗ zösische Botschafter beim päpstlichen Stuhle, Baron Baude, wird sich demnächst auf seinen Posten zurückbegeben. Die von den Journalen gebrachten Mittheilungen über die Motive seiner Reise nach Frankreich werden von der „Agence Havas“ als unrichtig bezeichnet.
Griechenland. Athen, 12. Juni. (L. H. T. B.) Der türkische Gesandte, Photiades Bey, droht, die türkische Fahne einzuziehen, und seine Pässe zu fordern, wenn die griechische Regierung dem gegen die Pforte gerichteten re⸗ volutionären Treiben nicht sofort Einhalt thun werde. In Thessalien befinden sich 2200 Insurgenten in festen Positionen konzentrirt.
Türkei. (W. T. B.) Aus Konstantinopel meldet das „Reutersche Bureau“ unterm 12.: Der türkische Bot⸗ schafter in Wien habe um seine Entlassung gebeten, das Entlassungsgesuch sei aber noch nicht angenommen worden. Ferner geht demselben Bureau die Nachricht zu, Derwisch Pascha solle an Stelle Moukhtar Paschas zum Ober⸗ befehlshaber in Asien ernannt werden.
— Die amtliche Kundmachung des Belagerungs⸗ zustandes in Konstantinopel lautet nach der W. „Presse“:
„Es ist allbekannt, daß das osmanische Reich in diesem Augen⸗ blick in einen schweren Krieg verwickelt ist, und man darf erwarten, daß der Feind, um unsere Aufmerksamkeit zu theilen, alle denkbaren und undenkbaren Mittel anwenden wird, um die Ruhe im Innern zu stören und die Gemüther aufzuregen. Es ist aber die erste Pflicht der Regierung, die öffentliche Sicherheit und Ruhe zu wahren und den feindlichen Umtrieben keinen Spielraum zu gewähren, und es ist die Absicht Sr. Majestät des Sultans, unter allen Um⸗ ständen und ganz besonders in den jetzigen unglück⸗ lichen Zeiten die vollständige Sicherheit der Kaiserlichen Staaten und vor allen Dingen der Hauptstadt des Reiches kräftig aufrecht zu erhalten. Gleichwie daher in anderen konstitu⸗ tionellen Staaten in außerordentlichen Umständen und Zeit⸗ läuften geschieht, ist in Gemäßheit des 113. Artikels des Grund⸗ gesetzes vom heutigen Tage an in der Hauptstadt Konstantinopel und in den Vorstädten durch Kaiserlichen Befehl der Belagerungs⸗ zustand proklamirt und sind auf solche Weise die den Civilbehörden zuständigen Funktionen der Militärgewalt übertragen. Das Ge⸗ setz über den Belagerungszustand, wie solches von der Abgeordneten⸗ kammer bestätigt und angenommen ist, wird demnächst publizirt, und zur definitiven möglichst raschen Aburtheilung derjenigen Individuen, welche die öffentliche Ruhe durch Wort und That stören, wird auf dem Kriegs⸗Ministerium ein Kriegsrath eingesetzt werden. Die Verbrecher werden nach Maßgabe ihrer erwiesenen Schuld zum Tode, zur Galeerenstrafe, zur Festungsstrafe oder zur Gefängniß⸗ strafe verurtheilt und diese Urtheile sofort vollstreckt. Falls die Militärverwaltung es für nöthig erachtet, sollen Waffen und Munition der Einwohner abgeliefert werden; die Häuser Derjenigen, die eine solche Nothwendigkeit provoziren, können bei Tag und bei Nacht durchsucht werden. Verdächtige Personen, wiederholt bestrafte Verbrecher und obdachlose Individuen sollen nöthigenfalls erilirt und entfernt werden. Zeitungen und Druckschriften, welche aufregende Nachrichten verbreiten, sollen unterdrückt werden, alle Arten von Zusammenrottungen sind verboten. Solches wird hiemit zur allgemeinen Kunde veröffentlicht und Jedermann aufge⸗ fordert, sich anständig und ehrenhaft zu betragen. Gegeben am 11. Dschemazi ül ewel 1294 (12./24. Mai 1877).“
Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. Juni (W. T. B.) Das Storthing hat die Bewilligung der von der Regierung zur Aufrechterhaltung der Neutralität ge⸗ forderten Geldmittel abgelehnt. Vom Finanz⸗Ausschuß waren dieselben als unnöthig bezeichnet worden.
Amerika. Washington, 12. Juni. (W. T. B.) Der bisherige amerikanische Gesandte in Madrid, Cushing, ist zum Gehandten in Wien ernannt worden; an seiner Stelle ist James Russ ernannt worden. 5
Mexiko. (A. A. C.) Der General Jimenez ist wegen Beleidigung des amerikanischen Konsuls zu Acapulco seines Amtes als Gouverneur und seines militärischen Kommandos entsetzt worden.
San Domingo. (A. A. C.) In der Stadt San Do⸗ mingo wurde am 7. Mai eine politische Verschwörung ent⸗ deckt. Dreißig in dieselbe verwickelte Personen wurden ver⸗ haftet. — In Hayti herrscht nach den neuesten Berichten voll⸗ ständige Ruhe.
el Lowell zum Gesandten in Madrid
Der russisch⸗türkische Krieg.
St. Petersburg, 11. Juni. Wie der „Pol. Korr.“ von hier gemeldet wird, ist der Militärattaché der hiesigen englischen Botschaft, Kapitän Wellesley, nach erhaltener Bewilligung, den Operationen der russischen Armee an der Donau beizuwohnen, nach Plojesti abgereist. ““
St. Petersburg, 12. Juni. (W. T. B.) Die Korrespon⸗ denz der Agence génerale russe“ bespricht die Aeuße⸗ rungen auswärtiger Journale, welche in der Anwesen⸗ eit des Kaisers Alexander in Rumänien das Signal einer Revolte in Bulgarien sehen wollen und meint, daß nichts mehr die türkenfreundlichen Disposi⸗ tionen dieser Journale verrathen Aeußerungen darauf abzweckten, eventuelle neue Massacres in Bulgarien unter dem Vorwande einer angeblichen Insurrektion hn rechtfertigen. Dieselbe Korrespondenz hebt hervor, daß Kußland geneigt sei, den Weg nach Indien, Suez und Egypten zu respektiren, alles Uebrige hänge von den militärischen Eventualitäten ab. In einer Betheili⸗ gung Griechenlands am Kriege sieht die Korrespondenz nur eine nicht wünschenswerthe Vermehrung der bereits vorhandenen Komplikationen. 1
Wien, 12. Juni. (W. T. B.) Telegramm der „Deutschen Zeitung“ aus Belgrad, den 12. c.: Auf die Anfrage des
könnte, da solche
Fürsten Milan in Plojesti, ob er von dem Kaiser Alexander empfangen werden würde, ist, eine bejahende Antwort erfolgt. Füͤrst Milan wird daher morgen in Be⸗ gleitung des Ministers des Auswärtigen, des, Generals Provec und der Obersten Leschjanin und Horvatovi- abreisen. —— Belgrad, 12. Juni. (W. T. B.) Es bestätigt sich, daß Fürst Milan übermorgen früh zur Begrüßung des Kaisers Alexander nach Plozcsti gehen wird, wohin ihn, wie bereits gemeldet, der Mianster des Auswärtigen, Ristic, der General Protie, und die Obersten Leschjanin und Horvatovic begleiten werden. Der F ürst hat die Pforte
offiziell von seiner Reise verständigt und soll do ruhigendsten Versicherungen gegeben haben. 5. Wien, 12. Juni. Das Fremdenbl.“ schreibt⸗ Wie wir vernehmen, ist im Laufe des Sonntags dem Auswärtigen Amt die Rückantwort, die der russische Reichskanzler dem
Grafen Derby ertheilt hat, abschristlich zur Kenntniß gebreꝛcht
worden. Die Emanation des Fürsten Gortschakoff wird, wenn man sich der entsshiedenen Sprache erinnert, deren sich der britische Staatssekretär des Aeußern bediente, nicht anders wie als gemäßigt bezeichnet werden können, als viel milder in der Form, als allgemein erwartet wurde, und berechtigt ihr Inhalt zu der Erwartung, daß die auf die Lokalisirung des Krieges gerichteten Bestrebungen der Mächte nicht fruchtlos bleiben werden.“ “
Europäischer Kriegsschauplatz.
St. Petersburg, 12. Juni. (L. H. T. B.) Ein Kaiserlicher Ukas verordnet, daß der Pferdebestand sämmtlicher Kavallerie⸗Regimenter und auch des Garde Corpe durch Packpferde vermehrt werde. — „Blukarest, 11. Juni. (Tel. d. W. „Pr.“) Das ruf⸗ sische Hauptquartier soll nach Alexandria kommen, wohin bereits russische Quartiermeister abgegangen sind. Man errichtet dort 30 Sanitätsbaracken.
Turn⸗Severin, 12. Juni. (L. H. T. B.) Das tür-⸗ kische Lager bei Florentin ist stark befestigt. Zur Beobach- tung Serbiens und der Donau sind größere Truppenmassen im dasselbe dirigirt.
— Wie Wiener Blätter melden, hat der rumänische Kriegs⸗Minister Cernat an den Ministerrath einen Bericht erstattet, in welchem er sagt: „Er habe den Fürsten Karl bei der Inspizirung der Schanzen von Kalafat begleitet und sich⸗ mit eigenen Augen überzeugt, daß der Souverän Rumäniens seinen Truppen ein glänzendes Beispiel wahrhaft militärischer Tapferkeit gegeben habe. Er stellt im Namen der Armee den Antrag, die Regierung möge Se. Hoheit den regierenden Fürsten bitten, daß er in seiner Eigenschaft als erster Soldat des Landes zur Erinnerung an jenen glücklichen Tag, an welchem die Armee seinen Muth und seine Hin⸗ gebung bewunderte, und zum Zeichen seiner Liebe und Sorg⸗ falt für die Armee die militärische Tapferkeits⸗- Medaille annehme und auf seiner Brust trage.“ Der Ministerrath hat den Antrag des Kriegs⸗Ministers ange- nommen und am 3. d., Vormittags um 10 Uhr, dem Fürsten Karl die Tapferkeits⸗Medaille als Andenken an den 27. Mai überreicht.
Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Mehemet Ali meldet ein gestern im Distrikt von Kolaschin mit den Montenegrinern stattgehabtes Gefecht, wo⸗bei letztere in die Flucht geschlagen worden seien.
Wien, 12. Juni. (W. T. B.) Wie der ,Politischen Korrespondenz“ aus Cattaro vom heutigen Tage gemeldet wird, haben sich die Montenegriner nach einem 55 stündigen größtentheils mit der blanken Waffe geführten Kampfe bei Kristach nach Banjani zurückgezogen. Die Verluste werden auf Seiten der Türken wie der Montenegriner auf mehrere tausend Mann geschätzt. — Eine starke türkische Truppenabtheilung ist von Sienitza aus in den Distrikt von Wasojewitz eingedrungen; die Monte⸗ negriner haben sich zurückgezogen, da sie sich in der Minder⸗ heit befanden. Das Hauptquartier des Fürsten Ni⸗ kita ist von Plaminka, bei Niksic, nach Ostrog zurück⸗ verlegt worden.
Wien, 13. Juni. (W. T. B.) Telegramme des „N. W. Tageblatt“. Aus Semlin: In Belgrad sind 10,000, in Kragujevatz 5000 Mann serbischer Truppen konzentrirt, es werden fremde Offiziere in die serbische Armee aufge⸗ nommen. Der Ausschuß der Skupschtina tagt permanent, derselbe hat behufs Beschaffung von Kriegsgeldern eine Re⸗ duktion der Beamtengehalte um 30 pCt. vorge⸗ schlagen. — Aus Triest: Das Aktionscomité in Athen sendet täglich Waffen nach Kandia und Thessalien; am 10. d. wurden 4000 Gewehre und 12 Kisten Munition nach Kandia geschickt.
Asiatischer Kriegsschauplatz. Konstantinopel, 12. Juni. (L. H. T. B.) An der Heerstraße westlich Erzerums werden mit großer Be⸗ schleunigung Befestigungsar beiten ausgeführt. b Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Meldungen
der „Agence Havas“: Die Russen sollen Olti geräum haben. Moukhtar Pascha soll in Zewin fein. Aus
Batum wird gemeldet: Zwischen einer Abtheilung irreguläre Truppen, welche die russische Grenze überschritten, und den russischen Truppen hat ein G efecht stattgefunden, in welchem die Russen 5 Todte und 3 Gefangene verloren. Aus Suchum⸗ Kaleh wird die Organisation freiwilliger Bataillone⸗ aus Eingeborenen gemeldet. Der Gouverneur von Syrien meldet die Niederwerfung eines Rebellenstammes. 1
Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Von
Moukhtar Pascha heißt es, daß sich, derselbe in Kuepruekoi 85 88 6 — Meilen östlich von Erzerum in der Ebene Pansin) aufhalte. Tiflis, 10. Juni. (Tel. d. W. „Pr.“) Das Haupt⸗ quartier der Armee wurde von Saim nach Mazra (anderthalb Meilen norndöstlich von Kars) verlegt, wo be⸗ reits die Feldtelegraphen⸗Station eingerichtet ist.
— Der„Standard“⸗Korrespondent meldet aus Konstantinopel vom 6. einige ihm aus Erzerum zugekommene Mittheilungen, in denen es heißt: „Der russische Plan ist eine genaue Wiedergabe des Moltle'schen von 1870. Das Soghanligebirge wird das Sedan werden und Erzerum, das Metz der Türken. Das Heer ist in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, das Kommissariat ist fürchterlich. Die Straßen schwärmen von Ausreißern.“
Nr. 16 des Armee⸗Verordnungs⸗Blattes hat folgenden Inhalt: Anderweite Dienstbezeichnung der den Artillerie⸗Offizieren der Plätze Cöln, Mainz, Metz, Straßburg und S andan als Bei⸗ stände beigegebenen Hanptleute der Fuß⸗Artillerie. — Informations⸗ Kursus für Stabs⸗Offiziere der Infanterie bei der Militär⸗Schieß⸗ schule zu Spandau — Zuständigkeit zur Verhängung von Disziplinar⸗ strafen über die mit Pension zur Disposition gestellten Stabs⸗ Offiziere. — Uniform der Obersten der Feld⸗Artillerie, welche Bri⸗ gade⸗Commandeure snee — Dislokation des 3. Garde⸗Regiments z. F. — Aufstellung des Friedens⸗Verpflegungs⸗Rapports. — Vereidigung der auf Kündigung anzustellenden Civil⸗Unterbeamten der Militär⸗ verwaltung und Ausstelrung der Anstellungs⸗Urkunden für dieselben.
— Aufhören der Gehaltszahlung an Beamte bei der Dienstentlassung.
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