13400 Bekanntmachung.
Bei der am 24. Februar d. J. stattgehabten Aus⸗ loofung der vom Kreise Lippstadt emittirten Obli⸗ gationen sind folgende Nummern gezogen:
Litt. B. über 1500 ℳ Nr. 34, 44 und 45.
Litt. C. über E. Nr. 20, 41, 60, 86, 150, 151, 152, 158 und 79.
Litt. D. über 150 ℳ Nr. 33 und 84.
Litt. E. über 75 ℳ Nr. 26, 56 und 60.
Dieselben werden den Besitzern mit der Auffor⸗ derung gekündigt, die darin verschriebenen Kapital⸗ beträge vom 1. Oktober d. J. ab bei dem Ren⸗ danten der Kreiskommunalkasse, Herrn Domainen⸗ Rentmeister Simson, hierselbst gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Oktober cr. fesee Coupons und Talons baar in Empfang zu nehmen.
Lippstadt, den 7. April 1877. (H. 4929.)
——Der Königliche Landrath. —
ö
Frhr. von Werthern.
[2417] Bekanntmachung9. Am 13. März d. Js. sind nach Maßgabe des Allerhöchsten Privilegiums vom 17. November 1875 folgende Beuthener Kreis⸗Obligationen ausge⸗ joost worden: 1000 ℳ Nr. 225 280 und 299. B. à 500 ℳ Nr. 29.
„ C. à 200 ℳ Nr. 93 und 124. Die Verzinsung dieser Obligationen hört mit dem 1. Dktober d. Js. auf und werden die Inhaber der⸗ selben hierdurch aufgefordert, die Nominalbeträge
ligationen mit den dazu gehörigen Coupons Ser. I. Nr. 5 bis 10 nebst Talons in Empfang zu nehmen. Beuthen in Oberschlesien, den 14. März 1877. Namens des Kreisausschusses Der Königliche Landrath. von Wittken.
Verschiedene Bekanntmachungen.
bsnx Bekanntmachung.
Zu Michaelis d. J. sind an unserer Realschule I. Ordnung, an welcher der Normal⸗Etat eingeführt ist, anzustellen: 1
Ein Philologe, welcher die volle Fakultas für Englisch und Französisch besitzt. Das Gehalt beträgt 3000 ℳ, wenn der Gewählte sofort an⸗ stellungsfähig ist; dagegen 2250 ℳ, wenn und so bee. die Stelle nur provisorisch besetzt werden ann.
Ein Philologe oder Historiker mit philologischer Nebenfakultas, als wissenschaftlicher Hülfs⸗ leirer. Jahresgehalt 1800 ℳ
Ein akademisch geprüfter Zeichenlehrer. Das Gehalt beträgt 1800 ℳ Wenn der Gewählte außerdem noch den Turn⸗Unterricht übernehmen kann, so beträgt das Gesammtgehalt 2160 ℳ Bewerbern, welche die Qualifikation für beide Zweige besitzen, wird der Vorzug gegeben.
Wir bitten, Meldungen unter Beifügung der Zeugnisse binnen längstens 14 Tagen an uns ge⸗ langen zu lassen. 3
Grünberg i. Schl., den 28. Juni 1877.
g1616’n
vom 1. Oktober d. J. ab bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunalkasse gegen Abgabe der betreffenden Ob⸗
Kampfmeyer.
Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die von der XIX. ordentlichen Generalversammlung auf 4 Rs. — Kop. für jede Stammaktie der
aArDiener Eifenbahngesellschaft für das Betri
ebsjahr 1876 festgesetzte Dividende ist vom 2. Juli cr.
ich der bereits erhobenen Abschlagsdividende von 1 Rs. 50 Kop. per Aktie, zu erheben: Iin Warschan: bei der Hauptkasse der Gesellschaft;
in St. Petersburg: bei der Filiale
G. Sterky &X Sohn;
in 8 der Disconto⸗Gesellschaft;
in Breslau: beim Schlesischen Bank
der Warschauer Handelsbank, oder bei Herren
Berlin: bei der Filiale der Mitteldeutschen Creditbank, oder bei der Direktion
verein; 1 8
in Frankfurt a. M.: bei Herren J. Weiller Söhne;
in Dresden: bei der Dresdener Bank
in Leipzig: bei der Leipziger Discon
*. †
to⸗Gesellschaft;
in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosenthal & Cie.;
in Brüssel: bei Herren Brugmann Söhne; 88 in London: bei Herren N. M. Rothschild and Sons; in Krakau: bei Herrn Franz Anton Wolff.
Außerdem werden den Aktionären auf Grund präsentirter Coupon⸗Talons,
C1.“ 1“
denen eine Spezi⸗
fikation beizufügen ist, nere Couponbogen für weitere 10 Jahre (1877 — 1886) Seitens der obigen Zahl⸗
stellen ausgeliefert werden. 8 Gleichzeitig kommen die
Den einzulösenden Ceupons muß ein gelegt werden.
Warschau, den 27. Juni 1877.
auf die Genußscheine entfallende Stück, sowie die im Oktober vorigen Jahres ausgeloosten Aktien, wof gehändigt werden, bei denselben Häusern zur Auszahlung.
ür den Inhabern Genußscheine aus⸗
arithmetisch geordnetes Nummernverzeichniß bei⸗
Der Verwaltungsrath.
Dividende mit 1 Rs. — Kop. per
“ Bekanntmachung.
hiermit das Ergebniß der Rechnungslegung wie folgt: “ 1 A. Einnahme: v /“ II. Beihülfen:
bliebenen Schadens gewährt, und zwar in der Form
a. von Geschenken 8TEö1—
b. von unverzinslichen Darlehen 6,958 „
c. von verzinslichen Darlehen.
2) Der Provinzial⸗Hülfsverein gewährte zur Befriedigung der noch nicht völlig abgefundenen Beschädigten, soweit sie als vorwiegend hülfsbedürftig erachtet wurden .. . . .
III. Zinsen für vorübergehend angelegte Kassenbestände aufgebaut sind.
VI. Vorschuß⸗Rückzahlungen (vgl. Tit. I. der Ausgabe) . . . VII. Für verkaufte Naturalien, sowie an diversen anderen Einnahmen
B. Ausgabe:
Waaren und Liegenschaften, und zwar in Form 8. von eschenklnt.. 1 b. von Darlehen (einschließlich der Zinsen). c. von Vorschüssen, die saub Nr. VI. der Einnahme wieder zur Hülfskasse geflossen sind.. . . 3
51,121
Nachdem die Plenarversammlung des Hülfs⸗Comités 8* die Uebersch Schönebeck in ihrer Sitzung vom 20. d. M. die vom Magistrate gelegte und von einer Kommission des Ausschusses materiell und in calculo geprüfte Geldrechnung der Hülfskasse als richtig anerkannt und unter
Entlastung des Magistrats, sowie der beiden Kassenverwalter förmlich festgeste
36,803 - 313,
IV. Erlös für altes Baumaterial ꝛc. von abgebrochenen Gebäuden, die nicht wieder
V. Erlös aus den Baracken, und zwar an Miethe und für Abbruchsmaterial .
15,874 „
“
“
2
1) Die Staatsregierung hat auf Grund des Nothstandsgesetzes vom 22. Juli v. J. Beihülfen von 75 % des nach Vertheilung der Liebesgaben ver⸗
75,396 „
1 8 * wemmten der Stadt llt hat, veröffentlichen wir
388,487 ℳ 32 ₰
11““
388,552 3,169
916 5,ü483 „ 15,874 „ 4,156 „
8 Summa aller Einnahmen .. I. Entschädigungen für erlittene Vermögensverluste an Gebäuden, Mobilien, 673,253 ℳ — ₰
II. Entschädigungen für Miethsverluste. . . . . . . III. Kosten zur Linderung des augenblicklichen Nothstandes: 111X““ bb4*““ c. für sonstige Bedürfnisse der Garküchen.
d. für Brennmaterialien... “ e. für Beleuchtungsmaterialien . . . . .
genannten Krankenbaracke hergegeben hat) . . . . . . .. VI. Außerordentliche Unterstützungen an besonders Hülfsbedürftige. VII. Für Zwecke der öffentlichen Gesundheitspflege . . . . . . . . VIII. Für Schreibhülfe und sonstige Verwaltungskosten . . . . . . . IX. Für gemeinnützige Arbeiten verschiedener Art: a. Taxationskosten ““; b. Deichvertheidigung, Aufräumung eingestürzter Ge⸗
8
IV. Für Verpflegung Obdachloser und der zur Rettung anwesenden Pionire 8 V. Zum Bau von Baracken (erll. eines staatlichen Zuschusses von 15,000 ℳ, so⸗ wie derjenigen Kosten, welche der Herr Ober⸗Präsident zu dem Baue der so⸗
.
2,599 ℳ — ₰ 8 bäude, nothdürftige Wiederherstellung öffentl. Anlagen ꝛc. 11,649 „ 13 2
X. Diverse Aufwendungen werkzeuge 1““ 8
Hierzu Bestand.
an die Armenkasse abzuliefern.
dem großen Samariterwerke, sei
15. Juli cr. im Lokale der hiesigen Kämmereikasse zu Jedermanns Ein —Scschönebeck, den 22. Juni 1877. K Der Magistrats⸗Dirigent. Blüthgen.
(Frachten, Fuhr⸗ und Arbeitslöhne für Rettungs⸗
Summa aller Ausgaben
icht ö
806,638
0,248 ℳ
14,248 1,363 „ 62
2* .*
800,52 ℳ 23 ₰ 186 „ 63 „
” Balancirt mit der Einnahme 1 “ Der kleine Restbestand von 186 ℳ 63 ₰ ist dem Magistrat mit der Bestimmung überwiesen worden, davon die etwa noch eingehenden kleinen Rechnungen zu berichtigen und den etw
Indem das Hülfs⸗Comité seine Thätigkeit hiermit einstellt, sagt es allen denen, G es durch ihre mildthätigen Beiträge an Geld und Nat durch Belehrung Rath und That, förderlich betheiligt haben, noch einmal im Namen der beck und ihrer von der Ueberschwemmung betroffenen Einwohner den herzlichsten Dank. Die Geldrechnung, nebst den dazu gehörigen Akten und Belägen, wird in der Zeit vom 1. bis
s 8 ffentlich ausgelegt sein.
Der Vorsitzende des Hülfs⸗Comités. Dr. Trüstedt.
806,638 ℳ 86 ₰ aigen Ueberschuß welche sich an
uralien, sei es Stadt Schöne⸗
2
831] Bekanntmachung. Die 2. Lehrerstelle an der hiesigen Knaben⸗ Mittelschule, deren Umwandelung in ein Pro⸗ ymnasium beabsichtigt wird, ist durch den Tod des Ge Inhabers erledigt und soll durch einen Literaten besetzt werden. “ 1.“ Das Gehalt ist für jetzt auf 1800 ℳ festgestellt. Qualifizirte Bewerber, welche die facultas für fremde Sprachen — Latein und Französisch — be⸗ sitzen, wollen sich unter Beifügung ihrer Fähigkeits⸗ und Sittenzeugniss, fohi eines “ vitae bis zum 20. Juli cr. bei uns melden. Außerdem den 2 Lehrerstellen an der Volks⸗ schule, welche mit 975 und resp. 900 ℳ und je 10 %˖ Miethsentschädigung dotirt sind, anderweit be⸗ setzt werden; zu Bewerbungen um dieselben unter Einreichung der Qualifikationszeugnisse wird hier⸗ durch ebenfalls aufgefordert. Drossen, den 27. Juni 1877. Der Magistra
[580885 “ 1 Deutsche Lebens⸗, Pensions⸗ u. Renten⸗
Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegen⸗ seitigkeit zu Potsdam, Breitestr. Nr. 34.
Auf Gund des §. 12 des revidirten Statuts, welches vom 1. Juli 1877 an in Kraft tritt, wird hierdurch bekannt gemacht, daß der bisherige Ver⸗ bandsbevollmächtigte Herr F. Meier zum ersten Direktor ernannt ist und für den stellvertretenden Direktor einstweilen der Mathematiker Herr Linde⸗ nann in Vertretung zeichnet. Außerdem sind für Behinderungsfälle der beiden Direktoren der Bureauchef Herr R. Bongé und der Buchhalter Herr C. Rogge in der Art zu Stellvertretern er⸗ nannt, daß sie gemeinschaftlich an Stelle eines be⸗ hinderten Mitgliedes der Direktion alle Schrift⸗ stücke unterzeichnen können. —
Potsdam, den 1. Juli 1877.
1114“
8 A. n 1
Zusammenstellung
1877
6 F NA — 98 7 Erträgnisse der Vayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank im ersten Semester
1) Regiespesen und zwar: b. Materialien einschließlich der Steuern . c. Abschreibung auf Inventar 1 2) Zinsen und Provisionen an Conto⸗Corrent⸗ Creditoren, Sparkassen⸗ und unsere Versiche⸗ rungse 1“*“ 3) Zinsen im Geldübernahmsgeschäfte 4) Zinsen der umlaufenden Pfandbriefe
Ueberschuß 11116“
Davon wurden als Dividende und Superdividende für das erste Semester à 35 ℳ per Aktie zur Auszahlung auf 40,000 Stück bestimmt. 1 und in das zweite Semester 1877 übertragen.
München, den 30. Juni.
“
Bilanz der
Aectiva.
8 Uebertrag vom zweiten Semester 1876.. . 126,820 — Hypotheken⸗Erträgnisse und zwar: 60,633 31 “ a. Conto I und II aus baaren Darlehen 3,329 53] 190,782 84 b. Conto III aus Pfandbriefs⸗Darlehen v abzüglich des Antheiles zu 35,000 ℳ 8OI“
Wechsel⸗Disconto⸗Erträgniss Lombardgeschäfts⸗Erträgnisse Aktien⸗Umschreibungs⸗ und
Erträgnisse 1““” Erträgnisse der Reservefonds⸗Effecten . ; Effecten⸗Conto⸗Erträgnisse, Zins⸗ und Cours⸗
oI1011e“ Counto⸗Corrent⸗Erträgnisse, Zinsen u. Provisionen
382,386 209,1535
. 4868,147 5,650,/770 1,437,83779
Depositengebühren⸗
1,400,000 37,837,
1,437,837
Bayerische Hypotheken⸗ und Wechselbauk.
— Die Direktion.
Bayerischen
Erstes
selb
6,127,540/19 107,886 41 “
11,845 43 89,422 35 308,635 50 190,406 66
Pussiva.
Hypotheken⸗Conti I. II. und III. und zwar Kapitalreste aus: 36,376 in Bayern anliegenden Darlehen. a. Baare Darlehen aus dem Bankfonde 23 b. Pfandbriefs⸗Darlehen aus dem Pfand⸗ 116464*4* Hnypotheken⸗Zinsen⸗Conto
Wechsel⸗Conto. . . Lombard⸗Darlehens⸗Conto
Das Kuratorium
Monats-Uebersicht vom 30. Juni 1877.
(Gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.) Erworbene unkündbare hypothekarische und Renten-Forderungen ... Frworbene kündbare hypothekarische Forde- rungen 8 „ 4,913,050.
Ausgegebene unkündbare 2 Pfandbriefe.. „ 84,620,500. 3,232,500.
Ausgegebene Pfandbriefe... „„ “ Gotha, am 30. Juni 1877. 8 2688n 7.)
Deutsche Grundkredit-Bank. v. Holtzendorff. Landsky.
ℳ 84,625,731.
kündbare
R. Frieboes.
Effekten⸗Conto . . . . . . . .. Reservefonds⸗Effecten⸗Conto . .. Del Credere⸗Effecten⸗Conto. .. Conto⸗Corrent⸗Debitoren, incl. des Giro⸗ Guthabens bei der Reichsbank und bei der Notenbana.7 Häuser⸗ und Einrichtungs⸗Conto Cassa⸗Conto
ℳ ₰
243,054,87
Bweri e vpotheken⸗ und everife Hypoth
8 Aktien⸗Kapital⸗Conto Reserve⸗Conto und zwar: G a. Hauptreserve für Hypotheken und kauf⸗ männische Abtheilug. . . ’ “ b. Pfandbrief⸗Spezial⸗Reserve für das 42 266,066,984 96 Pfandbriefgeschäft . . . . . .. g 4,442,176 73]† wc. Reservefond für Personal⸗Exigenz 6,326,047/17 Pfandbrief⸗Umlaufs⸗Conto.. 8,772,269 15 Pfandbrief⸗Verloosungs⸗Conto . . 8,281,708. 5 [Pfandbrief⸗Zinsen⸗Conto lauf. Semester 4,510,148 75] und für Ruͤckstände früherer Semester. 739,614 69 [Del Credere⸗Conto der Hypotheken⸗Ab⸗ Fccee4* Geld⸗Uebernahms⸗Conto und zwar: 8,412,094 a. Depositen zahlbar ohne Kündigung. 658,857 b. Darlehen mit 3—12monatlicher Kün⸗ 3,386,087 5 “ Conto⸗Corrent⸗Creditoren . . ... Versicherungs⸗Anstalten incl. des Re⸗ servefonds der Feuerversicherungs⸗Anstalt v““ Dividenden⸗Conto incl. früherer Semester Y Gewinn⸗Uebertrag auf das II. Semester
8
1012,110,54 4
8
J7,505,988,77
““ “
Wechselbank.
Die Direktion.
2,571,428,5
1,534,967 428,571
3,050,344
6,901,917,44
₰
38288,714 85 8 V 4,534,967 28 242,110,830 8 1,517,270 42
5,060,958 6
744,299 88
8
9,952,262 4,548,748
7,373,997 15 1,429,104 —
37,837 28
3,505,988 77
1“
8 8 ½ 8 111““; I“
Berlin, Montag, den 2. Juli
——
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschut, v
Modellen vom 11. Januar 1876, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem
Central⸗Handels⸗Register f†
Das Sehal-Hendela gafster für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie
durch Carl Heymanns Berlin auch durch die Expedition: SW., Wi
erlag, Berlin, W., Mauerstraße 63— 65, Ihelmstraße 32, bezogen werden.
und alle Buchhandlungen, für
—
Patente.
Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Hofuhrmacher Herrn R. Stäckel zu Berlin st unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ sewiesene Aufpflanzungsart für Taschen⸗ und enseläßtgemmanra auf drei Jahre, von jenem Tage an für den Umfang des preußischen worden.
Dem Mechaniker Gustav Ludwig und dem Kaufmann M. Katz zu Berlin ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent
auf eine Nähmaschine zur Fertigung von Doppel⸗
teppstich, Kettenstich und Vierftich in der durch Mcodell, Zeichnung und Beschreibung nachgewie⸗
seenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der
Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei e von jenem Tage an gerechnet, und für 84₰ mfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Den Herren L. Vorpahl und des zu Berlin
erechnet, und staats ertheilt
ist unter dem 28. Juni d. J. ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung er⸗ läuterten Bücher⸗ und Album⸗Verschluß auf drei Jahre, von jenem Tage an ö und für 8 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Robert Hübner zu Berlin ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent aauf eine durch Fichnns und Beschreibung nach⸗ geywiesene Fleischschneidemaschine, insoweit sie als neu und eigenthümlich anerkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Patent⸗Agenten J. H. F. Prillwitz zu Berlin ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf rotirende Tropfenfänger an Verdampfapparaten,
wie solche durch Zeichnung und Beschreibung
nachgewiesen sind, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn Eugen Rabe in Stettin ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf einen Rotationszimmer⸗Springbrunnen in der durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Zu⸗ sammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für Umfang des peeußischen Staats ertheilt worden.
Dem Königlichen Kataster⸗Controleur Grabert zu Arnswalde ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent
auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesenes Nivellir⸗Instrument, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 18 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn Fleischermeister C. Kolle zu Nieder⸗ ist unter dem 28. Juni 1877 ein aten auf ein durch Zeichnung und Beschreibung näher LEEPuee Betäubungs⸗Instrument für gehörntes Schlachtvieh, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für be Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Königlichen Ober⸗Bergrath Ernst Alt⸗ h 4- zu Breslau ist unter dem 27. Juni 1877 ein atent auf eine durch srechrean und Beschreibung nach⸗ gewiesene dreicylindrige Compound⸗Dampfmaschine ohne Zwischenkammer, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für V88 UÜmfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Ober⸗Ingenieur der Eisengießerei und Maschinenfabrik von 3 Gruson, W. Schultz zu Buckau⸗Magdeburg, ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent
auf einen Spargelstecher in der durch Zeichnung
und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn C. G. Bohm zu Fredersdorf ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesene Vorrichtung an Vormaisch⸗Apparaten zur Zerkleinerung des Maischgutes auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Den Herren Mechaniker Joh. Schön und Schmiedemeister Mathias Schön zu Malstadt ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf eine Vorrichtung zur Herstellung gefalzter Ofenrohre, soweit dieselbe als neu und eigenthüm⸗ lich erkannt worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 8 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. 2 “ .
—
om 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreff
ür das Deutsche Reich
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das
Abonnement beträgt
1 ℳ 50 ₰ für das 5 — Einzelne Nummern kosten 20 ₰ —
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3
—
Dem Techniker Herrn Adolph Heß zu Flens⸗ burg ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ ewiesenen Mechanismus zur automatischen Fül⸗ ungsänderung bei Meyerschen Expansionssteue⸗ rungen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 22 42 Umfang des preußischen Staats ertheilt orden.
Dem Hüttenwerks⸗Direktor Herrn J. W. Schulz zu Cassel ist unter dem 29. Juni 1877 ein Patent auf einen durch Beschreibung und Zeichnung nach⸗ gewiesenen Zimmerofen, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 8 Umfang des preußischen Staats ertheilt orden.
Dem Ingenieur Herrn A. G. Dickert zu Lin⸗ den bei Hannover ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent
auf eine Grabemaschine in der durch Zeichnung
und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗
setzung, ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile zu behindern, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 8½ Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Maschinenfabrikanten C. Mehler zu Aachen ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Zerkleinerungs⸗Maschine für Erze, Steine und dergleichen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 885 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Ingenieur Eduard Reisert zu Cöln ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung er⸗ läuterte selbstthätige Wägemaschine für feinkörnige und pulverförmige Materialien, soweit dieselbe für neu und eigenthümlich erkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Den Maschinenfabrikanten Herren Malmedie & Schmitz zu Düsseldorf ist unter dem 29. Juni 1877 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung
nachgewiesene, stetig wirkende Zuführungsvorrich⸗
tung an Drahtstiftmaschinen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und
für den Umfang des preußischen Staats ertheilt
worden.
Dem Herrn E. De Limon zu Düsseldorf ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf eine Panzerung für Geldschränke in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen An⸗ ordnung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Uhrenfabrikanten C. W. zu Elber⸗ feld ist unter dem 29. Juni 1877 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesene Standuhr, soweit sie als neu und eigen⸗ thümlich erkannt worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Ingenieur Herrn Otto Barleben zu Deutz ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf eine Vorrichtung zum Verschieben drehender Gesteinsbohrer in der durch Zeichnung und Be⸗ screibung nachgewiesenen Anordnung, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 85 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn A. Raßmann in Ilmenau ist unter dem 29. Juni 1877 ein Patent
auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
ewiesenen Nußknacker, drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für ven Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.
Den Herren Wilhelm Hedtmann und Albert Henrege, Beide zu Langerfeld, ist unter dem 27. Funi 1877 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesene Flechtmaschine, soweit dieselbe sar neu
und eigenthümlich erkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 6hen Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn H. C. Marx zu Detmold ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ ewiesenen Apparat zum Vorwärmen des Kessel⸗ speisewassers, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 8 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn G. Blißmer zu Hamburg ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent
auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesenes Prallkissen zum Auffangen des Stoßes
von zugeworfenen 3 auf drei Jahre, von jenem e an gerechnet, und für - Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. G
mmam
Dem Herrn Isaakson zu Hamburg ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent 8 auf eine Vorrichtung zum Reguliren der Segel an Windmühlen in der durch Modell und Be⸗ schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 2 Umfang des preußischen Staats ertheilt orden.
Dem Baumeister W. Weyhe zu Bremen ist unter dem 29. Juni 1877 ein Patent:
auf einen Kondensator, soweit derselbe als neu
und eigenthümlich erkannt worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für L. Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn Emil Wolff in München⸗Glad⸗ bach ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenes Wasserrad, soweit dasselbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und 1“ Umfang des preußischen Staats ertheilt orden.
„Dem Ingenieur Theodor Otto zu Schkeuditz ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesene Verbesserung an Kuppelungsvorrich⸗ tungen für Seilbahnen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und 88 82⸗ Umfang des preußischen Staats ertheilt orden.
Dem Hof⸗Büchsenmacher Herrn Rud. Berger zu Cöthen ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent auf Treibspiegel für Kugelschuß aus glatten Schrootläufen auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn C. O. Paget zu Wien ist unter dem 29. Juni 1877 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung er⸗ läuterte Fransen⸗Maschine, soweit dieselbe als neu und eigenthümlich erachtet worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 1 Ümfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn J. A. Saladin zu Nancy ist unter dem 28. Juni 1877 ein Patent
auf eine durch Zeichnung und Beschreibung er⸗
läuterte Malz⸗Wende⸗Vorrichtung, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und Ümfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Herrn Herbert Rufus Rose zu Liver⸗ pool ist unter dem 29. Juni 1877 ein Patent
auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗
gewiesenen Blechbüchsenöffner, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für 18 Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Königreich Sachsen. Auf 5 Jahre, 11. Mai 1877, Otto Syllwasschy, Leipzig, Tinktur als Schutzmittel gegen Motten; 9. Juni, Karl Pie⸗ per, Dresden, für Peter Johann Ekman, Stockholm, e süstem für Oefen; 19. Juni, T. W. Mahler, Meißen, Verbesserungen an Einlaufregu⸗ lirschützen bei Turbinen. — Verlängert bis 1. Juli 1882, R. Bauer, Leipzig, vom 1. Juli 1872, Luftheizungsapparat. 8
(S. Anzeigen am Schluß.)
In dem Waarenschutzprozeß der E.schen Tabaksfabrik hierselbst wider einen andern Tabaks⸗ fabrikanten hat das Reichs⸗Ober⸗Handels⸗ gericht, I. Senat, den Streitfall am 12. Juni d. J. endgültig entschieden. Das hiesige Kammergericht hatte den Verklagten wegen viGg Anwendung des E.schen Waarenzeichens zu Zahlung einer Geld⸗ buße verurtheilt, indem es zwar anerkannte, daß die beiden in Frage stehenden Waarenzeichen sich unter⸗ scheiden, die Unterschiede aber nur bei genauer Vergleichung der Waarenzeichen bemerkbar seien. Diese Auslegung der Bestimmungen des Marken⸗ schutzgesetzes wurde von der Verurtheilten in der Nichtigkeitsbeschwerde für zu eng erklärt. Das Reichs⸗Ober⸗-Handelsgericht jedoch erachtete die Auf⸗ fassung des Kammergerichts für vollkommen richtig und wies die Nichtigkeitsbeschwerde zurück. „Wenn das Markenschutzgesetz“, führt das Erkenntniß des Reichs⸗ Ober⸗Handelsgericht aus, „im §. 18 bestimmt, der dem Inhaber eines Waarenzeichens gewährte Schutz se dadurch nicht ausgeschlossen, daß dasselbe mit Abänderungen wiedergegeben werde, welche nur durch Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenom⸗ men werden könnten, so hat es offenbar nicht den besonderen Fall im Auge, wie die beiden Waaren⸗ zeichen dem Prüfenden vorliegen und von ihm ge⸗ nauer verglichen werden. Zweck des Gesetzes ist, zu verhüten, daß durch die Aehnlichkeit der Waaren⸗ zeichen das Publikum, welches die Waaren kauft, getäuscht und hierdurch der Inhaber des gesetzlich geschützten Waarenzeichens benachtheiligt werde; diesem Zweck entsprechend muß es aber genügen, wenn die Nachahmung der Art ist, daß Kauflustige, welche sich das geschützte Waarenzeichen gut gemerkt haben und Werth darauf legen, eine Waare mit demselben Waarenzeichen zu erwerben, bG wer⸗ den, wenn sie nicht besondere Aufmerksamkeit an⸗ wenden. Demgemäß muß die
Appellationsrichters: „Das Arrangement des Kerns der Zeichen habe eine frappante Aehnlichkeit und nur vermöge besonderer, näher eingehender Aufmerk⸗ samkeit und Prüfung werde man sich der Unter⸗ schiede bewußt,“ vollkommen dem Willen des Ge⸗ setzes genügend erscheinen, selbst wenn man voraus⸗ setzt, der Appellationsrichter habe dabei den Fall, wo die Waarenzeichen nicht gleichzeitig vor Augen liegen, unterstellt, obgleich seine Worte auch dahin gedeutet werden können, es seien selbst in Fällen, wo die Waarenzeichen neben einander liegen, die Unterschiede nur bei genauer Vergleichung, wh. be⸗ sonderer Aufmerksamkeit, wahrzunehmen. 2 stellung an sich beruht aber auf thatsächlicher Wür⸗ digung und ist daher der Kritik des Nichtigkeits⸗ richters entzogen.“
Dem soeben erschienenen Jahresbericht der Handelskammer zu Lübeck für 1876 ent⸗ nehmen wir folgende Notizen: Verglichen mit dem Jahre 1875 zeigt der Waaren⸗Verkehr des Jahres 1876 eine Zunahme, sowohl dem Gewicht, wie dem Werth nach. Das Gewicht der Einfuhr erreichte eine Höhe wie noch nie zuvor, während der Werth nur von dem der Einfuhr im Jahre 1874 übertroffen wird. Dieses geringere Steigen des Werthes der Einfuhr ist dem Umstande zuzuschreiben, daß die Einfuhr von werthvolleren Artikeln nicht in dem Maße stieg, wie von sogenannten Massen⸗ artikeln. Die Einfuhr von Getreide war, wenn auch größer als 1875, doch nicht so bedeutend wie im Jahre 1874. Die Einfuhr von Wein erreichte nicht die Hälfte der Einfuhr des Jahres 1875 und auch die Einfuhr von Spirituosen war erheblich ge⸗ ringer als in den Jahren 1875 und 1874. Dagegen war die Einfuhr von Bauholz, welches bei großem Gewicht verhältnißmäßig nur einen geringen Werth besitzt, im Jahre 1876 von ganz außerordentlicher Höhe. Von Petroleum wurde ansehnlich mehr eingeführt, von Theer dagegen weniger. Von Eisenwaaren war die Einfuhr sehr bedeutend. Der Speditionsverkehr nahm wieder zu. Dem großen Gewichtsquantum der Einfuhr entspricht auch die Zunahme des Schiffs⸗ und Eisenbahnverkehrs. Dem Gehalt der Schiffe nach erreichte die Schiffahrtsbewegung im Jahre 1876 den höchsten Standpunkt, den sie hier bisher inne gehabt. Eine graphische Uebersicht über die Zunahme des Schiffsverkehrs seit dem Jahre 1835 ist diesem Jahresberichte bei der Besprechung des Schiffahrtsverkehrs beigefügt. Kaufmännische Kon⸗ kurse waren am 1. Januar anhängig 1876: 16, 1875: 10, 1874:6, 1873: 3, neu erkannte Konkurse: 1876: 14, 1875: 14, 1874: 6, 1873: 3.
London, 1. Jult. (W. T. B.) Gestern wurde die angekündigte Ausstellung von Schutz⸗ marken ersffngt. Der Eröffnung wohnte eine größere Anzahl von Mitgliedern des diplomatischen Corps bei. Das Markenschutzgesetz ist mit dem heutigen Tage in Wirksamkeit getreten. Zum Zweck der Herbeiführung eines internationalen Systems für die Eintragung der Schutzmarken haben sich mehrere englische Comités gebildet; die⸗ selben fordern zur Erreichung des von ihnen ange⸗ strebten Zieles zur Bildung ähnlicher Comités im Auslande auf.
Handels⸗Negister.
Die Handelsregistereinträage aus dem Königreich
Sachsen, dem Königreich Württemberg und
dem roßherzogthum Hessen werden Dienstags
bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik
Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver⸗
öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich die letz⸗ teren monatlich.
Aurich. Eingetragen in das Handelsregister: Fol. 136. Firma: Julius Zimmermann. Ort der Niederlassung: Großefehn. Firmeninhaber: Kaufmann Julius Friedrich
immermann in Großefehn. 1 Aunrich, den 22. Juni 1877. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. Colpe, Dr.
Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 1556 des (alten) Firmen⸗ bezw. Nr. 819 des Ge⸗ sellschafts⸗ und Nr. 415 des Prokurenregisters ein⸗ getragen worden:
„daß am 27. Juni c. der Kaufmann Hermann Müller zu Barmen in das daselbst von dem Kaufmann Otto Budde unter der Firma „Otto Budde“ betriebene Handelsgeschäft als Theil⸗ haber eingetreten ist; 8
daß die zwischen diesen beiden demgemäß errichtete Handelegefenschaft die Firma: „Budde & Müller“ führt und ihren Sitz in Barmen hat, daß jeder der ööe be⸗ rechtigt ist, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen; und 1
daß die Firma: „Otto Budde“ gleich der für dieselbe dem ꝛc. Hermann Müller ertheilt gewesenen Prokura demnach erloschen ist.
Barmen, den 27. Juni 1877. Der Handelsgerichts⸗Sekretä Für denselben der stellvertretende Sekretär Ackermann. 1
Barmen. Auf Anmeldun haben heute in die hiesigen Handelsregister folgende Eintragungen statt⸗
Feststellung des
gefunden: . 2 . 1) unter Nr. 387 des (alten) Firmenregisters: daß 1