1877 / 211 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Sep 1877 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Gymnasial⸗Direktor Dr. Guttmann zu Schrimm ist in gleicher Eigenschaft nach Bromberg versetzt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Hülfslehrer Architekt Petersen zu Nienburg ist zum Lehrer an der Baugewerkschule daselbst ernannt und an⸗ gestellt worden.

Bekanntmachung. Mit auf die Bekanntmachung des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vom 31. v. M. werden diejenigen Kandidaten der Baukunst, welche in der zweiten diesjährigen Prüfungsperiode die Prüfung als Bauführer im Bau⸗ und Maschinenfache ürülhgen beab ichti⸗ gen und sich dieserhalb noch nicht gemeldet haben, hierdur aufgefordert, bis zum 30. d. M. diese Meldung schriftlich bei der unterzeichneten Kommission unter Beifügung der vorge⸗ schriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureichen. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere eröffnet werden. - 2 Meldungen nach dem angegebenen Ultimaltermine müssen unberücksichtigt bleiben. Berrlin, den 5. September 1877. 8 8 Königliche technische Prüfungs⸗Kommission. Herrmann. 2

Zustiz⸗Ministerium. Der Kreisgerichts⸗Rath Otte in Neustadt O. S. ist an das Kreisgericht in Beuthen, mit der Funktion als Dirigent der Gerichtsdeputation in Tarnowitz, versetzt. 8 Dem Kreisrichter Ilse in Egeln ist behufs Uebertritts zur Steuerverwaltung die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienste ertheilt. 3 Der Kreisgerichts⸗Rath Burger in Herford und der Kreisrichter Dominski in Ortelsburg sind gestorben. Der Gerichts⸗Assessor Unger ist zum Staatsanwalts⸗ Gehülfen bei den Kreisgerichten in Grätz und Wollstein, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Grätz, ernannt.

Angekommen: Der Direktor im Ministerium der ss lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Greiff aus Johannisbad.

8 Das 19. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus gegeben wird, enthält unter Nr. 8516 die Verordnung, betreffend den Uebergang der Verwaltung der Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche auf den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath und die Konsistorien der acht älteren Provinzen der Monarchie. Vom 5. Sep⸗ tember 1877; und unter 8 Nr. 8517 den Allerhöchsten Erlaß vom 20. August 1877, betreffend die Uebertragung der Verwaltung und des Be⸗ triebes der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn auf die Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn bezw. eine von dieser Behörde ressortirende Eisenbahn⸗Kommission mit dem Sitze in Berlin. Berlin, den 8. September 1877. 3 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Personalveränderungen Königlich Preußische Armee. 16“

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Schloß 18 30. August. v. Hagen, Pr. Lt. à la suite des 3. Garde⸗Gren. Regt'. und Lehrer an der Kriegsschule zu Cassel, zum Hauptm. befördert. Stern, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 16 und kommdrt. zur Dienstleist. in die bei dem Festungsgefängniß zu Straßburg i. E. akante Vorstandsstelle, zum Vorstand des Festungsgefängnisses zu Straßburg i. E. ernannt. Graf v. Schöler, Königl. Württemberg. Rittm. und Escadr. Chef vom Dragoner⸗Regiment Nr. 25, dessen Kommdo. zur Dienstleist. bei dem Drag. Regt. Nr. 6 auf ein Jahr verlängert. v. Kiesenwetter, Oberst zur Disp., bisher des Großherzogs von Sachsen Königl. Hoheit, die Er⸗ laubniß zum Tragen der Unif. der Großherzogl. sächsischen Flügel⸗ adjut. ertheilt. 8 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Schloß Babelsberg, 30. August. Frhr. v. Buddenbrock, Pr. Lt. a. D., zuletzt im Drag. Regt. Nr. 10, der Charakter als Rittm.

8 verliehen. Oesterheld, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt.

Nr. 48, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Kadettencorps, zur Disposition gestellt.

Bekanntmachung für Seefahrer.

In der Provinz Hannover beginnt der Unterrichts⸗ kursus in den Steuermannsklassen zu Leer, Emden und Grünendeich, sowie in der Schifferklasse zu Leer am

1. Oktober d. J.

1 Die Aufnahme in die Steuermannsklasse ist von einer

vor dem Kuratorium der betreffenden Navigationsschule durch

die Navigationslehrer abzuhaltende Prüfung abhängig, in welcher der Aufzunehmende nachzuweisen hat:

1) Eine leserliche Handschrift und Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich ver⸗

ständlich auszudrücken.

2) Kenntniß der Grundrechnungsarten mit Säeesctir Feh

Brüchen, Dezimalbrüchen und Buchstaben, Fertigkeit im Rechnen

mit Proportionen und Uebung in der Ausziehung von Qua⸗

dratwurzeln.

6 8 Kenntniß der einfacheren Sätze über die Gleichheit

von Winkeln, sowie über die Kongruenz, Aehnlichkeit und

Gleichheit von Dreiecken; Kenntniß der einfacheren Sätze

vom Kreise und von den Winkeln im Kreise; Lösen leichter

e“ und Rechnungsaufgaben vermittelst der Lehr⸗

4) Einige Vorbereitung in der nautischen Geographie, be⸗ sonders in der mathematischen.

Am 28. September c., Morgens acht Uhr, wird im Na⸗ vigationsschulgebäude zu Leer die Aufnahmeprüfung für die Steuermannsklasse in Leer beginnen.

8 Wer die Aufnahmeprüfung nicht besteht, wird zurück⸗

gewiesen und kann zur Wiederholung derselben auf preu⸗

sßsischen Navigationsschulen erst nach einem halben Jahre wieder zugelassen werden.

. In die Schifferklasse können nur Seeleute aufgenommen

werden, welche die Steuermannsprüfung nach den Bundes⸗

Vorschriften vom 25. September 1869 bestanden, oder schon

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einen vollen Kursus in der Steuermannsklasse einer deutschen Navigationsschule durchgemacht haben, oder befugt sind, als Steuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen zu fahren.

Wer als Schüler aufgenommen werden will, muß darum bei dem Kuratorium der betreffenden Navigationsschule, in Leer bei dem Unterzeichneten nachsuchen.

Leer, den 6. September 1877. b

Der Königliche Navigationsschul⸗Direktor für die Provinz Hannover. 8 J. V.: Wendtlandt, Königlicher Navigationslehrer.

Aicchtanuliche.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. September. Se. Majestät der

Kaiser und König haben Sich heute Morgen 9 Uhr von Schloß Benrath zu dem dritten Feldmanöver begeben. Um 3 Uhr sollte in Schloß Benrath ein Déjeuner dinatoire statt⸗ finden und um 5 Uhr die Abreise nach Brühl erfolgen.

Gestern Abend brachte die Gemeinde Benrath Sr. Majestät eine Serenade mit Fackelzug und Feuerwerk vor dem Schlosse dar. Mehrere Gesangvereine, darunter der Verein „Orpheus“ aus Elberfeld, trugen Gesangsstücke vor.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hatte Sich zu Seinem Infanterie⸗Regimente Nr. 53 in das Bivouac begeben und übernachtete dann in Düsseldorf.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin, Höchstwelcher Sich bisher im Manöverquartier in Düsseldorf befand, trifft heute zum Déjeuner in Benrath ein und begiebt Sich dann mit den Majestäten nach Schloß Brühl.

Ihre Maäjestät die Kaiserin⸗Königin be⸗ sichtigte gestern in Düsselthal die evangelische Rettungsanstalt für verwahrloste Kinder und in Düsseldorf das katholische Marienhospital. Allerhöchstdieselbe besuchte Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohenzollern und kehrte zum

Diner nach Schloß Benrath zurück, wohin sämmtliche fremd⸗

ländische Offiziere geladen waren. b

Heute ist Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin beim Schluß⸗ Manöver des VII. Armee⸗Corps zugegen, worauf Beide Kaiser⸗ liche Majestäten nach Schloß Brühl übersiedeln. Unterwegs besucht Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin, in Begleitung der Erbprinzessin von Hohenzollern, den Fürsten Salm auf Schloß

Nach einem im russischen Gesetzblatte vom 20. August cr. Nr. 75 publizirten Bericht des Kaiserlich russischen Finanz⸗ Ministers an den dirigirenden Senat ist durch einen am 28. Januar cr. Allerhöchst bestätigten Beschluß des Minister⸗ Comités gestattet worden, ausländischen „Bruchstahl“ für Stahlgießereien und Stahlschienenfabriken zollfrei, und zwar versuchsweise auf zwei Jahre, nach Rußland einzuführen.

Das für eine Stahlgießerei resp. Stahlschienenfabrik ein⸗ zuführende Quantum von ausländischem Stahl soll der Pro⸗ duktivität der Fabrik entsprechen und darf den Bedarf der⸗ selben an diesem Metall nicht übersteigen.

Aus den dem obigen Berichte beigegebenen Instruktionen, welche die Stahlgießereien und Stahlschienenfabriken bei der Verwendung des zollfrei eingeführten Stahles zu beobachten haben, ist zu ersehen, daß unter „Bruchstahl“ verstanden wird: untauglich gewordene und zerbrochene stählerne Ma⸗ schienentheile, Räder, Achsen, Bandagen, Ressorts, Federn, untauglich gewordene Schienen (in Stücken von nicht über 10 Fuß Länge), Endstücke, welche beim Beschneiden der Stahl⸗

schienen auf der Fabrik zurückbleiben und überhaupt alle un⸗

tauglich gewordenen und zerbrochenen stählernen Gegenstände, sowie Spähne in Stücken von nicht über 2 Pud. Stahl in Stangen, Streifen und Platten, wenn auch in zerbrochenem Zustande, wird dagegen nicht als Bruch betrachtet (§. 2), Von dem Recht, sich Stahl als Bruch aus dem Auslande zollfrei kommen zu lassen, werden diejenigen Fabriken ausge⸗ nommen, welche ausschließlich Tiegelgußstahl produziren.

Die Hohe Pforte hat den Kaiserlichen Botschafter zu Konstantinopel benachrichtigt, daß das im Juni d. J. erlassene Verbot der Ausfuhr von Pferden, Mauleseln und Rindvieh auch für die Ausfuhr solcher Thiergattungen aus dem Vilayet Creta nach anderen türkischen Landestheilen Anwendung findet.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 1. September 1877 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,149,462,180 Doppelkronen, 359,704,720 Kronen, 5,651,880 halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 223,155,359 ℳ; an Silbermünzen: 71,653,095 5⸗Mark⸗ stücke, 97,288,586 2⸗Markstücke, 143,512,165 l⸗Mark⸗ stücke, 61,177,421 50 50⸗Pfennigstücke, 35,717,922 80 3 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 23,502,530 70 10⸗Pfennigstücke, 11,657,813 75 5⸗Pfennig⸗ stücke; an Kupfermünzen: 6,213,207 44 2⸗Pfennig⸗ stücke, 3,382,722 83 1⸗Pfennigstücke. Gesammtaus⸗ prägung an Goldmünzen: 1,514,818,780 ℳ; an Silber⸗ münzen: 409,349,190 30 Z; an Nickelmünzen: 35,160,344 45 ₰; an Kupfermünzen: 9,595,930 27 J.

Zur Ausführung des Regulativs des Königlichen Staats⸗Ministeriums vom 30. Juni d. J, betreffend die ge⸗ schäftliche Behandlung der Telegramme in Staats⸗ dienstangelegenheiten (s. Nr. 201 d. Bl.), hat der Minister des Innern durch Cirkularerlaß vom 31. Juli d. J. Folgendes bestimmt:

1) Zu den einzeln stehenden Königlichen Beamten, für welche die Kontirung der Telegraphirungsgebühren mit einer Geschäftserleichterung nicht verbunden sein würde (§. 3 Satz 2 des Regulativs) gehören insbesondere auch die Landgens⸗ D'armerie⸗Ober⸗Wachtmeister und Gensd'armen. Dieselben werden daher die Gebühren für ihre Telegramme in Dienstangelegenheiten in jedem einzelnen Falle zu entrichten haben, und zwar bei den Rei 8 ämtern durch Verwendung von Postfreimarken, bei den Eisenbahn⸗Telegraphenstationen durch baare Einzahlung. Die Bezirksregierungen und Landdrosteien sind veranlaßt worden, sn diesem Behufe den Bestand an Postfreimarken, welcher den

ber⸗Wachtmeistern und Gensd'armen zur Frankirung von Dienstbriefen überwiesen wird, angemessen zu 86 und denjenigen Ober⸗Wachtme stern und Gensd'armen, welche nach der örtlichen Lage des Stationsorts ihre Telegramme in Dienstsachen bei einer Eisenbahn⸗Telegraphenstation aufzu⸗ geben haben, zur Bestreitung der Telegraphirungsgebühren einen entsprechenden baaren Geldbetrag überweisen zu lassen.

-2) Die Kosten der von Kommunalbehörden und mittelbaren Staatsbeamten in

e. Staatsdienstsachen, insbesondere auch in Pelpgeisachen, abzusendenden Telegramme werden von den betre

tragen sein. Den Gemeinden ꝛc. sollen jedoch die Kosten der

von ihnen abgelassenen Telegramme, welche reine Staatse⸗

dienstangelegenheiten betreffen, in denjenigen Fällen aus Staatsmitteln erstattet werden, für welche denselben nach der Bestimmung unter Ziffer 3 der Cirkular⸗ verfügung des Ministers des Innern vom 20. Dezem⸗ ber 1869, betreffend die Aufhebung der Portofreiheiten in Staatsdienstsachen, die Nichtfrankirung ihrer Postsendungen an Königliche Behörden zugestanden worden ist, insbesondere also in Wahl⸗ und in statistischen Angelegenheiten.

Dabei ist den Regierungen mitgetheilt worden, daß der Justiz⸗Minister die Justizbehörden durch eine Cirkularver⸗ fügung vom 5. Juli d. J. angewiesen hat, den (nicht zu den Königlichen Behörden gehörenden) Polizei⸗ und anderen Be⸗

beedch soweit denselben die Nichtfrankirung ihrer dienst⸗

lichen Postsendungen an Justizbehörden nachgelassen worden ist —, auch ihre Auslagen für die einen ö Briefverkehr vertretenden Telegramme zu erstatten.

Nach einem Spezialerlaß des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths vom 26. Juni d. J., ist die zur demnächstigen Dis⸗ position der Provinziatsynode einzusammelnde Kirchen⸗ und Hauskollekte für die bedürftigen Gemeinden der Provinz Seitens des Konsistoriums, nicht aber von dem Vorstande der Provinzialsynode auszuschreiben.

In Beziehung auf das Nachbezugsrecht des Inhabers von rückständigen Eisenbahn⸗Stamm⸗Prioritäts⸗ Dividendenscheinen hat das Reichs⸗Ober⸗Handels⸗

ericht, I. Senat, kürzlich folgende Entscheidung gefällt: Nicht die Aktie, sondern der Dividendenschein des Ausfalls⸗ jahres ist der Träger des entsprechenden Nachbezugsrechts. Dieses Recht entsteht erst dann, wenn ein jüngeres Betriebs⸗ jahr einen Reinertrags⸗Ueberschuß ergiebt, wenn also nach Abzug des den Dividendenscheinen des Ertragsjahres zustehen⸗ den Prozentbetrages noch Reingewinn bleibt. Sind die

Stamm⸗Prioritäts⸗Dividenden aus mehreren früheren Betriebs⸗

jahren ganz oder theilweise rückständig geblieben, so ist zu⸗ nächst das älteste Ausfalljahr und nach dessen vollständiger Erledi⸗ digung der Reihe nach die jüngeren Ausfalljahre zu be⸗ rücksichtigen.

Ein Notar, welcher Verhandlungen aufnimmt, die Seitens der betheiligten Gläubiger eine unmoralische Aus⸗ beutung der Noth und Unwissenheit der Schuldner enthalten, verletzt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 15. Juni d. J., die Pflichten der Ehre und des Anstandes, wenn der Inhalt der Verhandlungen auch nicht gegen ein ausdrückliches Verbotsgesetz verstößt. Bei verwickelten, auffäl⸗ lige Verpflichtungen der Schuldner enthaltenden Geschäften ist die erforderliche Belehrung der Interessenten ausdrücklich in dem Akte zu erwähnen. 8

Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg, General⸗Oberst von der Kavallerie und kommandirender General des Garde⸗Corps, ist gestern Abend zu den Manövern des VIII. Armee⸗Corps nach dem Rhein abgereist; ebenso der General⸗Lieutenant von Dannenberg, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division.

Der Direktor des Königlich preußischen statistischen Bureaus, Ober-Regierungs⸗Rath Dr. Engel, hat sich am 6. d. M. zum Besuche des volkswirthschaftlichen Kon⸗ gresses nach Graz begeben und wird in etwa 2 bis 3 Wochen hierher zurückkehren.

Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken, vom 31. August d. J., schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Der Kassenbestand betrug 675,328,000 ℳ, d. h. der Vorwoche gegenüber weniger 15,748,000 ℳ; der Wechselbestand in Höhe von 598,074,000 weist eine Zunahme von 11,348,000 und die Lombard⸗ forderungen weisen mit 79,988,000 eine solche um 5,991,000 nach; ferner hat der Notenumlauf bei einem Betrage von 877,660,000 sich um 30,422,000 erhöht, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten sich um 25,554,000 auf 164,806,000 vermindert haben; die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten er⸗ scheinen mit 71,866,000 um 26,000 größer, als in der Vorwoche.

Essen, 5. September. Der Ober⸗Bürgermeister Hache macht Folgendes bekannt: „Se. Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, über den Allerhöchstihnen in Essen bereiteten „schönen und herzlichen“ Empfang Seine Freude und Seinen Dank wiederholt gegen mich auszusprechen, und mir den Auftrag ertheilt, hlegon der Bürgerschaft Kunde zu geben. Indem diesen Allerhöchsten Auftrag ich hierdurch erfülle, fügs⸗ ich hinzu, daß Se. Majestät Allerhöchstsich be⸗ sonders befriedigt darüber geäußert haben, daß der Schul⸗ jugend Gelegenheit gegeben worden ist, sich an der feierlichen

Begrüßung zu betheiligen.“

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 6. September. 8 C.) Der Landtag des Herzogthums tritt, wie die Lokalblätter melden, um die Mitte nächsten Mo⸗ nats zusammen. In den letzten Tagen ist hier eine neue Realschule, in Hildburghausen ein neues Gymnasium in Anwesenheit des Herzogs festlich eingeweiht worden.

8,8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. September. das „Fremdenbl.“ aus Ragusa, meldet, haben im Bezirke von Sign (Sinj) die Türken am 3. d. M. vier Stunden von Kadinaluka entfernt, abermals die öster⸗ reichische Grenze verletzt, indem sie eine Hütte über⸗ fielen und ausraubten. Von 20 Bezirks⸗Insassen vertrieben, hatten sie einen Todten und mehrere Verwundete.

Innsbruck, 6. September. In der gestrigen Gemeinde⸗ rathssitzung wurde beschlossen, am 29. September, an welchem Tage der Rudolphs⸗Brunnen enthüllt werden wird, die Er⸗ innerung an die fünfhundertjährige Vereinigung Tirols mit Oesterreich in festlicher Weise zu begehen. Aus diesem Anlasse soll auch die Stadt beflaggt werden.

Pest, 6. September. Der Bankausschuß des Ab⸗ geordnetenhauses verhandelte in der heutigen Abendsitzung über den Gesetzentwurf betreffs der Errichtung und das Privi⸗ legium einer österreichisch⸗ungarischen Bankgesell⸗

eenden Gemeinden bezw. Verbanden zu

Wie

schaft. §. 1 des Entwurfes wurde mit der Aenderung an⸗ genommen, daß es statt: „beide Theile“, „beide Staaten der Monarchie“ zu heißen habe. §. 3 erhielt folgende Fassung: „Der Finanz⸗Minister wird ermächtigt, das nachfolgende, eine Ergänzung dieses Gesetzes bildende Uebereinkommen von Seite des ungarischen Staates mit der österreichischen privi⸗ legirten Nationalbank abzuschließen und zu unterzeichnen.“ Hierauf wurden die Statuten der Bankgesellschaft

8 verhandelt. §. 1 wurde ohne sachliche Aenderung angenommen.

In §. 2 wurde auf Antrag des Abg. Wahrmann aus⸗

1 Psprochen. daß die beschlossenen Filialen längstens innerhalb

xechs Monaten nach der Beschlußfassung errichtet werden. Die §§. 3 11 wurden unverändert angenommen.

Der Finanzausschuß setzte heute die Be⸗ rathung über die Spiritussteuervorlage Der Gesetzentwurf wurde zur Grundlage der Spezialdebatte an⸗ genommen und die §§. 1 bis 24 ohne wesentliche Modifikation erledigt, so wie der Steuersatz von 10 Kreuzern acceptirt. Hinsichtlich der zu besteuernden Alkoholausbeute, für welche der Minister 51 ½, Abg. Wahrmann 5 Grade vorschlug, wurde keine Einigung erzielt und die Beschlußfassung hierüber bis nach Beendigung der Berathung vertagt.

Agram, 6. September. Minister Bedekovic ist hier angekommen, um an den Landtagsverhandlungen Theil zu nehmen. Das Befinden des Banus hat sich gebessert.

Schweiz. Lugano, 6. September. (N. Zürich. Ztg.) Ungeachtet der Vorstellungen und Wünsche des Bundesraths dauert die militärische Okkupation von Lugano fort.

Niederlande. Haag, 4. September. (Allg. Ztg.) Die niederländischen Truppen in Atschin setzen die Operationen gegen Samalangan fort. Bereits wurden, wie ein amt⸗ licher Drahtbericht anzeigt, verschiedene wichtige feindliche Stellungen erobert und den Atschinesen erhebliche Verluste beigebracht. Auf niederländischer Seite wurden dagegen 3 Offiziere und 19 Gemeine getödtet. Der Feind eröffnete Unterhandlungen über seine Unterwerfung, die niederlän⸗ dischen Truppen setzten aber nichtsdestoweniger ihre Operatio⸗ nen fort und errichteten selbst Vertheidigungswerke, um sich dauernd in Samalangan festzusetzen. Der Ausschuß aus der ehemaligen Transvaalschen Republik, welcher sich vor einigen Wochen einschiffte, um sowohl bei der britischen Re⸗ gierung, als bei den übrigen betheiligten Staaten Verwah⸗ rung gegen die Einverleibung zu erheben, ist hier aus Eng⸗ land eingetroffen. Derselbe besteht aus den Herren Krüger und Jorissen. In der Kolonie Surinam ist vor Kurzem die Schulpflicht eingeführt worden. Der niederländische Juristentag hat vor einigen Tagen seinen 8. Kongreß, und zwar in Leuwarden abgehalten. Die Ausstellung für Kunstindustrie in Amsterdam wurde während der ersten sieben Wochen nach ihrer Eröffnung von 183,514 Per⸗ sonen besucht.

Großbritannien und Irland. Indien. (E. C.) Ein aus Madras am 5. d. M. abgesandtes Telegramm meldet, daß die Ernteaussichten sich ein wenig gebessert haben und in einigen Theilen Regen gefallen ist. Die Preise der Lebensmittel sind noch im Steigen ; die Noth im Allge⸗ meinen nimmt noch zu und dürfte einige Monate hindurch anhalten.

Frankreich. Paris, 6. September. (Fr. C.) Eine den Blättern mitgetheilte Note lautet: „In einer gestern in der Rue Louis⸗le⸗Grand abgehaltenen Versammlung von Se⸗ natoren der Linken machte Herr Calmon im Namen der Frau Thiers die Anzeige, es sei nicht richtig, daß Frau Thiers die Mitwirkung der Regierung an der Bestattung des Herrn Thiers „mit Bereitwilligkeit“ angenommen hätte. Viel⸗ mehr knüpft Frau Thiers an diese Mitwirkung die Bedingung, daß es ihr vollkommen frei stehe, die Einzelheiten der Leichen⸗ feier zu regeln. Sie verlangt, daß den 363 republikanischen Abgeordneten der letzten Kammer und den Senatoren ein hervorragender Platz im Zuge, unmit'elbar nach der Familie, eingeräumt werde. Sie will ferner freie Hand behalten in der Bezeichnung der Männer, welche die Zipfel des Leichentuches tragen und auf dem Friedhof sprechen werden. Wenn diesen Forderungen nicht stattgegeben wird, so wird Frau Thiers die Mitwirkung der Regierung unumwunden zurück⸗ weisen und das Leichenbegängniß auf eigene Kosten veranstalten. Die Senatoren der Linken haben die Herren Barthélemy Saint⸗Hilaire, Calmon und Jules Favre beauftragt, sie bei Frau Thiers zu vertreten.“ Im Laufe des Tages folgte nachstehende weitere Verlautbarung: „Die Herren Barthélemy Saint⸗Hilaire, Calmon, Mignet und Jules Favre haben gestern Abend dem Polizei⸗Präfekten Voisin die Bedingungen mitgetheilt, unter welchen Frau Thiers die Mitwirkung der Regierung an dem Leichenbegängnisse des Herrn Thiers annehmen wollte. Zu diesen Bedingungen ge⸗ hörten die beiden folgenden: die Kosten der Feierlichkeit sollten Frau Thiers zur Last fallen, und sie allein sollte die Ordnung des Zuges zu bestimmen haben. Die Regierung erachtete die erste dieser Bedingungen für unannehmbar, da sie nach alten Ueberlieferungen die Pflicht hätte, die Kosten für Be⸗ räbnisse dieser Art selbst zu tragen. Ueberdies hielt sich die egierung nicht für berechtigt, auf die Beobachtung der Dekrete zu verzichten, welche die Ordnung der Aufzüge bei allen offiziellen Feierlichkeiten bestimmen. Sie beschloß dem⸗ nach, für den Fall, daß Frau Thiers von ihren Bedingun⸗ gen nicht ließe, sich an dem Leichenbegängnisse des Hrn. Thiers nicht zu betheiligen, sondern dem Verewigten nur die militärischen Ehren zu erweisen, auf welche er vermöge seines Ranges in der Ctentgs ee und in seiner Eigenschaft als ehe⸗ maliger Präsident der Republik ein Recht hat. Nachdem Frau Thiers heute eröffnet hat, daß es ihr unmöglich sei, die bei⸗ den oben erwähnten Bedingungen aufzugeben, hat der Mi⸗ nisterrath heute früh beschlossen, das Dekret vom 5. September, nach welchem das Leichenbegängniß des Herrn Thiers von Staatswegen erfolgen sollte, außer Kraft zu setzen.“

7. September. (W. T. B.) Dem B. Minister⸗ rathe wohnten der Pariser Platzkommandant und der Polizei⸗ präfekt bei; in demselben wurden die Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei dem Leichen⸗ begängnisse Thiers festgestellt. Es soll keine laute feindliche Demonstration geduldet und sofort dagegen eingeschritten wer⸗ den. Der Marschall Mac Mahon hat seine Abreise nach Bordeaux auf Sonntag Morgen festgesetzt Das Leichen⸗ begängniß Thiers' in der Kirche Notre⸗Dame de Lorette findet morgen Mittag statt. Die Ordnung des Leichenzuges ist von den Hinterbliebenen in der Weise geregelt worden, daß auf die Senatoren die früheren Deputirten, demnächst die Aka⸗ demiker und dann die verschiedenen Delegationen folgen wer⸗

den. Auf dem Kirchhofe werden mehrere Reden gehalten

werden, namentlich wird Grévy sprechen. Die der Partei der Linken angehörigen Journale appelliren an den Patrio⸗ tismus eines jeden Bürgers und fordern zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung auf. Seitens der Behörden sind für alle Fälle Vorsichtsmaßregeln getroffen worden. Obschon man im Allgemeinen annimmt, daß die Feier ohne störenden Zwischenfall vorübergehen werde.

Italien. Rom, 3. September. Der Ackerbau⸗ und Handels⸗Minister Majorana hat den Komthur Correnti, Groß⸗ kanzler des Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens, ersucht, dem am 5. Oktober in Rom stattfindenden internationalen statistischen Kongresse von Eisenbahnbevollmäch⸗ tigten zu präsidiren. Der Kronprinz, dessen Gemahlin aus der Schweiz nach Monza zurückgekehrt ist, wird dieser Tage den zwischen Rivalta und Treppo anbefohlenen Ka⸗ vallerieübungen beiwohnen. Der „Pungolo“ von Neapel berichtet, daß die dortige Polizei vorgestern auch auf dem Fischmarkte 55 Camorristen verhaftet und, mit Hand⸗ schellen geschlossen, nach dem Gefängniß abgeführt hat.

Türkei. Konstantinopel, 7. September. (W. T. B.) Die Regierung hat mit der Banque ottomane ein An⸗ leihegeschäft über 2 Millionen Pfund Sterl. nominell ab⸗ geschlossen. Die Anleihe ist zur Rückzahlung einiger von Bankiers in Galata geleisteten Vorschüsse, sowie zur Bezah⸗ lung der in Amerika angekauften Gewehre und Munition und zur Garantirung des cirkulirenden Papiergeldes bestimmt.

Aus Konstantinopel, 6. September, wird dem W. „Fremdenblatt“ gemeldet: Im Herbste sollen hier, wie in bulgarischen Kreisen verlautet, sämmtliche bulgarischen Bischöfe des Neiches unter dem Vorsitze des Exarchen zu einer Synode zusammentreten, um über wichtige Angelegen⸗ heiten ihrer Kirche Berathungen zu pflegen. Im Phanar er⸗ wartet man sogar schon, daß durch diese Kirchenversammlung die bulgarische Kirche der griechischen wieder näher gebracht werden dürfte.

(W. T. B.) Aus Serajewo wird dem „N. W. Tagebl.“ unterm 8. gemeldet: Die Aushebung der bosnischen Mustehafiz geht ohne alle Störung vor sich, dieselben werden hier einexerzirt und dann an die serbische Grenze beordert.

Belgrad, 8. September. Dem „N. W. Tageblatt“ wird von hier telegraphirt: Gestern empfing der Fürst zwei kaufmännische Deputationen, von denen die eine für, die andere gegen die Verlängerung des Moratoriums petitionirte. Dieselben wurden dahin beschieden, daß das Moratorium in Bezug auf Zahlungen an ausländische Gläubiger aufgehoben bleibe, für die Distrikte an der türkischen Grenze aber verlängert werden solle. Der Fürst erklärte dabei auf eine an ihn gerichtete Frage, daß der Krieg im Bereich der Möglichkeit liege.

(W. T. B.) Nach in Pest unterm 7. eingetroffenen Nachrichten hat Fürst Milan von Serbien die Einberufung der Miliztruppen zum 15. d. angeordnet. Die Türken ziehen an der serbischen Grenze irreguläre Truppen zusammen und errichten auf dem linken Ufer der Drina Befestigungen

Rumänien. Bukarest, 7. September. (W. T. B.) Der „Polit. Korresp.“ wird von hier gemeldet: Von heute ab ist der Frachtverkehr auf allen rumänischen Bahnen voll⸗ ständig eingestellt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Sep⸗ tember. Durch Kaiserliches Dekret vom 7./19. August ist der Kollegien⸗Rath Alexander Persiani zum diplomati⸗ 1. Agenten und Generalkonsul in Serbien ernannt worden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Sep⸗ tember. (H. C.) Es ist seiner Zeit berichtet worden, daß von Seiten der Regierungen der drei skandinavischen Reiche eine Kommission niedergesetzt worden sei, um den Entwurf eines gemeinschaftlichen skandinavischen Wechselgesetzes auszuarbeiten. Die Kommission, welche im vorigen Jahre in hiesiger Stadt zusammentrat, wählte einen aus drei Mitgliedern (ein Mitglied aus jedem der drei Länder) bestehenden Redaktionsausschuß, welcher nunmehr, wie gemeldet wird, seine Arbeiten beendet hat. Die Grund⸗ lage des skandinavischen Wechselgesetzes soll das deutsche Wechselgesetz bilden.

Christiania, 1. September. (H. C.) Die vom letzten Storthing niedergesetzte egaa welche das staatliche Steuerwesen untersuchen un Vorschläge zur Reform des⸗ selben machen soll, hielt heute ihre erste Sitzung. Zum Vor⸗ sitzenden der Kommission wurde einstimmig der Storthings⸗ Präsident Sverdrup, Führer der oppositionellen Storthings⸗ majorität, erwählt. Derselbe soll der Kommission einen von ihm ausgearbeiteten Entwurf zu einem Einkommensteuergesetz vorgelegt haben, welcher als Manuskript gedruckt werden soll. Es heißt, daß das Finanz⸗Ministerium die Herren Professor Getz und Konsul Tho. Joh. Heftye ersucht hat, zusammen mit dem Expeditions⸗Sekretär Rygh den vom Ministerium aus⸗ gehenden, die Erweiterung der Stempelsteuer bezweckenden Vorschlag in erneute Erwägung zu ziehen.

Dänemark. Kopenhagen, 4. September. Die Kö⸗ nigin wird, der,Berl. Tid.“ zufolge, in den ersten Tagen der näch⸗ sten Woche von ihrer Reise nach Rumpenheim zurückerwartet. Die vor einigen Monaten zwischen der vereinten Linken und den Socialisten geschlossene Allianz ist bereits wieder aufgelöst.

Amerika. (A. A.⸗C.) Aus Mittelamerika liegen, via Havanna vom 14. August, die folgenden Nachrichten vor: Die Grenzstreitigkeiten zwischen Guatemala und Mexiko sind geschlichtet. In San Domingo wurde der General Crespo, der Führer der Bewegung zu Gunsten des denen Präsidenten Gonzales, verhaftet. Damit hat die ganze Bewegung ein Ende. Dagegen haben sich an der nordwestlichen Grenze die Anhänger Luparons erhoben. Südamerika. (A. A. C.) In Venezuela hat man eine Verschwörung entdeckt, welche die Ermordung des Prä⸗ sidenten Alcantara bezweckte. Der Rädelsführer, General Pulgar, ist verhaftet worden.

Aus Buenos Ayrcs wird unterm 1. d. M. berichtet: Große Ueberschwemmungen sind in der südlichen Provinz ein⸗ getreten, durch welche eine ungeheure Anzahl von Rindvieh und Schafen ertranken. Die große Südbahn litt ebenfalls, Verkehr wurde an füͤnß verschiedenen Punkten unter⸗

rochen.

In Peru herrscht nach den letzten von dort eingel nen Berichten vollständige Ruhe.

Afrika. 22 Alexandria, 7. Sep (W. T. B.) Der Khedive ist nach Kairo zurückgekehrt. Der Wasserstand des Nil bei Kairo ist fortgesetzt ei niedriger. Am oberen Nil soll der Wasserstand den mittlere Durchschnitt erreicht haben, und es würde demnach zu hoffen sein, daß auch der untere Nil die 1g⸗ erlangt; es wird jedoch die Befürchtung laut, daß die Nilüberschwemmung zu einer Zeit eintreten könnte, die nicht geeignet sei, die Mais⸗ ernte noch zu sichern. 2 . Capstadt, 14. August. (Bureau Reuter.) Das Cap⸗ Parlament wurde am 8. d. M. vertagt. Der Gouverneur, Sir Bartle Frere, bezeichnete in seiner Schlußrede die

Annexion von Transvaal als ein wichtiges Ereigniß,

welches von der großen Mehrheit der Bevölkerung als ein Schritt begrüßt worden, der dazu angethan sei, den Frieden, die Sicherheit und Wohlfahrt nicht allein der Bevölkerung von Transvaal, sondern auch Südafrikas im Allgemeinen zu för⸗ dern. Ferner bemerkte derselbe, daß die Frage der Vereini⸗ gung Südafrikas nicht in Erwägung gezogen worden, weil es für räthlich erachtet worden sei, die Ansichten des Staatssekretärs für die Kolonien über den Erlaß vom 15. März, sowie auch die Annahme des Entwurfes, bezüglich der Bildung eines südafrikanischen Bundes, Seitens des Reichsparlaments abzuwarten. Der Gouverneur begiebt sich in wenigen Tagen nach der Algoa⸗Bai zur Inspektion der östlichen Provinze und der Grenze.

Der russisch⸗türkische Krieg. Nach einer Depesche der „Pol. Korr.“ aus Belgrad vom 7. hat Minister Ristics auf neuerliche, vom englischen Konsul White gegen die serbischen Kriegsvorberei⸗ tungen erhobene Vorstellungen erklärt, Serbien müsse sich aus Opportunitätsgründen und im eigenen Interesse für alle Eventualitäten vorbereiten. Der Oheim des Fürsten Milan, der rumänische Oberst Cantargiu, hat zwar keine förmlich Konvention, aber doch bestimmte Abmachungen über ein even⸗ tuelles, mit den Operationen der rumänischen Armee zu kom⸗ binirendes Vorgehen der serbischen Armee vereinbart. Fürst Zeretleff trifft morgen aus Bukarest wieder hier ein. 8

Europäischer Kriegsschauplatz.

St. Petersburg, 7. September. (W. T. B.) Offi⸗ zielles Telegramm aus Gornji Studen vom 6. d. M.: Am 4. d. M. versuchten die Türken einen Angriff von Mikre auf Lowtscha, dieselben wurden aber nach einem vierstündigen Scharmützel zurückgewiesen. An demselben Tage griffen die Türken mit geringen Streitkräften auch Waren bei Elena an, dieser Angriff wurde ebenfalls abgewiesen. Am 5. d. M. wurde das russische Corps bei Rustschuk auf der ganzen Linie von den Türken an⸗ gegriffen. Der Hauptangriff richtete sich gegen Kazlewo und Oblanowo. er erste Angriff der Türken auf Kazlewo wurde von 15 Bataillonen, 18 Schwadronen und 23 Ge⸗ schützen ausgeführt, im Laufe des Kampfes nahmen aber di türkischen Streitkräfte an Zahl immer mehr zu. Unsere bei Kazlewo stehende Truppenabtheilung zählte 5 Bataillone, 8 Schwadronen und Zubehör an Artillerie und hielt sich standhaft, war aber nach sechsstündigem, hart⸗ näckigem Kampfe unter großen Verlusten zum Rück⸗ zug auf Ostriza gezwungen. Unsere bei Oblanowo stehende Truppenabtheilung wurde gleichfalls von einer großen Truppenmacht angegriffen, wies aber alle An⸗ griffe des Feindes zurück und behauptete ihre Positionen. Auf den beiden Flügeln unserer Rustschuker Vertheidigungslinie gingen die Türken gegen Kadikoi und Popkioi zur Offen⸗ sive über; es ist noch nicht bekannt, ob damit ein ernstlicher Angriff oder nur eine Demonstration beabsichtigt war. Im Balkan herrscht vollständige Ruhe. Suleiman Pascha ist mit der Organisirung seiner Armee bei Kasanlik b schäftigt. Unser Verlust bei der Einnahme von Lowtscha beträgt 1000 Mann tort oder verwundet, der Verlust der Türken ist groß, auch haben dieselben 100 Mann an Ge⸗ fangenen verloren.

Bukarest, 7. September. (W. T. B.) Die Beschie ßung Rustschuks, die gestern Vormittag 10 Uhr eingestellt worden war, wurde gestern Nachmittag von 3—7 Uhr fort⸗ gesetzt. Die Türken erwidern das Feuer durch die Beschießung von Giurgewo, wo ihr Feuer ziemlichen Schaden anrichtet. Heute begann das Feuer Vormittags 9 Uhr und ist seitdem fortgesetzt worden.

(W. T. B.) Aus dem türkischen Shene a,g Caceljewo, 5. c., Abends, wird dem „N. W. Tagebl.“ gemeldet: Der heutige Kampf dauerte von 10 Uhr Vor⸗ mittags bis 6 Uhr Abends. Mehemed Ali Pascha traf um 4 Uhr Nachmittags in dem erstürmten Caceljewo ein.

Konstantinopel, 7. September. (W. T. B.) Es sind Gerüchte über einen neuen Kampf, der heute zwischen Os⸗ man Pascha und dem russischen Corps bei Plewna stattgefunden habe, im Umlauf. Ueber das Resultat desselben ist nichts vekannt; auch ist sonst keinerlei offizielle Depesche veröffentlicht.

Wien, 8. September. (W. T. B.) Telegramm der „Presse“ aus Jassy (über Itzkany): Der Durchzug der russischen Garden ist in vollem Gange. Die Garde⸗Kavallerie überschreitet den Pruth bei Skuleni und setzt ihren Marsch ohne Benutzung der Eisenbahn fort. Die Insanibrie und Ar⸗ tillerie wird größtentheils mit der Bahn befördert. Der Kom⸗ mandeur der Garde⸗Kavallerie, General Gurko, ist gestern hier eingetroffen.

London, 8. September. (W. T. B.) Der „Daily News“ wird über die Einnahme von Lowtscha durch die Russen am 3. d. aus Gornji Studen, den 4. d., Folgendes Die Russen, in einer Stärke von 22,000 Mann, bestehend aus der 2. Division, der Schützen⸗Brigade aus Ga⸗ browa, einer e der 3. Division, einer Brigade der un⸗ ter dem Oberbefehl des Generals Skobeleff stehenden Kosaken, siegten gestern über die 7000 Mann starke Besatzung von Fömbsche Skobeleff hatte am Abend vorher eine Position im Nordosten von Lowtscha erstürmt, wodurch der Platz unhalt⸗ bar wurde. Während der Nacht zogen sich die Türken auf die hinter der Stadt gelegenen Anhöhen zurück und er warteten den Angriff, welcher bei Anbruch des Tages von der russischen Artillerie eröffnet wurde. Der Angriff der Russen wurde so geleitet, daß die Artillerie derselben eine Position einnahm, durch welche die von den Türken besetzte S umzingelt und der Rückzug der Türken nach dem

alkan über Trojan abgeschnitten wurde. Die Türken leisteten hartnäckigen Widerstand und wurden erst nach hartem