22 202—,—,—.,,,öönöin
nach welchen Postanweisungen zulässig sind.
D. Oger
Die Gebühr
Benennung der Länder, beträgt für Einzahlungen
anzugeben
Der Betrag der Einzahlung ist von den Absendern
Der Abschnitt der Postanweisung 2 kann benutzt werden
ℳZ
bis 75 ℳ Ubm 75 „ 190 „ I d (Pence).
10 Pfand Sterling =
6) Helgoland wie Deutschland. 7) Hallen, Alexandrien und Tunls. . .. bhbis 100 Franken Ic1ö1ö1.“—
8 I-.5 5. 8) Luxemburg wie Deutschland. — —
9) Niederland
über 75 „ 150 „ EE“
bis zum Meistbetrage von 258 ℳ = 150 Gulden Niederländisch für je 20 ℳ oder einen Theil von 20 ℳ 25 mindestens aber 40 bis 112 ℳ 50 ₰ i1ö11ö1141A14A4X“] 8 bis 225 „ 80
I11““ 12) Oesterreich-DUngarn . . . . ... bis 75 ℳ 20 über 75 „ 150 „ 40
Gulden — Cents
Gulden — Cents
8 in der Markwährun g.
13) Schweden (bhne Unterschied des Be- trages bis 80 Kronen Schwedisch
bis 100 Franken über 100 „ 200 „ 9ö85 ö6
bis 100 ℳ 199 „ 390 0 WW.
(Kronen u. Oere)
14) Schwelz
„
15) Türkel (nur Constantinopel).
16) Vereinigte Staaten von Amerika . 11““ ““ (nicht Papiergeld)
Dollars — Cents 8 88 71 Cents Gold = 3 ℳ 16“ 17) Ostiadien (Vorder-Indien einschl. der nicht britisch. Besitz., dagegen mit Aus- 75 schluss von Ceylon, — ferner Birma). 150
in Englischer Währung
d (Pence
18) Qaeensland in Australien (nur nach den grösseren Orten) 19) Süd-Australlen
(nur nach den grösseren Orten)
bis zum Meistbetrage von 210 ℳ für je 3 ℳ oder einen Theil von 3 ℳ
mindestens aber 1
in Englischer Währung
d (Pence)
in Englischer Währung, &£ (Pfund Sterl.) ³ (Schilling)
205 ℳ
100 Franken = 82 ℳ
bis 75 ℳ in Niederländischer Währung] zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art
in Niederländischer Währung- nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des 1 Gulden = 1 ℳ 70 ₰
40 in der Markwährung. “
v“ 8
100 Kronen = 112 ℳ 75 ₰
in Franken und Rappen 100 Franken = 82 ℳ
er Goldwährung] zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art. Pfund — Piaster — Para 16 Piaster Gold = 3 ℳ
in Amerikan. Goldwähr.
f (Pfund Sterl.) s (Schilling) 10 Pfund Sterl. = 205 ℳ
& (Pfund Sterl.) s (Schilling) 10 Pfund Sterl. = 205 ℳ
Der Abschnitt muss den Namen und min- destens den Anfangsbuchstaben eines Vor- namens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben enthalten. Sonstige Mit- theilungen nicht statthaft.
5) Das Anweisungsformular muss ausser dem Namen des Adressaten und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Adressaten (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisungen die Empfaänger von der erfolgten Einzahlung der Beträ-
nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des
Namens und Wohnorts des Absenders. 5
Kenntniss zu setzen. 11
“
“]
1 Gulden = 1 ℳ 70 ₰ 8
ländisch-Indien“ tragen. Von einem Absender an denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen nur 1 An- weisung zulässig.
Namens und Wohnorts des Absenders.
11“ 8— 8
1““ “ 1““ 12) Von einem und demselben Absender dürfen im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an einen und denselben Empfänger aufgeliefert 8 werden. 1
E1“
zu schriftlichen
in Schwedischer Währung] zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art. —
14) Telegraphische Postanweisungen zulässig. Höchst- betrag derselben 200 Franken. Die Gebührensätze siehe unter „Vorbemerkungen“. — Im Ueberwei-
. b sungstelegramm ist Seitens der Postaunstalt die Auf-
1““ gabenummer der Postanweisung anzugeben.
zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art.
“
der Abschnitt muss den Namen und die Adresse des Absenders enthalten. Weitere Angaben nicht zulkssig
16) Die Auszahlung in den Vereinigten Staaten erfolgt in Papiergeld und zwar nach dem Tageskurse, welchen das Gold am Tage des Eingangs der Postanweisung in New-York hat. Von einem und demselben Absender dürfen im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei
8 Postanweisungen an einen und denselben Empfänger
1 “ aufgeliefert werden.
siehe Grossbritannien. 17) Siehe Grossbritannien. Bei Postanweisungen an Per-
sonen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers und der Name des
7 8
sein. 8* 18) u. 19) Siehe Grossbritannien “ —
siehe Grossbritannien.
8 85 Inserate für den Dentschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: 1 Berlin, SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 8 8
8 Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus. 3
8
In Folge mehrfach ausgesprochener Wünsche werden in dem Postblatt Anzeigen aufgenommen, betreffend den Verkehr mit Dampfschiffen und auf Eisenbahnen, Hotels, die
pedition von Gütern ꝛc. ꝛc. Die Publikation solcher Anzeigen im Postblatt dürfte um so mehr
von Wichtigkeit sein, als dasselbe nicht allein den Abonnenten des über das ganze Deutsche Reich
verbreiteten Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers zugeht, sondern außerdem in einer bedeutenden Anzahl in kommerziellen Kreisen Verbreitung findet, auch in ca. 7500 Exemplaren bei sämmtlichen Ver⸗
kaufsstellen von Postwerthzeichen im Deutschen Reichs⸗Postgebiet regelmäßig zur Vertheilung gelangt und bei denselben ein Vierteljahr lang ausliegt.
Die Insertions⸗Gebühren be'ragen pro viergespaltene Petit⸗Zeile 30 ₰.
29₰
2.
I1“ “
—
97.ü
„ꝗ C. B. Richard & loas.
Hamburg, Admiralftätstr. 76. New-Vork, 61 Broadway. Commissions- und sSpeditions-Geschäft. I
Packet-Annahme-Bureau der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft.
Wechsel auf alle Plätze Nord⸗Amerikas zum Tages⸗Course.
—
g. 8 “ Norddeutscher Lloyd. Postdampfschifffahrt
von Bremen nach New-York uand Baltimore.
6. Oktober nach New⸗York D. Neckar 20. Oktober nach New⸗York
10. Oktober nach Baltimore D. Weser 27. Oktober nach New⸗Hork
13. Oktober nach New⸗York D. Ohlo 31. Oktober nach Baltimore
3 1 ohe g . öu gajũ 8. November nach New⸗York
eise na ew⸗York: I. Cajüte ℳ, II. Cajüte: 300 ℳ, Zwischendeck 120 ℳ Preise nach Baltimore: Cajüte 400 ℳ, Zwischendeck 120 ℳ
von Bremen nach New-Orleans
via Havre und Havana
D. Hannover 14. November. D. Frankfurt 19. Dezember
3 Passage⸗Preise
8 nach New⸗Orleans oder Havana: Kajüte 630 ℳ, Zwischendeck 150 ℳ ““ ur Ertheilung von Vedegele für obige Dampfer, sowie für jede andere Linie zwischen
uropa und Amerika sind bevollmächtigt Johanning & Behmer, Berlin, Louisenplatz 7.
D. Nürnberg D. Hermann
D. Frankfurt 10. Oktober.
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preussischer Staats-Anzeiger. Berlin. 8
In dem amtlichen Theile werden die Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, Ordens- verleihungen und Ernennungen publizirt. 1
Der nichtamtliche Theil enthält eine Zusammenstellung der bedeutendsten thatsächlichen Begebenheiten in der Tagespolitik, — Referate über die Verhandlungen des Deutschen Reichs- und Preussischen Landtages, — sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bundes-Bevollmächtigten resp. der Minister, — Kunst- und wissenschaftliche, Gewerbe-, Handels- und statistische Nachrichten aller Art, — den täglichen amt- lichen Courszettel der Berliner Börse etc.
Das mit dem Reichs- und Staats-Anzeiger verbundene „Central-Handelsregister für das Deutsche Reich“ enthält die Bekanntmachungen der Eintragungen etc. in den Handelsregistern der Bundesstaaten, einschliesslich der Waarenzeichen und Muster auf Grund der Gesetze über den Marken- und Musterschutz, sowie die im Patentgesetz vorgeschriebenen Bekanntmachungen und die Konkurse. Tarif- und Fahrplan-Aenderungen der meisten deutschen Eisenbahnen. — Da's Gentral-Handelsregister kann auch separat zum Preise von 1 ℳ 50 ₰ vierteljährlich durch die Post und den Buchhandel bezogen werden.
Das „Post-Blatt“, welches in der Regel am 1. jeden Quartals-Monats erscheint, bringt Nach- richten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post. Die Insertionsgebühren für den mit demselben verbundenen Verkehrs-Anzeiger betragen pro 4gespaltene Petitzeile 30 ₰. Die Auflage des Postblattes beträgt circa 14,000 Exemplare.
Der Abonnementspreis des Deutschen Reichs- und Preussischen Staats-Anzeigers beträgt pro Quartal 4 ℳ 50 ₰, der Insertionspreis einer Druckzeile 30 ₰.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, für Berlin auch die Expedition, S. W., Wilhelm- Strasse No. 32.
Die „Allgemeine Verloosungs-Tabelle“ des Deutschen Reichs- und Königlich Preussischen Staats-Anzeigers, welche in Folge amtlicher Veranlassung der Reichs-Bank herausgegeben wird, erscheint wöchentlich einmal zu dem vierteljährlichen Abonnementspreise von 1 ℳ 50 ₰.
Die Reichhaltigkeit der Papiere, über welche
mittelst besonderen Benachrichtigungsschreibens ZI
10) Die Aaweisung muss den deutlichen Vermerk Nieder-
sttadt.
Vaters desselben auf der Postanweisung angegeben
von Bremen ach Bahia,
Buenos Ayres
via Antwerpen und Lissabon D. Kronpr. Fr. Wüh. 5. Oktober.
Rio, Montevideo und
8 D. Strasburg 15. Oktober. Die Direction des Norddeutschen Lloyd in Bremen.
1. A. Russ junior (Bank⸗ & Wechselgeschäft
Berlin C. 11 Molkenmarkt
hält stets alle zu Kautionen geeigneten
Effekten vorräthig.
Kümmel⸗
feinste Qualität, pro Ctr. 38 ℳ incl. Kiste, ver⸗ senden gegen Nachnahme die Fabriken von [88] F. Sonntag in Spremberg bei Neusalza i. S.
id Limburger Käüse
Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle
Staats⸗Anzeigers,
Dieselbe wird in Folge amtlicher Veranlassung der Reichs⸗Bank zu Plae. zusammengestellt und enthält die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sfenemiicher gangbaren Staats⸗ Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Papiere.
Das Comtoir der Reichs⸗Bank für Werthpapiere zu Berlin kontrolirt die Ziehun⸗ gen der bei demselben deponirten Werthpapiere nach dieser Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle, auch haben die Kögighic⸗ Preußischen Ministerien den betheiligten Behörden die Anschaffung der qu. Tabelle zum dienstlichen Gebrauch empfohlen, da
dieselbe nur auf Grund der Originallisten zusammen⸗ gestellt wird. ]3
Ziehungslisten publizirt werden, die Korrektheit der⸗ selben und der billige Preis stellt die Allge meine
8 — Verloosungs⸗Tabelle jedem anderen derartigen des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen
Unternehmen gleich, wobei noch besonders hervor⸗ zuheben ist, daß, nächst den Auszahlungs⸗ stellen, von sämmtlichen Papieren auch die Restantenlisten, soweit solche erscheinen, nach den Ziehungen geordnet. veröffentlicht werden.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers erscheint wöchentlich einmal, und ist zum Abonnementspreis von 1 ℳ 50 ₰, vierteljährlich durch alle Post⸗Anstalten, sowie durch Carl Hey⸗ manns Verlag, Berlin W., Mauerstr. 63/65, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Königlichen Expedition des „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“, Wil⸗ helmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern 25 ₰.
Drueck: W. Elsner, Berlin, Wilhelm-Strasse 32
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Anzeiger und Königlich Preuischen
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—
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30 November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und — Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz vom 25. Mai 1877 vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsch
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie
durch Car Heymanns Verlag, Berlin, W.,
Mauerstraße 63 — 65, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilbelmstraße 32, bezogen werden.
e Reich
„ Hr. 231.)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Das Abonnement beträgt 1 % 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰. —
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
—
Patente. 1 Patent⸗Anmeldungen.
Die nachfolgend Genannten haben die Ertheilung eines Patentes für die daneben angegebenen Gegen⸗ stände nachgesucht. Ihre Anmeldung hat die ange⸗ gebene Nummer erhalten. Der Gegenstand der An⸗ meldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung
Hr. Salomon Jacobson zu Berlin. Gegenstand: Waschmaschine. .
Nr. 646. Hr. Gustav Koblinsky zu Berlin. Gegenstand: Rouleaux⸗Rolle. (Landesrechtlich patentirt.)
Nr. 827. Hr. Richard Rosochacki zu Iserlohn. Gegenstand: Rouleaux⸗Steller.
Nr. 911. Hr. Friedrich Voith zu Heidenheim a./B. Walzwerk. (Landesrechtlich pa⸗ tentirt.
Nr. 983. Hr. Gustav Becker, Königlicher Kom⸗
missions⸗Rath zu Freiburg i./Schl. b
1G Gegenstand: Schleif⸗ und Polir⸗Vorrichtung für Metalle. (Landesrechtlich patentirt.)
Nr. 1054. Hr. Adolph Müller, Ingenieur und
Patent⸗Agent zu Cöln. b Gegenstand: Rotations⸗Motor. (Landesrechtlich patentirt.) 8.
Nr. 1115. Hr. Heinrich Kuhlmann zu Glück⸗
Gegenstand: Einrichtung an Viehställen zum schnellen Loskuppeln der angebundenen Thiere. (Landesrechtlich patentirt.)
Nr. 2707. Hr. R. Ludwig, Maschinenmeister zu
Laurahütte O./Schl.
. Gegenstand: Planroststab
Nr. 2721. Hr. J. M. Maconnell zu Hamburg. Gegenstand: Pfropfenzieher.
Nr. 2772. Hr. Ernst Lietzmann, Ziegeleibesitzer
zu Neu-mühle bei Königs⸗Wusterhausen. Gegenstand: Kochapparat für Ringöfen.
Nr. 2792. Hr. August Krimmel zu Reutlingen. Gegenstand: Kombination von Kinderstuhl und Kinderwagen.
Nr. 2801. Hr. C. Wulff, Urheber und Con⸗
structeur zu Berlin.
Gegenstand: Kranken⸗Klappstuhlwagen.
Nr. 1203. Hr. Alber Fesca zu Berlin, Maschine
fabrikant, Hr. Luigi Chiozza, Professor zu Cervig⸗
nano bei Triest. 1 6 B.
8 Gegenstand: Nutschapparat für nasse Stärke zur Bildung fester Brode, nebst Auslösevor⸗ richtung für letztere. .
Nr. 308. Hr. R. Simony, Civilingenieur zu Berlin. 8 Gegenstand: Zerkleinerungsapparat mit selbst⸗ thätiger Wiederaufschüttung (landesrechtlich
patentirt). Kaiserliches Patentamt. [8330]
Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe in Handelssachen. (Aus den neuesten Zeitschriften.) 1) Ein Syndikat gilt als Vereinigung zu einem einzelnen Handelsgeschäfte für gemeinschaftliche Rechnung. (Art. 266.) U. O. G Wien vom
10. Dez. 1875, Jur. Wochenschrift 1877 S. 101.
2.,) Jeder einzelne Theilnehmer eines Konsortiums kann Rechnungslegung fordern. (Art. 270.) U. OG H. Wien vom 23. Juni 1875 a. a. O. S. 101.
3) Nur eine verschuldete Versäumniß der zwischen
dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft
vereinbarten Frist zur Klagestellung hat den Verlust
der Ansprüche gegen die letztere zur Folge. U.
H. A. G. München vom 21. Dezember 1875 a. a. D. S. 101.
4) Die accessorische Natur der für eine Handels⸗ schuld übernommenen Bürgschaft macht dieselbe nicht zum Handelsgeschaͤft. U. A. G. Colmar vom
17. Februar 1876, Jur. Ztschr. für Els.⸗Lothr. II.
S. 67 u Jur. Wochenschrift 1877 S. 134.
5) Die Eisenbahngesellschaft, welche die zur An⸗ lage einer Bahnstrecke erforderlichen Arbeiten sammt Materiallieferungen in Verding giebt, macht kein
Handelsgeschäft. U. Obertrib. Berlin v. 11. April
1876, Rh. Archiv Bd. 67 S. 76 u. Jur. Wochen⸗
schrift 1877 S. 117.
6) Der Vertrag, wodurch eine Aktiengesellschaft Jemanden zum Ankauf von Grundstücken Auftrag ertheilt, bildet auf Seiten der Gesellschaft kein Handelsgeschäft. U. A. G. Cöln vom 18. Mai 1876,
Rh. Archiv Bd. 67 S. 231 u. Jur. Wochenschrift 1877 S. 117.
7) Ist die vorläufige Bearbeitung einer Probe erforderlich, so muß der Käufer eine solche sofort nach Empfang der Waare vornehmen und demnach den Mangel ebenfalls ohne Verzug dem Verkäufer anzeigen. U. A. G. Cöln vom 19. April 1876, Th. 67 S. 169 und. Jur. Wochenschrift 1877
1365.
8) Wegen fehlender Quantität der Waare ist der Käufer gehalten, dieselbe sofort nach ihrem Empfange zu messen, zu zählen oder zu wiegen und dem Ver⸗ käufer den Mangel hes U. H. A. G. München om 2. Juni 1875, Slg. I1I. S. 139 und Wochen⸗ schrift 18è77 S. 136. 9) Der Käufer, welcher eine Waare wegen Ver⸗ ragswidrigkeit zur Verfügung gestellt hat, ist nicht befugt, dieselbe als Garantie für Nachlieferung besse⸗ rer Waare einstweilen an seine eigenen Kunden zu senden. U. H. A. G. Nürnberg vom 22. März 1875, Alleg. Wochenschrift S. 136.
11) Die Konstatirung der Qualität der Waare durch Sachverständige kann auch noch während des Pro⸗ zesses erfolgen. A. a. O. S. 136. (Art. 348 H. G. B.)
12) Nach der Uebergabe der Waare an die Eisen⸗ bahn geht die Gefahr, von der sie auf dem Trans⸗ porte betroffen wird, auf den Käufer über (Art. 324). U. O. G. H. Wien vom 9. Mai, 1876 a. a. O. S. 135.
13) Die in Art. 313 angeordnete Selbsthilfe hat an dem Orte zu geschehen, wo der Vertrag zu er⸗ füllen ist. U. H. A. G. München vom 7. April 1875, a. a. O. S. 135.
14) Das Kommissionsgeschäft ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß dem Beauftragten nicht alle nach dem Gesetze dem Kommissionär zustehenden Rechte eingeräumt sind. U. H. A. G. Augsburg vom 19. Juni 1875. Jur. Wochenschrift 1877 S. 144.
15) Der mit dem Einkaufe von Werthpapieren, die fortwährend im Course schwanken, beauftragte Kommissionär ist nicht befugt, dem Kommittenten andere Stücke gleicher Art und Zahl zu übergeben, als die er selbst für diesen eingekauft hat. U. H. A. G. Augsburg vom 19. Juni 1875. Jur. Wochenschrift 1877 S. 144. (Art. 561.)
16) Der Käufer einer Waare, welcher Erfüllung nehst Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung for⸗ dert, kann als Entschädigung nicht ohne Weiteres d.e Differenz zwischen dem Ankaufspreise und dem höchsten Preise fordern, den die Waare in der Zeit des Erfüllungsverzuges bis zur Erfüllung gehabt “ A. G. Cöln vom 24. Mai 1876, a. a. O
17) Der Verkäufer von Werthpapieren mit be⸗ stimmter Lieferzeit ist berechtigt, schon am Stich⸗ tage selbst die Papiere auf Rechnung des Käufers zu verkaufen. U. H. A. G. Nürnberg vom 3. Mai 1875 a. a. O. S. 143.
Die Handels⸗ und Gewerbekammer für Oberbayern hatte sich schon im August 1875 mit der Frage einer Reform der kaufmänni⸗ schen Zahlungsweise beschäftigt. In dem Jahres⸗ bericht 1876 spricht die Kammer ihre Ansicht hierüber dahin aus, daß zunächst eine Unterscheidung zwischen Detail⸗ und Großhandel gemacht werden müsse.
„1) Bei dem Detailberkaufe in Läden und Ma⸗ gazinen ist Baarzahlung unbedingt als Regel fest⸗ zuhalten; wenn jedoch ausnahmsweise Kredit bean⸗ sprucht und vereinbart wird, sind Verzugszinsen zu berechnen. Das System der Rabattgewährung bei Baarzahlung empfiehlt sich unseres Erachtens nicht. Dieses System würde nur den gegenwägxtigen Zu⸗ stand sanktioniren, indem es die Baarzahlung prä⸗ miirt und somit das, was Regel sein sollte, zur Ausnahme macht, während naturgemäß die Baar⸗ zahlung die Regel, das Borgen nur die Ausnahme bilden und daher dem Kreditnehmer eine Auflage gemacht werden sollte — die Vergütung von Ver⸗ zugszinsen. Rabatt zu gewähren, würde bei kleinen Beträgen nahezu undurchführbar und dem im Rechnen weniger bewanderten Gewerbtreibenden unbequem sein; der kleine Beamte, welcher monat⸗ lich seine Besoldung erhält, würde in der Regel des Vortheils eines Skontos verlustig gehen, und endlich würde dieses System im Effekte doch dazu führen, die Preise, zu welchen der Geschäftsmann verkaufen kann und will, um den Betrag des Rabatts zu erhöhen. Es soll daher nach Ansicht unserer Kammer nicht eine Prämie auf die Baarzahlung, sondern eine Auflage auf die säumige Zahlung in Form von Verzugszinsen be⸗ stimmt werden.
2) Bei Gewerbtreibenden, welche Lieferungen, Reparaturen zu besorgen haben, empfiehlt sich, wenn nicht Baarzahlung erfolgt, monatliche Rechnungs⸗ stellung, bei späterer Zahlung Berechnung von Ver⸗ zugszinsen. Die Einführung von Halbjahrs⸗ oder Quartalrechnungen würde an der Sach⸗ lage wenig ändern, und erscheint deshalb monatliche Rechnungstellung, um eine gründ⸗ liche Reform zu erzielen, unbedingt noth⸗ wendig, und zwar um so mehr, wenn der Antrag auf Abkürzung der Verjährungsfrist angenommen werden sollte.
Bezüglich der Form dieser Monatsrechnungen wird als nothwendig erklärt, die Regel zu beachten, daß, wenn im Laufe des Monats die Rechnung nicht beglichen werden sollte, der Saldo des vorhergehen⸗ den Monats nebst den hieraus berechneten Verzugs⸗ zinsen auf die nächste Monatsrechnung gesetzt werden sollte, nicht blos damit der Schuldner stets an seine Verpflichtung erinnert werde, sondern auch um Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
3) Im Tö empfiehlt sich, daß der Fabri⸗
mann in den Fügen. wo nicht Baar⸗ zahlung erfolgt, in der Regel ein Ziel auf drei Mo⸗ nate gewährt und sich durch “ deckt, welche zur Bequemlichkeit beider Theile, Mitte und Ende des Monats zahlbar gestellt werden können. Als Regel ist daher hier die Baarzahlung oder die Regu⸗ lirung durch Drei⸗Monat⸗Tratten einzuhalten. Wo die Verhältnisse einer einzelnen Branche es noth⸗ wendig machen, einen längeren Kredit, als drei Mo⸗ nate zu beanspruchen, sind anderweitige Verein⸗ barungen nicht ausgeschlossen. Die Besorgniß, welche von mancher Seite ausgesprochen wurde, daß im Falle einer Krisis der Aussteller der Wechsel durch das massenhafte Zurückströmen unbezahlt gebliebener Tratten in Verlegenheit komme, kann die Kammer nicht theilen; es ist nicht anzunehmen, daß sämmtliche Tratten
kant und Kau
10) Einfacher Widerspruch der Qualitätsmäßigkeit unbezahlt und auf einen Tag ihm präsentirt werden,
zur Dispositionsstellung. 6. Oktober 1875, a. a. O. S. 136.
dder Waare genügt nicht zur Begründung des Rechts b dies insbesondere deshalb, weil von dem Zeitpunkte U. O. G. H. Wien vom
an, von welchem Jedermann weiß, daß er die ein⸗ gegangenen Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen hat,
17 “ 8 2 8 8 E S
diese selbst nicht mehr übermäßig ausgedehnt werden und Niemand sich mehr Waaren hinlegen wird, als er für sein Geschäft gebraucht. Der Hauptvortheil des Trattensystems liegt darin, daß es die Möglich⸗ keit giebt, Buchschulden jederzeit mobil zu machen und mit eigenen Mitteln statt mit fremdem Kapital zu wirthschaften. Die Produktion würde auf diese Weise in die, den Bedürfnissen angepaßten Schranken einigermaßen zurückgeführt, die Ueberproduktion sel⸗ tener, das allgemeine Vertrauen und die Solidität größer werden.“
Die Kammer hat es ferner für geboten erachtet, an die Staatsregierung die Bitte zu richten, sie möge bei Berathung des Reichs⸗Civilgesetzes dahin wirken, daß die Verjährungsfrist für Forderungen, welche aus dem kaufmännischen oder gewerblichen Betriebe entstehen, auf ein Jahr festgestellt werde.
Handels⸗Register.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachsen, dem Königreich Württemberg und
dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags
bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrit
Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt
veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich die letzteren monatlich.
Altona. Bekanntmachung. Zufolge Verfügung vom 28. d. Mts. ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1384 eingetragen: der Kaufmann Moritz Haurwitz in Altona, Ort der Niederlassung: Altona, Firma: M. Haurwitz Sohn. Altona, den 28. September 1877. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 1717 des hiesigen Handels⸗(Firmen⸗) Registers, die Firma: „W. Schmahl“ in Barmen einge⸗ tragen worden, deren Inhaber der daselbst wohnende Bäcker Wilhelm Schmahl ist. Barmen, den 26. September 1877. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Ackermann.
Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 363 des hiesigen Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Registers, woselbst die Firma: „Scheele & Hollweg“ in Barmen eingetragen sich befindet, vermerkt worden: Daß in Folge freundschaftlicher Uebereinkunft am 27. September 1877 die Gesellschafterin Wittwe Theodor Scheele, Clementine, geb. Mitlacher, aus der Handelsgesellschaft sub Firma: 18ceg & Hollweg“ ausgeschieden ist und das Geschäft zwischen den beiden übrigen Gesell⸗ schaftern, den zu Barmen wohnenden Kauf⸗ leuten August Hollweg und Theodor Scheele, auf welche alle Aktiven und Passiven überge⸗ angen sind, unter unveränderter Firma in aarmen fortbesteht. Barmen, den 27. September 1877. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. Ackermann.
Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 595 des hiesigen Handels⸗ (Gesellschafts⸗) Re⸗ gisters, woselbst die Firma: „Gottl. Schmidt“ in Remscheid eingetragen sich befindet, vermerkt worden: Daß in Folge Ablebens des Gesellschafters Gottlieb Schmidt und auf Grund Gesellschafts⸗ vertrages dessen Wittwe Caroline, geb. Busch, Hensefafrag, in Remscheid wohnend, an des rsteren Stelle als Gesellschafterin in die Handelsgesellschaft unter der Firma: „Gottl. Schmidt“ eingetreten ist, daß Firma und Sitz der Gesellschaft unverändert geblieben und jeder der beiden nunmehrigen Gesellschafter zur Zeichnung der Firma und Vertretung der Gesell⸗ schaft berechtigt ist. Barmen, den 27. September 1877 Der Handelsgerichts⸗Sekretär. 3 8 Ackermann. 8 8 Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 540 des hiesigen Handels⸗ (Gesellschafts⸗) bezw. 1780 des Firmenregisters eingetragen worden: a. daß am 26. September 1877 in Folge freund⸗
fabrikanten Gustav Sieper zu Cremenholl bei Remscheid und dem Kaufmann Carl Krefft in Remscheid unter der Firma: „Gust. Sieper & Cie.“ in Remscheid bestandene Handelsgesell⸗ schaft in der Weise aufgelöst worden ist, daß der ꝛc. Carl Krefft als Gesellschafter ausge⸗ schieden und daß das Geschäft mit Aktiven und Passiven und mit der Berechtigung zur Fort⸗ führung der Firma auf den ꝛc. Gustav Sieper übergegangen sei, welcher dasselbe nunmehr für alleinige Rechnung unter unveränderter Firma in Remscheid weiter betreibt;
. die Firma: „Gust. Sieper & Cie.“ in Rem⸗ scheid, deren Inhaber der genannte Gustav Sieper ist.
Barmen, den 27. September 1877.
Deer Handelsgerichts⸗Sekretär.
Ackermann.
Bentheim. In hiesigen Handelsregister ist auf Folium 178 die Firma:
„H. A. Buddenberg“, 3 als deren Inhaber die Kaufleute Carl Adolf Bud⸗ denberg und Heinrich Adolf Buddenberg, Beide in Schüttorf, und als Ort der Niederlassung Schüttorf heute eingetragen.
u“
schaftlicher Uebereinkunft die zwischen den Feilen⸗
Rechtsverhältniß: offene Handelsgelellschaft, er⸗ richtet 1877.
Bentheim, den 27. September 1877.
Königliches Amtsgericht.
Berlin. “ des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 29. September 1877 sind
am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.
3969 die hiesige Se8 schaft in Firmͤa:M:M:
Oberschlesische Eisenwalzwerk Actien⸗Gesellschaft
vermerkt steht, ist eingetragen:
In der Generalversammlung vom 22. Sep⸗ tember 1877 ist die Liquidation der Gesellschaft beschlossen worden.
Liquidatoren sind die bisherigen Direktoren:
1) Oscar Bartsch,
2) Joseph Lindau, Beide zu Paruschowitz. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5311 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in
Firma: Adolph Goldschmidt & Co. 8 vermerkt steht, ist eingetragen: Die Eigenschaft des Eugen Consentius als ist wegen beendeter Liquidation er⸗ oschen.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4064 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:M!.. Wilhelm Wittkopff vermerkt steht, ist “ 1
Die Handelsgesellschaft ist dadurch aufgelöst,
daß das Handelsgeschäft dem Kaufmann Carl
Ludwig Emil Leidicke zu Berlin übereignet
worden, welcher dasselbe unter unveränderter
Firma fortsetzt. Vergleiche Nr. 10,365 des
Firmenregisters. .
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 10,365 die Firma: Wilheim Wittkopff —
und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Lud⸗ wig Emil Leidicke hier eingetragen worden.
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter eban die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in Firma: 11X1““
J. Theodor Michaelis & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: 1A1“
Die Vollmacht der Liquidatoren ist wegen be⸗ endeter Liquidation erloschen. Das Handels⸗ geschäft ist dem Kaufmann Julius Theodor Michaelis zu Berlin übereignet worden, welcher dasselbe unter der Firma J. Theodor Michaelis fortsetzt. Vergleiche Nr. 10,366 des Firmen⸗ registers. 1
Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 10,366 die Firma:
J. Theodor Michaelis und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Theodor Michaelis hier eingetragen worden.
Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:
Schlottmann & Co. (Gesellschaftsregister Nr. 2032) hat für ihr Han⸗ delsgeschäft dem Theodor Kussel zu Berlin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 3711 eingetragen worden.
Gelöscht sind: 8
Firmenregister Nr. 9586: die Firma: A. Pfeiffer.
Prokurenregister Nr. 2107: “ die Prokura des Gustav Jablonski für die Firma Gebrüder Friedmann Spritfabrik.
Prokurenregister Nr. 3353: die Prokura des Gustav Kleese für die Firma Stahncke & Hering.
erlin, den 29. September 1877.
Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsache
Bremen. In das Handelsregister ist eingetragen am 27. September 1877: .
D. Bätjer. Bremen. Inhaberin: Johann Albert Bätjer Wittwe, Dorothea, geb. Barking. Prokurist: Albert Bätjer.
E. A. Böhmer Bremen. Die Firma ist am 25. Sept. d. J. erloschen.
F. H. Franke. Bremen. Inhaber: Friedrich Heinrich Franke.
Bremen, aus der Kanzlei des Handelsgerichts,
den 27. September 1877. 8
8 — C. H. Thulesius, Dr.
Bekanntmachung. Firmenregister ist Nr. 4693 die
Adolf Schey
und als deren Inhaber der Kaufmann Adolf Schey hier heute eingetragen worden. 8
Breslau, den 25. September 1877.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Breslau. Bekanutmachung. 1
In unser Firmenregister ist heute bei Nr. 3388 der Uebergang der Firma Reinhold Klotz & Cie. durch Erbgang auf die verwittwete Kaufmann Auguste Klotz, geborene Berndt hierselbst und in
1
Breslau. In unser Firma: