1877 / 232 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Oct 1877 18:00:01 GMT) scan diff

ALALAntwerpen, 1. Oktober. (W. T. Getreidemarkt. unverändert. Hafer stetig. Gerste steigend.

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 35 bez. u. Br., pr. Oktober 35 Br., pr. November 35 Br., Schluss schwach.

pr. Dezember 35 Br., pr. Februar 34 Br. London, 1. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Englischer Weizen 1 2, amerikanischer 1 sb. billiger seit vergangenen Montag. Mehl und

Fruhjahrsgetreide weichen d. Wetter: Prachtvoll. London, 1. Oktober. (W. T. B.)

Diie Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 22. bis 28. Sep- mber: Englischer Weizen 7491, fremder 43,609, englische Gerste 1354 fremde 7093, englische Malzgerste 14,295, fremde —, engli- fremder 37,115 Qrts. Englisches Mehl 17,477

scher Hafer 1324, Sack, fremdes 1090 Sack und 491 Fass. London, 1. Oktober. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 1 Weirzenladung. Tendenz: Ruhig.

(iverpool, 1. Oktober. (W. T. B.) Baumwolle. Sygekalntion und Erpert 1000 B. Angeboten.

(Schlussbericht.) Weizen ruhig.

(Schlussbericht.) Umsatz 10,000 B., davon für

Glaagon, 1. Oktober, Roheisen.

BPradford, 1. Oktober.

ERoggen

fester, wollene Stoffe belebter.

Produktenmarkt.

Mehl ruhig, pr. Oktober 69,25,

Januar-April 102,75. 62,50.

Rohzucker ruhig,

(W. T. B. Mirxred numbres . sh (W. T. B.) Wolle und Wollenwaaren.

Paris, 1. Oktober. (W. T. Weizen ruhig, pr. pr. Nov.-Dez. 32,50, pr. Nov.-Febr. 32,50, pr. Januar-April 32,50,

pr. Norember Februar 69,75, pr. Januar-April 70,00. Rüböl ruhig, pr. Oktober 102,00, pr. November 102,50, pr. Dezember 102,75, Spiritus matt, Oktober 61,75, pr. Januar

Paris, 1. Oktober. (W. T. B.)

Nr. 10/13 pr. Oktober per 100 Kilogr. 62,25, Nr. 5 7/9 pr. Oktober pr. 100 Kilogr. 68,25. Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Oktober 67,25, pr. November 67,00, pr. Dezember 67,00, pr. Januar-April 68,00.

New-Tork, 1. Oktober. (W. T. B.)

Orlesns 10 Welle stetig, einzelne Garne 19

B.)

böe, 8* rr 11 ½, do. in Rem- 2. leum in HNew- 15 ⅛. do. in Philadalphi 8G,0 J2. 1 8 5. ired) . Z2. (Fair revening Huscovados) 8 ½. Kaffee (Eio- ½ Schmalz (Marke Wilooxr) 9 ¾. 8 2 Getreidefracht 7 ¼4.

Rother Winterweizen 1 D. 50 C. Mais (olc-

Speck (short clear) 8 ½ C.

Oktober 32,25, Pr. November-Dezember 69,50,

Weisser

Ausweise von Banken ete. Oldenburgische Landesbank. Ausweis per 30. September; s. unter Ins. der Nr. 230. Woohen-Uebersicht einer deutschen Zettelbank vom 29. Sep- tember; s. unter Ins. der Nr. 230.

Kündigungen und Verlovwsungen-. Obligatlonen des Pleschener Krelses. Ueber Kündigung von Stücken; s. Ins. in Nr. 230. Memeler Stadt-Obligationen. Ins. der Nr. 230. Obligatlonen der Delchsozietät des Oderbruchs. Ausgelooste Stücke; s. unter Ins. der Nr. 230.

Ausgelooste Stücke; s. unter

———

—y

A

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch, den 3. Oktober. Opernhaus. 192. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Französisch n des E. Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik ven Meyerbecr. Ballet von Hoguet. An⸗ fang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 179. Porstellung. Die Va⸗ leutine. Schauspiel in 5 Akten von Gustav Freytag. Fvuͤnscene gesjetzt vom Direktor Hein. Anfang

r.

Donnerstag, den 4. Oktober. Opernhaus. 193. Vorstellung. Iphigenie in Tauris. Große Oper in 4 Akten, nach dem Französischen übersetzt von Sander. Musik von Gluck. Ballet von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr.

Scchauspielhaus. 180. Vorstellung. Herrmann ud Dorothea. Idyllisches Familiengemälde in Abtheilungen, nach Goethe'’s Gedicht von Dr. C.

Tovfer. Hierauf: Am Clavier. Lustspiel in Aufzug, nach dem Französischen bearbeitet von Anfang halb 7 Uhr.

M. A. Grandjean.

Wallner-Theater. Mittwoch: Z. 5. Male: In harter Lehre. Volksstück mit Gesang in 3 Ak⸗ ten von W. Mannstädt und A Weller.

Donnerstag und die folgenden Tage: In harter Lehre.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Mittwoch: Zum 12. Male: Die Afrikaner von Berlin. Große Ausstattungsposse in 3 Akten (8⸗Bildern) von H. Wilken und R. Süße. Musik 8— Adolf Mohr. Ballet vom Balletmeister

ruẽ.

Friedrich-Wilhelmst. Theater woch: Fatinitza. Donnerstag:

Mitt⸗ Die Fledermaus.

Residenz-Theater. Mittwoch: Wiederauf⸗ bea der Frau Claar⸗Delia. Arria und Messa⸗ ina.

Krolls Theater. Mittwoch: Zum 49. Male: Hotel Klingebusch. Concert⸗Anfang 5 ½, der Vor⸗ stellung 7 Uhr.

Donnerstag: Extra⸗Vorstellung bei halben Kassen⸗ preisen. Zum 50. Male: Hotel Klingebusch.

Woltersdorff-Theater. Direktion: Carl Scherbarth. Mittwoch: Zum 5. M.: Des Adlers Horst. Romantische Oper in 3 Akten von Gläser.

Donnerstag: Dieselbe Oper. Anfang 7 Uhr.

National-Theater. Mittwoch: Der Bauer als Millionär oder: Das Mädchen aus der Feen⸗ welt. Entrée 50 40 resp. 25 JJS. 1 Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Stadt-Theater. Mittwoch: Zum 5. Male: Chemie fürs Heirathen. Original⸗Lustspiel in 3 Akten von Rudolf Kneisel. (Parquet 1,50, Logen co, Balkon 1,00 ℳ) 8

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Thalia-Theater. Direktion E. Lortzing. Mittwoch: Zum 2. Male: Unter der Maske. Zum 5. Male: Vor den Leuten.

Donnerstag: Unter der Maske. Vor den Leuten.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch u. folg. Tage: Die Herren Eltern. Lebensbild in 3 Akten nach H. J. Byrons „Our boys“, frei bear⸗ beitet von Hermann Hirschel. Kasseneröffnung 6 ½ 55 Anfang der Vorstellung: 7 ½ Uhr. Entrée

Sonnabend: Erstes Gastspiel des Hrn. Direktors Emil Thomas und Frl. Betty Dammhofer.

Böttcher’s Soiréen im Saaltheater des Schauspielhauses. Einem hochgeehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich mit Sonntag, den 7. Oktober, einen Cyvelus meiner Soiréen eröffne. Durch ein glückliches Zusammentreffen der Um⸗ stände bin ich in den Stand gesetzt, das zehnte Jahr meiner Wirksamkeit im K. Schauspielhause durch eine in jeder Beziehung außerordentliche Leistung würdig abzuschließen. Das Programm ist reich an intere anten Novitäten und die Illustra⸗ tionen von einer künstlerischen Vollendung wie noch nie. Indem ich schließlich bemerke, daß die statt⸗ gehabte umfangreiche Neugestaltung das Resultat des mir bisher geschenkten Vertrauens und Wohl⸗ wollens ist, bitte ich, mir dasselbe auch in dieser Saison zu Theil werden zu lassen.

Hochachtungsvoll A. Böttcher.

Bilse.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha v. Portatius mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Ernst v. Frankenberg⸗Lütt⸗ witz (Schloß Schwarzwaldau). Frl. Helene v. Montbé mit Hrn. Rittmeister a. D. Manfred Graf Seherr⸗Thoß (Leipzig —Weigelsdorf).

Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Gustav Herzer mit Frl. Elisabeth Kempe (Görlitz). Hr. Premier⸗Lieutenant und Adjutant Brauer mit Frl. Molly v. Schack (Stargard i. P.). Hr. General⸗Lieutenant z. D. Georg v. Wedell mit Frl. Marie Lohe (Frankfurt a. M. Iser⸗ lohn).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ksreisrichter Bünger (Krohne g. d. Brabe). Eine Toch⸗ ter: Hrn. Oberlehrer Dr. C. Capelle (Hannover). Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef Glub⸗ recht (Swinemünde). Hrn. Geh. Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Ernst v. Moeller (Berlin). Hrn. Pastor Witte (Exin). Hrn. Kammerherr F. v. Graevenitz (Waschow). Hrn. Premier⸗ Lieutenant Max Freiherr v. Milkau (Oschatz).

Gestorben: Hr. Professor Julius Markwardt (Sorau i. L.). Hr. Pfarrer emer. Carl Blo⸗ bel (Sprottau). Verw. Frau Ida v. Rentz, geb. v. Rosenberg⸗Lipinsky (Brieg). Hr. Pre⸗ mier⸗Lieutenant Hans Rudolph v. Kalitsch (Halle a. S). Hr. Geh. Regierungs⸗Rath a. D. Friedrich Wilhelm Horn (Schleusingen).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Oeffentliche Vorladung. Gegen den ehe⸗

maligen Ordensgeistlichen Michael Przytarski,

zuletzt in Wielle, ist auf Antrag der Königlichen

Staatsanwaltschaft durch Beschluß vom 8. Juni

1876 gemäß §§. 1 3, 23, des GBesetzes vom Mai 1873 und Artikel 2 des Gesetzes vom

21. Mai 1874 wegen unberechtigter Vornahme geist⸗

licher Amtshandlungen die förmliche Untersuchung

eröffnet. Zur öffentlichen Verhandlung der Sache

ist ein Termin auf den 2. November 1877,

Vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. 10,

des hiesigen Gerichtsgebäudes anberaumt. Der zc.

Przytarski, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt

ist, wird aufgefordert, in diesem Termine zur fest⸗

. Stunde zu erscheinen und die zu seiner ertheidigung dienenden Beweismittel mit zur

Stelle zur bringen, oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Im Falle des Aus⸗ bleibens des Angeklagten wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Anklage in contumaciam ver⸗ fahren werden. Konitz, den 3. August 1877. Kö⸗ nigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[8365] Oeffentliche Vorladung.

Der Rechts⸗Consulent C. W. Springer hier, Jüdenstraße 22, hat den Kaufmann (Restaurateur) Otto Bredecker auf Zahlung von 52 90 nebst 5 % Zinsen von 30 50 seit 23. Juni 1877 und von 22 40 seit dem Klage⸗Empfan verklagt, und in Höhe dieser Summe einen Arrest ausgebracht.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Auf⸗ enthalt des Verklagten unbekannt ist, so wird die⸗ ser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Ver⸗ handlung der Sache auf

den 4. April 1878, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Gerichts⸗Assessor Reetzke, im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 97, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage und Arrestgesuch zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu briogen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage und Arrestgesuch angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Be⸗ klagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 22. September 1877.

Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung für Civilsachen. Kommission 2 für Bagatellsachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

188821 Verliner Stadt⸗Eisenbahn.

Die Ausführung der Erd⸗, Maurer⸗ und Stein⸗ metz⸗Arbeiten zur Anlage des massiven Viadukts der Berliner Stadt⸗Eisenbahn von der Werftstraße bis zur Paulstraße, einschließlich der Lieferung sämmt⸗ licher Materialien mit Ausnahme des Cements, enthaltend rot. 12,400 Kbm. Beton und Mauerwerk, soll im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen und Zeichnungen können in unserem Centralbureau, Beethovenstr. Nr. 1 hierselbst, bei dem Bureau⸗Vorsteher Welter⸗

mann, in den Vormittagsstunden von 8—1 Uhr,

——

eingesehen, auch von demselben Abdrucke der Bedin⸗ gungen nebst dem Submissionsformular gegen Er⸗ stattung von 3 bezogen werden; jedoch wird die Abgabe nur an solche Unternehmer erfolgen, deren Qualifikation uns bekannt ist, oder durch Atteste nachgewiesen wird. Anerbietungen sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift:

„Offerte auf Anlage des Stadtbahn⸗Viadukts

„vpoon der Werftstraße bis zur Paulstraße“

bis zum 18. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen, und wird die Eröff⸗ nung der Offerten alsdann in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen.

Vor dem Termin ist von den Submittenten eine vorläufige Kaution von 3000 bei unserer Haupt⸗ kasse, Lützowstraße Nr. 69 hier, zu hinterlegen.

Berlin, den 29. September 1877.

Königliche Direktion Cto. 8/10.)

der Berliner Stadt⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

3 Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn.

Submission auf Lieferung von Schwellen. „Es soll die Lieferung des Bedarfs an Schwellen für das Jahr 1878, und zwar:

36000 Stück kieferne Mittelschwellen, 4200 Stück eichene Mittelschwellen, rot. 6230 lfd. M. kieferne Weichenschwellen derschiedener Dimensionen, im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ 1 geben werden.

Die Bedingungen sind im Burezu des Unterzeich⸗ neten zur Einsicht ausgelegt und können von dort gegen Erstattung von 1,0 Kopialiengebühren be⸗ zogen werden.

Die Offerten sind versiegelt und äußerlich mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 20. Oktober ecr., Mittags 12 ½ Uhr,

im Bureau des Unterzeichneten, Askanischer Platz Nr. 7, I. Tr., abzugeben, woselbst sie in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Berlin, den 28. September 1877. .

Der Ober⸗Ingenieur. Wiedenfeld.

Die Lieferung des Bedarfs an: Buchenscheitholz, Reiserwellen, Koks, Braun⸗ kohlen (Böhmische), Dochte, Brennöl (raff. Rüböl u. Möhringöl), Petroleum, Stearin⸗ lichte, Zündhölzer, Lampengläser, Hanfheede, Reiserbesen, Piasavabesen, Kernseife, Harzseife, Schmirgelleinen, Schwämme, Terpentinöl, Waschleder, Hs. Putzlappen, rohes Rüböl, gereinigtes Rüböl, Talg, Bindfaden, Chlor⸗ kalk, Desinfektionsmaterial, Klebgummi, Plom⸗ ben und diverse Stiele soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Termin hierzu wird auf Sonnabend, den 20. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr in das Ge⸗

schäftslokal der unterzeichneten Direktion hierselbst anberaumt.

Die Offerten, deren Eröffnung in Gegenwart etwa persönlich erschienener Submittenten statt⸗ findet, sind frankirt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Betriebs⸗ naterialien“ in dem bezeichneten Termin an uns einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen nebst zugehörigen Be⸗ darfsnachweisungen sind bei unserer Central⸗Mate⸗ rialien⸗Verwaltungs⸗ und Rechnungsstelle hierselbst einzusehen und können gegen portofreie Einsendung eines Baarbetrags von 75 pro Exemplar von derselben bezogen werden. 8

Cassel, den 25. September 1877.

Königliche Direktion der Main⸗Weser⸗Bahn.

8

88388”1 Bekanntmachung. 1“ Submission auf Lieferung verschiedener Inventarienstücke, Hand⸗ werkszeuge ꝛc. als: Hammer, Hobel, Sägen, Beitel, Schraper, Marlspicker, Dorne, Ballastschaufeln, Dicht⸗ eisen, Schüreisen, Kettenhaken, Kohlen⸗ und Wassereimer, Farbetöpfe, Oelkannen, Bohr⸗ umschläge, Maaßstäbe, Zangen, Zirkel, Rohr⸗ 8 kiepen, Feilbürsten, Bohrknarren u. s. w., sämmtlich genau nach Probestücken, welche im Be⸗ sichtigungslokale der Werft zur Ansicht ausliegen.

Termin:

Sonnabend, den 13. Oktober er., 11“ Nachm. 5 Uhr.

Die Lieferungsbedingungen sind in der Registra⸗ tur der Werft zur Einsicht ausgelegt und können gegen portofreie Einsendung von 50 auch ab⸗ schriftlich mitgetheilt werden. Gesuche wegen Ueber⸗

sendung solcher Abschriften sind an die Kaiserli Werft in Wilhelmshaven zu adressiren. 88* Wilhelmshaven, den 26. September 1877.

Kaiserliche Werft. acto. 242/%)

[8060] Oeffentliche Submission.

Zur Vergebung sämmtlicher Erd⸗, Maurer⸗ und Steinhauerarbeiten nebst Material⸗Lieferung (jedoch ercl. des Portland⸗Cementes und 1000 Mille Ziegel) 1

für den Bau eines Forts bei Thorn. Am 22. Oktober c., Vormittags 10 Uhr, sollen im Bureau der Fortifikation zu Thorn die vorgenannten Arbeiten und Lieferungen an eine Baugesellschaft oder an einen Allein⸗Unternehmer in General⸗Entreprise vergeben werden.

Der Bau des Forts umfaßt annähernd

180,000 Kbm. Bodenbewegung,

38,000 Mauerwerk, b Bauzeit: 4 Jahre; Lage des Forts: an der Lei⸗ bitscher Chaussee.

Das nachzuweisende Betriebskapital ist auf 5,000 ℳ, die einzuzahlende Kaution auf 25,000 festgesetzt; von Letzterer sind 5000 im Submis⸗ sionstermin als Bietungskaution zu hinterlegen.

Die Bedingungen und Preisverzeichnisse können ebenso wie der Kostenanschlag und die Zeichnungen vom 26. d. Mts. ab im Bureau der Fortifikation eingesehen werden; auch werden die Bedingungen und Preisverzeichnisse gegen Frankoeinsendung von 3 auf Verlangen zugeschickt.

Notiz. In Kürze wird der Bau eines zweiten Forts in Submission gegeben.

Näheres hierüber wird durch die Zeitungen be⸗ kannt gemacht. Cro. 148/9.) Thorn, den 18. September 1877. Könizgliche Fortifikation. *

[8374]

1u 8 9.

Eisenbahn Berlin-Nordhausen. Bau⸗Abtheilung Barhbhay.

e“ 1938 8 on rot. 350 Qu.⸗M. Verblendsteinen aus Oolith für die Thurmbauten auf

den Pfeilern der Elbbrücke soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden und ist dieserhalb

1 Miittwoch, den 10. Oktober cr., Vormittags 11 Uhr, in meinem Bureau hierselbst anberaumt, bis zu welchem versiegelte und mit entsprechender Aufschrift

ein Termin auf

versehene Offerten entgegen genommen werden.

Die Submissionsbedingungen, Zeichnungen und Massenberechnungen liegen in meinem Bureau zur Einsicht aus, von wo die ersteren auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden können. Die Eröffnung der eingegangenen Öfferten erfolgt im Termine in Gegenwart der etwa erschie⸗

nenen Submittenten. Barby, den 29. September 1877.

Nach der Terminsstunde etwa eingehende Offerten finden keine Berücksichtigung.

Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗Inspektor.

van den Bergh.

(H. 53755.)

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[8376]

Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Mit Bezug auf unsere Kündigungs⸗Bekanntmachung vom 8. Juni d. J.,

wonach am 2. Januar

1878 die Rückzahlung der Beträge unserer 5 % igen Prioritäts⸗Obligationen stattfindet, erklären wir uns bereit, die Einlösung der gedachten Obligationen, soweit dieselben nicht mit dem Convertirungs⸗Stempel versehen sind, schon vom 2. Oktober d. J. ab, soweit unsere Geldbestände reichen, bei unserer Hauptkasse hierselbst unter Vereinbarung eines zeitgemäßen Diskonts fur die frühere Zahlung bewirken zu

lassen. : (Berlinerstraße 76 hierselbst) wenden. Breslau, den 29. September 1877.

Hierauf Reflektirende wollen sich gefälligst persönlich

oder schriftlich an unsere Hauptkasse

Direktion der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[6315]

Schlesische Vereins⸗Bank.

Laut Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre vom 20. Juni 1877 hat sich die Aktien⸗Gesells chaft „Schlesische Vereins⸗Bank“ aufgelöft und ist in die Liquidation getreten. 88 Gemäß §. 243 des Allg. Deutschen Handelsges. Buches werden die Gläubiger aufgefordert, sich

bei der Gesellschaft zu melden. Breslau, den 12. Juli 1877.

(192/7.)

Scchlesische Vereins⸗Bank in Liqu.

Mark.

Dr. Wachler

E. Landau.

3

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Bierteljahr.

Busertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30

Alle Post⸗Anstalten nehmen Zestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Exrpe-

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich waldeckischen Militär⸗Verdienst⸗

kreuzes zweiter Klasse: dem Hauptmann von Treskow, sowie den Premier⸗ Lieutenants Arndt, Penther und von Dehn⸗Rot⸗

felser J. vom 3. Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 83;

des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipps des Großmüthigen: dem Hauptmann Draudt im Magdeburgischen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 4 und Adjutanten bei der Groß⸗ herzoglich Hessischen (25.) Division; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Grafen von Hutten⸗Czapski im 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment; sowie des Fürstlich Hohenloheschen Haus⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Prinzen zu Hohenlohe⸗ Oehringen, à la suite des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments.

Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser und K Erg haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Nils Schjott in Dover und den Kaufmann William Smith in Wey⸗ 87; zu Vize⸗Konsuln des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.

Se. Majestät- der Kaiser haben im Namen des Deutschen Reiches den außerordentlichen Professor Dr. Hübsch⸗ mann zu Leipzig und den ordentlichen Professor Dr. Mar⸗ tin zu 8 Fakultät der nennen geruht. Die ordentlichen Professoren Dr. Windisch und Dr. Scherer sind aus derselben Fakultät ausgeschieden. Der Privatdozent Lizentiat Lobstein in Straßburg ist zum außerordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg ernannt worden.

ser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg zu er⸗

Dem Bankier Robert Kölle ist Namens des Deut⸗ schen Reichs das Exequatur als Königlich portugiesischer Konsul in Karlsruhe ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Buchhändler Gustav Scriba zu Metz das Prä⸗ dikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen.

b Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bei der Friedrich⸗Wilhelmsschule in Stettin ist die Be⸗ förderung des ordentlichen Lehrers Dr. Johann Ludwig Schönn zum Oberlehrer genehmigt worden.

Dem Vorsteher der Provinzial⸗Taubstummen⸗Anstalt zu Posen, Matuszewski, ist der Titel „Direktor“ beigelegt worden. 8

Mit dem Herzoglich sächsischen Staats⸗Ministerium zu Gotha habe ich ein Uebereinkommen dahin getroffen, daß die im Königreiche Preußen auf Grund der Prüfungsordnung für Lehrerinnen vom 24. April 1874 ausgestellten Befähi⸗ gungszeugnisse auch in den Herzogthümern Coburg und Gotha als gültig anerkannt, somit deren Inhaberinnen zum Schuldienste in diesen Herzogthümern zugelassen werden und daß diejenigen Schulamtsbewerberinnen, welche an dem Lehrerinnen⸗Seminar zu Gotha auf Grund der von dem Herzoglichen Staats⸗Ministerium daselbst unter dem 21. Juli 1877 genehmigten Prüfungsordnung für dieses Seminar das Zeugniß der Befähigung zu Lehrerinnen⸗Stellen an Volks⸗ schulen, sowie an mittleren und höheren Mädchenschulen, er⸗ langt haben, auch im Königreiche Preußen die Anstellungs⸗ fähigkeit erhalten. 11“

Die Königliche Regierung ꝛc. setze ich hiervon zur Beach⸗ tung und weiteren Veranlassung in Kenntniß.

Berlin, den 26. September 1877. 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff. 8“

An die Königlichen Regierungen, das Königliche vinzial⸗Schulkollegium hier, die Königlichen Kon⸗ sistorien in der Provinz Hannover und den König⸗

lichen Ober⸗Kirchenrath zu Nordhorn.

Abschrift erhält das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium zur Beachtung und weiteren Veranlassung

Im Auftrage: ien.

rag ö Professoren in der philosophischen ai

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten. 1

Bekanntmachung. Nachtrag zum Verfassungs⸗Statut der Königlichen Gewerbe⸗Akademie zu Berlin. Die §§. 11 und 12 erhalten die nachfolgende veränderte Fassung:

§. 11. „Für die Aufnahme in die Anstalt ist von den Studirenden eine Gebühr von 30 und für die Zulassung von Zuhörern (Hospitanten) eine solche von 20 zu erlegen.

Für die Theilnahme an einzelnen Vorträgen und Uebungen ist ein Honorar zu entrichten. Studirenden, welche einen Nach⸗ weis über ihre Mittellosigkeit beibringen, kann jedoch, sofern sie sich durch Fortschritte und Verhalten auszeichnen, das Honorar erlassen werden.

Die Aufnahmegebühren, sowie die Honorare für den ordentlichen Unterricht fließen der Anstaltskasse zu; die Honorare für den außerordentlichen Unterricht verbleiben den Lehrern, sofern sie nicht für diesen Unterricht eine Vergütung aus der Staatskasse beziehen.

§. 12. Das Honorar für den ordentlichen Unterricht wird halbjährlich im Voraus entrichtet und nach der Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden in dem Halbjahre be⸗ stimmt. Bei Studirenden ist die Stunde für Vorträge mit 3 ℳ, für Uebungen mit 2 ℳ, bei Hospitanten für Vorträge mit 4 und für Uebungen mit 3 zu berechnen.

Außerdem sind für die Theilnahme an den praktischen Uebungen im Laboratorium 75 ℳ, für die Theilnahme an den physikalischen Uebungen 15 ℳ, und für die praktischen Arbeiten im photographischen Atelier für jede wöchentliche Stunde 6 für das Semester zu entrichten.

Die Höhe des Honorars für den außerordentlichen Unter⸗ richt bleibt dem Ermessen der Vortragenden unter Vorbehalt der Genehmigung des Direktans überasen,

Die Inhaber von Stipendien sind von allen Honorar⸗ zahlungen befreit.“

Die vorstehenden Veränderungen treten mit dem 1. Ok⸗ tober 1877 in Kraft.

Berlin, den 26. September 1877.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Achenbach.

Der vorstehende Nachtrag zum Verfassungs⸗Statut wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. “““ Der Direktor der Königlichen Gewerbe⸗Akademie,

SGSeheimer Regierungs⸗Rath

Reuleaux. I.“

Excellenz der Hofmar

Angekommen: Se. Majestät des Kaisers und Königs von Baden⸗Baden.

Aichtamtliches. Bob6nb6oäS. Preußen. Berlin, 3. Oktober. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Wilhelm haben gestern Nachmittags 2 ¼ Uhr von Baden⸗Baden die Rückreise nach Potsdam an⸗ getreten.

Die Eröffnung des Landtages wird, wie die „Prov.⸗Corr.“ mittheilt, voraussichtlich am Sonntag, den 21. Ok⸗ tober, im Königlichen Schlosse zu Berlin stattfinden.

Die erste der diesjährigen Königlichen Parforce⸗ Jagden findet am Dienstag, den 9. Oktober, statt.

Rücksichtlich der Veränderung von Vornamen in den Geburtsregistern hat der Minister des Innern

unterm 27. August die Ober⸗Präsidenten benachrichtigt, daß

nunmehr auch das Reichs⸗Justizamt, in Uebereinstimmung mit

dahin ausgesprochen hat,

daß eine Aenderung der in einer Geburtsurkunde einge⸗ tragenen Vornamen, sei es durch Abänderung derselben, sei es durch Hinzufügung weiterer Vornamen auch inner⸗ halb der in §. 22 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 eingeräumten Frist für ausgeschlossen zu erachten ist, insofern nicht der Fall einer Berichtigung vorliegt,

daß insbesondere der in der Verfügung des Königlichen

Obergerichts zu Hannover vom 9. April cr. niedergelegte Satz: „es bestehe zufolge des allegirten §. 22 ein Recht auf die nachträgliche Eintragung der in der Taufe gegebenen Vornamen“ mit dem Grundgedanken des Gesetzes völlig unvereinbar erscheine, 1 3

und daß endlich vom Standpunkte des Gesetzes aus auch von einer Berichtigung dann nicht die Rede sein könne, wenn die von dem Vater des Kindes bei der Anzeige des Geburts⸗ falles angegebenen Vornamen von dem Standesbeamten richtig eingetragen sind, und bei dem Vater nur ein Irrthum in den Motiven vorhanden war.

Auch das Königliche Kammergericht habe sich bereits in einem an den Justiz⸗Minister erstatteten Bericht vom 11. Ok⸗ tober v. J. dahin ausgesprochen,

daß eingetragene Vornamen auch innerhalb der zwei⸗ monatlichen Frist des §. 22 cit. weder durch Zufügung wei⸗ terer Vornamen noch durch die Eintragung anderer Vornamen geändert werden können, es müßte denn die Eintragung von vorn herein unrichtig bewirkt sein.

Gegen die aus der abweichenden Praxis einiger Ober⸗ gerichte sich ergebenden Uebelstände würde eine Abhülfe nur im Wege einer vom Gesetzgeber ausgehenden authentischen Interpretation getroffen werden können, da eine Ausführungs⸗ verordnung des Bundesraths, welche den Standesbeamten die nachträgliche Aenderung der eingetragenen Vornamen untersagte, die Gerichte nicht binden würde. Da indessen, wie auch das Reichs⸗Justizamt annehme, die Frage zur Zeit noch nicht dazu angethan erscheine, um den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten, so werde nur erübrigen, in den vorkommenden einzelnen Fällen den Versuch zu machen, im Aufsichtswege der nachträglichen Aenderung der einge⸗ tragenen Vornamen entgegenzutreten. Es werde erwartet werden dürfen, daß hierdurch, wenn auch ab und zu in ein⸗ zelnen Fällen noch abweichende Entscheidungen der Gerichte ergehen sollten, die richtige und übereinstimmende Handhabung des Gesetzes allmählich im Wesentlichen werde erreicht werden.

In Betreff der, durch das Allgemeine Landrecht an⸗ geordneten Pflicht des Haus⸗Eigenthümers zur Unter⸗ haltung der Pflasterung der Bürgersteige hat das Ober⸗Tribunal, II. Senat, durch Erkenntniß vom 3. Juli 1877, in Uebereinstimmung mit dem Appellationsgericht zu Naumburg, entschieden, daß eine Lokalobservanz, kraft deren die Unterhaltungspflicht der Stadtgemeinde obliegt, nur dann rechtlich anzuerkennen ist, wenn sie nachweislich bereits vor Emanation des Landrechtz (im Jahre 1794 resp. 1803) be⸗ standen hat. Die Bildung einer derartigen Observanz seit Emanation des Landrechts dagegen ist unzulässig, weil sie mit der ausdrücklichen Bestimmung des §. 81 A. L. R. Th. I. Tit. 8, kraft deren die Unterhaltungspflicht dem anliegenden Hauseigenthümer obliegt, im Widerspruch stehen würde.

Der Königlich sächsische Gesandte und Bevollmächtigte zum Bundesrath von Nostitz⸗Wallwitz ist am 1. d. M. von seinem Urlaube hier wieder eingetroffen.

Der Diskont der Reichsbank ist heute auf 5 ½ Prozent und der Lombardzinsfuß für Waaren wie Effekten auf 6 ½ Prozent erhöht worden.

Stettin, 2. Oktober. In der heutigen 6. Sitzung des Provinzial⸗Landtags wurde die Neuwahl der Mitglieder der Bezirkskommissionen für die klassifizirte Einkommensteuer in den Regierungsbezirken Cöslin und Stralsund, sowie die Ersatzwahl eines Stellvertreters derselben Kommission für den Regierungsbezirk Stettin an Stelle des verstorbenen Stadtver⸗ ordneten⸗Vorstehers Saunier⸗Stettin vorgenommen. Ebenso erfolgte die Ersatzwahl eines Mitgliedes und eines Stellver⸗ treters zur Ausübung der der Provinzialvertretung in An⸗ gelegenheiten der Rentenbank zustehenden Mitwirkung an Stelle der verstorbenen Abgeordneten Saunier⸗Stettin und Burscher⸗Stettin.

In Folge des vom vorigen Landtage gefaßten Beschlusses, den bürgerlichen Mitgliedern der Ober⸗Ersatzkommissionen keine Reisekosten und Diäten mehr aus Mitteln der Provinz zu zahlen, hat das Mitglied und der Stellvertreter im Be⸗ zirke der 5. Infanterie⸗Brigade das Amt niedergelegt. Für dieselben fand eine Neuwahl statt. Außerdem beschloß man, die Wahlperiode für alle 3 Ober⸗Ersatzkommissionen auf die Jahre 1878/80 festzustellen, weil der Provinzial⸗Landtag von Loser bei seiner letzten Versammlung diese Periode für die

ber⸗Ersatzkommission der 6. Infanterie⸗Brigade, welche sich auf Pommern und Posen erstreckt, angenommen hat. Endlich wurde der Provinzialausschuß beauftragt, Namens des Land⸗ tages eine Petition an das Haus der Abgeordneten zu richten, worin gebeten werden soll, die Kosten für die bürgerlichen

dem Erlasse des genannten Ministers vom 29. Mai 1875, sich Mitglieder der gedachten Kommissionen auf Staatsfonds zu

übernehmen. 1 Die Schließung der Knaben⸗Detentionsanstalt in Neu⸗

stettin, welche vom Provinzialausschusse angeordnet ist, weil keine genügende Anzahl von Knaben mehr unterzubringen gewesen, wogegen die Baulichkeiten zur Aufnahme von Land⸗ armen haben nothwendig benutzt werden müssen, wurde nach träglich genehmigt

81,Dac Frovinzialausschusse ausgearbeitete Reglement für die Verwaltung der Provinzial⸗Irrenanstalten wurde mit den wenigen von der Landtagskommission gemachten Aende⸗ rungen en bloc angenommen, nachdem über eine Aenderung der Kommission zum §. 28 eine längere Diskussion stattgefun⸗

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den hatte und besonders abgestimmt worden war. 8

Es folgte die Berathung über die Bedingungen für Be⸗ willigung von Prämien zu chaussirten Wegen und für Unter stützung des Gemeinde⸗ und Kreis⸗Wegebaues. Danach sollen für chaussirte Wege die geltenden staatlichen Normativbestim⸗

mungen bezüglich der Dimensionen, Konstruktionen ꝛc. im All⸗

gemeinen maßgebend sein, der Provinzialausschuß indeß