1877 / 232 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Oct 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, 3. Oktober 1877.

Die Kunstausstellung der Königlichen Akademie der Künste. II. 1 (S. Nr. 226 d. Bl.) Historienmalerei und historisches Genre. Als eine innerhalb der gesammten gegenwärtigen Kunst⸗

b produktion durchaus eigenartig dastehende Erscheinung nimmt

auch im Rahmen der diesmaligen Ausstellung das Bild der „Proklamirung des Deutschen Kaiserreichs im Schlosse zu Versailles“ von Anton von Werner in Berlin einen

völlig gesonderten Platz ein. Es läßt sich weder dieser noch jener größeren Gemäldegruppe, weder den Porträtdarstellungen

noch den Historienbildern einreihen, sondern will aus⸗ schließsich nach Maßgabe der speziellen Aufgabe be⸗ urtheilt sein, die dem Maler von außen her unabänderl ch gegeben war und von ihm unter Besiegung der denkbar größten Schwierigkeiten derartig bewältigt wurde, daß das vollendete Werk nicht blos gleichsam ein urkundlich be⸗

glaubigtes, die äußere Wahrheit des geschilder en Vorgangs mit unbedingter sachlicher Treue festhaltendes Dokument des es, sondern ebenso auch ein glänzendes Zeugniß bewundernswerther künstlerischer Kraft, Ausdauer

bedeutsamen Ereigniss

und Gewissenhaftigkeit darstellt. Die eigenthümlichen Vor⸗

züge des kolossalen Gemäldes, dessen Komposition und Be⸗ handlungsweise längst allgemein bekannt ist, die seltene Klar⸗

heit der Anordnung, die das dichte Gewühl der scheinbar

wirr durcheinander wogenden Menge mit sicherer Hand zu beherrschen und jeder einzelnen Gestalt ihr ungeschmälertes Recht zu geben, auf der anderen Seite aber das Ganze

trotz seiner Bewegtheit und trotz der Fülle der durch die Uni⸗ formen bestimmt vorgeschriebenen farbigen Details doch wieder zu einer ruhig geschlossenen Einheit zusammenzufassen wußte, sind seiner Zeit auch an dieser Stelle eingehend gewürdigt worden; zu wirklich unbehinderter Geltung aber gelangt die Leistung des Künstlers doch erst gegenwärtig innerhalb des langgestreckten Saales, der dem Beschauer ein weites Zurück⸗ treten gestattet und ihm damit einen freien Ueberblick über

die ausgedehnte Bildfläche und den vollen Eindruck der inner⸗

halb derselben von dem Maler erreichten unvergleichlichen Raumwirkung gewährt. . 1 Ziemlich befremdend erscheinen die von dem Künstler außerdem ausgestellten Entwürfe zu den Wandmalereien des Rathhaussaales in Saarbrücken. Sie bestehen aus zwei

größeren Langbildern, von denen das eine die Ankunft und Begrüßung Sr. Majestät des Kaisers in Saarbrücken, das an⸗ dere den General von François an der Spitze einer den

picherer Berg emporstürmenden Compagnie des 39. Infan⸗

terie⸗Regiments darstellt, aus den Einzelgestalten Sr. Kaiser⸗

lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Sr. König⸗

lichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl, des Fürsten Bis⸗ marck und des Grafen umrahmten Nischen von einem blauen, 9 musterten Fond sich abhebend, zu je zweien jene beiden Scenen zwischen sich einschließen, und aus einer allegorischen Komposition, die in zwei gewappneten, in die Farben Bayerns

und des Norddeutschen Bundes gekleideten Kriegern die Ver⸗

brüderung der deutschen Stämme und in einer mit Krone und Oelzweig zu ihnen herabschwebenden weiblichen Gestalt die Frucht des Sieges versinnlicht, in Erfindung und Farbe jedoch nicht entfernt an die kraftvolle Wirkung des Rund⸗ bildes der Siegessäule heranreicht. Von den beiden anderen, durchaus realistischen und in der Stimmung von Licht und Luft trefflich beobachteten, übrigens mit einander wenig kor⸗ respondirenden Darstellungen weiß die eine durch ihre lebendige Bewegung, die andere durch charakteristische, wenn auch etwas nüchterne Auffassung und durch meisterliche Einfügung der Figuren in die umgebende Scenerie des festlich geschmückten Städtchens zu fesseln; eine Uebertragung in einen größeren

Maßstab aber würde sich für sie ebensowenig schicken, wie für

e vier völlig genremäßig gedachten Porträtgestalten, die in jeder Linie den Anforderungen monumentaler Haltung wider⸗ streben.

Unter den eigentlichen Historienbildern der Ausstellung begegnen wir nur einem einzigen wirklich hervorragenden Meisterwerk, dem imposanten Gemälde des Belgiers Emile Wauters: „Maria von Burgund schwört, die Privilegien der Stadt Brüssel zu respektiren.“ Um die mädchenhaft zarte Gestalt der jungen Fürstin, die, auf erhöhten Stufen unter einem Thronhimmel dastehend, die Hände mit feierlich be⸗ kräftigender Geberde auf das von dem greisen Bischof ihr dar⸗ gehaltene Evangelienbuch gesenkt hält, gruppiren sich auf der einen Seite die Würdenträger der Kirche mit den assistirenden Priestern und Chorknaben und die im Hintergrunde um das hochaufgerichtete Banner geschaarten Mannschaften der Wache, auf der anderen aber die stattlichen Rathsherren, die Frauen des Gefolges und die beiden blondhaarigen Mädchen, die wie agen ihrer Herrin die Schleppe tragen. In verhältnißmäßig wenigen Figuren, deren jede nicht blos durch lebendige und interessante Individualisirung fesselt, sondern zugleich auch das besondere historische Gepräge der geschilderten Epoche überzeugend versinnlicht, ist der Vorgang, seinem In⸗ halt nach auf den ersten Blick verständlich, zu durchaus er⸗ schöpfendem Ausdruck gebracht. Der Bestimmung des Ge⸗ mäldes, das die Treppenhalle des Brüsseler Rathhauses schmücken soll, entspricht dabei die in jeder Hinsicht echt mo⸗ numentale Haltung desselben. Mit charaktervoller Größe der Auffassung verbindet sich ein ebenso einfacher und klarer wie wirkungsvoller Aufbau der Gruppen, die sich willig der in ihrer Mitte aufragenden Hauptfigur unterordnen, mit icherer Breite und prunkloser Schlichtheit der gesammten Be⸗ andlung ein wahrhaft vornehmer, voll und ruhig aus⸗ lingender Farbenakkord, mit dessen Grundton, dem feinen Grau der den Fond bildenden schmucklosen Wand, die weißen Chorhemden und die goldgestickten Ornate der Priester, die lichthell schimmernden Seidenroben der Frauen und die stumpfrothen Talare der Magistratspersonen, die stil⸗ voll gemusterten Teppiche und die übrigen, bescheiden zurück⸗ tretenden Accessoires zu unbedingt vollendeter, wohlthuend an⸗ muthender Harmonie zusammengestimmt sind. Wie in dem Fhaächescgen. in seiner lebensvollen Wahrheit wie in Ton und Vortrag an Frans Hals erinnernden Knabenporträt der vor⸗ jährigen Ausstellung, so bekundet sich Wauters auch in dieser umfangreichen Komposition als einer der ersten Meister mo⸗

derner Malerei und als ein Künstler von ebenso reicher, wie

durch und durch gesunder Begabung. 8

Moltke, die, in ornamental goldig ge⸗

Was sonst noch an historischen Bildern vorhanden ist, tritt neben dieser gediegenen Schöpfung fast ausnahmslos völlig in den e. Die Arbeiten von Edouard de Bièfve in Brüssel, sowohl die grübelnd dasitzende Figur Wilhelms J., des Schweigsamen, wie die während der Gefan⸗ genschaft“ des Gatten mit ihren Kindern trauernde Gräfin Egmont und das unter dem Titel „Der Marienmonat“ aus⸗ gestellte Brustbild einer in Thränen zerfließenden jugendlichen Beterin, lassen kaum eine Spur der einstigen Kraft und Größe des Meisters erkennen, der durch den „Kompromiß der Edlen“ die mo⸗ derne Historienmalerei begründen half. Von deutschen Künstlern aber sind hier nur noch die Berliner Hugo Louis, Karl Becker, Adolf Treidler und F. Zöpke zu nennen, der letztere mit einer Schilderung der von den Wiedertäufern zu Münster erregten Unruhen, die zwar einen überreichen Apparat von Figuren und Requisiten in Bewegung setzt, dabei aber in keiner Weise von ihrer inneren Wahrheit über⸗ zeugt und durch die schwerfällige Komposition ebensowenig zu interessiren vermag, wie durch die mühsam gequälte trockene Behandlung.

Ein ungleich ansprechenderes, gründlich durchgebildetes Talent bekundet sich in Treidler's „Franz J., der in der Gefangenschaft zu Madrid die Unterzeichnung der von Karl V. ihm vorgelegten Friedensbedingungen verweigert“. Das Bild, das deutlich die Schule Schraders zu erkennen giebt, erfreut durch seine sorgfältige und technisch sichere Durchführung ebenso sehr, wie durch sein geschlossenes, harmonisches Kolorit, dessen kräftige Haltung nur durch die süßlichen Farben im Kostüm des französischen Königs empfindlich beeinträchtigt wird. Noch mehr aber schadet dem Ganzen das hohle, theatralische Pathos, das fast sämmtliche Figuren beherrscht, und zumal die sitzende, lebhaft gestikulirende Hauptgestalt nahezu unerträglich macht.

Von Karl Becker ist in einer venetianischen Gesandt⸗ schaft vor Kaiser Maximilian I., der, vornehm dasitzend, auf den knieenden Sprecher der demüthig um Frieden bittenden Rathsherren kalt und streng niederblickt, ein ähnlicher Gegen⸗ stand in zwar minder theatralischer, deshalb jedoch kaum geistig vertiefterer Auffassung behandelt. Die gewohnte Breite des Vortrags, die leuchtende Kraft und Schönheit der Farbe und des Gesammttons und zahlreiche außerordentlich feine koloristische Details geben auch diesem Bilde des Künstlers trotz des unklaren und körperlosen Hintergrundes seinen eigenthümlichen malerischen Reiz. Eine andere als in den prächtigen Kostümen beruhende Charakteristik der geschilderten Zeit aber würde man vergeblich suchen, und, auch abgesehen von diesem Mangel wirklich historischen Gepräges erheben sich die Figuren in Ausdruck und Bewegung nur wenig über die innere Leere eines zweiten, rein dekorativ gehaltenen Gemäl⸗ des, das unter dem Titel „Willkommene Gäste“ die Begrüßung eines eben neu eintretenden Paares durch den von seinem Sitz sich erhebenden Hausherrn einer auf der Gartenterrasse des Palastes tafelnden vornehmen venetianischen Familie veran⸗ schaulicht, dabei aber kaum einen ernstlichen Versuch macht, den durchaus modernen Ursprung der vorgeführten, kokett bewegten Gestalten zu verleugnen.

Als eine Frucht der römischen Studien des talentvollen, vor zwei Jahren von der Akademie prämiirten Künstlers er⸗ scheint die von H. Louis ausgestellte Komposition: „Junius Brutus zeigt dem Volke von Collatia den Leichnam der Lucretiag und erregt dasselbe zum Aufstand gegen die Tarquinier.“ In geschicktem Aufbau gruppiren sich um den auf den Stufen eines mächtigen Säulenbaues hoch hervorragenden, in leiden⸗ schaftlicher Rede auf die herbeigetragene Leiche hinweisenden Bru⸗ tus, dessen Stellung innerhalb des gegebenen Raumes allerdings etwas unklar bleibt, die zahlreichen lebensgroßen und fast ohne Ausnahme kühn und energisch bewegten Figuren, die Rache schwörenden Männer, die entsetzt herbeieilenden Frauen und der ganz im Vordergrunde sich neugierig herandrängende Knabe mit dem Korb voller Fische, dessen frisch und lebendig concipirte Gestalt vielleicht die gelungenste des ganzen Bildes ist, gleich den meisten übrigen aber weniger einer direkten, unbefangenen Anschauung der Natur als vielmehr den unbe⸗ wußt nachwirkenden Reminiscenzen an diesen oder jenen Meister der späteren Renaissancezeit entsprungen zu sein scheint. An derartige, noch nicht völlig verarbeitete Einflüsse

deutlich erinnernd, entbehrt das Bild, das überdies den beabsich⸗

sichtigten düsteren Effekt nur auf Kosten jeder entschiedenen Lokalfarbe durch eine gleichmäßige Abtönung in ein trübes Grau zu erzielen weiß, bei sicherer Bewältigung des Stoffes doch des Gepräges einer bestimmt ausgesprochenen künstlerischen Individualität. Trotzdem aber fordert es nicht blos um des in der ganzen Arbeit bewiesenen ernsten Strebens, sondern auch um der wirklich erreichten Leistung willen zum mindesten eine ehrenvolle Anerkennung.

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In den Tagen vom 28. bis 30. v. M. hat in Mainz der 6. Kongreß der deutschen Alt⸗Katholiten getagt. In der zweiten Sitzung, am 29., gelangten, der „C. Ztg.“ zufolge, zwei von dem Karlsruher Bezirksverband gestellte Anträge zu eingehender Diskussion und zur allgemeinen Annahme in folgender Form: „1) Der VI. Kongreß der Alt⸗Katholiken erlaubt sich die Aufmerksamkeit der Regierungen und des Volkes auf die päpstliche Bulle vom 20. Januar d. J. zu lenken, in welcher einerseits allen Geistlichen beim Antritt ihres Amtes be⸗ fohlen wird, zu schwören, daß sie die Dekrete des Vatikanischen Konzils mit Herz und Mund annehmen und danach in den Schulen lehren und handeln wollen, und in welcher andererseits die Bestim⸗ mung Pius' IV. vom 13. November 1564 erneuert wird, nach welcher alle Magister, Doktoren, Beamten, Kanzler, Rektoren, Pro⸗ movenden an Universitäten und die Lehrer an allen Gymnasien und höheren öffentlichen und privaten Unterrichtsanstalten, wenn sie nicht der Exkommunikation verfallen und ehrlos sein wollen, im Sinne und Geiste der römisch⸗katholischen Kirche lehren müssen. 2) Der VI. Kongreß der Alt⸗Katholiken erklärt unter Hervor⸗ hebung der Nothwendigkeit, den Religionsunterricht im Interesse der Bildung und Erziehung als obligatorischen Lehrgegenstand den Schulen zu erhalten die oft erhobenen Forderungen der Ultra⸗ montanen bezüglich der Schule, sowie der Beaufsichtigung der Lehrer und der kanonischen Sendung durch die Koarie für unbegründet und den Interessen der Schule und des Staates verderblich.“

Im Anschluß an die amtlichen Kurse im preußischen Abgeord⸗ netenhause, welche dort wegen Beginn der Session des Landtages nicht mehr abgehalten werden können, wird von dem Vorstande des stenographischen Vereins am Sonnabend, den 20. Oktober 1877, Abends von 8 bis 9 Uhr, in der Königlichen Gewerbe⸗Akademie, Klosterstraße 36, Hörsaal 1, vor Damen und Herren ein theoretischer Unterrichts⸗Kursus in der vereinfachten Stolze'’'schen Stenographie eröffnet werden. Der ganze Kursus umfaßt 12 Unterrichtsstunden (Mittwoch und Sonnabend von 8 bis 9 Uhr

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Abends) und wird Anfang Dezember a. c. beendet. Als Beitrag zu

den Kosten des Unterrichts sind pränunmerando 6 pro Person zu

entrichten; die Lieferung des Lehrbuches erfolgt dafür unentgeltlich.

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Stuttgart, 27. September. (St.⸗A. f. W.) Heute Nach⸗

mittag um 2 Uhr fand in dem westlichen Quersaale des Königsbaus die Eröffnung der internationalen Generalkonferenz für europäische Gradmessung statt. Der Präsident der perma⸗ nenten Kommission, General Ibannez aus Spanien, ertheilte dem Königlich württembergischen Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Dr. von Mittnacht, das Wort, welcher erklärte: „Ich habe von Sr. Majestät dem Könige den telegraphischen Auftrag erhalten, dem hohen Interesse, welches Se. Majestät an den Arbeiten der Konferenz nehmen, Ausdruck zu xeben. Die württembergische Regie⸗ rung weiß die hohe Bedeutung dieser Arbeiten und ihren unmittelbaren und mittelbaren Werth vollkommen zu wür⸗ digen. Sie erlaubt sich, Sie, geehrte Herren, willkommen zu heißen, und Ihren diesmaligen Berathungen den besten Erfolg zu wünschen, auch die Hoffnung auszusprechen, daß es Ihnen während Ihres frei⸗ lich nur kurzen Aufenthalts in unserem schwäbischen Lande wohl ge⸗ fallen möge.“ General Ibannez bat den Minister⸗Präsidenten, Sr. Majestät dem Könige von Württemberg den Ausdruck des ehrfurchts⸗ vollen Dankes der Versammlung vorzulegen, und dankte weiter Sr. Excellenz für dessen freundliche Worte. Er schlug sodann vor, das Bureau wie folgt zusammenzusetzen: Ehren⸗Präsident: Königlich preußischer General⸗Lieutenant D. v. Baeyer, Präsident: Prof. Dr. v. Zech aus Stuttgart, Vize⸗Präsidenten: Prof. Dr. v. Bauernfeind aus München und Mitglied des Instituts Favpe aus Paris; Sekretäre: Prof. Dr. Bruhns aus Leipzig und Prof. Dr. Hirsch ans Neuenburg. Hr. Prof. Dr. v. Zech nahm demnächst den Vorsitz ein. Hr. Dr. Bruhns erstattete als Sekretär der permanen⸗ ten Kommission den Geschäftsbericht derselben seit der Brüsseler Konferenz (Oktober 1876), und Hr. Prof. Dr. Sadebeck aus Berlin den Bericht des Centralbureaus. Es ergab sich aus diesem Berichte, daß die Gradmessungsarbeiten überall in erfreulichem Fort⸗ gange begriffen sind. Hierauf verlas Hr. Professor Sade⸗ beck das schriftliche Referat des Generals v. Baeyer über die Thätigkeit der permanenten Kommission und des geodätischen Instituts, worauf zur Berichterstattung über die einzelnen Länder (in alphabetischer Ordnung) übergegangen wurde. Es berichtete General von Baeyer über die Arbeiten in Baden, welche seiner Zeit dem Centralbureau über’ragen worden sind, Prof. von Bauern⸗ feind über Bayern und Major Adan über Belgien. Darauf wurde die Sitzung geschlossen. Einem Aufsatze des Professors Schoder über die europäische Gradmessung in der Bes. Beil. des „St.⸗A. f. W.“ entnehmen wir ferner Folgendes: Das Verdienst, eine einheitliche europäische Gradmessung angebahnt zu haben, gebührt dem preußischen General⸗Lieutenant Baeyer. Derselbe trat im Jahre 1861 in seiner Schrift „Ueber die Größe und Figur der Erde“ mit dem Entwurf zunächst einer mittel⸗ europäischen Gradmessung herror. Dieselbe sollte haupt⸗ sächlich die Abweichungen zwischen den geodätischen und astrono⸗ mischen Beobachtungen in Mitteleuropa, und zwar auf der ihrer zahlreichen (etwa 38) Sternwarten halber zu diesem Zweck überaus geeigneten Linie Palermo⸗Christiania untersuchen. Baeyers Vorschlag fand insbesondere bei der preußischen Regierung lebhafte Unterstützung, und schon 1862 beschlossen Preußen, Oesterreich und Sachsen in einer Konferenz, gemeinsam vorzugehen. Im Jahre 1863 wurde eine permanente internationale Kommission konstituirt, und 1864 als Aufgabe derselben in einer allgemeinen Konferenz die wissenschaftliche Leitung der mitteleuropäischen Gradmessung und die Verbindung der hierzu von den Regierungen bestellten Kommissäre bestimmt. Gleichzeitig ward die Beschaffung eines Centralbureaus der mitteleuropäischen Gradmessung, d. h. eines ausführenden Organs der permanenten Kommission vorgeschlagen. Dieses von der preu⸗ ßischen Regierung unterhaltene Centralbureau nimmt die von den einzelnen Staaten alljährlich einzuschickenden Berichte entgegen, unter⸗ breitet dieselben der permanenten Kommission zur Begutachtung und Beurtheilung und stellt sie, nachdem dieselbe erfolgt, zu einem Ge⸗ neralbericht zusammen; außerdem überwacht es die Gleichförmigkeit der geodätischen und astronomischen Arbeiten. In der Konferenz von 1864 wurde die Aufgabe der Eradmessung noch ausgedehnt auf die Ausführung von Nivellements erster Ordnung (Präzisionsnivellements); das Höhennetz jedes Landes soll auf einen solid rersicherten Null⸗ punkt bezogen, alle diese Nullpunlte durch Nivellements erster Ord⸗ nung verbunden und die mittlere Höhe der verschiedenen Meere in einer möglichst großen Anzahl von Häfen bestimmt werden. Je nach dem Resultat dieser Messungen wird dann später der für ganz Europa gültige Nullpunkt der absoluten Höhe bestimmt werden. Die letzte allgemeine Konferenz fand im Jahre 1874 in Dresden statt, wo auch die permanente Kommission gewählt wurde. Derselben gehören an als Ehren⸗Präsident General⸗Lieute⸗ nant Dr. Baeyer (Preußen), als Präsident General Ibannez (Spanien), als Vize⸗Präsident Direktor Dr. v. Bauernfeind (Bayern) und als Mitglieder Professor Dr. Bruhns (Sachsen), Professor Dr. Hirsch (Schweiz), Professor Faye (Frankreich), General v. Forsch (Rußland), Regierungs⸗Rath Dr. v. Oppolzer (Oesterreich) und General de Vecchi (Italien). 0

London, 1. Oktober. Der erst vor einigen Tagen im Aquarium in Westminster eingetroffene Walfisch ist bereits krepirt, nach der Ansicht von Sachverständigen an einer Lungen⸗ entzündung. Die Verwaltung des Aquariums steht jedoch im Be⸗ griff, mehrere andere hierher befördern zu lassen.

Eingegangene literarische Neuigkeiten.

Brockhaus' Conversations⸗Lexikon. Zwölfte umge⸗ arbeitete, verbesserte und vermehrte Auflage. Verlag von F. A. Brock⸗ haus in Leipzig, Berlin und Wien. 1877. Hft. 89—96 inkl. (Hoher Göll Karlisten.)

Militair⸗Literatur⸗Zeitung. Gegründet von C. v. Decker und L. Blesson. 1877. 58. Jahrg. 9. Hft. Septbr. Redact.: F. v. Meerheimb, Oberst. Berlin, E. S. Mittler u. Sohn. 4.

Monatsschrift des Vereins zur Beförderung des Garten⸗ baues in den Königlich preußischen Staaten für Gärtnerci und Pflanzenkunde. Redacteur Dr. L. Wittmack, Gen⸗Sekretär des Ver⸗ eins ꝛc. Mit Taf. IV. Berlin. In Kommission bei Wiegandt, Hempel und Parey. 20. Jahrg. September 1877.

Der Arbeiterfreund. Zeitschrift des Central⸗Vereins für das Wohl der arbeitenden Klassen. Herausgegeben von Prof. D-. Vict. Böhmert und Prof. Dr. Rud. Gneist. 15. Jahrg. 4. Heft. Berlin. L. Simion. 1877. G

Isaac Pereire, Politique industrielle et commerciale. Budget des ré'’ormes. Paris. Impr. C. Motteroz. 1877.

Redacteur: F. Prehm. Berlin: n 1u“ Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), ßerdem ein Fahrplan der Main⸗Weser⸗Bahn.

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Deutschen

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Berlin, Mitwoch, den 3. Oktober b

ats⸗Anzeiger. 89 18272

——

Königreich Preußen.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Ges. Samml.

S. 357) sind bekannt gemacht: . 1) der Allerhöchste Erlaß vom 9. April 1877,

Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes an den Kreis Teltow auf der in die künftige Unterhaltung desselben über⸗ nommenen früheren Aktien⸗Chaussee von Königs⸗Wusterhausen über

Waltersdorf und Rudow nach Rirdorf, durch das Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 34 S. 295, 24. August 1877;

. 2) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Mai 1877 und der durch

denselben genehmigte erste Nachtrag zu dem revidirten Reglement für die Städte⸗Feuersozietät der Kur⸗ und Neumark, der Niederlausitz und der Aemter Senftenburg und Finsterwalde von 1871 durch die

Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 25 S. 212, ausgegeben

den 22. Juni 1877,

der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 25 S. 175/176,

ausgegeben den 20. Juni 1877,

der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 25 S.

gegeben den 22. Juni 1877, den 21. Juni 1877,

der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 25 S. 211, ausgegeben

den 23. Juni 1877;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Mai 1877, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Obornik bezüglich der zum Bau einer Chaussee von Obornik nach Przependowo zum Anschluß an die Rogasen⸗Posener Chaussee erforderlichen Grund⸗ stücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen

Nr. 35 S. 289, ausgegeben den 29. August 1877;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Juni 1877, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Oels bezüglich der zum Bau eiuer Chaussee von der Stadt Juliusburg nach dem gleich⸗ namigen Bahnhofe der Oels⸗Gnesener Eisenbahn erforderlichen 5 Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung u Breslau Nr. 33 S. 279, ausgegeben den 17. August 1877;

5) der am 18. Juni 1877 Allerhöchst vollzogene Tarif, nach wel⸗ chem das Dammgeld für die Benutzung des Prerow⸗Stromdammes bei Prerow auf dem Darß im Kreise Franzburg zu erheben ist, durch das Amtsblatt der Füön gkichen Regierung zu Stralsund Nr. 33

S. 180, ausgegeben den 1

Füniüt 1877; 6) das Allerhöchste Privileg

ausgegeben den 7. September 1877;

7) der am 2. Juli 1877 Allerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem das Brückengeld für die Benutzung der Brücke über die Saale zwischen Klein⸗Heringen und Unter⸗Neu⸗Sulza im Kreise

um vom 27. Juni 1877 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Bitburger Kreises im Betrage von 252,000 Reichswährung durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 38 S. 267 bis 269,

1877;

leihung des Enteignungsrechts an

betreffend die zum Bau der

mtsblatt der

tung auf Lauenburg erforderlichen ausgegeben den

den 18. August 1877; 9) das unterm 12. Juli 1877

gegeben den 1. September 1877;

durch die Amtsblätter 125/126, aus⸗

Naumburg zu erheben ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Merseburg Nr. 33 S. 229, ausgegeben den 18. August

8) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Juli 1877, betreffend die Ver⸗

Carthaus nach Seefeld zum Anschluß an die Kreischaussee Leesen⸗ Ochsenkrug, 2) von der Danzig⸗Stolper Chaussee in der Ortschaft Sierakowiß bis zur Carthaus⸗Lauenburger Kreisgrenze in der Rich⸗

auf L - Grundstücke, durch das Amtsblatt hufs Vertretung des der Regierung zu Danzig Nr. 33 S. 178, ausgegeben

wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Paderborn im Betrage von 360,000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 35 S. 179 bis 181, aus⸗

10) der Allerhöchste Erlaß vom 15. Juli 1877 und das durch denselben genehmigte Statut der Landschaft der Provinz Westfalen

der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 33 S. 149 bis 156, 8 8 5 18. 15 2 1 1 er Königlichen Regierung zu Minden Nr. 33 S. 165 bis 171 der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 25 S. 110, ausgegeben zusgegcen 8 G 9 8 1877, bis . der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 33 S. 279 bis 286, ausgegeben den 18. August 1877,

11) der am 16. Juli 1877 Allerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem das Fährgeld für das Uebersetzen über die Swine zwischen Swinemünde und der dieser Stadt gegenüber belegenen Insel, der sogenannten grünen Fläche, im Kreise Usedom⸗Wollin zu erheben ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 36 S. 191/192, ausgegeben den 7. September 1877.

und Commdr.

den Kreis Carthaus bezüglich der

Feld⸗Arti

v. Ekensteen

Allerhöchst vollzogene Privilegium

25. September.

förderung zum

Im aktiven Heere.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzunge v. L Karlsruhe, 21. September. . berg, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, auf ein Jahr zur Dienst⸗ leistung bei dem Ulan. Regt. Nr. 14 kommandirt. 22. Septem⸗ ber. v. Kameke, Gen. Lt. und Inspecteur der 1. Fuß-Art. In⸗ spektion, in gleicher Eigenschaft zur 2. Fuß⸗Art. Inspektion versetzt. v. Dresky, Gen. Major und Commdr. der Garde⸗Feld⸗Art. Brig., zum Inspecteur der 1. Fuß⸗Art. Inspektion ernannt. v. Helden⸗ Sarnowski, Gen. Major und Commdr. der 14. Feld⸗Art. Brig., in gleicher Eigenschaft zur Garde⸗Feld⸗Art. Brig. e v. Zgli⸗ nitzki, Oberst und Commdr. des 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt

Stellung à la suite dess., zum Commdr. der 9. Feld⸗Art. Brig. ernannt. v. Lewinski, Oberst, beauftr. mit der Führung der 2. F IBrigade, unter Belassung à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 24,

Rechen⸗

s., unter vom Füs.

eld⸗Art.

7

unter Stellung à la

zum Commdr. dieser Brig. ernannt. Baron v. Eynatten, Oberst 22 gelcehe suite desselben, mit der Führung der 14. Feld⸗Art. Brig. beauftragt. v. Schroetter, Oberst und Commdr. des Feld⸗Art. Regts. 83 ich de . la suite desselben, mit der Führung der 10. Feld⸗ Chausseen 1) von der Danzig⸗Stolper Chaussee in Art. —2 beauftragt. v. Körber, Oberst und Commdr. des rtillerie⸗Regiments Nr. 6, in 1. Garde⸗Feld⸗Art. Regt. versetzt. Ostermeyer, Major und Abth. Commdr. vom Feld.⸗Art. Regt. Nr. 18, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, be⸗

t. Regts. Nr. 15, unter Stellung à la

gleicher Eigenschaft zum

erkrankten Regts. Commdrs. kommandirt.

Major und Abth. Commdr. vom 1. Garde⸗Feld⸗

Art. Regt., mit der Führung des Feld⸗Art. Regts. Nr. 15, unter Stellung à la suite beauftragt. v. Manteuffel gen. Zögen, Major und Abt

der Führung dieses

Commdr. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, mit

Regts., unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. von der Burg, Major und Abth. Commdr. vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 8, mit der Führung des Feld⸗Art. Regts. Nr. 5, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Darmstadt,

v. Ziemietzky, Gen. Major und Commdr der

42. Inf. Brig., unter Beförder. zum Gen. Lt., zu den Offizn. von der Armee versetzt. mit der Führung 12 Großherzogl.

en. nannt. v. Weber, Oberst und Commdr. des Inf. Regts. Nr. 116, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung der 42. Inf. Brig. beauftragt.

v. Wichmann, Gen. Major, beauftragt esse (25.) Division, unter Be⸗

Lt., zum ommdr. dieser Division er⸗

v. Westernhagen, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt.

Drag. Regt. Nr. 24,

zur

Nr. 42, zum Commdr. des Inf. Regts. Nr. 116 ernannt. Har⸗ nickell, Major, aggr. dem Inf. Regt. Nr. 42, als etatsmäß. Stabs⸗ offiz, in das Regt. einrangirt. Wernher, Major, aggr. dem Drag. Regt. Nr. 24 und kommdrt. zur Dienstleist. bei des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königl. Hoheit, ein Patent seiner Charge verliehen. von dem Knesebeck, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 7, unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjut. der 25. Kav. Brig. à la suite des Regts. gestellt. Frhr. v. Langermann und Erlenkamp, Pr. Lt. vom als Adjut. zur 25. Kav. Brig. kommandirt. Weimer, Pr. Lt. a la suite des Inf. Regts. Nr. 116 und kommdrt. zur Dienstleist. bei den Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabriken unter Be⸗ lassung in diesem Verhältniß, dem vorgedachten Regiment aggregirt. oefen II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71 und kommandirt zur Dienstleist. in die bei dem Festungsgefängniß zu Glatz vakante Vorstandsstelle, unter Beförderung zum Pr. Lt., zum Vorstand des Festungsgefängnisses in Glatz ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Darm⸗ stadt, 25. September. Frhr. v. Lützow gen. v. Dorgelo, Oberst⸗Lieutenant Nr. 13, der Charakter als Oberst verliehen.

Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗ Mözistertums. 9 ügung Bat. Inf. Regts. Nr. 48, zum Hus. Regt. Nr. 3 versetzt. Wilbelmi, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 48 ernannt.

Dispos., zuletzt Commdr. des Hus. Regts.

26. September. Sperber, Zahlmstr.

des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

82

*& 2 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß.

Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das

Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition 3

teckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

u. dergl.

Verkäcfe, Verpachtungen, Submissionen etc. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen.

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. 8

In der Börsen- beilage.

9. Familien-Nachrichten.]

Inserate Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗

Annoncen⸗Bureaus.

&.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 18. Sep⸗ tember 1877 hinter den Fleischergesellen Johann Fielitz wegen Unterschlagung erlassene Steckbrief ist durch Ergreifung desselben erledigt. Potsdam, den 30. September 1877. Königliches Kreiszericht. Abtheilung I.

Der hinter dem Handlungsreisenden Otto Ebert von hier unter dem 27. Juni cr. a. erlassene Steckbrief ist erledigt. Halberstadt, den 1. Oktober 1877. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Der hinter den früheren Gutsadministrator Gustav Graßhoff, früher in Modlau, Kreis Glo⸗ gau, zuletzt zu Kunersdorf, Kreis Hirschberg, unterm 30. August 1872 erlassene, unterm 21. Dezember 1872 und 23. Dezember 1875 erneuerte Steckbrief wird hiermit wiederholt erneuert. Glsgau, den 28. September 1877. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Nachstehender Steckbrief wird hierdurch er⸗ neuert. Liegnitz, den 22. September 1877. König⸗ liches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Der ehe⸗ malige Gutsbesitzer Christian Gottlieb Conrad aus Liegnitz, soll wegen wiederholter Wechselfälschung verhaftet werden. Er ist im Betretungsfalle anzu⸗ halten und an uns abzuliefern. Signalement: Familienname Conrad, Vorname Christian Gott⸗ lieb, Geburtsort Pilgramsdorf, Kreis Goldberg⸗ Haynau, Aufenthaltsort Liegniß. Religion evan⸗ gelisch. Alter 38 Jahre. Größe 5 Fuß 6 Zoll. 288 röthlich blond. Stirn niedrig. Augenbrauen raun. Augen blau. Nase und Mund proportio⸗ nirt. Bart röthlich⸗blond. Zähne defekt. Kinn und Gesichtsbildung länglich. Gesichtsfarbe gesund. Gestalt schlank. Sprache deutsch. Besondere Kenn⸗ zeichen. Geht etwas gebückt. Liegnitz, den 24. De⸗ zember 1863. Königliches Kreisgericht. Der Unter⸗ suchungsrichter.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

118770 Subhastations⸗Patent.

Das dem Kaufmann Gustav Spuhl zu Berlin gehörige, in Lichtenberg⸗Friedrichsberg belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band XIX. Bl. Nr. 647 verzeichnete Grundstück (Parzelle 20) nebst Zubehör soll den 13. November 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda

den 16. November 1877, Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 7 Ar 62 Qu.⸗M., mit einem Reinertrag von 4 29 veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grund⸗ buchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und be⸗ sondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 23. August 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

58 4 92 15811 Subhastations⸗Patent.

Das dem Fuhrherrn Wilhelm Heinrich Herrmann Schleich zu Lichtenberg gehörige, in Lichtenberg belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band XVI. Blatt Nr. 560 verzeichnete Grundstück nebst Zu⸗ behör soll den 16. November 1877, Vormittags 10 ½ Uhr, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 20. November 1877, Mittags 12 Uhr, verkündet werden, beides an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 24.

Das zu versteigernde Grundstück ist bei einem

Gesammtflächenmaß von 3,0 Aren zur Gebäude⸗ steuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 12 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblatts, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bu⸗ reau V. 4. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 29. August 1877.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations⸗Richte

8 . [1580]0 Subhastations⸗Patent.

Das dem Handelsmann Gottfried Ferdinand Dümke gehörige, in Friedrichsberg belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band VIII., Blatt Nr. 285 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 16. Nopember 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zir

Ar 24, im Wege der nothwendigen Subhastation

öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und

dümnächft das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ hlag

den 20. November 1877, Mittags 12 Uhr, ebendort verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Ge⸗ bäudesteuer, bei einem Gesammt⸗Flächenmaß von 4 Ar 68 Qu⸗Mtr. mit einem jährlichen Nutzungs⸗ werth von 4914 veranlagt. 3

Auszug aus der Steuerrolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 31. August 1877.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations⸗Richter.

““

14131 Oeffentliche Vorladung.

Der Direktor A. Richter, wohnhaft hierselbst Tempelhofer Ufer Nr. 21, hat wider den früher zu Berlin wohnhaften Direktor Bruno Weimann aus den drei von dem letzteren ausgestellten Wechseln vom 30. Januar 1877, 30. Januar 1877 und 9. Mai 1877 über 26,923 50 resp. 24,000 und 6000 ℳ, sämmtlich fällig am 30. Juni 1877, Klage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Auf⸗ enthalt des Verklagten Weimann unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Ver⸗ handlung der Sache auf

den 8. Februar 1878, hora 10,

vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗ sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge⸗ sprochen werden.

Berlin, den 2. Oktober 1877. Königl. Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen.

Prozeß⸗Deputation II.

178151 Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann H. Ackermann hierselbst, Belle⸗ Alliancestr. 76, hat aus folgenden theils von ihm, theils von A. Landvoigt, auf den Grafen Franz von Fernemont, zuletzt Dorotheenstr. Nr. 93 wohn⸗ haft gewesen, gezogenen und von dem Letzteren accep⸗ tirten 8 Prima⸗Wechseln, nämlich:

1) 2)

29 20

vom 5. März 1877 über 450 ℳ, fällig ge⸗ wesen am 5. Juni 1877,

vom 28. März 1877 über 340 ℳ, fällig ge⸗ wesen am 28. Juni 1877,

vom 3. April 1877 über 240 ℳ, fällig ge⸗ wesen am 3. Juli 1877,

vom 3. April 1877 über 511 50 ₰, fällig gewesen am 3. Juli 1877,

vom 3. April 1877 über 582 ℳ, fällig ge⸗ wesen am 3. Juli 1877,

vom 12. April 1877 über 345 ℳ, fällig ge⸗ wesen am 12. Juli 1877,

vom 16. April 1877 über 176 ℳ, fällig ge⸗ wesen 18 1877,

vom 16. Mai 1877 über 240 ℳ, fällig ge⸗ wesen am 16. August 1877, 8

welch⸗ Wechsel, soweit die durch A. Landvogt aus⸗ gestellt, durch Blanco⸗Giro desselben in das Eigen⸗ thum des ꝛc. Ackermann übergegangen sind, in Höhe der obigen Wechselvaluten nebst 6 % Zinsen seit den respektiven Fälligkeitsterminen, in den Akten Littr. A.

Nr. 562 de 1877 Dep. 2 die Wechselklage erhoben.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige

Aufenmhalt des Grafen Franz v. Fernemont unbe⸗ kannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich auf⸗ gefordert, in weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf den 29. Dezember 1877, Vormittags 11 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadt⸗ gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

dem zur Klagebeantwortung und

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde

nicht, so werden die in der Klage angeführten That⸗ sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausge⸗ sprochen werden.

Berlin, den 28. August 1877.

Königliches Stadt gericht, I. Abtheilung für Civilsachen.

Prozeß⸗Deputation II.

[8335]

Verkäufe, Verpachtungen, 1 Submissionen zc. Bekanntmachung.

Die Lieferung der nachbenannten Gegenstände für

die Garnison⸗ und Lazareth⸗Anstalten des Garde⸗ Corps: