1877 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Oct 1877 18:00:01 GMT) scan diff

.19751 20000.)

. 29001 —29230 .31001 31250.

131. (Nr. 32501 32750.) 137. (Nr. 34001 34250.) 151. (Nr. 37501 37750.) 154. (Nr. 38251 38500.) 183. (Nr. 45501 45750.)

Deutsche Grundereditbank zu Gotha.

Bei der heute stattgehabten Ppämienjehung Ffür neh 28 Jahres gezogenen 31 Serien unserer 5 prozentigen Prämien⸗Pfandbriefe erster Abtheilung, naͤmlich: 8 b 1765 328 19748 89 928. 960. 1140. 1255. 1294. 1335. 1525. 1551. 1568. 1594. 1694. 1696. 1752. 1791. 1889. 1929. 2078. 2146. 2277. 2350. 2577. 2584. 2723. 2756. 2846.

v“ Rath Senftleben (Saarbrücken). Hrn. Ritt⸗ E 1 meister und Escadron⸗Chef v. Ploetz (Berlin).

Königliche Schauspiele. Freitag, den] Hrn. Major Mar v. Redecker (Frankfurt a. O.). 5. Oktober. Opernhaus. 194. Vorstellung. Der rn. Premier⸗Lieutenant Marx v. Gerstein⸗Hohen⸗ Freischu⸗. Oper in 3 Abtheilungen (zum Theil] stein (Coblenz). Eine Tochter: Hrn. Pre⸗ nach einem Volksmärchen: Der Freischütz) von mier⸗Lieutenant Beggerow (Swinemünde). Friedeich Kind. Musik von C. M. von Weber. An⸗ Hrn. Bürgermeister Dr. Schild (Wittenberg). fang 7 Uhr. Gestorben: Hr. Oberpfarrer Heinrich Zeller

Schauspielhaus. 181. Vorstellung. Zum ersten (Golßen). Hr. Graf Hermann zu Münster⸗ Male: Die Staatskunst der Frauen. Lustspiel Langelage (Langelage). Hrn. Hauptmann und n 3 Aufzügen von Felir Dahn. In Scene gesetzt Compagnie⸗Chef Baron de la Monte Fouqué Sohn vom Direktor Hein. Anfang 7 Uhr. üg Heinrich (Hannover).

5.

Sonnabend, den 6. Oktober. Opernhaus. Tannhäuser und der Sängerkrieg Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen. 1* auf der Wartburg. Große romantische Oper in/ Steckbrief. Gegen den Lederhändler Eduard 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggen⸗ Brasch ist die gerichtliche Haft wegen , ö 2877. 2964. * Frl Se. ö“ Hr. Fricke, Hr. 1““ enesuen F beschloflen und die gezogenen 29 Serien unserer 1. preyentigen Prämien-Hfagdbriese zwelter Aatbeiban, F A B69, seübon⸗ 182 Vorstellung. Zum ersten werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Brasch Uss 2206. garh 6.88186790 6857 1, 0627017. 7680 7130. 7187. 7189.7198. 7248. 7332. 7702. Male wiederholt: Die Staatskunst der Frauen. im Betretungsfalle sebehehmee und —2 2 stelen auf ne 0⸗ EETEeE“

Pumee L11* ihm sich vorfindene techannt. Mrektion hierselbst a. innerhalb . ; Iaee erster Abtheilung: 1““ 1b r. abzuliefern. Berlin, den 29. September 1877. 4 158000 * F. n. 1t 8 28 8 8 6 8 8 dreimal 3000 auf Nr. 31015. 33912. 51534. 8

homal 1500 auf Nr. 6455. 11465. 12651. 30485. 31013. 59272. 4 -95 900 88 Nr. 6454. 30490. 30494.35802. 38561.ꝑ45525.46999. 57527. 57536.59263. No. 234.

ezogen. *

8 5 Rückzahlung dieser Obligationen erfolgt vom

1. April 1878 ab bei den auf den Obligationen an⸗

geführten Zahlstellen. 8 Gußstahlfabrik Essen, 2. Oktober 1877.

Cto. 23/10.) Fried. Krupp.

E11

11u.

[8454]

5 AN Das Abonnement beträgt 4 50 V Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für das Vierteljahr. 2. Su 1““ für Berlin 1 2. 5 1 8 r Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗ für den Raum einer Druckzeile 30 4 8 8 dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Abtheilung für Unter⸗ für Vorunter⸗- Alter: 25 Jahr, geb.

Königliches Stadtgericht. Kommission uchungen. Beschreibung.

Wallner-Theater. Freitag: In harter Lehre. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von W. deeee.

b 8

Berlin, Freitag,

zehnmal

EE““

Male: Arria und Messalina.

Zum 1. Male:

Mannstädt und A. Weller.

Sonnabend und die folgenden Tage: In harter

FVietoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: Zum 14. Male: Die Afrikaner von Berlin. 1 b

In Vorbereitung: Neu in Scene gesetzt: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen mit Gesang und Ballets in 4 Akten von Emil Pohl. Musik von G. Lehnhardt. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Friedrich-Wilhelmst. Theater. Freitag:

Giroflé⸗Girofla. 8 E Z. 150. M. Fatinitza.

Residenz-Theater. Freitag: Zum 89.

KRrolls Theater. Freitag: Zum letzten Male: Hotel Klingebusch. Concert. Anfang 5 ⅛, 1“ 1. Male: Neu einstudirt:

bend: Zum . exkia⸗ 4n Paris. Posse mit Gesang in 3

Akten und einem Vorspiel von E. Jacobson. Musik von Michaelis.

woltersdorff-Theater. Direktion: Carl

Scherbarth. Freittag: Des Adlers Horst. Rosa:

Fr. Scherbarth⸗Flies. 1

vorletzten Male: Des Adlers orst. Anfang 7 Uhr.

8 National-Theater. Freitag: 899 Fr. üftel: Rose und Röschen. Original⸗Schau⸗

Hünr in 4 Abth. von Charl. Birch⸗Pfeiffer.

Sonnabend: Ermäßigte Preise. Vor hundert ahren.

8 Stadt-Theater. Chemie fürs Heirathen. 3 Akten von Rudolf Kneisel. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. 1 CSponntag: Erstes Auftreten des Fräulein Rosa Woytasch vom K. Hostheater zu Wiesbaden und des Herrn Carl Mittell vom Stadttheater zu Leipzig

Is Gäste. Thalia-Theater. Direktion E. Lortzing.

Freitag: Unter der Maske. Die Unglücklichen. Die blaue Dame. Operette in ĩ Akt von Jules Laurent, Musik von Max Wolf. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Sonntag: 1. Gastspiel von Fräulein Stauber om Kaiserl. Königl. priv. Theater an der Wien zu Wien: Therese Krones. Belle-Alliance-Theater. Freitag. 3. 7. M.: Die Herren Eltern. Lebensbild in 3 Akten nach H. J. Byrons „Our boys“, frei bear⸗ beitct von Hermann Hirschel. Sonnabend: Erstes Gastspiel des Hrn. Direktors Emil Thomas und Frl. Betty Dammhofer. Vor⸗ bestellungen auf Billets zu diesem Gastspiel werden schon jetzt an der Theaterkasse entgegengenommen.

Freitag: Zum 7. Male: Original⸗Schwank in

Böttcher's Soiréen im Saaltheater des Schauspielhauses. Einem hochgeehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß ich mit Sonntag, den 7. Oktober, einen Cyclus meiner Soiréen eröffne.

Durch ein glückliches Zusammentreffen der Um⸗ stände bin ich in den Stand gesetzt, das zehnte Jahr meiner Wirksamkeit im K. Schauspielhause durch eine in jeder Beziehung außerordentliche Leistung würdig abzuschließen. Das Programm ist reich an interessanten Novitäten und die Illustra⸗ tionen von einer künstlerischen Vollendung wie noch nie. Indem ich schließlich bemerke, daß die statt⸗ abte umfangreiche Neugestaltung das Resultat ir bisher geschenkten Vertrauens und Wohl⸗ wollens Hft, bet ich mir 8e g auch in dieser Saison zu Theil werden zu lassen. . 1 Hochachtungsvoll A. Böttcher.

Bilse.

C(oncert-Naus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frr. Olga Ros mit Hrn. Apotheker George Fromne (Königsberg). Frl. Marie Neesen mit Hrn. Privatdozenten Dr. A. Martin (Cleve Berlin). Frl. Alice Gräfin Henckel v. Donnersmarck müt Hrn. Lieutenant Alfred Graf Strachwitz⸗Bertelsdorf (Romolkwitz

Beerlin). 1

Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant Oskar v. Keber mit Frl. Tony Welter (Paderborn). gr. Hauptmann und Batterie⸗Chef Konstantin

öcher mit Frl. Aline Freiin v. Großschedel ). Hr. Lieutenant Jobst mit Frl. Kron⸗ iegel⸗Collenbusch (Hildburghausen).

Gleboren: Ein Sohn: Hrn. Generalarzt Dr.

23./6. 52, Geburtsort: Zempelburg,

lich groß. Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildun : läng⸗ lich, Gesichtsfarbe: blaß, Zähne: vollständig,

kräftig, Sprache: deutsch.

Größe: 5 Fuß 8—9 Zoll, Haare: schwarz, Augen: dunkel, Augen⸗ brauen: schwarz, Kinn: oval, Nase: länglich, ziem⸗—

estalt: 8 I1n

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

Subhastations⸗Patent.

[7865]

Berlin gehörige, in Rixdorf belegene, im Grund⸗ buch von Böhmisch⸗Rirdorf Band IV. Bl. Nr. 166 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 7. November 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗

lags ebenda 5— 8. November 1877, Mittags 12 Uhr, verkündet werden. 3 Das zu versteigernde Grundstück ist 5 Ar 58 Quadrat⸗Meter groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuch⸗ blattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und be⸗ sondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ efordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Verste gernngste enh anzumelden. Berlin, den 6. September 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

1sa9 Subhastations⸗Patennt.

Das früher dem Bäckermeister Carl Ludwig Klatt zu Mariendorf, jetzt dem Landwirth Hermann Schaffenger zu Friedrichshagen gehörige, in Marien⸗ dorf belegene, im Grundbuch von Mariendorf Band II, Nr. 70 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör so 12. November 1877, Vormittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demmnächst 8. Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ lags ebenda 1 13. ee 1877, Mittags 12 Uhr, verkündet werden. 1 Das zu versteigernde Grundstück ist 19 Ar 90 Qu.⸗Meter groß und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 318 ver⸗

anlagt.

u aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 9. September 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Johann Christoph Jeppe, geboren zu Greben⸗ stein am 4. Januar 1807, Sohn des Ackermanns Christian Jeppe und dessen Ehefrau Marig Mag⸗ dalena, geb Gude, welcher im Jahre 1834 aus⸗ gewandert und seitdem gänzlich verschollen ist, wird auf Antrag seines Kurators aufgefordert, sich spätestens im Termine 1 den 7. Februar 1878, Vormittags 11 Uhr, bei der unterzeichneten Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen seinen gesetzlichen Erben ausgehändigt wer⸗ den wird. 3 Weitere Verfügungen werden nur durch An⸗ schlag am Gerichtsbrett bekannt gemacht werden. Cassel, am 25 September 1877. 8 Königliches Kreisgericht. Schulz.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8459

Be. der 18 1 Seebeh 8. Shr Fen seherze. 5

Königlichen Seehandlungs⸗Sozietät in Berlin statt⸗

gede Ken Verloosung der am 1. April 1878 rück⸗

zahlbaren 15 Serien meiner 5 % hypotheka schen

Anleihe wurden die Serien: 1“ 7. (Nr. 1501 1750.)

11. (Nr. 2501 2750.)

13. (Nr. 3001 3250.)

8

Das dem Maurerpolier Friedrich Bredow zu

dreißigmal 600 auf Nr. 6452.

12646. 18544. 19188.

19198. 25875. 25878. 26689. 30488.

30493. 31010. 31348. 31865. 33867. 35024. 35038. 35801. 37772. 38571. 41545. 41559.

42915. 45529. 46993. 51538. 54459. 55103. 57534. . innerhalb der 29 Serien der Prämien⸗Pfandbriefe zweiter Abtheilung: zweimal 30,000 auf Nr. 119241. 143777.

zweimal 15,000 auf Nr. 82114. 119257,

viermal

3000 auf Nr. 64158. 68

siebenmal 1500 auf Nr. 64149. 99238. 116 vierzigmal 600 auf Nr. 68210.

109386. 109390. 118566.

137135. 141596. 142585. 142589. 154027.

Ziehungslisten.

in 8

in Dessau bei in Erfurt bei Herrn

Gotha, den 1. Oktober 1877.

von Holtzendorff.

1

in Dresden bei den Herre

in Frankfurt a. M. bei in Hannover bei der Vereinsbank Hannover, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, in Königsberg i. Pr. bei den Herren J. Simon Wwe. & in Leipzig bei der Leipzig . in bei den Herren in Magdeburg bei den Herren Dingel & Comp., in Gotha bei unserer Hauptkasse

Grunderedit

Landsky.

Deutsche

214. 82118. 119258. 735. 128351. 135588. 140106. 146633. 5

575

35. 59276.

68216. 72349. 72350. 92427. 92440. 104353. 104891.104894.

18568. 128348. 131109. 135585. 140101. 140102. 140109. 140114. 140118. 140322. 140323. 142593. 143732. 143738. 143761.

Die Zahlung der Prämien abzüglich 5 % 1— ingleichen die Einlösung der nicht prämtirten Pfandbriefe zum Nominalbetrage von Thlr. 100 oder

300 pro Stück erfolgt am 31. Dezember dieses Jahres: in Berlin bei der Verliner Handels⸗ in Breslau bei dem Schlesischen Bankverein, bei den Herren Ruffer & Comp., in Bonn bei Herrn Jonas Cahn,

in Coburg bei den Herren Schraidt & Hoffmann, Herrn J. H. Cohn,

n George Meusel

Im Uebrigen verweisen wir auf die bei den untengenannten

Abgabe an d

Adolph Stürcke,

er Bank, Hammer & Schmidt,

[7584]

sprechend, stattgefunden. Serie

11

279

365

424

428

485 11I.“ 502

Diejenigen Billete,

ausgelooset worden: Serie: 188. 190. 1208. 1255. .“ 1397. 1428. 1885. 1898. 2211. 2278. 2825. 2914. 3293. 3304

1305. 1521. 1584. 1907. 1957. 2358. 2446. 3071. 3117. 3387. 3401.

stattfinden. Lübeck, den 1. Oktober 1877. Das Finanzdepartement.

vom 9. Dezember 1849 mit dem Londoner Ban 1. 4 ½ % Anleihe, hat den 10. August 1877 Regeln, die Ziehung von Serien, dem ja

Es wurden folgende Serien gezogen: 9 von No.

9 9„

9

als bzim nächsten Termin der Zinszahlung zue Falls an den Bil'eten Coupons, deren Zahlung

so wird deren Betrag von dem auszuzahlen

[84500 Lübeckische Staats⸗Prämien⸗ Anleihe.

Bei der in Gegenwart von Notaren heute statt⸗ gehaoten planmäßigen fünfzehnten Ziehung sind die folgenden 44 Serien von Obligationen der Anleihe

273. 314. 458. 689. 709. 767. 1309. 1385. 1712. 1976. 2473. 3197. 1 3457. Die Verloosung der auf die Obligationen

Serien fallenden Prämien wird am 2. Januar 1878

4,362

6,175

9.262 13,623 18.302 22,078 22,334 25,982 26,750 27,070

1394. 1843. 2034. 2649. 3282. 3488. dieser

[84601 Vereins Activa. 1) Metall- und Papiergeld, Gut-

haben bei der Reichsbank etc. 2) Wechsel-Beständoe 3) Lombard-Bestände . . . 4) Grundstück und Diverse . . 5) Werthpapiere . 11“”“¹

Passiva. n eccxo. . .

Scholz (Straßburg k. E.). Hrn. Regierungs⸗

64. (Nr. 75. (Nr. 18501 18750.

1

Verschiedene Bekanntmachungen. Bank des Berliner Kassen-

1 28 öu

am 1. OLtober 1827.

7,469,644. 6,666,789. 4,479,100. 300,000. 50,099.

in der Reic

441 88 4,410 4 6,223 9,310

13,671 18,365 22,141

22 397 26,045 26,813

8 27,133

Im Ganzen 629 Billete im Betrage von 110,000 Pfd. Sterl.

Indem die Direktion der Reichsschulden-Tilgung Anleihe hiervon in Kenntniss setzt, ersucht sie dieselben, den Gebrüdern Barirg & Cie. in London vorzustellen, 1. Januar 1878 laufenden Zinsen in Empfang zu neh

Die Billete können vom 1. Januar bis zu E.

men. nde Februar 1878 neuen Stils eingereicht werden.

welche zu dem erwähnten Termin nicht vorgestellt werden sollten, können nicht eher,

Ausbezahlung kommen. stermin noch nicht fällig gewesen,

den Kapital in Abzug gebracht.

[8461]

skommission die In n 1 die in der Ziehung herausgkommenen Billete um das Nominalkapital nebst den bis zum

135587. 135589. 135599. 140329. 141583. 143958. 144949. 144955. Zahlstellen einzusehenden

ie Herzogliche Staatskasse hierselbst

Gesellschaf

& Comp., 8 der Deutschen Vereinsbank,

85

Bank.

R. Frieboes.

REICISSCHULDFN TIIGUNGSKOMMISSI

Kraft der Bedingungen der von der Russischen Regierung auf Grundlage Allerhöchsten Edikte quierhause Gebrüder Baring & Cie. geschlossenen hsschulden-Tilgungskommission, laut festgesetzten hrlich dazu bestimmten Amortisationsfond dieser Anleihe ent-

9, 90, 127, 190, 279, 365, 424, 428, 485, 497 und 502. 393 bis No.

inclusiv 8

eten dieser

fehlen sollten

8

Preussische

Hypotheken-Versicherungs- Aktien-Gesellschaft.

Status

Aktienkapital

Emission Depôt- scheine

Depositen und

Prüämien-Einnahme.

Reserven

Ueberschüsse .

Aktienwechsel . 1 Effekten eigener Emission im

Bestunde

Wechselbestand 8 Lombardvorschüsse.. Hypotheken, eigene

do. d

Kautioneffekten

Debitoren.

Kassa- und Bank-Guthaben,

Gesellschafts-

ImIenteö Grundstücke .

Agentur- und kosten

8

Gr af

5

von Certifikaten, und Prämien-

Ende September 1877. Passiva.

Obligos 4,124,847 67 188,939/75

2,220,227 86 466,427 33

2,990,51081 11,215,125/—

255,400 1,824,883 02

KR-ü=-s* 212 8

Activa.

8

4,622,921 95

7,999,107 20 585 993

1,027,608 96 296,28883

318,02060 1,128,825

8

84,408 10

er Emission

v2 32 2 2 2 23 2 3

Gebüäude und

Geschäfts-Un-

Die Direktion. e. Jo l. Dannenbaum

s15,000,000

7,999,107 20

640,968 /15

8 8

Königreich Preußen.

Verordnung wegen Einberufung der beiden Landtages der Monarchie. 2 Vom 3. Oktober 1877. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Preußen ꝛc.

herordnen in Gemäßheit des Artikels 51 der Verfassungs⸗ Urkunde vom 31. Januar 1850, auf den Antrag Unseres

Staats⸗Ministeriums, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 21. Oktober d. J. in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin

zusammenberufen.

Das Staats⸗Ministerium wird mit der Ausführung dieser

Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Baden⸗Baden, den 3. Oktober 1877. (L. S.) Wilhelm. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Falk. Achenbach. Friedenthal. Hofmann.

v. Bülow.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den unbesoldeten Stadtrath, Grubenrepräsentanten Chri⸗ stoph Schroeder zu Aschersleben, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wahl, als unbesoldeten Beigeordneten (zweiten Bürgermeister) der Stadt Aschersleben für die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen; sowie dder Wahl des Progymnasial⸗Rektors Dr. Leopold Brock in Friedeberg N./M. zum Direktor des in Königshütte O./S. zu errichtenden Gymnasiums die Allerhöchste 11.ö . zcsn zu ertheilen; und

dem Konditor Georg Weiß zu Potsdam das Prädikat

eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen. 3 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 3

Bei der Realschule in Grünberg ist die Beförderung d 8

ordentlichen Lehrers Carl Eduard Muthreich zum Ober⸗ lehrer genehmigt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der auf sein Ansuchen aus dem Reichsdienste entlassene Regierungs⸗ und Baurath Schwatlo ist unter Beilegung des Prädikats als Professor zum etatsmäßigen Lehrer an der Königlichen Bau⸗ und an der Königlichen Gewerbe⸗Akademie hierselbst ernannt worden.

Die Handelskammer erhält in der Anlage einen Auszug aus der in Bezug auf den Waarenimport in Spanien neuer⸗ dings ergangenen Königlichen Verordnung, welcher bis zur

definitiven Regelung der Zollfrage Gültigkeit beigelegt ist, mit der Veranlassung, dieselbe in geeigneter Weise zur Kenntniß der Interessenten des dortigen Bezirkes gelangen zu lassen. 3 Dabei bemerke ich, daß über einen anderen Modus der Ausstellung gültiger Ursprungszeugnisse, sowie über Erleich⸗ terung des Transitverkehrs Verhandlungen schweben, deren Fgebntß ich seiner Zeit zur öffentlichen Kenntniß bringen werde.

Berlin, den 27. September 1877.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 1u“ Dr. Achenbach. An die Herren Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft

und sämmtliche Handelskammern und kaufmännische Korporationen.

(Anlage.) Hinsichtlich der Verzollung fremder Waaren bei ihrem Eingang in das Königreich Spanien ist durch Königliche Ver⸗ ordnung bis auf Weiteres bestimmt worden:

1) daß das Ursprungszeugniß, welches die Waare der ver⸗ tragsmäßigen Nationen zu begleiten hat, in einer Be⸗ scheinigung des Fabrikanten oder Weiterverkäufers der betreffenden Waaren bestehen soll, in welcher die Klasse, Abzeichen und der Ort der Produktion derselben auf⸗ geführt sind;

2) daß diese Certifikate von der Lokalbehörde des Wohnorts des Verkäufers oder Fabrikanten, so wie von dem spanischen Konsul daselbst oder im Falle, daß am Ort der Fabrikation oder des Kaufgeschäfts ein spanisches Konsulat nicht existirt, von demjenigen am Orte der Exportation visirt werden sollen.

Ministerium des Innern.

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 3. d. M., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie 1 88 Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten auf den

Leonhardt.

v.

——

daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit

der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Herrenhauses und

in dem Bureau des Hauses der Abgeordneten am 20. d. Mts.

in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am

21. d. Mts. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen

liegen wird. In diesen Bureaus werden auch die Legitimationskarten

zu der Eröffnungssizung ausgegeben und alle sonst erforder⸗

lichen Mittheilungern in Bezug auf dieselbe gemacht werden. Berlin, den 5. Oktober 1877.

Der Minister des Innern.

1 Graf Eulenburg.

Justiz⸗Ministerium. Der Referendar Ascher aus Hannover ist zum Advokaten im 8 des Königlichen Appellationsgerichts zu Celle, mit v ung seines Wohnsitzes in der Stadt Hannover, ernannt worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der bisherige Konsistorial⸗Rath Dr. jur. Ernst Wilhelm Richard Spilling zu Stettin ist an das Königliche Kon⸗ sistorium der Provinz Brandenburg versetzt worden.

Abgereist: Der Unter⸗Staatssekretär im Reichskanzler⸗ Amt für Elsaß⸗Lothringen Herzog nach Straßburg.

Das 21. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter „Nr. 8519 die Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie. Vom 3. Oktober 1877. Berlin, den 5. Oktober 1877.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Niachdem der Bischof von Limburg Dr. Blum durch das ihm am 27. Juni 8,8G zugestellte Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofs für kirchliche e vom 13. Juni d. J. aus dem Amte als Bischof von Limburg entlassen worden und dadurch der Stuhl des Bisthums Limburg erledigt ist, das Domkapitel zu Limburg aber, der an dasselbe ergangenen Aufforderung ungeachtet, einen Bisthumsverweser nicht gewählt hat, so ist von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten auf Grund des §. 6 des Gesetzes über die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer vom 20. Mai 1874 der Königliche Regierungs⸗Assessor Rabe aus Berlin zum Kommissar ernannt, um das dem bischöflichen Stuhle zu Limburg gehörige und das der Verwaltung dessel⸗ ben oder des jeweiligen Bischofs unterliegende bewegliche und 1öö Vermögen in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen.

In Gemäßheit des §. 11 des angeführten Gesetzes bringe ich dies mit dem Bemerken zur vfengcühr Sn daß 88 genannte Herr Kommissar seinen Sitz in der Stadt Limburg nimmt und seine Amtsthätigkeit am heutigen Tage begon⸗

nen hat.

Cassel, den 4. Oktober 1877. Der Ober⸗Präsident. Frhr. v. Ende.

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In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 40 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Aiichtamtlliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Oktober. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat der Stadtverordneten⸗Versammlung hierselbst auf die Allerhöchstderselben übersandte Glückwunsch⸗ Adresse folgende Erwiderung zugehen lassen: „Aus Ihrem Glückwunsche zu Meinem Geburtstage habe Ich mit lebhaftem Danke wiederum die Gesinnungen jener Anhänglichkeit und Treue entnommen, welche die Stadtverordneten dem Kaiser und Mir widmen. Ich spreche hierfür Meinen aufrichtigen Dank um so mehr aus, als die Stadtverordneten von Meiner steten und regen Theilnahme an dem Gedeihen der geistigen und materiellen Verhält⸗ nisse Unserer getreuen Residenzstadt überzeugt sind. Möge uns die Zukunft nur Erfreuliches auf allen diesen Gebieten bringen. Baden⸗Baden, den 1. Oktober 1877. 8 Augusta.“

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit Kronprinz begab Nüch gestern fruß venich 45 v 8 Potsdam zum Besuche der Kunstausstellung und zur Besich⸗ tigung der in der Nationalgalerie ausgestellten Entwürfe zur inneren Ausschmückung des Kaiserhauses in Goslar nach Ber⸗ lin. Die Rückkehr nach Potsdam erfolgte um 12 Uhr 45

G ktober d. J. in die Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin znsammenberufen worden 8 mache ich hierdurch bekannt,

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Minuten Mittags.

Berlin abgesehen, nicht eingetreten ist.

Nach einer dem Auswärtigen Amte zugegangenen tele⸗ graphischen Nachricht ist der Kaiserliche Könsul in Ragusa, Freiherr von Lichtenberg, gestorben. Der auswärtige Dienst verliert in ihm einen ebenso pflichteifrigen als tüchtigen Beamten, der auf dem von ihm seit einer längeren Reihe von bekleideten Posten durch seine genaue Kenntniß aller

erhältnisse und die große Achtung, welche er sich in weiten Kreisen erworben, Dienste geleistet hat, deren Bedeutung gerade in den letzten Jahren gewachsen war und welche ihm wohlverdiente Anerkennung gesichert hatten.

Nachdem durch die Allerhöchste Verordnung vom 5. September d. J. zur Ausführung des Artikels 21 des Ge⸗ setzes, betreffend die evangelische Kirchenverfassung, vom 3. Juni 1876, nunmehr der 1. Oktober d. J. als der Zeit⸗ punkt festgesetzt ist, mit welchem der bisher an Staatsbehörden übertragen gewesene Theil der Verwaltung der evan⸗ gelischen Landeskirche auf den Evangelischen Ober⸗ Kirchenrath und die Königlichen Konsistorien übergehen soll, und der Minister der geistlichen Angelegenheiten durch Erlaß vom 10. d. Mts. die Königlichen Regierungen wegen recht⸗ zeitiger Abgabe der betreffenden Geschäfte und wegen Ab⸗ lieferung der bezüglichen Akten mit Anweisung ve. hat der Evangelische Ober⸗Kirchenrath an die Kon⸗ sistorien unterm 21. v. M. einen Erlaß gerichtet, welcher im Auszuge lautet:

„Die veränderte Zuständigkeit der von der neuen Ord⸗ nung berührten Kirchen⸗ und Staatsbehörden wird in ver⸗ schiedenen Beziehungen zu einer von dem bisherigen ab⸗ weichenden Gestaltung des geschäftlichen Verfahrens Anlaß geben. Vorläufig aber und so lange nicht einige Erfahrung über die Art und den Umfang des Bedürfnisses gesammelt ist, beschränken wir uns auf die Bestimmung, daß die König⸗ lichen Konsistorien und die Gemeindeorgane unter allseitiger genauer Beachtung der durch die neueren Gesetze und Verord⸗ nungen unmittelbar gegebenen Umgestaltungen, im Uebrigen das unter der bisherigen Verwaltung der Regierungen beobachtete Verfahren sich als Norm dienen lassen. Dabei weisen wir auf folgende Punkte noch besonders hin. Das Wesentliche der gegenwärtig zur Ausführung kommenden Ver⸗ änderung besteht darin, daß auch in den äußeren evangelisch⸗ kirchlichen Angelegenheiten, von den speziellen staatsgesetzlichen Vorbehalten abgesehen, fortan überall als verwaltungsleitende und aufsichtsführende Behörden („Organe des Kirchenregiments, geistliche Obern“) statt des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten der Evangelische Ober⸗Kirchenrath und statt der Königlichen Regierungen die Königlichen Konsistorien eintreten. Mit Rücksicht hierauf sind daher alle einschlagenden älteren gesetz⸗ lichen oder administrativen Anordnungen zur Anwendung zu brin gen. Es fällt dadurch auf der einen Seite die durch die Verord⸗ nung vom 27. Juni 1845, den Cirkularerlaß vom 1. Oktober 1847 und das Ressortreglement vom 29. Juni 1850 auch im Bereiche der Geschäfte der rein kirchlichen Verwaltung aufrecht erhaltene Zweiheit der kirchenregimentlichen Behörden weg. Auf der anderen Seite tritt aber in allen denjenigen Fällen, in welchen bisher die Königlichen Staatsbehörden gleichzeitig die kirchliche Aufgabe und ein konkurrirendes Staatsinteresse zu vertreten hatten, eine Trennung der verschiedenen Funktio⸗ nen und die Nothwendigkeit eines Benehmens zwischen den beiderseitigen Behörden ein, soweit überhaupt der gegebene Fall nach den nunmehr geltenden Gesetzen eine Konkurrenz der Staatsbehörde noch beansprucht. Die Angelegenheiten, bei welchen das letztere eintritt, sind aus den Gesetzen vom 25. Mai 1874 (G. S. S. 147) und vom 3. Juni 1876 (G. S. S. 125) zu ersehen. Darüber, welche Behörden zur Ausübung der Rechte berufen sind, die der Staat gegenüber der evangelischen Kirche noch in Anspruch nimmt, enthält die Allerhöchste Veroradnung vom 9. September 1876 (G. S. S. 395) nähere Bestimmungen. Aus denselben, sowie aus der im Eingange dieses Erlasses gedachten Allerhöchsten Ver⸗ ordnung vom 5. September d. J. Artikel III., IV. ergiebt sich, daß zwar die Zuständigkeit der Staatsaufsichtsbehörden, denen die Genehmigung gewisser Beschlüsse der neuen Organe der kirchlichen Selbtpenraltunng beigelegt ist, eine neue Regu⸗ lirung erfahren hat, daß jedoch in den Angelegenheiten, we che den Staatsbehörden nach Maßgabe des bisherigen Rechts⸗ ustandes verblieben sind, wohin auch ihre bisherige Zu⸗ ändigkeit in Patronatssachen gehört, eine Veränderung der zuständigen Behörden, von der Haupt⸗ und Residenzstadt

n al Außer der Beachtung des in den Behörden erfolgten Wechsels, ist ferner Seitens der Königlichen Konsistorien bei Uebernahme der neuen Ver⸗ waltung, den Absichten der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗ Ordnung entsprechend, sowie zum Zwecke thunlichster Verein⸗ fachung der Geschäfte, der Gesichtspunkt als maßgebend fest⸗ zuhalten, daß Angelegenheiten, deren Verwaltung durch die kirchliche Verfassung den örtlichen kirchlichen Organen übertragen ist, auch in der That von diesen Organen nach Möglichkeit allein und selbständig zu erledigen sind, die kirch⸗ lichen Aufsichtsbehörden daher die Geltendmachung ihrer Auf⸗ sichtsrechte auf das engste Maß des nach den bestehenden Gesetzen und den konkreten Verhältnissen unbedingt Noth⸗ wendigen zu beschränken haben. Es ist insbesondere

auch hinsichtlich derjenigen Geschäfte, bei welchen eine

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