1877 / 270 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Nov 1877 18:00:01 GMT) scan diff

St. Petersburg, 13. November. (W. T. B.) 1 Produktenmarkt. Talg loco 62,00. W. loco loco 8,50. Hafer loco 5,00. Hanf loco —,—.

(9 Pud) loco 17,00. Wetter: Regnerisch. Newm-Io 13. November. (W. T. B.

15 00. Leinsaat

MHehl 5 D 45 C. mired, 63 C. Zucker (Fair

17 ¼8. Schmakz Wiloox) Getreidefracht 6 ⅛.

Waarenbericht. Baumwolle in Neow-Tork 11 ½, do. in Nev.

Orlaans 10 ¾. Petroleum in New-York 13, do. in Philadelphia 12 Rother Winterweizen 1 D. 43 C.

Mais (old Muscovados) 7 ⅛. Kaffes (hio-) 9 C. Speck s(sbort elear) 7 ¾ C.

Beschlass der Sachverständigen Commisssion: mark zu notirende Cours der neuen Russisch-Englischen Anleihe von 1877 versteht sich für 100

88 Usanee.

Der in Reichs-

Theater.

Khßsnigliche Schauspiele. Donnerstag: Opernhaus. 233. Vorstellung. Der Postillon von Lonjumeau. Komische Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen des Leuven und Brunswick von M. G. Friedrich. Musik von A. Adam. (Hr. Wachtel.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 222. Vorstellung. (Erste Vor⸗ stellung im l. Abonnement.) König Richard der Zweite. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare, übersetzt von Schlegel. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Oechelhäuser. An⸗ fang halb 7 Uhr. Freitag: Opernhaus. 234. Vorstellung. Fernand Cortez, oder: Die Eroberunz Mexikos. Oper in 3 Abtheilungen von de Jouy, deutsch von May. Musik von Spontini. Ballet von P. Taglioni. (Hr. Niemann.) Anfang halb 7 Uhr. Schauspielhaus. 223. Vorstellung. Ein Lust⸗ spiel. Lustspiel in 4 Aufzügen von R. Benedix. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Denveeftn⸗ Z. 13. M.:

1 Größenwahn. Schwank in 4 Akten von J. Rosen. Freitag u. d. folg. Tage: Dieselbe hon⸗N.Res

Nictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Donnerstag: Zum 199. Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 4 Akten mit Ge⸗

jang und Ballets von Emil Pohl. . Lehnhardt. on Emil Pohl. Musik von G

In Vorbereitung: Rübezahl. Große Feerie in

4 Akten und 14 Bildern.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Donnerstag: Jeanne, neton. Freitag: Auf Verlangen: Fatinitza.

8

Residenz-Theater. Donnerstag: Auftreten

der Frau Hedwig Niemann⸗Raabe: Dora.

Krolls Theater. Ermäßigte Preise.

tag: Gastspiel des Frl. Louise Stauber. Zum 18. Male: Ein Schutzgeist. Zum 11. Frle.; Lum Herr von Papillon. Concert⸗Anfang 6, der Vor⸗ tellung 7 Uhr. Entrée incl. Theater 50 ₰, I. Parquet 1,50 ℳ, II. Parquet 1 Freitag: Ermäßigte Preise. Spillike in Paris.

National-Theater. Donnerstag: Gastspiel des

Hrn. C. Sontag: Lorbeerbaum und Bettelstab. „Freitag: Wohlthätigkeits⸗Vorstellung: Götz von Berlichin en.

b Stadt-Theater. Donnerstag: Heute halbe Kassenpreise. (Gesammtes I. Parquet und Logen 2, 3 u. 4 ℳ) Gastspiel des Hrn. Carl Mittell Zum 28. und vorletzten Male: Chemie fürs Hei⸗ rathen. (Victor Honneg: Hr. Carl Mittell.) Vor⸗ her: Ein delikater Auftrag. (Leonce de Champ Tourn: Hr. Carl Mittell.) reanne zum letzten Male: Dieselbe Vorstellung. onnabend: Zum 1. Male: BéebéE (Hänschen. Vorbemerkungen auf Billets werden schon heute ent⸗

Belle-Alliance - Theater. Donnerstag: ö. Gastspiel des Großherzoglich sächsischen Hof⸗ schauspiel-rs Hrn. Otto Lehfeld. Zum letzten Nef. in Berlin: König Richard III. Tragödie in 5 Akten von Shakespeare. Anfag dieser Vor⸗ xgnn 7 ”2 g Freitag: Was Gott zusammengefügt, das soll der Mensch nicht scheiden. gefäg

—Q—C—C—C—

Böttcher's instructive Soirée. Königl.

Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich: Abends 7— 9 Uhr: 1) Gebirgsnatur und Bergespracht. Alpen⸗ wanderung von Thal zu 8 Waldregion, Schluchten, Grotten, Wasserfälle, gigantische Fels⸗ bildungen, hohe und höchste Region, Gletscher, Fir⸗ nen (Alpenglühen). 2) Der Mond und seine Oberfläche, die wild zerklüftete Wüstennatur, seine Ringgebirge, Bergketten u. s. w., in Tableaux von isher unerreichter Plastik und Treue. 3) Soirée fantastique. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, Loge 10 und 5 Sgr. Kinder Wochentags die Hälfte. Tages⸗Verkauf: Schauspiel⸗ aus, Südseite. Um vielseitigen Wünschen nach bigem Programm zu entsprechen, wird der Abon⸗ ements⸗Cyklus für diese Woche noch einmal unter⸗ Concert-Haus. Concert des Kgl.

brochen. Hof⸗Musikdirektors Herrn Bilse.

Circus Renz. Unterbaumsbrücke. Haltestelle der Ringbahn. Donnerstag, Abends 7 Uhr: Oeffent⸗ liche Spiele und Feste der Römer zur Zeit Iulius Cäsars. Zum 1. Male das englische Voll⸗ „Diby“, geritten von Fr. Amanda Hager⸗

Freitag: Vorstellung.

11““ 8

8

L. Broeckmans Affentheater, Dorotheenstr. 59.

Täglich Vorstellung um 7 Uhr. Billets sind

Vormittags von 11—1 Uhr an der Kasse des

Theaters zu haben und sind dieselben nur für den

. gültig, an welchem sie gelöst sind. Jeden

n und Sonntag 2 Vorstellungen, um 1 und r.

Familien⸗Nachrichten.

erlobt: Frl. Helene Grolp mit . t⸗ mann Kuhn (Dt.⸗Crone Erfurt). Hen beeft.

Jeannette und Jean⸗

Verehelicht: Hr. Kreisrichter Hermann Weihe mit Frl. Laura Steinmeister (Bünde). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef v. Schenck (Erfurt). Hrn. auptmann Lange (Erfurt). Hrn. Diakonus Arm⸗ torff (Quedlinburg). Eine Tochter: Hrn. Stabs⸗ und Bataillonsarzt Dr. Chlumsky (Neu⸗ Ruppin). Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗ Chef Runckel (Neu⸗Ruppin). Hrn. Regierungs⸗ Rath und Bezirks⸗Verwaltungs Direktor Neuhaus Potsdam). Hrn. Seminarlehrer Doyé (Neu⸗

uppin).

Gestorben: Hr. Oberst⸗Lieutenant a. D. Conrad Cramer (Düsseldorf). Hr. Dr. phil. Carl Heyer (Heyersdorf bei Celle). Verw. Frau Fe. Get. Winckler, geb. Strahl (Hannover).

r. Geh. Sanitäts⸗Rath Dr. Th. Valentiner Pyrmont). Verw. Frau Generalin Henriette Freifrau v. Rectaftenh, geb. Gräfin Gersdor Cannes). r. Telegraphen⸗Direktionsrat udolph Krüger (Rudolstadt).

Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[9618 Proclama.

In dem am 16. Oktober 1876 eröffneten Testa⸗

mente des Rentiers Julius Stoll, Nr. 58943,59478,

sind die drei Kinder des Maurergesellen Müller und sener Ehefrau, geb. Holk, zu Königsberg i./Pr., nämlich: 2. Friedrich (Maurergesell), 8 eerdinand (Arbeitsmann), c. Caroline, Wittwe N. N., . mit einem Legat bedacht.

Dies wird denselben hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 6. November 1877.

Königliches Stadtgericht. II. Abtheilung für Civilsachen.

[9622] Proclama. In dem am 4. April 1877 eröffneten Testamente des Restaurateurs Anton Schwartz und dessen Ehefrau, Louise, geb. Merker, Nr. 61746, ist die verwittwete Frau Antonie Schwartz, re Schlott, zur Miterbin auf den gesetz⸗ ichen Pflichttheil ernannt. Dies wird derselben hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 6. November 1877. Königliches Stadtgericht. IJ. Abtheilung für Civilsachen.

u“ 1“ [9621]

Der dermalen unbekannt wo? abwesenden Jo⸗ hann Lemler's Wittwe von Wirscheid, welcher die Einsichtnahme von der gegen sie Seitens der katholischen Kirchengemeinde zu Grenzau erhobenen Klage in dem hiesigen Gerichtsbureau freisteht, wird hierdurch aufgegeben, der genannten Klägerin bin⸗

Hoffmann mit Hrn. Dr. med. Carl Moesfer Rybnik Laurahütte).

nen 14 Tagen 30 16 zu bezahlen und die

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 130,000 erforderlich, über dessen Besitz sich die Pachtbewerber vor dem Termin aus⸗ zuweisen haben. Die Verpachtungsbedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift ertheilen, Karten, Vermessungsregister ꝛc. können in unserer Registratur und bei dem jetzigen Pächter, Amtsrath von Frantzius in Leubus, eingesehen werden. Die Besichtigung der Domaine nach vorheriger Meldung bei dem Königlichen Amtsrath von Frantzius ist gestattet. Breslau, den 8. November 1877.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Oelrichs.

[9588

Efsenbal

Es 8. die Lieferung von 26,000 Stück eichenen Bahnschwellen entweder im Ganzen oder in ein⸗ zelnen Loosen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

1“ sind portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Bahnschwellen“ versehen, bis zum Submissions⸗ termin am

Mittwoch, den 28. November er., Mittags 12 Uhr, an die unterzeichnete Kommission in ihrem Geschäfts⸗ lokale, Lützowstraße Nr. 69, einzureichen, wo die⸗ selben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ e zur genannten Terminsstunde eröffnet werden.

1““ liegen in unserem vorbezeichneten Geschäftslokale zur 9e. aus, werden auch auf portofreie, an unsern Bureauvor⸗ steher Micoteit hierselbst zu richtende Anträge gegen Einsendung von 50 Kopialien pro Exemplar verabfolgt.

Berlin, den 10. November 1877. 4 Königliche Kommission 8 für den Bau der Bahn Berlin⸗Nordhausen.

8422]2 Bekanntmachung.

Die Lieferung der Verpflegungs⸗ und Oekonomie⸗ Bedürfnisse für die hiesige Königliche Strafanstalt für den Zeitraum vom 1. April 1878 bis 31. 1879, bestehend in:

—. 7500 Klgr. Rindfleisch, 1 1800 Schweinefleisch, 500 geräucherten Speck, 2500 Kochbutter, 1400 Schweineschmalz, 300 8e. 1000 eizenmehl, 12000 Roggenmehl (Nr. 1 zu feinem

rod), 70000 dto.

12 13 14) 15) 16) 17 18 19) 20) 21) 22

3500 Klgr. Buchweizenmehl, 3 3000 grober Buchweizengrütze, 3000 Gerstengrütze,

2500 Hebekantt⸗

3000 gewöhnlichem Reis,

250 Mittelgraupe,

gewöhnlicher Graupe,

Fecerbsen⸗

Bohnen (weiße),

Linsen,

Karteoffeln,

Wrucken,

Weißkohl,

700 Kaffee (gebrannt),

12000 Liter Braunbier,

3000 Klgr. Semmeln,

18000 Liter Milch,

1400 Essig⸗Sprit,

8000 Klgr. Salz, 30 Lorbeerblätter, 30 iment“),

30 feffer, 8 50

auauasauauausuaussun a 2 uas as au uaagunaug u

Kümmel, Zwiebacbck,.““ weißer Waschseife, weißer Rasirseife, grüner Naturkornseife, Soda, 600 Stück Reiserbesen, 50 Liter Fischthran, 150 Ries Strohpapier, 300 Klgr. Rüböl, 20000 Petroleum, 8 50 Schock eroeheschtroh à 600 Klgr., 450000 Klgr. engl. Maschinenkohlen, 150 Kbm. buchen oder eichen Klobenholz, 300 kiefern Klobenholz, soll im Wege der Submission ausgegeben werden. Es ist daher Termin auf Montag, den 26. November 1877, .“ Vormittags 11 Uhr, in hiesiger Anstalt anberaumt, wozu versiegel t Offerten nebst Waarenproben, sowie 2 Kaution von mindestens 10 % des Werthes offerirten Artikel, jedoch nur bis „eine“ Stunde vor Beginn des Termins entgegengenommen werden. In den Offerten muß die Bezeichnung der offerirten Artikel, die genaue Angabe des Preises nach der Reichsmark⸗Rechnung und ohne Bruchpfennige, so⸗ wie der Vermerk, daß die Lieferungs⸗Bedingungen bekannt sind und Submittent mit denselben einver⸗ standen ist, enthalten sein.

Offerten, welche diese Bestimmungen nicht ent⸗ halten, sowie solche ohne Proben und Kaution, finden keine Berücksichtigung, auch werden Nach⸗ gebote nicht angenommen.

Die Lieferungsbedingungen liegen im hiesigen Kassenlokale zur Einsicht aus, können auch egen Entrichtung der Kopialien per Postvorschuß schrift⸗ lich mitgetheilt werden.

Mewe, den 2. November 1877.

Königl. Strafanstalts⸗Direktion.

uNg x wv

zu grobem Brod, 4500 Roggenmehl Nr. 2 zu Suppen, 2700 Gerstenmeht

ꝛ») Nicht Zimmet, wie in Nr. 263 d. Bl. abge⸗ druckt ist.

Kosten zu tragen, C zu ersetzen, mit dem Bemerken, daß, wenn binnen gleicher Frist we⸗ der schriftlich, noch zu Protokoll Widerspruch dahier erfolgt, dieses Mandat Rechtskraft erlangt und auf Antrag der Klägerin vollstreckt werden soll. Wei⸗ tere Dekreturen in dieser Sache werden der Beklag⸗ ten nur durch Anschlag am Gerichtsbrette bekannt gemacht werden. Selters, den 9. November 1877. Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung. v. Fenner.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Aus der am Warthefluß belegenen Königlichen Oberförsterei Zirke sollen: I. aus den Schlägen des Wirthschaftsjahres 1877 ca. 190 Rmtr. Birken⸗Kloben, 25 Rmtr. Birken⸗Knüppel, 36 Rmtr. Erlen⸗Kloben, 160 Rmtr. Erlen⸗Knüppel und 3000 Rmtr. Kiefern⸗Kloben; II. aus der Totalität und den Beständen ex 1876: ca. 1400 Rmtr. Kiefern⸗Kloben, 370 Rmtr. Kiefern⸗Knüppel, 100 Rmtr. Laubholzkloben, 70 Rmtr. Laubholzknüppel, sowie Stubben und Reiser am Montag, den 26. d. Mts., Vormittags von 10 Uhr ab, im Nieske'schen Gasthofe zu Zirke öffentlich meistbietend werden. Zirke, den 9. November 1877. Der Königliche Oberförster. Priem.

898801 Bekanntmachung.

Zur anderweiten öffentlichen Verpachtung der im Wohlauer Kreise, ca. 8 Kilometer von der Eisen⸗ bahn⸗Station Maltsch und ca. 15. Kilometer von der Kreisstadt und Eisenbahn⸗Station Wohlau be⸗

legenen Domaine Leubus

auf die Zeit von Johannis 1878 ab bis Johannis

1896 ist ein neuer Termin auf h

den 19. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Sessionszimmer, Albrechtsstraße Nr. 31,

vor dem Regierungs⸗Rath Pohl anberaumt, zu wel⸗

chem Hochegftie eingeladen werden. Die Domaine besteht:

1) aus dem Vorwerk Garthoff, mit einem Flichezinbalt von 158,167 Hekt., worunter 121,229 ekt. Acker und 21,82 Hekt. Wiesen,

2) aus dem Vorwerk Dobrail, mit einem Flächen⸗ inhalt von 191,124 Hekt., worunter 142,813 Hekt. Acker und 34,825 Hekt. Wiesen,

3) aus dem Vorwerk Gleinau, mit einem Flichezinbalt von 168,482 Hekt., worunter 124 ns

ekt. Acker und 34,227 Hekt. Wiesen, 8

zusammen 517,773 Hektaren, *

4) aus der im Dorfe Leubus belegenen Brennerei, 5) aus der beim Vorwerk Dobrail belegenen Zie⸗ gelei, nebst der Fischerei in den zu obigen Vorwerken gehörenden Lachen, Gräben und

Siegrheinischer Bergwerks- und Hütten-

8 Actien-Verein. Bilanz per 30. Inni 1877.

Aecetiva. Immobilien⸗Conto

Hohofen⸗Conto.

Gruben⸗Conto und Brölthal⸗Bahn Walzwerks⸗Conto.

Maschinenfabrik⸗Conto

Gießerei⸗Conto

Eisenbahn⸗ und Geleise⸗Conto

Beamten⸗ und Arbeiter⸗Wohnungen⸗Conto.

) Mobilien⸗Conto . . .. Gasanstalts⸗Anlage⸗Conto.

ET 3“ ) Cassa⸗, Wechsel⸗ und Effecten⸗Conto .. .

Waaren⸗ und Material⸗Bestände, und zwar: der Hohöfen und Gruben 1u“ des Walzwerks . . .. der Maschinenfabrik. o“*“ der allgemeinen Magazin⸗Bestände. der Baumaterialien

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto Betriebs⸗Verlust .. Verlust der Gruben. Zinsen an Creditoren, Vorstehende Abschreibungen ..

pr. 30. Juni 1877:

Bleibt Gewinn und Verlust⸗Conto.

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto, Saldo pr. 30. Juni 1876 Darleher, Obligationen

Zusa ab: altes Reserve⸗Conto

574,000

579,739 13 2739,13 vD50'550 1,405,000 105,000 2,300,000 230,000 320,000 16,000 342,000 17,000— 183,000— 9,000— 226,950 11,450

1 % Abschreibung 5 % Abschreibung % Abschreibung 10 % Abschreibung 5 % Abschreibung 5 % Abschreibung 5 % Abschreibung 5 % Abschreibung

.

1,900,000 1,300,000 2,070,000 304,000 325,000 174,000

215,500 300

142,500 530,336 21,796

155,763 63,634 49,750 21,456 24,979

10,000

150,000

5 % Abschreibung 7,500

19,216 9,216

752,800 55

48,666. 09. 45,953. 19. 186,009. 37. 510,905. 33.

sammen

7291,533 98

7,546,143 53 209,640—

8 1,336,503 53

2,275,520 53

Stamm⸗Actien. rioritäts⸗Actien. bligationen

) Creditoren ..

Darlehns⸗Conto .

6) Delcredere⸗Conto.

ewässern. Das Pachtgelder⸗Minimum beträgt 16,000 ℳ.

11““ 1 8

7) Obligationen⸗Zinsen⸗Conto.

Passiva.

AISIIIIIC

ne I er

(འCt. 38/11.)

1

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30

82

2

92

h

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Bertin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Berlin, 15. November 1877.

ö] Majestät der Kaiser und König haben Sich

heute Nachmittag nach Springe begeben und gedenken am Sonnabend Abend hierher zurückzukehren.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major z. D. Wischer, bisher Inspecteur der 8. Festungs Inspektion, den Rothen Adler⸗Orden 1 Klasse mit Eichenlaub; dem Realschul⸗Oberlehrer a. D. Dr. hil. Troschel zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Justiz⸗Rath und Notar Wurzer zu Siegburg und dem Pastor Heinen zu Eggelingen, Amts Wittmund, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem General⸗Direktor der Vereinigten Rheinisch⸗Westfälischen Pulverfabriken in Cöln, Heidemann, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Kirchschullehrer und Braun zu Miswalde im Kreise Mohrungen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie den Schullehrern Krüger zu Welnica im Kreise Gnesen und Vogeler zu vüchesfen. Amts Lüneburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

1 Königreich Preußen. 1 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Seminar⸗Direktor Supprian zu Pyritz ist in leicher Eigenschaft an das Lehrerinnen⸗Seminar und die, Augussta⸗Schn e zu Berlin verfetzt worden. 8

I

Das 24. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 8523 den Allerhöchsten Erlaß vom 12. Oktober 1877, betreffend die Abänderung des Tarifs vom 27. Dezember 1871. (Gesetz⸗Samml. für 1872 S. 50) für die Benutzung der Kanäle und Schleusen auf den Wasserstraßen der Provinz Preußen zwischen den Orten Osterode, Deutsch⸗Eylau, Saal⸗ feld, Liebemühl, Hoffnungskrug, Kleppe und Elbing, sowie der Fensee Ebenen zwischen den Orten Hoffnungskrug und

eppe; 8

Nr. 8524 den Allerhöchsten Erlaß vom 7. November 1877, betreffend die Einführung der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗ ordnung für die evangelisch⸗lutherische Kirche der Provinz Schleswig⸗Holstein vom 4. November 1876 in den evangelisch⸗ lutherischen Gemeinden des Kreises Herzogthum Lauenburg.

Berlin, den 15. November 1877.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kassers und Königs, Graf von Perponcher, nach Springe. 8 8

Nichtamtliches.

Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 15. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen, konferirten mit dem Kriegs⸗Minister General von Kameke und e den Vortrag 8 dhesr des Militär⸗Kabinets, General⸗Adjutanten von Al⸗ Nachmittags 1 ¾ Uhr begaben Se. Majestät Sich mittelst Extrazuges über Hannover nach Springe.

Im Allerhöchsten Gefolge befinden sich der Hofmarschall Graf Perponcher, der General⸗Adjutant Graf Goltz, die Flügel⸗ Adjutanten von Winterfeld und von Lindequist und der Leib⸗

arzt, General⸗Arzt Dr. von Lauer.

Nach einem aus St. Petersburg hier 8 enen Telegramm vom heutigen Tage findet sich in dem Russischen Reichs⸗Anzeiger ein Allerhöchster Befehl Sr. Majestät des Kaisers von Rußland veröffentlicht, wonach sämmtliche Truppen des Landheeres zur Erinnerung an die berühmten Verdienste des Feldmarschalls Grafen von Wrangel drei⸗ tägige Trauer anzulegen haben.

Der Bundesrath, der Ausschuß desselben für Eisen⸗ bahnen, Post und Telegraphen, sowie der Ausschuß für Justiz⸗ wesen hielten heute Sitzungen.

VNach Beschluß des Bundesraths vom 8. v. Mts. sind im amtlichen Verkehr, sowie bei dem Unterricht in den öffentlichen Lehranstalten fortan die in der hierunter abge⸗ druckten Zusammenstellung angegeben b ürzten Be

zeichnungen der Maße und Gewichte, unter Beob⸗ achtung der beigefügten Regeln, ausschließlich in Anwendung zu bringen. 11“ S. A. Längenmaße: Kllometer. Meter. . CSEentimeter 8 Millimeter ..

AX 8

B. Flächenmaße: 8 Hahmes foneter

qm qem

Zuadratmillimeter qmm

C. Körpermaaße:

ee Hektoliter. 1uqq“ Kubikcentimeter . cem

Kubikmillimeter. emm D. Gewichte: 8

Tonne 116

Kilogramm kg 8 g 1) Den Buchstaben werden Schlußpunkte nicht beigefügt. 2) Die Buchstaben werden an das Ende der vollständigen Zahlenausdrücke nicht über das Dezimalkomma derselben gesetzt, also 5,37 m, nicht 5 m 37 und nicht 5 m 37 cm. 3) Zur Trennung der Einerstellen von den Dezimalstellen

dient das Komma, nicht der Punkt. Sonst ist das Konma ber Maßs undk wichtszahlen nicht aczuwondon, insbesondere nicht zur Abtheilung meyrstelliger Zahlenausdrücke. Solche Abtheilung ist durch Anordnung der Zahlen in Gruppen zu je 3 Ziffern, vom Komma aus gerechnet, mit angemessenem Zwischenraum zwischen den Gruppen zu bewirken.

Der Etat für das Reichskanzler⸗Amt für Elsaß⸗Lothringen auf das Etatsjahr 1878/79 ist dem Bundesrath vorgelegt worden. B

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (14.) Sitzung a der Abgeordneten empfahl der b Knebel zu ntrage Petri, 5 den Schutz des deutschen Wein⸗ ofortiges Eingreifen der Landesgesetzgebung vorbe⸗

des dem baues,

haltlich der späteren reichsgesetzlichen Regelung, um I

üunermeßlichen Schaden abzuwenden. Der Abg. Seeligglaubte, da der Antrag Petri zu, weit gehe, venn er auch den Handel mit Obstbäumen beschränken wolle, weil noch nicht nachge⸗ wiesen sei, daß die Reblaus sich von ihren Wurzeln nähre. Nachdem der Abg. Dr. Petri bemerkt hatte, daß nur der Vertrieb von Obstbäumen aus infizirten Baumschulen verboten werden solle, wurde sein Antrag fast einstimmig angenommen. Sodann begründete der Abg. Richter (Hagen) in aus⸗ führlicher Weise seinen in Gemeinschaft mit dem Abg. Dr. Bender eingebrachten Antrag, welcher lautet: „Der im §. 5 des Gesetzes vom 21. Mai 1861 normirte Jahressteuersatz von vier beziehungsweise zwei vom Hundert des IEö der Gebäude wird vom 1. Januar 1880 ab auf denjenigen Satz ermäßigt, welcher unter Zugrundelegung der Ergebnisse der in Gemäßheit des §. 20 J. c. demnächst vorzunehmenden Revision der Gebäudesteuerveranlagung der Solleinnahme des Jahres 1878 an Gebäudesteuer entspricht. Die Feststellung dieses Satzes erfolgt durch Königliche Verordnung.“ Der Antragsteller suchte hauptsächlich darzulegen, daß sein Antrag die Abwehr einer eeG bezwecke, die sonst von 1880 an eintreten würde. Dasselbe suchte auch der Abg. Dr. Reichensperger zu beweisen, während der Finanz⸗Minister Camphausen dem entgegentrat. Derselbe erklärte: Meine Herren! Das Gesetz, das am 21. Mai 1861 erlassen worden ist, hat im §. 1 bestimmt: Die Grundsteuer zerfällt fortan 8 a. in die von den Gebäuden und den dazu gehörenden Hofräumen und Hausgärten unter dem Namen „Gebäudesteuer“ zu entrich⸗ tende Staatsabgabe, und . b. in die eigentliche Grundsteuer, welche mit Ausschluß der zu a. beaeiceeh von den eeg Grundstücken von den iegenschaften zu entrichten ist. Begenschat wir die unter b. bezeichnete Steuer einfach mit dem Namen Grundsteuer zu belegen und die unter §. 2 I. a. bezeichnete Steuer lediglich als Gebäudesteuer zu bezeichnen. Das damals erlassene Gesetz hat in Bezug auf die Grundsteuer die Kontingentirung vorgenommen. Es ist von dem Gedanken geleitet, daß alle die Verwendungen, die bei den Grundstücken im Lauf der Zeit stattfinden, die Steigerung des Ertrages der Grundstücke, daß das alles den Steuerpflichtigen zu Gute kommen soll, daß die Grund⸗ steuer im Laufe der Zeit sich nach und nach vnt. Man hatte, um den kontingentirten Betrag herauszubringen, den katasteralen Reinertrag mit einem entsprechenden Satz zu Sehe. der gegenwärtig bekanntlich 9 ½ % beträgt. Man ist sich daher klar und bewußt gewesen, daß diese 9 ½ % unter Zugrundelegung des künf⸗ tigen Reinertrages der Grundstuͤcke sich nach und nach vermindern

würden. In jenem Gesetz, meine Herren, und zwar in dem als ane. gleich⸗ d f

Vermehrun

etwas weniger als auf die Hälfte des Satzes für die Grund⸗ steuer zu Grunde gelegt. Man will die Gebäude im All⸗ gemeinen mit 4 % besteuern und bekanntlich gewerbliche Gebäude mit 2 %. Dabei hat das Gesetz vom Jahre 1861 gleich festgestellt, daß von 15 zu 15 Jahren eine neue Normirung der Gebäudesteuer eintreten muß, je nach den Miethswerthen, die sich in einem zehn⸗ jährigen Zeitraum vor der neuen Veranlagung herausgestellt haben. Es ist dies ein integrirender Theil des damaligen Gesetzes; es handelt sich, wenn diese Bestimmung nunmehr vom 1. Januar 1880 an zur Ausführung kommt, nicht etwa um eine Steuererhöhung, davon ist gar keine Rede son⸗ dern um die Ausführung des im Jahre 1861 erlassenen Gesetzes.

Nichts kann unrichtiger sein, als wenn der geehrte Herr Vorredner

davon gesprochen hat, es solle eine Steuererhöhung eintreten. Nach seinem Vorschlage würde es sich um eine ganz bedeutende Steuerermäßigung handeln, es würde sich bei dieser Steuer⸗ ermäßigung außer den vielen S

der letzten Jahre vorgenommen haben und die weit die Zinsen der uns aus den Kontributionsüberschüssen zugewiesenen Kapitalien über⸗ steigen, noch um eine sehr bedeutende Ermäßigung handeln. Wenn der geehrte Herr Vorredner so gethan hat, als ob nun der Finanz⸗Minister die Steuer erhöhen wolle, so muß ich vielmehr sagen: nein, meine Herren, der e würde heute absolut außer Stande sein, die Maßregeln unaus⸗ geführt zu lassen, wenn ihn nicht vorher der Gesetzgeber dazu autorisirt hätte. Sobald ein neues Gesetz nach dieser Richtung hin nicht zu Stande kommt, kann es sich lediglich um eine Ausführungs⸗ maßregel handeln.

Was dann die Frage betrifft, ob etwa diese mit dem 1. Januar 1880 eintretende Steuererhöhung bei den bisherigen ö mit in Betracht gezogen sei, so kann ich dem geehrten Redner die beruhigende Ver⸗ sicherung ertheilen, daß das auf das vollständigste in Betracht ge⸗ zogen ist, und daß die Vorlage des Staatshaushalts⸗Etats in der Weise, wie es geschehen ist und die Zustimmung zu Staatsausgaben nimmermehr in solcher Weise erfolgt wäre, wenn wir nicht auf

teuerermäßigungen, die wir im Laufe

diese durch Ausführung des Gesetzes vom Jahre 1861 eintretende

bedacht genommen hätten, wenn wir nicht auf diese mit voller Sich cir grerrchnet Uüstbv,,ã. Neaeh, ua192

. rraon. 2 der ge⸗ ehrte Herr Vorredner uns die angenehme Aussich eröffner I der Steuerzuwachs bei der Gebäudesteuer sich bis zum Jahre 188

auf 20 und von da ab auf 30 Millionen belaufen würde. Ich be⸗ 8

daure sehr, daß er in dieser Beziehung viel zu sanguinische Hoff⸗ nungen gehegt hat, und daß leider das Steuerplus, welches uns von der Durchführung der Revision in Aussicht steht, nach der Auf⸗ fassung der Steuerbehörden mit voller Sa. läßt sich das im Voraus nicht berechnen bedeutend geringer sein wird, ja daß wir schon froh sein werden, wenn wir, statt auf die 30 Millionen zu kommen, auf einen erheblich geringeren Betrag gelangen. .

Wir rechnen also darauf, 87 die Steuererhöhung kaum so weit gehen wird, um den Ertrag der Gebäudesteuer dann auf 25 Millionen Mark zu veranschlagen, indessen ich wiederhole, die desfallsigen Be⸗ rechnungen sind trügerisch. Wir haben in Aussicht zu nehmen, daß in manchen Fällen von einer Steuererhöhung wohl kaum die Rede sein wird, daß in manchen Fällen sogar vielleicht die bisherige Steuer ermäßigt werden mag. Doch diese Rechnung ist unsicher, und ich halte das Stellen dieses Antrags schon deshalb für verfrxüht, weil ja heute Niemand übersehen kann, was dann das Objekt ist und um was es sich handelt.

Das ist in meinen Augen ein sehr gewichtiger Grund dacehen, mit einem solchen Antrage Leg hervorzutreten. Wenn dann ge agt worden ist, ob wir die Gebäudesteuer als ein Pfand behalten würden, so lange wir nicht Gewißheit hätten, ob durch Ver⸗ mehrung der indirekten Steuern ein vollständig ausreichender Ersatz geboten wäre, so will ich erklären, daß wir ja das nicht als Pfandobjekt betrachten, was uns gesetzlich gar nicht ent⸗ zogen werden kann, daß wir aber allerdings unter keinen Umständen in eine solche Steuerermäßigung willigen würden, bevor wir nicht Garantie hätten, daß von anderer Seite für die Staatsbedürfnisse die Einnahmen geschaffen würden. Endlich, meine Herren, ange⸗ nommen, wir wären in die Lage gebracht, zu einer Steuer⸗ erleichterung nochmals übergehen zu können, so bin ich der Ansicht, daß wir das in der vorgeschlagenen Weise in einer außerordentlich unzweckmäßigen Weise machen würden. Ich bin der Ansicht, daß es im Interesse der Städte liegen würde, wenn die Revision so vollzogen würde, wie sie das Geset vorschreibt, und wenn dann erst die Frage aufgeworfen würde, welche Quote von dem E geschessenen Steuereinkommen den Städten gelassen werden könne.

enn Sie den Plan verfolgen, wie er hier ins Auge gefaßt ist, was eschieht dann? Dann geschieht, daß Städte, die einen großen An⸗ hüh der Bevölkerung haben, die wegen des großen Andranges der Bevölkerung zu vielen Mehrausgaben genöthigt sind, die in Fel e des Andranges der Bevölkerung auch erleben, daß bei ihnen der

ohnhäuser mehr gebaut werden, bei ihnen die Miethspreise steigen, daß dens an der Steuererhöhung, die sich dann naturge⸗ mäß ergiebt, verhältnißmäßig einen geringeren Antheil bekommen und daß sie den Mehrbetrag dazu zu verwenden haben, um anderen Orten, wo sich vielleicht ein ertgegengese tes Verhältniß gebildet ha t, einen Zuschuß zu gewähren. bin überzeugt, daß der Plan des eehrten Herrn Vorredners, wenn er den städtischen Behörden in eigentlichen Wirksamkeit bekannt geworden wäre, gerade auf ihrer Seite keine Zustimmung finden würde. Wenn die Mittel des Staats gestatten, auf eine solche Einnahme zu verzichten, so wird der Ver⸗ zicht in einer für die Städte viel zweckmäßigeren Weise erfolgen kön⸗ nen. Meine Herren! Im Uebrigen hat der geehrte Herr Vorredner sich in allerhand Kombinationen eingelassen, was etwa mit den Steuerreformen beabsichtigt sein möge oder nicht. Ich habe mich, so viel ich über diese Sache gegenwärtig im Landtage schon aussprechen kann, über die Frage neulich geäußert, und finde nicht, daß ich den damaligen Aeußerungen heute noch etwas ünzummseßen habe. Ich kann Ihnen nur empfehlen, den Antrag, wie er gestellt ist, abzu⸗ lehnen.

Der Abg. von. Wilamowitz⸗Möllendorf bekämpfte den An⸗ trag, weil derselbe eine einzelne Materie unzweckmäßig und ohne

Grund aus einer organischen Gesetzgebung herausreiße und

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