ew-York, 16. Norember (W. T. B.) Baumwollen-Wochenbericht. Zufuhren häfen 192,000 B.,
Ausfuhr nach Grossbritannien 49,000 aem Kontinent 46,000 B., Vorrath 579,000 B.
in allen Unions- ach
— maldenthal-Eisenbahn.
1 Auswelse von Banken ete. Preussische Central-Bodenkredit-Aotiengesellschaft. Status
Ins. der Nr. 271.
vom 31. Oktober; s. unter
— 33 758 ℳ
Eisenbahn-Einnahmen.
Im Okteber cr. 45 714 ℳ Rhein-Nahe-Eisenbahn. Im OCktober cr.
(+ 8795 ℳ), seit 1. Jan. — 122 991 ℳ; s. Ins. Berlin-Hamburger Eisenbahn.
(+ 251 087 ℳ), seit 1. Jan. — 289 152 ℳ; s. Rheinische Bisenbahn. Im Oktober cr
bahnen: 3 698 000 ℳ (+ 79 879 ℳ)]), seit 1. Jan. — 1 238 201 ℳ;
Eifelbahn (Call-Trier) 155 000 ℳ (+ 7563 ℳ), seit 1. Januar
1“ “ 111“
Rindvieh 82 344 280 ℳ in Nr. 271. Im Oktober cr. 1 786 878 ℳ Ins. in Nr. 271. Haupt- und Zveig- Hammel:
Berlin, 12. November. Stück, Kälber 595 Stück.
Rindvieh pro 100 Pid. —,— ℳ Schweine „ 100 . „
„ 20 — 23 Kilo. Kälber: Kaum Mittelpreise.
. An Schlachtrieh war Schweine 974 Stück, Schafvieh 80 Stück
Fleischpreise.
höchster mittel niedrigster 51,52 ℳ 32,35 ℳ 50,52 ℳ 42,44 ℳ
53,54 ℳ 20,21 ℳ
—
Theater.
Königliehe Schauspiele. Sonntag: Opernhaus. 236. Vorstellung. Cesario. Oper in 3 Akten nach Shakespeare’'s: Was ihr wollt! von Emil Taubert. Musik von Wilhelm Taubert. Ballet von Paul Taglioni. Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 225. Vorstellung. Auf Be⸗ gehren: Rosenmüller und Finke. Original⸗Lust⸗ sviel in 5 Aufzügen von Dr. Carl Töpfer. Anfang 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 237. Vorstellung. Alessan⸗ dro Stradella. Romantische Oper in 3 Abtheilun⸗ gen mit Tanz von W. Friedrich. Musik von F. von Flotow. Tanz von Paul Taglioni. (Hr. Wachtel.) Anfang 7 Uhr. .
Schauspielhaus. 226. Vorstellung. (Dritte Vorstellung im I. Abonnement.) König Heinrich der Vierte. (Zweiter Theil.) Schauspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare. Mit Benutzung
er Schlegel⸗Tieckschen Uebersetzung für die deutsche Bühne bearbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr. 3
Dienstag: Opernhaus. 238. Vorstellung. Made⸗ leine. Pantomimisches Ballet in 4 Akten und 8 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. 8 1
Schauspielhaus. 227. Vorstellung. Die Jour⸗ nalisten. Lustspiel in 4 Akten von Gustav Freytag. Anfang 7 Uhr. 1“ “]
Anfang Dezember d. J. wird im Königlichen Schauspielhause der II. Cyklus von Vorstellungen der Shakespeare'schen Königs⸗Dramen stattfinden.
Die speziell für diesen Cyelus noch fortge⸗ setzt eingehenden Meldungen finden unter teinen Umständen eine Berücksichtigung, weil bereits in der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. November cr. ausdrücklich hervorgehoben ist, daß mit Rücksicht auf die überaus große Zahl der zu diesen Vorstellungen überhaupt eingelaufenen Ge⸗ suche, nur diejenigen, der Reihenfolge nach, wie sie eingegangen und soweit es der Raum gestattet, werden bewilligt werden, welche beim I. Cyklus zurückgelegt werden mußten. .
Ueber die berücksichtigten Meldungen wird den Betheiligten seiner Zeit wiederum eine schriftliche Mittheilung zugehen.
Alle auch zum II. Cyklus nicht berücksichtigten Gesuche behalten für den Anfang Januar k. J. in Aussicht genommenen III. Cyklus Gültigkeit, sofern nicht wieder dagegen Einsprache erhoben wird.
Berlin, den 17. November 1877. General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.
Wallner-Theater. Sonntag: Z. 16. M.: Größenwahn. Schwank in 4 Akten von J. Rosen. Montag u. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Vietoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.
Sonntag: Zum letzten Male: Die sieben Raben. Romantisches Zaubermärchen in 4 Akten mit Gesang und Ballets von Emil Pohl. Musik von G. Lehnhardt.
Von Montag, den 19. November ab, bleibt die Bühne wegen Vorbereitungen zu der neuen Feerie: Rübezahl, geschlossen.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Sonntag: Jeanne, Jeannette und Jean⸗ neton. 88
Montag: Debüt d. Frl. Krén: Dieselbe Vor⸗ stellung.
Residenz-Theater. Sonntag und Montag: Auftreten der Frau Hedwig Niemann⸗Raabe: Dora.
Krolls Theater. Letzte Vorstellung bei er⸗
näßigten Preisen. Sonntag: Gastspiel des Frl. 2. Stauber. Z. 19. M.: Ein Schutzgeist. Lust⸗ viel⸗Posse in 3 Akten v. J. Rosen. Hierauf: Z. M.: Spillike in Paris. Posse in 3 Akten mit esang u. Tanz v. E. Jacobsen. Concert⸗Anfang 4, der Vorstellung 6 Uhr. Entrée incl. Theater 50 ₰, 1. Parquet 1,50 ℳ, II. Parquet 1 ℳ Montag: Spillike in Paris.
National-Theater. Sonntag: Gastspiel des Hrn. Carl Sontag: Zum letzten Male: Lorbeer⸗ baum und Bettelstab.
Montag: Gastspiel des Hrn. Carl Sontag: Stille Wasser sind tief. Dann: Immer zu Hause, oder: Mein Mann mengt sich in Alles.
Stetadt-Theater. Sonntag: Gastspiel des Hr. Carl Mittell. Zum 2. Male: Bébé (Häns⸗ chen). Schwank in 3 Akten von A. Hennequin
und E. de Najac. Deutsch von R. Schelcher.
(v. Kernanigous, Landwirth: Hr. C. Mittell.) Vor⸗
her: Ein moderner Barbar. Lustspiel in 1 Akt on G. v. Moser. (Constantin v. Horst: Hr. Carl
Mittell.) 8 8
Montag: Dieselbe Vorstellung. 8
Belle-Alliance-Theater. Sonntag:
Gastdarstellung des Hrn. Otto Lehfeld vom oftheater zu Weimar. Zum 1. Male: General Tromwell, oder: Die Ronalisten. Schauspiel in 4 Akten von Raupach. Cromwell: Hr. Otto Lehfeld als Gast. Montag: Was Gott zusammengefügt, das oll der Mensch nicht scheiden. Dienstag: 8. Gastspiel des Hrn. Otto Lehfeld: General Cromwell, oder: Die Royalisten.
Ü=gEöen
Böttcher's instructive Soirée. Königl.
Schauspielhaus. Saaltheater. Sonntag, Abends 7— 9
Uhr: 1) r Neapel, Sicilien, Malta. Unter⸗Italiens Natur⸗ und Kunstgebilde. Pom⸗ pejis Unglücksta-. Die Ruinenstadt. 2) Die großen Planeten, die Sonne, n. den neuesten Beobachtungen u. Entdeckungen. 3) Soirée fan- tasticque. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 10 und 5 Sgr. Kinder zahlen Wochen⸗ tags die Hälfte. Tages⸗Verkauf: Schauspielhaus, Südseite. Nur noch kurze Zeit. Montag: Dieselbe
Vorstellung. Bilse.
Concert-Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn
8
(Circus Renz. Unterbaumsbrücke. Haltestelle
der Ringbahn. Sonntag: 2 Vorstellungen um 4 u. 7 Uhr. Um 4 Uhr: Die Königin von Abyssinien, neu arrangirt: Eine afrik. Jagd mit schwarzen Kameelen. Zu dieser Vorstellung hat jeder Erwach⸗ sene das Recht, auf jedes gelöste Billet ein Kind frei mit einzuführen. Um 7 Uhr: Eine Nacht in Calcutta. Montag: Vorstellung. Anfang 7 Uhr. E. Renz, Direktor.
Familien⸗Nachrichten⸗
Verlobt: Frl. Ida v. Heyne mit Hrn. Rittmeister und Compagniechef v. Heyne (Hannover). — Frl. Frieda v. Diepenbroick⸗Grüter mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Günther v. Werder (Berlin). — Frl. Elise v. Seydlitz mit Hrn. Rittergutsbesitzer Fritz Gersdorff (Breslau — Nieder⸗Guhrau). — Frl. Alma v. Seydlitz mit Hrn. Gutsbesitzer Georg Gersdorff (Breslau— Kay).
Verehelicht: Hr. Gemeinde⸗Oberförster Carl Klövekorn mit Frl. Anna Mers.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann und Compagniechef v. Ludwiger (Stade). — Hrn. Apotheker Ed. Anschütz (Damgarten). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann und Compagniechef George v. Rosenberg (Berlin).
Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Freiherr Rudolf Hiller v. Gaertringen (Reppersdorf). — Frau Pastor Henriette Schulz, geb. Thederahn, (Budow). —. Hr. Rittergutsbesitzer Gottlob Gustav Friedrich v. Ludwiger (Reuden). — Hr. Oberst a. D. Heinrich v. Krohn.
Verloosung, Amortisation,
Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
In dem am 14. d. Mts. zur Ausloosung von Schuldverschreibungen der mit der hiesigen Provinzial⸗Rentenbank vereinigten Eichsfelo⸗ schen Tilgungskasse für das Halbjahr 1. Januar bis ultimo Juni 1878 hierselbst abgehaltenen Ter⸗ mine sind folgende Schuldverschreibungen ausgelvost worden: 1) von Lit. A. à 3 ½ % zu 1500 ℳ (500 Thlr.) Nr. 256 264 413 580 593. 2) von Lit. B. à 4 %. a. zu 1500 ℳ (500 Thlr.) Nr. 13 57 61 226 1866 3127 3130 3164 3439 3486. b. zu 300 ℳ (100 Thlr.) Nr. 1412 2396 2542 2626 2844 3514. c. zu 150 ℳ (50 Thlr.) Nr. 1292 2404 2910 3020 4066. d. zu 75 ℳ (25 Thlr.) Nr. 990. Die Zahlung der Beträge derselben und der halbjährlichen Zinsen pro 1. Januar bis ultimo Juni 1878 erfolgt vom 1. Juli 1878 ab je nach der Wahl der Interessenten entweder 1) durch die Kasse der unterzeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von bis 12 sofort gegen Zurücklieferung der ausge⸗ loosten Schuldverschreibungen im coursfähigen Zu⸗ stande mit Talons, oder 2) durch die Königliche Kreiskasse zu Heiligenstadt binnen 10 Tagen nach der an dieselbe im coursfähigen Zu⸗ stande bewirkten Uebergabe der Schuldverschrei⸗ bungen nebst Talons, gegen Rückgabe der von der Kreiskasse darüber einstweilen auszustellenden Empfangsbescheinigung. Ueber den gezahl en Geld⸗ betrag ist außerdem von dem Präsentanten der Schuldverschreibung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1878 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldverschreibungen auf, und es werden daher neue, vom 1. Januar 1878. ab laufende Coupon; zu denselben nicht verabreicht. Indem wir die Inhaber der ausgeloosten Schuld⸗ verschreibungen hierdurch auffordern, vom 1. Juli 1878 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitä⸗ ten in Empfang zu nehmen, bemerken wir, daß die betreffenden beiden Kassen sich auf eine Uebersen⸗ dung des Geldbetrages an Privatpersonen mit der Post nicht einlassen dürfen. Zugleich fordern wir die Inhaber folgender, in früheren Terminen aus⸗ geloosten, aber noch nicht realisirten Schuldver⸗ schreibungen, und zwar von folgenden Ausloosungs⸗ terminen: a. 1. Juli 1866 à 4 %: Nr. 4139 zu 300 ℳ (100 Thlr.); b. 1. Januar 1875 à 4 %: Nr. 3442 300 ℳ (100 Thlr.); c.
1. Juli 1875 à 4 %: 300 ℳ (100 Thlr.), Nr. 3410 zu 75 ℳ (25 Thlr.);
(100 Thlr.), Nr. 1153 zu 150 ℳ (50 Thlr.); e. 1. Juli 1876 à 4 %: Nr. 2503 zu 1500 ℳ (500 Thlr.), Nr. 1582 2059 zu 300 ℳ (100 Thlr.), Nr. 1918 2911 zu 150 ℳ (50 Thlr.); f. 1. Januar 1877 à 4 %: Nr. 2271 2334 zu 1500 ℳ (500 Thlr.), Nr. 2959 zu 300 ℳ (100 Thlr.), Nr. 3017 zu
g. 1. Juli 1877 à 3 ½ %: Nr. 189 567 711 zu 1500 ℳ (500 Thlr.), Nr. 216 zu 1200 ℳ (400 Thlr.). à 4 %: Nr. 2517 3177 3197 zu 1500 ℳ (500 Thlr.), Nr. 1474 2277 zu 300 ℳ (100 Thlr.), Nr. 2407 3564 3727 zu 150 ℳ (50 Thlr.), hier⸗ durch auf, hierselbst oder bei der Kreiskasse in Heiligenstadt
werden,
zu 1500 ℳ (500 Thlr.), Nr. 2637 zu Nr. 1398 zu 1500 ℳ (500 Thlr.), Nr. 1032 zu d. 1. Januar 1876 à 4 %: Nr. 3562 zu 300 ℳ
150 ℳ (50 Thlr.), Nr. 3428 zu 75 ℳ (25 Thlr.);
dieselben bei unserer Rentenbankkasse⸗
zur Zahlung des Betrages zu präsentiren. Magde⸗ burg, den 15. November 1877. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hannover.
In dem am 14. d. M. zur Ausloosung von Rentenbriefen der Provenzen Sachsen und Hannover für das laufende Halbjahr, 1. Oktober 1877 bis ultimo März 1878, in Gemäßheit des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 abgehalte⸗ nen Termine sind folgende Rentenbriefe ausgeloost worden: I. Rentenbriefe der Provinz Sachsen: 1) Litt. A. à 3000 ℳ (1000 Thlr.) 68 Stück, nämlich: Nr. 47 277 350 450 520 531 723 726 1174 1416 1446 1496 1514 1556 1801 2025 2126 2630 2721 2747 2755 2980 2982 3001 3186 3342 3363 3462 3787 3808 4158 4364 4496 4547 4617 4619 5003 5076 5090 5351 5582 5690 5811 6139 6190 6264 6275 6280 6383 6451 6548 6766 6818 6849 6859 6869 7054 7093 7164 7302 7617 7881 7996 8164 8739 9490 10094 10667. 2) Litt. B. à 1500 ℳ (500 Thlr.) 18 Stück, nämlich: Nr. 90 144 267 293 498 1018 1405 1583 1636 1650 1774 2027 2039 2158 2286 2321 2493 2623. 3) Litt. C. à 300 ℳ (100 Thlr.) 90 Stück, nämlich: Nr. 36 165 429 521 557 679 707 1032 1231 1694 1768 2056 2064 2165 2246 2346 2469 2602 2941 2946 3076 3130 3342 3621 3668 4143 4150 4261 4320 4362 4851 5039 5140 5348 5729 5765 5791 5819 5915 6002 6021 6045 6221 6285 6444 6454 6543 6649 6871 7021 7110 7235 7308 7439 7703 7712 7775 8274 8393 8623 9180 9255 9609 9621 9713 9854 9958 10026 10128 10228 10237 10412 10496 10590 10592 10610 10737 10838 10844 11003 11189 11214 11373 11400 11499 11580 12419 12679 13002 14009. 8 Litt. D. à 75 ℳ (25 Thlr.) 78 Stück, nämlich: Nr. 54 154 196 264 477 568 937 1263 1271 1382 1488 1693 1901 1929 2476 2581 2678 2772 2874 2922 2976 3057 3240 3521 3702 3758 3916 3976 4085 4149 4150 4227 4402 4505 4648 4996 5113. 5243 5286 5353 5366 5428 5503 5548 5667 5685 5832 6072 6259 6294 6330 6334 6637 6653 6662 6821 6863 7095 7116 7227 7501 7540 7548 7698 7988 8201 8328 8477 8653 8723 8741 8747 8803 9029 9216 9363 9682 10012. II. Rentenbriefe der Provinz Hannover: 1) Litt. A. à 3000 ℳ (1000 Thlr.) 3 Stück, nämlich: Nr. 45 83 118. 2) Litt. D. à 75 ℳ (25 Thlr.) 4 Stück, nämlich: Nr. 101 133 337 517. 3) Litt. E. à 30 ℳ (10 Thlr.) 11 Stück, nämlich: Nr. 58 65 179 213 234 319 407 451 477 484 485. Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 19. März 1878 ab durch die Kasse der unter⸗ zeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 gegen Zu⸗ rücklieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in cours⸗ fähigem Zustande und Quittungsleistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formu⸗ lare. Auswärts wohnenden Inhabern der vor⸗ stehend aufgeführten, ausgeloosten Rentenbriefe ist auch bis auf Weiteres gestattet, dieselben mit der Post an unsere Rentenbankkasse einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers unter Bei⸗ fügung einer in nachstehender Form ausgestellten Quittung zu beantragen: „Quittung. Die Valuta der nachstehend verzeichneten ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz .. nämlich: 1) Litt
r. ℳ Kapital, 2) Litt. ꝛc., mit zu⸗ sammen (buchstäblich) . Mark von der Königlichen Rentenbankkasse in Magdeburg richtig und baar empfangen zu haben, bescheinigt durch diese Quittung ö 18. N. N. Mit dem 1. April 1878 hört die weitere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf, daher müssen a. mit den sächsischen Rentenbriefen die zugehörigen Coupons Ser. IV. Nr. 8. bis 16 nebst Talons, b. mit den hannöverschen Rentenbriefen die Talons zu der vom 1. April 1878 ab laufenden neuen Coupons⸗Serie II. unentgeltlich abgeliefert widrigenfalls für fehlende Coupons der Betrag derselben vom Kapital zurückbehalten wird. Die Inhaber der ausgeloosten Rentenbriefe fordern wir hierdurch auf, vom 19. März 1878 ab die Zahlung unter den vorerwähnten Modalitäten rechtzeitig in Empfang zu nehmen. Ferner wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach einer uns zugegangenen Mittheilung der hie⸗ sigen Königlichen Ober⸗Postdirektion der Renten⸗ brief der Provinz Sachsen Litt. C. Nr. 8072 über 300 ℳ nebst zugehörigen Zinscoupons und Talons in einem Briefe, welchen der Rendant Trippler zu Jerichew beim Postamte in Jerichow aufgeliefert hatte, bei der Weitersendung von Genthin ab in nicht zu ermittelnder Weise abhanden ge⸗ kommen ist. Mit Bezug auf §. 57, ad 3 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 fordern wir Diejenigen, welche rechtmäßige In⸗ haber dieses Rentenbriefes zu sein behaupten, hier⸗ durch auf, sich unverzüglich bei uns zu melden. Endlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch rückständi⸗ gen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers in Berlin herausgegebene All⸗ gemeine Verloosungstabelle sowohl im Mai als auch im November jeden Jahr 8 veröffentlicht wer⸗ den und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktiou zum Preise von 25 ₰ bezogen werden kann. Magdeburg, den 15. No⸗ vember 1877. Königliche Dirktion der Reuten⸗ bank für die Provinzen Sachsen und Hannover.
Ausloosung von Rentenbriefen. Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Ausloosung von Rentenbriefen der Provinz Westfalen und der Rhein⸗ provinz für das Halbjahr vom 1. Oktober 1877 bis 31. März 1878 sind folgende Apoints gezogen wor⸗ den. 1) Litt. A. à 3000 ℳ (1000 Thlr.) Nr. 4 153 188 213 409 550 749 803 921 1042 1067 1218 1243 1248 1335 1534 1642 1967 2059 2228 2277 2283 2418 2493 2573 2627 2642 2711
2755 2973 3399 3507 3. 4747 4791 4824 4964 5011, 5049 5187 5215 561 8 5144. 2) Litt. B. 4à 1500 ℳ (500 Thlr.
Nr. 26 392 431 480 650 696 935 1015 1328 136 0l 1474 1576 1776, 1841 2084 2226 2239 2292 2351.
3) Litt. C. à 300 ℳ
188 196 412 450 1116 112
2513 2589 2592 2804 2828 2900 2981 3001
3348 3462 3580 3721 3733 3811 3812 3831
4053 4195 4336 4535 4574 4576 4626 4672
4752 4895 5119 5146 5264 5553 5821 5881
5984 6135 6193 6211 6362 6363 6609 6634
6873 7094 7170 7190 7315 7509 7510 7511
7765 7891 7903 8163 8232 8272 8317 8486
8653 8918 9205 9492 9522 9676 9768 9830
9964 10069 10120 10166 10505 10605 10676 10711 10834 10852 11040 11295 11350 11578 11671 12170 12173. 4) Litt. D. à 75 ℳ (25 Thlr.) Nr. 29 85 118 190 298 360 417 750 906 1324 1356 1385 1618 1686 2222 2336 2379 2429 2503 2543 2599 2682 2710 2818 2985 2991 3015 3591 3592 3635 3725 4433 4531 4895 4909 5031 5361 5532 5708 5748 6156 6334 6364 6365 6433 6639 7104 7135 7179 7446 7468 7519 7748 7795 7819 7926 8763 8824 8928 9000 9211 9273 9370 9371 9383 9409 9463 9497 9700 9835 9977 9990 10081 10166 10180 10317 10479 10517 10577 11277. Die aus⸗ gelvosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. April 1878 ab aufhört, werden den Inhabern Fs; ben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe im coursfähigen Zustande mit den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupon Serie IV. Nr. 8. bis 16 und Talons vom 1. April 1878 ab bei der Rentenbank⸗Kasse hierselbst in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen. Auswärts wohnenden Inhabern der ge⸗ kündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben mit der Post, aber frankirt und unter Beifügung einer gehörigen Quittung über den Empfang der Valuta, der gedachten Kasse einzusenden und die Uebersendung des Geldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Ge⸗ fahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen. Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch rückständigen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers . Allgemeine Verloosungs⸗ Tabelle sowohl im Monat Mai als auch im Monat November jeden Jahres veröffentlicht werden und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der ge⸗ dachten Redaktion zum Preise von 25 ₰ bezogen werden kann. Münster, den 15. November 1877. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Westfalen, die Rheinprovinz und die Provinz Hessen⸗Nassan.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Cart⸗ haus ist durch die Verset ung des bisherigen In⸗ habers erledigt. Qualifizirte Bewerber werden hier⸗ durch aufgefordert, unter Beifügung der erforder⸗ lichen Zeugnisse ihre Bewerbungsgesuche binnen 4 Wochen bei uns einzureichen. Aerzten, welche bisher die Physikatsprüfung noch nicht absolvirt haben, aber zur Ablegung derselben binnen Jahres⸗ frist sich verpflichten, würden wir unsere Befür⸗ wortung für eine kommissarische Uebertragung der Stelle unter Gewährung des Diensteinkommens als Remuneration beim Herrn Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten zu Theil werden lassen.
Danzig, den 12. November 1877.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
wre, Gutehoffnungshütte, Actien⸗Verein für Bergbau & Hütten⸗ betrieb.
Wir la unsere Herren Actionäre hiermit zu üiner außerordentlichen Generalversammlung, welche 8
Dienstag, den 18. Dezember 1877, Nachmittags 3 Uhr, 8 in unserem Centralbureau zu Oberhausen abgehalten werden soll, unter Hinweis auf die nachstehende Tagesordnung ergebenst ein. Tagesordnung: -
Beschlußfassung über ein vorzulegendes revidirtes Statut und Reduction des Actiencapitals.
Bezüglich der Ausübung des Stimmrechts ver⸗ weisen wir auf die §§. 4, 7, 20 und 27, der Sta⸗ tuten und bezeichnen neben den Mitgliedern des Aufsichtsraths
den Vors
un 1 die Duisburg⸗Ruhrorter Bank zu Duisburg als diejenigen Stellen, bei welchen Inhaber⸗Actien deponirt werden können. Oberhausen II., den 15. November 1877.
Der Aufsichtsrath.
[9724] Saal⸗Eisenbahn.
Nach §. 8 des in der Generalversammlung vom 18. Mai d. J. angenommenen revidirten Statutes der Saal⸗Eisenbahngesellschaft erfolgen die nach diesem Statute erforderlichen öffentlichen Bekannt⸗ machungen durch die Berliner Börsenzeitung, das Leipziger Tageblatt, die Weimarische Zeitung, die Jenaische Zeitung, das Meininger Regierungsblatt, das Altenburger Amts⸗ und Nachrichtsblatt und das
Rudolstädter Wochenblatt.
1. November 1877. Der Vorstand 8 der Saal⸗Eisenbahngesellschaft.
Julius Lüders, Hei rich Meyer Nachf.
19728 Marzipa n⸗Fabrik
Lübeck (gegründet 1826).
Jena, den
tand unseres Vereins zu Oberhausen 8—
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
znsertiongpreis für den Raum einer Zruckzeile 30 ₰
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
fuͤr Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-
dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
E
3 den 19. November, Abends.
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Hauptmann von Hartlieb, genannt Wallsporn, im 3. Fe d⸗Artillerie⸗Regiment Königin Mutter den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse und dem Bezirks⸗Maschinenmeister bei den Königlich sächsischen Staats⸗ Eisenbahnen, Wilhelm Buschmann zu Dresden, den Kö⸗ niglichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich italienischen General⸗Konsul im Piräus, Enrico Colucci, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, sowie dem Gasanstalts⸗Direktor Heinrich Röver zu Lodz in russisch Polen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klaßse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Dem Kaufmann Hermann Nothwanger zu Danzig ist Namens des Deutschen Reiches das Erequatur als General⸗ Konsul der Hohen Pforte daselbst ertheilt worden.
Bekanntmachung. 8 8 Schluß der Post⸗Dampfschiffahrten auf der Linie
8 Hamburg⸗Drontheim.
Die Post⸗Dampfschiffahrten zwischen Deutsch⸗ land und Norwegen auf der Linie Hamburg⸗Drontheim werden Anfangs . eingestellt. Die letzte Fahrt in der Richtung nach Norwegen findet Sonnabend, den 1. De⸗ zember statt.
Berlin W., den 17. November 1877. I.
——Kaiserliches ItIThEEünn 1
Königreich Preutßen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den früheren Kreisgerichts⸗Direktor Black zum Staats⸗ anwalt in Meseritz zu ernennen;
Notar Köhler in Celle
dem Ober⸗Gerichtsanwalt und Charakter als Justiz⸗Rath; und
den Juwelieren David und Moritz Löwenthal, In⸗ habern der Firma „Joseph Friedmann’s Nachfolger“ zu Frankfurt a. M., das Prädikat als Königliche Hof⸗Juweliere zu verleihen; sowie
8 den seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Mülheim a. Rhein, Carl Otto Schnitzler, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wieder⸗ wahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechs⸗ jährige Amtsdauer zu bestätigen.
den
17. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten. Dienstag, den 20. November 1877, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:
Erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Errichtung der Landgerichte und Oberlandesgerichte. — Erste Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum
Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze.
Angekommen: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Graf von Perponcher, von Springe. 8 8
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Mittag eine Deputation von 10 Herren, welche ein von Mitgliedern der niene Expeditionen zur Beobachtung des Vorüber⸗ Hange⸗ der Venus vor der Sonnenscheibe nach photographi⸗ schen Aufnahmen hergestelltes Album zu überreichen die Ehre hatte, und nahmen hierauf den Vortrag des Polizei⸗Präsi⸗ denten von Madai entgegen.
Heute Mittag hielt der Geheime Kabinets⸗Rath von Wil⸗ mowski Vortrag. Um 2 Uhr begaben Se. Majestät Sich nach dem Zeughause, um in Gegenwart des Kriegs⸗Ministers, Generals der Infanterie von Kameke, eine neue Art von Pflasterungsarbeiten in Augenschein zu nehmen.
— Se. Majestät der Kaiser und König werden Sich am Freitag, den 23. d. M., nach Hubertusstock be⸗ geben. Die Abßahrt erfolgt Nachmittags 4 Uhr vom Stettiner Bahnhofe mittelst Extrazuges. Von der Haltestelle bei Britz begeben Se. Majestät Sich um 4 Uhr 50 Minuten zu Wagen nach Hubertusstock, wo die Ankunft Abends 6 Uhr 45 Mi⸗ nuten erfolgt. Abends 7 ¼ Uhr findet daselbst Diner statt.
Am Sonnabend, den 24. d. M., brechen Se. Majestät Morgens 8 ½ Uhr zur Jagd, einem Lappjagen auf Hirsche, auf. Das Déjeuner wird um 12 Uhr im Walde eingenommen.
Nach demselben wird ein Hauptjagen auf Rothwild abgehalten. Nach der Strecke findet um 4 Uhr Diner im Jagdschlosse statt. Die Rückreise erfolgt von Hubertusstock zu Wagen Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten, vom Eisenbahnhaltepunkte bei Britz mittelst Extrazuges Abends 7 Uhr 15 Minuten, die Ankunft in Berlin (Stettiner Bahnhof) 8 Uhr 10 Minuten.
Empfang und Begleitung finden auf dieser Reise nicht statt. ö“
8 482
— Der Rapport über die am Freitag und Sonnabend, den 16. und 17. d. Mts., im Saupark bei Springe abge⸗ haltenen Hofjagden lautet:
Es sind gestreckt worden: am 15. in dem kleinen Lapp⸗ jagen auf der Herrenbreite: 4 Stück Rothwild, 4 Sauen und 2 Rehe; in der Suche mit der Findermeute nach Sauen in den Saulöchern am Sinngrün: 1 Rothhirsch, 50 grobe und 31 geringe Sauen;
am 17. in dem Contrajagen im Hallerbruch: 3 Hirsche, 9 Stück Rothwild, 126 grobe, 84 geringe Sauen und 2 Rehe;
zusammen: 4 Hirsche, 13 Stück Rothwild, 180 grobe, 115 geringe Sauen und 4 68
Hiervon erlegten des Kaisers und Königs Majestät 7 Stück Rothwild, 21. 20 geringe Sauen und 1 Rehbock.
— Morgen, Dienstag, findet eine Königliche Par⸗ force⸗Jagd statt. Das Rendezvous ist Mittags 1 Uhr zu Jagdschloß Grunewald. 1u“ “
grobe,
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für oll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für eechnungswesen traten heute zu einenSitzung zusammen.
— Durch eine Allerhöchste Bestimmung vom 1. d. M⸗ werden die Armee⸗Inspektionen folgendermaßen zu⸗ sammengesetzt: 1. Armee⸗Inspektion aus dem IV., V. und VI. Armee⸗Corps, 2. Armee⸗Inspektion aus dem I., II. und IX. Armee⸗Corps, 3. Armee⸗Inspektion aus dem VII., VIII., X. und XII. (Königlich Sächsischen) Armee⸗Corps, 4. Armee⸗In⸗ spektion aus dem III., XI. und XlIlII. (Königlich Württember⸗ gischen) Armee⸗Corps, 5. Armee⸗Inspektion aus dem XIV. und XV. Armee⸗Corps. Der General⸗Inspecteur der 4. Armee⸗ Inspektion wird nach Maßgabe des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 auch mit der periodischen Inspizirung des I. 288 II. Königlich Bayerischen Armee⸗Corps werden.
— Die Vertretung einer Gemeinde hat sich bei dem Minister des Innern darüber beschwert, daß nach Eintritt der Mobilmachung im Jahre 1870 die auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar 1850 gebildete Kreis⸗Unterstützungs⸗Kom⸗ mission die vorschußweise Zahlung der zur Unterstützung der bedürftigen Familien einberufenen Reservisten und Landwehr⸗ männer erforderlichen Gelder den Gemeindekassen auferlegt habe, jetzt aber die Erstattung der geleisteten Vorschüsse Seitens der Kreisverwaltung unter Bezugnahme auf die Circular⸗ verfügung des Ministers des Innern vom 3. September 1872 als unzulässig abgelehnt werde. Der Minister des Innern hat hieraus Veranlassung genommen, in einer Verfügung vom 26. v. M. darauf aufmerksam zu machen, daß seine Circular⸗ verfügung vom 3. September 1872, nach welcher die Kreise über die nach dem Reichsgesetze vom 4. Dezember 1871 ihnen gewährten Entschädigungen zum Ersatz der den bedürf⸗ tigen Familien zum Dienst einberufener Reserve⸗ und Landwehrmannschaften gewährten gesetz⸗ lichen Unterstützungen nur nach den für die Verwendung von Kreisvermögen maßgebenden Grundsätzen verfügen “ mißverstanden und auch auf solche Fälle an⸗ gewandt worden sei, in denen es sich nicht um die Unterver⸗ theilung von Kreiskapitalien, sondern um die Erstattung der Seitens der Gemeinden für Rechnung der Kreis⸗Kommunal⸗ kassen geleisteten Vorschüsse handelt.“ Nach den §§. 3 und 9 des Gehetzes vom 27. Februar 1850 waren die Kreise ver⸗ Fe. die bedürftigen Familien der zum Dienste einberufenen Reserve⸗ und Feaer get nschashag zu unterstützen und die hierzu erforderlichen Geldmittel nöthigenfalls durch Ausschrei⸗ bung von Kreiskommunalbeiträgen aufzubringen.
Ebenso wenig wie die Kreisvertretungen sind die Kreis⸗ Unterstützungskommissionen, deren Befugnisfe nach §. 6 a. a. O. lediglich administrativer Natur waren, berechtigt gewesen, die den Kreisen gesetzlich obliegende Verpflichtung auf die zum Kreisverbande gehörigen, kleineren Kommunalverbände abzu⸗ bürden und Reselben mit der Aufbringung und Aus⸗ zahlung der Unterstützungsgelder für die in ihren Be⸗ ferten befindlichen bedürftigen Familien definitiv zu be⸗ asten. Wenn die Kreistage oder die Unterstützungs⸗ kommissionen, um die Familien der Reservisten und Landwehr⸗ männer mit so geringem Zeitverlust und mit so wenig Umständen als möglich in den Genuß der ihnen zustehenden Unterstützungen zu setzen, die Mitwirkung der Gemeinden bei Beschaffung und Auszahlung der erforderlichen Unterstützungs⸗ gelder in Anspruch genommen haben, so steht dem nichts entgegen, daß die von den Gemeinden geleisteten Vorschüsse jederzeit bei den Kreisen zur Erstattung liquidirt werden.
In welcher Weise die zur Deckung dieser Vorschüsse noth⸗ wendigen Summen flüssig gemacht werden sollen, unterliegt ebenso der Beschlußfassung der Kreisvertretungen wie die Auf⸗ bringung der zur Uuterstützung der gedachten Familien erfor⸗ derlichen Geldmittel im Falle des ersten Bedarfs (§. 9. a. a. O.).
— Nach §. 56 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes, vom 6. Februar 1875, muß jeder Sterbe⸗ fall spätestens am nächstfolgenden Wochentage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, angezeigt werden. In Beziehung auf diese Bestimmung hat der (Rhein.) Strafsenat des Ober⸗Tribunals durch Er⸗ kenntniß vom 27. September 1877 ausgesprochen, daß der Ausdruck: „Wochentag“ im Gegensatz zu „Werktag“ die Feier⸗ tage mit umfaßt und nur die Sonntage ausschließt.
2 Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Großherzoglich sächsische Geheime Finanz⸗Rath Dr. Heerwart ist von Weimar hier eingetroffen.
— S. M. S. „Leipzig“ hat am 17. d. Mts., Morgens *8 Uhr, von Wilhelmshaven die Reise nach Plymouth ange⸗ reten.
Bayern. München, 17. November. Der schon vor mehreren Wochen in Aussicht gestellte Gesetzentw urf, be⸗ treffend den Bau weiterer Eisenbahnen wird, wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, in den nächsten Tagen im Staats⸗ rathe berathen und dann alsbald den Kammern vorgelegt werden. Der Etat der Forstverwaltung und mit dem⸗ selben die Frage bezüglich der Zukunft der Forstlehr⸗ anstalt in Aschaffenburg wird am kommenden Mittwoch in der Kammer der Abgeordneten zur Berathung ge⸗ langen. — In einem Artikel der „Kath. Fahne“ über den Gssetzentwurf, betreffend den Verwaltungs⸗ gerichtshof, erklärt der Abg. Dr. Rittler: „Wir lehnen heute schon, ohne der Ueberzeugung Anderer irgendwie nahe treten zu wollen, die Verantwortung, welche mit der Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf ver⸗ knüpft ist, von uns ab; wir können, auch für den Fall daß die Staatsregierung auf alle Klauseln eingeht, diesem Mi⸗ nisterium schon aus politischen Gründen das Institut eines Verwaltungsgerichtshofes nicht anvertrauen; wir werden unter allen Umständen bei der Schlußabstimmung über das Gesetz „Nein“ sagen.“ — In der Nacht vom 15. zum 16. ist hier der General⸗Lieutenant a. D. und frühere Präsident des Ge⸗ neral⸗Auditoriats, von Kunst, in dem seltenen Alter von 99 Jahren gestorben.
Stuttgart, 16. November. In dem soeben von dem „Staats⸗Anz. f. W.“ veröffentlichten Bericht des Justiz⸗Ministers von Mittnacht an den König über den Stand der Arbeiten für die Einführung der Reichs⸗ Justizgesetze in Württemberg wird mitgetheilt, daß der Ctündeversammlung die betreffenden Gesetzentwürfe so zeitig im Jahre 1878 zugehen können, daß auf dem nächsten Budget⸗ Landtag sofort in die Berathung einzutreten der Kammer der Abgeordneten ermöglicht sein wird. Heute ist die zur Vor⸗ berathung der betreffenden Einführungsges etzentwürfe im Justiz⸗ Ministerium niedergesetzte Kommission unter Vorsitz des Mi⸗ nisters von Mittnacht zusammengetreten. Mit besonderer Eile vorzugehen wäre, wie der erwähnte Bericht hervorhebt, nicht erforderlich gewesen, da der von dem Reichsgesetze in Aussicht genommene Einführungstermin für den Erlaß der Landes⸗ ausführungsgesetze und der damit zusammenhängenden Ver⸗ ordnungen und Instruktionen einen ausreichenden, Zeitraum offen lasse und die seit 1869 bestehende Gerichtsverfassung des Landes ohne einschneidende äußere Veränderungen, insbesondere ohne daß erhebliche Bauten nothwendig würden, in die reichs⸗ esetzliche Gerichtsverfassung hinübergeleitet werden könne. Die diesbezüglichen Gesetzentwürfe sind bereits festgestellt, aus⸗ genommen hinsichtlich der Strafprozeßordnung; rücksichtlich dieser ist noch der Entwurf landesgesetzlicher Bestimmungen über die Regelung der polizeilichen Befugniß zur Erlassung von Strafverfügungen sowie der Entwurf eines Gesetzes für die Bestrafung von Forstfreveln abzuwarten.
Baden. Karlsruhe, 17. November. (Cöln. Ztg. Der Zweiten Kammer ist das Budget für 1878 im Ordinarium und Extraordinarium vorgelegt. Bei der Wahl des Vorstandes sind der Geheimrath Lamey zum Präsidenten und die Abgeordneten Kiefer und Friderich zu Vize⸗Präsidenten erwählt worden. 8b
Württemberg.
111.“ “
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. November. Der Kronprinz begiebt sich heute Nachmittags von Wien nach Gödöllö.
— Wie der „Neuen fr. Presse“ aus Pest geschrieben wird, werden daselbst die Berathungen, betreffend die Dele⸗ gationssession, in den nächsten Tagen zu Ende geführt werden. Die Publikation der Einberufung der Delegationen für den 5. Dezember soll im Laufe der nächsten Woche erfolgen. 8