1877 / 274 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Nov 1877 18:00:01 GMT) scan diff

8. Auswelse von Banken ete.

Woochen-Uebersloht von 7 deutschen Zettelbanken pr. 15. No-

vember; s. unter Ins. der Nr. 272.

Kündigungen und Verloosungen. Hannoversche, Renten-

hriefe der Rheinprovinz und Westfalens, der Eichsfeldschen Tilgungs-

Sächsische,

Provinzlal-Rentenbriefe.

kasse etc.; s. unter Ins. der Nr. 272. Usancen.

Die Aktien der Central Bank für Industrie und Handel wer-

notirt.

den von heute ab an hiesiger Börse f.anco Zinsen gehandelt und

Der Etscheinungstag der Neuen Russ. 1877 er Anleihe wird auf den 22. Novbr. cr. festgeszetsrt. die per 8 Tage nach Er- scheinen geschlossenen Geschäfte werden am Ultimo reguli-’ t.

Eisenbahn-Einnahmen.

Crefeld-Krels Kempener Industrie-Eisenbahn,

Eisenbahn, Bergisch-Märkische Bisenbahn.

*

Schweine

Thüringische Hammel:

Einnahmen im 02-

Berlimn. 20 November. Rindvieh 2503 Stück, Schweine 8486 Stück, Schafvieh 6209 Stück

Külber 931 Stöäck.

Rindvieh pro 100 Pfd. . . E“ 20 23 Kilo. Külber: Mittelpreise. 88

An Schiachtvieh war aufgetrieben:

Fleischpreise. höchster 60,63 51,52 22,23

mittel 51.54 48.50 17,18

niedrigster 33,36

toner cr.; s. unter Ins. der Nr. 272.

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 238. Vorstellung. Madeleine. Pantomimi⸗ sches Ballet in 4 Akten und 8 Bildern von Paul Taalioni. Musik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 227. Vorstellung. Die Jour⸗

nalisten. Lustspiel in 4 Akten von Gustav Freytag. Anfang halb 7 Uhr. Mittwoch: Opernhaus. 239. Vorstellung. Auf Begehren: Tannhäuser und der Sängerkrieg uf der Wartburg. Große romantische Oper in 3 Akten von Rich. Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, rl. Grossi, Hr. Niemann, Hr. Fricke, Hr. Betz.) Anfang halb 7 Uhr. b Schauspielhaus. 228. Vorstellung. (Vierte Vor⸗ stellung im I. Abonnement.) König Heinrich der Fünfte. Schauspiel in 5 Aufzügen von Shake⸗ Ppeare, mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Ueber⸗ etzung für die deutsche Bühne eingerichtet von W. Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr.

Wallner-Theater. Dienstag: Z. 18. M.:

Größenwahn. Schwank in 4 Akten von J. Rosen. Mittwoch n. d. folg. Tage: Dieselbe Vorstelluug.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Wegen Vorbereitungen zu Rübezahl bleibt das heater bis incl. den 23. November geschlossen. Sonnabend, den 24. November 1877: Zum ersten

Male: Rübezahl. Phantastisches Volksmärchen 4 Akten und 18 Bildern mit Gesang und Ballets von E. Paqué und H. Wilken. Musik von A. Mohr. Die Dekorationen und Maschinerien erfunden, aus⸗ geführt und unter persönlicher Leitung des Maschinen⸗ Direktors am Großherzoglich darmstädtischen Hof⸗ heater Carl Brandt. Die Dekorationen gemalt von den Gebrüdern Brückner, Hoftheatermaler in Coburg. Ballets komponirt und arrangirt vom Balletmeister BrusS. Die Kostüme entworfen und angefertigt unter der Leitung des Obergarderobiers Happel. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Die Theaterkasse ist von Donnerstag, den 22. No⸗

vember ab, Vormittags von 10—1 Uhr geöffnet.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. ienstag: Debüt d. Frl. Krén: Jeanne, Jeannette und Jeanneton. Mittwoch: Die Fledermaus.

8

Residenz-Theater. Dienstag: Auftreten der Frau Hedwig Niemann⸗Raabe: Dora.

1“ 8

Krolls Theater. Dienstag: Gastspiel des Frl. Louise Stauber. Zum vorletzten Male: Spillike in Paris. Concert⸗Anfang 6, der Vor⸗ stellung 7 Uhr.

Mittwoch: Zum letzten Male: Spillike in Paris.

Sonnabend: Eröffnung der Weihnachts⸗Aus⸗

National-Theater. Dienstag: rnu. Carl Sontag: Der Königslientenant.

Mittwoch: Extra⸗Vorstellung. Dorf und Stadt. Zu 50, 40

Donnerstag:

Bauer als Millionär

Stadt- Theater. Dienstag:

und E. de Najac. Deutsch von R.

von G. v. Moser. Mittell.) 1 Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-Theater. . Gastspiel des Großherzoglich

Hofschauspielers Hrn. Otto Lehfeld.

General Cromwell, oder: Schauspiel in 4 Akten von Raupach. Cromwell: Hr. Otto Lehfeld.)

Mittwoch: Z. 1. M.: Donna Diana.

in 5 Akten nach Moreto von A. West. Hr. Adler.)

Bötteher’s instructive Soirée. Königl. 8 Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich, Abends 7 9 [9773] 1 Pompeji, Neapel, Sicilien, Malta. Unter⸗Italiens Natur⸗ und EE 2) e großen Planeten, die Sonne, n. den neuesten Beobachtungen u. Entdeckungen. 3) Soirée fan- auteuil 20, gr. Kinder zahlen Wochen⸗ pro g8 di Schauspielhaus, Südseite. Nur noch kurze Zeit. Montag: Dieselbe

Bilse.

(ireus Renz. Unterbaumsbrücke. Haltestelle 1G Erstes Auftreten von Miß Mihamedin mit ihren dressirten 2 Riesen⸗ nie von Zum ersten Male: Ein

Uhr:

pejis Unglücksta. Die Ruinenstadt.

tastique. Farbenmagie. Entrée: Parquet 15, 10 und 5

tags die Hälfte. Tages⸗Verkauf: Vorstellung.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn

der Ringbahn. Dienstag:

elephanten. Eine Produktion, die no

einer Dame gezeigt wurde.

Caroussel. Ein Karneval auf dem Eise. Mittwoch: Vorstellung. Anfang 7 Uhr.

Gastspiel des

Gastspiel des Hr. Carl Mittell. Zum 3. Male: Bébé (Häns⸗ chen). Schwank in 3 Akten von A. Hennequin 8 2 Schelcher. (v. Kernanigous, Landwirth: Hr. C. Mittell.) Vor⸗ her: Ein moderner Barbar. Lustspiel in 1 Akt (Constantin v. Horst: Hr. Carl

Dienstag: ächsischen Zum 8. Hschen Sorge, eingesehen werden. Die Royalisten. (Dlivier

Lustspiel (Perin:

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Virginie Menzel mit Hrn. Ober⸗ steiger Albert Erm (Guhrau —Zaborze). Frl. Hedwig Schäffer mit Hrn. Oberamtsrichter helm Weizsäcker (Oehringen). . Verehelicht: Hr. Prediger David Lange mit Frl. Clara Rau (Alt⸗Markgrafpiesk: bei Rauen). Hr. Hauptmann und Compagniechef Otto v. Zweiffel mit Frl. Cäcilie v. Obstfelder (Rudol⸗ stadt). Hr. Oberst Clemens v. Radowitz mit Frl. Bertha Gerson (Berlin Frankfurt a. M.). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Apotheker W. Becker (Uelzen). Eine Tochter: Hrn. Major und Militär⸗Bevollmächtigten Edler v. d. Planitz (Berlin). Hrn. Dr. G. Eilker (Emden) Hrn. Pastor H. Lamprecht (Ballerstedt bei Oster⸗ burg). Hrn. Dr. Hermes (Erxrleben). 8 Gestorben: Hr. General⸗Lieutenant a. D. v. Brandenstein (Stuttgart). Hr. Landphysikus a. W. Dr. med. Adolf Gerding (Burgdorf bei Celle). Hr. Pastor Eduard Brandt (Canna⸗ wurf). Frau Pastor Caroline Wehring, geb. Wilzer (Papendorf). 8

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 8

(8189]= Subhastations⸗Patent. Das dem Kaufmann Johann Michael Hubert Caracciola zu Berlin gehörige, in Tempelhof belegene, im Grundbuch von Tempelhof Band VII. wlaßt h 387 verzeichnete Grundstück nebst Zu⸗ ehör so

den 14. Jannar 1878, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗

schlags ebenda den 15. Januar 1878, Mittags 12 Uhr, verkündet werden. 4 Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ ver ae von 62 Ar 41 Qu.⸗Meter, mit einem einertrag von 13 20 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Ab⸗ schäßungen, andere das Grundstück betreffende achweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗

aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗

melden. 8 Berlin, den 19. Oktober 187 7. KgaJgnigliches Kreisgericht.

Der Subhastations⸗Richter.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

18969] Domainen⸗Verpachtung. Die im Kreise Crossen belegene Domaine Sorge, welche an Fläche 617,482 Hektar, darunter 372,133 Hektar Acker und 48,605 Hektar Wiesen enthält, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1878 bis dahin 1896, im Wege des öffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden. 3 8 Hierzu ist ein Termin auf: D“ Montag, den 3. Dezember ecr., Vormittags 11 Uhr, 8 im Regierungsgebäude, Wilhelmsplatz Nr. 19, hier⸗ selbst, vor dem Regierungs⸗Rath Brandt an⸗ beraumt. Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 17,000 festgesetzt und zur Uebernahme der Pach⸗ tung ein disponibles Vermögen von 135,000 er⸗ forderlich, über dessen Besitz sich die Pachtbewerber vor dem Termine auszuweisen haben. Die Verpachtungsbedingungen, von denen wir auf Verlangen gegen Kopialien Abschrift ertheilen, können in unserer Domainen⸗Registratur und bei dem jetzigen Pächter, Herrn Amtsrath Uhden zu

Die Besichtigung der Domaine nach vorheriger Meldung bei demselben ist gestattet. Frankfurt a./O., den 16. Oktober 1877.

Königl. Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Cto. 157/10.)

Oberschlesische Eisenbahn.

öffentlichen Submission vergeben werden: Die Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte auf Eisengußwaaren

versehen bis zum Submissionstermine am Montag, den 10. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr,

Maschinenmeistereien zu Stargard, Ratibor Posen und bei der Werkstättenverwaltung Glogau einzusehen, auch werden Exemplare derselber

pialien von 75 mitgetheilt. Breslau, den 15. November 1877.

[9573]

Ueberbauten zur Unterführung der Sandbachstraße 1. auf Bahnhof 3 g 11“ Schmiedeeisen und 1268 Klgr. Gußeisen, soll im Wege der Submission im Büreau des Baumeisters Haeseler zu Osnabrück

nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗

gene Realrechte seltend zu machen haben, werden

sion spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ 8

Die Lieferung der füͤr die Werkstätten zu Breslau, Stargard, Ratibor und Glogau auf das Jahr 1878 erforderlichen Eisengußwaaren soll im Wege der

versiegelt und portofrei an unser maschinentechnisches Bureau hierselbst einzureichen, wo dieselben in Ge⸗ genwart der persönlich erschienenen Submittenten er⸗ öffnet werden sollen. Später eingehende Offerten blei⸗ ben unberücksichtigt. Die Lieferungsbedingungen sind in dem vorbezeichneten Bureau, sowie bei den Betriebs⸗

d - den Hindernisse.

auf portofreie Gesuche begen Erstattung der Ko⸗

Hannoversche Staatsbahn. Die Anfertigung und Aufstellung der eisernen

Osnabrück, zusammen 33,643,3¹ Klgr.

Freitag, den 30. November d. Is., Vormittags 11 Uhr,

vergeben werden. 8

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit

entsprechender Aufschrift einzureichen. Bedingungen

ꝛc. können bei unserer Kanzlei eingesehen oder gegen

Einsendung von 1 bezogen werden.

Hannover, den 9. November 1877. 8 Königliche Eisenbahn⸗Kommission.

8

1“

Bekanntmachung. Die für den Zeitraum vom 1. April 1878 bis dahin 1879 erforderliche Lieferung von ungefähr: 1000 Kgr. Rindfleisch, 350 . Schweinefleisch, M500 Kgr. Hammelfleisch, 300 Kgr. Speck, 500 Kgr. Butter, 250 Kgr. Schmalz, 200 Kar. Rindernierentalg, 1500 Kgr. weißer Bohnen, 300 Kgr. Linsen, 2400 Kgr. Erbsen, 80 Kgr. Weizenmehl, 2400 Kgr. Gerstenmehl, 1000 Kgr. ord. Graupen, 12 Kgr. Perlgraupen, 1200 Kgr. Gerstengrütze, 1200 Kgr. Hafergrütze, 1300 Kgr. Buchweizengrütze, Kgr. Buchweizengries, 1 irse, 1300 88 Reis, 300 Kgr. un⸗ gebrannten Kaffee, 12 Kgr. Fadennudeln, 80 000 Kgr. Kartosffeln, 200 Kgr. Krankenbrot, 12 Kgr. Syrup, 2000 Kgr. Kochsalz, 8 Kgr. Pfeffer, 12 Kgr. Kümmel, 450 Liter Essig, 350 Liter Braunbier, 20 Kgr. Rüböl, 2500 Kgr. Petroleum, 600 Kgr. grüner Seife, 300 Kgr. Soda, 800 Stück Besen, 184 Rmtr. sichten 1 klobenholz, 10 000 Kgr. Roggenstroh, 30 Kgr. Brandsohlleder, 20 Kgr. Thran soll an den Mindestfordernden im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden. 1 Zu diesem Zwecke ist Termin auf Dienstag, den 18. er., Nachmittags hr, in dem Amtszimmer des Unterzeichneten anberaumt. Lieferungsgeneigte wollen ihre Offerten, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission“ versehen, rechtzeitig einsenden. Die Offerten müssen die Er⸗ klärung enthalten, daß von den Lieferungsbedin⸗ gungen Kenntniß genommen ist. Diese können in der Anstalts⸗Registratur eingesehen, auch gegen Kopialien bezogen werden. Königliche Strafanstalt Anclam, den 16. No⸗ vember 1877. 8 Der Ober⸗Inspektor.

1 Bredikow.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie IX. zu den Schuld⸗ verschreibungen der Eichsfeldschen Tilgungs⸗ kasse. Mit dem 31. Dezember d. J. wird der letzte Zinscoupon der Serie VIII. zu den Schuldverschrei⸗ bungen der Eichsfeldschen Tilgungskasse fällig, und es soll die Ausreichung der Coupons Serie IX. über die Zinsen pro 1. Januar 1878 bis 31. De⸗ zember 1881, sowie der Talons zur künftigen Ab⸗ hebung der Zinscoupons Serie X., nach folgenden Bestimmungen stattfinden: 1) Behufs Aus⸗ reichung der Coupons Serie IX. Nr. 1 (bis 4 nebst Talon sind vom 2. Januar 1878 ab die mit den Ziusconpons Serie VIII. ausgegebenen Talons einzuliefern, und zwar mittelst einer nach dem untenstehenden Schema aufgestellten Nachweisung, zu welcher Formulare von der hiesigen Rentenbank⸗ Kasse und den Königlichen Kreiskassen zu Erfurt, Heiligenstadt, Langensalza, Mühlhausen, Nordhausen und Worbis unentgeltlich verabreicht werden. 2) Bei Aufstellung der begleitenden Nachweisung ist genau nach Anleitung der in dem Schema enthal⸗ tenen Beispiele zu verfahren. Insbesondere sind die Talons zu den verschiedenartigen Schuldverschrei⸗ bungen à 3 ½ % und 4 % in 2 Haupt⸗Abtheilungen getrennt zu halten, innerhalb jeder Haupt⸗Abtheilung aber die Talons nach Klassen (die höheren Kapital⸗ beträge den niederen vorangehend) zu ordnen und bei jeder Klasse die Nummern der Schuldverschrei⸗ bungen in laufender Folge aufzuführen. 39 Die Einlieferung tenden Nachweisung

Direktion zu bewirken,

und zwar

stets gle liefernden vollzogen sein.

die Zusendung der neuen

entweder

a Andere eschehen,

)

der Talons mit der beglei⸗ ist an die unterzeichnete entweder: a. in Magdeburg selbst, im Lokale der Renten⸗ bank⸗Kasse in den Wochentagen Vormittags von 10 bis 12 Uhr, oder b. von auswärts mit der Post, franko unter der Adresse der unterzeichneten Direk⸗ tion. In beiden Fällen muß die unter der Nachweisung formulirte Quittung über den S der neuen Coupons und Talons

sch mit ausgefüllt und von dem Ein⸗ 4) Werden die Talons im Lokale der Rentenbank⸗Kasse abgegeben (ad 3a), so erhält der Einliefernde entweder noch an demselben Tage die neuen Conpons oder eine Gegen⸗ bescheinigung worin ein bestimmter Tag zur Em⸗ pfangnahme der Coupons angegeben wird, und welche dann bei dieser Empfangnahme zurückzugeben ist. 5) Bei der Einsendung mit der Post (ad 3 b) erfolgt innerhalb 14 Tagen nach der Absendung Coupons auf Kosten und Gefahr des Einsenders, oder eine Benachrichtigung an den letztern uͤber die obwalten⸗ Sollte weder das Eine noch das mi so ist der Rentenbank⸗Direktion davon gleich nach Ablauf der 14 Tage mittelst ein⸗ geschriebenen Briefes Anzeige zu erstatten. 6) Sind Talons abhanden gekommen, so müssen Behufs Verabreichunz der neuen Coupons die betreffenden

Fällen den Inhabern der Schuldverschreibungen an⸗ zurathen, diese Einreichung spätestens bis Ende dieses Jahres zu bewirken, damit nicht etwa vor⸗ her die Ausreichung der neuen Coupons an einen Andern auf Grund der in seinen Händen befindlich gewesenen und von ihm präsentirten Talons erfolgt. 7) Zu den bis einschließlich zum 1. Juli 1878 ausgeloosten Schuldverschreibungen sind neue Coupons nicht zu verabreichen, vielmehr die bezüglichen Talons bei Realisirung der betreffen⸗ den Schuldverschreibungen im geordneten Wege an die Rentenbank⸗Kasse mit abzuliefern. Magdeburg, den 15. November 1877.5Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Sachsen und Hannover.

Nachweisung über ... Stück Talons Serie VIII. DHu Thlr. Schuldverschreibungen der Eichsfeld⸗ chen Tilgungskasse, behufs Abhebung neuer Zins⸗ coupons Serie IX. Nr. 1 bis 4 nebst Talons, über⸗ geben von (Name und Stand).. Wohnort (in Städten mit Angabe der Hausnum⸗ mer) Nächste Poststation (auf dem

zu den Schuldverschreibungen

Betrag

Lau⸗ fende Nr.

einzeln für jede Klasse Thlr. V Thlr.

A. 3 ½ 0/c. 10 500 14 500 89 99 45 400 109 400 71 300 4 200 19 44 66

Nummer

Summa A. 500

500

500 u. s. w. 8 Summa B. Dazu Summa 4A. Gegen Ablieferung der vorstehend verzeichneten ... Stück Talons zu Thlr. Schuldver⸗ schreibungen der Eichsfeldschen Tilgungskasse hab.. die Zinscoupons Serie IX. Nr. 1 bis 4 und Talons richtig erhalten, was hierdurch bescheinigt wird. oben genannten . Wohnort... en.. 1

Siegrheinischer Bergwerks⸗ und Hütten⸗ [9774] Actien⸗Verein.

Bei der heute stattgefundenen dreizehnten plan⸗ mäßigen Ausloosung der für das laufende Jahr 1877 zu tilgenden 30 Stück 5 % Obligationen unserer Gesellschaft, à Thlr. 200 oder 600 jede, sind folgende Nummern gezogen worden: Nr. 191 237 344 361 376 389 446 469 597 700 767 856 865 889 934 978 1040 1053 1092 1098 1120 1225 1280 1307 1327 1428 1440 1447 1485 und 1495. Die Auszahlung des Nominalbetrages dieser Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1878 ab: an unserer Gesellschaftskasse zu Friedrich⸗ Wilhelmshütte bei Troie dorf, bei dem A. Schaaffhausenschen Bank⸗ 8. verein 8 Cöln bei dem Bankhause A. & L. Camphausen bei den Herren S. Bleichroeder und Delbrück Leo & Cie. in Berlin, bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a./ M. gegen Auslieferung der vorbezeichneten Obligationen und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zinscoupons Nr. 18 à 20.

Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird von dem Betrage der Obligationen gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet, sobald solche zur Zahlung präsentirt werden.

„Die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver⸗ zinsung der obenbezeichneten Obligationen hört mit dem 30. Juni 1878 auf.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß

Nummern rückständig sind: pro 1874 Nr. 293 347, 1875 Nr. 136 386, 1876 Nr. 363, 9 1877 Nr. 170 522 596 und 692. Friedrich⸗Wilhelmshütte bei Troisdorf, dden 12. November 1877. 1 Der Vorstand. (C. à 100/11.)

[9771]

Die Mitglieder der Deutschen (früher Pommer⸗ schen) Mühlen⸗Assekuranz⸗Gesellschaft werden hier⸗ it zum 15. Dezember 8. c., Vormittags 11 Uhr, nach hier, Langestraße 110, 1 Treppe, zu einer außer⸗ ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung. 1) Wahl einer Liquldations⸗Kom⸗ mission. 2) Aufhebung der Mitwirkung des Pelizei⸗ Präsidii. 3) Rechnungsaufstellung zur Liquidation. zeschäftliches ꝛc. Berlin, den 15. November

Königliche Direktion. Ct . 146/11.

E. Renz, Direktor.

111“

1 8*

Schuldverschreibungen uns mittelst besonderer 4) Eingabe eingereicht werden, und es ist in solchen 8 8 2 E11“

1877. Der Verwaltungsrath. H. Saß.

von früher verloosten Obligationen noch folgende

wird durch folgende Bestimmung gebildet, resp.

uu

1 1

Das Abonnement beträgt 4 50 2₰ für das Vierteljatr.

.fene epreis für den Raum einer Druckzeile 30

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗-

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

20. November, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor der Akademie der bildenden Künste, Pro⸗ fessor und Maler von Werner zu Berlin, das Kreuz der Eähter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu ver⸗ eihen.

Se. Majestät der König den Kreisgerichts⸗Räthen Schaeffer zu Hirschberg i. Schl. und Hahn zu Posen, dem Ober⸗Amtsrichter Gagel zu Neu⸗ stadt im Kreise Kirchhain, dem emeritirten Pfarrer Schu⸗ mann zu Elbing, bisher zu Zeyer im Kreise Elbing, dem Kreis⸗Deputirten, Amtsvorsteher und Rittergutsbesitzer von Versen auf Crampe im Kreise Bublitz und dem Steuer⸗ . Poggendorf zu Ziebingen im Kreise West⸗ Sternberg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Pre⸗ mier⸗Lieutenant der Landwehr⸗Kavallerie, Rittergutsbesi und Kreisdeputirten Dr. med. Robert Lucius auf Klein⸗ Ballhausen im Kreise Weißensee und dem Superintendenten a. D. und Pastor Theune zu Bennstedt im Mansfelder Seekreise den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Arzt und Geburtshelfer Ernst Forchner zu Langenau im Kreise Löwenberg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Gerichtsboten und „Exekutor Gelbke zu Erfurt, den Chaussee⸗Aufsehern Christian Müller zu Merseburg und Karl Wienecke zu Gröbers im Saalkreise, dem Holzhauer⸗ meister Friedrich Johanning zu Schönhagen, im Kreise Einbeck und dem Civil⸗Krankenwärter Sündermann beim Garnison⸗Lazareth zu Düben das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Maurergesellen Gustav Diedrich Hagenah zu Stade die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

aben Allergnädigst geruht:

Deutsches Reich.

8 va. *1856 in Portsmouth (Staat New⸗ Hampsfhire, V. St. v. A.) erbaute, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrene Vollschiff „Pauline“ von 1360,29 britischen Register⸗Tons Brutto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Handelsgesellschaft Fr. Roters zu Bremer⸗ haven das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Bremerhaven zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 25. Ok⸗ tober d. J. vom Kaiserlichen General⸗Konsulate zu New⸗York ein Flaggenattest ertheilt worden. Berlin, den 19. November 1877.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:

11“

11A1“

Bekanntmachung. Das Schloßtelegraphenamt auf der Wartburg wird am 21. No⸗ vember d. Is. geschlossen werden. Erfurt, den 19. November 1877. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor.

Kühne.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaufmann und Direktor der Altona-Kieler Eisen⸗ bahngesellschaft B. Geske zu Altona den Charakter als Kom⸗ merzien⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Gutsbesitzer Louis Simon und dem Rentner Gustav von Moisy hierselbst ist die Erlaubniß zur An⸗ der generellen Vorarbeiten für eine normal⸗ bugige Secundär⸗Eisenbahn von Filehne an der Ostbahn über Schloppe und Tütz nach Märk. Fried⸗ land ertheilt worden.

8 Nachtrag III. zu dem durch Allerhöchste Urkunde vom 24. April 1867

(Ges. Samml. für 1867 S. 849) bestätigten Statut de Nordhausen⸗Erfurter Eisenbahn⸗Gefellschaft. B Nach dem Beschlusse der Generalversammlung vom 27. Juni 1877 von der Königlich preußischen und der Fürstlich schwarzburgischen Regierung genehmigt.

letzte Satz des §. 33 des Statuts, welcher bisher wie folgt „Die Stelle der wirklichen Deposition bei der Gesellschaft vertreten nur amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ und Kommunalbehörden über die bei ihnen erfolgte Deposition

der Aktien“ erhält folgende

„Gleiche Wirkung als die Deposition bei der Gesellschaft haben Bescheinigungen, welche von Staats⸗ und Kommunal⸗ behörden, oder von besonders dazu ermächtigten Bankstellen, süber is bei ihnen erfolgte Deposition der Aktien ausge⸗ ellt sind.

Justiz⸗Ministerium. Der Advokat Vogels in Crefeld ist zum Notar für den E Velbert, im Lanbgerichtsbezirke Elber⸗ eld, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Langenberg; und dder Notar a. D. Gau in Barmen unter Wiederaufnahme in den Justizdienst zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Neumagen, im Landgerichtsbezirke Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Neumagen, ernannt worden.

A[BIIu

1 Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 20. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei⸗ Präsidenten von Madai und nahmen in Gegenwart Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg und des Kommandanten militärische Meldungen und demnächst den Vortrag des Generals von Albedyll entgegen. Später empfin⸗ gen Se. Majestät den Ober⸗Ceremonienmeister Grafen Stillfried.

1“]

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Hon⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

In der heutigen (17.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs⸗Kommissarien bei⸗ wohnten, ehrte das Haus zunächst das Andenken des verstor⸗ benen Abg. Doerck in der üblichen Weise durch Erheben von den Sitzen. Ohne Diskussion wurde darauf der von dem Aöge Frhrn. von Fürth gestellte und motivirte Antrag, den Justiz⸗Minister umr Aufhebung des Zegen den Abg. Franssen beim Appeugationsgerichte zu Aachen schwebenden Straf⸗ verfahrens während der Dauer der Session zu ersuchen, ge⸗ nehmigt.

Sodann wurden auf den Antrag des Abg. Löwenstein und gegen den Widerspruch des Abg. Windthorst (Meppen) der Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung der Landgerichte und Ober⸗Landesgerichte, und das Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze in der Diskussion der ersten Berathun verbunden. Der Justiz⸗Minister Dr. Loonhardt wies zunächst auf die Bedeutung und Dringlichkeit der vorliegenden Gesetzentwürfe in Rücksicht auf alle übrigen vor dem Inkraft⸗ treten der Reichsjustizgesetze noch zu erlassenden Gesetze hin. Es liege in der Natur der Sache, daß das Ausführungsgesetz keine elegante und abgeschlossene Arbeit sein könne; sonst hätte man ganze Abschnitte aus dem Gerichtsverfassungs⸗ gesetz aufnehmen müssen. Dagegen sei die Bearbeitung der Gesetze und ihrer Motive sehr gründlich und werde die gegenseitige Verständigung sehr erleichtern. Schließ⸗ lich wies der Minister noch den etwaigen Vorwurf, als ob nicht mit aller Energie an der Fertigstellung dieser Gesetz⸗ entwürfe im Ministerium gearbeitet worden sei, als unbe⸗ rründet zurück. Der Abg. Dr. Lasker erkannte zunächst bei eer Berathung des ersteren der beiden diskutirten Entwürfe die Geltendmachung lokaler Interessen an und begrüßte bei dem zweiten mit Freuden den Verzicht auf einen partikularen preußischen obersten Gerichtshof; er erörterte die Frage der letzten Instanz für die der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Rechtssachen, und wünschte die Frage, ob eine Angelegenheit zur Kompetenz der Landes⸗ oder zu der der Reichsjurisdiktion gehöre, nicht durch ein Landesgericht, sondern durch das Reichsgericht entschieden zu sehen. Die Abgrenzung der urisdiktionsbezirke müsse durch Gesetz geregelt werden. Im Laufe seines sehr eingehenden Vortrages, welcher beim Schlusse des Blattes noch fortdauerte, beantragte der Redner die Ver⸗

weisung beider Vorlagen an die Justizkommission.

Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath hat dem Vorstand der vereinigten Kreissynoden Berlins zu Händen des General⸗Superintendenten Dr. Brückner unter dem 17. d. M. folgende Verfügung zugehen lassen:

„Die erste Versammlung der nach dem Regulativ vom 10. September d. J. zu gemeinsamer Berathung einberufenen vereinigten Kreissynoden von Berlin hat einen so wenig för⸗ derlichen Verlauf genommen und zugleich eine so weitgehende Aufmerksamkeit auf sich gezogen, daß wir uns veranlaßt sehen, dem Vorstande dieser Vereinigung unmittelbar eine Eröffnung zugehen zu lassen.

Wir fassen dabei nicht die, allerdings beklagenswerthe, Thatsache ins Auge, daß die Versammlung vor ihrer wichtig⸗ 5 Aufgabe, die allseitig und lange anerkannten kirchlichen

othstände der Stadt im Besenenen ange zu prüfen und die Mittel und Wege der Abhülfe aufzusuchen, Halt gemacht und sich zu einer eigenen Initiative in dieser brennenden Frage, wie solche von einer so ansehnlichen Versammlung vertrauensvoll erwartet wurde, ungeeignet oder doch abgeneigt gezeigt hat. Denn dieses Nichteintreten der Versammlung wird nur die Folge haben können, daß nunmehr von Seiten

Anlaß wie Anleitung gegeben wird, sich der Erörterung der einschlagenden Fragen zu unterziehen. 8 Vielmehr bestimmt uns zu dieser Eröffnung die Wahr nehmung, daß die vereinigten Synoden im Laufe ihrer Ver⸗ handlungen eine bedenkliche Unklarheit über ihre eigene recht liche Stellung, über den Umfang und die Ziele ihrer Wi samkeit an den Tag gelegt haben, welche besorgen läßt, daß ohne eine rechtzeitig eintretende Orientirung die geschaffene Ver einigung der städtischen Kreissynoden des ganzen Erfolges, der von ihr erwartet werden durfte, verfehlt. Die Vereinigung der Kreissynoden einer Stadt hat ihre gesetzliche Grundlage in §. 57 der Kirchengemeinde⸗ und Sy nodal⸗Ordnung, ihr Beruf ist die Verhandlung über gemein same kirchliche Angelegenheiten der Stadt. Dieselbe tritt nicht als ein selbständiges Organ in die synodale Gliederung der Landeskirche von den Gemeindekörpern bis hinauf zur General⸗ synode ein, sie bildet vielmehr nur einen lokalen Anbau an die Kreissynodal⸗Institution für eigenthümliche, durch die vorhandene Mehrheit von Kreissynoden in einer Stadt ge⸗ gebene Verhältnisse, und für einen ganz bestimmten Geschäfts⸗ kreis, der durch den Begriff der kirchlichen Angelegenheiten der Stadt, und zwar solcher, die den in ihr vorhandenen Kreissynoden gemeinsam sind, begrenzt ist. Daraus er⸗ giebt sich, daß die den vereinigten Kreissynoden zukommende Thätigkeit auf einen weitaus geringeren Bereich von Ge⸗ schäften beschränkt ist, als derjenige, welcher der einzelnen Kreissynode zusteht: die Vergleichung des für die vereinigten Kreissynoden von Berlin erlassenen Regulativs vom 10. Sep⸗ tember d. J. (§. 4) mit den Vorschriften der Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung §. 53 weist dies im Einzelnen auf das Deutlichste nach. Die Befugniß aber, welche die Kirchen⸗ emeinde⸗ und Synodalordnung §. 57 Abs. 2 ertheilt, den Wirkungskreis einer Vereinigung von Kreissynoden mit Rück⸗ sicht auf eigenthümliche Einrichtungen oder Bedürfnisse zu erweitern, ist in Gemäßheit des Staatsgesetzes vom 3. Juni 1876 Art. 7, 8 durch das erlassene Regulativ §. 4 Nr. 5, 6, 7 für Berlin in der Weise zur Anwendung gebracht, daß der⸗ selben gewisse finanzielle Befugnisse übertragen sind, die der allgemeinen Regel nach in die Kompetenz der Gemeindeorgane fallen. Iun Uebrigen sind weder die Gemeindeorgane, noch die einzelnen Kreissynoden durch die Bildung einer Vereinigung der letzteren in ihrer normalen gesetzlichen Wirksamkeit be⸗ schränkt, noch weniger ist dieser Vereinigung das Eingreifen in den Wirkungskreis der Provinzial⸗ oder Generalsynode rechtlich gestattet.

Diese maßgebenden Gesichtspunkte für die Kompetenz der

vereinigten Kreissynoden hat dis erste Versammlung derselben, trotz des in der Eröffnungsrede des Vorsitzenden enthaltenen Hinweises, sich nicht gegenwärtig zu erhalten vermocht. Am meisten ist dies hervorgetreten durch den Beschluß, welcher den Vorstand der vereinigten Kreissynoden veranlaßt, zu prüfen, ob der Beschluß der Kreissynode Berlin⸗Köln, betreffend die anderweite Regelung der agendarischen Ordnung und den obligatorischen Gebrauch des apostolischen Glaubensbekennt⸗ nisses auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen sei und im dejahangsfane dies zu thun. Zur Schaffung einer besonderen Agende für die Stadt Berlin bietet die Ordnung unserer Landeskirche keinen Raum. Eine einfache Ueberlegung aber reicht hin, zu erkennen, daß die landeskirchliche Agende keine kirchliche An⸗ gelegenheit der Stadt Berlin ist, und daß die Vereinigung der Berliner Kreissynoden, wenn sie hierüber verhandeln will, sich außerhalb des gesetzlichen Bodens stellt. CEs ist die Pflicht des Kirchenregiments, derartige Aus⸗ schreitungen zu verhindern, am meisten dann, wenn sie gleich in der beginnenden Entwickelung einer neugeschaffenen Insti⸗ tution hervortretend, die Gefahr herbeiführen, daß die Wirk⸗ samkeit derselben von vornherein in falsche Bahnen gelenkt und völlig unfruchtbar gemacht wird. Wir weisen deshalb den Vorstand der, vereinigten Kreissynoden an, sich nach den vorstehend dargelegten Gesichtspunkten unver⸗ brüchlich zu achten und machen es insbesondere dem Herrn Vorsitzenden zur Pflicht, Gégenstände, welche außerhalb der vorgezeichneten Kompetenz der vereinigten Kreissynoden liegen, unter keinen Umständen in ihren Versammlungen zur Verhandlung erbasser Zugleich fügen wir die Eröffnung bei, daß das Königliche Konsistorium angewiesen ist, bis zur ordnungsmäßigen Feststellung einer Geschäftsordnung für die vereinigten Kreissynoden (§. 3 des Regulativs a. E.) in⸗ terimistisch deren Geschäftsordnung auf Grund des §. 57 der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung zu regeln.“

Briefsendungen ꝛc. für S. M. S. „Leipzig“ sind von heute ab bis inkl. 21. d. Mts. nach Plymouth und vom 22. d. Mts. bis inkl. 5. Dezember cr. nach Montevideo (via Southampton) zu dirigiren.

Posen, 19. November. Nachdem Se. Majestät der Kaiser und König geruht hatten, dem ersten Präsidenten des Königlichen Appellationsgerichts hierselbst, von Kunowski, Sein lebensgroßes Bildniß für die -. Ser Behörde zugehen zu 8182 fand heute in festlicher Versammlung sämmtlicher

der kirchenregimentlichen Behörde die Initiative er⸗ 8— und der synodalen Körperschaft durch eine zu ertheilende orlage

Mitglieder und Beamten des Gerichtshofes die feierliche Ueber⸗ gabe des Kaiserbildes durch eine patriotische Ansprache des