Theater. 1““
nigliche Schangpiele. Freitag: Opern⸗
haus. 241. Vorstellung. Der Postillon von
Lonjumeau. Komische Oper in 3 Abtheilungen,
nach dem Französischen des Leuven und Brunswick
von M. G. Friedrich. Musik von A. Adam. (Hr. Wachtel.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 230. Vorstellung. (Fünfte Vor⸗ stellung im I. Abonnement.) König Heinrich der Sechste. Drama in 5 Akten von W. Shake⸗ speare, mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Ueber⸗ setzung für die deutsche Bühne eingerichtet von Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr.
Sonnabend. Opernhaus. 242. Vorstellung. Der Landfriede. Oper in 3 Akten. Frei nach Bauern⸗ felds gleichnamigem Lustspiele mit besonderer Be⸗ willigung des Autors von H. S. von Mosenthal. Musik von Ignatz Brüll. Fackeltanz von Paul Taglioni. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 231. Vorstellung. (Sechste Vor⸗ stellung im I. Abonnement.) König Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Shake⸗ speare, mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Ueber⸗ etzung, für die deutsche Bühne bearbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr.
Wallner-Theater. Freitag: Zum 21. M.: rößenwahn. Schwank in 4 Akten von J. Ros Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. 8
Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Wegen Vorbereitungen zu Rübezahl bleibt das Theater bis incl. 23. November geschlossen. DSponnabend: Zum 1. Male: Rübezahl. Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Freitag: Jeanne, Jeannette und Jeanneton. Sonnabend: Fatinitza.
PResidenz-Theater. Freitag: Auftreten der Frau Hedwig Niemann⸗Raabe. Dora.
Krolls Theater. Freitag: Geschlossen.
Sonnabend: Eröffnung der Weihnachts⸗Aus⸗ stellung. Große phuntaßtische Weihnachts⸗ Deko⸗ ration, entworfen und gezeichnet von Titz sen. Die Dekorationen, Architekkuren und Landschaften von Gebr. Borgmann, die Genre⸗ und Transparentbilder von den Malern Hochhaus, Fischer⸗Cöslin und Costca, die plastischen Arbeiten von den Bildhauern Bissing und Klein, die cachirten Arbeiten von Fried⸗ rich und Lell. Architekt: J. Müller. Im Römer⸗ saal: Das Reich des Schlaraffen⸗Königs. Im I. Zwischensaale: Weihnachts⸗Lotterie. Im II. Zwischensaale: Bethlehem. Im Rittersaale: Der Ring der Nibelungen. Im Königsaale: Neu bearbeitet: ZuUm 1. Male: Die Tannenfee, oder: Die drei Steine, Weihnachtsmärchen mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 1 Vorspiel von A. L'Arronge.
National-Theater. Freitag: Einmaliges Gast⸗ spiel des Frl. Josephine Wessely, der Fr. Senger, des Hrn. Dir. Dr. Förster, des Hrn. Senger aus Leipzig und des Hrn. Carl Sontag: Kabale und Liebe.
Sonnabend: Gastspiel des Hrn. Sontag. Das
Glas Wasser.
Stadt-Theater. Freitag: Gastspiel des Hrn. Carl Mittell. Zum 7. Male: Bébé (Häns⸗ chen). Schwank in 3 Akten von A. Hennequin und E. de Najac. Deutsch von R. Schelcher. Vorher: Ein moderner Barbar. Lustspiel in 1 Akt von G. v. Moser. 1“ Sonnabend: Zum 8. Male: BéEbé. Vorher: Zum 1. Male: Bis zum Champagner. Genre⸗ bild in 1 Akt von Hermann Wolff.
Belle- AHliance .Theater. Freitag: Auf
allgemeines Verlangen: Die Grille. Ländliches Cha⸗ rakterbild in 5 Akten von Charl. Birch⸗Pfeiffer.
Sonnabend, neu einstudirt: Der Königslieute⸗ nant. Lustspiel in 4 Akten von Gutzkow. (Thorane: Hr. Adler.) 1
Sonntag: 10. Gastspiel des Hofschauspielers Hrn. Otto Lehfeld. Kraft. Zacharias Werner. Lehfeld.)
Bötteher’s instructive Soirée. Königl. Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich, Abends 7— 9 Pompeji, Neapel, Sicilien, Malta. Unter⸗Italiens Natur⸗ und ve, eeSens
Die
roßen Planeten, die Sonne, n. den neuesten eobachtungen u. Entdeckungen. 3) Soirée fan- tastique. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 10 und 5 Sr. Kinder zahlen Wochen⸗ erkauf: Schauspielhaus,
Uhr: 1)
pejis Unglückstag. Die Ruinenstadt.
tags die Hälfte. Tages⸗Verko Südseite. Nur noch kurze Zeit.
Concert-Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn 8
Bilse
Cireus Renz. Unterbaumsbrücke.
Die Königin von Abyssinien.
Sonnabend: Gala⸗Vorstellung zum Benefiz für
die Schulreiterin Frl. Elisa.
Eine Tochter: Hrn. Ritterguts⸗ esitzer R. Rohrbeck (Schillersdorf). Hrn. Pastor Linemann (Uphusen). — Hrn. Proviant⸗ Amts⸗Controleur Theodor Gußen (Münster i. W.).
[4532] der I. Abtheilung des Königlichen Kreisgerichts zu
neter Personen bei uns beantragt:
dritten Sohnes des Büdners und Arbeitsmanns Jacob
drittes Kind des Zimmergesellen Johann Andreas Friedrich Otto und seiner Ehefrau Johanne Catha⸗
ziger Jahre zur See gegangen und die letzte Na
d. Zum 1. Male: Die Weihe der Historisches Schauspiel in 4 Akten von (Martin Luther: Hr. Otto
Haltestelle
der Ringbahn. Freitag: Auftreten von Miß M'hamedin mit ihren dressirten 2 Riesen⸗Elephanten⸗ Das Jagdpferd Lord Byron, geritten von Frl. Elisa.
Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Margarethe Krümmel Dr. med. Berthold
(Arnswalde — Verehelicht: Posen)
r. Lieutenant Cuno v. d.
bei Brandenburg). Vaffrath mit Frl. Catharina Tenta Coblenz). Geboren: Regiments⸗Arzt Dr. Wolff (Berlin). —
mit Hrn.
age mit Frl. Sidonie v. Rochow⸗Reckahne ch 8s — Hr. Kreisrichter Carl (Busendorf —
Ein Sohn: Hrn. Oberstabs⸗ und Hrn.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.
Ediktal⸗Citation
Stralsund vom 7. Mai 1877. Es ist di Todes⸗Erklärung nachstehend bezeich⸗
1) des Seefahrers Carl Bladt aus Born,
einrich Bladt, und seiner Ehefrau Catharina Elisa⸗ th, geb. Hauenstein, geboren am 6. April 1833 zu Born, welcher im Jahre 1858 mit einem mecklen⸗ burgischen Schiffe nach Glasgow gegangen, dort in finen Fospital zurückgelassen und seitdem verschollen ein soll;
2) des Seefahrers Heinrich Christian Theodor Otto aus Barth, geboren am 15. Mai 1834 als
rina Dorothea Lembke, welcher zu Anfang der — richt unter dem 17. Februar 1856 aus sich gegeben haben soll;
3) des Seefahrers Johann Joachim Martin Martens aus Fahrenkamp, dritten Kindes des Kathenmannes Johann Christoph Martens und sei⸗ ner Ehefrau Christine Marie, geb. Gottschalk, ge⸗ boren 9. April 1835, welcher zur See gegangen und zuletzt im Jahre 1865 aus Nordamerika Nachricht von sich gegeben haben soll;
4) des Schmiedegesellen Heinrich Nicolaus Rüting, Sohnes des Müllerm isters Johann Michael Rüting und seiner Ehefrau Sophie Dorothea, geb. Giesen, welcher am 13. April 1797 zu Dam⸗ garten geboren, vor etwa 15 Jahren zuletzt in Dam⸗ garten gewesen und angeblich bald darauf in der Fremde verstorben sein soll;
5) des Steuermannes Carl Hermann Theodor Schönberg, ehelichen Sohnes des Lehrers Heinrich Ludwig Schönberg und dessen Ehefrau Auguste, geb. Redecker, geboren zu Stralsund am 11. Juni 1833, nach seinem letzten hierher Ieh Briefe, d. d. Jallapaosa, den 17. Juni 1865, betheiligt an dem in Nordamerika mit den Südstaaten schweben⸗ den Kriege, und seitdem verschollen;
6) des Böttchers Carl Wilhelm August ge⸗ nannt Gustav Steinfurt, eines Sohnes des olländers Johann Friedrich Steinfurt und dessen hefrau Anna Marie, geb. Wollenberg, geboren am 11. Januar 1828 zu Faningsberg, welcher 1853 oder 1854 nach Amerika ausgewandert und von dem man nach Verlauf von einem paar Jahren angeblich nichts weiter gehört hat.
Die vorbenannten Personen werden hiermit ge⸗ laden, spätestens in dem auf
den 15. Mai 1878, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu erscheinen, oder bis dahin von ihrem Leben und Aufenthalte Nachricht zu geben, widrigenfalls sie für todt und ihr Vermögen als ihren Erben angefallen erklärt werden soll. Zugleich werden die von den Verschollenen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer hiermit aufgefordert, sich gleichfalls bis zu dem anberaumten Termine zur Vermeidung des Ausschlusses zu melden.
Alle in dieser Sache noch weiter ergehenden Ver⸗ fügungen werden für die Verschollenen und die un⸗ bekannten Erben lediglich an unserer Gerichtst angeschlagen werden.
alatz von
Proclama. In dem am 31. Juli 1877 publicirten Tesa mente des Fläulein Julie Beschütz Nr. 57,022 ist der Krankenwärterin Wittwe Müller, Friederike geb. 1öb resp. deren Descendenz, ein Legat ausgesetzt. Dies wird der Betheiligten hiermit bekannt gemacht. Berlin, den 2. November 1877. 8 Stadtgericht. 1 II. Abtheilung für Civilsachen 8
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Bekanntmachung.
Das Domänen⸗Vorwerk Wolfsdorf im Kreise Franzburg, 4 Kilometer von der Kreisstadt Franzburg und 27 Kilometer von Stralsund ent⸗
„mit einem Areal von 197,98s Hectar, worunter
161,11 Acker und
1 17,288 Hectar Wiesen, soll auf 18 Jahre, von Johannis 1878 bis dahin 1896, im Wege des öffentlichen Aufgebots ander⸗ weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 4900 ℳ Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Betrag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 48,000 ℳ nachzuweisen.
Zu dem auf den 15. d. Is., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Regierung anberaumten dritten Bietungstermin laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage täglich während der Dienststunden in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Verpachtungsbedingungen und der Lizitationsregeln gegen Erstattung der Kopialien zu ertheilen.
Stralsund, den 18. November 1877.
8 Königliche Regierung,
19861J Bekanntmachung. Die zum Neubau der Kaserne II. für das Eisen⸗ bahn⸗Regiment bei Schöneberg erforderlichen
Schmiedearbeiten
E11“ 1“
Die Bedingungen und Kostenanschlag sind in un⸗ serem Geschäftslokal, Michaelkirchplatz 17 einzu⸗ sehen, und versiegelte Offerten bis zum
29. November cr., Vorm. 11 Uhr, daselbst einzureichen.
Berlin, den 21. November 1877. (à Cto. 173/11.)
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
= 8
Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
1986 Berliner Nordbahn.
Auf dem Depotplatz der Berliner Nordbahn zu
Berlin sollen am
30. November cr., früh 11 Uhr,
verschiedene alte Materialien, Erdtransportgeräthe,
2n ꝛc. an den Meistbietenden öffentlich verkauft
werden.
Nähere Auskunft wird im Abtheilungsbureau,
Bernauerstraße 71I., ertheilt, wo auch die Bedin⸗
gungen einzusehen sind. (à Cto. 163/11.)
Berlin, den 20. November 1877.
Der Abtheilungs⸗Baumeister. Busse.
[9856] Bekanntmachung. Anbietung auf Lieferung von Telegraphenstangen. Die Lieferung von 10,000 ungeschälten Kiefern⸗ stämmen (Telegraphenstangen) und zwar:
421 Stück zu 10 m. Länge) mit einer Zopfstärke 1I1““ von 15 Zm. aus⸗ 4049 „ „ 7m. „ schließlich der Rinde soll im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden.
Der Unternehmer hat den zur Zubereitung der Stangen erforderlichen Platz, welcher in dem Walde, aus dem die Stangen gewonnen werden, oder in der Nähe desselben nicht zu weit von einer Eisenbahn⸗ station oder einem schiffbaren Flusse belegen sein, und in dessen unmittelbarer Nähe sich reines, nicht kalk⸗ oder eisenhaltiges Wasser in ausreichender Menge vorfinden muß, unentgeltlich zu stellen. Die näheren Bedingungen sind in der Registratur der hiesigen Ober⸗Postdirektion einzusehen, auch ab⸗ schriftlich gegen Erlegung der Schreibgebühren von ℳ 0,50 zu haben.
Versiegelte Angebote (mit Preisforderung) und mit der Aufschrift: „Angebot auf Lieferung von Telegraphenstangen“ versehen, sind bis zum 3. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr, an die Kaiserliche Ober⸗Postdirektion hierselbst zu richten. Zu der vorbezeichneten Zeit wird die Er⸗ öffnung der eingezangenen Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter erfolgen.
„Angebote, welche später eingehen oder den ge⸗ stellten Bedingungen nicht vollständig entsprechen,
werden nicht berücksichtigt.
Die Leeferungslustigen bleiben 3 Wochen an ihre Angebote gebunden. Die Ober⸗Postdirektion behält sich die Auswahl unter den Bietern vor.
Hannover, den 20. November 1877.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Schultze.
[98601 Bekanntmachung
wegen eines abhanden gekommenen Kur⸗ und Neumärkischen Pfandbriefs.
Laut eingegangener Anzeige ist der Kur⸗ und Neu⸗ märkische Neue Pfandbrief Nr. 63115 über 200 Thaler Kurant dem Tischlermeister Benditz zu Berkholz bei Boitzenburg i./U. wahrscheinlich durch Diebstahl ab⸗ handen gekommen. Dies wird hierdurch in Gemäß⸗ heit des §. 125 Th. I. Tit. 51 Allg. G. O. zum Zwecke des künftig zu erlassenden Aufgebots bekannt gemacht. (à Cto. 169/11.)
Berlin, den 19. November 1877.
Kur⸗ und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts⸗ Direktion. von Klützow. von Tettenborn. von Pfuel.
[9574] Bekanntmachung.
Die Ausreichung der XII. Serie der Zins⸗ coupons zu unsern 3 ½ prozentigen Stadt⸗ und Magistrats⸗Obligationen findet gegen Einreichung der Talons vom 19. d. Mts. ab auf unserer Stadt⸗Hauptkasse täglich in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr statt.
Bei Präsentation mehrerer Talons ist ein Ver⸗ zeichniß derselben mit einzureichen. 8
Königsberg, den 6. November 1877.
Magistrat Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt.
[9470]
Bei der diesjährigen Ausloosung der Briloner Kreis⸗Obligationen sind folgende Nummern ge⸗ zogen:
a. I. Emission vom 6. Oktober 1856. Litt. A. Nr. 6.
Litt. B. Nr. 81 205 206 286 296.
Litt. C. Nr. 404 465 553 561 590 594 633 641 724 753.
Litt. D. Nr. 882 886 893 923 962 964 986 1176 1243 1244 1312 1327 1359 1369 1442 1455 1457 1462 1542 1587 1661 1712 1747.
b. II. Emission vom 15. Juli 1860. Litt. A. Nr. 9. 1“1“X“ Litt. B. Nr. 51 229 236.
Litt. C. Nr. 263 366 377 439.
Litt. D. Nr. 454 498 602.
Die Besitzer dieser Obligationen werden aufge⸗ fordert, die Kapitalbeträge ad a. am 1. April 1878, ad h. am 1. Januar 1878 bei der hiesigen Kreis⸗ wegebaukasse gegen Rückgabe der Obligationen und der noch nicht fälligen Zinscoupons in Empfang zu nehmen. 1
Mit den gedachten Tagen hört die Verzinsung auf.
Brilon, den 31. Oktober 1877.
Die Chaussee⸗Bau⸗Kommission.
[9775]
erhalten den seit Oktober erschienenen größeren Theil von
Berthold Auerbachss
neuesten Roman Landolin von Reutershöfen,
welcher durch seinen hochinteressanten und spannenden Inhalt allgemeines Aufsehen erregt,
gratis und franco
Quittung von der Expedition des „Berliner Tageblatt“, Berlin SW.
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[9664] . Carl Heymann’s Verlag in Berlin. W.
Rechts⸗ und Staatswissenschaftlicher Verlag. Supplemente zu den Gesetzesbeilagen des Deutschen Reichs⸗Anzeigers.
Nr. 1. Gesetz, betreffend den Unterstützungsatz für die hülfsbedürftigen Krieger. — Gesetz, betref⸗ fend die Veranlagung der Grund⸗, Klassen⸗ und Einkommensteuer. — Gesetz, betreffend die Theilung der Provinz Preußen. — Gesetz, betreffend die Auf⸗ hebung des Lehnsverbandes in Ostpreußen. — Gesetz, betreffend die Verwaltung der Holzungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pom⸗ mern, Posen, Schlesien und Sachsen. — Gesetz, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und Ansiedelungen. Preis 0,40 ℳ
Nr. 2. Gesetz, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden. — Verordnung über die Ausübung der Aufsichtsrechte des Staats bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Dizesen. — Verordnung über die Ausübung der Rechte des Staats gegenüber der evangelischen Landeskirche der acht älteren Provinzen. Preis 0,20 ℳ
Nr. 3. Gesetz, betreffend die Kraftloserklärung von Aktien in Schleswig⸗Holstein. — Gesetz, be⸗ treffend die Ablösung der Servituten, die Theilung der Gemeinheiten end die Zusammenlegung der
Hauptmann und Compagnie⸗Chef
sollen im Wege der Submission verdungen werden!
Grundstücke in Schleswig⸗Holstein. — Gesetz, be⸗
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Berliner Tageblatt „„Berliner Sonntagsblatte nnd ustrrtes Witlit., U,g
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Nr. 4. Gesetz, betreffend die Tagegelder und Reisekosten in Auseinandersetzungssachen. — Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten. — Verordnung, betreffend die Reisekosten für die Land⸗ gendarmerie. — Verordnuug, betreffend die Tage⸗ gelder und Reisekosten der Kommissionen zur Ver⸗ anlagung der Steuern. — Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Staatseisenbahnen. — Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Medizinalbeamten. — Verordnung, betreffend die Kautionen der Finanz⸗ beamten. Preis 0,30 ℳ
Nr. 5. Verordnung, betreffend die Ausübung der Befugniß zu Ehedispensationen. — Gesetz, betref⸗ fend die Geschäftssprache der Behörden. — Ver⸗ ordnung, betreffeud den Gebrauch einer fremden Sprache als Geschäftssprache. Preis 0,20 ℳ 8
Nr. 6. Gesetz über den Sitz des Reichsgerichts. — Gesetz, betreffend die Untersuchung von See⸗ unfällen. Preis 0,20 ℳ
Diese billigen und authentischen Gesetzes⸗ beilagen werden von jetzt ab alle Gesetze nach ihrer Publikation zu äußerst geringen Preisen bringen. Die Behörden werden besonders darauf aufmerksam gemacht, und gewährt die Verlags⸗ handlung bei größeren Bezügen und nach befonderer Uebereinkunft billigere Partiepreise
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Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 82.
8 ’ 48 G 4 “
November, Abend
89
Berlin, 23. November 1877. Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Nachmittag nach Hubertusstock abgereist und gedenken morgen Abend hierher zurückzukehren.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gräflich stolberg⸗ wernigerodischen Forstrath und E1 Müller zu Wernigerode den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer und Organisten Lehmann zu Pomehrendorf, im Landkreise Elbing, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem Gemeinde⸗Vorsteher Jürgens zu Hachmühlen, Amts Springe, und dem Privatförster Pasenow zu Libbesike, im Kreise Templin, bisher zu Bleckede, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Postdirektor Obermüller zu Baden⸗Baden den Rothen Adler⸗rden vierter Klasse; dem Großherzoglich hessischen Hauptmann à la suite Zernin zu Darmstadt den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Graveur Gastano Calvi zu Mailand den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Gensd'armen Johann Rapp im Großherzoglich badischen Gens'darmerie⸗Corps das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. — 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten, im Ministerium des Königlichen Hauses angestellten Beamten die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuze zu ertheilen, und zwar: der ersten Klasse: Ober⸗Regierungs⸗ und vortragen
1“ 8 * 8 ““
den Rath
dem Geheimen Hofrath und ersten Krontresorier Müller;
dem Geheimen
der zweiten Klasse:
dem Hofrath und zweiten Krontresorier Jordan.
Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät königs Graf von Perponcher nach Hu⸗
Abgereist:
8
In der heutigen EEEe Beilage wird Nr. 47. ekanntmachungen veröffentlicht.
Deutsches Reich.
Berlin, 23. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des General⸗Intendanten von Hülsen entgegen. Um 12 Uhr ver⸗ abschiedete Sich Lei Allerhöchstdenselben Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen. 8 Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten sind Se. Majestät nach Hubertusstock abgereist. 8 Im Allerhöchsten Gefolge befinden sich: der General⸗ Adjutant Graf von der Goltz, der Hofmarschall Graf von Perponcher, die Flügel⸗Adjutanten von Winterfeld und von Lindequist, sowie der Leibarzt, General⸗Arzt Dr. von Lauer.
InvnvFAeremnAmeneraEine He. uphen gn nmaamenne⸗ — Ihre Königlichen Hoheitendie Prinzessinnen Marie, Elifabeth und Luise sind heute zu einem Besuche Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Groß⸗ herzogin von Baden von Coblenz nach Karlsruhe abgereist.
Preußen.
— Der Bundesrath hielt am 22. d. M. eine Plenar⸗
litung unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Ministers Hofmann.
Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzun wurde Mittheilung gemacht von der Ernennung des Königli sächsischen Geheimen Finanz⸗Raths Zenker zum stellver⸗ . Bundesraths⸗Bevollmächtigten für das Königreich Sachsen.
„Hierauf wurde über die Besetzung zweier Stellen von Mitgkiedern von Disziplinarkammern Beschluß gefaßt.
Die Vorlage, betreffend die Gesetzentwürfe wegen Ver⸗ legung des Etatsjahres für das öffentliche Rechnungswesen in Elsaß⸗Lothringen und wegen Feststellung des Landeshaus⸗ halts⸗Etats von Elsaß⸗Lothringen für das erste Vierteljahr 1879, wurde den zuständigen Ausschüssen überwiesen. 1
Anträge des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen und bezw. des Kusschusses für Handel und Verkehr, betreffend die Umwandelung von Beamtenstellen bei dem auptzollamte zu lübeck, die Taravergütung für saucirte Tabacke in Thier⸗ häuten, die Versteuerung des Thiemannschen Farbebiers, und
die Anschreibung des Postverkehrs nach Grenzstrecken, wurden angenommen.
Auf Bericht der Ausschüsse für das Seewesen und für Handel und Verkehr wurde über die Abgrenzung der See⸗ ämter Beschluß gefaßt.
Auf Bericht des Ausschusses für Handel und Verkehr wurde eine Abänderung der Bestimmungen über die statistischen Erhebungen der Produktion der Bergwerke, Salinen und Hütten beschlossen. Die neuen Bestimmungen entsprechen im
esentlichen den Wünschen, welche der Verein deutscher Eisen⸗ und Stahl⸗Industriellen in einer Eingabe an das Reichskanzler⸗Amt vorgetragen hatte.
Auf Berichte des See für Justizwesen wurde über a. die Besetzung einer Rathsstelle bei dem Reichs⸗Ober⸗ Handelsgericht; b. das Rekursgesuch eines Eisenbahn⸗Sekretärs, seine Pensionirung betreffend; c. eine Beschwerde über das Herzoglich sachsen⸗altenburgische Ministerium wegen Justiz⸗ Beschluß gefaßt. Die Ausschuß⸗Anträge wurden genehmigt.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Rechnungswesen und für Elsaß⸗Lothringen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich unter „Landtags⸗Angelegenheiten“.
— In der heutigen (20.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher am Ministertische der Minister der geist⸗ lichen 2ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk, der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal und mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß vom Abg. Fenze ein Antrag eingegangen sei, die Staats⸗ regierung aufzufordern, bei der Reichsregierung Schritte zu thun, daß der für gewerbliche Zwece. bestimmte Spiritus steuerfrei bleibe.
Demnächst wurde in dritter Berathung der mit der Herzoglich braunschweigischen Regierung abgeschlossene Vertrag wegen Bearbeitung der Auseinandersetzungsgeschäfte in den Grenzgebieten der Provinz Hannover gegen das Herzogthum Braunschweig ohne Debatte definitiv unverändert genehmigt.
88 erster Berathung passirte der Gesetzentwurf, betreffend die Verpflichtung des Fibkus zur Beitragsleistung zu den Wegeverbandumlagen in der Provinz Hannover. Die Weiter⸗ berathung wird im Plenum stattfinden.
Darauf begründete der Abg. Dr. von Stablewski die von ihm eingebrachte Interpellation, nachdem der Staats⸗ Minister Dr. Friedenthal sich zur sofortigen Beantwortung der⸗ selben bereit erklärt hatte. Die Interpellation lautet:
In der katholischen Parochie zu Kosten ist seit geraumer Zeit ein sogenannter Staatspfarrer G. Brenk in Folge Ernennung des Herrn Ober⸗Präsidenten Günther eingeführt worden. Die katholische Gemeinde verweigert es beharrlich, sich der Seelsorge dieses Mannes anzuvertrauen, weil seine kirchliche Stellung mit den religiösen Grund⸗ sätzen derselben unvereinbar ist. Zugleich aber sind die rechtmäßigen Parochialgeistlichen theils ausgewiesen, theils durch die Königlichen Behörden, welche dem ꝛc. Brenk in ausgiebigster Weise Unterstützung ewähren, in ihrer kirchlichen Amtsthätigkeit gehindert, wodurch die etreffende katholische Gemeinde jeglicher Seelsorge beraubt ist. Neben diesem unseligen Zustande, der leider in der bekannten Gesetz⸗ gebung der letzten Baßre zum Theil seine Basis hat, werden die Insassen der Provinzial⸗Korrektionsanstalt genöthigt, sich der Seelsorge des ꝛc. Brenk anzuvertrauen. Weiterhin wird die ganze Gemeinde in durch⸗ aus ungesetzlicher Weise dem peinlichsten Gewissenszwange ausgesetzt durch das Verlangen der Polizeibehörden, daß die Erlaubniß zur Be⸗ erdigung der Verstorbenen von dem ꝛc. Brenk eingeholt werde. Die sich dieser Verordnung nicht Fügenden, namentlich die betreffenden
Leidtragenden, Leichenträger und Todtengräber werden bei dem jedes⸗ maligen Begräbniß in hohe Geldstrafen genommen; es kam selbst b
vor, daß Leichen durch Polizeidiener und Gends'armen zur Ruhe be⸗ stattet worden sind. 88
Als man durch Schließung des Kirchhofes die Gemeindemitglieder dem ꝛc. Brenk gegenüber zur Folgsamkeit zu zwingen suchte, wurden, nachdem Leichen viele Tage lanz unbeerdigt geblieben waren, die bedauernswerthesten Vorgänge hervorgerufen, in Folge deren die acht⸗ barsten Gemeindemitglieder zu schweren Gefängnißstrafen verurtheilt worden sind. Der Kirchhof ist bald polizeilich geschlossen, bald ge⸗ öffnet, bald wieder geschlossen, somit die heilloseste Verwirrung in
dieser Beziehung geschaffen worden.
Sind diese Thatsachen der Königlichen Staatsregierung bekannt?
Ist dieselbe gesonnen, diesem die Gewfssengfreieit in höchstem Maße Zustande Abhülfe zu verschaffen?
Der Staats⸗Minister Dr. Friedenthal erklärte, daß der Geistliche Brenk nach dem Tode des vorigen Inhabers der Stelle, auf Grund des Gesetzes vom 20. Mai 1874, durch den Sber⸗Präsidenten zu Posen in sein Amt zu Kosten eingeführt worden, und daß die Nebengeistlichen, auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1874, aus der Provinz Posen ausgewiesen seien, bis ein rechtskräftiges Erkenntniß in ihrer Angelegenheit erfolgen würde, was bisher nicht der Fa ge⸗
eesen sei. Die erhobenen Beschwerden richteten sich also gegen die und nicht gegen die aus⸗ führenden Beamten. ie Seelsorge in der Korrektions⸗ anstalt sei dem Pfarrer Brenk von den Provinzial⸗ ständen und nicht von der Königlichen Staatsregierung über⸗ tragen worden. Sollte der Staatsregierung nachgewiesen werden, daß dadurch den Insassen der gedachten Anstalt ein Gewissenszwang aufgelegt würde, so würde sie dieses Faktum mißbilligen und Remedur schaffen. Weil man den
Pfarrer Brenk bei Beerdigungen vollständig ignorirt, e in Gemeinschaft mit dem Kommissar für die
rchliche Vermögensverwaltung eine Bekanntmachung er⸗ lassen, nach welcher Beerdigungen auf dem Parochialkirchhofe behufs Ueberweisung einer Grabstelle ihm angezeigt werden müssen, und, um die Maßregel wirksam durchzuführen, die Kirchhofspforten geschlossen. Dadurch seien bedauer⸗ liche Excesse und sanitätspolizeiliche Mißstände ent⸗ standen. Letztere veranlaßten die Staatsregierung, die Polizeibehörde in Kosten zum Erlaß einer Bekanntmachung anzuweisen, nach welcher jede Beerdigung bei dem zuständigen Pfarrer angezeigt werden muß und jede heimliche Beerdigung straffälig wird. Das Avppellationsgericht in Posen habe die Gesetzmäßigkeit dieser Verordnung anerkannt und Diejenigen, welche dagegen gefehlt, verurtheilt. Die Regierung beklage die Vorgänge in Kosten, vermöge aber in der Forderung einer bloßen Anzeige der Beerdigung einen Ge⸗ wissenszwang durchaus nicht zu erkennen. In solchen äußeren Angelegenheiten seien auch die Einwohner von Kosten mit dem Pfarrer Brenk in Verkehr getreten, indem sie sich von demselben in nöthigen Fällen Atteste aus den Kirchenbüchern ausziehen ließen.
Auf Antrag des Abg. Dr. von Jazdzewski trat das Haus in die Besprechung der Interpellation ein. Der Abg. Wachler (Schweidnitz) erklärte die angefochtenen Verordnungen für durchaus legal und erachtete es für eine Pflicht der Staats⸗ regierung, die staatstreuen Pfarrer bei ihrer schweren Auf⸗ gabe zu stützen. Darauf sprach beim Schluß des Blattes der Abg. Windthorst⸗(Meppen).)
— Wider deutsche (nicht bayerische) Eisenbahnen sind beim Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt in der Zeit vom 1. Juli bis ultm. September d. J. im Ganzen 108 Beschwerden aus dem Publikum eingelaufen. Von ihnen beziehen sich 39 auf den Personenverkehr, 50 auf den Güterverkehr und 19 auf andere Gegenstände.
Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt hat von diesen Beschwerden: als begründet erachtet 7, als unbegründet zurückgewiesen 21, wegen mangelnder Zuständigkeit der Reichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 22, auf den Rechtsweg verwiesen 18. Die übrigen 40 Beschwerden wurden in den meisten Fällen mit Rücksicht auf den darin behandelten Gegenstand entweder sofort an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben, oder es wurden die Beschwerdeführer zunächst an diese Ve⸗ waltungen verwiesen.
Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 29 Bahnver⸗ waltungen. Unter diesen sind 12 mit je einer Beschwerde be⸗ theiligt, während die Zahl der auf jede der übrigen Bahnen fallenden Beschwerden sich zwischen 2 und 8 bewegt.
Von den zur materiellen Entscheidung des Reichs⸗Eisen⸗ bahn⸗Amts gelangten 28 Beschwerden waren 25 Prozent als begründet anzuerkennen.“
— In einer Untersuchung wider einen Schiffer wegen Verletzung der Zollvereinsgrenze in Bremen gegen das bremische Zollfreigebiet hat das Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 31. Oktober 1877 entschieden, daß, wenn, wie die hannoverische Ministerialbekanntmachung vom 23. Dezember 1856 (Hannoverische Gesetz⸗Sammlung pag. 473) ausspricht, die freie Hansestadt Bremen vertragsmäßig, außer den aus⸗ drücklich bezeichneten Gebietstheilen, auch die Gräben, welche den Kuhsiel und Dammsiel, sowie die bei diesen Sielen be⸗ findlichen Ueberzüge mit der Wümme verbinden, dem Zoll vereinsgebiete angeschlossen, daraus nicht ohne Weiteres folge, daß auch später errichtete anderweite, diese Ver bindung des Kuhsiels und Dammsiels mit der Wümme ver mittelnde Wasseranlagen, wie vorliegend die inzwischen auf bremischem Gebiete errichtete Schleuse, dem Zollvereinsgebiete einverleibt seien, indem sie an die Stelle der früheren ein-⸗ gegangenen Verbindungswege trete. „Gegenstand des Bei⸗ tritts zum Zollvereine war ein bestimmter topographisch be grenzter 88 des bremischen Gebiets. Substituirung anderer Gebietstheile nach etwaigem Hinwegfall des Zweckes, zu welchem der Beitritt erfolgte, findet nicht ohne Weiteres statt. Vertragsmäßige Verzichte auf staatliche Hoheitsrechte müssen einer besonders strengen Interpretation unterliegen, und eine authentische Interpretation des Vertrags im Sinne jener Aus⸗ dehnung durch die Kontrahenten selbst, welche zum Mindesten hiuzutreten müßten, ist nicht konstatirt.“
— S. M. Panzerfregatte „Friedrich der Große“, 6 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Ulffers, ist am 22. d. Mts. zur Ueberführung nach Wilhelmshaven und zu den späterhin vorzunehmenden Probefahrten in Kiel in Dienst gestellt worden.
S. M. gedeckte Korvette „L eipzig“, 12 Geschütze, Kom⸗ mandant Korvetten⸗Kapitän Paschen, ist am 19. d. Mts. Abends 10 Uhr, in Plymouth eingetroffen und beabsichtigte nach Einnahme von Kohlen am 22. d. Mts. die Reise nach Montevideo fortzusetzen. *
Görlitz, 21. November. In der heutigen (zweiten) Plenarsitzung des Oberlausitzer Kommunal⸗Landtags wurde zunächst davon Kenntniß genommen, daß die Vertreter der Landstädte und Landgemeinden aus den
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