1877 / 277 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Nov 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Deffen li Anzeiger Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ 8 8 8 1t Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, 241 n D schon h822N ; änz zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Pr

Postblatt ni die Königli d 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des füus -J 9.248.28 n9. . bge 2. Subhastationen. Aufgebote, Vorladungen Grosshaudel. „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein 2* 2 2474 No. 277. Berlin, Freitag, den 23 November

2 eiger. u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, 8

rrußischen Staats-Anzrigers: 3. Verkäof=, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Avzeigen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 1 b Berlin, §. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisation, Ziunszahluang 8. Theater-Anzeigen. Annoncen⸗Bureaus. 18957 * u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.] ng8.v,

1 In der Börsen- beilage. 8

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [9863]

Ein Mensch, der! nicht weiter bezeichnet werden kann, als daß er Pollnow heißen und ein Färber sein soll, ist beschuldigt, auf einer hiesigen Herberge ein Paar Halbstiefeln entwendet zu haben. Wir bitten, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und unverzügliche Anzeige zu machen. 1

Strelitz, den 21. November 1877. 8

Großherzogliches Stadtgericht. Carl Müller.

In einer dahier anhängigen Untersuchung ist die Vernehmung des in 1875 beim Wegebau im Kreise Gersfeld als Vorarbeiter thätig gewesenen Boni⸗ facius Kolle, dessen Heimathsort nicht bekannt ist, als Zeuge erforderlich Es wird ersucht, den der⸗ maligen Aufenthalt desselben zu ermitteln und anher mitzutheilen. Fulda, 20. November 1877. Der

ntersuchungsrichter Königl. Kreisgerichts. Weiß.

—-——— -

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

2 8 5 191181 Subhastations⸗Patent.

Das dem Fabrikdirektor Carl Ludwig Otto Sanden zu Berlin gehörige, in Steglitz belegene, im Grundbuch von Steglitz Band V. Bl. Nr. 164 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 9. Januar 1878, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zim⸗ mer 12, im Wege der nothwendigen Sub⸗ hastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗ steigert, und demnächst das Urtheil über die Er⸗ theilung des Zuschlags ebenda

den 10. Januar 1878, Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗

lächenmaß von 10 Ar 8 Qu.⸗Meter mit einem

einertrag von 3 21 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ vv sind in unserm Bureau V. A. 3 einzu⸗ sehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 19. Oktober 1877. 8

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

Aufgebot.

76 . 5 Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗

Aktien⸗Gesellschaft „Germania“ in Stettin unter dem 25. Januar 1869 ausgestellte Police Nr. 190,797, durch welche die gedachte Gesellschaft der Frau Wilhelmine Ulrike Dolfuß, geborenen Schultz, zu Berlin die Summe von 400 Thlr. Pr. Cour., zahlbar nach deren Tode, versichert hat, ist der Ver⸗ sicherten angeblich verloren gegangen. Wer an dieser Police als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand⸗ oder sonstiger Briefinhaber Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit denselben bei uns, und zwar spätestens in dem am 9. Februar 1878, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 5, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Hueckstaedt, anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit seinen An⸗ sprüchen unter Auferlegung eines ewigen Still⸗ schweigens präkludirt werden und die Amortisation der Police behufs neuer Anfertigung für die Frau Dolfuß erfolgen wird. Stettin, den 17. Oktober 1877. Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil⸗Prozeß⸗Sachen.

In unserem Depositorium befinden sich folgende letztwillige Verordnungen: 1) das von der Jo⸗ hanne Beate, verwittweten Siegert, zu Vetschau bei der vormaligen Justiz⸗Kanzlei zu Vetschau am 8. Januar 1821 ecrichtete Testament, 2) das von dem Halbbauer Erdmann Lehmann zu Crimnitz bei der vormaligen Justiz⸗Kanzlei zu Lübbenau am 14. Februar 1821 errichtete Testament, deren Nie⸗ derlegung vor länger als 56 Jahren erfolgt ist, wesalb die Interessenten hierdurch aufgefordert werden, die Publikation derselben nachzusuchen. Lübben, den 11. November 1877. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

[9514. 1

Der mit dem hiesigen Schoonerbriggschiffe „Euphemus“, Kapitän Friedrich Buck, und dessen Besatzung auf der Reise von London nach Newcastle im Jahre 1853 verschollene Seemann Ludwig Noland von hier, wird näheren Inhalts des den Mecklenburgischen Anzeigen und den hiesigen Zeitungen inserirten ausführlichen Proklams hiedurch geladen,

binnen sechs Monaten a dato

sich hier zu gestellen oder von seinem Leben und Auf⸗

enthalte hierher Kunde zu geben, unter dem Rechts⸗

nachtheile, daß er für todt erklärt und über sein

Vermögen den Rechten gemäß verfügt werden wird.

Vom Obergerichte. Rostock, 29. Oktober 1877. C. Th. A. Stahl,

(H. 04037.)

Protonotar.

[900 Edictalladung.

Mitittelst Klage und damit verbundenen Arrest⸗ gesuches vom 9. Oktober 1877 hat der Kaufmann Franz Langer zu Ziegenhals gegen den Bau⸗ unternehmer Julius Schöbs, früher zu Ziegen⸗ hals, den Kaufpreis für gelieferte Baumaterialien

Zahlung von 456,50 nebst 5 % Zinsen seit dem 8. April 1876 zu verurtheilen, und eine Forderung des Verklagten an die Erben des Kaufmann Louis Wolff zu Neisse von 513,22 in Höhe der einge⸗ klagten Forderung mit Beschlag zu belegen.

Zur Beantwortung der Klage und des Arrest⸗ gesuches ist ein Termin auf den 27. Februar 1878, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer 2, anberaumt, zu welchem der seinem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbekannte Verklagte mit der Aufforderung vorgeladen wird, in dem Termine persönlich oder durch einen legitimirten Vertreter Klage und Arrestgesuch zu beantworten oder spätestens im Termine eine schriftliche, von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Beantwortung einzureichen, widrigen⸗ falls in contumaciam wird verfahren und dabei die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden für zugestanden und anerkannt erachtet und die rechtlichen Folgen daraus im Erkenntnisse gege den Verklagten werden ausgesprochen werden. Ziegenhals, den 17. Oktober 1877. .

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen sc. G

19596v] Domänen⸗Verpachtung.

Die Domäne Ermschwerd mit dem Neben⸗ vorwerk Stiedenrode bei Witzenhausen im Werra⸗ thale gelegen, ein in der Zusammenlegung begriffe⸗ nes Areal von 165,1es Hektare enthaltend, soll auf die Zeit vom 1. April 1878 bis Johannis 1896 ver⸗ pachtet werden und wird hierzu öffentlicher Steige⸗ rungstermin auf Mittwoch, den 12. Dezember d. J., früh 10 ½ Uhr, in unserm Sitzungszimmer vor dem Regierungs⸗Rathe Petersen anberaumt.

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 8000 fest⸗ gesetzt. Zur Pachtübernahme wird ein disponibles Vermögen von 66,000 erfordert, und haben die Bewerber über den eigenthümlichen Besitz eines solchen, sowie über ihre persönliche Qualifikation sich durch glaubhafte Zeugnisse möglichst vor dem Termine auszuweisen.

Die Pachtbedingungen liegen in unserm Domänen⸗ Sekretariate und auf dem Königlichen Domänen⸗ Rentamte zu Eschwege zur Einsicht offen und können auch bei dem jetzigen Pächter, Herrn Fahrenbach zu Ermschwerd, eingesehen werder.

Cassel, den 9. November 1877.

Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, und Forsten. Koch.

Nassauische Eisenbahn. 1 Die Lieferung von 400 Kubikmeter behauenen Pflastersteinen, b Qualität, soll auf dem Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden. 3 Reflektirende wollen auf dem Bureau des Unter⸗ zeichneten von den daselbst aufgelegten Bedingungen, welche der Lieferung zu Grunde gelegt sind, Einsicht nehmen, und die betreffenden Offerten bis zum Submissions⸗Termine, am 8. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, ebendahin portofrei einsenden. Castel, den 20. November 1877. Der Eisenbahnbau⸗Inspektor. Gutmann.

Königliche Oberförsterei Proskau, Reg.⸗Bez. Oppeln. Am Mittwoch, den 28. November, Vormittags 11 Uhr, werde ich im Marfert'schen Gasthofe hierselbst die pro 1878 zum Hiebe stehen⸗ den Schläge auf dem Stamm ausbieten, und zwar: a. Jag. 22 (Wilhelmsberg). Auszugshieb alter Eichen und Nadelhölzer = 568 Fm. b. Jag. 5 (daselbst). 169 räumlich erwachsene Birken = 103 Fmtr., für Maschinenfabrikanten. c. Jag. 49. (Przyschetz). 3 Ha., 138 Kiefern = 284 Fm., 634 Fichten = 368 Fm. d. Jag. 76 (daselbst). 2,5 Ha., 552 Kiefern = 1314 Fm., 189 Fichten = 163 Fm. Die Kiefern 30 35 M. hoch. e. Jag. 51 (Hellers⸗ fleiß). 4,0 Ha. 168 Eichen = 432 Fm., 598 Kiefern = 1073 Fm., 481 Fichten = 560 Fstm. in 4 gleichen Kaveln getrennt gekluppt und nummerirt. f. Jag. 166 (Ellguth). 3,0 Ha. 517 Kiefern = 825 Fm., 282 Fichten = 163 Fm., 33 Eichen = 35 Fm., 33 Birken = 36 Fstm., in 3 gleichen Ka⸗ veln à 1 Hs. gekluppt und nummerirt. g. Jag. 155 (Jaschkowitz). 3,0 Ha. mit 1060 Fstm. Nadelholz. h. Jag. 171, (Poln. Neudorf). 1,5 Ha. mit 465 Fm. Kiefern. Die Kaveln der Hiebsflächen ad c. und f. werden alternativ einzeln und im Ganzen ausgeboten. Die Bestände können täglich vor dem Verkaufe be⸗ sichtigt und die Kluppresultate in meiner Kanzlei eingesehen werden. Für die Abfuhr dient ab Pros⸗ kau bis Oppeln die neue Staats⸗Chaussee und für die Ablage Zloenitz eine neuerbaute Kiesstraße 8 15 Kilometer bis zur Oder. Proskau, den 15. November 1877. Der Oberförster Sprengel.

ester

Es soll den 6. Dezember 1877 im Henkelschen Kruge hier nachstehendes Holz: I. Begang Theer⸗ ofen. Jagen 11. 12. 17—19. 21. 22. 6 Rmtr. eich. Scheit, 117 Rmtr. kief. Scheit. II. Begang Chacobsee. Jag. 43. 49. 57. 67— 70. 394 Rmtr. kief. Scheit und Knüppel, 68 Rmtr. kief. Stöcke, 33 Rmtr. kief. Reisig I.; III. Begang Dam⸗ mendorf. Jag. 71. 77. 78. 83 /85. 87. 88. 93. 96. 203 Rmtr. eichen Scheit und Knüppel, 12 Rmtr.

mit dem Antrage eingeklagt, den Verklagten zur

eichen Reisig I., 5 Rmtr. buchen Scheit, 4 Rmtr. buchen Reistg III., 1 Rmtr. Obstbaum⸗Scheit, 12

Rmtr. birk. Reisig II., 7 Rmtr. Erlen Scheit und 1 Knüppel, 24 Rmtr. Erlen Reisig II. und III., 174 Rmtr. kief. Scheit und Knüppel, 13 Rmtr. kief. Stöcke, 7 Rmtr. kief. Reisig I.; IV. Begang Planheide. Jag. 109./112. 13 Rmtr. birken Scheit

im Wege der Lizitation öffentlich an den Meist bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft wer⸗ den, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage auf Ort und Stelle, Vormittags um 10 Uhr, hiermit eingeladen werden. Dammendorf, den 20. No⸗ vember 1877. Der Oberförster. Beermann.

und Knüppel, 66 Rmtr. kief. Scheit und Knüppel,

[9857

5,375,000 Thaler Preuss. Court. ist am 20. Octobee

No. 791 795 1731 1735

6421 6425 7401 7405 7421 7425

fünfzigtausend Thaler.

Capitalsumme in Abzug gebracht.

9703 13156 13160 16189 16190. . 3071 9139

18885 23569.

No. 1108 1110 5035 5341 16985. No. 120 2316 2317 22452 22454 26241.

21715 23357 23402 23403 23405 25109.

19809 22255 23191 24853 24855.

26617 26618 26829 26830.

in Mosco „StIREerbu

„Berlin

„FFrankturta/. n Cöln Gö—

7486 7490 8606 8610 8936 8940 9921 9925 10121 10125 10651 10655 11586 11590 12166 bis 12170 12686 12690 13016 13020 14091 14095 14846 14850 14986 15000 15500 15941 15945 17646 17650 17996 18000 18171 18175 18981 —- 18985 19555 22401 22405 22636 22640 22761 22765 23876 23880 24631 24635 24645 24921 24925 26346 26350 26576 26580 26776 26780,

im Ganzen Zweihundertsechszig Obligationen

Der Einlösungstermin beginnt am

1. Februar n. St. 1878,

Bei den Obligationen muss der Talon nebst den nichtfälligen Coupons vorhan ten sein; sollte einer oder mehre von den letzteren an den Obligationen fehlen, so wird der Werth derselbden von der

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Mosco-Rjäsan Eisenbahn-Gesellschaft.

Auf Grund der Bedingungen der Anleihe der Mosco-Rjäsan Eisenbahn-Gesellschaft von

1877 von dem Verwaltungsrathe die

im Vereine mit dem Aufsichtscomité und im Beisein des Wege-Inspectors die 2.

vierzehnte Ziehung in Gemässheit des zur Amortisation bestimmten Betrages erfolgt. 8 In der Ziehung wurden aus dem Rade f lzende Obligationen gezogen: 1831 1835 8 3556 3560 3651 3660 4331 4335 4911 4915 8

der Obligationen

3306 3310 6301 6305 8011 8015

2006 2010 3156 316 5551 5555 6121 6125 7936 7940 7991 7995 15496 bis 19551 bis 24641 bis

im Betrage von Zweiund-

2

Aus den früheren Zichungen sind noch nicht zur Einlösung gekommen: im Jahre 1867 gezogene Obligationen:

im Jahre 1869 gezogene Obligationen: im Jahre 1870 gezogene Obligation:

iiim FJahre 1871 gezogene Ob'igationen: . 2817 2818 8943 9131 9133 9135 11844 22788. im Jahre 1872 gez gene Obligationen:

im Jahre 1873 gezogene O ligationen:

im Jahre 1874 gezovene Obligationen:

No. 1165 1471 1621 1623 2836 2840 5646 7075 11722 16967 16969 17686 17688 21711 bi

im Jahre 1875 gezegene Obligationen: No. 741 4342 4343 5955 9022 9023 13161 13165 13325 14206 14522 15201 15205 19807 bis

im Jahre 1876 gezogene Obligationen:

VNVo. 896 1386—- 1388 1530 3064 3065 5452 5455 7131 7135 7329 7330 7429 8692 9606 9610 9691 9695 9711 9836 9839 10096 10100 10181 10183 10221 10222 10224 10225 10690 12361 14467 15616 15619 15620 16851 17332 17333 17335 23428 23430 24520 25058 25121 25122 25904 25905

Behufs Empfeng des Capitals und der Z'nsen laut Coupons, welche vor der Ziehung fällig sind, haben sich die Besitzer der gezogenen Obligationen zu wenden: 1““ an die Kasse der Gesellschaft, 8 St. Petersburger Privat-Handels-Bank.

Direction der Disconto-gesellschaft,

Filiale der Bank für Handel und Industrie, Herren Sal. Oppenheim jun. & Co.

Die nachstehende Verhandlung Geschehen Berlin, den 16. November 1877. Auf Grund der §§. 46, 47 und 48 des Rentenbank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 wurden an ausgelooseten Rentenbriefen der Provinz Brandenburg, welche nach dem von dem mitunterzeichneten Provinzial⸗Rentmeister vorgelegten Verzeichnisse gegen Baarzahlung zurückgegeben sind und zwar: 55 Stück Litt. A. à 3000 = 165,000 ℳ, 22 Stück Litt. B. à 1500 = 33,000 ℳ, 60 Stück Litt. C. à 300 = 18,000 ℳ, 42 Stück Litt. D. à 75 = 3150 ℳ, überhaupt 179 Stück über 219,150 nebst den dazu gehörigen, im vorgedachten Verzeichnisse aufgeführten 1861 Stück Coupons und 179 Stück Talons heute in Gegenwart der Unter⸗ zeichneten durch Feuer vernichtet. v. g. u. gez. Heyse, gez. Dunkel, Deputirte des Provinzial⸗Landtags. gez. Kremnitz, Justiz⸗Rath und Notar. a. u. s. gez. Küsel, Provinzial⸗Rentmeister, gez. Schreiber, Buchhalter. wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Heyder.

[9855] in

Bekanntmachung. Gotha⸗Ohrdrufer Eisenbahn. Der am 2. Januar 1878 fällige, zu den Priori⸗ täts⸗Obligationen der Gotha⸗Ohrdrufer Eisenbahn⸗ Gesellschaft gehörige sechste Zinsschein wird vom 2. Januar f. ab o. in Erfurt: durch unsere Hauptkasse, in Gotha, Ohrdruf und Georgenthal: durch die dortigen Billetexpeditionen in den gewöhn⸗ lichen Geschäftsstunden und außerdem in Berlin: durch Herrn S. Bleichröder, in Gotha: durch Herrn Stephan Lenheim und die Privatbank daselbst eingelöst werden. Erfurt, den 17. November 1877. bürimgischn isenrahn-Geselssch der Thüringischen enbahn⸗Gesellschaft. Eggert. C. Mathies.

8 1“

Verschiedene Bekanntmachungen.

ween Vogel⸗Ausstellung

des Vereins „Aegintha“ von Freztag, d. 23. bis Dienstag, d. 27. Novbr., in der Kaisergallerie (Passage), Behrenstraße 50, geöffnet von Morgens 9 Uhr bis Abends 7 Uhr.

Eintrittspreis 50 ₰. Loose z. d. Lotterie des

Vereins sind im Ausstellungslokal zu haben. (211/11.)

Duisburger Actien⸗Gesellschaft 19794) für Gießerei zu Duisburg.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zur ordeutlichen General⸗Versammlung auf Montag, den 10. Dezember a. c., Nach⸗ mittags 4 Uhr, im Lokale der Gesellschaft „Societät“ in Duisburg ergebenst eingeladen. 82 Gemäßheit des §. 21 unseres Geschäftsstatuts liegt die Tagesordnung im Bureau der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre offen. Duisburg, den 15. November 1877. Der Aufsichtsrath. Theod. Böninger junr.

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Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

nächste Interesse daran hatten.

Landtags⸗Angelegenheiten. (Fortsetzung und Schluß aus dem Hauptblatt.)

Wenn auch bisweilen eine der gehörten Reden die Sache ver⸗ wischt und es scheint ja, als ob der Hr. Abg. Windthorst das da

und dort durch die eine oder die andere wohlwollende Redewendung thäte, so ist doch zwischen den Herren vom Centrum und der Staatsregierung, und speziell meiner Person, die Sache absolut klar. Wir wissen ganz genau, wie wir einander egenüber stehen, und wenn ich nun hier Reden hielte, diese einzelnen Eese zu widerlegen, was hätte das wohl für einen Nutzen?

Wenn in die Kreise der Bevölkerung so eine Aeußerung über⸗ haupt kommt, dann kommt sie gleich hinein mit einem solchen Kom⸗ mentar, daß von einer Wirkung ser keine Rede sein kann; ich bin kein sanguinischer Mensch und bilde mir Anderes nicht ein. Für alle Anderen aber, meine Herren, bedarf es einer solchen Aussprache nicht. Man weiß, was man von mir zu halten und zu denken hat, man weiß insbesondere auch ohne wiederholte Augfübrungen von meiner Seite, daß man mir, will man eben nicht einen Ausgang, der dem Staate schweren Schaden bringt, zur Seite stehen muß, und darum habe ich keinen Grund, auf wese Neage weiter einzugehen. Ich möchte auch nicht glauben, daß ich durch ein solches Eingehen irgendwie zur Er⸗ füllung des Wunsches des Hrn. Abg Windthorst (Meppen), die Reden in diesem Hause dem Lande interessanter zu machen, bei⸗ tragen könne. 88

Wenn ich nun doch einige Bemerkungen machen muß, so sind dieselben hervorgerufen theils durch Einzelheiten der gehörten Reden, theils durch eine Concentration der Angriffe aller der geehrten Herren, die bisher gesprochen haben, auf gewisse Punkte, die, weil sie hier noch nicht erörtert sind, eine weitere Erörterung fordern. Ich bin an alle möglichen Ausdrücke, wie sie Hr. Dauzenberg und Hr. Reichensperger vorgetragen haben, vollständig gewöhnt. Auch der Ausdruck „Grausamkeit“ in Vnsfüdrunag der Gesetze ist mir von dieser Seite her gar nichts Neues. er Hr. Abg. Franz hat ihn im vorigen Jahre gebraucht; der Hr. Abg. Dauzenberg hat ihn diesmal wiederholt, und zu lesen in den Organen der Centrumspartei ist er alle Tage. Aber, meine Herren, ich weiß nicht, ob ein Bericht über die gestrige Sitzung dieses hohen Hauses richtig ist, so hat sich ein Mann, der einer anderen Partei angehört, der Hr. Abg. Hänel, diesen Ausdruck „Grausamkeit“ angeeignet, und das ist es, was mich im wesentlichen dazu führt, geradezu eine solche Be⸗ hauptung als eine wahrheitswidrige zurückzuweisen. Ich brauche mich in dieser Beziehung nicht auf das beredte Wort des Hrn. Petri, aus dem doch einfach das Gegentheil hervorgeht, und auf ähnliche Stimmen, die in der That im Lande so vorhanden sind, wie er sie gekennzeichnet hat, zu berufen, sondern ich berufe mich auf mein eigenes Handeln und da gestatten Sie mir folgende kurze Bemerkung.

Als die ersten sogenannten Maigesetze erschienen waren, bin ich in der entgegenkommendsten, freundlichsten und mildesten Weise den Bischöfen gegenübergetreten und habe zu einer gemeinsamen Durch⸗ führung im Interesse der den Bischöfen besonders anvertrauten Inter⸗ essen die Hand geboten. In welcher Weise ich mit solchen Aner⸗ bietungen zurückgewiesen bin, das wissen Sie. Meinen Aus⸗ führungen, namentlich auch an dieser Stelle ist seitens der Gerichts⸗ höfe Preußens eine solche Würdigung gegönnt worden, daß sie wiederholentlich die Gerichtshöfe von einer früheren stren⸗ geren Auffassung in Bezug auf die Auslegung der Ge⸗ setze zu einer milderen geführt haben. Das ist eben⸗ ü2 aktenmäßig, das hat auch das von dem Hrn. Abg. Reichensperger angezogene Ober⸗Tribunal durch seine Sprüche klar gemacht. Ich bin haußig in der Lage und das wissen die Herren ebenfalls sehr gut, Verfügungen, die mir zu weit zu gehen scheinen, aufzuheben und ich thue es reichlich. Auch jene Verfügung vom 18. Februar vergangenen Jahres, um derent⸗ willen ich so lebhaft und besonders auch heute von dem Hrn. Abg. Reichensperger angegriffen worden bin, hat eine große Menge von Beschwerden beseitigt. Und dann, meine Herren, und hier kann ich mich insbesondere auf mein Gewissen berufen gerade bei dem Gesetz, das alle die drei Herren angeführt haben mit den härtesten Ausdrücken des Angriffs, daß wirklich das zuerst von dem Hrn. Abg. Petri gebrauchte Wort „schmähen“ kaum ein sehr hartes Wort ge⸗ wesen ist ich meine das sogenannte Ordensgesetz spricht mich mein Gewissen von dem Vorwurfe harter Anwendung frei. Ich bin im Gegentheil in milder Anwenduug bis an die äußerste Grenze gegangen, weiter konnte ich nicht gehen, wenn dieses Gesetz nicht ein todter Buchstabe auf dem Papier sein soll. Das ist ein Punkt, der wohl eine nähere Erörterung erfahren darf. Der Hr. Abg. Dauzenberg war es ja wohl, der neulich andeutete, und heute sind die Andeutungen, wie mir scheint, wiederholt worden, daß ich dabei ein weiteres Ermessen, eine Machtvollkommenheit habe, die lediglich durch mein subjektives Empfinden diktirt wird. Meine Herren, dem ist nicht so. Nur zu dem Zwecke, Ersatz zu schaffen für eine eingehende Ordensniederlassung, die sich mit dem Unterricht

und der Erziehung der Jugend beschäftigt hat, und nur in Rücksicht

auf diesen Ersatz habe ich eine solche Ermächtigung, weiter nicht! Ich schalte hier ein, meine Herren, daß es völlig unwahr ist, daß in Folge der Auflösung irgend einer derartigen Ordensstation auch nur ein einziges Kind ohne Unterricht geblieben ist; es ist im Gegentheil

jeder Fall aufs genaueste geprüft worden, und ohne den Nachweis,

daß eine Umschulung ausführbar sei, ist zu einer solchen Auflösung nicht geschritten worden. Die Staatsregierung und ihre Organe haben sich aufs äußerste bemüht, in den einzelnen Fällen Ersatz zu schaffen; sie sind dabei natürlich an Diejenigen gegangen, die das 1 Wie ist aber und wird fast überall ihr Vorgehen aufgenommen? Es ist die Parole ausgegeben, die Ausführung dieses Gesetzes so viel wie möglich zu erschweren, damit diese Anstalten sich bis auf andere und bessere Zeiten erhalten. Da bleibt zuerst wer weiß wie lange und nach wie häufiger Erinne⸗ rung die Antwort aus. Oder es kommen, wenn man die Frage des Ersatzes anregt, Vorschläge, von denen derjenige, der sie macht, im Hinblick auf das Gesetz wissen muß, daß sie vnfacthaft sind; sie müssen, ehe man weiter verhandeln kann, erst zurückgewiesen werden. Bald heißt es: es ist ganz unausführbar, einen derartigen Ersatz zu schaffen, oder es werden die Schwierigkeiten auf das Höchste übertrieben. Ja, mir ist ein Fall aktenmäßig bekannt, wo ich durch außer dem Gesetz liegende Momente genöthigt war, an einem Monats⸗ ersten die Anstalt zu schließen, wo bereits am fünften der Ersatz da war, obwohl man ihn vorher für unmöglich erklärt hatte. Es heißt, wenn man daran geht, zu einem bestimmten Termin die Angelegenheit zu regeln: nein! wir dürfen auch nicht den Schein auf uns laden, direkt oder indirekt durch voreilige Bethei⸗ ligung den Untergang eines klösterlichen Instituts zu beschleunigen, und deshlalb müssen wir darauf bestehen, daß erst definitiv aus⸗ gesprochen wird, daß die Niederlassung zu einem bestimmten Termine aufgelöst würde, obschon doch der Termin nur eingehalten werden kann, wenn der Ersatz bis dahin geschaffen ist. Oder man bindet die Zusa e dieser CFabbeschaffung an den allerletzten Termin, den 3. Juni 1879. Es steht fest, daß öfter, wenn man Organe Ne⸗. funden hat, welche Ersatz gewähren, alle möglichen Mittel in Be⸗ wegung gesetzt werden, um zu bewirken, daß die gewonnenen Organe, insbesondere Lehrerinnen, hinterher erklären: Nein! Die Sache ist uns doch unangenehm, wir nehmen die Stelle, mit der wir für eine klösterliche Niederlassung Ersatz leisten sollen, nicht an!

ist sich vollkommen bewußt, daß man dabei auf zwei Wegen zu einer

örderung der Interessen, die man eben verfolgt, gelangen kann.

inmal, indem man am letzten Tage, wo das Gesetz durchgeführt sein muß, die Staatsregierung vor eine sehr große Anzahl be⸗ stehender Anstalten stellt, und sie dann in die schwere Ver⸗ legenheit setzt, sich entweder dem Schein der größten Härte auszusetzen, indem sie an diesem einen letzten Tage so viele Nieder⸗ lassungen auf einmal auflöst, oder aber sie zwingt, Ihnen ein Gesetz vorzulegen, um die Frist zu verlängern. Dann, meine die andere Seite: man hofft, es könnte doch bis zum letzten Termin noch eine Veränderung eintreten in den maßgebenden Persönlich⸗ keiten. Nicht uninteressant ist mir in dieser Beziehung ein amt⸗ licher Bericht, welcher erstattet worden ist über eine es kann wohl vor 1 ½ Jahbren gewesen sein hier in Berlin abgehaltene Ver⸗ Versammlung, in der die Frage erörtert wurde, ob die hiesige Ursulinerinnenniederlassung aufzulösen sei oder nicht. Der Bericht wird vielleicht in seiner Richtigkeit bestätigt werden können durch zwei der geehrten Herren, die hier im Hause sind. Herr von Kehler führte den Vorsitz in jener Versammlung und Herr Cremer war auch dabei.

„Dort hat einer der Redner dringend empfohlen, das Zögern ge⸗ genüber den Anforderungen des Gesetzes überall eintreten zu lassen, 5 zum Ablauf der Frist noch Jemand den Hals brechen önnte.

Nun, meine Herren, wer der Jemand ist und wem man diesen freundlichen Wunsch gebracht hat, das ist doch wohl ziemlich klar. Es ist ja in einer anderen, allerdings weniger grausamen Wendung dasselbe mir heute von dem Hrn. Abg. Reichensperger gewünscht worden, in einer Form, die diesen Wunsch rhetorisch entspechend eingekleidet hat. Der Hr. Abg. Windthorst hat in ein etwas freund⸗ licheres Licht, wie ich vorhin schon andeutete, die Sache zu stellen gesucht als der Hr. Abg. Reichensperger. Der Hr. Abg. von Schorlemer⸗ Alst hat sogar das Wort hier ausgesprochen, es könne ihnen, den Herren von der Centrumspartei, im Interesse der katholischen Kirche ja nur wünschenswerth sein, wenn ein so ungeschickter Minister an seinem Platze noch länger bleibe. Nun ja, meine Herren, derartige Sätze habe ich in den Zeitungen, deren Lektüre der verehrte Herr dem Herrn Finanz⸗Minister neulich anempfahl, schon reichlich ge⸗ funden, aber, meine Herren, es kam mir immer so vor, als ob dieser Trost so ganz und gar auf dem Boden der bekannten Bemerkung des Fuchses stehe: Die Trauben sind sauer und taugen nichts. Und, meine Herren vom Centrum, daß es Ihnen wohl ein bischen mehr Ernst ist mit der Forderung, daß ich hier weichen möchte, darüber koͤnnte ich Ihnen eine recht reiche Blumenlese Ihrer Hauptjournale bringen; vielleicht ist es nicht ganz unnütz, ein paar wenigstens daraus vorzulesen, vielleicht ist es auch deswegen nicht unnütz, wenn man solche Reden, wie sie hier der Hr. Abg. Windt⸗ horst mit Bezug auf den verehrten Hrn. Abg. Lasker heute gehalten, wenn man die eben gehört hat. Hier habe ich das von Mitte Juni vorigen Jahres datirte Leiborgan des Hrn. von Schorlemer⸗Alst, den Westfälischen Merkur, der in einem seiner Artikel allerlei ausführt, und dann damit schließt:

Wie wir glauben, sieht Dr. Falk speziell im Katholizismus ein verderbliches, der Welt und der deutschen Nation schädliches Prinzip. Er ist groß in protestantischen Vorurtheilen und uner⸗ schütterlich in seiner Energie, weil diese in einer religiösen Ueber⸗ zeugung wurzelt. Er handelt bona fide, und glaubt, daß er ein gutes, großes und Gott wohlgefälliges Werk thut, wenn er den Kampf gegen den Ultramontanismus zu seiner Lebensaufgabe macht. Unsere Devise kann aber hiernach nur sein: Fort mit diesem Kultur⸗Minister aus einem paritätischen Staate! lieber nehmen wir den jüdischen Dr. Lasker.

Mit besonderer Freude ist dieser Artikel in allen unter der Botmäßigkeit der verehrten Herren stehenden Zeitungen abgedruckt worden, aber man hat auch selbständig Aehnliches gesagt. Das Organ des Herrn Abgeordneten Dr. Franz oder eines, das ihm nahe steht, hat auch um jene Zeit einen längeren Artikel gebracht und darin gesagt, daß die von mir früher angedeutete Vorbedingung für eine etwaige Aenderung des Gesetzes, nämlich die Unterwerfung unter das Gesetz als solches, daß diese für die Herren unacceptabel sei, und ferner ausgeführt, daß eine Aufforderung schlesischer Staatsbürger, welche einen Ausweg suchten, wie eine Lösung sich finden ließe, auch nicht acceptabel sei. Dann heißt es dort weiter:

„Insonderheit aber machen wir hier ausdrücklich darauf auf⸗ merksam, daß der Herr Kultus⸗Minister unter uns so sehr per- sona ingratissima ist, daß wir sein Wohlgefallen zu erlangen, gar kein Verlangen haben. 1 8

Mit Gottes, unserer und der „Glattgescheitelten“ Hülfe werden wir diesen zeitig genug stürzen sehen. Dann brauchen wir seine pathetischen Forderungen nicht zu erfüllen.“

Und als die Schulfrage in Schlesien behandelt wurde, ward Gleiches, wie Sie in demselben Organ lesen können, von Neuem gesagt. Damit mag es gut sein. 1

Nach dieser Abschweifung, meine Herren, kehre ich zurück auf die Vorwürfe wegen Ausführung des Ordensgesetzes. Wenn die Sache so liegt, daß man geflissentlich alle Mittel hervorsucht, um den Zustand, den ich vorhin kennzeichnete, wirklich herbeizuführen, dann, meine Herren, wäre es, glaube ich, eine sträfliche Kurzsichtig⸗ keit eines Ministers, wenn er nicht bei Zeiten solchen Bestrebungen entgegentritt, und darum bin ich eben energisch überall, wo der Ge⸗ sichtspunkt des Gesetzes, der in seinem Text steht, nicht zutrifft, oder wo ihm Genüge geschehen ist, mit einer Auflösung heehenen. und ich darf nicht die Sache bis auf den letzten Termin hinausschieben.

Wenn ich nun die Gesetze ausführe, so nennt das der Hr. Abg. Dauzen⸗ berg ein Eingesponnensein im Formalismus. Was würde er wohl sagen, wenn ich die Sache umkehrte, oder was würde Jeder sagen, wenn ich das Gesetz nicht ausführte, und auf die Frage, warum ichs nicht thäte, sagte: ja, ich wollte blos das Gespinnst eines Formalismus zerreißen. Ich dächte, mit Recht würde das Urtheil darüber ein schwer verwerfendes sein. Daß aber solche Dinge überhaupt be⸗ hauptet werden können, zeigt, wie die Herren verloren haben je länger je mehr das Bewußtsein dafür, Glieder des geordneten preußi⸗ schen Staatswesens zu sein, aus den Gründen, die der Hr. Abg. Petri vorhin, ich meine mit vollem Recht, betont hat.

Meine Herren, der Hr. Abgeordnete Reichensperger nennt diese Ausführung der Gesetze, insbesondere im Hinblick auf eine im ver⸗ gangenen Jahre oder in diesem Frühjahr von mir gethane, von ihm vorgelesene Aeußerung eine Mißregierung. Meine Herren, wenn er bei seinem Appell, die Initiative bei der Sache zu ergreifen, nur noch auch das Eine hinzugefügt hätte, was ich ihm und seinen Freunden wiederholt gesagt habe: nicht die Gesetze sinds, die zu diesen Mißständen und Härten führen, sondern die Auflehnung gegen die Gesetze, ihre Nichtbefolgung, und, wenn Sie das einschalten, dann möchte ich wohl sehen, wie Sie aus meinen vorjährigen Be⸗ merkungen zu so schweren Vorwürfen gerathen können, wie sie vorhin gegen mich erhoben wurden.

Sie haben heute direkt, neulich durch den Herrn Dauzenberg indirekt, die Frage der Aenderung der sogenannten Maigesetze mir vorgelegt. Ich weiß, daß eine große Menge von Petitionen vorhan⸗ den ist, die nicht blos die Aenderung, nein, dem ehemaligen Bischof Martin folgend, Aufhebung der Maigesetze verlangen. Meine Herren! Zur Vereinfachung der Sache dient es dann wohl, wenn

ich hier ei äre: bung der Mai⸗ iic dier einfach erkläͤre: Die Frage der Aufhebung der

In dieser Weise wird die ganze Angelegenheit behandelt, man

gesetze ist für die Staatsregierung eine absolut indis⸗ kutable, und wenn ich ferner hinzusetze: die Staatsregierung ist, wie die Dinge liegen, so lange der von den Herren vertretene Ge-⸗ sichtspunkt gegenüber den Staatsgesetzen von wird, auch nicht in der Lage, der Erwägung, ob etwa in einer oder der anderen Bestimmung der Maigesetze sich eine Modifikation empfehlen könnte, näher zu treten. Sie wird deshalb, wenn die Debatten über diese Petitionen oder über ihnen entsprechende Anträge kommen, sich ebenso zurückhaltend be⸗- wegen oder benehmen können, wie ich das in den ferneren Debatten über den Kultus⸗Etat zu thun mir vorgenommen habe, und nur dann, wenn etwa thatsächliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und sie gegeben werden koͤnnen Seitens der Staatsregicrung oder ihrer Kommissarien, mit solchen Bemerkungen vorzugehen.

Es bleibt mir aus den heute gehörten Ausführungen eigentlich, laube ich, nur noch ein Punkt übrig, auf den ich mit einigen Worten ommen muß. Der Hr. Abg. Reichensperger ist auf eine Verfügung

vom Februar vorigen Jahres wegen des Religionsunterrichts zurück⸗ gegangen. Meine Herren! Besorgen Sie nicht, daß ich die über diese Frage dem Hause noch bevorstehende Debatte heute antizipiren möchte; aber es sind doch einige Wendungen in den Bemerkungen des Hrn. Abg. Reichensperger, die ich nicht so hinnehmen kann. Ich bin eigentlich überrascht, wenn er von dieser Verfügung das bekannte Wort: „difficile est satyram non scibere“ in einer noch etwas gröberen Wendung gebraucht hat. Das ist der Verfügung, so weit ich weiß, noch von keiner Seite begegnet, auch von Seiten derjenigen Herren seiner Partei nicht, die über diese Verfügung in der Kom⸗ mission eingehend sich unterhalten haben. Es konnte auch nicht sein; denn dasjenige, was den Herrn Abgeordneten zu der Bemerkung ver⸗ anlaßte, ein gewisser Gegensatz zwischen mehreren Bestimmungen an-⸗ zunehmen, ist nicht vorhanden, diesen Gegensatz hat der Herr Ab- eordnete, indem er den Passus nicht wörtlich vorgetragen hat, ein⸗ fach hineingelegt.

Dann hat der Herr Abgeordnete gesagt, ich sei rektifizirt und korrigirt worden durch den höchsten Gerichtshof. Es ist wahr! Für das Fürstenthum Hohenzollern⸗Sigmaringen hat das Ober⸗Tribunal bei Auslegung einer zweifelhaften Gesetzbestimmung den Ausspruch gethan: Es haben gesetzlich die Geistlichen dieses ehemaligen Fürsten⸗ thums ein Recht, den Religionsunterricht in der Volksschule zu er⸗ theilen. Dieses Wort wird von mir respektirt werden, aber, wenn der Herr Abgeordnete sich so sehr auf Entscheidungen des Ober⸗ Tribunals beruft, wünsche ich, daß er dieselben eben so übsch respektirt wie ich. Für den ganzen Umfang der Geltung des Allgemeinen Landrechts, das sind nahezu sieben und eine halbe Provinz, hat das Ober⸗Tribunal ausgesprochen, daß meine Verfügung durchaus dem Gesetze entspreche und in meiner Machtvollkommenheit gelegen habe. Der Tausch, wenn wir Beide das Ober⸗Tribunal respektiren, würde gerade nicht zu meinen Ungunsten sein.

Ich komme hier und das ist es, womit ich meine Ausfüh⸗ rungen schließe noch auf einen, mit der Schulfrage in Zusammen⸗ hang stehenden Vorwurf, den neulich der Abg. von Schorlemer so beiläufig mit aufgestellt hat. Das ist der Vorwurf der Entsitt⸗ lichung und Entchristlichung der Volksschule, und er machte mich mit Erhebung dieses Vorwurfs verantwortlich für manche trübe Erschei⸗ nungen in unserem Volksleben. Meine Herren! Das ist ein Vor⸗ men⸗ der so schwer ist, daß, wenn er kommt, er vom Unterrichts⸗ Minister immer und, wie ich meine, nachdrücklich zurückgewiesen werden muß. Was nennen Sie eine Entsittlichung und Entchrist⸗ lichung der Volksschule? Was habe ich denn gethan? Ich habe den Ein⸗ fluß kirchlicher Organe in der Schule auf das rechte Maß zurück⸗ eführt, auf dasjenige Maf, welches vereinbar ist mit Erreichung der

wecke der Schule, die der Staat in der Schule und mit dieser ver⸗ folgen muß. Dazwischen und zwischen der Behauptung der Entchrist⸗ lichung der Volksschule ist ein himmelweiter Unterschied.

Dann, meine Herren, sollte ich doch glauben, daß die verehrten Herren, welche uns so häufig auf das Wort der Schrift verweisen, auch ein anderes, von ihnen bisher nicht erwähntes, ein Bischen im Auge haben sollten. Das ist nämlich das Wort von dem Nichtsehen des Balkens in dem eigenen Auge. Wer ist es denn, der hier in diesem Hause durch seine drhwicreade Anfechtungen, seine fort⸗ währenden Reden da draußen in der Presse, da draußen in den Ver⸗ sammlungen dahin wirkt, daß alle Autorität des Gesetzes und des Staates der doch gewiß auch eine sittliche Ordnung ist ver⸗ nichtet wird? Wer ist es denn, der bei allem prinzipiellen Abscheu egen diejenigen Leute, die die Grundlage unseres ganzen sozialen Lebens in Frage stellen, der bei diesem Abscheu doch, wenn es ihm paßt, mit ihnen Hand in Hand geht? Wer ist es denn, der direkt den Kulturkampf in die Schulen und unter die Kinder trägt? Ich habe in einer früheren Sitzung schon darauf hingedeutet und Ihnen auch ein Beispiel dafür erzählt, einen wirklich vorgekommenen Fall in seiner ganz konkreten Gestalt. Sie lobten damals durch ihren Zuruf das Verhalten des Knaben, der durch sein Verhalten von einer solchen Einwirkung Zeugniß gab. Meine Herren! Es ist nicht lange her, da standen vor einem rheinischen Gericht zwei Knaben von 13 Jahren, die, weil sie ein ihnen in der Schule geschenktes Bild Sr. Majestät des Kaisers in der wider⸗ wärtigsten Weise behandelten, wegen dieser That von dem Straf⸗ richter mit je einer Woche Gefängniß bestraft wurden, und es ist er⸗ wiesen, daß gewisse Kreise, welche die ganze Lehre, die Sie hier predigen, in sich aufgenommen haben, daß diese auf sie einwirken.

Meine Herren! Haben Sie nicht kürzlich in den Zeitungen ge⸗ lesen, daß vor einem anderen Gerichtshof verhandelt und dort auch konstatirt worden ist, Kinder hätten vor dem Untersuchungsrichter erklärt, sie seien von einem bestimmten Geistlichen aufgefordert worden, in dem Religionsunterrichte einem Lehrer und einer Lehrerin keine Antwort zu geben, und daß sie dann diese Aussage vor dem Richter nicht etwa zurücknahmen, sondern mit einer auf das Deut⸗ lichste als eingetrichtert erkennbaren Antwort zu beseitigen bereit waren: ich weiß von nichts? Sind das keine Hineintragungen des Kulturkampfes durch Sie in die Schule? Meine Herren, ich meine, Sie thäten gut, gemäß dem alten Sprüchwort, zuvor vor Ihrer eigenen Thüre zu kehren und dazu ein kräftiges Reis zu nehmen, Sie haben es nöthig. b u

Der Abg. Richter EE bezeichnete als Taktik der Centrumspartei, sich mit einer Partei in der protestantischen Kirche, welche durch die sogenannte Augustkonferenz reprä⸗ sentirt werde, zum Kampfe gegen die Maigesetze zu verbinden; der Kampf Seitens des Centrums werde erst endigen, wenn dasselbe von der kirchlichen Oberleitung den Befehl dazu er⸗ Die Politik der Kurie zeige aber noch keine versöhn⸗ iche Haltung, so lange ein Mann wie der Dr. Künzer in Breslau a divinis suspendirt werden könne.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen, und nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen die Sizung um 3 ½ Uhr vertagt. L1“ 8 8

ihnen festgehalten