1877 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Dec 1877 18:00:01 GMT) scan diff

rheater.

Königliche Schanspieln. Mittwoch: Operv⸗ haus. 252. Vorstellung. Margarethe. Oper in 5 Akten nach Goethe’s Faust von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Mallinger, Hr. Nie⸗

mmann, Hr. Beck.) Anfang halb 7 Uhr.

Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Der Damen⸗

krieg. Lustspiel in 3 Abtheilungen nach Scribe,

bearbeitet von Olfers. Vorher: Unerreichbar.

Früiserer in 1 Akt von Adolph Willbrandt. Anfang r

Donnerstag: Opernhaus. 253. Vorstellung. Neu einstudirt: Luerezia Borgia. Oper in 3 Akten von F. Romani, mit Tanz. Musik von Donizetti. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz.

Besetzung: Alfonso, Herzog von Ferrara, Hr.

Betz. Lucrezia Borgia, seine Gemahlin, Fr. v.

Voggenhuber. Gennaro, Hr. Wachtel. Orsini,

Vitellozo, Petruchio, Gazella, Liveretto, venetia⸗

nische Edelleute, Frl. Brandt, Hr. Joseph, Hr.

Oberhauser, Hr. Michaels, Hr. Sachse. Gu⸗ betta, Vertrauter der Lucrezia, Hr. Barth. Rustig⸗ hello, Diener des Herzogs, Hr. Schleich.

Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 243. Vorstellung. Zweite Vorstellung im II. Abonnement. König Heinrich der Verte. (Erster Theil.) Schauspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare, mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Uebersetzung für die deutsche Büchne bearbeitet von Oechelhäuser. Anfang halb r.

Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 31.

Male: Größtenwahn. Schwank in 4 Akten von J. Rosen. Donnerstag: Der Registrator auf Reisen.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Mittwoch: Zum 12. Male: Rübezahl. Großes phantastisches Volksmärchen in 4 Akten und 18 Bil⸗ dern mit Gesang und Ballets von E. Pasqué und H. Wilken. Musik von A. Mohr. 8

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

Mittwoch: Unser schönes Berlin. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. 8 b

8 11“

Residenz-Theater. Mittwoch: Auftreten der Frau Hedwig Niemann⸗Rabe. Dora.

Krolls Theater. Mittwoch: Weihnachts⸗

Ausstellung. Im Römersaal: Das Reich des Schlaraffen⸗Königs. Im I. Zwischensaale: Weih⸗ nachts⸗Lotterie. Im II. Zwischensaale: Beth⸗ lehem. Im Rittersaale: Der Ring des Nibe⸗ lungen. Neu bearbeitet: Die Tannenfee. Con⸗ cert. Eröffnung 5 Uhr, Anf. des Conc. 5 ½ Uhr, der Vorst. 6 ½ Uhr.

Woltersdorff-Theater. Zweite Berliner

Oper. Direktion Habelmann. Mittwoch: Zampa, oder die Marmorbraut. Oper in 3 Akten von Herold. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Die weiße Dame. Komische Oper von Boieldieu. Kleine Preise: Parquet 1,80 ꝛc.

National-Theater. Mittwoch: Wohltbätig⸗ keits⸗Vorstellung: Die Verschwörung der Frauen.

Donnerstag: Wohlthätigkeits⸗Vorstellung: Ge⸗ brüder Foster.

Stadt-Theater. Mittwoch: Gastspiel des

Herrn Carl Mittell. Zum 18. Male: Bébé.

(Häunschen). Vorher: Zum 4. Male: Ein feiner

Diplomat. (Chevalier v. Chavigny: Hr. C. Mittell.) Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Drittletztes Gastspiel des Hofschauspielers Hrn. Otto Lehfeld. Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Akten von Lessing. (Nathan: Hr. Htic Lehfeld.) Anfang dieser Vorstellung präzise

r.

Donnerstag: Ohne Rang und Namen.

Böttcher's instructive Soirée. Kénigl.

Schauspielhaus. Saaltheater. Täglich, Abends 7— 9 Uhr: 1) Gebirgsnatur und Bergespracht. Alpenwanderung v. Thal z. Firn. Waldregion, Schlucht, Grotten, Wasserfälle, gigant. Felsbildungen, hohe und höchste Region, Gkecscher, Firnen (Alpen glühen). 2) Der Mond und seine Oberfläche, die wild⸗zerklüftete Wüstennatur, seine Ringgebirge, Felsketten u. s. w. in Tableaux von bisher unerreichter Plastik und Treue. 3) Soirée fantastigue. Farbenmagie. Entrée: Fauteuil 20, Parquet 15, 10 und 5 Sgr. Kinder zahlen Wochentags die Hälfte. Tages⸗Verkauf: Schau⸗ spielbaus, Südseite. Avis! In Folge getroffener Disposition wird der Concertsaal für die fran⸗ zösischen Vorstellungen erst Mitte d. M. in Anspruch genommen, und finden daher noch 12 Soiréen statt.

Nächste Woche Schluß. Bilse.

(ircus Renz. Unterbaumsbrücke. Haltestelle

der Ringbahn. Mittwoch, Abends 7 Uhr: Parade⸗ Gala⸗Vorstellung. Zum Besten der im russisch⸗ türkischen Kriege verwundeten Russen. Chi⸗ nesisches Fest. Das Schulpferd Elbedary geritten vom Dir. E. Renz. Außerordentliche Kraft⸗ E von einer Dame. Dieselbe wird, rei in der Luft an einem Trapez hängend, eine 400 Pfund schwere eiserne Kanone mit den Zähnen aufheben und abfeuern. Donnerstag: Vorstellung.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Fier Lina Büttner mit Hrn. Landge⸗ richts⸗Assessor Ernst Heldberg (Halle a. S.

Düsselvorf). Frl. Louise v. Schlen mit Hrn. Baumeister E. Hillebrand (Hannover). Verehelicht: Hr. Nicolaus Graf Baudissin mit Frl. Käthe v. d. Osten (Schivelbein). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. G. Deume⸗ landt gs Hrn. Direktor Dr. Steinmetz (Ratzeburg). Hrn. Kreisrichter Schmidt (Lob⸗ 6ac Hrn. Rektor Martin L. Rudolph (Lübbenau).

Gestorben: en Majorin Minna Lucas, geb.

Ingler, (Rittergut Sallgast). Frau Gerichts⸗ Rath Marie v. Loeben, geb. Hörnig, (Mittweida). Verw. Frau Oberst⸗Lieutenant Marie v. Hertz⸗ berg, geb. Diedenhofen, (Berlin). Hr. Major

reiherr von Richthoffen (Charlottenburg).

rau Oberprediger Pauline Läske, geb. Burscher, (Trebbin). Verw. Frau Kammerherrin von Schack, geb. v. Stralendorff, (Rostock).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 4. Mai 1871 sind: I. nachstehende Kantonisten: 1) Karl Heinrich Paul Winkler, am 21. August 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt da⸗ selbst, 2) Friedrich August Adolph Schröter, am 30. März 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt da⸗ selbst, 3) Karl Ferdinand Alexander von Brause, am 2. Februar 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 4) Ferdinand Wilhelm Adolf Malchareczeck, am 19. Februar 1846 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 5) Markus Pakulli alias Pokalle oder Pochalle, am 28. Juli 1847 zu Konstadt geboren, zuletzt in Schweidnitz, 6) Johann Kar Paul Lichten⸗ berger, am 1. Dezember 1846 zu Schweidnitz gebo⸗ ren, zuletzt daselbst, 7) Julius Hermann Rudolph Hacke, am 30. Mai 1847 zu Ober⸗Arnsdorf geboren, zuletzt daselbst, 8) Johann Karl Anders, am 7. Juni 1847 zu Ober⸗Arnsdorf geboren, zuletzt daselbst, 9) Karl August Eckner, am 9. März 1847 zu Wilkau eboren, zuletzt daselbst, 10) Friedrich Wilhelm Anton Nowag, am 6. September 1848 zu Schweidnitz geboren, zuletzt defen 11) Karl Gottlob Wilhelm Hübner, am 16. August 1848 zu Stephanshain ge⸗ boren, zuletzt daselbst, 12) Karl August Hein allas Hain, am 10. Januar 1848 zu Kreisau geboren, zu⸗ letzt daselbst, 13) Isaak Julius Jakob, am 1. Mai 1848 zu Schildberg geboren, zuletzt in Schweidnitz, 14) Johann Ferdinand August Müller, am 17. Juli 1848 zu Klein⸗Silsterwitz geboren, zuletzt daselbst, 15) Julius Hermann Hacke, am 22. Mai 1849 zu Ober⸗Arnsdorf geboren, zu⸗ letzt daselbst, 16) Johann August Sommer, am 13. Mai 1849 zu Stephanshain geboren, zuletzt daselbst, 17) Karl Eduard Ansorge, am 25. Mai 1849 zu Burkersdorf geboren, zuletzt da⸗ selbst, 18) Karl Reinhold Welz, am 23. September 1849 zu Ober⸗Weistritz geboren, zuletzt daselbst, 19) Hugo Ferdinand Ewald Streit, am 12. Juni 1850 zu Ober Weistritz geboren, zuletzt daselbst, 20) Wilhelm Rob⸗rt Menzel, am 14. September 1850 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 21) Gustav Adolph Wiedermann, am 18. April 1849 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 22) Heinrich August Göllner, am 22. September 18419 zu Tschechen geboren, zuletzt daselbst, 23) Paul Ludwig Richard Pathe, am 10. Juni 1850 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 24) Theodor Waldemar Fürst, am 18. Mai 1850 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 25) Johann Karl Adolph Kürschner, am 10. September 1850 zu Schweidnitz geboren, zuletzt daselbst, 26) Julius Herrmann, am 29. Juni 1850 zu Säbischdorf ge⸗ boren, zuletzt daselbst; II. nachstehende Landwehr⸗ männer: 1) der Unteroffizier, Restaurateur Rein⸗ hold Scholz, geboren den 29. April 1842, zuletzt in Marxdorf, 2) der Trainfahrer, Stellmacher Karl Pusch, den 7. Oktober 1829, zuletzt in Stroebel, 3) der Oekonomie⸗Handwerker, att⸗ ler Robert Otto, geboren den 26. Juli 1843, zuletzt in Gräditz, 4) der Gefreite, Knecht Ernst Müller, geboren den 17. Juni 1832. zuletzt in Stephanshain, 5) der Grenadier Arbeiter Gustav Fellmann, geboren den 20. Juni 1844, zuletzt in

chweidnitz, 6) der Wehrmann Kürschner Adolf Fischer, geboren den 26. Juni 1838, zuletzt in Schweidnitz, 7) der Wehrmann Schneider Josef Rauprich, geboren den 26. Januar 1831, zuletzt in Groß⸗Mohnau, 8) der Wehrmann Karl Sander, geboren den 5. April 1835, Raletzt in Mörschelwitz, 9) der Gefreite Kellner Robert Hütter, geboren den 13. Juni 1845, zuletzt in Freiburg, 10) der Wehrreiter Bäcker Karl Schreiber, geboren den 28. März 1837, zuletzt in Zobten, 11) der Gefreite,

1835, zuletzt in Nieder⸗Arnsdorf, sowie III. durch rechtskräftig gewordenes Erkenntniß vom 28. De⸗ zember 1871 nachstehende Kantonisten; 1) der Bar⸗ bier Johann Ernst Eduard Menzel, zu Schweidnitz den 15. Dezember 1847 geboren, Sohn des Fleischer⸗ meisters Johann Ernst Menzel, 2) der Tischler⸗ gesell Karl Gottlieb Ulber, zu Seifersdorf am 26. Dezember 1847 geboren, . in Burkersdorf, Sohn des Stellenbesitzers Karl Ulber, und 3) der Pferdeknecht Karl Heinrich Pohl, zu Zedlitz am 20. September 1851 geboren, Sohn der unverehe⸗ lichten Anna Rosina Pohl, und IV. durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 13. Februar 1873 nachstehende Kontonisten: 1) der am 25. Sep⸗ tember 1847 in Reußendorf, Kreis Waldenburg, geborne Johann Reinhold Seidel, ein Sohn des in Würben, hiesigen Kreises, verstorbenen Müllermeisters Karl Seidel, zuletzt in Würben, 2) der am 28. Dezem⸗ ber 1847 in Leutmannsdorf, Kreis Schweidnitz, ge⸗ borene Moritz Adolf Eifler, ein Sohn des daselbst verstorbenen Stellenbesitzers August Eifler, zuletzt in Leutmannsdorf, 3) der am 24. Januar 1848 in Klein⸗Wierau, Kreis Schweidnitz, geborene Johann Robert Kürzel, ein Sohn des daselbst noch lebenden Bauergutsbesitzers Karl Kürzel, zuletzt in Klein⸗ Wierau, 4) der am 25. April 1852 in Rawitsch, Kreis Kröben, geborene Prase. David Weber, ein Sohn des zu Zobten noch lebenden Handelsmannes Wolf Weber, zuletzt in Zobten, und zwar die Kon⸗ demnaten zu I., III. und IV. wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Verlassen der Königlichen Lande, ein Jeder zu 150 Mark Geld⸗ strafe oder im Unvermögensfalle zu einmonatlichem Gefängniß, und die Kondemnaten zu II. wegen un⸗ erlaubten Auswanderns als beurlaubte Landwehr⸗ männer zu 15 Mark Geldbuße oder im Unver⸗ mögensfalle zu fünf Tagen Haft verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt der Kondemnaten ist

uns unbekannt und ersuchen wir deshalb alle Ge⸗ richtsbehörden von denselben im Betretungsfalle die

Fahrmann Wilhelm Roth, geboren den 29. Mai

Geldstrafe einzuziehen event. die substituirte Ge⸗ fängnißstrafe an denselben zu vollstrecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu geben. Schweidnitz, den 21. November 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

3

Steckbrief. In der Untersuchungssache wider nachstehend aufgeführte Kantonisten: 1) Knecht Johann Karl Wilhelm Springer, geboren am 10. Juni 1852 zu F Kreis Schweidnitz, 2) Johann Karl August Weigel, geboren am 12. Fe⸗ bruar 1853 zu Schweidnitz, 3) Gustav Franz Wil⸗ helm Gregor, geboren am 10. November 1853 zu Schweidnitz, 4) August Rothhaar, geboren am 25. Mai 1853 zu Schweidnitz, 5) Adolf August Otto, geboren am 1. Februar 1853 zu Schweidnitz, 6) Johann Karl Paul Nitsche, geboren am 27. Sep⸗ tember 1853 zu Schweidnitz, 7) Karl Friedrich Wilhelm Kern, geboren am 29. April 1853 zu Schweidnitz, 8) Hermann Eduard Kohlmann, ge⸗ boren am 2. Januar 1853 zu Schweidnitz, 9) Karl Friedrich August Geisler, geboren am 11. Januar 1853, zu Schweidnitz, 10) Karl August Robert Ende, geboren am 4 Januar 1853 zu Schweidnitz, 11) Karl Friedrich Julius Schröter, gebo en am 16. Februar 1853 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, 12) Johann Josef Florian Stiller, geboren am 24. Juni 1853 zu Krotzel, Kreis Schweidnitz, 13) Johann Karl Heinrich Pohl (auch Paul), geboren am 1. Oktober 1853 zu Groß⸗Mohnau, Kreis Schweidnitz, 14) Johann Robert Schütz, geboren am 16. Oktober 1853 zu Stephanshain, Kreis Schweidnitz, 15) Franz Josef August Puder, geboren am 12. Juli 1853 zu Zedlitz, Kreis Schweidnitz, 16) Karl August Friedrich Heilmann, geboren am 14. Januar 1853 zu Schweidnitz, 17) Karl Arthur Adalbert Georg Ernst, geboren am 17. Dezember 1854 zu Schweidnitz, 18) Julius Adolf Präkelt, geboren am 22. April 1854 zu Schweidnitz, 19) Ernst Wilhelm Steinberg, geboren am 31. August 1854 zu Schweidnitz, 20) Paul Schmidt, geboren am 11. März 1854 zu Schweidnitz, 21) Wilhelm Oskar Hoppe, geboren am 4. August 1854 zu Schweidnitz, 22) August Heinrich Hermann Klose, geboren am 15. Januar 1854 zu Saarau, Kreis Schweidnitz, 23) Gustav Heinrich Ansorge, geboren am 2. Oktober 1854 zu Ober⸗Leutmanns⸗ dorf, Kreis Schweidnitz, 24) Karl Gottlieb Ehrich, geboren am 10. September 1854 zu Ober⸗Leut⸗ mannsdorf, Kreis Schweidnitz, 25) Johann Karl August Schönberner, geboren am 6. Mai 1854 zu E Kreis Schweidnitz, 26) August Ro⸗ ert Goy, geboren am 10. März 1854 zu Christel⸗ witz, Kreis Schweidnitz, 27) Josef Vogelsteller, ge⸗ boren am 20. August 1854 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, 28) Johann Karl Hartmann, geboren am 20. September 1854 zu Pilzen, Kreis Schweid⸗ nitz, 29) Wilhelm August Warnowsky, geboren am 5. Januar 1854 zu Michelsdorf, Kreis Schweidnitz, 30) Traugott Johann Karl Kittlaus, eboren am 17. Mai 1854 zu Groß⸗Mohnau, Kreis chweidnitz, 31) Adolf Ernst Karl Lachel, geboren am 6. März 1854 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, 32) August Wilhelm Karl Thiem, geboren am 7. Juli 1854 zu Schweidnitz, 33) Johann Josef Schröer, geboren am 21. März 1855 zu Tampadel, Kreis Schweid⸗ nitz, 34) Karl Gottlieb Stephan, geboren am 13. Mai 1855 zu Rogau, Kreis Schweidnitz, 35) Johann Karl Sendler, geboren am 24. Juni 1855 zu Alt⸗Jauernick, Kreis Schweidnitz, sind die Angeklagten durch Erkenntniß des hiesigen Gerichts vom 17. Februar 1876 wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Auswandern ein Jeder zu einer Geldstrafe von Einhundert Fünfzig Mark, eventuell einer Gefängnißstrafe von je einem Tage für je fünf Mark rechtskräftig ver⸗ urtheilt worden. Der Aufenthalt der Kondemnaten ist uns unbekannt, wir ersuchen alle Gerichtsbehör⸗ den, von denselben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, eventuell die substituirte Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns mit Nachricht zu versehen.

Schweidnitz, den 21. November 1877.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Schweidnitz vom 17. Mai 1877 sind nachstehend genannte Militärpflichtige: 1) Bruno Alfred Roithner, geboren den 2. Juni 1852 in Schweidnitz, 2) Gustav Adolph Wilhelm Bader, geboren den 12. Oktober 1852 in Schweidnitz, 3) Emil Spittler, geboren den 9. Juni 1853 in Leutmanns⸗ dorf, 4) Max Richard Wilhelm Langen, geboren den 28. Juni 1854 in Schweidnitz, 5) Robert Paul Herzog, geboren den 9. März 1856 in Klein⸗ Märzdorf, 6) Karl Hugo Mosig, geboren den 2. September 1856 in Leutmannsdorf, 7) Karl Hermann Fuchs, geboren den 17. November 1856 in Kratzkau, 8) Karl Rudolph Joseph Hertha, ge⸗ boren den 5. Oktober 1853 in Freiburg, wegen Umgehung der Militärdienstpflicht durch unerlaubtes Auswandern zu 150 Geldstrafe, im Unver⸗ mögensfalle für je 5 zu Einem Tage Gefängniß verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalts⸗ ort der Kondemnaten ist uns unbekannt; wir er⸗ suchen daher alle Gerichtsbehörden, von denselben im Betretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen, event.

8 v 1“

die substituirte Fefigrisgecfe an ihnen zu voll⸗ strecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu geben. Schweidnitz, ven 21. November 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Der hinter dem Bäckergesellen Carl Blach aus Breslau unterm 2. Oktober 1876 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Schweidnitz, den 21. November 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. 2 . 8

Der hinter dem Schlossergesellen Paul. Gron David Gröger aus Schönau unterm 22. Februgr 1876 erlassene Steckbrief (Oeffentlicher Anzeiger Nr. 61) wird hierdurch erneuert. Schweidnit, den 21. Nopember 1877. Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

Steckbrief. Durch das rechtskräftig gewordene Erkenntniß vom 29. Januar 1874 sind nachstehende Kantonisten: 1) der Weißgerbergesell Irhann Karl Ferdinand Schramm, geboren den 12. Dezember 1852 zu Zobten, Kreis Schweidnitz, Sohn des Hausbesitzers Anton Schramm; 2) Karl Heinrich Heilmann, geboren den 31. Januar 1853 zu Ober⸗ Weistritz, Kreis Schweidnitz, Sohn des Bauer⸗ gutsbesitzers August Heilmann; wegen Umgehung des Militärdienstes durch unerlaubtes Auswandern zu je 150 Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu einer einmonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Der gegenwärtige Aufenthalt der Kon⸗ demnaten ist uns unbekannt und ersuchen wir des⸗ halb alle Gerichtsbehörden, von denselben im Be⸗ tretungsfalle die Geldstrafe einzuziehen eventuell die substituirte Gefängnißstrafe an denselben zu voll⸗ strecken und uns seiner Zeit hiervon Nachricht zu eben. Schweidnitz, den 21. November 1877.

önigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [10208 1.1“ Main⸗Weser⸗Bahn und Hessische Nordbahn. Abgängige Lokomotiv⸗Wagen und Tender⸗Satz⸗ achsen, Radkörper, Achsenschafte, Radreifen, sowie die in den Magazinen zu Cassel, Gießen und Frank⸗ furt a. M. vorhandenen Materialabfälle von Schmiedeeisen, Gußeisen, Stahl, Kupfer, Messing, Rothguß, Weißmetall, Weichblei ꝛc. sollen im Wege öffentlicher Submission verkauft werden. Die Submissionsbedingungen und Verzeichnisse sind zum Preise von 1 vom Unterzeichneten zu beziehen, auch liegen dieselben in dessen Geschäfts⸗ lokal und in denen der Vorstände der Werkstätten zu Gießen und Frankfurt a. M. zur Einsicht aus. Offerten mit der Aufschrift:

„Submission auf Ankauf alter Materialien“ sind an den Unterzeichneten portofrei bis zu dem am Donnerstag, den 13. Dezember ecr., Vor⸗ mittags 10 Uhr, in dem Geschäftslokal desselben anstehenden Termine, in welchem dieselben in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden, einzureichen.

Cassel, am 26. November 1877. Der Königliche Ober⸗Maschinen meister. Büte. Ct. 6/12.)

8 [10207] Bekanntmachung. „„ Neubau der Moselbahn.

Die Lieferung und nafst, nang, der eisernen Brückenkonstruktionen für die oselbrücke bei Bullay und zwar: 8

rot. 1 344 000 Klg. Schmiedeeisen, 55 000 Gußeisen, 400 Gußstahl, soll im Wege der öffentlichen werden. 8 Offerten hierauf sind, mit entsprechender Auf⸗ schrift versehen, bis zum Submissionstermine: Sonnabend, den 22. Dezember cr., Vormittags 11 Uhr, 1““ versiegelt und portofrei an die unterzeichnete König⸗ liche Eisenbahn⸗Direktion einzureichen, in deren Ver⸗ waltungsgebäude hierselbst die Eröffnung der Offerten erfolgen soll.

Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen können im bezeichneten eingesehen, auch von dem Vorsteher unseres Neubau⸗ Centralbüreaus gegen Kopialien bezogen werden.

Saarbrücken, den 27. November 1877.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[10191]

ei, . 8 Submission vergeben

Die Herren BVürgermeister von Orten, an denen ein junger geschickter Uhr⸗ macher ein günstiges Fortkommen zu gewärtigen hat, werden gebeten, bezügliche Aufforderungen sub

F. 2900 im Central⸗Annoncen⸗Bureau, Ber⸗ lin W., Mohrenstr. 45, niederzulegen.

(C. 36/XII.)

[10210]

die Jahre 1878 bis 1 87 enthalten, gegen Einrei Actien vom 10. dieses Monats ah zur A

versehen, auch bei

der Berliner

den Herren Ruffer &

der Leipziger Bank

den Herren eingeliefert werden. erfolgt innerhalb acht

Gotha, den

in Leipzig, Hammer & e

1. December 1877.

Deutsche Grunderedit⸗Bank Gotha

Wir bringen hierdurch zur Kenntniß, daß die nenen, zu unseren mit 40 Prozent eingezahlten

Interims⸗Actien Nr. 12,501 25,000 gehörigen Dividendenbogen, welche 10 Dividendenscheine für chung und Abstempelung der betreffenden Interims⸗ usgabe gelangen.

Die Abstempelung der Interims⸗Actien und

ausschließlich bei unserer Bank⸗Haupt⸗Kasse hierselbst. pro 1877 können indeß zum Zweck der kostenfreien Einsendung an uns, mit

Handels⸗Gesellschaft

dem Schlesischen Bankverein in Breslau, Comp. daselbst,

die Ausgabe der neuen Dividend enbogen erfol⸗ Die Interims⸗Actien ohne Dividendenschen doppeltem Nummerverzeichniß

in Berlin,

Schmidt daselbst Die Rückgabe der abgestempelten In Tagen durch die Einlieferungsstellen.

ien nebst neuen Dividendenbogen 221/12.)

Deutsche Grunderedit⸗Bank. 1 vpon Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes

Gebäude (Zimmer Nr. 54)

Das Abonnement beträ für das Vierteljahr.

LeSesertisunpreis für den Raum einer Druckzeile 30 BS

Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Host-Anstalten auch die Expe⸗

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: „dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath und Pro⸗ vinzial⸗Steuer⸗Direktor von Jordan zu Magdeburg die Er⸗ laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Großkreuzes des Crns anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen.

Deutsches Reich. Das Kaiserliche Konsulat zu Aquin (Haiti) ist ein⸗ gezogen.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kommerzien⸗Rath Henry August . Beyme in Memel zum kaufcnnisch technischen Mitgliede der Abtheilung des dortigen Kreisgerichts für See⸗ und Handelssachen zu ernennen; und dem ordentlichen Professor, Hofrath Dr. ann Sauppe in Göttingen den Charakter als Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath; sowie dem Advokaten, Justiz⸗Rath Dr. Jucho in Frank⸗ fum a. M. den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu ver⸗ eihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädiast geruhl: folgenden Beamten den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen: dem Rechnungs⸗Revisor Fläschen⸗ dräger in Celle, den Departements⸗Kassen⸗ und 18 eossoren Wollburg in Posen und Rahn in Königs⸗

berg i. Pr., dem Kammergerichts⸗Sekretär und Kalkulator Shheraer üher lin, dem Ap

EEE Geuk in⸗

Martenwerder, dem Stadtgerichts⸗Kalkulator Knackfuß in Berlin, den Gerichtskassen⸗Rendanten Haacke in Soldin, SH ch in Cottbus, Am Ende zu Greifenberg i. Pomm.,

angerin in Naugard, Kliche in Birnbaum, Sprin⸗ ger in Posen, Herrmann in Schönlanke, Miethe in Neumarkt, Roether in Groß⸗Strehlitz, Koehler in Rybnik, Knöspel in Nordhausen, Cappell in Hamm und Buddeberg in Neuwied, den Gerichtskassen⸗ und Deposital⸗ Rendanten Proetzel in Neustadt W.⸗Pr., Gottwald in Habelschwerdt, Hübner in Strehlen, Budde in Coesfeld und Knapp in Herford.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. rnennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Im aktiven Heere. Berlin, 27. November. Frhr. v. Zedt⸗ witz, Pr. Lt., aggr. dem Generalstabe der Armee, zum Hauptm., Graf v. Haugwitz, Pr. Lt., aggr. dem Kür. Regt. Nr. 6 und kommdrt. zur Dienstleist. als Lehrer bei dem Millit. Reitinstitut, zum Rittm., vorläufig ohne Patent, v. Einem, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 14 und kommdrt. als Adjut. bei der 8. Kav. Brig., zum überzähl. Pr. Lt. befördert. Eckmeyer, Sec. Lt. vom Dra Regt. Nr. 19, in das Ulan. Regt. Nr. 14, v. Mechow II., Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 9, unter Beförder. zum Pr. Lt. und Stellung à la suite des Regts., als Turn⸗ und Fechtlehrer zum Milit. Reit⸗ institut, v. Schwerin, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. z. F., in das Kür. Regt. Nr. 6, versetzt. Oelrichs, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 12, früher in diesem Regt., kommdrt. zur Dienst⸗ leistung bei dem Füf. Regt. Nr. 86, im aktiven Heere und zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 28. November 1872 im letztgen. Regt. wieder angestellt. v. Winckler, Hauptm. und Battr. Chef vom 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 5, vom und Herrndorf, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 5, in das 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regt., versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 27. November. Stark, Zeuglt. vom Stabe der 3. Fuß⸗Art. Brig., zum Art. Depot in Magdeburg, Saltzgeber, Zeuglt. vom Art. Depot in Saarlouis, zum Art. Depot in Mainz, Schulz, Zeuglt. vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Küstrin, versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 27. November. Frhr. v. Lützow, Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt., der Abschied 81

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfägung des Kriegs⸗Ministeriums. 26. November. Schlosser, Zahlmstr. vom 1., zum Füs. Bat., und Meier, Zahlmstr. vom Füs. Bat., zum 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 117, versetzt.

Nichtamtliches. Deutsches Neichh. B

Preußen. Berlin, 5. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Meldung des von Urlaub Ferückg gehrten General⸗Obersten

rinzen August von Württemberg, Königliche oheit, entgegen und hörten den Vortrag des Chefs des Civil⸗Kabinets, Wirk⸗ lichen Geheimen Raths von Wilmowski. Später nahmen Se. Majestät aus den Händen des Oberst⸗Lieutenants z. D. rafen Finck von Finckenstein die Orden des verstorbenen

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Ihre Majestät die Kaissrin⸗Königin besuchte estern den Wohlthätigkeitsverkauf zum Besten der verschämten rmen und heute den zum Besten des Elisabeth⸗Kranken⸗

hauses. Gestern Abend war Ihre Majestät im Konzert für das Augusta⸗Hospital, in der Sing⸗Akademie, anwesend.

Die vereinigten Ausschüsse 8 Bundesraths für

Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, der Aus⸗ schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie der Ausschuß für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Nachdem der bisherige russische Konsul in Tunis seine Funktionen eingestellt hat, ist auf Ersuchen der Kai erlich russischen Regierung der General⸗Konsul des Deutschen Reichs in Tunis mit der Vertretung der russischen Interessen in der Regentschaft betraut worden.

Die Rede, mit welcher in der gestrigen (27.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten der Staats⸗ Minister Dr. i die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Zuständigkeit der Ver⸗ waltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte in städtischen Gemeindeangelegenheiten im Gel⸗ tungsbereiche der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875, einleitete, hat folgenden Wortlaut:

Meine Herren! Der vorliegende Entwurf ist nicht angekündigt worden als eine legislatorische aßregel von selbständiger Bedeu⸗ tung, sondern lediglich als eine Ergänzung des Zuständigkeitsgesetzes. Als in einem früheren Stadium das igteitsgeset zwischen der Staatsregierung und diesem Hohen Hause vereinbart wurde, sah man von der Regelung gewisser Verhältnisse, die für die Stadtgemeinden von Bedeutung waren und an und für sich in den Rahmen des Zu⸗ ständigteits gesetzes gehört hätten, blücchze tig die Reform der Städteerdnung vorlag sund man man Br Kennexitat des städtischen

Gemeinderechts willen es vorzog, die betreffenden Punkte nicht in dem Zuständigkeitsgesetz zu erörtern, sondern in der Städteordnung. Man ging dabei von dem Ge ichtspunkte aus, daß es sich, was diese Punkte betreffe, nicht um Neues, nicht um Solches handle, was außerhalb der Grundsätze des Zuständigkeitsgesetzes sich bewege, son⸗ dern daß es sich nur um eine Erstreckung, der wie gesagt, festgestellten Grundsätze der Zuständigkeit auf ein vorbehaltenes Gebiet innerhalb der städtischen Gemeindeverwaltung .

Wenn nun, meine Herren, aus Gründen, auf die ich später noch zurückkomme, die Staatsregierung davon abgesehen hat, in dieser Session den Entwurf einer Städteordnung vorzulegen, so mußte sich für verpflichtet erachten, demjenigen Vorbehalt, der damals bei des Zuständigkeitsgesetzes gemacht war, entsprechend, ein An⸗ erbieten Ihnen vorzulegen, die festgestellten Grundsätze auf diejenigen Punkte zur Anwendung zu bringen, die an und für sich in das Zu⸗ ständigkeitsgesetz gehören. Diese Bedeutung lediglich hat die Novelle, die hier vorliegt; sie bewegt sich streng in diesen Schranken, weil man mit dem Heraustreten aus denselben ja den prinzipiellen Boden verlassen hätte, auf welchem allein die Einschränkung auf die Novelle

erechtfertigt ist. Wollte man diese Schranke verla sen, so wäre mit Recht von Ihnen entgegnet worden: warum die Einschränkung über⸗ Fist und warum hat man nicht das ganze Städterecht zur erneuten

iskussion und Vereinbarung gestellt? Innerhalb dieser Schranken bietet die Novelle nicht in einem einziger Punkte eine Verstärkung der bureau⸗ kratischen Machtvollkommenheiten der Staatsregierung und ihrer Organe; sie bietet überall Abtretung früherer bureaukratischer Be⸗ fugnisse an Selbstverwaltungsbehörden, sei es an die Behörden der Verwaltungsjustiz, sei es an diejenigen Behörden, welche zusammen⸗ gesetzt sind aus Staatsbeamten und aus Laien.

Die Staatsregierung konnte sich nicht verhehlen, daß diese No⸗ velle unter der denkbar ungünstigsten Situation eingebracht wird, ungünstig, weil sie eine Restriktion bietet, das was unter frühe⸗ ren Umständen vielleicht ganz erwünscht gewesen wäre, diejenigen Ab⸗ tretungen von Befugnissen an die Verwaltungsjustiz, an die Laien⸗ Behörden, die an und für sich für Sie Werth gehabt haben, ver⸗ lieren natürlich in dem Augenblicke an Werth, wo sie eine Ein⸗ schränkung vorstellen, wo * an Stelle eines Gesetzes treten, welches in weit ausgedehnterem Maße den Wünschen Rechnung trug, welche von Seiten des Hauses in dieser Beziehung geäußert wur⸗ den. Ungünstig ist die Situation auch ferner deshalb, weil Sie

ch scheuen, in einem solchen Gesetze ein Präjudiz zu errichten und auf weitergehende Forderungen zu verzichten. Dasselbe gilt aber auch für die Staatsregierung, und die Staatsregierung lehnt ein Präjudiz auch für sich ab. Auch die Staatsregierung hat in den Motiven auseinandergesetzt, daß sie mit der Erstreckung gewisser Kompetenzen auf gewisse eehörden durchaus nicht ein⸗ zuräumen meint, daß in allen Punkten die frühere Organi⸗ sation eine vollkommene gewesen sei. Ungünstig ist aber auch endlich die Situation, weil es auf der Hand liegt, daß es sich mehr oder weniger um interimistische Festsetzungen handelt, daß das nicht das letzte Wort in diesen Angelegenheiten sein könne nach den verschiedensten Seiten, mit welchem dieses Gesetz zusammenhängt, daß, wenn wir überhaupt herantreten an die Frage der Behörde n⸗ Organisation, ich komme auf diesen Punkt später ausführlich zurück wir natürlich dann möglicherweise in die Lage kommen könnten, Festsetzungen, die wir heute machen, zu ändern. enn dem ungeachtet trotz aller Ungunst ihrer Position und trotz solcher Schwierigkeiten die Staatsregierung ich nicht gescheut hat, die Novelle vorzulegen, so war für sie lediglich bestimmend der Grund, daß sie nach den früheren Vorgängen sich dazu für ver⸗ pflichtet hielt, daß sie hierzu für verpflichtet hielt, nachdem die ränsseban en der Vor ae einer Städteordnung enr. waren, und diese Bedeutung hatte die Eingangs der Session abgegebene Er⸗ Aaenma daß man eine solche Novelle vorzulegen für nothwendig erachte.

gestellt ist heute an dieser Stelle und mich hierüber zu äußern.

Was die Details der Vorlage betrifft, so möchte ich zunächst nur auf einen Punkt eingehen. Es abweichend von früheren Anträgen

eneral⸗Lieutenants a. D. Grafen Finck von Finckenstein

auf Trebichow entgegen. 11“

und Vereinbarungen, also abweichend von früheren konventionellen

in sämmtlichen 2, der Bezirksrath als ustanz eingesetzt, während früher beabsichtigt war, die größeren Städte unter den Provinzialrath zu stellen. Das, meine Herren, ist nicht geschehen in einer Unterschätzung der Bedeutung der größeren Städte, denn diese Bedeutung ist von andererStelle ausdrü lich anerkannt, es ist an anderer Stelle ausdrücklich einem darauf basirten Wunsch der größeren Stadtgemeinden Rechnung getragen, sondern es be⸗ ruht dies, wie die Motive das Nähere darthun, auf der Erwägung, daß, nachdem das Zuständigkeitsgesetz die Beschwerden über Polizei⸗ verfügungen, über und eine andere Reihe sehr wichtiger Befugnisse dem Bezirksrath überträgt, nachdem auch disziplina⸗ rische Befugnisse schwer wiegender Art an den Bezirksrath über⸗ Pehs sollen, es nicht richtig sei, eine neue Zerreißung der dKompetenz vorzunehmen Das ausschließlich war der Grund, wes⸗ halb man hier den Bezirksrath substituiren will. Selbstverständlich ist das aber keine politische, keine präjudizielle Frage, und kann es für die Staatsregierung nicht sein, es ist eine Frage der Opportunität, eine offene Frage, über die man sich verständigt, so od r so, wo man das Uebergewicht der Zweckmäßigkei gründe zu finden sucht. Die Staats⸗ regierung meinte übrigens, daß für die Schätzung der größeren Städte es von viel größerer Bedeutung sei, daß in letzter Lntscheie dender Instanz sie diejenige Stelle erhalten, die sie wünschen, als daß die erste Instanz, wo es sich um die thatsächliche Feststellung handelt, ihr Werthmesser sei.

So viel, was die Details betrifft, wenigstens in diesem Augen⸗ blick. Wohl aber, abgesehen von den Details, meine Herren, sehe ich vollkommen ein, daß, ehe man an die Berathung und Entschei⸗ dung über ein Gesetz, wie das gegenwärtige, Pht. man auf die Frage zurückkommt, des gesammten Fortganges der erwaltungsreform, daß man sich klar zu legen bemüht: wie verhält sich dieses Fefes zu derjenigen Verwaltungsorganisation, von welcher anerkannt ist, daß ihr weiterer Fortgang bevorsteht? In der Hinsicht stehe ich nicht an, heute, nachdem ich es kann, nachdem nicht mehr blos individuelle Anschauungen vorliegen, sondern nachdem ich befugt bin, Anschauungen zu äußern, welche auf objektiver, auf vereinbarter Grundlage be⸗ ruhen, auf einer Grundlage, welche von maßgebenden Faktoren fest⸗ dieser Frage näher zu treten

Es ist von der Staatsregierung wiederholt ein Plan für den Fortgang der Verwaltungsreform gefordert worden. Ich nehme an, daß man unter einem solchen „Plan“ nicht das materielle Inhalts⸗ verzeichniß der vorliegenden Gesetze mein n kann, denn wollte man ein solches geben, wollte man es geben in allgemeinen und deshalb verschwommenen Umrissen, so würde nichts gewonnen sein, es würden sich daran alle Nachtheile doktrinärer Programme knüpfen, ohne irgend einen Vortheil gewonnener Klarheit. Wollte man aber ein materielles Inhaltsverzeichniß, daß es in völlig in einandergreifenden Zügen den materiellen Aufriß des Inhalts abgebe, nun, meine Herren, das wäre die gethane Arbeit. Wären wir so weit, dann würden wir auch im Stande sein, in kurzer Frist die Gesetze selbst vorzulegen. Denn hat man erst einmal denjenigen Fonds von Gedanken und Regeln sic geschaffen, auf welchen eine Gesetzgebung zu ruhen hat, dann indet sich auch sehr leicht die kleine Münze, mit der man diesen Fonds in Paragraphen umsetzt. Eine solche Arbeit in diesem Augenblickzuleisten, ist völlig unmöglich und ich bin auch überzeugt, daß Sie dieselbe nicht von der Staatsregierung gefordert oder erwartet haben. Ich nehme an, daß Sie unter dem „Plan“, den Sie zu haben wünschen, den Arbeitsplan meinen, daß Sie von der Staatsregierung verlangen, mitzutheilen, wie sie überhaupt eine weitere methodische Fortfühcung der Organi⸗ sationsarbeit ins Auge fasse, und daß Sie verlangen, so weit wie möglich Schlaglichter zu erhalten, um im Stande zu sein, sich von der Stellung, dem Ziel, dem Ernst der Regierung zur Sache au ein Bild zu verschaffen.

Dem entgegenkommend, meine Herren, erkläre ich, daß die Staatsregierung entschlossen ist, ohne Verzüg an die Ausarbeitun von Gesetzentwürfen zu gehen, welche dazu bestimmt sind, für den ganzen Rest der Monarchie, eirschlieflich der Provinz Posen, die⸗ jenigen Aufgaben gesetzgeberisch zu lösen, welche die Kreisordnung vom Dezember 1872 für die fünf Provinzen gelöst hat, und hierbei gleichzeitig für das Ganze auch die Regelung der provinziellen Ver hältnisse, die sich unmittelbar anschließen, zu verbinden. 1

Es werden diese Gesetzentwürfe getragen sein von demselben Geist, demselben Gedanken und werden sich bewegen in derselben Richtung, in welcher die Kreisordnung seiner Zeit vereinbart worden ist. Wenn ich das ausspreche, daß diese Regelung eine gleichzeitige sein soll, wenn ich es betone, daß sie eine innerlich und harmonisch fase enhangegb⸗ sein muß, weil sie nicht ein Konglomerat von ufällig zusammengewürfelten Gebieten, sondern einen Staat um⸗ fassen soll, wenn ich das betone und als selbstverständlich voraussetze, es wäre eine andere Regelung als eine harmonische in dieser Beziehung 8 eine irrationelle, die an die Grundlagen des preußischen Staatswesens 8 schädigend rüttelte, so liegt andererseits auf der Hand, daß diese Regelung nicht in einem Gesetz 71. kann, sondern je nach der Gruppirung je nach den Verhältnissen, auf welche ich in einer früheren Sitzung schon hinzudeuten mir gestattete, Verschiedenheiten aufweisen und sich an die konkreten Verhältnisse anlehnen wird.

Es ist das gerade der Punkt, wo die Regierung auf die An- hörung notabler Männer aus den einzelnen Landestheilen, die von 8 den Verhältnissen und Bedürfnissen ihres Landestheils unterrichtet sind und nach deren Urtheil sie hören wird, großes Gewicht legen wird.

Es liegt ferner in der Natur der Sache, daß Gesetze, wie die von mir avisirten, nicht ohne Eingriff in die kommunalen Verhälb⸗ nisse bleiben werden. Wenn wir dasjenige bauliche Geschoß erstrecker wollen, was wir mit der Kreisordnung errichtet haben, so müssen wir den Verband suchen des neuen Baues mit dem unterliegenden Geschoß, und wenn wir diesen Verband fet herstellen wollen, so werden wir uns an die Regeln der Baukunst zu halten haben und diejenigen kommunalen Aenderungen treffen müssen, welche uner⸗ läßlich sind, wenn nicht ein mangelhafter und lockerer Verband ein⸗ 3 treten soll. Ebenso haben wir bei der Kreisordnung gehandelt.

Auch möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß, wenn ich die Kreisordnung als das Inaugurirende, als das Maßgebende be⸗ zeichnete, ich damit der Frage noch nicht präjudiziren will, ob gerade überall dasjenige, was wir in den 5 östlichen Pro⸗ vinzen Kreis nennen, jener kommunale Verband sfein muß,