1877 / 290 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Dec 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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halten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen

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ekanntmachung. Für die nächstjährige Heeres⸗Ersatz⸗Aushebung wird , ungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1856 is zum 31. Dezember 1858 geboren sind, und sich hierselbst auf⸗

oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Ge⸗ burt noch nicht versehen sind, sie sich zur Abwendung sonst unaus⸗ bleiblicher Nachtheile dergleichen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. zu ertheilenden

Bescheinigungen werden kostenfrei 21

Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Anfstellung der Rekru⸗ tirungs⸗Stammrolle wird Anfangs künftigen Nonats und r*

* 7 1 8*

bekannt x werden. Berlin, den 5. Dezember 1877. 8 Die Königlichen Ersatz⸗Kommissionen Aushebungs⸗Bezirke Berlin.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Dezember. Ihre Majestä die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern die Wittwe des 1 Feldmarschalls Grafen von Wrangel.

2

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen traten heute u einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (30.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten führte die Etatsposition der Grund⸗ und Gebäudesteuer zu einer Diskussion über allgemeine Steuerpolitik. Nachdem der Abg. Jüttner den Wunsch der Städte auf Ueberweisung der ge⸗ sammten oder eines Bruchtheils der Gebäudesteuer an den

ommunalen Haushalt zur Sprache gebracht, knüpfte sich daran zunächst eine Erörterung zwischen dem Abg. Frhr. von Zedlitz⸗Neukirch und dem Abg. Richter (Hagen) über den voraussichtlichen Nutzen einer solchen Maßregel für die Städte.

Eine Aeußerung des letzten Redners über die Praxis bei eueinschätzungen zur Gebäudesteuer veranlaßte den Finanz⸗

Minister Camphausen zu folgender Erwiderung: 8 Meine Herren! Ich bedaure auch, daß der Herr General⸗ Steuerdirektor persönlich die Auskunft nicht geben kann, die von dem Herrn Vorredner verlangt wird. In Beziehung auf die Einschätzung zur Gebäudesteuer kann kein Zweifel darüber bestehen, daß nach dem esetze als Maßstab für die Veranlagung der Nutzungswerthe zu Grunde zu legen ist der zehnjährige Durchschnitt, der bei der ersten

Veranlagung ermittelt worden ist. Was der Herr General⸗Direktor

bemerkt hatte, bezog sich auf einen Umstand, daß es in der Wirklichkeit

sehr schwer ist, diesen zehnjährigen Miethswerth genau festzustellen, daß die Eigenthümer der neu erbauten Häuser selbst darauf drängen, n dieser Beziehung lieber etwas weiter zu gehen, als wie es bei * Anwendung der Vorschriften erforderlich sein würde. Natür⸗ lich hat diese Aeußerung nur den Sinn, daß bei dieser Sinnesrich⸗ tung der zunächst betheiligten Steuerpflichtigen anzunehmen ist, daß ei ganz strenger Anwendung der gesetzlichen Vorschriften wohl eine eringere 1] sich würde haben erzielen lassen. Es ist ja über⸗ bei der Veranlagung der Gebäudesteuer nicht davon auszugehen, daß bei der Veranlagung der zeitliche Nutzungswerth zu Grunde ge⸗ legt werde, sondern auch, wenn die Revision erfolgen wird, würde man sich nicht an den heutigen Nutzungswwerth zu halten haben, der ch aus den zehn der Einschätzung vorangegangenen Jahren im Durch⸗ chnitt ergiebt. .

Ich habe vorher mit großem Interesse gehört, wie man die Mei⸗ nungen austauscht, wenn es zum Erlaß eines Theils oder der ganzen Gebäudesteuer kommen könnte, ich habe dabei nur den eigenthümlichen Eindruck gehabt, daß man die Haut des Bären vertheilt, ehe der Bär er⸗ schlagen ist. Ich habe mich ja neulich mit der größten Bestimmt⸗ heit darüber ausgesprochen, daß die Lage des Staatshaushalts es nicht gestatten würde, an irgend einer Stelle etwas in Abzug zu bringen, ohne Ersatz, daß also allerdings, soweit die Meinung be⸗ steht, an der Grund⸗ und Gebändesteuer Erlasse eintreten zu lassen, diese Meinung überhaupt nur realisirt werden könnte, wenn an ent⸗ sprechender anderer Stelle bei den indirekten Steuern eine verhältniß⸗ mäßige Erhöhung eintritt, und was das nun sagen will, meine Herren, wenn man so ganz flott mit der ganzen Gebäudesteuer, mit der ganzen Grundsteuer handtieren will, das mögen Sie sich selbst vergegen, wärtigen, wenn Sie ins Auge fassen, daß die Einnahmen des Reiches a nicht blos um den gleichen Betrag erhöht werden müßten, sondern sie so weit erhöht werden müßten, daß 8 dieser Erhöhung dem preußischen Staat die Mittel in die Hand geben, diese Erlasse ein⸗ treten zu lassen.

Ob die Städte nicht besser thäten, wenn sie uns in Bezug auf das Kommunalsteuergesetz, das die Regierung eingebracht hat, etwas unterstützen, und wenn sie dafür Sorge tragen wollten, daß sie auf die eigenen Kräfte verwiesen, ein freieres Spiel in Geltendmachung dieser Kräfte hätten, das möchte ich der gütigen Erwägung anheimgeben. Fasse ich einmal die Stadt Berlin ins Auge, so beträgt die gegenwärtige Gebäudesteuer von Berlin 3 308 638 ℳ; die Grundsteuer spielt nun allerdings in der Stadt Berlin eine außerordentlich kleine Rolle, die beläuft sich für die Stadt Berlin auf 15 000 ℳ, und Sie würden also, wenn der Stadt Berlin die Hälfte der Grund⸗ und Gebäudest uer erlassen werden sollte, einen Betrag erreichen können von 1 650 000 Nun, meine Herren, möchte ich Sie daran erinnern, wie ich seiner Zeit, als es sich um Abschaffung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer handelte, in beiden Häusern des Landtages sehr lebhaft die Ansicht verfochten habe, daß ich es für durchaus nothwendig hielt der An⸗ sicht bin ich auch noch heute die Schlacht⸗ und Mahlsteuer als Staatssteuer aufzuheben, 8 ich auch der Meinung sei, man solle die Mahlsteuer nicht als Kommunalsteuer behalten, daß ich aber wohl der Meinung war, es möchte für manche Städte wohlgethan sein, die Schlachtsteuer beizubehalten. Dieser Ansicht haben sich nur wenige Städte angeschlossen. Es gereicht mir zur Genugthuung, daß die Stadt Breslau, an deren Spitze unser früherer verehrter Präsident Hr. von Forckenbeck steht, sich für Beibehaltung der Schlachtsteuer entschieden hat. Fassen wir ins Auge, wie denn nur die Stadt Berlin zu stehen käme, und den eben geäuße rten Gedanken gegenüber sich befinden wird. Nach dem Gesetz vom Jahre 1873 durfte die Staatsschlachtsteuer nebst dem Kommunalzuschlag, der bis dahin erhoben war, von den Städten nach ihrem Ermessen beibehalten werden, es gehörte dazu Uebereinstimmung der beiden städtischen Behörden. Fn Berlin erzielte in dem letzten Jahre, wo die Schlachtsteuer noch zur Er⸗ hebung gelangt ist, die Schlachtsteuer mit dem Kommunalzuschlag einen Betrag von etwas mehr als 4 ½ Millionen Mark, und die Stadt Berlin würde also nahezu den anderthalbfachen Betrag der gegenwärtigen Gebäudesteuer, die, wie ich eben anführte, sich auf 3.308 000 belaufen hat, noch beschaffen können, wenn sie es ihrem Interesse entsprechend erachtet hätte, die Schlachtsteuer beizu⸗ behalten. Ich bitte nun in dieser einfachen Betrachtung, in dem einfachen Hinweis, daß wir durch den vorgelegten Gesetzentwurf den Städten die Möglichkeit geben, ihre Finanzen anders zu ordnen, nicht etwa die direkte Empfehlung von meiner Seite zu finden, daß nun die Stadt Berlin, die sich für Aufhebung der Schlachtsteuer entschieden hat, zur Schlachtsteuer zurückkehren möchte, aber ich bitte wohl in dieser Betrachtung den Hinweis zu finden, daß der Erlaß der Ge⸗

etwa herbeigeführten Härten zu mildern.

zu den Verwaltungsausgaben der Fürstenthümer und Pyrmont der Budgetkommission überwiesen, nachdem ein Regierungskommissar erklärt hatte, daß der neue Acces⸗ sionsvertrag in den nächsten Tagen dem

samere Maßregeln ersetzt werden könne, und daß, wenn man bedenkt, was dazu gehört um den Städten den Erlaß der Gebäudesteuer zu ewähren, woran sich dann die Frage wegen Erlasses der Grundsteuer ofort anreiht, und wo wir endlich darauf gefaßt sein müssen, daß diejenigen, die Gewerbesteuer zu zahlen haben, sich vielleicht auch melden möchten, dann bitte ich Sie, sich von den zukünftigen Reform⸗ projekten doch nicht allzu goldene Berge zu versprechen. i den Positionen der Klassen⸗ und Einkommen⸗ steuer erhoben die Abgg. Dr. Lucius, Dr. Röckerath und von Gustedt Beschwerden über die Handhabung der Steuerveranlagung. Die von dem letzteren vorgebrachten Thatsachen —— der Finanz⸗Minister Camphausen, zu prüfen und eventuell Remedur zu schaffen. Um 4 Uhr ver⸗ tagte sich das Haus bis Abends 7 ½ Uhr.

In der Abendsitzung, welcher am Ministertische der Vize⸗ Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camp⸗ hausen und mehrere Kommissarien beiwohnten, brachte bei dem Etat der direkten Steuern der Abg. Berger eine Beschwerde über die Katasterbeamten in den westlichen Provinzen vor, die eine Vollmacht in dem Falle nicht anerkennen wollten, wenn der Mandatar ein Privatgeometer sei. Ein Regierungs⸗ Kommissar versprach Abhülfe, indem er betonte, daß von der Centralstelle aus eine Verfügung darüber nicht erlassen sei. Ferner brachte der Abgeordnete Berger die schon häufig erörterten Be⸗ schwerden über die zu niedrig bemessenen Gehälter der Steuerempfänger in Schleswig, Nassau, Rheinland und Westfalen zur Sprache; dadurch entstehe die Unan⸗ nehmlichkeit, daß die Steuerempfänger in den abgelegenen Gegenden ihres Bezirks billige Wohnungen suchten und so die Steuerzahler zu weiten Wegen zwängen. Als Abhülfe dagegen schlug der Abg. Osterrath die Einführung des in den östlichen Provinzen gebräuchlichen Modus vor, daß die Gemeinden die Steuern erheben. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Marot erklärte, daß die Regierung mit einer Fixirung der Gehälter der Steuerempfänger vor⸗ gehen wolle, während jetzt das Tantiémesystem bestehe. Der Abg. Bronn befürwortete dringend die Beseitigung des jetzigen Systems der das dem Publikum große Unbequemlichkeiten und Kosten verursache. Die Beschwerden der Abgg. Magdzinski und Kantak über zu hohe Steuer⸗ veranlagung in der Provinz Posen wiesen der Abg. Rickert und der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Marot, als unbegründet zurück. Außerdem sprachen hierzu die Abgg. Quadt und Hundt von Hafften.

Beim Etat der indirekten Steuern, und zwar der Brausteuer, erhob der Abg. Roestel (Landsberg) Beschwerde darüber, daß Malzextrakt als Bier versteuert werde, obgleich Redner selbst vom Ober⸗Tribunal freigesprochen worden sei, als er von der Verwaltung auf Zahlung dieser Steuer verklagt worden sei. Trotzdem erhebe die Verwaltung in anderen Fällen die Steuer weiter. Der Finanz⸗Minister er⸗ klärte, daß das Urtheil des Ober⸗Tribunals der Regierung noch nicht vorgelegen habe; daß aber sofort nach dem Bekannt⸗ werden desselben weitere Schritte beim Bundesrath veranlaßt werden sollen.

Beim Kapitel Provinzial⸗Steuerverwaltung be⸗ schwerte sich der Abg. Schlüter darüber, daß die den Provinzen vom Staate übergebenen Brücken in sehr baufälligem Zu⸗ stande seien; in Westfalen würden, obgleich die Unterhaltungs⸗ pflicht der Brücken auf den % azen laste, die Brückengelder vom Fiskus erhoben, und Fogte die Provinzialwegebeamten müßten Brückengelder zahlen. Der Regierungs⸗Kommissar erklärte, daß die Regierung Veranlassung nehmen würde, die Sache genauer zu untersuchen. Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erklärte, daß er sich mit dieser Erklärung nicht begnüge; die Regierung müsse erklären, daß sie kein Brückengeld mehr erheben wolle. Der Finanz⸗Minister Camp⸗ hausen bemerkte heerauf, die Etatsberathung nehme einen immer schwierigeren Charakter an; wie es denn möglich sein solle, auf so spezielle Beschwerden sich vorzubreiten. Er laube, daß man von der Regierung nicht mehr verlangen önne, als daß sie sich zur Untersuchung der Sache bereit erkläre.

Beim Etat der allgemeinen Fincnvers Fnn beantragte, unterstützt von den Abgg. Dr. Wehr (Konitz) und Drescher, der Abg. Dr. Frhr. von der Goltz, den Provinzen den von der Finanzverwaltung für die vor Uebergabe an die Pro⸗ vinzen veräußerten Chausseewärterhäuser vereinnahmten Be⸗ trag zu überweisen. Die Regierungskommissare, Geheime Ober⸗Finanz⸗Räthe Scholz und Rötger hielten den von der Regierung schon früher eingenommenen Standpunkt aufrecht und erklärten, daß die Regierung in gutem Glauben und vollem Rechte derartige Verkäufe vorgenommen habe, und daß die Beträge dafür zur Staatskasse abzuführen gewesen seien. Die Regierung habe die Chausseen mit Pertinenzien den Pro⸗ vinzen übergeben müssen, wie sie an dem Tage standen und lagen, als das Gesetz ausgeführt wurde; eine Nachforderung, b25 sie der Abg. Dr. Frhr. von der Goltz beantrage, sei nicht zulässig.

Da der Antrag eine Mehrforderung enthält, wurde der⸗ selbe der Geschäftsordnung gemäß an die Budgetkommission vernisenden xit. 11: Ueb schuß

ei dem Tit. 11: Ueberschuß des vormaligen kurfürst⸗ lich hessischen Hausschatzes in Cassel 148 235 stellte kurfguse Dr. Virchow die Frage, ob diese Summe zu dem Theil des hesfischen Vermögens gehöre, über welchen das bekannte Er⸗ kenntniß des Kreisgerichts in Cassel ergangen sei. Auf diese Frage gab der Regierungs⸗Kommissar eine bejahende Ant⸗ wort. Der Abg. Schmidt (Sagan) gab den Klagen von Beamten über die Verwaltung der Beamtenwittwenkassen Ausdruck. Wenn auch ohne erhebliche Mehrbelastung 8r Staatskasse eine Abhülfe schwer zu erwarten sei, so könne man doch einzelne Härten, z. B. die Verzögerung der Aus⸗ zahlung der Pensionen bis nach Ablauf des Sterbequartals und die halbjährige Pränumerando⸗Erhebung der Beiträge, be⸗ seitigen. Der Regierungs⸗Kommissar erklärte, daß die Auszah⸗ lungen der Pensionen gesetzlich mit dem 1. April oder 1. Oktober be⸗ gönnen, und daß man deshalb ohne Abänderung des Gesetzes die Pensionen an die Wittwen der in der Zwischenzeit ver⸗ storbenen Beamten nicht eher als mit dem nächsten dieser Ter⸗ mine auszahlen könne. Ebenso beruhe der zweite Beschwerde⸗ punkt auf Gesetz. In der Praxis suche man jedoch die dadurch

Auf Antrag des Abg. Dr. von Bunsen wurde der Zuschuß aldeck

ause vorgelegt wer⸗

bäudesteuer leicht auf anderem Wege von den Städten durch wirk⸗

den würde. Schluß der Sitzung 11 Uhr Nachts.

1. Dezember 1877 geprägt worden, an Goldmünzen: 1 155 265 800 Doppelkronen, 363 295 050 Kronen, 20 521 360 halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 97 598 028

2⸗Markstücke, 143 512 165 1⸗Markstücke,

Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 23 502 530 70 10⸗

83 1„Pfennigstücke.

münzen: 9 595 930 27 ₰. des Wirklichen Geheimen Raths Dr. Grimm eine Sitzung.

als Gewerbe wie dies nach der früheren gemeinen Gewerbeordnung auch ohne obrigkeitliche Appro⸗ bation erlaubt war ausgeübt 5 und in Folge dessen ge⸗ setzlich auch nicht behindert war, si

Ordnung auch ohne Approbation zwar sein thierärztliches Ge⸗ werbe fortsetzen, dagegen darf er nicht seine frühere Bezeichnng „Thierarzt“ beibehalten. (Dber⸗Tribunals⸗Erkennt⸗ niß vom 15. November 1877.)

S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geschütze,

eingetroffen.

Sachsen. Dresden, 7. Dezember.

eine, das Postulat der Regierung zur Errichtung

rathsbevollmächtigten und Gesandten zur Zeit abzulehnen Der Minister v. Nostitz⸗Wallwitz hatte erklärt, die

eines solchen Gebäudes herrsche.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen,

Sitzungen den Vertrag wegen Errichtung einer gemeinsamen

nehmigt. Die für die Berathung der Denkschrift wegen Um⸗ gestaltung der Gerichtsverfassung erwählte Deputation hat sich, dem Vernehmen nach, für einen Anschluß an Preußen im Sinne der Regierungsvorlage ausgesprochen.

tagssitzung kam der mit Preußen vom 1. Januar k. J

zur öffentlichen Berathung und Beschlußfassung. Der Land⸗ tag erkannte in der Generaldebatte an, daß der neue Vertrag

der provisorische Charakter desselben nur gestatte und daß der⸗

eine Reihe von Bestimmungen, durch welche mehreren während der Dauer des letzten Vertrags laut gewordenen Wünschen und hervorgetretenen Uebelständen abgeholfen werde. Dahin gehöre die Frage des Stifts Schaaken, die ihrer definitiven Lösung wesentlich näher gerückt sei und sodann die Auf⸗

essen des Landes zuwiderlaufende Verwaltung des Domanial⸗ vermögens.

In der Spezialdebatte sprach zunächst ein Redner über die rechtliche Stellung, in welcher sich der Land⸗ tag dem Vertrage gegenüber befinde und die unklar sei. Die Ansicht der Regierung, daß der Vertrag nur en bloc angenommen oder abgelehnt und nicht amendirt bezw. abge⸗ ändert werden könne, sei nicht richtig. Der Antrag des Red⸗ ners, den Vertrag zunächst an den Ausschuß zurückzuverweisen, um festzustellen, ob der Landtag den Vertrag amendiren könne, wurde indeß abgelehnt.

Zu Art. 1 erklärte der Landesdirektor von Sommerfeld, daß es in der Absicht der preußischen Regierung liege, eine gesetzliche Regelung der in Betreff des Stifts Schaaken beste⸗ henden Rechtsverhältnisse herbeizuführen, die Regierung beab⸗ sichtige aber nicht, die Revenüen des Stifts demnächet nach Art. 3 des Vertrages zur laufenden Verwaltung zu verwenden. Die Art. 1—6 des Vertrages wurden genehmigt.

Zu Art. 7 wurde folgender Antrag mit 8 gegen 6 T. 1

„In Erwägung, das durch den Inhalt des vorgeles Vertrages bei dessen g.. ecahan ceee eeheh Nehe den Fürstenthümern bisher angestellten Beamten in erheblicher Weise eeeegee. würden, wie eine oberflächliche Vergleichung des Inhalts der beiderseitigen Verträge ergiebt, daß aber jedes neue

Gesetz vor Allem die Rechte Privater zu schützen und sich Eingriffe

üö zu e hat, 8 die weitere Abstimmung über den vorgelegten Vertrag zunächst auszusetzen und Herrn Landesdirektor zu ersuchen bei Heben 8 trahenten dahin zu wirken, daß die Bestimmungen des bisherigen Accessionsvertrags in Betreff der Stellung der Beamten im neuen Vertrag Aufnahme finden, und dementsprechend Letzterer modifizirt werde.“ Art. 8 und 9 wurden angenommen.

Bei Berathung des Art. 10 im Ausschusse hatte im Auf⸗

trage des Fürsten der Landesdirektor von Sommerfeld die Er⸗ öffnung gemacht, daß sich die Domanialverwaltung zu einer Vermehrung des Stammvermögens durch Amortisa

tion der Rothschildschen Schuld aus den Domanialrevenuen während

der Dauer des bisherigen Accessions⸗Vertrags nicht für verpflichtet gehalten und deshalb die Amortisation aus dem mögen, namentlich aus Ablösungsgeldern, bestritten habe.

Diese Eröffnung hatte im Ausschusse zu dem Antrage

gegeben:

zeine Kommission zu ernennen, welche die Handlungsweise der Domanialverwaltung auf deren Gesetzmäßigkeit zu prüfen und über die event. zur Wahrung der Rechte des Landes zu ergreifenden Schritte und Maßregeln zu berathen und demnächst dem Landtage Bericht zu erstatten hat.“ 1

Dieser Antrag wurde mit folgender Resolution:

Stände verwahren sich gegen eine etwaige Auslegung des Art. 10, daß derselbe eine neue Bestimmung treffe, indem sie nach wie vor an ihrer Ansicht festhalten, daß Handlungen, wie sie Art. 10

Sitzung Montag 11 Uhr. gg

aufzählt, auch unter der Herrschaft des Accessionsvertrags vom 18. Juli 1867 zu ihrer Rechtsgültigkeit der Ge⸗ nehmigung bedurften und bedürfen“

8 1

In den deutschen Münzstätten sind bis zum einstimmig genehmigt.

Sich damit einverstanden erklären wolle, von dem in Alinea 2 des Art. 12 Ihm vorbehaltenen Rechte immer nur von 3 zu 3 Jahren Gebrauch zu machen“.

228 958 979 ℳ; an Silbermünzen: 71 653 095 5⸗Markstücke, 69 613 415 50 50⸗Pfennigstücke, 35 717 922 80 20⸗

Pfennigstücke, 11 657 813 75 5⸗Pfennigstücke; an Kupfer:⸗: münzen: 6 213 207 44 2⸗„Pfennigstücke, 3 382 722

Gesammtausprägung an Golda münzen: 1 539 082 210 ℳ; an Silbermünzen: 418 094 626 30 Z; an Nickelmünzen: 35 160 344 45 ₰; an Kupfer⸗

Der Gerichtshof zur En scheidung der Ko . petenzkonflikte hielt heute Vormittag 11 Uhr unter Vorsitz

Ein Gewerbetreibender, welcher vor Emanation der Reichs⸗Gewerbeordnung die Thierarzneikunst reuß. All⸗

ich die Bezeichnung „Thier⸗ arzt“ beizulegen, darf unter der Herrschaft der Reichs⸗Gewerbe⸗ trages ebenfalls restituirt werden müssen” 8

einstimmig angenommen. 1

Kommandant Korvetten⸗Kapitän Mensing I., ist in Smyrna

iber. (W. T. B.) Die weite Kammer beschloß heute mit allen Stimmen gegen

eines Gebäudes in Berlin für die sächsischen Bundes⸗

Regierung wünsche die Bewilligung nur dann, wenn im Lande

ie sen eveebnah so kann ich doch vertrauensvoll es Ihrem bewährten Eifer

5. Dezember. (Leipz. Ztg.) Der Landtag hat in seinen bisherigen 38 5 1 8 des Krieges zwischen Rußland und der Türkei zu ver⸗ Korrektionsanstalt in Dreißigacker, der mit Sachsen⸗Meiningen, bruch ges zwisch h

Sachsen⸗Altenburg und Reuß ä. L. abgeschlossen wurde, ge⸗ Regierung

sind unsere freundschaftlichen Beziehungen zu allen Mächten 1 aufrecht erhalten und zugleich die berechtigten Interessen Oester⸗ Waldeck. Arolsen, 4. Dezember. In der heutigen Land⸗

an neu abzuschließende Accessionsvertragss. Nr. 2838. Bt.) meiner Regierung bleiben. Bis jetzt ist dies möglich gewesen, . 1 eneraldeb 1b u stellen. für das Fürstenthum so günstig und vortheilhaft sei, wie es n ¹ ter 8 zeugung, selbe die erwähnten Zusicherungen der preußischen Regierung

in loyaler Weise erfülle. Der vorliegende Vertrag enthalte

stellung von Kautelen gegen eine dem Recht und den Inter⸗ 8

Marsch

2 g . Zu Art. 12, Alinea 2 hatte der Ausschuß den Antrag gestellt: „Durch Vermittelung des Herrn Landes⸗Direktors an Se. Durchlaucht den Fürsten das Ersuchen zu richten, daß Höchstderselbe

Der Landes⸗Direktor von Sommerfeld theilte mit, daß er den Fürsten von diesem Antrage in Kenntniß gesetzt und dat Höchstderselbe erklärt habe, „Er sei in der Rücksichtnahme auf die Landesinteressen bis zur äußersten Grenze dessen gegan⸗

en, was Ihm die Wahrnehmung der Interessen Seines auses als Pflicht auferlege, und könne Sich nicht bewogen nden, ein weiteres von dem Vertrage abweichendes Zu⸗ geständniß zu machen“. Nichtsdestoweniger wurde der gestellte Antrag und Alinea 1 und 3 des Art. 12 angenommen und Alinea 2 zunächst von der definitiven Abstimmung ausge⸗ schlossen. Art. 13 wurde genehmigt, und dann zur Berathung des Schlußprotokolls übergegangen, dessen Nrn. 1, 2, 4, 5, 6 und 7, desgleichen Alinea 3, 4, und 5 der Nr. 3 angenom⸗ men wurden. hu Nr. 3, Alinea 1 und 2 und zu Nr. 8, Alinea 1 und Nr. 8a. wurde die definitive Abstimmung vor⸗ läufig ausgesetzt. Nr. 8b. wurde mit der Resolution: „Der Landtag behält sich vor, daß die beim Abschlusse des Acceßvertrages vom 18. Juli 1867 vorhanden gewesenen Baar⸗ bestände Kapitalien des Landes beim Ablauf des neuen Ver⸗

8 .

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser empfing hente die Delegationen und erwiderte auf deren Ansprachen Nachstehendes: Ich 25 die Versicherungen der treuen Ergebenheit, welche Sie an mich gerichtet haben, mit Befriedigung entgegen. Angesichts der politischen Lage Europas wäre es mein Wunsch gewesen, Sie schon früher zur Auf⸗ nahme Ihrer verfassungsmäßigen Thätigkeit versammelt zu sehen. Wenn Sie auch heute noch nicht in der Lage sind, die Aufgaben der gegenwärtigen Session endgültig zu lösen,

überlassen, dasjenige vorzukehren, was die Verhältnisse gestatten und was zu thun Ihnen jetzt schon möglich ist. Zu meinem aufrichtigen Bedauern ist es nicht gelungen, den Aus⸗

hindern; um so nachdrücklicher waren die Bemühungen meiner darauf gerichtet, den Krieg zu lokalisiren, insbe⸗ ondere der Monarchie die Segnungen des Friedens zu er⸗

alten. Trotz der weitgreifenden Verwickelungen im Oriente

reich⸗Ungarns nach ellen Richtungen hin gewahrt worden. Das wird auch künftighin unter allen Umständen die erste Aufgabe

ohne außerordentliche Anforderungen an Ihre Opferwilligkeit Ich hege die Hoffnung, daß dies auch in der Zu⸗ kunft der Fall sein wird. Jedenfalls habe ich die feste Ueber⸗ daß, wenn es gelten sollte, für unsere Interessen einzustehen, ich auf die patriotische Hingebung meiner Völker mit voller Zuversicht rechnen kann. Im Vertrauen darauf, daß Sie meine Regierung in ihren schwierigen Aufgaben mit Einsicht und Patriotismus unterstützen werden, wünsche ich Ihren Arbeiten den besten Erfolg und heiße Sie aufs Herz⸗ lichste willkommen. 8 1

(W. T. B.) Bei der ungarischen Delegation wurde heute von Graf Andrassy ein Beschlußantrag ein⸗ gebracht, wonach das gemeinsame Ministerium ermächtigt wird, die gemeinsamen Ausgaben für die Zeit vom 1. Januar 1878 bis 31. März 1878 im Verhältniß zu dem für das Jahr 1877 votirten Erforderniß flüssig zu machen. Betreffs der Lloyd⸗ subvention soll diese E nur in dem Falle Geltung haben, wenn der Vertrag mit der Lloydgesellschaft durch die gesetzgebenden Körper verlängert wird. Der auf Ungarn ent⸗ fallende Betrag soll nach dem Verhältniß der gesetzlich festzu⸗ stellenden Quote berechnet werden.

Schweiz. Bern, 6. Dezember. Die Wahl des Bun⸗ des⸗Präsidenten und des Vize⸗Präsidenten ist auf den 13. Dezember festgesetzt worden. Der Nationalrath hat beschlossen, die Taggelder für die Nationalräthe, die Mit⸗ glieder der Kommissionen und eidg. ““ von 20 auf 16 Fr. herabzusetzen, und eine Revision der? eise⸗Entschädi⸗ gung im Sinne einer Reduktion, sowie eine Revision des Besoldungsgesetzes vorzunehmen.

Großbritannien und Irland. London, 6. Dezember. Die Königin kehrte heute in Begleitung des Prinzen Leopold und der Prinzessin Beatrice sowie ihres Hofstaates von Balmoral nach Windsor zurück.

Frankreich. Paris, 7. Dezember. (W. T. B.) Die „e aes Havas“ veröffentlicht folgende Note: Der Präsi⸗ dent der Republik hatte e1 beauftragt, die Bil⸗ dung eines neuen Kabinets zu ü ernehmen. Die von diesem Senator gestellten Bedingungen waren von dem Marschall⸗ Präsidenten acceptirt worden, der seinerseits als einzige Be⸗ dingung die Beibehaltung der Minister des Krieges, der Marine und der auswärtigen Angelegenheiten gefordert hatte. Keine Schwierigkeit schien sich über diesen Punkt zu erheben, denn alle früheren Mini⸗ sterien hatten zuge eben, daß diese ministeriellen De⸗ partements im Interesse des Landes und der Armee außer⸗ halb der Parteien bleiben müßten. Im letzten Augenblicke wurde auch die Vertheilung dieser drei Portefeuilles von dem in Aussicht genommenen Ministerium reklamirt. Der Mar⸗ schall⸗Präsident konnte nicht eine Modifikation unterschreiben, die ihm der guten Organisation unserer militärischen Streit⸗ kräfte und dem Geiste der Gleichförmigkeit in unsern diplo⸗ matischen Beziehungen zuwider schien. Die Pourparlers wegen der Kabinetsbildung wurden daher abgebrochen und Dufaure von der Mission, die er bereits angenommen hatte, entbunden. Batbie ist in das Elysée berufen und mit der Bildung des neuen Kabinets beauftragt worden.

Der „Moniteur“ erfährt, daß der Herzog von Audif⸗ fret⸗Pasquier in seiner gestrigen Unterredung mit dem

all Mac Mahon demselben Felgepde⸗ gesagt habe: Ich kann nicht zugeben, daß Sie Ihre Ehre bei der Frage des Ministerwechsels als interessirt bezeichnen, denn dann würde ich, der Ihnen den Rath ertheilte, nachzugeben und die Politik

Versailles, 7. Dezember. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer beschäftigte sich in der heutigen Sitzung mit Wahlprüfungen. 1

Portugal. Lissabon, 7. Dezember. (W. T. B.) Der seitherige Gesandte beim päpstlichen Stuhl, Graf Thomar, ist zum Range eines Botschafters oben worden. Die portugiesische Regierung hat erklärt, daß sie bei bevorstehenden Konklave ihr Vetorecht in Anspruch nehme.

Griechenland. Athen, 7. Dezember. (W. T. B.) Der „Polit. Korresp.“ wird von hier mitgetheilt, der griechische

öffnungen Rußlands hier eingetroffen. Glei⸗ der Umstand erwähnt, daß sich in den politischen Kreisen

sehr freundlichen Haltung dieser Macht gegenüber den natio⸗ nalen Aspirationen Griechenlands sein solle.

Türkei. Konstantinopel, 7. Dezember. 1 Dem Reuterschen Bureau meldet man von hier: Der frühere

Paschas zum Minister des Innern ernannt worden. Rumänien. Bukarest, 7. Dezember. (W. T. B.)

der Thronrede wird betont, daß der Uebergang der rumä⸗

geboten gewesen sei und daß Rumänien vor der Anerkennung

niederlegen dürfe. Der Adreßentwurf dürfte vom Senate an⸗ genommen werden, da die Opposition die Entschließung ge⸗ faßt hat, sich für den Augenblick jeder regierungsfeindlichen Kundgebung zu enthalten.

(W. T. B.) In der Adresse der Deputirten⸗ kammer an den Fürsten wird anerkannt, daß die Regierung das Recht hatte, den Zeitpunkt und die Art des Uebergangs der rumänischen Truppen über die Donau zu beschließen, und es wird daran die Versicherung geknüpft, daß Rumänien bis⸗ zum Abschluß des Friedens gerüstet und gewaffnet bleiben werde.

Amerika. Washington, 5. Dezember. (Reuters Bureau.) Der Washingtoner Gerichtshof hat das Gesuch um einen Befehl für die Auslieferung des Senators Patterson an Süd⸗Carolina, wo er angeklagt ist, sich bei seiner Wahl für diesen Staat der Bestechung schuldig gemacht zu haben, abschläglich beschieden. 8

Philadelphia, 5. Dezember. (Times.) Der Präsi⸗ dent hat in den finanziellen Fragen eine gesunde Position einge⸗

risirte heute den Schatzsekretär, 10 Millionen Dollars sechs⸗ prozentiger Bonds von 1865 für die Amortisation einzuberufen, um sie durch vierprozentige zu ersetzen.

““ Der russisch⸗türkische Krieg. 8 11] Europäischer Kriegsschauplatz.

St. Petersburg, 7. Dezember. (W. T. B.) Offi⸗ zielles Telegramm aus Bogot vom 6. d. M.: Fürst Swiatopolk⸗Mirsky behauptete seine Position bei dem Dorfe Jakowitza und brachte angesichts großer feindlicher Massen, welche südlich von Elena konzentrirt waren, die Nacht dort zu. Heute früh sollte derselbe sämmtliche ihm zu⸗ gesendete Verstärkungen erhalten. Gegen eine feindliche bei Slataritza erschienene Abtheilung, welche am 4. und 5. das Gefecht mit dem Jakutskschen Regiment gehabt hatte, wurden von Scheremet aus Truppen entsendet. Nach den Aussagen von Gefangenen stehen dem General Gurko gegenüber 5 Tabors, in Arabkonak befindet sich Mehemed Ali mit 20 bis 25 Tabors, in Mirkowo stehen 5 bis 10 Tabors, im Ganzen 30 bis 40 Tabors. Die Gefangenen sagen ferner aus, daß bei dem Gefechte am 3. d. die Türken 1300 Mann verloren haben und daß türkische Todte in großer Anzahl auf dem Kampfplatze liegen. Heute früh traf der Kommandirende des 11. Corps, General⸗Lieutenant Dellingshausen, mit allen Verstärkungen in der Position bei Jakowitza ein. Gleichzeitig wurde von Scheremet ein Detachement gegen Slataritza entsendet. Bis Nachmittags 2 Uhr blieb der Stellung bei Jakowitza gegenüber Alles still. Hierauf be⸗ gannen aber die Türken anzugreifen, um 3 Uhr Nachmittags hielten sie indeß mit weiteren Angriffen plöglich inne und stellten das Feuer ein. Es stellte sich heraus, daß das von Scheremet gegen Slataritza entsendete Detachement die Türken von dort vertrieb und gegen Bebrowo verfolgte, wodurch die rechte Flanke und der Rücken der von Elena auf Jakowitza marschirenden Hauptstreitkräfe bedroht wurden. Die Bewegung des gedachten Detachements war augenscheinlich die Ver⸗ anlassung, daß die Türken ihre Angriffe einstellten. 8

St. Petersburg, 8. Dezember. (W. T. B.) Offi⸗ zielles Telegramm aus Bogot vom 7, d. M.: Der Kampf bei Mahren und Elena am 4. d. fiel bedeutend schlimmer aus, als es nach den ersten Nachrichten erschien. 50 Offiziere, 1800 Soldaten sind todt oder verwundet; wir

verloren 11 Geschütze, 7

darunter 4 beschädigte, die übrigen 7 wurden vom Feinde genommen, da es wegen des Mangels an Pferden unmöglich war, dieselben zu transportiren. Weitere Details dieser unglücklichen Affaire sind noch unbekannt. Gestern beschränkten sich die Operationen darauf, daß die rechte Kolonne der Türken aus Slataritza vertrieben und nach Bebrowa zurückgeworfen wurde. Die linke Kolonne der Türken versuchte einen Angriff, stand aber Nachmittags 3 Uhr von demselben ab. Die Streitkräfte der Türken gegen⸗ über Slataritza werden auf 10 000, diejenigen bei Jakowizi gegen 30 000 Mann geschätzt. Heute gegen 2 Uhr Nach⸗ mittags 8 deve 8 Jakowizi, doch hörte die Kanonade gegen r wieder auf. Kon elinopel, 8. Dezember. (W. T. B.) Von dem Kriegsschauplatze an der Donau liegen keine weiteren Meldungen über Gefechte vor. Suleiman Pascha ist nach Rasgrad zurückgekehrt, nachdem er Rustschuk inspizirt hatte. Nach einem Telegramme Mehemed Ali Paschas verhin⸗ dert die schlechte Witterung weitere Operationen. 1 Sistowa, 5. Dezember. (W. „Pressen.) Die Ver⸗ schanzungen Skobeleff's am „Grünen Berg wurden um drei Kilometer erweitert. Nur ein Theil der Rumänen bleibt bei Plewna. Der größere Theil derselben rückt mit der

der Versöhnung zu adoptiren, entehrt sein, wenn ich Ihnen etwas Entehrendes rathen würde

angeblich 20 000 Mann betragenden Kalafater Garnison gegen

Gesandte in Petersburg, Brailas, sei mit wichtigen Er⸗ Gleichzeitig wird

neuerdings eine sehr sympathische Stimmung für Italien

kundgebe, was nicht ohne Zusammenhang mit der angeblich Batum sollen er Regierung, wie es heißt, ungünstige

Nachrichten zugegangen sein. (W. T. B.) Botschafter in Paris, Sadik Pascha, ist an Stelle Hambdi

In dem des Senats zur Beantwortung e

nischen Truppen über die Donau durch Klugheit und Vorsicht c 4 worden sind, a. Verkehr mit Belgien: 6924 Pfd. rohes ein⸗

seiner Unabhängigkeit und seiner Rechte die Waffen nicht

nommen. Er hat das Syndikat veranlaßt, die Fundirungs⸗ operationen wieder aufzunehmen, und dasselbe auto⸗

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der Pforte ein Hülfscorps zu senden.

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Widdin, um im Vereine mit den Serben diese Festung zu cerniren. Die beiden Monitors „Simnitza“ und „Sisto

werden ebenfalls dahin abgehen.

Das Wiener „Fremdenblatt“ meldet auf Grund einer am 4. d. M. in Triest angelangten Depesche aus Tunis, der Bey habe durch seinen Kultus⸗Minister Hussein Pas

in Konstantinopel erklären lassen, da der Sultan diesen Krieg

als einen Religionskrieg proklamirt habe, so sei nach

Scherieh (Glaubenslehre) jeder Muselmann verpflichtet, in den Kampf zu ziehen, und daher habe auch er sich entschlossen, Eine etwaige Anerken⸗

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nung der Oberhoheit der Pforte dadurch wäre nie seine Ab⸗

sicht gewesen. Asiatischer Kriegsschauplatz.

Konstantinopel, 7. Dezember. (W. T. B.) Aus

8 8 den Veröffentlichungen des Kaiscrlich statistischen Amts

V im Band XXVII. der Statistik des Deutschen Reichs geben wir

nachfolgend eine Zusammenstellung der wichtigeren Gegen⸗ stände, welche im Jahre 1876 vom Auslande zum Zwecke

der Verarbeitung, Veredelung ꝛc. in das deutsche Zoll⸗

gebiet vorbehaltlich der Wiederausfuhr eingeführt und zweidrähtiges Baumwollengarn, 38 166 Pfd. Baumwollenwaaren, 1 643 365 Pfd. Materialeisen aller Urt, 763 539 Pfd. Eisen⸗ und Stahlwaaren, 40 339 Pfd. Dampfkessel, 2032 Pfd. grobe Kupfer⸗ schmiedewaaren, 33 347 Pfd. Wollengarn, 47,872 Pfd. Wollenwaaren. b. Verkehr mit Dänemark: 786 Pfd. baumwollene Zeugwaa⸗ ren, 7280 Pfd. geschmiedetes Eisen in Stäben ꝛc., 9100 Pfd. Lokomo⸗ tiven, 17 617 Pfd. Kupfer in Stangen, Blechen ꝛc., 1371 Pfd. Se⸗ geltuch, 1367 Pfd. Wollenwaaren. c. Verkehr mit Frank⸗ reich: 240 947 Pfd. Baumwollenwaaren, 4496 608 Pfd. Material⸗ eisen aller Art, 554 285 Pfd. Eisen zu groben Maschinenbestandthei⸗ len roh vorgeschmiedet, 967 903 Pfd. Eisen⸗ und Stahlwaaren aller Art, 19 577 Quadratmeter geschliffenes Spiegelglas, 759 621 Pfd⸗ Maschinen, 315 959 Pfd. Kupfer in Stangen ꝛc., 302 057 Pfd. grobe Kupferschmiedewaaren, 28 380 Pfd. lohgares Leder, 1246 Pfd. feine Lederwaaren, 3702 Pfd. rohe ungebleichte Leinewand, 2606 Pfd. wei⸗ ßes geleimtes Papier, 7771 Pfd. gefärbte Seide, 5470 Pfd. Seiden⸗ und Halbseidenwaaren, 3274 Pfd. Strohhüte ohne 127 593 Pfd. Wollenwaaren aller Art. m britannien: 3 373 340 Pfd. rohes ein⸗ und zweidrähtiges Baum⸗

Garnitur, d. Verkehr mit Groß⸗

wollengarn, 1 630 182 Pfd. Baumwollenwaaren, 71 979 Pfd. roh

vorgeschmiedete Maschinenbestandtheile von Eisen, 145 953 Pfd. Rad⸗ kranzeisen zu Eisenbahnwagen, 42 884 Pfd. grobe Eisen⸗ und Stahl⸗ waaren, 240 635 Pfd. Maschinen aller Art, 9578 Pfd. Kupfer in Stangen ꝛc., 22 121 Pfd. Kupferschmiedewaaren, 7292 Pfd. Seiden⸗ und Halbseidenwaaren. e. erkehr mit Italien: 4015 Pfd. baumwollene Zeugwaaren, 6620 Pfd. Kupfer in Stangen ꝛc., 43 006 Pfd. grobe Kupferschmiedewaaren. f. Verkehr mit den Niederlanden: 153 234 Pfd. Baumwollenwaaren, 34 019 Pfd. grobe Eisen⸗ und Stahlwaaren, 20 918 Pfd. Maschinen, 11 430 Pfd. Leder, 19 903 Pfd. Wollenwaaren. g. Verkehr mit Oesterreich: 86 534 Pfd. Baumwollengarn, 5 287 485 Pfd. Baumwullenwaaren, 287 749 Pfd. ganz grobe Eisengußwaaren, 120 573 Pfd. grobe Eisen⸗ und Stahlwaaren, 155 942 Pfd. Maschinen, 2717 Pfd. Kupfer⸗ schmiedewaaren, 215 Pfd. Waaren aus edlen Metallen, 825 Pfd. Waaren aus unedlen, echt vergoldeten Metallen, 577 697 Pfd.

rohes Leinengarn, 32 175 Pfd. rohe und 243 435 gebleichte ꝛc. Lein⸗ 8

wand, 28 578 Pfd. Seiden⸗ und 35 799 Pfd. Halbseidenwaaren, 128 344 Pfd. einfaches Wollengarn, 1 363 192 Pfd. unbedruckte un⸗ gewebte Wollenwaaren. h. Verkehr mit Rußland: 377 Pfd. Baumwollenwaaren, 220 790 Pfd. Materialeisen aller Art, 60 479 Pfd. Maschinen, 46 845 Pfd. Kupfer in Stangen ꝛc., 3872 Pfd. Segeltuch. i Verkehr mit der Schweiz: 75 416 Pfd. Baum⸗ wollengarn, 2 900 915 Pfd. Baumwollenwaaren, 147 972 Pfd. Stab⸗ eisen, 44003 Pfd. roh vorgeschmiedete Maschinentheile von Eisen, 80 913 Pfd. Eisen⸗ und Stahlwaaren, 113 767 Pfd. Maschinen aller Art, 20 903 Pfd. Stangenkupfer, 9593 Pfd. lohgares Leder, 4672 Pfd. grobe Lederwaaren, 22 472 Pfd. Seidenwaaren, 21 929 Pfd. Halb⸗ seidenwaaren, 55 719 Pfd. dublirtes und drei⸗ oder mehrfach gezwirntes Wollengarn, 9848 Pfd. Wollengewebe.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

8 Mit dem kürzlich erfolgten Tode des Historikers Alexander Nikolajewitsch Popow hat die russische historische Literatur einen empfindlichen Verlust erlitten.

Aus Athen wird der „Times“ gemeldet, daß in dem neu entdeckten Grabmal auf der Akropolis von Mykenae Zierrathen und Waffen aus Gold und Kupfer gefunden wurden.

„Der Formenschatz der Renaissance, eine Quelle der Belehrung und Anregung für Künstler und Gewerbtreibende wie für alle Freunde stylvoller Schönheit aus den Werken der Dürer und Holbein, Vischer, Altdorfer, Aldegrever, Beham, Burgkmair, Flötner, Hopfer, Solis, Hirschvogel, Mielich, de Bry, Amman, Jamitzer und anderer Meister,“ herausgegeben von Georg Hirth in München (Verlag von G. Hirth in Leipzig). Heft 2 und 3. Von diesem trefflichen Unternehmen, dessen Werth für die Förderung der deutschen Kunstindustrie an dieser Stelle bereits gewürdigt worden und dem bercits die Auszeichnung zu Theil geworden ist, von dem Königlich bayerischen Kultus⸗Ministerium allen Unterrichtsanstalten, an denen das 1“ ist, empfohlen zu werden, liegen nunmehr wei weitere Lieferungen vor.. 1 8 Das 2. Len zunächst drei Blätter aus Albrecht Dürers

roßer Ehrenpforte des Kaisers Maximilian I. (in verkleinertem Maß⸗ tab.); eines der seltensten der 6 Dürerschen Blätter mit sogen. Knoten, welche allmählich sämmtlich zur Publikation kommen sollen; ferner einen Teppich aus Dürers Schule; zwei Büchertitel von Hans Hol⸗ bein d. J.; Radirungen nach Holbein, darstellend Griffe und Beschläge nisches Alphabet von Daniel Hopfer; zwei Blätter igen französischer Könige (aus dem Königl. Kupferstichkabinet zu München) und eine Truhe aus dem Deutschen Gewerbemuseum zu eee, 3. Heft enthält das Brustbild des Kaisers Maximilian von Albrecht Dürer, in der Größe des Originalholzschnittes; einen Fest⸗ pokal der Königin Jane Seymour, von Hans Holbein d. J., nach der in der Bodleian Library zu Oxford aufbewahrten Original⸗ Federzeichnung; von demselben den Entwurf eines Kamins, der wahr⸗ scheinlich in einem seither zerstörten Palastzimmer Heinrichs VIII. von England aufgeführt war (die Original⸗Federzeichnung befindet sich im britischen Museum); drei Ornamente von Heinrich Aldegrever, dessen prächtige Dolchscheiden noch folgen sollen; ein Himmelbett von Peter Flötner, Initialen nach Original⸗Holzstöcken des Germanischen Museums; ein Blatt aus Hans Sibmachers Stick⸗ und Spitzen⸗ Musterbuch (Nürnberg 1601) u. s. w.

Jedes Heft des „Formenschatz“ enthält 12—16 Bilder auf Carton⸗ papier und ist auch einzeln für 1 verkäuflich; jedes einzelne Blatt (auf besondere Bestellung) für 20 ₰. Mit dem 10. Heft wird ein Band abgeschlossen; übersichtliche Register werden mit dem 10. Heft gratis geliefert, daz spätestens im März 1878 erscheinen soll.

Mit den vorliegenden Nummern 47 und 48 schließt der 11. Jahrgang der Zeitschrift „Kunst und Gewerbe, Wochen⸗ schrift zur Förderung deutscher Kunstindustrie, heraus⸗ gegeben vom Bayerischen Gewerbemuseum zu Nürnberge

von Schwertern und einen Deckelkrug; verschiedene . und ein latei⸗ andzeichnungen

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