1877 / 292 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Dec 1877 18:00:01 GMT) scan diff

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

das Finanz⸗Ministerium hierdurch angewiesen, sogleich 200 000 Taels bereit zu stellen, und Li⸗ 'ung⸗chang, gleichfalls noch weitere 200 000 Taels bereit zu hal⸗ ten, um den Nothstand in den beiden genannten Provinzen zu mildern. Da aber der Mangel in Shansi den höchsten Grad erreicht hat, während die Noth in eine geringere ist, so sollen von den obigen 400 000

aels 7(10 für Shansi und für Honan verwandt werden. Das Finanz⸗Ministerium und Li⸗h'ung⸗chang das Geld vollzählig bereit zu stellen, Tseng⸗kuo⸗ch'iian aber und Li⸗ch'ing⸗ao, denen die Vertheilung einer so großen Summe anvertraut wird, müssen ernst⸗ hast dafür sorgen, daß alle betheiligten Beamten sich zu einem wahren Gefühl der Pflichterfüllung aufraffen und die Vertheilung des Geldes derart bewirken, daß dem Volke eine wirkliche Unterstützung zu Theil werde und nicht auf halbem Wege Andere ihre Beutel damit füllen. Auch von den jetzt fälligen Reistransporten aus Kiangsu und Anhui sollen 40 000 Piculs zurückbehalten und von Li⸗h'ung⸗chang und Tseng⸗kuo⸗ch'iian in irgend einer Weise nach Shansi ge⸗ schafft werden, um den dortigen Bedürfnissen zu dienen. Und da die Nothleidenden in Shansi und Honan so ungeduldig auf Nahrung warten, so bestimmen Wir hiermit ferner, daß, wenn Kaufleute Reis nach den beiden genannten Provinzen schaffen wollen, auf dem Wege dahin weder Likin noch andere Steuern erhoben werden. Die Ausführung dieser Maßregel ist von den betreffenden General⸗Gouverneuren und Gouverneuren zu überwachen, damit die Kaufleute freudig und in Menge dort⸗ hin gehen und dem Mangel auch ihrerseits abhelfen.“

Die betreffenden Ministerien haben von Obigem Kennt⸗ niß zu nehmen.

haben

Vom Kunstmarkt. Eine nur kleine, dafür aber desto vor⸗ züglichere Kollektion von Gemälden moderner Meister, aus 31 Num⸗ mern bestehend, denen sich in einem Anhang des Verzeichnisses noch

19 andere treffliche Stücke anreihen, gelangt am Donnerstag, den 13.

Dezember, von 10 —2 Uhr, in Lepke's Kunstauktionshause (Kochstraße 29) zur Versteigerung und wird vorher am Mittwoch ebendaselbst zur öffentlichen Besichtigung ausgestellt seien, die Kunst⸗ freunden um so mehr zu empfehlen ist, als uns in der Sammlung nicht blos eine Reihe der trefflichsten Meister begegnet, sondern die von ihnen herrührenden Bilder überdies zum Theil so aus⸗ erlesene Arbeiten sind, daß sie jeder, auch der gewähltenen Galerie zur Zierde gereichen würden. Neben Ed. Hildebrandt, der mit drei Stücken vertreten ist, unter denen eine kleine „Landschaft mit Wasser und Architektur“ hervorragt, erscheint Ch. Hoguet mit fünf Bildern, von denen eine „Landschaft mit Bauernhäusern“ als ein Werk von selt nstem malerischen Reiz in erster Linie steht. Daran reihen sich ferner Landschaften und Marinen von A. und O. Achenbach, A. Piepenhagen, Ed. Schmidt, Eschke, Fnebeim. L. Herrmann, Douzette, Breitbach, F. ildebrandt und Aivasovsky, Genrebilder von Simm⸗

beim Winkeladvokaten“), zwei Schlachtstücke von Sell, Thierstücke von Deiker, Bodmer, F. Voltz und Brendel, unter dessen drei Bildern ein „Pferdemarkt“ und eine „Schafheerde“ von besonderer Schönheit sind, Architekturen von Mayer, Schwendy (das beste Bild des Künstlers) und Hasenpflug, dessen Interieur „aus dem Halberstädter Dom’ den Meister vortrefflich repräsentirt, ein geistreicher weiblicher Studienkopf von Gabr. Max und ein anderer von F. Knaus, von dem auch eine Waldlandschaft von feiner malerischer Stimmung vorhanden ist, sowie endlich drei Bilder des verstorbenen Henneberg, ein junges Liebespaar unter dem Titel „Eifersucht“, ein anderes unter dem Titel „Ab⸗ schied“, das eine Studie zu den berühmten Kompositionen der Villa Warschauer bildet, und eine kleinere, mehrfach abweichende Ausfüh⸗ rung der in der Nationalgalerie befindlichen „Jagd nach dem Glück“. Neben diesen deutschen Meistern aber sind schließlich noch einige Franzosen nicht minder gut vertreten, und zwar der geistreiche Jsabey mit einer schönen Architektur, . und Fichel, neben Chavet die tüchtigsten Nachfolger Meissoniers, mit trefflichen Kabinetstücken, E. Levy mit der im Ton reizvollen, feinbelebten Figur einer nähen⸗ den Dame und Coössin mit zwei in Charakteristik und Zeichnung gleich vorzüglichen Einzelgestalten, einer Malerin im Atelier und einem durch den Wald hinschreitenden jugendlichen Violinspieler in malerischer mittelalterlicher Tracht. 1““

Im Königlichen Opernhause begann gestern Hr. Pablo de Sarasate seinen Cyklus von Konzerten. Wäre der Künstler nicht bererts hinreichend bekannt, ja berühmt, so hätte die Ehre, an dieser ungewöhnlichen Stelle auftreten zu dürfen, allein hingereicht, ihn als eminenten Geiger auszuzeichnen. Der spanische Virtuose führte sich gestern mit dem Violin⸗Konzert von Mendelssohn ein, einem Werke, das, weil es so unzählige Male von Berufenen und Unberufenen exekutirt worden ist, mehr als jedes andere als Prüfstein nicht nur der technischen Fertigkeit, sondern auch eines edlen Vortrages gelten darf. Hr. de Sarasate bewies damit in jeder Beziehung seine vollkommene Meisterschaft. Er spielt mit einer Sicherheit, die ein Mißlingen gar nicht zu kennen

scheint, und die auch in dem Borer jenes Behagen hervorruft, das jeder echte Künstler bei der Ausführung seines Kunstwerks selbst empfindet. 1 Mit dieser fast unfehlbaren Sicherheit aber verbindet Hr. de Sara⸗ sate eine ebenso untadeli e Reinheit der Intonation, auch in den schwie⸗ rigsten Passagen und Fiorituren, deren Gefahren er mühelos und spielend überwindet. Das bekundete er namentlich in einer Phantasie über Motive aus „Margarethe“ von Gounod, in welcher der Künstler

sich selbst solche Gefahren in kolossaler Art und Menge aufgethürmt hat. War jedoch vielleicht in dem Konzert von Mendelssohn

manchmal vor der Eleganz des Vortrags die nöthige Wärme

etwas zurückgetreten, so zeigte die nach stürmischem Bei⸗

fall gewährte Zugabe des Es-dur - Notturno (op. 9) von

Chopin, daß auch diese, wo es nöthig, seinem Spiel nicht fehlt.

Durch diese Proben hat Hr. de Sarasate die Sensation, die er in

den früheren Konzerten hier und überall erregt hat, vollständig ge⸗

rechtfertigt und darf man den weiteren Genüssen, die er uns bieten

wird, mit Spannung entgegensehen. Frl. Grossi fand für den Vor⸗

trag einer Arie aus „La Traviata“ viele Anerkennung.

Dem Konzert ging eine Aufführung der unverwüstlichen

Frl. Lammert, sowie den Herren Krolop, Sachse und Oberhanser) viele Heiterkeit erregte. Den Schluß des Abends bildete das Ballet⸗ Divertissement „Lamea“ oder „Die Favorite des Rajah.“

Der Vorstellung wohnten Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Carl und der Großherzog von Sachsen, sowie Ihre König⸗ lichen Hohe ten die Prinzessin Friedrich Carl, nebst Prinzessinnen Töchtern Marie, Elisabeth und Luise bei.

„— In Krolls Theater ging am Sonnabend das diesjährige übliche Weihnachtsstück zum ersten Male in Scene. Schon sein etwas langer Titel: „Kleindäumling, Rapunzel mit dem langen Haar und Riquet mit dem Schopf“ zeigt, daß der Stoff zu demselben dem Gebiete des Märchens entnommen ist. Die Wahl ist als eine glückliche zu bezeichnen. Weihnachten ist so recht ein Fest der Kinder und eine Zeit, in welcher auch die Gro en sich gern und willig mit den Kleinen in die schönen Kinderjahre mit ihrer heiteren unbefangenen reinen Fröhlichkeit zurückversetzen. Auf die Kinderwelt ist denn auch dieses Weihnachtsstück zunächst berechnet, und daß es ihren Beifall fand, bewies der ofmalige, laut hervorbrechende Ausdruck be⸗ friedigten Frohsinns der Kleinen, welche in dem vollbesetzten Saale, sehr zahlreich vertreten waren. Das Stück ist ein von C. A. Gör⸗ ner, der als Verfasser einer Reihe von trefflichen, dramaturgischen Arbeiten gleicher Art bekannt ist, geschickt ausgeführtes Amalgam mehrerer ärchen und trifft, abgesehen von einigen Stellen, in welchem dem modernen Possenwitz Konzessionen gemacht werden und die daher in den Märchenrahmen nicht passen, mit rich⸗ tigem Verständniß den naiven schlicht⸗poetischen Ton des deutschen Volksmärchens. Ein solcher Stoff bietet der Ausstattung Spiel⸗ raum und ungezwungenen Anlaß zu allerlei schmückendem Beirath an Dekorationen, lebenden Bildern, magischer Beleuchtung, Tänzen und⸗ Kostümen, und Hr. Direktor Bial hat weder Kosten noch Mühe gespart, eine in allen Theilen reiche und geschmackvolle Inszenirung zu veran⸗ die neuen Kostüme sind nach Doré's beliebten Bildern ange⸗ ertigt. Hauptrollen werden von den besten Kräften der Bühne dargestellt und neben den Großen darf die kleine Darstellerin des Kleindäum⸗ lings, einer der Hauptfiguren des Stückes, die kleine B. Helling, nicht vergessen werden, welche ihre Rolle mit einem für ihr Alter seltenen Verständnisse und Talent spielte, so daß sie wiederholt von Groß und Klein mit lebhaftem Beizall belohnt wurde. Hrn. Direktor Bial wurde die allgemeine Anerkennung für die liebenswürdige Weihnachts⸗ gabe am Schlusse der Vorstellung durch wahrhaft stürmischen Her⸗ vorruf ausgedrückt.

2 Feaschen der Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn hinsichtlich der Berliner Verbindungs⸗ bahn und der Verwaltung des Flora⸗Etablissements ist ein Abkommen dahin getroffen worden, daß auf der Strecke Lehrter Bahnhof— Charlottenburg der Verbindungsbahn Retourbillets zur II. und III. Wagenklasse ausgegeben werden, welche zur Hin⸗ und Rückfahrt und zum einmaligen Besuch des Flora⸗Etablissements be⸗ rechtigen. Preis pro Billet in III. Klasse 1 ℳ, in II. Klasse 1,20 Eine gleiche Einrichtung wie vom Lehrter Bahnhof wird für die Strecke Dresdener Bahnhof-— Charlottenburg ins Leben treten, sobald

Operette „Gute Nacht, Herr Pantalon!“ voran, welche, vor⸗ züglich besetzt (mit den Damen Fr. Mallinger, Frl. Lehmann und

das Anschlußgeleise auf dem Dresdener Bahnhof fertig gestellt ist.

G. Jundt und Karl Hoff (eine „Scene

Berlin, S. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32. XR —2

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 8 2 u. dergl. Preußischen Staats-Anzeigers: 3. Verkäefe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlang 8. Theater-Anzeigen. u. s.

1 Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabri- Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der

w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.]

[10415]

Steckbrief. Gegen den Schuhmachergesellen Julius Scholz aus Sagan ist wegen Verdachts des Diebstahls die gerichtliche Haft beschlossen wor⸗ den. Wir ersuchen um Verhaftung und Abführung esselben an unsere Gefangenanstalt. Reppen, den 3. Dezember 1877. Königliche Kreisgerichts⸗Kom⸗ missionen. Der Untersuchungsrichter.

Oeffentliche Vorladung. Auf den Lntrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 17. September 1877 ist gegen folgende Personen: 1) den Johann Wilhelm Lehmann, am 10. Mai 1854 in

ieberose geboren, 2) den Julius August Seidler, am 26. Dezember 1854 zu Gr. Leuthen geboren, 3) den Johann Georg Haeneck, am 8. November 854 in Lübben geboren, 4) den Friedrich Wilhelm

ber cr.,

I. Cl., buchen Scheite,

185 R. M.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Am Dienstag, den 18. (achtzehnten) Dezem⸗ Vormittags 11 Uhr, 1 Hobigers Hôötel zu Fürstenber nachstehenden Hölzer aus der Königlichen Ober⸗ försterei Himmelpfort⸗West unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich meist⸗ bietend zum Verkauf: I. Schutzbezirk Regelsdorf: Jagen 12 ab. 13 ab.: 103 R. M desgl. Rundknüppel, 170 desgl. Reiser 123 desgl. II. Cl., R. M. birken Scheite, 75 R. M. kiefern Rundknüppel, II. Schutzbezirk Castaven: kiefern Stämme, 1 R. M. birken Scheite, 1 R. M. desgl. Spaltknüppel, 1 R. M. erlen Spaltknüppel, kiefern Scheite,

11“ Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ . Bureau der deutschen Se zu Berlin, ken 1 Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des 88 qZInuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

[& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Börsen- Annoncen⸗Bureaus.

beilage. NK .

die Umpolsterung resp. Ne Haarmatratzen

kommen in i./ Meckl. die

missionswege vergeben werden. Oie Heena vnene liegen schäftslokale, Michaelskirchplatz Nr.

10 R. M. kiefern Scheite,

Totalität: 2 R. M.

daselbst einzureichen.

2 desgl. Berlin, den 8. Dezember 1877.

Totalität:

Reiser I. Cl. 6 Stück

E1—“ 8 4

10294 108 desgl. Rund⸗ 8

1. den Anstrich der Schilderhäuser und

für die Garnison⸗ und Lazareth⸗Anstalten hier und in Charlottenburg soll für die Zeit vom 1. Januar 1878 bis ult. März 1879 im öffentlichen Sub⸗

aus und sind versiegelte Offerten bis zum Mittwoch, den 19. d. Mts., Vormittags 11 Uhr,

Kgl. Garnison⸗Verwaltung.

Postmäßig verschlossene, frankirte und mit der

Aufschrift: „Submission auf Filz“ deutlich versehene Offerten sind bis zum Submissions⸗ Termin 1 Freitag, den 4. Januar 1878 Vormittags 10 Uhr, an uns einzureichen.

Eine Probe, sowie die allgemeinen und speziellen Lieferungsbedingungen, welche der Submission zu Grunde gelegt werden, sind in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt auch können letztere ab⸗ schriftlich bezogen werden und ist deren An⸗ erkennung durch Namensunterschrift ausdrücklich zu vermerken.

. Der Preis ist pro Qu.⸗Meter franko Hamburger 8 Bahnhof Spandau zu stellen und sind Proben bis

zupolsterung der

in unserem Ge⸗ 17, zur Einsicht

Cto. 88/12.)

Oeffentliche Submission auf Filz. spätestens 2 Tage vor dem Submissionstermine an

8

einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handels⸗

Auch gespielt wird das Stück durchaus lobenswerth; die

fähigen Zustande erfolgt ist, ist die Versicherungs⸗ nicht verwirkt, wenn auch der Versicherungs⸗

1

auf Ersatz der bezahlten Versicherungssumme gegen Denjenigen, der den Tod des Versicherten verschuldet

unzulässig. Schaden (Feuer⸗ oder Seeversicherungen).

Ersatz der Coursdifferenz.

Lübben geboren,

Laske am 17. Juni 1854 in Lübben geboren, 5) den Carl Herrmann Mathieu, am 8. März 1854 in b 6) den Maurer Friedrich Gustav Kalisch, am 18. Dezember 1854 zu Pretschen ge⸗ boren, 7) den Robert Reinhold Otto Schulze, am 1. Dezember 1854 in Steinkirchen geboren, auf Grund des §. 140 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs die Untersuchung wegen eines Vergehens gegen die öffentlich. Ordnung eröffnet worden. Zur münd⸗ ichen Verhandlung der Sache steht am 20. Februar 1878, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer Nr.

III., an hiesiger Gerichtsstelle neuer Termin an.

Angeklagte werden zu diesem neuen Termine mit Nieolsvins.

der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienen⸗ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder

uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen,

daß sie noch dazu herbeigeschafft werden können. und die Abfuhr des Mülls und der S eeh he

Im Falle ihres Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden. Lübben, den 22. November 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

8 Edict.

Vom K. K. Bezirksgerichte in Tyezyn wird Mierislaus Swiatopelk, mit zweitem Namen Zawadzli, römisch⸗katholischer Religion, Wittwer, gebürtig zu Sanoczek, welcher zuerst eine Landwirth⸗ schaft in Korzüchöw betrieben, dann aber als Privat⸗ mann in Biata, Kreis Rzeszöw gewohnt hat, und dessen Wohnort und Leben seit 1839 unbekannt sind, aufgefordert, binnen Einem Jahre vom Kund⸗ gegenwärtigen Edicts von seinem Leben und Wohnorte dem aufgestellten Kurator, Herrn Pogonowski, K. K. Notar in Rzeszöw, Kronland Galizien, Kaiserthum Oesterreich, Nachricht zu geben, widrigens nach Ablauf dieser Frist über neuerliches Einschreiten seines Sohnes Wladislaus er für ge⸗ storben erklärt werden wird.

Zugleich werden Alle, welche von dem Leben, Wohnorte oder dem Tode des besagten Miecislaus Swiatopelk, mit zweitem Namen Zawadzki, irgend eine Kenntniß hätten aufgefordert, hievon dem agf. esstellten Kurator oder dem K. K. Bezirksgerichte Tyczyn Anzeige zu machen.

FTyezyn, den 5. Mai 1872. K. K. Bezirksgericht.

1

knüppel, 10 desgl. Stöcke, 164 desgl. Reiser I. Cl., 22 desgl. II. Cl III. Schutzbezirk Thymen: Totalität: 17 Stück kiefern Stämme, 1 R. M. birken Scheite, 1 desgl. Spaltknüppel, 356 R. M. kiefern Scheite, 190 desgl. Rundknüppel, 88 desgl. Stöcke, 69 desgl. Reiser I. Cl. IV. Schutzbezirk Ravensbrück: Totalität: 3 Stück kiefern Kahn⸗ kniee II. Cl., 255 R. M. kiefern Scheite, 69 desgl. Rundknüppel, 46 desgl. Reiser I. Cl., Jagen 135 b.: 4 R. M. kiefern Rundknüppel, 3 desgl. Reiser⸗I. Cl., 360 desgl. 1I. u. III. Cl. Fürstenberg i./Meckl., den 9. Dezember 1877. Der Oberförster

110401¹3 Bekanntmachung.

Die Abfuhr der Excremente aus den Latrinen

Abfuhr des Urins, sowie

die Reinigung der Schornsteine

für die Garnison⸗Anstalten hier und in Charlotten⸗ burg, soll für die Zeit vom 1. Januar 1878 bis ult. März 1879 in öffentlichem Submissionswege vergeben werden.

Die Bedingungen liegen in unserem Geschäfts⸗ lokale, Michaelskirchplatz Nr. 17, zur Einsicht aus, und sind versiegelte Offerten bis zum

Deeerhes. den 20. d. M.,

8 Vpormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.

Berlin, den 8. Dezember 1877. Cto. 87/12)

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

110402²2 Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarfs an: (eisernen Utensilien, .Haarbesen, Schrubbern ꝛc. und Piassavabesen, irdenen, gläsernen und favencenen Geschirren, . Wassereimer von Zink Roßhaaren, 1 Desinfektionsmasse, „Reiserbesen,

die Anfuhr des Lagerstrohs und die Anfuhr und Lieferung des Streusandes,

1“

Die Lieferung von 1800 qm 10 mm starken Filz soll auf dem Wege der öffentlichen Submission ver⸗ geben werden.

uns einzusenden.

Spandau, den 5. Dezember 1877.

Die Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

[10120]

Rate der Gotthardbahnaktien

Luzern, den 19. November 1877.

Gotthardbahn.

Bekanntmachung, betreffend Aktien⸗Einzahlung.

1 Da die Rekonstruktion des Gotthardbahn⸗Unternehmens bis zu dem für die Resteinzahlung der vierten Rate der Gotthardbahnaktien anberaumten Termine vom 31. Dezember 1877 voraussichtlich nicht zum Abschlusse gelangen wird und die Verwaltungsorgane der Gesellschaft Rekonstruktion des Unternehmens nicht zur Saldirung dieser Einzahlung veranlassen wollen, auf den 31. Dezember 1877 festgesetzte Endtermin zur Einzahlung des Restbetrages der vierten

die Aktionäre vor erfolgter so wird der

um fernere drei Monate, also bis zum 31. März 1878,

hinausgeschoben und denjenigen Aktionären, welche die Einzahlung der vierten Rate noch nicht saldirt haben, der auf den 31. Dezember 1877 fällige Coupon im Betrage von Fr. 9,55 als weitere Anzahlung auf die vierte Rate, Werth 31. Dezember 1877, gutgeschrieben.

Die Direktion der Gotthardbahn.

H10³¹4] Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn.

Die am 2. Januar 1878 fälligen ö— Firles der Prioritäts⸗Obligationen der Rhein⸗

ahe⸗Eisenbahn I. und II. Emission können vom gedachten Tage ab bis zum 31. Januar 1878 Vor⸗ mittags in den Geschäftsstunden

1) bei der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin,

2) bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗Ver⸗ ein in Cöln,

3) bei der Filiale der Bank für Handel und zu Frankfurt a. M. und fort⸗ aufend

4) bei sämmtlichen Stationskassen der Rhein⸗ Nahe⸗Eisenbahn, soweit deren Geldbestände ausreichen,

sowie endlich 8

9 bei unserer Hauptkasse hierselbst

erhoben werden.

Die Coupons müssen den Zahlstellen mit nume⸗ risch geordneten, nach den Emissionen getrennten und von den Eigenthümern unterschriebenen Ver⸗ zeichnissen übergeben werden. . Saarbrücken, den 6. Dezember 1877. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Die erledigte Kreiswundarztstelle des Oppelner Kreises, mit welcher ein Staatsgehalt von Sechs⸗ hundert Mark, die Verwaltung des Kreiskranken⸗ hauses zu Kupp mit einer Remuneration von 600 aus Kreismitteln und eine Einnahme von 700 für das Impfgeschäft verbunden sind, soll besetzt werden. Qualisicirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse binnen 6 Wochen bei uns melden. Der Wohnsit des Kreiswundarztes ist Kupp. Oppeln, den 10. Dezember 1877. König⸗

Redacteur: J. V.: Riedel.

Berlin:

Verlag der Expedition (Kes sel). Druck: I. Elsner.

liche Regierung. Abtheilung des Innern.

Zwei Beilagen

Geschäftslokals oder Mark 7,64 8

Noo) 292.

Berlin, Dienstag, den 11. Dezember

EEb

8⸗Anzeiger. 1822.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes üͤber den Markenschub, Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz vom

. Mai 18

vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter den Titel

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. 22.

b Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie darch Car: Heymanns Verlag, in, W., Mauerstraße 63 65, und alle Buchhandlungen, für

Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilbhelmstraße 32, bezogen werden.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das Abonnement beträgt 1 % 50 für das . Einzelne Nummern kosten 20 ₰. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 36 ₰.

Kauft ein Banquier ein Werthpapier, welches’ Anregung des erstgenannten Vereins bildete sich eine

einen bestimmten Börsencours hat, ohne mit dem Verkäufer einen Preis zu vereinbaren, so gilt nach

erichts, I. Senats, vom 30. Oktober 1877, der

Tagescours an der Börse als der von den Kon⸗

trahenten gewollte Kaufpreis. Der Banquier kann emnach, wenn er sodann irrthümlich das erworbene Papier zu einem höheren Course berechnet und be⸗

zahlt hat, das Zuvielgezahlte zurückverlangen.

Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe in

Nach den neuesten Zeitschriften und Sammlungen. 1) Der Ankauf ätherischer Oele Seitens eines

Handelssachen. b

Wirths zum Zwecke der Erzeugung von Liqueuren

ist ein Handelsgeschäft. U. öst. O. G. H. 1. Mai 8 5 Wochenschrift 1877 S. 189. (Art. 271 9

8 2) Der Betrieb einer Ziegelei ist kein Handels⸗ eschäft. U. A. G. Celle vom 17. Januar 1872,

a. a. O.

3) Der Abschluß eines Dienstvertrages zwischen dem Inhaber einer Maschinenfabrik und einem Ingenieur ist für den Ersteren ein Handelsgeschäft. U. H. G. Stuttgart, a. a. OQ.

4) Im Falle der Selbstmord im unzurechnungs⸗

vertrag an Selbstmord das Erlöschen des Versiche⸗

Fes ve knüpft. U. O. H. G.

ov. 1874, a a. O. 3 5) Die Klage einer Lebensversicherungsgesellschaft

Mannheim v.

oder sonst für den Schuldigen einzustehen hat, ist Anders ist es bei Versicherungen gegen

A. G. Berlin v. 19. Jan. 1874 a. a. O. S. 190. 6) Die Versicherung bei einer auf dem Prinzipe er Gegenseitigkeit beruhenden Feuerversicherungs⸗ esellschaft ist kein Handelsgeschäft. U. O. A. G. Presben, a. g. O. 8 7) Sparkassen, welche bei dem Betriebe ihrer Ge⸗

anzusehen.

schäfte einen Gewinn anstreben, sind als Kaufleute, 8—

ihre Geschäfte als Handelsgeschäfte

U. O. G. H. Wien, a. a. O. 8) Werkverdingungsverträge, bei denen Jemand

ie Herstellung einer unbeweglichen Sache über⸗ nimmt, sind keine Handelsgeschäfte. U. A. G. Kolmar,

.Dezember 1875, a. a. OQ.. 10) Die Anschaffung von Eisenwaaren Seitens des Eisenbahnunternehmers ist kein Handelsgeschäft. U. O. G. H. München, a. a. O. 11) Die Verträge über Lieferung der zu einem

ausbau erforderlichen Zimmer⸗ und Tischlerarbeiten 8 85 Handelsgeschäfte. U. O. G. Wolfenbüttel,

a. a. O. 8 8 12) Der Kaufmann hat bei verzögerter Leistung

iner Goldzahl Anspruch auf Verzugszinsen und bEEö bukt 3c H. G. B.) U. O. G. H. Wien v. 26. Februar 1873, a. a. O.

. 13) Ein von einem Kaufmann auch ohne Angabe

des Verpflichtungsgrundes ausgestellter Schuldschein über Geldleistungen ist verbindlich, auch wenn er nicht an Ordre lautet. U. O. Trib. Berlin, a. a. O. 14) Durch die Art. 305 und 306 H. G. B. wird die prozessuale Behandlung der Vindikationsklage nicht geändert U. O. A. G. München vom 3. April 1873, a. a. O. S. 191. 8 8 15) Ist in einem Sparkassenbuche eine bestimmte Person als Gläubiger bezeichnet, die Zahlung aber an jeden Inhaber versprochen, so ist dieser Inhaber icht berechtigter Gläubiger, sondern gilt nur als zur Empfangnahme der Jahtung. für den Letzteren E1G U. Ober⸗Trib. Berlin, a. a. O.

Die Handelskammer zu Leipzig hat den gutachtlichen Theil ihres Jahresberichts pro 1876 veröffentlicht. In demselben wiederholt sie en im vorigen Berichte ausführlich begründeten Wunsch, daß, wie in Preußen und anderen Staaten, 3 F auch in Sachsen die Veröffentlichung (nicht intragung) des Geschäftszweigs und des bei Bekanntmachung Sn ausdrücklich als zulässig bezeichnet 1 egisterbehörden angewiesen werden möchten, ie hmeesbhsß setheck am din 8en weil durch Hinzufügung dieser Angaben die Bekannt⸗ machungen für das geschäftliche Leben wesentlich höheren Werth gewinnen. 818 Ueber die Reform der Zahlungsweise öäußert sich der Bericht wie folgt: „Die Reform der Zablungsweise haben wir, wie schon im vorigen Be⸗ ichte erwähnt, durch eine in Gemeinschaft mit der Gewerbekammer an die Handel⸗ und Gewerbe⸗ treibenden, sowie an unsere Mitbürger überhaupt gerichtete öffentliche Ansprache zu fordern gesucht. ir gingen dabei von der Ueberzeugung aus, daß für eine durchgreifende Reform nur dann Aussicht uf Erfolg sei, wenn das Uebel von allen Seiten räftig angefaßt und die weitesten Kreise des Publi⸗ kums in das Interesse gezogen würden. Denn so lange der Kleinhändler und der W“ ihren Kunden auf lange Zeit borgen, sind ss auch ge⸗ nöthigt, vom Fabrikanten und Zwischenhändler aus⸗ gedehnten Kredit zu beanspruchen. Jenem Zustande kann aber nur durch vereintes Vorgehen ein Ende gemacht werden. 8 Die Reformbewegung wurde von der hiesigen Ge⸗ meinnützigen Gesellschaft, von der Polytechnischen Gesellschaft, von dem Verein selbständiger Hand⸗ werker und Fabrikanten, der Schuhmacher⸗Genossen⸗ schaft und in anderen Kreisen weiter geführt. Auf 8

„freie Vereinigung“ von Solchen, welche sich bereit erklärten, gekaufte oder bestellte Waaren lelort oder doch jedesmal binnen kurzer Frist zu bezahlen, unter der Voraussetzung, daß zwischen ihnen und säumigen Zahlern sei es durch Gewährung einer Ver⸗ gütung bei baarer Zahlung, sei es durch Berechnung von Verzugszinsen im anderen Falle ein Unter⸗ schied gemacht werde. Die Vereinigung zählte nach wenigen Wochen über 1100 Mitglieder, darunter freilich wohl viele, welche schon früher gewohnt waren, ihre Bedürfnisse baar zu bezahlen.

Unter den Kleinhändlern und Handwerkern, welche aufgefordert wurden, jeder Waarensendung eine Rechnung beizufügen oder doch die Rechnungen in kurzen Zeitabschnitten zu übersenden, hat die Bewegung noch wenig Fortschritte gemacht. Wenn sich auch die Erkenntniß von den Nachtheilen der Borgwirthschaft allmählich Bahn bricht, so ist doch von da bis zum thatkräftigen Entschlusse noch ein weiter Weg. Einzelne haben mit pünktlicher Uebersendung der Rechnungen den Anfang gemacht und auf diese die Bemerkung drucken lassen, daß sie im Fall der Zahlung binnen einer gewissen Frist (z. B. von 30 Tagen) einen bestimmten Prozentsatz vergüten, dagegen den früher mißbräuchlich oft ge⸗ forderten Sconto von 2 % in Wegfall gebracht. So weit die Ergebnisse dieses Verfahrens zu unserer Kenntniß gelangt sind, dürfen sie als zufrieden⸗ stellend bezeichnet werden. Im Allgemeinen ist aber die Macht der schlechten Gewohnheit noch nicht ge⸗ brochen und es wird wiederholter Anstrengungen be⸗ dürfen, ehe die Reform nur einigermaßen durch⸗ dringt. 8

Zur Unterstützung derselben ist, wie an anderen Orten, so auch hier die Abkürzung der Ver⸗ jährungsfrist, die jetzt für die meisten Forde⸗ rungen des Privatverkehrs drei Jahre beträgt, und zwar auf ein Jahr, in Vorschlag gebracht. Ohne für jetzt näher auf diese Frage eingehen und uns für eine bestimmte Frist aussprechen zu wollen, er⸗ klären wir uns doch im Allgemeinen mit dem Ge⸗ danken einer weiteren Abkürzung der Verjährungs⸗ frist, wie sie den jetzigen Verkehrsverhältnissen ent⸗ spricht, einverstanden. Auch sind wir der Meinung, daß für Forderungen der Kaufleute unter sich eben⸗ falls unbedenklich eine kurze Verjährungsfrist ein⸗ geführt werden könnte; in der Provinz Hannover z. B. gilt die zweijährige Verjährungsfrist auch für welche in Rücksicht auf den Geschäfts⸗

etrieb des Empfänzers der Waare oder der Arbeit kontrahirt worden sind, seit fast dreißig Jahren, und zwar, wie von den Handelskammern jener Provinz bezeugt wird, zur allgemeinen Zufriedenheit. Daß die Abkürzung der Verjährungsfristen einen günstigen Einfluß auf die pünktlichere Regelung der Schuld⸗ verhältnisse üben würde und daß sie mithin im wohlverstandenen Interesse der Gläubiger selbst liegt, läßt sich nach den in Sachsen und anderwärts ge⸗ machten Erfahrungen nicht bezweifeln.“

kredit kommen, und etwas wie allgemeiner Ruin wird die schon sehr gesunkene Industrie ereilen, wenn nicht Anstrengungen gemacht werden, bei Zeiten zu einem ehrlichen Geschäfte zurückzukehren. Das Publi⸗ kum sollte auf alle Fälle gewarnt sein und wissen, daß es, wenn es schwer und schön aussehende Seiden⸗ waaren billig kauft, Waare gekauft 2 kann, die aus einem Viertheil Seide und drei Viertheilen Farbe besteht.“

Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Handelsregister⸗ u. s. w. Eintragungen betreffend. XI.

Ahaus. Die im Art. 13 des Allgemeinen Deut⸗ schen Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen, betreffend die Eintragungen in das Han⸗ delsregister, desgleichen die im §. 4 des Gesetzes vom 27. März 1867 eeeee⸗ Bekannt⸗ machungen, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirth⸗ werden für unsern Gerichts⸗ ezirk für das Jahr 1878 durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin, die Berliner Börsenzeitung daselbst und den Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung in Münster veröffentlicht. Die auf die Füh⸗ rung des Handelsregisters und des Genossenschafts⸗ registers sich beziehenden Geschäfte werden pro 1878 von dem Kreisgerichts⸗Rath Koppers unter Mit⸗ wirkung des Büreau⸗Assistenten Gebhardt bearbeitet. Ahaus, den 1. Dezember 1877. Königliche Kreis⸗ gerichts⸗Deputation.

Arnstadt. Die bei der unterzeichneten Gerichts⸗ stelle im Laufe des kommenden Jahres erfolgenden Eintragungen in das Handelsregister werden in dem Regierungs⸗ und Nachrichtsblatte in Sondershausen, in dem Nachrichts⸗ und Intelligenzblatte hier und in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preu⸗ ischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin zur öffent⸗ ichen Kenntniß gebracht werden. Arnstadt, den 4. Dezember 1877. Fürstl. Schw. Justizamt das. Arolsen. Die Eintragungen in unser Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1878 1) in der Berliner Börsenzeitung zu Berlin, 2) in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ 89. Staats⸗Anzeiger zu Berlin und 3) in der heilage zum Fürstlich Waldeckischen Regierungsblatt bekannt gemacht werden. Arolsen, den 7. Dezem⸗ ber 1877. Fürstlich Waldeckisches Kreisgericht.

Beuthen O./8. Im Jahre 1878 werden die in Gemäßheit des Artikels 13 des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches und §. 8 des Genossen⸗ schaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 zu erlassenden Be⸗ kanntmachungen der Eintragungen in unser Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister: 1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

Die „Times“ schreiben: Unsere Aufmerksamkeit ist auf eine bemerkenswerthe Verfälschung sei⸗ dener Fabrikate gelenkt worden; es scheint, daß sich der Handel in derartiger Waare bereits so entwickelt hat, daß er auf die ganze Seidenindustrie eine sehr verderbliche Wirkung auszuüben droht. Es wird gewöhnlich vermuthet, daß in den letzten Jahren seidene Gewebe durch Mischen von Seiden⸗ und Sutafäden verfälscht würden. Dies scheint je⸗ doch ein Irrthum. Die sich schlecht tragenden schwarzen Seidenstoffe erhalten ihren reichen, hüb⸗ schen Glanz nicht durch eine Mischung der Fäden, derselbe wird vielmehr durch die Farbe hervor⸗ gebracht; es scheint, daß Lyoner Fabrikanten die Erfindung gemacht und es bereits bis zu einer großen Vervollkommnung gebracht haben, Farbe mit Ge⸗ latine und anderen das Gewicht erhöhenden Sub⸗ stanzen zu vermischen und den Seidenfaden bis zu fast jedem Gewichte zu erschweren. Auf solche Art wird eine Waare hergestellt, die dann als schwe⸗ rer, reicher Seidenstoff auf den Markt kommt und die der Händler womöglich noch „unter Preis“ verkauft, was dem ganzen Seidenhandel zur ernsten Schädigung gereicht. Uns sind Muster dieses verfälschten Fabrikates gezeigt worden, die das unerfahrene Auge für schöne schwere Waare ansah, die sich aber als bloße Gaze ent⸗ puppten, sobald der Farbstoff daraus entfernt war. Bedeutend mehr als die Hälfte des Gewichtes war Farbe. Es ist natürlich, daß solche Stoffe sofort nach dem ersten Gebrauche schadhaft und lich werden und einen fettigen Glanz erhalten. Nach Annoncen, die wir gesehen haben, zu urtheilen, muß dieser unehrliche Handel augenblicklich sehr blühen; er wird nicht blos von Geschäften zweiter Größe be⸗ trieben. Der Gewinn, den diese Waaren abwerfen, ist in der That zu bedeutend für die Ehrlichkeit vieler Kaufleute, besonders wenn das Publikum nicht davon abstehen will, hinter so billigen Artikeln herzulaufen, einerlei ob sie echt 85 oder nicht. Jedes dieser ver⸗ fälschten Fabrikate, die „mit Verlust“ verkauft werden sollen, wirft dem Verkäufer einen Nettonutzen von nicht weniger als 50 % ab. Dies ist sehr verführerisch; dadurch werden gute edle englische, französische ꝛc. Stoffe fast ganz vom Markte verdrängt. Die englische Seidenstofffabrikation ist durch dieses Auf⸗ tauchen schlechter Stoffe, in deren Fabrikation Lyon die Welt zu schlagen scheint, schwer getroffen wor⸗ den. Es ist dies jedoch ein gefährlicher Triumph. Wir dürfen erwarten, daß die gesammte Seiden⸗ Industrie Frankreichs bald an dn üsen dieser

unehrlichen Fabrikation leiden wird. n ob gut oder schlecht, werden immer mehr in Miß⸗

eidenwaaren; I

Breslauer Zeitung erfolgen. Im Jahre 1878 wer⸗ den die auf die Fuüͤhrung des Handels⸗, des Genossen⸗ schafts⸗, des Zeichen⸗ und des Musterregisters sich beziehenden Geschäfte von dem Herrn Kreisrichter

Groetschel, in dessen von dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Elsner, evenkuell Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Rath Metzler, unter Mitwirkung des Herrn Sekretär Barbarino, beziehungsweise dessen Stell⸗ vertreter Herrn Sekretär Willimski, eventuell Herrn Sekretär Triebel, bearbeitet werden. Beuthen O./S., den 4. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 11

Bütow. Mit der Bearbeitung auf die Führung der Handels⸗ und Genossenschaftsregister sich beziehenden Geschäfte sind für das Jahr 1878 der Kreisrichter Höfeld und der Aktuar Kuchenbecker beauftragt, die durch das Handelsgesetzbuch und das Gesetz vom 27. März 1867 vorgeschriebenen öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen im Jahre 1878 durch den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, das Regierungs⸗Amtsblatt zu Cöslin, die National⸗ Zeitung, die Danziger Zeitung. Bütow, den 1. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht.

urg. Im Jahre 1878 werden die Eintragungen in das Handelsregister des hiesigen Gerichts durch: 1) die Burgsche 2) das Tageblatt für die Jerichowschen und benachbarten Kreise, 3) die Magde⸗ 35 Zeitung, 4) die Berliner Börsenzeitung in Berlin, 5) den Deutschen 1—

lich Preußischen Staats⸗Anzeiger 28 und die Eintragungen in das enossenschaftsregister durch: 1) die

Magdeburgsche Zeitung, 4) das amtliche Kreis latt für 8 8”r Jerichowschen Kreis hier öffentlich bekannt gemacht und die auf die Führung des Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte durch: 2. den Kreisgerichts⸗Rath Dr. jur. Schwabe, b. den Kanzlei⸗Direktor Romeiß bearbeitet werden. Die Aufnahme der für das Handels⸗ und Genossenschaftsregister bestimmten Anmeldungen wird jeden Sonnabend, Vormittags von 11 bis 1 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, und v bei den Kreisgerichts⸗Kommissionen zu Gommern und Loburg und auf dem Gerichtstage in Möckern er⸗ folgen. Das Handelsregister und das Verzeichniß der Genossenschafter kann zu jeder Zeit im Ge⸗ neral⸗Bureau des unterzeichneten Gerichts einge⸗ sehen werden. se den 4. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht.

Anzeiger, 2) in der Schlesischen Zeitung, 3) in der;

Reichs⸗ und König⸗

urgsche Zeitung, 2) das Tageblatt für die Jerichowschen und benachbarten Kreise, 3) die I1

Calbe a./S. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des hiesigen Königlichen Kreisgerichts, welche auch für den Bezirk der Kreis⸗ gerichts⸗Kommissionen zu Aken und Staßfurt be⸗ stimmt sind, werden für das Jahr 1878 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzreiger, die Berliner Börsenzeitung und die Magdeburgische Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dieser Register, sowie des sich beziehenden Geschäfte wird der eisgerichts⸗Rath Schweiger unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Kirchhoff Calbe a./S., den 6. Dezember 1877. Kreisgericht. I. Abtheilung.

Carthaus. Die Veröffentlichung der im Jahre 1878 in unser Handels⸗ und Genossenschaftsregister erfolgenden Eintragungen wird durch den öffent⸗ lichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Re⸗ gierung zu Danzig, die Berliner Börsenzeitung und den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger geschehen. Die auf die Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte sind für das Jahr 1878 dem Herrn Kreisrichter Dr. Dahlmann unter Mit⸗ wirkung des Herrn Kreisgerichts⸗Sekretärs Grubel übertragen. Carthaus, den 5. Dezember 1877 Königliches Kreisgericht.

Crefeld. Die Veröffentlichung der in das Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftsregister hiesiger Stelle während des Jahres 1878 stattfindenden Eintra⸗ gungen erfolgt gemäß Beschluß vom heutigen Tage durch: a. den Deutschen Reichs⸗ und preußischen vNen p.. b. die Kölnische Zeitung und c. die Crefelder Zeitung. Crefeld, den 7. Dezember 1877. Königliches Handelsgericht. D. Enshoff.

Falkenberg O./8. Im Jahre 1878 werden die auf die Führung des Handelsregisters, des Ge⸗ nossenschafts⸗ und des Zeichenregisters sich beziehen⸗ den Geschäfte von dem Kreisgerichts⸗Direktor Feld⸗ mann, unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekre⸗ tärs Neumann, bearbeitet werden. Die Veröffent⸗ lichung der Eintragungen wird durch Einrückung in den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsen⸗ zeitung, die Breslauer Zeitung und die Schlesische Presse erfolgen. Falkenberg O/S., den 3. De⸗ zember 1877. Königliches Kreisgericht. Erste Ab⸗ theilung.

bearbeiten. Königliches

Pelizaeus.

Fallersleben. Die Eintragungen in das hie⸗ ige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1878 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, den Hensherscen Courier und die Allerzeitang be⸗ annt gemacht werden. Fallersleben, den 6. De⸗ zember 1877. Königliches Amtsgericht.

Flatow. Die Eintragungen in das Handels⸗

und Genossenschaftsregister unseres Bezirks werden im Laufe des Geschäftsjahres 1878 durch Einrückung

in die Danziger Zeitung und in den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger bekannt gemacht werden. Die auf die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden für das gedachte Geschäftsjahr von dem Kreisrichter Hahn unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretärs Tetzlaff be⸗ arbeitet werden. Flatow, den 3. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Freiburg. Die im Art. 13 des Deutschen Han⸗ delsgesetzbuches vorgeschriebenen Bekanntmachungen sollen fuͤr das Jahr 1878 erfolgen; im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, in der Neuen Hergse Zeitung, im Stader Tageblatt, im Hamburger Correspon⸗ denten. Freiburg, den 1. Dezember 1877. König⸗ liches Amtsgericht. Prasl.

Fürstenau. Die Bekanntmachungen aus dem hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1878 erfolgen: 1) im Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) in den Osna⸗ brückschen Anzeigen, 3) in Kißlings Osnabrücker Anzeigen. Fürstenau, den 4. Dezember 1877. Königliches Amtsgericht. Gericke.

Goldap. Die Eintragungen in die Handels⸗ und Genossens Paftsregiker werden im Jahre 1878 durch den Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, sowie den Berliner Börsen⸗Courier veröffentlicht und die auf die Führung dieser Register sich be⸗ ziehenden Geschäfte von dem Kreisgerichts⸗Direktor Schlegel unter Mitwirkung des Kanzlei⸗Rath Zim-⸗ mermann bearbeitet werden. Goldap, den 4. De⸗

zember 1877. Königliches Kreisggerichtt.

11““

Grabow 1. M. Die vorschriftsmäßige Bekannt⸗ machung der Einträge in das hiesige Handelsregister wird im Jahre 1878, für welches der Senator Ad⸗ vokat Eberhard hieselbst zur Führung des ersteren wiederum von uns bestimmt worden ist, durch die Mecklenburgischen Anzeigen, das hiesige Kreisblatt und das Central⸗Handels⸗Register erfolgen. Grabow i. M., den 1. Dezember 1877. Vereintes Stadt⸗ und Magistrats⸗Gericht. H. Eberhard.

MHagen. Zur Bearbeitung der auf die Führung der Handels⸗ und Genossenschaftsregister sich bezie⸗ henden Geschäfte des unterzeichneten Ge chts sind