Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 265. Vorstellung. Auf Begehren: Der Verschwender. Original⸗Zaubermärchen mit Ge⸗ sang in 3 Akten von Ferdinand Raimund. Musik
on C. Feenber. Ballet von Paul Taglioni. An⸗ ang 7 Uhr. 8 8 Schauspielbaus. 255. Vorstellung. Lady Tar⸗ tüffe. Schauspiel in 5 Aufzügen, nach dem Fran⸗ ösischen nn Girardin, von Eduard errmann. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Bperahaug. 266. Vorstellung. Neu einstudirt: Rigoletto. Oper in 4 Akten von Verdi. n Scene gesetzt vom Direktor von b—n Besetzung: Herzog von Mantua, Hr. Wachtel. Rigoletto, sein Hofnarr, Hr. Beck. ilda, dessen Tochter, Frl. Grossi. Graf von Monterone, 185 Oberhauser. Graf v. Ceprano, Hr. Salomon. Die Gräfin, seine Gemahlin, Frl. Horina. Marullo, Borsa, Höflinge, Hr. Michaels, Hr. Schleich. Sparafucile, ein Bravo, Hr. Krolop. Maddalene, dessen Schwester, Frl. Brandt. Giovanna, Gildas Gesellschafterin, Frl. Lammert. Ein Gerichtsdiener, r. Selle. de Page der Herzogin, Frl. Bouquet. Anfang 7 Uhr. Eean erban. 256. Vorstellung. Magnetische Kuren. Lustspiel in 4 Aufzügen von W. H länder. Anfang 7 Uhr. “
Wallner-Theater. Dienstag: Zum 4. Male: Hasemann’s Tochter. Original⸗Volksstück mit Gesang in 3 Akten von A. L Arronge. 8 Miittwoch u. d. folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗ tellung. 8
Victoria-Theater. Direktion:
Dienstag: Zum 25. Male: Rübezahl. Großes phantaslisches Volksmärchen in 4 Akten und 18 Bil dern mit Gesang und Ballets von E. Pasqus und H. Wilken. Musik von A. Mohr.
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Dienstag: Unser schönes Berlin. (In neuer Einrichtung. Mit neuen Couplets)
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Residenz-Theater. Dienstag: Nachmittags 4 Uhr und Abends 7 Uhr: Auftreten des Wiener Kinderschauspiel⸗Ensembles: Der gestiefelte Kater.
Krolls Theater. Dienstag: Weihnachts⸗ Ausstellung. Im Römersaal: Das Reich des . Schlaraffen⸗Königs. Im I. Zwischensaale: Weih⸗ nachts⸗Lotterie. Im II. Zwischensaale: Beth⸗ lehem. Im Rittersaale: Der Ring des Nibe⸗ lungen. Zum 11. M.: Klein Däumling, Rapunzel mit dem langen Haar und Riquet mit dem Schopf. Concert. Eröffnung 5 Uhr. Anfang 5 ⅛, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Mittwoch: Weihnachts⸗Ausstellung. Dieselbe
Vorstellung. Krolls Etablissement.
Am 31,. Dezember (Sylvester): Grand bal masdzué et paré. e auf geschlossene Logen werden an der Kasse des Etablissements ent⸗ gegengenommen.
Woltersdorff-Theater. Direktion Habel⸗ mann. Dienstag: Zum 1. Male: Die vier Hai⸗ monskinder, von Balfe. Anfang 7 Uhr. Mitttwoch: Dieselbe Vorstellung.
85
National-Theater. Deenstag: ment: Bianca Capello.
1““
Stadt-Theater. Dienstag: Gastspiel des Hrn. Carl Mittell. Zum 31. Male Bébé (Häns⸗ chen). Vorher: Ein feiner Diplomat. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. ““] 8
Belle-Alliance-Theater. Dienstag u. folg. Tage: Lehmann’s Frau. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 6 Bildern von L. Ottomeyer und Slottko. Mvsik von Herold. Miittwoch: 5. Nachmittags⸗Vorstellung. Male: Bibi, oder: Der Gänsekönig.
Bilse.
Cireus Renz. Unterbaumsbrücke. Haltestell: er Ringbahn. Dienstag, Abends 7 Uhr: Eine Nacht in Calentta. Gastspiel der berühmten
Künstlerin Miß Sanveah.
Mittwoch: Vorstellung.
um 6. nfang
concert-Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn
Familien⸗Nachrichten.
10586] 8 Durch den Tod des am 17. November d. J. zu Potsdam verstorbenen Geheimen Regierungs⸗Rathes
Dr. Leopold Freiherr
von Ledebur 1 senh viele Kreise schmerzlich betroffen worden, nächst seiner Familie keiner vielleicht schmerzlicher als der Verein für Geschichte der Mark Brandenburg, dessen thätiges Mitglied er fast vierzig Jahre lang ge⸗ wesen ist. Die Leistungen des Entschlafenen auf den verschiedensten Gebieten der vaterländischen Ge⸗ schichte und Alterthumskunde gehören der deutschen Wissenschaft an; bei uns hat er überdies durch den Adtel seiner Gesinnung und immer gleiche Liebens⸗ würdigkeit ein unvergängliches Gedächtniß hinter⸗ lassen. Ehre seinem Andenken! . Berlin, den 12. Dezember 1877. (à Cto. 139/XII.) Der Vorstand 2 des Vereins für Geschichte der Mark randenburg.
“ S 8
Verehelicht: Hr. Rektor Fritz Goedeke mit Frl. Therese Klein (Groß⸗Ottersleben). — Hr. Oberst⸗ Lieutenant a. D. v. Oheimb mit verw. Frau — v. Unverricht, geb. v. Poser⸗Naedlitz (Eis⸗
orf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Seminar⸗Direktor van Senden (Aurich). — Eine Tochter: Hrn. Seconde⸗Lieutenant Aschenborn v. Collin (Frank⸗ furt a. O.). — Hrn. Premier⸗Lieutenant Frei⸗ herrn von dem Bussche⸗Hünnefeld (Lüneburg).
Gestorben: Sr Premier⸗Lieutenant August Kühne (Metz). — Hr. Divisions⸗Pfarrer a. D. Gotthilf Emanuel Kleckl (Erfurt). — Verw.
rau General⸗Lieutenant v. Hagen, geb v. Bo⸗ bers (Berlin). — Hr. Major z. D. Otto von Platen (Charlottenburg). — Hr. Geheimer Re⸗ gierungs⸗ und Landrath a. D. v. Selchow (Rudnik).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Böttcher Karl Otto Stephan ist die gerichtliche Haft wegen wiederhol⸗ ten Diebstahls nach mehrmaliger Vorbestrafung wegen Diebstahls in den Akten Litt. 8. Nr. 496 — 1877 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Stephan im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadtooigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern Berlin, den 5. Dezember 1877. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation V. für Verbrechen und Vergehen. Beschreibung. Alter: 30 Jahre, geb. 30. Oktober 1847. WBeburts⸗ ort: Berlin. Größe: 167 Centimeter. Haare: braun und kraus. Augen: grau. Augenbrauen: blond. Kinn: oval. Nase: stark. Mund: gewöhn⸗ lich. Gesichtsbildung: voll. Gesichtsfarbe: gesund. Zähne: vollständig. Gestalt: kräftig. Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Die Brust ist stark behaart, der kleine Finger der rechten Hand ist etwas gekrümmt; in der rechten Leiste eine Narbe; an der linken Wade eine wallnußgroße Balgge⸗ schwulst; an der rechten Hüfte ein erbsengroßer Leberfleck.
Steckbrief. Den früheren Laudbriefträger Stanislaus Baderski aus Mirstadt, gegen wel⸗ chen die Haft wegen Urkundenfälschung und Unter⸗ schlagung in amtlicher Eigenschaft empfangener Gelder von uns beschlossen worden, ersuchen wir so schleunig als möglich im Betretungsfalle festzu⸗ nehmen und mit sicherem Geleit in das hiesige Gefängniß abführen zu lassen, auch vncen wir um Benachrichtigung ad Va. 398/77. ꝛc. Baderski ist 36 Jahr alt, groß, schlank, blond, von hagerem bleichem Gesicht, scharfem Kinn und bartlos. Kempen, den 13. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht I.
Oeffentliche Vorladung. Gegen den Ersatz⸗ Reservisten, Bäcker Martin Busse aus Canal⸗ Kolonie C., ist auf Antrag der Königlichen Polizei⸗ Anwaltschaft vom 19. Oktober 1877 die Unter⸗ suchung wegen Auswanderns ohne Konsens eingeleitet worden. Zur mündlichen Verhandlung ist ein Termin auf den 26. Februar 1878, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 46, anberaumt, zu welchem der Angeschuldigte hierdurch mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur fest⸗ gesetzten Stunde zu erscheinen, auch die zu seiner Vertheidung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß diese noch zu dem⸗ selben herbeigeschafft werden können. Zugleich wird dem ꝛc. Busse hiermit gemäß §. 32 der Verordnung vom 3. Januar 1849 die Warnung gestellt, daß im S⸗ seines Ausbleibens mit der Untersuchung und
ntscheidung in contamaciam verfahren werden soll. Bromberg, 4. Dezember 1877. Königliches Kreis⸗ gericht. I. Abtheilung. Der Polizeirichter. 8
Steckbrief. „Seit 13. Dezember 1877 von der Truppe fort.“ Der unten näher signalisirte Ulan Fenners der 2. Eskadron Westfälischen Ulanen⸗Regiments Nr. 5 hat am 13. Dezember 1877, Morgens gegen 5 ½ Uhr, das Kasernement verlassen und ist dessen Aufenthalt bis jetzt nicht zu ermitteln gewesen und liegt diesseits die Vermuthung nahe, daß sich derselbe ins Ausland begeben hat. Alle Civil⸗ und Militärbehörden werden dienst⸗ ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Fenners zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und an die nächste Militärbehörde, behufs Instradirung nach Düssel⸗ dorf, abliefern zu wollen. Düsseldorf, den 15. De⸗ zember 1877. Königl. Kommando des West⸗ fälischen Ulanen⸗Regts. Nr. 5. — Signale⸗ ment. Name: Heinrich Fenners, Alter: 20 Jahr 11 Monat, Größe: 1,74 Meter, Religion: katho⸗ lisch, Geburtsort: Hüls, Kreis Crefeld, Profession: Maurer, Haare: dunkelblond, Augenbrauen: blond, Augen: hell, Nase: breit, Mund: gewöhnlich, Bart: ohne, Statur: schlank, Aussprache: deutsch, Ge⸗ sichtsfarbe: blaß, besondere Kennzeichen: keine. Be⸗ kleidet was derselbe bei seiner Entfernung mit: 1 Reithose mit Lederbesatz V. Garnitur, 1 Paar lange Dienststiefel mit Sporen, 1 Drillichjacke 4. Garnitur, 1 Dienstmütze ohne Kokarde IV. Gar⸗ nitur, 1 Mantel III. Garnitur.
Subhastationen, Vorladungen, Auf⸗ gebote u. dergl. 8
[10594] Oeffentliche Vorladung.
In der Expropriationssache der Berliner Stadteisenbahn ist in Folge Antrages der Direktion vom 1. November 1877 das Fehasse . fahren rücksichtlich einer zur vorübergehenden Be⸗ nutzung auf die Dauer von zwei Jahren zu ent⸗ eignenden Fläche von zusammen 2/96 Ar des am Monbijou⸗ latz Nr. 10 gelegenen, im Grundbuche des hiesigen Königlichen Stadtgerichts von der Königstadt Band 43 Nr. 2637 verzeichneten Grund⸗ stücks der Burchardtschen Erben eingeleitet, und bin ich zum Kommissar des Königlichen Polizei⸗Präsi⸗ diums ernannt worden.
In Folge dessen habe ich zur Verhandlung der Sache, sowie eventualiter zur Aufnahme der Taxe und zur Erklärung darüber Termin auf
4 *
2 *
. bE“—“
anberaumt, zu welchem welche nicht bereits halten haben, in Gesetzes über die Enteignun thum vom 11. Juni 1874 behufs
önliche
leibenden die 7. Auszahlung oder werden wird.
Körnerstraße Nr. 7.
Stephan.
11“4“X“”“ üas in der Immelmannschen Restauratlon, Haack⸗ scher Markt Nr. 5 hierselbst, diejenigen Betheiligten,
Gemäßheit des §. 25 des von Grundeigen⸗
ihrer Rechte hierdurch unter der Verwarnung vor⸗ eeladen werden, dec aoba⸗ Zuthun des etwa Aus⸗ ’ üdigung festgestellt, und wegen
interlegung der Letzteren behns
Berlin W., den 11. Dezember 1877. Der Kommissarius
des goniglichen Polizei⸗Präsidiums. egierungs⸗Rath 8
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen [1,6811 8
Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗üGesellschaft. Am Mittwoch, den 2. Januar k. J., Vormittags 11 Uhr, findet im Bahnhofsgebäude in Altona die achte Ausloosung von 102 Stück 4 ½ % Schleswig⸗ schen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen zum Nominalwerthe von 105,000 ℳ in Gegenwart weier Direktionsmitglieder und eines protokoll⸗ führenden Notars statt, zu welcher Ausloosung den Inhabern, von Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt gestattet ist. Altona, den 14. Dezember 1877. Die Direktion.
2.
2
Vorladung er⸗
Wahrnehmung
Die vom Aufsichtsrath
30. September 1877 lautet: Actien⸗Capital Debitores..
Creditores Cassa.
Effectenbestand
Reservefond. b114*
dende für das Geschäftsjahr vom 1
Nr. 3 zur Auszahlung. Berlin, d
geprüfte und von der Generalversammlung genehmigte Continental⸗Telegraphen⸗Compagnie, Actiengesellschaft, fů d
Gesammtes Telegr.⸗Corresp.⸗Geschäft.
Tantième für den Aufsichtsrath 1—
Der Aufsichtsrath: H. Zwicker.
Verschiedene Bekanntmachungen.
der Geschäftsjahr vom 1. October 1876 bis Passiva. 1,000,000.
Bekanntmachung.
4 Activa. 800,000. 149,723.
18,770. 281,007.
30.
63. 25.
54,388.
92. 27.
18.
6,906. 118,205. 70,000.
1,249,501.
18.
L2ö 1,249,501.
dSDie hiernach sich ergebende vom Aufsichtsrath und der Generalversammlung festgesetzte Divi⸗
Ockober 1876 bis 30. September 1877 von 35 ℳ pro Av tie ge⸗
langt vom 18. dieses Mts. ab bei der Gesellschaftskasse gegen Aushändigung des Dividendenf cheines
17. December 1877. G Continental⸗Telegraphen⸗Compagnie,
Actiengesellschaft.
Rosenstein. Fuchs.
Berliner Brauerei⸗Gesellschaft.
Aetiva.
Grundstück⸗Conto. Bau⸗Conto .. Maschinen⸗Conto . Fastage⸗Conto... Inventar⸗Conto. . ... Pferde⸗ und Wagen⸗Conto. 11* öö“ ffecten⸗Conto . Hypotheken⸗Tilgungs⸗Conto 1116“*“ Gerste⸗ und Malz⸗Conto . Hopfen⸗Conto 1“ “
is⸗Conto. Brennholz⸗Conto Kohlen⸗Conto e Betriebs⸗Materialien⸗Conto Flaschengeschäft⸗Conto Filiale in Hamburg .. Ausstehende Forderungen Wechsel⸗Conto... 8 Cassa⸗Conto.
Franz Vollgold. Otto
Debet.
Berlin, 1. Dezember 1877.
Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto.
Bilanz am 30. September 1877.
Passiva. Actien⸗Capital⸗Conto Hypotheken⸗Conto . . .. Unterstützungs⸗Fonds⸗Conto. Reserve⸗Conto... Cautionen⸗Conto.. . .. Stamm⸗Actien⸗Dividenden⸗Conto Diverse Creditoren ..
ℳ ₰ 728,142 50 4,330,266 01 412,376 650,443 99,022 81,927 4,800 46,605 57,737 62,007 642,121 343,046 59,199 75 11,813 33,500 3,863 — 45 20 35 13 32 23,479 84 . 1285,309 55
7,906,402,99 8
Revidirt und richtig befunden.
ie e“] 8 “ Blumberg. Ernst Bierstedt, gerichtlicher Bücherrevisor.
7,06,202 55
Credit.
—
Hepfer Contg eX1X“ Gerste⸗ und Malz⸗Conto. A6—— Brausteuer⸗Conto Zinsen⸗Conto. Pech⸗Conto.. Kohlen⸗Conto.. Brennholz⸗Conto . .. Fourage⸗ u. Fuhrwerk⸗Conto hendlonge Rntesen.Cent etriebs⸗Unkosten⸗Conto. Schiffs⸗Unkosten⸗Conto Lohn⸗Conto . .. racht⸗Conto....
ℳ ₰ 9,938 98 2,108,651 45 12,744 76 6,626 20 15,451 17 74,881 75 4,210 35 42,447 73
363,240 13
ö“; 637,179,42 757,270 39
41,060 75 164,660 75
91,968,91
24,005 53 101,631 55
8,666 —
90,310,05 137,771 86
67,259 34
3,27608 181,526 ,33 17,904 97
₰ . Gewinn⸗Vortrag vom vorigen Jahre
Bier⸗Conto. . . . Flaschengeschäft⸗Conto * 111“ Malzkeim⸗Conto... .
* Wiesen⸗Ertrags⸗Conto Fürstenwalde I “ Verlust in dem Jahre, welcher aus
dem Reservefond gedeckt wird.
Reparaturen: Bauten Inventar. Maschinen.
Abschreibungen: Bau⸗Conto 1 ½ % . astage⸗Conto 10 % . aschinen⸗Conto 10 % Inventar⸗Conto 10 % . Pferde⸗ u. Wagen⸗Conto 15 05056 Vieh⸗Conto .. Fastage⸗Holz⸗Conto.
Cours⸗Verlust an Effecten
33,700 5,771 9,979
G. von Bleichröder.
85,674 25 70,8899
43,838 30 10,164 82
13,728 36 120 50 2,670 —
Der Aufsichtsrath. ven. Wolff.
51 87 29
207,086,17 57,162 75
2,638,192 52
“ 1““ 8 1
Die Geschäftsinhaber. A. Zimmermann. Fr. Lewerenz.
—
2,638,192,52
[10478 Für Juristen empfie
Berlin, W., Mohrenstraße 6, als Exemplaren: Z Striethorst’s Ar biv
bis 1877 den zu.
8
den 29. Dezember er., Nachmittags 3 Uhr,
“
lt Hermann Bahr, Jurid. Antiquariat, nachtsgeschenke in gut erhaltenen antiquarischen f. Rechtsfälle. 95 Bde. 1851
Entscheidungen d. Kgl. Geh. Ober⸗Tribunals. 1 d. 12 u. Reg. 1837 — 75. Gebunden 175 ℳ
— Gesetzsammlung. Amtl. Ausg. 1806 —2 Üüe Pbsarwer und Reichsgesetzbl. 1868 76 5 in 59 8-5 8** Heese-g; ruchot, Beitrag z. Erläuterung de : Botzsxen Rechts. Jahrg. X. — XXI. 186 . Gebdn. in eleg. Hlbfrzödn. (XXI. br. neu) 69, Weiske, Rechtslexikon. ände. und 877
15 ℳ 1839 — 62. Gebunden..
passende Weih⸗
25 ℳ
ob der im Kreise IJnowraczlaw, Provinz Posen, beobach⸗
qS
Cöln das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Modelleurs und
Mohrungen ist zum Konsistorial⸗Assessor ernannt worden.
11“
Das Abonnement beträgt 4 ℳ für das Nierteljahr.
₰
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰9
2 1
für Herlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
Alle Post⸗Anstalten nehmen Krstellnug an;
2
“ 8 44346 “
Dezember, Abende.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
. dem Postrath Schulze zu Magdeburg den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Premier⸗Lieutenant von Sucho⸗ doletz im Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. 1. “ Nr. 2 den Königlichen Kronen⸗Orden vierter
lasse; dem Ober⸗Forstmeister von Waldaw zu Frank⸗ furt a. O. das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Förster a. D. Schrebler zu Peitz im Kreise Cottbus, bisher zu Tauer, desselben Kreises, dem Chaussee⸗Aufseher Scharlauck zu Utzedel im Kreise Demmin und dem Feuerwehrmann Friedrich Teike zu Königs⸗ berg i. Pr. das Allgemeine Chreneichen, sowie dem Gefreiten Nerger im 1. Westpreußischen Grenadier⸗Regiment Nr. 6, dem Walkermeister Gottfried Bachmeyer zu Brieg und dem Konditor Ernst Hollmann zu Lüdenscheid die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen. 111166“
Bekanntmachung. Laut neuerer telegraphischer Meldung ist es zweifelhaft,
tete verdächtige Krankheitsfall unter dem Rindvieh des Dominialvorwerks Kraszyce in Wirklichkeit ein Fall von 6 ist. Nach dem Gutachten des Departements⸗Thier⸗ arztes sprechen die Gesammterscheinungen für bösartiges Ka⸗ tarrhalfieber. Die Ortssperre bleibt bis auf Weiteres aufre Berlin, den 18. Dezember 1877. —
Der Neichskanzler. In Vertretung: Hofmann.
8
Bekanntmachung. Es sind wiederholt Uebelstände dadurch entstanden, daß in den an das unterzeichnete Patent⸗Amt gerichteten Eingaben die Namen der Patentsucher u. s. w. nicht deutlich geschrieben sind. Bei der Adressirung der ergehenden Bescheide entstehen Irrun⸗ gen, und in verhältnißmäßig nicht seltenen Fällen sind aus jener Ursache Berichtigungen der in dem Reichs⸗Anzeiger und dem Patentblatt erfolgten Anmeldungen der Erfindungen nöthig geworden. Die Betheiligten werden daher dringend ersucht, in allen hierher gelangenden Schriftstücken ihre Namen so erkennbar zu machen, daß ein Mißverständniß ausgeschlossen wird. Zur Sicherung, namentlich wenn die gewohnte Unter⸗ schrift nicht klar leserlich ist, wird es dienen, wenn der Name auf der ersten Seite der Eingabe links oben noch besonders n deutlicher Weise vermerkt wird. ö““ Berlin, den 18. Dezember 1877.
8 Kaiserliches Patent⸗Amt. Jacobi.
„
— Bekanntmachung.
Einführung des Worttarifs im telegrapischen
Verkehr mit Niederland und mit Helgoland. Vom 1. Januar 1878 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Nederland und Helgoland der Seavaichen geführt werden.
„Bei den deutschen Telegraphenanstalten wird für das ge⸗ wöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen zur Erhebung gelangen:
1) eine Grundtaxe von 40 ₰ für jedes Telegramm;
2) eine Worttaxe bei den nach Niederland gerichteten Telegrammen von 10 J,
den nach Helgoland gerichteten Telegrammen von 16 ₰ für das Wort. 8 W., den 15. Dezember 1877.
Der General⸗Postmeister. Stephan.
bei
8* WE“
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Modelleur und Stuckateur Wilhelm Fuchs zu
—
ckateurs zu verleihen.
Esvvangelischer Ober⸗Kirchenrath. Der bisherige Gerichts⸗Assessor Hans Kirschstein in
— .—
AKicchtamtliches.
Deutsches Keich.
Preußen. Berlin, 18. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei⸗ Präsidenten von Madai, nahmen in Gegenwart Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg und des Kommandanten militärische Meldungen und demnächst die Vorträge des Chefs der Admiralität, Generals von Stosch, und des Generals von Albedyll entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin besuchte gestern die Kaiserin⸗Augusta⸗Stisftung in Charlottenburg. — Beide Kaiserliche Majestäten waren in dem Konzerte des Violinvirtuosen Sarasate anwesend.
Heute findet im Königlichen Palais ein größeres Diner statt, zu welchem die Präsidien beider Häuser des Landtages geladen sind.
Ihre Kaiserliche und Königliche besuchte heute mit Ihren Kindern
oheit die Kronprinzessin de Majestäten.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. No⸗ vember d. J. beschlossen, daß bei dem Eingange saucirter Tabaksblätter in Thierhäuten die für Ballen zugelassene Taravergütung von 6 Prozent gewährt werden darf.
.5 Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitz ung des Herrenhauses lag zu §. 3 des Entwurf eines Feld⸗ und Forstpolizei⸗Gesetzes vore i die Kommission in folgender Fassung zur Annahme uhl: S
„Die Strafe soll gleich dem zehnfachen Werthe des Entwen⸗ deten und niemals unter 2 ℳ sein: 1) wenn der Feehnrastahr an einem Sonn⸗ oder Festtage oder in der Zeit von Sonnenunter⸗ gang bis Sonnenaufgang begangen ist; 2) wenn der Thäter Mit⸗ tel angewendet hat, um sich unkenntlich zu machen; 3) wenn der
Thäter dem Bestohlenen oder dem Forstbeamten seinen Namen
oder Wohnort anzugeben sich geweigert, oder falsche Angaben
über seinen oder seiner Gehülfen Namen oder Wohnort ge⸗ macht, oder auf Anrufen des Bestohlenen oder Forst⸗ beamten stehen zu bleiben, die Flucht ergriffen oder fort⸗ gesetzt hat; 4) wenn der Thäter zur Begehung des Forstdiebstahls sich eines schneidenden Werkzeuges bedient hat; 5) wenn zum Zwecke des Forstdiebstahls ein bespanntes Fuhrwerk mitgebracht ist; 6) wenn der Gegenstand der Entwendung in Holzpflänzlingen besteht; 9 wenn
Kien, Harz, Saft, Wurzeln, Rinde oder die Haupt⸗(Mittel⸗) Triebe
von stehenden Bäumen entwendet sind; (8) zu streichen); 8) wenn
der Forstdiebstahl in einer Schonung, in einem Pflanzgarten oder
Saatkampe begangen ist.“
ferner ein Antrag des Herrn von Kleist⸗Retzow: hinter der Nr. 4 eine neue Nummer einzufügen, dahin lautend:
„wenn der Thäter die Auslieferung der Forstwerkzeuge, welche zu
dem Diebstahl verwendet worden sind, verweigert (§. 16.)“
Nach kurzer Debatte, an welcher sich der Referent Herr Wever und die Herren von Kleist⸗Retzow, Gobbin und Schuh⸗ mann, sowie der Regierungs⸗Kommissar Geheimer Justiz⸗ Rath elschlaser betheiligten, wurde der Antrag des Herrn von Kleist mit dem von der Kommission empfohlenen Wort⸗ laut des §. 3 angenommen.
Den §. 4 empfahl die Kommission in folgender Fassung anzunehmen:
. „Der Versuch des Forstdiebstahls und die Theilnahme (Mit⸗ thäterschaft, Anstiftung, Beihülfe) an einem Forstdiebstahl oder an einem Versuche desselben werden mit der vollen Strafe des Forst⸗ diebstahls bestraft.“
Dagegen beantragte von Bernuth folgende Fassung:
„Der Versuch des Forstdiebstahls und die Beihülfe zu einem For stdiebstahl oder zu einem Versuche desselben werden mit einer nach Maßgabe der §§. 44 bezw. 59 des Strafgesetzbuchs zu er⸗ mäßigenden Strafe bestraft, welche jedoch niemals unter Einer Mark betragen darf.“ 8 Der Referent, wie auch die Herren Graf zur Lippe, Graf Brühl, von und der Regierungs⸗Kommissar erklärten sich gegen diesen Antrag, der von den Herren von Bernuth und Dr. Dernburg vertheidigt wurde. Bei der Ab⸗ stimmung wurde derselbe abgelehnt und der Antrag der Kom⸗ mission angenommen.
Die §§. 5 bis 22 wurden ohne bemerkenswerthe Debatte nach den Anträgen der Kommission angenommen. Bei §. 23, welcher nach dem Beschlusse der Kommessfton lautet: Nerfonen, welche mit dem Forstschutze betraut sind, können, sofern dieselben eine Anzeigegebühr nicht empfangen, ein für alle⸗ mal gerichtlich beeidigt werden, wenn sie 1) Königliche Beamte sind, oder 2) vom Waldeigenthümer auf Lebenszeit oder nach einer vom Landrath (Amtshauptmann, Ober⸗Amtmann) bescheinigten 86;, 1 tadellosen Forstdienstzeit auf mindestens drei Jahre mittels schriftlichen Vertrages angestellt sind, oder 3) zu den für den Forstdienst bestimmten oder mit Forstversorgungs⸗ schein entlassenen Militärpersonen gehören. In den Fällen der Nr. 2 und 3 ist die Genehmigung des Bezirksraths erforderlich. In denjenigen Landestheilen, in welchen das Gesetz vom 26. Juli 1876 (Gesetz⸗Sammlung 1876 S. 297) nicht gilt, tritt an die Stelle des Bezirksraths die Regierung (Landdrostei).“
für diesen Paragraphen Herr
sprachen sich
— —
Beibehaltung des Modus aus, daß den Beamten gestattet ist, ihre Aussage auf Grund des von ihnen geleisteten Diensteides zu machen. Nachdem sich der Regierungs⸗Kommissar und die Herren von Kleist⸗Retzow und von Schöning gegen diese Ansicht erklärt, wurde der Antrag der Kommission genehmigt.
Die §8§. 24 — 26 wurden ohne Debatte nach den Beschlüssen der Kommission genehmigt. Bei §. 27, welchen die Kom⸗ mission in folgender Fassung zur Annahme empfahl:
„Der Amtsanwalt erhebt die öffentliche Klage, indem er bei Ueberreichung einer Ausfertigung des Verzeichnisses (§. 26) den Antrag auf Erlaß eines richterlichen Strafbefehls stellt, und die beantragten Strafen nebst Werthersatz neben den einzelnen Nummern des Verzeichnisses vermerkt. Der Erlaß eines Strafbefehls ist für jede Geldstrafe und die dafür im Unvermögensfalle festzusetzende Gefängnißstrafe, sowie für den Werthersatz und die verwirkte Einziehung zulässig. Der Strafbefehl muß die Eröffnung enthalten, daß er vollstreckbar werde, wenn der Beschuldigte nicht in einem, sogleich in dem Strafbefehle “ zugleich zur Hauptverhandlung bestimmten Termine vor dem Amtsrichter erscheine und Einspruch erhebe. Die in dem Strafbefehle getroffene Festsetzung ist von dem Amtsrichter neben jeder Nummer des Verzeichnisses einzu⸗ tragen und dem Angeklagten mit einem Auszuge aus dem Ver⸗ zeichnisse zuzustellen. Die Forstbeamten, welche nach den Anzeigen als Beweiszeugen auftreten sollen, sind durch ihre Vorgesetzten zu veranlassen, in dem anberaumten Termine zu erscheinen. Die sonst erforderlichen Zeugen sind zu demselben zu laden.“
beantragte Herr von Kleitz⸗Retzow in dem Alinea 3 eine dahin⸗ gehende Aenderung, daß den Forstbeamten gestattet werde, für den Fall, daß der Beschuldigte rücksichtlich des gegen ihn erlassenen Strafbefehls keinen Widerspruch erhoben habe, eben⸗ falls auf dem Termine nicht zu erscheinen, zog jedoch diesen Antrag zurück, nachdem der Regierungs⸗Kommissar sich gegen
mission ohne weitere Debatte genehmigt. Hinter §. 31 bean⸗ tragte Herr von Kleist⸗Retzow einen neuen Paragraphen ein⸗ zuschieben, dahin lautend:
„Von der rechtskräftig gewordenen Entscheidung ist dem Bestoh⸗
lenen Mittheilung zu machen“, zog jedoch auch diesen Antrag zurück, nachdem sich Graf zur Lippe und der Regierungs⸗Kommissar gegen denselben er⸗ klärt hatten.
Die 8§. 32 — 39 wurden ohne Debatte, ebenso auch der Titel des Gesetzes, welchen die Kommission in: „Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Forstdiebstahl“, umgeändert hatte, und die Einleitung genehmigt, geschlossen.
— Die heutige (7.) Sitzung des Herrenhauses wurde von dem Präsidenten, Herzog von Ratibor, um 11 Uhr eröffnet. Derselben wohnte der Staats⸗Minister Dr. Frieden⸗ thal mit mehreren Kommissarien bei.
Auf der Tagesordnung stand zunächst: einmalige Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Hessische Brandversicherungs⸗Anstalt. Der Berichterstatter, Herr Dr Weigel, begründete den Antrag: 1
Das Herrenhaus wolle beschließen: die §§. 1, 3 bis 20, 22 bis 41 und 43, sowie die Ueberschrift und den Eingang des vorbezeich⸗ neten Gesetzentwurfs unverändert, dagegen die §§. 2, 21 und 42, unter Festhaltung der in voriger Session gefaßten Beschlüsse, mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung sich ergebenden Ab⸗ änderungen anzunehmen:
§. 2. Ueber die Organe, welche die Anstalt leiten und vertreten, über deren Verwaltungsgrundsätze und die Formen ihres Geschäfts⸗ betriebes beschließt — unbeschadet der in dem gegenwärtigen Gesetze
etroffenen Anordnungen — der Kommunal⸗Landtag. Er erläßt mit Königlicher Genehmigung die zu diesem Behufe erforderlichen reglementarischen Bestimmungen. Die Letzteren treten gleich⸗ zeitig mit diesem Gesetze in Kraft.
8 21. Die Beiträge, welche von den Versicherten zur Deckung der Brandschäden und der Verwaltungskosten, sowie zur Bildung und Ergänzung des Reservefonds und zur Bestreitung der Kosten der Rückversicherung erhoben werden, richten sich nach dem Grade der aus der Beschaffenheit, Lage, Benutzungsart ꝛc. hervorgehenden Feuer⸗ gefährlichkeit der Gebäude.
Die Bildung der hierdurch bedingten Klassen und die Hestseelenng der Verhältnißzahlen, nach welchen sich die Beitrags⸗ pflicht der einzelnen Klassen bemessen soll, bleibt der Ordnung im Wege des Reglements vorbehalten.
§. 42. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1 880 in Kraft und ist mit Ausführung desselben der Minister des Innern beauftragt. 1 1
Nach kurzer Diskussion, an der außer dem Referenten nur noch Herr Hasselbach theilnahm, wurde der Gesetzentwurf mit der von dem Referenten vorgeschlagenen Aenderung an⸗ genommen. S
Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung über nachstehenden Antrag des Präsidenten des Herrenhauses:
In der vor dem 12. Februar 1874 gültigen Geschäftsordnung befand sich ein Paragraph, welcher besondere Bestimmungen hin⸗ sichtlich der Kommission zur Prüfung des Staatshaushalts⸗Etats enthielt. Dieselbe sollte aus 25 Mitgliedern bestehen, der Vorsitzende für die einzelnen Verwaltungs⸗Etats, Rechnungen und Vorlagen, nach den von dem Hause der Abgeordneten gebildeten Gruppen der⸗ selben, einen oder mehrere Berichterstatter ernennen u. s. w. Dieser Paragraph wurde durch Beschluß des Hauses schon in der Session von 1872/73 auf Antrag des damaligen Vorsitzenden der Budgetkommission
die Herren Bredt und Dr. Dernburg gegen die
in der Sitzung vom 4. April 1873 gestrichen, weil man den um⸗
und dann die Sitzung um 4 Uhr
denselben erklärt hatte. 5 Die §§. 27— 31 wurden nach den Beschlüssen der Kom⸗