1877 / 300 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Dec 1877 18:00:01 GMT) scan diff

W11““

8 Komische Oper in 3 Akten von Bealfe. Anfang 7 Uhr. 11“

Freitag: Dieselbe Vorstellung. 8

Natiohal-Theater. Donnerstag: Studentische Aufführung zum Besten der Verwundeten bei gefäl⸗ liger Mitwirkung v. Fr. Claar⸗Delia und Frl. Clara Meyer. Prolog. Zriny. Bedeutend er⸗ mäßigte Preise.

Frreitag: Im Abonnement. Zum letzten Male: Bianca Capello.

Stadt-Theater. Donnerstag halbe Kassenpreise. Gastspiel des Hrn. Carl Mittell. Bébé (Häns⸗ chen). Vorher: Ein feiner Diplomat. Frrreitag: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag u⸗ folg. Tage: Lehmann’s Frau. Lebensbild mit Gesang in 3 Akten und 6 Bildern von L. Ottomeyer und A. Slottko. Musik von Herold.

8 Sonnabend: 6. Nachmittags⸗Vorstellung. Zum 7. Male: Bibi, oder: Der Gänsekönig.

Bilse.

(Circus Renz. Unterbaumsbrücke. Haltestell: der Ringbahn. Donnerstag, Abends 7 Uhr: Chi⸗ Fest. Einlage: Gastspiel von Miß Sa⸗ n

veah.

Freitag: 1. Debüt der Künstlerfamilie Manley. Sponnabend: Gala⸗Vorstellung. Zum Benefiz für Frl. Jeanette Eichler. E. Renz.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Freiin v. Hoverbeck⸗ Schoenaich mit Hrn. Lieutenant Hans Schellwitz

(Schweidnitz). Hr. Stabsarzt Dr. Buchs

Verehelicht:

Frl. Hedwig Meisner (Krotoschin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant v. Wrochem (Berlin). Hrn. Premier⸗Lieutenant

Gericke (Hannover). Hrn. Lieutenant und

Adjutanten Erich v. Reinersdorff (Oels).

Eine Tochter: Hrn. Pastor Richter (Vietz). Hrn. Regierungs⸗Assessor Gustav Schacht Ei.

.. Premier⸗Lieutenant v. Thümen

dersfeld).

Gestorben: Hr. Hauptmann Reinbold (Potsdam). Hr. Rathsherr Albert Redes (Konitz). Hr. Ober⸗Amtmann Otto Dickhäuser (Domäne Kucker⸗ neese bei Kaukehmen). Frau Lieutenant Bertha v. Mosch, geb. v. Mosch (Görlitz). Hr. Ritt⸗

meister a. D. Wilhelm Wobring (Fürstenwalde).

Verw. Frau Amtmann Anna Margaretha Tümpel, geb. Vogel (Schorbus).

8 Concert-Haus. Concert des Kgl. Hof ⸗Musikdirektors Herrn

mit

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Arbeiter Eduard Welsch, am 29. November 1857 zu Neustadt am Rennstein, Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen, geboren, welcher in diesem Jahre bis zum Novem⸗ ber in Berlin beim Kaufmann Rauch in Diensten stand, ist die gerichtliche Haft wegen Urkunden⸗ fälschung aus §§. 267 und 268 des Strafgesetzbuchs beschlossen worden. Es wird ersucht, auf den ꝛc. Welsch zu achten, ihn im Betretungsfalle festzuneh⸗ men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen⸗ ständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗Inspektion abzuliefern. Potsdam, den 7. Dezember 1877. Königliches Kreisgericht. Ab⸗ theilung I.

Steckbriefs⸗Erneuerung. Der Unterzeichnete erneuert hiermit die früher gegen nachfolgende Per⸗ sonen erlassenen Steckbriefe: 1) Vom 17. Januar 1872, resp. 15. März 1875 gegen den früheren Post⸗ beamten Wolfgang Heinrich August Deßloch von Stadtprozelten, wegen Urkundenfälschung und Unter⸗ schlagung im Postdienste. 2) Vom 8. Mai 1874, resp. 17. Juni 1875 gegen Emil von Böckmann aus Starkow, wegen Erpressung. 3) Vom 14. Sept. 1875 gegen Colporteur Isidor Marx von Cöln, wegen Betrugs. 4) Vom 9. Juni 1876 gegen Phi⸗ lomene Kümmel von Poppenhausen, wegen Mords. 5) Vom 2. Dezember 1875 gegen Georg Hock von Bocklet, wegen Diebstahls. 6) Vom 31. August 1876 gegen den Agenten Jacob Wilhelm Kalb⸗ fleisch von Frankfurt a. M., wegen Wechselfälschun g. 29) Vom 12. April 1877 gegen die Dienstmagd Louise Marie Burger von Kefenrod, wegen Mord ev. Kindestödtung. Frankfurt a. M., 15. Dezem⸗ ber 1877. Der Untersuchungsrichter.

Steckbrief. Der Freiterr Albrecht von Nagel⸗ Itlingen, früher zu Thüle im Amte Salzkotten, 46 Jahre alt und katholischer Konfession, ist durch Erkenntniß der Kreisgerichts⸗Deputation Wieden⸗ brück⸗Rheda vom 14. Juli 1874, bestätigt durch das äftig gewordene Erkenntniß des König⸗ lichen Appellationsgerichts zu Paderborn vom 27. Ok⸗ tober 1874, wegen Beleidigung des Deutschen Kaisers, seines Landesherrn, zu einer Gefängniß⸗

strase von einem Jahre verurtheilt worden. Der⸗

selbe hat sich der Vollstreckung der Strafe durch die Flucht entzogen, und werden deshalb alle Civil⸗ und Militärbehörden ersucht, ihn im Betretungs⸗ falle zu verhaften und uns vorführen zu lassen. Sisznalement kann nicht angegeben werden. Wieden⸗ Prück, 30. Navember 1877. Königliche Kreisgerichts Kommission.

„Deffentliche Borladung. Gegen nachbenannte, ihrem Aufenthalte nach unbekannte Personen a. den Theaterunternehmer Julius v. Szmuda aus Wol⸗ denberg, b. den Schauspieler Karl Sauermann aus Neustadt, c. den Schauspieler Hugo Hartmann aus Berlin, d. die Schauspielerin Julie Bur⸗ czyuska aus eee und zwar 1) gegen den ad a. Genannten, weil er im Juli und August d.J. in hiefiger Stadt Theatervorstellungen veranstal⸗ tet und dabei mehrere Schauspieler und Schauspielerin⸗ nen sowie mehrere Begleiter, die nicht in seinem Ge⸗ werbe⸗ und Legitimationsschein verzeichnet waren, be⸗ hat, 2) gegen die ad b., e, d. Bezeichneten, weil sie im Juli und August d. J.

sich an Theatervorstellungen ohne den vorschrifts⸗

mäßigen Gewerbe⸗ und Legitimationsschein betheiligt

haben, —. v des Königlichen Polizeianwalts 5 8 8

vom 7. Noybr. 1877, gemäß §. 27 des Gesetzes

vom 3. Juli 1876 (Gesetz⸗Sammlung Seite 259) die Untersuchung eröffnet. Zur öffentlichen münd⸗ lichen Verhandlung der Sache ist deshalb ein Ter⸗ min auf den 16. Februar 1878, Vormittags 10 Uhr, an unserer Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Herrn Kreisrichter Petersen anbe⸗ raumt. Die Obengenannten werden zu diesem Ter⸗ min mit der Aufforderung vorgeladen, zur bestimm⸗ ten Stunde zu erscheinen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder so zeitig vor dem Termin uns anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Wenn die gedachten Personen zur bestimmten Ter⸗ minsstunde nicht erscheinen, wird gegen sie in con- tumaciam verfahren werden. Pyritz, den 8. No⸗ vember 1877. Köni liche Kreisgerichts⸗Deputation.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dgl.

8 K 1g8902]02 Subhastations⸗Patent.

Das dem Tischlermeister Gustav Ahrends in Mariendorf gehörige, in Mariendorf belegene, im Grundbuch von Mariendorf Band VII., Blatt Nr. 224 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 31. Jannar 1878, Vormittags 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zim⸗ mer 22, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags ebenda, Zimmer Nr. 12,

den 5. Februar 1878, Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist 51 Ar 6 Quadrat⸗Meter groß, zur Grundsteuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗Flächenmaß von 34 Ar 42 Quadrat⸗Metern mit einem Reinertrag von 4 86 und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 1920 veranlagt.

Auszug aus der Steuerrolle, und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden. 8

Berlin, den 15. November 1877 .

Kbönigliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗Richter.

[10638] Bekanntmachung. 8

Bei dem unterzeichten Gericht ist das öffentliche Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen Prioritäts⸗Obligationen der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft I. Emission Serie III. Nr. 6778, 10046, 10401, 10402, 11754, 11755, 12293 und 12959 über je 100 Thaler beantragt worden.

Demgemäß werden die unbekannten Inhaber dieser Obligationen, sowie alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Erben, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefsinhaber auf dieselben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich an hiesiger Gerichtsstelle spätestens in dem auf den 9. April 1878, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts⸗Rath Roestel im Zimmer 12, Jüdenstraße 56/58, anberaumten Termine zu melden und ihre Ansprüche nachzuweisen, widrigenfalls sie mit demselben ausgeschlossen und die aufgerufenen Urkunden werden für kraftlos erklärt werden.

Berlin, den 22. November 1877.

1 Königliches Stadtgericht.

Erste Abtheilung für Civilsachen.

[10672]

Der Partikulier Eduard hat zufolge vor Notar und Zeugen am 15. Sep⸗ tember d. J. aufgenommenen Kontrakts von dem Maurermeister Johannes Wotte in Hannover die früher zur Reihestelle Haus Nr. 26 in Wettbergen zugehörenden, in der Wettberger Feldmark belegenen Grundstücke, nämlich das im s. g. Schiereichs felde belegene von 3 Morgen 66 ½ Qu.⸗Ruthen und die im Wettberger Holze s. g. Schiereichsfelde belegenen, resp. 85,2 Qu.⸗Ruthen, 1 Morgen 99 Qu.⸗Ruthen, 1 Morgen 11 Qu.⸗Ruthen groß, zusammen ein⸗ schließlich des Platzes, worauf sich die Ziegelei be⸗ findet, 10 Morgen 67 Qu.⸗Ruthen groß, im Flur⸗

buche Art. 26, Kartenblatt 3, Parzellen Nr. 12 130 131 8 28 und 23

Boertling in Hannover

mit 2 Hektar 61 Ar 20 Qu.⸗Meter

als im Vogesort belegenes Ackerland an ieb nebst der Ziegelei 1nn⸗ -e 8 erworben -9. Er⸗ 92 einer angetragen. emzemäß werden Alle, welche an den beschrie⸗ benen Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, Ihlcbas. liche, fideikommissarische, Prand⸗ und andere din liche ee -Se auch Servituten und Keal⸗ verechtigungen zu een vermeinen, hierd aufge⸗ fordert, Meg. in dem auf Freitag, den 11. Januar 1878, Vormittags 11 Uhr, angesettten Termine so gewiß anzumelden, als sie sonst im Verhältniß zum neuen er verloren gehen. Wennigsen, den 8. Dezember 1877. önigliches Amtsgericht. Abtheilung II. EGSFgoers. .

1A“

[9776] Bekanntmachung.

Die verehelichte Bribach, Fanny geborene Hienzsch, jetzt in Wittgendorf, hat gegen ihren früher hier wohnhaft gewesenen Ehemann, den ehe⸗ maligen Eisenbahn⸗Diätar no Bribach, welcher um Mitte Oktober 1876 Halle a. S. ver⸗ lassen und seitdem seiner Ehefrau keine Nachricht

in hHiesiger Stadt e

eben haben soll, die Klage auf Trennung der e wegen böslicher Verlassung angestellt. 8

an hiesiger Gerichtsstelle,

achtet werden muß.

Zur Beantwortung dieser Klage ist Termin auf den 19. Februar 1878, Vormittags 11 Uhr, r Ge immer Nr. 11, Herrn Kreisgerichtsrath Bosse anberaumt, wozu der Verklagte Bruno Bribach unter der Verwarnung hierdurch vorgeladen wird, daß bei seinem Aus⸗ bleiben der Inhalt der Klage für zugestanden er⸗

vor

Halle a. S., den 12. November 1877. 5 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilang.

[10591

werden.

Bureau hierselbst aus und sind

erhalten. Bromberg,

Vormittags 8 ½ Der Kostenanschlag, sowie die

mittags zur Einsicht aus. Offerten sind portofrei und

reichen.

[10676] Stengel.

8

[10658D0

lichen Verpflegungs⸗ angeliefert werden, und zwar:

1) Roggenkörner .. 2) Weizenmehl 3) Erbsen.

4) Bohnen.

5) Linsen ..

6) Nierenfett ..

7) Rindfleisch..

8) Schweinefleisch

9) Butter

10) ordinaire Graupen

11) Perl⸗Graupen.

12) Hafergrütze.

13) Reis. .

14) Fadennudeln

15 ier.

16) Kaffer.

19 Elainseife

18) Soda..

19) Milch

29 Salz.

2 C.

22) Bergerthran

29 rohes Rüböl..

24) Buchenscheitholz.

25) Lagerstroh 8

26) Kehrbesen 27) Zwieback. 28) Semmel.

1) Sohlleder .. 2) Brandsohlleder

3) Rindsoberleder

4) Sohlnägel ..

5) Absatznägel . . . .. 6) Schuhdrahtgarn Nr. 8. 7) rohes Le inengarn Nr. 14 8) rohes Le inengarn Nr. 20

sprechender Aufschrift versehen,

Bekanntmachung. 1—

„Im Wege der Submission sollen die für die hiesige Strafanstalt für das Jahr 1878/79 erforder⸗ Uund Wirthschaftsbedürfnisse

I. Verpflegungs⸗Bedürfnisse. . 64500

II. Materialien.

Verkäufe, Verpachtungen, . Submissionen ꝛc.

91] Königliche Ostbahn.

Die Lieferung von 16 vierrädrigen Viehetagewagen mit und 34 dergleichen ohne Bremse soll verdungen erden. Submissionstermin im Centralbureau der Direktion am 28. Dezember cr., 11 Uhr Vormittags, bis zu welchem Offerten, bezeichnet: „Offerte auf Lieferung von Wagen“ einzureichen sind. Die Be⸗ dingungen liegen in unserem maschinen⸗technischen

auch nebst Offerten⸗

Formular von demselben auf frankirte Anträge zu 2 g, den 14. Dezember 1877. Königliche Direktion der Ostbahn.

Die Reparatur der Brücke zu Schmökwitz, ver⸗ anschlagt mit 2800 ℳ, soll im Wege der Sub⸗ mission verdungen werden und Zwecke ein Termin in meinem Büreau an auf

Donnerstag, den 3. Januar 1878,

steht zu diesem

Uhr. Bedingungen liegen

werktäglich in den Stunden von 8—12 Uhr Vor⸗

rechtzeitig mit ent⸗ an mich einzu⸗

Coepenick, den 17. Dezember 1877. 1 Der Wasserbau⸗Inspektoor.

Cto. 157/12)

Kilo, 7000 6200 5700 4900 1300 3900 500 1400

82 2 2 a 8 n 8 98 2. 8 8

9 2830 Liter, 440 Kilo, 590 990Oo 6080 Liter, 4900 Kilo, 2400 Liter,

25

50 2

116 Rm.⸗M., 9000 Kilo, 1380 Stück,

40 Kilo,

9930

160 Kilo,

120

[BWO“ 60000 Stück, 30000 4 3 Kilo, 8 999

9) gebleichtes Leinengaen Nr. 16 10) grau wollenes Strickgarn. 11) graues Wollentuch b 12) Parchent . . . IE““

14) blaues Wollentuch .. 15) weißer Zwirn Nr. 40. 16) gewöhnlicher grauer Zwirn 17) blauer Zwirn... 18) weißleinene Schnur.

19) grauleinene Schnur.

29) Drahtnägel 26,2

11nu“ 1

Millimeter

26) . 104,6

27) große Hornknöpfe.

28) mittlere Hornknöpfe.

29) kleinere Hornknöpfe.

30) Rundeisfen..

81) Flacheisen.

32) Bandeisen.

33) Quadrateisen..

34) ordinairer Stahl. . . .

35) Eisenblech, Holzkohlen Nr. SI1111““

36) Weißblech.

37) Zinkbleech.

Eisendraht

38) geglühter b“ 39) weißbuchene Kloben.. 40) Eichenbohlen 0,0262 Mm. 42) franz. Bretter. 2,767 M. lang

2 Fenss 0,0262 M. stark

43) 2,825 M. lang

8 0,0262 M. stark

44) 4lattige Frankfurter Bretter

bb11XX4X1X“;

45) dan ⸗EFeshsst. Prett 1

46) Ei äf 2 .

) Eichenträf 0,1046 M. stark

47 0,1046 1

7) „5⸗ 0,1308

48) Latten 4,708 Meter lang.

49) Bruchsteine.

50) Ziegelsteine.

51) Kalk..

53) Holzspeile.. 54) gelbes Bestechgarn 9, eiserne Absatzstifte 57) 8 689) S „Es bleibt Jedem unbenommen, Offerten auf

Lieferung eines oder mehrerer der vorbezeichneten

Artikel abzugeben. Die Preisanforderungen sind

pro 50 oder 19 Kilo, Meter ꝛc. der betreffenden

Lieferungsartikel zu stellen, und zwar in der Weise,

daß sich pro Einzel⸗Kilo, Meter ꝛc. ein möglichst

abgerundeter Satz ergiebt. Hierauf Reflektirende haben ihre Offerte schriftlich und versiegelt mit der

Aufschrift:

„Submission wegen Lieferung an Verpflegungs⸗ und Wirthschafts⸗Bedürfnissen für die König⸗ liche Straf⸗Anstalt pro 1878/79“ portsfrei bis spätestens den 15. Januar 1878 an den unterzeichneten Inspector einzureichen oder aber solche in dem auf den 16. Januar 1878, Vormittags 9 Uhr, in hiesiger Skrafanstalt an⸗ beraumten Termine abzugeben, wo selbige in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Auswärtige hinsichtlich ihrer Lie⸗ ferungsfähigkeit und ihren Vermögensverhältnissen nach unbekannte Submittenten haben sich durch amtliche Legitimation dahin auszuweisen, daß sie zur Lieferung der zu übernehmenden Gegenstände qualiftzirt sind.

Die Lieferungsbedingungen liegen im diesseitigen

Geschäftsbureau zu Jedermanns Einsicht aus und

können Abschriften gegen Entrichtung von Copialien

an den Unterzeichneten vor dem Termine ertheilt

werden. 4 Trier, den 16. Dezember 1877.

4 Kubikm., —. 500 Stück, —. 10 Tonnen, . .EZNLF 4.18 20 Knäuel, Nr. 3 Packete,

[10674]

In Deutschland: heim jun. & Cie. und dem A. Söhne und bei der Filiale der

bei der

—-

mulare bei obigen Zahlstelle Luzern, den 15. Dezember 1877.

Gotthardbahn⸗Gesellschaft.

Vom 31. Dezember 1877 ab werden die auf diesem Zeitpunkt fälligen Halbjahreszinsen der Obligationen I. und II. Serie der Gotthardbahn, f diesem Zeitp gen Halbjahreszins⸗

Frs. 1500. —. mit Frs.

Reichsmark 30. —.), s. 1000. —. mit Frs. 25. —.

Reichsmark 20. —.)

nämlich ab den Titeln von

37. 50. (in Deutschland zum Course von Frs. 3.75. mit Thlr. 10.—. = (in Deutschland zum Course von Frs. 3. 75. mit Thlr. 6.20. =

gegen Einlieferung der betreffenden Coupons an den nachbezeichneten Zahlstellen ausbezahlt: Direktion der Discontogesellschaft in Berlin; bei S. Schaaffhausenschen Bankverein ia Cöln; bei M. A. von Rothschild 8 2 bei d ber Bank für Handel & Industrie in Frankfurt a. M.

Die Coupons müssen mit detaillirten Bordereaux begleitet sein, zu welchen die For⸗ un bezogen werden können.

Oppen⸗

(M. 3574 Z.)

Die Direktiꝛ der Gotthardbahn. 8

Gladbacher

Feuerversicherungs⸗Aktiengesellschaft.

8 Die Ausreichung der IV. Serie der Dividendenscheine zu den Aktien unserer Gesellschaft erfolgt vom 2. Januar k. J. an gegen Einsendung der An⸗ weisungen bei unserer Gesellschaftskasse in M.⸗Gladbach, Wallstraße 27/29.

8 M.⸗Gladbach, den 17. Dezember 1877. Die Direktion:

Cto. 101/12) Der General⸗Direktor: Rieckel.

[10678] Corporation der Kaufmanns⸗

den beklagenswerthen Justiz⸗ Dr. Hinschius ist

von Berlin vakant geworden. einen Syndikus zu wählen, der

den Geschäften der Corporation

schaftliche Kenntnisse verbindet.

Syndikus bei der Corporation der N Re nüihh

Bekanntmachung.

aft von Berlin. Tod des Geheimen die Stelle des

Es ist die Absicht, sich ausschließlich widmet und mit

den erforderlichen juridischen auch handelswirth⸗ 1

Behufs Besetzung der Stelle fordern wir quali⸗ fizirte Bewerber hierdurch auf, ihre Meldungen bis zum 15. Januar 1878 schriftlich, versiegelt, mit der Bezeichnung Syndikatsangelegenheit an unsere Börsenregistratur im Börsengebäude gelangen zu laffen. (act. 1340/12.)

Berlin, den 18. Dezember 1877.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

1875 hat der 1

I1.“

Das Abonnement betrüägt 4 50 für das UNierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4*

1—

Alle Postü-Anstalten nehmen Bestelung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilbelmstr. Nr. 32.

ezember, Abends.

üeeümme

1e“

Deutsches Reich. Bekanntmachung,

betreffend den Aufruf und die Einziehung der

Einhundertmark⸗Noten der Rostocker Bank.

Auf Grund des §. 6 des Bankgesetzes vom 14. März den Aufruf und die Einziehung der unter dem 1. Januar 1874 aus⸗

von der Rostocker Ban 3 mit folgenden

gegebenen (grünen) Einhundertmark⸗Noten Maßgaben angeordnet:

1) Der Aufruf ist im laufenden Jahre, und zwar in angemessenen Zwischenräumen zweimal, und im Laufe der Jahre 1878, 1879 und 1880 mindestens je zweimal bekannt zu machen

im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Hamburger Börsenhalle, u““ in der Leipziger Zeitung, 8 in der Mecklenburgischen Zeitung und

8 in der Rostocker Feitung.

2) Die aufgerufenen Noten können vom Tage der ersten Bekanntmachung bis zum 1. Juli 1878 sowohl bei der Kasse der Rostocker Bank als bei ihren Zweigbanken und Bank⸗ komtors, bei letzteren mit zweitägiger Einlösungsfrist, gegen Baargeld umgetauscht werden.

3) Nach dem 1. Juli 1878 hören die mit der Firma der Rostocker Bank umlaufenden Noten auf, Zahlungsmittel zu sein; dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuld⸗ scheine und werden als solche bei der Kasse der Rostocker Bank bis zum Ablaufe des Jahres 1880 eingelöst werden.

4) Die bis sum Ablaufe der letztbezeichneten Frist nicht zur Einlösung gelangten Noten sind auch als einfache Schuld⸗

scheine präkludirt. Dezember 1877.

Beerlin, den 19.

Der Reichskanzler.

In Vertretung: Eck.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten angestellten Rechnungs⸗Räthen Wernicke und Lauer den Charakter als Geheime Rechnungs⸗ Räthe und den bei demselben Ministerium angestellten Ge⸗ heimen Registratoren Borstorff und Haase den Charakter als Kanzlei⸗Räthe; 1 -

dem Regierungs⸗Kanzlei⸗Inspektor Stresau in Danzig den Charakter als Kanzlei⸗Rath; 8

dem Bankier Paul Mende zu Frankfurt a. O. Charakter als Kommerzien⸗Rath; und b

den Optikern Gebrüdern Franz, Friedrich und Jo⸗ seph Röttig zu Wiesbaden das Prädikat Königlicher Hof⸗ lieferanten zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Seminar⸗Hülfslehrer Werner ist in leicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar zu Zülz ver⸗ sebt und am Schullehrer⸗Seminar zu Pilchowitz der Lehrer Polaczek zu Königshütte, Ober⸗Schlesien, als Hülfslehrer angestellt worden. . Der Arzt Dr. med. Roth zu Belgard ist zum Kreis⸗ Wundarzt des Kreises Belgard ernannt worden.

den

Aiicchtamtliches. Deutsches Neich.

8 Preußen. Berlin, 20. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen 8 die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, Generals von Kameke, und des Chefs des Militär⸗Kabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll, entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz stattete gestern im Laufe des Vormittags Ihren Kaiserlichen Majestäten und den hier anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie Besuche ab.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen. .

Der Reichskanzler hat dem Bundesrath eine im Zee eh. aufgestellte Denkschrift, betreffend

den Erlaß von Bestimmungen über die Befähigung von Bahn⸗Polizeibeamten und Lokomotivführern, und die da⸗ durch bedingte Abänderung der §8. 52 Abs. 1, 66 und 68 Abs. 1 des Bahnpolizei⸗Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875, sowie den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Verwendung von Zuchtstieren, zur Beschlußnahme vorgelegt

Im weiteren Verlauf der gestrigen 889⸗ Sitzung des Hauses der Abgeordneten stellte bei der zweiten Berathung des Gefetzentwurfes, betreffend die Errichtung der Landger chte und Ober⸗Landesgerichte, der Ab

Dr. Miquel den formellen Antrag, die Vorlage ohne Spezial⸗ debatte im Ganzen anzunehmen Zur Begründung dieses Vorschlages wies er auf die gket in, den Gesetz⸗ entwurf noch vor Weihnachten im A zum Abschluß zu bringen, sowohl um die Unruhe im Lande, als die durch das Andrängen der Wähler hervorgerufene peinliche Lage der einzelnen Abgeordneten zu beseitigen. Ueberdies be⸗ rue die Entscheidung über die hl der Gerichtssitze auf so spezieller Detailerörterung der lokalen Verhältnisse, daß das Haus mit einer solchen Diskussion gar nicht befaßt werden könne.

Hierauf führte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt Fol⸗ gendes aus:

„Mieine Herren! Ich unterlasse es, Ihnen den Wunsch auszu⸗ sprechen, die Berathung des vorliegenden Entwurfs in regelmäßiger Form vor sich gehen zu lassen, ich bemerke jedoch ausdrücklich, daß aus dieser meiner Erklärung nicht gefolgert werden darf, daß die Königliche Regierung auch nur mit einem einzigen der Anträge der Kommission einverstanden ist. Ich muß das umsomehr hervorheben, als mir während der zehn Jahre, wo ich die Ehre habe, preußischer Minister zu sein und in beiden Häusern des Landtags zu fungiren, noch nie ein Fall vorgekommen ist, woeine en bloc-Annahme eines Gesetz⸗ entwurfs erfolgt ist, ohne daß die Königliche Regierung sich einver⸗ standen erklärt hat mit dem Entwurf, wie er angenommen werden soll. Eine solche en bloc-Annahme hat immer ihre großen Bedenken, denn wie die Sachen jetzt laufen, bißt ich nicht in der Lage, die An⸗ sicht der Königlichen Regierung hier zu vertreten, weil in diesem ugenblick die Frage zur Sn steht, ob en bloec an⸗ genommen werden soll oder nicht. ei dieser Frage glaube ich nicht, daß es mir möglich ist, materiell auf die Sache ein⸗ zugehen, ich kann hierin aber irren, und es ist recht wohl möglich, baß ich auf Grund der Verfassteetlrkunde das Recht hätte, den Herrae prädeten 1 bitten, mir das zu eatten räsident von Bennigsen bemerkte, daß diesem Eingehen

auf die Sache nichts im Wege stehe.) tütene in

Ich bin dem Herrn Präsidenten sehr dankbar.

Ich glaubte mich aber in diesem außerordentlichen Falle be⸗ rechtigt und verpflichtet zu der Erklärung, weil ich es nach Lage der Verhältnisse als ganz erfolglos ansehen würde, wenn ich mich bemühte, die Vertheidigung der Regierungsvorlage in ausgedehnter Weise zu unternehmen. Denn, meine Herren, Sie haben eine sehr starke Kommission von 28 Personen eingesetzt; in dieser Kommission haben die Kommissäre der Königlichen Regierung die Ansichten derselben in umfassender Weise dargelegt, es ist nicht anzune men, daß durch eine so bald sich wieder⸗ Hlense erneute Verhandlung ein anderes Resultat erreicht werden önnte.

Ich hätte nun noch an sich recht große Neigung, mit dem Herrn Berichterstatter mich hier zu unterhalten über verschiedene Punkte, die er bei der allgemeinen Begründung angegeben hat. Ich will jedoch davon absehen. Ich möchte nur zwei Punkte hervorheben: der erste Punkt betrifft die Errichtung von drei Landgerichten in Berlin. Erwarten Sie von mir nicht, meine Herren, daß ich mich auf die Gründe oder Gegengründe dieses Antrages einlassen soll; ich will nur hervorheben, daß vor mehreren Wochen eine Minsterial⸗ Konferenz stattgefunden hat, zu welcher sämmtliche Vorstände der Berliner Justizbehörden zugezogen worden sind, und daß man in dieser Konferenz einstimmig der Ansicht gewesen ist, daß es unzulässig sei, den Gemeindebezirk Berlin zu zerreißen. Wenn man nun eine andere Ansicht hat, als wie diese mit den Ber⸗ liner Verhältnissen und Bedürfnissen der Justiz in Berlin sehr genau vertrauten Männer, so erwächst uns eine außerordentlich schwierige und sehr delikate Frage: 28 denn die Grenzen dieser beiden Stadtlandgerichte zu ziehen? Nun erkenne ich an, daß die Kommission wohl nicht in der Lage war, über diese Frage eine Grenze festzusetzen. Allein daraus hätte meiner Ueberzeugung nach nur ge⸗ folgt, daß die Festsetzung dieser Bezirke vorbehalten wäre. Dagegen ist nun die Erledigung der Sache der Staatsregierung überwiesen. Darin kann die Staatsregierung einen Beweis des Vertrauens erblicken; allein ich glaube, daß es der Staatsregierung doch viel lieber ge⸗ eaag. wäre, wenn die Kommission nicht die Verantwortlichkeit ganz auf die Staatsregierung geschoben hätte. 1 .

Meine Herren! Ein zweiter Punkt, der in Frage steht, betrifft nicht die Sitze der Gerichte, sondern die Erweiterung, welche der Entwurf erlangt hat in den §§. 3, beziehungsweise 4. Die Kom⸗ mission hat geglaubt, die Bezirke der Landgerichte durch Gesetz fest⸗ stellen zu sollen. An einer solchen der Bezirke der Land⸗ gerichte hat nun zur Zeit Niemand, auch nicht die Justizverwaltung ein Interesse. Letztere hat nur ein Interesse, daß baldigst die Sitze der Oberlandesgerichte und Landgerichte feststehen. Wenn man nun fragt, wie es sich verhält mit den Bezirken der Landgerichte, so giebt es darauf nur eine ganz bestimmte, gar nicht zu bezweifelnde Antwort, das ist nämlich die: der Bezirk eines Landgerichtes wird gebildet durch den Gesammtbezirk der Amtsgerichte, welche ihm untergeordnet sind. Natürlich müssen die Bezirke der Amtsgerichte und die Be⸗ zirke des Landgerichts sich decken. Diese einfache Antwort, meine Herren, ist die einzig richtige, die Sie geben können; sie ist aber nicht gegeben; sie wird aber später gegeben werden müssen, und dann ist sie die allein entscheidende. Was Sie jetzt im §. 3 bestimmen wollen, ist eine Vorschrift, welche auch nicht während des kleinsten Zeitpunkis zur gesetzlichen Geltung kommen wird. Die Frage der Bezirksbildung der Landesgerichte wie der Ober⸗Landesgerichte hängt zusammen mit der Bildung der Amtsgerichtsbezirke und der Fest⸗ setzung der Amtsgerichtssitze. Nehmen Sie die Bildung der Amts⸗ gerichtsbezirke in die Hand, so haben Sie Alles gewahrt, wenn Sie aber auch noch so weit gehen, zu sagen, wir wollen die Sitze der Amts⸗ gerichte bestimmen, so bestimmen Sie damit auch im Großen und Ganzen den Bezirk der Landesgerichte, kleine Aenderungen bleiben

offen, die gewiß angemessen der Justizverwaltung zu überlassen sind. Aus dem 8 3 scheint mir der Gedanke hervorzuleuchten, daß es doch wohl nicht thunlich sein werde, durch die Landesvertretung die Be⸗

zirke der Amtsgerichte zu bestimmen, aber auch nicht die Sitze derselben. 3

Der Abg. Graf Bethusy⸗Huc bemerkte, es sei neu im

parlamentarischen Leben, daß eine, die Regierung bei einer

großen Gesetzgebung unterstützende, Majorität bei einem An⸗

trag auf Enbloc⸗Annahme, mit dem sie der Regierung einen

Dienst leisten wolle, auf Widerspruch Seitens der Minister stoße. Es beweise dies die Schwierigkeit der Situation, welche darin bestehe, daß der lebendige Wechselverkehr zwischen der Regierung und dem Parlamente fehle. Er konstatire dies mit Bedauern; ob die Schuld an der Kommission oder an der Regierung liege, wage er nicht zu untersuchen. Er meine aber, man sei in der Lage, der Regierung einen Dienst wider ihren Willen zu erweisen, und bitte, auf den Widerspruch des Justiz⸗Ministers keine Rücksicht zu nehmen und das Gesetz en bloc anzunehmen. Dagegen bemerkte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt: Der Vorredner habe ihn mißverstanden, wenn er geglaubt habe, daß er Widerspruch erhoben hätte; ein solches Wider⸗ spruchsrecht habe er gar nicht. Er habe umgekehrt gesagt, er unterlasse es, einen solchen Wunsch auszusprechen. Die Folgerung, daß damit nicht ein Einverständniß der Regierung mit den Kommissionsbeschlüssen ausgesprochen sei, habe nahe gelegen. Um die Sache zu fördern, habe er sich nicht gegen den Miquélschen Antrag ausgesprochen, sondern ihn eigent⸗ lich mit andern Worten befürwortet. Die Regierung werde im Herrenhause ihre Stellung begründen und festhalten können. Sein Einverständniß zu erklären wäre er nicht in der Lage; dazu müsse erst das Staats⸗Ministerium Sne werden, und seit dem Schluß der Kommissionsverhandlungen am Sonn⸗ tag wäre es nicht möglich gewesen, einen Beschluß zu Der Abg. Dr. Lasker äußerte sich dahin, daß für Berlin immer das Dilemma bestehe, entweder, dem Reichsgesetze ent⸗ gegen, ein Gericht für eine zu große Zahl von Bewohnern zu konstituiren oder sich gesetzliche Spezia Belczachgen geben zu lassen, Berlin unter Berücksichtigung der wohl erwogenen Gegengründe anders zu gestalten, als die anderen Landgerichte. Man werde ohne eine Spezialgesetzgebung auch nicht aus⸗ kommen, wenn man in Berlin nur ein Gericht etablire. Es

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„sei der Wunsch der Mehrheit der Kommission, daß die Regie⸗

rung vorerst erwäge, ob in Rücksicht auf die in der Kommission gründlich erörterten Verhältnisse der Geist der Justizgesetze nicht besser zur Erfüllung komme, wenn durch eine ausnahmsweise Regulirung der Gerichtsverhältnisse Berlins mehrere Landgerichte hergestellt würden. Daß die Verwaltung kein Inter⸗ esse an der gesetzlichen Feststellung der Landgerichtsbezirke habe, gebe er dem Justiz⸗Minister zu, wohl aber habe es nach der ein⸗ stimmigen Meinung der Kommission jeder preußische Staats⸗ bürger. Und diese ihre Meinung habe die Kommission zum Prinzip bei diesem Organisationsgesetz erhohen. Der Justiz⸗ Minister wende nun ein, daß hierdurch der Regierung bei Bil⸗ dung der Amtsgerichtsbezirke die Hände gebunden würden, indem sie verhindert werde, Amtsgerichtsbezirke aus Theilen zu bilden, welche jetzt verschiedenen Landgerichtsbezirken angehören. Es sei aber einstimmig in der Kommission die Bestimmung an⸗ genommen worden, daß die Veränderung der Amtsgerichts⸗ bezirke von selbst die Veränderung der Landgerichtsbezirke nach sich ziehe. Dadurch bekomme die Regierung freiere Hand. Man habe diesen streitigen Punkt dem Ausführungs⸗ gesetz überlassen, um für dieses Gesetz keine unnöthige neue Kontroverse zu schaffen. Die Kommission habe ferner proto⸗ kollarisch erklärt, daß die Regierung in gutem Glauben und in Uebereinstimmung mit den Kommissionsbeschlüssen handle, wenn sie bei Bildung der Amtsgerichtsbezirke die technischen Rücksichten maßgebend sein lasse, und daß selbstverständlich da⸗ nach die Landgerichtsbezirke gesetzlich modifizirt werden müßten.

Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt entgegnete, es sei ihm nicht in den Sinn gekommen, zu sagen, daß es nicht er⸗ forderlich wäre, die Gerichtsbezirke festzustellen. Er habe nur gesagt: zur Zeit hätte Niemand ein Früeres daran, die Bezirke der Landgerichte festzustellen; das Interesse beziehe sich augenblicklich nur auf den Sitz der Landgerichte; den Bezirk könne man zu beliebiger Zeit 5 nach einem Jahre eben so gut wie nach anderthalben.

Da sämmtliche Anträge zurückgezoggen wurden, und 8 kein Mitglied des Hauses dem Antrage Miquel Widerspruch entgegensetzte, so wurde das Gesetz mit sehr großer Majorität en bloc angenommen.

Es folgte die zweite Berathung des mit Waldeck unterm 24. November 1877 abgeschlossenen Vertrages wegen Fort⸗ führung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont durch Preußen.

Der Referent Abg. von Benda hob als Verbesserungen des neuen Vertrages gegen den bisherigen hervor, daß das waldeckische Domanium zu den Landesausgaben herangezogen werde, daß der Vertrag ohne Kündigung ablaufe, eine Ver⸗ längerung desselben also nicht in Aussicht genommen sei, daß Preußen das Recht erhalten habe, den Etat und die Rechnungen einer Kontrole zu unterwerfen, und daß kein Theil des Domaniums ohne Zustimmung Preußens veräußert werden dürfe. Diesen Vorzügen gegenüber stehe die bedenkliche Bestimmung, daß der Fuürst einseitig das Recht habe, den Vertrag nach drei

Jahren zu kündigen, und daß der preußische Zuschuß zu den