1
EEE““ Sns. ev
Uebersicht der Portosätze für die frankirten gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefe, Postkarten, sachen, Waarenproben und Geschäüftspapiere in
Einschreibbriefe können nur innerhalb Deutschlands, sowie im ¹ „ Luremburg und Helgoland frankirt oder unfrankirt abgesandt werden;
im Uebrigen unterliegen Einschreibbriefe dem Frankirungszwange. re müssen stets vom Absender frankirt werden.
sind gegen die Druckszachentare nach den Staaten des All sowie nach mehreren dem Verein nicht angehörigen Ländern zulässig. Im inneren Verkehr Deutschlands, sowie im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn, Luremburg und Helgoland dürfen dieselben jedoch als solche nicht versendet werden. Als Geschäftspapiere sind anzusehen: Urkunden, Begleitbriefe, Geschäftspapiere der Versicherungs-Gesellschaften, nichtamtliche Abschriften oder Actenauszüge, Partituren oder geschriebene Musikstücke, überhaupt alle Schriftstücke und ge- schaft einer eigentlichen oder persönlichen Correspondenz haben.
piere denselben 7neeg;
Vorbemerkungen: Verkehr mit Oesterreich-Ungarn
Pestkarten, Drucksachen, M.
schriebenen Urkunden, welche nicht die Ei Im Uebrigen unterliegen die Gesch
und
Das höchste zulässige Gewicht beträgt:
19
einen Postvereins,
ie von Behörden herrührenden amtlichen
edingungen wie die Drucksachen.
Druck-
eutschland und nach dem Auslande.
1) für Briefe innerhalb Deutschlands, sowie im Verkehr mit erg2ü Luxemburg 8 und Helgoland 250 Gramm; im Allgemeinen Postverein und im Verke
mit fremden
überseeischen Ländern besteht keine Gewichtsgrenze für Briefe;
2) für Drucksachen 1000 Gramm; 3) für Waarenproben 250 Gramm; 4) für Geschäftspapiere im Allgemeinen Postverein 1000 Gramm.
lichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden.
w. bedeutet Frankirungszwang. In den Fällen, in welchen dieses Zeichen fehlt, f bedeutet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann.
Die nachstehenden Sätze gelten, (wenn nicht ein Anderes in den folgende
gegeben ist),
bei Briefen für je 15 Gramm, bei Drucksachen, Waarenpreben und Geschäftspapieren für je 50 Gramm.
Frankirte
Post- karten.
Druck- sachen, Waaren- proben und Ge- schäfts- papiere.
1
Bemerkungen.
FEIaSnkirte
Post- karten. and Ge-
Druck- sachen, Waaren- proben
schäfts- papiere. 22
“ Bemerkungen.
Allgemeiner Postverein. Europa. 1. Deutschland (Reichs-Post- gebiet, Bayern und Württem- 11“ Luxemburg. . . . . .. Oesterreich-Ungarn..
—
ööö
Dänemark mit Faröer 111A121“
Frankreilch . . . . . . . ... Grlechenland . . . . . ... Grossbritannien u. Irland. Itallen ..... u“ Malta-Inseln. Montenegre
Niederland.
8
Serbien .. Spanien..
rürkel...
Astatisches Russland Asiatische Türkel *) ..
Perslen) ..
Aegypten mit Nubien und dem Sudan FsF. Azoren...
6 789
Madeira Marocoo.
Spanische Besitzungen an der Nordküste Afrikas...
Amerika.
Vereinigte Staaten von E“““
33. Canada (gehört noch nicht zum Verein)
wittels Deutsch-Canadischer Briefpackete...
Asien.
Aden (Arabien) . . .... Astatlsche Türkeli.
Bagdad und Bussora über
Suez und Bombay.
Britisch Indien... Britische Kolonien . ....
1.— 4. Briefe über 15 — 250 Gramm 20 ₰. — Drucksachen bis 50 Gramm 3 ₰, über 50 — 250 Gramm 10 ₰, über 250 — 500 Gramm 20 ₰, über 500 — 1000 Gramm 30 ₰. — Waaren- roben bis 250 Gramm ohne Unter- schied des Gewichts 10 ₰. — Ge- schäftspapiere nicht zulässig. 1.— 3. Postkarten mit Antwort 10 ₰. 5. Postkarten mit Antwort 20 ₰. Innerhalb des Grenzbezirks Briefe
10 ₰. Lübeck,
6. Aus Schleswig-Holstein,
Travemünde und Hamburg Briefe 15 ₰. Innerhalb des engeren Grenz- bezirks Briefe 10 ₰.
Malta, Gozzo, Comino und Cominotto.
Innerhalb des Grenzbezirks Briefe
10 ₰. Postkarten mit Antwort 20 ₰.
Innerhalb des Grenzbezirks Briefe
10 ₰.
Einschl. Gibraltar, der Balearischen
und Canarischen Inseln (Canaria,
Ferro, Fuerteventura, Gomera, Lan- cerota, Palma, Teneriffa).
8
*) Wegen Bagdad und Bussora siehe r. 35.
25. *) Wegen Bunder-Abbas und Linga siehe Nr 64 8
28. San Miguel, Terceira, Pico, St. Jorge, Fayal, Santa Maria, Flores, Graciosa und Corvo.
29. Die Beförderung findet über Eng- land statt, sofern nicht vom Ab- sender ein anderer Weg vorgeschrie- ben ist. b 30. Spanische Postanstalten in Marocco: Casablanca, Larrache, Mazagan, Mo- gador, Rabat, Saffi, Tanger und Tetuan.
31. Ceuta, Melilla, Peñon de Velez de Ila Comera, Peñon de Alhucemas.
Die Briefsendungen, welche über Belgien und England Beförderung erhalten sollen, müssen mit dem Ver- merke „über Belgien und England“ oder „über Belgien“ versehen sein. Briefe etc., welche diesen Vermerk nicht tragen, werden dem nächsten von Bremen oder Hamburg abgehen- den Schiffe zugeführt.
Canada umfasst die Provinzen Quebec, Ontario, Manitoba, Britisch Colum- bia nebst Vancouvers-Insel, Neu- Braunschweig, Neu-Schottland und Prince-Edwards-Insel.
Die Beförderung erfolgt über Eng- land, sofern nicht der Absender einen anderen Weg vorgeschrieben hat.
“ 8 88 b 4 Hindostan und Britisch Birma (Ara- kan, Pegu, Tenasserim). Ceylon, Straits Settlements (Singa- pore, Penang, Malaka), Labuan,
*
47. 48.
—
49. 80
51. 52.
53.
V
55. 56.
Ni 57.
58
59.
60.
61. 62.
63. 64.
verein gehörige Länder.
a) Hongkong,
b) das c) Kalgan, Peking, Tien-Tsin,
d) Shanghai
65.
a) über Brindisi mit Britischen
b) über Frankreich †
Afrika. Britische Kolonien . . . ..
Französlsohe Kolonie
ohe Kolonien 5.
Spanische Kolonien. Amerika. Brasilien . . . ....
Britische Kolonien. Dänische Kolonien ... Französische Kolonien
Grönland (über Dänemark). Niederländische Kolonien
Spanische Kolonlen.
Australien. Französische Kolonien 3
2 2 8 “ 8
Niederländische Kolonien Spanische Kolonien. ....
1
cht zum Allgem. Post-
Asien.
Afghanistan: Kabul übe⸗ Brindisi und Bombay †.... Anam (ausschliesslich Franzö- sisch Cochinchina. Siehe Nr. 38) über Brindisi mit Briti- schen Schiffen † . . . . . .. b) über Frankreich † . . .. c) über Triest † Arabien. Muscat über Brindisi und BB.“ Balundschistan. Guadur über Brindisi und eE“ Birma oder Awa: Man- dalay über Brindisi und Bombay Ohina.
Macao, Kiung- Chow, Canton, Swatow, Amoy, Foochow, Ningpo, Shanghai, Hankow
über Suez und Hongkong .. übrige China, einschl.
Formosa † über Suez und Hongkong.
Urga über Russland
über die Vereinigten Staa- ten Amerikas ....
Kashmir: Kashmir über Brin- disi und Bombay . ...
Persien. Bunder-Abbas und Linga
über Brindisi und Bombay . Stam.
“
90 70
40
40
nicht zu- läss.
20
20 20
Mauritius nebst Zu behör (Seychellen Amiranten, die Insel Rodriguez u. s. w.). Senegambien nebst Zubehör, Gabun, éunion, Mayotte und Zubehör, t. Marie de Madagascar, Gorée, Set. Louis, Bakel, Dagana u. s. w. 45. Die Kapverdischen Inseln, (St. An- tonio, Brava, Fuego, St. Jago, St. Nicolas, St. Vincent), Bissao, Cacheo, die Insel St. Thomé, die Prinzen-Insel, Angola, Ajuda, Mozambique.
48. Trinidad, Britisch Guyana, die Ber- mudas-Inseln, Jamaica.
49. St. Thomas, St. John (St. Jean), St. Croirx.
50. Martinique, Guadeloupe nebst Zu- behör, Französisch Guyana (Cayenne) St. Pierre und Miquelon. .
Niederl. Guyana (Surinam), Curaçao, Bonaire, Aruba und die Niederl. Theile von St. Martin, St. Eustatius und Saba.
Cuba, Portorico.
Neu-Caledonien, Fichten - Insel, Loyalitäts-Inseln, Marquesas-Inseln, Tahiti, Gesellschafts-Inseln, Niedrige Inseln.
Der nordwestliche Theil von Neu- Guinea (Papua).
Der Marianen-Archipel.
8 8 .“ 8 G6
a) und b) Einschreibsendungen nicht zulässig.
8
b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung.
und b) Die Beförderung erfolgt mit britischen oder französischen Schiffen.
Die Einschreibung hat nur bis zu
demjenigen der unter 62 a) be-
zeichneten Hafenplätze Wirkung,
welcher dem Bestimmungsorte
der Sendungen am nächsten be-
legen ist.
Waarenproben
papiere ohne Ermässigung.
Drucksachen und Waarenprobe
eingeschrieben nicht zulässi
6
65. 4) und b) Einschreibsendungen nicht zulässig. b) und c) Geschäftspapiere oh Er
Fernando-Po, Annobom, Coriscc.
36. Nloaragua mit Mosquitla.
Pf.
Post- karten.
Pf.
70. Liberia über England . ....
71. Tripolls über Italien .. . .. 72. Tunis 8 über Italien oder Frank- EEEEE11111““
73 Westhüste von Afrika. I Uritische Besitzungen.*) über England.
II. Bonny, Camerones, Alt-Calabar über Englandcdhd
74. Zanzibar über Aden. . . ...
Amerika.
75. Argentinlsche Republik (mit Buenos Ayres).
über England Zw. 110
über Frankreich .. .[Zw. 30] über Belgien f. . . . [Zw. 50 snicht über Bremen od. Hamburg †½w. 40 † 2zu-
über Portugal mit Briti- schen oder Französischen 8“
76. Bolilvien. a) über England †. .. b) über Hamburg †.
77. “ II. Neu-Fundland
9 über England .. . . ..
b) über die Vereinigten
Staaten Amerikas. zZw. 40 lässig
78. Chill mit Araukanls (Valdivia). a) über Hamburg, Antwerpen 8 oder Bordeaux b) über St. Naraire oder
Southampton LZw. 100
79. Columbia, Vereinigte Staaten (Neu-Granada).
a2) über England †..
b) über Hamburg †. 2 9
c) öber Frankreich † J21
80 Costa Rioa.
az) über England †.. b) über Hamburg †. c) über Frankreich †
1. Bouador. über England †.. über Hamburg †. über Frankreich †
Falklands-Inseln. über England . . ..
Guatemala. a) über England †.. b) über Hamburg †. c) über Frankreich †
Honduras.
Britisch Honduras (Belize)
a) über England... b) über Frankreich †.
“
II. Das übrige Honduras. † a) über England direkt G b) über England und Panama c) über Hamburg . . . .. .. d) über Frankreich . . . .. 85. MNexloo. 8 über England † . . . . . .. über Frankreich † . . . .. über Hamburg † .. . . .. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas hf....
a) über England † 1. direkt über Greytown (Juan del Norte) .. ..
2. über Panama . . . . . Zw. 160
b) über Hamburg † 1. direkt über Greytown
I (Juan del Norte) Zw. 60 lässig 2. über Panama Zw. 88] c) über Frankreichkh Zw. 90 “ 8 S 8
Zw. 110
Zw. 160 nicht [zZw. 90 †, zu- LZw. 90 lässig
680
J2Zw. 110
. .2Zw. 110 Zw. 30 Zw. 90
Zw. 160 Zw. 90 Zw. 90
2
lãssig
s. unter
40 †nicht
zu-
5
w. 30 w. 90
60
nicht zu-
1
Drucksachen und Waarenproben ein- geschrieben nicht zulässig. Einschreibsendungen nicht zulässig.
I. *) Acecra, Badagry, Britisch Se- negambien, Lagos, Goldküste, Sierra Leona. — Drucksachen und Waaren- proben eingeschrieben nicht zulässig. Nach Badagry besteht Frankirungs- zwang bis zum Ausschiffungshafen; auch sind Einschreibbriefe dahin nicht zulässig.
II. Einschreibsendungen! nicht zu- lässig.
B1
9* à
a) — e) Einschreibsendungen nicht zu- lässig. .
b) — e) Geschäftspapiere ohne Ermäs- sigung.
8) Waarenproben ohne Ermässigung.
a) — c) Einschreibsendungen nicht zu- lässig.
b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung.
II. a) und b) Drucksachen u. Waaren- proben eingeschrieben nicht zulässig. II. b) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung. “
8.
79. a) — c) Einschreibsendungen nicht zu- lässig.
b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung.
80. a) — c) Einschreibsendungen nicht zu- lässig.
b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung.
a) — c) Einschreibsendungen nicht zu- lässig.
b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung. 8
Drucksachen und Waarenproben ein- geschrieben nicht zulässig.
a) — c) Einschreibsendungen nicht zu- lässig.
b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung.
I. a) Drucksachen nnd Waarenproben eingeschrieben nicht zulässig.
b) Geschäftspapiere ohne Ermässi- gung. Einschreibsendungen nicht zulässig.
II. a) - d) Einschreibsendungen nicht zulässig.
c) und d) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung.
a) — d) Einschreibsendungen nicht zu- lässig. 3 b) — d) Geschäftspapiere ohne Ermäs-
sigung. d) Waarenproben ohne Ermässigung.
a) — c) Einschreibsendungen nicht zu- lässig. 8* 8
EC1116“
b) und c) Geschäftspapiere ohns Er- mässigung.
897. Paraguay.
a) über England f.... b) über Frankreich f.. . .Zw. 90 88. Peru.
a) über Hamburg .. . . . . Zw. 100 b) über Southampton oder St. “ i
89. St. Salvador. a) über England † Zw. 160 b) über Hamburg f Zw. 30 c) über Frankreich .. . .Zw. 90 90. Urugnay (Oriental. Freistaat). a) über England † .. . . . [Zw. 110 b) über Frankreich Zw. 90 c) über Bremen od. Hamburg †Zw. 40 d) über Belgien . .. .. Zw. 50 e) über Portugal mit Briti- schen eder Französischen 1 Schiffeth k Zw. 110 91. Venezuela. a) über England †. Zw. 110 b) über Hamburg †. Zw. 30 c) über Frankreich † Zw. 90
F.gpag
92. Westindien.
I. Britische Besltzungen. *) a) über England.. . . . . . 110 b) über Hamburg .. . . . . Zw. 60 c) über Frankreich . . . ... 90 d) über die Verein. Staaten
Zw. 30
II. Barthelemy, Hayti und San Domingo a) über England . ..... b) über Hamburg †
1. Barthelemy . . . . ..
2. Hayti und San Do-
1X“X“
c) über Frankreich † .. ..
d) über die Verein. Staaten Amerikas †
(nur nach Hayti) .. ..
Australien.
I. West -Australlen, Süd- Australlen, Viotorila, Neu- Süd-Wales, Queensland und Neu-Seeland.
87. a) und b) Einschreibsendungen nicht zulässig.
zul. b) Geschäftspapiere ohne
100
120
nicht
zu⸗ b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- 8. mässigung.
89. a) — e) Einschreibsendungen aicht au- lässig.
90. a) — e) Einschreibsendungen niekt zu-
nicht zu- läss.
sigung.
e) Waarenproben ohne Ermässigun
sig. b) — e) Geschäftspapiere ohne Ermäs-
nicht lässig. 8 b) und c) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung. 92. I. *) Antigua, Bahama-Inseln, Bar- bados, Cariacou, Dominica, Grena 8 Montserrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucian, St. Vincent, Tabago, Tortola und Turcs Inseln. 3
Jamaica und Trinidad s. No. 48.
a) und c) Drucksachen und Waaren- proben eingeschrieben nicht zu- lässig. 1
b) und d) Einschreibsendungen nicht zulässig. —
b) — d) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung. .
c) Nur nach St. Lucia und Grenada. Drucksachen und Waarenproben sind nur bis zum Ausschiffungs- hafen frankirt. 8
d) Nur nach den Bahama-Iaseln. Waarenproben ohne Ermässigung.
II. a) —d) Einschreibsendungen nicht zu- lässig. b) —d) Geschäftspapiere ohne Er- mässigung 12
a) c) und d) Drucksachen und Waarenproben eingeschrieben nicht zulässig.
b) Geschäftspapiere ohne Ermäs-
a) über Brindisi . . . . . ...
114X“X“
c) über England . . . . . . ..
d) über die Verein. Staaten
Amerikas (über San Fran- cisco):
1. Neu-Süd-Wales, Neu-
Seeland u. Queensland
2. Westaustralien, Süd-
austr alien u. Victoria †
“ 8 8 Vandiemensland (Tasmania).
a) über Brindisi . . . . . ... 60 b) über Triest f Z2w. 70
Sandwlichs Inseln. über die Verein. Staaten Ga 1 9
Den übrigen Inseln Austra- lions. (Ausschl. der franzö- sischen, niederländischen und spanischen Kolonien.
Siehe No. 54, 55 und 56). a) über Brindisi f† . Zw. 60 b) über England Zw. 60 c) über die Verein. Staaten
Amoerikag S .. 2121 30
5
Postanweisungen.
u Uebersicht der Gebührensätze, Versendungsbedingungen u. s. w. für Postanweisungen in Deutschland und nach dem Auslande. . 88 vorbemerkungen. Zau den Postanweisungen nach dem Auslande ist das gewöhnliche, im innein Verkehr übliche Postanweisungs-Formular bei der Einzah ung 2 auf den Formularen „Mark“ und „Pf.“ muss entsprechend abgeändert werden, sobald die Postanweisung in einer anderen, als in der Markwährung auszustellen ist. In diesem Falle re
sigung.
Für Briefe nach Victoria Frankirungszwang. Nur nach Neu-Süd-Wales und Neu-Seeland, und zwar auf dem Wege über New-York und San Francisco.
d) 1. Waarenproben und Ge- 8 schäftspapiere nach Neu- Seeland ohne Ermässigung. Nach Neu-Seeland können nur Briefe bis zum Bestim- mungsort frankirt werden.
d) 2. Waarenproben und Ge- schäftspapiere ohne Er- mFässigung. Einschreibsen- aduungen nicht zulässig. II. a) Drucksachen und Waarenproben eingeschrieben nicht zulässig. zul. b) Geschäftspapiere ohne Ermässi-
88
gung.
III. Waarenproben und Geschäftspapiere
ohne Ermässigung.
Nur Briefe können bis zum Be- stimmungsort frankirt werden. Einschreibsendungen nicht zulässig.
IV. a) Nur nach Norfolk, den Fiqdji- und Freundschafts-Inseln.
b) Nur nach den Fidji-Inseln, und zwar über New-York und San Francisco. Drucksachen und Waarenproben
eingeschrieben nicht zulässig.
ve c) Waarenproben und Geschäfts- ge papiere ohne Ermässigung.
hSe. a) und c) Einschreibsendungen nicht
uläss
nicht zuläss.
en. rus chnet die Aufgabe-
Postanstalt den in der fremden Währung angegebenen Betrag in die Markwährung um und vermerkt die vom Absender eingezahlte sSumme am Kopf der Anweisung mit blauer Tinte.
Der Betrag der Einzahlung muss in Zahlen und Buchstaben deutlich und unzweifelhaft ausgedrückt sein.
Die Postanweisungsgebühr ist vom Absender im Voraus zu entrichten.
Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die Postanweisungsgebühr, b. die Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld von 25 Pf. für die Besorgung des Telegramms nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte, wenn sich letzteres nicht im Postgebäude befindet, d. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort.
* Benennung der Länd
nach welchen Postanweisungen zulässig sind.
e r,
Die Gebühr beträgt für Einzahlungen
Der Betrag der Einzahlung ist von den Absendern anzugeben
ℳ ₰
1 kann benutzt werden
Der Abschnitt der Postanweisung
* 1b
1) Telegraphische Postanweisungen zulässig. Die Ge-
Hongkong. c) über Triest † . . . ... . .. mässigung. Deutsch ichs-Post- 1 5 5 Pondichéry, Chandernagor, Karikal, 66. Thibet (Klein): Ladakh über “ 1) beaehe eenn 8 98 Fberaerhenh Pos bis 1 ℳ . in der Markvsöhrung. mn s Brindisi und Bombay † . . .. J “ 1“ ö“ 5 — . bis 100 Franken 40 in Franken und Centimen, nur zur Angabe ges, über 100 „ 200 „ 100 Franken = 82 ℳ Namens und Wohnorts des Absenders. von 375 Franken zulässig. In dem Telegramm
290 75 20 ist Seitens der Postanstalt auch die Nummer an- bis 75 ℳ 20 in der Markwährung. zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art. zugeben, unter welcher die Einzahlung in das An.
nahmebuch für Postanweisungen gebucht ist. Die münde und Hamburg . . . . . über 75 „ 150 „ Gebührensätze siehe unter „Vorbemerkungen“. Das aus dem übrigen Reichs-Postgebiete ohne Unterschied des Be- v16“ v1““ Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestim- trages bis 150 ℳ 40 mungsorte wird vom Empfänger erhoben, sofern
bis 50 ℳ
bührensätze siehe unter „Vorbemerkungen“.
1““
1.“ “ “ Mahé und Yanaon; Cochinchina (Sal-
gon, Bien-Hoa, Mytho), Ile de Poulo Condor, Vingh-Long, Tschandok, Hatien. . Java, Madura, Sumatra, Celebes, Borneo, Billiton, der Banca-Archipel, der Riouw-Archipel, die Sunda-In- seln Bali, Lombok, Flores, Sumbawa, der südwestliche Theil von Timor, die Molukken.
2) Telegraphische Postanweisungen bis zum Petrage
Afrika. 67. Ascenslon (Insel). über England . . . . . . . . LZw. 60 68. Capland, Colome Vlotoria und Oap Natal. a) über Pngland . . . . . . .. 60 b) über Brindisi wit Britischen Goa, Daman, Diu, Macao, der nord- Schiffen ... . . . 69110 östliche Theil der Insel Timor. lnur nach Cap Natal.)) — — Philippinen (Luzon mit Manila, 69. St. Helena. Mindanao). 8 I über England 110
67. Einschreibsendungen nicht zulässig.
mbäari Koioni Niederländische Kolonlen. ) Dänemark
68. a) Drucksachen und Waarenproben aus Schleswig-Holstein, Lübeck, Trave- eingeschrieben nicht zulässig.
b) Einschreibsendungen nicht zulässig 8 8
“
der Absender die Bestellung durch beson Bo- ten ausdrücklich verlangt hat.
in Franken und Centimen, nur zur Angabe des Namens † 100 Franken = 82 ℳ des Absenders.
ö“ über 50 69. Drucksachen und Waarenproben ein- 8 100 geschrieben nicht zulässig 8 .
Portuglesische Kolonlen..
Spanisoche Kolonien. 1“