Der Betrag der Einzahlung ist von den Absendern anzugeben
Die Gebühr
Der Abschnitt der Postanweisung beträgt für Einzahlungen S
ann denntet verden 1“ 8 — 8 111“ E t st 2 B e i I d 9g e . 8 en Reichs⸗Anzeiger und Köäniglich Preußi
Berlin, Mittwoch, den 2. Januar
Staals
11
zum Deuts
5) Das Anweisungsformular muss ausser dem Namen des Adressaten und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Adressaten (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisungen die Empfänger von der erfolgten Einzahlung der Beträge 8 8 mittels besonderen Benachrichtigungsschreibens in nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des eeMns R e en ues Namens und Wohnorts des Absenders. v1““
Der Abschnitt muss den Namen und min- destens den Anfangsbuchstaben eines Vor- namens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben enthalten. Sonstige Mit- theilungen nicht statthaft. 1
1u“ ae
in Englischer Währung, f (Pfund Sterl.) * (Schilling) d (Pence).
10 Pfand Sterling = 205 ℳ
“
8
[Inferate für den Deutschen Reichs, v. Kal. Preuß. S Oeffentlich er Anzeiger.
Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
des Drutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen — Preußischen Stants⸗Anzeigers: u. dergl. † ges len v2-s Se es
g—— —
bis Inserate nehmen an: das Cemtral⸗Annoncen⸗
Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, “ Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, 1 & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
in Franken und Centimen.
100 Franken = 8
“
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Gulden — Cents 1 Gulden = 1 ℳ 70 ₰ 8 bis zum Meistbetrage von in Niederländischer Währung 2285 ℳ = 150 Fulden Gulden — Cents Niederländisch für je = 1 ℳ 70 ₰ 20 ℳ oder einen Theil 8 8
von 20 ℳ 8 in der Markwährung.
über 75 „ 150 „
8 Niederländischer Währung, zu „ 150 ‧ 297 50 ₰
nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des Namens und Wohnorts des Absendeis.
mindestens aber bis 112 ℳ 50 ₰ über 112 ℳ 50 ₰ bis 225. ℳ
en schriftlichen Mittheilungen jedar Art. 1
in der Markwährung. zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art.
BV
in Schwedischer Währung] zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art. (Kronen u. Oere)
100 Kronen = 112 ℳ 75 ₰
in Franken und Rappen 100 Franken = 82 ℳ
1“ 1 ohne Unterschied des Be- trages bis 80 Kronen Schwedisch = 90 ℳ 20 ₰
bis 100 Franken über 100 „ 200 “ 200 „ 300 300 „ 375
bis 100 ℳ über 100 „ 200 „
bis 5 Dollars über 5 „ 10 18E12“ 20 80 99 9 40 990
bis 75 ℳ in Englischer Währung 16895 f (Pfaund Sterl.) (Schilling)
zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art.
S888 S
in Türkischer Goldwährung] zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art.
Pfund — Piaster — Para 16 Piaster Gold = 3 ℳ
in Amerikan. Goldwähr. (nicht Papiergeld) Dollars — Cents
71 Cents Gold = 3 ℳ
der Abschnitt muss den Namen und die Adresse des Absenders enthalten. Weitere Angaben
nicht zulässig.
SSSS SS
7) Ostindlen (Vorder-Indien einschl. der nicht britisch. Besitz., dagegen mit Aus- über
10) Die Anweisung muss den deutlichen Vermerk „Nieder- ländisch-Indien“ denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen nur 1 An- weisung zulässig.
14) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
tragen. Von einem Absender an
12) Von einem und demselben Absender dürfen im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an einen L““ Empfänger aufgeliefert
—
Höchst- betrag derselben 200 Franken. Die Gebübrensätze siehe unter „Vorbemerkungen“. — Im Ueberwei- sungstelegramm ist Seitens der Postanstalt die Auf-
gabenummer der Postanweisung anzugeben.
16“ 8 8 11“ 8
16) Die Auszahlung in den Vereinigten Staaten erfolgt in
Papiergeld und zwar nach dem Tageskurse, welchen das Gold am Tage des Eingangs der Postanweisung in New-York hat. Von einem und demselben Absender dürfen im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an einen und denselben Empfänger aufgeliefert werden.
17) Siehe Grossbritannien. Bei Postanweisungen an Per-
sonen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers und der Name des Vaters desselben auf der Postauweisung angegeben
1 üe.. h Bi A“ d (Pénce) schluss von Ceylon, — ferner nach Birma) 11““
bis zum Meistbetrage von 210 ℳ für je 3 ℳ oder
in Englischer Währung f (Pfund Sterl.) s (Schilling) d (Pence)
10 Pfund Sterl. = 205 ℳ
18) Qweensland in Australlen
nur nach den grösseren Orten) 9) Süd-Australien einen Theil von 3 ℳ
siehe Grossbritannien.
1 sein. 18) u. 19) Siehe Grossbritannien.
n rAeNNSHEEMAEVAx WLfzHAl Bn.
(nur nach den grösseren Orten) mindestens aber
üRnEEEEenn LA8 22 8 85 nserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. taats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition der Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
MR.
Spedition von Gütern ꝛc. ec. Die Publikation solcher Anzeigen im Postblatt dürfte um so me verbreiteten Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers zugeht, sondern außerdem in einer bedeutenden Anzah
kaufsstellen von Postwerthzeichen im Deutschen Reichs⸗Postgebiet regelmäßig zur Vertheilung ge
F ü in dem Postblatt An eigen In Folge mehrfach S . “ 8 hr von Wichtigkeit sein, als dasselbe nicht
8
2 Inserate nehmen an: das Central⸗Annoncen⸗ 5 Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mesbrerfeage Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Rudolf Mosse, Haasenstein
Annoncen⸗Bureaus. 8
aufgenommen, betreffend den Verkehr
Die Insertions⸗Gebühren be ragen pro viergespaltene Petit⸗Zeile 30 ₰.
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und können damit vom Bureaupersonal ohne Vorkenntnisse sofort alle vorkommenden Drucksachen selbst gefertigt werden. Ich liefere die Pressen in 4 Größen und stehe mit erläuternden Prospekten, denen die ehrensten Zeugnisse höchster Behörden, sowie erster Firmen des Deutschen Reiches beigedruckt sind, gern zu Diensten.
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Preussischen Landtages, — sowie Auslassungen
lichen Courszettel der Berliner Börse etc.
die Post und den Buchhandel bezogen werden.
Strasse No. 32.
allein den Abonnenten des über das ganze
l in kommerziellen Kreisen Verbreitung findet, auch; langt und bei denselben ein Vierteljahr lang ausliegt.
Deutscher Reichs-Anzeiger
und 1— Königlich Preussischer Staats-Anzeiger. Berlin.
In dem amtlichen Theile werden die Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, Ordens-
der Bundes-Bevollmächtigten resp. der Minister, — wissenschaftliche, Gewerbe-, Handels- und statistische Nachrichten aller Art,
Die „Allgemeine Verloosungs-Tabelle“ des Deutschen Reichs- Staats-Anzeigers, welche in Folge amtlicher Veranlassung der Reichs-Bank her erscheint wöchentlich einmal zu dem vierteljührlichen Abonnementspreise von 1 ℳ 2³
mit Dampfschiffen und auf Eisenbahnen, Hotels, die
eutsche Reich in ca. 7500 Exemplaren bei sämmtlichen Ver⸗
—
16
Der nichtamtliche Theil enthält eine Zusammenstellung der bedeutendsten thatsächlichen k, — Referate über die Verhandlungen des Deutschen Reichs- und die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten
Kunst- und — den täglichen amt-
Das mit dem Reichs- und Staats-Anzeiger verbundene „Central-Handelsregister für das Deutsche Reich“ enthält die Bekanntmachungen der Eintragungen etc. in den Handelsregistern der Bundesstaaten, einschliesslich der Waarenzeichen und Muster auf Grund der Gesetze über Marken- und Musterschutz, sowie die im Patentgesetz vorgeschriebenen Bekanntmachungen die Konkurse, Tarif- und Fahrplan-Aenderungen der meisten deutschen Gentral-Handelsregister kann auch separat zum Preise von 1 ℳ
den und Eisenbahnen. Das 50 ₰ vierteljährlich durch
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Das „Post-latt“, welches in der Regel am 1. jeden Quartals-Monats erscheint, bringt Nach- richten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post. onsg 3 mit demselben verbundenen Verkehrs-Anzeiger betragen pro 4gespaltene Petitzeile 30 ₰. Die
Auflage des Postblattes beträgt circa 14,000 Exemplare. 1 8 8 Der Abonnementspreis des Deutschen Reichs- und Preussischen Staats-Anzeigers beträgt
pro Quartal 4 ℳ 50 ₰, der Insertionspreis einer Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an,
Die Insertionsgebühren für den
Druckzeile 30 ₰. 8 für Berlin auch die Expedition, S. W., Wilhelm- und Königlich Preussischen ausgegeben wird,
0 ₰.
Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle
des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers,
Dieselbe wird in Folge amtlicher Veranlassung der Reichs⸗Bank zu Berlin zusammengestellt und enthält die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sämmtlicher gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industrie⸗Papiere. 1
Das Comtoir der Neichs⸗Bank für Werthpapiere zu Berlin kontrolirt die Ziehun⸗ gen der bei demselben deponirten Werthpapiere nach dieser Allgemeinen Verloosungs⸗Tabelle, auch w5 die Königlich Preußischen Ministerien den
etheiligten Behörden die Anschaffung der qu⸗ Tabelle zum dienstlichen Gebrauch empfohlen, da
Effekten vorräthig. —
gestellt wi
diefelbe ö“; B
Die Reichhaltigkeit der Papiere, über welche Ziehungslisten publizirt werden, die Korrektheit der⸗ selben und der billige Preis Lellt die Allge meine Verloosungs⸗Tabellesedem anderen derartigen Unternehmen gleich, wober noch besonders hervor⸗ zuheben ist, daß, nächst den Auszahlungs⸗ stellen, von E“ auch die Restantenlisten, oweit solche erscheinen, nach den Ziehungen geordaet, veröffentlicht werden.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deut⸗ schen Reichs⸗ uny Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeigers erscheixt.⸗ wöchentlich einmal, und ist zum Abonnementspris von 1 ℳ 50 ₰, vierteljährlich durch alle P st⸗Anstalten, sowie durch Carl Hey⸗ manns Versag, Berlin W., Mauerstr. 63/65, und alle Buchhendlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Königlichen Expedition des „Deutschen Reichs⸗ und Köngglich Preußischen Staats⸗Anzeigers“, Wil⸗ helmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern 25 ₰.
Berlin, S8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
A. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
nnEnmub
ö In der Börsen-
8. Theater-Anzeigen.
eö
Annoncen⸗Bureaus.
9. Familien-Nachrichten. beilage.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen den Kaufmann Alexander Thomas von Hirschenfeldt ist die gerichtliche Haft wegen Betruges in den Akten H. 808 de 1877 beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht aus⸗ eführt werden können. Es wird ersucht, den
c. von Hirschenfeldt im Betretungsfalle festzuneh⸗
men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen⸗ ständen und Geldern an die Königliche Stadtvoig⸗
tei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 27. Dezember 1877. Königliches Stadtgericht, Ab⸗ theilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Beschreibung. Alter: 25 Jahre, geb. 26./2. 1852, Geburtsortk: Warschau, Größe: 172 cm, Haare: braun, mitten auf dem Kopfe gescheitelt, Augen: blau, Augenbrauen: blond, Kinn: oval, Nase: groß und dick, Mund: gewöhn⸗ lich, Gesichtsbildung: länglich voll, Gesichtsfarbe: gesund, gelblicher Teint, Zähne: vollständig, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen: auf der lin en Seite der Stirn eine bohnengroße Narbe, am linken Ohr eine große vertiefte Narbe, auf demselben Ohr
schwerhörig.
Steckbrief. Gegen die Wirthschafterin Siewert, Clara Anna Albertine, geb. Meger, ist die ge⸗ richtliche Haft wegen Diebstahls in den Akten S. 83. 78. beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, die 2ꝛc. Siewert im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗Direk⸗ tion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 28. Dezem⸗ ber 1877. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Vor⸗ untersuchungen. Beschreibung. Alter: 47 Jahre, geb 18./2. 30 (34), Geburtsort: Dramburg, Größe: 1 M. 67 Ctm., Haare: grau, Augen: blau, Augen⸗ brauen: dunkelblond, schmal, Kinn: oval, Nase: mittel, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: oval, Gesichtsfarbe: gelb, Zähne: defekt, Gestalt: schlank besondere Kennzeichen: am linken Oberarm eine zweigroschengroße blaue erhabene Verhärtung und am rechten Unterschenkel große unregelmäßige Narben.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
110235] Subhastations⸗Patent.
Das der unverehelichten Albertine Juliane Frie⸗ derike Just zu Berlin gehörige, in Zehlendorf belegene, im Grundbuch von Zehlendorf Band V. Zlatbnd r. 182 verzeichnete Grundstück nebst Zube⸗
ör so
den 21. Februar 1878, Vormittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Nr. 22, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentli an den IIö versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 26. Februar 1878, Mittags 12 Uhr, ebenda, Zimmer Nr. 12, verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist 61 Ar 20 Qu.⸗Meter groß, zur Grundsteuer bei einem der⸗ selben unterliegenden Gesammiflächenmaß von 39 Ar 66 Qu.⸗Meter mit einem Reinertrag von 4 ℳ 29 ₰ und zur Gebäudesteuer mit einem jähr⸗ lichen Nutzungswerth von 5565 ℳ veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle, und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Uäherchet. oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra⸗ gene Realrechte geltend zu machen haben, werden Fufgefordeht dieselben zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestes im Versteigerungstermin anzumelden.
Berlin, du 27. November 1877.
FSOIFnigliches Kreiggericht 8
ter.
Der Subhastations⸗Ri
5 b 8 g “ 110308. . „Eüctalladung. 8
Der Vollköthner Christian Vauthoff zu Hollen⸗ stedt hat dem Gerichte üngezeigt, daß er eines ihm aus der Landeskrestanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns dypothek mit seinen im Bezirke des unterzeichneten Umtsgerichts zu Hollen⸗ stedt unter Nr. 31 und 32 blegenen Kothhöfen zu beftslen Heasächtige bgesch
ieselben bestehen, abgesehen on den im Bezirke des Königlichen Amtsgerichts Naetheim e Grundstücken: 1) aus den Gebäuden unter Hau⸗Nr. 31, 31 a. 3) na 3 eet 9as Ue Poft es. G aus ect. 49,99 Ar Hofraum, Grten, 8 land und Wiefen in der Feldmarg eileneen beschrieben in der dertige Gondsteuer⸗ Mutterrolle unter Art. Nr. 27, aus 1 Hect. 1,08 Ar Wiesen in der Fedmark Stöckheim, Art. Nr. 80 der dortigen Gund⸗ steuer⸗Mutterrolle, G ) aus 2 Holzberechtigungen an der Gemeine⸗ Horf und 2 Antheilen am s. g. Landmanm olze.
Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat: so werden unter Bezugnahme auf die 88. 25 und 26 der Verord⸗
irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthumsrechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forde⸗ rungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchtsansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf Frritag, den 11. Januar 1878, ormittags 11 Uhr,
angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht⸗ anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son⸗ dern nur im Verhältnisse zu der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll.
Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landeskreditanstalt Certifikate ausgestellt worden.
Einbeck, den 23. November 1877 . Königliches Amtsgericht II. 8
aS Mehliz.
[10292 Sobirmnlladung. Der Halbmeier Christian zu Hollenstedt hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗Kreditanstalt in Hannover zu be⸗ willigenden Darlehns Hypothek mit seinem im Be⸗ zirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Hollen⸗ stedt unter Nr. 8 belegenen Hofe zu bestellen be⸗ absichtige. “
Derselbe besteht:
1) aus den Gebäuden unter Haus⸗Nr. 8,
2) 19 Hektaren, 9,26 Ar Hofraum, Garten, Acker
uunnd Wiese in der Feldmark Hollenstedt, be⸗ schrieben in der dortigen Grundsteuer⸗Mutter⸗ rolle unter Art. Nr. 6,
3) 75,59 Ar Ackerland in der Feldmark Stöck⸗ heim, beschrieben in der dortigen Grundsteuer⸗ Mutterrolle unter Art. Nr. 68,
4) 80,25 Ar Wiesen in der Feldmark Drüber 2 Nr. 69 der dortigen Grundsteuer⸗Mutter⸗ rolle,
5) einer Holzgerechtigkeit an der Gemeindeforst und 2 Antheilen am sog. Landmannsholze.
Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat: so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände An⸗ sprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthums⸗ rechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗Ansprüchen oder anderen Verhaftun⸗ en und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf
Freitag, den 11. Januar 1878, ormittags 11 Uhr, “ angesetzten Termine anzumelden. zurch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der Landes⸗Creditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Creditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek nicht eingeräumt werden soll.
Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗Creditanstalt Certifikate ausgestellt worden. .
Einbeck, den 23. November 1877. 8
Königliches Amtsgericht. II. , Mehliß.
*
— 8G
8 [9302] Oeffentliche Vorladung.
Die Handelsgesellschaft Alb. Lüddecke & Co. zu Reo ehar⸗ hat gegen den Schiffer Ferdinand Boldt, zuletzt in Spandau wohnhaft, jetzt in un⸗ bekannter Abwesenheit, einen Arrest auf einen dem Boldt gehörigen Kahn mit Geräthschaften zur Deckung einer angeblichen Forderung von 303 ℳ 95 ₰ ausbringen lassen.
Zur Beantwortung dieses Arrestgesuches wird der ꝛc. Boldt öffentlich aufgefordert im Termine
den 11. März 1878, Vormittags 11 Uhr, vor der Prozeßdeputation I. im Lokale des unter⸗ zeichneten Gerichts, Domplatz Nr. 9, in Person oder durch einen zulässigen und legitimirten Bevollmäch⸗ tigten zu erscheinen, das Arrestgesuch vollständig zu beantworten, die Beweismittel anzugeben, die Ur⸗ kunden im Original einzureichen und die etwa er⸗ sshe. che Editionsgesuche anzubringen, indem päter auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine weitere Rück⸗ sicht genommen wird. 1
Eine 1 selbst von einem Rechtsanwalte unterzeichnete Beantwortung des Arrestgesuchs, ent⸗ bindet nicht vom Erscheinen im Termine.
Ein erschienener Bevollmächtigter hat im Termine den Auftrag gehörig nachzuweisen.
— nung 1 §. 18 des Ge⸗ setzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche
„Wenn ꝛc. Boldt oder sein zulässiger Bevollmäch⸗ bigter sich im Termine nicht vollständig erklären, so vnden die im Arrestgesuche angeführten Thatsachen une Urkunden für zugestanden und anerkannt an⸗ enonmen und es wird in contumaciam gegen ꝛc.
[9598] Proclama.
Auf dem dem Kaufmann Erdmann Kaßner ge⸗ hörigen Grundstück Nr. 384 Frankenstein sind in Abtheilung III. Nr. 6 300 Thaler Darlehn zu 5 %⸗ verzinslich aus der Schuldurkunde des Ignatz Dinter, vom 2. Oktober 1837 für den Königlichen Justiz⸗ kommissarius Rüppel in Frankenstein ex decreto vom 27. Oktober 1837 eingetragen. Der gegenwär⸗ tige Besitzer hat unt. r der Behauptung, daß die Post durch Zahlung getilgt und das darüber lau⸗ tende Hypothekeninstrument vom 27. Oktober 1837 verloren gegangen sei, das Aufgebot der Post bean⸗ tragt. Demgemäß werden die Erben, Cessionarien des letzten, inzwischen verstorbenen, Inhabers Rüp⸗ pel, oder die sonst in seine Rechte getreten sind, aufgefordert, ihre Ansprüche auf jene Post späte⸗ stens in dem am 1. März 1878, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Rädler, im Termins⸗ zimmer Nr. 11 anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf die Post würden präkludirt und dieselbe im Grundbuch gelöscht werden würde.
Frankenstein, den 8. November 1877. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[8315] Edictal⸗Citation der I. Abtheilung des Königlichen Kreisgerichts zu. Stralsund, vom 19. September 1877.
Es ist die Todeserklärung des Seefahrers Erust Carl Otto Behrends von hier, ehelichen
ohnes des Nagelschmiede⸗Altermanns Johann Daniel Behrends und dessen Ehefrau Caroline Dorothea, geb. Ewers, geb. am 9. Februar 1837, welcher zuletzt jm Jahre 1855 aus London geschrieben hat, daß er nach Australien zu gehen beabsichtige, und seitdem verschollen sein soll, beantragt.
Es wird der ꝛc. Behrends hiermit geladen, spä⸗ testens in dem auf den 23. Oktober 1878, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu erscheinen, oder bis dahin von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht zu geben, widrigenfalls er für todt und sein Vermögen als seinen Erben angefallen erklärt werden soll.
Zugleich werden die von dem Verschollenen etwa zurückgelassenen Erben und Erbnehmer hiermit auf⸗ gefordert, sich gleichfalls bis zu dem anberaumten Termine zur Vermeidung des Ausschlusses zu melden. „Alle in dieser Sache noch weiter ergehenden Ver⸗ fügungen werden für den Verschollenen und die un⸗ bekannten Erben lediglich an unserer Gericht tafel angeschlagen werden.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. 8 [10772] 8 8
Die zur Herstellung der Umwährungen des Werkstatts⸗Terrains erforderlichen Zimmer⸗, Maurer⸗ und Schmiede⸗Arbeiten nebst Her⸗ stellung von Drahtflechtzüunen mit theilweiser Materialien⸗Lieferung, die Lieferung von gußeisernen Pfosten, von 65 Tonnen Portland⸗Cement, 29 Mille Verblendziegel, 20 Mille Hartbrandziegel und 50 Cubm. Ziegelstücken, welche zusammen auf circa 25 000 Mark veranschlagt sind, sollen im Wege der öffentlichen Submission vergehen werden. Termin hierzu ist anberaumt auf Montag, den 14. Ja⸗ nuar 1878, Vormittags 11 ½ Uhr.
Die Bedingungen und Kostenanschläge nebst Zeich⸗ nungen liegen im diesseitigen Bureau — Hühner⸗ gasse 7 b. — zur Einsicht aus und werden auf Ver⸗ angen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt.
1 verschlossene Offerten mit der Auf⸗ rift:
„Umwährungen des Werkstatts⸗Terrains“ fin⸗ bis zum oben genannten Termin an uns einzu⸗ reichen.
Danzig, den 21. Dezember 1877.
Königliche Artillerie⸗Werkstatt.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen 8 wiieren. M
Die auf Grund des Privilegii d. d. 20. April 1857 zur Einlösung pro 1878 durch das Loos be⸗ stimmten Obligationen des Crossener Deich⸗ Verbandes:
Litt. A. Nr. 388 389 497 580 à Stück 100 Thlr.,
Litt. B. Nr. 98 149 238 394 à Stück 50 Thlr. sind hiermit zum 1. Juli 1878 gekündigt, und von da ab, von unserer Deichkasse hier ausgezahlt, nicht mehr gültig.
Außerdem ist die Litt. A. Nr. 21 schon seit dem 1. Juli 1877 fällig, indessen der Be⸗ trag noch nicht abgehoben. “
Crossen a. O., den 18. Dezember 1877.
Deichamt des Crossener Verbandes. Uhden. Beuck. Natusch. [9915] Bekanntmachung.
In der heute stattgehabten Verloosung der EE des Nieder⸗Oderbruchs wurden olgende Nummern gezogen:
3 Pütt. B. über 300ℳ. Mr. 11, 12, 34, 42, 50, 94,
8
Fgkannt werden.
1 169. 8 Grund des Aller⸗
IM c Nen Frnge 1876 den
Ma burg, den 18. Oktober 1877. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
höchsten Privilegiums 4 Inhabern gekkündigt. 1
Die Rückzahlung erfolgt vom 1. April 1878 ab bei der Nieder⸗Oderbruchs⸗Deichkasse zu Wriezen. Der Betrag etwa fehlender Coupons wird bei der Zahlung des Kapitals in Abzug gebracht. —
Wriezen, den 29. August 1877. Der Deichhauptmann. 8 von Rosenstiel.
1
„Der Kreis⸗Ausschuß Kreises Pr. Holland lün⸗ digt hiermit zum 1. Juli 1878: 1) die laut Privilegium vom 27. Mai 1867 ver⸗ ausgabten 25,000 Thaler in Obligationen à 5 % und zwar: Litt. A. Nr. 1 bis einschließlich 5 à 1000 Thlr., 1 30 à 500
„ C. „ 1 n. „ 50 à 100 2 2) die laut Privilegium vom 25. Januar 1869 in Höhe von 30,000 Thalern ausgefertigten Obligationen à 5 %, von welchen ausgegeben
sind: Litt. A. Nr. 1 bis einschließlich 7 à 1000 Thlr., „ 14 u. 1619 à 500 Die Inhaber dieser Obl zgt, „Die Inhaber dieser igationen sind berechtigt, dieselben auf 4 ½ % convertiren und demgemäß .2. stempeln zu lassen, wodurch für die abgestempelten Stücke die Aufkündigung ihre Erledigung findet. Inhaber von Obligationen, die diese bis Ende Januar 1878 abstempeln lassen, erhalten als Prämie ½ %; diejenigen, die bi 1. April 1878 abstempeln lassen, ¼ %; für diejenigen, die noch über den letztern Termin hinaus 1e lassen, findet keine Prämienvergütung statt. Die Abstempelung kann erfolgen an einer der drei nachgenannten Stellen: auf der Kreis⸗Kommunalkasse zu Pr. Holland, bei der Ostpreußischen Landschaftlichen Dar⸗ lehnskasse zu Königsberg und bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaft⸗ lichen Darlehnskasse zu Berlin, welche auch nach erfolgter Abstempelung sofort die resp. Prämien bezahlen und in 8 Tagen die neuen Coupons und Talons aushändigen werden, doch müssen die noch nicht fälligen Coupons und zwar bei der Anleihe ad 1 die Coupons Serie III. Nr. 3 bis incl. 10 über die Zinsen vom 1. Juli 1878 bis ult. Juni 1882 und bei der Anleihe ad 2 der Coupon Serie II. Nr. 10 über die Zinsen pro 1. Juli bis ult. Dezember 1878, nebst den betref⸗ fenden Talons zurückgeliefert oder der Nennwerth der fehlenden Coupons baar eingezahlt werden. Diejenigen Inhaber, welche ihre oben aufgeführten 5 prozentigen Obl igationen nicht in 4 ½ prozentige Obligationen umwandeln, erhalten das Kapital gegen Rückgabe der noch nicht fälligen, vorbezeich⸗ neten Coupons und der betreffenden Talons resp. nach Abang des Nennwerths der fehlenden Coupons zum 1. Juli 1878 an einer [der vorhin genannten drei Zahlungsstellen baar ausgezahlt. Mit dem 1. Juli 1878 hört die Verzinsung der obigen 5 prozentigen Kreis⸗Obligationen auf. Pr. Holland, den 28. November 1877. Der Kreis⸗Ausschuß. Landrath v. Stockhausen. 8
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— 8 chlesischer Bank⸗Verein. Mit Bezug auf §. 52 unseres Gesellschaftsver⸗ trages machen wir hierdurch bekannt, daß wir mit Genehmigung des Verwaltungsrathes für das 8 1877 eine Abschlags⸗Dividende auf unsere Antheilsscheine von 4 pCt. festgesetzt haben.
Die Auszahlung erfolgt gegen Einlieferung der mit dem Nummer⸗Verzeichniß zu begleitenden Ab⸗ schlags⸗Dividendenscheine Nr. 1 in den Vormittags⸗ vom 15. bis einschließlich den 31. Januar
hier an unserer Kasse, in Berlin bei der Direktion der Diskonto⸗ Gesellschaft, bei Herrn S. Bleichröder und Herren Ehrecke, Fromberg & in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A v. Rothschild & Söhne, bei sämmtlichen preußischen Provinzial⸗ Banken, 8. und in Leipzig bei der Leipziger Bank. Breslau, den 28. Dezember 1877.
Schlesischer Bank⸗Verein.
Fromberg. Moser.
Bei der heute nach Maßgabe der §§. 39, 41 un 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 wegen Errich tung der Rentenbanken im Beisein der Abgeord neten der Provinzial⸗Vertretung und eines Notar stattgehabten 53. öffentlichen Verloosung vor Pommerschen Rentenbriefen sind die im nach 8 folgenden Verzeichnisse aufgeführten Nummern ge⸗ ogen worden und werden den mit der “ gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der ausgeloosten Renten⸗ briefe im coursfähigen Zustande mit den dazu ge hörigen Zinscoupons Serie IV. Nr. 8/16 nebst Ta lons vom 19. März 1878 ab in den Vormittags stunden von 9 bis 12 Uhr in unserem Kassenlokale roße Ritterstraße 5, in Empfang zu nehmen. Vom 1 April 1878an hört jede fernere Verzinsung dieser Re
tenbriefe auf. Inhabern von ausgeloosten und gekün
digten Rentenbriefen ist gestattet, die zu realifiren
Co., 11“