König Humbert den Hosenband⸗Orden verliehen, und daß der König diese Auszeichnung hoch aufgenommen habe. Die freundschaftlichen Gesinnungen, welche die Souveräne verbänden, vereinigten auch die Nationen.
Frankreich. Versailles, 24. Januar. (Fr. C.) Die Abtheilungen des Senats wählten gestern die Finanz⸗ Kommission für das Jahr 1878, die sich mit dem von der Deputirtenkammer festgestellten Budget und überhaupt mit allen Finanzvorlagen zu beschäftigen haben wird. Zum ersten
ich in allen Diözesen, mit Ausnahme der von
ein leidliches Verhältniß zwischen — Ge⸗ 8 meinden und den Kommissarien herausgestellt; nur in Münster, der von der Agitation unterwühltesten Diözese, dauere die Renitenz noch fort. Er könne im Namen der Staatsregierung nur bitten, alle anderen Anträge abzulehnen und über die Peti⸗ tionen zur Tagesordnung überzugehen. Wenn der Antrag Hänel⸗Löwenstein zugestehe, daß den Kommissarien eine ange⸗ messene Exekutivgewalt zustehen müsse, so sei das der Regie⸗
ihegesetzentwurfes, mit Ausnahme derjenigen, welche die etwa nur von untergeordneten Ansichten leiten ließ, Höhe feststellten, die nunmehr auf den gedachten Betrag er⸗ es sogar sein Angenehmes haben konnte, wenn die Landesvertretung vord i, in den En d 8, bet d. beschloß, Ausgaben noch zu vertagen, also die Verzinsung der ent⸗ mäßigt worden sei, in den Entwurf des Gesetzes, betreffen ee ztb. E11e5 1 vielme die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats, aufgenommen dafür eeeee bun⸗ 9 Fuhre Bef vrüsfe 44— n98 8 —— besondere auch hinsichtlich der dem Arbeiterstande gewidmeten worden. Wenn aber in diesen Gesetzentwurf, wie gesche⸗ über nicht schädlich sein würden. Selbstredend habe ich mich aufeinen Fürsorge. — Nach längerer Motivirung Seitens des Re⸗ öIs Fxö; Heinemczangen 5nsoenonggen bb- 2 solchen Standpunkt nicht gestellt. Ich habe vielmehr sofort meine ferenten, Herrn Dr. Baumstark, wurde diese Resolution an⸗ xo sei es selbstverständli da as Besen dieser Herren Kollegen, die bei dem Anleihegesetz hauptsächlich betheiligt waren, genommen. 2à und die Vorschriften, wie dieselben Ge⸗ gefragt, was sie vorziehen würden: die Geldmittel zu erlangen, Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der dadurch nicht geändert — 8 oder aber um eine jegliche Schwierigkeit mit dem Herrenhause zu mündliche Bericht der Petitionskommission über Petitionen. andern orten: er drei
den E Sinken der Preise der Erzeugnisse seine Ursuche habe und Seitens der Verwaltung nicht ver⸗ schuldet sei, diese vielmehr alle Anerkennung verdiene, ins⸗
großer Mehrheit abgelehnt. An Stelle des ausgetretenen Abg. von Gri 2. enbeck ward der Abg. Ament zum Schriftführer ge⸗ wählt. Die Kammer verweigerte die Ermächtigung zur Strafver⸗ folgung des Redacteurs des „Fränkischen Volksblattes
wegen zweier, Beleidigungen der Kammer enthaltender Artikel. — Der Beschwerde⸗Ausschuß der Kammer der Ab⸗ geordneten erledigte gestern Abend in nahezu vierstündiger Sitzung die Beschwerde gegen die konfessionell gemisch⸗ ten Schulen in München. Der Referent, Abg. Dr. Ludwigs
vermeiden, auf die Beschaffung der Geldmittel für dieses Jahr zu
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nahme gestellt. In keinem der beiden Häuser ist das geringste
aauch heute nicht der geringste Zweifel darüber aufkommen, daß alle
daß das Zustimmungsrecht Gesetzgebungsgewalten vor wie nach dasselbe bleibe. Es habe also das Herrenhaus auch trotz der Aufnahme solcher Bestimmungen in den Etats⸗Gesetzentwurf das Recht, sie im Einzelnen zu prüfen und Abänderungen zu be⸗ schließen. Die Folgen einer solchen Abänderung würden aber, wenn das andere Haus nicht darauf eingehe, einer Ablehnung des Etats gleich sein. Das Herrenhaus würde also, der Wir⸗ kung nach, vor der Fens der Ablehnung oder Annahme des
Etats stehen. Jedenfalls würde die Feststellung des Etats,
deren Eintritt vor Beginn des neuen Etats verfassungsmäßig nothwendig sei, durch die Verhandlungen zwischen beiden des Landtags über streitige Bestimmungen des Etats⸗Gesetzentwurfes hinausgeschoben werden. Außer⸗ dem würde das Herrenhaus sich bei diesen Verhandlungen stets in der peinlichsten Lage befinden, indem die 288.2. einer Etatsablehnung im Hintergrunde stände. Das Gebiet, auf dem sich hier die beiden Körperschaften begegneten, sei derart, daß Meinungsverschiedenheiten nur zu leicht eintreten könnten, und daß das andere Haus in dem Gefühl der Wich⸗ tigkeit seines Vorrechtes bei Feststellung des Etats sich leicht eag⸗ fühlen könne. Da aber in materieller Beziehung die Kommission nichts gegen die Beschlüsse des anderen Hauses einzuwenden habe, so beantrage sie unter Beiseitelassung dieser formellen Bedenken die Genehmigung des Etats. Der Herr von Kleist⸗Retzow vertheidigte die von ihm und dem Grafen zur Lippe beantragte Resolution, indem er nochmals die formalen Bedenken hervorhob, welche bereits als in der Kommission erörtert vom Referenten hervorgehoben worden seien. Dem Herrenhaus müsse unbedingt das Recht ewahrt bleiben, bei der Aufnahme von Anleihen dunrc pezialgesetze mitzuwirken. Der Redner empfahl schließli die Annahme der von ihm eingebrachten Resolution. Hierauf ergriff der Vize⸗Präsident des Staats⸗Mini⸗ steriums, Finanz⸗Minister Camphausen das Wort: Ich bin auf das Lebhafteste davon durchdrungen, daß es für den regelmäßigen Gang der politischen Verwaltung von hoher Bedeutung ist, nicht mit Einem Hause allein zu thun zu haben, sondern auch ein zweites Haus mit seinen Befugnissen, wie unsere Verfassung sie vorgesehen hat, daneben zu haben. Ich bin weit davon entfernt, die Rechte des Herrenhauses einengen und beschränken zu und ich glaube, daß der große Anstand, der sich über das in diesem Jahre eingeschlagene Verfahren erhoben hat, sehr bald verschwinden wird, wenn man den Hergang der Dinge näher ins Auge faßt. Lassen Sie mich zuerst vorweg daran er⸗ innern, daß der jetzt so lebhaft gerügte Vorgang, daß wir von den Kriegskontributions⸗Ueberschüssen eine Summe in den Etat ein⸗ gestellt haben, nicht zum ersten Male vorgekommen ist. Im Jahre 1874 hat die Regierung aus den Kriegskontributions⸗ Ueberschüssen einen Betrag von 24 Millionen Mark in Ein⸗
Bedenken über dies Verfahren erhoben worden. Es kann
drei Faktoren der gesetzgebenden Gewalt darin vollkommen mitein⸗ ander übereinstimmten, daß es angemessen wäre, aus den vorhandenen Beständen den angegebenen Betrag zur Deckung der Ausgaben für Eisenbahnbauten zu verwenden. Wie hätte die Regierung Bedenken tragen sollen nach einem solchen, von keiner Seite beanstandeten 8 bei der Vorlage des Etats pro 1878 — 1879, wo doch die Mitttel etwas knapp zu werden anfingen, den ähnlichen Weg einzuschlagen, das würde doch in der That nicht verständlich sein. Auch hat, so⸗ viel ich sehe, Ihre Kommission an diesem Punkte der Vorlage durch⸗ aus keinen Anstoß genommen. 1 Ich möchte ferner einen zweiten Irrthum berichtigen. Die Schatzscheine, zu deren Ausgabe die preußische Regierung ermächtigt ist, figuriren in unserem Etat als Gegenleistung für eine schon vor Jahren gemachte Ausgabe. Von Diskontiren ist nicht viel die Rede, sondern es kann nur davon die Rede sein, ob die vorhandenen sonstigen Geldmittel uns ge⸗ statten, von dieser Anleihebefugniß für ein gewisses Jahr oder für eine gewisse Zeit keinen Gebrauch zu machen. Mir ist es nicht gelungen, während der ganzen Dauer meiner Verwaltung zur Ausgabe von Schatzanweisungen schreiten zu sollen. Auch in diesem Augenblicke ist von preußischen Schatzanweisungen nur ein geringer Betrag in Verkehr. Wegen der Schatzanweisungen liegt auch ein Prä⸗ zedenzfall vor. Herr von Kleist wird mir schon glauben, wenn ich eine so positive Behauptung hinstelle, daß ich einigen Grund dazu habe. Die Art und Weise der Ausgabe der Schatzanwei⸗
8
sungen, ein sehr wesentlicher Theil von der Befugniß, die überhaupt dem Staate beigelegt ist, ist durch das Etatsgesetz während meiner Ver⸗ waltung geändert worden. Niemand hat daran Anstoß genommen. Wie stand die Regierung gegenüber der Anleihefrage in diesem Jahre? Wir haben gewünscht, die Form der besonderen An⸗ leihegesetze aufrecht zu erhalten, wir haben das gewünscht, ni allein, weil das der herkömmliche und unseres Er⸗ achtens der korrekte We war, sondern auch deshalb, weil die Aufnahme der Anleihebeträge in das Badget leicht irrige Ansichten hervorruft. Wir haben schon vorhin von Herrn von Kleist hören müssen, es handle sich um ein Defizit. Ja, meine Herren, wenn ein Staatswesen sich entschließt und stark genug fühlt, eine Reihe von großen Ausgaben, die für das Land wesent⸗ lichen Vortheil bringen, über die ihm gestellten laufenden Einnahmen hinaus zu machen, — kann man das einen Zustand nen⸗ nen, wo ein Defizit eingetreten wäre?
Meine Herren, während meiner Verwaltung sind nunmehr 800 Millionen Mark zu Eisenbahnzwecken verwendet. Ist das ein Defizit? Ich denke, die jetzige und die künftige Generation wird sagen: möge ein ähnliches Defizit denn noch öfter eintreten. Wir waren in der Lage, große Geldmittel zur Erreichung großer Zwecke zu verwenden, und ich glaube, daß die Entwickelung des preußischen Staates einen rascheren Fortgang genommen hätte, wenn man vielleicht schon in früheren Perioden den Muth gehabt hätte, in solcher Art vorzu⸗ gehen. Dem sei aber wie ihm wolle, die Frage der Uebersichtlichkeit ist zuletzt eine untergeordnete.
Nun, meine Herren, die Regierung hat also den bisher üblichen Weg ihrerseits eingeschlagen. Sie werden auch in den Verhand⸗ lungen des andern Hauses kein Wort zu verzeichnen finden, wonach die Regierung irgend das Geringste den Rechten des Herren⸗ hauses im Allgemeinen vergeben hätte, wonach die Re⸗ gierung in irgend einer Weise ausgesprochen hätte: wir erkennen in Zukunft als Prinzip an, daß wir die durch Anleihen aufzunehmenden und in einem bestimmten Jahr zu verwen⸗ denden Beträge in den Etat aufzunehmen haben. Sie finden in dieser Beziehung nichts als wie den thatsächlichen Vorgang für das bevorstehende Etatsjahr.
Meine Herren! Als im Abgeordnetenhause die bekannte Stellung zu den Anleihegesetzen ein enommen wurde, da dürfen Sie nicht an⸗ nehmen, daß etwa nur der Finanz⸗Minister allein und ein⸗ seitig vorgegangen wäre. Ich bitte, sich einmal zu ver⸗
gierungskommissare, darunter die Ministerial⸗Direktoren Dr.
verzichten. Natürlich fiel die Antwort, wie ich nicht anders erwar⸗ tete, dahin aus, daß man das Geld für die bekannten Zwecke zu haben wünsche, und ich persönlich habe mich dieser Ansicht angeschlossen. Nun, meine Herren, wir haben aber auch dann noch nicht erklärt, wir sind mit dem jetzt zum ersten Male vorgeschlagenen Wege ein⸗ verstanden, nein, wir haben erst die Berathungen in der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses stattfinden lassen. Wir haben aus dem Gang der Berathungen die Ueberzeu⸗ gung oder vielmehr die Gewißheit erlangt, daß allen jenen Ausgaben, die wir für das Jahr 1878/79 für nothwendig erachteten, die bereit⸗ willige Zustimmung der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses ertheilt wurde, und haben uns vergewissert, daß auch nicht der geringste Zweifel darüber bestehen konnte, daß das Abgeordnetenhaus selbst diesem Vorschlage beitreten würde. Erst dann, meine Herren, als wir darüber völlig einig waren, zu welchem Zwecke die Ausgaben gemacht werden sollten und über die Höhe dieser Ausgaben, erst dann, als wir auf allen Seiten auch darüber einverstanden waren, daß es ja gar nicht anders möglich wäre, die Mittel zu jenen Ausgaben zu beschaffen, als im Wege der Anleihe, nachdem dies Alles gesichert war, hat die Staatsregierung mit Allerhöchster Ermächtigung die Anleihegesetze zurückgezogen. Ich will noch be⸗ merken, daß, was die Frage des Anleihegesetzes betrifft, §. 2 Wort für Wort die Bestimmungen wiedergiebt, die schon in sehr vielen Fällen von beiden Häusern des Landtages und von der Staatsregie⸗ rung gutgeheißen worden sind, und daß es weder in dem anderen Feufe noch hier irgend Jemanden gegeben hat, der die Zweckmäßig⸗ eeitt dieser Bestimmungen irgendwie anfechten möchte.
Nun, meine Herren, werfe ich die Frage auf, wie steht denn heut das Herrenhaus zu dieser Sache? Da würden Sie meines Er⸗ achtens ganz unbedingt berechtigt sein, wenn Sie die Ausgaben dem Lande schädlich erachteten und wenn Sie diese Ausgaben für so wichtig und so umfassend hielten, um deshalb von dem verfassungs⸗ mäßigen Recht Gebrauch zu machen, den Ausspruch zu thun, daß Sie den Etat im Ganzen verwersen. Ja, unbedingt berechtigt dazu! Ja, meine Herren, das Verwerfen des Budgets ist ja ein Recht, was früher das Herrenhaus auch geübt hat. Wir haben aber die Freude, daß sowohl Ihre Kommission, als wie ich vom Herrn Vorredner vernommen habe, auch Sie selbst gegen die Ausgaben selbst irgend ein Bedenken nicht erheben, daß von Ihrer Kommission ebenso wie von dem Herrn Vorredner dagegen, daß die Mittel nur im Wege der Anleihe beschafft werden dürften, ein Ein⸗ wand nicht gemacht wird und daß in Bezug auf die Ermächtigung der Staatsregierung zur Aufnahme der Anleihe nicht der leiseste Einwand gegen die gemachten Vorschläge gemacht wird. Unter den Umständen bin ich der Ansicht, daß es der Resolution, die uns in Vorschlag gebracht wird, in keiner Weise bedarf. Insoweit ein Verfahren angefochten wird, was das Haus früher selbst gutgeheißen hat, setzen Sie sich in einen gelinden Widerspruch mit sich selbst, wenn Sie die Resolution so annehmen, und in Bezug auf das Verfahren, welches etwa in der Zukunft eingeschlagen werden möchte — ja, meine Herren, dieses Verfahren wird von der in Zukunft stattfindenden Si⸗ tuation und von den Männern, die dieser Situation gegenüberstehen, abhängig sein. Versprechungen für die Zukunft Namens der Regie⸗ rung zu machen, würde ich ja völlig außer Stande sein, schon des⸗ halb außer Stande sein, weil ich ja gar nicht weiß, ob ich dann dazu gehören werde. “
An der Diskussion betheiligten sich weiter noch die Herren von Knebel⸗Döberitz, rapszr Lippe, Hasselbach, Dr. Beseler und Baron von Senfft⸗Pilsach, welche die Resolution ver⸗ theidigten, und von Dechend und Becker (Düsseldorf), welche die Aolehnung derselben empfahlen.
Nachdem die Diskussion geschlossen, wurde nach einem Schlußwort des Referenten der Kommissionsantrag mit großer Majorität angenommen, ebenso die von den Herren Graf zur Lippe und von Kleist⸗Retzow beantragte Resolution. Ueber die Petition des Magistrats und der Stadtverord⸗ neten zu Wormditt wegen Baues einer Staatsbahn von Kod⸗ delbude über Wormditt nach Mlawka, ging das Haus auf Antrag der Kommission für Eisenbahn⸗Angelegenheiten, in deren Namen Herr Theune referirte, zur Tagesordnung über. Um 4 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (9.) Sitzung des Herrenhauses eröffnete der Präsident Herzog von Ratibor mit geschäftlichen Mittheilungen. Am Ministertisch befanden sich mehrere Re⸗
Förster und Weishaupt.
Auf der Tagesordnung stand zunächst der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten, be⸗ treffend die Uebersicht über den Fortgang des Baues und über die Ergebnisse des Betriebes der Staatseisenbahnen im Jahre 1876.
Die Kommission beantragte durch ihren Referenten Herrn von Thaden: Das Herrenhaus wolle beschließen, sich durch die von der Staatsregierung gegebene Uebersicht für be⸗ friedigt zu erklären. — Das Haus stimmte dem bei.
„Es folgte der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten, betreffend die Uebersicht über den Stand und Fortgang derjenigen Staatseisenbahnbauten in der Zeit vom 1. Januar bis Ende September 1877, für welche besondere Kredite bewilligt worden sind.
Der Berichterstatter Herr Theune beantragte Namens der Kommission, das Herrenhaus wolle beschließen, durch die vor⸗ genannte Uebersicht sich für befriedigt zu erklären. Der An⸗ trag der Kommission ward angenommen.
Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildete der mündliche Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegen⸗ heiten über die Petition der Deutschen Baugesellschaft in Berlin wegen Rückgabe der verfallenen Kaution von 150 000 Thlrn. — Das Haus ging auf Vorschlag der Kom⸗ mission zur Tagesordnung über.
Hierauf folgte die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend Veränderungen der Grenzen der
Herr von Knebel⸗Döberitz referirte über sechs Petitionen des Gemeindekirchenraths zu Mallnow, bezw. Alt⸗Mahlisch, Libbe⸗ nichen, Podelzig, Letschin und Seelow, den kur⸗ und neumär⸗ kischen Kirchenämterfonds betreffend, und beantragte: die Pe⸗ titionen der Königlichen Staatsregierung mit dem Antrage zu überweisen, den Erlaß der im Artikel II. der Allerhöchsten Verordnung vom 3. September 1877 gedachten anderwei⸗ ten Bestimmungen (über die Verwaltung der Fonds) möglichst zu beschleunigen. Nachdem der Referent n von Knebel⸗ Döberitz diesen Antrag begründet, führte Herr von Winter⸗ feld aus, daß die Kabinetsordre vom vorigen Jahre, welche bestimme, daß die Verwaltung des Fonds in der bisherigen Weise fortgeführt werden solle, bis die Auflösung desselben im Wege des Gesetzes erfolge, die Verhältnisse nicht genügend regle. Man müsse deshalb möglichst bald im Wege des Ge⸗ I. die Aufrechterhaltung versuchen oder die Auflösung voll⸗ ziehen.
Der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Delacroix bemerkte hierauf, die Staatsregierune sei mit der Vorberathung eines Gesetzes, betreffend die Auflösung des Fonds beschäftigt und werde thunlichst bald dem Hause ein diesbezügliche Vorlage machen. Die Annahme des Antrage sei daher nicht zu empfehlen.
Der Antrag der Kommission ward sodann angenommen. (Schluß des Blattes.) G
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Sitzung der Frage der Exekutivstrafgewalt der Königlichen
verwaltung der Ministerial⸗Direktor Dr. Förster aus, die Staatsregierung gehe von der rechtlichen Ansicht aus, daß die bestehende Gesetzzbbung den Staatskommissarien das Recht beilege, Exekutivstrafen zu verhängen, daß auf sie die Ver⸗ ordnungen vom 26. Dezember 1808 und vom 23. Oktober 1817 Anwendung fänden, denn diese Verordnungen bezögen sich auf alle diejenigen Behörden, die selbständige Staatsverwal⸗ tungsgeschäfte übernähmen. Die Befugnisse, welche der §. 6 dem Ober⸗Präsidenten zuschreibe, fielen in ein Stadium, welches vor der Einleitung der kommissarischen Verwaltung liege, in welchem dem Kommissarius also keine Befugnisse zufallen könnten. Der Art. 8 der Verfassung („Strafen können nur in Gemäßheit des Gesetzes angedroht oder verhängt werden“) könne hier nicht angewendet werden, denn seines Erachtens gelte dieser nur von Kriminalstrafen, hier aber handele es sich um ein Erzwingungs⸗, nicht um ein Strafrecht. Der Kom⸗ missarius übe zwar das Verwaltungsrecht des Bischofs, sei aber der Aufsicht der Staatsbehörden unterworfen. Wenn die Ver⸗ mögensverwaltung einer Korporation des öffentlichen Rechtes gefährdet sei, so sei der Staat berechtigt und verpflichtet, im Interesse der Erhaltung des Vermögens die Verwaltung zu beaufsichtigen, eventuell selbst in die Hand zu nehmen, um das Vermögen für die zukünftigen geordneten Zustände aufzube⸗ wahren. Darum sei der Kommissarius ein Staatsbeamter; er sei den Regierungen koordinirt und falle also unter die Verordnung von 1808. Das Kirchenvermögensgesetz sei ein Gesetz des Friedens genannt worden. Nichts desto we⸗ niger seien die Kirchenvorstände kirchlicherseits aufgefor⸗ dert worden, mit dem Staatskommissarius in keiner⸗ lei Verkehr zu treten, ehe sie nicht durch Strafen dazu gezwungen würden. Wo die Geneindevorstände mit den Kommissarien in persönlichen Verkehr getreten seien, hätten sie sich als zugängliche Leute erwiesen; kehrten sie aber in die Heimath zurück, so steckte sich der Geistliche dahinter, und die Renitenz ginge von Neuem an. Mehrmals
sei auch an den Kommissarius das Gesuch gestellt worden, mit Exekutivstrafen zu drohen, denn nur so könnten sie den Widerstand des Geistlichen besiegen. Es liege dem Ministerium eine Erklärung vor, in welcher ein Kirchenvorsteher dem Kommis⸗ sarius mitgetheilt habe, daß er zwar die Verfügung desselben in Bezug auf die Rechnungslegung — also doch ein Gegenstand, der jedenfalls nicht zum Dogma gehöre — dem Kirchenvor⸗ stande vorgelegt habe; allein er sei zweifelhaft, ob er von
Gottes⸗ und Rechtswegen das thun dürfe, er fühle sich in
seinem Gewissen schwer beängstigt und daher veranlaßt, dem
Kommissarius das mitzutheilen. Die Unterschrift habe gezeigt,
daß die Mittheilung nicht von ihm selbst geschrieben sei; man habe die Vermuthung ausgesprochen, daß die Hand⸗
schrift des Geistlichen zu erkennen sei. Unter solchen Ver⸗
hältnissen könne man dem Kommissarius die in Rede stehen⸗
den Befugnisse nicht absprechen, wenn er überhaupt das
Gesetz mit Nachdruck ausführen solle. Da, wo er Vertreter des
Bischofs sei, im privatrechtlichen Verkehre, stünden ihm Zwangs⸗
rechte nicht zu, sondern nur, wo er das Aufsichtsrecht ausübe.
Man sage nun, die Kirchenvorstände könnte man ja eine Zeit
lang wirthschaften lassen. Es wäre aber zu vermuthen, daß die
Geistlichen die Verwaltung gar nicht an die Vorstände übergeben,
und daß die Vorstände sich dabei beruhigen würden; es könnten
auch durch die Ungewandtheit und Ungeübtheit der Kirchen⸗
vorstände sich Mißbräuche einschleichen. Wer würde dann künftig
dem Staate die Verantwortung abnehmen, daß er die ihm
zustehenden Aufsichtsrechte nicht ausgeübt habe? Der Kom⸗
missarius sei nach der Ueberzeugung der Staatsregierung nicht
befugt, den Ober⸗Präsidenten oder die Regierungen anzurufen
und ihre Exekutivbefugniß zu requiriren, weil er eine der Regie⸗
rung koordinirte Verwaltungsbehörde sei und weil die Regie⸗
rungen ihre Strafgewalt nicht ohne vorhergehende Nachprüfun
Direktor Dr. Förster, daß der Antrag von Zedlitz, wenn der⸗
scheidung des vorliegenden Falles eine juristische Frage sei,
des Hauses der Abgeordneten führte bei Erörterung
Kommissarien für die bischöfliche Vermögens⸗
wurden auf das Fürwort der Landarmendirektion den Ret⸗
Provinzen Preußen und Pommern, sowie einiger Kreise in den Provinzen Preußen, Pommern und Sachsen. — Die Vorlage wurde ohne Diskussion angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war die ein⸗ malige Schlußberathung über die von der Königlichen Staats⸗ regierung vorgelegte Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen im Jahre 1876 und in der Etatsperiode vom 1. Januar bis 31. März 1877. Die Kommission beantragte: zu erklären, daß zwar die Ergeb⸗ nisse des Bergbau⸗, Hütten⸗ und Salinenbetriebes in den fünf Vierteljahren vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1877 erheblich ungünstiger seien, als in den nächst vorher⸗ gegangenen drei Jahren, — daß dies aber in dem
gegenwärtigen, daß es für den Finanz⸗Minister, der sich
86
mit den allgemeinhin gedrückten volkswirthschaftlichen Zustän⸗
anwenden könnten, ihnen also auch nöthigenfalls die Befugniß zustehe, die Requisitionen abzulehnen. Es sei jedenfalls zweifelhaft, ob die Regierungen ihre Exekutive anderen Be⸗ hörden gewissermaßen leihen könnten. Das Mittel der Auf⸗ ösung sei nicht hinreichend; es könne nur im Falle einer be⸗ Weigerung angewendet werden, die doch erst nach ängerer Zeit in einer Reihe von Fällen konstatirt werden könne. Dann sei die Auflösung ein extremes Mittel, welches die ohnehin schon bedeutende Agitation nur noch mehr ver⸗ tiefen könnte, die Staatsregierung habe aber an einer größeren Agitation kein Interesse. Die Strafbefugniß der Kommissarien sei sehr mäßig geübt worden, in vielen Fällen seien die Strafen nur angedroht, nicht eingezogen. Es habe sich herausgestellt, daß es weniger darauf ankomme, die
Strafen einzuziehen, als vielmehr sie anzudrohen. Bisher
11u“
8 Kaisers und Königs, ist hier eingetroffen.
uͤnscht; wenn aber in den ferneren Sätzen von Ord⸗ E Rede sei, so müsse er bemerken, daß 42 solches Recht niemals in Anspruch genommen worden, weil den Kommissarien eine Disziplinarbefugniß nicht über⸗ en sei. 1“
engegr asbene 8 die Abgg. Wachler (Schweidnitz) und Biesenbach das Wort ergriffen hatten, begründete der Abg. von Zedlitz⸗Neukirch den von ihm gestellten Antrag. 1 Hierauf erklärte der Regierungskommissar, Ministerial⸗
dahin zu verstehen sei, daß die bestehenden Exekutiv⸗ in zeschränkender Weise geregelt werden sollen, den Wünschen der Regierung nicht zuwider sei. Dieselbe müsse sich nur dagegen “ man jene Befugniß als noch rhanden betrachte. 8 n 2ch Dr. Lasker äußerte sich dahin, daß die Ent⸗
in die man nicht politische Motive hineinziehen dürfe. Vom Unr giischen ““ aus bleibe aber Nichts übrig, als an⸗ zuerkennen, daß das Gesetz über die Vermögensverwaltung eine Lücke enthalte, daß es nothwendig sei, den Staatskom⸗ missarien das Exekutivrecht, daß sie bis jetzt nicht besitzen, zu ertheilen und als Controle das Verwaltungsgerichtsver⸗ fahren einzuführen. Die Zurückzahlung der bereits eingezoge⸗ nen Strafgelder habe das Haus nicht zu verfügen, sondern nur zu erklären, daß nicht den Gesetzen entsprechend verfahren sei. Die Regierung werde dann auf Grund dieses Beschlusses selbst das Erforderliche anzuordnen haben. Aus diesem Grunde halte er den Antrag Hänel⸗Löwenstein für korrekter als den der Kommission. Der Uebergang zur Tagesordnung und die dadurch ausgesprochene Anerkennung, „daß eo jpso jeder Staatsbeamte 88 1““ , widerspreche dem igsmäßigen Re es Landes. verfagungegna gene ehrelior Dr. Förster erklärte, daß die Motivirung, die der Abg. Lasker dem Antrag Lörenstein ge⸗ geben, den Ansichten der Regierung erheblich näher gekommen sei als die Darlegung des Referenten. sol⸗ dieser Antrag angenommen werden, so werde die Regjerung unverzüglich darauf Bedacht Fehnee, 1h 8 der Kommissarien etzlichen Regelung entgegenzufünren. 1b G Lebatte hierauf geschlossen, und nach Ableh⸗ nung aller Amendements (das änel⸗Löwensteinsche fiel mit 173 gegen 167 Stimmen) der Antrag der Kommission unter Streichung der “ welche eine Rückerstattung der Exeku⸗ er verlangen, angenommen. 1 1“ beschäftigte sich demnächst mit Wahlprü⸗ fungen und erklärte die Wahlen der Abgg. Denicke, Günther (Fraustadt), Tschuschke, Schopis, Worzewski, Wagner (Star⸗ gard), Noack, Bohg, Hort⸗ un gültig, die der 8 smann und Jansen für ungültig. 1“ “ Uhr wurde die Sitzung geschlossen und die nächste Sitzung auf Montag 10 Uhr anberaumt.
— Der Kommunal⸗Landtag der Kurmark hielt nach mehrtägigen Pausen, welche der vorbereitenden Thätig⸗ keit der Ausschüsse gewidmet waren, seine zweite und dritte Plenarsitzung am 18. und 23. d. M. ab.
In der ersteren gelangten die inzwischen noch eingegange⸗ nen Vorlagen zur Vertheilung an die Ausschüsse, und wurde sodann mit der Berathung der von letzteren bis dahin abge⸗ gebenen Gutachten begonnen, und in der zweiten damit fort⸗ gefahren. Aus denselben ist hervorzuheben, daß die Verwal⸗ tung der Landfeuer⸗Sozietät der Kurmark und der Nieder⸗ lausitz im Jahre 1876 ein durchaus befriedigendes Resultat erzielt und die Maßregel der Prämii⸗ rung der Umwandlung nicht feuersicherer Bedachungen in feuersichere sich anscheinend auch in dem genannten Jahre bewährt hat. Ehe indeß der Landtag zu einer Er⸗ höhung der dafür ausgesetzten 30 000 ℳ schritt, wünschte der⸗ selbe noch einige Auskunft über die Vertheilung der Prämien auf die ““ und über das Verbleiben der Prämii in der Sozietät. 116“”“ der Generaldirektion befürwortete Unterstützungs⸗ gesuche fanden ’“ aigeHen mußte ein unbegründetes Rekursgesuch zurückgewiesen werden. 1 b segcel venhelten der kurmärkischen Hülfskasse fanden die Rechnung und der günstig abschließende Bericht für das Jahr 1876, erstere durch Ertheilung der Decharge, letzterer durch Kenntnißnahme des Landtags, ihre Erledigung.
Die bisherigen Direktionsmitglieder und deren Stell⸗ vertreter, deren Wahlperiode am 1. Juli d. J. abläuft, wurden auf fernere 6 Jahre durch Akklamation wieder ge⸗
wählt. 1“ 8 dem Dispositionsfonds der kurmärkischen Hülfskasse
tungshäusern zu Gramzow, Reitwein, Wilmersdorf, Rüders⸗ dorf, Falkenberg und Heilbrunn Unterstützungen von je 300 bis zu 1500 ℳ gewährt.
Aus den Berichten über das Kriegsschuldenwesen ist zu erwähnen, daß die Kurmark sich im sechsten Jahre der sechsten Amortisationsperiode befindet und Ende 1877 von der Kriegs⸗ schuld noch nahezu 4 Millionen Mark zu tilgen blieben, auf welche jährlich rund 350 000 ℳ abgetragen werden.
— Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, General⸗Lieutenant à la suite der Armee und General⸗Adjutant Sr. Majestät des
— Der General⸗Lieutenant von Diringshofen, Commandeur der 18. Division, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier angekommen.
— Der Contre⸗Admiral Werner, Chef der Marinestation der Ostsee, ist nach beendigtem Urlaub wieder abgereist.
Bayern. München, 24. Januar. (Allg. Ztg.) Die Kam er der Abgeordneten erledigte in ihrer heutigen Sitzung
die Berathung des Etats der Eisenbahnen und Hehebnniat⸗
alle Postulate nach den Ausschußanträgen. Der
Abg. Landmann: den Gesammtmaterialbedarf für den Bau
und Betrieb der Staatsbahnen auf dem Wege öffentlicher
ntrag des
schriefter) begründete in eingehender Rede seinen, die Be⸗ chwerde als gerechtfertigt erachtenden Antrag; der Korreferent Abg. Fleischmann trat den Ausführungen des Referenten ent⸗ gegen und beantragte, die Beschwerde als unbegründet zu er⸗ klären. Wegen der vorgerückten Zeit und da die rechtlichen Verhältnisse zum größten Theil dieselben sind, wie die bei der kürzlich von der Kammer erledigten Petition aus Großkarlbach, ver⸗ zichtete der Abg. Krätzer auf das Wort, während der Staats⸗ Minister von Lutz und die Abgg. Dürrschmidt und Gunzen⸗ häuser sich auf Darlegung einiger im Vortrage des Korrefe⸗ renten nicht erwähnten rechtlichen Punkte beschränkten. Bei der Abstimmung wurde mit 5 gegen 4 (liberale) Stimmen die Beschwerde als formell zulässig und materiell begründet erklärt und in einer vom Vorsitzenden, Abg. Hauck, modifizirten Fassung der Antrag des Referenten angenommen, daß die Kammer die Beschwerde Sr. Majestät dem Könige zur Abhülfe vorlegen möge.
— 25. Januar. (W. T. B.) Die Zweite Kammer berieth heute den Etat des Ministers des Innern. Bei der Generaldiskussion kam der Abg. Jörg auf die s. Z. er⸗ folgte Beantwortung der Interpellation Schels über die Wahlgesetzreformen zurück, erinnerte daran, daß die im Landtagsabschiede von 1870 gemachte Zusage von der Re⸗ gierung nicht erfüllt worden sei, und behauptete, daß die Re⸗ gierung ein Interesse daran habe, den jetzigen willkürlichen Zustand fortdauern zu lassen. Der Minister von Pfeuffer wies diese Behauptung unter Hervorhebung der Umstände zurück, an denen ohne Schuld der Regierung die Wahlgesetz⸗ reform gescheitert sei. Zu längeren Debatten führten dann noch die Klagen der Abgg. Seitz, Schels und Rittler über den Schutz, der dem Freimaurerwesen gewährt werde, denen der Minister ebenfalls entgegentrat. Bei der Spezialdiskussion wurde der Dispositionsfonds des Ministers des Innern mit 78 gegen 71 Stimmen abgelehnt; 6 Mitglieder der liberalen Partei fehlten bei der Abstimmung.
Baden. Karlsruhe, 25. Januar. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat den von den Klerikalen gestellten Antrag auf Nachzahlung resp. Wiederaus ahlung der im Jahre 1875 gestrichenen erzbischöflichen Dotation und ebenso auch den Antrag der Klerikalen auf Abänderung des Gesetzes über Vorbildung der Geistlichen abgelehnt. Seitens der Regierung wurde bezüglich dieses Gesetzes erklärt, dasselbe werde nicht eher abgeändert werden, als bis die Kurie das Verbot der Staatsprüfung oder die Dispensnachsuchung zurücknehme. Der Abg. Hans⸗ jacob, welcher katholischer Priester ist und der kleri⸗ kalen Fraktion angehört, äußerte sich dahin, daß die Kurie im Interesse des kirchlichen Friedens, im Interesse des Klerus und im Interesse des katholischen Vol⸗ kes nachgeben müsse. Diese Erklärung des Abg. Hans⸗ jacob erregte große Sensation. Präsident Kiefer kündigte an, daß er die Ausschließung der katholischen Priester von der badischen Volksvertretung beantragen werde, falls dem Abg. Hansjacob wegen seines heutigen Auftretens auch nur ein Haar gekrümmt werden sollte.
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OSOesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Januar. (W. T. B.) Im 11““ machte der Minister⸗Präsi⸗ dent bei Eröffnung der Sitzung die Mittheilung, daß der Kaiser das Demissionsgesuch des Ministeriums Auersperg angenommen, deasselbe indessen mit der Fortführung der Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt hüs Sitzung wurde hierauf eschlossen. Nächste Sitzung Dienstag. schgassen 26. “ (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der liberalen Partei wurden die Ausgleichs⸗ vorlagen berathen. Der Minister⸗Präsident Tisza trat warm für den Ausgleich ein, protestirte gegen die Auffassung, daß von Seiten Oesterreichs Alles verworfen werde, was für Ungarn vortheilhaft erscheine und sprach in Bezug auf den Abschluß eines Vertrages mit Deutschland die besten Erwar⸗ tungen aus.
Großbritannien und Irland. (E. C.) London, 24. Ja⸗ nuar. Arrnte czefeklschaft der Schiffsbauer veranstaltete gestern ein Festmahl, um dem Marine⸗Minister, Mr. W. H. Smith, und dem Präsidenten des Handelsamts, Sir Charles Adderley, die Mitgliedschaft zu verleihen. Außer diesen war auch der General⸗Postmeister, Lord John Man⸗ ners, gegenwärtig. Derselbe beantwortete das Hoch auf das Ministerium mit einigen Worten, in denen, we späterhin von den beiden anderen Rednern, die Tagesfrage berührt wurde. Er sagte, die Minister seien bei einem Moment großer Be⸗ sorgniß und Verantwortlichkeit angelangt. Er glaube, daß, wenn irgendwie für das Nationalgefühl die Veranlassung gegeben werden sollte, sich praktisch zu bethätigen, alle politi⸗ schen Parteiungen ausgelöscht werden würden und das Mini⸗ sterium auf die ungetheilte Unterstützung des englischen Volkes rechnen könne. Der Marine⸗Minister sprach die Ueber⸗ zeugung aus, daß Englands Marine, wenn die Not wendigkeit, ihre Stärke zu bethätigen, nahen sollte, sich ihrer ufgabe ge⸗ wachsen zeigen würde. „Und wenn es unglücklicherweise der Fall sein sollte, daß wir in einen Krieg verwickelt würden — und kein größeres Unglück könnte England zustoßen, es sei denn der Verlust seiner Ehre — so halte ich, sagte 8. die Handelsmarine für fähig, nicht nur in höchst wichtiger Weise zur Vertheidigung des Landes beizutragen, sondern auch zum Schutze seines Handels, durch Reinigung der See von den Piraten, die zur Schädigung unseres Handels auf uns losgelassen werden würden.“ — Der Kronprinz Ru⸗ dolph von Oesterreich ist, nach Besichtigung Glasgows, von dort zu Schiffe nach Belfast in Irland übergefahren, wo Se. Kaiserliche Hoheit gestern Morgen anlangte.
— 25. Januar. T. B.) Im Oberhause gab heute Lord Dorchester seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß die italienische Nation durch die Entsendung des Earl Fden zur Bestattungsfeier des Königs Victor Emanuel empfindlich berührt worden sei. Lord Beacons⸗
den Gewählten gehören 10 der
des Königreichs Italien danke sammlung herzlich, daß sie sich
stellen, da das Leichen Emanuel in Rom stattfand.
im Theater von Nantes
vertagen.
Griechenland. Athen,
votum ertheitt sei, indem eine
Male trug in diesem Falle die Linke den Sieg davon: von
republikanischen und 8 den
verschiedenen monarchischen Gruppen an. Unter den letzteren befinden sich die früheren Minister Herzog von Broglie und Caillaux, die Herren Pouyer⸗Quertier und Chesnelong. Der Ausschuß wählte heute Pouyer⸗Quertier zu seinem Präsi⸗ denten, die Herren Cunin⸗Gridaine und Cordier von der Linken zu Vizepräsidenten und die Herren Dauphin und Cazot, ebenfalls von der Linken, zu Sekretären. — In der Deputirtenkammer verlas gestern der Präsident Grévy fol⸗ gende ihm aus Rom, d. d. 22. Januar, zugegangene De⸗ pesche: „Als Dolmetsch der Gefühle der Deputirtenkammer
ich der gesetzgebenden Ver⸗ unserer Trauer durch den
schluß beigesellt hat, ihre Sitzungen an dem Tage einzu⸗ “ “ Königs Victor
Der erste Vizepräsident der
Deputirtenkammer, Franz de Sanctis.“
25. Seene (W. T. B.) In der Deputirten⸗ kammer richtete heute Laisant von der Linken eine Anfrage an die Regierung wegen des Vorgangs
wo den Soldaten von
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der Militärbehörde untersagt worden ist, Theatervorstellungen beizuwohnen oder als Figuranten an denselben Theil zu nehmen, weil das Absingen der Marseillaise Anlaß zu poli⸗ tischen Kundgebungen gegeben hatte. Der Minister stellte die von den Journalen gebrachten Darstellungen richtig und erklärte, er müsse die von der Militärbehörde getroffenen Maßregeln sachlich durchaus billigen, habe aber allerdings die Form zu tadeln. Laisant erklärte sich hierdurch zufrieden gestellt. Beaudry d'Hasson zeigte an, daß er die Regie⸗ rung über den nämlichen Gegenstand zu interpelliren wünsche. Die Kammer beschloß, die Interpellation auf einen Monat zu
25. Januar. (W. T. B.)
Der „Polit. Korresp.“ ist von hier ein Telegramm zugegangen, nach welchem dem Kabinet ein indirektes Vertrauens⸗
Interpellation wegen der An⸗
gabe von Gründen für die Demission des früheren Kabinets mit 80 gegen 32 Stimmen verworfen wurde.
Amerika. Washington, 25. Jo 1 Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung mit 43 gegen 22 Stimmen die von Matthews beantragte Resolution angenommen, in welcher erklärt wird, daß die Regierung befugt sei, die Bonds in Silberdollars einzulösen.
anuar. (W. T. B.)
St. Petersburg, 25.
vermeiden.
Intervention Englands und bringen.
seligkeiten vorausgehen müsse. her die Verhandlungen
damit die - stantinopel marschirten,
Vollmachten zum sofortigen
— 26.
— (W. T. B.) T forderung des englischen
bmission an den Mindestbietenden zu vergeben, wurde mit
“ “ e
field erwiderte, er könne nur sagen, daß die Königin dem
zwischen in London erfolgte
Der russisch⸗türkische Krieg.
Januar. (W. T. B.) Das
„Journal de St. Petersbourg“ erhebt Anklage gegen die türkische Regierung, welche die musel⸗ männische Bevölkerung in den Provinzialstädten zu unnützen Brandstiftungen und Plünderungen veranlaßt habe, wodurch gegenseitige Grausamkeiten zwischen Muselmännern und Christen heraufbeschworen seien. Diese Grausamkeiten seien wesentlich dadurch veranlaßt worden, daß man die flüch⸗ tende Bevölkerung nicht den sich “ Truppen habe voraufgehen lassen, sondern sie densel lass Das Journal wirft die Frage auf, ob dies das erhalten einer Re⸗ gierung sei, welche durch Art. 7 des Pariser Vertrages an den Vor⸗ theilen des öffentlichen Rechtes und des europäischen Konzertes partizipire. Das Journal unterwirft alsdann die Artikel 7, 8 und 9 des Pariser Vertrages 8 und weist nach, daß dieser Vertrag in keiner Weise das Verbe direkten Friedensschlusses zwischen der Türkei und einer der Signatarmächte enthalte, besonders nachdem die Mächte be⸗ reits seither in Gemäßheit des Artikels 8 Alles aufgeboten hätten, um die nunmehr eingetretene Eventualität zu verhin⸗ dern. Das Journal wiederholt am Schlusse des Artikels im Sinne der „Berliner Provinzial⸗Korrespondenz“, daß die Mitwirkung und das Einverständniß der Mächte für die Lösung der Fragen, welche die europäischen Interessen beträfen, erforderlich sei. — Die „Agence Russe“ bringt einen Artikel, in welchem sie erklärt, daß die russische Regierung in demselben Maße wie England den Wunsch hege, Mißverständnisse zu Die „Agence“ kennzeichnet besonders das Spiel, — das die Pforte treibe, die Dinge behufs Heranziehung der
en habe folgen lassen.
rbot eines
Europas zum Aeußersten zu
Rußland habe immer offiziell erklärt, daß die An⸗ nahme der flsan habtimmingrien der Einstellung der Feind⸗
Die Pforte habe bis⸗ in die Länge gezogen,
russischen Truppen inzwischen auf Kon⸗ 189 so hoffe. in Aktion zu bringen. ie „Agence“ weist au
Widerspruch de. der darin liege, daß nach vorliegenden Nach⸗ richten die Bevollmächtigten der Pforte die russischen Bedin⸗ gungen ad referendum nehmen, während die Pforte Europa angekündigt habe, daß ihre Delegirten mit den umfassendsten
England
Friedensabschlusse ausgerüstet
ien. Bei dem Hinziehen der Verhandlungen rechne die sgfon;. darauf, daß auch Griechenland inzwischen in Epirus und Thessalien einfalle und daß so ein Friedensschluß auf gemäßigten Bedingungen erschwert werde. Ueber solchen Ma⸗ növers der Pforte müsse doch das Interesse stehen, die guten Beziehungen zwischen Rußland und England zu erhalten. Januar. (W. T. B.) Dem griechischen Ka⸗ binet ist bei dem gegenwärtigen Stande der Dinge, um nicht neue Verwickelungen herbeizuführen, von hier aus die möglichste Moderation anempfohlen worden. 8 — (W. T. B.) Die von der „Times“ in einem Ber⸗ liner Telegramm gebrachte Nachricht, daß in Rußland eine neue Einberufung von Mannschaften von ausschließ⸗ lich über 40 Jahren stattfinden würde, wird von authentischer
8 s unbegründet bezeichnet. “ Der Pefremden erregenden Kredit⸗
Kabinets muß durch die in⸗ Mittheilung der Bedingungen,