— Rheinprovinz. Die Realschulen zu f†12) Barmen⸗Wupper⸗ feld und f13) Essen, † 14) die Gewerbeschule zu Remscheid. II. Königreich Sachsen.
Die städtischen Realschulen zu 1) Bautzen, 2) Borna und 3) Crimmitzschau, 4) die Lehr⸗ und Erziehungsanstalt für Knaben zu Dresden⸗Friedrichsstadt, die städtischen Realschulen zu 5) Glauchau, 6) Leipzig, 7) Leisnig, 8) Mittweida, 9) Pirna, 10) Reichenbach, 11) Schneeberg, 12) Stollberg, 13) Werdau und 14) Wurzen.
. III. Königreich Württemberg.
5 †¹) Die Realanstalt zu Biberach, 2) das Real⸗Lyceum zu Calw, die Realanstalten zu 13) Eßlingen, †4) Göppingen, †5) Hall, †6⁶) Heilbronn und †7) Ludwigsburg, 8) das Real⸗Lyceum zu Nürtingen, die Realanstalten zu †9) Ravensburg und † 10) Tübingen.
8 IVY. Großherzogthum Hessen.
Die Realschulen zu 1) Alsfeld, 2) Alzey, 3) Bingen, 4) II. Ord⸗ nung zu Darmstadt, 5) Friedberg, 6) Gießen, 7) II. Ordnung zu Mainz, 8) Michelstadt, 9) Offenbach und 10) Worms.
v. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin.
Die Realschulen zu 1) Güstrow und 2) der großen Stadtschule
zu Wismar. 8 VI. Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz.
Die Realschule zu Neustrelitz.
VII. Großherzogthum Oldenburg.
Die Realschulen zu 1) Oberstein⸗Idar und 2) Oldenburg.
VIII. Herzogthum Braunschweig.
Das Herzogliche Real⸗Gymnasium zu Braunschweig.
8 IX. Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. Ddie Realschulen zu †1) Arnstadt, 2) Sondershausen.
6 Freie Hansestadt Bremen.
Die Realschulen 1) in der Altstadt zu Bremen, 2) beim Doven⸗
sbor daselbst und 3) zu Bremerhaven.
XI. Elsaß⸗Lothringen.
† 1) Die Realschule zu Barr, 2) die Realklassen des Gymnasiums zu Buchsweiler und †3) des Lyceums zu Colmar, die Realschulen zu †4) Forbach und †5) Münster, 6) die Realklassen des Pro⸗ testantischen Gymnasiums zu Straßburg, †7) die Realschule zu Wasselnheim.
c. Höhere Bürgerschulen, welche den Realschulen erster Ordnung in den “ Klassen gleichgestellt I. Königreich Preußen. 8 Provinz Brandenburg. Die höheren Bürgerschulen zu 1) Eberswalde, 2) Cottbus (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 3) Lübben, 4) Rathenow und 5) Wriezen. Provinz Pommern. Die höheren Bürgerschulen zu 6) Star⸗ gard und 7) Wolgast. 8 Provinz Sachsen. Die höheren Bürgerschulen zu 8) De⸗ litzsch, 9) Gardelegen, 10) Mühlhausen, 11) Naumburg und 12) Weißenfels. 11 8 Provinz Schleswig⸗Holstein. Die höheren Bürgerschulen zu 13) Hadersleben (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 14) Husum (verbunden mit dem Gymnasium daselbst) und 15) Itzehoe, 16) die Albinusschule zu Lauenburg a. d. Elbe, die höheren Bürgerschulen zu 17) Schleswig (verbunden mit dem Gym⸗ nasium daselbst), 18) Sonderburg und 19) Wandsbeck (verbunden mi! dem Gymnasium daselbst). 2 Provinz Hannover. Die höheren Bürgerschulen zu M20) Emden (verbunden mit dem Gymnasium daselbst., 21) Hameln (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 22) Münden, 23) Nien⸗ burg, 24) Northeim, 25) Otterndorf und 26) Uelzen. Provinz Westfalen. Die höheren Bürgerschulen zu 27) Lüdenscheid, 28) Schwelm und 29) Witten. Wö Provinz Hessen⸗Nassau. ie höheren Bürgerschulen zu 30) Hersfeld und 31) Schmalkalden. 1 5 Rheinprovinz. Die höheren Bürgerschulen zu 32) Dülken, 33) Düren, 34) Eupen, 35) M.⸗Gladbach (verbunden mit dem Pro⸗ gymnasium daselbst), 36) Lennep, 37) Neuwied (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 38) Rheydt, 39) Saarlouis, 40) Solingen, 41) Wesel (verbunden mit dem Gymnasium daselbst). “ II. Königreich Württemberg. Die Realklassen des Gymnasiums zu Ulm. III. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. Die höhere Bürgerschule zu Rostock. 1 IV. Großherzogthum Oldenburg. Die Real⸗Abtheilung des Gymnasiums zu Birkenfeld. V. Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. Die Realschule zu Altenbürg. . VI. Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Die Realschulen zu 1) Coburg und 2 Ohrdruf. VII. Herzogthum Anhalt. “ 1) Die Realschule (Franzschule) zu Dessau und 2) die mit dem Eymnasium zu Zerbst verbundenen Realklassen. VIII. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt. Die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt. IX. Elsaß⸗Lothringen. Die Real⸗Progymnasien zu 1) Altkirch, 2) Bischweiler, 3) Dieden⸗ hofen, 4) Gebweiler, 5) Markirch, 6) Schlettstadt und 7) Thann. C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Ent⸗ lassungsprüfung gefordert wird. a. Oeffentliche. 4 aa. Höhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. c. gehören. I. Königreich Preußen. Provinz Preußen. ie höheren Bürgerschulen zu 1) Gum⸗ binnen. 2) Jenkau, 3) Marienwerder, 4) Pillau und 5) Riesenburg. Provinz Brandenburg. Die höheren Bürgerschulen zu 6) Crossen, 7) Luckenwalde, 8) Nauen und 9) Strausberg. 1 Provinz Pommern. Die höheren Bürgerschulen zu 10) Stolp (verbunden mit dem Gymnasium daselbst) und 11) Wollin. Provinz Schlesien. †12) Die erste höhere Bürgerschule zu Breslau, 713) die zweite höhere Bürgerschule daselbst, doc⸗ die Katholische Städtische höhere Bürgerschule daselbst, die höheren Bürgerschulen zu 15) Guhrau, 16) Löwenberg und 17) Striegau. Provinz Sachsen. Die höheren Bürgerschulen zu 18) Eilen⸗ burg, 19) Eisleben und 20) Langensalza. Provinz Schleswig⸗Holstein. schulen zu 21) Marne und 22) Segeberg. . Provinz Hannover. Die höheren Bürgerschulen zu 23) Claus⸗ thal (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 24) Einbeck, † 25) Han⸗ nover, 26) Hildesheim (verbunden mit dem Gymnasium Josephinum daselbst), 27) Papenburg, 28) Quakenbrück und 29) Stade (verbun⸗ den mit dem Gymnasium daselbst). 3 Provinz Westfalen. Die höheren Bürgerschulen zu 30) Altena, 31) Bocholt und 32) Unna. 8 1 Provinz Hessen⸗Nassau. Die höheren Bürgerschulen zu 33) Biebrich⸗Mosbach, 34) Biedenkopf, [35) Cassel, 36) Diez und 37) Ems, 738) die Selektenschule zu Frankfurt a. Main, die höheren Bürgerschulen zu 39) Fulda, 40) Geisenheim, 41) Hofgeismar, 42) Limburg, 43) Marburg, 44) Oberlahnstein und †45) Wiesbaden. 9 e .“ Die höheren Bürgerschulen zu 46) Kerpen ) Mayen.
Die höheren Bürger⸗
8 . II. Königreich Bayern.
Die Realschulen zu †1) Amberg, 1†2) Ansbach und †3) Aschaffen⸗ burg, †4) die Kreisrealschule zu Augsburg, †5) die Realschule zu Bamberg, †6) die Kreisrealschule zu Bayreuth, die Realschulen zu †) Dinkelsbühl, †8) Eichstätt, †9) Erlangen, † 10) Freising, †11) Fürth, † 12) Hof und 713) Ingolstadt, †l4) die Kreis⸗ realschule zu Kaiserslautern, die Realschulen zu †15) Kaufbeuren, †16) Kempten, 717) Kissingen, 718) Kitzingen,
19) Landau, 720) Landshut, †21) Lindau und †22) Memmingen,
23) die Kreisrealschule zu München, die Realschulen zu † 24) Neu⸗ burg a. d. Donau, 125) Neumarkt i. d. Oberpfalz, †26) Neustadt a. d. Hardt, 127) Nördlingen und die Kreisrealschulen zu †28) Nürn⸗ berg, †29) Passau und †30) Regensburg, chulen zu
E1““ 4 88
Cassel.
†31) Rothenburg a. d. Tauber, h. Schweinfurt, †33) Spevyer, †34) Straubing, †35) Traunstein, 6) Weiden und †37) Weißen⸗ burg am Sand, 138) die Kreisrealschule zu Würzburg, die Real⸗ schulen zu †39) Wunsiedel und †40) Zweibrücken.
III. Königreich Württemberg. -
Die Realanstalten zu 9 Calw, †2) Nürtingen und 3) Rottweil.
IV. Großherzogthum Baden.
1) Die Realklassen des Gymnasiums zu Baden, die höheren Bürgerschulen zu †2) Karlsruhe und 13) Constanz, 4) das Real⸗ gomnasium zu Ettenheim, die höheren Bürgerschulen zu 5) Frei⸗ burg und 6) Heidelberg, 7) die Realabtheilung des Progymnasiums zu Lahr, die Realgymnasien zu 8) Lörrach und 9) Villingen.
V. Großherzogthum ecklenburg⸗Schwerin.
Die höheren Bürgerschulen zu 1) Grabow und 2) Malchin, 3) die Realklassen des Friedrich⸗Franz⸗Gymnasiums zu Parchim, 4) die höhere Bürgerschule zu Ribnitz.
VI. Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz. Die Realschule zu Schönberg. “ eFlIlIl. Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. 7 Die höhere Bürgerschule zu Sonneberg. 2
1 ..»VIII. Herzogthum Anhalt. 8
1) Die höhere Bürgerschule zu Bernburg, 2) die Realklassen
Herzoglichen Gymnasiums zu Cöthen. 8 IX. Fürstenthum Waldeck. Die höhere Bürgerschule zu Arolsen. 8 1“ X. Fürstenkbum ältere Linie Die Realabtheilung der höheren Bürgerschule zu Greiz. 1 XI. Fürstenthum Lippe. e Realklassen des Gymnasiums zu Detmold. bö;b;ber Andere Lehranstalten. — 1. Königreich Preußen. 8
1.3121 b Schleswig⸗Holstein. 1) Die Marineschule zu Kiel. 88
Provinz Hessen⸗Nassau: 2) Die städtische Handelsschule und 3) die ständische Gewerbeschule zu Frankfurt a. M.
1 II. Königreich Bayern.
Die Industrieschulen zu 1) Auagsburg und 2) Kaiserslautern, 3) die Central⸗Thierarzneischule zu München, 4) die städtische Han⸗ delsschule daselbst, die Industrieschulen zu 5) München und 6) Nürn⸗ berg, 7) die landwirthschaftliche Centralschule zu Weihenstephan.
III. Königreich Sachsen.
Die höheren Handels⸗Lehranstalten zu 1) Chemnitz, 2) Dresden, 3) Leipzig.
] b. Privat⸗Lehranstalten. †)
I. Königreich Preußen. Provinz Preußen. 1) Die Handels⸗Akademie zu Danzig. . Provinz Brandenburg. 2) Die Handelsschule zu Berlin. Provinz Posen. 3) Das Pädagogium des Dr. Beheim⸗ Schwarzbach zu Ostrowo bei Filehne.
Provinz Schlesien. 4) Die Handelsschule des Dr. Stein⸗ haus zu Breslau, 5) das Pädagogiumszu Nieskp.
Provinz Hessen⸗Nassau. 6) Das Schenksche Lehr⸗ und Erziehungs⸗Institut zu Friedrichsdorf bei Homburg. 1
Rheinprovinz. 7) Die Erziehungs⸗Anstalt des Dr. Korte⸗ garn zu Bonn.
II. Königreich Sachsen.
1) Die Real⸗Abtheilung der Lehr⸗ und Erziehungs⸗Anstalt von Böhme zu Dresden, 2) Lehr⸗ und Erziehungs⸗Anstalt des Dr. Jor⸗ dan (früher Dr. Krause) daselbst, 3) das Lehrinstitut des Dr. Th. Schlemm (früher Käuffer) daselbst.
III. Königreich Württemberg. 1) Die Paulussche wissenschaftliche Bildungs⸗Anstalt auf dem Salon bei Ldmigshn 2) die höhere Handelsschule zu Stuttgart. I“ roßherzogthum Baden. Ddie mit der Großherzoglichen höheren Bürgerschule verbundene Bendersche Privatanstalt zu Weinheim. “ 1 V. Großherzogthum Hessen. .“
1) Die Privat⸗Realschule des Dr. Klein (früher Scharvogel) zu
Mainz, 2) die Handelsschule des Dr. Nägler zu Offenbach. VI. Herzogthum Braunschweig.
1) Die Privat⸗Lehranstalt des Dr. Günther zu Braunschweig, 2) die Jacobsonschule zu Seesen.
VII. Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Die Handel schule zu Gotha. VIII. Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs⸗ und Unterrichtsinstitut des Prof. Dr. Brinck⸗ meier zu Ballenstedt.
IX. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Die Erziehungsanstalt des Dr. Barop zu Keilhau.
X. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Die Handelsschule des Dr. Amthor zu Gera.
8 1 . Freie und Hansestadt Lübeck.
1) Die Real⸗Lehranstalt von F. H. Petri zu Lübeck, 2) die
Realschule des Dr. G. A. Reimann (früͤher von Großheim) daselbst.
XII. Freie Hansestadt Bremen. 8 Ddie Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen. XIII. Freie und Hansestadt Hamburg. 1) Die Schule des Dr. H. Bock (früher Dr. J. G. Fischer) zu Hamburg, 2) die Schule des Dr. F. Bülau daselbst, 3) die Schule vn Ed. Förster (früher Dr. J. N. Bartels und E. Föester) da⸗ selbst, 4) die Schule der Gebrüder F. und W Glitza daselbst, 5) die Schule des Dr. Wichard Lange daselbst, 6) die Schule von F. L. Nirrnheim daselbst, 7) die Schute des De. M. Otto daelbst, die israelitische Stiftungsschule daselbst, 9) die Talmud⸗Tora⸗ chule daselbst, 10) die Realschule der reformirten Gemeinde da⸗
stalten, für welche besondere Bedingungen festgetetvorden sind. Provinz Preußen. Die Gewerbeschulen zu 1) Danzig, 2) Königsberg i. Pr.
Provinz Brandenburg. 3) Die Gewerbeschule zu Potsdam.
Provinz Schlesien. Die Gewerbeschulen zu 4) Breslau, 5) Brieg, 6) Gleiwitz, 7) Görlitz und 8) Liegnitz. Provinz Sachsen. 9) Die Gewerbeschule zu Halberstadt. Provinz Hannover. 10) Die Gewerbeschule zu Hildesheim. Provinz Westfalen. 11) Die Gewerbeschule zu Bochum. Provinz Hessen⸗Nassau. 12) Die Gewerbeschule; zu
Rheinprovinz. 13) Die höhere Gewerbeschule zu Barmen), die Gewerbeschulen zu 14) Coblenz, 15) Cöln, 16) Elberfeld, 17) Cre⸗ feld und 18) Saarbrücken.
II. Königreich Sachsen. Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz ²).
†) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regie⸗ rungs⸗Kommissarius “ wohlbestandenen Entlassungsprü⸗ fung ansstellen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
Die unter Nr. 1 — 12 und 14 — 18 aufgeführten Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.
1) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungs⸗ zeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der beiden höheren Klassen die Reife für Selekta dargethan haben.
²) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungs⸗ zeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Regierungs⸗Kommis⸗ sarius abgehaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1 ³jährigen) und zweiten (1jährigen) Kursus der Anstalt durch⸗ gemach nd sich Lehrpensum genügend ngeei net
22 2* 4
III. Königreich Württemberg.
Die mathematische Abtheilung der polytechnischen Schule 82
Stuttgart. ³)
Bekanntmachung.
In der Anlage wird ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisorisch gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Be⸗ fühigung für den einjaährig⸗freiwilligen Militärdienst auszu⸗ stellen.
Diese Anstalten dürfen dergleichen Zeugnisse nur den⸗ jenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegen⸗ wart eines Regierungskommissars abzuhaltende Entlassungs⸗ prüfung bestanden haben.
Berlin, den 23. Januar 1878. Der Reichskanzler. In Vertretung:
“ Verzeichni ß. “ 1“ Königreich Preußen. 8 1“ ) Die Privat⸗Erziehungs⸗Anstalt von Dr. Künkler und Dr. Burkart zu Biebrich, die Landwirthschaftsschulen zu 2) Bitburg, 3) Cleve, 4) die Handelsschule des Dr. Wahl zu Erfurt, 5) die Landwirthschaftsschule zu Flensburg, 6) das Ruoff⸗Hasselsche Erzie⸗ hungs⸗Institut zu Frankfurt a. Main, 7) das Hofmannsche Erzie⸗ hungs⸗Institut zu St. Goarshausen, 8) die Erziehungs⸗Anstalt des Dr. Deter zu Lichterfelde bei Berlin, 9) die Landwirthschaftsschule zu Lüdinghausen, 10) die Nölle’'sche (H. Steumersche) Handelsschule zu Osnabrück, 11) das Knickenbergsche Erziehungs⸗Institut zu Telgte. IIlI. Königreich Bayern. Die Städtische Handelsschule zu Nürnberg. III. Königreich Sachsen. 1) Die Dr. Rittnagelsche Privat Handels⸗Lehranstalt (höhere Handelsschule) zu Dresden, 2) die Realklassen der Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗Anstalt des Dr. Ernst Zeidler (früher Dr. R. Albani) daselbst, 3) die Erziehungs⸗Anstalt des Dr. E. J. Barth zu Leipzig. IV. Königreich Württemberg. 1) Das Lyceum zu Cannstatt, 2) die Realanstalt daselbst, 3) das Ly eum zu Eßlingen, 4) das Real⸗Lyceum zu Gmünd. 1“ V. Großherzogthum Baden. Das internationale Lehrinstitut des Dr. von Söchelles zu Bruchsal VI. Großherzogthum Hessen. 1“ Die Realschule zu Groß⸗Umstadt. VII. Herzogthum Braunschweig. Die landwirthschaftliche Schule Marienberg zu Helmstedt. VIII. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Privatanstalten 1) des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg, “ L. G. Gosewisch daselbst und 3) die höhere Bürgerschule aselbst.
Nr. 4 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügungen vom 18. Januar 1878: Die Behandlung gewaltsam be⸗ schädigter vollwichtiger Reichsmünzen betreffend. — Vom 21. Januar: Briefverkehr mit Hinterindien. — Vom 24. Januar: Leitung der Briefsendungen nach Aegypten.
— Nr. 1 des „Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, vom 13. Oktober 1877. — Erlaß, die Bestrafung einer Unterlassung der Anzeige eines Geburts⸗ falles bei dem Standesbeamten betreffend, vom 31. Oktober 1877. — Cirkular, die Bezeichnung der Quartale des Rechnungsjahrs be⸗ treffend. vom 25. November 1877. — Cirkular, das Verbot der Verwendung arsenikhaltiger Farben zum Bedrucken von Tapeten be⸗ treffend, vom 19. November 1877. — Cirkular, die Dienstleistung von jungen Aerzten, welche die Staatsprüfung bestanden, in Kranken⸗ häusern betreffend, vom 19. November 1877. — Erlaß, die Unter⸗ bringung von Kapitalien der Sparkassen betreffend, vom 7. Novem⸗ ber 1877. — Erlaß, die Bestimmung der Minimalgrenze des Re⸗ servefonds der Sparkassen betreffend, vom 16. November 1877. — Erlaß, die Aufstellung der Nachweisungen über den Geschäftsbetrieb der Sparkassen für das Rechnungsjahr betreffend, vom 21. ber 1877. — Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte, vom 13. Oktober 1877. — Erkenntniß des Oberoerwaltungs⸗Gerichts vom 3. Oktober 1877. — Cirkular, die Mitwirkung der Eisenbahn⸗Kommissariate bei dem auf Antrag einer vPrivatersenahnverwaltung eingeleiteten Enteignungsverfahren be⸗ treffend, vom 7. November 1877. — Cirkular, die Ausführung ge⸗
nehmigter Eisenbahn⸗Bauprojekte betreffend, vom 28. November
1877. — Cirkular, die Erwerbung der Berechtigung zur Aufnahme in die technischen Hochschulen Seitens der Schüler reorganisirter Gewerbeschulen betreffend, vom 20. November 1877. — Cirkular, die Einführung von Abkürzungen bei Bezeichnung der Maße und Gewichte betreffend, vom 13. Dezember 1877.
— Nr. 2 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, Ge⸗ werbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den
Königlich Preußischen Staaten, hat folgenden Inhalt: Anzeige der
in der Gesetz⸗Sammlung erschienenen Gesetze und Verordnungen. — I. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Anwendung abgekürzter Maß⸗ und Gewichtsbezeichnungen. Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. Anschreibung des Post⸗ verkehrs nach Grenzstrecken. — III Indirekte Steuern: Behandlung der mit Anspruch auf Steuervergütung auszufertigenden Zuckerexporte. Erkenntniß. Stempel. Mehrheit der Kontravenienten. Produzent. Haftbarkeit. — VI. Personalnachrichten.
Statistische Nachrichten.
Im Anschluß an eine früher mitgetheilte Notiz über die Entwickelung der Eisenindustrie Schottlands im vorigen Jahre, ent⸗ nehmen wir der „Stat. Korr.“ folgende Angaben über die bri⸗ tische Eisenindustrie im Jahre 1877: Die schottische Roheisenproduktion ist in 1877 gegenüber dem Vorjahre um 121 000 t zurückgegangen und von 1 103 000 auf 982 000 1 gefallen. Wie in
Schottland hat die Eisenproduktion in Lancashire, Yorkshire, Der⸗
byshire, Lincolnshire unter der cleveländischen Konkurrenz gelitten. Die Einfuhr cleveländischen Roheisens in Schottland (von Middles⸗ borough nach Grangemouth) ist in den letzten beiden Jahren von 353 000 auf 421 000 t gestiegen. Die Roheisenproduktion Cleve⸗ lands bezifferte sich auf 2 100 000 t, also auf mehr als das Dop⸗ pelte der schottischen Produklion. Die Roheisenausfuhr Cleve⸗ lands ist aber keineswegs das Zeichen einer günstigen Gestaltung der englischen Eisenindustrie. Gestützt auf seine günstigen Produktions⸗ bedingungen, vermag Cleveland alljährlich große Massen von Roheisen zu
erzeugen, aber die Ausfuhr dieses Rohmaterials nach billiger arbeiten⸗
den Ländern entzieht der englischen Eisen⸗ und Kohlen⸗Industrie einen erheblichen Gewinn, und die Wiedereinfuhr des Eisens nach seiner Verarbeitung drückt auf dem englischen Markte die Preise zum Schaden der eigenen Eisenwaaren⸗ Fabrikation. Der Preis der Stahlschienen ist von 1873 bis 1877 von 18 Pfd. Sterl. 10 Sch. auf 6 Pfd. Sterl. 1 Sch. gefallen. Preisabschlag ist für sie nicht größer als für das nordenglische Roh⸗ eisen, welches 1873 7 Pfd. Sterl. 5 Sch. kostete, 1877 dagegen einen Preis von nur 2 Pfd. Sterl. 1 Sch. erzielte.
3³) In Folge veränderter Organisation der Anstalt im Herbst
1876 aufgehoben. Die früher ertheilten Befähigungszeugnisse der⸗
jenigen Schüler, welche der mathematischen Abtheilung mindestens ein⸗
Jahr lang angehört und sich das Pensum dieser Abtheilung gut an⸗ 1 ben, behalten Gültigkeit
“
11““ —
Novem⸗
Der prozentale
des Deutschen Rrichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
E
2.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition
Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe,Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
15. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
9. Fbenae. eshiahten.] beilage. 5
E“ t eige b 1 2 Inserate nehmen an: das Central⸗Announcen⸗ Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin,
Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaus. 8 E
Enbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. Verkaufs⸗Anzeige und Präklusiv⸗Bescheid. In Sachen der Wittwenkasse des Appellations⸗ gerichts in Celle und concurrirender Gläubiger egen den Commerzienrath Albert Cohen zu Scharn⸗ horft, jetzt in Paris, 3 wegen Subhastation der Cohen’'schen Güter u Scharnhorst und Habighorst, sind die in Gemfheit der ersten Verkaufsbekanntmachung und Edictalladung vom 14. Oktober 1877, im heu⸗ tigen Termine zu melden gewesenen, aber nicht ge⸗ meldeten Ansprüche angedrohtermaßen den neuen Erwerbern gegenüber ausgeschlossen erkannt; zugleich aber ist, da im heutigen ersten Verkaufstermine genügende Gebote nicht abgegeben sind, ein zweiter gesetzlich letzter Termin zum Verkauf der 3 Höfe in Scharnhorst Nr. 7, 8 und 9, sowie des Hofes in Habighorst Nr. 10, angesetzt auf: Mittwoch, den 27. Februar 1878, Morgens 11 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle hier, wozu Kauflustige hierdurch eingeladen werden. 8 8 Wegen Beschreibung der Höfe, ihrer Gebäude und Zubehörungen wird Bezug genommen auf die öffentlich erlassene Verkaufsbekanntmachung vom 14. Oktober 1877 und dazu noch bemerkt, daß mit dem Scharnhorster Fabrikgebäude auch die darin befindliche Dampfmaschine mit allem Zubehör an Maschinentheilen, soweit sich solche in dem Fabrik⸗ gebäude befinden und dem ꝛc. Cohen, gehören, mit⸗ verkauft wird und daß, nach den hier vorliegenden Zusammenstellungen, 8 8 A. Zu den Scharnhorster Höfen gehören:
Hect.
Ausgarten. . . . — ““ 20 b Weiden “ 40 b1144“*“ 50 27 Aderland 180 01
Summa 339 82 und 3⁄1 Antheil an der Gemeinde⸗Forst, 20 Hectare. .
B. Zu dem Habighorster Hofe:
Hect. —· O M.
Gartenland . . .. — 35 ““ — 65 1ö1ö1ö1ö14¹“ 35 39
““ 62 96
b111“1“*“ 11 66
Fhegg 1113“ 26 43
Bauplatz. ’ — 44 Summa 137 88
Die Verkaufsbedingungen können auf hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen, auch gegen die Gebühr abschriftlich mitgetheilt werden.
Celle, den 9. Januar 1878. —
Königliches Amtsgericht, Abth. IV.
8
1849] Ediktalladung.
Der Kleinköthner Heinrich Hasselmann zu Kohnsen hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗Kreditanstalt in Hannover zu be⸗ willigenden Darlehns Hypothek mit seinem im Be⸗ zirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Kohnsen unter Nr. 15 belegenen Halbkothgute zu bestellen be⸗ absichtige.
Zu demselben gehören:
1) die Gebäude unter Haus⸗Nr. 15, 15a. und 15b.,
2) 3 Hektar 14,28 Ar Hofraum, Garten und Acker, welche in der Grundsteuer⸗Mutterrolle “ unter Art. Nr. 15 beschrieben ind,
3) eine Gemeindeberichtigung.
Nachdem der Provokant als verfü ungsfähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat: so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Ver⸗ ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen,
elche an die bezeichneten Pfandgegenstände An⸗
rüche irgend einer Art erheben zu können glauben, nögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthums⸗ echten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten orderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ der Leibzuchts⸗Ansprüchen oder anderen Verhaftun⸗ een und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, olche Ansprüche in dem dazu auf 11“ Freitag, den 1. März d. JI.— Morgens 11 Uhr, 8 ugesetzten Termine anzumelden. Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht
überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der
Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypothek verloren. Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, enn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht er der Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ hek nicht eingeräumt werden soll. Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion
der Hannoverschen Landes⸗Kreditanstalt Certifikate ausgestellt worden.
Einbeck, den 9. Januar 1878. Koönigliches Amtsgericht. II. . Mehliß.
Der Großköthner Heinrich . zu Kohnsen hat dem Gerichte angezeigt, da
aus der Landes⸗Kreditanstalt in Hannover zu bewil⸗ ligenden Darlehns Hypothek mit seiner im Be⸗ zirke des unterzeichneten Amtsgerichts zu Kohnsen unter Nr. 10 belegenen Großköthnerstelle zu bestel⸗ len beabsichtige. “
2*
Dieselbe besteht aus
er wegen eines ihm
1) den Gebäuden unter Haus⸗Nr. 10, und 102.
und b.,
2) den Grundstücken, welche in der Grundsteuer⸗
Mutterrolle von Kohnsen unter Art. Nr.
10 zu 8 Hekt. 7,09 Ar Hofraum, Garten, Acker
und Wiesen verzeichnet sind, und
3) den Gemeindegerechtigkeiten. S.
Nachdem der Provokant als verfaengefsgice Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat: so werden unter Bezugnahme auf die §§. 25 und 26 der Verord⸗ nung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Ge⸗ setzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigenthums⸗ oder Ober⸗Eigenthumsrechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forde⸗ rungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchtsansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche in dem auf
Frreitag, den 1. März 1878,
“ Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht⸗ anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son⸗ dern nur im Verhältnisse zu der der Landes⸗Kreditan⸗ stalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll. 8
Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗Kreditanstalt Certifikate ausgestellt worden.
Einbeck, den 9. Januar 1878. 1“ Königliches Amtsgericht. II. E Mehliß.
Edietal⸗Citation. Die Ehefrau des Schmiede⸗ meisters Carl Christoph Martin Bruhn, Louise, geb. Kelch, zu Sundische Wiese, angeblich seit dem Frühlinge 1864 verheirathet, behauptet, daß ihr Ehe⸗ mann sie im Frühjahr 1870 böslich verlassen habe. Derselbe soll nach Amerika ausgewandert sein und sich in Hoboken, Provinz Hudson, Staat New⸗Jersey, mit Rose Anna Oneil aus Dun⸗kone, Staat Erie, anderweitig verheirathet haben. Am 6. Juli cr. soll er nach Storkow gekommen sein, seine Ehefrau aber schon am 9. Juli cr. wieder verlassen haben, angeblich um seine in Rostock zurückgelassenen Sachen zu holen. Seitdem soll sein Aufenthaltsort unbe⸗ kannt sein. Die Frau Bruhn will wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs von ihrem Ehemanne ge⸗ schieden werden. Der Schmiedemeister Carl Christoph Martin Bruhn wird hiermit geladen, am 27. Sep⸗ tember 1878, Mittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Nr. 1 zur Beantwortung der Klage und muündlichen Verhandlung der Sache zu erschei⸗ nen, widrigenfalls nach Ableistung des Diligenzeides von Seiten der Klägerin gegen ihn erkannt werden wird, was Rechtens. Alle fernerhin in dieser Sache an den⸗Beklagten zu erlassenden Bescheide werden nur an hiesiger Gerichtsstelle angeheftet werden. Stral⸗ sund, den 1. Dezember 1877. Königliches Kreis⸗ gericht. I. Abtheilung.
Die verehelichte Friederike Nichter geborne Vollrath, hier, hat gegen ihren in unbekannter Ab⸗ wesenheit lebenden Ehemann, Fabrikarbeiter Gustav Richter von hier, Klage auf Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung und Verurtheilung des⸗ selben als allein schuldigen Theil zur Tragung der Prozeßkosten erhoben.
Zur Beantwortung dieser Klage und zur weiteren mündlichen Verhandlung wird der verklagte Ehe⸗ mann zu dem auf
den 16. Mai 1878, Vormittags 8 Uhr, vor dem hiesigen Gerichte in dem Sitzungszimmer des alten Schlosses anberaumten Termine unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Falle seines Nicht⸗ erscheinens und nach Ableistung des Diligenzeides Seitens der Klägerin lediglich nach dem Antrage unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften erkannt werden wird. 8 Sangerhausen, den 21 Dezember 1877. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8 [9437] 18 8
Der Viehhändler, frühere Tuchmacher, Gott⸗ lob Samuel Henschke aus Sohn des Bür⸗ gers und Tuchmachers Johann Gottlieb Henschke und dessen Ehefrau Johanna Dorotha, geb. Ritter, geboren in Braetz am 1. Mai 1817, hat sich angeb⸗ lich im Monat Juli 1855 aus seinem Wohnorte Braetz entfernt.
Seit jener Zeit ist über desselben Leben und Auf⸗ enthalt trotz der angestellten Nachforschungen nichts bekannt geworden.
Es werden daher der vorschollene Gottlob Sa⸗ muel Henschke selbst, sowie die von ihm etwa zu⸗ rückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich spätestens in dem auf
den 13. November 1878, Vorm. 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst vor dem Herrn Kreisrichter Schmidt anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung des Gottlob Samuel Henschke und sein Nach⸗ laß den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird.
den 30. Oktober 1877.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
1849] Bekanntmachung.
Der ungefähre Bedarf an Konsumtibilien und Wirthschaftsbedürfnissen für die hiesige Königliche Strafanstalt vom 1. April 1878 bis ultimo März
1879 als:
881““
eehes Rsweerer WW11“
1) 35,000 Kilo Roggenmehl (und zwar von 50 Klgr. Roggen, 41 Kilo Mehl 2% 100 Kilo Weizenmehl Nr. I, 3) 1000 Kilo Gerstenmehl, g— 1100 Kilo Ordinaire Granpen, 5) 40 Kilo Feine
raupen, 6) 1000 Kilo Gerstengrütze, 7) 1000 Kilo Hafergrütze, 8) 1500 Kilo Buchweizengrütze, 9) 10 Kilo Buchweizengries, 10) 1500 Kilo Hirsengrütze, 11) 1800 Kilo Reis, 12) 2000 Kilo weiße Bohnen, 13) 3000 Kilo weiße Erbsen, 14) 1800 Kilo Linsen, 15) 400 Kilo Semmel, 16) 50 Kilo Zwieback, 17) 2000 Kilo Rindfleisch, 18) 650 Kilo Schweinefleisch, 19) 750 Kilo Hammel⸗ fleisch, 20) 500 Kilo geräucherten Speck, 21) 630 Kilo Rindernierentalg, 22) 65,000 Kilo Kar⸗ toffeln, 23) 300 Kilo Butter, 24) 120 Kilo Syrup, 25) 100 Kilo Fadennudeln, 26) 250 Kilo ungebrannten Kaffe, 27) 3000 Kilo Salz, 28) 7300 Liter Milch, 29) 1000 Liter Bier, 30) 700 Liter Essig, 31) 100 Kilo Rüböl, raffinir⸗ tes, 32) 800 Kilo Petroleum, 33) 800 Kilo Elain⸗ Seife 1. Sorte, 34) 450 Kilo Soda, 35) 500 Stück Reisbesen, 36) 110 Rmtr. Scheitholz, 37) 200 Rmtr. Srockholz, 38) 100 Kilo Eisenvitriol, 39) 200 Kilo gebrannten Kalk, 40) 15 Kilo Karbolsäure, 41) 15 Rieß Strohpapier, 42) 60 Stück Haarbesen, 43) 30 Stück Handfeger, 44) 30 Stück Kleiderbürsten, 45) 120 Stück Schuh⸗ bürsten, 46) 120 Stück Schmierbürsten, 47) 30 Stück Schrobber, 48) 2 Kilo Pfeffer⸗ körner, 49) 15 Kilo Gewürz, 50) 5 Kilo Lorbeerlaub, 51) 12,000 Kilo Roggen⸗Richtstroh, 52) 300 Kilo Heu, 53) 200 Meter braunes Tuch, 133 Cmtr. breit, 54) 150 Mtr. Futtercalico, 83 Cmtr. brt., 55) 200 Mtr. graue Schürzen⸗ leinewand, 83 Cmtr. breit, 56) 50 Mtr. weiße Leinewand, 83 Emtr. breit, 57) 300 Mtr. Stroh⸗ sackdrillich, 100 Cmtr. breit, 59) 350 Mtr. blau und weiß [Bettzeug, 83 Cmtr. brt., 59) 150 Mtr. Handtücherzeug, 42 Emtr. brt., 60) 150 Mtr. Baum⸗ wollenzeug zu Nachtjacken, 83 Cmtr. brt., 61) 20 Kilo braunwollenes Strumpfgarn, 62) 35 Kilo Brand⸗ sohlleder, 63) 80 Kilo Maschinentalg, 64) 60 Klgr. eSe soll im Wege der Submission in dem au
den 8. Februar 1878, Vorm. 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale anberaumten Termine vergeben werden. Von den Artikeln Nr. 4—14, 23, 26, 30 — 35, 38, 41 — 47, 53 — 61 sind Proben mit dem Namen des Submittenten beizufügen.
Unternehmer, welche hierauf reflektiren, haben unter Beifügung der Proben die desfallsigen Offerten schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submissions⸗Offerte auf Lieferung von Wirth⸗ Shetas see pro 1878/79“ versehen, vor dem Termine einzureichen und in den⸗ selben ausdrücklich anzuführen, daß ihnen die Be⸗ dingungen bekannt sind, sowie daß sie denselben sich unterwerfen.
Auf später eingehende Offerten wird keine Rück⸗ sicht genommen.
Die Gebote sind pro Kilo bezügl. pro 1 Liter, 1 Meter, 1 Kubikmeter und 1 Stück abzugeben.
Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und in ihren Vermögensverhältnissen unbekannte Unternehmer haben durch eine beizubringende amt⸗ liche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nachzuweisen.
Die Bedingungen, welche der Lieferung zu Grunde gelegt werden, können
1) in der Registratur der I. Abtheilung des Königlichen Polizei⸗Präsidii in Berlin, 2) in unserer Registratur, woselbst auch die Probegegenstände ausliegen, eingesehen werden; auch werden von uns auf Ver⸗ langen gegen Einsendung von 1 ℳ Abschriften von den Bedingungen ertheilt. Strafanstalt Luckau, den 22. Januar 1878. Königliche Direktion. ¹
5 Bekanntmachung.
Für die unterzeichnete Werft, die hiesige Marine⸗ Stations⸗Intendantur und die Lokal⸗Verwaltungen hierselbst sollen die für das Jahr 1878/79 noch er⸗
Wege der öffentlichen Submission beschafft werden.
Lieferungsofferten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Schreib⸗ und Zeichnen⸗Materialien“ bis zu dem am 20. Februar d. J., Nachmittags 5 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen nebst den näheren Be⸗ darfsangaben, welche auf portofreie Anträge und Einsendung von 50 ₰ abschriftlich mitgetheilt wer⸗ den, liegen in der Registratur der Werft zur Einsicht aus. (à Gto. 261/1.)
Wilhelmshaven, den 26. Januar 1877.
Kaiserliche Werft.
Main⸗Weserbahn und Hessische Nordbahn. Behufs Lieferung der für das Etasjahr 1878/79 erforderlichen Materialien ist öffentlicher Submis⸗ sionstermin auf: Dienstag, den 12. Februar d. J., Morgens 9 Uhr, . im Bureau des Unterzeichneten festgesetzt. Zur Submission kommen: 8 8 Nachweisung 1. “ Radreifen, Spiralfedern, Zughaken, Schrauben⸗
8
(à Cto. 238/1.)
forderlichen Schreib⸗ und Zeichnen⸗Materialien im
=— — .
kuppelungen, Siederohre, Rohre zu Gas⸗ und Wasser.
leitungen; 1 Nachweisung II. ;
Schmiedeeisen, Stahl, Bleche, Kupfer, Metall⸗ gußwaaren und besondere Metalle, Werkzeuge. Ge⸗ räthe und Kurzwaaren, Feilenhauerarbeiten, Draht⸗ geflechte, Farben, Chemikalien, Droguen, Oele, Fett⸗, Gummi⸗, Leder⸗, Seiler⸗, Polster⸗, Posamentier⸗, Bürsten⸗, Töpfer⸗, Glas⸗ und Holzwaaren, Manu⸗ falte, Brennmaterialien, Pappe, Talkliederung, Schmirgelleinen, Filz in Scheiben und Platten, so⸗ wie Werkhölzer ꝛc.;
Nachweisung III. Bureau⸗Bedürfnisse:
Schreib⸗ und Zeichnenmaterialien, Drucksachen ꝛc. schhe Offerten sind versiegelt und mit der Auf
rift:
„Submission auf Lieferung von Werkstatts Reservestücken resp. Wertstatts⸗Materialien,
8 Bureau⸗Bedürfnissen“ 8 versehen, spätestens bis den 12. Februar d. J., Vormittags 9 Uhr, bei dem Unterzeichneten ein zureichen.
Die Lieferungsbedingungen sind für jede der 3 Nachweisungen I., II., III. zum Preise von 12¼ mit genauer Angabe der verlangten Nachweisung vom Unterzeichneten zu beziehen (der Betrag dafür darf nicht in Stempel⸗ oder Wechselmarken einge⸗ sandt werden), auch liegen dieselben in dessen Ge⸗ schäftslokal und in denen der Vorstände der Werk⸗ stätten zu Gießen und Frankfurt a./M. zur Ein⸗ sicht auf. (KCto. 247/1.)
Cassel, am 23. Januar 1878. 1.6
Der Königliche Ober⸗Maschinenmeist
er. Büte. ..“
8
[8722 DOberschlesische Eisenbahn.
Zum Verding der Lieferung von 5500 chm Kies für die Bahnstrecke Schebitz bis Posen in öffent⸗ licher Submission ist Termin auf Freitag, den 8. Februar d. J., Vormittags 10 Uht, im diesseitigen Bureau anberaumt, bis wohin frankirte Offerten, mit der Aufschrift:
„Submission zur Lieferung von Kies“ versehen, entgegen genommen werden. Die Liefe⸗ rungsbedingungen liegen hier zur Einsicht aus; auf Verlangen werden Exemplare derselben gegen Kopialien von 0,75 ℳ verabfolgt. Submissions⸗ Formular wird unentgeltlich verabfolgt und ist von hier einzufordern. 8 8
Lissa, Pr. Posen, den 25. Januar 1878.
6“ Königliche Bau⸗Inspektion.
[837] Bekanntmachung. 1““ Das 6. Thüringische Infanterie⸗Regiment Nr. 95. bedarf: “ “ 120 Helme, 8 120 Pr. Schuppenketten, 40 Pr. weiße Tornisterriemen, 20 Pr. braune Tornisterriemen, 160 Pr. weiße Mantelriemen, 80 Pr. braune Mantelriemen, “ 96 weiße Leibriemen mit Schlos, 48 braune Leibri it Schloß, 83 Feldflaschen 24 Portepees, 1670 Säbeltroddeln, 1558 Gewehrriemen, 120 Patronenbüchsen, 120 Fettbüchsen, 36 Kochgeschirre, 8 120 Kochgeschirr⸗Riemen, 24 Trommeln, 24 Pr. Trommelstöcke, 24 Trommelriemen, 21 Kniefelle, 24 Signalhörner, 8 deren Lieferung im Wege der Submission ver werden soll.
Versiegelte Offerten sind bis zum 10. Februar d. J. an die Bekleidungs⸗Kommission des Regi⸗ ments einzureichen.
Lieferfriest: 4 Wochen nach Ertheilung des Zuschlags. “
Gotha, den 26. Januar 1878.
B v. Klaß,
Oberst und Regiments⸗Commandeur.
[670] Submission.
Am 11. Februar c., Vormittags 10 Uhr, werden im Bureau des unterzeichneten Artillerie⸗Depots 62 unbrauchbare Verschlüsse zu gezogenen Kanonen, 305 Geschützrahmen, 1521 Räder, 543 eiserne Achsen, 413 beschlagene Laffeten, eichene, ohne Räder und ohne Achsen, ca. 1700 Ctr. Schmiedeeisen, 800 Ctr. Gußeisen, 14 Ctr. Bronze, 7 Ctr. Kupfer, und an⸗ dere Metalle, sowie 105 K. unbrauchbares Pulver im Wege der öffentlichen Submission verkauft. Die Verkaufsbedingungen können bei uns eingesehen, auf Erfordern gegen Gebühren auch in Abschrift mitge⸗ theilt werden.
Submittenten wollen ihre Angebote auf je einen in den Bedingungen abgetheilten Posten abgeben, und zwar schriftlich und versiegelt bis zum Termine mit der Aufschrift: „Submission auf Ver⸗ schlüsse ꝛc.“ Das Gebot ist beispielsweise abzu⸗ geben: „Für Posten Nr. 6 biete ich 4000 ℳ (Vier⸗ tausend Mark).“
Ulm, im Januar 1878.
Kaiserliches Artillerie⸗Depot.
und 2 bis 6 Uhr Nachmittags eingesehen werden.
E“
Bekanntmachung.
8 Zum Neubau des hiesigen Garnison⸗Lazareths sollen die zu 11,400 ℳ veranschlagten Arbeiten der Entwässerungsanlage, zu welcher Thonröhren zu verwenden sind, an den Mindestfordernden vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, den 14. Februar er., Vormittags 10 Uhr, in unserem Büreau, Brubacher⸗Straße, im Lazarethgebäude, anberaumt ist.
Die Bedingungen können daselbst bis zum gedachten Termine zwischen 8 bis 12 Uhr Vor⸗
Mülhausen im Elsaß, den 26. Januar 1878. 8 8 Kaiserliches Garnison⸗Lazareth. vö16e““
88