1878 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Feb 1878 18:00:01 GMT) scan diff

4. 1g 2ne e v Jdnv

zurückzukommen. Die Regierung habe sich bei dem Gese entwurf

hätte erwägen müssen, ob die übrigens auch im Hause viel⸗ stimmten Rechte gemacht werden solle.

Wie der Rechtsweg zu konstruiren, darüber enthalte der Ent⸗

Anstalten.

VII. den Vorbehalt auszusprechen, daß die Königliche Staats⸗ regierung bei Vorlegung der Rechnung für 1875 dem Landtage weitere stiteikung macht, ob die in den Bemerkungen der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer Nr. 415 und 451 zur Allgemeinen Rechnung für 1873 und Nr. 571 zur Allgemeinen Rechnung für 1874 nachgewiesenen Aus⸗ beaen. sfur das Deutsche Reich der preußischen Staatskasse er⸗ attet sind; VIII. den Vorbehalt auszusprechen, daß die Königliche Staats⸗ regierung bei Vorlegung der Rechnung für 1875 den Nachweis der Verwendung der von dem Fonds Kapitel 111 Titel 7 auf dem Ge⸗ neraletat des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ fenn. au; zur Disposition behaltenen 3590 Thlr. 11 Sgr. führt;

IX. den Vorbehalt auszusprechen, daß bei Gelegenheit der Rech⸗ nung des Jahres 1875 dem Landtage das Ergebniß der noch aus⸗ stehenden Ermittelungen über die nach Nr. 381 der Bemerkungen der Ober⸗Rechnungskammer beanstandeten Zahlungen aus dem Patronatsbaufonds mitgetheilt wird;

X. mit den vorstehend unter VII., VIII. und IX. gemachten Vorbehalten die Entlastung der Königlichen Staatsregierung in Bezug auf die Allgemeine Rechnung des Jahres 1874, sowie auf die Ver⸗ waltung des Staatsschatzes für dasselbe Jahr auszusprechen. 8

Nachdem der Referent diese Anträge eingehend befürwor⸗ tet hatte, erklärte sich das Haus ohne jede Debatte mit den⸗ selben einverstanden.

Bei Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausdehnung verschiedener FerBischer Gesetze auf den Kreis Herzogthum Laue über.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (56.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten ergriff in der Spezial⸗ debatte über den Seenes betreffend die Befugniß der Kommissarien für die bischöfliche Vermögens⸗ verwaltung in den erledigten Diözesen Zwangs⸗ mittel anzuwenden, zunächst der Regierungs⸗Kommissar Ministerial⸗Direktor Dr. Förster das Wort. Bei dieser Dis⸗ kussion brauche er auf die Streitfrage, ob der bischöfliche Kom⸗ missar bisher die Exekutivstrafgewalt besessen oder nicht, nicht auf den

Standpunkt gestellt, daß der Beschluß des

Hauses vom vorigen Freitag ein so wichtiger sei, daß man

bitig anerkannte Nothwendigkeit, daß die Kommissarien die efugniß zu Exekutivstrafen hätten, bald aus dem Bereich der Kontroverse herausgezogen und zu einem klaren und be⸗ Dabei sei die Regie⸗ rung der Ansicht gewesen, daß die anderen Behörden einge⸗ räumte Befugniß, Exekutivstrafen bis zu 300 oder 4 Wochen Gefängniß zu verhängen, hier beschränkt werden könne.

wurf nichts, so daß es bei den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Mai 1874 verbleibe, indessen würde die Regierung einem isti ‚welches den Rechtsweg an das Ober⸗ dhberch eröffne. Auch gegen das andere Amende⸗ bgg. Dr. Miquel und Dr. Lasker seien keine Bedenken zu erheben. Was die Vollstreckung von Exekutivstrafen gegen Kollegien betreffe, so sei dieselbe schon nach allgemeinem Land⸗ recht zulässig, und zwar derart, daß sämmtliche Mitglieder solidarisch hafteten, wofern sie nicht ihre Entschuldigung nach⸗ wiesen. Den Antrag Brüel bitte er abzulehnen; die An⸗ nahme dieses Antrages würde das ganze Gesetz illusorisch machen. Das gelte besonders von den ersten beiden Punkten, zunächst von dem, nach welchem in jedem einzelnen Falle die Strafe nicht höher als auf 150 zu normiren sei. Es werde zwar in dem einzelnen Falle für gewöhnlich keine höhere Strafe eintreten, aber der Kommissar müsse bei fortge⸗ etztem Widerstande stärkere Strafen verhängen können. Daß iese sich auf 3000 belaufen könnten, wie der Abg. Bachem on einem Falle erzählte, sei möglich und durch die ganze Lage der Sache gerechtfertigt. Was den dritten Punkt des Brüelschen ntrages betreffe, so könne man doch den Kommissar unmög⸗ ich in die Lage bringen, seinerseits den Nachweis der Schuld iner Person zu führen. Der vierte Punkt erweise sich nicht ls zweckmäßig, da durch das Hineinziehen des Ober Prä⸗ sidenten keine Entlastung des Ober-⸗Verwaltungsgerichts erzielt erde. Im Uebrigen würde die Regierung wünschen, daß in den Entwurf noch ein Passus aufgenommen werde, wonach zu den Befugnissen der Kommissare auch diejenigen Befugnisse gehören sollten, die durch das Gesetz vom 20. Juni 1875 und 7. Juni 1876 den bischöflichen Behörden beigelegt seien.

Der Abg. Biesenbach suchte den Widerspruch darzulegen, in welchem diese Vorlage mit dem Programm der liberalen Parteien stehe, welche sie demnach nicht genehmigen dürften. Der Abg. Köhler (Göttingen) entgegnete, mit dem Centrum werde über solche Dinge nur dann zu diskutiren sein, wenn es die Vorstellungen des Mittelalters vergessen und eine Herr⸗ schaft des Staates über die Kirche annehmen könnte. Der Redner erklärte, daß er für den Antrag Lasker und für Nr. 4 des Brüelschen Antrags stimmen werde und sprach die Hoffnung aus, daß diese Anträge, wenn sie Gesetz würden, zu einer Vereinfachung des Verwaltungsstreitverfahrens führen würden. Nachdem der Abg. Frhr. von Heereman sich gegen die Regierungsvorlage ausgesprochen hatte, bemerkte der Abg. Dr. Lasker, die Regelung dieser Rechtsfrage habe gar nichts zu thun mit dem Kultur⸗ kampf. Obwohl er dem Grundgedanken der Regierungsvor⸗ lage zustimme, so könne er die Fassung derselben doch nicht acceptiren. Er wolle nicht neue Exekutivstrafen schaffen ohne Rechtskontrole. Diese Forderung sei in seinem Antrage voll⸗ ständig mit allen Garantien der neueren Gesetzgebung erfüllt, ebenso wie dadurch die Frage der Bestrafung von Kollegien vollkommen richtig geregeltwerde. Nachdem nochder Abg. Dr. Brüel seine Anträge begründet und die Nr. 4 derselben zu Gunsten des Antrages Miquel zurückgezogen hatte, wurden dieselben abgelehnt, dagegen der Gesetzentwurf mit den Anträgen Miquel⸗Lasker angenommen, deren Wortlaut folgender ist:

„Dem Gesetze hinzuzufügen: 1) Ist die Exekutivstrafe angeordnet, um eine Handlung zu erzwingen, welche dem Beschlusse eines Kol⸗ legiums unterliegt, so kann jedes bedrohte Mitglied des letzteren die Strafe von sich abwenden durch den Nachweis, daß es für die Vor⸗ nahme der Handlung gestimmt oder aus einem entschuldbaren Grunde an der Sitzung, in welcher der ablehnende Beschluß gefaßt wurde, nicht Theil genommen hat. 2) Gegen die Exekutivgeldstrafen sowie gegen die angedrohten unmittelbaren Zwangsmaßregeln der Kom⸗ missarien findet nach Maßgabe der §§. 30, 32, 34 und 36 des Ge⸗ setzes, betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichtsbehörden im Geltungsbereich der Provinzial⸗

rdnung vom 29. Juni 1875, vom 26. Juli 1876 die Klage an das Ober⸗Verwaltungsgericht statt.“

Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Unterbringung von verwahr⸗ losten Kindern in Erziehungs⸗ und Bildungs⸗

„Die Entlassung aus

einen auf Nr. 1 dieses Pa einer der in §. 3 benannten

Beschwerde statt.“

zufügen:

Entlassung kann widerruflich verband zu beschließende Wid

Lehnt“ ꝛc.

raphen folgende Fassun 8 1b Reht 8” ssung

schlusse der Entlassung aus

dies zweifelhaft, so kann vo

der Zwangserziehung beziehungsweise Groß Pflegers ab, so entsch pffichteten Verbandes.

den dem Verbande das Rech

„Wird von den Eltern

gericht.“ Der Abg. Löwenstein

daß den Provinzialverwal räumt werde, die ihnen Lehr⸗ oder sonstige Verh ständlich nicht definitiv,

die Provinzialbehörden ind

Kostenpunktes wegen nicht üper das durch das Gesetz

amendement Rauͤchhaupt.

Brüelschen Antrages und haupt, empfahl aber Ablehn Abg. Dr. Röckerath empfah

munalverbandes, über die Das Haus beschloß hi chung des letzten Absatzes Die §§. 8, 82. und 9

der Gemeinde, in welcher der

der Fürsorge bei der Beendi erwähnten Verbänden zur Last Vermögen des Zöglings getrag Titel zur Alimentation Verpfl „Der Abg. Röhrig bean nicht der Gemeinde, s

lich am Rhein so sehr mit

Erziehungsanstalten, nicht

Der Regierungskommi Rath Dr. Hübler, wies den der Regierung gemacht wor

Anstalten schutzlos geblieben müsse die Behauptung aufr

hal verfahren sei.

Die Debatte begann bei §. 7a., welcher lautet:

Staats⸗Ministers Dr. Fried nicht den Sinn haben solle,

1) wena eine solche Aenderung in den Verhältnissen eingetreten ist, daß die Erreichung des in §. 1 bezeichneten Zweckes anderweit sicher· gestellt ist, 2) wenn der in §. 1 bezeichnete Zweck erreicht ist, 3) in jedem Falle mit dem vollendeten sechszehnten Lebensjahre. Ueber die Entlassung beschließt der verpflichtete Kommunalverband. Die Ent⸗ lassung kann widerruflich erfolgen. Lehnt der Kommunalverband ragraphen gestützten Entlassungsantrag

scheidet das Vormundschaftsgericht. Gegen diese Entscheidung findet Der Abg. Jungk schlug vor, an Stelle der Nr. 3 ein⸗

„Falls eine frühere Entlassung auf Grund von Nr. 1 oder Nr. 2 nicht erfolgt, mit dem vollendeten sechszehnten Lebensjahre. Ueber die Entlassung beschließt der verpflichtete Kommunalverband. Die

Lebensjahres, so darf die Zwangserziehung des Zöglings bis zum zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre ausgedehnt werden.

Die Abgg. Dr. Brüel und Zelle beantragten, dem Para⸗

vollendeten sechszehnten Lebensjahre des Zöglings, 2) mit dem Be⸗

aus der Zwangserziehung ist von dem verpflichteten Kommunal⸗ verbande zu beschließen, sobald die Erreichung des Zweckes der Zwangs⸗ erziehung anderweit sicher gestellt oder dieser Zweck erreicht ist. Ist

lassung verfügt werden, welche das Recht zur Zwangserziehung nicht berührt. Lehnt der Verband einen auf Entlassung aus

der Zwangserziehung auf Anrufen des Antragstellers das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des ver⸗

Gerichts steht dem Antragsteller, gegen den auf Entlassung erkennen⸗

Antrag darf nicht vor Ablauf eines Jahres, von der Einbringung des früheren Antrages an gerechnet, erneuert werden.“

Der Abg. von Rauchhaupt beantragte, die gesperrt ge⸗ druckten Worte zu streichen und dafür zu setzen:

munde oder Pfleger die Entlassung aus der Zwangserziehung bean⸗ tragt, weil der Zweck dieser Erziehu

entscheidet über den Antrag beim Widerspruch des Kommunal⸗ verbandes auf Anrufen des Antragstellers das Vormundschafts⸗

Zelle den Anfang folgendermaßen zu fassen: „Das Recht der Zwangserziehung hört, abgesehen von der Auf⸗ hebung des Unterbringungsbeschlusses im Falle des §. 4a. auf“ ꝛc. Der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Illing, führte aus: Die Regierung lege Werth darauf,

wieder zurückzunehmen, wenn sie sich in dem neuen Ver⸗ hältniß nicht bewährten. Die Regierung glaube deshalb, daß der Vormundschaftsrichter cheht befugt sei, über die Art und Weise der Unterbringung bder die Beendigung der Erziehung zu entscheiden. Die Entscheidung sei nur denjenigen Personen und Behörden zu übertragen, welche die Erzie hun hätten. Die Uebertragung dieser Entscheidung an das Vormund⸗ schaftsgericht würde ein ungerechtfertigtes Mißtrauen gegen

Veranlassung vorliege, als die Provinzialverbände schon des

Er empfehle das Amendement Brüel⸗Zelle mit dem Unter⸗ Der Abg. Röstel erklärte sich für das erste Alinea des

lassung aus der Zwangserziehung. Der Vormundschaftsrichter sei sehr wohl in der Lage, über die Qualifikation der Kinder urtheilen zu können, da er sich die Kinder vorführen lassen könne. Der Abg. von Brauchitsch sprach sich gegen die Befugniß des Vormundschaftsrichters aus, bei dem 2 iderspruch des Kom⸗

Zwangserziehung zu entscheiden. vorschlages die Fassung des Antrages Brüel⸗Zelle nach Strei⸗ Löwenstein und Rauchhaupt anzunehmen.

Der §. 9a. bestimmt u. A.:

„Die Kosten, welche durch Einlieferung in die Familie oder An⸗ stalt und die dabei nöthige reglementsgemäße erste Ausstattung des Zöglings und durch die Rückreise der Entlassenen erwachsen, fallen

hat, alle übrigen Kosten des Unterhalts und der Erziehung, sowie

ndern dem Ortsarmenverband zur Last zu legen. Der Abg. Dauzenberg bemerkte, er könne den An⸗ trag Röhrig nur unterstützen. Die Kommunen seien nament⸗

höchstens die Kosten für den Transport der Kinder in die

könne. Mindestens sprächen starke Billigkeitsgründe dafür, die Hälfte der Kosten dem Staate aufzuerlegen. Im Uebrigen empfehle Redner den Antrag der Kommission.

sonderer Grausamkeit gegen die klösterlichen Rettungsanstalten vorgegangen sei. Der Abg. Dauzenberg habe keinen einzelnen Fall nennen können, in welchem Kinder aus den eschlossenen

gierung in der Schließung der gedachten Anstalten durchaus 0

§. 9a. wurde nach dem Kommissionsantrage mit dem Amendement Röhrig angenommen.

Die 8§. 10 und 11 wurden unverändert angenommen. Zu §. 12 provoz rte Abg. Löwenstein eine Erklärung des

der Zwangserziehung hat zu erfolgen

Personen oder Behörden ab, so ent⸗

erfolgen. Erfolgt der vom Kommunal⸗ erruf nach Vollendung des fünfzehnten

zu geben: ngserziehung hört auf: 1) mit dem

der Zwangserziehung. Die Entlassung

ndem Verbande eine widerrufliche Ent⸗

gerichteten Antrag der Eltern eltern, des Vormundes oder eidet über die Entlassung aus

Gegen den abweisenden Beschluß des

t der Beschwerde zu. Ein abgewiesener

beziehungsweise Großeltern, dem Vor⸗ ng anderweit sichergestellt sei, so

beantragte, in dem Antrage Brüel⸗

cesörben die Befugniß einge⸗ überwiesenen Kinder gelegentlich in ältnisse unterzubringen, selbstver⸗ sondern mit der Bedingung, sie

geleitet

olviren, zu dem um so weniger

geneigt sein würden, die Erziehung vorgeschriebene Maß auszudehnen.

für das Unter⸗Amendement Rauch⸗ ung des Amendements Jungk. Der l thunlichste Erleichterung der Ent⸗

Entlassung eines Kindes aus der erauf an Stelle des Kommissions⸗ desselben mit den Amendements

werden ohne Debatte genehmigt.

Zögling seinen Unterstützungswohnsitz

gung der Zwangserziehung den vor⸗ „soweit sie nicht aus dem eigenen en oder von den aus privatrechtlichen ichteten eingezogen werden können.“

tragte, die Kosten der Einlieferung

Steuern belastet, daß man ihnen

aber weitere Ausgaben auferlegen

ssar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Vorwurf zurück, der bereits fruher den sei, als ob diese mit ganz be⸗

seien; so lange dies nicht geschehe, echt erhalten werden, daß die Re⸗

eine Prüfung des rechtskrästigen Beschlusses des Vormund⸗ schaftsrichters zustehen solle.

Dieser Paragraph, sowie die übrigen Paragraphen der Vorlage wurden in der Fassung der Kommission an⸗ genommen.

Um 4 ¼ Uhr wurde die Sitzung geschlossen.

In der heutigen (57.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertische der Justiz⸗Minister

wohnten, leisteten die Abgg. Fuchs, Loewe, (Berlin) und von Schorlemer⸗Overhagen den Eid auf die Verfassung. 3

Der Bericht der Rechnungskommission, betreffend die Uebersichten von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres 1876 und des I. Quartals 1877, wurde ohne Debatte erledigt.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfas⸗ sungsgesetze.

stein für ein vierjähriges Universitätsstudium und einen drei⸗ jährigen praktischen Vorbereitungsdienst der jungen Juristen.

sitätsstudium für einen fleißigen jungen Mann vollständig aus⸗

E“ Fächern zu verschaffen. Hierin schloß sich ihm

wendet werden solle. fungsreglement entsprochen s genommen.

Antrag, welcher lautet:

des Gesetzes folgende Fassung zu geben: Die Gerichtsassessoren werden nach ihrer Wahl bei einem Amtsgerichte oder einer Staats⸗

zelne Amtsgerichte oder Staatsanwaltschaften von dieser Wahl auszuschließen, sofern dieselben die Möglichkeit einer geeigneten Beschäftigung nicht g währen. Bei den Landgerichten, sowie bei den Strafkammern an den Sitzen der Amtsgerichte dürfen sie nur als Hülfsrichter beschäftigt werden.“ Ferner begründete der Abg. Windthorst (Bielefeld) folgen⸗ den von ihm gestellten Antrag:

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: a. Statt der §§. 3 und 3a. folgenden Paragraphen anzunehmen: „Die Gerichts⸗ Assessoren werden nach ihrer Wahl bei einem Amtsgerichte, einem Landgerichte oder einer Staatsanwaltschaft nach Anordnung des Justiz⸗Ministers beschäftigt, können jedoch bei den Landgerichten und bei den Strafkammern der Amtsgerichte zur Wahrnehmung richter⸗ licher Geschäfte nicht verwendet werden. Dieselben sind verpflichtet, nach Anordnung des Justiz⸗Ministers gegen Entschädigung die Ge⸗ schäfte eines Hulfsrichters oder eines Vertreters der Staatsanwalt⸗ schaft zu übernehmen. b. Den §. 3 b. als §. Za. anzunehmen.“

Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte sich gegen

beide Anträge im Interesse der Rechtspflege und im wohlver⸗ standenen Interesse der Assessoren selbst. Wolree mart dert Assessoren die freie Wahl ihrer Beschäftigung überlassen, dann würde man Müßiggänger erziehen; der Justiz⸗Minister werde verständige Wünsche stets gern berücksichtigen. (Schluß des Blattes.) . Der Kommunal⸗Landtag der Kurmark hielt seine IV. Plenarsitzung am 29. d. M. Bis zu dieser hatten sämmtliche Ausschüsse die ihnen aufgetragenen Gutachten er⸗ ledigt, so daß der Landtag die materielle Beschlußfassung in dieser Sitzung beenden konnte. Aus den verhandelten Sachen ist hervorzuheben, daß der Bericht der General⸗Land⸗Feuersozietäts⸗Direktion die Resultate der mit der Immobiliarversicherung verbundenen Mobiliar⸗ versicherung für das Jahr 1877 als zufriedenstellende bezeich⸗ nen konnte, und daß die Rechnungen derselben Verwaltung für das Jahr 1876 vom Landtage dechargirt wurden.

Das bestehende Reglement der Land⸗Feuer⸗Sozietät vom 15. Januar 1855 erlitt in einer Reihe von Bestimmungen eine Abänderung vornehmlich nach der Richtung, daß in Folg, der aufgehobenen gesetzlichen Beschränkung fortan auch bei der Land⸗Feuer⸗Sozietät die Versicherungen in I. und II. Sa bis auf den vollen Taxwerth ausgedehnt werden önnen.

Der Bestand des ständischen Dispositionsfonds der kur⸗ märkischen Hülfskasse setzte den Landtag in den Stand, den durch das Unwetter vom 1. August v. J. im Kreise Templin beschädigten Grund⸗ und Gebäudebesitzern eine Unterstützung von 15 000 und für das Denkmal auf dem Marienberge bei Brandenburg a. H. die zur Vollendung noch erforderlichen 9000 einstimmig zu bewilligen.

Seine Schlußsitzung hielt der Landtag am 30. d. M. und hat damit an der sonst üblichen Dauer der Diät nahezu 2 Wochen erspart.

Nach einer Uebersicht der Thätigkeit des Landtags wies der Vorsitzende auf die Vollendung des halben Hunderts seiner Sessionen und darauf hin, daß das Arbeitsfeld des Landtags nach Abnahme der Landarmensachen ein erheblich kleineres sein werde. Nichtsdestoweniger werde sich der Land⸗ tag seiner zwar stillen, aber segensreichen Thätigkeit mit alter Treue und ungeschwächtem Eifer widmen.

Der Vorsitzende schloß den Landtag mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Ver⸗ sammlung mit dreifachem begeistertem Rufe einstimmte.

Bayern. München, 30. Januar. Der König hat, wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt, den Präsidenten am obersten Gerichtshofe, Reichsrath Ludwig von Neumayr, welcher gestern sein 40 jähriges Dienstjubiläum beging, durch Ver⸗ leihung des Großkreuzes des Kronen⸗Ordens und durch ein seine Verdienste um die Rechtspflege und Gesetzgebung sehr anerkennendes Handschreiben ausgezeichnet. Der Finanz⸗ ausschuß der Kammer der Abgeordneten hat den Antrag des Referenten, Abg. Frankenburger, angenommen, dahingehend, es sei an Se. Majestät den König die Bitte zu stellen, anordnen zu wollen, daß die Frage der Unifikation der Staatsschuld in Erwägung gezogen und dem Landtage eine entsprechende Vorlage gemacht oder doch das Ergebniß der Untersuchung dieser he mitgetheilt werde. Zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Errichtung eines Verwal⸗ tungsgerichtshofs, wurden von den Abgg. Kopp, Frhr.

enthal, wonach dieser Paragraph daß dem Ober⸗Verwaltungsgericht

von Soden und Schels, Jörg, von Hörmann Anträge ein⸗ gebracht; der des Letzteren lautet: Das gegenwärtige Gesetz

Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs⸗Kommissarien bei⸗

Zu §. 1 erklärten sich die Abgg. Dr. Gneist und Löwen⸗

Der Abg. Dr Bähr (Cassel) hielt dagegen ein dreijähriges Univer⸗ reichend, sich die nöthigen Grundlagen in juristischen und staats⸗

der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt an, ohne in die Erörterung näher einzugehen, da diese Frage bei dieser Vorlage nicht zur Entscheidung gelangen könne. Hiermit waren die Abgg. Dr. Lasker und Windthorst (Meppen) einverstanden. Der Abg. Reichen⸗ sperger wünschte, daß das letzte Referendariatsjahr weniger zu praktischen Arbeiten als zur Vorbereitung zum Examen ver⸗ Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt bemerkte, daß diesem Wunsche schon in dem bisherigen Prü⸗ ei. Der Paragraph wurde an⸗

Zu §. 3 motivirte der Abg. Schröter (Barnim) seinen 1

„Das Haus der Abgeordneten wolle b Dem §. 3

anwaltschaft beschäftigt. Der Justiz⸗Minister ist ber chtigt, ein⸗

1 ofern nicht durch besonderes Gesetz ein anderes betn⸗ am 1. September 1879 in Kreaft. Vom Tage der Wirksamkeit des Gesetzes an erlöschen alle entgegenstehenden Bestimmungen. Bei der heutigen Spezialberathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Ver⸗ waltungsgerichtshof, in der Abgeordnetenkammer wurde Art. 2 mit einer von Kopp beantragten Fassungs⸗ änderung angenommen. Die folgenden 6 Artikel wurden nach den Ausschußanträgen und, wo erforderlich, mit der Mehrheit von zwei Dritteln genehmigt, mit Ausnahme der Bestimmung, daß auch auf die Wahl des Glaubensbekennt⸗ nisses bezügliche Fragen dem Verwaltungsgerichtshof zur Ent⸗ scheidung zugewiesen werden sollen; hier ergab sich keine Zweidrittels⸗Mehrheit. Art. 9, wonach dem Verwaltungs⸗ gerichtshof noch weitere Gegenstände auf dem Verordnungs⸗ wege sollen zugewiesen werden können, wurde abgelehnt; die Regierung hat auf die Beibehaltung desselben keinen Werth gelegt. Die Berathung ist heute bis zu Art. 35 gediehen. Die Berathung der weiteren Artikel wurde auf morgen ver⸗ tagt. (Vgl. das gestrige Telegramm.)

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Der „Leipz. Ztg.“ wird aus Rudolstadt unter dem 30. Januar geschrieben: Es hatte zur Zeit Verwunderung erregt, daß unsere Regierung nicht den Verträgen der thüringischen Staaten über das Gefäng⸗ nißwesen beigetreten war; nunmehr ist es zur allgemeinen Befriedigung bekannt geworden, daß unsere Regierung mit der Königlich sächsischen Regierung einen Vertrag abge⸗ schlossen hat, nach welchem die Volltreckung von Gefängniß⸗ strafen von mehr als viermonatlicher Dauer und von Kor⸗ rektionsmaßregeln, welche in unserm Fürstenthume zuerkannt werden, in sächsischen Landesanstalten erfolgen. Durch den Anschluß an einen größeren Staat, in welchem, wie allgemein bekannt, die betr. Anstalten in vorzüglichem Stande sind, ist für das Gefängnißwesen in unserm Lande besser gesorgt als durch den Anschluß an Anstalten, die erst zum Theil neu ge⸗

bildet werden

Schyweiz. Der ‚„N. Zürch. Ztg.“ wird geschrieben: Bevor Se von 83 Betheiligten bezüglich der Nach⸗ subventionen für die Gotthardbahn die definitiven Ant⸗ worten erhalten hat (und hiezu sind in einigen Kantonen Referendumsabstimmungen nöthig), wird derselbe die Frage der Bundessubvention nicht vor die Bundesversammlung bringen. Dieser Gegenstand wird darum kaum mehr auf die Traktandenliste der nächsten Session gesetzt werden.

Großbritannten und Irtand. London, 1. Februar. W. T. B.) Der General⸗Sekretär für Irland, Hicks each ist zum Kolonial⸗Minister ernannt worden. Die Home⸗Rule⸗Deputirten haben beschlossen, sich der Abstimmung über den Rüstungskredit zu enthalten. Das Vorrathsschiff „Wye“ ist in Woolwich mit 2 ½ Millionen Gewehrpatronen und einer Quantität Bomben nebst Geschützen verladen.

Niederlande. Amsterdam, 27. Januar. (Leipz. Ztg.) Der König hat gestern dem Gesetzentwurfe, betreffend die Vermehrung der Mitgliederzahl der Zweiten Kammer der Generalstaaten, seine Unterschrift ertheilt. Die betreffenden sechs Wahlen werden, nach dem, was jetzt in unterrichteten Kreisen hierüber verlautet, wahrscheinlich in der letzten Woche des nächsten Monats stattfinden. Die Erste Kammer der Generalstaaten hat vorgestern nach Genehmi⸗ gung jenes Entwurfes ihre Sitzungen bis auf Weiteres ver⸗ tagt. Beide Kammern werden ihre Arbeiten sehr wahrschein⸗ lich Ende Februar oder Anfangs März wieder aufnehmen, und es würden dann der Zweiten Kammer, dem Vernehmen nach, sofort ein Gesetzentwurf über den Primarunterricht und ein Gesetzentwurf, betreffend die Ermächtigung zur Aufnahme eines Anlehens, vorgelegt werden. Beide Entwürfe sind bereits an den Staatsrath gelangt. Noch unlängst wurde im Haag versichert, es sei bestimmt, daß das Uebungsgeschwader sich demnächst in das Mittelländische Meer begeben und dort bis zum nächsten Herbst verweilen werde. Es ist indeß jetzt, wie in zuverlässiger Weise mitgetheilt wird, die Verfügung ergangen, daß diese Flottenabtheilung unter dem Kommando des Kapitäns zur See van Gennep am 1. Februar die Fahrt nach Madeira antrete, um einige Mongte zwischen dieser Insel und St. Vincent zu kreuzen, und hierauf die niederländisch⸗westindischen Kolonien besuche. Ungefähr gegen Ende Juli wird das Ge⸗ schwader nach den Niederlanden zurückkehren. Die neuesten Postberichte aus Batavia reichen bis zum 21. Dezember. Die Meldungen aus Atchin lauten mehr und mehr vefriedigend. In einem Privatschreiben aus Kotta⸗Radjah, vom 4. Dezember, in dem „Bataviasch Handelsblad“ liest man: 1

Ueberall ist gegenwärtig in Atchin Alles ruhig; zum wenigsten wird hier nicht mehr gekämpft. Zwar kommt es dann und wann noch vor, daß herumstreifende Wegelagerer unbewaffnete Chinesen anfallen und berauben; es sind diese Vorgänge jedoch nicht von be⸗ sonderer Bedeutung. In Oleh⸗Leh und Kotta⸗Radjah gehen die Dinge nun einen so ruhigen und geregelten Gang, daß man kaum daran erinnert wird, daß man sich auf einem Kriegs⸗ schauplatze befinde. Es sammeln sich und entwickeln sich hier immer mehr Kultur ⸗Elemente. In Kotta ⸗Rad⸗ jah sind jetzt mehrere große Gebäude im Bau begriffen, u. a. ein Casino, welches am nächsten Geburtstage des Königs fest⸗ lich eingeweiht und eröffnet werden wird. Auch Kunstgenüsse fangen schon an in Kotta⸗Radjah dem Publikum geboten zu werden. Die chinesischen Kulis, die bereits in großer Menge eingewandert sind, werden nun vornehmlich zum Anbauen des Bodens verwendet; jeder erhält ein Stück Land zum Bebauen, einige Geräthschaften und einen Vorschuß an Geld, welches in einem gewissen Termine an das Gouver⸗ nement zurückerstattet werden muß.

Portugal. Lissabon, 29. Januar. (Ag. Hav.) Das neue Ninksterium ist wie folgt zusammengesetzt: Konseils⸗ Präsident und Kriegs⸗Minister: Staatsrath A. M. de Fontes Pereira de Mello; Finanz⸗Minister: Staatsrath A. de Serpa Pimentel; Minister des Innern: Rath A. Roͤdrigues Sampaio;

üstiz⸗ und Kultus⸗Minister: Rath A. J. Barjona de S

inister der Marine und der Kolonien: M. Thomas Ribeiro; Minister der auswärtigen Angelegenheiten: Staatsrath J. d'Andrade Gorvo; Minister der öffentlichen Arbeiten, des Han⸗ dels und der Industrie: Ingenieur Laurenco de Carvalho.

Italien. Rom, 27. Januar. (It. N.) Der Minister des Innern hat heute die Abgeordneten Paternostro und Colonna di Cesaro empfangen, welche ihm im eigenen Namen und in demjenigen einiger ihrer . von der sizilianischen

ammer-Deputation eine große Anzahl, mit über 11 000 Unter⸗ chriften der achtbarsten Bürger und Gemeinden Siziliens be⸗ deckter Adressen überreichten, in welchen der Regierung für

die der Insel Sizilien wiedergegebene öffentliche Sicherheit der wärmste Dank ausgesprochen wird.

Nußland und Polen. Das „Journ. de St. Peters⸗ bourg“ vom 30. Januar veröffentlicht ein, vom 8./20. Januar datirtes Handschreiben des Kaisers an den Groß⸗ fürsten Nikolai Nikolajewitsch d. Ae., Oberkomman⸗ direnden der aktiven Armee, wodurch Sr. Kaiserlichen Hoheit ein goldener, mit Diamanten geschmückter Säbel mit den Auf⸗ schriften, auf der einen Seite des Gefäßes: „Für den Ueber⸗ gang über den Balkan“ und auf der anderen: „Im Monat Dezember 1877“, verliehen wird.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Januar. (H. C.) Die Erste Kammer des Reichstags nahm heute den Antrag der Zweiten Kammer auf Niedersetzung eines gemeinschaftlichen Ausschusses zur Berathung des von der Bauernpartei eingebrachten Gesetzentwurfes, betreffend die Reorganisation des Militärwesens, an.

Dänemark. Kopenhagen, 29. Januar. (H. C.) Ueber die Verhandlungen, welche zum Zwecke einer Ver⸗ ständigung wegen der Budgetfrage in einer aus Mit⸗ gliedern der gemäßigten Rechten und Linken bestehenden Subkommission des Budgetausschusses des Folkethings gepflogen werden, berichtet nunmehr die Zeitung „Folkets Avis“ (ein Redaktionsmitglied dieser konservativen Zeitung gehört der genannten Subkommission an), daß es allerdings gelungen sei, eine Verständigung wegen mehrerer Punkte zu erzielen und wegen anderer eine solche anzubahnen, daß man aber einzelner Fragen wegen sich nicht einigen konnte und daher beschloß, die Verhandlungen vorläufig zu sistiren (nicht abzubrechen), um dieselben nach stattgefundener Konferenz mit den einzelnen Mitgliedern der Regierung wieder aufzu⸗ nehmen. Diese Konferenzen sollen im Laufe dieser Woche stattfinden, und von dem Ausfall derselben wird es abhängen, ob für nächstes Jahr ein ordnungsmäßiges Budget zu Stande kommt oder nicht. Beiläufig erwähnt, zählt die vereinigte Linke des Folkethings gegenwärtig 67 Mitglieder, von denen 38 der gemäßigten und 28 der radikalen Richtung angehören; die Richtung des einen Mitgliedes ist zweifelhaft.

Amerika. Washington, 31. Januar. (W. T. B.) Der von der Finanzkommission vorbereitete neue Tarifbill⸗ entwurf soll dem S 8 morgen vorgelegt werden. Der Entwurf schlägt eine Reduktion von durchschnittlich 20 Proz. auf die gegenwärtigen Zölle für alle taxirten Artikel mit Ausnahme der Weine, des Branntweins, der Cigarren und anderer ähnlicher Verzehrungsgegenstände vor. Für letztere sollen die bisherigen Zölle unverändert bestehen bleiben. Der Entwurf schafft ferner die soge⸗ nannten zusammengesetzten Zölle (compound duties) ab und verändert die Zölle ad valorem in spezifizirte Zölle, und zwar in allen den Fällen, wo die Veränderung dem Export der amerikanischen Manufakturen zu gute kommt, während der freie Import von Rohstoffen begünstigt wird. Der Entwurf führt ferner einen Schutz für die amerikani⸗ schen Fabrikmarken ein im Auslande. Die Dampf⸗ maschinen für den Ackerbau und das Material für den Bau von Schiffen sollen von jedem Zolle frei sein. Ferner werden in dem Entwurfe Vorschläge gemacht, um den Ländern gegenüber, welche den Import amerikanischer Produkte erschweren, Amerika auf gleichen Fuß mit den meist⸗ begünstigten Nationen zu stellen. er Entwurf beschränkt die taxirten Artikel auf 500 Nummern; die Kosten für die Er⸗

ebung der Zoll⸗ und Douanegebühren werden auf 4 Mill. Pebn reduzirt und die Einnahmen an Zöllen auf 155 Mill. Doll. geschätzt, so daß sich also gegen 1877 ein Mehrertrag von 17 Mill. ergiebt. b

Im Senate brachte Christiancy ein Amendement zu der Blandschen Silberbill ein, nach welchem das Gewicht für den Silberdollar auf 434 Gran festgesetzt wird.

(W. T. B.) Der Senat hat heute eine Bill ange⸗ nommen, wonach der Regierung 200 000 Dollars, behufs Errichtung von Forts zum Schutze der Grenze am Rio grande bewilligt werden. Ferner wurde der mit den Samoa⸗Inseln abgeschlossene Freundschafts⸗ und Friedensvertrag ratifizirt. Zu der Blandschen Silber⸗ bill sind noch zwei weitere Amendements angemeldet.

Afrika. Egypten. Kairo, 31. Januar. (W. T. B.) Der Aüsrirr;, Folge der Weigerung der Kommission für die Kasse der öffentlichen Schuld, an der neu fngeseteen Enquetekommission theilzunehmen, in einem Schreiben die In⸗ tervention Göschens und Jou berts angerufen. Wie die „Agence Havas“ vom 31. Januar aus Paris meldet, scheine das Gerücht von einer Zahlungseinstellung des Khedive dadurch ver⸗ anlaßt zu sein, daß der Khedive am 30. in Kairo ein Dekret veröffentlichen ließ, wonach aus Anlaß der beträchtlichen De⸗ fizits in den letzten Jahren eine Untersuchungskommis⸗ sion zur v der Finanzlage eingesetzt worden ist, und daß die für die Kasse der öffentlichen Schuld bereits bestehende Kommission sich weigerte, an jener Untersuchungs⸗ kommission Theil zu nehmen, weil sie der Ansicht ist, daß die der Kasse der öffentlichen Schuld überwiesenen Einnahmen irgend welcher Prüfung durch die neue Untersuchungskommis⸗ sion nicht unterzogen werden könne.

Der russisch⸗türkische Krieg.

London, 31. Januar. (W. T. B.) Im Oberhause erklärte Lord Der 68 Lord Stradheden gegenüber, er habe niemals behauptet, daß die englische Flotte unter keinerlei denkbaren Umständen nach Konstantinopel gehen dürfe. Es könnten vielmehr recht wohl Umstände eintreten, wo die Entsendung der Flotte nach Konstantinopel ein Akt der Zweck⸗ mäßigkeit sein und den allgemeinen Frieden durchaus nicht gefährden würde, wo dieselbe sogar, wenn sie im Interesse der Humanität unternommen werde, die Erhaltung des Friedens fördern könne. Im weiteren Verlaufe der Sitzung richtete

embroke die Anfrage an die Regierung, ob sie bei dem L“ für den Schutz der muselmännischen evölkerung Sorge tragen werde. Der Herzog von Ar⸗ yll wünschte zu wissen, ob ein Gleiches für die Christen der all sein werde. Argyll betonte die Tyrannei der ürken in Armenien und in den griechischen Provinzen und führte aus, Derjenige, der den Letzteren gerathen habe, von der Rebellion abzustehen, habe eine große Verantwort⸗ lichkeit übernommen. Die Lords Stanley, Buccleuch und Fortescue griffen die Sprache Argylls an, Lord Ripon recht⸗ Frtigt dieselbe. Graf Derby erklärte, er lege Armenien

ie i mancher Seite hinsichtlich des nicht 8 ihm von man insichtlie 28

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8 8. lischen Interesses zugeschriebene Wichtigkeit bei, aber er bezweifele, daß man eine 1 zu führen, welche die Russen zum Vormarsch in jener Rich⸗ tung ermuthigte. Argyll habe dem zunehmenden Fanatis⸗

man weise gethan habe, eine Sprache

mus der Muhamedaner in Asien und der politischen Unbe⸗ deutendheit Frankreichs den Krieg zugeschrieben, indessen seien die in Folge der finanziellen Verlegenheit der Türkei vorge⸗ nommenen Vermehrung der Steuern eine einfachere Erklärung hierfür. Die englischen Depeschen trügen keine Schuld an dem Ausbruche des Krieges; der Vormarsch der Russen sei viel⸗ mehr wahrscheinlich schon vor den lokalen Ruhestörungen in der Herzegowina geplant gewesen. Was den jetzigen ustand der Türkei so möchte er erst klarer ehen, wodurch derselbe ersetzt werden solle. Die erste Sorge sei die Lösung unter Zustimmung und Mitwirkung aller europäischer Mächte. Sobald der Regierung die Frie⸗ densbedingungen bekannt seien, werde sie dieselben auf das Eingehendste und Ernsteste erwägen. Eine Pflicht der Regierung sei die Sicherung des halbeivilisirten Landes, wo ein starker Fanatismus herrsche, und gleiche Gerechtigkeit für Muhamedaner und Christen herzustellen. Lord Stanhope fragte an, ob die Regierung von dem Abschlusse des Waffenstillstandes benachrichtigt worden sei, oder ob irgend ein Vorschlag betreffs der Besetzung von Kon⸗ stantinopel durch die Russen ausschließlich oder in Gemein⸗ schaft mit einer anderen Großmacht vorliege. Graf Derby erklärte, er bedauere, die erste Frage verneinen zu müssen; er habe vor 2 Stunden den Grafen Schuwaloff gesehen, der eben⸗ falls noch keine Nachricht über den Abschluße erhalten habe. Er habe auch eine vertrauliche Mittheilung des Fürsten Gorschakoff an den Grafen Schuwaloff gesehen, in welcher ersterer erklärt, er könne sich die Verzögerung des Abschlusses des Waffen⸗ stillstandes schwer erklären. Andererseits habe bekanntlich die Pforte schon vor länger als einer Woche ihren Delegirten Instruktionen gesandt. Die Verzögerung sei daher nicht chuld der Türkei. Er hoffe, die Erklärung für dieselbe bald zur Hand zu haben. Hinsichtlich der Frage, ob die Besetzung Konstantinopels durch Rußland allein, oder durch Rußland in Gemeinschaft mit einer anderen Großmacht jüngst als eine der Friedensbedingungen aufgeworfen worden sei, könne er ohne verneinend beantworten. Rußland habe weder vorge⸗ schlagen, daß der Besetzung Konstantinopels durch die Russen eine diplomatische Sanktion gegeben werde, noch sei eine ge⸗ meinsame Besetzung vorgeschlagen worden.

Im Unterhause erklärte Northcote auf eine An⸗ frage Chaplins, der Waffenstillstand sei, soweit seine Infor⸗ mationen gingen, noch nicht unterzeichnet. Daß die Russen in südlicher Richtung vorrückten, sei richtig, unbekannt sei, welchem Ziel ihr Vormarsch gelte. England halte bis jetzt unverändert an den in der Mainote Lord Derby's dar⸗ gelegten Bedingungen fest. Demnächst kündigte Kenealy an, daß er morgen die Regierung darüber befragen werde, ob es wahr sei, daß der Dreikaiserbund vollständig wieder her⸗ gestellt sei, während Jenkins morgen von der Regierung Aus⸗ kunft verlangen will, ob ein Theil des verlangten Kredits be⸗ reits verausgabt sei. Auf eine weitere Anfrage Chaplins erklärte Unter⸗Staatssekretär Bourke, der Telegraph zwischen Fensen⸗ tinopel und Adrianopel sei bis zum 29. ungestört gewesen, er höre, daß derselbe heute zwischen Gallipoli und Konstantinopel unter⸗ brochen sei. Nachdem Unter⸗Staatssekretär Bourke endlich noch auf eine Anfrage Hay's geantwortet hatte, die Regierung stehe noch mit Konstantinopel darüber in Kommunikation, wie wiele Personen dortselbst etwa zu einem Anspruch auf Eng⸗ lands Schutz berechtigt seien, begründete Forster seinen be⸗ reits bekannten, gegen die Kreditforderung gerich⸗ teten Antrag. Er führte aus, die Kreditforderung sei ohne Beispiel. In den Friedensbasen berechtige England nichts zu einem Verdachte. Nichts gefährde Eng⸗ lands Interessen. Die Forderung Rußlands in Be⸗ treff der Dardanellen sei natürlich und der Erwä⸗

ung Europas würdig. Die beabsichtigt gewesene Ent⸗ endung der englischen Flotte zum Schutze des englischen Unterthanen und des englischen Eigenthums sei ver⸗ ständlich Zum Zwecke der Offenhaltung des Wasser⸗ weges aber wäre eine solche ein Bruch der Neutralität ge⸗ wesen. Die Regierung könne mit der Stimme der einigen Nation auf der Konferenz nur auftreten, wenn sie wirklich ein englisches Interesse vertrete, wie die Sicherung des Weges nach Indien und die Integrität Egyptens. Die Frage der permanenten Besetzung Konstantinopels betreffe mehr das österreichische als das englische Interesse. Indeß sei die Regierung doch behufs der Verhinderung der permamenten Besetzung Konstantinopels und der ausschließlichen Gewährung der Durchfahrt durch die Dardanellen für Rußland, zu unter⸗ stützen. Die gute Verwaltung der europäischen Türkei sei ein englisches Interesse. Bis jetzt sei aber kein wirkliches englisches Interesse gefährdet. DerStaatssekretär des Innern, Cro ß. erklärte die Ansicht von einem Vorhandensein einer Kriegs⸗ partei im Kabinete für unbegründet. Der Kredit sei nicht als ein allgemeines Vertrauensvotum verlangt. Es würde nur Geld für den Nothfall geforderr. Die Opposition möge beweisen, daß die Regierung ihren Versprechungen un⸗ treu geworden sei, oder ihre Politik verändert habe. Die Reden der Opposition außerhalb des Hauses seien von einem lügenhaften Geiste durchdrungen. In dem Antrage Forsters stecke ein böser Geist. Die Opposition versuche die Meinung zu verbreiten, daß die Regierung der Türkei Hoffnung auf Hülfe gebe. Die Verzge rung bei dem Abschlusse der Friedens⸗ basen sei die Schuld Rußlands. Welche strategischen Mittel gebe es für den fortgesetzten Vormarsch der Russen, wo doch die Annahme der Friedensbasen bekannt sei? Croß bezeichnet die Vnwohon als Russenfreunde, worauf lärmende Rufe: „Zurückziehen!“ erfolgen. Croß modifizirt darauf seine Aeußerung und schließt seine Rede, wie bereits gemeldet, mit dem Hinweis, daß das einzige Streben der Regierung sei, einen vollständigen, wirksamen und dauerhaften saüce her⸗ beizuführen. Mehrere Redner sprechen für, mehrere gegen den Antrag Forster. Bright befürwortet ernstlich den Frie⸗ den. Croß habe von dem lügenhaften Geiste der Reden der Oppositionspartei gesprochen, aber wie stehe es mit den Reden Lord Beaconsfields und anderer Minister! Die Krieg ühren⸗ den seien berechtigt, den Frieden selbständig herzustellen, so lange nicht die Interessen anderer Mächte verletzt würden; das Interesse Englands sei die Freiheit der Christen und Muselmänner in der europäischen Türkei. England habe kein Interesse in Asien. Eine mäßige Kriegsentschädigung Rußlands und die Forderung der Oeffnung der Dardanellen seien berechtigt. ie Friedensbasen geben zu keinerlei

efürchtung Anlaß. Nichts könne die unwürdige Eifersucht Rußland oder eine drohende Haltung Englands