1878 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreisgerichts⸗Rath Ziegler zu Ahaus und dem Ober⸗Amtsrichter Stöber zu Neukirchen den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Förster Steffens zu Wolfsluch im Kreise Ruyppin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8 8

Deutsches NReich. 12. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages Sonnabend, den 2. März 1878, Vormittags 11 Uhr. 1 Tagesordnung:

Fontsezung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1878/79. Dritte Berathung des Auslieferungs⸗ vertrages zwischen dem Deutschen Reich und Brasilien, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Mündlicher Bericht der V. Abtheilung über die Erledigung des Reichstagsbeschlusses vom 2. März 1877, be⸗ treffend die Wahl des Abg. Dr. Kraaz im zweiten Wahlkreise des Herzogthums Anhalt. Erste Berathung der Entwüree eines Gesetzes, 15 die Abänderung der Gewerbe⸗Ord⸗ nung, und eines Gesetzes, betreffend die Gewerbegerichte.

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Königreich Preußen.

Se. Majestät der Kbnig haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗Staatsanwalt Hecker zu Hamm in gleicher Amtseigenschaft nach Stettin zu versetzen;

den Friedensrichter Justiz⸗Rath Kluth in Lindlar zum Landgerichts⸗Rath bei dem Landgericht in Aachen;

den Großherzoglich badischen Geheimen Hofrath und ordentlichen Professor Dr. Gustav Hartmann zu Frekburg in Baden, unter Verleihung des Charakters als Geheimer Bafeseztath zum ordentlichen Professor in der juristischen

akultät der Universität zu Göttingen, und

den Professor an der landwirthschaftlichen Akademie zu Proskau Dr. Carl Pape zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Königsberg zu er⸗ nennen; sowie

dem Provinzial⸗Rentmeister Zimmerhäckel in Magde⸗ burg bei Gelegenheit seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums den Charakter als Ge eimer Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Finanz⸗Ministerium.

Der Forstmeister Dittmer zu Königsberg i./Pr. ist auf die durch Pensionirung des vrftmeisters von Steuben und Ueberweisung der Inspektion Frankfurt⸗Cüstrin an den Forst⸗ meister von Jonquisres zur Erledigung kommende Forstmeister⸗ stelle Frankfurt⸗Woldenberg zu Frankfurt a./O. versetzt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der ordentliche Professor Dr. Fanhtg in Göttingen ist in gleicher Eigenschaft in die medizinische Fakultät der Uni⸗ versität zu Breslau versetzt worden.

Der Privatdozent bei der Universität zu Berlin Dr. Oskar Simon ist zum außerordentlichen Professor in der medizi⸗ nischen Fakultät der Universität zu Breslau ernannt worden.

Bei dem Gymnasium su Beuthen O./S. ist die Beför⸗ derung des ordentlichen Lehrers Dr. theol. Karl Flöckner zum Oberlehrer genehmigt worden.

An dem Gymnasium in Münster ist der Titular⸗Ober⸗ lehrer Dr. Focke zum etatsmäßigen Oberlehrer befördert worden.

An dem Schullehrer⸗Seminar zu Homberg ist der Seminar⸗ Hülfslehrer Riedel zu Usingen als ordentlicher Lehrer an⸗ gestellt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der vormalige Professor an der Königlich Württem⸗ bergischen Ober⸗Realschule zu Tübingen, Dr. Guido Hauck ist unter Belassung des Titels „Professor“ zum ordentlichen

ehrer an der Königlichen Bau⸗Akademie zu Berlin, und der bisherige Baumeister Hugo Koch zu Berlin, unter Belassung in seiner gegenwärtigen Beschäftigung beim Bau eines Polytechnikums gierselbst, zum Königlichen Land⸗ Baumeister ernannt worden.

önigliche Forstakademie zu Münden Abei Göttingen). Lehrplan für das Sommersemester 1878.

Vorlesungen: Direktor Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Heyer: Waldwerthrechnung, forstliche Statik, forstl. Examinatorium. weiter Lehrer der Forstwissenschaft Forstmeister Knorr: Forstschutz, agdkunde. Lehrer der Mathematik Professor Schering; Tri⸗ Hn analytische Geometrie, Geodäste, Planzeichnen. Lehrer er anorganischen Naturwissenschaften Professor Dr. Mitscherlich: Physik, Meteorologie, Mechanik, Examinatorium in den anorgani⸗ schen Naturwissenschaften. Lehrer der Zoologie Professor Dr.

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lassen.

Metzger: Naturgeschichte der Wirkelthiere, zoolog. Repetitorium. Lehrer der Botanik Professor Dr. Müller: Allgemeine Botanik, spezielle Forstbotanik, botan. Rexetisorium und Praktikum. Lehrer der Rechtskunde Ober⸗Amtsrichter LConhardt: Strafrecht. Pri⸗ vatdozent Dr. Kohli: Foörstliche Standortslehre und Examinatorium im Waldbau. Privatdozent Zeising: Volkswirthschaftslehre, Finanzwissenschaft

Exkursionen. Mittwoch und Sonnabend: Forstliche Exkur⸗ sionen unter der Leitung des Direktors, des Forstmeisters Knorr, des Oberförsters Mühlhausen und des Privatdozenten Dr. Kohli. An den übrigen Wochentagen: Meßübungen unter der Leitung des Pro⸗ fessors Schering und naturwissenschaftliche Exkursionen unter der Lei⸗ tung der Professoren Mitscherlich, Metzer und Müller. Der Sommerkursus beginnt am 1. Mai, der Winterkursus am 15. Oktober.

Münden, den 28. Februar 1878.

Der Direktor der Forstakademie. D.. G. Heyer.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 9 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 1. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Nachmittag um 4 Uhr den Vortrag des Reichskanzlers, Fürsten von Bismarck, ent⸗ gegen.

Heute empfingen Se. Majestät den Polizei⸗Präsidenten von Madai, den diesseitigen Militär⸗Attaché in Brüssel, Major von Sommerfeld, vor dessen Rückkehr auf seinen Posten, und Se, Königliche Hoheit den Prinzen Heinrich vor Höchstdessen Rückreise nach Kiel.

Ihre Majestät bie Kaiferin⸗Königin besuchte gestern das Augusta⸗Hospital.

Heute ließen Sich Beide Majestäten im Königlichen Palais die Feuerwehrleute vorstellen, welche sich im Laufe des Jahres in ihrem Dienste ausgezeichnet haben.

Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin⸗ Königin haben heute die Königlichen Kammerherren Graf

Nax von Lüttichau und Graf von Rothkirch übernommen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte gestern Vormittag um 11 Uhr dem Professor Dr. Curtius Audienz, welcher die II. der uͤber die Ausgrabungen in Olympia herausgegebenen Schrift überreichte.

Demnächst nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit militärische Meldungen und Vorträge entgegen.

Abends wohnten die Höchsten Herrschaften der fran⸗ zösischen Theatervorstellung im Königlichen Schauspielhause bei.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat zu Gunsten der Nothleidenden in Konstantinopel wiederum eintausend Mark dem deutschen Central⸗Comité überweisen

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (11.) Sitzung des Reichstages traten bei der Besprechung der Inter⸗ ellation des Abg. Winterer die Abgg. Frhr. von Schor⸗ (Alst), Marcard, Traeger und Windthorst (Meppen) für die Interpellation ein, indem Letzterer das Verbot des Ober⸗Präsidenten als materiell und formell unzulässig be⸗ zeichnete, während die Ersteren dieselbe zwar 8 materiell un⸗ begründet erklärten, dagegen die formelle erechtigung des Ober⸗Präsidenten anerkennen mußten. Die Abgg. von Putt⸗ kamer (Fraustadt) und von Schmid (Württemberg) verthei⸗ digten dagegen die Regierungsmaßregel, Ersterer als rechtlich unangreifbar, Seßtenen auch in Hinblick auf die politisch ano⸗ malen Verhältnisse der Reichslande als politisch zweckmäßig. Dem Abg. Traeger gegenüber führte der Bevollmächtigte zum Bundesrath Unter⸗Staatssekretär Herzog aus, derselbe irre, wenn er meine, daß der Interpellant seinen ersten An⸗ trag an den Bezirks⸗Präsidenten gerichtet habe; der Antrag wäre an den Ober⸗Präsidenten gerichtet. Betreffs der An⸗ griffe des Abg. von Schorlemer auf die Regierung habe er zunächst zu bemerken, daß dieselben in verletzender Form vor⸗ gebracht worden seien. Er wolle diese Form aber ignoriren. Die Regierung wünsche selbst, von den Ausnahmemaßregeln dispensirt zu stn und das deutsche Preßgesetz auch in Elsaß⸗ Lothringen gelten zu lassen, aber bei der Haltung der ultra⸗ montanen Partei sei das nicht möglich. So sei z. B. einige Tage nach dem Erlaß des Verbots ein längerer Aufsatz in dem Blatte „Decentralisation“ erschienen, in welchem das rogramm des Interpellanten mitgetheilt und unter Anderem wäre, baß sich das herauszugebende Blatt damit beschäftigen werde, für die question sociale in Elsaß⸗Lothrin⸗ gen die nöthige Erläuterung zu geben. Dann fahre der Ar⸗ tikel fort: „Die Katholiken im Elsaß werden von dieser neuen Quälerei nicht überrascht sein, seit sieben ahren seufzen sie unter dem Joche, die Feinde ihrer heiligen Religion triumphi⸗

und Landwehr, sondern auch

ren augenblicklich, aber bald oder später Gott wird es wissen, sie zu verwirren. Inzwischen beten wir, daß die Stunde der Befreiung beschleunigt werde.“ Der Zusammenhang des Artikels, der von Herrn Winterer nicht unterzeichnet sei, aber offenbar von ihm nahe stehenden Kreisen ausgegangen sei, zeige, in welchem Sinne dasprojektirte Blatt redigirt sein würde, und rechtfertige die Verfügung des Ober⸗Präsidenten. Er wüßte nicht, in welcher Beziehung Religion und Gottesdienst in Elsaß⸗ Lothringen jemals gestört worden wäre. Das Schlußwort von der „Stunde der Befreiung“ sei in politischem Sinne gebraucht und nicht im Sinne der Befreiung von religiösem Druck, der nicht existire.

Nach einigen persönlichen Bemerkungen war damit die Interpellation Winterer erledigt.

Hierauf motivirte der Abg. Eysoldt seine Inter⸗ pellation, welche lautet:

„Beabsichtigt die Reichsregierung dem Reichstage Gesetzentwürfe vorzulegen: 1) betreffend die Erhöhung der Unterstützung der Familien zum Dienste einberufeer Reserve⸗ und Landwehrmannschaften? ) betreffend die bei Vorlage des Reichs⸗Militärgesetzes in Angriff ge⸗ Regelung der Kommunalsteuerverhältnisse der Militär⸗ personen 2“

Nachden der Interpellant seine Interpellation begründet 8 hatte, ertheilte der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗ Minister Hofmann folgende Antwort: 1

Was den ersten Gegenstand der Interpellation betrifft, nämlich die Frage, ob die Reichsregierung beabsichtige, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen über die Erhöhung der Unterstützung der Familien zum Dienste einberufener Reserve⸗ und Landwehrmann⸗ schaften, so ist die Beantwortung dieser Frage theilweise schon enthalten in der Uebersicht der Entschließungen des Bundesraths auf Beschlüsse des Reichstags, welche Ihnen unter Nr. 17 der Druck⸗ sachen vorliegt. Es, ist in dieser Uebersicht bereits bemerkt, daß der Entwurf eines bezüglichen Gesetzes ausgearbeitet und den einzelnen Regierungen zur Aeußerung mitgetheilt worden sei. Zur Ergänzung dieser Bemerkung darf ich mir erlauben, noch kurz anzuführen, daß der Entwurf, von dem hier die Rede ist, im Wesentlichen von den Gesichtspunkten ausgeht, die der Herr Inter⸗- pellant bei Begründung der Interpellation erwähnt hat. ( delt sich darum, einmal für ganz Deutschland eine gleichmäßige Re⸗ gelung herbeizuführen, und diese Regelung nicht blos auf die Reserve

auf die e die Seewehr und den Landsturm auszudehnen. Es handelt sich ferner darum, ein angemessene Erhöhung der Minimalunterstützungssätze herbeizuführen Ich darf weiter mittheilen, daß in der Hauptsache die Regierungen deren Aeußerungen inzwischen eingegangen sind, sich zustimmend zu dem von der Reichsregierung ausgegangenen Entwurf erklärt haben, so daß ich in Aussicht stellen kann, daß in nicht allzu ferner deh eine Gesetzesvorlage in dem von mir bezeichneten Sinne an den Reichs⸗ tag gelangen werde. Ob das noch in der gegenwärtigen Session des Reichstags möglich sein wird, das vermag ich allerdings nicht zu sagen, da die Bedenken, die von Seiten der Regierungen zu einzelne Bestimmungen des Entwurfs erhoben sind, zunächst näher erwoge und geprüft werden müssen.

Wenn ich mir nun erlaube, zu dem zweiten Gegenstand de Interpellation überzugehen, so hat der Herr Interpellant bereits ausführlich die Geschichte dieser Angelegenheit entwickelt und damit auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die einer zweckmäßigen und be friedigenden Erledigung der Sache im Wege stehen. Er hat nament lich erwähnt, wie bei Gelegenheit der Verabschiedung des Militär⸗ gesetzes der Versuch vergeblich gemacht worden ist, diese Materie ganz Deutschland gleichmäßig zu regeln. Meine Herren, die Schwierig⸗ keiten, an denen damals der Versuch gescheitert ist, bestehen auch heute noch, und so die Verhältnisse in dieser Beziehung sich nicht cändert haben, beabsichtigt die Reichsregierung nicht, mit diesem Versuch ohne Aussicht auf einen besseren Erfolg wieder vor Sie Sie verkennt dabei nicht, daß eine gleichmäßige gesetz rage für ganz Deutschland wünschenswerth wäre allein sie glaubt sich mit der Majorität dieses hohen Hauses i Uebereinstimmung zu befinden, wenn sie einen voraussichtlich aber mals erfolglosen Versuch der legislatorischen Regelung dieser Sach nicht unternimmtä. 8 . 8

Damit war diese Interpellation erledigt.

Es folgte die Berathung des Auslieferungsver ffüige⸗ zwischen dem Deutschen Reiche und Bra⸗ ilien.

Der Abg. Hopf sprach seine Befriedigung darüber aus, daß der Vertrag in den beiderseitigen Landessprachen, nicht in einer dritten Sprache abgeschlossen sei. Wenn der Meineid in Civilsachen nicht zur Auslieferung führen solle, so liege das an den besonderen Gewohnheiten des Landes, denen man Rechnung tragen müsse. Redner machte dann darauf auf⸗ merksam, daß im Art. 2 des Vertrages ein neues Prinzip aufgenommen sei. Während es im Reichsstrafgesetzbuch aus⸗ drücklich heiße, daß wegen der im Auslande begangenen Ver⸗ brechen eine Strafverfolgung eintreten könre, seir hier eine Verfolgungspflicht festgestellt.

Der Vertrag wurde in erster und nehmigt.

Es folgte die Berathung des Etats und zwar des Reichskanzler⸗Amts. Zum Kapitel 6, Kaiserliches S1 M. Amt, beantragte Abg. Sombart:

Den Reichskanzler aufzufordern, dahin zu wirken, daß baldthun⸗ lichst der Beschluß des Bundesraths vom 30. Juni 1873, die Auf⸗ stellung einer deutschen Forststatistik betreffend, zur Ausführung ge⸗

lange. Nachdem der Antragsteller

Kritik der jetzigen Gewerbe⸗ ührte der Kommissar des Bundesraths,

hinzutreten. liche Lösung dieser

zweiter Berathung ge⸗

seinen Antrag mit einer und Forststatistik motivirt Geheime

Es han-⸗