1878 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

an ganz unbefangen beurtheilt worden als das, wofür sie sich eben giebt. F

Wenn nun, meine Herren, um einen Entwurf verschiedene prin⸗ zipielle Richtungen kämpfen, oder der Ausdruck mag nicht ganz adäquat sein wenn auf dem Terrain eines solchen Gesetzentwurfs verschiedene Auffassungen und Richtungen für sich möglichst viel Bo⸗ den zu behaupten suchen, dann kann, glaube ich, das Gesetz gar nicht deutlich genug sein, und deutlich wollte dieser §. 3 allerdings sein, aber er wollte nicht, wie das neulich ihm vorgeworfen wurde, über⸗ mäßig schroff sein. Daß der Paragraph nicht überflüssig ist, das beweist übrigens, glaube ich, gerade die materielle Anfechtung, die er schon er⸗ litten hat. Diese materielle Anfechtung halte ich nun nicht für begründet. Der ganze Paragraph findet selbstverständlich nur dann Anwendung, wenn während der Dauer einer Stellvertretung der Reichskanzler über⸗ haupt in der Lage ist, wenigstens theilweise zu funktioniren. Dann allerdings findet der Paragraph Anwendung gegenüber dem allge⸗

meinen Stellvertreter sowohl, wie gegenüber den partiellen Stell⸗ vertretern. Was die Verantwortlichkeit betrifft, das bemerke ich dem rn. Abg. Windthorst, so wird die Verantwortlichkeit der par⸗ elleen Stellvertreter wie des Gesammtstellvertreters für ihre Ge⸗ schäftsführung und Geschäftsleitung durch diesen §. 3 nicht berührt, diese Verantwortlichkeit besteht so, wie bei der ersten Lesung der br Reichskanzler sich darüber ausgesprochen und dieselbe anerkannt at. Das ist natürlich, daß, wenn während der Dauer einer Stell⸗ vertretung in ihrem Bereich der Reichskanzler selbst eine Amtshand⸗ 1s vorzunehmen für angemessen hält, daß dann die Verantwort⸗ lichkeit des Stellvertreters für diese Handlung zurücktritt.

Ich wüßte nun nicht, meine Herren, warum es unzulässig oder sogar bedenklich sein sollte, dem Reichskanzler die Befugniß aus⸗ drücklich zu wahren, auch innerhalb des Bereichs einer Stellvertre⸗ tung einzelne Amtshandlungen während der Dauer der Stellvertre⸗ tung selbst vorzunehmen. Der Reichskanzler ist ja doch der eigent⸗ liche, wenigstens in erster Linie berufene Träger des Amts, und wenn man nun aus diesen Stellvertretern nichts anderes macht, als was sie eben sind, so hätte ich geglaubt, es sollte der §. 3 einen be⸗ sonderen Anstoß gar nicht erregen können.

Man hat Einwendungen hergeleitet aus Befürchtungen für die Selbständigkeit der berufenen Stellvertreter; aber, meine Herren, schon neulich hat der Hr. Abg. v. Bennigsen bemerkt, daß wir schon jetzt einzelne ganz vorzügliche Verwaltungen im Reich haben, und das hänge sehr wesentlich davon ab, daß an der Spitze dieser Ver⸗ waltungszweige sehr selbstbewußte, unternehmende Leute stehen, die mit starkem Ressortpatriotismus ihre Verwaltungszweige behandeln, die mit Hochdruck zu arbeiten vermögen. Da fährt der sagte der Herr Abgeordnete mit der Verwaltung Betraute sehr gut, und auch die Verwaltung leistet Bedeutendes. Wir haben schon jetzt solche Verwaltungszweige. Während mit erheb⸗ lichen Erfolgen solche Verwaltungszweige floriren, verkommen daneben andere, wo der Chef das Gefühl eines Geheimraths oder eines Ministerial⸗Direktors nicht überwinden kann ꝛc.

Nun, meine, Herren, der Hr. Abg. von Bennigsen hat damit und zwar ganz mit Recht gesagt, daß es in diesen Dingen ankommt auf die Person, auf die Befähigung, auf den Charakter des Stellvertreters, und ganz gewiß wird durch diesen §. 3 hieran nichts geändert. Es ist ja doch wahrhaftig nicht anzunehmeg, daß der Herr Reichskanzler in einer rücksichtslosen Weise, ohne Noth, täglich, stündlich in dem Bereich einer solchen Stellvertretung interveniren würde. Ja, wem muß mehr daran liegen, als dem Herrn Reichskanzler selbst, daß solche Männer seines Vertrauens, die er Sr. Majestät dem Kaiser zu Stell⸗ vertretern vorgeschlagen hat, die er vorgeschlagen hat zu seinen Ver⸗ tretern in hohen und verantwortungsvollen Funktionen, wem muß mehr daran gelegen sein als ihm, daß diese Männer dem Dienst und

dem Reichskanzler erhalten werden! Aber dazu kann man, glaube ich, den Reichskanzler, wenn er überhaupt noch in Amtsthätigkeit ist, nicht verurtheilen, daß er unthätig zusteht, wenn solche Stellvertreter nach seiner Meinung unrichtige und gefahrdrohende Bahnen durch die unrichtige Behandlung eines Amtsgeschäfts einschlagen; dann, meine Herren, muß der Reichskanzler interveniren können. 8 Insofern glaube ich, ent ält der 8 3 am Ende nichts anderes, als was auch ohne diese besondere Bestimmung aus der ganzen Stellung des Kanzlers hätte abgeleitet werden können und hätte ab⸗ geleitet werden müssen. Man kann doch den Reichskanzler dem nicht aussetzen, wenn er etwas derartiges wahrnimmt und nun sei e Meinung dem Stellvertreter ausspricht, daß dann dieser ihm schließ⸗ lich sagt: übrigens bitte ich zu entschuldigen, so lange diese Stellvertr.⸗ tung dauert, halte ich mich für den allein kompetenten Mann! in wel⸗ chem Falle dann dem Reichskanzler nichts anderes übrig bliebe, als bei Sr. ajestät dem Kaiser sofort den Antrag zu stellen, daß dieser Stellvertretung ein Ende gemacht wird. Solchen Krisen sollte, glaube ich, womöglich vorgebeugt werden, und ich meine sogar, dem Stellvertreter selbst müßte es am erwünsch⸗ esten sein, wenn er im Voraus bei Uebernahme des Amts weiß, daß er Reichskanzler kraft Gesetzes, nicht kraft seines persönlichen Beliebens befugt ist, in Fällen eines besonderen Bedürfnisses in die Amtsverwaltung des Stellvertreters einzugreifen.

Man kann nicht sagen, es ließe sich dem Bedürfniß genügen durch eine vorherige geschäftlich abgegrenzte Einrichtung der Stellvertretung, denn, meine Herren, das läßt sich ja im Voraus auf längere Zeit mit Sicherheit überhaupt nicht überblicken, wie die Verhältnisse sich gestalten und welche Wendung sie nehmen werden; es können ja doch ganz uner⸗ wartete und unvorhergesehene Konjunkturen eintreten.

Zu diesen Gründen, meine Herren, kam nun allerdings noch ein besonderer, über den der Herr Reichskanzler selbst neulich schon sich ausgesprochen hat. Wir in den Einzelstaaten haben die Erfahrung gemacht, daß wir uns am besten befinden, wenn wir in unmittelbarem Benehmen mit dem Herrn Reichskanzler stehen, wobei wir uns natürlich gehütet haben, den Herrn Reichskanzler mit allen Kleinigkeiten zu befassen. Bei diesem Verhältniß möchten wir es belassen; wir wünschen nicht, jemals den Bescheid erhalten zu müssen,

daß der Herr Reichskanzler, weil seine Kompetenz, während der Dauer einer Stellvertretung selbst einzugreifen, nicht ganz klar ge⸗ stellt sei, uns verweisen müsse an seinen Herrn Stellvertreter, an den Verwaltun schef so und so. Wir wünschen nicht, daß der Herr Reichskanzler für uns verschwindet oder zurücktritt hinter eine ganze Zaßlr von solchen Verwaltungschefs, und deswegen haben wir den usatz gemacht, den anzunehmen wir Sie bitten.

Sodann führte der Reichskanzler Fürst von Bis⸗

marck aus:

„Ich halte die Befugniß, die der At. 3 dem Reichskanzler giebt, für eine ganz unentbehrliche, und wenn sie nicht ausgesprochen wäre, so würde ich sie als selbstverständlich ansehen, man würde eben dann nur auf Umwegen bei entstehenden Streitigkeiten das erreichen müssen, was dieser Artikel direkt und kurz ausspricht. Ich glaube, daß man ohne die Berechti ung, die der Art. 3 giebt, einen Kanzler, der dauernd das Geschäft versehen will, schwerlich finden wird, und ich möchte wohl wünschen, daß der Hr. Abg. Lasker einmal eine kurze Zeit auch nur zur Probe als Kanzler fungirte, um sich selbst davon zu überzeugen, daß die Gedanken, die er sich darüber macht, doch außerhalb der praktischen Möglichkeit liegen, mehr der Sphäre des Ideals angehören. Dem Herrn Abgeordneten scheint das Ideal vorzuschweben einer ‚gewissen Zerfahrenheit der Exekutive, einer ge⸗ wissen Anarchie, bei der Jeder im einzelnen Ressort thun und lassen kann, was er will. Ich habe denselben Gedanken in einem Blatt, in dem ich sonst die Ansichten des Herrn Ab⸗ geordneten oft wiedergefunden habe, einmal ausgesprochen gefunden mit den Worten: „der Ressort⸗Minister muß in der Lage sein, dem Minister⸗Präsidenten nur in der Attribution will ich hier den Kanzler 28. sagen zu können, Herr, das verstehen Sie nicht, mit anderen Worten, reden Sie mir nicht darein.’“ Ja, wenn das auch nur in Preußen, wo das Ideal des Hrn. Abg. Lasker ja am nächsten, ich will nicht sagen vollkömmlich erreicht

maßgebend bleiben.

dieses Gesetz nicht berührt. Fassung zu geben:

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Ideal des Krieges Aller gegen Alle in den Ressorts am nächsten, wenn das in Preußen nun Rechtens wäre, wäre dann nicht ganz sicher der Graf zur Lippe heute noch Justiz⸗Minister, denn er lebt noch, wären nicht, wenn sie lebten, Mühler und Bodelschwingh noch heute im Amt? Wer hätte das Recht gehabt, ihnen dreinzureden? Sie würden ihr Amt, so wie sie es ehrlich und gewissenhaft ver⸗ standen, ganz ruhig bis auf den heutigen Tag weiter geführt haben, das ist die Konsequenz, zu der die ministerielle Anarchie, die dem her Abg. Lasker, so lange er noch nicht die von mir angedeutete robe gemacht hat, vorschwebt. Er ist ein zu praktischer Kopf, um, wenn er dem Geschäft auch nur acht Tage als Minister⸗Präsident vor⸗ stände, dabei zu bleiben; der Gedanke, daß in Abwesenheit des Kanz⸗ lers oder des Minister⸗Präsidenten Zastände eintreten und Maß⸗ regeln zu treffen sind, die mit der politischen Ueberzeugung, mit der ganzen Politik, die er verfolgt, mit der ganzen Richtung in schnei⸗ dendem Widerspruch stehen, der ist ganz absolut unmöglich; er würde auch die Verantwortlichkeit des Premier⸗Ministers, dessen Name doch, wenn irgend etwas im Ministerium schlecht geht, sehr leicht in den Vordergrund gedrängt wird, er wird dafür verantwortlich gemacht. Solche Verhältnisse können ja durch den Willen des Monarchen, der die Minister zu ernennen hat, eine Zeit lang dauernd werden. Jeder Monarch hat das Recht, seine Minister eine gewisse Zeit lang sehr lange hält das keiner aus zum Zusammenbleiben zu verurtheilen, auch wenn sie sich nicht untereinander vertragen können und nicht einig sind. Aber das kann in persönlicher Vorliebe, in Abneigung gegen Aenderung und Personalwechsel liegen, ist aber auf die Dauer nicht durchführbar, es hat schließlich, wenn nichts anderes hilft, den Rücktritt des leiten⸗ den Ministers nothwendig zur Folge, sowie er das Gefühl hat, daß er mit seinen Kollegen nicht nach denselben Zielen hinstrebt. Ich würde des Art. 3 nicht bedurft haben, ich glaube auch, daß

er in der ersten Vorlage nicht war, und als er hineingebracht war, hat es mich überrascht, daß man das Bedürfniß hatte, dies ausdrück⸗ lich auszusprechen. Nachdem aber so viele Gründe gegen das Bei⸗

Vorsicht geübt ist und daß darüber kein Zweifel gelassen wird, denn die Krisen, zu denen das sehr bald führte, wenn nach anderen Grund⸗ sätzen verfahren werden sollte, sind weder für mich noch für die Kollegen, die ich haben würde, wünschenswerth. Deshalb möchte ich die Klarheit, die Art. 3 der Vorlage giebt, jetzt beizu⸗ ehalten.

Nachdem sich hierauf noch der Abg. Windthorst gegen den §. 3 ausgesprochen hatte, bemerkte der Abg. Dr. Lasker, daß er den Inhalt des §. 3 durchaus billige, daß er ihn höch⸗ stens für überflüssig halte und bei der ersten Lesung nur be⸗ dauert habe, daß man eine so schroffe Form gewählt habe. Er wisse nicht, 1e der Reichskanzler seinen Angriff hier eingeflochten und welche Absicht er damit verbunden habe. Er habe selbst seit vielen Jahren den Gedanken, daß die leitende Macht des Reichskanzlers bei der etwaigen Bildung eines Reichs⸗Ministeriums die allein maßgebende und durchschlagende bleiben müsse, mit der größten Entschiedenheit vertreten. Er müsse sich auch dem Reichskanzler gegenüber die Freiheit seiner Meinung wahren.

„Hierauf entgegnete der Reichskanzler Fürst von Bismarck: „Auch ich werde mir meinerseits das Recht der Kritik und der freien Rede durch den Herrn Abgeordneten ebensowenig verkümmern lassen, wie ich je die Absicht gehabt, ihm das seinige zu verkümmern. Auch ich darf sagen, was macht der Herr Abgeordnete für einen Ein⸗- druck im Lande, wenn durch seine letzte gehobene Apostrophe die Mei⸗ nung akkreditirt würde, als ginge ich darauf aus, einem der ausge⸗ zeichnetsten Redner hier die freie Meinungsäußerung zu verkümmern. Es liegt das nicht sehr fern. Auch ich bitte nur nach meinen Handlungen beurtheilt zu werden und in meine Worte nichts hineinzulegen, was nicht darin gelegen hat. Insofern kann ich auf diese Andeutung des Herrn Vorredners gerade das erwidern, was er mir sagte, nur nicht mit denselben gewandten Worten, wie er: denn ich stelle mich mit ihm als Redner nicht auf gleiche Linie.

Ich bin weit entfernt gewesen in meinen ersten Aeußerungen, die meinem Gefühl nach eher von persönlichem Wohlwollen, als von persönlicher Feindschaft getragen werden, (oho! links) meige Herren, Ihr Oho ist keine Widerlegung; aber wer meiste Tonart jemals beobachtet hat, wird finden, daß ich mich gegen politische Gegner anders ausdrücke! Als solchen habe ich den Herrn Vorredner nie betrachtet, obwohl ich nicht leugnen kann, daß gerade seine Thätigkeit, seine vollberechtigte, und ich bin weit entfernt, sie ihm zu verkümmern, mir meine Aufgaben in höherem Maße erschwert, als die Thätigkeit irgend eines anderen Mitglieds in diesem Hause. Aber es ist sein Recht, und er thut es, bin ich überzeugt, mit wohlwollenden patriotischen Absichten.

Der Herr Vorredner fragt, woher ich die Berechtigung genom⸗ men habe, das zu äußern, was ich sagte, ich weiß natürlich nicht mehr, was der Herr Redner bei dem Twesten⸗Münsterschen Antrag damals gesagt. Ich halte mich an das, was jetzt in dieser Diskussion, gestern, wenn ich nicht irre, oder vorgestern oder bei der letzten Dis⸗ kussion, von dem Herrn Redner gesagt und was mir sehr wohl im Gedächtniß geblieben ist, und ich glaube, der Herr Redner, wenn ich ihn auf Details aufmerksam mache, wird nicht mehr mit derselben Sicherheit mir die Berechtigung dazu absprechen. Der Herr Redner wird sich erinnern, daß er sagte, im Auswärtigen Amte da gebe er zu, da dürfe nichts geschehen, wo⸗ mit der Minister⸗Präsident nicht vollständig einverstanden wäre, oder der Reichskanzler, nicht etwa aus sachlichen und politischen Gründen, sondern wegen meiner besonders von ihm anerkannten Aptitüde für diese Art Geschäfte. Dann aber folgte, daß ich im Uebrigen dasselbe Maß von EbEö“ für die anderen Ressorts nicht in Anspruch nehmen darf, das habe ich mit einer Redewendung, von der ich nicht geglaubt habe, daß sie der Herr Redner persönlich nehmen würde, als das Ideal einer gewissen Zerfahrenheit der Exrekutivbehörden bezeichnet. Ich habe nicht die Zeit, meine Herren, meine Reden vorzubereiten. Dazu habe ich nicht die Arbeits⸗ kraft, und ich bin, wenn ich vor Ihnen spreche, und selbst in lagen Reden, in einer gewissen Sorge, daß das Wort, was mir über die Lippen fällt, vielleicht nicht das richtig Gewählte sein werde. In diesem Fall kann ich es aber als ein unrichtiges nicht betrachten. Insofern es den Herrn Vorredner persönlich ver⸗ letzt hat, bedauere ich diesen Erfolg, es war das Wort, welches mei⸗ ner Meinung nach den Gedanken, den ich aussprechen wollte, am klarsten macht. Aber wenn irgend etwas das Zusammengehen in schwierigen Sachen verkümmern kann, meine Herren, so ist das sitt⸗ liche, belehrende und strafende Pathos an der unrichtigen Stelle.

„Der Abg. Dr. Lasker bemerkte noch einmal, daß dem Reichskanzler, wenn er nicht andere Gründe für seinen per⸗ sönlichen Angriff gehabt habe, in der vorliegenden Frage kein Anhalt dazu gegeben gewesen sei. Der Abg. Dr. Bamberger empfahl die Annahme des §. 3. Derselbe sei um so mehr berechtigt, als die Eigenschaften eines teer Departements⸗ chefs sich keineswegs mit denen eines Ministers in allen Punkten deckten, und nicht alle Ressorts sich zu selbständigen Ministerien eigneten. Für diese Verwaltungszweige müsse der Wille des leitenden Ministers unter allen Umständen

§. 3 wurde §. 4 lautet: Die Bestimmung des Artikel 15 der Reichsverfassung wird durch

hierauf mit großer Majorität angenommen.

Der Abg. Windthorst beantragte, dem §. 4 folgende

ist, aber die preußischen Ministerialzustände kommen diesem

behalten angeführt sind, kann ich doch nur dankbar sein, daß diese 1

Vertretung des Reichskanzlers im Bundesrathe wird durch diese Gesetz nicht berührt.

Der Abg. Windthorst fragte, ob es sich nur um die Be⸗ stimmung über die Vertretung des Reichskanzlers im Bundes⸗ rath handle, oder ob die sämmtlichen Bestimmungen des Ar⸗ tikel 15 davon betroffen wären.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister

Schlußprotokolls, wona Fall der Verhinderung Preußens den Vorsitz im Bundesrath zu führen, ebenfalls unter diesen Paragraphen falle; daß es nicht denkbar sei, denselben dahin zu interpretiren, als wenn diese zum Artikel 15 gehörige Bestimmung von der Wirkung dieses Paragraphen ausgeschlossen sei.

Hierauf erklärte der Reichskanzler Fürst von Bismarck: Ihm sei ein Zweifel an der Richtigkeit der Auffassung des bayerischen Ministers niemals beigefallen.

§. 4 wurde unter Ablehnung des Windthorstschen An⸗ trages angenommen. Damit war die zweite Berathung des Gesetzes erledigt. (Schluß der Sitzung 4 Uhr.)

In der heutigen (18.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, stand zur ersten Berathung der Gesetzentwurf, betreffend die Ersparnisse an den von Frankreich für die deutschen Okkupationstruppen gezahlten Verpflegungsgeldern.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Kriegs⸗Minister von

Motive der Vorlage ein. sicht des Oberkommandos der Okkupationstruppen zu verdanken, welches dieselbe durch eine rationelle Selbstwirthschaft ermög⸗

sowie die Dringlichkeit der in Aussicht genommenen rechtfertigten die Vorlage.

Der Abg. Richter (Hagen) bestritt, daß zu diesen Erspar⸗ nissen ein großes Finanz⸗ oder Verwaltungstalent des Ober⸗ Kommandos erforderlich gewesen sei, bemängelte verschiedene aus diesen Fonds bereits gemachte Verwendungen, namentlich den Bau einer Konservenfabrik in Mainz und kritisirte sodann die in Aussicht genommenen Verwendungen als nicht so absolut nothwendig, um auch die aufgelaufenen Zinsen der Ersparnisse bei unserer bedrängten finanziellen Lage dazu zu verwenden.

Der Abg. Graf von Moltke betonte zunächst, daß die hier in Rede stehenden Ersparnisse der Umsicht des Generals von Manteuffel und seines Militärintendanten Engelhardt zu ver⸗ danken seien. Die Truppen hätten im feindlichen Lande aus⸗ kömmlich und gut verpflegt werden müssen, und zu diesem Zwecke sei die Konservenfabrik in Mainz etablirt worden. Dieselbe sei später erweitert worden, weil die Konserven wegen ihrer für Nahrungszwecke rationellen chemischen Zusam⸗ mensetzung, wegen ihrer Transportfähigkeit und der Möglich⸗ keit ihrer schnellen Bereitung sich für die Kriegsverpflegung der Truppen besonders eigneten. Keine Verpflegung sei im Kriege zu theuer, außer der schlechten. Es sei all⸗ gemein anerkannt, daß General von Manteuffel keine Vortheile aus diesen Ersparnissen gezogen habe, derselbe sei nicht reicher aus Frankreich zurückgekehrt als die anderen deutschen Generale. Der General habe das unbestreitbare Recht gehabt, die gesammten Summen für die Truppen zu verwenden, indem er die Ueberschüsse etwa summarisch unter dieselben vertheilte. Man habe das im Interesse der Disziplin nicht für rathsam gehalten, man habe aus dem Aufenthalt kein Capua für die Truppen machen wollen. Heute habe der Reichstag das unzweifelhafte Recht, über die Verwendung dieser Fonds zu bestimmen. Die Milliarden hätte die Armee erobert; diese Millionen habe sie erspart. Er appellire an die Gerechtig⸗ keit und Billigkeit des Hauses, daß es diese Summen ganz und ungeschmälert der Armee überlasse für Zwecke, die noth⸗ wendig und wünschenswerth seien und für welche sonst dis⸗ ponible Mittel nicht vorhanden seien. Beim Schluß des Blattes hatte der Abg. von Benda das Wort.

Nach der vom Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt auf⸗ gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über im Monat Januar d. Js. beförderte Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen⸗ bahnen Deutschlands (exkl. Bayerns), mit einer Ge⸗ sammtlänge von 26 089,03 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert: 11 935 Courier⸗ und Schnellzüge, 77 953 Personen⸗ züge, 37 440 gemischte und 69 680 Güterzüge; an außer⸗ fahrplanmäßigen Zügen: 557 Courier⸗, Personen⸗ und ge⸗ mischte, und 21 915 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 557 820 962 Achskilometer bewegt, von denen 162 598 988 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit öö““ entfallen. Es verspäteten von den 127 328 1e anmäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Per⸗ sonen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 683 oder 0,54 pCt., (gegen 0,50 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,41 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wur⸗ den jedoch 255 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß aus im eigenen Betriebe der betreffenden ahn liegenden Ursachen 428 Verspätungen oder 0,34 pCt. (gegen 0,73 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge entstanden. In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf 55 Eisenbahnen 449 Züge, oder 0,36 pCt. der beförderten Züge, sonach 0,02 pCt. mehr. In Folge der Verspätungen wurden 142 Anschlüsse versäumt (gegen 92 in demselben Monat des Vorjahres und 308 im Vormonat).

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 2. März 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1 175 335 480 Doppelkronen, 365 229 960 Kronen, 27 643 330 halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 249 150 820 ℳ; an Silbermünzen: 71 652 415 5⸗Markstücke, 97 810 530 2⸗Markstücke, 147 903 857 1⸗Markstücke, 71 486 388 50⸗Pfennigstücke, 35 717 718 20

20⸗Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen 8 1 568 208 770 ℳ, an Silbermünzen: 424 570 908

„— Bis Ende Januar 1878 Reichs an Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen zur Einziehung gelangt: A. Landes⸗Silbermünzen: Thalerwährung 742 530 388 98 J₰, süddeutsche Guldenwährung 195 688 406 56 ₰, TSesee 7 974 020 11 ₰, Konventionsmünzen des Zwanziggulden⸗ fußes 1 910 327 ℳ, Silbermünzen I“ und König⸗ ich sächsischen Gepräges 608 567 42 ₰, Silbermünzen schleswig⸗holsteinischen Gepräges 1 617 855 49 ₰, Aeltere

sind für Rechnung des

Die Bestimmung des Artikel 15 der Reichsverfassung über die

ilbermünzen hannoverischen Gepräges 1613 45

währung 1 766 967 25 ₰, Lübische

von Pfretzschner, bemerkte, daß die Bestimmung des Versailler Bayern das Recht haben solle, im

Kameke leitete die Berathung mit einem Hinweis auf die Die Ersparnisse seien nur der Um⸗

licht habe. Die eigenthümliche Entstehungsart dieser Fonds wecke

f Währung 204 517 63 J, Hamburgische Courant⸗ bergische Mahcec düchrung hagse 2* 2

mmtwerth A. 953 057 629 94 Z; B. Landeskupfer⸗ zen: Thalerwährung 2 582 798 69 J, süddeutsche Währung 647 208 44 J, mecklenburgische Währung 51 503 53 ₰, Gesammtwerth B. 3 281 510 66 ₰; hierzu Gesammt⸗ werth A. 953 057 629 94 J, Summe 956 339 140 60 ₰.

Die in den letzten Tagen, namentlich in der Nacht von Donnerstag zu Freitag stattgehabten starken Stürme haben in den oberirdischen Telegraphenlinien wiederum arge Verheerungen angerichtet. Die telegraphische Verbindung Berlins mit Frankfurt a. M. und Mainz ist am Freitag auf die vorhandenen unterirdischen Linien beschränkt gewesen. Auch die Verbindung zwischen Hamburg und Frankfurt a. M., sowie zwischen Leipzig und Frankfurt a. M. hat nur auf der unterirdischen Linie aufrecht erhalten werden können.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Großherzoglich olden⸗ burgische Staatsrath Selkmann ist hier angekommen.

Der General⸗Lieutenant von Rauch, Commandeur der 9. Division, ist mit Urlaub von Glogau hier eingetroffen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 8. März. Der „Mgdb. Ztg.“ wird geschrieben: Die Regierung hat in ihrem fortgesetzten Streben, das bekannte Rhöndorf Fran⸗ kenheim zu heben, bereits viel gethan und keine Opfer ge⸗ scheut; neuestens hat sie auch, nach Einholung mehrfacher Gutachten, die Bewaldung des Flursaumes und der kahlen Höhen um Frankenheim behufs Verbesserung des Klimas und Bodens in Aussicht genommen und dem Landtage eine des⸗ fallsige Vorlage gemacht, damit dieser die auf 3825 ver⸗ anschlagten Kosten bewillige.

Anhalt. Dessau, 7. März. (Mgd. Ztg.) Dem Landtage ist ein Gesetzentwurf, betreffend die Auslösung des h16““ zugegangen. Derselbe schließt sich in seinen Grundzügen an das preußische Gesetz vom 28. März 1877, über die Auflösung des Lehnsverbandes in der Provinz Sachsen an. Nur da, wo die besonderen lehns⸗ rechtlichen Verhältnisse und staatlichen Einrichtungen Anhalts dies erforderlich machen, sind abweichende Bestimmungen ge⸗ troffen worden. Das Obereigenthum des Lehnsherrn und des Afterlehnsherrn sollen ohne Entschädigung aufgehoben werden. Die Rechte der Mitbelehnten werden gewahrt, die Lehne verlieren jedoch die Lehnseigenschaft auch dann, wenn der Lehnsbesitzer am Tage der Gesetzeskraft des Gesetzes lehnsfähige Descendenz hat oder innerhalb 10 Monaten von diesem Zeitpunkte ab erlangt. Der Lehnsbesitzer, in dessen Händen die Lehnseigenschaft er⸗ lischt, hat die Wahl, ob er das Lehn gegen bestimmte Ab⸗

ndung der Mitbelehnten als freies Eigenthum behalten oder in ein beständiges Fideikommiß verwandeln will. Die Ver⸗ wandlung des Lehns in ein beständiges Familien⸗Fideikommiß kann nur dann erfolgen, wenn dasselbe einen jährlichen Rein⸗ ertrag von mindestens 7500 gewährt. Im ganzen Herzog⸗ thume sind zur ““ 64 111 und zwar 1 Rittergüter und geringere Lehne. 8 noch in den Kreisen Bernburg, Cöthen und Zerbst vor, während im Kreise essend weder Lehnbauergüter noch inz Lehnsäcker vorhanden sind. 1 . 1 Leheane verpand tg.) Bei der heutigen zweiten Berathung des Gesetzes, die Organisation der Gerichts⸗ behörden betreffend, im Landtage ist der Antrag des Ab⸗ geordneten Lezius, welcher als Sitz des Landgerichts Köthen bezeichnete, sowie der Antrag der Abgeordneten Bolze und Lezius, das Landgericht nach Köthen oder Bernburg zu verlegen, unter Namensaufruf mit 23 gegen 11. Stimmen ab⸗ gelehnt, das Alinea 2 des §. 4 der Regierungsvorlage dagegen, welches als Sitz des Landgerichts Dessau bestimmt, mit 24 gegen 10 Stimmen angenommen worden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. März. (W. T. B.) Die Präsidenten beider Delegationen gedachten in den heute stattgehabten Sitzungen mit warmen Worten des ver⸗ storbenen Vaters des Kaisers, des Erzherzogs Franz Karl; die Delegationsmitglieder erhoben sich zum Zeichen ihres Beileids von ihren Sitzen. Von dem Minister des Auswärtigen, Grafen An drassy, wurden den Delega⸗ tionen vier Vorlagen unterbreitet: 1) betreffs der In⸗ demnität über die gemeinsamen Auslagen im 2. Quartal; 2) wegen Bewilligung eines Nachtragskredites für das Ministerium des Auswärtigen und für das Kriegs⸗Ministe⸗ rium; 3) wegen Bewilligung eines außerordentlichen Kredites von 60 Millionen; 4) wegen der Subventionirung der Flücht⸗ linge aus Bosnien und der Herzegowina. Die österreichische Delegation wies alle Vorlagen der Budgetkommission zu, die ungarische verwies die erste Vorlage an die vereinigten vier Subkommissionen, die vierte Vorlage an die Subkommission für die auswärtigen Angelegenheiten. Bezüglich des 60⸗Mil⸗ lionen⸗Kredites bat das Delegationsmitglied Zsedenyi den Grafen Andrassy um eine Erklärung über den Zweck des Kredites in öffentlicher Sitzung. Graf Andrassy ersuchte, die Angelegenheit, da es sich nicht um eigene, sondern auch um europäische Interessen handle und da man jetzt am Vorabend des Kongresses stehe, in den Subkommissionen zu verhandeln. Die Delegation beschloß demgemäß. Das Delegationsmitglied Banhidy richtete wegen der 1“ eine Anfrage an den Grafen Andrassy. Letzterer erklärte, er werde auch hierüber sich in den Subkommissionen ausführlich äußern, be⸗ merke aber zum Voraus, daß er offiziell keine Kenntniß von den Friedensbedingungen habe. Eine Sitzung des Sub⸗ comités wurde für heute Nachmittag anberaumt. 1

(W. T. B.) Nach der Darlegung des Exposés des Grafen Andrassy in den Delegationen beschloß der Budget⸗ ausschuß der österreichischen Delegation, die nächste Sitzung zu dem Zwecke anzuberaumen, um an den Minister des Aeußeren eine Interpellation behufs Information und Aufklärung zu richten. Der Abg. Schaup verzichtete auf die weitere Erörte⸗ rung der Frage, ob Stenographen zugezogen werden sollen, nachdem Graf Andrassy bemerkt hatte, daß er in diesem Falle in seinen v“ eine größere Zurückhaltung beobachten müßte. Der Antrag, daß in der nächsten Sitzung des Ausschusses auch diejenigen Mitglieder der Delegation hinzugezogen werden sollen, welche nicht dem Budgetausschuß anzehören, wurde abgelehnt. So⸗ dann wurden Referate vertheilt. Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am e Vormittag statt.

Triest, 9. März. (W. Der Lloyddampfer

Lehnsrittergüter

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strandet. Es sind dabei 500 Personen ums Leben gekom⸗ men, die übrigen wurden gerecttet.

Schweiz. Bern, 9. März. (N. Zürch. Ztg.) Der an Stelle des zum Gesandten in Athen beförderten Edwin Corbett neuernannte britische Minister⸗Resident bei der Eidgenossenschaft, Hr. Horace Rumbold, überreichte heute dem Bundes⸗Präsidenten sein Beglaubigungsschreiben. Der Aargauische Große Rath hat den Entscheid über die Gotthardsubvention nach dreistündiger Berathung verschoben und den Regierungs⸗Rath eingeladen, bei den Bundesbehörden Schritte zum Fortbetrieb der National⸗

bahn zu thun.

Niederlande. Amsterdam, 6. März. (Leipz. Ztg.) Die Organe der liberalen Partei äußern sich in anerkennend⸗ ster Weise über den von dem Minister des Innern, Hrn. Kappeyne, aufgestellten, vor einigen Tagen an die Zweite Kammer der Generalstaaten gelangten Gesetzentwurf über

den Primärunterricht. Dieser Entwurf entspricht im

Allgemeinen den Desiderien, welche bei den Sektionsberathun⸗ gen der Zweiten Kammer im März 1877 von der Majorität kundgegeben worden sind, und deren Zusammenstellung und Gel⸗ tendmachung in dem über diese Berathungen erstatteten Aus⸗ schußberichte hauptsächlich das Werk des Hrn. Kappeyne, des der liberalen Ma⸗

damaligen Führers der Opposition, jorität, war.

Großbritannten und Irland. London, 8. März. (E. C.) Einer Abordnung der Handelskammer zu Manchester trug Lord Derby das Ansuchen vor, bei verschiedenen Handels⸗ verträgen, über deren Erneuerung Verhandlungen schweben, Zollermäßigungen zu vereinbaren. Besonders wurde eine Ermäßigung des Einfuhrzolls gewisser spanischen und einer Reihe von billigen französischen Artikeln gewünscht. Lord Derby gab der Abordnung die Versicherung, daß die Regierung an der Politik der Tarifermäßigung festhalte und stets erfreut sei, die Ansichten kaufmännischer Kreise über ein⸗ schlägige Fragen kennen zu lernen. Für den Civil⸗Ver⸗ waltungsdienst wurde dem Parlamente ein Nach⸗ tragsanschlag für das am 31. März ablaufende Finanzjahr im Gesammtbetrage von 338 533 Pfd. St. vorgelegt. Diese Summe vertheilt sich wie folgt: 1) Königliche Paläste und öffentliche Gebäude 50 697 Pfd. St.; 2) Schatzamt 61 263 Pfd. St.; 3) Gerichtskosten 68 889 Pfd. St.; 4) Un⸗ terrichtswesen 60 702 Pfd. St.; 5) Diplomatie und Kolonial⸗ dienst 28 849 Pfd. St.; 6) Verschiedenes 27 000 Pfd. St.; 7) Vorübergehende Aufträge 38 897 Pfd. St.; 8) Ausfall im Post⸗ und Telegraphendienst 2287 Pfd. St. Die Regie⸗ rung hat Anstalten getroffen, um eine direkte telegraphische Verbindung mit der Besica⸗Bai über Alexandrien her⸗ zustellen.

10. März. (W. T. B.) Gladstone hat in einer an den Präsidenten des liberalen Comités in Greenwich, Jolly, gerichteten Zuschrift erklärt, daß er, sobald neue Par⸗ lamentswahlen ausgeschrieben werden sollten, nicht mehr als Parlamentskandidat auftreten werde.

Malta, 10. März. (W. T. B.) Die Transport⸗ schiffe „Serapis“ und „Euphrates“, welche hier zurück⸗ gehalten worden waren, sind jetzt von hier wieder in See gegangen, um ihre Reisen fortzusetzen. Ersteres geht nach Indien, letzteres nach England. Zwei der hier stationirten Regimenter haben Befehl erhalten, sich bereit zu halten, um erforderlichen Falls eingeschifft zu werden.

Frankreich. Versailles, 9. März. (W. T. B.) Die De⸗ putirtenkammer berieth heute den betreffend den Ankauf verschiedener kleiner Eisenbahnen. Meh⸗ rere Redner, darunter Rouher, erklärten sich für die Vollendung des Eisenbahnnetzes, äußerten aber Befürchtungen hinsichtlich der ökonomischen 8es des Ankaufes der Bahnen und glauben, daß die Frage nicht hinreichend geprüft sei. Der Minister de Freycinet wird am Montag antworten. Der Senat wird am Donnerstag den Gesetzentwurf über den Belagerungszustand berathen.

(W. T. B.)

Spanien. Madrid, 9. März. Der Kriegs⸗Minister legte dem Kongresse einen Gesetz⸗ entwurf vor, nach welchem 100 000 Mann zum Kontin⸗ gent für 1878 einberufen werden sollen. Die Re⸗ gierung legte das Budget vor, das eine Einnahme von 752 Millionen Pesetas und eine Ausgabe von 760 Mil⸗ lionen ergiebt. Auf Petroleum und andere Mineralöle wer⸗ den außerordentliche Steuern gelegt werden; dagegen sollen die Steuern auf ee die von den meistbegünstigten Na⸗

ionen kommen, fortfallen. W

G 10. Vyhrf. fele T. B.) Der Minister der Ko⸗ lonien erklärte im Senate, alle im Auslande befind⸗ lichen Spanier könnten nach Spanien zurückkehren. Wenn sie im Auslande bliecben, so thäten sie dies aus freien Stücken, denn die Amnestie sei eine allgemeine.

Italien. Rom, 9. März. (W. T. B.) Wie die „Agenzia Stefani“ erfährt, hat das Ministerium in Folge der gestrigen Abstimmung der Deputirtenkammer bei der Wahl ihres Präsidenten heute den König um seine Ent⸗ lassung gebeten. Prinz Amadeus ist heute Abend 10 ½ Uhr über Florenz nach Wien abgereist, um dem Leichenbegängnisse des Erzherzogs Franz Carl beizuwohnen. Auf dem Bahnhofe waren bei der Abreise des Prinzen der Prinz von Carignan, die Minister, der öster⸗ reichische Botschafter und der militärische Hofstaat des Königs anwesend. Der König berief Jheute den Präsidenten der 8EZ zu sich und hatte eine längere

chung mit demselben. Befbrechnng nn ; (W. T. B.) Die Deputirtenkammer at Desanctis, Maurogonato, Farini und Villa zu Vize⸗ etzsibenten und außerdem 6 Sekretäre gewählt. Der König hatte heute mit mehreren Personen aus politischen Kreisen, darunter auch mit Tecchio, Besprechungen. Der Prä⸗ sident der Deputirtenkammer, Cairoli, welcher mit der Bildung des neuen Kabinets beauftrat wurde, hat diese Mission angenommen. (Pgl. die letzten Telegramme.)

Türkei. Konstantinopel, 8. März. (W. T., B.) Suleiman Pascha trifft heute hier ein, um vor ein Kriegs⸗ gericht gestellt zu werden. Der bisher verbannt gewesene Mahmud Nedin Pascha hat die Erlaubniß erhalten, nach Konstantinopel zurückzukehren.

Rumänien. Bukarest, 9. März. (W. T. B.) Wie die „Pol. Korr.“ von hier meldet, hat sich Oberst Holban, im Auftrage des Fürsten Karl nach Rom begeben, um dem Könige Humbert das Großkreuz des Rumänischen

Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. März. Auf Antrag des Abg. Lind beschloß heute die Zweite Kammer des —— Sags mit 96 sesgge c† Peawven 3 die Abschaffung der Uniformen für Civilbeamte, wogegen der Antrag, betreffend die Abschaffung des bischoflichen Ornats, mit 77 gegen 46 Stimmen abgelehnt wurde.

7. März. Gestern sind in Paris die Ratifika tionen des zwischen Schweden und rankreich abgeschloss * nen Vertrages, betreffend die iederabtretung der Insel St. Barthelemy, ausgewechselt worden.

Dänemark. Kopenhagen, 6. März. Es bestätig sich, daß zwischen der Majorität des Folkethings und der des Landsthings eine Verständigung wegen des Budgets pro 1878—79 erzielt worden ist. Dem „H. C.“ wird über die bezüglichen Verhandlungen Folgendes berichtet: Nachdem die zweite Lesung des Budgets am 20. Februar beend 1 worden war, fanden im Reichstage Verhandlungen mehr privater Natur zwischen den verschiedenen Gruppen statt, in welche die beiden Abtheilungen (Things) des Reichstages, jede für sich, getheilt sind. Diese Verhandlungen begannen damit, daß die Minorität des Folkethings ihre Parteigenossen im Budget⸗ ausschusse beauftragte, sowohl mit Vertretern der Rechten des Landsthings, wie mit denjenigen Theilen der Linken, welche sich dazu bereit zeigen würden, Perhnhg. lungen anzuknüpfen. Auf Veranlassung dieser Ausschußmit⸗ glieder setzte das Landsthing einen aus 11 Mitgliedern bestehen⸗ den Verhandlungsausschuß nieder. In den Versammlungen, welche letztere gemeinschaftlich mit den 6 Mitgliedern des Folkethings abhielten, wurden die Mitglieder des Landsthings über die Stellung aufgeklärt, welche das Folkething sowohl zur gegenwärtigen Situation im Allgemeinen wie zu den ein⸗ zelnen Streitfragen einnehme. Später theilte der Landsthings⸗ ausschuß den genannten Fotkethingsmitgliedern die bezügliche Stellung des Landsthings mit. Aus dieser Mittheilung ging hervor, daß, während der Ausschuß des Landsthingsin den meisten Punkten den von der Minorität des Folkethings im Budgetaus⸗ schusse eingenommenen Standpunkt theilte, derselbe doch in nicht unwesentlichen Punkten weitergehende Forderungen stellte. Auf Grund dieser Mittheilungen traten dann die 6 Folke⸗ thingsmitglieder mit 6 Vertretern der gemäßigten Linken in Verhandlungen. Das Resultat soll, nach „Morgenbladet“, darin bestehen, daß vom Folkething ca. 1 Million Kronen mehr zu militärischen Zwecken als in zweiter Lesung bewilligt, daß die Anmerkungen zu dem Titel „Stiftsmittel“ gestrichen und 25 000 Kronen aus diesen Mitteln zur Erhöhung der niedrigen Predigergagen bewilligt und daß die Bestimmungen für die Vertheilung der Lehrergehaltszulagen geändert werden. Die dritte Lesung des Budgets wird nunmehr binnen wentzen Tagen ihren Anfang nehmen.

Der russisch⸗türkische Krieg.

St. Petersburg, 9. März. (W. T. B.) Nach den letzten aus Konstantinopel vorliegenden Nachrichten soll General Ignatieff erst morgen von dort mit Reouf Pascha zum Auskausche der Ratifikationen nachSt. Petersburg abreisen. Mit der Wahl Reouf Paschas zum außerordent⸗ lichen Abgesandten, die auf speziellen Wunsch des Sultans erfolgte, hat man sich diesseits einverstanden erklärt. 10. März. (W. T. B.) Der „Russische Invalider veröffentlicht ein Kaiserliches Handschreiben an den Großfürsten⸗Thronfolger, mit welchem demselben ein goldener mit Diamanten geschmückter Degen mit der

nschrift „Für ausgezeichnete Befehligung des Rustschuker

etachements“ verliehen wird. Der „Agence Russe zufolge bestätigt es sich, daß nunmehr auch die Regierungen Frankreichs, Italiens und Englands dem Zusammentritte des Kon resses in Berlin zugestimmt haben.

““ 10. März. (W. T. B. Reouf Pascha und General Ignatieff sind nach St. Petersburg abgereist. Hobart Pascha wird am Dienstag nach Kreta abgehen. Der Besuch des Großfürsten Nikolaus beim Sultan ist bis auf Weiteres verschoben.

London, 10. März. (W. T. B.) Heute fand im Hyde⸗ park abermals ein großes, von 30 000 bis 40 000 Personen besuchtes Meeting statt, in welchem sehr lebhafte Demon⸗ strationen für und gegen den Krieg gemacht wurden.

11. März. (W. T. B.) Nach einem Telegramm der „Times“ aus San Stefano von gestern wäre dem von dem Sultan ratifizirten Friedensvertrage als letzte Klausel hinzugefügt, daß beide Kontrahenten sich für den Vertrag als in solidum verbunden betrachten. Wie die „Times ferner wissen will, würde Reouf Pascha in St. Petersburg um eine Ermäßigung der Kriegsentschädigung im Betrage von 300 Millionen Rubel nachsuchen.

Wien, 9. März. (W. T. B.) Das politische Ex⸗ posé des Grafen Andrassy an die Delegationen verweist zunächst auf die eingebrachte betreffs des außerordentlichen Kredits. Weiter eißt es als⸗ dann in demselben: Die Beurtheilung der politischen Si⸗ tuation sei heute durch zwei Ereignisse beherrscht, durch die Friedenspräliminarien und durch die Aussicht auf den Kongreß, der berufen sei, die Resultate des Krieges end⸗ gültig zu regeln. Der Minister will nicht in eine detaillirte Analyse der noch nicht authentisch bekannten Friedensprälimi⸗ narien eingehen. Dies wäre auch vor dem Zusammentritt des Kongresses unzeitgemäß und nicht thunlich, schon um den Zusammentritt des Kongresses nicht zu erschweren. Es sei ganz natürlich, daß bei Abmachungen, die während eines Feldzuges getroffen wären, die politischen Interessen von den militärischen in den Hintergrund gedrängt würden, wobei die europäischen Interessen und die Interessen einzelner Staaten unmöglich gewahrt werden könnten, zumal wenn die Abmachungen nicht als definitive gelten. Der Ministet weist darauf hin, wie die öffentliche Meinung sich von einem Exirem in das andere bewegt habe. Die gesammte Situation dürfte sich auf dem Kongresse in einem weniger beunruhigenden Lichte zeigen. Rußland habe wiederholt erklärt, daß es das Schwert nicht zu selbstsüchtigen Zwecken, sondern zur Ver⸗ besserung des Looses der Christen im Orient ziehe. Die Regierung müsse eine solche Begrenzung der Kriegsresultate verlangen, daß dadurch weder ihre noch die europäischen Interessen daßchahadt würden, und daß der Friede eine möglichst befriedigende Lösung, nicht aber eine Ver⸗ schiebung der Machtverhältnisse herbeiführe. Die faktischen Prgebnife der Kriegführung mit diesem Standpunkt in Ein⸗ klang zu bringen, sei die Aufgabe des Kongresses. Dies sei ebenso ein russisches wie ein europäisches Interesse. Rußland

T. B. „Sphinx“, welcher mit 2500 (2) igernse an 88 von Cavalla kam, gerieth in Brand und ist bei dem Kap Elia ge⸗

Sterns zu überbringen.

habe eine schwierige Aufgabe unternommen. Wenn die im