Es folgte der Bericht der Budgetkommission über öö Ausgaben des Etats der Eisenbahnverwaltung für 1878/79. Die Kommission beantragte die Bewilligung der in Ansatz gebrachten Summen, sowie den Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstage alljähr⸗ lich eine Uebersicht über den 6 des Baues der Reichs⸗ Eisenbahnen vorzulegen. Der Bevo mächtigte zum Bundes⸗
ath Unter⸗Staatssekretär Herzog erklärte, daß er die Resolution
so auffasse, daß es der Budgetkommission darauf ankomme, dem Reichstage die Uebersicht über das jedesmal abgelaufene Etatsjahr vorgelegt zu sehen. Der Referent Abg. Richter (Hagen) bestätigte dies mit dem Hinzufügen, daß dem preu⸗ ßischen Landtage nicht blos das Resultat des vergangenen Jahres, sondern auch das für die Zeit vom 1. April bis zum 30. September . worden sei.
Der Antrag der Kommission wurde angenommen.
Bei dem Bericht über den Etat des allgemeinen Pensionsfonds für 1878/79 bemerkte der Bericht⸗ erstatter Abg. Richter (Hagen), daß die Kommission in Ueber⸗ einstimmung mit der Regierung dahin gekommen sei, die Rest⸗ verwaltung bei den Pensionsfonds zu beseitigen, was bei den Invalidenfonds bereits geschehen sei; im Ganzen seien 300,000 ℳ abgesetzt worden, und zwar auf zusammen 13 Titel.
Die sämmtlichen Kapitel wurden nach den Vorschlägen der Kommission angenommen, auch das Kapitel 73 (Civil⸗ verwaltung). Bei dem letzteren befragte der Abgeordnete von Bernuth die Regierung, wie es mit der gesetzlichen Regulirung
der nn ce der Hinterbliebenen von Reichsbeamten stehe. Der Gegenstand sei seit 1872 in den verschiedensten Formen zur Sprache gebracht worden, und die Regierung habe bereits mehrfach die Vorlage eines Gesetzentwurfes versprochen. Die Regelung dieser seit sechs Jahren schwebenden Angelegenheit sei dringend nothwendig.
Hierauf erklärte der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Hofmann, schon im Jahre 1874 sei ein Gesetz⸗ entwurf ausgearbeitet worden, welcher diese Sache in gleicher Weise habe regeln wollen, wie es ein Jahr vorher in Elsaß⸗ Lothringen geschehen. Es seien aber, insbesondere von der preußischen Regierung, Bedenken über die sinanzielle Seite erhoben worden, indem die Berechnungen ergeben hätten, daß für das Reich die Summe von 11 Millionen Mark erforderlich wäre. Auch das Einkaufen der Beamten in Lebensversiche⸗ rungsgesellschaften erscheine bedenklich, da die Reichsregierung dabei eine gewisse moralische Verantwortlichkeit für die Be⸗ schaffenheit der Gesellschaften übernehme. Es bleibe nichts anderes übrig, als die Regelung wie in Preußen, auf Grund⸗ lage von Wittwenkassen zu versuchen. Der Gesetzentwurf werde hoffentlich in der nächsten Session vorgelegt werden.
Der Abg. Schmidt (Stettin) machte darauf aufmerksam, daß die Post⸗ und Telegraphenverwaltung, welche 70 000 Be⸗ amte habe, bemüht gewesen sei, fan ihre Unterbeamten Verträge mit soliden Versicherungsgesellschaften abzuschließen; die Ver⸗ sicherung wäre keine Zwangsversicherung, sondern eine freie. Auf Grund der eilfjährigen Erfahrung dieser bedeutenden Verwaltung könne wohl der Versuch gemacht werden, diesen Weg weiter zu betreten. Die in Aussicht gestellte Vorlage werde bedeutende Zuschüsse der Landesregierungen erfordern, für Preußen 12—15 Millionen Mark, während bei der Lebens⸗ versicherung ein Zuschuß von 9 Millionen Mark aus der Reichskasse genügen werde.
Vierter Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht über den Etat der Verwaltung der Kaiserlichen Marine für 1878/79. 1
Zu Kap. 51 (Militärpersonal) beantragte die Kommission die Bewilligung der in Ansatz gebrachten Summen. Der Be⸗ richtersta ter Abg. Rickert begründete dies damit, daß der Marine⸗Minister die Vermehrung des Militärpersonals auch ohne Rücksicht auf die Indiensthaltung der Schiffe für noth⸗ wendig erklärt habe. 88
Dieses Kapitel wurde alsdann nach den Kommissions⸗ anträgen bewilligt.
Bei Kap. 52 (Indiensthaltung der Schiffe und Fahrzeuge) hatte die Kommission die Absetzung von zusammen 100 000 ℳ beantragt.
Der Berichterstatter Abg. Rickert führte aus, die Mehr⸗ forderung der Bundesregierung habe um fast 200,000 ℳ den
lottengründungsplan für 1882 überschritten; wenn man das
ahr 1878 ins Auge fasse, so habe man eine Ueberschreitung von mehr als 800,000 ℳ Das Mißverhältniß zwischen Ver⸗ mehrung der Schiffe und Vermehrung des Militärpersonals sei ein dauerndes. Der 821 der Admiralität habe zwar der Kommission eine Denkschrift überreicht, nach welcher das Mi⸗ litärpersonal im Wesentlichen nach Maßgabe des Flotten⸗ gründungsplanes vermehrt worden sei. Allein, da die In⸗ diensthaltung der Schiffe über den Flottengründungsplan hin⸗ ausgehe, werde das Militärpersonal in besonderer Weise angestrengt. Nach den von dem Marine⸗Minister ertheilten Erläuterungen sei die Kommission zu dem Resultate gelangt 100,000 ℳ abzusetzen, ohne im Wesentlichen das Nothwendige zu beschränken. Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, daß er nur von der Stellung weitergehender Anträge auf Abstriche durch die vor⸗ aussichtliche Ablehnung derselben im Plenum abgehalten sei.
Hierauf ergriff das Wort der Chef der Admiralität, Staats⸗Minister von Stosch. Es sei darauf hingewiesen wor⸗ den, daß die Verwaltung nicht die Grenzen des Flottengrün⸗ dungsplans innegehalten habe; es habe scch aber damals gar nicht voraussehen lassen, welche Leistungen von der neu entwickelten maritimen Macht Deutschlands in der Fremde
efordert werden würden. Die einmal hervorgetretene
acht Deutschlands sei Anfangs sehr gesucht worden, und es sei vorauszusehen, daß in den nächsten Jahren eben solche Anforderungen an sie würden gestellt werden. Er gebe zu, daß deswegen das Personal mehr angestrengt worden sei, als wünschenswerth erscheine. Aber das Militär⸗ personal habe nur dann seinen vollen Werth, wenn es gut er⸗ ogen und vollständig für die Sache herangebildet sei; das sege aber einen starken Gebrauch und eine große Uebung voraus. Besonders das junge Personal könne nur bei sehr großer Uebung etwas Ausreichendes leisten, und man sei ge⸗ zwwungen, hn g junge Leute an die Spitze wichtiger Kommis⸗ ionen zu stellen. Was das Material der Flotte betreffe, so werde es durch die stärkere Indiensthaltung nicht zu sehr an⸗ gegriffen, besonders, da es mehr vertrage, als voraus berechnet worden sei.
Nach einer Bemerkung des Abg. Schmidt (Stettin) nahm der Kommissar des Bundesraths, Wirklicher egations⸗Rat von Kusserow das Wort. Er möchte nicht den Eindru
entstehen lassen, als wenn das Auswärtige Amt bei seinen
Anforderungen an die Marine nicht jederzeit bestrebt wäre, die verschiedenen ins Spiel kommenden Interessen gegen einander abzuwägen. Das 829 habe neulich aus dem Munde des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts eine kurze Darstellung der Nicaragua⸗Angelegenheit gehört. Es werde daraus ersehen haben, daß es sich um eine sehr ernste Frage handele. Man ersehe aus dem Marine⸗Etat, daß die im Flottengründungsplan vorgesehene Station an der West⸗ küste Amerikas, welche jetzt besetzt werden solle, damals unbe⸗ setzt gewesen sei. Als diese Angelegenheit mit Nicaragua ent⸗ standen sei, habe es auf der Hand gelegen, daß das Auswär⸗ tige Amt sofort mit der Admiralität in Verbindung getreten sei wegen Entsendung eines Kriegsschiffes und mit der Bitte, in Erwägung zu ziehen, wie durch Erfüllung jenes Postulats des Flottengründungsplanes ähnlichen Bedrängnissen vorge⸗ beugt werden könne. Obgleich diese Angelegenheit gespielt habe, habe sich doch das Auswärtige Amt in Folge der ersten Aeuße⸗ rung der Admiralität überzeugt, daß es schwierig sein würde, sofort jenen Wünschen nachzukommen und man habe sich dahin be⸗ schieden, daß die Entsendung eines Kriegsschiffes erst erfolgen solle, wenn sich dieselbe mit der schon im vorigen Etat vor⸗ ausgesehenen Entsendung eines für Ostasien bestimmten Kriegsschiffes verbinden ließe. Obgleich die Nicaragua⸗Ange⸗ legenheit sich fortgesetzt in einer unbefriedigenden Verhand⸗ lung befunden habe, sei im Sommer v. J. doch mit Rücksicht auf die sonstigen zahlreichen Bedürfnisse namentlich im Orient, vom Auswärtigen Amt die Genehmigung dazu ertheilt wor⸗ den, daß die auf der westindischen Küste befindliche Korvette „Victoria“ von dort nach dem Mittelmeer beordert würde. Das Auswärtige Amt habe sich aber genöthigt gesehen, mit Rücksicht auf die größeren näher liegenden Interessen und immer in der Hoffnung, daß es gelingen werde, die Nicaragua⸗ Angelegenheit uͤber kurz oder lang befriedigend zu lösen, davon abzusehen, die westindische Station besetzt zu lassen. Er glaube, an diesem einzigen Beispiele nachgewiesen zu haben, wie sehr das Auswärtige Amt bemüht sei, seine Pflicht in Bezug auf den Schutz im Auslande mit den finanziellen Rücksichten und den Rücksichten auf die Schonung des Per⸗ sonals in der Marine zu verbinden. 8 8
Das Kapitel wurde hiernach genehmigt.
8
Bei Kap. 53 (Naturalverpflegung) wurden in Folge
58 zu Kap. 52 gefaßten Beschlüsse 12 000 ℳ weniger be⸗ willigt.
Ge Kap. 60 (Werftbetrieb) Tit. 3 fragte der Abg. Dr. Hänel, weshalb die Werstbureauassistenten mit ihrer Bildung und den an sie gestellten Anforderungen nicht entsprechenden Gehaltssätzen als Subalternbeamte in den Etat eingestellt eien.
Der Kommissar des Bundesraths, Geheimer Admiralitäts⸗ Rath Richter entgegnete, diese Frage sei gründlich erwogen worden, aber in Rücksicht darauf, daß die Werftbureau⸗ Assistenten aus den zivilversorgungsberechtigten Personen genom⸗ men, zuerst als Schreiber und nach einer leichten Prüfung, in welcher sie nur Elementarkenntnisse zu dokumentiren hätten, als Bureauassistenten zu leichten praktischen Dienstleistungen verwendet würden, habe die Verwaltung keine Veranlassung gehabt, dieselben anders wie als Subalternbeamte zu dotiren. Andere Beamtenkategorien, Henen nicht noch weitere Aussichten auf eine bessere Karkiere, wie es bei den Bureauassistenten der Fall sei, offenständen und an welche größere Anforderun⸗ gen gestellt würden, hätten zu einer solchen Forderung eine größere Berechtigung. .“
Der Kommissar des Bundesraths, Geheime Admiralitäts⸗ Rath Schultz wies auf die große finanzielle Tragweite hin, welche die vom Abg. Dr. Hänel gewünschte Maßregel haben würde, wenn die gleichen Beamtenkategorien in anderen Ver⸗ waltungen dieselben Ansprüche erheben würden. Abgesehen von Preußen, würde das für das Reich eine Summe von 400 000 ℳ bedeuten. Der Referent Abg. Rickert bemerkte, daß die vom Vorredner angeführten Zahlen ihn auch von der Stellung eines diesbezüglichen Antrages in der Budgetkommission zurückgehalten hätten. 88
Der Titel wurde bewilligt.
Zu Tit. 8 sprach Abg. Schmidt (Stettin) die Hoffnung aus, daß es den westfälischen Kohlen, den schwarzen Diaman⸗ ten des Landes, gelingen möge, die Konkurrenz mit den eng⸗ lischen für die Bedürfnisse unserer Flotte siegreich zu bestehen.
Bei Tit. 16 schlug die Kommission vor, zum Bau einer Korvette als Ersatz für die Korvette „Vineta“ 1. Rate statt 900 000 ℳ nur 100 000 ℳ und bei Tit. 20 zum Bau eines Avisos als Ersatz für Aviso „Grille“ statt 469 000 nur 269 000 ℳ zu bewilligen. Der Referent Rickert wies darauf hin, daß eine Vergleichung mit dem Flotten⸗ gründungsplan, dessen Ansätze schon überschritten seien, und die Rücksicht auf die noch nicht genügend vorhandene Anzahl der ausgebildeten Militärpersonen es rathsam erscheinen ließe, das Tempo des Baues etwas zu mäßigen. Gleichwohl habe man geringere Raten bewilligen wollen, um der Admi⸗ ralität den Anfang des Baues zu ermöglichen. b
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Chef der Admi⸗ ralität, Staats⸗Minister von Stosch bemerkte, daß die großen Ansprüche, welche an die junge deutsche Marine gestellt seien, es nöthig gemacht hätten, den Bau zweier Korvetten früher zu vollenden, als es im Flottengründungsplan vorge⸗
ehen sei.
8 gn Kap. 7 der einmaligen Abgaben beantragte die Kom⸗ mission zwei Positionen als erste Raten für den Bau zweier neuer Panzerschiffe im Betrage von 876 000 und 462 000 ℳ zu streichen.
Der Referent Abg. Rickert bemerkte, diese nothwendige Einschränkung sei begründet, weil in Betreff der Panzerschifte fast schon die Forderungen des Flottengründungsplanes erfüllt seien. Auch habe der Chef der Admiralität ugegeben, daß die neuen Erfindungen im Torpedowesen Modifikationen im Baue der Panzerschiffe erforderlich machten, wozu namentlich die Er⸗ fahrungen im russisch⸗türkischen Kriege Veranlassung gäben.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Chef der Amiralität, Staats⸗Minister von Stosch erkannte das letztere Motiv an und sprach die Erwartung aus, daß ihm im nächsten Jahre die Mittel gewährt werden würden, den Bau der beiden Panzerschiffe zu beginnen.
Die Positionen wurden demnach gestrichen, ebenso ohne Debatte 450 000 ℳ zum Bau und zur ersten Ausrüstung von zwei Feuerschiffen für das Gjedser⸗Riff.
hne Debatte gelangte auch folgende Resolution zur Annahme:
Den Reichskanzler zu ersuchen: zum Marine⸗Etat pro 1879 und
1880 eine Uebersicht vorzulegen über die seit 1873 im Extraordi⸗
sammtkosten mit dem Anschlage nach dem Flottengründungsplan von 1873.
u Tit. 41 (Zur Herstellung einer zweiten Hafeneinfahrt
bei Wilhelmshafen, 4. Rate, 3 500 000 ℳ), fragte der Abg. Schmidt (Stettin), ob die bereits verwendeten hohen Summen “ und ob die Anlagen sich als zweckmäßig erwiesen aben.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Chef der Admira⸗
lität, Staats⸗Minister v. Stosch erklärte, der Hauptvortheil des neuen Meter tiefer sei, als der bisherige, und daß dadurch die Ein⸗
afeneinganges bestehe darin, daß er einen halben
farhtszeit bis auf fünf Stunden verlängert werde. Die An⸗
lage sei der Vollendung nahe.
Der Titel wurde bewilligt.
Bei Kap. 19 der Einnahme (Außerordentliche Zuschüsse aus der Anleihe) Titel 15 (zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung) wurde ohne Debatte statt der in Ansatz gebrachten Summe von 33 368 665 ℳ die Summe von 32 580 165 ℳ eingestellt.
Es folgten Berichte der Wahlprüfungskom⸗ mission. Dieselben betrafen die Erledigung von Beschlüssen, welche das Haus bei der Prüfung der Wahlen der Abgg. Staudy, Freiherr von Tettau, von Gordon, Dr. Wolffson, Götting und Berger gefaßt hat. Sämmtliche Kommissions⸗ anträge wurden ohne Debatte angenommen. (Schluß 3 ¼ Uhr.)
— In der heutigen (20.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann und mehrere Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath beiwohnten, erklärte das Haus auf den Antrag der Wahlprüfungskommission, in deren Namen der Abg. Dr. Nieper referirte, und gegen den Widerspruch des Abg. Hasen⸗ clever die Wahl des Abg. Dr. Beseler im 6. schleswig⸗-⸗holstei⸗ nischen Wahlkreise für gültig. Beim Schlusse des Blattes ging das Haus zu der Berathung von Petitionen über.
— Das Recht der Presse, vermeintliche Uebelstände durch ihre Organe öffentlich zur Sprache zu bringen, und die dem entsprechende Straflosigkeit bei herabwürdigenden Aeuße⸗ rungen in Wahrnehmung der allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte ist vom Ober⸗Tribunal, II. Abtheilung des Straf⸗ senats, in einem Erkenntniß vom 14. Februar d. J. nicht an⸗ erkannt worden. „Der strafrechtliche Schutz“, führt das Ober⸗ Tribunal in dem Erkenntniß aus, „gegen ehrrverletzende Aeußerungen kommt dem Verletzten allerdings dann nicht zu Statten, wenn die Aeußerung in Wahrnehmung eines Rechts oder berechtigtem Interesse erfolgt ist. Ob aber das Letztere der Fall gewesen, hat der Richter nach Maßgabe der Anfüh⸗ rungen des Beschuldigten und der ermittelten Umstände zu beurtheilen. Da nun der Angeklagte zu seinen Gunsten nur geltend gemacht hat, daß er das Wahlrecht und die Wahl⸗
Wahlrecht vertheidigt habe, so durfte der Appellationsrichter
in der Ausführung eines Rechts befunden habe. Denn eine
entspricht ihr deshalb auch kein besonderes Recht; die durch die Presse veröffentlichten Aeußerungen sind vielmehr nicht anders zu beurtheilen, wie alle anderen.
Recht, in dessen Ausführung sie gebraucht worden, festgestellt werden.“
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren:
Assistenzarzt Dr. Stolte in Potsdam, Dr. Tschörtner in Freien⸗ walde, Dr. Köllner in Neuhof bei Ueckermünde, Dr. Pros⸗ kauer in Cöslin, Dr. Burchardy in Stolp, Dr. Poll in Görlitz, Arzt Wohllebe in Barmen, Dr. Dräck in Geldern, Dr. Burg⸗ mann in Lennep, Dr. Cruewell in Barmen.
Bayern. München, 10. März. Ministerium sind die Anordnungen betreffs der Uebungen des Beurlaubtenstandes für 1878/79 erlassen worden. — Der geschäftsleitende Ausschuß der „katholischen
München eine Generalversammlung ausgeschrieben.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 9. März. (L. Ztg.) Der Landtag lehnte heute die vom Regierungs⸗
acceptirte jedoch verschiedene Bestimmungen der Konvention, durch welche einzelne Lücken der bestehenden Jagd⸗
lung von Jagdscheinen an Ausländer und der Zurückziehung
gebung überhaupt zu beantragen. Dagegen fand ein anderer Gegenstand der Tagesordnung, der Staatsvertrag mit dem Herzogthum Sachsen⸗Meiningen, wegen der Ausführung der Grundstückszusammenlegung in den, beiden Staaten gemeinschaftlichen, Fluren Kranichfeld und Stedten, nach der meiningischen Gesetzgebung, ohne Debatte die einstimmige Genehmigung des Landtags. In der Do⸗ mänenrenten⸗Angelegenheit ist dem Landtage ein neues Dekret zugegangen, mit welchem die Regierung dem in der letzten Sitzung zur Lösung dieser Aufgabe eingebrachten Antrage entgegenkommt. -
— 11. März. Der Justiz⸗Organisations⸗Aus⸗ schuß des Landtages hat in der Landgerichtsfrage die Errichtung zweier Landgerichte in Weimar und 81289, nach der Regierungsvorlage mit 5 gegen 4 Stimmen beschlossen.
Anhalt. Dessaw, 9. März. (Mgd. Ztg.) In der gestrigen Landtagss 8 deren wichtigster Berathungs⸗ gegenstand die zweite Lesung des Gerichtsorganisations⸗ gesetzes war, hat sich die große Mehrheit (wie bereits ge⸗ meldet) dafür entschieden, daß Dessau den Sitz des Land⸗ gerichtes bilden solle. Es ist aber auch bezüglich der Amts⸗
erichte zu einer Entscheidung gekommen. Der Landtag hat sich in dieser Beziehung ganz auf den Standpunkt des preußischen Abgeordnetenhauses gestellt und beschlossen, sich zur Zeit jeder Verhandlung über die Sitze und Bezirke der Amts⸗ gerichte zu enthalten, die Bestimmung darüber vielmehr der landesherrlichen Verordnung zu überlassen, und ist nur vorbehalten, daß jede Aenderung der getroffenen Bestimmungen im Wege der Gesetzgebung und mit Zustimmung des Landtags zu erfolgen habe. Ein weiterer Antrag des Präsidenten Pietscher,
narium verwendeten und die zur Durchführung des Flottengr ndungs⸗ plans noch erforderlichen Summen, unter Vergleichung der Ge⸗
daß das vorliegende Gesetz und die auf Grund desselben zurer⸗
freiheit der Staatsbürger, nicht aber, daß er sein eigenes ohne Rechtsirrthum annehmen, daß sich der Angeklagte nicht 1 Pflicht, die Rechte aller Staatsbürger vor der Oeffentlichkeit
zu vertheidigen, wie sie der Angeklagte behauptet, liegt als eine besondere dem Redacteur einer Zeitschrift nicht ob; es
Es muß daher, wenn sie an sich beleidigender Natur sind, ein sich aus dem konkreten Fall ergebendes, die Strafbarkeit ausschließendes
Arzt Meltzer in D.⸗Eylau, Stabsarzt Dr. Löw in Spandau,
Vom Kriegs-⸗
Volkspartei in Bayern“ hat auf den 12. März nach
tische aus lebhaft befürwortete Vorlage, betreffend die Ueber⸗ einkunft mit mehreren anderen thüringischen Staaten wegen gegenseitiger Zulassung der Jagdscheine ꝛc., ab. Derselbe gesetze ausgefüllt werden, namentlich hinsichtlich der Erthei⸗
von Jagdscheinen, und beschloß eine Revision der Jagdgesetz⸗
lassende landesherrliche Verordnung nach sieben Jahren einer gesetzlichen Revision unterzogen werde, wurde gleichfalls ange⸗ nommen. Der Antragsteller geht davon aus, daß der Einfluß der Reichs⸗Justizgesetze auf die Rechtspflege sich zur Zeit noch nicht mit zureichender Bestimmtheit ermessen lasse, und daß namentlich für die Frage nach der Angemessenheit der Sitze und Bezirke der Amtsger chte erst eine mehrjährige Erfahrung eine genügende Unterlage gewähre. Der siebenjährige Zeit⸗ raum ist aus dem Grunde angenommen worden, weil die Landtagsperioden hier sechsjährige sind, in diesem Jahre hier Neuwahlen stattfinden und man vermeiden will, daß nicht wieder in der Schlußdiät der nächsten Wahlperiode dem Land⸗ tage die bezügliche Vorlage unterbreitet werde, um
reden für diese Neuwahlen zu verhüten.
“
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 12. März. (W. T. B.) Die Beerdigung des Erzherzogs Franz Karl hat heute unter außerordentlich zahlreicher Betheiligung der Be⸗ völkerung nach dem herkömmlichen Ceremoniel stattgefunden. Der Kaiser, die Kaiserin, sowie sämmtliche Mitglieder des Kaiser⸗ lichen Hauses, der Herzog von Aosta, der Erbprinz von Hohen⸗ zollern, Prinz Georg von Sachsen, Prinz Alexander von Hessen, die gemeinsamen, sowie die österreichischen und die ungarischen Minister, die Präsidenten der Parlamente, die Mitglieder beider Häuser des Reichsraths und der ungarischen Dele⸗ gation, der Kardinal Fürst Schwarzenberg, der Erzbischof Haynald, der hiesige Gemeinderath, der Oberbürgermeister von Pest mit einer Deputation und eine große Anzahl von Korporationen und Deputationen nahmen an der Beerdigungs⸗ eier Theil. Die Einsegnung des Verstorbenen wurde vom ardinal Kutschker vollzogen.
— (W. T. B.) Der Budgetausschuß der Reichs⸗ rathsdelegation hat in seiner heutigen Sitzung, die Vor⸗ lage betreffend, die Indemnität über die gemeinsamen Aus⸗ gaben im 2. Quartal 1878 angenommen; außerdem wurde eine Anzahl vom Kriegs⸗Ministerium beantragter Posten à conto der außerordentlichen Erfordernisse für das Heer im Jahre 1878 genehmigt.
. Schweiz. Bellinzona, 11. März. (N. Zürch. Ztg.) Die gestrige Abstimmung über die Verlegung der stän⸗ digen Hauptstadt des Kantons Tessin nach Bellinzona ergab 6500 Nein und 13 000 Ja; es stehen noch die Ergeb⸗ nisse mehrerer Gemeinden aus, die aber an dem definitiven Resultat nichts ändern.
Großbritannien und Irland. London, 11. März. Der Prinz von Wales ist am Sonnabend vom Kontinent s zurückgekehrt. — Baker Pascha ist zu einem Besuche
eines Bruders, Sir Samuel Baker, in Newton Abbot an⸗ gekommen.
Canada. Aus Quebeck wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 8. und 9. d. M. telegraphirt: Ein neues Ministe⸗ rium unter Mr. H. G. Joly ist gebildet worden und hat den Amtseid geleistet. Der Premier kündigte in der gesetz⸗ gebenden Versammlung an, die Regierung würde die Steuer⸗ bill fallen lassen und ein System der Sparsamkeit und Einschränkung einführen, welches dieselbe unnöthig machen würde. Die Legislatur ist bis zum 11. April prorogirt worden. Der Gouverneur, Mr. Letellier de St. Just, bemerkte bei dieser Gelegenheit, daß eine Auflösung rasch folgen würde. — Einem amtlichen Ausweise zufolge, hat ün die Staatsschuld Canadas während der letzten 11 Jahre um 82 Millionen Dollars vermehrt. Die Einfuhr überstieg die Ausfuhr um 236 Millionen Dollars.
Afrika. Aus der Kapstadt wird unterm 19. Februar (via Madeira) berichtet: Sir Bartle Frere kehrt nach der Kapstadt zurück. Die Gaikas ziehen sich in der Richtung nach Amatolas zurück. In der vorigen Woche fand ein heißes Treffen statt, in welchem die Kaffern vollständig besiegt wurden und viele Todte verloren. Im Kaffernlande droht eine Hungersnoth einzutreten.
Frrankreich. Paris, 11. März. Die Blätter ver⸗ öffentlichen folgende offiziöse Note: Die Einberufung der zwei Klassen der Territorial⸗Armee wird zur Folge haben, daß eine gewisse Anzahl von Familien während einiger Tage ihrer Stütze beraubt sind. Der Minister des Innern hat dieser Lage seine Aufmerksamkeit zugewandt und bereitet im Einvernehmen mit dem Kriegs⸗Minister ein Rund⸗ schreiben an die Präfekten vor, in welchem die Departements und die Gemeinden aufgefordert werden, sich einige Opfer aufzuerlegen und den Staat zu unterstützen, der entschlossen ist, den nothdürftigen Familien beizustehen, wie er dies schon in den zwei letzten Jahren gethan hat. — Die (gestrige) Probe⸗ nummer des unter der Direktion von Felix Pyat stehenden Blattes „La Commune affranchie, Journal du Tra⸗ vail“ ist heute bei allen Zeitungshändlern mit Beschlag belegt worden. Felix Pyat, der wegen seiner Theilnahme an dem Commune⸗Aufstande in contumaciam zum Tode ver⸗ urtheilt ist, lebt bekanntlich als Flüchtling in London.
(Cöln. Ztg.) Der neue, vom Kriegs⸗Minister dem Senat vorgelegte Entwurf über den Generalstab lautet:
„Art. 1. Das auf Grund der Ordonnanzen vom 6. Mai 1818 gebildete besondere Generalstabs⸗Corps ist aufgehoben. Der Dienst des Generalstabes wird wahrgenommen: 1) durch ein Personal von Offizieren aller Waffengattungen, die ein Generalstabs⸗Patent be⸗ sitzen und zeitweilig in diesem Dienst verwandt worden sind; 2) durch ein Personal von Archivaren und Sekretären des Generalstabs⸗
“ 8
Art. 2. er Generalstabsdienst hat den Zweck, das Kom⸗ mando in der Ausführung seiner Obliegenheiten 85 unterstützen und die Uebertragung seiner Befehle zu sichern.
Art. 3. Das Personal der Generalstabs⸗Offiziere ist in zwei Sektionen eingetheilt: in die eigentliche militärische und in die geo⸗ graphische Sektion. Die militärische Sektion begreift in sich die im Generalstabsdienst. verwandten Offiziere aller Grade und aller Waffengattungen. Diese Offiziere sind außerhalb der Cadres. Die geographische Sektion besteht aus den „Offlciers ingénieurs geogra- phes.“ Diese Offiziere werden eine besondere Abtheilung bilden, deren Einrichtung durch ein Dekret geregelt wird.
Art. 4. Auf Friedensfuß besteht das Personal der Offiziere
in der militärischen Sektion aus 320 Offizieren, nämlich 30 Ober⸗
sten, 40 Oberst⸗Lieutenants, 125 Majors, 125 Hauptleuten; in der
Pvgraphischen Sektion aus 30 Offizieren, nämlich 2 Obersten, 2
bberst⸗Lieutenants, 8 Majors, 18 eeee Der Minister be⸗
“ ““ des Personals der Generalstabs⸗Offiziere gsfuß.
Art. 5. Die durch den Artikel 28 des Gesetzes vom 13. März 1875 eingerichtete Ober⸗Militärschule erhält den Namen Ober⸗
Armee zu verbreiten und den Offizieren aller Waffengattungen das Erlangen des Generalstabs⸗Patentes zu erleichtern. — .
Art. 6. Das Generalstabs⸗Patent wird den höheren Offizieren und den Hauptleuten aller Waffengattungen sowie den aus der Kriegsschule hervorgehenden Offizieren nach einer Prüfung bewilligt, deren Programm von dem Kriegs⸗Minister aufgestellt wird. Die patentirten Offiziere stehen zu jeder Zeit für den Generalstabsdienst zur , des Kriegs⸗Ministers.
Art. 7. Die im Generalstabsdienst nicht verwandten patentirten Offiziere bilden die Reserve des Personals dieses Dienstes. Die⸗ jenigen unter ihnen, welche Lieutenants oder Hauptleute sind, können 8 8 Füeel un e. beigegeben werden oder ie iegenheiten des Brigade⸗Majors versehen. r über⸗ schreitet nicht 250. 2 — 188 IEö
Art. 8. Das durch Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes errichtete
Personal des Generalstabs⸗Bureaus ist unter der Leitung der Gene⸗ ralstabs⸗Offiziere mit dem Dienst des Bureaus und .. Erhaltung der Archive betraut. Dieses Personal begreift in sich: 1) die erste Abtheilung der Sektion der Sekretäre des Generalstabes und der Re⸗ krutirung, welche von dem Gesetz vom 13. März 1845 betreffs der Armeecadresterrichtet wurde; 2) die „officiers archivistes“ der General⸗ stabs⸗Bureaus, bestehend aus 8 Archivar⸗Majors, aus 31 Archivar⸗ Hauptleuten erster Klasse, aus 31 Archivar⸗Hauptleuten zweiter Fras. 22 57 Archivar⸗Lieutenants und aus 57 Archivar⸗Unter⸗ ieutenants.
Art. 9 enthält vorübergehende Bestimmungen.
Italien. Rom, 12. März. (W. T. B.) Dem vom „Osservatore Romano“ gebrachten Dementi gegenüber hält die „Agenzia Stefani“ ihre Meldung vom 8. d. M. auf⸗ recht, daß der Kardinal⸗Staatssekretär Franchi das dort erwähnte Rundschreiben an die päpstlichen Nuntien erlassen, daß der König Humbert durch eine Mittelsperson den neuen Papst beglückwünscht und daß der Letztere auf dem nämlichen Wege dem König gedankt habe. Der mit der Beglückwünschung beauftragte Prälat sei der Erzbischof von Turin gewesen. Die bezüglich der fraglichen Nachricht er⸗ gangenen Dementis rührten nicht vom Vatikan her, sondern seien von der Partei der Unversöhnlichen ausgegangen, die sich von jeder Mäßigungsidee, die dem Papste zugeschrieben werde, beunruhigt zeige. — Zur Ministerkrisis heißt es, daß die Wahl eines Ministers des Auswärtigen und eines Kriegs⸗Ministers die meisten Schwierigkeiten verursache, daß ae ce. aber doch in Bälde das neue Kabinet gebildet ein werde.
Dänemark. Kopenhagen, 8. März. (H. C.) Die dritte Lesung des Budgets pro 1878/79 wird am Montag be⸗ ginnen. In Folge des gemeldeten Kompromisses zwischen der gemäßigten Linken, welche die Majorität im Budgetaus⸗ schusse bildet, und der Rechten des Folkethings liegen zur dritten Lesung verschiedene Aenderungsanträge Seitens der Ausschußmajorität vor, welchen zufolge der Regierung eine Reihe von Forderungen, die in zweiter Lesung vom Folke⸗ thing abgelehnt worden sind, bewilligt werden soll. Es sollen u. A. folgende in zweiter Lesung abgelehnte Forderungen bewilligt werden: 168 000 Kronen für Torpedos (in zweiter Lesung waren nur 120 000 Kronen bewilligt), weitere 120 225 Kronen für den Ausbau der Kopenhagener Festungs⸗ werke nach der Seeseite, 513 000 Kronen für Hanterlade⸗ kanonen, 200 000 Kronen als erster Beitrag einer Summe von 2 Mill. Kronen zum Bau eines Torpedoschiffes oder unge⸗ panzerten Kanonenbootes, 140 000 Kronen für Torpedo⸗Ap⸗ parate, 50 000 Kronen für 10 Kruppsche Kanonen, 250 000 Kronen zum Bau eines neuen Postdampfschiffes zwischen Kiel und Korsör und 150 000 Kronen zur Erweiterung des Hafens von Helsingör. Die gemäßigte Linke hat somit sehr wesent⸗ liche Fonze sthnen gemacht.
Der russisch⸗türkische Krieg 6
St. Petersburg, 12. März. (W. T. B.) Das „Jour⸗ nal de St. Péetersbourg“ bespricht das von englischen Blättern gestellte Verlangen, im Voraus festzustellen, daß alle Punkte des Konstantinopeler Friedensvertrages der Appre⸗ ciation des Kongresses unterworfen werden und alle Mächte die Entscheidungen des Kongresses acceptiren sollten. Das genannte Blatt hebt hierbei hervor, der Kongreß sei kein schiedsrichterliches oder anderes Tribunal, sondern eine Ver⸗ sammlung zur gemeinschaftlichen Berathung über die gemein⸗ samen oder divergirenden Interessen. Seine Entscheidungen würden um so mehr der allgemeinen Zustimmung sicher sein, als sie weniger von Eifersucht und Mißtrauen und mehr von den allgemeinen Interessen inspirirt würden. Auf den Falgeccsen würden die Entscheidungen nicht mit Stimmen⸗ mehrheit gefaßt, das Verlangen, daß Jedermann im Voraus erklären solle, sich den Beschlüssen des Kongresses unterwerfen 8 wollen, sei daher unlogisch. Ebenso unhaltbar sei die ”
orderung, dem Kongresse alle Punkte des Konstantinopeler “ zu unterbreiten. Wenn die Aufgabe des
ongresses ein Friedenswerk sei, so müsse man von den De⸗ batten jeden Gegenstand fern halten, welcher, weil er nicht einen allgemein europäischen Charakter habe und deshalb auch nicht der Entscheidung des Kongresses unterliege, erregte aka⸗ demische Diskussionen herbeiführen könnte.
— (W. T. B.) Ein Telegramm des „Golos“ aus Odessa vom heutigen Tage meldet: General Ignatieff und Reouf Pascha sind gestern Abend in Odessa eingetroffen “ Nachmittag um 2 Uhr nach St. Petersburg ab⸗ gereist.
Konstantinopel, 12. März. (W. T. B.) Die Russen besetzten gestern Fekerekeui bei Bujukdere und die Pulverfabrik Azatli, sowie mehrere andere Dörfer in der Um⸗ ge bung von Konstantinopel. Auch gegen Narinburgas,
apanaria und Aghacli schieben die Russen Truppen in der Richtung der Hauptstadt vor. London, 12. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses theilte Lord Skratheden mit, daß er am Donnerstag die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Vorsichtsmaßregeln lenken werde, die erwünscht seien, bevor England zum Kongresse gehe; gleichzeitig werde er beantragen, den Schriftwechsel bezüglich des Friedens⸗ vertrages vorzulegen. Im Unterhause erklärte auf eine Anfrage Wilmots der Schatzkanzler Northcote, die Regierung habe nichts da⸗ von gehört, daß die Russen die Landenge von Gallipoli verschanzt hätten; nach den letzten Berichten ständen die russischen Vorposten 12 Meilen von Bonlair jenseits des Kamieschflusses, ihre Hauptmacht bei Kadikiöi. — Peel kündigte an, daß er am Donnerstage die Frage auf⸗ werfen werde, ob die Entsendung des Lord Lyons zum
Kriegsschule. Sie ist dazu bestimmt, militärische Kenntnisse in der
Kongresse Angesichts seiner bekannten Anschauungen
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über die orientalische Frage erwünscht sein dürfte. Ashley beantragte ein Tadelsvotum gegen den Botschafter Layard wegen des Verhaltens desselben in der Angelegen⸗ heit, betreffend den Briefwechsel zwischen Gladstone und Negro⸗ ponte über Griechenland. Es entspann sich hierüber eine längere und lebhafte Debatte, in deren Laufe Hartington die aufforderte, offen zu erklären, ob sie Layards Verhalten als seiner Stellung entsprechend und seine Er⸗ klärungen als befriedigend ansehe, da er außerdem den Antrag Ashley's unterstützen müsse. Schatzkanzler Northcote wies auf den Ernst des vom Hause verlangten Schrittes hin und erklärte, Layard möge nicht ganz diskret gewesen sein, wie derselbe das ja selbst zugestanden habe, aber jedenfalls sei derselbe verpflichtet gewesen, die Regierung von dem Brief⸗ wechsel zu unterrichten, der zur Zeit einer großen Aufregung in Griechenland stattgefunden habe und zu einer Zeit, wo England Alles aufgeboten habe, um Griechenland vom Kriege abzuhalten. Der Antrag Ashley's wurde darauf mit 296 gegen 123 Stimmen abgelehnt.
— 13. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Times“ aus Pera hat die Pforte beschlossen, is der Kürze zwei Armee⸗Corps nach Volo zu senden, um den Auf⸗ stand in Thessalien vollständig niederzuwerfen. — Nach einer Melbung des „Standard“ ist die britische Flotte am Sonnabend von Tusla nach dem Golf von Ismid über⸗ gesiedelt.
Wien, 12. März. (W. T. B.) Die vereinigten Subkommissionen der ungarischen Delegation haben in ihrer heutigen Berathung den Antrag des Delegir⸗ ten Falk, betreffend die Bewilligung des geforderten 60⸗Mil⸗ lionen Kredits, einstimmig angenommen.
— In der Sitzung der vereinigten Subkommissio⸗ nen der ungarischen Delegation erklärte Graf An⸗ drassy auf eine Anfrage des Delegirten Szecsen bezüglich der Beschränkungen des Donaustroms, die Türkei habe di Donau nicht als einen konventionellen Strom, sondern als ihre eigene Grenze und Vertheidigungslinie ansehen wollen und das habe Oesterreich⸗Ungarn nicht zugestehen können. Auf eine weitere Ausführung Szecsens bemerkte Graf Andrassy, er stimme Szecsen darin bei, daß bezüglich der Veränderung der Lage der kleinen suzeränen Staaten die Initiative von Oesterreich hätte ausgehen müssen, der Minister verwies dabei auf den Abschluß des rumänischen Vertrages und die Schritte bezüglich des rumänischen Fürstentitels, fügte indeß hinzu, er könne seine Absichten nur bis zu einer gewissen Grenze enthüllen. Die Regierung sei von Anfang an geneigt gewesen, die Unabhängigkeit Rumäniens, nicht aber dessen Neutralität anzuerkennen. Graf Andrassy bemerkte weiter, daß die öffentliche Meinung nicht immer das Richtige treffe und daß auch das Volk nicht liebe, die Wahrheit zu hören und verwies auf die Wandelung der dse Wahrh Meinung in e Der Delegirte Wahrmann legte entschieden Ver⸗ wahrung gegen die Ansicht ein, daß in der ungarischen De⸗ legation eine Kriegsstimmung vorherrsche und versicherte, Nie⸗ mand wünsche den Krieg, andererseits erkläre die Delegation aber ruhig und ernst, daß sie bereit sei, den Krieg aufzu⸗ nehmen, wenn derselbe zu einer unvermeidlichen Nothwendig⸗ keit werde. Nachdem noch mehrere andere Redner theils in diesem Sinne sich geäußert, theils ausgesprochen hatten, daß sie in der Votirung der Kreditforderung kein Vertrauensvotum erblicken wollten, erklärte Graf Andrassy, daß er gegen die Formulirung des Falkschen Antrags nichts einzuwenden habe, daß er sich jedoch für den Falkschen Antrag auch nicht enga⸗ giren könne, weil ihm der Beschluß der österreichischen Dele⸗ gation noch nicht bekannt sei. Sollten die Beschlüsse der un⸗ garischen und der österreichischen Delegation abweichen, so müsse ein Mittelweg vereinbart werden. Es erfolgte hierauf die bereits gemeldete einstimmige Annahme des Falkschen Nntrags. 8
— (W. T. B.) Wie der „Polit. Korresp.“ aus Kon“ stantinopel vom 11. d. gemeldet wird, hätte der Großfürst Nikolaus keine Einladung des Sultans erhalten, sondern aus eigenem Antriebe den Wunsch geäußert, dem Sultan einen Besuch abzustatten. Wie es scheine, habe es der Sul⸗ tan diesem Wunsche gegenüber lange Zeit an Entgegenkom⸗ men fehlen lassen; erst in den letzten Tagen sei eine Verein⸗ barung über das bei der Begegnung des Großfürsten mit dem Sultan zu beobachtende Ceremoniell gelungen. Neuer dings werde der Besuch des Großfürsten durch das Unwohl sein des Sultans wieder verzögert.
— (W. T. B.) Nach einer weiteren Meldung der „Pol. Korresp.“ aus Bukarest wäre die rumänische Regierung davon verständigt worden, daß in Kischineff die für Ru⸗ mänisch⸗Bessarabien bestimmte russische Civilverwaltun vollständig organisirt sei und nur auf Ordre warte, um di “ von Rumänisch⸗Bessabrabien in die Hand zu nehmen.
— 13. März. (W. T. B.) Der „Presse“ wird au Obbrovazzo (Dalmatien) gemeldet: In Süd bosnien b die Baschibozuks neue Massacres gegen die Chri sten. Die Insurgenten beschlossen, den Kampf fortzu setzen und wählten den herzegowinischen Woiwoden Bozidaro⸗ vich Weselicka zu ihrem Agenten beim Kongresse. Gestern hat bei dem Grenzort Trubar ein Gefecht zwischen den Tür⸗ ken und Insurgenten stattgefunden; der Ausgang des⸗ selben ist noch unbekannt.
Paris, 12. März. (W. T. B.) Die „Agence Ha⸗ vas“ läßt sich aus Athen vom heutigen Tage melden, die russische Regierung habe der griechischen Regierung 6 ihren Gesandten in Athen, Saburow, mittheilen lassen, da sie den Antrag Griechenlands auf eine Vertretung auf dem Kongresse annehme.
Nr. 11 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post Wund Telegraphenverwaltung hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügungen: vom 28. Februar 1878. Behandlung der kleinen Packete. — Vom 1. März 1878. Neue Ausgabe des Fahrpost⸗Tarifs für das Ausland.
— Nr. 6 des „Armee⸗Verordnungsblattes“ genden Inhalt: Neue Probe eines Gewehrriemens. — Anstellung der Militär⸗Anwärter in Elsaß⸗Lothringen. — Wegfall der besonderen Beschein gunader Beläge und Liquidationen über Frachtkosten und Insertionsgebühren. — Reinigungskosten der bei den Uebungen des Beurlaubtenstandes in Gebrauch gewesenen leinenen Effekten. — Ge⸗ währung der Reisekosten und Tagegelder an die zum Lehr⸗Infanterie⸗ Bataillon kommandirten Offiziere. — Zulagen bei Kommandos zu Uebungen des Beurlaubtenstandes. — Bezug der Kriegs⸗Sanitäts⸗ ordnung. — Die Beschaffung von Messinghähnen zum Abfüllen des Petroleums betreffend. — Druckfehler⸗Berichtigung. — Wohlthätigkeit.