1878 / 65 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Ohne bemerkenswerthe Diskussion wurden sodann die . 23 bis 25 nach den Anträgen der Kommission genehmigt. Den §. 26 hatte das Abgeordnetenhaus in folgender Fassung angenommen: „Der privilegirte Gerichtsstand der Standesherren und der Mit⸗ lieder der derselben in Angelegenheiten der nicht streitigen erichtsbarkeit wird aufgehoben. An Stelle der bisher zuständigen Gerichte treten die mtsgerichte. Die Herrenhaus⸗Kommission empfahl dagegen dem An⸗ trage folgende Fassung zu geben: „Der privilegirte Gerichtsstand der Standesherren und der Mitglieder der Familien derselben in Augelegenheiten der nicht streitigen Gerichtsbarkeit bleibt unberührt.“

Dr. Beseler. hatte endlich für diesen Paragraphen folgende

Fassung beantragt:

„Der den Häuptern und Mitgliedern der früher reichsständischen

eingeräumte Gerichtsstand in Angelegenheiten der nicht⸗ reitigen Gerichtsbarkeit wird durch die vorstehenden Bestimmungen (§. 25) nicht berührt.“ 88 Bei der Debatte vertheidigte Dr. Beseler diesen Antrag, während Herr Wever den Beschluß der Kommission zur An⸗ nahme empfahl. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Beseler angenommen. 2 Die §§. 27 bis 29 wurden nach den Anträgen der Kom⸗ mission in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Abgeord⸗ netenhauses ohne Debatte genehmigt. 3 ür §. 30 hatte die Kommission folgende Fassung vor⸗ geschlagen: „Die Bildung von Grundbuchämtern findet nicht statt. Die Geschäfte der Grundbuchrichter werden von den Amtsrichtern, die Geschäfte der Grundbuchführer von den Gerichtsschreibern wahr⸗ genommen. 1 Als Zeitpunkt des Eingangs eines Gesuchs um Eintragung im Grundbuche gilt derjenige Zeitpunkt, in welchem das Gesuch dem mit den Geschäften des Grundbuchrichters oder Grundbuch⸗ führers hinsichtlich des betreffenden Grundstückes beauftragten Richter oder Gerichtsschreiber im Amtslokal vorgelegt wird.“

Herr von Winterfeld beantragte dagegen, diesem Para⸗

raphen folgende Fassung zu geben:

„In Bezug auf die Bildung der Grundbuchämter bewendet es

bei den bestehenden gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, daß

1) den Amtsgerichten auch die früher den Kreisgerichten vorbe⸗

haltenen Grundstücke überwiesen werden; b

bei den mit mehreren Amtsrichtern besetzten Amtsgerichten nach Anordnung des Justiz⸗Ministers entweder ein Amtsrichter zum Vorstande des Grundbuchamtes für den ganzen Amtsgerichts⸗ bezirk bestellt wird, oder mehrere Grundbuchämter für geographisch abzugrenzende Bezirke gebildet werden;

3) die Geschäfte der aufgehobenen Grundbuchämter in Neu⸗Vor⸗

Be. vevi und Rügen auf die betreffenden Amtsgerichte übertragen werden;

vorbehaltlich der bei Annahme dieses Antrages nothwendig wer⸗

denden Aenderungen im §. 11.“ Bei der Diskussion fand dieser Antrag nur durch Herrn

on Winterfeld Vertheidigung, während der Referent Graf zur Lippe und die Herren von Knebel⸗Döberitz, Dr. Dern⸗

urg und Schuhmann sich gegen denselben aussprachen. Auch der Regierungskommissar, Geheime Justiz⸗Rath Schmidt, er⸗ suchte das Haus, den Antrag zu verwerfen und dem Kom⸗ missionsantrage zuzustimmen. Bei der Abstimmung fand der Antrag Winterfeld nur geringe Unterstützung, und der Kom⸗ missionsantrag wurde angenommen.

Ohne Debatte genehmigte sodann das Haus die §§. 31 bis 48 nach den Beschlüssen der Kommission. Als §. 48a. empfahl die Kommission den von dem Abgeordnetenhause ge⸗ trichenen Paragraphen wiederherzustellen, der folgendermaßen autet:

„Das Ober Landesgericht in Berlin ist ausschließlich zuständig für die Verhandlung und Entscheidung:

1) über die nicht zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehörenden Revisionen gegen Urtheile der Strafkammern in erster Instanz; 2) über die Revisionen gegen Urtheile der Strafkammern in der Berufungsinstanz und über alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern, sofern eine nach Landesrecht Handlung den Gegenstand der Untersuchung bildet. In den unter Nr. 2 bezeichneten Beschwerdesachen findet bei

Zgweifeln über die Zuständigkeit der §. 388 der deutschen Straf⸗

prozeßordnung entsprechende Anwendung.“ Frreiherr von Landsberg⸗Gehmen erklärte sich gegen diesen Antrag, weil dadurch ein Ausnahmegerichtshof geschaffen werden würde. Nachdem der Referent Graf zur Lippe diese Ansicht zu widerlegen versucht hatte, wurde der Antrag der Kommisson angenommen.

Ohne Debatte erklärte sich das Haus ferner für die An⸗ träge der Kommission in Bezug auf die 88§. 49 bis 63. Für den §. 64 hatte sie folgende Fassung vorgeschlagen:

„Die Kosten, welche aus der Führung der Amtsanwalts⸗ geschäfte erwachsen, fallen in jedem Falle dem Staate zur Last. Die nach §. 63 ernannten Amtsanwälte erhalten für ihre persön⸗

iche Mühwaltung und zur Deckung der sachlichen Kosten eine als Pauschquantum festzusetzende Entschädigung.“

Der Regierungskommissar bekämpfte diesen Antrag, wäh⸗ rend die Herren Gobbin und Graf zur Lippe die Annahme desselben empfahlen, die auch dann mit großer Majorität er⸗ folgte. Nachdem noch die §§. 65 bis 75 ohne weitere Dis⸗ kussion nach den Anträgen der Kommission genehmigt worden waren, wurde um 4 Uhr die Debatte vertagt.

Das Herrenhaus 1 in seiner heutigen (21.) Sitzung, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Camphausen, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, die Be⸗ rathung des Berichts der Justizkommission über den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichts⸗ verfassungs⸗Gesetz fort. Die Debatte begann bei dem §. 76, und wurde dieser sowohl, wie auch die folgenden Para⸗ graphen, bis zu §. 87 ohne längere Diskussion angenommen.

Bei §. 88, welchen die Kommmission in der folgenden, vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung:

„Richter, Staatsanwälte und Gerichtsschreiber tragen in den öffentlichen Sitzungen eine von dem Justiz⸗Minister zu bestimmende Amtstracht. Dieselbe Vorschrift findet Anwendung auf die in den öffentlichen Sitzungen der Ober⸗Landesgerichte und Landgerichte auftretenden Rechtsanwälte;“

zur Annahme empfahl, beantragte Hern von Knebel⸗Döberitz die Streichung desselben. Nachdem sich jedoch der General⸗Staats⸗ anwalt Wever und der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt für die Annahme des Paragraphen ausgesprochen, wurde der Antrag der Kommission genehmigt. Die §§. 89 94 wurden ohne Debatte angenommen. Bei §. 95 entspann sich eine längere Diskussion, die bei Schluß des Blattes noch andauerte.

1b Im weiteren Verlaufe der gestrigen (66.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten beschäftigte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die evange⸗ lische Kirchenverfassung in der Provinz Schleswig⸗

Holstein und in dem Amtsbezirke des Konsisto⸗ riums zu Wiesbaden.

In der Debatte über §. 1 erklärte sich der Abg. Dr. Brüel gegen die Vorlage, die gegen den Willen der Kirche in Schles⸗ wig⸗Holstein zu Stande nene sei; von dem Entwurfe der Gemeinde⸗ und Synodalordnung, welche die 1 Synode in Schleswig⸗Holstein 1871 ausgearbeitet habe, weiche die vorliegende bedeutend ab, besonders sei das Widerspruchs⸗ recht der Femeinden eingeführt worden. Dem Staate seien zu weitgehende Befugnisse eingeräumt worden. Dagegen bemerkte der Abg. Schumann, die wenigen Veränderungen, welche die Kommiffion vorgenommen habe, zeigten wohl, daß das Recht des Staates und der Kirchenprovinzen gleich gewahrt sein werde. Ein Fehler sei es, daß man 1866 die kirchlichen Verhältnisse der neuen Provinzen nicht mit denen der alten Provinzen in Uebereinstimmung gebracht habe. Es gebe viele, die eine Ver⸗ einigung aller Kirchengemeinden des ganzen preußischen Staates wünschten. Wenn trotzdem ein polches Stück Sonderrecht zu⸗ gestanden werde, so hoffe man, daß dies ein weiterer Schritt zur Herstellung einer einheitlichen evangelischen Landeskirche Der Abg. Dr. Virchow äußerte die Ansicht, daß man

as Ergebniß der Synoden abwarten sollen, denn die

Synoden seien der Platz, auf dem die Differenzen zwischen Orthodoxie und Häresie zur Erscheinung kämen. Der Redner rügte, daß das Wahlrecht der Gemeinde so erheblich beschränkt sei und suchte die üblen Folgen davon an Spezialfällen nach⸗ zuweisen.

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten Dr. Falk das Wort: Das vorliegende Gesetz sei in durchaus richtiger kirchlicher Form zu Stande gekommen, unter Zustimmung der kirchlichen Organe; eine Be schränkung des landesherrlichen Kirchenregimentes, wie sie der Abg. ea pon vermuthe, bestehe in keiner Weise. Nur die Männer der äußer⸗ sten Opposition hätten sich gegen die Kirchenverfassung aus⸗ gesprochen, aber der Provinzial⸗Landtag, in dem Männer der kirchlichsten Gesinnung säßen, habe sich mit derselben einver⸗ standen erklärt. Auch das Konsistorium sei dafür eingetreten und habe ihn gebeten, das Zustandekommen des Gesetzes möglichst zu be⸗ schleunigen. Wenn der Abg. Virchow wieder auf das von ihm vertretene Gemeindeprinzip vios. habe, so könne er nur bemerken, es sei sein Ideal, nicht blos eine preußische, sondern eine deutsche evangelische Kirche entstehen zu sehen, aber er glaube, daß man keinen Zwang ausüben dürfe; diese Einigung müsse hervorgehen aus der freien Initiative der kirchlichen Körper, die man nur anregen, nicht zwingen dürfe, wenn nicht dieselben Vorgänge sich wiederholen sollten, die bei Schaffung der Union sich ereignet hätten. In Nassau habe man den Gedanken des Anschlusses an die alten acht Provin⸗ zen schon vielfach ventilirt. Ueber den Hoßbachschen Fall habe er früher geschwiegen und diesen Standpunkt mit einer gewissen Härte gewahrt, weil er der Ansicht sei, daß er bei Dingen, die die kirchlichen Behörden inner⸗ halb ihrer Kompetenz vollzögen, nichts zu sagen habe. Nun⸗ mehr sei der Hoßbachsche Fall zur Entscheidung gelangt. Wenn er heute über denselben etwas vortragen wollte, so würde er sich selbst ungetreu werden. Er könne aber, ohne eine Kritik zu üben, sich dahin äußern, daß in dem zur Be⸗ rathung stehenden Gesetze eine ganz andere Bestimmung vorliege, als in der Synodalordnung für die alten Pro⸗ vinzen. Der erste wesentliche Unterschied sei der, daß die Synodalordnung von 1874 ein zwiefaches Ver⸗ fahren kenne, ein Einspruchs⸗ und ein Bestäti⸗ gungsverfahren. Die Besonderheit sei so scharf, daß für jedes Verfahren besondere Instanzen beständen; insofern es sich nämlich um Leben und Wandel handle, sei der Kreis⸗ synodalvorstand die erste, das Konsistorium die zweite Instanz; in Bezug auf den Einspruch wegen der Lehre seien erste und zweite Instanz dieselben, wie bei dem Bestätigungsverfahren. Hier in dem vorliegenden Gesetze sei aber nur ein Verfahren angeordnet. Man dürfe aber dabei nicht vergessen, daß in Nassau kein allgemeines Landrecht bestehe. Persönlich möchte er noch den Abg. Virchow bitten, doch solche Ausdrücke, die das religiöse Gefühl verletzen könnten, nicht zu gebrauchen: der Ausdruck „Sekundärwunder“ sei ein solcher.

Der Abg. Dr. Wachs bat das Haus, die Vorlage anzu⸗ nehmen, da dieselbe in der Provinz Schleswig⸗Holstein freu⸗ dige Zustimmung gefunden habe; se enthalte noch manche Mängel, sei aber entschieden ein Weg zur Besserung. Das Recht des summus episcopus bestehe vollständig zu Recht, und die Zweifel des Abg. Virchow seien deshalb unbegründet. Die Vorschrift, daß der Kultus⸗Minister die höchste Instanz sei, bürge dafür, daß die Einheitlichkeit aufrecht erhalten werde.

Der Abg. Reincke bemerkte, er erblicke in der Vorlage nur eine Konzession an den Radikalismus und an das absolute Staatskirchenthum und könne deshalb für dieselbe nicht stimmen. Namentlich sei das Wahlgesetz zu verwerfen, welches sogar der Sozialdemokratie den Weg zu den kirchlichen Organen ebene. Der Abg. Roehrig dagegen erklärte, er sähe in dem Gesetze einen Schritt der Vereinigung der neuen rovinzen mit den alten und hoffte, daß dasselbe innerhalb der Kirche eine positivere Richtung zur Geltung bringen werde. Der Abg. Dr. Hänel äußerte sich gegen die Vorlage und erklärte schließlich, er könne dieselbe in der jetzigen Fassung nicht an⸗ nehmen.

In einem Schlußworte bemerkte der Referent Abg. Richter (Sangerhausen) dem Abg. Reincke, daß die neue Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung einem Eindringen der Sozialdemokratie in die Kirche keinen Vorschub leiste, denn der §. 10 schreibe ausdrücklich vor: „Wählbar sind die wahlberechtigten Mitglieder der Gemeinde, welche über 30 Jahre alt und sittlich unbescholten sind, auch nicht durch Fernhaltung von dem öffentlichen Gottesdienste und dem heiligen Abendmahle die Bethätigung ihrer kirchlichen Gemeinschaft in anhaltender Weise unterlassen haben.“ Die Klagen des Abg. Dr. Hänel über die Macht und den Einfluß der Konsistorien seien wohl berechtigt, aber die Oberentscheidung des Kultus⸗Ministers bilde dafür ein wirk⸗ sames Korrektiv. Daß die evangelische Kirche sich in ihrer Hoffnung täusche, die Synodalordnung werde einigend wirken, könne er (Redner) nicht zugeben; denn man habe eben noch gar keine Erfahrungen gemacht. Referent bat um An⸗ nahme des Gesetzes. Dasselbe wurde in zweiter Berathung unverändert angenommen. (Schluß 4 ¼ Uhr.)

In der heutigen (67.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zunächst mit, daß ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Staatshaushalts⸗Etat für 1878/79 eingegangen sei.

In der Generaldebatte der dritten Berathung über den

1“

(Gesetzentwurf, betreffend den

orstdiebstahl, sprach der Abg Graf Bethusy⸗Huc für die Annahme, der Abg. Seydel für die Se des Entwurfes, welchen Letzterer noch nicht rei zur Beschlußfassung hielt. Bei dem Schluß des Blattes be⸗ gann die Spezialdiskussion.

Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern

vom 2. d. M. ist mit den alljährlich zum 20. Mai einzureichen⸗

den Final⸗Abschluß⸗Arbeiten der Regierungs⸗ resp. 1 Bezirks⸗Hauptkassen, sowie der hiesigen Polizei⸗Hauptkasse von der Verwaltung des Innern fortan, und zwar zum ersten Male pro 1877/78, eine Uebersicht der aus dem Fonds zu

Diäten, Fuhr⸗ und Versetzungskosten, zu Prämien für Ermitte lung von Verbrechern und zu sonstigen sächlichen Ausgaben

im Interesse der Polizei, Kapitel 100 Titel 4 des Etats von

der Verwaltung des Innern, für das vergangene Rechnungs⸗

jahr geleisteten Ausgaben, nach größeren Kategorien spezialisirt,

vorzulegen.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum Goldmünzen: 1,177 688 200 Doppelkronen, 365 229 960 Kronen, 27 782 965 halbe Kronen; hiervon auf beeeee

.

9. März 1878 geprägt worden, an

251 503 540 ℳ; an Silbermünzen: 71 652 415 5⸗Markstü 97 810 530 2⸗Markstücke 71 486 388 50⸗Pfennigstücke, 35 717 718 20

20⸗Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen betrug: 1 570 701 125 ℳ, an Silbermünzen: 424 881 479

20 ₰.

Reichs an Landes⸗Silber⸗ und Kupfermünzen zur Einziehung gelangt: A. Landes⸗Silbermünzen: Thalerwährung 756 891 988s8 43 Guldenwährung 195 688 406 56 ₰, ““ 7 974 020 11 ₰, Konventionsmünzen des Zwanziggu

fußes 1 910 327 ℳ, Silbermünzen Kurfürstlich und König⸗

4 4 9 75 ISLAmuSn lich sächsischen Gepräges 608 567 42 ₰, Silbermünzen

schleswig⸗holsteinischen Gepräges 1 617 855 49 ₰, Aeltere

hannoverischen Gepräges 1613 45 J, mecklen⸗ burgische Währung 204 517 63 J, Courant⸗ Pehehac 1 766 967 25 ₰, Lübische

e münzen: Thalerwährung 2 592 470 08 ₰, süddeutsche Währung 647 208 44 ₰, mecklenburgische Währung 51 906 53 J, Gesammtwerth B. 3 291 585 05 Z; hierzu Gesammt⸗ werth A. 967 419 259 39 J, Summe 970 710 844 44 J.

Sachsen. Dresden, 15. März. Das „Dresdner Journal“ meldet: Se. Majestät der König wird sich aus An⸗ der bevorstehenden Geburtstagsfeier Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen, am nächsten Donnerstag nach Berlin begeben und gedenkt am 23. d. M. hierher zurückzukehren.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 14. März. (Leipz. Ztg.) In der heutigen Sitzung fand die Beschluß⸗ fassung des Landtags über die Proposition der Großherzog⸗ lichen Staatsregierung wegen Regulirung der Domänen⸗ rente statt. Diese Proposition, ursprünglich darauf gerichtet, den Betrag der Civilliste auf jährlich 840 000 und ein Präzipuum des Staatsfiskus von 420 000 zu fixiren, be⸗ züglich derjenigen Revenuen des Kammervermögens aber, welche diese Gesammtsumme von 1 260 000 übersteigen, ein gleichheitliches Theilungsverhältniß zwischen dem Großher⸗ zoglichen Hause und dem Staatsfiskus auf die Dauer festzusetzen, alsdann in Folge eines Amendements aus der Mitte des Landtags dahin modifizirt, daß eine Theilun dieser Ueberschüsse nur so lange stattfinden soll, als der Antheil des Großherzoglichen Hauses die Summe von 120 000 nicht übersteigen und die Domänenrente mithin den Betrag von 960 000 erreichen werde, wurde einstimmig abgelehnt; ebenso ein dazu gestellter Verbesserungsantrag, der den Maximalbetrag auf 950 000 bestimmt wissen wollte, bei namentlicher Abstimmung mit 19 gegen 12 Stimmen. Da⸗ gegen gelangte mit 16 gegen 15 Stimmen zur Annahme ein Antrag des Abg. Geheimrath Müller, nach welchem die in Folge der Verabschiedung von 1874 bis auf 900 000 erhöhte Domänenrente von diesem ege ab um weitere 30 000 jährlich erhöht und der nach Abzug derselben als⸗ dann noch verbleibende Ueberschuß der Einkünfte des Kammer⸗ vermögens wie bisher ganz zur Bestreitung der Staatsbedürf⸗ nisse an die Staatskasse abgeführt werden soll. Obwohl der Beschluß im Ganzen günstig für das Großherzogliche Haus ist, so stellt er doch die definitive Regelung der Domänen⸗ Angelegenheit abermals in ungewisse Zukunft.

15. März. (W. T. B.) Der Landtag beschloß in seiner heutigen Sitzung, in Weimar und Eis enach Land⸗ gerichte zu errichten und wegen des Neustädter Kreises sich mit den reußischen Fürstenthümern über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichtes in Gera zu ver⸗ vereinigen. 8 .

Schweiz. Bern, 15. März. (W. T. B.) Papst Leo XIII. hat durch Vermittelung der schweizerischen Gefandt⸗ schaft in Paris seine Wahl hier anzeigen lassen. Die

egierung hat, da am Sonntag, als dem Jahrestage des Kommuneaufstandes, eine Demonstration Seitens der ationalen beabsichtigt sein soll, zur Ausübung des

ein Bataillon Bundestruppen auf⸗ geboten.

Zürich, 15. März. (W. T. B.) Der Kantonalrath hat nach dreitägigen Berathungen die für die Gotthard⸗ bahn geforderte nachträgliche Subvention von 800 000 Frcs. mit großer Majorität unter der Voraussetzung bewilligt, daß das Luzerner Programm zur Ausführung gelange und auch die Bundessubvention bewilligt werde.

(N. Zürch. Ztg.) Das Tessiner Volk hat am 10. d. M. mit einer Majorität von 6000 Stimmen, für immer dem bisherigen System, wonach der Sitz der Regierung von sechs zu sechs Jahren zwischen den Städten Lugano, Lo⸗ carno und Bellinzona wechselte, den Abschied gegeben und Bellinzona zur ständigen Hauptstadt des Kantons Tessin gemacht; Bellinzona wird vom 3. März 1881 an Re⸗

ierungssitz sein, d. h. von dem Augenblicke an, w stadtperiode für Locarno zu Ende geht.

Großbritannien und Irland. London, 14. März

a. A. C.) In der gestrigen Nachmittagssitzung des Unter⸗ auses beantragte Mr. Pease die zweite Lesung des von

8

148 214 428 1⸗Markstücke,

Bis Ende Februar 1878 sind für Nechnung des

, süddeutsche

den⸗

rung 754 996 05 3, ammtwerth A. 967 419 259 39 ₰; B. Landeskupfer⸗

die Haupt⸗

ihm eingebrachten Entwurfs zur Abschaffung der Todes⸗ strafe. Der Attorney⸗General gab zu, daß das egen⸗ wärtig bestehende Gesetz in mancher Heziehung nicht befriedi⸗ gend sei⸗ auch er wünsche die Schaffung eines Appellhofes in Kriminalsachen. Allen Uebelständen indeß gedenke die Regie⸗ rung mit einem Gesetzentwurfe aezuhelfen, den sie demnächst

dem Parlament zu unterbreiten beabsichtige. Der vorliegenden

Bill müsse er aber seine Zustimmung verweigern, da er die

Todesstrafe als Abschreckung gegen das Verbrechen des Mordes für nothwendig betrachte. Die Abstimmung ergab die Ver⸗ werfung der Vorlage mit 263 gegen 64 Stimmen.

15. März. (W. T. B.) Im Oberhause erwiderte

heute Lord Beaconsfield auf eine Anfrage Lord Gran⸗

ville’'s, daß die Osterferien des Parlaments vom 16. April bis 10. Mai d. J. dauern würden. Im Unterhause wies bei der Einbringung des Marine⸗ budgets der erste Lord der Admiralität, Smith, darauf hin, daß dasselbe auf Normalzustände basirt sei, da er glaube, es sei nicht seine Pflicht in hoffent⸗ lich andauernden Friedenszeiten eine bedeutende Erhöhung des Budgets zu. verlangen. Die vorhan⸗ dene Marine genüge zum Schutze Englands, zur Auf⸗ rechterhaltung seiner Ehre und zur Wahrung seiner Interessen. Es seien hinlänglich Mannschaften vorhanden, um jedes Schiff bemannen und dessen Indienststellung ermöglichen zu können. Die Flotte sei jeder Eventualität gewachsen. Weiter legte Smith die bereits bekannten Absichten der Regierung hinsichtlich des Baues von Kriegsschiffen dar und erklärte, er hoffe, die jetzt zu bauenden 28 Torpedoboote würden im Sommer fertig sein. England bedürfe solcher Fahrzeuge weniger, als andere Länder, weil viele englische Dampfer als Torpedofahrzeuge verwendbar seien. Den Wünschen der katholischen Bezölte⸗ rung entsprechend, werde jedem aus 5 oder 6 Schiffen zu⸗ sammengesetzten Geschwader ein Kaplan beigegeben werden. Smith beantragte schließlich die Bewilligung der Positionen für 46 000 zvund Mannschaften, einschließlich 14 000 Marinesoldaten. Das Haus nahm schließlich alle Po⸗ sitionen des Marine⸗Etats an, mit Ausnahme derjenigen für die Dockyards und Marinestores, über welche die Debatte ver⸗ agt wurde.

e Paris, 14. März. (Fr. C.) Gestern wohnte der Minister⸗Siegelbewahrer Dufaure einer Sitzung des ahl⸗ nquete⸗Ausschusses bei und erklärte auf Befragen, daß r einen Unterschied mache zwischen dem Untersuchungsrichter es Norddepartements, welcher sich in einem für die Kommis⸗ sion verletzenden Schreiben geweigert hat, ihr irgendwelche Auskünfte über die Wahloperationen zu ertheilen und dafür bestraft worden war und jenem Generalprokurator und Staatsanwalt, welche der Delegation des Westens den ver⸗ langten Eid nicht leisten wollten, aber sich bereit erklärten, ihnen die für die Fortsetzung ihres Werks nöthigen Aufschlüsse zu geben. Das neue Telegraphengesetz, für welches die Kammern der Regierung eine viermonatliche Frist ge⸗ währten, soll schon in nächster Zeit veröffentlicht werden und mit dem 1. Mai in Kraft treten. Durch zwei Dekrete des Präsidenten vom 12. d. M. sind abermals 58 wegen Be⸗ theiligung am Kommune⸗Aufstande verurtheilten Indivi⸗ S ihre Strafen erlassen, umgewandelt oder herabgesetzt worden.

Versailles, 15. März. (W. T. B.) Der Senat hat die beiden ersten Artikel des Gesetzes über den Be⸗ lagerungszustand, unter Ablehnung aller von der Rechten gestellten Amendements, in der von der Deputirtenkammer be⸗ schlossenen Fassung genehmigt. Die Deputirten⸗ kammer hat den Gesetzentwurf über den Rückkauf der Sekundärbahnen durch den Staat angenommen.

Italien. Rom, 15. März. (W. T. B.) Der König empfing heute die Gesandten Spaniens und der Türkei, welche ihre neuen Beglaubigungsschreiben über⸗ reichten. Dem Präsidenten des Senats, Decchio, ist vom König der Annunziaten⸗Orden verliehen worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. März⸗ (W. T. B.) Was neuerdings über Verhandlungen des römischen Stuhls mit der Kaiserlichen Regierung über die Verhältnisse der „polnischen Katholiken oder die Lage der römisch⸗katholischen Kirche in Polen“ verbreitet wird, ist in dem Sachverhalt nicht begründet. Die römisch⸗katholische Frage ist eine Reichsangelegenheit, obschon man polnischer Seits versucht hat, ihr immer einen spezifisch polnischen Anstrich zu geben. Gegenwärtig ist keine bedeu⸗ tende Aenderung des status quo eingetreten. Richtig ist, daß auf ein an den Kaiser gerichtetes, sehr verbindliches Antritts⸗ swreiben des neuen Papstes ein eben so verbindliches Ant⸗ wortschreiben des Kaisers erfolgt ist.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. März. (Hamn⸗ Korr.) Der internationale Gefängniß⸗ ongreß wird, den nunmehr getroffenen Bestimmungen gemäß, hier am 20. August eröffnet werden. Außer den gemern⸗ schaftlichen Sitzungen wird der Kongreß in drei Sektionen (für Kriminalgesetzgebung, für pönitentiäre Institutionen und für präventive Institutionen) Sitzung halten.

Christiania, 12. März. Als im vorigen Jahre im Storthing die Niedersetzung einer parlamentarischen Steuerkommission beantragt wurde, erklärte die Regierung, sie betrachte die Niedersetzung einer Kommission, welche über die Storthingssession hinaus tage, als eine Ueberschreitung der Kompetenz des Storthings. Nichtsdestoweniger mwählte das Storthing eine aus 9 Mitgliedern bestehende Kommission und bestimmte, daß dieselbe im Herbst in Christiania zusammen⸗ treten solle, sowie daß die Kosten, welche dieselbe verursache, aus der Storthingskasse zu bestreiten seien. Um einen Kon⸗ flikt zu vermeiden, entschloß die Regierung sich, den Beschluß des Storthings und die Wahl der Mitglieder der Kom⸗ misston zu sanktioniren, bestimmte indessen, daß die Kosten der Kommission nicht aus Storthings⸗, sondern aus der eigentlichen Staatskasse zu bestreiten seien, daß somit nicht der Storthings⸗Präsident, sondern der

linanz⸗Minister dieselben anzuweisen habe. Als später der

torthings⸗Präsident die Ausgaben der Kommission anwies, weigerte das Finanz⸗Ministerium sich, die etthe eü. zu hono⸗ riren, und als der Finanz⸗Minister nach eröffneter Storthings⸗ session, wie gewöhnlich, dem Storthings⸗Oekonomen eine runde Summe zur Bestreitung der Ausgaben des Storthings über⸗ wies, nahm er gleichzeitig Veranlassung, in einem Schreiben an den Präsidenten des Storthings ausdrücklich zu untersagen, daß ein Theil der Summe für die parlamentarische Steuer⸗ Kommission verwendet werde. Hierin erblickt die Linke (Ma⸗

8 88 8

jorität) des Storthings eine Ueberschreitung der ministeriellen Kom⸗ petenz und beabsichtigt, das Ministerium deswegen anzuklagen. Einige Mitglieder des Storthings haben ohne Erfolg eine Verständigung herbeizuführen versucht. Am letzten Mittwoch stand die Angelegenheit im Storthing zur Verhandlung, und zwei Anträge von dem früheren Minister Ketil Motzfeldt und Professor Aschehoug, dahingehend, das Storthing 189 ohne die Erledigung der konstitutionellen Frage abzuwarten, geneh⸗ migen, daß die Ausgaben der Steuerkommission auf Anwei⸗ sung des Finanz⸗Ministers honorirt würden, erhielten nur ie Minorität, während die Majorität einem Antrage ihres Führers, des Storthings⸗Präsidenten Sverdrup, zustimmte, die Akten der Angelegenheit dem Protokoll beizulegen, d. h. auch diese formelle Frage der Protokollkommission zur weiteren Veranlassung und Erledigung durch das Odelsthing zu über⸗ weisen. Da der Storthings⸗Präsident darauf besteht, daß die Ausgaben der Kommission aus der Storthingskasse bestritten werden, während die Regierung dieses ausdrücklich untersagt hat, erscheint ein ernstlicher Konflikt zwischen den beiden Staatsgewalten (Storthing und Regierung) unvermeidlich. Das Storthing nahm in der heutigen Sitzung den Grund⸗ gesetz⸗Antrag auf allgemeine Religionsfreiheit, ausge⸗ nommen für Beamte, Minister und Richter, mit 88 gegen 22 Stimmen an. Die gegenwärtigen Religionsgesetze in Nor⸗ wegen sind sehr intoleranter Art. 5,

Amerika. Washington, 11. März. (Reuters Bu⸗ reau.) In der heutigen Sitzung des Senats fand eine De⸗ batte über die Fülcere statt. Mr. Blaine und an⸗ dere Redner mißbilligten die Zuerkennung der Fischerei⸗Kom⸗ mission von Halifax, gemäß welcher die Vereinigten Staaten die Summe von 5 500 000 Dollars für ihre Betheiligung an der canadischen Fischerei zahlen müssen, erklärten aber, die Ehre der Vereinigten Staaten erheische es, daß sie gezahlt werde. Der Senat hat die Bill angenommen welche der von Mr. James Gordon Bennett für eine Nordpol⸗ Expedition gemietheten Nacht „Pandora“ gestattet, unter amerikanischer Flagge zu segeln, und Marine⸗Offizieren der Vereinigten Staaten erlaubt, an Bord dieses Schiffes wäh⸗ rend der beabsichtigten Expedition Dienste zu thun.

13. März. (R. B.) Das Kabinet hat den Vor⸗ schlag angenommen, Einladungen an die europäischen Mächte zur Beschickung einer internationalen Doppelmetall⸗ währungs⸗Konferenz zu erlassen. Der Finanz⸗ ausschuß des Repräsentantenhauses hat sich zu Gunsten einer Bill geäußert, welche das Publikum in den Stand setzt, seine Ersparnisse in den Bonds der 4prozentigen Fundi⸗ rungsanleihe anzulegen. In New⸗Hampfhire ist der republikanische Kandidat zum Gouverneur des Staates erwählt worden. Die republikanische Partei hat sich auch die Mehrzahl der Sitze in der Staatslegislatur gesichert, obwohl ihre Stimmenmajorität kleiner war als bei der vorjährigen Wahl.

New⸗York, 15. März. (W. T. B.) Die Kommission der Repräsentantenkammer zur Vorberathung der Frage der Banken hat einen Bericht zu Gunsten der Bill angenommen, durch welche die Ermächtigung zur Ausgabe von Certifikaten auf Silberbarren, welche das legale Zahlungsmittel für alle Staatsschulden sein werden, er⸗

theilt wird. 8

Der russisch⸗türkische Krieg.

St. Petersburg, 15. März. (W. T. B.) General Igna⸗ tieff ist noch gestern Abend von dem Kaiser empfangen wor⸗ den. Reouf Pascha hat heute dem Reichskanzler, Fürsten Gortschakoff, einen Besuch abgestattet.

16. März. (W. T. B.) In Bezug auf die von Griechenland prätendirte Theilnahme am Kongresse wird hier an maßgebenden Stellen betont, daß Griechenland nicht eine integrale Partei des Kongresses, gleich den Groß⸗ mächten, werden könne, nichts stände aber im Wege, daß Griechenland seine Interessen durch Delegirte beim Kongresse repräsentiren ließe.

(W. T. B.) Die Okkupation und Delimitation der Bulgarei wird in englischen und österreichischen Or ganen neist als eine Angelegenheit behandelt, die durch eine geringere Ehrsucht oder einen verminderten Drang nach Einfluß Seitens Rußlands zu einer minder schwie⸗ rigen Frage für den Kongreß gemacht werden könnte. Dieser Anschauung gegenüber wird hier in informirten Kreisen auf die faktischen Zustände in Bulgarien verwiesen, die Ele⸗ mente dort sind so locker, daß man befürchten muß, es würde eine russische Evakuation nur ein Chaos, und zwar ein bluti⸗ ges, zur Folge haben. Für Rußland ist die Okkupation kein Vortheil, sondern eine Last, es giebt aber Lasten, deren sich eine Macht nur auf eine konvenable Weise entledigen kann.

Konstantinopel, 13. März. (W. T. B.) Zu Ver⸗ tretern der Türkei auf dem Kongresse in Berlin sind dem Vernehmen nach Savfet Pascha und Saadullah Bey bestimmt. In den zwischen Salonichi und Thessalien gelegenen Distrikten breitet sich der Aufstand immer weiter aus. Auch in den Vilajets von Smyrna, Koniah und Aleppo, welche die Verleihung der administrativen Autono⸗ mie zu verlangen beabsichtigen sollen, herrscht eine gewisse Agitation. Es heißt, von den Russen würden bei Schar⸗ kioi größere Streitkräfte konzentrirt, auch werde von ihnen vor der Freigabe der Kriegsgefangenen die An⸗ zahlung eines Betrags von 3 Millionen Pfd. der Kriegs⸗ entschädigung verlangt. 1

15. März. (W. T. B.) Die in der Richtung von Gallipoli befindlichen russischen Truppen erbhalten Verstärkungen. Einige russische Truppentheile sollen nächsten Mittwoch von Bujukdere nach Odessa zur Rückkehr in die Heimath eingeschifft werden. Im Golf von Ismid werden zwei weitere englische Panzerschiffe erwartet. 1

Wien, 15. März. (W. T. B.) Der Budgetaus⸗ schuß der österreichischen Delegation setzte heute die Berathung der Kreditvorlage von 60 Millpnen fort. Nach längerer Debatte, in welcher Graf Andrassy die Kreditvorlage eingehend begründete, wurde mit 11 gegen 9,. Stimmen folgender Antrag Schaups angenommen: Für den Fall, daß die weitere Entwickelung der Ereignisee im Oriente behufs Wahrung nessentlicher Interessen der Monarchie die Entfaltung der Wehrkraft unabweislich nothwendig machen sollte, wird das gemeinsame Ministerium ermächtigt, im Einverständniß mit den Regie⸗ rungen der beiden Recchshälften die für diesen Zweck 8

derlichen Ausgaben bis zur Höhe von 60 Millionen bestreiten zu dürfen. i Inanspruchnahme dieses hiermit bewilligten Kredites ist sofort der Delegation eingehend Mittheilung zu machen; für die Bedeckung desselben ist von den hierzu be⸗ rufenen Vertretungskörpern Vorsorge zu treffen.

(W. T. B.) Bei der Weiterberathung der Kredit⸗ vorlage von 60 Millionen im Budgetausschuß der österreichischen Delegation sprach Giskra sich gegen die Bewilligung des geforderten Kredits aus und erklärte, er könne nicht für dieselbe stimmen, da erstlich zur Zeit noch nicht mobilisirt werde und er außerdem auch das Recht über Krieg oder Frieden „i entscheiden, nicht aus den Händen des Parlaments geben wollte. Hierauf sprach Schau für die Kreditvorlage und stellte den bereits wedS- deten Antrag. Sturm hob hervor, er sei bereit, der Regierung jede Erklärung abzugeben, daß man zu allen Opfern bereit sei, aber Angesichts des Kongresses hätte die Regierung die Mittel erst nöthig, wenn die Ansprüche Oesterreichs zur Wahrung seiner Interessen scheitern sollten. Sturm stellte sodann einen bezüglichen Gegenantrag. Nach längerer Debatte, in welcher Rechberg, Weber, Walterskirchen, Coronini für die Vorlage, resp. den Schaupschen Antrag, Kuranda, Klier und Demel für den Antrag Sturms eintraten und Graf Andrassy die Kreditvorlage eingehend begründete, wurde, wie bereits gemeldet, der Antrag Schaups mit 11 gegen 9 Stimmen angenommen. Sturm meldete hierauf ein Mi⸗ noritätsvotum an, welchem sich Herbst anzuschließen erklärte.

(W. T. B.) Die vereinigten Subkommissionen der ungarischen Delegation haben heute den motivirten Bericht des Delegirten Falk über den 60⸗Millionen⸗ Kredit mit öö Abänderungen genehmigt, 7 Dele⸗ gationsmitglieder darunter Baron Banhidy und Graf Apponyi erklärten, daß sie den Beschlußantrag zwar eneh⸗ migten, der Mokivtrung desselben sich aber nicht ans lleten könnten und ihre bezüglichen Ansichten bei der Berathung im Plenum darlegen würden. Graf Andrassy wiederholte im Laufe der Debatte, der Kredit habe keine andere Bestimmung, als diejenige, im entsprechenden Augenblick die Kraft der Monarchie ohne jeden Zeütverlust geltend machen zu können. Die Berathung der Kreditvorlage im Plenum erfolgt wahr⸗ scheinlich nächsten Dienstag.

(W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ meldet aus Athen von heute: Der Aufstand hat sich vom Olympos aus immer mehr nach Macedonien verbreitet und reicht be⸗ reits bis Verria. Bei Pharsala haben zwei bedeutende Gefechte stattgefunden, bei denen 400 Türken fielen. Der Gouverneur von Janina hat über 200 muselmännische Sträf⸗ linge freigelassen, die mit den aus den Gefängnissen von Arta und Prevesa entlassenen Sträflingen vereint zur Be⸗ kämpfung der Insurrektion nach Epirus gesendet wer⸗ den sollen. Die Aufständischen auf Kreta stehen im Begriff die Feindseligkeiten wieder aufzunehmen, weil die Türkei die Zeit der Waffenruhe benutzt, um Verstärkungen heranzuziehen. Aus Ragusa geht dem Blatte die Nach⸗ richt zu, daß zahlreiche türkische Truppen in der Herze⸗ gowina eintreffen. Unlängst seien 5 Tabors Reguläre in Krupa eingerückt und sämmtliche Garnisonen würden verstärkt und mit Proviant versehen. Zwischen Krupa und Mostar sei die Kommunikation durch Erdwerke gesperrt, bei Gabella und Mostar seien Verschanzungen aufgeworfen, es werde selbst Nachts gearbeitet.

16. März. (W. T. B.) Der „Presse“ wird aus Bukarest gemeldet, Rustschuk und Silistria seien von den Russen bereits wieder in szustand ge⸗ setzt. Wie sich das gedachte Blatt ferner ee läßt, hätte die rumänische Regierung beschlossen, im Falle einer gewalt⸗ samen Okkupation Fesfarastene durch die Russen nicht nur auf die Dobrudscha zu verzichten, sondern auch die Donau⸗ mündungen und die abwärts von der Pruthmündung in der Donau liegenden Inseln den Russen preiszugeben und den Mächten die Entscheidung darüber zu überlassen, ob ein solcher russischer Besitz den Interessen Europas entspreche.

London, 15. März. E1A“ hause erklärte heute der Schatzkanzler Northcote auf eine Bemerkung Campbells bezüglich der gestern vom Schatz⸗ kanzler auf die Anfragen Denisons und Onslomws ertheilten Antwort: Was er gestern zu sagen beabsichtigt habe, sei ge⸗ wesen, daß England verlange, es solle jeder Artikel des Friedensvertrages dem Kongresse in solcher Weise vorgelegt werden, daß der Kongreß erwägen könne, welche Artikel des Friedensvertrages der Annahme oder der Zustimmung Seitens der Mächte bedürften.

(W. T. B.) Wie der „Globe“ wissen will, wären die für den Dienst im Auslande zunächst vorgemerkten E“ benachrichtigt worden, sich zu einer Ein⸗ berufung bereit zu halten, ebenso sollten für den Fall des Bedarfs Freiwilligen⸗Bataillone für den aktiven Dienst organisirt werden.

16. März. (W. T. B) Der „Times“ wird aus San Stefano berichtet, die russische Garde hat Ordre erhalten, sich nach der Heimath einzuschiffen, sobald der Friedensvertrag ratifizirt ist.

Athen, 15. März. (W. T. B.) Die Nachricht der „Agence Havas“, Rußland habe den Antrag Grieche lands auf eine Vertretung auf dem Kongresse angenom⸗ men, bestätigt sich nicht, vielmehr hat nach amtlicher Meldung Rußland die Zulassung Griechenlands zum Kongresse verweigert. Die öffentliche Stimmung ist in Folge dessen sehr erregt.

Die Nr. 11 des „Central⸗Blatts für das Deutsch Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus de Reichsgebiet. Konsulatwesen: Ernennungen. Münz⸗ und Bank⸗ wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; Gold ankäufe der Reichsbank; Uebersicht über die bis Ende Februar d. J. eingezogenen Landesmünzen; Status der deutschen Notenbanken Ende Februar 1878. Zoll⸗ und Steuerwesen: Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer in den Monaten April 1877 bi

ebruar Finanzwesen: Bekanntmachung, betreffend di

usgabe von Schatzanweisungen. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Scesteuermannsprüfung; Erscheinen des Nautischen Jahr buchs für das Jahr 1880. Post⸗ und Telegraphenwesen: Post verbindung mit Konstantinopel.

Nr. 13 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügung vom 9. März 1878: Führung der statistischen Hefte.

Nr. 11 des „Justiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat fol⸗ enden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 13. März 1878, be die Einlösung und Präklusion der preußischen Kassenanwei ungen.