EEE—““
an der Kriegsschule zu Erfurt, zu Hauptleuten, v. Cordier, Sec.
2. Bats. Landw. Regts. Nr. 4 ernannt. v. Janson, Hauptm. vom
Chef, Prey, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt., befördert.
8 Sec. Lts. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 15, zu Pr. Lts. befördert.
Hockenbeck, Sec. Lt. von der Res. des Train⸗Bats. Nr. 2, Rach,
vom Drag. Regt. Nr. 12, von dem Kommdo. als Insp. Offiz. und Lehrer bei der Kriegsschule zu Metz entbunden. v. Spießen, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 4, als Insp. Offiz. und Lehrer zur Kriegs⸗ chule in Metz kommandirt. Lau, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 58, eim, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 13, Petri, Sec. Lt. vom f. Regt. Nr. 118, alle drei kommandirt als Erzieher bei dem Ka⸗ dettenhause zu Berlin, Morgen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63 und kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Kulm, Brunzlow, Pr. Lt. vom Inf. e Nr. 50, Herhudt v. Roh⸗ den I., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 63, Beide komman⸗ dirt als Erzieher bei dem adettenhaufe zu Potsdam, Strosser, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, v. Warten⸗ b I., Sec. Lt. vom Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, 3 m Füs. Regt. Nr. 36, alle drei kommandirt als
Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, sämmtlich zum 1. Mai c. von ihren Kommandos entbunden. v. Tempsky, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 62, Graf v. Haslingen, Sec. Lt. vom Füf. Regt. Nr. 86, in ihren Kommandos als Erzieher von dem Kadettenhause in Plön resp. in Wahlstatt zum Kadettenhause in Berlin, Buß, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, in seinem Kommando als Erzieher von dem Kadettenhause in Wahlstatt zu dem Kadettenhause in Bensberg, zum 1. Mai cr. versetzt. v. Wolffersdorff, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, als Erzieher zu dem Kadettenhause in Berlin⸗ Danneil, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, als Erzieher zum Kadettenhause in Kulm, v. astrow I., Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 5, Brandenburg, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 20, Foß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, als Erzieher zu dem Kadettenhause in Potsdam, Grunert, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 70, Bege⸗ mann, Sec. Lt. vom Inf. F. Nr. 15, als Erzieher zu dem Ka⸗ dettenhause in Bensberg, Wulff II., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 84, als Erzieher zu dem Kadettenhause in Plön, v. Wyszecki, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 62, v. Ernst, Sec. Lt. vom Füs. Regiment Nr. 38, als Erzieher zu dem Ka⸗ dettenhause in Wahlstatt, sämmtlich vom 1. Mai cr. ab kommandirt. hr. Gans Edler zu b Pr. Lt. von der 3. Ing. Insp., Bar. v. Roberts, Pr. Lt. à la suite der 4. Ing. Insp. und Lehrer
t. von der 3. Ing. Insp, zum Pr. Lt. befördert. v. Wulffen, Major vom Fuͤs. Regt. Nr. 33, zum etatsm. Stabsoffiz. ernannt. Goltz, Major aggr. dem Füf. Regt. Nr. 33, in die älteste Haupt⸗ manns⸗Stelle dieses Regts. einrangirt. v. Knobloch, Oberst von
ver Armee, unter Stellung à la suite des Ulanen⸗Regiments Nr. 6, zum Commandeur der 12. Kavallerie⸗ Brigade er⸗
nannt. Stünkel, Major z. D., zum Bez. Commandeur des Generalstabe der 2. Div., als Comp. Chef in das Füs. Regt. Nr. 33 versetzt. v. Spankeren, und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 112, dem Regt., unter eförderung zum überzähl. Major, aggre⸗ girt. Ruff, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp.
Begas, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 52, Kossak, Hauptmann vom Gren. Regt. Nr. 4, v. Hagen, Hauptmann vom Inf. Regt.
8 Nr. 67, v. Un ruh, Hauptm. vom Füs. Regt. Nr. 36, zu überzähl. Majors befördert. v. Portatius, Hauptm. und Comp. Chef vom Fhef Regt. Nr. 95, dem Regt. aggr. und zur Dienstleistung bei dem Neben⸗Etat des Großen Generalstabes kommandirt. v. Schäffer, auptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 32, in das Inf. eegt. Nr. 95 versetzt. v. Wolfersd orff, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Mosengeil, Sec. Lt. on dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Jagow, Sec. Lt. vom Fuf. Regt. Nr. 3, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Ulan. Regt. Nr. 13 versetzt. Blumenthal, Major z. D. zum 2. Stabsoffiz. bei dem Bez. Kommdo. des Ref. Landw. Regts. Nr. 35 ernannt, v. hm, Major und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 15, Frhr. Boecklin v. Boecklinsau, Major und Escadr. Chef vom Hus. egt. Nr. 12, Böning, Major und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 9, Frhr. v. Dincklage, Major und Eseadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 9, v. Restorff, Major und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 12, v. Michaelis, Major und Escadr. Chef vom Garde⸗ Huf Regt., v. Brand, Major und Escadr. Chef vom 2. Garde⸗ Ulan. Regt, Frhr. v. Lilien, Major vom Hus. Regt. Nr. 8 und kommandirt als Adjut. bei dem Gen. Kommdo. des VIII. Armee⸗ Corps, von und zu Schachten, Major und Escadr. Chef vom 1. Westfälischen Husaren⸗Regiment Nr. 8, Frhr. v. Reichlin⸗ „Major und Cscadr. Chef vom Dragoner⸗Regt. Nr. 14, v. Kleist, Major und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 88. sämmtlich Patente ihrer Charge verliehen. v. Wagenhoff, Pe aggr. dem Füs. Regt. Nr. 90 und kommandirt zur Dienst⸗ eistung bei dem Kadettenhause in Oranienstein, unter Stellung à la suite des gedachten Regts., zum Comp. Chef bei dem Kadettenhause in Oranienstein ernannt. v. Fran ckenberg⸗Lüttwitz, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, als Insp. Offiz. zur Kriegsschule in Engers kommandirt. Steegmann, Pr. Lt. vom Infant. Regt. Nr. 112 und kommandirt zur Dienstleistung bei den Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabriken, unter Stellung à la suite dieses Regiments, zum Direktions⸗Assistenten bei den Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabriken ernannt. Waßmer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 112, zum Pr. Lt. befördert. v. Tiedemann, Pr. Ltf. vom vef Regt. Nr. 30, von dem Kommando zur Dienstleistung bei den ewehr, und Munitions⸗Fabriken zum 1. April c. entbunden. Do⸗ nant, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 33, v. Wedell, Sec. Lt. vom Leib⸗Gren. Regt. Nr. 8, beide kommandirt zur Dienstleistung bei den Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabriken, vom 1. April c. ab zur per⸗ manenten Dienstleistung bei den qu. Fabriken kommandirt. Gr. zu Leiningen⸗Neudenau, Sec. Li. vom 4. Garde⸗Gren. Regt., Bar. v. Reißwitz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 49, Lehmann, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, S chroeder, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 62, deren Kommdo. zur Dienstleistung bei den Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabriken vom 1. April c. ab auf ein Jahr verlängert. Bar. v. Stenglin I., Sec. Lt. vom Garde⸗Füs. Regt, Graf
aats. Nr. 97, zu Pr. Lts. befördert.
1I1“
Nichtamtliches. 8— Deutsches Neich.
nahmen Se.
Friedrich Carl.
ugusta⸗Stiftung in Charlottenburg anwesend.
Großherzog und der Erbgroßherzog und Ihre Hoheit die Prinzessin Elisabeth von Sachsen hier ein.
woselbst heute ein größeres Diner stattfindet. — Se. Kaiserliche und Königliche
Compagnien des ersten Bataillons 2. Garde⸗Regiments z. F. im Exerzierhause in der Carlstraße bei und entsprach einer Einladung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Alexander zum Diner. Gegen 9 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zum Empfang der Großherzog ich sächsi⸗ schen Herrschaften nach dem Anhalter Bahnhof. 8
— Zu dem bevorstehenden Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs werden außer
Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und dem Erbgroßherzog von Sachsen und Ihrer Großherzoglichen Hoheit der Prinzessin Elisabeth, Höchstwelche bereits gestern Abend 9 Uhr hier angkommen sind, sowie
Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden, Höchstwelche mit Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog und den jüngeren Kindern heute Morgen 7 ¾ Uhr eintrafen, und Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prin⸗ zessin Wilhelm von Württemberg, Höchstwelche heute Mittag 12 Uhr 35 Minuten angekommen sind, noch erwartet:
Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz . Abend 7 Uhr 42 Minuten auf der Stet⸗ tiner Bahn,
Se. Hoheit der Erbprinz von Hohenzollern und Se. Königliche Hoheit der Lahögraß Friedrich Wilhelm von Hessen heute Abend 9 Uhr,
Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont heute Abend 9 Uhr auf der Potsdamer Bahn,
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin heute Abend 9 ¼. Uhr auf der Ham⸗ burger Bahn,
Se. Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen morgen früh 12 ¼ Uhr auf der Anhalter Bahn,
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin morgen früh 5 ½ Uhr auf der Bahn, Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklen⸗ vun morgen Abend 6 Uhr 28 Minuten auf der Dresdener
ahn,
Se. Hoheit der Prinz Hermann von Sachsen⸗Weimar morgen früh 7¼ Uhr uf der Anhalter Bahn,
Se. Majestät der König von Sachsen und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen morgen Nachmittag 1 Uhr 6 Minuten auf der Anhalter Bahn,
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erb⸗ großherzog von Oldenburg und Se. Hoheit der Herzog Georg morgen Abend 7¾ Uhr auf der Lehrter
Se. Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg⸗Lippe morgen Abend 7¾ Uhr auf der Lehrter Ba n,
Se. Hoheit der Herzog von achsen⸗Altenburg morgen Abend 9 Uhr auf der Anhalter Bahn,
Se. Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg⸗Rudolstadt morgen Abend auf der Anhalter Bahn,
88 “ Hoheit der Prinz Heinrich der Nieder⸗ ande un
v. Bredow, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, Frhr. v. Schau⸗ roth, Sec. Lt. vom Leib⸗Gren. Regt. Nr. 8, v. Oertzen II., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabrik in Erfurt, Pol enz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, Rudolph, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 51, zur Dienst⸗ leistung bei der Gewehr⸗ und Munitions⸗Fabrik in Danzig, sämmt⸗ lich vom 1. April c. ab auf ein Jahr kommandirt. Blanken⸗ burg I., Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 51, zum überzähl. 8 Lt. befördert. v. Spies, Pr. Lt. vom Jäg. Bat.
r. 5, als „aggr. zum Gren. . Nr. 6 versetzt. — 14. März. Müller, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Thorn, kom⸗ mandirt in Graudenz, zum L Dünkelmann, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Danzig, zum Zeug⸗Pr. Lt. befördert.
Im Behrlaudtenstande. Berlin, 12. März. von der Leyen, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Landw. p. zum Pr. Lt., Graf zu Dohna, Pr. Lt. von der Res. des 1. arde⸗Regts. z. F., zum Hauptm., v. Schwichow, Frhr. v. Mecklenburg, Pr. Lts. von der p des Garde⸗Kür. Regts., zu Rittm., Tietze, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 6, Jungeblodt, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, zu Pr. Lts., Nellessen, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 35, Solf, Zaun, Pr. Lts. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. „ zu Rittm., Bielefeld, Sec. Lt. von der Res. des Leib⸗Gren. Regts. Nr. 109, zum Prem. Lt., Frhr. v. Maltzan, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 18, zum Pr. Lt. befördert. Schütze, Osterroth, Sec. Lts. von der Res. des Ulan. Regts. Nr. 3, zu Pr. Lts. befördert. Müller, v. Hancke,
Wittmer, Sachs, Sec. Lts. von der Res. des Gren. Regiments Nr. 109, Schilling, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, zu Pr. Lts. befördert. Christfreund, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, in die Kategorie der s. Offiziere zurückversetzt und
solcher dem Infanterie⸗ Regiment Nr. 112 wieder zugetheilt.
Se. Hoheit der Herzog von Anhalt has
— Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse für das Seewesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungs⸗ wesen, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hiel⸗ ten heute Sitzungen.
— Nach Inhalt der in der amtlichen „London Gazette“ veröffentlichten Königlichen Verordnungen vom 15. Januar und 4. Februar d. J. sind die englischen Auslieferungs⸗ gesetze von 1870 und 1873 neuerdings auch auf die Kolo⸗ nien St. Lucia, Kapland, West⸗ Australien und Natal ausgedehnt worden.
— In der gestrigen (23.) Sitzung des Herren⸗ 2 es befürwortete bei der Berathung des Gesetzentwurfes, etreffend die evangelische Kirchenverfassung in der Provinz Schleswig⸗Holstein und in dem Amts⸗ bezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden der Staats⸗ Minister Dr. 5 die Annahme des Gesetzentwurfes. Er erkenne an, daß durch die längere Behandlung dieser Vorlage im anderen Hause das Herrenhaus in eine gewisse Zwangs⸗ lage gebracht sei. Dennoch habe er sich nicht zur Zurückziehung der Vorlage entschließen können, weil dieselbe für die bethei⸗ ligten Landestheile außerordentlich nothwendig sei. Das Haus habe nur über das Staatsgesetz zu entscheiden, nicht aber über die Kirchenordnung, und das Staatsgesetz sei fast sklavisch den ähnlichen Gesetzen für die übrigen Landestheile nach⸗ ebildet. Abweichungen seien nur da vorhanden, wo die⸗
Sec. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, zu Pr. Lts., Suszezynski, Pr. Lt. vom Landw. Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 14, Wiese, Pr. Lt. vom Landw. Train des 2. Bats. Landwehr⸗Regiments Nr. 54, zu Rittm., Radant, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 67, R Sec. Lt. von den Landw. Pion. des Res. Landw.
. Preußen. Berlin, 20. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Obersten von Brozowski, Commandeur der 7. Kavallerie⸗Brigade, und den Major v im Generalstabe der 22. Division. Später
ajestät den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗ Raths von Wilmowski entgegen und begaben Sich zur Gratulation zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war bei dem Examen sämmtlicher Zöglinge der Kaiserin⸗
Gestern Abend trafen Ihre Königlichen Hoheiten der
Heute morgen wurden die Großherzoglich badischen Herr⸗ schaften von den Kaiserlichen Eltern im Palais empfangen,
Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittag der Besichtigung der
wesen wären. Für die zweckentsprechende Fassung der Vor⸗
lage spreche auch, daß das Abgeordnetenhaus, trotz eingehender
Berathung, nur drei unwesentliche Aenderungen beschlossen
habe. Die Legalität des Zustandekommens der Kirchenordnung
8 deshalb bitte er um unveränderte Annahme der orlage.
Hierauf stellte Graf von Zieten⸗Schwerin einen Antrag, der dahin ging, hinter der Nr. 4 des Art. 2 die Bestimmung einzufügen, daß den Bürgermeistern nur dann das Recht der Mitwirkung bei den Pfarrerwahlen gegeben werde, wenn den⸗ selben die Qualifikation zur Wahlberechtigung im Sinne der Art. 8 und 9 dieses Gesetzes beiwohne. Rachdem die Herren von Thaden und Dr. Dove, sowie auch der Regierungs⸗ Kommissar, Geheimer Regierungs⸗Rath Barkhausen sich gegen diesen Antrag ausgesprochen hatten, wurde derselbe von dem Antragsteller zurückgezogen, und schließlich auf Antrag des Dr. Beseler der Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung en bloc angenommen.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der zweite Bericht der Matrikel⸗Kommission, welchen Herr Wilkens er⸗ stattete. Er beantragte im Namen der Kommission: die Ma⸗ trikel der Herren Graf Maltzan⸗Militsch, Frhr. von Lands⸗ berg⸗Velen⸗Steinfurt, von Uhden, Beyer, Prüfer und von Bredow⸗Briesen für erloschen zu erklären und die Legitima⸗ tion der Herren Botho von Oldenburg und Fürst Hermann von Hatzfeld⸗Trachenberg als geführt anzuerkennen.
Um 2 ¼ Uhr wurde sodann die Sitzung vom Präsidenten geschlossen. Nächste Sitzung Donnerstag, 21. März, 11 Uhr.
— Im weiteren Verlaufe der gestri gen (69.) Plenar⸗ sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde bei der Berathung des Ausführungsgesetzes 1 deutschen Gerichtsverfassungs gesetze in namentlicher Abstimmung §. 22 nach dem gestern mitgetheilten Antrage des Abg. v. Köller mit 213 gegen 165 Stimmen angenommen.
In Betreff der Geschäftsvertheilung, Rei enfolge der Stellvertretung ꝛc. hat das Herrenhaus beschlossen, daß der Präsident des Landgerichtes die betreffenden Bestimmungen treffen solle. Der Abg. Loewenstein beantragte, das Prä⸗ sidium damit zu beauftragen. Das Haus nahm diesen An⸗ trag an und stellte damit seine früheren Beschlüsse wieder her.
§. 28 handelt von dem privilegirten Gerichtsstand der Standesherren; das Herrenhaus will denselben in Betreff der nicht streitigen Gerichtsbarkeit bestehen lassen. Der Abg. Loewenstein beantragte, denselben gemäß den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses gänzlich aufzuheben.
Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und der Abg. Reichensper er befürworteten die Herrenhausbeschlüsse, die dem Publikum einen Schaden brächten, den Standesherren aber einen Rest ihrer ee. Vorrechte beließen. — Die Abg. Dr. Eberty und Windthorst (Bielefeld) empfahlen dagegen den Antrag Loewenstein im Interesse der allgemeinen Gleich⸗ heit vor dem Gesetz.
Das Haus nahm den Antrag Loewenstein an.
§. 51 bestimmt nach den Beschlüssen des errenhauses die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts in Berlin für Re⸗ visionen in Landesstrafsachen. Das Abgeordnetenhaus hatte diesen Paragraphen Pgestrichen. Der Abg. Windthorst (Biele⸗ feld) beantragte auch jetzt die Streichung desselben und mo⸗ tivirte dies mit den schon in den früheren Lesungen vorge⸗ brachten Gründen.
Der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte, die Staats⸗ Regierung wolle nicht, daß die bisher bestehende Einheit des Rechtes beseitigt werde. Wenn in dem Einführungsgesetz zur deutschen Gerichtsverfassung ihr das Recht zu einer solchen Einrichtung, wie die vorgeschlagene, nicht gegeben wäre, hätte sie die Rei zgesete nicht angenommen. Ohne den §. 51 sei das Gesetz für ie Regierung unannehmbar. Der Abg. Reichensperger plädirte für die Streichung des Paragraphen. Der Abg. Dr. Gneist trat für den Beschluß des Herrenhauses ein; der Mangel eines solchen obersten Gerichtshofes in Landesstrafsachen würde zu den größten Uebelständen — n namentlicher Abstimmung wurde §. 51 mit 194 gegen 187 Stimmen abgelehnt. Der Abg. Schrader beantragte, folgenden, vom Herren⸗ hause gestrichenen Paragraphen wiederum anzunehmen:
„Beamte der Staatsanwaltschaft, welche im Interesse des Dienstes durch Königliche Verfügung einstweilig in Ruhestand ver⸗ setzt werden, sind auf ihr Verlangen in einem ihrem Dienstalter entsprechenden Richteramt anzustellen.“
Das Haus lehnte denselben aber ab, nachdem der Abg. Loewenstein davor gewarnt hatte, die Differenzen mit dem andern Hause nicht unnöthiger Weise zu vermehren. In Betreff der Ernennung des Amtsanwaltes hatte das Abgeordnetenhaus beschlossen, daß dieselbe durch den Ober⸗ Staatsanwalt nach Anhörung des Regierungs⸗Präsidenten erfolgen solle, das Herrenhaus will ihn jedoch durch den Re⸗ gierungs⸗Präsidenten nach Anhörung des Ober⸗Staatsanwal⸗ tes ernennen lassen. Der Abg. Dr. Miquel trat für den Vorschlag des Herren⸗ hauses ein, da der Amtsanwalt ein Gemeindebeamter sei, der sich lediglich mit polizeilichen Dingen beschäftige. Der Abg. Loewenstein beantragte die Wieder erstellung der Be⸗ schlüsse des Abgeordnetenhauses, denn der Amtsanwalt sei ein Justizbeamter, und nicht mit dem Polizeianwalt, wie er jetzt bestehe, zu verwechseln. Das Haus trat diesem Antrage bei.
. 90 lautet nach den Beschlüssen des Herrenhauses:
„Richter, Staatsanwälte und Gerichtsschreiber tragen in den öffentlichen Sitzungen eine von dem Justiz⸗Minister zu bestim⸗ mende Amtstracht. Dieselbe Vorschrift findet Anwendung auf die in den öffentlichen Sitzungen der Ober⸗Landesgerichte und Land⸗ gerichte auftretenden Rechtsanwalte.“
Der Abg. v. Saucken (Tarputschen) beantragte: An Stelle der Worte „eine von dem Justiz⸗Minister zu bestimmende Amts⸗ tracht“ zu setzen: „die in den einzelnen Landestheilen bisher übliche Amtstracht“. Dieser Antrag wurde von dem Abg. Dr. Lasker bekämpft und dann vom Hause abgelehnt.
In §. 100 wird durch das Gesetz bestimmt, daß die Mit⸗ glieder des Ober⸗Tribunals und der Staatsanwaltschaft bei demselben, Präsidenten der Appellations erichte, der General⸗ Prokurator und der Kron⸗Oberanwalt, seeen sie nicht ander⸗ weit angestellt werden, in den Ruhestand versetzt werden sollen. Für die übrigen Richter ist eine dreijährige rist festgesetzt, innerhalb deren sie zur des Justiz⸗Ministers st en, nach deren Ablauf sie in den Ruhestand 8 werden. Das andere Haus hat diesem Paragraphen no olgenden Zusatz gegeben: „Eine Pensionirung innerhalb jenes Zeitraums nach
elben durch die lokalen Verhältnisse unabweislich geboten ge⸗ *½
Maßgabe des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 wird hier⸗ durch nicht ausgeschlossen.“
“
scheine verboten, so fällt, nach einem Erkenntniß des Ober⸗
meister im 3. Badischen Dragoner⸗Regiment Prinz Carl
weilen eingestellt werden, „in der Hoffnung, daß Gottes
r Abg. Loewenstein beantragte die Streichung dieses Zusade Nachdem der Abg. Windthorst (Meppen) gleichfalls für die Streichung plaidirt hatte, beschloß das Haus demgemäß.
Die übrigen Paragraphen wurden ohne Debatte erledigt.
Das Haus genehmigte ferner folgende von den Abgg. Dr. Miquel und Loewenstein beantragte Resolution:
Die Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staatsregierung vor Feststellung der für die Bestimmung des Dienstalters der Richter maßgebenden Grundsätze eine Verständigung mit den Häusern des Landtages über die zukünftige Berechnung des Dienst⸗ alters für die zur Zeit angestellten Richter herbeiführen werde.
Hierauf wurden die Gesetzentwürfe, betreffend die Regu⸗
lirung des standesherrlichen Rechtszustandes des fürstlichen auses zu Bentheim⸗Tecklenburg, bezüglich der Herrschaft heda und der Grafschaft Hohen⸗Limburg, und des fürstlichen Hauses zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg bezüglich der Graf⸗ schaft Wittgenstein⸗Berleburg und der Herrschaft Homburg an der Mark, unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen, nachdem mehrere Anträge des Abg. Röhrig, be⸗ treffend die Befreiung dieser Standesherren von den Personal⸗ und Erbschaftssteuern und betreffend ihr Ausscheiden aus dem Kommunalverbande, abgelehnt waren. (Schluß der Sitzung 4 Uhr.) — In der heutigen (70.) Sitzung des Hauses der Abggot- welchen der Minister für Handel c. Dr. Achenbach, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fertigstellung der Berliner Stadt⸗ eisenbahn für Staatsrechnung. Bis zum Schlusse des Blattes dauerte der Vortrag des Referenten Dr. Virchow fort.
— Der Minister des Innern bezeichnet in einem Spezial⸗ erlaß vom 20. Februar d. J. als unzulässig, den gewähl⸗ ten Mitgliedern der Bezirks⸗Verwaltungsgerichte ungeachtet der Wahrnehmung verschiedener Amtsgeschäfte an demselben Tage die doppelten Reiseko sten für dieselbe Reise und die doppelten Tagegelder für denselben Tag aus öffent⸗ lichen Fonds zu bezahlen. An diesem Grundsatze sei auch in dem Falle festzuhalten, wenn die Zahlung von Reisekosten und Tagegeldern für das eine Amtsgeschäft aus Staatsfonds, für das andere aus Provinzialfonds zu erfolgen hat. Inwie⸗ weit in dem einzelnen Falle der Konkurrenz verschiedener Amtsgeschäfte die Feeisekosten für die Hinreise bezw. Rückreise und die Tagegelder auf den einen oder den andern Fonds zu übernehmen sein würden, hänge von den Umständen des be⸗
treffenden Spezialfalles ab. “
— Wird in Folge des Ausbruchs einer Viehseuche der Handel mit Vieh und der Transport, des letzteren ohne besondere von der Ortspolizeibehörde ausgestellte Erlaubniß⸗
Tribunals, vom 21. Februar d. J., unter dieses Verbot zwar nicht die Benutzung des Viehs als Zugvieh; wenn jedoch festgestellter Maßen die Beförderung des Viehs in der er⸗ wähnten Weise 8. B. Wagen ziehend) gewählt ist, um das Verbot zu umgehen, so findet die Strafe auch auf diesen Fall Anwendung. “
FEENE — Seit dem Inkrafttreten der Reichs⸗Goldwährung am 1. Januar 1876 sind, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ Ober⸗Handelsgerichts, I. Senats, vom 19. Februar d. J., alle Z he ngen, welche bis dahin in inländischer Währung vertragsmäßig oder gesetzlich in Deutschland zu leisten waren, in Reichs münzen zu leisten, ohne Unterschied, ob der Gläu⸗ biger oder Schuldner ein Inländer oder Ausländer ist; die Bestimmungen über die Umrechnung (Art. 14 des Münz⸗ gesetzes vom 9. Juli 1873) müssen daher von dem deutschen Richter auch gegen den fremden Schuldner zur Anwendung gebracht werden, wenn er um Feststellung einer derartigen Zahlungspflicht angegangen wird.
— Se. Durchlaucht Heinrich XIX. Prinz Reuß, Ritt⸗
Nr. 22, ist mit Urlaub von Karlsruhe hier eingetroffen.
— Zufolge amtlicher Meldung aus Athen haben S. M. S. öe.“ 8 am 19. d. den Piräus verlassen, m nach Smyrna zurückzukehren. 1 “ Briefsendungen ꝛc. für S. M. S. „Hertha“ sind
von heute ab bis auf Weiteres nach Smyrna zu dirigiren.
ürttemberg. Stuttgart, 19. März. (W. T. B.) Zur vian des Fosef⸗Tages hat heute in den katholischen Kirchen Württembergs ein Tedeum für Papst Leo XIII. statt⸗ gefunden. Zugleich hat Bischof Hefele angeordnet, daß die bisherigen besonderen Andachten für den Papst einst⸗
Güte die schweren Prüfungen mildern werde, welche solche außerordentlichen Veranstaltungen herbeigeführt hätten.“
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 18. März. (Lpz. Ztg.) Die Nachricht, daß zwischen den Regierungen von Sachsen⸗Weimar,⸗Altenburg,⸗Coburg⸗Gotha, Schwarzburg und Reuß j. L. eine Uebereinkunft geschlossen worden sei, wonach die gegenseitige Zulassung der für die einzelnen Ge⸗ biete dieser Staaten ausgestellten Jagdscheine und eine Er⸗ höhung der Gebühren für diese Scheine auf mindestens 10 ℳ festgestellt worden wäre, ist bezüglich der Eevgickung von Coburg irrig. Von einer solchen Uebereinkunft ist hier nichts bekannt, und die jährlichen Gebühren für einen Jagd⸗ schein betragen hier 12 ℳ.
8
8
Schweiz. Bern, 17. März. (N. Zürch. Ztg.) Die aufgebotenen Truppen sind heute Vormittag eingerückt und theilweise in der Kaserne in der Stadt, theilweise in der neuen auf dem Beundenfelde, wahrscheinlich zum Schutze des Zeughauses konsignirt worden. In der Aarbergergasse, wo das Lokal des Arbeiterbundes liegt und in welcher auch die wenigen hier wohnenden Anarchisten heute Abend im Stillen eine kleine Feier begehen, welches Letztere aber möglicherweise der Polizei unbekannt sein dürfte, patrouilliren Gensd'armen und Polizeidiener, ebenso beim Bahnhof, der seit 12 Uhr, der Ankunftszeit des Pariser Zuges, namentlich aber um 2 Uhr, von einer großen Menge delagert wurde.
Niederlande. Amsterdam, 16. März. (Lpz. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer der Ge⸗ neralstaaten kündigte Hr. de Casembroot eine Interpel⸗ larion an den Kolonial⸗Minister über die administrative und erichtliche Verwaltun Surinams und über die von der ee im Interesse der Negerbevölkerung in Surinam zu
getheilte, das Jahr 1877 umfassende amtliche Bericht über die westindischen Kolonien läßt deren Lage im Ganzen befriedigender erscheinen, als man erwartet hatte. Die Bevölkerung der Kolonie Surinam belief sich Ende De⸗ eember 1876 auf 51 255 Einwohner (74 weniger als im sahr vorher), wovon 25 994 männlichen und 25 261 weib⸗ ichen Geschlechts; der europäische Theil der Bevölkerung zählte 652, jedoch die Mannschaften der Garnison und der Kauf⸗ fahrteischiffe nicht mit einbegriffen. Die Garnison bestand aus
20 Offizieren und 451 Unteroffizieren und Soldaten, die Polizei aus 122 Mann.
Großbritannien und Irland. London, 19. März. W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter⸗ “ erwiderte der Unter⸗Staatssekretär Bourke dem Deputirten Lefevre, die Unterhandlungen wegen Erneuerung des Handelsvertrages mit Frankreich seien auf Wunsch der Fehescee Regierung wegen der gegenwärtigen Lage des Handels abgebrochen worden. Die französische Regierung sei noch außer Stande, zu sagen, wann sie die Verhandlungen wieder aufnehmen könne. — Dem Deputirten Dodson entgegnete der Schatzkanzler Northcote, da die Februardividende der garantirten türkischen An⸗ leihe Seitens der Pforte ungedeckt geblieben sei, so habe die Regierung die Bank von England aufgefordert, den erforder⸗ lichen Betrag vorzuschießen, um der Pforte die Erfüllun ihrer Verpflichtungen zu ermöglichen. Nachdem nach Ablau der gewährten Frist die Gelder nicht einpetroffgs seien, habe die Regierung der Bank den Betrag ersetzt. Ein Theil des Geldes hätte durch den v chen Tribut gedeckt werden 5S. derselbe sei jedoch bis gestern nicht eingetroffen. Auf ie Vorstellungen Englands habe der Khedive erwidert, es würde ein kleiner Theil des Tributes gesandt werden. Die englische Regierung habe der französischen den Vorgang mit⸗ getheilt, die Letztere steuere die Hälfte zu. 1 — Die „Engl. Corr.“ schreibt: Eine besonders eifrige Thätig⸗ keit herrscht augenblicklich in der Heeresbekleidun 8⸗Werk⸗ statt zu Pimlico, wo die Arbeitskräfte aberma 8 verstärkt wurden. Ferner werden neuerdings Torpedos in großen Mengen nach Woolwich abgeliefert. Schiffsladungen von Eisen, Blei und Zinn zur Geschoßfabrikation kommen dort täglich an. Im Ganzen scheint seit einigen Tagen die Ablieferung von allem denkbaren Kriegsmaterial außerordent⸗ liche Dimensionen anzunehmen, was sich jedoch daraus er⸗ klärt, daß die Regierung den ihr vom Parlament bewilligten Kredit von sechs Millionen vor Ablauf des jahres, d. i. vor dem 31. d. M. erschöpfen will, indem sie sonst den etwa übrigbleibenden Rest sich von Neuem müßte bewilligen lassen. ¹ — Ueber den Kaffernaufstand wird der „Times aus der Kapstadt unterm 25. Februar gemeldet: „Oberst Palmer, der mit der Infanterie⸗ und Artillerie⸗Streitmacht im Fort Beaufort steht, operirt gegen Tini Macomo, der sich dem Aufstande angeschlossen hat. An der Front haben sich die Rebellen in kleinere Trupps getheilt und versuchen sich den Weg in die Kolonie zu erzwingen. Die Aufgabe, ihnen zu folgen, ist für unsere Truppen eine sehr langwierige. Die Kavallerie Sansome's hatte mit ihnen in der Nähe von Conubie ein Gefecht. Die Kaffern stehen in dem Gehölz in der Nähe von East London. Ihrer Majestät Schiff „Active⸗ kam in East London an und landete den Stab des 90. Regi⸗ ments. Heute landete General Th het mit seinem Stabe und übernahm den Befehl über die Streitkräfte.“
Frankreich. Paris, 18. März. (Fr. C.) Bei den gestern in drei Wahlbezirken vollzogenen Wahlen je eines Deputir⸗ ten haben die republikanischen Kandidaten Amat (2. Be⸗ zirk von Marseille), Favaud (Alais) und Riban (Fougeéres) die Majorität erhalten. Ferner stand gestern in einer Vor⸗ stadt von Paris, in Charonne (20. Arrondissement) die Wahl eines Mitgliedes des Pariser Gemeinderathes an. Auch hier, in einem sonst für sehr radikal geltenden Stadttheil, siegte der republikanische Kandidat Sick mit einer Mehrheit von 300 Stimmen über seinen revolutionären Mitbewerber Aristide Rey. — Das gestrige Blatt der „Commune“ wurde im Laufe des Nachmittags mit Bes chlag belegt, desgleichen heute die „Marseillaise“, doch gab die Behörde die letztere einige Stunden später wieder fret
— 19. März. (W. T. B.) Die Bureaus der Depu⸗ tirtenkammer haben eine aus 33 Mitgliedern bestehende Kommission zur Prüfung des neuen Zolltarifent⸗ wurfs gewählt. Der „Temps“ meint, die Majorität dieser Kommission sei der Ansicht, daß Frankreich Angesichts der gegenwärtigen wirthschaftlichen Krists sich reservirt halten müsse und nicht ohne Weiteres alle seine Vortheile preisgeben dürfe, um mit Erfolg handeln zu können, wenn es zum Ab⸗ schluß der Handelsverträge komme, für die der Tarisentwurf die Basis bilden solle. Die Majorität der Kommission habe, ohne sich „. im Sinne von Schutzzöllen auszusprechen, Ausgleichszölle und eine vorherige Untersuchung über die gegenwärtige Lage der Industrie verlangt.
Versailles, 19. März. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer hat die ellrs han mit Spanien ge⸗ nehmigt. — Der Senat begann die Berathung des Aus⸗ gabenbudgets und nahm die Budgets für die Ministerien der Finanzen, der Justiz und der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten an.
Mittel⸗Amerika. San Domingo. (A. „A. C.) Einer Depesche aus Havang zufolge hatte der Präsident Baez San Domingo “ und war mit seiner Familie in Portorico angekommen. eitere Einzelheiten fehlen. Be⸗ richte, die im vorigen Monat von San Domingo eingegangen, meldeten, daß Baez damals von den Aufständischen hart be⸗ drängt wurde.
Afrika. Egypten. Aus Alexandria wird dem „Obserber⸗ unterim 16 d. M. telegraphirt: In eines Erkenntnisses der internationalen Tribunale sind 28 890 Sack Zucker von den Gütern der Daira des Khedive mit Beschlag belegt worden; dieselben sollen meistbietend versteigert werden. Der Finanz⸗Minister hat “ im Ein⸗ klange mit einem gerichtlichen Befehl den Verkauf von Bonds im weiteren Betrage von 240 500 Pfd. Sterl. an⸗ gekündigt. Der Betrag der lokalen Regierungsschuld ver⸗ größert sich rasch.
Stefano den Mächten mitgetheilt en i nd das Prinzip anerkannt hat, daß auf jedem Kongresse jede Macht in ihren Vorschlägen, Anträgen und Aeußerungen frei ist, scheint es, daß die von England verlangten Formalitäten keine Berechtigung mehr haben. Konstantinopel, 19. März. (W. T. B.) Nachdem hier das Gerücht verbreitet war, daß die Russen in die Buyuk⸗ dere angrenzenden Gewässer Torpedos gelegt, sind 1 angestellt worden, welche ergaben, daß diese Gerüchte unbe⸗ gründet seien, gleichwohl soll die Pforte an den Froßfnsten Nikolaus das Ersuchen gerichtet haben, die Einschi fung anderswo als in Buyukdere vorzunehmen. Savfet Pascha hat sich nach San Stefano begeben, um Vorstellungen in diesem Sinne zu machen. Die Einschiffung der russischen Truppen in San Stefano soll augenblicklich unmöglich und einstweilen verschoben sein, doch liegen bestimmte Entschließungen noch nicht vor.
London, 19. März. (W. T. B.) m Unterhause erklärte heute der Unter⸗Staatssekretär des Aeußern, Bourke, auf eine Anfrage Peels, wenn über die von dem Schatzkanzler Northcote dargelegten Bedingungen, unter welchen England den beschicken würde, ein Einvernehmen erzielt würde, dürfte der Kongreß Ende dieses Monats zusammen⸗ treten. — Auf eine bezügliche Anfrage Goldsmids antwortete der Schatzkanzler Northcote, der Regierung seien die Frie⸗ densbedingungen noch nicht zugegangen. — 20. März. (W. T. B.) Die „Times“ erachtet die Erklärungen des Grafen Andrassy in der gestrigen Sitzung der ungarischen Delegation, namentlich die auf die Beziehungen zwischen Deutschland und Oesterreich be⸗ üglichen, für sehr bedeutsame und meint, soweit dieselben babim interpretirt werden könnten, daß “ seinen Einfluß aufbieten werde, um die Bedingungen ußlands zu mäßigen, böten dieselben vielleicht die beste Heffnung auf eine friedliche Lösung der Krisis. — Das nämliche Blatt läßt sich aus Pera von gestern melden, Rußland habe in Folge des Einwandes der Pforte, daß der Friedensvertrag die Ein⸗ schiffung der russischen Truppen im Bosporus nicht stipulire, auf deren Marsch nach Buyukdere verzichtet. Wien, 19. März. (W. T. B.) Die ungarische Dele⸗ gation setzte die Berathung der Kreditvorlage von 60 Millionen fort, Nachdem alle vorgemerkten Redner ge⸗ prochen und Falk als Referent insbesondere gegen die Aus⸗ sthechenen des Grafen Szecsen polemisirt hatte, sprach Graf Andrassy unter großer Aufmerksamkeit und lebhaftem Bei⸗ fall der Delegirten. Derselbe erklärte auf die interpellirenden Bemerkungen Zsedenyi’'s, das St. Petersburger Kabinet 8 bestimmt zugesagt, sämmtliche Punkte des in San Stefano abgeschlossenen Friedensvertrages noch vor dem Zusammen⸗ tritt des Kongresses den Mächten mitzutheilen, somit werde jeder Macht Gelegenheit geboten, sich auf dem Kongresse darüber zu äußern, welche Punkte europäischer Natur seien, und welche nicht. Auf die weiteren Bemerkungen Zsedenyi's, daß er außer der Aeußerung des individuellen Vertrauens des Fürsten Bismarck zu dem Grafen Andrassy kein Anzeichen einer Unterstützung der österreichischen Interessen Seitens Deutschlands oder eines anderen Staates erblicke, sowie auf die von Zsedenyi hinsichtlich der Aeußerung des Fürsten Bismarck „beati possidentes“ gemachten Bemerkungen, erklärt Graf Andrassy, daß er sich von dem „Vertrauen des Fürsten Bismarck aufs Höchste geehrt fühle. Was die Aeußerung „beati possidentes“ angehe, aus welcher Graf Zsedenyi konträre Folgerungen ziehen wolle, so habe der Interpetlant jene Worte aus ihrem Zusammenhange ge⸗ rissen. Aus dem ganzen Zusammenhange, in welchem jene Aeußerung gebraucht sei, könne man wohl die Ueberzeugung gewinnen, daß Fürst Bismarck so viel gesagt habe, als er in einem Momente sagen konnte, in welchem er die bestimmte Absicht kundgab, die Rolle eines ehrlichen Vermittlers zu über⸗ nehmen. In solchem Momente hätte man kaum erwarten können, daß sich Fürst Bismarck für das Interesse des einen oder anderen Staates ausspreche. Ueberdies sei zu bedenken, daß Fürst Bismarck kaum das Präsidium des Kongresses übernommen haben würde, wenn letzterer nur die faktischen Bedingungen der Präliminarien zu registriren hätte. Von ihm (Andrassy) sei nicht zu erwarten, daß er über die Ab⸗ sichten Deuls lands und die Anschauungen des Reichs⸗ kanzlers mehr als der Letztere sagen wolle. Soviel könne er jedoch sehr gerne sagen, daß nicht nur das persönliche Verhältniß, sondern auch die Beziehungen zwischen den beiden Staaten immer die aufrichtigsten und herzlichsten gewesen seien und, wie er hoffe, auch bleiben würden. Graf Andrassy ging sodann auf die auf der Tagesordnung stehende Frage über und verwies hierbei zumeist auf seine früheren Erklärungen über die Ansichten der Regierung sowohl hin⸗ sichtlich der Ereignisse in der jüngsten Vergangenheit, wie hinsichtlich der demnächst eintretenden. Der Mi⸗ nister betonte dabei, daß er so weit gegangen sei, als er habe gehen können und bemerkte denjenigen gegen⸗ über, die seine Politik mißbilligten und doch nicht zu 67 im Stande seien, wie die Regierung es besser habe machen können, daß sie die Feststellung der Bilanz doch für den Augenblick vorbehalten möchten, wo der Erfol oder die Er⸗ folglosigkeit die von der Regierung befol te Politik in das
ehörige Licht stellen werde. Die augenblickliche Lage stelle gch folgendermaßen dar: Ie.ee bestehe noch; die Erhal⸗ tung desselben bilde die Politik der Regierung; daß der Friede zu erhalten sei, hoffe die Regierung; bis jetzt sei kein In⸗ teresse der Monarchie preisgegeben; endlich bestehe bis jetzt die Hoffnung und der Glaube, daß eine Vermittelung wischen den geschaffenen Thatsachen, dem europäischen Rechkszustande und den Interessen anderer Staaten erreichbar ei. Wenn die Regierung eine andere Politik, wie sie die
pposition gewollt habe, befolgt hätte, würde die Bilanz heute anders stehen — ein unvermeidlicher, langwieriger Krieg mit einem großen Nachbarstaate, der unversöhnliche Laß der ge⸗ ammten orientalischen Christenheit würde das Resultat einer sel en Politik gewesen sein. Zum Schluß wies Graf An⸗ drassy darauf hin, daß in Ungarn, wenn es sich um große Interessen der Monarchie handele, kein Unterschied der Par⸗ teien existire, und empfahl die Annahme des Majoritäts⸗ antrags. Der Beschlußantrag der Subkommissionen wurde mit großer Majorität und der 60⸗Millionen⸗
redit einstimmig genehmigt. 8 8 8
— (W. T. B.) Die „Polit. Korresp. veröffentlicht folgende Meldungen: Aus St. Petersburg eingegangene Nachrichten betonen die Verschärfung der englisch⸗rus⸗ s scen Gegensätze in Folge des kategorischen Veulangens
St. Petersburg, 19. März. (W. T. B.) Die „Agence
ergreifenden Maßregeln an. — Der den Generalstaaten mit⸗
Russe“ schreibt: Nachdem der Friedensvertra von San
Englands, sämmtliche Punkte der nsese s e auf
dem Kongresse e Dis