Regts. Nr. 89, Sie 1 Pr. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 33, als Rittm. mit seiner bisher. Uniform, Schmidt, Sec. Lt. vom Landw. Train desselben Bats., Wolff, Pr. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, Caesar, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., der Abschied bewilligt.
Gestorben: 16. Febhruar. Dr. Schultz, Marine⸗Stabsarzt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 9. März. Naumann, Roßarzt vom Kür. Regt. Nr. 3, unter gleichzeit. . zum Ulan. Regt. Nr. 7, zum Ober⸗Roßarzt befördert. Lindstaedt, Ober⸗Roßarzt vom Kür. Regt. Nr. 4, zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, Baum⸗
arten, Ober⸗Roßarzt vom Drag. Regt. Nr. 7, zum Kür. egt. Nr. 4, Schaetzer, Ober⸗Roßarzt vom Ulan. Regt. Nr. 7, zum Drag. Regt. Nr. 7, versetzt. Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 12. März. Meß, Sec. Lt. vom 2. Ulan. Regt., zum 3. Inf. Regt. auf Nachsuchen bgn — 13. März. v. EeeHver. Oberst und Commandeur des 5. Jäger⸗Bats., als nf. Regt., Popp, Oberst⸗Lieut. und
nf. Regt., in dieser Eigenschaft zum 5. Jäger⸗Bat. versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 6. März. Windisch, Pr. Lt. des 2. Pion. Bats., auf Nach⸗ suchen mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, sowie mit der Verleihung des Anspruchs auf Anstellung im Milit. Verw. Dienste verabschiedet. — 13. März. Graf v. Joner⸗Tet⸗ tenweiß, Oberst und Commdr. des 8. Inf. Regts., mit Pens. und der Erlaubniß des Tragens der Unif. verabschiedet.
Im Beurlaubtenstande. 5. März. Horn, Sec. Lt. des 8. Inf. Rgts., mit schlichtem Abschied entlassen.
Regts. Commandeur zum 8. Bats. Commandeur vom 7.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern vor dem Diner den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck entgegen.
Heute Vormittag ließen Se. Majestät Sich, nach Ent⸗ gegennahme militärischer Meldungen, von dem Kriegs⸗Minister und dem General von Albedyll Vortrag halten.
Mittags um 1 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben Se. Majestät den König und Se. Königliche Hohen den Prinzen Georg von Sachsen auf dem Anhalter Bahnhofe und nahmen demnächst die Besuche der hier eingetroffenen Fürstlichen Herr⸗ schaften entgegen.
— Ihre Mesehtan die Kaiserin⸗Königin besuchte estern mit Sr. Majestät dem Kaiser und König Se. König⸗ iche Hoheit den Prinzen Friedrich Carl zu Seinem Geburts⸗
tage. Später war Ihre Majestät im Augusta⸗Hospital an⸗
wesend.
Heute empfing Allerhöchstdieselbe Se. Majestät den König von Sachsen bei Seiner Ankunft im Königlichen 89 worauf alle bereits eingetroffenen Gäste des Kaiserlichen Hofes im Palais zum Besuch erschienen. 1
Das Diner sindet im Königlichen Schlosse bei Sr. Ma⸗ jestät dem König von Sachsen statt.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern fruh 7 ¾ Uhr zum Empfange der Großherzoglich ba⸗ dischen Herrschaften nach dem Anhalter Bahnhof. —
Gegen Mittag nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz militärische Meldungen entgegen.
Die hier eingetroffenen Fuürstlichen Hersschesesn statteten im Laufe des Tages den Kronprinzlichen Herrschaften Ihre Besuche ab. “
Gegen 1 Uhr machten Ihre Kaiserlichen Hoheiten Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl zu Seinem Geburtstage einen Gratulationsbesuch und begaben Sich um 5 Uhr zum Diner zu vhren Majestäten.
Se. Kaiserliche Hoheit begleitete Abends die Foßen Fürst⸗ lichen Verwandten in die Königlichen Theater und begab Sich
gächst zum Thee zu Ihren Majestäten.
— Der Bundesrath hielt am 20. d. Mts. eine Plenar⸗ sitzung. Den Vorsitz führte der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Hofmann.
Nach Feststellung des Protokolls der XII. Sitzung und Erledigung einiger anderen geschäftlichen Angelegenheiten wurden Vorlagen, betreffend a. die zu Berlin am 14. No⸗ vember 1877 unterzeichnete Handelskonvention mit Rumänien, b. den Entwurf einer Verordnung über das Berufungs⸗ verfahren beim Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht in Patentsachen, c. den Entwurf eines Gesetzes e statistischer Erhebungen über die Tabakfabrikation u. s. w., den zuständigen Ausschüssen überwiesen.
Ausschußberichte wurden erstattet über a. den Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genuß⸗ mitteln ꝛec. Der Gesetzentwurf wurde mit einigen Abände⸗ rungen genehmigt; b. eine Meinungsverschiedenheit über das Eigenthumsrecht an einem A66““ bei Bastion Röder der Festung Posen. Das betr. Grundstück wurde als Eigen⸗ thum des Reichs anerkannt. 1—
Hierauf wurden Kommissarien zur Berathung von Vor⸗ lagen im Reichstage ernannt.
Endlich wurden einige Eingaben vorgelegt und den be⸗ treffenden Ausschüssen überwiesen, nämlich: a. eine Eingabe der Braunschweigischen Aktiengesellschaft für Jute⸗ und Flachs⸗ industrie und der Rheinischen Jutespinnerei und Weberei d. d. Braunschweig und Beuel den 10. März d. J., betreffend die Erhebung einer „statistischen Gebühr“ auf Säcke, welche vom Auslande eingehen, b. eine Eingabe des Verbandes deutscher Choko⸗ ladefabrikanten d. d. Stuttgart, den 17. Februar d. J., betreffend die Verzollung von Cacao und Cacaofabrikaten, c. eine Ein⸗ gabe des Fabrikanten A. Bretzel 1Se betreffend die Ein⸗ räumung einer Verkaufsstelle auf dem Marktplatze zu Leipzig während der dortigen Messe, d. eine Eingabe der Anilin⸗ farben⸗Fabrikanten Bayer & Co. zu Barmen und Elbberfeld vom 21. Februar 1878, betreffend Zollfreiheit für Aetznatron.
Die von der Redaktion der „Deutschen Bauzeitung“ über⸗ sandten Exemplare von Eingaben und Petitionen über Er⸗ orschung von Baudenkmalen, sowie einer Denkschrift über die Baudenkmäler im Deutschen Reich sind unter die Bevoll⸗
mächtigten zum Bundesrath vertheilt worden.
— In der heutigen (24.) Sitzung des Herren⸗ hauses, welcher der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt, sowie mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, und welche der Prasident Herzog von Ratibor um 11 ½ Uhr eröffnete, trat
das Haus zunächst in die einmalige Schlußberathung 8
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über den Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsetat für das Jahr vom 1. Npril 1878/79. Auf Antrag des Referenten Grafen von der Schulenburg⸗Angern wurde das Gesetz ohne Debatte nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses genehmigt.
Der zweite Gegenstand war die einmalige Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Reguli⸗ rung des standesherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu Bentheim⸗Tecklenburg be⸗ züglich der Grafschaft Rheda und der Grafschaft Hohen⸗Limburg. Nachdem der Referent Dr. Dernburg und der Regierungs⸗Kommissar Landrath von Goßler die unveränderte Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses empfohlen hatten, beschloß das Haus demgemäß.
Dritter Gegenstand war die einmalige Schluß⸗ berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Regu⸗ lirung des standesherrlichen Rechtszustandes des Fürstlichen Hauses zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg bezüglich der Frasschaft Wittgenstein⸗Berleburg und der Je Homburg an der Mark. Auch bei diesem
esetzentwurf wurde 8 Antrag des Referenten Dr. Dernburg ohne Debatte der Beschluß des Abgeordnetenhauses an⸗ genommen. 1 *
Es folgte der mündliche Bericht der Justizkommission über den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze, dessen Be⸗ rathung bei Schluß des Blattes ihren Anfang nahm.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (70.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fertigstellung der Berliner Stadtbahn für Staatsrechnung, fort⸗ gesetzt. Zu §. 1 bat der Abg. Berger den Handels⸗Minister, eine Erklärung dahin zu geben, daß, wenn dermaleinst der Güterverkehr werde eingerichtet werden, lediglich die Rück⸗ sichten des öffentlichen Interesses, nicht die Konkurrenzinteressen der Staatsbahnen entscheidend sein sollten. 3
Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach antwortete hierauf, er könne sich darauf beschränken, die an ihn gerichtete Frage unbedingt zu bejahen. Es sei die Absicht des Handels⸗Mini⸗ steriums, absolut die Rücksichten der Billigkeit und Gleichheit eintreten zu lassen, soweit es die Einrichtung der Stadtbahn gestatte. Das Handels⸗Ministerium werde sich in der That nur von den Rücksichten des öffentlichen Interesses leiten lassen können und nicht seine Privatinteressen in den Vorder⸗ grund zu stellen vermögen.
§. 1 wurde darauf angenommen. Zum §. 2 hat die Kommission den Zusatz beantragt, daß die Staatsregierung verpflichtet sein solle, über den Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken dem Landtag alljährlich Bericht zu erstatten. Der Referent Abg. Dr. Virchow motivirte diesen Zusatz damit, daß der Landtag stets wissen müsse, wie der Erlös aus den zu verkaufenden Grundstücken verwendet werde. Eine Verminderung der Gesammtsumme habe nicht eintreten können, weil sich der in Frage kommende Ertrag nicht habe übersehen lassen. Sollten sich später Nachtheile, herausstellen, so liege es immer noch in der Hand der Volksvertretung, eine Aenderung eintreten zu lassen.
Das Haus genehmigte den §. 2 mit dem Antrage der Kommission und ohne Debatte die folgenden §§. 3—5.
Es folgte die Berathung der von der Kommission vor⸗ geschlagenen Resolntion:
„In Erwägung, daß in dem Verfahren der Staatsregierung egenüber der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft eine Rechtsver⸗ etzung nicht nachgewiesen ist, daf die Grundsätze, nach welchen der
Vertrag mit den Privatgesellschaften abgeschlossen ist, auf das Ver⸗ hältniß der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft nicht anwendbar sind, daß bis jetzt annehmbare Vorschläge zu einem Vergleiche von der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft nicht gemacht worden sind, über die Petition der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft zur Tages⸗ ordnung überzugehen.“
Für dieselbe schlug der Abg. Stengel folgende Fassung vor:
„Durch den Beschluß des Hauses über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Stadtbahn, die Petition der Deutschen Eisenbahnbau⸗
gesellschaft für erledigt zu erklären.“ b
Nachdem der Antragsteller seinen Antrag begründet hatte, traten für denselben die Abgg. von Benda und Graf Limburg⸗ irum.) ein, worauf derselbe angenommen wurde. (Schluß 2 hr.
— In der heutigen (71.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welchee der Handels⸗Minister Dr. Achen⸗ bach und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zunächst den Eingang eines Gesetzentwurfs, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts⸗Etat für 1878/79, mit. Das Haus genehmigte darauf nach kurzer Generaldebatte, an der sich die Abgg. Berger und Dr. Langerhans, sowie der Dr Achenbach be⸗ 655 den Gesetzentwurf, betreffend die Fertigstellung der
erliner Stadteisenbahn für Staatsrechnung. Ohne Debatte wurde der Antrag des Abg. Bork, welcher autet:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die König⸗ liche Staatsregierung zu ersuchen, durch Bereitstellung eines an⸗ gemessenen Kapitals aus Staatsmitteln den Geistlichen der von Hessen⸗Darmstadt durch Friedensvertrag vom 3./12. September 1866 an die Krone Preußen abgenetenen Gebietstheile die Auf⸗ nahme in eine geistliche Wittwenkasse zu ermöglichen. Die Motive dieses Antrages sind aus Nr. 224 Seite 11 der Drucksachen zu entnehmen;“
gemäß dem folgenden Antrage der Budgetkommission:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: mit Rücksicht auf die Erklärung des Kommissarius der Königlichen Staats⸗ regierung über den Antrag der Abgg. Bork und⸗Genossen zur Tagesordnung überzugehen;’⸗ 8
erledigt. Ebenso folgende Berichte derselben Kommission:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Petition des Magistrats und der Handelskammer zu Breslau, betr. den Bau eines Breslauer Oderhafens, der Königlichen Staatsregie⸗ rung mit dem Ersuchen zu überweisen, mit der Stadtkommune Breslau in weitere Verhandlung zu treten über die baldige⸗ unter Betheiligung des Staates vorzunehmende Herstellung eines vg. in Breslau und demnächst dem Landtage darüber eine Vor⸗ age zu machen.“
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: über die Pe⸗ tition der Einschätzungskommission für die Klassensteuer in der Stadt Bochum zur Tagesordnung überzugehen.“
Bis Schluß des Blattes wurden dann noch einige andere Petitionen, nach dem Antrage der Petitionskommission durch Annahme folgender Anträge erledigt:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: In Erwägung, daß die Petentin gegen den ablehnenden Bescheid der Regierung die Entscheidung des Finanz⸗Ministers bisher noch nicht angerufen hat; in Erwägung, daß nach einer allgemeinen Verfügung des Finanz⸗Ministers vom Jahre 1863 die Regierungen angewiesen sind,
1
Gesuche wie das vorlieg nde einer wohlwollenden Beurtheilung zu unterziehen; in Erwägung also, daß hiernach der Petentin die Aussicht nicht verschlossen ist, bei dem Finanz⸗Minister eine ihrem Gesuche entsprechende Entscheidung zu erlangen, über die Petition der Wittwe Siemssen in Neu⸗Brandenburg wegen Pehlung einer Wittwenpension während des Karenzjahres, zur Tagesordnung überzugehen.“
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: über die Petition der Steuerexekutoren in den Provinzen Westfalen und Rheinland, Roehl und Genossen, ihnen ein Einkommen von 1500 ℳ zu garantiren und ihre Pension darnach zu bemessen event. ihnen Wohnungsgeldzuschuß zu bewilligen, zur Tagesordnung
überzugehen.“
„Pos Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Petition des Pastors Dieckmann zu Langenhorn um Bewilligung und Nach⸗ zahlung einer in Aussicht gestellten Gehaltszulage aus Staats⸗ 12„ der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu über⸗ weisen.“
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise der deutschen Zettelbanken vom 7. d. Mts. schließt mit fol⸗ genden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 662 698 000 ℳ; d. i. der Vorwoche gegenüber weniger 13 980 000 ℳ, der Wechselbestand in Höhe von 565 870 000 ℳ läßt eine Zunahme von 938 000 ℳ erkennen, während die Lombardforderungen mit 76 030 000 ℳ um 2 522 000 ℳ vermindert erscheinen; der Notenumlauf im Be⸗ trage von 792407 000 ℳ zeigt einen Rückgang von 10 429 000 ℳ, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 207 842 000 ℳ zeigen einen solchen in Höhe von 7 092 000 ℳ, während die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbind⸗ lichkeiten mit 58 165 000 ℳ ein Wachsthum um 71 000 ℳ konstatiren.
— In einer Untersuchung wider zwei Materialwaaren⸗ händler, welche ohne besondere polizeiliche Genehmigung den Kleinhandel mit Spiritus zu technischen Zwecken betrie⸗ ben — sie hatten Weinspiritus an mehrere Tischlermeister zur Auflösung von Tischlerpolitur verkauft —, hat das Ober⸗ Tribunal durch Erkenntniß vom 1. März d. J. den Rechts⸗ satz ausgesprochen, daß auch der Kleinhandel mit (rohem) Spiritus zu technischen Zwecken ebenso der besonderen polizei⸗ lichen Genehmigung bedarf, wie der Kleinhandel mit spiri⸗ tuösen Getränken.
— Se. Durchlaucht Heinrich XIII. Prinz Reuß, Oberst und Commandeur des Königs⸗Husaren⸗Regiments (1. Rhein.) Nr. 7, ist von Bonn hier eingetroffen.
Bayern. München, 19. März. Ueber die Ergebnisse bei dem Vollzug der §8. 23 u. ff. des Reichsstrafgesetz⸗ buches im Königreich Bayern während der Jahre 1872 bis 1877 wird vom Justiz⸗Ministerium eine stati⸗ stische Uebersicht veröffentlicht. Nach derselben sind in diesen sechs Jahren von den Strafanstaltsverwaltungen 1807 Anträge auf Bewilligung der vorläufigen Entlassung der Sträflinge gestellt und von diesen durch das Justiz⸗Ministe⸗ rium 1599 genehmigt und 208 abgelehnt worden; ein Wider⸗ ruf der Bewilligung zur vorläufigen Entlassung ist nur in 59 Fällen erfolgt. — Nachträglich theilt die „Allg. Ztg.“ mit, daß noch vor der Vertagung des Landtages der Beschwerde⸗ Ausschuß der Kammer der Reichsräthe den Reichsrath von Neumayr, Präsidenten des obersten Gerichtshofes, zum Re⸗ ferenten über die gegen die Münchener Simultan⸗ schulen gerichteten Beschwerden gewählt hat. 3
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 19. März. (Leipz. Ztg.) Der Landtag wird am nächsten Freitag noch⸗ mals vertagt und voraussichtlich auf Ende Mai zu einer kurzen Session wieder einberufen werden. Bis dahin hofft die Groß⸗ herzogliche Regierung in den Stand gesetzt zu sein, demselben über die Verhandlungen wegen Errichtung eines gemein⸗ schaftlichen Landgerichts zu Gera und über die pro⸗ jektirte Sekundärbahn im Eisenacher Oberlande anderweite Vorlagen zu machen.
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Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 17. März. (Magd Ztg.) Der dem Spezial⸗Landtage vorliegende Gesetzent⸗ wurf über Erhebung einer Kommunalabgabe vom Bier ist durch den mit dem 1. April d. J. in Wegfall kommenden Brausteuerzuschlag veranlaßt. Die neue Kommunalabgabe soll 65 ₰ von je einem Hektoliter Bier betragen und von den Stadtkassen erhoben, auf dem Lande aber zu einem Bezirks⸗ fonds für Schul⸗ und Wegebauzwecke verwendet werden.
Anhalt. Dessau, 19. März. (Mgd. Ztg.) In der Landtagssitzung am 21. März v. J. wurde der Antrag angenommen, die Staatsregierung zu ersuchen, baldigst eine eingehende Revision des Ergänzungssteuergesetzes zu veranlassen, namentlich vergleichende Untersuchungen über die Resultate anstellen zu lassen, zu denen die Vertheilung der Steuer im Einzelnen führt. Es wurde nämlich behauptet, der Grundbesitz sei im Verhältniß zum Gewerbe⸗Einkommen zu niedrig zur Steuer herangezogen, und der ursprüngliche Prozentsatz passe nicht mehr. Die Ermittelungen haben nun ergeben, daß die Grundbesitzer noch jetzt von ihrem Einkommen aus dem Grundbesitze im Durchschnitte eine verhältnißmäßig höhere Steuer zahlen, als von dem übrigen Einkommen entrichtet wird, obgleich nach der Veranlagung für das vorige Jahr nicht mehr 45 Proz., wie ursprünglich in Aussicht genommen war, sondern nur 28,61 Proz. der gesammten Ergänzungssteuer vom Grundbesitz aufgebracht werden. Die bei Gelegenheit’ jener Untersuchungen ange⸗ stellten vergleichenden Berechnungen haben ergeben, daß ein⸗ zelne Bestimmungen des geltenden Steuergesetzes theils mangel⸗ haft und unbestimmt in der üung⸗ theils hart und un⸗
illig in ihren Konsequenzen erscheinen und es ist, um diesen
Unzuträglichkeiten zu begegnen, ein Nachtragsgesetz beim Landtage eingebracht worden. Sehr tief eingreifend sind in⸗ vis. die vorgeschlagenen Abänderungen nicht, und dieselben haben auch bereits bis auf eine Abweichung die Zustimmung des Landtags in zweiter Lesung gefunden. Die Annahme für die dritte Lesung ist ebenfalls gesichert.
Reuß. Greiz, 20. März. (Leipz. Ztg.) Die regierende Fürstin wurde heute von einem Prinzen entbunden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der österreichischen Delegation wurde die Kreditvorlage von 60 Millionen berathen. Die beiden Berichterstatter über die Bewilligung resp. über die Ablehnung der Vorlage, begründeten ihre Anträge. Danach sprachen mehrere Redner sowohl für wie gegen die Annahme der Vorlage. Morgen findet die Fortsetzung der Debatte statt.
— (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht folgende Meldungen: Aus Athen vom heutigen Tage: Die kketensische Nationalversammlung hat beschlossen, für Vertretung ihrer Interessen 4 Delegirte zum Kongresse
nach Berlin zu senden. Dieselbe hat eine Regierung unter
dem Titel „Provisorische Administration“ eingesetzt. — Aus Bukarest: Die Russen beabsichtigten, in der Nähe des
Bahnhofes von Galatz ein Spital zu erbauen und eine Telegraphenlinie über rumänisch⸗bessarabisches Gebiet zu führen.
Die Munizipalität von Galatz und die rumänische Regierung haben hiergegen Einsprache erhoben.
Schweiz. Bern, 20. März. (N. Zürch. Ztg.) Der Bun⸗ desrath bringt den eidgenössischen Ständen die Unter⸗ zeichnung des Vertrages, betreffend die Nachsubvention für ie Gotthardbahn, zur Kenntniß. In seinem Schreiben bemerkt der Bundesrath gleichzeitig: Seit dem Erlasse unseres Kreisschreibens vom 19. Januar sind uns lediglich Rück⸗ äußerungen der Kantone Schaffhausen und Thurgau zugegangen, dagegen steht nicht nur Seitens der großen Mehrzahl der etheiligten jede Antwort noch aus,
sondern es scheint auch, nach den Berichten der öffent⸗ lichen Blätter zu schließen, an mehreren Orten die ganze Angelegenheit so behandelt zu werden, als ob es völlig gleich⸗ gültig wäre, ob die Erledigung ein paar Monate früher oder 1 später erfolge. Wir halten es für unsere Pflicht, Sie daran zu erinnern, daß dem in der That durchaus nicht so ist, daß vielmehr eine möglichst beförderliche Abklärung der Sachlage in Betreff der Aufbringung der Nachtrags⸗Subvention durch die Verhaltnisse dringend geboten ist. Insbesondere liegt es auf der Hand, daß, wenn die Junisession der Bundesversamm⸗ lung den Gegenstand nicht zum Austrag bringen kann, ohne
Zweifel das ganze Baujahr 1878 fürdie Gotthard⸗Unternehmung, mit Ausnahme des Tunnels, verloren geht; ebenso aber ist es
einleuchtend, daß wir der Bundesversammlung die Ratifikation des von uns unterzeichneten, Eingangs erwähnten Staatsver⸗ trages nur dann empfehlen können, wenn jene Subventions⸗ frage vorher eine Lösung gefunden hat, welche den Anforde⸗ rungen unseres “ Kreisschreibens vom 19. Januar entspricht. Soll aber diese Lösung vor dem Anfang Juni in allen Kantonen (also auch in denen, wo vielleicht ein Volks⸗ entscheid erforderlich ist), herbeigeführt werden, so ist es keinem Fmesfe unterworfen, daß die ganze Frage mit einer gewissen Dringlichkeit behandelt werden muß, und wir möchten Sie daher sehr angelegentlich bitten, Ihrerseits in dieser Richtung nichts zu versäumen und jedenfalls dafür Sorge zu tragen, daß spätestens auf die Mitte des Monats Mai die defini⸗ tive Erklärung Ihres Kantons in unsere Hand gelange. — Der Handelsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz ist bis 1. Januar 1879 vorbehaltlos verlängert worden.
— Großbritannien und Irland. London, 20. März. (W. T. B.) Im Unterhause zeigte heute der Deputirte Williams an, daß er morgen eine Anfrage darüber an die Regierung richten werde, welche englische Kriegsschiffe sich bei den Dardanellen und im Marmarameere be⸗ fänden, ob es wahr sei, daß dieselben die Dardanellen unter Protest von Seiten der Pforte passirt hätten und was das Verbleiben dieser Schiffe im Marmarameere bezwecke, da sich doch die Pforte im Frieden befinde? — Der eöe Botschafter in St. Petersburg, Lord Loftus, hat am 18. Februar eine Note der russischen Regierung erhalten, in welcher mitgetheilt wird, daß ein von dem Hauptquartier eingegangenes Tele⸗ gramm die Nachricht bestätige, daß drei Aerzte und ein Korrespondent englischer Nationalität als Kriegs⸗ gefangene behandelt worden seien, obgleich General Gurko den Befehl ertheilt hatte, sie freizulassen. Dieselben seien unglücklicher Weise auch durch Unteroffiziere ungebührlich be⸗ handelt worden. Der Oberstkommandirende bedauere uf das Lebhafteste dieses Vorkommniß und habe unverzüglich die Untersuchung der Angelegenheit und die strenge Be⸗ strafung der Schuldigen angeordnet. — 21. März. (W. T. B.) Die „Times“ hebt in der von ihr veröffentlichten Analyse des offiziellen Textes des russisch⸗türkischen Friedensvertrages, der im Wesentlichen der bereits bekannten Version entspricht, besonders hervor, daß Montenegro einen erhalte, der zweimal so groß sei, als ihn die Montenegriner auf der Basis des „Uti possedetis“ beanspruchen könnten und daß dieser Gebietszuwachs hauptsächlich in nordöstlicher Richtung er⸗ folge. Ferner werde Serbien im Süden, in der Richtung von Novibazar und Pristina, beträchtlich vergrößert. Die bulga⸗ rische Grenze laufe weiter westlich, als früher angegeben wor⸗ den, werde durch den Strumafluß gebildet und ziehe sich näher an Salonichi und bis auf nur wenige Meilen Entfernung von dieser Stadt heran. Bezüglich Bulgariens mache Ruß⸗ land das Zugeständniß, daß ein Jahr nach Einführung der neuen Regierung in Bulgarien Delegirte der Pforte und der europäischen Mächte daran dheitgehmen können. Endlich ent⸗ halte der Vertrag die Schlußbestimmung, daß nach Aus⸗ wechslung der Ratifikationen 88 und Ort für den formellen Friedensschluß vereinbast, die Präliminarien aber bereits nach der Ratifikation für beide Theile bindend sein sollen. — (E. C.) Einer bei dem Auswärtigen Amte ein⸗ gegangenen Benachrichtigung zufolge, ist Gelele, König von Dahomey, völlig außer Stande, den Rest der ihm von England bei Aufhebung der über seine Küste verhängten Blokade auf⸗ gegebenen Strafleistung (Lieferung von Palmöl) abzutragen. — Mr. Alexander C. Sheriff, der seit 1865 die Stadt Worcester in liberalem Sinne im Unterhause ver⸗ reten hat, ist gestorben. Für Mid⸗Somerset ist Mr. William Stephen Gore⸗Langton (konservativ) in das Unterhaus gewählt worden. Ein Gegenbewerber war nicht aufgetreten. — Der liberale Wahlverein von Greenwich be⸗ schloß, eine Abordnung mit der Bitte an Gladstone zu schicken, daß dieser von seinem Entschluß, bei den nächsten Wahlen für die genannte Stadt nicht mehr als Bewerber auf⸗ zutreten, Abstand nehmen möge. (Ag. Hav.) In Er⸗
Spanien. Madrid, 18. März. widerung auf eine bezügliche Interpellation erklärte der Mi⸗ nister⸗Präsident Canovas del Castillo, die Friedens⸗ bedingungen in Cuba seien sehr ehrenwerth und hätten die Zustimmung des Ministerraths erhalten.
Türkei. Konstantinopel, 20. März. (W. T. B.) Re⸗ ierungsseitig wird die dem Flottenkommandanten Hobart Pascha zugeschriebene Absicht, gegen die von den Aufstän⸗ dischen bewohnten Ortschaften mit Feuer und Schwert vor⸗ uͤgehen, als gänzlich unbegründet bezeichnet: Hobart Pascha abe Befehl erhalten, durch gütliche Ueberredung auf die Auf⸗
pala egs einzuwirken und nur dann Gewalt anzuwenden,
wenn die Güte erfolglos sei. Es heißt, mit den Führern der Aufständischen seien bereits g eingeleitet.
— (W. T. B.) Die türkische Regierung hat ihre Botschafter und Gesandten angewiesen, die Nachricht, daß die Gouverneure von Janina, Prevesa und Arta den Befehl erhalten hätten, die in den Gefängnissen inhaftirten Verbrecher freizulassen und gegen die Aufständischen in den griechischen Provinzen zu verwenden, kategorisch für unbegründet zu erklären. 8
— (W. T. B.) Die russischen Schiffe sind von Bujukdere abgegangen und haben bei San Stefano Anker geworfen. — Nachdem Safvet Pascha es abgelehnt hat, zum Kongresse zu gehen, glaubt man, daß Vefik Pascha oder Musurus Pascha die Pforte auf demselben vertreten wer⸗ den. — Saadullah Bey wird auf seinen Posten nach Berlin zurückkehren.
— (W. T. B.) Die Ankunft Osman Paschas steht für nächsten Montag bevor; derselbe wird in Be⸗ gleitung Reouf Paschas zurückkehren und soll mit großen Ehren “” werden. — Suleiman Pascha befindet sich im Seraskierate fortdauernd in Haft, seine Aburtheilung dürfte erst in vierzehn Tagen erfolgen. — Der italienische Gesandte Corti ist nach Rom berufen worden und beabsich⸗ tigt, noch heute die Reise dahin anzutreten. — Von den Russen werden, nachdem die Einschiffung der Truppen in Bujukdere von der Pforte nicht gestattet worden ist, die zur Einschiffung der Truppen in San Stefano erforder⸗ lichen Vorbereitungen getroffen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. März. (W. T. B.) Der russisch⸗türkische Friedensvertrag ist heute veröffentlicht worden. Derselbe führt den Titel „Friedenspräliminarien“. In dem Vertrage, welcher 29 Artikel enthält und dessen Bestimmungen im Großen und Ganzen der von der „Cölnischen Zeitung“ am 7. d. M. gebrachten Version entsprechen, wird unter Anderem bestimmt: Monte⸗ negro erhält Gatzko, Bihov, Roshai, Niksic, Spuz, Pod⸗ goritza und Zabliak. Die Schiffahrt auf der Bojana wird durch eine europäische Kommission geregelt werden. Bis zum Abschluß des Vertrages, durch welchen die Be⸗ ziehungen zwischen Serbien und der Pforte festgestellt werden sollen, werden die Serben in der Türkei nach dem internationalen Rechte behandelt werden. Die Serben werden dasjenige Gebiet räumen, welches bei der Türkei ver⸗ bleibt. Rumänien wird seine Rechte auf Kriegskosten⸗ entschädigung geltend machen, die zwischen Rumänien und der Türkei festzustellen is. Bulgarien wird ein autonomes Tributärfürstenthum mit einer christlichen Regierung und einer nationalen Miliz bilden. Im sn einer Vakanz des Thrones wird der neue Fürst von Bulgarien nach den in dem Vertrage näher angegebenen Bestimmungen gewählt werden. Die türkische, griechische und walachische Bevölkerung soll an den Wahlen theilnehmen. Ein organisches Reglement wird den Rechten derselben Rechnung tragen. Die Pforte wird über das Kriegsmaterial in den Donaufestungen Schumla und Varna verfügen. Die russischen Okkupationstruppen unterhalten ihre Verbindung mit Rußland über Rumänien, Varna und Bourgas. Nachden Durchschnittseinnahmen Bulga⸗ riens wird der Tribut desselben berechnet werden. Die Muhamedaner deehn ihr Eigenthum, selbst wenn sie Bulgarien verlassen. Einzusetzende Kommissionen sollen über die Fragen bezüglich des Eigenthums entschei⸗ den. Nach Ablauf von 2 Jahren soll das bis dahin nicht reklamirte Eigenthum verkauft und der Erlös des⸗ selben zum Besten der Wittwen und Waisen der im Kriege Gebliebenen verwendet werden. Die in der Türkei sich aufhaltenden Bulgaren sind den osmanischen Gesetzen unterworfen. Die Pforte verpflichtet sich zur “ der türkisch⸗persischen Grenze. Die von der Türkei an Ruß⸗ land abzutretenden Gebietstheile sollen einen Werth von 1100 Millionen Rubel repräsentiren. Außerdem hat die Türkei an Rußland 300 Millionen Rubel baar zu entrichten. Das Nähere über den Zahlungsmodus dieser Summe soll später vereinbart werden. Die Ein⸗ wohner der an Rußland abzutretenden Gebietstheile sollen ihre Güter verkaufen und das Land verlassen können. Die russische Botschaft in Konstantinopel und die russischen Konsulate in der Türkei haben den Schutz über die russischen Pilger und Mönche und deren Eigenthum in der Türkei auszuüben. Die Dardanellen sollen sowohl im Falle eines Krieges wie im Frieden den Handelsfahr⸗ eugen der neutralen Mächte geöffnet bleiben. Die Pforte soll fortan im Schwarzen Meere keine fiktive Blokade an⸗ ordnen dürfen. Die russischen Truppen haben die von ihnen in Asien besetzten Gebietstheile innerhalb 6 Monaten, von dem Tage des definitiven Friedensabschlusses an ge⸗ rechnet, zu räumen. Die beiderseitigen Kommissare werden die Auswechselung der Gefangenen in Odessa und Sebastopol regeln. Die Pforte wird die Unterhaltungskosten für die Gefangenen zahlen, und zwar in 18 Theilzahlungen innerhalb 6 Jahren. Ueber den Ort und den Zeitpunkt des Abschlusses des definitiven Friedens wird man sich später einigen.
Schweden und Norwegen. Christiania, 18. März. (H. C.) Das Storthing nahm heute die Regierungs⸗ vorlage, betreffend die Kontrahirung einer oder mehrerer An⸗ leihen zu 4 oder 4 ½ Proz. in Höhe von 31 Mill. Kronen zu Eisenbahnbauten, an und bevollmächtigte die Regierung, eventuell einstweilig eine Anleihe von 10 Millionen zu kon⸗ trahiren; es soll jedoch die Zustimmung Seitens des Stor⸗ things dazu erforderlich sein. Die letztere von dem Führer der Oppofttion, J. Sverdrup, veranlaßte Bestimmung findet allseitigen Widerspruch. Das hiesige „Morgenblad“ sagt, diese Bestimmung bezwecke auf Umwegen die Aufnahme einer pro⸗ visorischen Anleihe unmöglich zu machen.
Dänemark. Kopenhagen, 18. März. (Hamb. Corr.) Im Landsthing begann gestern die erste Lesung des Budgets pro 1878/79. Die Diskussion wurde von dem Conseils⸗Präsidenten Estrup eröffnet, der erklärte, daß das Ministerium das Budget, wie es vom Folkething festgestellt worden sei, für brauchbar halte, da es das Nothwendigste zur Führung des Staatshaushaltes im nächsten Finanz⸗ jahre bewillige. Allerdings sei das Budget in einzelnen Punkten nicht so, wie die Regierung an und für sich gewünscht hätte, aber diese Punkte seien nicht derart, daß die Re⸗ gierung sich veranlaßt fühle, Aenderungsanträge zu stellen. Hiermit sei jedoch nicht gesagt, daß die Regierung 1 solchen Anträgen widersetzen werde, falls das Landsthing sie stellen würde, um so weniger, als ja selbstverständlich die Regierung
die Gleichberechtigung des Landsthings hinsichtlich des Budgets dem Folkething gegenüber vollständig anerkenne. Seitens der Majorität des Landsthings wurde indessen erklärt, daß das Landsthing im Hinblick auf die ganze Situation das Budget unverändert, wie es vom Folkething gekommen sei, annehmen werde, obgleich dieses nicht ohne große Resignation geschehe. — Das Folkething trat gestern in die Berathung des vom 76 Tramp eingebrachten Gesetzentwurfes, betreffend die zollfreie Einfuhr von Salz zur Sodafabrikation, ein. Der Antragsteller wies, unter Zustimmung des Finanz⸗ Ministers, vgn hin, daß es unbillig sei, wenn die Rohstoffe der Soda zollpflichtig, die Soda selbst aber zollfrei sei. — Das Justiz⸗Ministerium hat unterm 16. d. M. verfügt, daß die zur Verhinderung der Einschleppung der asiatischen Cholera auf dem Seewege geltenden Bestimmungen vom 1. Mai 1868 bis auf Weiteres auch auf den exanthematischen Typhus Anwendung finden sollen.
Nr. 14 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Ver⸗ fügungen vom 15. März 1878: Einziehung der preußischen Kassen⸗ anweisungen. — Anrechnung der Gebühren bei Rücksendungen im Post⸗ auftragsverkehr.
— Nr. 3 des „Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Cirkular, Erstattung von An⸗ zeigen über eintretende Erledigung eines Mandats für den Deutschen Reichstag betreffend, vom 5. Februar 1878. — Erlaß, die Anwen⸗ dung der Berichtsform im schriftlichen Verkehr der Unterbehörden der Regierungen mit den General⸗Kommissionen betreffend, vom 27. Ja⸗ nuar 1878. — Cirkular vom 17. Juni 1874, die Errichtung gewerb⸗ licher und Fortbildungsschulen betreffend. — Cirkular, die Anstel⸗ lungsfähigkeit geprüfter Lehrerinnen aus Preußen im Herzogthum Anhalt und umgekehrt betreffend, vom 19. Januar 1878. — Cir⸗ kular, die Zulässigkeit der Anstellung in Hamburg geprüfter Lehre⸗ rinnen in Preußen und umgekehrt der in Preußen geprüften Lehre⸗ rinnen in Hamburg betreffend, vom 20. Februar 1878. — Bescheid, die Verpflichtung approbirter Thierärzte zur Einholung der polizei⸗-⸗ lichen Erlaubniß für die Funktionen eines Fleischbeschauers betreffend, vom 16. Januar 1878. — Bescheid, die Unzuläfsigkeit der Belastung einzelner Kategorien von Gewerbesteuerpflichtigen mit besonderen Bei⸗ trägen zu den allgemeinen Gemeindebedürfnissen betreffend, vom 2. Ja⸗ nuar 1878. — Erlaß, die Wählbarkeit der an Gymnasial⸗Vorschulen angestellten Lehrer zu Stadtverordneten betreffend, vom 17. Januar 1878. — Cirkular, Auslieferung von Verbrechern nach Italien betreffend, vom 15. Januar 1878. — Cirkular, die Bedingungen, unter welchen Dienst⸗ aufwands⸗Entschädigungen für Ober⸗Wachtmeister und Gensd'armen gewährt oder — werden, betreffend, vom 1. Dezember 1877. — Erlaß, die Bedingangen für eingeschriebene Hülfskassen betref⸗ fend, vom 4. Februar 1878. — Bestimmungen über die Aufnahme in die militärärztlichen Bildungsanstalten zu Berlin. — Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizierschulen zu Pots⸗ dam, Jülich, Biebrich, Weißenfels und Ettlingen eingestellt zu wer⸗ den wünschen, vom 3. Dezember 1875. — Nachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier⸗Vorschule zu Weilburg ein⸗ zutreten wünschen, vom 15. Juli 1877. 68
Statistische Nachrichten.
Nach der „Zeitschrift für Gewerbe und Volkswirthschaft“ waren in Oberschlesien im Jahre 1877 107 Kohlengruben im Betriebe, darunter nur 13 weniger als 12 Monate hindurch. Gefördert wurden 162 021 044 Ctr., gegen 168 610 544 Ctr. in 1876. Nach der Sortirung bestand die Förderung aus 50 889 668 Ctr. Stückkohlen, 16 094 436 Ctr. Würfelkohlen, 8 989 642 Ctr. Nuß⸗ kohlen, 316 319 Ctr. Erbsen⸗, 61 873 636 Ctr. Steinkohlen, 14 792 853 Ctr. Staub⸗, Grus⸗ und Grieskohlen, 1 774 290 Ctr. Förderkohlen und 138 701 Ctr. Schieferkohlen, darstellend einen Gesammtwerth von 34 997 528 ℳ Außer Betrieb oder Förderung waren 46 Gruben. De Zahl der Dampfmaschinen zur Förderung beirug 160 mit 7491 Pferdekr., zur W mit 18 761 Pferdekr, zu andern Zwecken 119 mit 1949 Pferdekr. An Arbeitern über 16 Jahre wurden 28 854 männ⸗ liche und 2017, weibliche, unter 16 Jahre alt 94 männliche und 3 weibliche beschäftigt. Die stärkste Förderung hatten die Gruben König in Königshütte mit 19 273 027 Ctr. (gegen 19 276 894 Ctr. in 1876) und Königin Luise in Zaborze mit 19 780 813 Ctr. (gegen 19 935 620 Ctr. in 1876). Erstere zahlte im Jahre 1877 2 062 letztere 2 024 190 ℳ Lohn aus. “
Kunst, Wissenschaft und Llteratne.
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München, 18. März. Die Akademie der Wissen⸗ schaften wird am Donnerstag, den 28. März, zur Feier ihres 119. Stiftungstages eine öffentliche Sitzung halten. 528 Vorstand Stiftsprobst Reichsrath Dr. von Döllinger, wird zur eitung dem verstorbenen Präsidenten der Lissaboner Akademie und auswärtigem Mitgliede der historischen Klasse, Alexandre Herculano de Carvalho, eine Gedächtnißrede widmen. Nach Ehrenerwähnung der anderen jüngst verstorbenen Mitglieder durch den Klassensekretär wird alsdann der Gymnasial⸗Professor Dr. A. Spengel, außerordentliches Mitglied der philosophisch⸗philologischen Klasse, „Ueber die lateinische Komödie“ einen Vortrag halten. 8
Paris, 19. März. Dich Akademie der Wissenschaften hat gestern den Direktor der Sternwarte von Toulouse, Hrn. Tisse⸗ rand, mit 32 von 55 Stimmen an Stelle des Hrn. Leverrier zu ihrem Mitgliede ernannt; von den übrigen Stimmen entfielen 21. auf den Astronomen Wolf und 2 auf Hrn. Tissandier, der übrigens gar nicht als Kandidat aufgetreten war. 6
— Von dem „Parlamentarischen Handbuch für den Preußischen Landtag“, welches von Fr. Kortkampf heraus⸗ gegeben wird, ist im Verlage von Fr. Kortkampf hierselbst kürzlich die vierte Auflage, Ausgabe für die XIII. Legislaturperiode des Preußischen Landtages, erschienen. Diese vorliegende Aus⸗ gabe hat sich, wie der Herausgeber in einem Vorworte be⸗ merkt, bis nach Schluß der ersten Session dadurch verzögert, daß die bald nach den Wahlen erbetenen biographischen Mittheilungen sehr langsam und spärlich eingesandt worden seien. Die Redaktion habe daher erst in der letzten Hälfte des Februar geschlossen werden können. In der äußeren Anordnung sowie bezüglich des Inhalts sind auf Grund mehrfach geäußerter Wünsche 1 Aenderungen eingetreten. Das Format ist dadurch handlicher geworden, daß in dieser Ausgabe davon abgesehen worden ist, andere Gesetze als den Wortlaut der preußischen Verfassung wiederzugeben doch ist die „Geschäfts⸗Ordnung“ für das Haus de Abgeordneten beibehalten worden. Bei den Biographien ist eine Aenderung dahin eingetreten, daß die Mitgliedschaft von ge setzgebenden Körperschaften des Reichs oder Preußens, das Stimm Parteien bei den Wahlen, soweit dem Herausgeber hierüber Nachrichten von den Abgeordneten zugegangen sind, ebenso deren eigene Parteistellung voran gestellt sind. Demnächst folge die eigentlich bogfapbisces Mittheilungen, von denen diejenigen de Abgeordneten, welche seither dem Hause noch nicht oder nur erst kurze Zeit durch Nachwahl angehören, in lateinischer Schrift gesetzt sind. Eine anerkennenswerthe Zugabe bilden die statistischen Ueber⸗ sichten, als da sind eine Gruppirung der Parteien des Abgeordneten hauses nach den einzelnen Landestheilen und eine Uebersicht der Mitglieder nach Berufsklassen, Stand und Glaubensbekenntniß.