1878 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Mar 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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Lippe erstattet wurde, zur Berathung. Zur Generaldiskussion nahm nur der Referent das Wort, um die Anträge der Kom⸗ mission zu befürworten, welche darauf hinausgingen, das Ge⸗ setz mit Ausnahme der §§. 22 und 49a. zu genehmigen.

In der Spezialdiskussion wurden die §§. 1 bis 21 ohne Debatte nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses ange⸗ nommen.

Für §. 22 hatte die Kommission folgende Fassung be⸗ antragt:

g Die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte werden durch König⸗

liche Verordnung bestimmt. Dieselben können nach dem 1. Oktober

1882 nur durch Gesetz verändert werden. Veränderungen solcher Gemeinde⸗ oder Gutsbezirke, welche zugleich die Grenzen von Amtsgerichtsbezirken bilden, ziehen von selbst die Veränderung der etzteren Grenzen nach sich.“

Der Referent befürwortete diesen Antrag, ebenso der EE“ Dr. Leonhardt, die Herren Bredt, Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf und Graf Udo zu Stolberg⸗ Wernigerode. Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag mit

Das Haus genehmigte sodann gleichfalls ohne Debatte die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zu den 8§. 23 bis 26. Auch in Betreff des §. 27 hatte die Kommission die Geneh⸗ migung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses empfohlen. Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf stalte jedoch den An⸗ trag, auch bei diesem Paragraphen den früheren Beschluß des Herrenhauses wieder herzustellen und denselben in folgender Fassung anzunehmen:

„Der privilegirte Gerichtsstand der Landesherren und der MNiitglieder der Familien derselben in Angelegenheiten der nicht⸗ streitigen Gerichtsbarkeit bleibt unberührt.“

Dieser Antrag wurde sanofh von dem Antragsteller als auch von den Herren von Knebel⸗Döberitz, Dr. Beseler, Graf Brühl und Dr. Dove befürwortet. Auch der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt erklärte, dem Antrage nicht widersprechen zu wollen, während Herr Wever für die Verwerfung desselben sprach. Bei der Abstimmung, welche durch Namensaufruf erfolgte, wurde dieser Antrag mit 59 gegen 15 Stimmen an⸗ genommen. 8

Ohne Diskussion genehmigte das Haus sodann die Be⸗ schlüsse des Abgeordnetenhauses zu den 8§§. 28 bis 49. Als §. 49a. empfahl die Kommission, ihrem früheren Beschlusse gemäß, dem Gesetz folgenden Paragraphen einzufügen:

„Das Oberlandesgericht in Berlin ist ausschließlich zuständig 85 die Verhandlung und Entscheidung: 1) über die nicht zur Zu⸗ ändigkeit des Reichsgerichts gehörenden Revisionen gegen Urtheile der Strafkammern in erster Instanz; 2) über die Revisionen gegen UMrtheile der Strafkammern in der Berufungsinstanz und über alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern, sofern eine nach Landesrecht strafbare Handlung den Gegenstand der Unter⸗ suchung bildet. In den unter Nr. 2 bezeichneten Beschwerdesachen findet bei Zweifeln über die Zuständigkeit der §. 388 der deutschen Strafprozeßordnung entsprechende Anwendung“.

Außer von dem Referenten Graf zur Lippe wurde dieser Antrag auch von dem Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt zur An⸗ nahme empfohlen und dann vom Hause fast einstimmig ge⸗ nehmigt.

Die übrigen Paragraphen des Gesetzes wurden nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses ohne weitere Diskussion genehmigt, ebenso erhielt das ganze Gesetz mit Titel und Ein⸗ gang in der durch die Spezialdiskussion festgestellten Fassung die einstimmige Genehmigung des Hauses.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der Bericht der Kommission dh. Kommunal⸗Angelegenheiten über eine Petition des Dr. Wachler zu Neudeck, betreffend die Auslegung des §. 31 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872. Der Referent Herr von Winterfeld empfahl, im Namen der Kom⸗ mission über diese Petition zur Tagesordnung überzugehen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Diskussion bei. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 10 Minuten. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.)

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (71.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten ging das Haus zur Be⸗ rathung des Berichtes der Budgetkommission über die Peti⸗ tion des Vorstandes des Vereins „Berliner Bau⸗ markt“, betreffend das Submissonsverfahren, über. Die einzelnen Klagepunkte sind in folgende vier Abtheilungen gruppirt: A. Dem Unternehmer würden einseitig die Lasten und Gefahren aufgebürdet, selbst für solche Fälle, wo er nicht allein, oder wo er überhaupt nicht die Disposition in Händen habe. B. Den Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber fehle es an Bestimmungen, durch welche die Behörden gebunden seien. C. Die v seien überhaupt zu unbestimmt gehalten, so daß sie der Willkür zu vielen Spiel⸗ raum lassen und die Unternehmung zu einem Hazardspiel machen. D. Uebelstände, welche nicht in den Bedingungen selbst, sondern in der Anwendung derselben Seitens der Be⸗ hörde liegen. Wenn auch in der Petition zugegeben wird, daß die meisten Bedingungen nur eine Abwehr gegen un⸗ lautere Elemente sein sollen, so glauben Petenten doch, daß dieser Zweck nicht erreicht würde, daß vielmehr solide Unter⸗ nehmer in vielen Fällen ausgeschlossen worden seien, reelle Arbeitsleistung nicht zur Geltung komme und das also durch⸗ Hegen. System zur Demoralisation der Betheiligten und zur

iederdrückung des Gewerbes beitrage. Die Petenten bean⸗ tragten deshalb:

Das Haus möge eine Enquete⸗Kommission einsetzen, welche unter Zuziehung sachverständiger Kräfte, darunter auch die Unter⸗ nehmer, die Aenderung des Submissionsverfahrens in Be⸗ rathung zieht. G

Die Kommission beantragte: in Erwägung, daß nach der Erklärung des Regierungs⸗ kommissarius die Staatsregierung bereits in eine Prüfung und

Revision der Submissionsbedingungen für Staatsbauten und Lieferungen eingetreten ist, die Petition der Staatsregierung mit der Aufforderung zu überweisen: a. bei der eingeleiteten Unter⸗ suczung auch Gewerbetreibende hinzuzuziehen; b. dem Landtage in essen nächster Session über das Ergebniß der Untersuchung Mit⸗ theilung zu machen.

Nachdem die Abgg. Röstel und Löwe sich für den Antrag der Kommission ausgesprochen, bemerkte der Abg. Töpfer, das Submissionsverfahren an und für sich sei nicht tadelns⸗ werth, sondern nur die Ausführung desselben in einzelnen

ällen. Er selbst habe darunter zu leiden gehabt, aber auf eine Beschwerde hin habe der Handels⸗Minister den eklatan⸗ testen Uebelständen abgeholies und den Wunsch ausgesprochen, daß ihm in jedem Falle Mittheilung von derartigen Vor⸗ kommnissen gemacht werden möge.

Sen erklärte der Regierungskommissar Geheimer Regie⸗

rung⸗Rath Rapmund die Regierung schließe sich den Anschauungen der Kommission an und habe deshalb die Revision des Verfah⸗ ens angeordnet; es könne ihr nur willkommen sein, wenn

großer Majorität vehmigerfas

ihr Vorschläge aus den Kreisen

würden. G Das Haus Henehmigte⸗ hierauf den Antrag der Kommission,

und vertagte sich um 2 Uhr bis Sonnabend 11 Uhr.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. März. (W. T. B.) Die österreichische Delegation setzte heute die Berathung über den 60⸗Millionen⸗Kredit fort. Nachdem Grocholski, Baron Fluck, Teutschl, Weeber, Greutner für die Bewilligung des Kredites gesprochen, Barenther, Thomaszuk, Streruwitz und Kuranda die Vorlage bekämpft hatten, wurde auf den Antrag des Kardinals Kutschker die Debatte geschlossen. Heute Abend findet eine zweite Sitzung der Delegation statt, in welcher als Generalredner Herbst und Süß, der erstere gegen, der letztere für die Vorlage das Wort nehmen werden.

(W. T. B.) Nachdem in der heutigen Abendsitzung der österreichischen Delegation Herbst gegen und Süß für die Kreditvorlage von 60 Millionen gesprochen hatten und Graf Andrassy nochmals im Interesse der Großmachtstellung der Monarchie für die Bewilligung des Kredites eingetreten war, wurde der 60⸗Millionen⸗Kredit in namentlicher Abstimmung mit 39 gegen 20 Stimmen angenommen.

(. T. B.)z. Der „Polit. Korresp.“ wird aus Athen gemeldet, die Aufständischen in Thessalien hätten bei Ayhia eine Schlappe erlitten und hätten diesen Ort aufgeben müssen, der Verlust der Türken sei aber ebenfalls ein bedeutender gewesen. Ferner wird in dieser Meldung be⸗ stätigt, daß Hobart Pascha die bei Volo lagernden Auf⸗ ständischen vom Pelion veranlaßt habe, ihre Führer zu einer Zusammenkunft mit ihm nach einem zu diesem Zwecke für neutral erklärten Orte zu entsenden und daß er denselben im Namen des Sultans eine autonome Verwaltung für Thessalien angeboten habe, daß die Aufständischen indeß entschlossen seien, den Kampf für die Vereinigung mit Griechen⸗ land fortzusetzen. Nach einer Mittheilung des Blattes aus Bukarest sind fast sämmtliche rumänische Truppen aus Bulgarien zurückgekehrt und bleiben vorläufig nur noch Widdin und Belgradschik von den Rumänen besetzt.

Großbritannien und Irland. London, 20. März. (E. C.) Die SPägin kam gestern Mittag von Windsor nach London und hielt am Nachmittag im Buckingham⸗Palace einen Herrenempfang ab, bei dem die Mehrzahl der Botschaf⸗ ter und Gesandten, sowie der Minister zugegen war. General Sir Arthur Borton, von dessen Ernennung zum Gouverneur von Malta schon seit einiger Zeit die Rede war, hat diesen Posten nunmehr angenommen. Die Graf⸗ schaft Tipperary will jetzt auch in die Reihe der Wahlkreise treten, die sich um die Kandidatur Gladstone'’'s bewerben. Der Earl 2. Ravensworth ist im 72. Lebensjahre gestorben. Nachfolger ist sein Sohn, bisheriger Lord Eslington,

eboren 1821 und seit 1859 Unterhausmitglied für Northumber⸗ and, gleich dem Verstorbenen „liberal⸗konservativ“.

21. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses hob Lord Stratheden die Vorsichtsmaß⸗ regeln hervor, die England vor der Beschickung des Kon⸗ gresses treffen sollte, und befürwortete eine Mobilisi⸗ rung. Lord Granville bekämpfte die Ansichten des Vor⸗ redners. Lord Argyll betonte, der Kongreß sollte nur unter⸗ suchen, ob die zwischen Naßland und der Pforte getroffenen Abmachungen für Europa nachtheilig seien. Graf Derby er⸗ klärte, die von Lord Stratheden befürworteten Maßregeln seien längst Seitens der Regierung getroffen worden; ein Theil der Armee sei für sofortigen Dienst bereit. Was die Anzahl der Truppen auf Malta betreffe, so seien dort so viel, als bequem untergebracht werden könnten. Die Ensendung der Flotte nach dem Schwarzen Meere sei gegenwärtig aus leicht erkennbaren Gründen nicht erwünscht. Derby protestirte weiter gegen die Behauptung, daß im Kabinete Meinungsverschiedenheiten beständen. Was die Zulassung Griechenlands zum Kongresse betreffe, so habe die englische Regierung nicht als nothwendig verlangt, daß Griechenland zum Kongresse auf gleichem Fuße wie die Großmächte zugelassen werde, sondern nur, um seine Ansprüche auf demselben geltend zu machen. Hinsichtlich der Bedingungen, unter denen England den Kongreß beschicken werde, habe er am 13. d. Mts. an den Grafen Beust geschrieben, daß, bevor England zum Kongreß gehe, es genau festgestellt sein müsse, daß jeder Artikel des Vertrages dem Kongresse vorgelegt werden würde, nicht nothwendiger Weise Behufs Annahme oder Verwerfung, sondern damit erwogen werden könne, welche Artikel der Annahme oder Zustimmung der ver⸗ schiedenen Mächte bedürften, und welche nicht. Darüber solle verhandelt werden. Rußland habe die Erklärung abgegeben, daß der vollständige Text des Friedensvertrages den Mächten nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden mitgetheilt werden solle. Es sei aber eine weitere Frage entstanden, über welche bis jetzt noch keine Verständigung erzielt worden sei, nämlich die, ob es zugegeben sei, daß alle Bestimmungen des Vertrages dem Kongresse zur Diskussion vorgelegt werden sollten. Die englische Regierung habe an die russische die Anfrage gerichtet, ob Rußland damit einverstanden sei, daß die Mittheilung des Vertrages in seiner Ge⸗ sammtheit an die verschiedenen Mächte als eine Vorlegung des Vertrages für den Kongreß angesehen werden solle, damit der Vertrag geprüft und erwogen werden könne. Eine allge⸗ meine Regel sen es, daß auf den Kongressen keine Abstimmung vorgenommen werde, daher könne auch nicht von einer Ma⸗ jorität oder Minorität die Rede sein, und somit könne Ruß⸗ land nicht aufgefordert werden, alle Fragen der Entscheidung der Majorität der Mächte zu unterbreiten; ein solches Ver⸗ langen wäre überhaupt unbillig. England verlange nur, daß sämmtliche Artikel des Friedensvertrages dem Kongresse zur Diskussion und zwar nur zur Diskussion zu⸗ gehen sollten, denn nur so sei es möglich, zu entscheiden, welche

rtikel das europäische Arrangement beträfen, welche nicht. Dies sei der einzige noch streitige Punkt. Rußlands Antwort hierauf stehe noch aus; die Forderung sei billig und mäßig; würde dieselbe nicht zugestanden, so wäre der Kongreß nutzlos. Das Haus vertagte sich bteen.

Im Unterhause bestätigte der erste Lord der Admiralität, Smith, daß das brasilianische Panzer⸗ schiff „Independencia“ von der Regierung angekauft worden sei. Der Schatzkanzler Northcote erklärte in Beantwortung der am Montag von Campbell angekündigten Anfrage, die Regierung werde ihr Möglichstes thun, um die Pforte zu veranlassen, daß sie den Krieg in den 8 chen Provinzen beende oder wenigstens in einer den Gebräuchen civilisirter Nationen entsprechenden Weise

I führe.

1

ie Regierung warte auf eine günstige Gelegenheit, um ein Aufhören der jetzigen Zustände herbeizuführen, könne indeß eine weitere positive Zusage in dieser Beziehung nicht machen. Auf die gestern von Williams angekündigte Anfrage erwiderte Northcote, es befänden sich vier englische Panzerschiffe in der Bai von Ismid, zwei andere lägen bei Gallipoli, 7 kleinere Kriegsschiffe befänden sich an ver⸗ schiedenen Stellen des Marmarameeres und der Sulina⸗ mündung. Die Umstände in Betreff der Durchfahrt der britischen Schiffe durch die Dardanellen seien bekannt und bereits konstatirt; die Regierung sehe keinen Grund, der gegen das Verbleiben der Schiffe im Marmarameere spreche. Von Courteney wurde für nächsten Montag eine Anfrage an die Regierung darüber angekündigt, ob Rußland den Unterzeichnern des Pariser Vertrags den russisch⸗türkischen Friedensvertrag mit⸗ getheilt, ferner ob Rußland zugestanden habe, daß jede der Mächte eine Debatte über irgend eine Stipulation in ihrer Beziehung zum Pariser Vertrag herbeiführen könne, ob Eng⸗ land verlange, daß der Vertrag den Mächten auf dem Kongreß kollektiv zugehe, und worin der praktische Unterschied zwischen einer individuellen und einer kollektiven Mittheilung bestehe. 22. März. (W. T. B.) Der ehemalige Militär⸗ attaché in Armenien, Kemball, wird Lord Lyons zum Kongresse begleiten. Die „Times“ bespricht den ge⸗ sammten Text des Friedensvertrages und hebt hierbei hervor, derselbe enthalte Vieles, was kritisirt und bekämpft werden könne, aber absolut Nichts, was außerhalb der Sphäre einer Diskussion liege. Aus Belgrad vom 21. d. Mts. wird der „Times“ telegraphirt, daß die Serben am Montag

Wranja evakuirt hätten.

Aus der Kapstadt wird dem ‚„Reuterschen Bureau unterm 28. v. Mts. via Madeira berichtet: nuar proklamirte Standrecht ist aufgehoben worden. Am Buffalo⸗Flusse fanden am 28. Februar einige Kämpfe un⸗ bedeutender Natur statt. Die Kaffern überschreiten, wie verlautet, den Keiskama⸗Fluß, aber es liegt kein amtlicher Be⸗ richt über den Gegenstand vor.

Aus Kalkutta wird unterm 18. d. Mts. telegra⸗ phirt: Der Vizekönig von Indien enthüllte heute Abend die Statue von Lord Canning.

Frankreich. Versailles, 21. März. (W. T. B.) Der Senat genehmigte heute die Budgets für die Ministerien des Innern und des Krieges. Die Kammer hat das ganze Einnahmebudget beinahe mit Einstimmigkeit angenommen.

Italien. Rom, 21. März. (W. T. B.) Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm findet morgen in der deutschen Botschaft eine große Festlichkeit der hiesigen deutschen Kolonie statt, welcher auch die hier weilende Prinzessin Friedrich Carl von Preußen, Königliche Hoheit, beiwohnen wird. Se. Majestät der König machte heute der Prinzessin einen Besuch. Die Kammer ist zum 26. d. M. einberufen, um den Han⸗ ö mit Frankreich und den Zolltarif zu be⸗ rathen.

22. März. (W. T. B.) Das Ministerium ist nunmehr gestern Abend definitiv in folgender Weise gebildet worden: Cairoli: Präsidium ohne Portefeuille, Zanar⸗ delli: Inneres, Graf Corti: Aeußeres, Seismit⸗Doda: Finanzen, Baccarini: öffentliche Arbeiten, Conforti: Justiz, Desanctis: Un⸗ terricht, Bruzzo: Krieg, Martini: Marine. Seismit⸗Doda über⸗ nimmt gleichzeitig interimistisch das Schatz⸗Ministerium, bis das Ackerbau⸗ und Handels⸗Ministerium wieder durch ein Gesetz reaktivirt sein wird.

Griechenland. Athen, 21. März. (W. T. B.) Na hier vorliegenden Nachrichten sind die Verhandlungern obart Paschas mit den Delegirten der provisorischen Regierung in Thessalien gescheitert, weil die Auf⸗ deha schen auf der Vereinigung Thessaliens mit Griechenland estehen.

Türkei. Konstantinopel, 4. März. Die türkische Regierung hat unterm 2. d. Mts. ein provisorisches Paß⸗ Reglement erlassen, wonach jeder nach der Türkei Reisende mit einem von einer osmanischen diplomatischen oder konsu larischen Behörde visirten Passe bei Strafe der Verhaftun und Ausweisung versehen sein muß. Von einem solchen Vis kann abgesehen werden, wenn der Ort, wo der Paß ertheil wird, von dem Amtssitze eines diplomatischen oder konsula rischen Vertreters der Türkei weit entfernt ist. In diese Falle ist der Reisende jedoch gehalten, das Visa nachzuholen sobal er einen Ort berührt, wo ein diplomatischer oder kon zularischer Vertreter der Pforte residirt.

Bei der Abreise aus der Türkei muß der Paß von der türkischen Behörde des Aufenthaltsorts visirt werden. Erfolg die Abreise von Konstantinopel aus, so bedarf es außer de polizeilichen Visas einer Beglaubigung durch die Paßdirektion der Hohen Pforte.

Zu Reisen innerhalb des türkischen Gebietes ist ein vo der vorerwähnten Paßdirektion ausgestellter Reiscerlaubniß schein erforderlich, welcher auf Grund einer von dem be⸗ treffenden fremden diplomatischen oder konsularischen Vertrete ausgefertigten Bescheinigung ertheilt wird und von der Polize des Aufenthaltsortes visirt sein muß.

Den Schiffern und Schiffsagenturen ist es untersagt Fremden ein Reisebillet zu verabfolgen, wenn diese nicht in vorgeschriebener Weise mit einem Paß versehen sind.

21. März. (W. T. B.) Die muselmännischer Notabeln von Bulgarien bereiten eine Petition ar die Königin Victoria vor, um dieselbe um die guter Dienste Englands zu ersuchen, damit die Muselmänner, welche sich entschließen, in Bulgarien zu verbleiben, vom Militär⸗ dienste befreit werden und eine Befreiungstaxe bezahlen, wie dies bei den Christen in der Türkei der Fall ist.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. März. (W. T. B.) Die Substanz des publizirten Friedens⸗ vertrages läßt sich, wie folgt, rubriziren:

Art. 1. Montenegro erhält Niksic, Gatzko, Podgoritza und Antivari.

„Art. 2. Montenegro wird unabhängig. Künftige Strei⸗ tigkeiten unterliegen der schiedsrichterlichen Entscheidung Oester⸗ reichs und Rußlands.

Alrt. 3. Die neue serbische Grenze erstreckt sich bis No⸗ vibasare Klein⸗Zwornik und Zakas. Serbisch Adakaleh wird geschleift.

Art. 4. Die muselmännischen Landbesitzer in dem cedir⸗

ten Lande erhalten ihren Besitz, welcher durch Andere gepach⸗ tet oder verwaltet wird. (2)

Das am 1. Ja⸗

die Wiederaufnahme

Art. 5. Rumänien wird unabhängig. Sein Recht zur Kriegsentschädigung wird anerkannt.

Art. 6. Bulgarien wird ein autonomes Fürstenthum, mit tributärer christlicher Regierung. Es erhält eine National⸗ miliz. Seine Grenzen sind vor der Evakuation Rumeliens durch eine russisch⸗türkische Spezialkommission festzustellen. Sie erstrecken sich vom Karadagh zur schwarzen Drina, zum See Beschik, zur Mündung des Struma und Karassus, an der Seeküste bis Burugruel, zum Rhodopegebirge und Kara⸗ Balkan, zum Flusse Arda, nach Tschirmen, nördlich von Adrianopel bis Hakim⸗Tabiassi, am Schwarzen Meere, von Mangalia südlich des Tultscha⸗Sandschaks zur Donau ober⸗ halb Rasgrads.

Art. 7. Der Fürst von Bulgarien wird vom Volke ge⸗ wählt, von der Pforte bestätigt und bedarf der Genehmigung der Großmächte. Kein Mitglied der regierenden Dynastien der Großmächte ist wählbar. Eine Notabelnversammlung wird unter Aufsicht russischer und im Beisein türkischer Kommissare eine neue Landesorganisation entwerfen, gemäß der der Donau⸗ fürstenthümer. Die Einführung derselben wird während zweier Jahre durch einen russischen Komnissar überwacht. Nach dem ersten Jahre können im Falle Uebereinkommens Spezialdelegirte der anderen Mächte dem Kommissar beige⸗ geben werden. Art. 8. Die türkischen Truppen verlassen Bulgarien. Die dortigen Festungen werden geschleift, das Kriegsmaterial und das Staatseigenthum verbleibt der Türkei. Bis zur Formation einer Nationalmiliz, voraussichtlich während 2 Jahre, verbleiben russische Truppen in Bulgarien.

Art. 9. Die Höhe des bulgarischen Tributes ist später durch Uebereinkommen der Mächte festzustellen. 1 Art. 10. Die Türkei ist berechtigt, die Straßen der Bul⸗ garei zu benutzen mit bestimmten Restriktionen. Art. 11. Die Verhältnisse des Landbesitzes der Musel⸗ männer werden analog den hierüber für Serbien getroffenen Bestimmungen geordnet. , Art. 12. Die Donaufestungen werden geschleift. Die internationale Kommission der unteren Donau bleibt intakt. Art. 13. Die Pforte stellt die Schiffbarkeit der Sulina⸗ Mündung her. Art. 14. In Bosnien und der Herzegowina werden Re⸗ formen eingeführt in Gemäßheit des Vorschlages der Mächte n der ersten Sitzung der Konstantinopeler Konferenz, jedoch mit solchen Modifikationen, wie dieselben unter Oesterreich, der Türkei und Rußland verabredet werden. Art. 15 betrifft die Besserung der Zustände in Kreta, Epirus und Thessaälien. Art. 16 bezieht sich auf die Schutzmaßregeln der Türkei für Armenien gegen die Kurden und Tscherkessen. Art. 17. Für die in den letzten Ereignissen kompromit⸗ tirten türkischen Unterthanen wird volle Amnestie gewährt. . Art. 18. Die Türkei regulirt die persisch⸗türkische Grenze und zieht bezüglich Khotours die Ansicht der vermittelnden Mächte in Betracht. Art. 19. Die Kriegsentschädigung beträgt 1410 Millionen Rubel. Davon werden für cedirte Territorien 1100 Millionen Rubel angerechnet. Cedirt wird das Sandschak Tultscha, wo⸗ bei sich Rußland das Recht des Austausches gegen den im Jahre 1856 cedirten Strich Bessarabiens vorbehält. Cedirt werden ferner Ardahan, Kars, Bajazid, Batum und das Land bis zur Kette des Soghanly⸗Dagh. Art. 20 betrifft die Abwickelung von streitigen Angelegen⸗ heiten russicher Unterthanen.

Art. 21 enthält sekundäre Bestimmungen bezüglich der Verhältnisse von Einwohnern in den cedirten Territorien. Art. 22 sichert den Mönchen vom Berge Athos und den russischen Pilgern Schutz zu.

Art. 23. Die früheren Verträge bezüglich des Handels ꝛc. werden wieder hergestellt.

Art. 24. Der Bosporus und die Dardanellen bleiben in Friedenszeiten den Handelsschiffen offen.

Art. 25. Die russischen Truppen evakuiren die europäische Türkei, Bulgarien ausgenommen, in 3 Monaten, die asiatische Türkei in 6 Monaten nach Herstellung des definitiven

Friedens.

Art. 26 enthält provisorische Bestimmung bezüglich der Verwaltung der okkupirten Territorien bis zu deren Räumung.

Art. 27. Die Pforte verspricht, türkische Unterthanen wegef etwaiger Beziehungen zur russischen Armee nicht zu verfolgen.

. Art. 28 enthält Bestimmungen über die Freigabe der

riegsgefangenen.

Art. 29. Die Ratifikationen der Friedenspräliminarien binnen vierzehn Tagen in St. Petersburg ausgetauscht werden.

Dänemark. Kopenhagen, 19. März. (H. C.) Das Landsthing hat gestern die erste Lesung des Bud⸗ gets beendigt und dasselbe einstimmig zur zweiten Lesung überwiesen.

Amerika. Washington, 21. März. (W. T. B.) In der am Montag stattgehabten Sitzung der Finanz⸗ kommission des Senats bekämpfte der Schatzsekretär Sherman entschieden die Annullirung des Gesetzes, betreffend erau der Baarzahlungen. Der Schatzsekretär wies namentlich darauf hin, daß die Regierung bezüglich der Wiederaufnahme der Baarzahlungen bereits besebliche Fortschritte gemacht, das Goldagio so gut wie beseitigt und den Umlauf von nens gerce an Banknoten und von Greenbacks wesentlich eingeschränkt habe. Die Blandsche Silberbill habe ihre guten, aber auch ihre schlimmen Seiten: sie habe temporär die Amortisirungs⸗Operationen und die Anhäufung von Silber zum Stillstand gebracht und dazu geführt, daß die Staatsschuld⸗Obligationen aus dem Aus⸗ lande nach Amerika zurückgeflossen seien. Letztere seien indeß in Amerika ohne Weiteres aufgenommen worden, und es zeuge dies von dem Vertrauen, welches das amerikanische Volk von der Zukunft des Landes hege. Inzwischen sei

durch die Ausprägung von Silbermünzen dem der

Bevölkerung nach der Cirkulation von Gold⸗ und Silbergeld, welches die Wiederaufnahme der Baarzahlungen erleichtern solle, Genüge geschehen. Der Schatzsekretär fügte hinzu, er glaube, er werde binnen einem Monatalle vierprozentigen Obli⸗ gationen, die nothwendig seien, um eine Wiederaufnahme der Baarzahlungen herbeizuführen, verkaufen können, er halte indeß für ausreichend, nur so viel Obligationen zu verkaufen, als nothwendig seien, um monatlich 5 Millionen Dollers in Gold und Silber anzusammeln. Er möchte dem Kongresse deshalb empfehlen, ihn dazu zu ermächtigen, daß er für

Obligationen und Zölle Greenbacks in Zahlung nehmen und letztere aufs Neue ausgeben dürfe. Wenn, so schloß der Schatzsekretär, für 300 Millionen Greenbacks im Umlauf ge⸗ lassen würden, die nach dem 1. Oktober für Zölle in Zahlung genommen werden könnten, so würde das Schatzamt im Stande sein, mit 90 Millionen in Gold und Silber, die sich ie in den Kassen befänden, und mit der von ihm in Aussicht genommenen Ansammlung von weiteren 5 Millionen pro Monat die Baarzahlungen spätestens zum Januar 1879 wieder aufzunehmen.

New⸗York, 18. März. (Reuters Bureau). Der oberste Gerichtshof von Louisiana hat die Freilassung des wegen Fälschung von Wahlausweisen zu zweijährigem. 8 bei harter Arbeit verurtheilten Mr. Anderson an⸗ geordnet.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Leipzig, Freitag, 22. März, Nachm. Zur Feier des Geburts⸗ tages Sr. Majestät des Kaisers sind die Straßen der Stadt festlich geschmückt. Heute morgen fand Reveille statt und Mittags vom Rathhausthurm Svee-en Für den Abend ist eine Illumination der öffentlichen Plätze in Aussicht ge⸗ nommen; in den Theatern finden Festvorstellungen statt.

Wien, Freitag, 22. März, Nachmittags. Der Vertreter

Rußlands beim Vatikan, Fürst Urussoff welcher gestern Abend hier eingetroffen ist, stattete heute Vormittag dem russischen Botschafter, von Nowikoff, einen Besuch ab und wird Nach⸗ mittags nach Rom weiterreisen. London, Freitag, 22. März. Die englische Regierung ist von den bisherigen russischen Erklärungen über Diskussion der Vertragsartikel auf dem Kongresse nicht befriedigt und erwartet noch präzisere Antwort aus St. Petersburg, ehe sie Ent⸗ scheidung über Theilnahme am Kongresse trifft.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 10. März bis incl. 16. März cr. zur Anmeldung gekommen: 181 Cehelchließungen, 860 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene, 50³ Sterbe⸗ älle.

Kunst, Wissenschaft und Literatir.

Am 20. d. M. ist, laut telegraphischer Meldung, in Heil⸗ bronn Dr. Robert v. Mayer gestorben, der sich in der wissen⸗ schaftlichen Welt durch die Entdeckung des Gesetzes von der Er⸗ haltung der lebendigen Kraft einen Namen erworben hat. In seiner Abhandlung „Bemerkungen über die Kräfte der unbelebten Natur“, die in Liebig's „Annalen“ veröffentlich ist, hat er zuerst den Begriff der Aequivalenz von Wärme und Arbeit ausgesprochen und das mechanische Aequivalent der Wärme“ berechnet; die weitere Ent⸗ wicklung dieses Begriffs erfolgte in den „Bemerkungen über das mechanische Aequivalent der Wärme (1851). Seine gesammelten Schriften gab er unter dem Titel „Die Mechanik der Wärme“ heraus.

Die Generalversammlung der Gesellschaft für die Geschichte der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein Gund Lauenburg ward, wie die „Kiel. Ztg.“ mittheilt, am 18. d. M. Abends im Kieler Universitätsgebäude unter Vorsitz des Landes⸗ direktors von Ahlefeldt abgehalten. Der Sekretär der Gesellschaft, Dr. phil. Hasse, erstattete den Jahresbericht. Danach war der Bestand der Gesellschaft ungefähr derselbe geblieben. Die Mit⸗ gliederzahl beträgt 238. Der siebente Band der Zeitschrift erschien im April vorigen Jahres, der achte wird demnächst druckfertig und zur Vertheilung gelangen. Der Vorstand hat seine Thätigkeit, welche sich ganz besonders auf eine umfassende Sammlung der Urkunden bezieht, fortgesetzt. Vom Staatsarchivar Dr. * ist die henereeagge Urkundensammlung bearbeitet und dem Vorstande über⸗ andt. Dieselbe wird demnächst erscheinen. Hr. Dr. Hasse hat die Bearbeitung der Sammlung aller schleswig⸗holsteinischen Urkunden in Regestenform übernommen. Die archivalischen Untersuchungen sind sehr kostspielig geworden, der Vorstand wandte sich deshalb an die Verwaltung des Zollfonds der Klöster und adeligen Güter mit der Bitte um einen Zuschuß von 3000 ℳ, welcher auch im Umschlag gewährt worden ist. Der austretende Vorsitzende, Landesdirektor v. Ahlefeldt wurde durch Akklamation wiedergewählt.

Das Ergänzungsheft Nr. 53 zu Petermanns „Mitthei⸗ lungen aus Justus Perthes' geographischer Anstalt“ bringt einen Bericht über die Expedition des russischen Reisenden Przewalski an den Lob⸗Nor und Altyn⸗Tag in den Jahren 1876/1877, welche Reise Dr. Petermann in einem Vorwort mit der Durchschneidung Australiens, der Erreichung des Nordpols und Timbuktus, der Entdeckung der Nilquellen und der Verfolgung des Congo⸗Laufs durch Stanley in eine Linie stellt. Beigegeben sind dem Hefte zwei auf den Bericht Przewalski's bezügliche Karten.

Gewerbe und Handel.

Nach dem Verwaltungsbericht des neuen landschaft⸗ lichen Kredit vereins in Posen für 1877 hat sich die Emission von Pfandbriefen auf 7 130 000 beschränkt. Bis Ende des Jahres 1877 sind ausgegeben von der Hauptgesellschaft 62 570 730 ℳ, von den Jahreszgesellschaften 133 066 200 Hiervon abgelöst, d. h. außerhalb der planmäßigen Tilgung zurückgezahlt sind von der Haupt⸗ gesellschaft 2 133 510 ℳ, von den Jahresgesellschaften 2 007 900 Zu verzinsen blieben Ende des Jahres 1877 somit noch 191 495 520 (Hauptgesellschaft 60 437 220 ℳ, Jahresgesellschaften 131 055 300 ℳ). Amortisirt sind hiervon einschließlich der zum 2. Januar 1878 gekündigten Pfandbriefe Seitens der Hauptgesell⸗ schaft 12 193 920 ℳ, Seitens der Fabresgeelschaften 5 830 500 ℳ, in Pfandbriefen validiren also noch 173 471 100 (Hauptgesell⸗ schaft 48 243 300 ℳ, Jahresgesellschaften 125 227 800 ℳ); in dem Reservefonds befinden sich hiervon 16 722 300 Es befanden sich im Umlauf an Pfandbriefen Ende 1877 156 748 800 Verpfändet sind für die Darlehnssumme von 191 495 520 1579 Güter mit 833 119 Hektaren. Der Gesammtzinsenrückstand beläuft sich auf 228 787

Die Kommunalständische Bank in Görlitz hat im vergangenen Jahre einen Reingewinn von 7 % des Kapitals erzielt. Die Bilanz schließt mit 15 910 082 Unter den Passiven figuriren 318 704 Ueberschuß und 10 993 Tantisdme neben einem Extra⸗ reservefonds von 87 047 und einem Reservefonds von 1 125 000 bei einem Stammkapital von 4 500 000 Auf Devpositen⸗, Giro⸗ und Obligationskonto stehen 7 255 125 ℳ, auf Konto Korrent⸗ Kreditoren⸗Konto 2 538 286 ℳ, auf Couponkonto 8148 ℳ, Conto à nuovo 65 577 Das Banknotenkonto ist noch mit 1200 be⸗ lastet. Die Aktiven bestanden in 10 554 811 auf Wechselkonto, 4 593 772 auf Konto⸗Korrent⸗Debitoren⸗Konto, 306 222 Effekten⸗ konto, 235 336 Grundstückkonto, 214 723 Kassakonto und 5215 fremdes Banknotenkonto.

Der Rechnungsabschluß der Frankfurter Bank für 1877 weist einen Gesammtumsatz von 7 386 000 000 (s— 569 700 000 ℳ) nach. Die Bank gab während des Jahres Noten aus für 382,6 Millionen Mark (1876: 349,6 Millionen), von denen Ende 1877 in Umlauf waren 12 989 000 (Ende 1876: 18 035 600). Im Kassen⸗ verkehr bezifferten sich die Einnahmen auf 1706 Millionen 8. 118 000 000 ℳ). Im Jahresdurchschnitt betrug der Kassen⸗ estand 8,84 Millionen Mark (einschließlich Reichskassenscheine und Noten anderer Banken); demnach waren durchschnittlich 52,9 % der umlaufenden Noten gedeckt gegen 63,7 % in 1876. Der Giroverkehr des Jahres bezifferte sich 8 1619 Millionen (109 Millionen weniger). Von auswärtigen Wechseln sfast ausschließlich deutsche Plätze) wurden 88,4 Millionen Mark angekauft (1876: 104,6 Millionen). Der er⸗ zielte Gewinn bezifferte sich auf 469 704 gegen 537 551 in 1876.

Der Gesammtgewinn beträgt 1,397,150 ℳ. 1876: 1,440,046 Von dem Gesammtgewinn gehen ab Passivzinsen 84,364 ℳ, Ver⸗ waltungskosten einschließlich Tantieémen 197,337 ℳ, Steuern 17,841 ℳ, Notensteuer 353 Es bleibt ein Ueberschuß von 1,097,254 oder 6,41 % des Aktienkapitals. Davon erhält die Reserve 65 229 ℳ, die Aktionäre 1 040 000 oder 6,07 % wie im Vorjahre; dem sionsfonds sollen 8600 überwiesen und 9377 auf neue Rech⸗ nung 8—,— werden.

Der Geschäftsbericht der Württembergischen Noten⸗ bank in Stuttgart enthält u. A. folgende Daten: Es betrug der Notenumlauf im Durchschnitt des Jahres 17.6 Millionen Mark, d. i. 3,4 Millionen Mark weniger als im Vorjahre. Die durchschnitt. liche Deckung in gemünztem Gelde betrug 9,5 Millionen Mark oder 54 %. Die Noteneinlösung im Laufe des Jahres bezifferte sich auf 90,9 Millionen Mark gegen 81,5 Millionen Mark in 1876. In der Generalversammlung wurden alle vorliegenden Anträge genehmigt. Die Dividende gelangt demnach mit 51 ⁄10 % vom 1. April ab zur Auszahlung. 8

avre, 21. März. (W. T. B.) Die heutige Wollauktion war schwach, von 2475 Ballen wurden nur 767 verkauft. Preise unverändert. 4 3 London, 21. März. W. T. B.) Bei der gestrigen Woll⸗ auktion waren Capwollen etwas fester. „Paris, 20. März. (Fr. C.) Der Strike von Decaze⸗ ville war nach den letzten Nachrichten noch nicht beendet. Der Präfekt des Aveyron hat an die Bevölkerung des Gruben⸗ distrikts folgenden Aufruf erlassen: „Der ernste Streit, der zwischen den Interessen der Arbeiterbevölkerung und der großen Industrie, auf welcher der Wohlstand Eurer Stadt beruht, ausgebrochen ist, führt mich in Eure Mitte. Ich bin gekommen, um Jedermann die freie Ausübung seiner Rechte zu sichern und auch einem Jeden die Vorschriften des Gesetzes ins Gedächtniß zu rufen. Ich bin gekom⸗ men, um Eure Güter und Personen gegen jeden Angriff zu schützen und diejenigen unter Euch, die sich versucht fühlen könnten, fremden Aufreizungen zu gehorchen, vor ihrer eigenen Unbesonnenheit zu be- wahren. Die Minenverwaltung ist mit mir erschienen. An der Hand ihrer Aufklärungen und, wie ich hoffe, auch mit Eurem Bei⸗ stande werde ich die Erhaltung der herrlichen Kohlenlager sichern, die ein Theil des nationalen Reichthums sind. Ich erwarte von Eurem Patriotismus und Eurer Mäßigung, daß sie Ordnung und Ruhe bewahren werden.“ Verkehrs⸗Anstalten. .“

Triest, 22. März. (W. T. B.) Der Lloydpostdampfer I ist heute Nacht 1 Uhr aus Konstantinopel hier einge⸗ roffen. b

Southampton, 20. März. Das Postdampfschiff „Mosel“ vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 9. März von New⸗York abgegangen war, ist heute wohl⸗ behalten hier angekommen und hat, nach Landung der für South⸗ hampton bestimmten Passagiere, Post und Ladung, die Reise nach Bremen fortgesetzt. Die „Mosel“ überbringt 81 Passagiere und volle Ladung.

6AA“ Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗

prinz hat als stellvertretender Protektor der Kaiser Wilhelms⸗

Stiftung für Deutsche Invaliden bestimmt, daß die statuten⸗ mäßige Versammlung des Gesammtvorstandes am Dienstag, den 26. März 1878, Abends 6 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des Gebäudes des Deutschen Reichstages hierselbst stattfinden soll, und uns beauftragt, dieselbe in Höchstseinem Namen zu berufen. Wir erlauben uns demnach, die geehrten Herren Mitglieder des Gesammtvorstandes zu dieser Sitzung, die eine öffentliche ist und zu welcher Jedermann der Zu- tritt freisteht, ganz ergebenst einzuladen. Tagesordnung: 1) Erstat⸗ tung des Jahresberichts und der Jahresrechnung pro 1876, sowie Ertheilung der Decharge; 2) Ausloosung des am 1. Juli 1878 aus⸗ scheidenden Drittels der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und Neuwahl. Auf Höchsten Befehl: Anzug: Ueberrock. Berlin, den 8. März 1878. Der Verwaltungsausschuß der Kaiser Wilhelms⸗Stiftung für Deutsche Invaliden. A. von Etzel. Dite Kassenbücher und Beläge liegen vom 12. d. Mts. ab in dem Bureau, Victoriastraße 16, 3 Treppen, zur Einsicht den Mit⸗ gliedern des Gesammt⸗Vorstandes aus. Es wird gebeten, Kenntniß von denselben zu nehmen und etwaige Monita zu ziehen.

Die Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins wird zum Besten des unter dem Protektorate Ihrer B. der Kaiserin⸗Königin stehenden „Vaterländischen rauen⸗ vereins am 19, 14, 15, 168., unbh WWc... in der Reitbahn des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums eine Blumen⸗ und Pflanzen⸗Ausstellung veranstalten. Die Beschickung derselben steht sowohl den Mitgliedern der Gesell⸗ schaft als auch Nichtmitgliedern frei. Zu Ordnern sind die Herren Hofgärtner Hoffmann, Wilhelmstr. 102, und Link, Mauerstr. 52, worden, an welchen ersteren alle auf die Ausstellung bezüg⸗ ichen Anmeldungen zu richten sind, welche zehn Tage vor Beginn der Ausstellung, also bis zum 3. April cr. erbeten werden. Die Ein⸗ lieferung der Ausstellungsgegenstände mit Ausnahme der ab⸗ geschnittenen Blumen ꝛc., welche auch am ersten Ausstellungstage bis 8 Uhr Morgens eingeliefert werden können muß spätestens bis zum 12. April Mittags erfolgt sein. 8

Als Preise sind ausgesetzt: A. Königspreis: die von Sr. Majestät dem Kaiser und König bewilligte goldene Medeaille für die ausgezeichnetste Leistung der Ausstellung, sei es in Gruppen, neuen Einführungen oder Kulturen. B. Ehrenpreis Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin, für die zweitbeste Leistung der Ausstellung C. 6 Preise des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. D. Preis eines Freundes des Vereins, 60 ℳ, für die beste ästhetisch aufgestellte gemischte Gruppe E. Preise der Gesellschaft. Außerordentlicher Preis von 300 für blühende Rosen. F. Ordentliche Preise, in goldenen und silbernen Medaillen, sowie Geld bestehend, für 35 verschiedene Gruppen.

Die Königliche Hofschauspielerin Fr Minona Frieb⸗ Blumauer begeht am 1. April die Jubelfeier ihres fünfund⸗ zwanzigjährigen Wirkens an der Königlichen Bühne. Es werden zu diesem Fest bereits Seitens der Kollegen und Kolleginnen der Künstlerin umfassende Vorbereitungen getroffen, und die General⸗ Intendantur hat, wie das „Fremdenblatt“ meldet, in Anerkennung der großen Verdienste, welche sich Fr. Frieb während des abgelaufenen Vierteljahrhunderts um die Hofbühne erworben, ihr die seltene Aus⸗ zeichnung einer Benefiz⸗Vorstellung gewäßrt. Die verdienstvolle Schauspielerin wählte dazu den „Störenfried“, ein Lustspiel, dessen Titelrolle Benedix für sie geschrieben, die sie geschaffen und mit welcher sie so große künstlerische Triumphe gefeiert hat.

Das außerordentlich erfolgreiche Gaftspiel des Hrn. Friedrich Haase im Wallner⸗Theater, erreicht mit Ausgang nächster Woche sein Ende. Morgen, Sonnabend, und übermorgen, Sonntag, wird Hr. Haase noch in „Englisch“ und „Die beiden Klingsberg auftreten, während am Montag zwei neue Stücke zur Aufführung gelangen werden. b

Gestern Abend fand von Seiten der Singakademie eine Wieder⸗ holung des ODratoriums Christus’ von Friedrich Kiel statt, deren Ertrag dem Oberlin⸗Hause zu Nowawes zufließen soll. Der Chor wie die Solostimmen, über die wir bei Lüier früheren Auffüh⸗ rung desselben großartigen Werkes eingehender berichtet haben, ließen auch diesmal kaum etwas zu wünschen übrig, und dies um so weni⸗

er, als auch das Orchester Berliner Sinfoniekapelle und die Hr. Otto Dienel allen berechtigten Anforderungen ent rachen. 8

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