1878 / 81 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Apr 1878 18:00:01 GMT) scan diff

VVorstehende Verfügung wird mit dem Bemerken ver⸗ öffentlicht, daß den Bewerbungen: 1) der Geburtsschein, der Fehenala⸗ 8E 8 ein Gesundheitsattest, 1“ ein esund über die erworbene Schul⸗ resp. Lehrerinnen⸗ ildung, 8 Zeuzniß über die erlangte turnerische Ausbildung und Seitens der Lehrerinnen auch über ihre bisherige Lehrthätigkeit, G z Seitens Derjenigen, welche nicht Lehrerinnen sind, ein amtliches Führungsattest beizufügen sind. 8 Berlin, den 28. März 1878. Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Reichenau.

Bekanntmachung. .“ Nachri cht b ““ 1 über die Prüfung der Handarbeitslehrerinnen.

Für die Prüfung sind die Monate Mai und September jeden Jahres festgesetzt. ,

Die Anmeldung zu derselben erfolgt in den Monaten April resp. August jeden Jahres bei dem Königlichen Pro⸗ vinzial⸗Schul⸗Kollegium zu Berlin unter Beifügung folgender Schriftstücke: 8

¹) eines selbstgefertigten Lebenslaufes, auf dessen Titel⸗ blatt der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession und der Wohnort der Bewerberin angegeben ist; 2) eines Tauf⸗ bezw. Geburtsscheines; b 3) der Zeugnisse über die bisher empfangene Schulbildung und die etwa schon bestandenen Prüfungen;

4) eines amtlichen Führungsattestes und

5) eines von einem zur Führung eines Dienstsiegels be⸗ e.2.. I. Arzte ausgestellten Attestes über den Gesundheits⸗ ustand. nS Bei Ablegung dieser Prüfung haben Diejenigen, welche die Befähigung für den Handarbeitsunterricht in Mittel⸗ und Fühigung Töchterschulen zu erlangen wünschen, h. ein selbstgefertigtes, schulgerecht genähtes Manns⸗ oberhemd, 2) ein Frauenhemd, 3) ein Paar selbstgestrickte Strümpfe, 4) ein Tuch mit Buchstaben, sowohl in Kreuzstich als gestickt, und 5) ein Stopftuch mit einer gewöhnlichen Lein⸗ wand⸗ und einer Köperstopfe vorzulegen.

Solche Personen, welche nur die Qualifikation für den Unterricht in vS Gemeindeschulen nachsuchen, haben 1) ein Frauenhemd, 2) ein Mannshemd (nicht Oberhemd) von röberer Leinwand, 3) ein Paar Strümpfe mit den nöthigen

zusbesserungen, als Hackeneinstricken ꝛc., 4) ein Zeichentuch, jedoch nur mit einem Alphabet und den 10 Ziffern, 5) eine einfache Leinwandstopfe vorzulegen. 1

Die Arbeiten sind nicht ganz zu vollenden, damit noch etwas unter Aufsicht zu fertigen übrig bleibt.

Am Tage der Prüfung ist eine Examinationsgebühr von 3 zu entrichten.

Berlin, den 27. März 1878.

Direktor Supprian.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Nachricht bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir vbur Prüfung der Handarbeitslehrerinnen, welche in öffentlichen Schulen Unterricht zu ertheilen beabsichtigen, einen Termin auf den 6. Mai d. J. und die folgenden Tage anberaumt haben, und daß wir zu demselben nur Anmeldungen berücksichtigen können, welche bis zum 25. April d. J. bei uns eingegangen sind.

Berlin, den 27. März 1878. 8 8 Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Reichenau.

4 % iges vormals Nassauisches Staats⸗Anlehen von Fl. 1 000 000 d. d. 1. Oktober 1851.

Bei der am 9. cr. stattgehabten 27. Verloosung der Partial⸗ Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in v a./M. negoziirten 4 %igen vormals Nassauischen Staats⸗Anlehens von 1 000 000 Fl. d. d. 1. Oktober 1851 sind die nachverzeichneten Obligationen zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1878 gezogen worden:

Litt. A. à 1000 F l. = 1714 29 ₰. Nr. 26 30 89 = 3 Stück über 3000 Fl. oder 5142 87 ₰.

Litt. B. à 500 ₰. Nr. 18 97 108 155 190 199 231 235 260 267 285 289 348 429 442 454 462 528 550 644 706 754 = 22 Stück über 11 000 Fl. oder 18 857 08 ₰.

Litt. C. à 300 Fl. = 514 29 ₰. Nr. 6 157 197 203 223 251 259 325 328 399 502 525 541 568 627 661 668 674 712 757 809 819 829 892 914 987 993 = 27 Stück über 8100 Fl. oder 13 885 83 ₰.

Litt. D. à 100 Fl. = 171 43 ₰. Nr. 6 104 114 126 141 187 211 214 333 337 372 375 395 434 442 447 508 537 571 662 685 686 705 806 933 955 1027 1032 1037 1038 1047 1056 1128 1170 1179 1181 1269 1338 1368 1381 1389 1406 1470 1490 1563 1611 1680 1721 1762 1819 1837 1946 1949 1986 1992 1993 = 56 Stück über 5600 Fl. oder 9600 08 3J. Summa: 108 Stück über 27 700 Fl. oder 47 485 86 ₰.

Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken Fensce dege daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗

zinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Roth⸗ schild & Söhne zu Frankfurt a. M., als auch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wies⸗ baden, bei jeder anderen König lichen Regierungs⸗ Hsrr kasle⸗, der Königlichen Staatsschuldentilgungs⸗ asse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Frank⸗ furt a./ M., sowie bei den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Han⸗ nover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Partial⸗ Obligationen nebst den dazu gehörigen, nach dem 30. Juni 1878 verfallenen Coupons Ser. II. Nr. 7 und 8 und Talons erheben können. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unente eltlich zurück⸗ Febehenden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden apital zurück⸗ ehalten. 8

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Fexterdafe. Fomptraßs hier oder der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a./M., ondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die be⸗ treffenden Obligationen nebst den Coupons und Talons 14 Tage vor dem Verfalltermine bei dieser Kasse einzureichen, von welcher dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind.

Rückständig sind noch: aus der Verloosung auf den: 30. Juni 1876 Litt. B. Nr. 606 662,2Litt. D. Nr. 1505 1509 1761 1895 1981, 30. Juni 1877 Litt. B. Nr. 78 121 254 529 733, Litt. C. Nr. 11 62 128 134 304 730, Litt. D. Nr. 243 386 639 694 704 708 792 793 820 1173 1286 1523 1572 1637 1725 1859 1922.

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren

Einlösung aufgefordert. v16“ Viesbaden, den 12. März 1878. Der Regierungs⸗Präsident. v, Wurmb.

sischen Vorstellung im Scha

2 Bekanntmachu rr

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der unterm 10. Dezember 1877 der Alerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem das Damm⸗ und Brückengeld für die Benutzung des Prosna⸗Dammes und der darauf belegenen Brücken zu Boguslaw im Kreise -; bis auf Weiteres zu erheben ist, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Posen, Jahrgang 1878, Nr. 5 S. 65, ausgegeben den 30. Januar 1878;

2) das unterm 26. Januar 1878 Allerhöchst vollzogene Statut für den Voigtshöfer Meniorationgverband im Kreise Rössel durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 10. S. 39 bis 43, ausgegeben den 7. März 1878; 1

3) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Februar 1878, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Neuß bezüg⸗ lich der zum normalmäßigen Ausbau des Erftkanals auf der Strecke von der Stadt bis zu seiner Einmündung in den Rhein und zur Herstellung eines Leinpfades auf dem rechtsseitigen Kanalufer erfor⸗ derlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Düsseldorf Nr. 10 S. 87, ausgegeben den 9. März 1878;

4) das Allerhöchste Privilegium vom 13. Februar 1878 wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt St. Wendel zum Betrage von 130 000 ℳ, durch das. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 12 S. 85 bis 87, ausgegeben den 22. März 1878.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8

Preußen. Berlin, 4. April. Ihre Majestät di Kaiserin⸗Königin besuchte gestern mit Ihren hohen Gästen des Vereins der Künstlerinnen im Akademie⸗

ebäude.

Heute findet bei Ihren Kaiserlichen Majestäten im Palais eine musikalische Abendunterhaltung statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Vormittag mit Sr. König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm zur Schnepfenjagd in das Spandauer Revier.

Abends wohnten die Hochsten Herrschaften der franzö⸗

pielhause bei.

8

Der Bundesrath hielt gestern eine Plenarsitzung unter Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Ministers Hofmann.

Nach Feststellung der Protokolle der letzten Sitzungen wur⸗ den Vorlagen, betreffend a. den Antrag Preußens wegen Abände⸗ rung der 88. 30 und 33 der Gewerbeordnung; b. den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres; c. den Entwurf einer Ge⸗ schäftsordnung für das Ober⸗Seeamt, sowie d. der Bericht der Reichsschulden⸗Kommission über die ihrer Beaufsichtigung 1 Fonds⸗Verwaltungen den zuständigen Ausschüssen überwiesen.

Von der Denkschrift über die Ausführung der Gesetze wegen der Aufnahme von Anleihen für Zwecke verschiedener Reichsverwaltungen, sowie von dem am 12. März d. J. zu Bern unterzeichneten Nachtragsvertrag zu dem Vertrage mit der Schweiz und Italien über den Bau ꝛc. der Gotthard⸗ Eisenbahn wurde Kenntniß genommen.

Ueber einen Antrag, betreffend das Pensionsverhältniß mehrerer Beamten der soll in einer der näch⸗ sten Sitzungen Beschluß gefaßt werden.

Ausschußberichte wurden erstattet über a. sta⸗ tistische Erhebungen über die Tabakfabrikation u. s. w.

Der bezügliche Gesetzentwurf wurde mit einigen Aenderun⸗

gen genehmigt; b. die Termine des Finalabschlusses und der Abrechnung der Kassen für das veränderte Etatsjahr. Die bezüglichen Ausschußanträge wurden genehmigt; c. die Vergütung der Umzugskosten für einen pensionirten Stations⸗Controleur aus Reichsfonds. Der betreffende Ausschußantrag wurde angenommen; d. die Diäten der zollamtlichen Begleiter von Eisenbahn⸗ zügen. Die bezüglichen Ausschußanträge wurden angenom⸗ men; e. eine Eingabe wegen der Abfertigung von übergangs⸗ abgabepflichtigen Liqueuren in Flaschen. Es wurde ableh⸗ nende Bescheidung beschlossen; f. die Eingabe des Ma⸗ gistrats in Schwedt wegen des zu leistenden Beitrages zu den Kosten für den Bau eines Militärlazareths daselbst. Dem Antrage soll eine Folge nicht gegeben werden; g. Ergänzungen des Entwurfs zum eczohalshalteta für 1878/79. Der Entwurf wurde nach Maßgabe der Ausschuß⸗ anträge genehmigt.

Endlich wurden folgende Eingaben vorgelegt und den be⸗ treffenden Ausschüssen überwiesen: a. die Eingabe deutscher Preßhefe⸗Fabrikanten d. d. Rostock, den 26. März 1878, betreffkend die Beibehaltung des jetzigen Zollsatzes für Preßhefe bei Abschluß eines neuen Handelsvertrages mit Oesterreich⸗Ungarn; b. die Eingabe des Direktoriums des Cen⸗ tralverbandes deutscher Industrieller zur Beförderung und Wahrung nationaler Arbeit, betreffend den Gesetzentwurf wegen Abänderung der Gewerbeordnung; c. die Eingabe der Aeltesten der Kaufmannschaft von Magdeburg, betref⸗ fend die Reform der Statistik des auswärtigen Waaren⸗ verkehrs; d. die Eingabe deutscher Gold⸗ und Silberwaaren⸗ fabrikanten, betreffend die gesetzliche des Fein⸗ gehalts von Gold⸗ und Silberwaaren; e. die Eingabe der dandelgkammer in Hanau vom 28. März d. J., betreffend tatistische Erhebungen über die Tabakfabrikation u. s. w. Eine Eingabe der Handelskammer in Hanau vom 28. v. Mts., betreffend statistische Erhebungen über die Tabakfabrikation, hat durch die heutige Beschlußfassung über den Gegenstand ihre Erledigung gefunden.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

MRTSev Heennn. 4v8

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (28.) Sitzung des Reichstages begründete der Abg. Kiepert seinen An⸗ trag auf Rückgewähr der Branntweinsteuer für allen zu gewerblichen Zwecken benutzten Alkohol und Denaturirung desselben nach Maßgabe der 85 chen Be⸗ nutzung. Der Antragsteller wies auf die Ung eichheit hin, die zwischen dem engeren norddeutschen Steuerverband und den süddeutschen Staaten bezüglich der Besteuerung des Spiritus bestehe. Diese Verschiedenheit begünstige die Spiritus konsumirende Industrie Süddeutschlands so sehr, daß die Konkurrenz Norddeutschland wesentlich erschwert werde, und daß man jetzt sogar daran denke, zum Schutz der nord⸗ deutschen Essigfabrikation eine Uebergangsabgabe zu erheben und

dadurch die Zollgrenze zwischen Nord und Süd noch zu verfärken.

Diesem Uebelstande sei radikal abzuhelfen, wenn man zen zu

ewerblichen Zwecken bestimmten Spiritus steuerfrei las und die Branntweinsteuer mache. Der „Verein zur Wahrung der Interessen der ndustrie Deutschlands“ habe nachgewiesen, daß es möglich den Spiritus für industrielle Zwecke absolut zuverli zu denaturiren; die Möglichkeit einer Steuerdefraudation een. Die Konsumtion des Spiritus würde da⸗ durch außerordentlich gesteigert und die landwirthschaftliche Produktion unterstützt werden. . würde eventuell durch eine Schanksteuer leicht gedeckt werden

Der Abg. Uhden unterstützte im Interesse der norddeut⸗ schen Landwirthschaft, die von dem Brennereibetrieb vielfach bedingt werde, den Antrag bg. Richter (Hagen) sein Einverständniß mit dem Antrage 8 aus, verwahrte sich aber dagegen, daß er durch sein Votum gleichzeitig der Einführung einer neuen Schanksteuer teuerausfalls zustimme. Der Abg. Frhr. Rabenau bemerkte, er halte die Frage für zu wichtig, als daß dieselbe einfach durch Verordnung geregelt werden könne. 8

edenfalls bedürfe es dazu eines Gesetzes. Am besten würde Frage gelöst werden, wenn die süddeutschen Staaten zur Herbeiführung einer einheitlichen zu bieten.

Getränkteuer emsscchen

einer reinen

also ausgeschlo Der Ausfall an Steuern

des Vorredners. Ebenso sprach

r Deckung ordeck zur

sich entschließen könnten, Besteuerung die Hand

Der Kommissarius des Bundesraths, Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Huber, erklärte hierauf, bereits im Jahre 1876 seien die einzelnen Bundesregierungen um Aeußerungen über diese Frage ersucht worden, die meisten hätten sich auch schon im zustim⸗ menden Sinne geäußert, nur die preußische habe no antwortet. Alle übrigen Bundesregierungen hätten die hohe edeutung der Frage anerkannt, auch technische Erörterungen eingeleitet, über deren Ausfall aber Berichte noch nicht vorl Es handele sich darum, eine absolut sichere Denaturirungsmethode ahrung in England sei keine beson⸗

zu finden, denn die Erf Nach Berichten werde der met

hylisirte Spiritus

ders gute. Auf die Essigfrage, die

dort trotz dieses Zusatzes getrunken. auch angeregt worden sei, könne er nicht eingehen, sie sei Gegenstand einer Interpellation, die in den nächsten Tagen werde beantwortet werden. In Bezug auf die formelle Fassung des Antrages müsse er noch bemerken, daß es si um Anordnungen, sondern um ein Gesetz handeln würde.

Der Abg. Dr. Braun bemerkte, er theile diese letzte Ansicht des Kommissars des Bundesraths und sprach den Wuns aus, daß es gelingen möge, recht bald auch in Bezug au Bier⸗ und Branntweinbesteuerung zu einer Uebereinstimmung des Nordens mit dem Süden zu gelangen.

Die Debatte wurde hierauf geschlossen, und der Antrag des Abg. Kiepert fast einstimm

Die Petition der Handelskammer zu Crefeld um Steuer⸗ befreiung des zu gewerblichen Zwecken verwendeten Spiritus wurde durch den soeben gefaßten Beschluß für erledigt erklärt. rauereien, an der Spitze die Vereinsbrauerei der Berliner Gastwirthe, beantragten, dem Artikel 12 der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868, welcher die Weinfässer dem Eichungszwange unterwirft, folgenden Zusatz zu geben: ch den Brauern ist der Bierverkauf nur in solchen Fässern

gestattet, auf welchen die den Rauminhalt bildende Zahl der Liter deutlich angegeben ist.“ 1

Begründet wurde dieser Antrag damit, daß der Begriff „Tonne“ im Laufe der Zeit vollständig willkürlich geworden sei; die Mehrzahl der Brauereien ließe die Gefäße nach Gut⸗ dünken anfertigen; außerdem hätten viele Bierverleger und Restaurateure ßeren Inhalt

hierbei nicht

ig angenommen.

Mehrere Berliner

einem weit normalmäßigen 120 Litern. Wolle nun eine Brauerei die Kundschaft nicht verlieren, so sei sie gezwungen, dieses Gefäß zu füllen. Diese Geschäftspraxis habe aber alle Grenzen der Möglichkeit soweit überschritten, daß eine Reorganisation dringend geboten er⸗ ugleich lag eine Petition des Vorstandes des Oranien⸗ or⸗Bezirksvereins zu Berlin vor, welcher nach Maß⸗ gabe eines Vereinsbeschlusses ohne weitere Ausführungen die obligatorische Eichung der Schankgefäße aus Gründen des öffentlichen Interesses fordert.

Die Petitionskommission beantragte, die Petitionen dem Bundesrath zur Kenntnißnahme und insoweit zur Erwägung u überweisen, als eine amtliche Beglaubigung des Raum⸗ inhaltes der Biergefäße durch das Eichungsamt ins Auge ge⸗ faßt werde.

Der Abg. Rittinghausen bemerkte, er halte die Eichung der Schankgefäße für bedeutend wichtiger, als die der Bierfässer.

wischen den Schankwirthen und den Bierbrauern beruhe die

äuschung auf Reziprozität; das sei aber nicht der Fall bei den Bier konsumirenden arbeitenden Klassen. Der Abg. Dr. Braun erklärte, diese Frage nicht als eine Kastenfrage der arbeitenden Klassen behandeln zu wollen, sondern vom Standpunkte der Gerechtigkeit und der öffentlichen Ordnung für die Gesammt⸗ bevölkerung aus, und da halte er die vorgeschlagene Maß⸗ regel für durchaus wünschenswerth. Deutschen Reich vollständig durchführbar. Redner sein früheres engeres Vaterland Nassau an, wo ein ungszwang der Schankgefäße von 1849 an bis zur Ein⸗ verleibung in Preußen bestanden habe.

Der Antrag der Kommission wurde angenommen.

Der Metzger Peter Wingartz zu Eller, Kreis Düsseldorf, bat um Gewährung einer Entschädigung für das auf polizei⸗ liche Anordnung verscharrte Fleisch eines nach der Abschlach⸗ tung rinderpestkrank befundenen Ochsen. dem Gesuche keine Folge und überließ dem Petenten die Be⸗

atte die Petition des Ver⸗ abrikanten, betreffend die zur Erörterung im

Dieselbe sei auch im Als Beweis führte

Der Reichstag gab

schreitung des Rechtsweges. Die Petitionskommission eins deutscher reihafenstellung Hamburgs, lenum für ungeeignet erachtet. von Kardorff beantragte die Besprechung der⸗ um, der Abg. Dr. Klügmann den Uebergang

Spiritus

selben im P zur Tagesordnung.

Der Abg. von Kardorff motivirte seinen Antrag damit, daß wegen der Freihafenstellung Hamburgs und der daraus fol⸗ genden Privilegien sich dort ein Handel mit russischem Spi⸗ ritus entwickelt habe, welcher dem deutschen Spiritushandel großen Schaden zufüge. Theils der deutschen Staatsbürger auf K könne man nicht zugeben.

Eine solche Begünstigung eines osten der übrigen Der Abg. Dr. Klügmann suchte dagegen die statistischen Angaben und thatsächlichen Unterlagen, worauf die Petenten ihr gründet darzut

russischen Spi

8 nicht be⸗

etitum begründete rkludirung des

Er glaube, daß mit der ritus vom Hamburger Markte derselbe nicht vom

Weltmarkte verschwinden, der Markt werde höchstens nach Kopen⸗

hagen oder den Niederlanden verlegt werden. Außer dem russischen

Spiritus konkurrirten auch noch viele andere Spiritusmengen mit dem deutschen. Es sei auch für die deutsche Fabrikation heilsam, wenn sie an ihrer Nordgrenze große Weltmärkte habe, wo sie lernen könne, wie sie für den internationalen Konsum fabriziren müsse. Er bitte, über die Petition zur Tages⸗ ordnung überzugehen. Gegen die Petition sprachen sich auch die Abgg. Möring, Mosle und Richter (Hagen) aus. Der Abg. Rohland präzisirte die Stellung der Minorität der Petitionskommission, welche für die Besprechung der Petition im Plenum gestimmt habe, dahin, daß dieselbe hineamegs den Standpunkt des Abg. von Kardorff getheilt habe; sie habe aber geglaubt, daß Hamburg durch seine Freihafenstellung in Ver⸗ bindung mit den ihm gewährten Differentialtarifen eine Schädigung des deutschen Sprithandels verursache. Diese Sachlage habe im Plenum zur Besprechung kommen müssen; dieser Zweck sei jetzt erreicht; auch er werde jetzt für Ueber⸗ gang zur Tagesordnung stimmen. Aus dem gleichen Grunde zog auch der Abg. von Kardorff schließlich seinen Antrag zurück, womit der Gegenstand erledigt war.

Es folgten Petitionen, und zwar zunächst der Antrag des Abg. Dr. Karsten und Gen. auf Besprechung der Petition der Handelskammer zu Kiel. Letztere bittet, dafür einzutreten, daß nicht Flensburg, sondern Kiel zum Sitze des Seeamtes für die schleswig⸗holsteinische Küste bestimmt, eventuell aber in Kiel ein zweites Seeamt für den südlichen Theil der gedachten Küste (von Schleimünde bis Dawshöft) errichtet werde. Die Kommission beantragte Uebergang zur Tagesordnung.

Der Abg. Dr. Karsten motivirte die Petition mit der größeren Frequenz der Schiffahrt in Kiel, die sich zu der in Flensburg wie 3:1 verhalte. Der Abg. Stephani erneuerte den Antrag der Petitionskommission auf Uebergang zur Tagesordnung, weil es sich hier nicht um Reichs⸗, sondern um Landesangelegenheiten handele, welche die Kieler Handels⸗ Feöhmrer beim preußischen Ministerium zur Sprache bringen müsse.

Hierauf zoß der Dr. Karsten seinen vge; zurück, und das . beschloß den Uebergang zur Tagesordnung.

s folgte der mündliche Bericht der Kommission zur Vor⸗ berathung der Post⸗, Telegraphen⸗ und Eisenbahnverwaltung über die derselben überwiesenen Petitionen.

Die Petition der Telegraphenbeamten zu Bremerhaven auf Stellung in eine höhere Servisklasse, wurde nach kurzer Befürwortung durch den Referenten Dr. Nieper und den Aög. Mosle dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen, um bei der nach dem Gesetz über die Quartierleistung für die be⸗ waffnete Macht während des Friedenszustandes vorzunehmen⸗ den Revision der Tarif⸗ und lasseneintheilung der mit Ein⸗ quartierung belegten Orte berücksichtigt zu werden.

Um 4 Uhr vertagte sich das Haus bis Freitag, 11 Uhr.

Nach der Allg. Gerichtsordnung durften Juden in Pro⸗ zwischen Christen und Juden als Beweiszeugen nicht gelten, wenn sie von der jüdischen Partei als Zeugen vorge⸗ schlagen worden waren. Diese Beschränkung wurde im Jahre 1847

urch das Judengesetz für inländische Juden aufgehoben, blieb aber in Bezug auf ausländische Juden, welche als Zeugen vernommen werden sollten, bestehen. Das Reichs⸗Ober⸗ Handelsgericht, I. Senat, hat nun durch Erkenntniß vom 11. März d. 2 ausgesprochen, daß die F des Deut⸗ schen Reichsgesetzes vom 3. Juli 1869: „alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben“, auch dem Ausländer innerhalb des deutschen Reichsgebiets das bürgerliche Ehrenrecht, in einem Rechtsstreit als Zeuge eidlich gehört zu werden, verleiht, ohne Rücksicht auf sein religiöses Bekenntniß und unter Be⸗ seitigung bis dahin bestandener territorialer Beschränkungen.

In Beziehung auf den Taubenfang im Freien ist durch das Allg. Landrecht im feldpolizeilichen Interesse ver⸗ ordnet, daß die Tauben Gegenstand des nach §. 114 a. a. O. Jedermann zustehenden Thierfangs sein sollen, sofern sich nicht der Eigenthümer zugleich im Besitze einer verhältnißmäßigen Ackerfläche in der üfhn⸗ befindet. Diese Bestimmung ist durch die spätere Gesetzgebung nicht aufgehoben worden, hat vielmehr im §. 40 der Feldpolizei⸗Ordnung vom 1. No⸗ vember 1847 und noch neuerdings durch §. 135, IV. Nr. 3 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, an dessen Stelle jetzt §. 84 des Gesetzes, betreffend die Zuständigkeit der Ver⸗ waltungsbehörden, vom 26. Juli 1876, getreten ist, wiederholte Anerkennung gefunden. Sind jedoch die Tauben nicht im Feen betroffen worden, so sind, nach einem Erkenntniß des

ber⸗Tribunals, vom 7. März d. J., die Tauben sowohl der berechtigten wie der nichtberechtigten Taubenhalter gleichmäßig geschützt, und die Ausnahmebestimmungen des Tit. 9 Thl. I. A. L. R. finden keine Anwendung.

Württemberg. Stuttgart, 3. April. (W. T. B.) Der italienische Botschafter in Berlin, Graf von Launay, ist heute hier eingetroffen und hat dem Könige die Anzeige von der Thronbesteigung des Königs Humbert und sein neues Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Ge⸗ sandter überreicht.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 2. April. Seit Mitte Oktober v. J. sind eine größere Anzahl von richter⸗ lichen Beamten und Rechtsanwälten aus Stadt und Land Gotha zur gemeinschaftlichen Besprechung der neuen deutschen Justizgese 8 e, namentlich des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes und der Civilprozeßordnung, in regelmäßigen alle 14 Tage wiederkehrenden Sitzungen zusammengetreten. Wie im „Regie⸗ rungsblatt“ berichtet wird, haben in der gestrigen Zusammenkunft die Theilnehmer auch den gegenwärtig dem gemeinschaftlichen Landtage in Coburg vorliegenden Gesetzentwurf wegen Or⸗ ganisation der Justizbehörden (Landgericht, Amts⸗ gerichte) in den Herzogthümern Coburg und Gotha einer ein⸗ behenden Erörterung unterzogen, als deren Ergebniß schließ⸗ ich mit überwiegender Mehrheit d nsicht ausgesprochen wurde, daß 1) die Bildung von nur einem Landgerichte für beide Landestheile durchaus zu billigen, eventuell aber auch gegen einen dem Vernehmen nach bei den dermaligen Ver⸗ handlungen in den Vordergrund tretenden Anschluß von Coburg an Sachsen⸗Meiningen, dergestalt, daß für das Herzogthum Coburg und für den Bezirk des jetzigen Fsehts⸗

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meiningischen Kreisgerichts Sonneberg eine gemeinschaftliche Strafkammer in Coburg errichtet und im Uebrigen Coburg dem Landgericht in Meiningen zugetheilt werde, ein prinzipielles Be⸗ denken nicht zu vi v. sei; 2) daß die Bildung größerer Amts⸗ gerichtshezirke (mit Bezirken von 16 000 bis 54 000 Seelen), wie solche in dem vorliegenden Entwurfe vorgesehen ist, im

Interesse des Staates und der Rechtspflege (nicht etwa blos im Interesse der betreffenden Beamten) den Vorzug verdienen vor der Beibehaltung der jetzt bestehenden kleineren Amts⸗ gerichtsbezirke. 11““

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 3. April. (W. T. B.) Das Herrenhaus hat die Ueberweisung der Angelegenheit der 80 Millionen⸗Schuld an die Quotendeputation ohne Debatte beschlossen und sodann die Mitglieder der Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einquar⸗ tirung, gewählt.

(W. T. B.) Das ven der „Pall Mall Gazette“ erwähnte Gerücht, daß der österreichische Botschater in London, Graf Beust, sich nach Wien begeben haben solle, wird von dem „Telegraphen⸗ Korrespondenz⸗Bureau“ als gänzlich unbegründet bezeichnet.

(W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ bringt fol⸗ gende Meldung aus Bukarest vom 3. d.: Zwei russische in Bulgarien Armeecorps erhielten Ordre zum Rückmarsche nach Rumänien, um zwischen Giurgewo und Bukarest Aufstellung zu nehmen. In der letzten geheimen Sitzung der Deputirtenkammer berichteten hika und Stourdza über ihre Missionen nach London und Wien. Nach diesen Berichten hätte das Londoner Kabinet Rumänien zum Ausharren auf seinem Standpunkte in der Sehe Frage aufgemuntert, während das Wiener Ka⸗ binet auf die kothwendigkeit hingewiesen diese Frage durch eine europäische Entscheidung zu regeln.

„„— 4. April. (W. T. B.) Die „Presse“ veröffentlicht folgende Meldungen: Die Nachricht des „Standard“, daß Ruß⸗ land von der Pforte die Uebergabe von Boulair, Gallipoli und die Räumung der Forts an beiden Ufern des oberen Bosporus gefordert habe, wird in hiesigen unterrichteten Kreisen als unbegründet bezeichnet. Auf Ansuchen der serbischen

Regierung erhob Graf Andrassy bei der Pforte Vor⸗

stellungen wegen der schlechten Behandlung der ser⸗ bischen Gefangenen in Salonichi. Die Pforte erklärte sich zur sofortigen Auslieferung derselben bereit. In Smyrna trafen Beamte des Kriegsamtes ein, um Vorsorge für die Verpflegung der englischen Truppen zu treffen.

(W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ nimmt Akt von den bisher noch unbestätigten Meldungen, nach welchen Ruß⸗ land für den Abschluß eines Schutz⸗ und Trutzbündnisses der Türkei eine Herabminderung der Friedensbedingungen ver⸗ spreche und glaubt daraus folgern zu dürfen, daßs Rußland dadurch den bindenden Charakter des Friedensvertra⸗ ges von San Stefano selbst aufhebe. Die „Presse“ schreibt, durch das letzte Cirkularschreiben des Marquis von Salisbury sei England aus dem Kreise seiner egoistischen Interessen herausgetreten und mache der bisherigen ängstlichen Hütung der lokalisirten Machtsphäre ein Ende; es beginne nun eine europäische Politik. Das „Tageblatt“ verzeichnet die aus Ungarn stammende Nach⸗ richt, daß der rumänische Minister⸗Präsident Bratiano in Wien wegen des Ueberganges der rumänischen Armee auf österreichisches Gebiet unterhandele.

Pest, 3. April. (W. T. B.) In der Sitzung des Unterhauses brachte der Abg. Banhidy eine Interpel⸗ lation darüber ein, ob die Regierung dahin wirken wolle, daß die Integrität des rumänischen Gebietes erhal⸗ ten werde. Der Abg. Diranyi meldete eine Interpellation in Betreff des Friedensvertrages von San Stefano an.

Schweiz. Basel, 2. April. Den „Basl. Nachr.“ zufolge hat der Landrath gestern unter Namensaufruf einstimmig beschlossen, dem Volke eine nachträgliche Gotthard⸗ subvention von 100 000 Fr. vorzuschlagen.

Niederlande. Amsterdam, 30. März. (Leipz. Ztg.) In der vorgestrigen Sitzung der Zweiten Kammer der Generalstaaten entwickelte Hr. de Casembroot die von ihm angekündigte Interpellation bezüglich des sich mehr und mehr verschlimmernden Zustandes Surinams. Der Interpellant selbst wußte kein anderes Mittel in Vorschlag zu bringen, als die Absendung einer Enquéte⸗Kommission, die insbesondere zu prüfen habe, ob das Siechthum dem Mangel an Betriebskapitalien oder der Trägheit der emanzipirten Neger, welche ihren Kontrakten mit den Plantagenbesitzern nur allzu häͤufig und leicht untreu werden, und deren Lant auf den Plantagen sich von Jahr zu Jahr mehr verringert, zuzuschreiben sei.

Großbritannien und Irland. London, 3. April. (W. T. B.) Im Unterhause kündigte heute Gladstone auf morgen eine Interpellation an die Regierung darüber an, ob die Seitens der Regierung erfolgte Ab⸗ lehnung des Vorschlages, in Berlin eine Vorkonferenz abzuhalten, als eine absolute anzusehen sei, und ob die Re⸗ gierung gewillt sei, die Gründe ihrer Ablehnung anzugeben. In Beantwortung einer Interpellation Wolffs erklärte der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Bourke, der rumänische Agent in Wien sei es gewesen, der Sir Elliot die Mittheilung gemacht Fhehe daß Fürst Gortschakoff dem rumänischen Agenten in St. Petersburg erklärt hätte, Ruß⸗ land würde eine Diskussion des die Cession Bessarabiens betreffenden Artikels des Friedensvertrages auf dem Kongresse nicht gestatten.

(W. T. B.) Der Staatssekretär des Innern, Croß, hielt auf einem ihm zu Ehren gegebenen Banket eine längere Rede, in welcher er hervorhob, der Zweck der Depesche des Marquis von Salisbury sei zunächst die een der Friedensinteressen, alsdann die feste Aufrechterhaltung der Interessen Englands. England wünsche Nichts zu gewinnen und habe auf der Welt Nieman⸗ den zu fürchten. as einzige Ziel der englischen Regierung sei, den englischen Staatsangehöri nen im Süd⸗Osten von Europa einen beständigen Frieden zu

(W. T. B.) Lord Granville und Marquis von LE“ empfingen heute eine Deputation von 120

itgliedern der liberalen Assoziationen, welche beab⸗ sichtigten, Protest zu erheben gegen die Einberufung der Roöͤserve⸗Mannschaften, als einen Schritt, welcher be⸗ zwecke, das Land in einen Krieg zu stürzen. Der Führer der Deputation, Bright, hob in seiner Ansprache die Nothwendig⸗ keit des Zusammenhaltens der Führer der liberalen Parteien mit den Mitgliedern derselben hervor. Lord Granville besprach in seiner Erwiderung die Cirkulardepesche des Marquis von Salisbury. Er erklärte sich mit mehreren Grund⸗ sätzen derselben einverstanden, bedauerte indeß, daß die De⸗

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pesche die Grenzen der Interessen Englands erweitere und die Möglichkeit des Zustandekommes des Kongresses vermindere. Man dürfe nicht annehmen, daß die Opposition im Stande sei, den Krieg zu verhindern, wenn die Regierung entschlossen sei, eine kriegerische Politik einzuschlagen. Er selbst aber und Mar⸗ quis von Hartington würden ihr Möglichstes thun, um dem Kriege vorzubeugen. Der Marquis von Hartington er⸗ widerte der Deputation, daß er mit Befriedigung die frei⸗ müthigen Worte des Marquis von Salisbury in dessen De⸗ pesche vernommen habe. Er hoffe, daß es möglich sein werde, ein befriedigendes Abkommen zu treffen. England könne durch einen Konflikt mit Rußland nichts gewinnen. Es sei die Pflicht der Opposition, jeder unüberlegten Handlung der Re⸗ gierung, die eine unmittelbare Kollision mit Rußland zur Folge haben könnte, entgegen zu treten.

EEE8 (W. T. B.) Dem „Standard“ zufolge wären das Widderschiff „Rupert“ und das Thurmschiff „Devastation“ beordert, an Stelle des nach England zurück⸗ kehrenden „Sultan“ zu dem Geschwader in dem Mar⸗ marameere zu stoßen. Die „Times“ läßt sich aus St. Petersburg von gestern telegraphiren, Rußland sei über seine Antwort auf Lord Salisbury's Cirkular⸗ depesche nochnicht schlüssig; es sei aber Grund vorhanden, anzu⸗ nehmen, daß es die Cirkulardepesche nicht als Anlaß zu einem Urnii- matum betrachten werde. Da die englische Regierung sich auf eine rein c beschränke, dürfte dieselbevielleicht ersucht wer⸗ den, selbst eine Lösung vorzuschlagen. Uebrigens, meint die „Times“ seien Zeichen dafür vorhanden, daß nicht nur Oester⸗ reich, sondern auch Frankreich die englische Ansicht über den Rergrag von San Stefano theile. Es scheine demnach, als ob Rußland, nicht England, isolirt sei, der Hauptzweck der englischen Regierung müsse jetzt darin bestehen, die allgemeine Eintracht aufrecht zu erhalten. Wenn Rußland nicht durch geheime Machinationen eine der Mächte von den übrigen trenne, sei schwer abzusehen, wie es seine gegenwärtige Hal⸗ tung zu behaupten im Stande sein werde.

„— (A. A. C.) Der detaillirte Ausweis über Staats⸗ Einnahmen und ⸗Ausgaben vom 1. April 1877 bis dahin 1878 zeigt günstigere Ziffern, als allgemein erwartet worden. Anstatt des kleinen Defizits, welches der Sachetgkannr kurz nach Vorlegung des letzten Budgets in Aussicht stellen zu müssen glaubte, wäre ein Ueber⸗

schuß von etwa einer Million Pfd. Sterl. vorhanden, wenn nicht die das Budget wesentlich überschreitenden vencchcn

andererseits theils durch Etatsüberschreitungen, namentli auf Seiten des Kriegs⸗ und Marine⸗Ministeriums, theils durch den Sechs⸗Millionen⸗Kredit für außerordentliche Rüstungszwecke absorbirt würden. Die gesammten Einnahmen betragen näm⸗ lich 79 763 299 Pfd. Sterl. gegen 78 565 036 Pfd. Sterl. im vorhergehenden Finanzjahre, das stellt eine Zunahme von 1 198 263 Pfd. Sterl. und 617 299 Pfd. Sterl. mehr dar, als die geefungen des Budgets. An diesem Zuwachs der Staatseinkünfte sind sämmtliche Einnahmequellen betheiligt, mit Ausnahme der Accisegefälle, welche 272,000 Pfd. Sterl. weniger als im inanzjahre 1876/77 lieferten. Der Ausfall gegen die chätzung des Budgets beträgt 30,000 Pfd. Sterl. Infolge der vermehrten Ausgaben für Heer und Flotte im abgelaufe⸗ nen Fiskaljahre wird sich ein Defizit von circa 3 Millionen Pfd. Sterl. ergeben, und dem Finanz⸗Minister zur Aus⸗ gleichung kaum etwas Anderes übrig bleiben, als für das eben begonnene Jahr nicht allein die Ein⸗ kommensteuer wieder um 1 d. zu erhöhen, sondern auch Rekurs zu einer Erhöhung der Thee⸗ oder Spirituosensteuer zu nehmen. Man glaubt allgemein, es werde der Spirituosen⸗ steuer vorbehalten bleiben, durch einen Extra⸗Schilling per Gallon nahezu Zweidrittel des vorhandenen Defizits zu decken. Aus der Kapstadt wird dem „Reuterschen Bureau“ un⸗ term 12. v. M. via Madeira berichtet: Die militärischen Operationen voriger Woche waren hauptsächlich gegen den Häuptling Tini Macomo gerichtet. Der Premier⸗Minister Mr. Sprigg, drückte in einer am 8. März in East London gehaltenen Rede seine Ueberzeugung aus, daß die Koster

des Kaffernkrieges den ursprünglichen Voranschlag von

100 000 Pfd. Strl. pro Monat übersteigen würden. Aus anderer Quelle wird vom nämlichen Tage gemeldet: Sir Arthur Cunnynaham und der Gouverneur Sir Bartle Frere sind beide der Meinung, daß der Krieg an der Grenze der Kapkolonie thatsächlich vorüber sei. Das Truppenschiff „Himalaya“ war in East London eingetroffen und landete dort Truppen.

heutigen Sitzung der Deputirtenkammer in

Deputirte Len 9 (Bonapartist) die Regierun

setzung des General⸗Advokaten am Ka

Godelle, welcher sich als Kandidat für die D

mer in dem Wahlkreise Vervins hatte .5 lassen. Der Justiz⸗Minister Dufaure antwortete, ir habe sich bei seinem Verfahren von der Absicht, das öffentliche Interesse wahrzunehmen, leiten lassen. Die Regierung könne einen Be⸗ amten, der sie angreife, nicht in seinen Funktionen belassen.

Italien. Rom, 3. April. (W. T. B.) In der De⸗ putirtenkammer brachte die Regierung heute einen Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Bildung einer Kommission zur Untersuchung der finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Florenz, ein. Bei der Berathung des Han⸗ delsvertrages mit Frankreich wurden, nachdem der den Vertrag befürwortet hatte, mehrere

agesordnungen eingebracht. Schließlich wurde der Handels⸗ vertrag mit 212 gegen 19 Stimmen genehmigt.

Türkei. Konstantinopel, 3. April. (W. T. B.) Der Kriegs⸗Minister stattete gestern dem Großfürsten Nikolaus vor desfen Abreise nach San Stefano einen Besuch ab. Großfürst Nikolaus wird morgen hier wieder er⸗ wartet. Das Detachement russischer Truppen, welches die Kaiserliche Escorte bildete, wird morgen in San Ste⸗ fano nach Rußland eingeschifft.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 3. April. (W. T. B.) Der General Ignatieff wurde von dem Kaiser in Audienz empfangen und hatte darauf mit dem Fürsten Gortschakoff eine Konferenz. Die „Agence Russe“ bespricht die Cirkulardepesche des Marquis von Salisburvy, deren voller Text ihr noch nicht vorliege, und sagt, wenn es der Zweck dieser Depesche sei, den Kon⸗ greß abzulehnen, so sei dieser Zweck erreicht. Wenn es aber ihr Zweck sei, eine schriftliche Erörterung von Kabinet zu Kabinet zu eröffnen, so würde eine solche außerordentlich lange dauern, da die Depesche wohl Kritiken enthalte, aber keine Vorschläge.