1878 / 83 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Apr 1878 18:00:01 GMT) scan diff

rath geglaubt, daß den, dem Geiste der Reichsverfassung und dem Zollvereinsvertrage wider⸗ sprechenden Mißständen die Ausdehnung der Uebergangsabgabe von Branntwein auf Essig das geringere Uebel sei, und daß man sich davor nicht scheuen müsse, um dem jetzigen ungerechten und un⸗

billigen Zustand ein Ende zu machen. komme nunmehr zu der Frage, ob die Erhebung einer

Uebergangsabgabe von Essig auf dem Wege einer Beschlußfassung.

des Bundesraths oder nur auf dem Wege der Gesetzgebung ange⸗ ordnet werden kann. Ueber diese Frage waren im Bundesrath die Meinungen getheilt. Die Majorität hat sich dafür entschieden, daß ie Anordnung der Erhebung der bvveS von Essig duf dem Wege des Bundesrathsbeschlusses gesetzlich zulässig sei. ie Gründe für diese Auffassung sind folgende: Nach dem Zoll⸗ ereinsvertrage und zwar nach der Stelle, die der Herr Vorredner angeführt und die ich mir nochmals zu verlesen erlaube, können diejenigen Staaten, welche innere Steuern auf Hervor⸗ bringung oder Zubereitung eines Konsumtionsgegenstandes gelegt Fhaben, den gesetzlichen Betrag derselben bei der Einführung des he. eve en aus anderen Vereinsstaaten voll erheben. eine Herren! Die ganze Frage dreht sich also darum, ob auf den aus Branntwein bereiteten Essig, der ohne Zweisel ja ein Konsumtionsgegenstand ist, eine innere Steuer in dem Branntwein⸗ steuergebiet gelegt ist. Ist das der Fall, dann kann, und ich glaube dann muß die gesetzliche Steuer, in Form der Uebergangsabgabe auch von dem aus Süddeutschland eingehenden, in Essig verwan⸗ delten Branntwein erhoben werden, ebenso wie sie erhoben wird von demjenigen Branntwein, der in seiner ursprünglichen Gestalt nach dem Branntweinsteuergebiet eingeführt wird. Es ist dann dieselbe Steuer, die gesetzlich bereits auf dem Branntwein ruht, keine neue Steuer, die erst eingeführt wird. Man muß nur die Uebergangsabgaben nicht als eine besondere Steuer, die von der inn ren Steuer verschieden wäre, betrachten Der vorhin von mir verlesene Passus des Zollvereins vertrages ergiebt ganz klar daß die Uebergangsabgabe gar nichts anderes ist, als die esetzlich bereits bestehende innere Steuer. Eine gesetzlich bereits bestehende Steuer zu erheben, dazu ist die Verwaltung ganz entschie⸗ den berechtigt und sogar verpflichtet. Wenn man also sagen kann, auf dem Essig, der aus Branntwein bereitet wird, liegt im Brannt⸗ weinsteuergebiet die Branntweinsteuer, dann ist diese Branntweinsteuer auch zu erheben, wenn derselbe Gegenstand aus den süddeutschen Staaten das Branntweinsteuergebiet eingeführt wird. Daß diese Auf⸗ fassung eine richtige sei, dafür hat die Majorität des Bundesraths ch auf eine andere Stelle des Zollvereinsvertrages berufen, die auch der Herr Vorredner schon erwähnt hat, nämlich Littra d., §. 4 des Artikels 5. Es heißt da:

Die innere Steuer von dem zur Essigbereitung verwendeten Branntwein wird nicht erlassen, und e von dem Falle der Ausfuhr des Essigs nach dem Auslande nicht gestattet.

Hieraus scheint klar hervorzugehen, wie der Zollvereinsvertrag selbst annimmt, daß auf dem Essig, der aus Branntwein bereitet ist, die Branntweinsteuer ruht, sonst wäre es logisch ganz unmöglich gewesen, zu sagen, daß diese Steuer nicht erlassen und abgesehen von dem re der Ausfuhr nach dem Auslande nicht erstattet werden soll.

er Zollvereinsvertrag läßt also zu, daß von dem Essig, der aus Branntwein bereitet ist, die Branntweinsteuer bei der Ausfuhr nach dem Auslande vergütet wird. Hierin wird ebenfalls ein Beweis zu finden sein, daß diese Steuer auf dem Essig liegt. Daß auch von jener Bestimmung über die Ausfuhrvergütvng wirklich Gebrauch ge⸗ macht wird, das habe ich mir vorhin anzu’ ühren schon crlaubt.

Die Ansicht der Majorität des Bundesraths also geht dahin: wenn auf dem Essig, der aus Branntwein bereitet ist, die Branntweinsteuer ruht, wie das nach der Natur der Sache und nach den Bestimmungen des Zollvereinsvertrags nicht bezweifelt werden kann, dann kann man sie auch durch eine einfache Ausführungsverordnung von dem aus Süddeutschland nach Norddeutschland übergehenden Essig erheben lassen. Es ist das weiter nichts, als die Ausführung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften über die Branntweinsteuer in Bezug auf den zur Essigbereitung verwendeten Branntwein, das ist die Auffassung, von der der Bundesrath ausgegangen ist und die auch in der bisherigen Praxis wenigstens insofern eine Stütze findet, als bisher die Regelung der Uebergangsabgaben lediglich Sache der Verwaltung war, die Regelung der Uebergangsabgaben, ich meine damit: daß die Feststellung der 8 bisher immer von Seite des Bundesraths ohne Mitwirkung des Reichstags geschehen ist. „Meene Herren! Ich habe Ihnen die Gründe dargelegt, welche die verbündeten Regierungen in ihrer Mehrheit zu der Auffassung gebracht haben, daß es möglich sei, im Wege einer Administrativ⸗ maßregel eine gesetzlich bestehende Steuer auch auf einen solchen Gegenstand auszudehnen, welcher bisher thatsächlich von der Steuer befreit war, nach der Ansicht der verbündeten Regierungen aber dieser Steuer gesetzlich unterliegt.

Es ist ja gewiß für die Regierungen nicht erfreulich, von diefer Befugniß Gebrauch machen zu müssen, allein wie die Dinge einmal liegen, schien es denselben richtiger, diese Uebergangsabgabe zu erheben, als einen Zustand fortdauern zu lassen, der nach vielen Richtungen hin im höchsten Grade mißlich und der Beseitigung werth ist.

In der heutigen 1909. Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann und andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß der Gesetzentwurf, betreffend den Gewerbebetrieb der Maschinisten auf Seedampfern, ferner der Gesetzentwurf, betreffkend die Ausrüstung der deutschen Kauffahrtei⸗ schiffe mit Booten, und eine Nachweisung über die Veränderungen im Bestande der Grundstücke, welche das Reich durch spezielle Rechtstitel erworben hat, einge⸗ gangen sei.

Bis zum Schlusse des Blattes setzte das Haus die zweite Berathung des Etats fort, und wurden sämmtliche zur Berathung stehenden Positionen ohne Debatte nach den Be⸗ schlüssen der Budgetkommission bewilligt.

Se. Majestät der Kaiser und König haben durch Erlaß vom 16. März d. J. bestimmt, daß in den Fällen wo von Sr. Majestät auf ein erstes Begnadigungsgesu Bericht erfordert ist, die zwangsweise Strafvollstreckung, sofern dieselbe noch nicht begonnen hat, bis nach Eingang der Aller⸗ höchsten Entschließung auszusetzen ist. Die Berichterstattun ist vorugsmwesse zu beschleunigen, wenn der Verurtheilte si in Haft befindet.

Wolffs telegraphisches Burcau hat gestern folgende Depesche versandt: Die Redaktion einer übrigens wenig bekannten Berliner Zeitung hat heute durch Extra⸗ blätter die Sensationsnachricht verbreitet, daß eine theil⸗ weise Mobilmachung des deutschen Heeres beschlossen sei. Die ganze Angabe ist vollständig erfunden. Für keinen Theil des deutschen Heeres sind irgend welche Mobilmachungsmaßregeln in Aussicht genommen. (S. auch den Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags.)

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 30. März 1878 gepr. 8 worden, an Goldmünzen: 1 184 305 400 Doppelkronen, 365 365 510 Kronen, 27 969 925 halbe Kronen; hiervon auf 1“ 258 029 600 ℳ; an Silbermünzen: 71 653 095 5⸗Markstücke, 97 810 892 2⸗Markstücke, 148 672 470 1⸗Markstücke, 71 486 552 50⸗Pfennigstücke, 35 717 922 80 20⸗Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen

8 e. 8

7 480 ℳ, an Silbermünzen: 425

Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der deutschen Zettelbanken vom 23. März schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 668 262 000 oder 12 909 000 weniger als in der Vorwoche; der Wechsel⸗ bestand in Höhe von 556 275 000 hat sich der Vorwoche gegenüber um 10 000 vermehrt und die Lombardforderun⸗ gen sind um 137 000 auf 75 048 000 angewachsen; während der Notenumlauf mit 788 152000 einen Rückgang um 5.609 000 erfuhr; die täglich fälligen Verbindlichkeiten weisen mit 210 937 000 eine Erhöhung um 7 156 000 und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten mit 59 667 000 eine solche von 1 321 000 nach.

Der General der Infanterie von Stosch, à la suite des See⸗Bataillons und der Marine, Chef der Kaiserlichen Admiralität, ist von Dienstreisen nach Kiel resp. Wilhelms⸗ haven hierher zurückgekehrt.

S. M. gedeckte Korvette „Gazelle“, 18 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Graf von Hacke, hat am 5. April cr. Morgens von Smyrna die Heimreise angetreten.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Wien, Sonnabend, 6. April, Vormittags. Die meisten Morgenblätter besprechen die anscheinend gebesserte Situation. Das „Fremdenblatt“ sagt, die Hoffnung auf eine friedliche Verständigung im Wege des Kongresses scheine sich zu erfül⸗ len, wie der versöhnliche Ton der hochoffiziösen „Agence Russe“ beweise, nachdem sie mehrere Tage hindurch mit dem Säbel gerasselt. Sollte der Kongreß wirklich an den Prätentionen der St. Petersburger Regierung scheitern, so würde die Isolirung Rußlands die unabweisliche Folge hiervon sein. Ebenso be⸗ zeichnet das „Fremdenblatt“ die bessarabische Frage als eine europäische und meint, die diesbezügliche Forderung Rußlands sei sehr bedenklicher Art. Die „Presse“ bespricht die Wich⸗ tigkeit der bessarabischen Frage und meint, der heutige Stand der Frage sei der, daß die meisten der Signatarmächte Ru⸗ mänien ihre Unterstützung zusagten. So einfach die prinzi⸗ pielle Position der Streitfrage sei, welche vor den europäischen Areopag gehöre, so sei doch deren thatsächliche Lösung nicht so leicht, da dieselbe von den Mächten nicht als bloße Herzensangelegenheit des Kaisers von Rußland oder als Objekt des russischen Nationalstolzes aufzufassen sein werde. Die „Deutsche Zeitung“ verzeichnet ebenfalls die Besserung der Situation und wünscht dieselbé, ist indessen nicht so sanguinisch, dieselbe unbedingt zu glauben. Das Blatt be⸗ eichnet als das gefährlichste Moment der Situation den immer sörmißallere Dimensionen annehmenden russisch⸗rumänischen Konflikt.

Wien, Sonnabend, 6. April, Mittags. Die ‚„Neue fr. Presse“ bespricht in einem längeren Artikel die bessarabische Frage und bedauert, daß Oesterreich nicht durch eine kräftige Unterstützung der rumänischen Beschwerden einen Keil in den Frieden von San Stefano triebe. Nur das unmittelbar be⸗ nachbarte selbst betheiligte Oesterreich könne Rumänien gegen die russischen Anforderungen helfen.

Washington, Sonnabend, 6. April, Vormittags. Die amerikanische Regierung hat ihren Kriegsschiffen befohlen, die⸗ jenigen Handelsfahrzeuge, welche Sklavenhandel treiben, mit Beschlag zu belegen.

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserliche stati ische Amt veröffentlicht in dem jetzt herausgegebenen Februarheft der „Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1878“ u. ga. eine Uebersicht der Einfuhr der hauptsächlichsten britischen und irischen Roherzeugnisse und Fabrikate nach Deutschland in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Februar 1878, aufgestellt nach den unter Aufsicht des englischen Handelsamts zu London be⸗ arbeiteten monatlichen „Accounts relating to trade and navigation of the United kingdom“.

Der Gesammtwerth der in dieser Uebersicht namentlich auf⸗ geführten wichtigeren Handelsartikel belief sich auf 39 826 100 gegen 34 772 240 in der Zeit vom 1. Januar bis Ende 1877, hat also in den ersten beiden Monaten des aufenden Jahres um 5 153 860 zugenommen. Unter den wich⸗ tigeren Gegenständen dieser Einfuhr verdienen folgende namentlich hervorgehoben zu werden: Rohkupfer in Blöcken und Platten für 603 520 (1877: 459 300 ℳ), verarbeitetes Kupfer für 137 580 (1877: 101 540 ℳ), rohes Zinn für 250 180 (1877: 126 280 ℳ), Roheisen für 642 320 (1877: 1 081 320 ℳ), Eisen in Stargen und Stäben, Winkeleisen, fagonnirtes Eisen für 115 980 (1877: 69 720 ℳ), Eisenbahnschienen für 1 618 040 (1877: 41 600 ℳ), Reifeisen und Eisen⸗ und Stahlplatten zu Kesseln ꝛc. für 313 940 (1877: 399 200 ℳ), Guß⸗ und Schmiedeeisen und andere Eisen⸗ und Stahlartikel für 287 720 (1877: 426 500 ℳ), Metall⸗ und Messerschmiedewaaren ohne Unterschied des Materials für 454 840 (1877: 501 500 ℳ), Dampf⸗ und andere Maschinen für 1 646 580 (1877: 1 640 400 ℳ), Kohlen und Koks für 765 540 (1877: 1 040 960 ℳ), aumwollengarne für 8 119 500 (1877: 6 129 740 ℳ), Baumwollenwaaren für 4 767 800 (1877: 3 844 440 ℳ), Leinengarn für 635 360 (1877: 695 080 ℳ), Leinenwaaren mit Ausnahme von Segeltuch für 710 780 (1877: 715 140 ℳ), Juteartikel ausschl. der Säͤcke für 1 576 140 (1877: 1 249 760 ℳ), Seide, gesponnen und gezwirnt, für 594 540 (1877: 256 720 ℳ), Seiden⸗ und Halbseidenwaaren für 287 060 (1877: 309 760 ℳ), rohe Schafwolle für 504 880 (1877: 479 740 ℳ), Wollengarn für 6 546 520 (1877: 5 545 000 ℳ), wollene Tücher und Decken, auch gemischt mit anderem Material, für 4 744 820 4 317 940 ℳ), Kammwollwaaren, rein und gemischt, für 2 323 240 (1877: 3 042 760 ℳ), Alkalien für 365 940 (1877: 535 520 ℳ), Oel aus Sämereien für 1 346 260 (1877: 1 365 440 ℳ).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

. Von der Volks⸗Ausgabe von Fritz Reuters Wer⸗

kien, in 7 Bänden, welche die Hinstorffsche Hofbuchhandlung zu Rostock veranstaltet, liegt bereits der 3. Band vor. Derselbe enthält 85 der „Reis' nach Belligen“ und kleineren Sachen, wie die „Briefe des Herrn Inspektors Bräsig“ und die Jugendarbeit „Die Reise nach Braunschweig“, dasjenige Werk, welches unter dem Titel: „Olle Kamellen I.“ Reuters dichterischen Ruhm weit über die Grenzen seiner engeren Heimath hinaustrug, die hübsche Erzählung „Woans ick tau ne F kamm“ und endlich das berühmte „UÜt de ranzosentid“. Der Preis einer Lieferung beträgt bekanntlich nur

₰, und wird die Volksausgabe vollständig in 28 Lieferungen oder

7, Bänden im Herbst dieses Jahres zum Preise von 21 vollstän⸗ dig vorliegen. Elegante Einbanddecken zu 35 ₰, sowie gebundene

eömglgre der Band 3 65 ₰, sind durch alle Buchhandlungen eziehe

Wien, 5. April. (W. T. B.) Die Südbahn hat ihre Ge⸗ neralversammlung auf den 15. k. M. festgesetzt. Auf der Tagesord⸗ nung befindet sich u. A. auch die Genehmigung der Verträge über die Betriebsführung auf der Istrianer und event. der Graz⸗Köflacher Bahn. Die österreich⸗französische Staatsbahn hat die auf den 13. d. anberaumt gewesene außerordentliche General⸗ versammlung der nicht ausreichenden Aktiendeponirung wegen auf den 17. k. M. verschoben; dieselbe wird unmittelbar nach der ordentlichen Generalversammlung stattfinden.

Amsterdam, 5. April. (W. T. B.) In der heutigen Zucker⸗ auktion der Niederländischen Handelsgesellschaft wur⸗ den 257 Faß Surinam zu 25 bis 26 ¾ Gulden, 420 Fäßchen Suri⸗ nam zu 26 27 ¾ Gulden holländisch verkauft.

London, 5. April. auktion war Adelaide Schweißwolle mitunter billiger.

Berlin, 6. April 1878

Ein Telegramm aus Olympia, vom 4. d. M., meldet von neuen Funden. Dasselbe lautet: „Von dem kleinen Dionysos auf dem Arme des Hermes von Praxiteles ist der Oberkörper gefunden; ferner eine Inschrift des aeginetischen Künstlers Glaukias; ein großer Greifenkopf von Erz in der Exedra; endlich mehrere Säulenreihen in dem Prytaneion n Ort und Stelle.“ 28 8. 1 8

Die Generalversammlung des Vereins für häus⸗ lichen Gewerbefleiß fand am 5. d. M. in der Aula des Friedrichs⸗ Werderschen Gymnasiums (Dorotheenstraße 14) statt. Der Direktor der Waisenanstalt zu Rummelsburg, Hr. Wilsky, sprach des Län⸗ geren über seine Erfahrungen, die er bezüglich des häuslichen Ge⸗ werbfleißes in Dänemark und Schweden gesammelt. Er habe in der von ihm geleiteten Waisenanstalt die schwedische Methode angewandt und die schönsten Erfolge gezeitigt. Alsdann berichtete Hr. Lehrer Höhne, der im Auftrage des Vereins für häuslichen Gewerbefleiß nach Dänemark und Schweden geschickt worden, um dort je einen Kursus in dem häuslichen Gewerbefleiß durchzumachen. Hr. Direktor Schrader berichtete hierauf über die in der Louisenstraße 60 hierselbst eingerichtete Knaben⸗Arbeilsschule. Dieselbe zähle Gymnasiasten, Real⸗ und Gemeindeschüler im Alter von 10 bis 15 Jahren aus allen Stadtgegenden zu ihren Schülern. Es müsse immer wieder betont werden, daß mit dem ganzen häuslichen Gewerbefleiß l diglich die Erziehung arbeitsamer und praktischer Menschen bezweckt werde. Die Gesammt⸗Einnahmen des Vereins haben (inkl. des Schulgeldes von 154 ℳ) 1275 ℳ, die Gesammt⸗Ausgaben 1512 95 betragen, sodaß also ein Defizit von 248 entstanden ist. Der Vorstand wurde wiedergewählt. Nach Beendigung der Versammlung nahm die Versammlung die auf mehreren großen Tischen ausgestellten, von den Schülern der Berliner Arbeitsschule verfertigten Gegenstände, zum größten Theile in niedlichen Holzschnitzereien bestehend, in Augenschein. 8

„Niach dem soeben ausgegebenen achtzehnten Jahresbericht über den Stand und die Wirksamkeit der Deutschen Schiller⸗ Stiftung ist im Jahre 1877 die Gesammtsumme von 43 422 verausgabt worden. Davon entfielen auf lebenslängliche Pensionen 15 192 ℳ, auf mehrjährige Bewilligungen 18 385 ℳ, auf einmalige Zuwendungen 9855 Die Bewilligungen der Zweigstiftungen be⸗ trugen 5970 und 1315 Fl. ö. W. Unter den Beiträgen des vorigen Jahres figuriren solche von Sr. Majestät dem Kaiser Wund König (1000 ℳ), von Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Kön igin 2 ℳ), von dem Kaiser Franz Joseph (500 Fl.), und von dem König

lbert von S (500 ℳ). Ferner haben die Großherzöge von Baden und Sachsen Beiträge gespendet. Außerdem flossen der Stif⸗ tung noch zwei Legate zu, jedes in Höhe von 2000 Fl. Die Ein⸗ nahme betrug 63 441 und 385 Fl., die Ausgabe 47 814 und 335 Fl., mithin blieb Ende des vorigen Jahres ein Baarvorrath von 15 626 und 50 Fl. Zu Zahlungen per 1. Januar 1878 waren

8926 zu verwenden.

Lvondon, 4. April. (E. C.) Ein Peer des Reiches, Besitzer von 95 022 Acres in Irland, der 72 jährige Earl of Leitrim, ward vorgestern Morgen nahe bei seiner Besitzung in der Grafschaft Derry ermordet gefunden. Gleichzeitig ermordet wurden sein Schreiber und sein Kutscher. Der Earl gehörte zwar der liberalen Partei an, protestirte jedoch gegen die irische Landbill von 1870. Wegen Füseseßenng dieses ihn vielfach zu Entschädi⸗ gungskosten nöthigenden Gesetzes ist er bnzacesg. Male mit seinen Pächtern in Zwist gekommen, und augenblicklich schweben nicht weniger als neunzig Prozesse dieser Art. Es war schon mehrere Male früher auf ihn geschossen worden, und schon vor vielen Jahren erregte er Aufsehen durch sein Benehmen gegen den Earl of Carlisle, der damals Vizekönig von Irland war: er ließ einen auf seinem Grund und Boden liegenden Gasthof mit Pächtern und Arbeitern füllen, damit der Wirth dem reisenden Earl of Carlisle nicht ein Zimmer vermiethen könne. In Folge dieser Vorgänge ward Earl of Leitrim seines Magistratsamtes entsetzt. Die Peerswürde geht auf seinen dreigigjährigen Neffen, Mr. Clements, Schwiegersohn des Earl of Leicester, über. Heute meldet man von zwei Verhaftungen.

„Im Wallner⸗Theater trat Hr. Feedeich Haase, welcher sein gegenwärtiges Gastspiel an 6 Bühne morgen, Sonntag, be⸗

schließt, gestern, in einigen seiner älteren Glanzrollen auf, mit denen der Künstler immer wieder den lebhaftesten Beifall erzielt. Zunächst spielte Hr. Haase den „Jeremias Ehregott Knabe“ in dem einaktigen „Lebensbilde“ von Hahn: „Im Vorzimmer Sr. Ex⸗ cellenz.“ Der Erfolg des in seiner larmoyanten, hausbackenen Breite etwas langweiligen Stücks steht auf zwei Augen. Es bietet dem Darsteller der Hauptrolle Gelegenheit, seine Kunst in der dramatischen Detailmalerei zu zeigen und Hr. Haase versteht diese Kunst aus dem Grunde, er stellt in seinem Jeremias Knabe ein so frisches, lebenswahres Genrebild hin, daß man darüber die Unbedeutenheit des Stückes und der Rolle an sich ganz vergißt. Auch das nächste Stück: „Der 30. No⸗ vember“, ein einaktiges Lustspiel von L. Feldmann, in welchem Hr. Haase die Rolle des „Instruktor Meißner“ darstellte, wird nur durch die meisterhafte Leistung des Künstlers getragen, der aus dem armen, Stunden gebenden Lehrer in seiner Angst, daß er ohne das fällige Stundengeld nach Hause gehen müßte und in den drolligen Ma⸗ növern, die er anstellt, um dieses ihm drohende Ungemach abzuwenden, eine Figur von der erheiterndsten Komik schuf. Eine ebenso ergötzliche Charge gab Hr. Haase in dem „Justiz⸗ Rath Fein“ in Feldmanns „Schwank“: „Ein höflicher Mann“. Zum Schluß spielte der Künstler dann noch den Marquis von Rocheferrier in „Eine Partie Piquet“, in welcher Rolle derselbe auch während seines gegenwärtigen Gastspiels schon wieder⸗ holt aufgetreten war. Hr. Haase wurde nach jeder Scene und nach jedem Stücke wiederholt hervorgerufen. Die heimischen Mitglieder der Wallnerbühne unterstützten den gefeierten Gast in k⸗ samsten Weise.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

8

Berlin:

(W. T. B.) Bei der gestrigen Woll⸗

schaften der

—ö—y

Reichs⸗Anz

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 6. April

1111““

. erreich⸗Ungarn. Wien, 5. April. (W. T. B.) en. auf die im englischen Parlamente veröffentlich⸗ ten neuesten, das Verhältniß zwischen Rußland und Rumä⸗ nien betreffenden Dokumente publizirt die „Polit. Korr.“ den Wortlaut der unter dem 28. v. M. gegen den Frie⸗ densvertrag von San Stefano erlassenen rumä⸗ nischen Protestnote, welche sich gegen die Stipulationen in Betreff Bessarabiens und bezüglich der Art der Fest⸗ stellung der von der Türkei an Rumänien zu gewährenden Krie sentschädigung, sowie gegen die Bestimmung über den urchzug der Russen durch rumänisches Gebiet wendet. Namentlich bessarabische Frage lokale, sondern eine in die Kompetenz von ganz Europa fallende, weil sie eine Abänderung des europäischen Werkes von 1856 bilde und eine Macht⸗ verschiebung in einer Gegend einschließe, wo ganz Europa konstante Interessen habe. Dasselbe Blatt bringt folgende Meldungen aus Athen, den 5. d. M.: Die griechischen Panzerschiffe „Olga“ und „Georgios“ sind zum Schutze der Bewohner der thessalischen Küste nach Volo und Salonichi abgegangen. Die beurlaubten Mann⸗ riechischen Armee sind neuerdings einberufen worden. ei Agraphos, in Thessalien, hat ein erbitterter Kampf zwischen sungentem und den türkischen Truppen von Larissa stattgefunden; die Insurgenten be⸗ aupten ihre Positionen. Der Leichnam des von Basch i⸗

ozuks getödteten Korrespondenten der „Times“, Ogle, ist nunmehr aufgefunden und nach Athen gebracht worden; derselbe soll morgen beerdigt werden. 88

6. April. (W. T. B.) Wie die „Presse“ wissen will, wäre in den nächsten Tagen eine russische Ant⸗ wortsnote auf das Cirkularschreiben Lord Salis⸗ bury's zu erwarten. Dieselbe werde dort einsetzen, wo das Cirkularschreiben Lord Salisbury's eine Lücke gelassen abe, und die Frage aufwerfen, in welchen Punkten der htxas von San Stefano geändert werden solle. Die Stim⸗ mung in St. Petersburg sei eine mehr friedliebende und die Aussichten auf ein Zustandekommen des Kongresses seien noch nicht geschwunden. da 5 Großbritannien und Irland. London, 5. April. (W. T. B.) Die „Times“ veröffentlicht in einer Spezial⸗ ausgabe ein Telegramm aus St. Petersburg von eute des Inhalts, daß die Hoffnung auf eine friedliche ösung der zwischen Rußland und England bestehenden Diffe⸗ renzen noch nicht aufgegeben sei. In einem Telegramm aus Pera von heute erklärt sich der dortige Korrespondent der „Times“ ermächtigt, die Gerüchte von einer Wieder⸗ aufnahme der Verhandlungen über Abtretung der türkischen Flotte an Rußland oder von der Existenz eines darauf be⸗ züglichen geheimen Vertrages zwischen Rußland und der Türkei in kategorischer Weise in Abrede zu stellen. Es bestehe kein Einverständniß dieser Art, und außer dem bereits

sei die keine

heimer Vertrag zwischen Rußland und der Türkei vor⸗ anden. 3 ü (W. T. B.) Im Unterhause zeigte Campbell heute an, daß er am Montag einen Zusatz zu der Adresse be⸗ antragen wolle, worin die Königin gebeten werde, die von Deutschland vorgeschlagene Vorkonferenz⸗ anzunehmen und bezüglich der bessarabischen Frage sich jeder iso⸗ lirten Aktion in einer England direkt wenig interessirenden Sache zu enthalten, jedoch den anderen Mächten anzudeuten, daß die Regierung bereit sei, sie in einer gemeinsamen Aktion u unterstützen, die den Zweck habe, dem „Akte von erfidie und Spoliation“, den Rußland in Rumänien ver⸗ sucht habe, entgegenzutreten. Der erste Lord der Ad⸗ miralität, Smith, erklärte auf eine Anfrage von Bates, die Admiralität sei sich der Nothwendigkeit wohl bewußt, im Stillen Ozean und in den chinesischen Gewässern hinreichende Streitkräfte zu unterhalten; es sei auch eine genügende Flottenmacht daselbst versammelt und eine Verstärkung derselben durch ein Panzerschiff in Aussicht genommen. Mills gegenüber erklärte der Unterstaatssekretär Bourke, die englischen Vertreter in Kanstantinopel und Athen seien angewiesen, die näheren Umstände in Betreff der Ermordung des Timeskorre⸗ spondenten Ogle festzustellen. Derselbe antwortete auf eine abermalige Anfrage Lefevres, Lord Salisbury habe noch nicht darüber bestimmt, ob der auf Kreta bezügliche diplomatische Schriftwechsel vorgelegt werden könne. Was die in der Nähe von Volo vorgekommenen Grausam⸗ keiten anbelange, so r der Botschafter Layard des⸗ halb remonstrirt, und die Pforte 8 in Folge dessen die maßgebenden Autoritäten angewiesen, alle Plünderung und alle Grausamkeiten zu verhindern. Gladstone, interpellirte die Regierung abermals darüber, ob sie von Rußland verlangt habe, daß es sich vor dem Zusammentritt des Kongresses verpflichte, sich nicht von dem Kongresse vor der Diskussion irgend einer etwa ausgemorfenen Frage urückzuziehen, und ob die Regierung sich eine gleiche Be⸗ schrünkung auflegen wolle. Der Schatzkanzler Northcote erklärte, die Absicht der Regierung sei gewesen, klar festzu⸗ stellen, was der Kongreß regeln sollte; die Regierung glaubte dadurch die Interessen des Laudes und die Sache des Friedens besser zu wahren, als durch Aufwerfen verfrühter und un⸗ nöthiger Fragen. An dieser einfachen und praktischen Ansicht halte die Regierung fest.

(W. T. B.) Der „Times“ wird aus San Stefano, vom 5. d. Mts., gemeldet: Gestern und heute wurden 3000 Mann Russen nach der Heimat eingeschifft. Aus Bukarest, vom 5. d. M., wird demsel⸗ ben Blatte telegraphirt: Die Russen haben die Kontrakte von Lieferung der Transportmittel fuür Proviant, welche nach Unterzeichnung des Friedensvertrages annullirt wurden, wieder erneuert. Die „Morningpost“ schreibt anschei⸗ nend inspirirt, es unterliege keinem Zweifel, daß die Regierung, obwohl sie entschlossen sei, jeden Punkt der jüngsten Depesche des Marquis von Salisbury zu vertheidigen, doch nicht

abgeneigt sei, die Anschauungen der Wiener Staats⸗

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeig

männer in Erwägung zu ziehen. Die Aussichten seien heute zwar friedlicher, die Regierung solle sich indessen gegen eine Ueberrumpelung Konstantinopels schützen und den Botschafter Layard ermächtigen, der Pforte die energische In nglands segen eine etwaige russische Okku⸗ pation von Konstantinopel zuzusichern. Bei „Lloyds“ werden jetzt täglich Handelsschiffe gegen Wegnahme zur

See versichert.

6. April. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach beabsichtigen die Radikalen, bei der am Montag be⸗ vorstehenden Adreßdebatte durch Lawson die Resolution zu beantragen, daß die Einberufung der Reserven unge⸗ rechtfertigt und unklug sei. Seitens der übrigen Opposition ist bis jetzt ein Amendement zur Adresse nicht in Aussicht ge⸗ nommen. Wie der „Standard“ erfährt, würde die Kanalflotte in der Nähe von Malta bleiben, um für Truppentransporte von dort disponibel zu sein. Es seien Anstalten getroffen, um innerhalb weniger Stunden 3000 bis 4000 Mann einschiffen zu können.

(W. T. B.) Wie dem „Reuterschen Bureau, aus Kalkutta, vom 5. d. M., gemeldet wird, zieht die in⸗ dische Regierung in Folge der kritischen politischen Lage in Europa in Erwägung, welche Vorsichtsmaßregeln in Indien zu ergreifen wären.

(E. C.) Die neulichen Veränderungen im Ministerium ziehen andere nach sich. Oxford wird einen neuen Vertreter in das Parlament zu schicken haben, da Mr Hardy in das Oberhaus übertreten wird. Unterrichts⸗ Minister wird Lord George Hamilton an Stelle des zum Präsidenten des Handelsamtes ernannten Viscount Sandon; Unter⸗Staatssekretär für Indien an Stelle Hamilton's wird Mr. E. Stanhope; parlamentarischer Sekretär des vSveeee. Mr. Thomas Salt, dessen Amt in der

emeindeverwaltungsbehörde (Local Government Board) Mr. John G. Talbot, Unterhausmitglied für West⸗Kent, über⸗ nimmt. Unter⸗Staatssekretär des Inneren endlich wird Sir Matthew Ridley. Die Montagssitzung des Unterhauses kam, ee der Thätigkeit der irischen Ob⸗ struktionisten, nicht vor 6 Uhr Morgens zu Ende.

Frankreich. Paris, 5. April. (Fr. C.) Die Haupt⸗ iffern des in der Kammer eingebrachten Budgets für 1879 find folgende: Einnahmen 2 740 692 014 Frcs., Ausgaben 2 713 145 548 Frcs., folglich ein voraussichtlicher Einnahme⸗ überschuß von 1 546 466 Frecs. Für das Kriegs⸗Ministerium werden 553 043 150 Frcs. (d. i. 14 Millionen mehr als im Vorjahre), für die Marine 192 327 012 Frcs. (2 700 000 Frcs. mehr), für den Unterricht 57 673 114 Frcs., für die Kulte 53 973 045 Frcs., für die öffentlichen Arbeiten 156 266 798 Frcs. erfordert.]

Türkei. Konstantinopel, 5. April. (W. T. B.) Die E von Sachsen⸗Weimar hat die Rück⸗ reise nach Deutschland angetreten. Der deutsche Votschafter Prinz Reuß, folgte gestern einer Einladung des Sultans zum Diner. In San Stefano ist eine große Anzahl rus⸗

sischer Matrosen eingetroffen.

ratifizirten Vertrage von San Stefano sei keinerllei ge⸗

88 füInfer ate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32 8

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. .Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7 Verloosung, Amortisation, . u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger. .

Grosshandel. Literarische Anzeigen. . Familien-Nachrichten.

Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage.

das Central⸗Annoncen Burean der deutschen Zeitungen zu Berlin, deeesvegs Nr. 45, die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

bleibens wird mit der Verhandlung und Entschei⸗

baare Bezahlung in Deutscher Reichsmünze ver⸗ von 8— 11 Uhr einzusehen event. von dort gegen

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

1651 Shentliche Vorladung. Auf die Anklage der

jesseitigen Königlichen Staatsanwaltschaft vom E“ 1878 ist durch Beschluß des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 31. Januar ejusdem gegen den zuletzt hier wohnhaft gewesenen, am 3. April 1845 zu Cottbus geborenen Zeitungsredakteur Paul Grottkau auf Grund der §§. 185, 194, 196, 200, 74, 41 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich wegen wiederholter Beleidigung mittels der Presse die Untersuchung eingeleitet, Be 1) in der Nr. 17 der hier erscheinenden Zeitung „Berliner Freie Presse“ vom 20. Januar 1878: a. in dem Artikel Seite 1, Spalte 3, das König⸗ liche Polizei⸗Präsidium hierselbst, b. in dem Artikel Seite 3, Spalte 3, den Gemeindelehrer Paschke hierselbst; 2) in der Nr. 18 derselben Zeitung vom 22. Januar 1878: a. in dem Artikel Seite 1, Spalte 1 und 2, das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst, b. in dem Artikel Seite 3, Spalte 1 und 2, die Religionsdiener der evangelischen Landes⸗ kirche Preußens, insbesondere die Geistlichen zu Ber⸗ lin in Beziehung auf ihren Beruf; 3) in der Nr. 21 derselben Zeitung vom 25. Januar 1878:; in dem Artikel Seite 3, Spalte 4, das Königl'che Poli ei⸗ Präsidium hierselbst; 4) in der Nr. 20 vom 24. Ja⸗ nuar 1878 derselben Zeitung: in dem Artikel Seite 3, Spalte 3, die Königliche Direktion des Strafgefängnisses bei Berlin; 5) in der Nr. 23 der⸗ selben Zeitung vom 27. Januar 1878: a. in dem Artikel Seite 3, Spalte 2, b. ebenda in einem Artikel mit den Eingangsworten: Pendant zum Bruder Mierecke, c. in der Beilage auf Seite 2, Spalte 3, die Religionsdiener der evangelischen Landeskirche Preußens in Beziehung auf deren Be⸗ ruf beleidigt haben soll. Der Aufenthalt des ꝛc. Grottkau hat nicht ermittelt werden können und wird derselbe hierdurch aufgefordert, in dem von uns auf den 21. Mai 1878, Mittags 12 Uhr, anbe⸗ raumten Termine zur mündlichen Verhandlung in unserem Dienstgebäude, Molkenmarkt 3, 1 Treppe hoch, Sitzungssaal I., persönlich zur festgesetzten Stunde zu erscheinen, auch die zu seiner Verthei⸗ digung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu 1c oder solche so zeitig dem unterzeichneten Ge⸗ richt anzuzeigen, daß sie noch zum Termine herbei⸗ geschafft werden können. Im Falle seines Aus⸗

weil er zu Berlin:

dung der Sache in contumaciam verfahren werden. Berlin, den 14. Februar 1878. Königliches Stadt⸗ gericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Depu⸗ tation VII. für Vergehen.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 8 ladungen u. dergl.

Vom k. k. Bezirksgerichte Hernals wird bekannt gemacht, es sei 8 25. Dezember 1876 in Hernals, Hauptstraße Nr. 111, die Private Julie Weinlandt ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung estorben.

3 Feoc⸗ der gesetzlichen Erbfolge sind zu diesem Nach⸗ lasse der erblasserische Bruder Herr Karl Ludwig Weinlandt, die erblasserischen 5 Geschwister aus der zweiten Ehe des erbl. Vaters, Herrn Ludwig Weinlandt, endlich die erblasserischen Nichten, Maria Josefa Werlé, Rosa Werlé, Julie Werlé und Amalie Werlé, verehelichte Ognienovich, als Erben berufen. a dem Gerichte der Aufenthalt dieser Erben, mit Ausnahme des Herrn Karl Ludwig Weinlandt und Fräulein Maria Josefa Werlé, unbekannt ist, so werden dieselben aufgefordert, sich binnen Einem ahre von dem unten angesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbeserklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit Herrn Karl Ludwig Weinlandt, Fräulein Maria Josefa Werlé und dem für die unbekannten enthaltes befindlichen übrigen Erben hiermit auf⸗ estellten Kurator, Füi⸗ Franz Schaurek, k. .

Reotar in Hernals, abgehandelt werden würde.

K. k. e ba Hernals, am 15. März 1878. Der k. k. Bezirksrichter.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Auktions⸗Anzeige. Am Montag, ben 8. April d. Js., Vormittags von 9 Uhr ab, sollen in den Räumen des unterzeichneten Depots Eingang Stallstraße Nr. 4 verschiedene, für den Dienst⸗

ebrauch nicht mehr geeignete Gegenstände in öffent⸗

icher Auktion an den Meistbietenden gegen gleich

steigert werden, wozu wir Kauflustige hierdurch ein⸗ laden. Berlin, den 26. März 1878. Königliches Haupt⸗Montirungs⸗Depot.

Bekanntmachung. . Die Lieferung des Bedarfs an Fensterrouleaux und Lambrequins für die Central⸗Cadetten⸗An⸗ stalt in Lichterfelde soll im Wege der Submission verdungen werden. . Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts⸗ lokale, Michaelkirchplatz Nr. 17, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum 10. April 1878, Vormittags 10 Uhr, daselbst einzureichen. Berlin, den 4. April 1878.

Königliche Garnison⸗Verwaltung.

[3115] Bekanntmachung.

Die Lieferung und das Verlegen von Mettlacher Mosaik⸗Platten zu den Gebäuden des neuen Garnison⸗Lazareths an der alten Reiferbahn hier⸗ selbst soll im Wege der unbeschränkten Submission vergeben werden, wozu ein Termin

auf Montag, den 22. April cer., Vormittags 10 Uhr, im diesseitigen Geschäftslokal, Hinterroßgarten Nr. 32/33, anberaumt ist, woselbst auch die Bedin⸗ u igen, Zeichnungen und Kostenanschläge zur Ein⸗ icht ausliegen. b

Die versiegelten Offerten müssen vor dem Termin eingereicht, auch in den Offerten angegeben werden, daß die Submittenten von den Bedingungen Kennt⸗ niß genommen und dieselben ihren Offerten zu Grunde gelegt haben. b

Königsberg, den 4. April 1878.

Königliches Garnison⸗Lazareth.

er eeen sen 98 [3114] Bekanntmachung. Beim Schleswig⸗Holsteinschen Train⸗Bataillon

Nr. 9 sollen

107 Tornister mit Trageriemen von schwarz

lohgarem Leder, 1

107 Mantelriemen von demselben Leder und

70 Leibriemen mit Schloß von demselben Leder, im Wege der Submisston vergeben werden und sind die Bedingungen im Bureau des Bataillons täglich

Erstattung der Kopialien zu beziehen.

Offerten sind versiegelt unter Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Ausrüstungs⸗ stücken“ bis zum 24. April ecr., Vormittags 10 Uhr, portofrei an die unterzeichnete Kommission einzusenden. 8

Rendsburg, den 4. April 1878.

Die Bekleidungs⸗Kommission 88

Schleswig⸗Holsteinschen Train⸗Bataillons Nr. 9.

Verloosung, Amortisatton, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[154] Bekanntmachung.

Bei der am 28. v. M. u. Jahres bewirkten Aus⸗ loosung von Krrisobligationen sind folgende Nummern von der III. Ausgabe nach dem Privile⸗ gium vom 5. März 1866 gezogen worden:

Litt. A. über 1500 Nr. 16 und 18.

Litt. B. über 600 Nr. 62 173 222 225 und 258.

Litt. C. über 300 Nr. 349 421 423 426 437 451 455 658 und 700.

Litt D. über 150 Nr. 1357 1366 und 1387.

Lätt. F. über 75 Nr. 1511 und 1566.

Diese Obligationen werden hierdurch den In⸗ habern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapital⸗ beträge am 1. Juli 1878 bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Züllichau gegen Rückgabe der Obligationen im coursfähigen in Empfang zu nehmen.

Da die Verzinsung derselben vom 1. Juli 1878 ab aufhört, so sind mit den Obligationen die Cou⸗ pons Ser. III. Nr. 3 bis incl. 10 nebst Talons

zurückzugeben. 8 Für etwa fehlende unentgeltlich abzuführende

[Coupons werden die Zinsbeträge vom Kapital ge⸗

kürzt werden. 18 Von den nach den früheren Bekanntmachungen ausgeloosten Kreisobligationen sind noch nicht zur Rückzahlung präsentirt: aus der III. Emission nach dem Privilegium vom 5. März 1866: Litt. C. Nr. 422 über 300 Züllichau, den 2. Januar 18753. Der Kreisausschu des Kreises Züllichau⸗Schwiebus.

Graf von der Goltz.