1878 / 87 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Apr 1878 18:00:01 GMT) scan diff

§. 18. (Ressortverhältniß der Anstalt.) . Die Anstalt untersteht dem Königlichen Provin ial⸗Schulkollegium 8 Bölin den 4. April 1878 8 Ks Ser rlin, den 4. Apri b 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ a

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Die Erlaubniß zur Anfertigung genereller Vor⸗ arbeiten für eine Eisenbahn minderer Ordnung von Wittenberg nach Torgau ist einem, behufs Her⸗ stellung derselben zusammengetretenen Lokalcomité z. H. des Stadtrath Dr. Cohn zu Martinikenfelde ertheilt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. .

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten Verloosung von Prioritäts⸗Aktien der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten

419 Stück Ser. J. à 100 Thlr. und 331 db“ gezogen worden. 5

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins⸗ coupons Ser. VI. Nr. 8 und Talons vom 1. Juli d. J. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse ee. Oranienstraße Nr. 94, zu erheben.

Die Einlösung der Schuldverschreibungen kann auch bei den Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreis⸗ kasse in Frankfurt a./M. und den Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg bewirkt werden.

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Coupons und Talons einer der Regierungs⸗ bezw. Bezirks⸗ Hauptkassen oder der Kreiskasse in Frankfurt a./M. einzu⸗ reichen, welche sie der Staatsschulden⸗il ungskasse zur Prü⸗ fung vorzulegen, und nach erfolgter Feststellung die Auszah⸗ lung zu besorgen hat.

. Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Kapitalbetrage gekürzt. 1 1

Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung obiger Prioritäts⸗Aktien auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung auf⸗ gehört hat. 1

Berlin, den 4. April 1878.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. B. Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering.

Rötger.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

8 Berlin, 11. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute Se. Königliche Hoheit den Prinzen August von Württemberg, gewährten dem Kammer⸗ herrn von Kracht eine Audienz, hörten den Vortrag des Chefs des Militär⸗Kabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll und machten dann eine Spazierfahrt.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war 9 der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg anwesend.

Heute findet im Königlichen Palais eine musikalische Abendunterhaltung statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärische Meldungen entgegen.

Abends wohnte Höchstderselbe der Vorstellung im Schau⸗ spielhause bei.

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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths sen⸗ und öe und für Handel und Verkehr traten geute zu einer Sitzung zusammen.

Wie schon früher mitgetheilt, war nach der am 23. Ok⸗

tober v. 2 zwischen Bellova und Sarembey im Vilayet Adrianopel erfolgten Ermordung des aus Bieberich ge⸗ bürtigen Eisenbahnbeamten Heinrich Kaiser Seitens der Hohen Pforte eine strenge Untersuchung des Falles angeordnet worden. Diese Untersuchung hatte zur Folge, daß sechs des Mordes verdächtige Tscherkessen in Haft genommen und dem Civilgericht in Philippopel zur Aburtheilung überwiesen wurden.

Noch ehe diese Aburtheilung erfolgte, verließen die tür⸗ kischen Behörden wegen des Anmarsches der russischen Truppen auf Philippopel diese Stadt. Gleichzeitig hiermit wurden von der Bevölkerung die dortigen Gefängnisse gewaltsam eröffnet und die in befindlichen Gefangenen theils in Frei⸗ heit gesetzt, theils getödtet. Welches Loos hierbei die muth⸗ maßlichen Mörder des Heinrich Kaiser getroffen hat, ist bisher nicht festzustellen gewesen.

In der gestrigen (33.) Sitzung des Reichs⸗ tages beantwortete bei der zweiten Berathung des Nach⸗ trages zum Reichshaushalts⸗Etat pro 1878/79 der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann, die in der ersten Lesung von dem Abg. von Benda gestellte Frage be⸗ treffs der Kompetenz des neu zu gründenden Reichs⸗ Schatz⸗ amtes in folgender Weise:

Meine Herren! Ich habe in der vorgestrigen Sitzung auf die Anfrage des Hrn. Abg. von Benda bereits einige vorläufige Mitthei⸗ lungen über die Kompetenz der zu bildenden obersten Finanzbehörde des Reichs zu machen die Ehre gehabt. Ich habe mir dabei vorbe⸗ halten, auf die Frage zurückzukommen und eine bestimmte Erklärung dem Hause abzugeben. Ich mache von diesem Vorbehalte Gebrauch, indem ich Ihnen Folgendes mitzutheilen mir gestatte. b

„Der Geschäftsbereich der künftigen obersten Finanzbehörde des Reichs wird umfassen:

erstens, das gesammte Etat⸗, Kassen⸗ und Rechnungs⸗ wesen, das heißt: die centrale Leitung der Vorarbeiten für die Aufstellung des Reichshaushalts⸗Etats, die Prüfung der von den einzelnen Verwaltungsressorts vorzulegenden Entwürfe der Spezialetats, die Aufstellung des Hauptetats und des Etatsgesetzes selbst, so⸗ dann die der Central⸗Finanzbehörde zukommende Mitwirkung und Kontrole bei Ausführung des Etats und der auf die Einnahmen und Ausgaben des Reichs bezüglichen Gesetze.

eerner die Sorge für die Rechnungslegung und Entlastung, im Zu⸗ ammenhange damit die Verhältnisse des Rechnungshofes im Allge⸗ meinen, seine Stellung zu den Reichsbehörden, seine Einrichtung und

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seine Befugnisse, sowie überhaupt das Etatrecht des Reiches in seiner

rundsätzlichen Bedeutun 8 J0n eitens wird .2* Geschäftsbereiche der künftigen obersten e gehören die Reichsschuld, also die Begebung einer eichsanleihe, die Emission von Schatzanweisungen, die Sorge für Verzinsung und Tilgung derselben und der Verkehr mit der Reichs⸗ schuldenverwaltung; ebenso die Angelegenheiten des Reichspapier⸗ geldes; ferner 1 drittens das Münzwesen, und endlich viertens das Zoll⸗ und Steuerwesen. In letzterer Be⸗ ziehung habe ich bereits vorgestern eine Einschränkung insofern ge⸗ macht, als ich mittheilte, daß die Zoll⸗ und Steuersachen in ihrer handelspolitischen Bedeutung nicht von der Finanzbehörde allein, sondern unter Mitwirkung der Central⸗Verwaltungsbehörde des Reichs, des künftigen Reichskanzler⸗ oder Verwaltungsamts, eordnet werden sollen. Ich kann diese Bemerkung auch eute nur bestätigen, und ich glaube damit Ihnen den künftigen Geschäftsbereich der obersten Finanzbehörde des Reichs, mbecs bei der Vorlage in Aussicht genommen ist, genügend bezeichnet zu haben. Gestatten Sie mir, daß ich im Zusammenhange hiermit noch auf eine andere Frage eingehe, die auch in der ersten Berathung über diesen Gegenstand schon berührt worden ist, und möglicherweise heute noch zu weiteren Debatten Veranlassung geben könnte, ich meine nämlich die Frage, wie im Etat diese ganze neue Organisation behandelt werden soll. In dem Ihnen vorgelegten Entwurf einer 248 ung des Reichshaushalts⸗Etats sind nur die Mittel gefordert, um die beabsichtigte Organisation, deren Grundzüge ichst Pen noch näher entwickelt habe, ins Leben zu führen. Dagegen schatzas vorbehalten, die Abtheilung zwischen dem künftigen Reichs⸗Sf. Ay’mte und dem Reichsverwaltungs⸗ Amte lassen Sie mich dieses z.8drücke der Kürze halber gebrauchen in Bezug auf die Arbeitskräfte und die etatsmäßigen Stellen der nächsten Etatsfeststellung vorzubehalten. Es ist also die Absicht, bei der Vorlage des nächsten Etats, wie sich auch von selbst versteht, einen Spezialctat für das Reichs⸗Schatzamt und einen solchen für das Reichsverwaltungs⸗Amt dem Reichstage vor⸗ zulegen, und es wird sich ja dann Gelegenheit geben, auch über die Frage, ob die Stellen 868 beiden Behörden richtig vertheilt sind, eine Verständigung herbeizuführen. Jetzt schon diese Abtheilung vor⸗ zunehmen, erscheint deshalb bedenklich, weil es doch jetzt noch nicht möglich ist, mit voller Sicherheit das an Arbeitskräften für die eine und die andere Stelle zu bemessen. Aus diesem Grunde haben die verbündeten Regierungen geglaubt, daß es zweckmäßiger sei, die Scheidung der Arbeitskräfte und der Stellen zwischen beiden Behörden erst der künftigen Etatsaufstellung vorzubehalten, und ich möchte das hohe Haus bitten, dem entsprechend den vorliegenden Er⸗ gänzungsetat, wie er vorliegt, anzunehmen. Die Positionen für das Reichs⸗Schatzamt wurden, wie schon gestern gemeldet, bewilligt. Den Titel: 227 000 zur Errichtung eines Gebäudes für die Kaiserliche Mission in Tokio (Nedo) beantragten die Abgg. Dr. Reichensperger (Crefeld) und Berger abzulehnen.

Der Kommissar des Auswärtigen Amtes, Geheimer Legations⸗Rath von Bülow, vertheidigte diese Position:

Ich kann in Betreff dieser Etatsposition nur auf dasjenige Bezug nehmen, was von Seiten des Herrn Staatssekretärs bei der 28 Lesung ausgeführt ist; gleichwohl erlaube ich mir nochmals zu resumiren, namentlich, was die Dringlichkeit der Forderung betrifft:

Nachdem in Folge der politischen Veränderungen in Japan die japanische Regierung im Jahre 1872 an die Vertreter der fremden Mächte die us gerichtet hatte, ihren Wohnsitz nach der

auptstadt zu vexlegen, besand sich auch der deutsche Vertreter in der

othwendigkeit, sich ein Unterkommen in Tokio zu suchen. Gasthöfe oder Privatwohnungen in unserm Sinne waren nicht vorhanden, und es mußte deshalb als ein ganz besonders günstiger Zufall an⸗ esehen werden, daß einer der mißvergnügten japanischen Fürsten, der in der Hauptstadt aufgeben wollte, dem Minister⸗ Residenten seinen Palast zum Kauf anbot. Die dage dieses Grund⸗ stücks war eine äußerst günstige (wie in der Denkschrift ausgeführt ist, in der Nähe des Schlosses und der Ministerten), der Preis ein Krnßerst mäßiger, und trotz der ziemlich großen Baufälligkeit griff daher der Minister⸗Resident rasch zu, indem er das Haus zunächst auf eigene Rechnung und Gefahr ankaufte. Durch den Nachtrags⸗ Etat pro 1873 wurden demnächst zum Ankauf, zum Ausbau und zur Meublirung des Grundstücks 12 300 Thaler erbeten und bewilligt. Wie schon von Seiten des Herrn Staatssekretärs bemerkt ist, setzte diese Summe sich zusammen aus 2800 Thaler eigentlicher Kaufpreis, 5500 Thaler Kosten des Ausbaues und 4000 Thaler für die innere Einrichtung.

Der Umbau beschränkte sich darauf, die alten, wie gesagt ziemlich baufälligen Gebäude bewohabar zu machen, Fußböden, Fenster und Thüren neu anzubringen; ferner ein feuerfestes Lagerhaus zu bauen (das natürlich noch existirt und nicht abgerissen werden soll), einen Garten anzulegen, eine Mauer um das Grundstück zu ziehen u. s. w. Meine Herren, wenn man die Summe von 5500 Thalern auf diejenigen fünf Jahre vertheilt, während deren der Minister⸗ Resident mit seinen sämmtlichen Beamten das Grundstück. inzwischen bewohnt hat, so ist diese Ausgabe als ein sehr mäßiger Miethszins anzusehen, und es kann daher mit Recht behauptet werden, daß der damalige Umbau seinem Zwecke: der Kaiserlichen Mission ein einstweiliges Unterkommen in der japanischen Landeshauptstadt zu verschaffen, mit verhältnißmäßig geringen Kosten entsprochen hat. In den letzten beiden Jahren haben sich die Mängel der gesammten Baulichkeiten (eine unausbleibliche Folge der Benutzung baufälliger Konstruktionen zu Zwecken eines Umbaues) immer mehr herausgestellt. Der Minister⸗Resident hat daher auf Grund eines von ihm vorgelegten Gutachtens, sowie auf Grund seiner eigenen „Erfahrung amtlich ver⸗ sichert, daß binnen Jahr und Tag die Gebäude unbewohnbar sein würden. Im Einzelnen darf ich wohl auf die Denkschrift Bezug nehmen, welche die vorhandenen Uebelstände näher darlegt.

Es liegt danach die Nothwendigkeit vor, entweder eine umfang⸗ reichere Reparatur, oder cinen Neubau vorzunehmen. Erstere würde nach dem Gutachten der Sachverständigen etwa ein Drittel desje⸗ nigen kosten, was für den Neubau veranschlagt ist, und es würde die weitere Bewohnbarkeit der Gebäude nur auf etwa 10 Jahre, bei einigen Gebäuden sogar nur auf 5 Jahre gesichert sein. Die Uebel⸗ stände der verhandenen Konstruktionen in Bezug auf Feuersgefahr und Witterungseinflüsse blieben bestehen, und es würde, trotz des Auf⸗ wandes von ziemlich bedeutenden Kosten, doch nichts dauerndes ge⸗ schaffen. Unter diesen Umständen hat der Minister⸗Resident in Uebereinstimmung mit den japanischen Sachverständigen sich für einen Neubau aussprechen zu sollen geglaubt. Die Kosten eines solchen Neubaus sind, wie schon erwähnt worden ist, von einem japanischen Unter⸗ nehmer auf 207 000 ℳ, von einem europäischen Baumeister auf 227 000 veranschlagt worden. Es ist schon bei der ersten Lesung des Weiteren ausgeführt, aus welchen Gründen dem europäischen Baumeister der Vorzug zu geben sein wird. Der von dem letzteren entworfene Plan ist mit Gründlichkeit und Sachkenntniß ausgeführt; die beim Bau des russischen und englischen Gesandtschaftshotels gemachten Erfahrungen sind dabei berücksichtigt.

Unter diesen Umständen kann ich nur die Bitte wiederholen: die Seen der geforderten Summe von 227 000 aussprechen zu wollen.

Was schließlich die Bemerkungen des Herrn Vorredners in Be⸗ zug auf das Botschaftshotel in Konstantinopel betrifft, so erlaube ich mir nur zu konstatiren, daß er mit seiner Auffassung doch wohl ziem⸗ lich vereinzelt dasteht, daß der Botschafter selbst und die Herren seiner Mission durchaus zufrieden mit dem Neubau sind und daß letz⸗ terer allen billigen Anforderungen entspricht.

Dem Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) gegenüber ergriff dann noch der Staatssekretär Staats⸗Minister von Bülow das Wort:

Ohne das hohe Haus ermüden zu wollen, muß ich doch meiner⸗

seits noch Verwahrung einlegen gegen den eben am Schluß der Aus⸗

einandersetzungen des Herrn Vorredners gehörten Vorwurf, daß mit Reichsgeldern mit Leichtsinn umgesprungen wird. Das wird es nicht. Das Auswärtige Amt thut dasjenige, was es muß, um denjenigen Ansprüchen zu genügen, die für die Repräsentation des Reichs im Auslande zu Tage ftreten, thut es mit Ueberlegung und mit einer ge⸗ wissen Zögerung, und es ist gerade diese Art der Zögerung, die es verursacht hat, daß der Vorwurf, den ich als den Hauptvorwurf be⸗ zeichne, immer wiederkommt, der Vorwurf nämlich, daß man vor fünf Jahren hätte gründlicher, besser und dauernder bauen sollen. Es ist von mir in der ersten Lesung, es ist von dem Herrn Kommissar heute Ihnen auseinandergesetzt, daß der damalige Bau durchaus kein gründlicher Umbau oder Neubau sein sollte, und daß mit der verwandten Summe von 18 000 ℳ, denn mehr ist für den Umbau des Sommerpalais des japanischen Prinzen nicht verwandt worden, nur ein nothdürftiges Unterkommen für die damalige Mission geschaffen wurde, als es galt, von Yokohama nach Bedo erüberzu⸗ ziehen. Das würde, wie Ihnen auch schon gesagt ist, für die fünf Jahre ein Wohnungsgeld von 1200 jährlich machen. Also von einem Verschleudern von Reichsgeldern kann auch bei dieser verhält, nißmäßig kleinen Summe keine Rede sein.

Die Sachen sind vor meiner Zeit erledigt, aber ich habe mich aus den Akten überzeugt, daß, wenn man nicht größere Forderungen stellen wollte, es einfach in der Entwickelung der Reichsverhältnisse zum Ausland, in der Zunahme der Wichtigkeit der Geschäfte, in dem Umstand seinen Grund hatte, daß wir nach und nach an solche Dinge herangekommen sind, so daß man nicht gleich mit großen Bauten anfangen wollte, die jeden Geschmack, jedes Bedürf⸗ niß befriedigen und jedem Wechsel hätten trotzen können.

Es war allerdings vorauszusehen, daß ein solches Gebäude nicht

lange halten könne, und wir haben noch Glück gehabt, daß das Haus in den zwei oder drei großen Feuersbrünsten, die in der Nähe gewe⸗

sen sind, nicht abgebrannt ist, was nur der Aufmerksamkeit und Tüchtigkeit der Bewohner zu verdanken ist, die zur rechten Zeit Schutzmaßregeln ergriffen haben.

un kann das Haus aber nicht mehr bewohnt werden, und die Sache liegt so, daß wir mit jedem Monat, den wir zögern, meh Geld hineinstecken müssen, und daß wir jetzt eine mäßige, vollkom men gerechtfertigte Summe von Ihnen erbitten, um gleich mache zu können, was doch gemacht werden muß. Es wäre bequemer ge wesen, bis zum nächsten Hauptetat zu warten und da mit der Sach zu kommen; aber weil es Eile hat, weil die Verbindung, die wi haben, für hin und her mehr als vier Monate in Anspruch nimmt weil der Plan bei den technischen Behörden reiflich geprüft ist; au diesen Gründen können wir nicht anders, als diese Vorlage machen⸗ und ich wiederhole, daß der damalige Neubau, wenn er auch etwa solider hätte gemacht werden können, es für das Geld nicht konnte un

jetzt nicht ein Hinderniß sein darf, die Forderung zu stellen. Wir dürfen

nicht alles zerfallen und verderben lassen. Ebenso ist schon gesagt, daß in der Summe mehrere Bauten stecken, ein dauerndes Lager⸗ haus, Umwallung, Mauer u. s. w. Jetzt handelt es sich nur darum, dasjenige zu thun, was man vielleicht damals hätte thun sollen, wenn man das Geld hätte verlangen wollen; aber damal

mußte man sich nach den vorhandenen Mitteln richten, damals

waren auch noch andere große Bauten nothwendig, so daß man Be⸗ denken trug, weiter zu gehen: jetzt ist die Summe immerhin auf⸗ zubringen; sie ist nothwendig und, wie ich glaube, gerechtfertigt.

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des abgelehnt, dagegen der dritte Titel desselben, 35 000 als erste Rate zur Vergütung für die von der Stadt Leipzig zu bewirkende bauliche Einrichtung des für das Reichsgericht bestimmten Gebäudes ohne Debatte genehmigt

Die Wahl des Abg. Dr. von Graeveni vorigen Session bis zur der Erhebung über die vorgekommenen Unregelmäßigkeiten beanstandet worden. Die Wahlprüfungs⸗Kommission beantragte nunmehr die Gültig⸗ keit der Wahl, der Abg. von Lenthe den Reichskanzler zu ersuchen,

weiteren Verlaufe der Sitzung wurde dieser Theil

war in der

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dem Landrath von Graevenitz in Kyritz wegen seines Verhal⸗

tens bei der Wahl seines Bruders eine Rectifikation zu Theil werden zu lassen. Der Abg. Gerhard sprach für die b

keit der Wahl, die Abgg. Thilo, von Schöning und Grumbre

erklärten sich für die Gültigkeit der Wahl, welcher Ansicht

sich auch das Haus anschloß.

Die Geschäftsordnungskommission berichtete durch den Abg. Dr. Harnier über die Frage: ob die nach §. 197 des Straf⸗ gesetzbuchs erforderliche Ermächtigung zur strafrechtlichen Ver⸗ folgung ses Reichstagsabgeordneten von Ludwig wegen öffent⸗ licher Beleidigung des Reichstages zu ertheilen sei. In einer Gerichtsverhandlung hat Hr. von Ludwig, als Zeuge ver⸗ nommen, gesagt: Der Reichstag habe, als er über seine Rede gelacht, gerade kein lucidum intervallum gehabt. Die Kom⸗ mission hatte keinen Zweifel weder darüber, daß eine Beleidigung vorhanden sei, noch darüber, daß durch die

eugenaussagen ein genügender Anhalt zur Einleitung eines

trafverfahrens gegeben sei. Dennoch beantragte die Kom⸗ mission, die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung nicht zu ertheilen, so sehr es auch zu bedauern sei, wenn ein Mit⸗ glied des Reichstages eine solche Aeußerung gethan habe.

Der Kommissionsantrag wurde darauf angenommen.

Nachdem das Haus in Bezug auf die allgemeinen Rech⸗ nungen über den Haushalt des Jahres 1873 in dritter Lesung die Decharge ausgesprochen, wendete es sich dem von den Abgg. Blos und Most dece egtt Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Wahlgesetzes und oes Wahl⸗ reglements für den Deut chen Reichstag zu. Die Antragsteller schlagen vor, daß jedem Wähler ein zur Auf⸗ nahme des Stimmzettels bestimmtes Couvert zugestellt werden solle; Couverts und Stimmzettel müßten von starkem, un⸗ durchsichtigen Papier angefertigt, mit dem Stempel des Wahl⸗ kommissars und für jeden Wahlkreis völlig gleichartig beschaffen sein. Couverts mit äußerlichen Kermeichen seien zurückzuweisen. Die Wahl solle am Sonntage, die engere Wahl am zweiten Sonntage nach der Ermittelung des Wahl⸗ resultates stattfinden.

Der Abg. Blos führte aus, dieser Antrag vermöge zwar nicht allen Störungen und Unregelmäßigkeiten Einhalk zu thun, suche aber das unbedingt Nothwendige herbeizuführen. Der Abg. Frankenburger beantragte die Ueberweisung des Antrages an die ““ damit diese noch weitere Verbesserungen des Wahlreglements vorschlage. Der Abg. Dr. Dernburg schloß sich diesem Antrage an, in der Absicht, daß die ö“] die in ihrem Erfolge zweifelhaf⸗ ten vorgeschlagenen Maßregeln prüfen solle. Nachdem noch der Abg. Most als Mitantragsteller gesprochen, wurde der Antrag an die Wahlprüfungskommission verwiesen.

Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Bracke und Genossen auf Erlaß folgenden Gesetzes:

„Einziger Artikel. Die durch die Verordnung vom 22. De⸗ zember 1868 für bestimmte Militärpersonen eingeführte Befreiung von Kommunalabgaben wird aufgehoben; diese Personen sind fortan in derselben Weise wie andere Gemeindeangehörige zu den Kom⸗ munallasten heranzuziehen.“

Der Antragsteller wies darauf hin, daß der Reichstag schon dreimal sich in einem diesem Antrage günstigen Sinne ausgesprochen habe. Die Gleichberechtigung aller Menschen, welche namentlich im Reiche zur Geltung kommen müsse, er⸗

gemäß, als unbegründet zurückgewiesen. S den Bericht der

fordere die Beseitigung aller Privilegien und namentlich so gehässiger Steuerimmunitäten, welche auch den guten alten Traditionen der preußischen Verwaltung widerspreche. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er werde bei der zweiten Lesung des vorliegenden Antrages den Gegenantrag stellen: „den Reichskanzler aufzufordern: 1) dem Reichstage einen Ge⸗

setzentwurf vorzulegen, durch welchen die persönlichen Befreiungen oder Bevorzugungen der aktiven oder aus dem Dienst geschiedenen Reichsbeamten, sowie der aktiven oder aus dem Dienst geschiedenen

Militärpersonen, jedoch mit Ausnahme der Personen des Unter⸗

offizier⸗ und Gemeinenstandes bei der Heranziehung zu den Ge⸗ meindeabgaben aufgehoben werden; 2) bei der bevorstehenden Re⸗ vision der Ortsklassen für den Servis⸗ und Wohnungsgeldzuschuß auch die in den einzelnen Orten bestehenden Kommunallasten in

Betracht zu ziehen.“ Nach einigen Gegenbemerkungen des Abg. Liebknecht lehnte das Haus die Kommissionsberathung ab und beschloß die ö“ des Antrages Bracke im Plenum. (Schluß 4 ½ Uhr.

In der heutigen (34.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß eine Zusammenstellung der von den betheiligten Regierungen und Verwaltungen fernerweit aufgestellten Liquidationen über die auf Grund des Art. V. Ziffer 1—7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872 aus der französischen Kriegskosten⸗Entschädigung zu ersetzenden Beträge eingegangen sei. Auf der Tages⸗ ordnung standen die dritten Berathungen der Gesetzentwürfe, betreffend die Feststellung des Reichshaushalks⸗Etats für das Etatsjahr 1878/79, betreffend die Ersparnisse an den von Frankreich für die deutschen Okkupa⸗ tionstruppen gezahlten Verpflegungsgeldern und betreff)end die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine, des Reichsheeres und zur Durch⸗ führung der Münzreform. In der Generaldebatte sprachen die Abgg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz, Dr. Reichensperger (Crefeld), Richter Hagen), Graf von Frankenberg und Windt⸗ horst (Meppen). Bis zum Schlusse des Blattes hatte das beu⸗ keine Aenderung der Beschlüsse zweiter Lesung eintreten assen.

Nach einem Erlaß des Ministers des Innern vom 23. v. M. sind in den zur Kompetenz des Kreisaus⸗ schusses als der Disziplinarbehörde gehörigen Disziplinar⸗ sachen die erkannten Disziplinar⸗Geldstrafen, mögen dieselben von dem Kreisausschusse selbst oder in der höheren 1e. vom Bezirks⸗Verwaltungsgerichte festgesetzt worden ein, an die Kreis⸗Kommunalkasse

Nach §. 55 der Reichs⸗Gewerbeordnung ist zum Ver⸗ kauf oder Ankauf roher Erzeugnisse der Land⸗ wirthschaft im Umherziehen ein Legitimations⸗ schein nicht erforderlich. In Beziehung auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 20. März d. J. ausgesprochen, daß größeres Vieh, z. B. Schweine, zu den rohen Erzeugnissen der Landwirthschaft nicht zu rechnen sind, und der An⸗ und Verkauf von größerem Vieh im Umher⸗ ziehen ohne Legitimationsschein strafbar ist. 819*

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Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten: Großherzoglich

badischer Präsident des Finanz⸗Ministeriums, Wirklicher Ge⸗

heimer Rath Ellstätter und Fürstlich schwarzburg⸗rudol⸗

sedeisceer Staats⸗Minister von Bertrab sind von Berlin abgereist.

Gestern früh starb hierselbst der General der In⸗ fanterie 3z. D. und Mitglied des Herrenhauses, Dr. von Hol⸗ leben, zuletzt Präses der Ober⸗Militär⸗Examinations⸗Kom⸗ mission.

Wiesbaden, 6. April. Nach Vertheilung der Eingänge an die betreffenden Kommissionen, von denen namentlich der Antrag einer Landesversammlung zu Limburg auf Vertretung des Kommunal⸗Landtagsbezirks im Herrenhause W1 ist, wurde von dem Kommunal⸗Landtage in seiner heuti⸗ gen (4.) Sitzung ein Antrag des Abg. Bauderin, die Publi⸗ kation der Bekanntmachungen der Landesbank in anderen Provinzialblättern, namentlich dem Nassauer Boten, betreffeud, angenommen, nachdem der Antrag auf die Ausloosungsbekannt⸗ machungen und den „Nassauer Boten“ beschränkt worden war. Ein Antrag des Abgeordneten Dr. Bertram, betreffend die Behandlung derjenigen Städte, hinsichtlich deren die Orts⸗ straßen⸗Unterhaltung dem Kommunalverbande obliegt, nach Maßgabe des Ministerialerlasses vom 2. Oktober 1866, wurde zunächst von dem Antragsteller ausführlich motivirt. Nach langer Debatte wurde jedoch beschlossen, denselben nicht in Erwägung zu ziehen. Auf den Bericht der Eingabenkommission, betreffend die Wahl eines Abgeordneten und Stellvertreters zur Mitwirkung bei den Geschäften der Rentenbank in Münster Seitens des Kommunal⸗Landtags, wurde beschlossen, bei dem geringen Interesse des Bezirks an der Verwaltung der Renten⸗ bank von einer Mitwirkung an den Geschäften derselben ab⸗ buee und keinen Abgeordneten zu wählen, falls dies für gesetzlich zulässig erklärt würde. Auf den Bericht derselben Kommis sion, die Revision der Gebäudesteuer betreffend, wurde die Vorlage der Regie⸗ rung mit zwei Aenderungen hinsichtlich der Normalstädte an⸗ genommen. Hinsichtlich der Einführung von Amtssiegeln bei den Behörden der kommunalständischen Verwaltung hat die Eingaben⸗Kommission ein ausführliches Gutachten erstattet und wird dasselbe mit Zeichnungen der Regierung überreicht wer⸗ den. Die Regierungsvorlage betreffend den Wahlturnus des bürgerlichen Mitgliedes und des Stellvertreters der Ober⸗ Ersatzkommission für den Bezirk der 42. Infanterie⸗Brigade, sowie die Neuwahl eines Mitgliedes und des Stellvertreters der Ober⸗Ersatzkommission im Bezirke der 41. Infanterie⸗ Brigade für die Jahre 1879/81, wurde dem Berichte der Ein⸗ gaben⸗Kommission gemäß erledigt. Drei Gesuche von Privat⸗

personen wurden, den Berichten der Eingaben⸗Kommission Schließlich ward auf echnungs⸗Prüfungskommission beschlossen, die kommunalständischen Rechnungen pro 1876 direkt, resp. nach Erledigung der gezogenen Monita, zu dechargiren.

DOKOesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. April. (W. T. B.) Der „Presse“ wird aus Konstantinopel gemeldet, die Pforte sei entschlossen, für den Fall eines englisch⸗russischen Krieges weder den Engländern noch den Russen den Zutritt nach Konstantinopel und dem Bosporus zu gestatten. Die

Erträgniß der entsprechenden Periode des

* Türken befestigen ihre Vertheidigungslinie bis Bujukdere. Den russischen Offizieren sei durch einen russischen Armee⸗ befehl die Betretung Konstantinopels verboten worden.

(W. T. B.) Der „Polit. Korresp.“ wird aus Bukarest gemeldet, daß vorgestern russische Regimenter als Vortrab des 7. und 11. russischen Corps von Rustschuk nach Giurgewo vorzurücken begonnen hätten, um die Linie Giurgewo⸗Bukarest zu besetzen. Die rumänische Re⸗ gierung stelle den unzweifelhaft gewordenen Beginn der Okku⸗ . in Abrede, um ee zu vermeiden. Wie viel⸗ ach verlautet, ist nach der kehr des Minister⸗Präsidenten Bratiano die Bildung eines Kabinets Joan Ghika in Aussicht genommen.

(W. T. B.) Die „Polit. Korr.“ Meldungen: Aus Volo: 6000 Türken mit 6 Gebirgs⸗ eschützen sind am 8. d. nach Volestino abgegangen. Ein

eil derselben geht zur Verstärkung des Corps von Karditza nach Larissa, während eine starke türkische Abtheilung unter Iskender auf Aghya marschirt. In Volo dauern die Haussuchungen und zahlreiche Verhaftungen fort. Am drangen türkische Soldaten in mehrere Häuser

Volos ein, darunter auch in das Haus eines österreichi⸗ schen Konsularbeamten. In Volo herrscht allgemeiner Schrecken. Aus Bukarest: Der Minister des Auswärtigen, Cogalniceanu, beantragte auf wiederholtes Andringen Ruß⸗ lands beim Fürsten aufs Neue die Abberufung des rumäni⸗ schen Agenten in Wien, Balatschano. Es verlautet, Rußland sei geneigt, auf die ihm durch den Frieden von San Stefano eingeräumten Rechte zu ver⸗ zichten und einen Spezialmilitärbevollmächtigten nach Bukarest zu entsenden, um über die Bedingungen der Aufrechterhaltung der Verkehrswege der russischen Truppen, durch Rumänien mit Rumänien direkt zu verhandeln. In Silistria beginnen demnächst russische Sappeurs die De⸗ montirungsarbeiten; drei russische Corps sollen demnächst den Rückmarsch aus Bulgarien nach Rumänien beginnen. Aus Konstantinopel: Dem Botschafter Layard soll es neuer⸗ dings gelungen sein, die russischen Bemühungen um die Freundschaft der Pforte vorläufig zu paralysiren. Man mißt einer gestern stattgehabten längeren Konferenz Reouf Paschas und Osman Paschas mit Layard im Hinblick auf die stünd⸗ 8 v englisch⸗rufsische Spannung sehr große Bedeu⸗

ng bei.

Pest, 10. April. sc. T. B.) Das Programm, auf Grund dessen die Fusion der Oppositionellen im Parlamente erfolgen soll, ist nunmehr festgestellt. Dasselbe verwirft den von dem Minister⸗Präsidenten Tisza vorge⸗ schlagenen Ausgleich und verlangt einen neuen Ausgleich auf Grund freihändlerischer Prinzipien, und dem entsprechende Handelsverträge. Die Verzehrungssteuer für in Ungarn kon⸗ sumirte österreichische Verzehrungssteuer⸗Artikel soll Ungarn zu Gute kommen, anderenfalls soll ein selbständiges Zoll⸗ und Verzehrungssteuergebiet gebildet werden. Die Guotenbe⸗ messung soll nach der Steuerfähigkeit stattfinden. Die Frage der 80⸗Millionen⸗Schuld wird als erledigt betrachtet. Von einer selbständigen Bank ist in dem Programm keine Rede. In Betreff der auswärtigen Politik fordert das Programm,

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die Ausbreitung der russischen Macht an der Donau und am Balkan zu verhindern.

Schweiz. Bern, 10. April. Zollrevisionskommission des Nationalraths ist am 8. d. Mts. hier zusammengetreten. Der Große Rath von Baselstadt hat die Gotthardsubvention von 600 000 einstimmig angenommen.

Großbritannien und Irland. Lonvon, 10. April. (W. T. V.) In einer heute stattgehabten Versammlung von etwa 500 Delegirten der Arbeitervereinigungen, welcher Gladstone und mehrere andere Deputirte beiwohnten, wurde eine Resolution angenommen, in welcher das Dar⸗ niederliegen des Handels der kriegerischen Politik der Regie⸗ rung zugeschrieben wird. Weiter wird in der Resolution protestirt gegen diemilitärischen Vorbereitungen, welche nur darauf abzweckten, den Krieg hervorzurufen. Eine andere am Nachmittag stattgehabte Vers ammlung unter dem Vorsitz des Lord⸗Mayors hatte den Zweck, gegen den Vertrag von San Stefano zu protestiren. Mehrere Mitglieder des Oberhauses und des Unterhauses, welche der konservativen Partei wohnten der Versammlung bei. Es wurden mehrere Resolutionen gefaßt, in welchen die Politik Rußlands hestig angegriffen wurde.

11. April, Vormittags. (W. T. B.) Die „Times“ meint, die Lösung der orientalischen Frage sei wahrend der letzten zwei Tage nicht sehr gefördert worden; die Differenz zwischen England und Rußland sei noch unver⸗ ändert. Unter den gegenwärtigen Umständen der politischen Lage sei die beste Hoffnung die Dazwischenkunft eines Ver⸗ mittlers. Die „Times“ ermuntert Deutschland, das Beste zu thun, eine Verständigung zwischen Rußland einerseits und Oesterreich und England andererseits anzubahnen. Wenn Fe Bismarck nur Rußland bewegen könnte, den ganzen

ertrag dem Kongresse vorzulegen und auf dem Kongresse den rückhaltlosen Einwänden anderer Mächte Gehör zu schenken, so werde ein erster Schritt zum Frieden gethan sein. Ein solcher Schritt sei nicht unmöglich. Butt hat die Führerschaft der Homerulers niedergelegt. Der Kardinal Manning ist nach London Zurückgekehrt.

Aus Bombay wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 7. d. M. telegraphirt: Das hier kursirende Gerücht, die indische Regierung hätte beschlossen, eine Expedition nach dem Euphratthal zu senden, entbehrt der Be⸗ gründung. Die Verweigerung von Urlaubsgesuchen und andere militärische Anordnungen sind lediglich Vorsichts⸗ maßregeln.

Frankreich. Paris, 9. April. (Fr. C.) Der Prä⸗ sident der Republik besuchte gestern die neuen . von Veaujours und Villeneuve⸗Saint⸗Georges; morgen wird derselbe die Forts von Saint⸗Cyr und Palaiseau besichtigen. Offizibös wird die Meldung, daß der Herzog von Aumale das Kommando von Besangon mit einem anderen vertauschen solle, für un begründet erklärt. Das Erträgniß der in⸗ direkten Steuern für den Monat März schließt mit einem Mehr von 8 281 000 Frcs. über die Voranschläge des Budgets ab, und zwar vertheilt sich dasselbe wie folgt: Einregi trirung und Stempel 2 353 000, Zölle 2 846 000, indirekte Steuern 2 550 000, Post 532 000 Frecs. Für das ganze erste Viertel⸗ jahr 1878 beläuft sich das Mehrerträgniß auf 13 846 000 Frcs. gegen die Voranschläge und auf 10 237 000 Frcs. gegen das Vorjahrs. ] M““ 8 8 S

veröffentlicht folgende

N. Zürch. Ztg.) Die

oll. welche 11 680 Arbeiter bes

Italien. Rom, 10. April. (W. T. B.) (Verspätet

eingekroffen.) In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗

kammer äußerte sich Visconti Venosta bei der Begrün⸗ dung seiner Interpellation, betreffend die orienta⸗ lische Frage, mißbilligend über das zuletzt abgetretene Ministerium, welches Mißtrauen in die ttalienische Politik wachgerufen habe. Die Interessen Italiens fielen mit denjenigen Europas zusammen. Die Politik Italiens habe bezüglich der orientalischen Angelegenheiten immer das Prinzip des europäi⸗ schen Einvernehmens unterstützt und gleichzeitig mit dem Fort⸗ chritte der christlichen Rassen die eines neuen Gleichgewichts begünstigt, welches bestimmt sei, das alte zu ersetzen. Man könne nicht verlangen, daß Rußland auf die Vortheile seiner Siege verzichte, aber es sei zu wünschen, daß es einwillige, dieselben mit den 8ee der Mächte, sowie mit den Rechten und der Wohlfahrt der Bevölkerungen zu versöhnen.

Italien habe keine Ambitionen im Orient, aber es habe dort legitime, kommerzielle und moralische Einflüsse geltend zu machen. Es sei von Wichtigkeit für dasselbe, daß das Gleich⸗ gewicht der Mach:verhältnisse der Staaten am Mittelländischen Meere nicht tief und zum Nachtheile der Sicherheit und der Freiheit der künftigen Politik Italiens verändert werde.

Türkei. Konstantinopel, 10. April. (W. T. B.) Die Regierung hat eine Proklamation erlassen, in welcher sie die Bevölkerung von Thessalien und Epirus auffordert, treu zu verbleiben und die Störer der öffentlichen Ruhe zu entfernen. Die Regierung sei ent⸗ schlossen, alle verfügbaren Kräfte zur Herstellung der Ruhe aufzuwenden. Sodann werden die Reformen, Verbesserungen und Privilegien aufgezählt, deren Thessalien und Epirus gleich den übrigen Provinzen in Gemäßheit des Friedensver⸗ trages von San Stefano werden sollen.

(W. T. B.) Großfürst Nikolaus ist heute hierher zurückgekehrt. Der Ministerrath zog heute die aus dem Rundschreiben des Marquis von Salisbury sich er⸗ gebende politische Lage in Erwägung. Die Mehrheit des Conseils soll sich, wie verlautet, der englischen Politik günstig gezeigt haben.

Dänemark. Kopenhagen, 8. April. (H. C.) Sowohl von Seiten der gemäßigten wie der radikalen Linken wer⸗ den in den verschiedenen Gegenden des Landes fortgesetzt Versammlungen abgehalten, in denen die resp. Führer der nunmehr getrennten beiden Fraktionen während der letzten Session den Wählern gegenüber zu recht fertigen suchen.

Amerika. Washington, 24. März. Gegen den im Jahre 1875 nach Nordamerika ausgewanderten katholischen Geistlicen Blasius Pistorius aus Saarwellinge bei Saarlouis war bekanntlich eine Untersuchun wegen Mordes eingeleitet worden. Diese Untersuchun

ichte zu Norristow

Pennsylvanien für ungültig erklärt worden, jetzt vor dem Gerichte zu Philadelphia (the Court of Oyer and Terminer) zur neuen Entscheidung gelangt.

Die Verhandlungen begannen am 18. v. M. und endete

.Abends wiederum mit einem auf Mord (murde

ersten Grades) lautenden Erkenntnisse, welches die Todesstraf durch den Strang von Rechtswegen zur Folge hat.

Zuverlässigen Nachrichten zufolge, hat indessen der An walt des Pistorius unter 5— auf einen im gerichtliche Verfahren vorgekommenen Irrthum bei dem obersten Gerichts hofe zu Philadelphia beantragt, dieses Urtheil nicht vollstrecken zu lassen und eine abermalige gerichtliche Verhandlung a zuordne vW 8 ’—

8

9 1“]

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

ihr Verhalten

Danzig, Donnerstag, 11. April, Vormittags. Landrath

Wehr (Konitz) wurde mit 28 gegen 27 Stimmen zum Landes⸗ direktor von Westpreußen und der Ober⸗Bürgermeister von Danzig, von Winter, einstimmig zum Vorsitzenden des Landes⸗ ausschusses gewählt.

Bukarest, Donnerstag, 11. April, Vormittags. Senat. Boerescu entwickelt die Interpellation über die Mission Bra⸗ tiano’'s und meint, dieselbe verleihe der von Rumänien zu befolgenden einfachen Neutralität einen aggressiven Charakter und stelle das Parlament vor vollendete Thatsachen. Der Minister des Auswärtigen, Cogalniceanu, erwiderte, Bratiano werde in drei bis vier Tagen selbst Aufklärungen geben. Seine Mission bezwecke, die Rechte und Interessen des Landes, wie alle Rumänen sie verstünden, zu vertheidigen. Die Re⸗ gierung werde nicht mit eingegangenen Verpflichtungen und vollendeten Thatsachen vor das Parlament treten. Stourdza richtet die Frage an die Regierung, was die Regierung zu thun beabsichtige, falls Rußland wegen Sicherung seiner Ver⸗ bindung über Kumänien mit 8 18 eine Konvention ab⸗

schließen wolle. Der Minister des Auswärtigen verweigert

die Beantwortung dieser Frage, weil sie nicht auf der Tages⸗ ordnung stehe und weil er sich zu ihrer Beantwortung nicht für kompetent halte. Kostaki meint, wenn die Regierung eine neue Politik einschlagen wolle, müsse sie deswegen das Parl ment befragen.

Steatistische Nachrichten.

Die Zinkerzproduktion Deutschl ands ist bedeutender als die irgend eines anderen Landes der Erde. Nach den Veröffent⸗ lichungen des H statistischen Amts im Februarhefte der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs b das Jahr 1878 betrug die Menge und der Werth der in den Jahren 1867 bis 1876 geförderten Zinkerze:

Menge.

Ctr. 7 378 573 8 042 709 7 614 081

7 397 484 8 579 685

8 100 498 1870 7 335 603 6 946 287 1875 9 359 062 12 684 981 5 370 213

1871 6 703 457 1876 10 671 184 13 006 819

Die vorstehenden Zahlen lassen einen nicht unerheblichen Auf⸗ schwung des Zinkerzbergbaues erkennen. Während im Durchschnitt für 1867/71 die örderung 7 383 123 Ctr. im Werthe ven 7 310 595 betrug, ist dieselbe für 1872/76 durchschnittlich auf 9 268 909 Ctr. und 11 576 513 gestiegen, bei der Menge also um 25,5 %, beim Werthe sogar um 58,3 %. Nach den vorläufigen Ermittelungen für 1877 ist in diesem Jahre die Förderung auf 11 419 211 Ctr. sestie⸗ ken, wogegen der Werth derselben nur 11 003 765 betragen haben

Von der oben nachgewiesenen Förderung des Jahres 1876, ftigte, entfallen

Menge. Ctr.

8 390 854 8 899 009 9 024 436

Werth.

8 616 669 12 465 315 11 108 784

1867 1868 1839

1872 1873 1874

1u1“ 8 8* 1114“

auf den preußischen

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