1878 / 93 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1878 18:00:01 GMT) scan diff

b. die Beschlüsse des Reichstages zu dem Gesetzentwurf, betref⸗ fend die Aufnahme einer Angihe für Zwecke der Verwaltun⸗ en der Post u. s. w. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Reichstag angenommenen Fassung genehmigt; c. die Wahl eines Mitgliedes der Reichsschulden⸗Kommission; d. den Be⸗ schluß des Reichstags auf den Antrag Buhl wegen der Ueber⸗ angsabgabe von Essig. Der Beschluß unter d. wurde den eenden Ausschüssen überwiesen. usschußberichte wurden erstattet über a. den Antrag Preußens wegen Abänderung der §§. 30 und 33 der Gewerbe⸗ ordnung. Der Gesetzentwurf wurde mit einigen, von den Ausschüssen vorgeschlagenen Aenderungen genehmigt; b. Pe⸗ titionen wegen des Erlasses reichsgesetzlicher Bestimmungen egen den Sport des Taubenschießens. Der Erlaß derartiger estimmungen wurde nicht für erforderlich erachtet; e. die Abänderung des Verfahrens zur Ermittelung der Fracht⸗ vergütung von Postsendungen auf Eisenbahnen. Die von der Reichspostverwaltung vorgeschlagenen Aenderungen der dieser⸗ halb bestehenden Bestimmungen wurden nach den Ausschuß⸗ anträgen genehmigt.

Endlich wurde eine Eingabe des Kaufmanns und Che⸗ mikers Siegfried Stein in Bonn, betreffend die Herstellung von Normalmaßen, Gewichten ꝛc. aus Bergkrystall vorgelegt und dem Reichskanzler überwiesen.

Nachdem die Provinzialverordnung für die Provinzen Preußen ꝛc. vom 29. Juni 1875 hinsichtlich der Form und Publikation der von den hierzu berufenen Organen zu er⸗ lassenden allgemeinen Polizeivorschriften in dem §. 77 nähere Bestimmungen getroffen hat, welche nach §§. 85 und 86, insbesondere auch für die von der Centralbehörde aus⸗ gehenden derartigen Verordnungen maßgebend sind, ist, nach einem Erlasse des Ministers für Handel ꝛc. vom 16. März d. J., in dem Geltungsbereiche dieses Gesetzes auch die Anwen⸗ dung der strafrechtlichen Bestimmungen der, in Nr. 111 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeigers vom 11. Mai 1877 veröffentlichten Sicherheitsordnung für normalspurige Eisenbahnen Preußens auf die ihr unterliegenden Bahnen dadurch zu sichern, daß die betreffende Pcr to ag in der von der Provinzialordnung vorgeschriebenen Form erfolgt. Demgemäß sind die Regierungen veranlaßt worden, die bereits ergangenen und für die Folge ergehenden Anordnungen, durch welche eine innerhalb ihres Bezirks be⸗ legene Bahnstrecke der vorbezeichneten Sicherheitsordnung unter⸗ worfen wird, im Regierungs⸗Amtsblatte zu veröffentlichen.

Ueber das Anlegen der Offiziers⸗Uniform im Auslande haben Se. Majestät der Kaiser und König unterm 14. März d. J. Folgendes bestimmt: 1) den Offizieren des Friedensstandes, des Beurlaubtenstandes und zur Disposition ist während eines Aufenthalts außerhalb des Deutschen Reichs das Anlegen der Offiziers⸗Uniform nicht ge⸗ stattet. Dem Ermessen der kommandirenden Generale bleibt es anheimgestellt, inwieweit innerhalb der nächsten Grenz⸗ gebiete benachbarter Länder von den diesseitigen Offizieren die Uniform angelegt werden darf. Im Uebrigen bedarf es, wenn ausnahmsweise Umstände dem Einzelnen ein zeitweises Anlegen der Offiziers⸗Uniform im Auslande erwünscht machen, der ausdrücklichen zuvorigen Genehmigung Sr. Majestät. 2) Die Erlaubniß, welche aus dem Heere’ aus⸗ eschiedene Militär⸗Personen zum Tragen der Offiziers⸗ Ien erhalten haben oder erhalten werden, beschränkt sich auf das Anlegen der Uniform im Gebiete des Deutschen Reichs. 3) Auf Botschafter, Gesandte und Konsuln des Deutschen Reichs, auf das denselben untergebene Personal und auf die ins Ausland kommandirten Offiziere finden die Bestimmungen unter 1 und 2 keine Anwendung. Die bisherigen Festsetzungen bleiben für solche Offiziere in Geltung.

Ueber die diesjährigen größeren Truppen⸗

Uebungen ist u. A. Folgendes bestimmt worden:

Das XI. und XV. Armee⸗Corps sollen jedes für sich große Herbstübungen nach den hinsichtlich Zeit und Ort bereits vorläufig getroffenen Bestimmungen vor Sr. Majestät dem Kaiser und König abhalten. Dem letzteren Armee⸗Corps werden zwei Batterien der reitenden Abtheilung 1. Rhei⸗

nischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 8 und des 2. Badischen

Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 30 überwiesen.

1 Behufs 13tägiger Uebung im Brigade⸗ und Divisions⸗ Verbande sind unter dem Kommando des General⸗Majors von

Drigalski, Commandeurs der 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, auf dem rechten Ufer der Weichsel susammenzuziehen: das Ost⸗

preußische Kürassier⸗Regiment Nr. 3, Graf Wrangel, das Dragoner⸗Regiment Prinz Albrecht von Preußen (Litthauisches)

Nr. 1, zu je 4 Escadrons; das Litthauische Ulanen⸗Regiment

Nr. 12 zu 5 Escadrons; das 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1,

das Ostpreußische Ulanen⸗Regiment Nr. 8, zu je 4 Escadrons; und das Pommersche Husaren⸗Regiment (Blüchersche Husaren) Nr. 5 zu 5 Escadrons, sowie die reitende Abtheilung des Ostpreußischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1.

Die 16. Division hält, unter Zutheilung des Rheinischen Jäger⸗Bataillons Nr. 8, ihre Uebungen bei Metz ab.

Die 57. Infanterie⸗Brigade rückt nach Straßburg.

Bei dem II., VII., VIII., IX., X., XI. und XIV. Armee⸗ orps haben Kavallerie⸗Uebungsreisen nach der Instruktion om 20. März 1877 stattzufinden.

Im Juli d. Js. soll bei Mainz auf dem Rhein eine rößere Pontonnierübung in der Dauer von drei Wochen bei em Hessischen Pionier⸗Bataillon Nr. 11, unter Heranziehung

von je einer Compagnie des Rheinischen Pionier⸗Bataillons

Nr. 8 und des Badischen Pionier⸗Bataillons Nr. 14, sowie on drei Compagnien des Pionier⸗Bataillons Nr. 15 und

unter Betheiligung von zwei Compagnien des Königlich 1.1.13,eer Pionier⸗Bataillons Nr. 13 zur Ausführung ommen.

In Uebereinstimmung mit dem Ober⸗Tribunal hat das Reichs⸗O ber⸗Handelsgericht, I. Senat, durch ein Erkenntniß vom 12. März d. J. in Beziehung auf die Ver⸗ tragsfreiheit des Einzelnen zur Beschränkung des ihm zustehenden freien Gewerbebetriebes folgenden Rechtssatz ausgesprochen: Die Bestimmung des §. 10 der

eichs⸗Gewerbeordnung, wonach ausschließliche Gewerbeberech⸗ tigungen fortan nicht mehr erworben werden können, bher wohl ie Vertragsfreiheit zur Wahrung einer ausschließlichen Ge⸗ ontrahenten verboten, nicht aber reiheit des Einzelnen, auf sein Recht zum freien zu Gunsten eines einzel⸗

zerbeberechtigung eines der die Vextragsf

ewerbebetrieb in gewissen Grenzen nen Dritten zu perzichten.

Wiesbaden, 16. April. es Kommunal⸗Landtags am 10. d. M. berichten wir

Ueber die 5. öffentliche Sitzung

von San Stefano sei nicht korrekt.

noch nachträglich, daß dem Berichte der Wegebau⸗Kommission gemäß die anderweite Organisation des Chaussee⸗Aufsichts⸗ wesens, nach Maßgabe des im Großherzogthum Baden und in Elsaß⸗Lothringen mit der Modifikation angenommen wurde, daß die Anstellung der Wegemeister vorerst nur provisorisch erfolgen solle. Eine Eingabe um Vertretung des kommunal⸗ ständischen Verbandes des ee Wiesbaden im Herrenhause ward der Königlichen Landesregierung mit der Bitte um Berücksichtigung überwiesen. Der von der Staatsregicrung gestellte Antrag, den Staat von seiner Mitverhaftung für die aus der Zeit vor dem 1. Januar 1870 herrührenden Ver⸗ bindlichkeiten der Nassauischen Landesbank und der Nassauischen Sparkasse zu befreien, wurde auf Bericht der Fnanskon⸗ mission durch Uebernahme aller dieser Verbindlichkeiten auf den Kommunalverband erledigt. 1

In der heutigen 7. Sitzung wurde der Bericht der Wege⸗ bau⸗Kommission in Betreff der Uebergabe der früheren Staats⸗ straßen an den kommunalständischen Verband, erstattet. Der Antrag der Kommission, die Vorlage des ständischen Aus⸗ schusses mit Rücksicht darauf, daß eine Aenderung der in die⸗ ser Angelegenheit Seitens des Ministers für Handel ꝛc. ge⸗ troffenen Entscheidung nicht zu erwarten sei, lediglich zu den Akten zu nehmen, wurde angenommen. 1

Hierauf erfolgte der Bericht der Eingaben⸗Kommission und dann Berichte der Finanz⸗Kommission:

1) Zu dem Gesuch des Kuratoriums des landwirthschaft⸗ lichen Instituts zu Hof Geisberg um eine Beihülfe von 3000 ℳ, welches Gesuch, dem Antrag entsprechend, dem kom⸗ munalständischen Ausschusse mit der Ermächtigung überwiesen wurde, dem genannten Institut nach näherer Prüfung der Fi⸗ nanzlage desselben für das Etatsjahr 1878/79 eine Subven⸗ tion bis zum Betrage von 1000 zu gewähren.

2) In Betreff der Verlegung des Etatsjahrs und der Feststellung des Finanzetats für die Zeit vom 1. Januar 1878 bis 1. April 1879. Die Anträge der Kommission, das Etatsjahr für den ganzen Finanzetat des Verbandes, vorbe⸗ haltlich der sich bezüglich der Etats der Landesbank und der Brandversicherungs⸗Anstalt ergebenden Erfordernisse auf den Zeitraum vom 1. April bis 1. April jeden Jahres zu verlegen, die beiden Etats, nämlich denjenigen für das 1. Quartal 1878 und deujenigen für das Jahr vom 1. April 1878/79 demgemäß zu vereinigen und dafür eine einzige Rechnungs⸗ legung zu verfügen, wurden angenommen.

Hierauf wurde der gesammte Finanzetat des kommunal⸗ ständischen Verbandes für den Zeitraum vom 1. Januar 1878 bis 1. April 1879 festgestellt und genehmigt. In die Aus⸗ gaben des Etats war unter Anderen vorsorglich noch ein Be⸗ trag von 1500 eingestellt worden, indem beschlossen wurde, von den Kosten der Herstellung der s. g. Heidenmauer in Wies⸗ baden den dritten Theil zu übernehmen, jedoch im Maximal⸗ satze von 1500 ℳ.

3) In Betreff der Verwendung der Ueberschüsse der Nassauischen Landesbank und der Nassauischen Sparkasse aus dem Jahr 1877. Der Antrag, von den Ueberschüssen der Landesbank, soweit nicht über dieselben durch den Finanzetat pro 1. Januar 1878/1. April 1879 verfügt ist, den Betrag von 256 272 76 dem Reservefonds der Landesbank und den verbleibenden Rest dem sonstigen figenen Vermögen des Instituts (Konto der Landesbank) zu überweisen, wurde an⸗ genommen. Die Ueberschüsse der Nassauischen Sparkasse sind bestimmungsgemäß noch deren Reservefonds überwiesen.

In Betreff der Unterstützung landwirthschaftlicher Lehr⸗ anstalten.

In der dann folgenden 8. Sitzung standen nur noch die von dem Landtage vorzunehmenden Wahlen auf der Tagesordnung. Da damit sämmtliche Geschäfte des Kommunal⸗Landtags erledigt waren, so schloß der stellver⸗ tretende Königliche Landtags⸗Kommissarius, Regierungs⸗Prä⸗ sident von Wurmb kraft der ihm ertheilten Ermächtigung den 10. Kommunal⸗Landtag im Regierungsbezirk Wiesbaden. Mit einem von dem Vorsitzenden des Kommunal⸗Landtags, Schloß⸗ Hauptmann Grafen von Matuschka⸗Greiffenclau auf Se. Majestät den Kaiser und König ausgebrachtem drei⸗ maligen Hoch trennte sich die Versammlung.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 18. April. (W. T. B.) Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin ist heute früh von einem Prinzen entbunden worden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 17. April. (W. T. B.) Der „Cölnischen Zeitung“ wird von hier unter dem heutigen Tage gemeldet: Die von dem russischen Botschafter von Novikoff der Wiener Regierung gestern überbrachten Mittheilungen des russischen Reichskanzlers, Fürsten Gortschakoff, seien nur vertraulicher und nicht offizieller Natur, weshalb die Veröffentlichung derselben unter⸗ bleibe. Soviel verlaute indeß über den Charakter der Mit⸗ theilungen, daß es seit der Ueberreichung derselben für die volle Verständigung zwischen Rußland und Oesterreich⸗Ungarn keine unüberwindlichen Schwierig⸗ keiten mehr gebe.

(W. T. B.) Die „Presse“ schreibt, die Nachricht der „Times“ von der Existenz einer österreichischen Ant⸗ wort auf das Cirkular Lord Salisbury's werde hier offizibs bestätigt, dieselbe wäre gestern oder heute durch den Grafen Beust in London überreicht worden. In der Antwort gelange Graf Andrassy, auf Lord Salisbury's Argumentation eingehend, zu dem Schluß, der Kongreß sei auch für England der beste, Weg zur friedlichen Wahrung von dessen Interessen. Der „Presse“ zufolge hätten die Chancen des Kongresses sich in neuester Zen sehr befestigt; es werde schon in den nächsten Tagen der Zusammen⸗ tritt einer Vorkonferenz erwartet. Die Mittheilung der „Times“ über die Antwort Rußlands auf die Vor⸗ stellungen des Wiener Kabinets er riedensvertrage

1 ie Antwort sei nicht officiell ertheilt, Rußland habe sich vielmehr nur vertraulich in einem für die Verständigung günstigen Sinne über die Bemerkungen des Grafen Andraßfy geäußert. Neben den Ver⸗ handlungen mit der Pforte seien der Statthalter von Dal⸗ matien und der Banus von Kroatien beauftragt worden, direkt mit den Flüchtlingen wegen deren baldiger Rück⸗ entz ach Bosnien und der Herzegowina zu ver⸗

andeln.

(W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht folgende Meldungen: Aus Konstantinopel, den 16. d.: Die bereits wieder ausgeglichene Ministerkrisis war eine Folge von Spaltungen im kürkischen Ministerrathe über die

eventuelle 1 der Pforte im Falle eines

russisch⸗englischen Krieges. Die Majorität der tür⸗ kischen Minister sprach sich für die Neutralität aus, nur der Minister⸗Präsident Vefik Pascha erklärte sich für ein Bündniß mit England. b sah, gab er seine Demission, zog dieselbe aber auf Grund

eines Kompromisses zurück und willigte in die Neutralität.

Die im Laufe der Verhandlungen gemachten Versuche, Mit⸗ glieder des gegenwärtigen oder des früheren Kabinets zur Uebernahme der Minister⸗Präsidentschaft zu bestimmen, blieben fruchtlos. Die Russen haben seit vorgestern größere Truppenbewegungen in der Umgebung von Konstanti⸗ nopel begonnen. Von russischer Seite wird auf die Räu⸗ mung von Schumla, Varna und Batum, welche noch theilweise von türkischen Truppen besetzt sind, neuer⸗ dings sehr gedrungen. Aus Athen, 17. d. M.: Die englische Regierung hat den englischen Konsul Merlin nach Volo entsandt, um zwischen den Insurgenten und den türkischen Truppen einen neuen Waffen⸗ stillstand zu vermitteln. Aus Bukarest: Ein Theil des Corps des Generals Zimmermann aus der Dobrudscha ist zur Verstärkung des russischen Lagers auf dem Plateau von Furtscheni bestimmt, welches den Schlüsselpunkt aller Vertheidigungslinien zwischen der Wallachei und Rußland bildet. Die Russen ver⸗ schanzen das Lager und häufen daselbst Lebensmittel und Munition auf. Die russische Garnison in Galatz wird verstärkt. Bei der Sulinamündung werden mit Steinen beladene Schiffe postirt, um eventuell die Donaumündungen wieder zu sperren. Die Brücke bei Barboschi erhält schwere Belagerungsgeschütze. Die rumänische Armee konzentrirt sich bei Turnseverin und Tirgevisti. Die beur⸗ laubten rumänischen Milizen sollen einberufen werden. Der Fürst von Rumänien wird sich nach dem Schlosse Sinaia begeben, welches in der Nähe des Konzentrationspunktes der rumänischen Truppen liegt. Wie es heißt, soll die rumä⸗ nische Regierung nunmehr in St. Petersburg gegen den Friedensvertrag von San Stefano protestirt haben. Die daselbst überreichte Note soll aber verschieden von der in dieser Angelegenheit an die rumänischen Agenten im Auslande früher erlassenen Depesche sein.

Großbritannien und Irland. London, 18. April, früh. (W. T. B.) Die hiesigen Journale betrachten die Entsendung eines indischen, fast ausschließlich aus einge⸗ bornen Truppen bestehenden Kontingents nach Malta als eine reine Vorsichtsmaßregel, die keinerlei Drohung in sich schließe. Die „Times“ meint, die Maßregel sei von keiner wesentlich anderen Bedeutung, als die Entsendung der Flotte nach dem Marmara⸗Meere. Die Regierung hat eng⸗ lische Dampfer behufs Ueberführung der zur Entsendung nach Malta bestimmten indischen Truppen gechartert. Nach einem Telegramm der „Times“ aus Volo haben die Tür⸗ ken die Amnestirung der Aufständischen, welche die Waffen niederlegen, proklamirt, von den Aufständischen wird aber die Amnestie zurückgewiesen.

Spanien. Madrid, 15. April. (Cöln. Ztg.) Der General Jovellar berichtet aus der Havannah, daß sich bis zum 11. April von den Aufständischen 564 Offiziere und 5877 Soldaten den Behörden gestellt hätten. Im Osten der Insel sei die Empörung vollständig erloschen, in den mitt⸗ leren Theilen dauere sie dagegen, wenn auch geschwächt, noch fort. Die nach Spanien gebrachten Bandenführer haben größtentheils ihren Zwangsaufenthalt in Cadiz erhalten.

Türkei. Konstantinopel, 16. April. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident Achmed Vefik Effendi hatte gestern seine Entlassung gegeben, hat dieselbe aber, nachdem Safvet Pascha eine längere Audienz beim Sultan gehabt hatte und da Reouf Pascha und Mehemet Ruschdi Pascha ablehnten, die Geschäfte zu übernehmen, wieder zurückgenommen. Me⸗ hemet Ruschdi Pascha wurde zum Minister ohne Porte⸗ feuille ernannt. Der englische Botschafter Layard hat sich auf 2 Tage nach Ismid begeben. Achmed Pascha ist nach Thessalien abgereist, um an Stelle Hobart Paschas das Kommando des Geschwaders zu übernehmen. Alle egyptischen Truppen wurden heute nach Alexandrien eingeschifft. Prinz Hassan von Egypten und der egyptische 1.“ sind heute ebenfalls nach Alexandrien ab⸗

ereist.

17. April. (W. T. B.) Der Sultan hat den österreichisch⸗ungarischen Botschafter, Graf Zichy, heute zum Diner geladen. Graf Zichy begiebt sich morgen auf Urlaub nach Oesterreich. Die Nachricht, daß Oesterreich eine freundschaftliche Besetzung Bosniens und der Herzego⸗ wina von der Pforte verlangt habe, wird von der österrei⸗ chischen Botschaft für unbegründet erklärt. Die russische Regierung hat der Türkei eine Frist von 8 Tagen für die Räumung von Batum und Schumla gewährt. Der neuernannte Minister ohne Portefeuille, Nehemet Rus chdi Pascha, wird als ein Freund des Minister⸗Präsidenten Vefik Pascha und als ein Anhänger Englands angesehen.

(W. T. B.) Die Nachricht, daß die öster⸗ reichische Regierung von der Pforte die Ermächtigung zur Besetzung Bosniens und der Herzegowina ver⸗ langt habe, wird auch von der Pforte für unbegründet erklärt. Man erwartet hier weitere Veränderungen im Ministerium. Heute hat ein Ministerrath snatt⸗ gefunden, in welchem die auf die Note des russischen Geschäfts⸗ trägers Nelidoff, betreffend die Beschleunigung der Räu⸗ mung von Schumla, Varna und Batum zu ertheilende Antwort berathen wurde.

Numänien. Bukarest, 17. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer begründete der Deputirte Furculescu die Interpellation, durch welche über die von der Regierung ergriffenen Maßregeln in Bezug auf die Entwaffnung der rumänischen Armee und die Besetzung Rumäniens durch die Russen Aufschlüsse verlangt werden. Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten erwiderte, die rumänische Armee werde sich nicht entwaffnen Iücsen. dieselbe werde sich in die Karpathen zurückziehen, um Konflikte mit den Russen zu vermeiden. Bezüglich der Anwesenheit der 11. russischen Division in der Umgebung von Bukarest erklärte der Minister, die rumänische Regierung sei von dem russischen Kommandanten darüber verständigt wor⸗ den, daß die 11. russische Division bis zu ihrer Rückkehr nach Rußland in der Umgebung von Bukarest verbleiben würde. Das rumänische Kabinet habe hierüber Aufklärungen von der russischen Regierung verlangt. Der Deputirte Vernesco be⸗

Da sich Vefik Pascha mit seiner Meinung isolirt

antragte, Protest gegen die russische Okkupation Rumäniens u erheben. Der Minister⸗Präsident Bratiano erklärte, die ae habe die ihr zu Gebote stehenden Maßnahmen er⸗ griffen und könne nur eine kluge und maßvolle Haltung an⸗ empfehlen. Jonescu betrachtete die Konvention vom 16. April v. J. als verletzt, da die Konvention Rußland das Etappenrecht in Rumänien nicht aber das Recht, daselbst zu verweilen, verleihe. Er finde die Ant⸗ wort des Ministers des Aeußern ungenügend und bestehe darauf, daß die Regierung Aufklärungen darüber gebe, wie die Konvention angewendet sei, desgleichen Aufschlüsse über die Ursachen des Rückzuges der rumänischen Armee hinter die Aluta, sowie über die Haltung, welche die Regierung fernerhin u beobachten gedenke. Der Minister des Aeußern erklärte, ie Regierung sowohl, als auch der rumänische Agent hätten gegen die in Bessarabien vorkommenden Unregelmäßigkeiten re⸗ monstrirt und würden kräftig dahin wirken, daß Rumänien nicht als Durchzugsland diene. Furculescu glaubte, daß man sich mit einem platonischen Proteste zufrieden geben müsse und beantragte eine geheime Sitzung, damit die Kammer zur Kenntniß der von Jonescu verlangten Abschlüsse gelange. Der Minister erklärte sich damit einverstanden, daß Abends zu dem Behufe eine geheime Sitzung gehalt n werde.

Im Senate meldete Jepureano eine Interpellation an, worin verlangt wird, daß Bratiano nach Maßgabe der Möglichkeit eine Mittheilung über die während der Reise empfangenen Eindrücke machen solle. Man glaubt, daß die Kammern sich am Freitag vertagen werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. April. (W. T. B.) Wie die „Agence Russe“ mittheilt, schienen die Pourparlers zwischen den Kabineten von London, St. Petersburg und Berlin eine befriedigende Wendung zu neh⸗ men. Die Zeitungsnachricht, daß Rußland dem Zusammen⸗ tritt einer Präliminarkonferenz widerstrebe, sei unrichtig. Die russische Regierung habe im Gegentheil seiner Zeit dem Vorschlage einer Präliminarkonferenz, als das Berliner Ka⸗ binet ihn machte, zugestimmt. Es sei kein Grund vorhanden, demselben heute nicht zuzustimmen, zumal in dem Falle, daß England demselben sich nicht mehr widersetzte. Was die Nachricht anlange, daß England mit Griechenland eine Allianz abgeschlossen habe, so sei dieselbe durch die That⸗ sache widerlegt, daß die englische Regierung der griechischen zu wissen gethan habe, daß sie in einem Kampfe gegen di Türkei nicht auf die Unterstützung Englands zu rechnen habe.

18. April, Vormittags. (W. T. B.) Der „Agence Russe“ zufolge dauern die Pourparlers zwischen den Kabineten von Berlin, London und Wien in versöhnlichem Sinne fort und ist Grund vorhanden zu hoffen, daß die Ver⸗ handlungen zu einem befriedigenden Ergebnisse führen werden. Das „Journal de St. Pétersbourg“ sagt, die deutsche Vermittelung werde mit eben soviel Diskretion als selbstlosem Eifer fortgesetzt und berechtige zu den besten e Wie die „Russische St. Petersburger

eitung“ meidet, begiebt sich der General⸗Adjutant Totleben mit einer besonderen Mission vom Kaiser heute nach San Stefano.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 17. April. (W. T. B.) Das hiesige „Svenska Telegrambyran“ ist beauftragt, zu erklären, daß die verschiedentlich verbreitete und aus „Kopenhagen“ publizirte Nachricht, England hätte in Stockholm Schritte gethan, um Schweden zur eventuellen Gestattung der Errichtung eines Stations⸗ und Depot⸗ platzes für die britische Marine auf der Insel Faroe in der Ostsee zu bestimmen, absolut grundlos sei, und daß derartige oder ähnliche Schritte niemals bei der schwedischen Regierung gethan worden seien.

Amerika. Washington, 17. April. (W. T. B.) Der Bericht der Finanzkommission des Senats be⸗ antragt, den von dem Repräsentantenhause angenommenen Gesetzentwurf, betreffend die Annullirung des Gesetzes über die Wiederaufnahme der Baarzahlungen, durch einen andern zu ersetzen. Nach dem Gesetzentwurf der Kom⸗ mission soll der Umlauf der Greenbacks nicht, wie der erste Entwurf bestimmte, nach dem 1. September beschränkt werden. Dieselben sollen vielmehr für vierprozentige Obligationen und bei den Zöllen und allen Staatssteuern, sowie bei der Rück⸗ zahlung aller Schuldverbindlichkeiten, mit Ausnahme der Fälle, in welchen die Rückzahlung in Baar durch Gesetz oder Kontrakt festgesetz ist, in Zahlung genommen werden. Die Greenbacks, welche das Schatzamt versernoe sollen zum Paricourse bei der ahgeng aller Forderungen an die Regierung, sowie im Aus⸗ tausch gegen Baargeld ausgegeben werden dürfen.

Vereinswesen. 8

Dresden, 17. April. Das „Dresdner Journal“ meldet: Ihre Majestät die Königin hat für die Tage nach dem Oster⸗ feste einen Delegirtenkongreß deutscher Frauenvereine nach Dresden berufen. Wie wir vernehmen, wird Ihre Majestät die Kaiserin Augusta die Sitzungen dieses Kongresses, welche am 26. und 27. d. M. in dem zur Disposition gestellten Saale der Wohnung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs⸗Ministers von Fabrice

abgehalten werden, mit Allerhöchstihrer Gegenwart beehren.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der im Verlage der Luckhardtschen Verlagshandlung erscheinenden „Deutschen Heeres⸗Zeitung, Organ für Offiziere aller Waffen des deutschen Ferne und der Marine“ ist Nr. 15 dieses 6(3.) Jahrganges erschienen. Dieselbe enthält an Abhandlungen, Auf⸗ sätzen ꝛc.: „Der strategische Dienst der Kavallerie, historisch⸗didaktische Studie“, von Dr. H. Walter, Major und Divisions⸗Kommandant. Kortsetzung folgt.) „Der statistische Sanitäts⸗Bericht für das Rapportjahr vom 1. April 1873 bis zum 31. März 1874“. Die

ubrik Umschau auf den Kriegsschauplätzen der Erde bringt

en Artikel „von der englischen Flotte’. Den weiteren In⸗ bilden Originalberichte aus München und London, kleine militärische Mittheilungen („Die Amazonen zu Dahomey“), Ordres und Erlasse (Uniformirung der Schiffsführer Wund Ma⸗ schinisten der Werft⸗Fahrzeuge; Abänderung der Or anisations⸗ reglements für die Werft⸗Divisionen bezüglich der Seefahrts edingungen bei der Beförderang zum Ober⸗Maschinisten; Benachrichtigungen (Stapellauf, Indienststellungen, Schiffsbewegungen) und die Personal⸗ veränderungen aus dem Militär⸗Wochenblatt. Als Beilage ist der Nummer das Militär⸗Literaturblatt Nr. 3 beigefügt. Baelbegen hält eingehende Besprechungen folgender militärischer Schriften: „Die Entwickelung der Taktik seit dem Kriege von 1870/71 (Il. und III. Band) nebst einem Anhange: „Taktische Be⸗ merkungen über den russisch⸗türkischen Krieg von 1877 von v. Boguslawski, Major und Bataillons⸗Commandeur“; „Die Englands, Frankreichs, Italiens, Uebersicht ihrer materiellen und

eld. Artillerien Deutschlands, esterreichs und Rußlands,

ballistischen Fortschritte im letzten Jahrzehnt, von R. Wille,

auptmann in der Fuß⸗Artillerie“; „Zwei militärische Aufsätze über

agesfragen, von Okto v. Giese, Oberst a. D.“; „Ueber Entwickelung und Gestaltung des Heeres⸗Sanitätewesens der europäischen Staaten vom militärisch⸗geschichtlichen Standpunkte, von Emil Knorr, Major“; 8 II., III. und IV., „Repertorium der neueren deutschen Militär⸗ Journalistik, von Hirsch, Premier⸗Lieutenant, und Kowalski, Se⸗ conde⸗Lieutenast“; „Zwei Jahre im Sattel und am Feinde, Erinne⸗ rungen aus dem Unabhängigkeitskriege der Konföderirten, von Heros von Borke, chemals Stabs⸗Chef des General Stuart. Aus dem Englischen übersetzt von Kähler, Oberst⸗Lieutenant.“

E. Maje us em Oberland“ von Anton Hermann. Lahr. Druck und Verlag von Moritz Schauenburg. 1878. 110 S. kl. 8°. Alemannische Gedichte im Dialekte der Gegend von Staufen bis Freiburg, mit einigen oberbreisgauischen untermischt. „Maje“ ist sonst Birkenreis zum Schmuck der Häuser und Kirchen bei Festen, dann der Schmuck, den der Liebhaber dem Schatze in der ersten Mainacht vors Haus steckt. Maje heißt auch Strauß, grüner Bund u. s. w. Der Verfasser ist evangelischer Pfarrer in Eutingen bei Pforzheim, was in Paden schon Unterland heißt, daher „Oberland“ erklärlich, und bereits als Dichter bekannt. Sein „Schwedenjunker“ und sein „Bruder Ludwig der Wasgauer“ (1872, 1873) haben vielen Beifall gefunden. Hat er dort Scheffelsche Bahnen einzuschlagen versucht, so lehnt er hier, im „Maje“, an Hebel an; entschieden mit Glück, nur ist er viel unmittelbarer als der Meister. Er giebt Lebens⸗ lagen, Sitten, Meinungen, freudige, tragische, humoristische Ge⸗ schichten frisch aus dem Leben; doch sollte hier, was Sprache anlangt, das „Höfische“, wie mans früher hieß, ein ehalten werden. Es ist das für einen Dialektdichter schwer, aber Hebel hat es verstanden. Ferner darf die Unmittelbarkeit auch nicht sich auf Vertreter einzelner Stände ausdehnen, wie auf den Provisor, der bei allen Taufen sitzt: das sind Dinge, die sich schlechterdings nirgends unterbringen lassen, als in Dichtungen im fröhlichen Gesellschafts⸗ kreise. Die Themata sind echt volksthümlich und wahr, und die Moral ist gut: so vom „Guggu“, der die Vögel mit ihrem herrlichen Singen verunglimpft und nur sein Geschrei für das Wahre hält. Auch eines nach 30 Jahren zurückgekehrten Amerikaners⸗Gefühle sind schön und poetisch wiedergegeben. „Am Hebel sim Grab“ findet eben⸗ falls gewiß Beifall. Ein echtes Lebensbild voll Volksthümlichkeit ist das „Witg'reist“, worin ein Küfergeselle seine Schicksale erzählt, wie er die ganze Welt gesehen. Aber nach all diesen Reisen „gfallt ihm doch halt sein Markgröflerland, seine Heimat am besten.“

8 ECEs dunkt mi, niene seig so blau Der Himmel, niene d' Luft so ren,

Und d' Matte niene noch so grüen,

So liebli d' Blueme niene blühen

Leugne merzz

So heiter d' Lüt, un d' Art so frei,

Un d' Ort so sufer un so sufer un so nett

Macht no ne Wi ne so ne Muet

Wie unsre goldi Nebelbluet vC11mI 14““

Das kleine Büchlein ist jedem Freunde echter Dialekt⸗ und Volkspoesie, vor allem den Breisgauern und Oberländern draußen in fremden Ländern zu empfehlen.

Gewerbe und Handel.

Dem Jahresberichte der Preußischen Central⸗Boden⸗ kredit⸗Aktiengesellschaft pro 1877 entnehmen wir Folgendes: Es umfaßten die gesammten, seit der Geschäftseröffnung der Gesell⸗ schaft, Mitte 1870, abz schlossenen Hypothe ken⸗Darlehnsgeschäfte bis Ende 1877 172 039 000 Der Zugang in 1877 beziffert sich auf 11 321 000 Durch Amortisation oder sonstige Ab⸗ und Rück⸗ zahlungen sind zurückgeflossen seit dem Bestehen der Gesellschaft 21 648 000 Von dem Gesammtbetrage der hypothekarischen Dar⸗ lehne en jallen ohne Berücksichtigung der Amortisationen rund 80 000 000 auf Beleihung von Liegenschaften, 73 000 000 auf Beleihung von Gebäuden. An unkündbaren Central⸗ Pfandbriefen sind im Jahre 1877 verkauft 6 388 200 nom.; Ende September 1877 trat die Gesellschaft mit einer neuen Emission 4 ½ % Central⸗Pfandbriefe an den Markt. Die der Generalver⸗ sammlung vorzuschlagende Dividende pro 1877 beträgt 9 ½ % auf das eingezahlte Grundkapital. Außer der statutmäßigen Reserve findet ein Reservevortrag von 571 067 auf das Jahr 1878 statt; darin sind zugleich die Provisionserträge von denjenigen Geschäften ent⸗ halten, welche im Jahre 1877 erst theilweise realisirt, aber noch nicht zur Schlußabrechnung gediehen waren. Die statutmäßige Reserve wächst auf 562 456 an.

Leipzig, 18. April. (W. T. B.) Die in der bevor⸗ stehenden Ostermesse stattfindende Garnbörse wird am 6. Mai ihren Anfang nehmen und gleichwie seither in den Räumen der Leipziger Börsenhalle abgehalten werden.

Wien, 17. April (W. T. B.) Der Zuschlag für die Bege⸗ bung der österreichischen Goldrente ist für die Boden⸗ kreditanstalts⸗Gruppe erfolgt, zu welcher Wiener Bankverein, Banque de Paris, Deutsche Bank, Württembergische Vereinsbank und Deutsche Vereinsbank in Frankfurt a. M. gehören. Die Gruppe übernimmt die Hälfte des submittirten Goldrentenbetrages fix, die andere Hälfte zum kommissionsweisen Verkauf, gegen einen fakulta⸗ tiven Vorschuß bis zur Höhe des auf die zweite Hälfte entfallenden Betrages. Wie die „Presse“ meldet, ist der Cours, zu welchem die Bodenkreditanstalts⸗Gruppe die Hälfte des submittirten Gold⸗ rentenbetrages übernommen hat, 573. An dem Gewinne der kom⸗ misstonsweise zu verkaufenden anderen Hälfte partizipirt die Finanz⸗ verwaltung zu einem vereinbarten Minimalcourse. Die Vorschüsse, welche der Staatsverwaltung bis zu 19 Millionen Fl. zu leisten sind, werden mit 4 % verzinst.

London, 18. April. (W T. B.) Der Strike der Baum⸗ wollenspinner in Lancashire hat begonnen: gestern haben in Blackburn gegen 15 000 Baumwollenspinner die Arbeit eingestellt. Die Zahl der Strikenden dürfte heute 40 000 erreichen.

Paris, 16. April. Das „Journal officiel” veröffentlicht die amtlichen Ausweise über J des französischen während des ersten Vierteljahrs 1878. Die Ein⸗

uhren sind danach in diesem Zeitraum gegen die entsprechende

Periode des Vorjahrs von 907 783 000 auf 1 038 569 000 Frs. ge⸗ stiegen, die Ausfuhren von 771 821 000 auf 711 556 000 Frs. zu⸗ rückgegangen. An Nahrungsmitteln allein betrug die Zunahme der Einfuhr an 33 Millionen, was jedenfalls auf die Mittelmäßigkeit der letzten Ernte zurückzuführen ist. Rohstoffe aller Art wurden für 88 Millionen mehr eingeführt. 1.“ 1

Helsingfors. 10. April. Wie hiesige Zeitungen mittheilen, haben Konkurs angemeldet: beim Kreisgericht Mäntsäla: e G. W. Relander und Gutsbesitzer E. Fabritius auf Mörs⸗ komgard; beim Rathhausgericht in Helsingfors: Restaurateur Axel Winter und Rathmann A. F. Liljeroos.

Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 17. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Frankfurt“ getroffen. ö

Berlin, 18. April 1878.

Das fiskalische Steinsalzbergbau⸗Unternehmen zu Segeberg in Holstein.

Nachdem im Jahre 1873 sich herausgestellt hatte, daß mit der vorhandenen 90 pferdekräftigen Dampfmaschine die Zuflüsse salzigen Wassers im Schachte I nicht zu bewältigen waren, wurde zum Abteufen eines zweiten Schachts

ist hier ein⸗

in der Nähe des ersten und zur 400 pferdekräftigen Maschine auf demselben geschritten. m Schacht II wurden die Wasser, welche im chachte I. bei 82 m Tiefe durchgebrochen waren, erst bei 116m Tiefe angetroffen. Nach Beseitigung verschiedener, der Ableitung des Salzwassers entgegengestellter Schwierigkeiten wurde im Jannar d. J. das Auspumpen der Soole wieder in Angriff genommen. Hierbei ergab sich alsbald, daß in Folge eingetretener Erweiterung der unterirdischen Kanäle der Wasser⸗ zudrang gegen früher sich wesentlich vermehrt hatte. Denn während im Mai 1877 bei probeweiser Inbetriebsetzung der neuen Maschine, Schacht II, in kurzer Zeit bis zu 87 m Tiefe abgewältigt worden war, war es jetzt mit der vereinten Kraft beider Maschinen bei Bewältigung einer Wassermenge bis zu 9 chm pro Minute nicht möglich, den Wasserspiegel in den Schächten weiter als bis auf 42 bis 46 m Tiefe niederzu⸗ ziehen, d. i. fast dieselbe Tiese, wie sie früher mit der Maschine des Schachts I allein beim Heben von nur 3 bis 4 chm pro Minute erreicht war. Der nunmehr seit 3 Monaten fortgesetzte Be⸗ trieb der Pumpwerke hat eine wesentliche Aenderung dieser Verhältnisse, namentlich eine Verminderung der Zuflüsse und der Druckhöhe des Wassers noch nicht zur Folge gehabt. Ein Zusammenhang der Schachtwasser mit den Segeberger Seen oder sonstigen Wasserbehältern über Tage hat sich nicht bemerklich gemacht. Aus den Beobachtungen des Salz⸗ gehalts u. s. w. ergiebt sich, daß man es mit einem Süß⸗ wasser⸗ und einem Salzwasser⸗Reservoir zu thun hat, welche je nach der 8e9⸗ des Wasserstands in den Schächten in ver⸗

Aufstellung einer

schiedenem Antheilsverhältniß die Zuflüsse liefern.

Mit der Stiftung der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin, welche am heutigen Tage das erste Halbjahrhundert ihres Bestehens erlebt, ist der Name Daniel Gottlieb Rey⸗ manns, geboren am 24. November 1758 zu Lüben in Schlesien, innig

verbunden.

Reymann trat jung in den öffentlichen Dienst seines Hei⸗ mathlandes als Feldmesser. Kondukteure nannte man die Feld⸗ oder Landmesser, d. h. Führer, nicht mit Unrecht, weil sie bei ihren Vermessungsarbeiten Land und Leute kennen gelernt und sich genaue Ortskenntnisse erworben hatten. So befahl denn auch König Fried⸗ rich II., als er die Vorbereitungen zum bayerischen Erbfolgekriege treffen mußte, seinem Staats⸗Minister für Schlesien, dem Grafen von Hoym, alle in seinem Verwaltungsbereich vorhandenen Landmesser, namentlich diejenigen ins Hauptquartier zu beordern, die in den Gebirgsgegenden längs der böhmischen Grenze beschäftigt gewesen seien, um sie in dem voraussichtli ben Kriege als Ingenieur⸗Geographen zu gebrauchen. In Folge des Königlichen Befehls trafen Ende März 1778 gegen 12 Feld⸗ messer im Hauptquartier ein. Sie wurden in den ersten Tagen des folgenden Monats auf die Kriegsartikel vereidigt. Unter ihnen befand sich der jugendliche Reymann, der dem Könige vom Grafen Hoym ganz besonders als derjenige bezeichnet worden war, der mit den vor⸗ nehmsten der Gebirgspässe, deren Zustand und Gangbarkeit aufs Genaueste bekannt sei. b

Bald nach dem Abschluß des Teschener Friedens berief der König den in Breslau dienstlich beschäftigten jungen Reymann zu sich nach Potsdam, um die, während des Feldzugs vielfach in Unordnung ge⸗ rathene, Kartensammlung, auch die, durch den häufigen Gebrauch de⸗ 8 fekt gewordenen Blätter wieder in Stand zu setzen. Der König er⸗ nannte ihn zum Conservateur des cartes et plans du Roi und ließ zur Aufstellung derselben im Potsdamer Stadtschloß ein Kabinet des zweiten Stockwerks unmittelbar über seinem, im ersten Stock befind⸗ lich / Wohn. und Arbeitszimmer einrichten. 1 b Schon Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst, und König Fried⸗ rich I. besaßen ansehnliche Sammlungen von Karten und Plänen, die auf König Friedrich Wilhelm I. und dessen großen Sohn ver⸗ erbten und von beiden vermehrt wurden. Die Sammlung war Privat⸗ eigenthum des jedesmaligen Landesherrn. König Friedrich Wilhelm II. aber, der schon als Prinz von Preußen und Thronfolger eine beträcht⸗ liche Sammlung besaß, vereinigte diese mit der ererbten, und stiftete so die Plantammer, die er für Staatseigenthum erklärte und dem General⸗Quartiermeister⸗Stabe der Armee zur Verwaltung und Be⸗ nutzung überwies. General von Knoblauch wurde Direktor der Plankammer und Reymann in seiner bisherigen Stellung bestätigt, dessen Titel eines Konservators aber in den eines Inspektors ver⸗ wandelt. Dieses geschah im Jahre 1792.

In der ersten Hälfte des Monats April 1828 vollendete Rey⸗ mann, Hauptmann von der Armee, Ingenieur⸗Geograph und In⸗ spektor der Plankammer des Großen Generalstabes, seine fünßzig⸗ jährige Dienstzeit. Aus dieser Veranlassung überreichte der Chef des Generalstabes, General⸗Lieutenant von Müffling, im Beisein sämmt⸗ licher in Berlin anwesenden Offiziere des Generalstabes, dem Jubilar die Dekoration des Rothen Adler⸗Ordens dritter Klasse und brachte im Namen des Generalstabes dem alten Freunde die herzlichsten Glück⸗ wünsche dar. Ein Festmahl, an welchem alle Aawesenden Theil nahmen, beschloß den Ehrentag.

„Reymann erlebte im Jahre 1828 aber auch das fünfzigste Jahr seiner Thätigkeit als Kartograph; denn diese Thätigkeit vegann eben⸗ falls in der Campagne des bayerischen Erbfolgekrieges. Die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf Anordnung und Kosten der schlesischen Stände durch Wieland und Schubart aufgenommenen und in Nürnberg bei den Homannschen Erben in Kupfer gestochenen, so⸗ genannten Fürstenthums⸗Karten von Schlesien entsprachen, wie vor⸗ züglich sie auch im Ganzen genommen zu ihrer Zeit gewesen waren,

nicht mehr den Ansprüchen, die an eine topographische Abbildung

eines Theils der Erdoberfläche für strategische und taktische Zwecke gemacht werden können. Der König befahl daher die Anfertigung einer neuen Karte von Schlesien und beauftragte damit den Haupt⸗ mann von Grawert und den Ingenieur⸗Geographen Reymann, von dem allein, nachdem ersterer eine andere Bestimmung erhalten hatte, das Werk in Potsdam, unter den Augen des Königs, fortgesetzt und noch vor dessen Ableben 1786 beendet worden ist.

Aus dem Umstande, daß Reymann auch sein kartographisches Jubiläum erlebte, nahm Professor Dr. Heinrich Berghaus dem Reymann seit 1816 die Bearbeitung der auf Be⸗ fehl des Königs im Jahre 1803 unternommenen Spezial⸗ karte von Deutschland übertragen hatte, während er selber den öko⸗ nomischen Theil derselben führte —, Anlaß, dem Freunde auch als kartographischem Jubilar ein Zeichen der Anerkennung seines ver⸗ diestvollen Wirkens zu zollen. Dr. Berghaus entschied sich für ein Festmahl. Er erließ an alle in Berlin lebenden Gelehrten, deren Studien mehr oder minder an die Geographie sich anlehnten, an alle Freunde der Erdkunde, sowie an die topographischen Zeichner und Kupferstecher, die seit Jahren bei der Bearbeitung der Reymannschen Karte von Deutschland thätig gewesen waren, die Einladung, dem Jubilar auch ihrerseits einen festlichen Tag zu bereiten. Der Vorschlag fand so allgemeinen Beifall, daß sich 53 Theilnehmer fanden, an ihrer Spitze Alexander von Humboldt und Leopold von Buch.

Das Fest, für dessen Vorbereitungen und Anordnungen Pro⸗ fessor Berghaus sich den Freiherrn von Zedlitz zugesellt hatte, fand am 18. April 1828 im Kemperschen Garten da, wo jetzt die veno gesänee der Victoriaftraße stehen statt.

Die Theilnehmer waren in alphabetischer Ordnung fol⸗ gende: Baeyer, Hauptmann im Generalstabe, Lehrer an der allgemeinen Kriegsschule. Beer, Wilhelm, Rentner, Astronom. speziell Selenograph. Berghaus, Dr. und Professor an der Bau⸗Akademie, unter Mitwirkung von lex. von Hum⸗ boldt Herausgeber der Hertha, Zeitschrift für Erd⸗, Völker⸗ und Staatenkunde. Bertram, Ingenieur⸗Geograph im Generalstabe. Brose, Heinrich, geographischer Kupferstecher. von Buch, Leopold, Kammerherr, Mitglied der Akademie der Wissenschaften. von Cha⸗