1 S 1
Boggen 1000. 8,75. Hafar loco 5,25 Haanf 1000 42,00 Leinsaat v111“ 2 (9 Pud) loco 15,50. — Wetter: Heiter. 116“ .
New-Nork, 18. April. (W. T. B.) 1 8. 2
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10 ⅞, do. in vI“ 1“ 2₰
New-Orleans 10 ¼. Petroleum in New-York 11 ¾¼, 8 8
Schwimmend nach Grossbritannien 336 000 amerikanische 261 8 (v. 88 2 r. n)
Glasgow, 18. April. Fh
Roheisen Hdau. Mired numbres warrants 50 ⅞ sh.
Dradford, 18. April. (W. T. B.) 1
Wolle und Wollenwaaren. Wolle ruhig, Preise weichend, wollne Garne stetig, wollene Stoffe unverändert.
Paris, 18. April. (W. T. B.) Rohzucker behauptet, Nr. 11/13 r. April pr. 100 Kilogramm 58,00, Nr. 5 7/9 pr. April pr. 100 Kilogr. 81,00. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. April 67,75, pr. Mai 67,75, pr. Mai-August 68,00.
Paris, 18. April. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weinen still, pr. April 32,50, pr. Mai 32,50, pr. Mai-August 32,50, pr. Juli-August 32,00. Mehl matt, pr. April 67,25, pr. Mai 67,25,
8 —
Antwerpen. 19. April. (W. T. B.) See
— Getreidemwarkt (Schlussbericht). Weizen 8 matt. Hater stet’ig. Gerste nachgebend.
Petroleummarkt. (Schlussberzdlt.) Raffinirtes, Type weiss
loco 27 bez. und Br., pr. April 27 Br., per Mai 26 ½ Br., pr. Septem-
ber 28 Br., pr. September. Dezbr. 28 ½ Br. Mutt.
London, 18. April. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 13 Weizenladungen. Tendenz: Stetig.
KMvevrpool, 18. April. (W. T. B.)
Sanmwolle. ehlussbencht.) Umsatz 5000 B., davon pekulation und Export 500 B. Angeboten, auf Zeit stetig. 88
Liverpool, 18. April. (W. T. B.)
Banmwollen-Wochenbericht. Wochenumsatz 29 000 B.
8I
ruhig. Roggen
Fr EEE1
822 4 2
do; in HIi, “ . 5 b1““ delphia 11 ½8, rohes Petroleum 8 ½, do. Pipe line Certificats 1 D. 32 C. ““ v11141“ In E“ “ Mehl 5 D. 00 C. Rother Winterweizen 1 D. 36 C. Mais (ola 1“.“ 8 8 11“ 84 ““ 1““ 111143“ 1“ mixed) 57 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7 ¼. Kaffee (Rio-) E1““ . 1“ 888 8 1“ 2 DE“ I111“ 15 ¾. Schmalz (Marke Wilcox) 7 ¼, do. Fairbanks 7 ¾⅞. Speck (short 6 * Z11“ 11“ FrF 11.“ 1“ 11“““ 1 clear) 5 ½ C. GCetreidefracht 6. e“ 11““ 11“ 11“ vöe—“]
11111144““ Berlin „ 18. April. Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus, per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
für
Preisen erö
bis spätestens den 27. d.
(v. W. 66 000 B.), desgl. von amerikan. 21 000 (v. W. 55 000), desgl. für Spekulation 1000 (v. W. 7000), desgl. für Export 3000 (v. W. 4000), desgl. für wirkl. Kons. 25 000 (v. W. 55 000), desgl. unmittelb. ex Schiff 9 000 (v. W. 11 000), Wirklicher Export
pr. Mai-Aug. 67,25. pr. Juli-Aug. 67,25. Rüböl rubig, pr. April
94,75, pr. Mai 95,00, pr. Mai-August 94,50, pr. September-Dezbr.
92,50. Spiritus still, pr. April 60,00, pr. Mai 60,50. Paris, 19. April. (W. T. B.)
am 12. April 1878 Rmk. 51,8
4000 (v. W. 6000),.
davon amerikanische 43 000 (v. W. 31 000)
Import der Woche 60 000, (v. W. 60 000) Vorrath 763 000 (v. W. 744 000), davon amerikanische 568 000 (v. 544 000),
Des Feiertags wegen fand heute kein Produktenmarkt statt. St. Petersburg, 19. April. 8
1“
(w. T. B.)
Aeltesten
ohne Fass. 8
der Kaufmannschaft von Berlin.
Prodaktenmarkt. Talg loco 62.50. Weizen loco 15 50
aslnsnn
*
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Wochen⸗Ausweis der deutschen Zettelbanken vom 7. April 1878. 1
Kasse.
Lombard⸗ forderun⸗ gen.
. Gegen
die die Vor⸗ Wechsel. Vor⸗
woche. woche.
Noten⸗ Umlauf.
Gegen Verbind⸗ Gegen e 8 ige die lichkeiten die Vor⸗ berbind⸗ Vor⸗ auf Kün· Vor⸗
woche. [lichkeiten. woche. digung. woche.
Gegen vilh d
1111“”“ Die 5 altpreußischen Banken. 3 sächsischen Banken .. . 4 norddeutschen Banken. FEqö1öö1ö66““ e Bayerische Notenbank.. 3 süddeutschen Banken..
530 388 6 334— 27 563+‿ 7 082 +
6 346— 36 296— 17 041—
— 9 321
55 090 5 937 6 589 4 954 1 907
342 693 + 353 30 186. — 102 41 722 — 388 62 845 + 814 27 554 — 368 34 454 — 993 1 795 49 961 4 651 2953
247 1 943 156 1 038 1 109 945
624 358 — 20 561 11 794— 43 038 + 14 969 + 12 028 — 65 962 — 39 068—
167 902 + 10 192 16 295 + 225 4069 + 111 8754 + 220 2373 — 264 7010 + 144 8721 69, 24 005 + 269 6415 — 669 3427 — 72 1262 + 211 1876 t 163⁄ 128 ¼4 18
497 258 591 253 1 693 129
215 + 4
Summa
631 050 — 10 561] 589 415 —
33 79 225 — 1136
811217—22284
192 618 £ 9 7131 59 834⸗ + 808
Fiearer.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opernhaus. 98. Vorstellung. Neu einstudirt: Der Templer und die Jüdin. Große romantische Oper in 3 Abtheilungen, nach Walter Scotts Roman „IJvanhoe“ frei bearbeitet von A. W. Wohl⸗ brück. Musik von H. Marschner. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt von Direktor von Strantz. Anfang 7 Uhr.
„Schauspielhaus. 107. Vorstellung. Die Jäger. Ländliches Sittengemälde in 5 Abtheilungen von A. W. Iffland. In Scene gesetzt vom Regisseur Deetz. Anfang 7 Uhr.
egen andauernder Krankheit der Fr. Erhartt kann die angekündigte Vorstellung: König Heinrich der Sechste, nicht stattfinden.
Montag: Opernhaus. 99. Vorstellung. Der Postillon von Lonjumeau. Komische Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen des Leuven und Brunswick von M. G. Friedrich. Musik von A. Adam. (Hr. Wachtel.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus 108. Vorstellung. (Fünfte Vor⸗ stellung im 1V. Abonnement.) Sß Heinrich der Sechste. Drama in 5 Akten von W. Shakespeare. Mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Uebersetzung für die deutsche Bühne eingerichtet von W. Oechel⸗ häuser. Anfang halb 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 100. Vorstellung. Die Maccabäer. Oper in 3 Aufzügen, nach Otto Lud⸗ wigs gleichnamigem Drama von H. S. von Mosen⸗ thal. Musik von Anton Rubinstein. (Letzte Vor⸗ stellung dieser Oper in der Saison und letztes Auf⸗ treten des Frl. Brandt vor ihrem Urlaub.) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhaus. 109. Vorstellung. (Sechste Vor⸗ stelung im IV. Abonnement.) König Richard der Dritte. Trauerspiel in 5 Abtheilungen von Shake⸗ speare. Mit Benutzung der Schlegel⸗Tieckschen Beb⸗rfeszungh für die deutsche Bühne bearbeitet von W. Oechelhäuser. Anfang halb 7 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 101. Vorstellung. Aladin, oder: Die Wunderlampe. Großes Zauber⸗Ballet in “ von Hoguet. Musik von Gährich. Anfang
r
Schauspielhaus. 110. Vorstellung. Gabriele. “ in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang r
Saaltheater. Sonntag: 77. Vorstellung der französischen Schauspiel⸗Gesellschaft unter Direktion von Emil Neumann. Première représentation de: Les Demoiselles de St. Cyr. Comédie en 5 actes par M. Alexander Dumas.
Montag: 78. Vorstellung der französischen Schau⸗ spiel⸗Gesellschaft unter Direktion von Emil Neu⸗ mann. Deuxième représentation de: Les De- moiselles de St. Cyr.
Dienstag: Dieselbe Vorstellung.
Mittwoch: L'été de la Saint-Martin. Le Gendre de Mr. Poirier. In der ersten Hälfte des Monats Mai d. J. be⸗ innt ein Cyklus von Vorstellungen der Dramen
schillers und werden dieselben mit Ausnahme der „Wallenstein⸗Trilogie“, für welche zwei aufeinander folgende Abende bestimmt sind, mit, ein⸗ bis zwei⸗ tägigen Pausen und zwar an 8 Abenden im Schau⸗ spielhause und an 2 Abenden im Opernhause, statt⸗
finden. 1 Es wird hierfür ein Abonnement auf alle Plätze
mit Ausschluß der Parterres beider Häuser und der
net. Anmeldungen werden auf offenen Postkarten (ge⸗ wöhnlichen Meldekarten) in möglichst kurzer Form und mit deutlicher Namens⸗Unterschrift und Adresse, — 1 d. M. entgegen genommen. Preise der Plätze für alle 10 Vorstellungen: Fremden⸗Logen 50 ℳ Erster Rang Logen und Bualkon 37 ℳ 50 ₰. Parquet, Parquet⸗Logen und Tribünen 27 ℳ 50 ₰. Zweiter Rang Logen und Balkon 17 ℳ 50 ₰. Dritter Rang 10 ℳ Amphi⸗
theater 5 ℳ 8 ’
Haraet Eosen im Opernhause zu untenstehenden
Wallner-Theater. Sonntag: Z. 158. M.: Mein Leopold.
Mcontag: Z. 239 M.: Berlin, wie es weint und lacht. Eine Weinprobe.
2en Wie denken Sie über Rußland.
Papa hat's erlaubt. Musikalisch⸗deklamatorische Abendnnterhaltung. . b 1 8
Victoria-Theater. Sonntag: Die Reise
um die Welt in 80 Tagen. (Anfang 7 Uhr.) Montag: Auf Höchsten Wunsch: Festvorstellung
zur Geburtsfeier der Prinzessin Margarethe: Das⸗ selbe Stück. (Anfang ausnahmsweise 6 Uhr.) Dienstag: Dieselbe Vorstellung. (Anfang 7 Uhr.)
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
Sonntag: Fatinitza. Montag: Die Fledermaus. 8 Dienstag: Zum Benefiz des Hrn. Guthery: Franz Schubert. Bagatelle. Théatre Americain.
Residenz-Theater. Gastspiel des Hrn. Adolf Sonnenthal: Sonntag und Montag: Fromont Junior & Risler senior.
Dienstag: Zum 1. Male: Marquis von Villemer.
Krolls Theater. Sonntag: 25. italienische Opern⸗Vorstellung: La Traviata. Sigra. Emma Saurel, Sigr. Melchiore Vidal, Sigr. Giorgio Sweet. Vorher: Concert im Garten. Anf. des Concerts 4 Uhr, der Oper 7 Uhr. Preise der Plätze: I. Parquet 3 ℳ, II. Parquet 2 ℳ, Loge 1,50 ℳ Stehplatz 1 ℳ.
Montag: 26. italienische Opern⸗Vorstellung. Lucia. Sigra. Alma Fohström. Sigr. Giovanni Perugini. Vorher: Concert im Garten. Anfang 85 Concerts 4 Uhr. der Oper 7 Uhr. Preise wie oben.
Dienstag: 27. italienische Opern⸗Vorstellung: Rigoletto. Sigra. Emma Saurel, Sigr. Melchiore Vidal, Sigr. Filippo Giannini. Vorher: Fonfert im Garten. Anfang 5 Uhr, der Oper
r.
Woltersdorf-Theater. Zweite Berliner
Oper. Sonntag: Fra Diavolo. Komische Oper in 3 Akten von Auber. Hierauf: Zehn Mädchen und kein Mann. Komische Operette in 1 Akt von Suppé. Kleine Preise.
Montag: Die Regimentstochter. (Marie: Frl. Heyden als Gast.) Vorher: Die Verlobung bei der Laterne. Kleine Preise. 1
Dienstag: Benefiz für Frau Anna Lissé: Der Wildschütz. Komische Oper in 3 Akten von
8 —
Lortzing.
National-Theater. Sonntag: Gastspiel des Hrn. Ludwig Barnay. Wallenstein⸗Trilogie. J. Ab⸗ theilung. Anf. 4 Uhr. Wallensteins Lager. Die Piccolomini. II. Abtheilung: Anf. 7 ½ ÜUhr. Wallensteins Tod. (Wallenstein: Hr. Barnay.) Billets können für jede Abtheilung besonders, oder auch für beide Abtheilungen und dann zu ermäßig⸗ ten Preisen gelöst werden.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
1 Dierstag; Ludwig Barnay: Lager und Pieco⸗ omini.
Mittwoch: Ludwig Barnay: Wallensteins Tod.
Beide Vorstellungen zu ermäßigten Preisen.
Stadt-Theater. Sonntag, Montag und
Dienstag: Unter Mitwirkung des Gastes Hrn. Carl Mittell. Auf der Erholungsreise. Lustspiel in 5 Akten von Otto Laube. (Alexander v. Lettauer: Hr. Carl Mittell.) 1
Belle-Alliance-Theater. Der Sommer⸗ garten ist geöffnet. „Sonntag: Neu einstudirt: Ein Trödler. Schauspiel in 5 Akten von Brachvogel.
Montag und Dienstag: Gastspiel des Frl. Lina Mayr. Montag: Durchgegangene Weiber. Dienstag: Ein unverdorbener Jüngling. An allen drei Tagen: Vor der Vorstellung: Concert im Sommergarten. Während der Pause: Brillante Illumination der geohes Promenade. Anfang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Concert-Haus. Cöncert des Kgl. P⸗ Hef⸗ Musikdirektors Herrn Bilse.
Familien⸗Nachrichten.
Verehelicht: Hr. Gymnasiallehrer Dr. Paul Brennecke mit Frl. Hedwig Koch (Dramburg). — Hr. Pastor Rudolf Hinneberg mit Frl. He⸗ lene Pasewaldt (Falkenstein).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober⸗Amtmann Goscher (Derben). — Hrn. Apotheker E. Sal⸗ feld (Hannover). — Hrn. Capilain⸗Lieutenant Darmer (Berlin). — Eine Tochter: Hrn.
Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Rath Kunckel (Danzig). — Hrn. Premier⸗Lieutenant v. Lessing (Neu⸗ Ruppin). — Hrn. Landgestüts⸗Direktor v. Oheimb (Marienwerder). — Hrn. Staatsanwalt Edwin Blumenthal (Frankenstein). — Hrn. Oberst⸗ Lieutenant und Bataillons⸗Commandeur v. Blom⸗ berg (Darmstadt).
Gestorben: Hr. Professor Dr. Albert Landerer (Tübingen).
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Submission. Die Lieferungen von ½ Paar Vorderkummtge⸗ schirren, 24 Unterkummten, 118 Wassereimer, 73 Blechdeckel zu Wassereimern, 6 Wassereimer⸗ riemen, 41 Wassereimerriemen mit Umlaufriemen, 289 Lünsenriemen, Gemäße, geeichte von starkem Pontonblech, verzinnt mit Henkel und Ausguß 23 zu 10, 23 zu 1, 23 zu 0,5, 23 zu 0,2, und 23 zu 0,1 Liter, 2 Aushauer, 16 Ballhämmer, 8 Falz⸗ hämmer, 16 Feuerzangen à 1,5 K., 19 Klopfschlägel, 2 Rinnmesser engl., 57 Futterale zu Rinnmessern, 19 Taschen zu Hufnägeln, 54 Schurzleder, 19 Setz⸗ hämmer. 19 Steckstollen⸗Leeren m. Stahldorn, 7 Vorhämmer, 21 Eisenbohrer, davon 3 zu 8, 3 zu 10 und 15 zu 17 mm, Paar Backen: 15 zu 6,5 und 15 zu 23 mm, Gewindebohrer: 15 zu 6,5 und 15 zu 23 mm, sind an die Mindestfordernden zu vergeben und die bezüglichen Preisofferten bis zum 24. d. Mts., Morgens 9 Uhr, einzureichen. Der Lieferungstermin ist auf den 15. Juni d. IJs. festgesetzt. Die Zeichnungen und Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau zur Ansicht bereit, auch
können letztere gegen Kopialien übersandt werden.
Alt⸗Damm, den 15. April 1878.
Train⸗Depot des 2. Armee⸗Corps.
85
[3584]
Eisenbahn Berlin⸗Wetzlar. Es soll die Lieferung und Aufstellung der ein Gesammt⸗ 5 gewicht von ca. 195,000 Kg. — oSchmiedeeisen und 102,000 Kg. Gußeisen enthaltenden eisernen Dachkonstruktionen für einen polygonalen Lokomotivschuppen von 20 Ständen auf Bahnhof Güsten und für 2 der⸗ Feisen von je 16 Ständen auf Bahnhof Halensee ei Charlottenburg in öffentlicher Submission ver⸗ dungen werden. .“
Submissionstermin am 6. Mai cr.,
b BVormittags 12 Uhr, ““ bis zu welchem Offerten, portofrei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, an uns ein⸗ zureichen sind.
Die Submissionsbedingen, Preisverzeichnisse nebst zugehörigen Zeichnungen, Erläuterungen, Gewichts⸗ berechnungen liegen ine unserem Geschäftslokale, Lützowstraße Nr. 69, und auf dem Berliner Bau⸗ markt zur Einsicht aus und können von unserem Bureauvorsteher Micoteit gegen portofreie Einsen⸗ dung von drei Mark Kopialien bezogen werden.
Berlin, den 8. April 1878.
8 Königliche Kommission
für den Ban der Bahn Berlin⸗Nordhausen.
[3578] Die neu eingerichtete Restau⸗ ration auf dem Bahnhofe zu Friedrichshagen, mit welcher eine Wohnung nicht — ⸗verbunden ist, sol vom 15. Mai 1878 ab verpachtet werden. Qualifizirte Bewerber wollen ihre Offerten unter Beifüzung ihrer Zeug⸗ nisse bis zum 30. April d. J. an uns einreichen. Die näheren Verpachtungsbedingungen sind in unserem Dienstgebäude, Koppenstraße 88/89, in der Registratur A. einzusehen, auch daselbst dieselben segen Erstattung von 50 ₰ Copialien pro Exremplar äuflich zu erstehen. “ Berlin, den 15. April 1878. Königliche Eisenbahn⸗Commission der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. [3593] Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn. .“ Submission. “ Die auf den Bahnhöfen Eilenburg, Cottbus, orst, Sorau und Guben des diesseitigen Bezirks agernden, für Eisenbahnzwecke unbrauchbaren alten Eisenschienen sollen im Wege der Submission ver⸗ kauft werden, wozu ein Termin auf Dienstag, den 7. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Verwaltungsgebäude, Magdeburger⸗
straße 40, anberaumt ist.
Die Verkaufsbedingungen können auf genannten Bahnhöfen und im Bureau unserer Central⸗Mate⸗
rialien⸗Verwaltung hier eingesehen, auch von letzte⸗
rer Dienststelle gegen 50 ₰ werden. “ Die Offerten sind frankirt und verschlossen mit der Aufschrift „Offerte auf Ankauf alter Schie⸗ nen“ bis zu obigem Termine an uns einzusenden. Halle a./S., am 16. April 1878. (à Ct. 171/4.) Königliche Eisenbahn⸗Kommission.
Preußische Central⸗Bodencredit⸗ [3579] Actiengesellschaft.
Die Dividende pro 1877 ist durch Beschlu der Generalversammlung der Actionäre auf 9 pro Cent auf das eingezahlte Grundkapital fest⸗ gesetzt worden. Die Bezahlung derselben erfolgt mit ℳ 80 ₰ pro Actie vom 20. April
in Berlin an der Gesellschaftskasse, Unter den Linden 34,
in Frankfurt a./ Main bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne,
in Cöln bei dem Bankhause Sal. Oppen⸗ heim jan. & Cp.
gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 8. Berlin, den 18. April 1878. “
Die Direction. v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.
[3560] Bekanntmachung.
Bei der am heutigen Tage erfolgten Ausloosung der Kreis⸗Obligationen des Kreises Marien⸗ werder sind folgende Nummern, nämlich:
I. 2 vom 10. Oktober 1856. Litt. C. über 100 Rthlr. Nr. 40 96 106 108 116 147 191 193 195 196 284 288 327 328 345 370 375 400.
II. Emission vom 9. Juni 1858.
Litt. C. über 100 Rthlr. 581 607 611 617 647 745. 8
III. Emission vom 27. September 1869.
Litt. B. über 500 Rthlr. Nr. 108.
Litt. C. über 100 Rthlr. Nr. 959 960 1036 1 090 1097 1164
ausgeloost worden, und werden die darüber lau⸗ tenden Obligationen den Inhabern hierdurch mit dem Bemerken zum 1. Juli 1878 gekündigt, daß die Kapitalbeträge bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunalkasse gegen Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Coupons und Talons in Empfang genommen werden können. Die Ver⸗ zinsung hört mit dem 1. Juli 1878 auf; für fehlende Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die bereits früher ausgeloosten Obligationen der II. Emission und zwar Litt. C. über 100 Rthlr. Nr. 793 (ausgeloost am 10. Dezember 1873), Nr. 721 (ausgeloost am 14. Dezember 1874) Nr. 796 u. 797 (ausgeloost am 18. Dezember 1875) und Nr. 432 598 672 u. 747 (ausgeloost am 21. Dezember 1876), welche bisher noch nicht zur Einlösung präsentirt worden sind, werden hierdur wiederholt aufgerufen. “
Marienwerder, den 17. Dezember 1877.
Der Kreis⸗Ausschuß.
Kopialien bezogen
88
Die Kreisthierarztstelle des Kreises Cammin ist erledigt. Diejenigen Thierärzte, welche sich um diese mit einem etatsmäßigen Gehalte von jährlich 600 ℳ dotirte Stelle bewerben wollen, werden auf⸗ gefordert, ihre Approbation und sonstigen Atteste, insbesondere ihre Fähigkeitszeugnisse zur Verwaltung einer Kreisthierarztstelle nebst kurz gefaßtem Lebens⸗ laufe binnen Wochen an uns einzureichen. Stettin, den 15. April 1878. Königliche Regie⸗ rung, Abtheilung des Innern. Richardi.
1858311½ Bekauntmachung.
Die Reichs⸗Haupt⸗Bank wird auch in diesem Jahre auf Wolle, welche in ihrem Speicher nieder⸗ gelegt wird, Darlehne ertheilen. Die Darlehne können, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags in dem Bankspeicher abgeliefert ist, 888 an demselben Tage in Empfang genommen werden.
Anträge der Art sind der Kürze halber an den Bank⸗Taxator Parrisius direkt zu richten, der an den Wollmarkttagen im Bankgebäude anzutreffen sein wird.
Lombard⸗Komtoir der Reichsbank.
““ II
[3539]
Zur Versendung liegt bereit: ..“ Lagerkatalog Rechts⸗ und Staatswissenschaften. 160 Seiten (4532 Nammern).
Das systemat. geordn. Verzeichniß enthält u. A. die Bibliothek des verstorbenen Herrn
Geheimrath Prof. Dr. H. Zoepfl in Heidelberg
und wird gegen Einsendung von ℳ 1 in Briefmarken franco versandt; bei Aufträgen in Höhe von min⸗ destens Zehn Mark wird der für den Katalog ent richtete Betrag in Anrechnung gebracht. 8 Hermann Bahr, Jurid. Antiquariat. Buchhdlg. f. Rechts⸗ u. Staatswissensch.
Berlin W., Mohrenstr. 6.
1“
Nr. 404 433 469 470
5
8
8
für das Vierteljahr.
ZSZas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 2₰ 5
2 usertiongpreis für den Ranm einer Bruchzeile 30 ₰
Staats⸗A
EW1““
2 No. 95. Beerlin, Diensta
11“ FI
—
8 1.“] . 6 ztaanseeee u
¹ 9 3 9 2 778 8 — A 8 1
“
E1“ 8 8 „8 2 2 8— 1 14
Alle Bost-Anstalten nehmen Besteliung au;
für Bertin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
8 * 4 8* 2 8 gö2 8. 8 * 2
pril, Abends.
dition SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
2 4
8 .
11111A1AX“X“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Postbaurath Arnold zu Karlsruhe Hasesahanh den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Königlich schwedischen Oberst⸗Lieutenant von Ribbing im 1. Garde⸗Regiment zu fuß. Adjutanten Sr. Majestät des Königs, den Königlichen ronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem ordentlichen Pro⸗ fessor der Anatomie an der Universität in Zürich, Dr. med.
et chir. von Meyer den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
In Grabow a. O. wird am 2ℳ4. d. M. eine Seeschiffer⸗ Prüfung für kleine Fahrt abgehalten werden. 8 sch ffe Berlin, den 20. April 1878. Der Reichskanzler. In Vertretung:
FFekanntmachun. Wichtigkeit deutlicher Adressirunung Es kommt immer noch häufig vor, daß in Folge unge⸗ nauer oder undeutlicher Adressirung Po tisendungen, welche für Frankfurt, Main bestimmt sind, zum Postamte in Frank⸗ furt, Oder, und umgekehrt nach Frankfurt, Oder ge⸗ richtete Postsendungen zum Postamte in Frankfurt, Main gelangen. Zur Vermeidung der für die richtige Ueberkunft der betreffenden Sendungen daraus entstehenden Verspätungen, unter denen wichtige Interessen empfindlich leiden, empfiehlt das General⸗Postamt wiederholt, auf den Adressen der nach Frankfurt. Main und Frankfurt, Oder gerichteten Sendungen den Zusatz „Main“ bz. „Hohort, stote vellstägdig und deut⸗ lich auszuschreiben, sowie überhaupt bei Sennter wderneh gleichnamigen Orten die unterscheidenden Zusätze recht deutlich Berlin W., den 17. April 1878. 88 18
“ Fe eriiche, Fefenat Postanit 8
88
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreis⸗Steuereinnehmer Nickel zu Labes in Ver⸗ anlassung seines 50jährigen Dienstjubiläums der Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. . 3 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Friedrichs⸗Werderschen Gymnasium in Berlin ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Gustav Diester⸗ weg zum Oberlehrer genehmigt worden.
Der praktische Arzt ꝛc. Dr. med. Hoogeweg zu Gum⸗ binnen ist zum Kreisphysikus des Kreises Landeshut mit An⸗ weisung des Wohnsitzes in der Kreisstadt ernannt worden.
Ministerium des Innern.
8 Die Abänderungen, welche die Kreisordnung vom 13. De⸗ zember 1872 durch das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, vom
3. Juli 1875 und durch das Zuständigkeitsgesetz vom 26. Juli 1876 erfahren hat, haben eine Umarbeitung des unter dem 20. November 1873 erlassenen Regulativs zur Ordnung des Geschästsganges bei den Kreisausschüssen nothwendig gemacht.
Ew. Hochwohlgeboren übersende ich beifolgend in Exem⸗
plaren (4 Exemplare für den dortigen Gebrauch und je
2 Exemplare für jeden Kreisausschuß) das ausgearbeitete neue Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges und des Ver⸗ 1 bei den Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschüssen“ mit dem er⸗ ebensten Ersuchen, dasselbe durch das Amtsblatt der dortigen Reecgtetdne gefälligst veröffentlichen zu lassen. 3 Bezüglich der Einrichtung der Geschäftskontrolbücher (§. 17 des neuen Regulativs) gebe 19 Ew. Hochwohlgeboren zur gefälligen Erwägung ergebenst anheim, ob die ursprüng⸗ lich vorgeschriebenen Geschäftskontrolen noch unverändert wer⸗ den beibehalten werden können. Damit die nach §. 19 des neuen Regulativs einzureichenden Geschäftsübersichten mög⸗ lichst vollständig und sachlich übereinstimmend aufge⸗ stellt werden, wird es erforderlich sein, daß wenig⸗ stens die unerläßlichen Geschäftskontrolen wozu zu rechnen sind: das übliche Journal, ein Terminskalender, ein Aktenrepertorium, ein Reproduktionskalender, eine Liste der streitigen und der nicht streitigen Sachen, und eine Liste der in Ansatz gebrachten, eingezogenen und nieder⸗ geschlagenen Kosten — bei keinem Kreisausschusse fehlen⸗ und daß insbesondere die Liste der streitigen Sachen gleich⸗ artig geführt wird. Für die zu diesem Behufe zu er⸗ lassende erfügung wird der auf die Bezirksverwal⸗ tungsgerichte bezügliche diesseitige Erlaß vom 13. Fe⸗ bruar 1876 — Ministerialblatt Seite 41 — als Anhalt dienen können, wobei ich nur bemerke, daß das dem 1 ee beigefügte Formular A. der Liste streitiger Verwaltungssachen
veenen
wenes
auch für die Kreisausschüsse anwendbar ist und nur durch eine die Entscheidungen der III. Instanz betreffende Kolonne zu ergänzen sein würde. 111“
Berlin, den 2. April 1878. . Der Minister des Innern. An die Perren Regierungs⸗Präsidenten und Regierungs⸗ PVize⸗Praͤsidenten zu Gumbinnen, Königsberg, Danzig, Marienwerder, Potsdam, Frankfurt a. Oder, Stettin, SCoeslin, Stralsund, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magde⸗
burg, Merseburg und Erfurt.
Abschrift vorstehenden Erlasses theile ich dem Königlichen Bezirksverwaltungsgerichte (Ew. Excellenz) unter Beifügung zweier Exemplare des darin in Bezug genommenen neuen „Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges und des Ver⸗ fahrens bei den Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschüssen“ zur gefälligen
Kenntnißnahme ergebenst mit. Berlin, den 2. April 1878. 8 1“ Der Minister des Innern. 1“ An sämmtliche Königliche Bezirksverwaltungsgerichte in de Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien 11, hc Ober Prasid 8 sowie an die Herren Ober⸗Präsidenten der Provinzen Preußen Pommern, Schlesien und Sachsen 5 und 8 den Herrn Ober⸗Präsidenten der Provinz Branden⸗ urg.
R lati v zur Ordnung des Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Kreis⸗(Stadt⸗) Ausschüssen.
An Stelle des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Kreisausschüssen vom 20. 2 ond Perrn enftsgang 8 18 der Kreisordnung vom 13. 2. Zemanbdigkeit der Verwaltungs⸗ behörden und der Verwaltungsgerichtsbehörden ꝛc. vom 26. Juli 1876 die nachstehenden Bestimmungen:
1. Sitzungen des Kreis⸗(Stadt⸗) Ausschusses.
Der Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschuß versammelt sich auf Berufung seines Vorsitzenden. Dem Vorsitzenden bleibt es überlassen, im Voraus regelmäßige Sitzungstage zu bestimmen.
s 2. Anzeige von Behinderung. 88 .
Ein Mitglied, welches durch Krankheit oder durch sonstige nicht zu beseitigende Umstände verhindert ist, einer Sitzung des Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschusses beizuwohnen oder sich der Wahrnehmung der ihm sonst obliegenden Geschäfte zu unterziehen, hat dies dem Vor⸗ sitzenden sofort anzuzeigen. §. 3. Befugnisse des Leitung des Ver⸗
ahrens. 8
Der Vorsitzende leitet und beaufsichtigt den ganzen Geschäfts⸗ gang bei dem Ausschusse und sorgt für die prompte Erledigung der Geschäfte. “
8 eröffnet die eingehenden Schriftstücke und vermerkt auf den⸗ selben den Tag des Eingangs. Im Falle der Behinderung des Vor⸗ sitzenden des Kreis⸗(Stadt⸗) Ausschusses beziehungsweise dessen Stell⸗ vertreters im Vorsitze kann ein vereidigter Bureaubeamter des Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschusses mit der Eröffnung und Präsentation der ein⸗ gehenden Schriftstücke beauftragt werden.
Hat in streitigen Verwaltungssachen eine Partei den der Gegen⸗ partei mitzutheilenden Schriftstücken kein Duplikat beigefügt, so verfügt der Vorsitzende die Anfertigung desselben auf ihre Kosten.
.4. Der Vorsitzende vertheilt die Geschäfte unter die Mit⸗ glieder des Kollegiums. In den zur kollegialischen Beschlußfassung oder Entscheidung des Ausschusses gelangenden Sachen bestellt der Vorsitzende aus der Zahl der Mitglieder einen Referenten und nach Befinden einen Korreferenten; auch kann er sich selbst und da, wo ein Syndikus angestellt ist, auch diesen zum Referenten oder zum Korreferenten ernennen. 8
Er zeichnet die Konzepte aller Verfügungen.
§. 5. Abgesehen von den Fällen, in welchen das Gesetz — §. 137 Absatz 3 der Kreisordnung, 8 37 und 55 des Gesetzes vom 3. Juli 1875 (Ges. Samml. S. 375) — den Vorsitzenden des Kreis⸗(Stadt⸗) Ausschusses ermächtigt, Namens des letzteren Ver⸗ fügungen oder Bescheide zu erlassen, werden Verfügungen, welche, ohne der sachlichen Beschlußfassung oder Entscheidung vorzugreifen, zur Vorbereitung derselben dienen, oder die 85 des Verfahrens bezwecken, der Regel nach ohne Vortrag im Kollegium entweder von dem Vorsitzenden selbst oder unter seiner Mitzeichnung von demjenigen Mitgliede des Ausschusses erlassen, welchem der Vorsitzende die Bearbeitung der Sache überträgt. Ergiebt sich zwischen diesem Mitgliede und dem Vorsitzenden eine Meinungsver⸗ schiedenheit oder wird gegen das Verfügte Einspruch erhoben, so ist die Beschlußfassung des Kollegiums hierüber herbeizuführen. 8
Dem Ermessen des Vorsitzenden bleibt es in allen Fällen über⸗ lassen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium anzuordnen.
§. 6. Der Lsws. Se. leitet die Verhandlungen in den Sitzungen des Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschusses, wobei derselbe namentlich in Ge⸗ mäßheit des §. 41 des Gesetzes vom 3. Juli 1875 auf die voll⸗ ständige Aufklärung des Sachverhalts sowie darauf hinzuwirken hat, daß de sachlichen Anträge von den Parteien gestellt werden.
Bei den Berathungen des Ausschusses stellt er die Fragen und sammelt die Stimmen — vorbehaltlich der Entscheidung des Kolle⸗ giums, Falls über die Fragestellung oder über das Ergebniß der Abstimmung eine Meinungsverschiedenheit entsteht.
§. 7. Mündliche Verhandlung.
Die zur mündlichen Verhandlung gelangenden Sachen werden in der durch den Fersßenden bestimmten, durch Aushang vor dem Sitzungszimmer bekannt zu machenden Reihenfolge erledigt.
In der Vorladung an die Parteien ist die zur mündlichen Ver⸗ handlung bestimmte Stunde anzugeben. Bleiben im Termin zur mündlichen Verhandlung beide Parteien aus, so wird das Sachver⸗
e g u
————’’ hältniß durch den Referenten vorgetragen. nur eine Partei erscheint;
8,9e geschieht, . er letzteren ist nach dem Vortrage des Referenten das Wort zu geben. Indessen hängt es von 8n Er⸗ messen des Vorsitzenden ab, auch in dem Falle, wenn beide Parteien erschienen sind, den Vorträgen derselben die Darstellung des Sach⸗ verhältnisses durch den Referenten vorangehen zu lassen. §. 8. Durch Aufnahme in das Protokoll über die mündliche Verhandlung sind insbesondere festzustellen: 8 a. neue thatsächliche Erklärungen und neue Anträge der Parteien, 8 b. Anerkenntnisse, Verzichtleistungen und Vergleiche, durch welche der geltend gemachte Anspruch ganz oder theilweise er⸗ ledigt wird, c. die Aussagen der Zeugen und Sachverständigen, welche im Termine zur mündlichen Verhandlung vernommen werden, 8 d. die erfolgte Vexlesung der Schriftstücke, welche, ohne einen
Theil der über das Streitverfahren verhandelten Akten zu bilden,
895 Inhalte nach zur Aufklärung des Sachverhaltes mitgetheilt
erden, 1
e. das Ergebniß eines im Termin eingenommenen Augenscheins.
Das Protokoll ist insoweit, als es die sub a. bis e bezeichneten Gegenstände betrifft, den Betheiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. In dem Protokoll ist zu bemerken, daß dies geschehen und die Genehmigung erfolgt sei oder welche Einwendungen er⸗ I 8 en Betheiligten ist auf Antrag Abschrift des über die münd⸗ liche Verhandlung aufgenommenen Prokokoll zu ertheilen.
„H. 9. Der Vorsitzende handhabt die Ordnung in den öffentlichen Sitzungen des Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschusses in Gemäßheit des §. 44 des Gesetzes über die Verfassung der Verwaltungsgerichte ꝛc. vom 3. Juli 1875, und führt erforderlichen Falles einen Beschluß des Kollegiums über den Ausschluß der Oeffentlichkeit herbei. Nur in denjenigen gewerbepolizeilichen Angelegenheiten, auf welche der §. 21 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 Anwendung findet, darf die Oeffentlichkeit nicht nüsgeschlossen werden.
8 §. 10. Der Vorsitzende verkündigt die sigangene Entscheidung oder
Sairnsighngmmgnggeenn 1* 5 1 5 1 3 ie durch Be. dirdohät Pertündigung der Gründe der 8 ihres wesentliches Inhaltes. 8 b Hat die Verkuüͤndigung der Entscheidung oder des Beschlusses nicht sofort erfolgen können, so bedarf es zu diesem Behufe nicht der Anberaumung einer besonderen Sitzung, vielmehr genügt allein die Zustellung der mit Gründen versehenen Entscheidung oder des Beschlusses an die Betheiligten.
Nur in denjenigen gewerbepolizeilichen Angelegenheiten, au welche der §. 21 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 186 Anwendung findet, muß die Verkündigung der Entscheidung oder des Beschlusses stets in öffentlicher Sitzung erfolgen. Erscheint in der⸗ artigen Sachen die Aussetzunz der Entscheidung oder des Beschlusses nothwendig, so erfolgt die Verkündigung in einer weiteren Sitzung, welche sofort anzuberaumen und den Parteien bekannt sa machen ist. Die Entscheidung oder der Beschluß sind demnächst schriftlich ab⸗ zufassen.
.11. Verfahren in nicht streitigen Verwaltungssachen. 8 Für die mündliche Verhandlung vor dem Kreis⸗ (Stadt⸗) Aus⸗ schusse in nicht streitigen Verwaltungssachen finden außer den Vor⸗ schriften dieses Regulativs die Bestimmungen der §§. 39, 41 bis 43 und 45 des betreffend die Verfassung der Verwal⸗ tungsgerichte ꝛc. vom 3. Juli 1875, sinngemäße Anwendung.
In denjenigen gewerbepolizeilichen Angelegenheiten, auf welche der §. 21 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 Anwendung findet und welche dem Kreis⸗(Stadt⸗) Ausschusse zur Beschlußfassung überwiesen sind, regelt sich das Verfahren nach den §§. 16 bis 25 der Gewerbeordnung, den Nru. 28 bis 51 der zur Ausführung der Gewerbeordnung erlassenen Instruktion vom 4. September 1869 (Ministerial⸗Blatt Seite 200) und der in Abänderung und Ergän⸗ zung dieser Instruktion ergangenen Cirkularverfügung vom 28. März 1877 (Ministerial⸗Blatt Seite 97).
§. 12. Urschriften und Ausfertigungen. Alle Verfügungen, Beschlüsse, Entscheidungen ꝛc. des Kreis⸗ (Sste e .e werden in der Ausfertigung mit der ÜUnterschrift: eer Kreisausschuß des Kreises N. N. er Stadtausschuß für N. BN2.⸗ “ versehen und von dem Vorsitzenden vollzogen. Diese Form genügt auch für die auf Grund der §§. 37 und 55 des Gesetzes über die Verfassung der Verwaltungsgerichte ꝛc. vom 3. Juli 1875 ergehenden Bescheide.
schöde. n en, welche der Vorsitzende auf Grund des §. 137 Ab⸗
satz 3 der Kreisordnung erläßt, sind mit der Unterschrift: Namens des Kreisausschusses des Kreises N. N. oder des 1 Stadtausschusses für N. N. V
zu versehen und von dem Vorsitzenden zu vollziehen. Die Urschriften der von dem Kollegium gefaßten Beschlüsse oder getroffenen Ent⸗ scheidungen sind von wenigstens drei Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden zu vollziehen.
In streitigen Verwaltungssachen sind die Ausfertigungen aller Entscheidungen, welche in öffentlicher Sitzung nach mündlicher Ver⸗ handlung unter den Parteien erlassen worden sind, mit der
Ueberschrift: eberschrif Im Namen des Königs
und mit dem Siegel des Kreis⸗ (Stadt⸗.) Ausschusses — preußischer Adler mit der Umschrift: „Kreisausschuß des Kreises N. N.“ — oder „Stadtausschuß für N. N.“ — zu versehen. Dieselben müssen im Eingange den Sitzungstag, an welchem die Entscheidung getroffen worden ist, und die Mitglieder des Kreis⸗(Stadt⸗) Ausschusses, welche an der Abstimmung Theil genommen haben, ersehen lassen.
§. 13. Die gemäß §. 29 des Gesetzes vom 26. Juli 1876, be⸗ ziehungsweise §§. 37 und 55 des Gesetzes vom 3. Juli 1875 den Parteien zu ertheilende Belehrung über die Rechtsmittel, die Fristen zur Einlegung derselben und über die Folgen der Versäumniß der⸗ felben ist in den Verfügungen, Bescheiden, Beschlüssen und End⸗
urtheilen des Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschusses stets am Schlusse der⸗