8
3 Bei der am 11. cts. stattgefundenen Ziehung der pro 1878/79 Fefelcsenden Partial⸗Obligationen des vormals Landgräflich hessischen, durch Vermittelung des Bankhauses A. Reinach in Frankfurt a./M. negociirten 5 % igen Staatsanlehens von Fl. 150 000. — vom 1. August 1859 sind durch das Loos zur . —— auf den 1. August 1878 folgende Nummern bestimmt worden: Nr. 3. 11. 22. 42. 56. 63. 99. 122. 135. 136. 165. 167. 168. 8 und 195, 15 Stück à Fl. 500. oder ℳ 857. 14 ₰ =ℳ 12 857. ₰. Nr. 252. 255. 256. 292 und 293 je A. B. C. D. E., 25 Stück à Fl. 100. oder ℳ 171. 43 = ℳ 4285. 75 ₰. . = 40 Stück im Werthe von ℳ 17 142. 85 N4‚. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei dem genannten Bankhause, bei jeder Königlichen Regierungs⸗ und Be⸗ irks⸗Hauptkasse, der Königlichen Staatsschulden⸗ ilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in E a./ M. und der Königlichen Steuerkasse in omburg v./d. Höhe gegen Rückgabe der Obligation nebst dem dazu gehörigen Talon erheben können. Spoll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorbezeichneten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse hier, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a./M. oder r Königlichen Steuerkasse in Homburg, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Talons 14 Tage vor dem Verfalltermine bei letzten Kassen einzureichen, von welchen dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind.
Rückständig sind noch aus der Verloosung:
auf den 1. August 1875: Nr. 147. 159. 160. 208 d. 247 a. 247. 261 e. und 273 a.;
auf den 1. August 1876: Nr. 202 a. 202 c. 202 e. 204 c. 225 a. 294 c. und 294 d.;
auf den 1. August 1877: Nr. 24. 95. 203 c. 223 b. 251 c. 2622. 262 d. 262 e. 276 b. 276 c. 281 b. 290 b. und 290 e.
Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. u“ “ 8
Wiesbaden, den 13. April 1878.
Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb. 3
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Sammlung S. 357) sind bekannt gemacht:
1) Der Allerhöchste Erlaß vom 25. März 1878 und der durch enselben genehmigte fünfte Nachtrag zu den Statuten für die ver⸗ inigte landschaftliche Brandkasse zu Hannover durch das Amtsblatt ür Hannover Nr. 15 S. 93 bis 96, ausgegeben den 12. April 1878.
2) Der Allerhöchste Erlaß vom 10. April 1878, betreffend die Gene mn göns des zwischen der Calenberg⸗Grubenhagenschen und der Osnabrückschen Landschaft geschlossenen Vertrages wegen Vereinigung
der Osnabrückschen Gebäude⸗Brandversicherungsanstalt mit der ver⸗
einigten landschaftlichen Brandkasse zu Hannover, durch das Amts⸗
Nlah 2 ee“ Nr. 16 S. 106/107, ausgegeben den 20. ri 8
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 30. April. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten heute das 1. Bataillon 3. Garde⸗Regiments z. F. auf dem Exercirplatze westlich der Tempelhofer Chaussee, nahmen demnächst im Beisein des Kommandanten militärische Meldungen und darauf die Vor⸗ träge der Generale von Stosch und von Albedyll entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte gestern einer kirchlichen Feier im Augusta⸗Hospital bei und besuchte heute die Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg.
Der Bundesrath hielt gestern eine Plenar⸗ sitzung unter dem Vorsitz des Präsidenten des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Ministers Hofmann.
Nach Feststellung des Protokolls der vorigen Sitzung wurden Vorlagen, betreffend: a. den Entwurf eines Gesetzes wegen Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71, b. die Wanderlager und Waarenauktionen, c. die Revision der Pharmacopoea germanica den zuständigen Ausschüssen überwiesen.
Hierauf folgten mit Rücksicht auf die ET Be⸗ rathungen des Reichstags Besprechungen über die Gesetzent⸗ würfe, betreffend den Gewerbebetrieb der Maschinisten auf Seedampfschiffen, und betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote.
Ueber einen vom Vorsitzenden eingebrachten Antrag, be⸗ treffend das Pensionsverhältniß eines Beamten der Postver⸗ 1v. soll in einer späteren Sitzung Beschluß gefaßt werden.
Sodann wurde über die meederhesebuns erledigter Stellen bei Disziplinarkammern Beschluß gefa t.
Endlich wurden zwei Eingaben vesgechgt und den be⸗ treffenden Ausschüssen überwiesen, nämlich eine Eingabe des Verbandes deutscher Leinen⸗Industriellen, d. d. Bielefeld, den 12. April 1878, betreffend die Verhältnisse der deutschen Leinen⸗Industrie, und eine Eingabe des Konrektors Heyse zu Buczkowo, betreffend seine Druckschriften „Die Rechtsvertheidi⸗ gung der Anwaltschaft“ und „Ansichten der Juden“.
— In dem vorstehend erwähnten Antrage hat der Reichs Faster den Bundesrath ersucht, sich damit einver⸗ standen zu erklären, daß zum Zweck der Revision der Phar- macopoea Germanica eine aus Avpothekern, Chemikern, Pharmakologen und in der e bewährten Aerzten und Klinikern bestehende Kommission berufen werde. Die damals von einer Sachverständigen⸗Kommission festgestellte Pharma- copoea Germanica ist auf Grund der in der Sitzung vom 22. Mai 1872 erfolgten Verständigung mit dem 1. November 1872 in Wirksamkeit getreten. Seitdem hat der Arzneischatz manche Bereicherungen erfahren, auch sind bei der Anwen⸗ dung der Pharmakopöe verschiedene Zweifel und Mängel her⸗ vorgetreten. Eine Revision des Arzneibuchs von 1872 er⸗ scheint deshalb geboten.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutigen (36.) Sitzung des Reichs tages, welcher der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts, Staats⸗Minister Höofmann, und mehrere andere Bevollmäch⸗ tigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß eingegangen seien: Der Nachtragvertrag zu dem Vertrage vom 15. Oktober 1869 über den Bau und Betrieb der Gott⸗ hard⸗Eisenbahn; der Auslieferungsvertrag zwischen dem Deut⸗ 2 Reich und Schweden und Norwegen; die Gesetzentwürfe,
etreffend die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs des deutschen Zollgebietes, betreffend die Abänderung der
. 30 und 33 der Gewerbcordnung und betreffend die Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung. — wurde auf Antrag der VII. Abtheilung, in deren
amen der Abg. von Grävenitz referirte, der betreffend die Wahl des Abg. Eysoldt im 8. Wahlkreise des Königreichs Sachsen am 10. April 1877 gefaßte Beschluß des Hauses für erledigt erklärt.
in der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend
den Gewerbebetrieb der Maschinisten auf See⸗ 8 ven2 chiffen, stellte der Abg. Dr. Karsten folgende nträge:
„Der Reichstag wolle W’
I. An Stelle des einzigen Paragraphen der Regierungsvorlage folgende Paragraphen zu setzen:
. 1. Maschinisten auf Seedampfschiffen müssen sich über den Besitz der erforderlichen Kenntnisse durch ein Befähigungszeugniß der zuständigen Verwaltungsbehörde ausweisen.
Haben dieselben beim Inkrafttreten dieses Gesetzes auf See⸗ dampfschiffen bereits gefahren, so sind sie berechtigt, von der zu⸗ ständigen Verwaltungsbehörde ohne Ablegung einer Prüfung ein Zeugmnis zu verlangen, welches sie befähigt, ihren Gewerbebetrieb
in dem bisherigen, durch das Zeugniß festzustellenden Umfange auszuüben.
Im Uebrigen finden die Bestimmungen, welche die Gewerbe⸗ ordnung für Seesteuerleute über den erforderlichen Nachweis der Befähigung trifft, auf die Maschinisten Anwendung.
§. 2. Die Untersuchung der Seeunfälle durch die Seeämter erstreckt sich nach Maßgabe der Bestimmungen, welche das Gesetz, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877 (Reichsgesetzblatt S. 549) für Seesteuerleute trifft, auch auf die Verschuldungen der Maschinisten.
Auf Antrag des Reichskommissars kann, wenn sich ergiebt, daß ein deutscher Maschinist den Unfall oder dessen Folgen durch den Mangel solcher Eigenschaften, welche zur Ausübung seines Ge⸗ werbes erforderlich sind, verschuldet hat, demselben durch den Spruch des Seeamtes die Befugniß zur Ausübung seines Ge⸗ werbes entzogen werden.
II. Im Falle der Ablehnung des Antrages sub I. dem Re⸗ “ als besonderes Alinea hinzuzufügen: „Alinea 2 es §. 1 sub I.“
Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Fefhenen, bemerkte, er halte diesen Antrag nicht für eine
erbesserung der Regierungsvorlage und bat, denselben abzu⸗ lehnen. Die Regierungsvorlage mit dem Eventualantrage Karsten wurde angenommen. 8 Bei der darauf folgenden zweiten Berathung, betreffend die Ausrüstung der deutschen Kauffahrteischiffe mit Booten, beantragten die Abgg. Rickert und Dr. Wolff⸗ son die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. (Schluß des Blattes.)
— Die in der heutigen Börsen⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise der deutschen Zettelbanken vom 15. d. M. schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 636 568 000 ℳ oder der Vorwoche gegenüber mehr 5 518 000 ℳ; der Wechselbestand weist mit 564 340 000 ℳ eine Abnahme um 25 075 000 ℳ nach, wie auch die Lombardforderungen um 3 576 000 ℳ auf 75 649 000 ℳ zurückgegangen sind; es bezifferte sich ferner der Notenum⸗ lauf auf 791 306 000 ℳ oder 19 911 000 ℳ weniger als in der Vorwoche; die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten haben sich um 3 215 000 ℳ auf 189 403 000 ℳ und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten um 151 000 ℳ auf 59 683 000 ℳ ermäßigt.
— Der Betrieb einer Schankwirthschaft in Stell⸗ vertretung eines Anderen, ohne polizeiliche Genehmigung der Stellvertretung, ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals, vom 10. April d. J., als Beihülfe zu dem Ver⸗ gehen gegen die §§. 33 und 147, 1 der Reichs⸗Gewerbeordnung, betreffend den Betrieb der Schankwirthschaft ohne polizeiliche Genehmigung, zu bestrafen.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrathe: Königlich bayerischer Ober⸗Regierungs⸗Rat Freiherr von Raesfeldt, Königlich bayerischer Ober⸗Appellationsgerichts⸗Rath Kastner, der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ober⸗Zolldirektor Oldenburg und der Bürgermeister der freien Hansestadt Bremen, Gildemeister, sind in Berlin angekommen.
— Der Archiv⸗Hülfsarbeiter Dr. phil. Irmer ist von Berlin an das Staatsarchiv in Coblenz versetzt worden.
Sachsen. Dresden, 29. April. Dem „Dresdner ournal“ zufolge hat der König den Herzog von achsen⸗Altenburg bei der gestern in Altenburg statt⸗
gehabten Jubelfeier des Herzoglichen Paares zum Chef des ersten sächsischen Jäger⸗Bataillons Nr. 12 ernannt.
Anhalt. Dessau, 27. April. Das Gesetz, be⸗ treffend die Bildung von Amtsbezirken und die Ab⸗ änderung einiger Bestimmungen der Gemeinde⸗, Stadt⸗ und Dorfordnungen, ist heute publizirt worden. Dasselbe tritt mit dem 1. Juli d. J. in Kraft. Der an die Spitze der Verwaltung des Amtsbezirks zu stellende Amtsvorsteher wird von dem Landesherrn auf sechs Jahre ernannt; zum Zweck der Ernennung hat der Kreistag eine Liste der zu Amtsvor⸗ stehern befähigten Amtsangehörigen aufzustellen und selbige von sechs zu sechs Jahren jedesmal vor Ablauf der Amts⸗ periode einer Revision zu unterziehen. In denjenigen Amts⸗ bezirken, welche nur aus einer Gemeinde oder aus einem Gutsbezirke bestehen, soll der Gemeinde⸗ oder Gutsvorsteher zugleich Amtsvorsteher werden. Ist nach der Erklärung des Kreistages für einen Amtsbezirk keine zum Amtsvorsteher geeig⸗ nete Person zu ermitteln und auch die zeitweise Wahrnehmung der Amtsverwaltung durch den Vorsteher eines benachbarten Amts⸗ bezirkes oder durch den Bürgermeister einer benachbarten Stadt nicht zu ermöglichen, so hat das Staats⸗Ministerium nach Anhörung des Kreisausschusses einen Amtsvorsteher zu bestellen, welcher, sofern die Verhältnisse es
estatten, gleichzeitig mit der Verwaltung zweier oder mehrerer mtsbezirke beauftragt werden kann. Für die Uebernahme der Verwaltung eines benachbarten Amtsbezirkes durch einen Bürgermeister ist außerdem die Zustimmung der Gemeinde⸗
vertretung erforderlich Die Funktionen der Amtsvorsteher
entsprechen im Ganzen denjenigen, welche ihnen in Preußen
die Kreisordnung zugewiesen hat. Reuß j. L. Gera, 27. April. (L. Ztg.) Der Land⸗
tag hielt gestern noch eine Abendsitzung, um die dringliche Frage, betreffend die Genehmigung einer Anleihe der
Weimar⸗Geraer Eisenbahngesellschaft, zu erledigen. Der stimmte mit allen gegen drei Stimmen dem An⸗ trage zu und ertheilte zugleich p
nahme einer eventuell späteren Prioritäts⸗Anleihe von
2 000 000 ℳ, durch welche alle vorhandenen Restbeträge gedeckt werden sollen, um so die Gesammtschuld in eine Summe zu
1“
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. April. (W. T. B.)
Die Meldungen der hiesigen Abendblätter über
den angeblich bevorstehenden Einmarsch in
Bosnien und in die Herzegowina
tionen bezeichnet. “ L2 festzustehen.
T. B.) Der „Polit. Korresp.“ wird aus Kon⸗
stantinopel vom heutigen Tage gemeldet: Die Unter⸗
handlungen in Betreff des gleichzeitigen Rückzugs
der Engländer und Russen aus der Umgebung Kon⸗
stantinopels sind noch keineswegs aufgegeben. —
Die türkischen Mitglieder der Kommission zur Pazifizirung
Rumeliens, Samih Pascha und Wassa Effendi, haben ledig⸗ lich den Auftrag erhalten, die russischen Kommissäre mit Rath zu
unterstützen. Russischerseits fungiren die in Philippopel befehli⸗
genden Generale als Kommissäre. — Eine Londoner Mittheilung der Korresp.“ führt aus, daß England es noch immer
ür ausgeschlossen halte, daß Rußland dem vollen Ernst entgegengesetzten Falles werde England die Rektifizirung der durch Rußland auf der Balkanhalbinsel wie an der asiatischen Küste des Schwarzen Meeres geschaffenen Verhältnisse in die eigene Indeß würde England wohl dem eventuellen intritt einer solchen Phase einen bedeutungsvollen Schritt Mit der Möglichkeit einer von England nach London einzuberufenden Konferenz
Das „Fremdenblatt“
nicht
seiner Haltung Rechnung tragen werde,
“ nehmen. vorangehen lassen. könne gerechnet werden.
— 30. April. (W. T. B.) . d konstatirt, daß an dem unter dem Vorsitze des Kaisers gestern
stattgehabten Ministerrathe die gemeinsamen Minister nicht
Theil genommen haben. Demnach habe es sich nicht um
auswärtige Fragen, sondern um den ungarischen definitiven Abschluß desselben sei eine Vereinbarung wohl noch nicht erzielt, doch würden die Verhandlungen in der nächsten Woche fortgesetzt
Ausgleich gehandelt. Ueber den
werden.
durch Dekret vom 2. d. M. die Häfen von Maracaibo
und Coro wieder für den auswärtigen Handel geöffnet, nachdem die Repräsentantenkammer dem diesbezüglichen
Beschlusse des Senats beigetreten war.
Großbritannien und Irland. London, 29. April (W. T. B.)
große Anzahl früherer Offiziere, in die Listen eintragen lassen — 30. April, früh. (W. T. B.) Der Staatssekretär
für Indien, Hardy, wohnte gestern der Einweihung des konservativen Klubs in Bradford bei und hielt eine Rede, in der er hervorhob, daß die Regierung sich 19 den Stand⸗
den Boden ngungen stelle, die ohne Europas Zustimmung nicht verletzt werden dürften. einer Flotte in die türkischen Gewässer behufs
punkt der Londoner Deklaration von 1871, au der allgemeinen bona fides und derjenigen Bedi
Zur Entsendun Schutzes seiner Der Friedensvertrag von San ein einziges die Bürgschaft der Dauerhaftigkeit in sich tragen⸗
taatsangehörigen sei Svge berechtigt gewesen
des Moment; auch die Interessen der muselmännischen Be⸗ völkerung dürften nicht außer Acht gelassen werden, und die Griechen bedürften eben so viel Schutz, wie die Slaven. Die von England ergriffenen Maßregeln seien nicht kriege⸗
rischer Natur, sondern bloße Sicherheitsmaßregeln. In Eng land könne weder eine chauvinistische Partei, noch ein chauvi
nistisches Ministerium existiren. Das englische Volk könne führen. Es sei der feste Entschluß der Regierung, die bis jetzt festgehaltenen
nur um großer Prinzipien willen einen Krieg
Prinzipien auch ferner zu befolgen. — 30. April.
und hoffe man, daß dieselben zum Ziele führten.
Lord seine streng ö Haltung aufgeben werde. — Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Bombay ist das erste Detachement des Expeditions⸗ Corps abgesegelt. 1 ordre erhalten. Die Expedition nimmt Provisionen auf fünf Monate mit.
Frankreich. Paris, 27. April. rangaise“ schreibt: „Wir können melden, daß der Kriegs⸗
inister dem Präsidenten der Republik ein Dekret, betreffend die Stellung der Landwehroffiziere, zur Unterf rift Dieses Dekret wird die Hauptbestimmungen desjenigen vom 15. Juli 1875 über die der Rese rve der aktiven Armee angehörigen Offiziere wiedergeben und Peffent. 1 welche in den letzten Tagen die öffentliche Meinung so sehr auf⸗ Corps
vorgelegt hat.
lich den Willkürmaßregeln ein Ziel setzen,
geregt haben. Außerdem wird es dem Offizier⸗Cco 8e Landwehr jene Dauerhaftigkeit und Festigkeit verleihen, eren tionalkraft heranwachsen soll. Dennoch müssen wir bemerklich
machen, daß nach Art. 45 des Gesetzes vom 13. März 1875
über die Cadres und die Effektivbestände „der Etat der Reserre⸗
eine Genehmigung zur Auf⸗
werden von dem „Telegraphen⸗Korre spondenz⸗Bureau“ als reine Kombina⸗ Definitives in dieser Beziehung scheine
Niederlande. Haag, 29. April. (W. T. B.) Nach hier eingelangten Nachrichten hat die Regierung von Venezuela
Wie das Comité zur Organisation einer Armee von Freiwilligen für den aktiven Dienst bekannt macht, haben sich bereits gegen 8000 Personen, darunter eine
tefano enthalte nicht
(W. T. B.) Die Königin beabsichtigt, demnächst eine Besichtigung des vollständig formirten ersten Armee⸗Corps in Aldershotvorzunehmen. — Wie der „Advertiser“ erfährt, hätten die Verhandlungen wegen gleichzeitigen Rückzugs der englischen und russischen Streitkräfte wesentliche Fortschritte gemacht, Dagegen wird der „Times“ aus St. Petersburg, von gestern, gemeldet, die Verhandlungen seien in den letzten 24 Stunden nicht merklich fortgeschritten. Die direkten Pourparlers zwischen St. Petersburg und London hätten kaum begonnen. Rußland wünsche im Allgemeinen die Ansichten Englands über eine friedliche Lösung zu ermitteln, es sei indeß nicht bekannt, ob
Weitere Regimenter haben Einschiffungs⸗
Die „République
es bedarf, wenn diese zu einer mächtigen Na⸗
Offiziere, die Art und Weise der Beförderung durch die Spezialgesetze, betreffend den Etat und das Avancement der Offistere⸗ geregelt werden sollen“, und daß nach Art. 58 desselben Gesetzes die vorstehenden Bestimmungen „auf die Offiziere der Landwehr anwendbar sind.“ Allerdings fügte der Gesetzgeber, wohl wissend, daß der Etat der Offiziere und die Beförderung in der aktiven Armee zahl⸗ reiche Modifikationen erheischen, und in der leider gerecht⸗ fertigten Annahme, daß diese Modifikationen nicht mit der wünschenswerthen Schnelligkeit erfolgen werden, dem Art. 45 einen zweiten Paragraphen bei, welcher besagt, daß in Ge⸗ wärtigung der neuen Gesetze über den Etat und das Avancement der Offiziere des ependen Heeres, die Stellen in der Reserve „zeitweilig durch Dekrete des Präsidenten der Republik“ besetzt werden sollen. Kraft dieses Prinzips ist das Dekret vom 15. Juli 1875 über den Etat der Offiziere der Reserve er⸗ lassen worden und wird nächstens ein neues in Bezug auf die Heeneresasssigese erscheinen. Wir glauben, auf die Mangel⸗ haftigkeit solcher Zustände und auf die Nothwendigkeit hin⸗ weisen zu sollen, baldmöglichst die Entwürfe der Spezialgesetze auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.“
— 28. April. Nach einem Berichte des Fauten⸗ Ministers de Freycinet an den Präsidenten der Republik über die Arbeiten der Regionalausschüsse, welche durch Dekret vom 2. und 15. Januar behufs Vollendung der Eisenbahnnetze und Wasserstraßen und die Ausfüh⸗ rung neuer Bauten in den französischen Handels⸗ häfen eingesetzt worden sind, war die Aufgabe zur bestimm⸗ ten Zeit fertig. Am 1. April konnten dem Generalrathe für die Brücken und Landstraßen die auf die Klassirung der Eisenbahnen bezüglichen Entwürfe vorgelegt werden, und am 1. Mai werde dasselbe mit den Projekten zur Hebung der Fluß⸗ und Seeschiffahrt geschehen. „Es läßt sich schon jezt voraus⸗ sagen“, schreibt der Minister, „daß das Endresultat nur uner⸗ heblich von demjenigen abweichen wird, welches ich in meinen die erwähnten Dekrete begleitenden Berichten als wahrscheinlich bezeichnet hatte. Meines Erachtens wird die Zahl der anzu⸗ legenden Kilometer Schienenwege den Voranschlag nur um etwa fünfhundert und die Kosten für die Verbesserung der Schiffahrt die dafür bestimmte Summe nicht um volle hundert Millionen überschreiten. Das Land wird im Ganzen ein Opfer von vier Milliarden und zwei⸗ oder dreihundert Millionen zu bringen haben, die binnen einer klug bemessenen Frist zwischen dem Staat und den großen Gesellschaften zu vertheilen sind und dem es einen Verkehrsapparat zu verdanken haben wird, mit welchem es sich jeder anderen Nation gleichstellen kann.“ — Die „Armsée frangaise“ schreibt: „In dem Augenblicke, da diese Zeilen erscheinen, werden die Cadres der ersten Ba⸗ taillone und der ersten Batterien der Landwehr sich an Ort und Stelle eingefunden haben. Es ist das erste Mal, daß mitten im Frieden mehr als hunderttausend Mann, welche das Alter von 30 Jahren überschritten haben, versammelt werden, um an ernsten militärischen Uebungen Theil zu neh⸗ men. Die Probe wird eine entscheidende sein und sicherlich den Hoffnungen, welche man an sie knüpft, entsprechen.“
— Die „Corr. Havas“ meldet: „Die Debatten über Militärsachen scheinen bei der bevorstehenden Session der Kammern eine bedeutende Stelle einnehmen zu sollen. vn Senat wird die Pterbellatton des Hrn. Scheurer⸗-Kestner sich nicht auf den Fall der beiden Offiziere der Territorial⸗ armee aus Belfort beschränken. Der „Rappel“ behauptet, Fälle dieser Art seien zahlreicher als man glaube, und die Beispiele, die man im Senat kompetenter Weise anführen wird, würden geeignet sein, die öffentliche Meinung über die Angelegerheit hin⸗ länglich zu erbauen. In der Deputirtenkammer steht die Petition des Majors Labordéère in Aussicht. Der Bittsteller will den
esetzgebenden Körper auf die Gefahren aufmerksam machen, ie aus einer Lage entspringen dürften, worin die Militär⸗ person, Offizier oder Soldat, sich zwischen dem passiven Ge⸗ oilsane zur Disziplin und der Beobachtung des Gesetzes ge⸗ tellt sähe, im Falle wo diese beiden Bedingungen mit ein⸗ ander im Widerspruch ständen. Er möchte, daß man genau bestimme, welches die Pflicht des Soldaten sei, falls Aben⸗ teurer versuchen sollten, sich der Armee zu ihren strafbaren Unternehmungen zu bedienen.“
— 29. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats brachte der Minister des Auswärtigen, Wadding⸗ ton, eine außergewöhnliche Kreditforderung für die Ausstellung ein. — In der Deputirtenkammer wurde der von einem Mitgliede gemachte Vorschlag, betreffend den freien Eintritt in die Ausstellung während der Sonntage, diskutirt. Die Kommission schlägt im Ein⸗
verständniß mit der Regierung eine Resolution des “ e,
vor, daß die Kammer die Regierung auffordern so den Eintritt in die Ausstellung an Sonntagen zu erleichtern. Der Antrag der Kommission wurde angenommen.
Türkei. Konstantinopel, 29. April. (W. T. B.) Der Seraskier hat Offiziere nach Thrazien entsendet, um über die Klage des Großfürsten Nikolaus, daß unter den dortigen Aufständischen sich zahlreiche türkische Soldaten be⸗ fänden, eine Enquete zu veranlassen. — Said Pascha ist wieder als Palastmarschall installirt worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. April. (W. T. B.) Wie die „Agence russe“ meldet, ist das Be⸗ finden des Reichskanzlers Fürsten Gortschakoff ein besseres, doch hindern 8“ und ein gichtisches Leiden den Reichs⸗ kanzler noch an der Wahrnehmung der Geschäfte.
Amerika. Washington, 29. April. (W. T. B.) Ueber Vorbereitungsmaßregeln Rußlands zur Aus⸗ rüstung von Kreuzern in San Francisco oder anderen Unionshäfen für den Fall, daß es zu einem Kriege mit Eng⸗ land kommen sollte, hat die Regierung keinerlei offizielle Mittheilung erhalten. — Das Repräsentantenhaus hat
die Bill, betreffend die Aufhebung des mit dem gegen⸗
wärtigen Anleihe⸗Syndikate bestehenden Vertrags an die Kommission verwiesen. Die Bill, betreffend die Verhin⸗ abermaligen Einziehung von gesetzlichem 177 gegen 35 Stimmen ange⸗
8
derung einer 1 Papiergeld, wurde mit nommen.
Afrika. Egypten. Cairo, 29. April. (W. T. B.) Die Mittel zur Bezahlung des Maicoupons und der Amortissements der egyptischen Schuld sind zur Ver⸗ fügung gestellt.!. v1XX“
* — Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Aus Straßburg wird geschrieben: Die Restauration
des altehrwürdigen Münsters macht die besten Fortschritte. Augen⸗ blicklich ist man damit beschäftigt, die ungestalte provisorische Münsterkuppel abzubrechen. Die neue Kuppel soll 3 m höher werden; ebenso gedenkt man das Dach der Apsis zu erhöhen. Im Innern des Pomes endlich soll binnen Kurzem eine neue Orgel angebracht werden.
— Am 9. März d. J. hielt die historische Kommission der Provinz Sachsen zu Halle ihre 4. Sitzung. in welcher über die Herausgabe verschiedener, die Provinz Sachsen betreffender Urkundenbücher und anderer Schriftwerke theils Nachricht ge⸗ geben, theils Beschluß gefaßt wurde.
München, 28. April. Der Professor und Konservator der anatomischen Anstalt, Dr. v. Bischoff, ist auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt und ihm in Anerkennung seiner ausgezeich⸗ neten Verdienste der Titel und Rang eines Königlichen 2— Raths verliehen worden.
— In der Amtsrepositur zu Mosbach sind mehrere Hand⸗ schriften von Götz von Berlichingen (dessen Wohnsitz, Burg Hornberg am Neckar, nicht weit von Mosbach liegt), theils mit der rechten, theils mit der linken Hand geschrieben, aufgefunden worden. Die Schriften werden dem württembergischen General⸗Landesarchiv überwiesen werden.
Paris, 27. April. Die französische Akademie hat den großen n Gobert für das beste Werk über französische Ge⸗ schichte Hrn. R. Chantelauze für seine zweibändige Studie über den „Kardinal Retz und die Hutaffaire“ zuerkannt. — Die Pariser geographische Gesellschaft hat von dem Präsidenten der Berliner geographischen Gesellschaft eine Einladung zu der feier⸗ lichen Sitzung erhalten, mit welcher die letztere am 30. d. M. den 50. Jahrestag ihrer Gründung zu begehen gedenkt, und als ihren Vertreter einen ihrer Vizepräsidenten, den Afrikareisenden Henri Duveyrier nach Berlin abgeordnet. 8 8
In der am 24. d. M. stattgehabten Sitzung des Vereins für deutsches Kunstgewerbe in Berlin war eine Sammlung emaillirter Gegenstände aus der Fabrik der HH. Ravens und Suß⸗ mann⸗Hellborn ausgestellt und hielt Hr. Röhrich, der technische Lei⸗ ter dieser Anstalt, einen Vortrag über die Arbeiten, sowie über die Emaille⸗Fabrikation im Allgemeinen. Allen Anzeichen nach, so führte er aus, müsse die Bereitung der Emaille fast ebenso alt sein, als die des Glases; es gebe Arbeiten dieser Art: aus Indien, China und Ja⸗ pan, welche augenscheinlich von hohem Alter und dabei von der vor⸗ trefflichsten technischen Ausführung seien. Einige Stücke dieser Art, sehr schöne Vasen, habe die Sammlung Sr. Königlichen Hoheit des Prin⸗ zen Carl aufzuweisen. Der Vortragende berichtete dann über die Einführung dieses Industriezweiges in Berlin durch die Herren Ra⸗ vené und Sußmann⸗Hellborn, welche die Anregung dazu der Pariser Weltausstellung vom Jahre 1867 entnahmen, und gab eine Beschrei⸗ bung des Emaillirverfahrens bei den Chinesen und Japanern und andererseits bei den Javanesen. Für die Ravené'sche Fabrik hat die Regierung zwei Javaner kommen lassen, von denen der eine in der Versammlung anwesend war. Beide Arbeiter haben sich nach Erklä⸗ rung des Redners als geschickt und gewandt erwiesen, jedoch nicht allen von ihnen gehegten Erwartungen entsprochen. Es seien einige Geheimnisse der Fabrikation, welche sie entweder nicht kennen, oder nicht verrathen wollen. Der Redner trug dann noch eini⸗ ges über die Bronzefabrikation der Japaner vor und zeigte dabei eine japanische Bronzevase mit eingelegten feinen Sil⸗ berstreifen. Von großer Wichtigkeit bei Bronzearbeiten sei die Er⸗ zeugung einer schönen Farbe, als Ersatz für die natürliche Oxydation, welche sich nur sehr langsam bilde. Mit der Erzeugung dieser Patina haben sich unsere Gießer viel Mühe gegeben, ohne zu befriedigenden Ergebnissen zu gelangen. Die Japaner verwenden dazu verschiedene ihrer gewöhnlichen Speisen, indem sie die fertigen Gegenstände eine Zeit lang damit überziehen, z. B. eine Suppe aus Reiskleie, oder ein Gericht aus Bohnen bereitet. Doch möge auch die Mischung der Bronze zu ihren Erfolgen beitragen. Die hierauf folgende Diskussion bewegte sich mehr um Fragen in Betreff der japanischen Lacke, als der Emaillen und soll in der nächsten Sitzung ein Vortrag speziell über die japanischen Lacke gehalten werden.
— Aus dem Jahresbericht des Norddeutschen Lloyd in Bremen entnehmen wir folgende Mittheilungen: Aus dem Rechnungs⸗ abschluß geht hervor, daß die gesammten Betriebsüberschüsse im Jahre 1877 betragen haben 1 400 964 ℳ, so daß nach Abzug der Prioritätszinsen mit 411 043 ℳ und der Geschäftsunkosten mit 197 259 ℳ, ein Reingewinn verbleibt von 792 661 ℳ Unter Hinzu⸗ rechnung des aus 1876 auf Gewinn⸗ und Verlustconto vorgetragenen Saldos von 1949 ℳ, sind demnach zur Verfügung 794 610 ℳ Von dem vorstehenden Ueberschusse von 794 610 ℳ werden 793 500 ℳ zu Abschreibungen auf die Schiffe „Mosel“, „Neckar“, „Oder“, „General Werder“, „Hohenzollern“, „Hohenstaufen“, „Salier“ und „Habsburg“ verwandt. Der Rest von 1110 ℳ ist auf neue Rechnung vorge⸗ tragen. Die Prioritätsschulden sind im vergangenen Jahre um den Betrag der ausgeloosten und zurückbezahlten Serien mit 25 000 Thlr. Gold und 55 000 Thlr. Krt. vermindert. Auf die kontrahirte schwebende Schuld konnten ca. 1 200 000 ℳ abgetragen werden.
— In der Generalversammlung der Aktionäre der Berlini⸗ schen Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft wurde über das letzte Betriebsjahr Bericht erstattet: Es gingen im Jahre 1877 2157 Anträge über 12 370 800 ℳ Kapital und 8712 ℳ Rente ein, von denen 1594 Versicherungen mit 8 871 800 ℳ Kapital und 8415 ℳ Rente zum Abschluß gelangten. Es schieden aus 596 Ver⸗ sicherungen mit 3 312 944 ℳ und 1373 ℳ Rente. Die Kapitals⸗ einlagen betrugen 81 867 ℳ; die Prämieneinnahme belief sich auf 3 014 384 ℳ, die Zinseneinnahme auf 1 011 7566 ℳ Dem Reserve⸗ fonds wurden zugeschrieben 1 175 753 ℳ, und der Ueberschuß stellt sich auf 737 258 ℳ Von dem in diesem Jahre zur Vertheilung ge⸗ langenden Gewinne pro 1873 erhalten die Versicherten 25 % ihrer Prämien und die Aktionäre 155 ℳ pro Aktie.
— In der Generalversammlung der Berliner Central⸗ straßen⸗Aktiengesellschaft wurde der Bericht des Aufsichts⸗ rathes und der Revisionskommission verlesen und erläutert. Hierauf wurde, da die Dechargirung Seitens der Revisoren verweigert worden war, der Antrag des 11 welcher die Wahl einer aus 5 Per⸗ sonen bestehenden Untersuchungskommission verlangte, einstimmig an⸗ genommen. Diese Kommission soll die Geschäftsführung des Jahres 1877 einer Prüfung unterziehen und in einer neuen Generalver⸗ sammlung eventuell die Ertheilung der Decharge herbeiführen.
München, 28. April. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: „Wie wir vernehmen, wurde die bisherige Einrichtung der Nürnberger Kunstgewerbeschule in v auf ihre praktische Verwerthung für das eigentliche Kunstgewerbe einer Umgestaltung unterzogen und hiernach die bestehenden Sübungen mit Genehmigung Sr. Mafestät des Königs einer gründlichen Revision unterstellt. Es steht zu erwarten, daß in Folge dieser Einrichtung, welche sich auf die neueren Erfahrungen über solche Anstalten, insbesondere in Wien, stützt, eine verstärkte Wechselwirkung zwischen der Schule und dem wirklichen Bedürfnisse der Gewerbe sich ergeben wird.“
— In der Generalversammlung der Schlesischen Lebens⸗ versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Breslau wurde aus dem Geschäftsbericht u. A. Folgendes mitgetheilt: Es gelangten in 1877 zum Abschluß 780 Kapitalversicherungen auf den Todesfall über 2 687 400 ℳ, 87 Kapitalversicherungen auf den Lebensfall öe — 8 “ bü Sne * jährliche .
b ierdurch war der Bestand angewachsen au 2768 Kapitalversicherungen auf den Todesfall über 89086 43 ℳ,
207 auf den Lebensfall über 411 543 ℳ und 20 Rentenversiche⸗ rungen über 36 852 ℳ jährliche Rente. Die Sterbekassenversiche⸗ rungen wiesen ultimo 1877 330 Versicherungen über 163 500 ℳ au Gegen Unfall waren kollektiv: 58 232 onen mit 394 731 448 ℳ und individuell: 1043 Personen mit 11 438 467 ℳ versichert. Die Gesammt⸗Prämieneinnahme betrug 547 676 ℳ, die Gesammtein⸗ nahme 1 111 632 ℳ, die Gesammtausgabe 1 070 821 ℳ, der Rein⸗ gewinn 40 811 ℳ Aus diesem wurde an die Aktionäre eine Divi dende von 5 ½ % ihrer Einzahlungen vertheilt.
Wien, 29. April. (W. T. 8) Die heutige Generalversamm⸗ lung der Reichenberg⸗Pardubitzer Bahn genehmigte die finanziellen Sanirungsanträge des Verwaltungsrathes. 261 Stimmen protestirten gegen die Legalität dieses Beschlusses. Die Verwaltun theilte das mit der Regierung getroffene Uebereinkommen mi welches die Staatsgarantie für die alte Linie mit 982 800 Fl., für die Linie Schadowitz⸗Landesgrenze mit 252 000 Fl. und für d 2 Linie Eisenbrod⸗Tannwald mit 457 608 Fl., zusammen mit 709 608 Fl. Silber festsetzt. So lange bei der Linie Reichenberg⸗Ridenberg⸗ Eisenbrod⸗Tannwald die Maximalgrenze nicht erreicht ist, wird die Geldbeschaffung mit 44 % berechnet und das so bestimmte Nominal⸗ kapital inclusive der Tilgung mit 5 % garantirt. Die übrigen Be⸗ stimmungen des Uebereinkommens betreffen die einheitliche Behand⸗ — der Nordwestbahn und der Netze der Pardubitzer Bahn im erkehre.
— Die Generalversammlung der Lemberg⸗Czernowitz⸗ Jassy⸗Eisenbahn beschloß, den Maicoupon mit 5 Fl. in Silber einzulösen und den nach Abzug der Verzinsungen, Amortisationen, Verluste und Abschreibungen übrigbleibenden Gewinn von 137 554 Fl. auf neue Rechnung vorzutragen.
Antwerpen, 29. April. (W. T. B.) In der heutigen Wollauktion wurden 1514 B. Buenos⸗Ayres⸗Wollen angeboten, davon 639 B. verkauft, 567 B. Montevideo⸗Wollen angeboten und 335 B. verkauft. Das Geschäft war ruhiger, Preise unverändert.
8,
Verkehrs⸗Anstalten.
New⸗York, 29. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Donau“ ist hier eingetroffen.
Berlin, 30. April 1878U.
Wie aus Neapel geschrieben wird, gab der Vesuv am 24. d. M., Abends, wieder lebhafte Zeichen seiner fortdauernden inneren Thätig⸗ keit von sich. Eine Feuersäule entstieg in kurzen Zwischenräumen dem Krater und erleuchtete in bald hellerem, bald blasserem Lichte die den Berggipfel umlagernden dunkeln Wolken. — Dem Neapeler „Piccolo“ wird unterm 24. d. M. aus Monteleone di Cala⸗ bria telegraphirt, daß durch Absturz und Verschiebung des soge⸗ nannten Coppolo⸗Berges ein großer Theil der Gemeinde ver⸗ schüttet wurde. Es kamen 30 Personen ums Leben, und man besorgte weiteres Unheil.
Der am Donnerstag, den 2. Mai, Abends 8 Uhr, im Hörsaal Nr. 1 der Königlichen Gewerbe⸗Akademie, Klosterstraße 36, beginnende Unterrichtskursus in der vereinfachten Stolze schen Stenographie, wie solche in den Kursen des stenographischen Bureaus des Abgeordnetenhauses, wie an der Universität amtlich gelehrt wird, soll mit einem Vortrage über das Wesen der Stolze⸗ schen Stenographie eröffnet werden, zu welchem alle Diejenigen un⸗ entgeltlich Zutritt haben, denen eine ausführliche Auskunft über die durch die stenographische Schrift dem Kenner derselben gebotenen Vortheile, sowie über die Gestaltung der Schrift selbst wünschens⸗ werth erscheint. ¹ Für die den Vortrag besuchenden Damen werden auf vorherige Anmeldung besondere Plätze reservirt. 8
Im Königlichen Opernhause setzte gestern Frl. Tag
ihr Gastspiel in der Rolle der Rosine in Rossini's „Barbier von Sevilla“ fort. Die junge Sängerin hatte in dieser Rolle, welche ihrer kü stlerischen Individualität besonders günstig liegt, Gelegen⸗ heit, ihre bedeutenden Vorzüge in noch höherem Grade zur Geltung zu bringen, wie als „Zerline“ im „Fra Diavolo“. Der helle, zarte Timbre der Stimme, ihre sorgfältige manierfreie Schule und vor⸗ zügliche Anlage für den kolorirten Gesang, wie das anmuthige, na⸗ türliche Spiel kamen ihrer „Rosine“ sehr vortheilhaft zu statten. Im zweiten Akte sang Frl. Tagliana als Einlagen die Schattentanz⸗ Arie aus Meyerbeers „Dinorah“ und zum Schluß „Polacca“ aus Bellini's „Puritanern“ in italienischer Sprache, mit welchen beiden Nummern die Sängerin lebhaften Beifall erntete. Den Grafen Almaviva sang Hr. Kammersänger Dr. Gunz vom Königlichen Theater in Han⸗ nover als Gast. Der Künstler nimmt unter den deutschen Tenoristen eine hervorragende Stelle ein und sein Graf Almaviva zählt zu 188. besten Leistungen. Der weiche, lyrische Klang seines Organs timmt trefflich zu der cantilenenreichen Musik der Rolle. Sein Spiel als feuriger Liebhaber könnte etwas mehr Lebhaftigkeit und Laune vertragen. Auch Hr. Dr. Gunz trug im zweiten Akt eine Einlagepiece vor: „Nach Sevilla! Spanisches Lied von Dessauer“. Der Vortrag des Liedes war ein sehr gelungener, von Beifall begleiteter, doch kann die Wahl desselben nicht gerade als eine glückliche bezeichnet werden. Melodie und Text decken sich nicht und der Rythmus erschrint für den Inhalt des Ge⸗ dichts gesucht. Die Besetzung der übrigen Rollen war die alte be⸗ währte. Vorzügliche, 2 belobte Leistungen in Gesang und Spiel sind die der Herren Salomon als „Doktor Bartolo“ und Fricke als „Basilio.“ Auch Hr. Schmidt in der Rolle des Figaro⸗ verdiente und fand wiederholte Beweise der Anerkennung. Ebenso trugen Fr. Lammert und Hr. Oberhauser in den kleinen Partien der „Mar⸗ zelline und des „Fiorillo“, wie die Königliche Kapelle unter Leitung des Hrn. Musikdirektor Radecke ihren wesentlichen Theil zu dem ge⸗ lungenen Ensemble der Aufführung bei.
— Im Stadt⸗Theater findet das bereits für morgen, Mitt⸗ woch, angekündigte Benefiz für Irl. Auguste Floessel eingetre⸗ tener Hindernisse halber erst am Sonnabend, den 4. Mai, statt. — Das für heute angesetzte Repertoire erfährt insofern eine geringe als das Lustspiel „Der Diplomat der alten Schule“ in Wegfall kommt und hierfür die beiden einaktigen Stücke „Wer zu⸗ letzt lacht“ und „Im Theaterbureau“ zur Darstellung gelangen. Sämmtliche angezeigten Gäste, Fr. v. Trautmann sowohl als die Herren Mittell, Pander und Fl iud in den
beschäftigt. 8
Im zoologischen Garten sind am Sonntag ein Paar kräftig aussehender Orang⸗Utangs, ein Paar weißer Kraniche und ein Affe aus Japan eingetroffen. Die Herren William und Gustav Schön⸗ lanck, welche dem hiesigen zoologischen Garten schon einige werth⸗ volle Thiere geschenkt haben, haben auch dieses Mal das Orang⸗ Utang⸗Paar und das Paar weißer Kraniche aus Indien dem Garten zum Geschenk gemacht. Der Affe aus Japan ist ein Geschenk des deutschen Konsuls in Calcutta. Diese Art Affen ist sehr selten und war bis jetzt noch nicht im hiesigen zoologischen Garten t