1878 / 118 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

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des Gesetzes zu verhüten, den §. 8 noch einmal an die Kom⸗ mission zurückzuverweisen. Das Haus trat diesem Vorschlage

18 entwurfs, betreffend die Repision des Servistarifs und

lage sollen die Tarifsätze im Allgemeinen um 33 Prozent erhöht werden. Die Kommission schlug vor, die

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Sie habe jedoch nur die Mehrvergütung für die Kommunen, 88 aber die Erhöhung der Kompetenzen für die Offiziere,

dieses Gesetzes gehörig betrachtet.

16 ½ rozent herabgesetzt habe. Die Regierung habe auch

Manquements in dem Unteroffizierstande d 2 mindern. Die Erhöhung ffizierstande der Armee zu ver

Offizierpferde sei durch die Verhältnisse, namentlich

ein richtiges Prinzip in dem Kommi kennen; man bena vheülige die O bfheiere 8-b den Nfzbeag

ieselben könnten mit der bisherigen Entschädigung für Stallun . nicht auskommen. Er bitte also, seenesch diins den Feitraum von drei Jahren. Abg. Richter (Hagen) sprach dagegen die Ansicht aus, daß es sich hier eigentlich um eine Einkommenfrage für die SSge. aandle und daß diese nicht bei veaber Gesetze, sondern

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nach der Vorlage zu genehmigen; die Servissätze für Unter⸗ offiziere sollen gegen den früheren Betrag nur um 16 Prozent,

sätze der Unterbeamten der

für Pferdestallung der Dienstpferde, nicht pferde eintreten. stpf cht aber der Offizier

Huc beantragten, auch für die Offizierpferde eine Erhöhun eintreten zu lassen. Der Referent Abg. Nieper er cho6 bis Kommission habe die wesentlichen Vortheile dieses seit 1872

tarif auch für die Unteroffiziere genau nach den Anforderungen normirt sei, welche nach dem Quartierleistungsgesetz sder Quartiergeber den verschiedenen Chargen zu gewähren habe. Es sei also nicht gerechtfertigt, daß die Kommission die Er⸗

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nnge hierfür nicht, zumal die Offiziere auch für Ausrüstung,

Auch sei kein Grund vorhanden, die Untero iziere in di

v ben 5 1rne 8 8 CftgfenfcEhenfan icsen die von egierung geforderte Erhöhun 2

schäftszimmer zu bewilligen. v

Der Abg. Graf von de aenaah führte aus, er vermöge 8 3 erfolgt ist. Gegen die Vorsteher C11

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Um 11 Uhr nahmen Se. Majestät im Beisein des komman⸗ helehnt und §. 1 nebst dem Servistarif nach den Vorschlägen

rvenden Generals des Garde⸗Corps, Prinzen August von Fürttemberg, sowie des Gouverneurs und des Kommandanten „n Berlin militärische Meldungen entgegen und hörten später ie Vorträge des Chefs der Admiralität, Generals der Infanterie von Stosch und des General⸗Adjutanten von Albedyll. Um 3 ¾ Uhr Nachmittags empfingen Se. Majestät den Vorstand der Provinzial⸗Synode der Provinz Brandenburg, bestehend aus dem Präses Grafen Arnim⸗Boitzenburg und den Mitgliedern Hofprediger Kögel, General von Redern, Superintendent Jacobi, Superintendent Hollefreund, Guts⸗ besitzer Sack und Graf Solms⸗Golßen.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sind, laut Meldung des „W. T. B.“, mit Ihren Kindern gestern von Windsor in London eingetroffen. wohnten der gestrigen Sitzung des Oberhauses bei.

—— In der am Montag unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers Hofmann abgehaltenen Sitzung des Bundes⸗ raths wurde dem Antrage des Ausschusses für Justizwesen entsprechend der Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr sozial⸗ demokratischer Ausschreitungen angenommen. Sodann wurden zur Vertretung der Vorlage im Reichstage ge⸗ wählt.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. April d. J. beschlossen: Auf Seite 270 des amtlichen Waaren⸗ verzeichnisses zum Zolltarif, Zeile 7, 8, sind die Worte: ggerissen Geschnitten) oder ungerissen (ungeschnitten)“ zu streichen, dagegen ist den Anmerkungen zu 1 unter c. folgende Anmerkung beizufügen: „Als sammetartig werden rohe oder gebleichte Gewebe nur dann behandelt, wenn sie ge⸗ rissen (geschnitten) sind, so daß sie auf der Schauseite einen ausgearbeiteten Flor zeigen.“ Diese Vorschrift hat vom 1. Juni d. J. ab in Kraft zu treten.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Plenar⸗ sitzung des Reichstages wurde znacht die dritte Be⸗ weia⸗ des Gesetzentwurfs, betr. die Gewerbegerichte, ortgesetzt. Der §. 8 regelt die Zusammensetzung der Gewerbegerichte. Nach den Beschlüssen der zweiten Lesung sollte die Berufung aller Mitglieder dem Magistrat anheimgegeben werden, der letztere aber befugt sein, die Wahl der Beisitzer den Arbeitern und Arbeitgebern zu überlassen. Der Abg. Dr. Gensel bean⸗ tragte dagegen, daß der Vorsitzende des Gerichts auf den Vorschlag des Magistrats durch die Landescentralbehörde be⸗ rufen, die Beisitzer aber vom Magistrat ee werden sollten. Der Abg. Dr. Franz sprach sich gegen diesen Antrag aus und wünschte seinerseits, daß die e des Vor⸗ lezenden durch den Magistrat und die Wahl der Beisitzer urch die Interessente, erfolge. 8 ver Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister

242— vFIA4 15 2 . 2 9 der Regierung ein Einfluß auf die Eesenzmng dah. von benden nicht gestattet werde, so sei das Fon der Wahl Dee verbündetten Regierungen unannehmbar. ner gfric” feds ersiten denne hänge es ab, ob die Ge⸗

vicHirsch, Drt Löber, Frazictk- und Dr. Lasker, enpfahlen schhü ber m. ten Lesung.

eer Letztere schlug jevach gleiche or, um ein Scheitern

bei und setzte bis zur Berichterstattung der Kommission die weitere Berathung der Vorlage aus.

Sodann ging das Haus zur zweiten Lesung des Gesetz⸗ der Klasseneintheilung der Orte, über. Nach §. 1 der Vor⸗

sätze für Generale, Stabsoffiziere, Hauptleute und Subaltern⸗ offiziere, sowie für die höheren Militärbeamten unverändert

die der Gemeinen um 50 Pro ü erhöht werden. Die Servis⸗ Militärverwaltung sollen unver⸗ ändert bleiben; ebenso soll eine Erhöhung der Caleönnver

Die Abgg. Graf von Frankenberg und Graf Bethusy⸗

erzögerten Gesetzes den Kommunen nicht vorenthalten wollen.

che die Regierungsvorlage fordere, als in den Rahmen

Der Kommissar des Bundesraths bemerkte, daß der Servis⸗

hung des Servistarifs für die Unteroffiziere von 33 auf

itt dieser Erhöhung eine Vermehrung des Einkommens der erheiratheten Unterofsiziere bezweckt, um auf diese Weise die

um 75 Prozent für die Berlin, geboten. Der Wohnungsgeldzuschuß ge⸗

beschlag und Bedienung ihrer Stallpferde sorgen müßten.

sionsbeschluß nicht zu er⸗

fizieren sei ein Nothstand vorhanden;

udgetberathung zum Austrag ge

hre Kaiserlichen Hoheiten

fiziere gegen die Unter⸗ fenigen, welcher zu einer verbotenen Versammlung das Lokal

Kommission unverändert angenommen. In Betreff der Klasseneintheilung (§. 2) war von der Regierung v. zwei Orte, Dresden und Bocken⸗ heim, aus der Klasse I. resp. II. in die Klasse A.; 15 Orte aus Klasse II., je einen Ort aus den Klassen III., IV. und V. in die Klasse I.; 63 Orte aus den Klassen V., IV. und III. in Klasse II., 117 Orte aus den Klassen IV. und V. in Klasse II. und 204 Orte aus Klasse v. in Klasse IV. zu versetzen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, noch zwei Orte Erfurt und Linden (Hannover) aus der II. in die I. Klasse, 8381 Orte aus Klasse III. in Klasse II., 24 Orte aus den Klassen V. und V. in Klasse III., und zwei Orte der V. Klasse in Klasse IV. zu versetzen. Die Kommission schlug ferner folgende Resolution vor: „Den Reichskanzler zu ersuchen: Diejenigen zur Zeit in der V. Servisklasse befindlichen Orte, welche nach den Grundsätzen der Klassifikation in eine höhere Klasse gestellt werden können, mit Rücficht aaf die Wohnungsgelvzuschüsse der Beamten entsprechend zu klassifiziren.“ Der Abg. Rohland beantragte, die Städte Weißenfels und Zeitz (Regierungsbezirk Merseburg) in die Klasse II. statt in Klasse III. zu setzen. Der Abg. Berger wollte die Orte Hattingen und Hörde, Regierungsbezirk Arnsberg, aus der III. in die II. und Bochum aus der II. in die I. Klasse ver⸗ setzt 85 8 8 Ae Anträge stellten die Abgg. Gerhardt, Kie⸗ pert u. A. Der Abg. von Wedell (Malchow) erklärte, daß er und seine Partei mancherlei Wünsche betreffs der Klassifikation der Städte vorzubringen hätten, daß sie aber in Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses, in welcher eine eingehende Prüfung der Lokalverhältnisse nicht mehr möglich sei, von der Stellung von Spezialanträgen Abstand genommen hätten. Er hoffe aber auch, daß das Haus im Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit die von anderer Seite gestellten Spezialanträge sämmtlich ablehnen werde. Der Referent Abg. Dr. Nieper trat der Ansicht des Vorredners bei. Die Kommission habe sich auf einige Veränderungen bei Orten beschränkt, wo die Verhältnisse ganz klar gewesen seien und die übrigen Petitionen dem Reichskanzler für die nächste Revision des Servistarifs zur Erwägung überwiesen. Außerdem schreibt die Vorlage vor: „Militäretablissements, welche außerhalb des Gemeindebezirks des Garnisonortes liegen, zu dem sie gehören, fallen der Servisklasse des letzteren zu, sofern der Ort, in dessen Bezirk sie belegen sind, nicht selbst Garnisonort ist. Für die zum Zwecke der Artillerie⸗ Schießübungen zu beschaffenden Quartierleistungen wird, sofern die davon getroffenen Ortschaften nicht einer höheren Klasse angehören, die Entschädigung der 2. Servisklasse gewährt; für vorübergehende Quartierleistungen, insoweit dieselben die Dauer von 30 Tagen über⸗ steigen, wird eine höhere Servisentschädigung in der Weise gewährt, daß die betreffenden Ortschaften in die nächst höhere, jedoch min⸗ destens in die dritte Servisklasse aufrücken, die Ortschaften der höchsten Servisklasse aber einen Zuschlag von 20 % erhalten.“ Dr Abg. Graf von Frankenberg wollte diese letztere Vorschrift nicht nur bei den Artillerieschiegübungen sondern auch bei CSelsgenzeit der militärischen Maßregeln, welche zum Zwecke der Abwiee er Ninderpest getroffenl wergen gysgepen⸗ des früͤheren Bescheusses des Reichstages, welcher eine dies⸗ bezügliche Petttion dem Reichskanzler zur Berücksichtigung über⸗ . f ie Diskussion wurde geschlessen und sämmtliche Antrag⸗ steller, mit Ausnahme des Grafen von Fammnettiche; ihre Anträge zurück. Demnächst wurde §. 2 nebst der Klassi⸗ fikation der Städte mit dem Antrage Frankenberg nach den Vorschlägen der Kommission angenommen; ebenso die von der Kommission vorgeschlagene Resolution. §. 3 der Regierungsvorlage bestimmt, daß die Vorschrift des Servistarifgesetzes von 1868, nach welcher alle fünf Jahre eine Revision des Tarifs vorgenommen werden soll, aufgehoben wird. Die Kommission schlug vor, diesen Paragraphen ganz zu streichen. Der Paragraph wurde gestrichen. Um 3 ½ Uhr vertagte sich das Haus.

In der heutigen (53.) Sitzung des Reichstages welcher am Tische des Bundesraths der Präsident 928 Neichs⸗ kanzler⸗Amtes Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath beiwohnten, theilte der Prä⸗ sident mit, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr sozial⸗ demokratischer Ausschreitungen eingegangen sei. Derselbe hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnad dni von Preußen ꝛc. . Gnaden Deutscher Kaiser, König

verordnen im Namen des Reichs na lgt W Bundesraths und des Reichstags, was Hrarf vA“ 8. 1. Druckschriften und Vereine, welche die Ziele der Sozial⸗ demokratie verfolgen, können von dem Bundesrath verboten werden. Das Verbot ist oͤffentlich bekannt zu machen und dem Reichstag so⸗ F erselhe nicht E“ bei seinem nächsten mitzutheilen. Das Verbot i 1 wenn der 1u“ verlangt. 1““ ie Verbreitung von Druckschriften auf öffentli Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen FIlha nicnuf Offen von der Polizeibehörde vorläufig verboten werden, wenn die Druck⸗ scetften ziele der 1 888 verfolgen. Das Ver⸗ wenn nicht innerhalb vier Wochen die D 1 dem Bundesrath auf Grund des §. 1 8,5 882 §. 3. Eine Versammlung kann von der Polizeibehörde verboten oder nach ihrem Beginn von dem Vertreter der Polizeibehörde auf⸗ gelöst werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme recht⸗ 12 . daß die Versammlung Zielen der im §. 1 bezeichneten 6 4. Wer einem nach §. 1 oder §. 2 erlassenen Verbote zu⸗ wider eine Druckschrift verbreitet, wird mit Nehen Perobe an. 88 Eö“ 2er SI; kann ohne richterliche en (§. 3 ü ie P 8 g es Gesetzes über die Presse vom .5. Die Betheiligung an einem nach §. 1 verbot i Defr. 9. ea; vach 888 veebotznen versommacaag wird Ge Rereine .— Gleiche Strafe tri enjenigen, wel

entfernt, sobald die Auflösung einer 8 EEEEETbT

des Vereins, sowie gegen nternehmer und Leiter der Versammlung und Pen⸗

ergiebt, ist auf Gefängniß nicht unter drei Monaten zu erkennen. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft. Dasselbe gilt für

Urkundlich ꝛc. Begründung. Die Ausbreitung der Sozialdemokratie hat in Deutschland im

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Frankenberg ab⸗

ei der - 2 racht werden müßte. Laufe der letzten Jahre immer größere Dimensionen ange nommen.

Die sozialdemokratischen Lehren und Tendenzen sind in drungen, welche denselben früher unzugänglich waren. Die sozial⸗

reise ge⸗

demokratische Agitation, planmäßig und durch geschulte Agitatoren betrieben, übt mehr und mehr ihren verderblichen, die Ge⸗ müther verwirrenden Einfluß auf die Massen der Bevölkerung aus. Um den Umsturz der bestehenden Verhältnisse und die Bildung des sozialistischen Staates herbeizuführen, ist die Sozialdemokratie unablässig bemüht, Unzufriedenheit in den besitz⸗ losen Klassen zu verbreiten, dieselben gegen die besitzenden Klassen aufzureizen, die überlieferten sittlichen und religiösen Anschauungen, die Paterlandsliebe, die Pietät und die Achtung vor dem Gesetze, überhaupt alle diejenigen Grundlagen zu untergraben, auf welchen der Staat und die Sicherheit der Gesellschaft beruhen. Die Sozialdemokratie droht das Gemeinwohl auf das empfindlichste zu schädigen, indem die durch ihre Agitationen hervorgerufene Beun⸗ ruhigung und Störung des öffentlichen Friedens nicht ohne Rück⸗ wirkung auf die Entwickelung der wirthschaftlichen Verhältnisse bleiben können.

Wiederholt sind die verbündeten Regierungen an den Reichstag mit Vorschlägen herangetreten, um den Gefahren der Sozialdemokratie durch schärfere Strafbestimmungen entgegen zu wirken. Es geschah dies bei Gelegenheit der Vorlage des Gesetzes über die Presse und in der Sessiog 1875/76 durch die Abänderungsvorschläge zum Straf⸗ gesetzbuche. Diese Vorschläge haben die Zustimmung des Reichstags nicht gefunden; die Frage aber, ob es nicht besonderer Maßnahmen bedürfe, um den Ausschreitungen und der weiteren Verbreitung der Sozialdemokratie entgegenzutreten, ist damit nicht erledigt worden; dieselbe ist vielmehr fortdauernd eingehend erwogen und nunmehr aus 888 des vor Kurzem gegen das Leben Sr. Majestät des Kaiserz verübten Attentats wiederum in den Vordergrund getreten.

vficie verbündeten Regierungen glauben diese Frage bejahen zu müssen.

Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften auf den Gebieten der Presse und des Vereinswesens, auf welchen sich die sozialdemokratischen Agitationen vorzugsweise bewegen, reichen, wie die Erfahrung gezeigt hat, nicht aus, um diesen Agitationen mit Erfolg zu begegnen. Es bedarf kräftiger und schneller eingreifender Mittel, um den Gefahren vorzubeugen, welche aus der Verbreitung der sozialdemokratischen Lehren dem Gemein⸗ wesen drohen. So fern die Absicht liegt, das Ver⸗ eins⸗- und Versammlungsrecht, sowie das Recht der freien Meinungsäußerung allgemeinen und dauernden Beschränkungen zu unterwerfen, so erscheint es doch im öffentlichen Interesse geboten, dem Mißbrauche, welchen die Anhänger der Sozialdemokratie mit diesen Freiheiten fortgesetzt treiben, Schranken zu setzen und auf diese Weise den Bestrebungen Raum zu gewähren, welche darauf gerichtet sind, durch Aufklärung und Belehrung, durch Stärkung des Sinnes für Recht und Sitte, wie durch wirthschaftliche Verbesserungen die Wurzeln des Uebels zu beseitigen.

„Solche Schranken können aber nur durch die Gesetzgebung auf⸗ gerichtet werden und diese muß, da es sich um eine alle Bundes⸗ staaten gleichmäßig bedrohende Gefahr handelt, von dem Reiche aus⸗ gehen, dessen Kompetenz dazu nach Art. 4 Ziffer 16 der Reichs⸗ verfassung keinem Zweifel unterliegt.

Auf diesen Gesichtspunkten beruhen die Bestimmungen des vor⸗ gelegten Gesetzentwurfes.

‚Nach § 1 soll der Bundesrath die Ermächtigung erhalten, Druck⸗ schriften und Vereine, welche die Ziele der Sozialdemokratie ver⸗ folgen, zu verbieten. Die auf Grund dieser Ermächtigung erlassenen Verbote sollen der Kontrole des Reichstages unterliegen, welcher be⸗ fugt sein soll, die Außerkraftsetzung derselben herbeizuführen.

In der Presse und in dem Vereinswesen liegt der Schwerpunkt der sozialistischen Agitation.

Eine große Menge viel gelesener Blätter verbreitet die sozial⸗ demokratischen Lehren täglich in allen Theilen Deutschlands und in allen Schichten der Bevölkerung. Hand in Hand mit der Presse wirken ahlreiche Versgpxplunggn. füg die wecke der Sozialdemo⸗

2veB, wein 8 ekeinen vrfitt vieseror in Beutsch⸗ land in höherem Maße eine einheitliche und geschkessene Ordenisc⸗ tion, 8 einem Lande. Das Verbot des Bundesrathes würde, soweit es sich auf nicht⸗ periodische Druckschriften erstreckt, häufig erst eintreten dhae 1 die Verbreitung der Druckschrift vollendet ist. Dies gilt insbesondere von Flugschriften und Broschüren, welche auf Straßen und an öffent⸗ lichen Orten verbreitet werden. Deshalb schlägt der §. 2 des Ent⸗ wurfes vor, die Polizeibehörde für befugt zu erklären, die Verbreitung sozial⸗demokratischer Druckschriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an andern öffentlichen Orten vorläufig zu verbieten. Ein solches Verbot soll jedoch erlöschen, wenn es nicht innerhalb vier Wochen von dem Bundesrathe auf Grund des §. 1 be⸗ staͤtigt ei 8

u ie nach §. 1 dem Bundesrathe zu gewährende Befugni zum Verbot von Vereinen würde in bn Fewühr von 1n Wirkung sein, wenn nicht gleichzeitig den Organen der Staatsgewalt eine entsprechende Befugniß in Bezug auf die Versammlungen beigelegt würde. Denn, wenn auch Versammlungen, welche von einem Verein veranstaltet werden, von dem Verbot des Vereins mitgetroffen werden würden, so wird doch die Agitation nicht blos in solchen Versammlungen betrieben, und die Er⸗ fahrung lehrt, daß, sobald ein sozialdemokratischer Verein ge⸗ schlossen wird, die von demselben bisher betriebene Agitation in Versammlungen fortgesetzt wird, welche sich nicht immer als Vereins⸗ versammlungen qualifiziren lassen. Es bedarf daher der im §. 3 des Entwurfes vorgeschlagenen Bestimmung, wonach die Polizei⸗ behörde befugt sein soll, Versammlungen im Voraus zu verbieten oder nach dem Beginn durch den von ihr entsandten Vertreter auf⸗ zulösen, sobald Thatsachen vorliegen, welche die Annahme recht⸗ feltigen, daß die Versammlung die Ziele der Sozialdemokratie ver⸗ Die in den §§. 4 und 5 vorgeschlagenen Strafbestimmungen sollen die Durchführung der nach den §§. 1—3 zu 1 Wer⸗ bote ö 6

enn endlich im §. 6 die Beschränkung der Gültigkeit des Gesetzes auf einen Zeitraum von drei Jahren ih so be⸗ ruht dies auf der Absicht, die Freiheit der Presse und des Vereins⸗ wesens auch der Sozialdemokratie gegenüber nicht länger zu be⸗ schränken, als zur Sicherung des Staates und des öffentlichen Friedens unumgänglich nothwendig ist, und auf der Hoffnung, daß es nach Ablauf von drei Jahren eines solchen Schutzes nicht mehr bedürfen werde.

Das Haus trat sodann in die dritte Berathung des Ent⸗ wurfs einer Rechtsanwaltsordnung. Gleichzeitig wur⸗ den zur Diskussion estellt 8. 7 (Lokalisirung der Rechtsan⸗ wälte) und §. 103 (Beschränkungen für die jetzt amtirenden Rechtsanwälte).

Hierzu hatten die Abgg. Dr. Lasker und Gen de Anträge eingebracht: 8 CCe

Der Reichstag wolle beschließen:

Den §. 7 dahin zu ändern:

„Die Zulassung erfolgt bei einem bestimmten Gerichte. Kammern fuür Handelssachen, welche ihren Sitz an einem anderen Orte als an dem des Landgerichts haben, sind im Sinne dieses Sh als S. Gerichte anzusehen“, und hinter §. 7 als besonderen §. 7 a. einzuschalten:

„Der bei einem Amtsgerichte zugelassene Rechtsanwalt kann auf seinen 2 zugleich bei dem Landgericht in dessen Bezir ke das Amtsgericht einen 8 hat, sowie bei den im Bezirke des Landgerichts befindlichen Kammern für Handelssachen zugelassen werden. Die Zalassung muß erfolgen, wenn sie nach dem über⸗ einstimmenden Gutachten des Ober⸗Landesgerichts und des Vor⸗ Anwaltskammer dem Interesse der Rechtspflege för⸗

ist. „Ferner als Konsequenz des Antrags zu §. 7: den §. 7a. der Beschlüsse, zweiter Lesung als §. 7 b., den

§. 7 b. als §. 7c. und den §. 7c. als §. 7 d. zu bezeichnen;

in §. 103 im Absatz 1 den letzten Satz zu streichen. „Endlich im §. 103 als Absatz 2 einzuschalten: „Dieselben sind, sofern sie die Zulassung bei dem Landgericht ihres Wohnsitzes beantragen, befugt, ihren bisherigen Wohnsitz bei⸗

h lten.“ miei 8. 36 Absatz 3 das Allegat 7c. in 7d. zu berichtigen.]

Der Präsident des Reichs⸗Justiz⸗Amts, Staatssekretär Dr, Friedber 8 erklärte im Namen des Bundesraths den §. 7 nach den Beschlüssen zweiter Lesung für unannehmbar; dagegen werde bei Annahme der Anträge Lasker das Zustandekommen des Gesetzes gesichert sein. Aus diesem Grunde empfahl auch der Abg. Dr. Lasker seine Anträge zur Annahme. Für die⸗ selben erklärten sich auch die Abgg. Staudy und von Hölder. Dagegen erklärten sich die Abgg. Pfafferott, Kiefer und Windt⸗

orst. Letzterer führte aus, daß der Reichstag den von den egierungen acceptirten Vermittelungsvorschlag Lasker für unannehmbar erklären müsse, weil derselbe inkonsequent sei. Die Anträge Lasker wurden angenommen. (Schluß des

Blattes.)

Die Eintheilung des Ober⸗Verwaltungsgerichts in zwei Senate ist nunmehr, nachdem die erforderlichen Mittel durch den Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1878/79 bewilligt, ein Senats⸗Präsident und vier Mitglieder neu ernannt worden, auch die sonstigen Vorbereitungen zum Abschluß gelangt sind, zur Ausführung gekommen. 8

Seit dem 13. d. Mts. finden die regelmäßigen öffent⸗ lichen Sitzungen des ersten Senats unter dem Vorsitz des Präsidenten des Ober⸗Verwaltungsgerichts Persius am Mitt⸗ woch und Sonnabend, diejenigen des zweiten Senats unter dem Vorsitze des Senats⸗Präsidenten Jebens am Montag und Donnerstag in den bisherigen Geschäftsräumen Mauer⸗

straße Nr. 63/65) statt.

Die Gesellschaft der Landwirthe Frankreichs wird ge⸗ legentlich der Ausstellung im Palais des Trocadero einen internationalen landwirthschaftlichen Kongreß veranstalten. Derselbe wird vom 10. bis zum 20. Juni statt⸗ finden. Die landwirthschaftlichen Behörden und die land⸗ wirthschaftlichen Centralvereine, sowie die Mitglieder der land⸗ wirthschaftlichen Presse sind speziell zu diesem Kongresse ein⸗ geladen worden. Nähere Mittheilungen, sowie Eintrittskarten zum Kongreß sind durch das Generalsekretariat der Société des agriculteurs de France, Paris, 1 Rue Le Peletier, zu G 2 Für jede offizielle Delegation eines fremden Landes ist die Ernennung eines Vize⸗ Präsidenten und eines Sekretärs reservirt, die so er⸗ nannten Herren bilden mit dem Bureau der Gesellschaft der Landwirthe das Bureau des Kongresses. Der Kongreß theilt sich in 11 Sectionen, welche Ackerbau, allgemeine Viehzucht, Weinbau, Waldbau, Garten⸗ und Obstbau, Kulturtechnik, landw. Nebengewerbe, Seiden⸗ und Bienenzucht und landw. Insektenkunde, landw. Gesetzgebung, landw. Unterricht, Pferde⸗ zucht umfassen. Die Redner können sich nach Belieben ihrer Muttersprache oder irgend einer anderen bedienen. Die nicht in französischer Sprache gehaltenen Reden werden in dieser Sprache resumirt, jede religiöse oder politische Diskussion ist ausgeschlossen. An diesen Kongreß werden sich Besuche der Ausstellung und landw. Exkursionen unter sachkundiger Führung anschließen. Die Verhandlungen des Kongresses sollen später ver⸗ öffentlicht werden. Das jetzt veröffentlichte vorläufige Pro⸗ gramm der in den Sectionen zu verhandelnden Fragen um⸗ faßt eine Reihe interessanter und wichtiger Punkte, unter denen wir die Besprechung internationaler Maßregeln gegen die Viehseuchen, die Phylloxerafrage, die Aufforstung als Vor⸗ beugung gegen Ueberschwemmungen, die Verwerthung der städtischen Abfallstoffe, die Dampfbodenkultur, die Anwendung von Schienenwegen in der Landwirthschaft, die Methoden der Zuckerbestimmung, die landwirthschaftliche Statistik, die Pacht⸗ frage, hervorheben. Das Präsidium des Kongresses hat den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten, Dr. Friedenthal speziell eingeladen, und dieser eine ge⸗ meinsame Vertretung der gesammten deutschen Landwirthschaft durch eine Delegation des deutschen Landwirthschaftsrathes

angeregt.

Lehnt die Gläubigerschaft ab, Zahlungen des Gemein⸗ schuldners kurz vor der Konkurseröffnung anzufechten, so kann, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts, I. Senat, vom 19. März 1878, jeder einzelne Konkursgläubiger das Anfechtungsrecht auf seine Kosten ausüben; er han⸗ delt dabei in Vertretung der Gläubigerschaft und kann daher seine Anfechtung nur auf solche Argumente stützen, die der Gläubigerschaft als solcher zur Verfügung stehen würden, wenn diese Anfechtung übte.

Der General⸗Lieutenant von Werder, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Militär⸗ Bevollmächtigter in St. Petersburg, ist von St. Petersburg hier eingetroffen und im Hotel du Nord abgestiegen.

Der General⸗Lieutenant von Bülow, Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, ist von seiner Dienstreise zur Musterung des 3. und 17. Feld⸗Artillerie⸗Regiments hierher zurückgekehrt.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Geheime Zustiz⸗ Rath Held aus Dresden ist von Berlin wieder abgereist.! 2

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Mai. 8— T. B.) In der heutigen ersten Sitzung des wieder zu⸗ ammengetretenen Landtags gedachte der Landtags⸗Präsident mit warmen Worten der glücklichen Errettung Sr. Majestät des Deutschen Kaisers bei dem gegen Denselben verübten Attentat. Der Landtag beschloß, den Kaiser durch den Vorstand des Landtags beglückwünschen zu lassen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Mai. (W. T. B.) Das Herrenhaus beendete heute die Generaldebatte über das Bankstatut und beschloß auf den Antrag Burgs, die Enblocannahme aller unbeanstandeten Artikel, worauf das Bankstatut vollen Inhalte nach in zweiter und dritter Lesung genehmigt wurde. Nur betreffs der Dauer des Privilegiums wurde beschlossen, daß dasselbe mit Ende 1887 ablaufen soll, statt, wie die Vorlage bestimmt hatte, mit Ende 1888. Der Finanz⸗Minister hatte sich mit dieser Aenderung einverstanden erklärt. 3

mänische Armee trat auf Anordnung des Fürsten Carl eine Vorwärtsbewegung gegen Osten längs der Karpathen an. Dieselbe nimmt gegenwärtig folgende Stellungen ein: Die erste Division steht bei Tirgoveschti, die zweite bei Pitetschi, die dritte bei Slatina und die vierte bei Crajowa, die Reservedivision verbleibt mit den Positionsgeschützen in Kalafat. Aus Belgrad: Fürst Milan hat die in der Topola⸗Affaire zum Tode verurtheilten Personen begnadigt. Aus Adrianopel: Im Rhodope⸗Gebirge haben neuerdings Kämpfe stattgefunden. Die Russen sollen bei Khaskioej gegen 200 Mann verloren haben.

Pest, 20. Mai. (W. T. B.) Das Oberhaus hat die Vorlage, betreffend die Bedeckung des 60⸗Millionen⸗ Kredites angenommen, nachdem der Minister⸗Präsident nac seine im Unterhause abgegebenen Erklärungen wieder⸗ olt hatte.

Das Unterhaus hat die Verlängerung des Aus⸗ gleichsprovisoriums genehmigt.

Schweiz. Zürich), 20. Mai. (W. T. B.) Die „Neue Zürcher Zeitung“ führt aus, daß das negative Ergebniß der gestrigen Volksabstimmung des Kantons Zürich über die Gotthardbahn ⸗Subvention lediglich alarmirenden Zeitungsnachrichten zuzuschreiben sei, und tritt für die Ver⸗ anstaltung eines nochmaligen Volksentscheides ein.

Großbritannien und Irland. London, 20. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses lenkte Lord Selborne die Aufmerksamkeit auf die Verfassungswidrigkeit, welche sich dadurch bekunde, daß indische Truppen in Friedenszeiten außerhalb Indiens ohne Zustimmung des Parlaments verwendet würden; der Redner unterstützte seine Ausführungen durch Heran⸗ ziehung mehrerer Beispiele aus der Geschichte. Der Lord⸗ kanzler Cairns trat den Ausführungen Selborne's entge⸗ gen und öe das Verfahren der Regierung. Seitens der Opposition hoben Lord Bardwell und Lord Granville, indem sie das Verhalten ihrer Partei vertheidigten, hervor, daß ein Tadelsvotum von ihrer Seite nicht beantragt worden sei. Lord Granville gab zu, daß es große Nothfälle gäbe, wo die Regierung auf eigene Verantwortung handeln müsse, bestritt aber, daß ein derartiger Fall gegenwärtig vor⸗ liege. Der Premier Lord Beaconsfield vertheidigte das Verfahren der Regierung und schloß seine Ausführungen mit der Erklärung, daß der Regierung gegenwärtig die Lippen geschlossen seien, und daß dieselbe ohne Schädigung des Staats⸗ interesses gegenwärtig ihre Politik nicht „vindiziren“ könne. Das einzige Ziel der Regierung bei allen ihren Schritten sei die Siche⸗ rung der Segnungen des Friedens, die Wahrung der Freiheit Europas und die Behauptung der gerechten Position gewesen, welche England eingenommen habe. Die Regierung sei auch gegenwärtig noch bemüht, diese großen Ziele zu erreichen. Wenn die Zeit komme, wo die Regierung ihre Politik vindi⸗ ziren könne, werde sich zeigen, daß, was dieselbe gethan habe, geschehen sei in dem Glauben, daß es zum Besten des Staates eschehe. Obschon angegriffen, müsse die Regierung jetzt schwei en, denn wenn sie das nicht thue, ig das Staats⸗ interesse nur Schaden leiden. (Lauter Beifall der Regierungs⸗ partei.) Der Antrag Selborne'’s wurde damit als erledigt angesehen. Das Haus vertagte sich auf morgen. Die heutige Unterhaus⸗Sitzung war stark besucht. Der Schatzkanzler Northcote antwortete auf eine An⸗ frage Ashley's, die Regierung habe ihre guten Dienste auf⸗ gewandt, um einen Waffenstillstand zwischen den Tür⸗ ken und den Insurgenten auf Kreta herzustellen. Der⸗ selbe erwiderte auf eine Anfrage Mac Arthems, das von dem englischen Gesandten in China, Wade, mit der chinesischen Regierung getroffene Abkommen sei von der englischen Regierung noch nicht formell gebilligt; einige Stipu⸗ lationen desselben bedürften auch der 1“ der übrigen Vertragsmächte. Auf eine bezügliche Anfrage des Deputirten Ryland erwiderte der Schatzkanzler, die Kosten für die Einberufung der Reserve beliefen sich auf 140 000 Pfd. Sterl. Der Krieg am Kap koste monatlich 5000 Pfd. Sterl. für englische Rechnung und 20 000 Pfd. Sterl. für die Rechnung der Kolonie. Man brauche für Extra⸗Ausgaben monatlich etwa 50 000 Pfd. Sterl. Dieser Bedarf dürfte jedoch auf 60 000 Pfd. Sterl. steigen. Der Marquis von Hartington beantragte unter dem Beifall der Liberalen eine angekündigte Resolution in Betreff der indi⸗ seine Truppen. Der Antragsteller hob bei Begründung seiner Resolution hervor, daß er sich auf die Erörterung der konstitutionellen und der finanziellen Seite der Frage be⸗ schränke und davon absehe, auf die Besprechung der Orient⸗ politik der Regierung einzugehen, da er Angesichts der im Gange befindlichen Unterhandlungen der Regierung keine Verlegenheiten zu bereiten wünsche. Der Staatssekretär der Kolonien, Hicks Beach, beantragte das von ihm angekündigte Amendement, vertheidigte die Regierung und forderte das Haus auf, durch Ablehnung der Resolution Har⸗ tingtons seinen Patriotismus zu bekunden und das von ihm beantragte Amendement mit größter Majorität anzunehmen, damit die Welt in Zukunft wisse, daß England in Zeiten der Gefahr stets auf ein in allen Welttheilen in sich geeinigtes Reich zu rechnen habe. Nachdem noch Harcourt für die Resolution Hartingtons eingetreten war und Stanhope die Regierung vertheidigt hatte, wurde die Debatte auf morgen vertagt.

Blackburn, 20. Mai. (W. T. 8 85 einem heute von den Strikenden abgehaltenen großen Meeting wurde einstimmig eine Resolution angenommen, worin die Arbeiter, unter Ablehnung der von den Arbeitgebern hemachtene Vor⸗ schläge, sich bereit erklären, eine 5prozentige Lohnreduktion an⸗ zunehmen.

Aus Port Said, vom 20. Mai, meldet „W. T. B.“: Die Transportschiffe „Madura“, „Hospodar“, „Camara“, „Baron Colonsay“ und „Brambletyre“ sind mit indischen Truppen hier eingetroffen und setzen die Reise nach Malta fort.

Türkei. Konstantinopel, 20. Mai. (W. T. B.) Der russische Botschafter, Fürst Lobanoff, empfing gestern Deputirte der russischen Kolonie. Der . gab seinen Frie⸗ denswünschen und Hoffnungen Ausdruck. Das Auftreten des⸗ selben wird von den der Pforte nahestehenden Kreisen, bei denen der Fürst zum Theil noch aus früherer Zeit her be⸗ liebt und angesehen ist, als ein versöhnliches geschildert. Vor dem Palast von Tscheragan fand heute ein tumul⸗ tuarischer Auflauf der Flüchtlinge statt, welche dem Sultan eine Petition überreichen wollten. Indeß wurde noch

Belgrad, 20. Mai. (W. T. B.) Dem heute vom

Metropolitan, aus Anlaß der Errettung des Deutschen

Kaisers, in der Kathedrale celebrirten Tedeum wohnte Fürst Milan, sämmtliche Minister, die Senatoren, die Militä⸗ und Civilbehörden und der deutsche Generalkonsul bei.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Mai

englischer Blätter von einem Ultimatum Rußlands an die Pforte wegen Räumung der Festungen als völli unbegründet. Die „Agence“ warnt vor den absichtli ausgestreuten alarmirenden Gerüchten. Besonders jetzt, wo die Kabinete Verhandlungen zu einer praktischen Lösung he beizuführen suchten, müsse man jeden Zwischenfall vermeiden, welcher diese Versuche der Beruhigung und Versöhnung ge⸗ fährden könnte. In Mos kau hat gestern in der evang lischen Kirche anläßlich der glücklichen Errettung des Kaisers Wilhelm ein Dankgottesdienst stattgefunden bahlreiche Mitglieder der deutschen Kolonie wohnten dem elben bei.

Aus amtlichen Quellen bringt das „Journal de St Pétersbourg“ ein Tableau der seit dem 2. März bis zum 6. April 1878 in der Monarchie aufgekommenen Zoll⸗ revenuen. Der Ertrag belief sich auf 7 526 815 R. Metall und 152 727 R. in Papier, also im Ganzen nach dem Tagescours auf 10 413 281 R. in Staatspapieren, eine Summo, die für den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres eine Zunahme von 7 975 838 R. aufweist. Bis zum 2. März 1878 hat die Einnahme 3 211 750 R. in Metall und 45 220 R. Papier betragen, woraus hervorgeht, daß die rößere Hälste des am 30. März einkassirten Betrages 66 446 336 R. Metall und 118 496 R. Papier) dem Monat März zugerechnet werden muß. Die ersten neun Wochen des Jahres haben durchschnittlich 336 000 R. ergeben, die nächsten vier Wochen sind auf 824 000 R. gestiegen, und die letzte Woche hat 1 080 000 R. Metall und 334 000 R. Papier, mit⸗ hin eine starke Progression ergeben.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 20. Mai. (W. T. 8 Der Reichstag genehmigte heute einstimmig die von der Regierung zur Aufrechterhaltung der Neutralität geforderte Bewilligung eines Kredits von 2 Millionen Kronen. In der Zweiten Kammer inter⸗ pellirte der Abg. Hedin⸗die Regierung wegen der Ge⸗ rüchte über Unterhandlungen mit der deutschen Regierung in Betreff der Einfahrt der englischen Flotte in die Ostsee. Der Minister der Auswärtigen Angelegen⸗ heiten erklärte, daß alle diese Gerüchte unbegründet seien. Keine Macht habe vorgeschlagen, die Ostsee als mare clausum zu betrachten. Sollte trotz aller Friedensaussichten der Krieg dennoch ausbrechen, so sei die Regierung überzeugt, daß die Neutralität Schwedens auf den gleichen Prinzipien wie im Jahre 1854 anerkannt werden würde. Die von dem Inter⸗ pellanten erwähnten Gerüchte stammten wahrscheinlich von dem Kopenhagener Korrespondenten der „Pall Mall Gazette her,“ dessen Treiben die schwedische sowie die dänische Regierung bisher vergeblich entgegengearbeitet hätten.

Amerika. Washington, 20. Mai. (W. T. B.) Die zur Untersuchung der bei der Präsidentenwahl in Florida und Louisiana vorgekommenen Wahlfälschungen niedergesetzte Kommission ist gewählt und besteht aus 7 De⸗ mokraten und 4 Republikanern.

Südamerika. Columbien. Der Kongreß, welcher in Bogota versammelt ist, hat einstimmig einen Gesetzvor⸗ schlag angenommen, dessen Gegenstand die Erweiterung der telegraphischen Verbindung ist, in der Art, daß Bogota dadurch nicht nur mit dem gesammten Innern der Republik, sondern auch mit Europa, den Vereinigten Staaten und Centralamerika verbunden wird, also in Zukunft alle diese Länder in direkten Verkehr mit Deutschland treten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Meyers Handlexikon des allgemeinen Wissens“, mit technologischen und wissenschaftlichen Abbildungen und vielen Karten der Astronomie, Geographie, Geognosie, Statistik und Ge⸗ schichte. Zweite, umgearbeitete und vermehrte Auflage in 2 Theilen oderc 24 Firsemmnee. ; 50 ₰. (Leipzig, Verlag des Bibliographischen Instituts, 8 . 1 Mit den letzten Lieferungen 19 bis 24 liegt das handliche Werkchen nunmehr auch in seiner zweiten Auflage fertig vor. Die⸗ selbe ist in der That eine erheblich vermehrte, und zwar erstreckte sich die Vermehrung zunächst natürlich auf den Inhalt, welcher um ca. 6000 neue Artikel bereichert worden ist, dann aber auch auf die mannichfaltigen Beilagen an Kärtchen und Tabellen, welche einen ebenso eigenartigen als dankenswerthen Vorzug dieser Miniatur⸗ Encyklopädie ausmachen. Andererseits haben die einzelnen Artikel mehr⸗ fach eine vollständige, den seit der ersten Auflage eingetretenen Ver⸗ änderungen rehhbe Umarbeitung erfahren, und ein Nekrolog ent⸗ hält die während des Druckes eingetretenen Todesfälle, welche in den Biographien nachzutragen sind. An Beilagen ꝛc. bringt das Lexikon in seiner neuen Form 6 Karten zur physikalischen Geographie, 12 ebensolche zur Ethnographie und Statistik, 23 zur politischen Geo⸗ raphie mit alphabetischen Tabellen zur leichteren Orientirung, 6 Ge⸗ schichtskarten und 19 Bildertafeln in Holzschnitt und Buntdruck, außerdem aber 22 historische, statistische, Münz⸗ ꝛc. Tabellen, Ueber⸗ ichten und Verzeichnisse zur Ergänzung des Textes, die, wie schon eine Spezialität des Werkchens sind. Ein alphabetisches Register über sämmtliche Artikel erleichtert den Gebrauch sehr wesentlich. Allen Denjenigen, welche das größere und entsprechend kostbarere Mepersche Handlexikon sich nicht anschaffen können oder wollen, dürfte auch diese zweite, so schnell nothwendig gewordene Auflage des kleineren Werkes willkommen sein. Dasselbe nimmt den Ruhm in Anspruch, das erste und einzige Buch zu sein, das den ganzen menschlichen Wissensstoff der Gegenwart in so knapp gedrängter Form, auf etwa 2000 Oktavseiten, zusammenfaßt. Daß trotz dieser Ge⸗ drängtheit des Stoffs und damit des Drucks die Schrift bei aller Kleinheit scharf und ohne Anstrengung lesbar ist, verdient noch beson⸗ ders hervorgehoben zu werden.

Land⸗ und Forstwirthschaft. M Nachdem nunmehr die Anmeldungen für den internationa⸗ len Markt für landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe, welcher vom 13. bis 17. Juni c. in Hamburg statt⸗ nden wird, geschlossen sind, kann schon jetzt die Bedeutsamkeit die⸗ fan nicht nur von deutschen, sondern auch von amerikanischen, eng⸗ lischen, österreichischen, französischen, schwedischen, norwegischen und dänischen Fabrikanten reichlich beschickten internationalen Maschinen⸗ marktes konstatirt werden. Die angemeldeten Maschinen und Geräthe werden einen Raum von 12 603 qm einnehmen, wovon 2900 Am be⸗ deckt und 9703 qgm unbedeckt sein werden. Es sind allein 46 Dampf⸗ maschinen und Lokomobilen angemeldet, von denen, soweit dies bis jetzt aus den Anmeldungen zu ersehen, 20 während des Marktes

(W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht fol⸗ gende Meldungen: Aus Bukarest, 19. d.: Die ganze ru⸗

vor Ankunft der Polizei die Ruhe wiederhergestellt.

werden in Betrieb gesetzt werden, um 13 Dreschmaschinen verschie⸗

(W. T. B.) Die „Agence Russe“ bezeichnet die Nachricht