8
Landw. Regts. Nr. 72, diesem als Pr. Lt., Leonhardt, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Pr. Lt., Lühe, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Bedau, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, mit seiner bisher. ₰ Schuberth, Hauptm. von der Landwehr⸗Infanterie des 2. Bats Landwehr⸗Regiments Nr. 63, mit der Landw. Armee⸗Unif,, v. Hancke, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 15, Rinck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, Walkenhaus, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, Klein, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, Grosse, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, Bar. v. Rodde, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 18, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Gies, Rödelius, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Quedefeld, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, Schwartze, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., Dreher, Pr. Lt. von der Reserve des Hus. Regts. Nr. 3, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. .35, mit der Asmee Nu sorm, 5* 8 18 * er Landw. Inf. desselben Regts., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗ Uferm. S alomon, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Regts., mit seiner bisherigen Uniform, Buchholz, Pr. Lt. von der Landw. Kav. desselben Regts., mit seiner bisherigen Uniform, Wendorff, Hauptmann von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 87, mit seiner bisher. Unif., v. d. Hagen, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, mit der Landw. Armee⸗Unif., Emans, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, Michaelis, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 95, anewacker, Sec. Lt. von der Garde⸗Landw. 8 rt., als Pr. t., Sehmis, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, Schuster, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗ Art. des 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 113, Bischoff, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Datschewski, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. desselben Bats., mit der Landw. Armee⸗Uni⸗ form, Adler, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 46, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Kunze, Sec. Lt. von der Ldw. Fuß⸗Art. des 2. Bats. Lndw. Regts. Nr. 50, Berndt, Sec. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, Schapper, Sec. Lt. von der Landw. FasArt. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, v. Graevenitz, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗Gren. Landw. Regt, mit Pens., Doergens, Pr. Lt. von der Res. des Garde⸗Pion. Bats., der Abschied bewilligt. 1 Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Allerhöchste Versügung. 3. Mai. Struwe, Zahlmstr. beim Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 55, bei seiner Versetzung in den Ruhestand der Charakter als Rechnungs⸗Rath verliehen. . Königlich Bayerische Armee.
Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 30. April. Hartung, Sec. Lt. des 7. Inf. Regts. mit schlichtem Abschied entlassen. — 11. Mai. Frhr. v. Fechen bach zu Laudenbach, Rittm. à la suite f. E., unter Charakteris. als Major in die Ka⸗ tegorie der mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. verabschied. Offize. versetzt. — 12. Mai. Schuster, Pr. Lt. a. D., unter die zur Disp. stehenden Offize. eigagerei„lt. 8
Im Sanitäts⸗Corps. 10. Mai. Maier, Assist. Arzt 2. Kl. vom 10. Jäger⸗Bat., auf Nachsuchen zum 2. Feld⸗Art. Regt. versetzt. Dr. Bierling, Assist. Ar,t 1. Kl. vom 2. Jäger⸗Bat., zum Stabsarzt im 3. Inf. Regt., Dr. Höhne, Assist. Arzt 2. Kl. im 8. Jäger⸗Bat., zum Assist. Arzt 1. Kl. befördert.
In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzunge c. Berlin, 14. Mai. v. Koppy, v. Pawelsz, v. Reiche, Holz⸗ hauer, v. Kyckbusch, Kapitän⸗Lts., der ꝛc. Holzhauer unter Belassung im Marinestabe, zu Korvetten⸗Kapitäns, Frhr. v. Er⸗ hardt, Frhr. von der Goltz, v. Prittwitz und Gaffron, Rittmeyer, v. Ehrenkrook, Wilm, Nees v. Esenbeck, Balctte, Mittler, Llis. zur See, zu Kapitän⸗Lts., Götz, La⸗ zarpowicz, v. Arend, Wittmer, Mauve, Graf v. Bau⸗ dissin, Mittler, Holzhauer, Paleske, von der Gröben, Prehn, Ehrlich I., Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See, beför⸗ dert. Sack, Kapitän⸗Lt. und kommandirt als Mitglied der Art. Prüf. Komm., in den Admiralstab, Behrenz, Lt. zur See, in den
Marinestab, versetzt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Wirk⸗ lichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen und empfingen den General⸗Lieutenant z. D. von Bredow, den Wirklichen Geheimen Rath und außerordentlichen Gesandten in München, Grafen von Werthern, den von Danzig nach Aachen versetzten Regierungs⸗Präsidenten Hoffmann und den Kammerherrn von Tyszka. In dem gestrigen Bcrichte ist anstatt Bürgermeister zu lesen: Banquier Baumann aus Schkeuditz. &☚᷑ bg — Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing vorgestern in Baden den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden nach Seiner Rückkehr aus Berlin.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin nahmen, laut Meldung des „W. T. B.“ aus London gestern bei dem deutschen Botschafter, Grafen Münster, das Diner ein.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths 28
Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steueppesen hielten heute Sitzungen
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (52.) Sitzung des Reichstages wurde die dritte Berathung der Rechts⸗ anwaltsordnung fortgesetzt.
Im §. 12 der Regierungsvorlage war die Vorschrift ent⸗
lten, daß die Zulassung eines Rechtsanwalts dann nicht er⸗ olgen soll, wenn bei dem betreffenden Gerichte ein Richter angestellt ist, der mit dem seine Zulassung Beantragenden verwandt ist. b
Der Abg. Struckmann beantragte die Wiederaufnahme
dieser in zweiter Lesung gestrichenen Bestimmung.
Das d nahm den §. 12 wieder auf.
Die übrigen Paragraphen des Gesetzes wurden ohne De⸗ batte angenommen, mit Ausnahme der 8§. 104a und 106 a.
Der erstere lautet:
„Durch landesherrliche Verordnung kann die Landes⸗Justiz⸗ verwaltung auf einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Inkraft⸗ treten dieses Gesetzes ermächtigt werden, 1) Denjenigen, welche auf Grund dieses Gesetzes zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden sind, die Zulassung bei einem anderen Gerichte zu versagen, wenn bei dem Gerichte, bei welchem sie zugelassen sind, Rechksanwälte zur ordnungsmäßigen Erledigung der Anwaltsprozesse nicht aus⸗ reichend vorhanden sind; 2) den zur Zeit des Inkrafttretens
“ 8 8 — 8 — —
dieses Gesetzes vorhandenen Rechtsanwälten (§. 103), sowie den⸗ jenigen, welche die Rechtsanwaltschaft vor dem bezeichneten Zeit⸗ punkt aufgegeben haben, sofern dieselben auf Grund dieses Gesetzes noch nicht zugelassen sind, die Zulassung bei einem Gerichte, in dessen Bezirke sie zuletzt ihren Wohnsitz nicht hatten, zu versagen, wenn bei dem Landgerichte dieses Wohnsitzes Rechtsanwälte zur ordnungsmäßigen Erledigung der Anwaltsprozesse nicht ausreichend vorhanden sind. Die Landesjustizverwaltung hat, bevor 8 den Ausspruch erläßt, daß bei einem Gerichte die zugelassenen Rechts⸗ anwälte nicht ausreichen, das Ober⸗Landesgericht und den Vor⸗ stand der Anwaltskammer gutachtlich zu hören.“
Die Akgg. Windthorst und Traeger sprachen sich gegen diesen Paragraphen aus, weil er die freie Advokatur illusorisch machen würde; wenn man die alten Anwälte zwingen wolle, an ihrem. jetzigen Wohnsitze drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu bleiben, so würden sich an den beliebten Stellen die jungen Anwälte niederlassen, und die alten Rechts⸗ anwalte müßten somit die Kosten der Justizorganisation tragen. Das sei eine unbillige Härte.
Der Kommissar des Bundesraths, Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Kurlbaum II. hielt dem gegenüber an der Ansicht der Re⸗ gierung fest, daß sich eine geordnete Rechtspflege ohne eine solche Bestimmung nicht herstellen lasse; in Preußen, besonders in den östlichen Provinzen, würde sich ein Mangel an An⸗ wälten herausstellen, der die Interessen der Justizpflege schä⸗ digen dürfte. 1b .
Der Abg. Dr. Lasker empfahl aus diesem Grunde die Annahme des §. 104 a.; der Reichstag, wenn er auch die Besorg⸗ nisse der Regierung nicht theile, könne doch eine derartige Verantwortung nicht übernehmen. Der Abg. Dr. Wolffson machte noch darauf aufmerksam, daß eine Schädigung der jetzt vorhandenen Rechtsanwälte nicht eintreten werde, denn die Anwälte seien ja nicht etwa auf das an ihrem jetzigen Wohn⸗ orte zu bildende Amtsgericht beschränkt, sondern hätten auch ein Recht bei dem betreffenden Landgerichte zugelassen zu wer⸗ den. Bei der Abstimmung wurde §. 104a abgelehnt.
§. 106a lautet:
„Durch landesherrliche Verordnung kann die Landesjustiz⸗ verwaltung auf einen Zeitraum von drei Jahren nach dem In⸗ krafttreten dieses Gesetzes ermächtigt werden, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Denjenigen zu versagen, welche im Justizdienste ich befinden, sowie Denjenigen, welche aus demselben ausgeschieden
nd, ohne in einen anderen Zweig des Reichs⸗ oder Staatsdienstes oder in ein besoldetes Gemeindeamt übergegangen oder zur Rechts⸗ anwaltschaft zugelassen worden zu sein.“ b
Dieser Paragraph, gegen den sich der Abg. Windthorst aussprach, wurde ohne weitere Debatte angenommen.
Die Kommission hatte folgende Resolution vorgeschlagen: „den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur einheitlichen Regelung des juristischen Prüfungs⸗ wesens im Deutschen Reiche vorzulegen.“ “
Der Referent Abg. Dr. Wolffson sowie die Abgg. Windt⸗ horst, Dr. Reichensperger und Dr. Gneist empfahlen die An⸗ nahme der Resolution. Das Haus genehmigte dieselbe und nahm ebenso den Antrag der Kommission, die zu diesem Gesetz⸗ entwurfe vorliegenden Petitionen für erledist zu erklären, an.
Damit war die dritte Lesung der Rechtsanwalts⸗ ordnung erledigt; die Schlußabstimmung soll erfolgen, wenn eine neue Zusammenstellung mit den zuletzt genehmigten Aenderungen gedruckt ist.
Es folgte die dritte Berathung der Entwürfe eines Ge⸗ richtskosten⸗Gesetzes, einer Gebührenordnung für eresnch ateee⸗ und einer Gebührenordnung für Zeugen und Suchverständige. 8
Die Abgg. Schwarz (Württemberg) und Payer erklärten sich gegen das Gesetz, welches nach preußischem Vorbilde die bisher in Württemberg üblich gewesenen Kostensätze unver⸗ hältnißmäßig und unnöthigerweise erhöhe. Sie sprachen die Hoffnung aus, daß eine baldige Revision des Gesetzes den eingeschlagenen Weg verlassen werde. Der Abg. Dr. Mar⸗ quardsen beantragte, wie derselbe dies schon in zweiter Lesung gethan, die drei zur Debatte stehenden Gesetze en bloc anzu⸗ nehmen, ein Antrag, dem das Haus zustimmte. Alle drei Gesetze wurden in einer Abstimmung mit großer Majorität genehmigt.
Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfes, be⸗ treffend Erhebungen über den Tabakbau, die Tabak⸗ fabrikation und den Tabakhandel und die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts⸗Etat pro 1878/79, welcher nach den Beschlüssen zweiter Lesung lautet:
§. 1. „Ueber den Tabakbau, die Tabakfabrikation und den Handel mit Tabak und Tabakfabrikaten im Reich sollen unter Zuziehung von Sachverständigen nach Maßgabe der vom Bundes⸗ rath festzustellenden und bekannt zu machenden Bestimmungen Er⸗ veneehehe e werden, deren Resultat dem Reichstage mit⸗ utheilen ist.“ 3 §. 2 (§. 10 der Regierungsvorlage): „In den Reichshaushalts⸗ Etat für das Etatsjahr 1878/79 ist unter Kapitel 1 a der ein⸗ maligen Ausgaben als Titel 12 einzustellen: Kosten der Aufnahme der Erhebungen über den Tabakbau, die Tabakfabrikation und den Tabakhandel 200 000 ℳ Die Mittel zur Bestreitung dieses Mehrbedarfs sind, soweit dieselben nicht durch Mehrerträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre Deckung finden, durch Beiträge üg- einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung auf⸗ zubringen.“
Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bekämpfte die Vorlage; es handle sich hier nur um eine Mehrbelastung, von Ersparnissen 5 nirgend die Rede. Es sei noch nicht einmal klar, was die Regierung mit den vielen auf diesem Wege erzielten machen wolle.
Dem gegenüber führte der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts aus, es handle sich hier um zwei zu trennende Fragen: um eine Steuerreform⸗ und um eine Budgetfrage. Betreffs der letzteren Frage könne der Vorredner alljährlich bei der Budgetdebatte seine Ansichten über zu machende Ersparnisse geltend machen. Wenn der Vorredner wissen möchte, was mit dem zu erwartenden vielen Geld geschehen solle, so sei auf diese Frage bereits genügend geantwortet worden: man wolle die in⸗ direkten Steuern vermehren, um die digekten zu vermindern. Das sei
doch klar gesprochen, namentlich wenn vom o ⸗1 860 aus
noch hinzugefügt worden sei, daß eine namhafte Quote der Grund⸗ und Gebäudesteuer den Kommunen überlassen, und daß namentlich die unteren Stufen der Klassensteuer thunlichst entlastet werden sollen.
Der Abg. Grumbrecht bemerkte, er halte es nicht für eine gerechte Steuervertheilung, wenn man durch den Tabak allein die Hälfte sämmtlicher Reichssteuern aufbringen wolle. Eine angemessene Besteuerung des Tabaks, etwa 1 ½ ℳ pro Kopf, wolle auch seine Partei, er hätte aber gewünscht, daß schon heute die Regierung erklärt hätte, sie wolle das Tabaksmonopol nicht. Der Abg. Dr. Lucius erklärte, daß seine Partei für die Vorlage stimmen werde, obwohl sie in ihrer jetzigen wirkungslos sein werde. Sie wolle damit dokumentiren, daß
assung ziemlich,
sie eine Steuerreform und in welcher Richtung sie dieselbe wolle. Die Meinung des Abg. Reichensperger sei irrig, daß nur eine Mehrbelastung mit der Steuerreform bezweckt werde, im Gegentheil beabsichtige man eine Entlastung der unbemit⸗ telten Volksklassen. Die Antwort der Regierung auf die Frage, wozu sie das viele Geld haben wolle, sei deutlich gewesen und von der Majorität acceptirt worden, welche in zweiter Lesung für die Vorlage gestimmt habe. 1
Sodann ergriff der Präsident des Reichskanzler⸗Amts noch⸗
mals das Wort: der Abg. Grumbrecht habe selbst zu⸗ egeben, daß der Tabak eine Mehrbelastung von circa 60
illionen Mark vertrage, und doch habe die Vorlage der Re⸗ gierungen, welche nur eine Erhöhung von 30 Millionen for⸗ dere, vielfach nicht die Billigung des Hauses gefunden.
Nach dem Schluß der Generaldiskussion bemerkte der Abg. Grumbrecht persönlich, er habe in der Kommission für die Tabaksteuervorlage gesprochen. 8
In der Spezialdebatte zu §. 1 bemerkte der Abg. Scipio, die vorliegende Gewerbestatistik bedürfe in Bezug auf die Tabak⸗ fabrikation und den Tabakhandel nur geringer Ergänzungen durch diese Enquete, dieselbe werde hauptsächlich auf den Tabakbau, auf die Meinungen der Interessenten und auf die Verwendung der Surrogate zu richten sein. Das von der Regierung vorgelegte Tabaksteuergesetz leide hauptsächlich an dem Mangel, daß es eine Prägravation des inländischen Tabakbaues involvire. Er hoffe, daß man auf Grund der zu veranstaltenden Enquete zu einem rationelleren Entwurfe kommen werde. §. 1 wurde hierauf genehmigt; ebenso §. 2 mit 141 gegen 123 Stimmen und sodann definitiv das Gesetz im Ganzen.
Ohne Debatte genehmigte das Haus in dritter Berathung den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Spanien und die Gesetzentwürfe, betreffend die Uebernahme bisher aus Landesfonds gezahlter Pensionen auf dasReich, und betreffend die Revision des Servistarifs und der Klasseneintheilung der Orte.
Darauf wurde die Montag abgebrochene dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gewerbegerichte, fort⸗ gesetzt. Es handelte sich bei dem zur Berathung stehenden §. 8 hauptsächlich um die Frage, wie der Vorsitzende des Ge⸗ werbegerichtes zu bestellen sei, ob durch Berufung der Landes⸗Centralbehörde, wie die Regierungsvorlage, oder ob auf Vorschlag des Magistrats durch Ernennung der Centralbehörde, wie der Abg. Dr. Gensel beantragte. Nach den Beschlüssen zweiter Lesung, sowie nach dem An⸗ trage des Abg. Dr. Lieber soll die Berufung des Vorsitzenden durch Wahl des Magistrats oder der Gemeindevertretung er⸗ folgen. Da eine Einigung mit der Regierung in diesem Punkte nicht erfolgte, so war behufs einer Verständigung mit der Regierung dieser Paragraph nochmals an die Kom⸗ mission zur schleunigsten Berichterstattung verwiesen worden.
Der Abg. Rickert als Referent erklärte, die Kommission befür⸗ worte unter Ablehnung des Antrages Gensel, bei den Beschlüssen zweiter Lesung stehen zu bleiben. Der Regierungskommissar habe allerdings betont, die Regierung lege ein entscheidendes Ge⸗ wicht auf die Abänderung dieses Beschlusses. Der Arg. Dr. Gensel bemerkte, daß die Kommission die Ablehnung seines Antrages nur mit einer zufälligen Majorität von 8 gegen 6 Stimmen beschlossen habe. Er wolle sich für den⸗ selben auf die Montag von ihm geltend gemachten Gründe berufen und nur noch anführen, da die in demselben getrof⸗ fenen Bestimmungen ganz nach Analogie der für die Beru⸗ fung zu den Handelsgerichten geltenden abgefaßt seien. Der Abg. von Helldorff bemerkte, er könne sich nicht der Majorität der Kommission anschließen und ein so wichtiges Gesetz nicht an diesem Punkte scheitern lassen. 8
Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts führte aus, die Kompetenz des Vorsitzenden der Gewerbegerichte sei eine so weite, daß die Regierung sich auf dessen Berufung einen Ein⸗ fluß wahren müsse. Es handele sich hier um eine Delegation der Justizhoheit des Staats und es widerspreche allen Prin⸗ zipien eines gesunden Staatsrechts, daß diese Zustiz⸗ hoheit nicht in irgend einer Weise zum Ausdruck ge⸗ bracht werden solle. Er müsse also seine gestrige Er⸗ klärung wiederholen, daß ein Festhalten an den Beschlüssen zweiter Lesung in diesem Punkte das Gesetz für die Bundes⸗ regierungen unannehmbar mache. Es sei übrigens keine Neue⸗ rung, daß die Regierung jetzt das Recht der Berufung der Vorsitzenden der Gewerbegerichte für sich in Anspruch nehme, sie Uece das schon nach der bestehenden Gesetzgebung in der Prn des Bestätigungsrechts der Ortsstatuten, durch welche die
ewerbegerichte eingerichtet werden können.
Der Abg. Windthorst erklärte, er könne den Einwand, den die Regierung aus der Justizhoheit ableite, nicht anerken⸗ nen. Wenn Reichstag und Regierung zusammen festsetzten, wie ein Gericht eingerichtet werden solle, so hätten sie damit die Justizhoheit des Reiches vollkommen gewahrt. Er bitte deshalb, bei den Beschlüssen zweiter Lesung stehen zu bleiben. Der Referent 8 Rickert hob hervor, er könne die Ansicht des Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts nicht theilen, daß schon im §. 108 der Gewerbeordnung der “ das von ihr beanspruchte Recht der Bestätigung gegeben sei. Nachdem noch der Abg. Dr. von ” sich im Sinne der Regierung ausgesprochen hatte, wurde der Antrag Gensel sowie der Paragraph selbst ab⸗ gelehnt. Da somit eine der Grundbestimmungen des Gesetzes gefallen war, so wurde die weitere Berathung abgebrochen, und nahm das Haus, dem vom Abg. Dr. Lasker gemachten Vorbehalt gemäß die Diskussion über den durch die früheren veshtasa⸗ beseitigten alten §. 108 der Gewerbeordnung wieder auf.
Die Kommission schlug durch den Referenten Abg. Dr. Rickert folgenden §. 120 a. vor:
„Streitigkeiten der selbständigen Gewerbetreibenden mit ihren Arbeitern, die auf den Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen Leistungen aus dem⸗ selben, auf die Ertheilung oder den Inhalt der Arbeitsbücher oder Zeugnisse sich beziehen, sind, soweit für diese Angelegenheiten be⸗ sondere Behörden bestehen, bei diesen zur Entscheidung zu bringen. Insoweit solche besondere Behörden nicht bestehen, erfolgt die Entscheidung durch die Gemeindebehörde. Gegen diese Entscheidung steht die Berufung auf den Rechtsweg binnen zehn Tagen offen; die vorläufige Vollstreckung wird durch die Berufung nicht aufgehalten. Durch Ortsstatut (§. 142) können an Ste 6 der gegenwärtig hierfür bestimmten Behörden Schiedsgerichte mie der Entscheidung betraut werden. Dieselben sind durch die 48 meindebehörde unter gleichmäßiger Zuziehung von Arbeitgebern un Arbeitern zu bilden.“ it
Das Haus genehmigte diesen Zusatzparagraphen und mi demselben die Gewerbeordnungsnovelle definitiv. 3
Nachdem das Haus noch zwei Berichte der Reichsschulden⸗ kommission für erledigt erklärt hatte, wurde die Sitzung, ohne
(Leipz. Ztg.) Gestern Abend fand in
als Korsarenschiffe benutzt werden würden.
fahren der Regierung aus,
daß die Vorlage, betreffend die Uebergangsabgabe von Essig zur Berathung gelangte, um 5 Uhr vertagt. (Nächste Sitzung Ponnerstag 11 Uhr.)
— Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten hat die Ober⸗Präsidenten durch einen Cirkularerlaß vom 10. v. M. darauf aufmerksam gemacht, daß Seitens eines Provinzial⸗ Museums bei Erwerbung von Alterthümern nicht die⸗ jenigen Grenzen inne gehalten worden, welche demselben statuten⸗ mäßig gesteckt seien. Hierdurch sei verhindert worden, daß Gegen⸗ stände, welche einer anderen Provinz angehörten, in das zuständige Museum gelangten. Das Mißliche derartiger Uebergriffe sei unverkennbar. Die wesentliche Bedeutung der Provinzial⸗ Alterthums⸗Museen liege in ihrer Beschränkung auf die Alterthümer des Kreises, den sie zu vertreten haben, und in der Fernhaltung fremder, mit diesem Kreis in keiner Beziehung stehender Elemente. Jedenfalls sei dies vorwiegend der Ge⸗ sichtspunkt, unter dem die Staatsregierung diese Sammlungen förderte, indem sie wünschen müsse, den Provinzen ihre Lokal⸗ alterthümer thunlichst erhalten und damit den Sinn für deren Konservirung und Studium gefördert zu sehen. Dem wider⸗ spreche es, wenn die Leiter solcher Sammlung, sei es durch Ankäufe, sei es durch Ausgrabungen, gegenseitig in fremde Gebiete übergreifen. Es omme hinzu, daß damit eine Steigerung der Preise künstlich herbeigeführt werde, welche, zumal von den vom Staat dotirten Sammlungen, gewissenhaft zu vermeiden sei.
Wenn auch anzuerkennen sei, daß die Grenzen der in alten Zeiten zusammengehörigen und eine selbständige Ent⸗ wickelung bezeichnenden Gebiete nicht überall mit denen der
heutigen Provinzen, Regierungsbezirke oder Kreise zusammen⸗
fallen, und daß somit in manchen Fällen ein sachliches Interesse für eine Sammlung vorliegen könne, Gegenstände zu erwerben, welche außerhalb der heutigen Provinz gefunden und entstanden sind, so könne dies doch nicht als ein häufiger Fall angesehen werden, und jedenfalls sei zu verlangen, daß die Leiter der Sammlungen alsdann sowohl mit Ankäufen als insbesondere auch mit Ausgrabungen nicht ohne vorherige gegenseitige Verständigung vorgehen.
— Der Besitzer eines Grundstücks, welcher gesetzlich von der selbständigen Ausübung der Jagd auf demselben ausge⸗ schlossen ist, sich auch nicht im thatsächlichen Besitze derselben befindet, braucht, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribu⸗ nals vom 25. Februar 1878, nur die Jagdausübung auf seinem Grundstück Seitens der berechtigten Jäger zu dulden, nicht aber die unbefugte Jagdausübung Unberechtigter. Der Grundbesitzer ist auch aus eigenem Rechte legitimirt, die Be⸗ echtigung der angeblichen Jagdberechtigten zu bemängeln und ine gerichtliche Entscheidung darüber zu veranlassen.
beee
— Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte japa⸗ nische Gesandte Siuzo Aoki hat sich im Auftrage seiner Regierung auf kurze Zeit nach Paris begeben. Für die Dauer seiner Abwesenheit ist der Legationssekretär Noshitane Sannomiya mit der Wahrnehmung der gesandtschaftlichen Geschäfte beauftragt.
— Der Bundesraths⸗Bevollmächte, Herzoglich sachsen⸗ meiningische Staats⸗Minister von Giseke ist von Berlin ab⸗ gereist.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Heßren Dr. Ed. Hoffmann in Gumbinnen, Dr. Krauspe in Inster⸗ burg, Heyl in Werneuchen, Dr. Rathmann in Peitz, Dr. Mahlke in Drossen, Dr. Schulze in Hannover, Ramdohr in Langenselbold, Unterarzt Pauli in Bockenheim, Dr. Oberstadt in Großenlüder und Dr. Scheidmann in Frielendorf.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Mai. der Schloßkapelle die feierliche Taufe des neugebornen Prinzen des Erbgroßherzogs in Gegenwart des Großherzoglichen Hofes, der Gesandten von Preußen und Rußland, des Land⸗ tagsvorstandes, des Offiziercorps, der höheren Staatsbeamten und der hiesigen Gemeindebehörden statt. Der Prinz erhielt die Namen Bernhard Karl Alexander Hermann Heinrich Wilhelm Oskar Friedrich Franz Peter. Von den Fürstlichen Taufpathen waren der Großherzog und Prinz Heinrich der Niederlande persönlich anwesedd.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Mai. (W. T. Z.) Der „Polit. Korr.“ wird aus Bukarest vom 21. d. gemeldet, daß 8 8 russische Armee⸗Corps nach Bulgarien ab⸗ rücken soll.
Großbritannien und Irland. London, 21. Mai. (W. T. B.) Die amtliche „London Gazette“ macht die Verlobung des Herzogs von Connaught mit der Prin⸗ zessin Louise Margarethe von Preußen bekannt. — Lord Salisbury hat dem Herzog von Westminster in einem Schreiben geantwortet, daß er nicht in der Lage sei, die Deputation, die ihm eine Erklärung zu Gunsten des Friedens überreichen wolle, zu empfangen. — In der heutigen Unterhaussitzung antwortete der General⸗Staatsprokurator Holker auf eine dies⸗ bezügliche Anfrage Gourley's, es lägen keine Nachrichten vor, welche zu der Vermuthung führen könnten, daß die angeblich Seitens der russischen Regierung in Amerika gekauften Schiffe im Kriegsfalle entgegen der Pariser Deklaration Auch wäre kein Grund zu der Vermuthung, daß Amerika die Bestimmun⸗ gen des Washingtoner Vertrages bei Seite setzen würde. Es wäre daher unnöthig, die Frage der Verantwortlichkeit der besagten Regierungen in Erwägung zu ziehen. Bei Fort⸗ setzung der Debatte über die Resolution Hartingtons sprach sich Gladstone besonders energisch gegen das Ver⸗ das er als eine Verletzung der Gesetze und als einen gegen die Volksfreiheiten ge⸗ richteten Angriff kennzeichnete. Nach längerer Berathung wurde die weitere Debatte auf nächsten Donnerstag vertagt.
— 22. Mai. (W. T. B.) Se. Majestät der deutsche Kaiser hat dem Lordmayor von London für die ihm übermittelten Glückwünsche seinen besten Dank und die
aufrichtigsten Wünsche für das wachsende Gedeihen der großen
und mächtigen Korporation, an deren Spitze er stehe, tele⸗ graphisch ausgesprochen. — Wie der „Standard“ erfährt, wäre jetzt mehr als wahrscheinlich, daß der Kongreß in der ersten Hälfte des Monats Juni zusammentrete. Die „Times“ dagegen bestreitet, daß die englische Regierung geneigt sei, ihre bisherigen Einwendungen gegen die Beschickung des Kon⸗
111“*“
1ö
resses fallen zu lassen. Der erste positive Schritt zu Gunsten es Friedens müsse sein, daß Rußland darein willige, den Kongreß unter Bedingungen zu betreten, welche die gemein⸗ samen Interessen sämmtlicher europäischen Mächte bei der Lö⸗ sung der Orientfrage gestatteten. — Die Mittelmeerflotte wird demnächst durch die Korvette „Laodicea“ und durch das Thurmschiff „Glatton“ verstärkt werden. — Dem „Standard“ zufolge würde das britische Geschwader in Folge des un⸗ geregelten Standes der Angelegenheiten in onstantinopel wahrscheinlich nach der,. Prinzeninsel übersiedeln.
— (A. A. C.) Ueber den Verlauf des Kaffernkrieges liegen aus der Kapstadt folgende bis zum 30. v. M. reichende Nachrichten vor: Kreli hält sich, wie man vermuthet, in den Wäldern an der Mündung des Flusses Boshi verborgen. Eine Kolonne hat Ibeka verlassen, um sich den Tembus in Umteutu anzuschließen, zu dem Zwecke, den Feind anzugreifen. Am 23. April fand bei Burnshill ein Gefecht statt, in welchem 34 Kaffern getödtet wurden. Andere Kämpfe sind nicht ge⸗ meldet. Aus Transvaal sind keine neuen Nachrichten ein⸗ gegangen.
Frankreich. Paris, 22. Mai. (W. T. B.) Der Post⸗ kongreß hat den Postvertragsentwurf genehmigt. — Der hiesige russische General⸗Konsul, Coumany, ist nach St. Petersburg berufen worden und gestern Abend von
Paris
„Versailles, 21. Mai. (W. T. B.) In der heu⸗ tigen Sitzung des Senats erklärte auf die Inter⸗ pellation Dupanloups, betreffend die Jahrhundert⸗ feier Voltaire's — wobei derselbe namentlich auf die Herausgabe eines Buches hinwies, welches Auszüge aus den antikatholischen Schriften Voltaire's enthalte, und dem gegen⸗ über die Anwendung des Gesetzes verlangte — der Minister⸗ präsident Dufaure: Der Gedanke der Voltairefeier sei bereits vor zwei Jahren aufgetaucht, aber erst neulich habe sich die Regierung mit der Frage des nationalen Charakters, den man der Feier habe geben wollen, beschäftigt. In Betreff der gedachten S riften habe der Prokurator sich bezüglich einer eventuellen gerichtlichen Verfolgung verneinend geäußert. Der Minister theile die Gesinnungen Dupanloups, aber man könne nicht Voltaire vor eine Jury stellen. Man müsse übrigens anerkennen, daß Voltaire vielfache Milderungen in der Gesetz⸗ gebung herbeigeführt habe. Die Werke Voltaire's seien tausend⸗ fach “ und die Regierung habe nicht geglaubt, eine neue Publikation verhindern zu sollen. Die Interpellation ist damit erledigt.
Türkei. Konstantinopel, 21. Mai. (W. T. B.) Der frühere Sultan Murad versichert, daß er dem gestrigen Auflaufe vor dem Palast von Tscheragan — wobei gegen 25 Personen getödtet und ebenso viele verwundet wurden und wobei auch die den Palast bewachenden Truppen mehrere Todte hatten — vollständig fremd sei. In Folge einer Haussuchung, welche in der Wohnung des bei dem Zusammenstoß getödteten Anführers der Aufrührer, Ali Suavi Effendi, vorgenommen wurde, sind noch weitere Verhaftungen vorgenommen worden. Es heißt, der frühere Sultan Murad befinde sich jetzt in einem Kiosk der zu der Residenz des Sultans, Nildiz Kiosk, gehöre. — In Folge des gestern vor dem Palast von Tscheragan statt⸗ gehabten Auflaufs ist der Marine⸗Minister Ibrahim Pascha abgesetzt und Vessim Pascha zum Marine⸗Minister ernannt worden. Wer der Nachfolger des Kriegs⸗Ministers Izzet Pas cha werden wird, ist noch nicht bekannt. — Einer Deputation, welche, von etwa 5000 der hier weilenden Flüchtlinge ab⸗ gesendet, bei der Pforte um Unterstützung nachsuchte, wurde die Lieferung der regelmwäßigen Rationen zugesagt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. Mai. (W. T. B.) Wie die „Agence Russe“, so fordert auch das „Journal de St. Péetersbourg“ unter Hinweis auf eine Konstantinopeler Depesche der „Times“ seine Leser auf, vor den pessimistischen Nachrichten aus Konstantinopel auf der Hut zu sein, wo man eine Verständigung Rußlands und Englands verhindern wolle. Als einen Beweis dafür führt das Blatt die mißglückte Verschwörung gegen den Sultan an. — Der „Regierungsanzeiger“ meldet den morgen bevorstehenden Empfang des Schah von Persien im Kaiserlichen Palais. Derselbe publizirt ferner den Wortlaut der von den Deputirten des St. Petersburger Adels an den Deutschen Kaiser gerichteten Glückwunsch⸗ adresse und den Wortlaut des darauf von Sr. Majestät ergangenen Antwortstelegramms, ingleichen das Dankestelegramm des Großfürsten⸗Thronfolgers an die Kaufmannschaft in Moskau, welche für die Zwecke der Gründung einer freiwilligen Flotte 400 000 Rubel übersendet hatte.
Afrika. Egypten. Kairo, 21. Mai. (W. T. B.) Vier Dampfer mit indischen Truppen, die in Suez angekommen waren, sind heute in den Kanal öö“ ein fünfter muß Quarantaine halten, da an Bord desselben zwei Fälle von Cholera konstatirt worden sind.
Die Nr. 20 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000 000 ℳ Eisenbahn⸗ wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Andernach⸗Niedermendig; — Auf⸗
hebung der Güterstation Gevelsberg und Zusammenlegung derselben mit der Station Haufe; — Eröffnung der Haltestellen Arzweiler und Mundolsheim; — desgl. der Bahnstrecke Tempelburg⸗Hammer⸗ stein. Münz⸗ und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank; — Status der deutschen Notenbanken Ende April 1878; — Statistik der deutschen Banknoten Ende April 1878. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Bundes⸗ rathsbeschluß, betreffend den Begriff sammetartiger Gewebe; Er⸗ richtung, Aufhebung und Umwandlung von Steuerämtern; — Nach⸗ weisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Monat April 1878. Post⸗ und Telegraphenwesen: Abänderung der Vollzugsbestim⸗ mung II., Ziffer 4 zu Artikel 2 des Eisenbahn⸗Postgesetzes vom 20. Dezember 1875. Konsulatwesen: Todesfall; Exequatur⸗Ertheilun⸗ gen; — Berichtigung.
— Nr. 9 des „Archivs für Post und Telegraphie“, Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwal⸗ tung hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Zeitungs⸗ preislisten der Reichs⸗Postverwaltung und ihre Bedeutung für die Geschichte des Zeitungswesens. — tatistik der schweizerischen Post⸗ verwaltung für das Jahr 1876. — Das österreichische Teiegraphen⸗ wesen im Jahre 1876. — Der Postdienst in Paris während des deutsch⸗französischen Krieges. — Kleine Mittheilungen: Der neue französische Posttarif. — Die Organisation des französischen Post⸗
und Telegraphenwesens. — Glasgravirung durch Elektricität. — Telegraphie in der Argentinischen Republik. — Alumininm⸗Ueberzug
Graphit und Gasretortenkohle.
1 Gaetcke. Der zweite Telegraxphen⸗ kursus für Postbeamte. — Lehmann, C., Postsekretär. Verkehrs⸗ karten der Provinzen Brandenburg und Schlesien ꝛc. — Journal of the American Electrical Society. — Fitschriften⸗Ueberschau⸗
. — g F np, die gesammte nnere erwaltung in den öniglich reußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Regulativ für — Wheicchta gang bei dem Oberverwaltungsgerichte, vom 30. Januar 1878. — Cirkular, das Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Kreisausschüssen betreffend, vom 2. April 1878. — Erlaß, die Führung eines alphabetischen Verzeichnisses zu dem Ge⸗ burts⸗, Heiraths⸗, Sterberegister betreffend, vom 7. März 1878. — Verfügung, die Unzulässigkeit der Subrepartition des Beitrags eines Gutsbezirks zu den Unterhaltungskosten der Standesämter betreffend, vom 9. Fpril 1878. — Erlaß, Bemerkungen aus der Revision der Standesümter betreffend, vom 27. April 1878. — Cirkular, das Aufhören der Lieferung von Freiexemplaren der Regierungs⸗Amts⸗ blätter an die Postämter betreffend, vom 17. April 1878. — Cir⸗ kular, die Regulirung der etatsmäßigen Fonds nach zweijährigem Durchschnitt etreffend, vom 21. März 1878. — Cirku arverfügung, die Ablieferung der in Preußen aufkommenden Reichssteuern an die Reichs⸗Hauptkasse betreffend, vom 23. März 1878. — Verfügung, die 2 efugnisse der Polizei zur Beseitigung eines verbot⸗ widrigen Zustandes im Wege der administrativen Exekution betref⸗ fend, vom 25. März 1878. — Cirkularverfügung, die Herausgabe eines Eisenbahn⸗Verordnungsblatts betreffend, vom 8. Februar 1878. — Cirkular, die Beförderung der Berichte der Königlichen Eisenbahn⸗ direktionen durch die Hand der Ober⸗Präsidenten betreffend, vom 30. März 1878. — Cirkular, die Aufhebung der §§. 89 und 91 der Eichordnung vom 16. Juli 1869 betreffend, vom 24. April 1878. — Die Herausgabe eines topographisch⸗statistischen Handbuches „Das Reichs⸗Postgebiet“ und Bezug desselben durch die Postanstalten be⸗ treffend, vom 10. Mai 1878. — Vorläufige Instruktion zur Aus⸗ führung des Gesetzes vom 27. Februar 1878, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Reblaus, vom 6. April 1878.
für Telegraphendrähte. Literatur des Verkehrswesens:
Statistische Nachrichten.
In dem jetzt herausgegebenen Heft 3 der Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1878 veröffentlicht Las Kaiserliche statistische Amt u. a. Uebersichten über die Auswande⸗ rung aus dem Deutschen Reiche nach überseeischen Ländern im Jahre 1877. Danach sind im gedachten Jahre von Bremen 9328 (1876: 10 972), von Hamburg 10 725 (1876: 12 706), von Stettin 75 (1876: 202) und von Antwerpen 1836 (1876: 4488), zusammen also 21 964 deutsche Auswanderer befördert worden. Im Jahre 1876 wurden im Ganzen 29 626 Personen als ausgewandert nachgewiesen, so daß in 1877 ein weiterer Rückgang der deutschen Auswanderung nach überseeischen Ländern stattgefunden hat, welcher noch mehr ins Auge fällt, wenn man auf die vorgehenden Jahre zurückgeht. Es betrug nämlich die deutsche Auswanderung nach transatlantischen Plätzen, soweit darüber ziffermäßige Nachrichten vorhanden sind, in den Jahren 1872: 128 243 Pers., 1873: 110 414 Pers., 1874;, 47 623 Pers., 1875: 32263 Pers. Dieses füͤr „Deutschland erfreuliche Resultat findet seine Erklärung hauptsächlich in den ungünstigen Aussichten, welche die Verhältnisse derjenigen beiden Staaten, welche den Strom der deutschen Auswanderung vorzugsweise auf sich gelenkt haben, der Vereinigten Stanten von Amerika und Brasilien, den Auswanderern boten. Die Auswanderung Deutscher nach den Vereinigten Staaten ist von 22 767 Pers. in 1876 auf 18 365 in 1877, die nach Brasilien von 3432 Pers. in 1876 auf 1069 in 1877 zurückgegangen. Die ver⸗ minderte Auswanderung nach den ersteren ist ohne Freifen eine Wir⸗ kung der daselbst herrschenden wirthschaftlichen Krisis, während die in neuerer Zeit in die Oeffentlichkeit gelangten Nachrichten über die Bedrückung und harte Lage der dortigen Deutschen die Auswande⸗ rung dahin ins Stocken gebracht haben. Nächst den beiden vorge⸗ nannten Ländern sind die überseeischen Reiseziele deutscher Aus⸗ wanderer hauptsächlich folgende gewesen: Westindien 243 (1876: 35), die argentinischen Staaten 87 Pers. (1876: ), Peru 53 Pers. (1876: 34), Chile 70 Pers. (1876: 100), andere südamerikanische Staaten 79 Pers. (1876: 566), Afrika 750 Pers. (1876: 54), Australien 1306 Pers. (1876: 1226). Eine wesentliche Zunahme der deutschen Auswanderung macht sich für 1877 nach Afrika bemerklich, auch nach Australien ist dieselbe etwas gestiegen. 1
Nach den Herkunftsländern vertheilen sich die über Bremen, Stettin und Antwerpen im Jahre 1877 ausgewanderten
eutschen in folgender Weise: Königreich Preußen 14 666 (1876: 20 765) und zwar Provinz Preußen 2203 (1876: 5146), Branden⸗ burg 1554 (1876: 1510), Pommern 2064 (1876: 2984), Posen 1594 (1876: 2626), Schlesien 1029 (1876: 1302), Sachsen 2 (1876: 531), Schleswig⸗Holstein mit Lauenburg 1257 (1876: 1 27), Han⸗ nover 2032 (1876: 2413), Westfalen 724 (1876: 658), Hessen⸗Nassau 695 (1876: 770), Rheinland 781 (1876: 782), Hohenzollern 23 (1876: 26), Preußen ohne nähere Angabe der Provinz 79 (1876: 490); sodann Bayern 1559 (1876: 1858), Königreich Sachsen 776 (1876: 757), Württemberg 1032 (1876: 1061), Baden 785 (1876: 843), Hessen 500 (1876: 535), Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz 452 (1876: 520), die Thüringischen Staaten 667 (1876: 312), Olden⸗ burg 21 (1876: 325), Braunschweig 29 (1876: 138), Bremen 258 (1876:277), Hamburg 588 (1876: 563, Elsaß⸗Lothringen 108 (1876: 158), die übrigen deutschen Staaten 523 (1876: 256). Die im Ver⸗ laufe der letzten fünf Jahre über die vorgenannten 4 Häfen aus⸗ gewanderten Deutschen betragen zusammen 229 855 Köpfe oder 0,54 % der Bevölkerung des Deutschen Reichs nach der Zählung vom 1 De⸗ zember 1875. — Der stärkste Verlust (1 — 2 %) findet sich in Pom⸗ mern und Mecklenburg⸗Schwerin, nächstdem in Posen, Schleswig⸗ Holstein, Mecklenburg⸗Strelitz und Bremen; es kommen dann mit nahezu 1 % Verlust: Hamburg und die Provinzen Preußen, Han⸗ nover und Oldenburg.
— Die österreichische Staats chulden⸗Controlkommission hat
kürzlich den Ausweis über den Stand der österreichischen Staatsschuld mit Ende Dezember 1877 veröffentlicht. Derselbe umfaßt die gesammte konsolidirte Schuld, die nicht gemeinsame schwe⸗ bende Schuld, die Grundentlastungs⸗ und die konsolidirten Landes⸗ schulden der im Reichsrathe vertrekenen Königreiche und Länder, end⸗ lich die gemeinsame schwebende Staatsschuld. Davon betrug die nicht rückzahlbare konsolidirte Schuld Ende De⸗ zember vorigen Jahres 2401,920 Mill. Fl., hat sich dahe im zweiten Semester 1877 um 22,935 Mill. vermehr Bei der rückzahlbaren konsolidirten Schuld i eine Verminderung von 3,049 Mill. aus ewiesen, dem diese Schuld 8 Ende Dezember auf 408,62 i ll. Bei der Gesammtsumme der konsolidirten Staatsschuld resultir sonach eine Zunahme von 19,886 Mill. Die schwebende nich gemeinsame Schuld betrug Ende Dezember vorigen Jahres 95,604 Mill, hat sich daher im zweiten Semester 1877 um 1,09 Mill. vermindert. Die Grundentlastungsschulden betrugen Ende Dezember vorigen Jahres 182,756 Mill., haben sich daher im zweiten Semester 1877 um 3,202 Mill. vermindert. Die gemein same schwebende Staatsschuld betrug Ende Dezember voriger Jahres 345,961 Mill., hat sich daher im zweiten Semester 1877 um 1,012 Mill. vermehrt. Die Effekten der einheitlichen Staatsschuld betrugen Ende Dezember vorigen Jahres 1676,859 Mill. in Noten, 1057,471 Mill. in klingender Münze und 105,712 meh. 3 Gold mit einem Zinsenerfordernisse von zusammen 115,317
ill. Fl.
— Nach dem neuesten Staatskassenausweise über die ungari schen Staats⸗Einnahmen und Ausgaben im ersten Quartal des Jahres 1878 betrugen für diesen Zeitraum die Gesammt⸗ einnahmen 47 792 039 Fl, um 600 206 Fl. mehr als in der