1878 / 122 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 May 1878 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 3. ur. (Nochenbericht über Fisn, Kohlen and Metalle von M. Loöwenborg, vereidetem Makler und Taxat r beim Königlichen Stadtgericht.) Die Umsätze waren in der been- deten Woche wieder nur auf das Nothwendigste beschränkt und siud die Preise überall recht gedrückt. Roheisen: Der Glasgower Warkt ist in ruhiger Haltung bei etwas weichenden Notirungen, die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 3727 Tons weniger als in der correspondireuden Woche von 1877, Warrauts fast unverän- dert 49/1 Cassa pro Tons, Middlesbro-Eisen hält sich mühsam.

8 Hier gelten gute und beste Marken schottisches Roheisen 3,70 à 3,40 und englisches 2,65 à 2,50 pro 50 Kilog. Eisen- bahnschienen zum Verwalzen 3,10 à 3,00, zu Bzuten in ganzen Längen 3,50 à 3,40, Walzeisen 7,25 à 7,00 und Bloeche 12,00 à 10,00 pro 50 Kilogr. Kupfer still, gute und bessere Sorteu engl. und austral. 73,00 à 68,00 und Mansfelder 73,00 à 72,75 pro 50 Kilogr. Zinn unsicher. Banca 70,00 à 69,75 und prima onglisches Lammzinn 66,50 à 66,00 pr. 50 Kilogr. Zink obne Umsatz hält sich mit Mabe ziemlich fest, gute und beste Marken

schlosischer Höttenzink 19,00 à 18,50 pro 50 Kilogr. Harzer, Sächsisches und Tarnowitzer 16,50 à 16,20 pro 50 Kilogr. Kohlen und Kaks ruhig, engl. Schmiedekohlen nach Qualität bis 51,00 pro 40 Hektoliter, Schlesischer und WesifHlischer Schmelzkoks 1,15 à 1,00 pro 50 Kilogr. frei hier.

Blei leblos,

Eisenbahn-Einnahmen.

Württembergische Staatselsenbahnen. Im April cr. 2 343 384 (s— 47 612 ℳ), seit 1. Jan. weniger 240 325

e

Theater. [4654]

Kiefern⸗Stangen VI. (Bohnenstangen) ca. 30 Rmtr.

macht werden.

übli und sollen im Termine selb Flichen nc solen en deee de ef Mer 18.

st bekannt *

Königliche Schauspiele. Sonnabend: pernhaus. 125. v. Sarhanapal. Großes allet in 4 Akten und 7 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhcr.

Schauspielhaus. 135. Vorstellung. Vierte Abon⸗ nements⸗Vorstellung. Don Carlos, Infant von v-e. e in 5 Akten von Schiller.

nfang halb 7 Uhr.

E Opernhaus. 126. ergvex;. Der

rei schütz. Oper in 3 Abtheilungen von Friedrich Nhen usik von C. M. von Weber. (Agathe: Fer. Czerwenka, . Hoftheater zu Darmstadt, als

ast.) Anfang 7 Uhr.

nfencas 136. Vorstellung. Das Stif⸗ tungsfest. Schwank in 3 Akten von G. v. Moser. Vorher: Am Clavier. Lustspiel in 1 Aufzug, nach dem Französischen bearbeitet von M. A. Grand⸗ jean. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Theater. Sonnabend: Gastsp. der

Gesellschaft des K. K. priv. Theaters an der Wien. Zum 4. M.: Kurirt durch eine Posse, oder: Die bezühmte Bisgurn. Posse mit Gesang in 3 Akten, nach einem älteren Sujet Fr. Kaisers neu bearbeitet von A. Langer. Musik von C. Millöcker.

Victoria-Theater. Sonnabend: Pbileas Emil Hahn. Die Reise um die Welt Tagen. Kveg, Ieseas mit Ballet in

5 Abtheilungen und 15 Tableaux. Jeder Er⸗ wachsene hat ein Kind frei.

24. Gastspiel des Herzoglich Mei⸗ Hoftbeazene „Zum 4. Male: Ein Wintermärchen. Lustspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare. Anfang des Garten⸗Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. 55

Sonntag: 25. Gastspiel des Herzoglich Meinin⸗ genschen Hoftheaters: Z. 5. M.: Ein Winter⸗ märchen.

Sonnabend: ningenschen

Kesidenz-Theater. Sonnabend: Bei ermäßig⸗

ten Preisen. Zum 99. M.: Arria und Messa⸗ lina. Tragödie in 5 Akten von A. Wilbrandt.

Krolls Theater. Sonnabend: Der Trou⸗

badour. Oper in 4 Akten von Verdi. Vor und nach der Vorstellung: Großes Garten⸗Concert. An⸗ fang 5 ½, der Oper 6 6 Uhr. Industrielle Ausstellung, geöffnet von Morgens 10 Uhr bis nach Beendigung des Theaters. Entrée 50 ₰. Von 2 Uhr ab 1 inel. Concert und Theater. 16

Sonntag: Die Zanberflöte. Vollständige Illu⸗ mination und großes Garten⸗Concert.

Woltersderfl-Theater. (Artistischer Direktor

Wilhelm Fuchs.) Sonnabend: Der Freischütz. Rom. Oper in 4 Akten von C. M. v. Weber. Sonntag: Preziosa. Schauspiel in 4 Akten.

National-Theater. Sonnabend: Gastspiel des

K. K. Hofschauspielers Hrn. Friedrich Mitterwurzer. Zum letzten Male; Ein russischer Beamter.

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Mitterwurzer. Kean, oder: Leidenschaft und Genie.

Stadt-Theater. Sonnabend: Wohlthätig⸗

keitsvorstellung für die Hinterbliebenen der ver⸗ unglückten drei Feuerwehrleute unter gütiger Mit⸗ wirkung des Hrn. Direktors Friedrich Haase, der Königlichen of⸗Schauspielerinnen Frau Frieb⸗ Blumauer, Frl. Keßler, des Königl. Hofschauspielers rn. Theodor Döring, des Königl. Hofopernsängers rn. Franz Krolop, sowie des K. K. russ. Hof⸗ chauspielers Hrn. Oscar Keßler aus St. Petersburg. I. Einquartierung. (Lustspiel). II. Gesangs⸗ vorträge des Hrn. Franz Krolop. III. Der dreißigste November. (Hr. Freedeich Haase). IV. Im Wartesalon erster Klasse. (Frl. Keßler, br. scar Keßler). V. Die Dienstboten. (Frau rieb⸗Blumauer, Hr. Theodor Döring). Sonntag: Letzte Vorstellung in der Saison. Der Veilchenfresser.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Erstes

Gastspiel des Frl. Irma von Rokoy, erste Solo⸗ tänzerin vom Stadttheater zu Hamburg. Großes Garten⸗Concert. Brillante Illumimation durch 15000 Gasflammen. Im Theater: Weibererzie⸗ hung. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 Uhr.

Sonntag: Zweites Gastspiel des Frl. Irma von Rokoy. Hierzu neu einstudirt: Epidemisch. Schwank in 4 Akten von J. B. v. Schweitzer.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elise Kahleyß mit Ver es be ettrse cban Max Orthelius (Neu⸗ haldensleben). Frl. Johanna Holsten mit Hrn. Gerichts⸗Assessor Carl Mau (Elmshorn Kiel). Frl Anna Sander mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef Arthur v. Daum (Berlin). Verehelicht: Hr. Amtmann und Bürgermeister Wilhelm Frl. Johanne Cunitz Nieheim Bodenburg). 1 gGFohbem Ein Sohn: Hrn. Dr. Fr. Klein (Magdeburg). Hrn. Pastor M. Sybel (Pin⸗ now). Hrn. Pastor Peschko (Züllichau). Eine Tochter: Hrn. Amtsrichter O. Gutter⸗ mann (Uelzen). Hrn. Major Lindow (Berlin). Gestorben: Hr. Dr. med. Henning v. Kaup (Kiel). Hr. Ober⸗Amtmann August veee

rn. Appella⸗

Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subhastation sollen

nachstehende, dem Zimmermeister Karl Albert Theo⸗

dor Radant zu Dresden gehörigen, im Grundbuche von Torgau Band XI. Seite 471 Nr. 588 einge⸗ tragenen Grundstücke: Grundsteuermutterrolle

Artikel Nr. 356: 8

Ein Wohnhaus nebst Zubehör zu Torgau Trennstück vom s. g. Amtsbaumgarten Fol. Nr. 9 und begrenzt im Süden durch die Feld⸗ gasse, im Osten durch die Schönfeld, Kröbel und Barth'schen Grundstücke, im Norden durch einen Stacketzaun, im Westen durch die Giebel der Langöhr’'schen Scheune und des Kohlen⸗

ö 8

nach der Gebäudesteuerrolle Nr. 579/580 bestehend

aus:

a. Wohnhaus Nr. 5882. mit Hof, Hintergebäude, ferdestall, Dampfschneidemühle, Dampfkessel⸗ Laus, Nutzungswerth 354 Thlr.,

b. Wohnhaus Nr. 588 b. mit 8 Ar Garten und mit Hof als Zimmerplatz und Schuppen, Nutzungswerth 128 Thlr.,

am 9. Juli d. J., Vormittags 9 ½ Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle durch den unterzeichneten

Subhastations⸗Richter versteigert, und

am 16. dess. Mts., Mittags 12 Uhr,

ebendaselbst das Urtheil über den Zuschlag ver⸗

kündet werden. 8 1

Die Auszüge aus der Gebäudesteuer⸗ Rolle, sowie

beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts können

in unserm Bureau, Zimmer Nr. IIIB., eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ander⸗

weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra⸗

gung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der

Präklusion spätestens im Versteigerungstermin an⸗

zumelden.

Torgau, den 17. Mai 1878. 3

Kgöhnigliches Kreisgericht.

Der Subhastations⸗Richter.

Walther. 8

[4659] Bekanntmachung.

Für den Bau der Königlichen Central⸗Turnanstalt, riedrichstraße 229, soll die Lieferung der nach⸗ Materialien im Wege öffentlicher Sub⸗ mission verdungen werden: 400 Chm. lagerhafte Kalkbruchsteine, 150 Cbm. extragroße Kaltbausteine, 650 Tausend Hintermauerungssteine, 4400 Hectoliter gelöschten Kalk, 150 Tonnen Portland Cement, 1100 Cbm. Mauersand und 100 Tausend volle Verblendsteine rother Farbe, oder event. zu Rinnchen⸗Verblendung 60 t Steine, 60 Tausend ½ Steine, 8 Tausend Ecksteine, v“ Offerten sind versiegelt, portofrei und mit bezüg⸗ licher Unterschrift versehen bis zum Submissions⸗ termine Montag, den 3. Juni ecr., Vormittags 11 Uhr, an das Baubureau Srtedrehsen⸗ Nr. 229, Zimmer Nr. 3, zu richten, woselbst die Lieferungs⸗ bedingungen täglich Vormittags von 10—1 Uhr ein⸗ zusehen sind. 2 Berlin, den 23. Mai 1878. 8 Der Königliche Bau⸗Juspector Weber.

[4622]

Jasansche Eisen⸗

8

eines Rangirbahnhofes zu Limburg, einschließlich der Materialienlieferung, veranschlagt zu 61 429 04 ₰, sollen in einem Loose im Submissionswege vergeben werden.

Die an den Unterzeichneten versiegelt und porto⸗ frei einzureichenden, gehörig bezeichneten Offerten werden in dem Termine

Donnerstag, den 6. Juni, Vorm. 11 ½ Uhr, eröffnet werden. 8

Die Zeichnungen, Bedingungen und Kostenanschläge können bei dem Herrn Baumeister Wolff zu Lim⸗ burg und dem Unterzeichneten eingesehen und die Submissionsformulare daselbst erhoben werden.

Wiesbaden, den 21. Mai 1878.

Der ö1116“*“ 1 Alken. Cto. 241/5)

Holzverkauf. Am Dienstag, den 4. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, sollen im Lokale des de Beicche Bürger zu Joachimsthal von dem dies⸗ jährigen Einschlage des Forstreviers Grimnitz nach⸗ stehend verzeichnete Hölzer meistbietend bei freier Konkurrenz verkauft werden: I. Auf den Ablagen am Werbellin⸗See: 1) auf der Edelmanns⸗ Ablage: 162 Rmtr. Kiefern⸗Kloben, 2) auf der Ablage Miechen: 11 628 Rmtr. Kiefern⸗Kloben. II. An Ort und Stelle des Hiebes im Reviere:

1) Schutzbezirk Schorfheide, Totalität: 5 Rmtr.

uchen⸗Kloben, ca. 130 Rmtr. Eichen⸗Knüppel, ca. 330 Rmtr. Birken⸗Knüppel, ca. 45 Rmtr. dergl. Stubben, ca. 30 Rmtr. Kiefern⸗Knüppel; 2) Schutz⸗ . Joachimsthal, Totalität: ca. 50 Rmtr. Birken⸗Knüppel, ca. 20 Rmtr. Kiefern⸗Knorren, ca. 780 Rmtr. dergl. Knüppel, ca. 390 Rmtr. dergl. Stubben, ca. 410 Rmtr. dergl. Reisig I.; 3) Schutz⸗ Fhn⸗ Cölln, Totalität: ca. 185 Rmtr. Buchen⸗ Kloben, ca. 30 Rmtr. Birken⸗Knüppel, ca. 50 Rmtr. Linden⸗Kloben, ca. 40 Rmtr. dergl. Knüppel, ca. 2700 Rmtr. Kiefern⸗Knüppel, ca. 620 dergl. Stubben, ca. 1770 Rmtr. dergl. Reisig I.; 4) Schutzbezirk

Birken⸗Knüppel, ca. 220 Rmtr. Kiefern⸗Knüppel; 5) Schutzbezirk Hüttendorf, Jag. 115 und To⸗ talität: 24 Hundert Kiefern⸗Stangen VI. (Bohnen⸗ stangen), ca. 115 Rmtr. Eichen⸗Kloben, ca. 10 Rmtr. der 8 Knüppel, ca. 35 Rmtr. dergl. Stubben, ca. 12 Rmtr. Birken⸗Knorren, ca. 115 Rmtr. dergl. Knüppel, ca. 35 Rmtr. dergl. Reiser I.; 6) Schutz⸗ bezirk Ziethen, Jag. 104 und Totalität: 40 Hundert Kiefern⸗Stangen VI. (Bohnenstangen), ca. 10 Rmtr. Eichen⸗Knüppel, ca. 15 Rmtr. I. Stubben, ca. 20 Rmtr. Birken⸗Knüppel, ca. 190 Rmtr. Kiefern⸗Knüppel, ca. 80 Rmtr. dergl. Stubben. Die Verkaufs⸗Bedingun en send die für die Holzverkäufe in den Königlichen Forsten allgemein

Der Oberförster.

Verschiedene Bekanntmachungen.

4653 b da Grund des §. 9 unserer Statuten machen wir hierdurch bekannk, daß am heutigen Tage Herr Eduard Delius zum Mitgliede des Vorstandes unserer Bank ernannt worden ist.

Bielefeld, den 21. Mai 1878.

Westfälische Bank.

Der Aufsichtsrath.

[4648] Die Herren

am 18. Juni a. c.,

im Banklokale, versammlung ergebenst eingeladen. Tagesor

pr. 31. Dezember 1877. 2) Wahl der Revisions⸗Kommission.

8 6. Mitgliedes. Dresden, g 21. Mai 1878.

1) Geschäftsbericht des Vorstandes, Vorlegung

Stuttgarter Unfall⸗Versicherungs⸗Bank Der Aufsichtsrath. 8

Dresden⸗Stuttgarter Unfall⸗Versicherungs⸗Bank E. G.

in Dresden. Bankmitglieder werden hiermit zu der

Vormittags 10 Uhr, Kaitzerstraße Nr. 4 hierselbst, stattfindenden ersten ordentlichen General⸗

duung: ““ des Rechnungsabschlusses und der Bilanz

3) Bestätigung von 2 cooptirten Mitgliedern des Aufsichtsrathes und Zuwahl eines

FE. G.

(Dr. 1793.)

wcssr qaChen-Leipriger Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Aachen.

Rechnung über den Geschäftsbetrieb des Jahres 1877.

Einnahme.

1V688I8 ä62525 2) Prämien⸗ und Schaden⸗Reserve aus 1876:

a. Transportbranche

b. Feuerbranche .. .

a. Transportbranche

4) Policegelder: T a. Transportbranche

5) Actien⸗Umschreibungsgebühren. 1XXX“ 7) Coursgewinn auf Effecten

8) Diverse Einnahmen.. . .

Ausgabe.

und Storni: a. Transportbranche

b. Feuerbranche ..

Rückversicherer: a. Transportbranche.

Hiervon kommen in Abzug:

Schadenreserve: a. Transportbranche 7..

„b. Feuer⸗ und Glasbranche . . . Prämienreserve: a Transportbranche...

b. Feuer⸗ und Glasbranche .. .. abzüglich Antheil der Rückversichere

Jahres 1877 zum vollen Betrage mit. und zur Ueberweisung an den Capital⸗Reserve

1

.

3) Prämien, abzüglich Courtagen, Rabatte und Storni: b. Feuer⸗ und Glasbranche 153,977 31

b. Feuer⸗ und Glasbranche

9) Rückversicherungs⸗Prämien, abzüglich Courtagen, Rabatte

10) Bezahlte Schäden, abzüglich Provenu und Antheil der

b. Feuer⸗ und Glasbranche

11) Agentur⸗Provision, abzüglich der von den Reassuradeuren rückvergüteten Provision, Verwaltungskosten, Steuern 12) 5 % Abschreibung auf Mobilien de 13,006. 26.

abzüglich Antheil der Rückversicherer

abzüglich Antheil der Rückversicherer

Wovon in Abzug kommen die Organisationskosten des

„„u

o G 30,334

82

110,900 28 9,618 20

681,858 03

V 28956 * 2,228 75 2,518 31 235,00 27,377 39 6,813/50 1,772 ³9 TD25 ,70 76

.

191,656 88 66,851 14 258,508

07

11““ 88

7,742 395,203 95

155,204 650ʃ31

Brutto⸗Ueberschuß V V 66,247 00 1,578 90

88,139 00 21, 892 00

69,608,20 22.156 90 82,880 53 35,105 70

47,446 30

47,480 83

Bleiben 46,915 00

6,16997

162,753

fonds ge⸗

Activa. Hinterlegte Sola⸗Wechsel und Effecten der Herren Actionaire über den nicht eingezahlten Actien⸗Capital⸗ A1A4*“ *“ wFee.“; Mobilien und Geschäfts⸗Utensilien pro ultimo Decbr. 1877 13,006. 26 ab 5 % Abschreibung 650. 31

Drucksachen und Vorrath an Schildern Zinsbar angelegte Capitalien: a. Effecten zum statutarischen Course: 521,747. 95

b. Ausstände bei den Banquiers 77,158. 03 598,905

Ausstände bei Gesellschaften und 1161“”“] 1 174,474 63

Agenturen. 3,203,226 67

1) Grundkapital . . 2) Kapital⸗Reserove .. .

Aachen, den 18. Mai 1878. 8 Der Vorstand,

(Bornhausen). Verw. Frau preölher imecke, geb. Goldschmidt (Brandenburg a. d. H.).

Altenhof, Jag. 67 und Totalität: 42 Hundert

Erckens

pro 1877.

Die Garantie⸗Mittel der Gesellschaft

3) Prämien⸗ und Schaden⸗Reserve 2

3,000,000

Passiva. Nominal⸗Betrag der ausgegebenen Schuldige Rückversicherungs⸗Prämien

und Creditoren in laufender Rech⸗ in““ Prämien⸗ und Schaden⸗Reserven ab⸗ züglich Antheil der Rückversicherer HNec““

34,303

162,753 6,169

bestehen somit aus:

.“ 6,169 97 162,753 03

3,168,923 00

je Direction,

Krüger.

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53,08497

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Aas Abonnement beträgt 4 50 für das Nierteljahr.

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Anzeiger.

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Alle Post-Anstalten nehmen Brstellung an:

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Major z. D. von Thielau, bisher im 2. Thürin⸗ gischen Infanterie⸗Regiment Nr. 32, und dem Bürgermeisterei⸗ Beigeordneten und Kreisdeputirten, Rentner Schmitter zu Lobberich im Kreise Kempen, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Apothekenbesitzer Neumann zu Lingen den Köni S p. Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Salzschreiber Frn ersting auf der fiskalischen Saline zu Sooden bei Allendorf an der Werra und dem Forstaufseher Diedrich Plangemann zu Quakenbrück im Kreise Bersenbrück das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Vize⸗Feldwebel Friedrich Küter im Pommerschen Pionier⸗Bataillon Nr. 2 und dem Schuhmachermeister Robert Lemke zu Bahn im Kreise Greifenhagen die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Konsul Anton Merry zu Sevilla den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse und dem früheren Legations⸗ Sekretär bei der Kaiserlich Königlich österreichisch⸗ungarischen Botschaft in Berlin, Grafen Welsersheimb, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich. Berlin, 25. Mai 1878.

Se. Majestät der Kaiser und König haben am Donnerstag, den 23. d. M., um 4 ½ Uhr Nachmittags in Allerhöchstihrem hiesigen Palais den von Sr. Majestät dem Sultan von Marokko in außerordentlicher Mission an Aller⸗ höchstdieselben abgeordneten Botschafter Sid Tibi Ben Hima in feierlicher Audienz zu empfangen und dessen Beglaubigungs⸗ schreiben entgegenzunehmen geruht.

Als Vertreter des Auswärtigen Amtes wohnte der Audienz der Staatssekretär, Staats⸗Minister von Bülow bei. Gesetz, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr

der Rinderpest erlassenen Vieh⸗Einfuhrverbote. Vom 21. Mai 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und Reichstags, was folgt:

§. 1. Wer den auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1869 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 105) zur Verhütung der Ein⸗ schleppung der Rinderpest erlassenen Beschränkungen oder Ver⸗ boten der Einfuhr lebender Wiederkäuer vorsätzlich zuwider⸗ handelt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu zwei

Jahren bestraft.

und beigedrucktem Kaiserlichen In

Vom 21. Mai 1878.

8*

Der Versuch ist strafbar.

§. 2. Wird die Zuwiderhandlung in der Absicht be⸗ gangen, sich oder einem Anderen einen Vermögensvortheil zu verschaffen oder einem Anderen Schaden zuzufügen, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren oder Gesängnis nicht unter sechs Monaten ein.

§. 3. Wer den im §. 1 bezeichneten Beschränkungen oder Verboten aus Fahrlässigkeit zuwiderhandelt, wird mit Geld⸗ strafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft.

Bei Personen, welche nicht weiter als fünfzehn Kilometer von der Grenze entfernt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent alt haben, ingleichen bei Personen, welche mit den durch die Beschränkungen oder Verbote betroffenen Thieren gewerbsmäßig Handel treiben, insbesondere Fleischern und Viehhändlern, sowie den Gehülfen dieser Personen, ist die Un⸗ kenntniß dieser Beschränkungen oder Verbote als durch Fahr⸗ lässigkeit verschuldet anzunehmen, wenn sie nicht den Nachweis führen, daß sie ohne ihr Verschulden durch beson⸗ dere Umstände verhindert waren, von denselben Kenntniß zu erlangen.

§. 4. Ist in Folge der Zuwiderhandlung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so ist

in dem Falle des §. 1 auf Gefängniß nicht unter drei

. 8 i Zuchtha 5

in dem Falle des §. 2 auf Zuchthaus bis zu zehn Jahren

oder Gefängniß nicht unter chehe Jahre;

in dem Falle des §. 3 auf Geldstrafe bis zu zweitausend Mark oder auf Gefängniß bis zu Einem Jahre

zu erkennen.

Urkundlich unter Unserer E Unterschrift iegel. Gegeben Berlin, den 21. Mai 1878. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.

Die Nummer 12 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 1238 das Gesetz, betreffend Zuwiderhandlungen gegen ie zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote.

ö“

Berlin, den 25. Mai 1878. 1 Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt.

1““

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Rath Marcinowski aus Königs⸗ berg i./Pr. zum Geheimen Finanz⸗Rath und vortragenden Rath im Hindens,tintst und den bisherigen außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität zu Breslau Dr. Theodor Weber zum ordentlichen Prosessor in derselben Fakultät zu ernennen; den Appellationsgerichts⸗Vize⸗Präsidenten Donalies in Breslau und Heimbrod in Glogau den Charakter als Ge⸗ eimer Ober⸗ lstir Rath mit dem Range eines Rathes zweiter lasse zu verleihen; sowie den bisherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Spandau, Syndikus Betcke, der von der dortigen Stadtver⸗ ordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, in der Eigenschaft als unb sordenh Beigeordneter der genannten emnat für eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer zu be⸗ ätigen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Schlächtermeistern Gebrüdern Heinrich und Georg Cortnum zu Hannover das Prädikat Königlicher Hoflieferanten zu verleihen.

.

EWI1“

8 Berlin, den 25. Mai 1878. JIhyhre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden ist gestern Abend nach Karlsruhe zurückgereist.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. Alexander Franken bei der Universität zu Berlin istszum außerordentlichen Professor in der mristischen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der amtliche Wohnsitz des Königlichen Kreisbaumeisters Fnguß Meißner ist von Neisse nach Grottkau verlegt worden.

1 Justiz⸗Ministerium. Dem Vize⸗Präsidenten des Obergerichts in Stade, Ober⸗ gerichts⸗Vize⸗Direktor Heinichen ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung mit Pension ertheilt. Der Kammergerichts⸗Rath von Notz und der Appel⸗ lationsgerichts⸗Rath Müller in Paderborn sind gestorben.

8 Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 14. Mai. Knoll, Sec. Lt. und 2. Depotoffiz. beim Traindepot VIII. Armee⸗Corps, zum Pr. Lt befördert. 16. Mai. v. Goßler, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 12, in das Garde⸗Hus. Regt. versetzt. 17. Mai. Henning, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Stade, kommdrt. in Geestemünde, zum Zeug⸗Pr. Lt. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. Mai. Ehehalt, Major a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 17, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen. v. Bojan, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Grenadier⸗Regt. Nr. 5, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des ged. Regts., in die Kategorie der zur Disposition gestellten Offiziere heetgersets 17. Mai. Troschel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 24, Rogge, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 26, behufs Uebertritts zur Marine, ausge⸗

schieden. In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc. Berlin, 17. Mai. Troschel, Sec. Lt., bisher im Inf. Regt. Nr. 24, Rogge, Sec. Lt., bisher im Inf. Regt. Nr. 26, im See⸗ Bat. als Sec. Lts. mit ihrem Patent angestelt.

8

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten heute Morgen von 9 Uhr ab auf dem Tempelhofer Felde zuerst die 2. und dann die 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade und nahmen, gegen 12 Uhr in das Palais zurückgekehrt, die Vorträge der Zofmarschälle und des Militär⸗Kabinets entgegen.

Zwischen 4 und 5 Uhr Nachmittags hielt der Staats⸗ sekretär, Staats⸗Minister von Bülow Vortrag.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin hat Sich von Baden nach Karlsruhe begeben, wo heute die Rückkehr Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von der ganzen Bevölkerung mit wärmster Theilnahme gefeiert wird. Heute Nachmittag kehrt Ihre Majestät nach Baden zurück.

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Richtamtliches.

I“

Der Bundesrath und der Ausschuß desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

92 Die Rede, mit welcher in der gestrigen (55. Sitzung des Reichstages bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs zur Abwehr sozialdemokratischer Aus⸗ schreitungen der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗ Minister Hofmann, in die Debatte eingriff, hat folgenden Wortlaut: 1

Meine Herren! Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit nur ganz wenige Worte. Ich sehe mich nämlich durch Bemerkungen, die sowohl der Herr Vorredner als auch gestern der Hr. Abg. Dr. Jörg an mein Aeußerungen geknüpft hat, genöthigt, Verwahrung da⸗ gegen einzulegen, als ob ich auch die Folgerungen anerkennte die man aus meinen Worten gezogen hat. Ich darf zunächst meine Aeußerung wiederholen und klarstellen. Ich habe gesagt: Zu den das Volk erziehenden Mächten, die berufen sind, den Kampf gegen die sozialdemokratischen Ideen mit geistigen Waffen aufzunehmen die aber diesen Kampf nicht erfolgreich führen werden, wenn nicht der Staat die öffentliche Agitation für die sozial⸗ demokratische Idee verbietet, gehört in erster Linie die Kirche. Ich habe selbstverständlich dabei an keine bestimmte Kirche gedacht, ich hatte insbesondere nicht die römisch⸗katholische Kirche im Auge und noch weniger ihr Verhältniß zum Staate. Die Herren haben nun den S gezogen: „wenn die Kirche dem Staate Hülfe leisten soll, so geben Sie sie frei“. Das waren die Worte, welche der Hr. Abg. Windthorst gebrauchte. Vor Allem, meine Herren, habe ich nicht von einer Hülfe geiprochen, die die Kirche dem Staate leisten soll, sondern ich habe gesagt; da die Sozialdemokratie ihren Kampf gegen das religiöse Leben des Volkes richtet und ihrer Natur nach richten muß, so ist die Kirche ihrer eigenen Natur nach und vermöge ihres eigenen Berufes in der Lage, den Kampf aufzunehmen. Also ich habe nicht davon gesprochen, daß die Kirche um des Staates willen etwas thun, daß sie dem Staate einen Liebesdienst erweisen soll, für den der Staat der Kirche eine Gegenleistung zu machen hätte, son⸗ dern ich habe gesagt, die Kirche thue das für sich selbst, und ich das ist das richtege Verhältniß der zwei Gewalten. Der

taat sowohl als die Kirche thuen das, was sie ihrem eigenen Be⸗

rufe schuldig sind. Sie leisten sich nicht gegenseitig Dienste, für die

sie Gegenleistungen erwarten.

Nun, meine Fee kann man allerdings „geben Sie die Kirche frei, damit sie dem haben vielleicht eine andere Bedeutung, es soll heißen: die Kirche kann eben in ihrem Kreise nicht wirken, wenr sie dem Staate gegenüber nicht frei ist. Meine Herae das ist ein altes Argument, das wir aus der ersten Zeit der kirchlichen Reartion in den fünfziger Jahren ganz genau kennen. Die Kirche behauptet, sie könne auf das Volk nicht den nöthigen Einfluß ausüben, wenn sie nicht dem Staate gegenüber vollständig unabhängig und frei sei. Das behauptet insbesondere die römische Kirche. G

Meine Herren! Ich glaube und das ist meine feste, innerste Ueberzeugung —, wenn das Verhältniß der römisch⸗katholischen Kirche zum Staate vollständig nach den Bestimmungen der preußischen Mai⸗ gesche geordnet wird, d. h. wenn die Kirche selbst nach diesen Gesetzen ebte, sei es, daß sie dieselben ausdrücklich anerkennt oder stillschweigend durch einen modus vivendi, so würde der Beruf der Kirche, das religiöse Leben im Volke zu pflegen, mit vollkommener Wirksamkeit geübt werden können, denn, meine Herren, ob die Ernennung der Geistlichen dem Staate angezeigt wird, ob der Staat einen gewissen Einfluß auf die Aus⸗ bildung der Geistlichen hat, das wird der katholischen Kirche die Micte nicht nehmen, das religiöse Leben des Volks zu pflegen und zu heben.

Ich will auf diese selbst nicht gehört.

Egen, diese Worte: taat Hülfe leiste“,

Frage nicht näher eingehen, da sie zur Sache Wenn ich nun aber der bin, da unter den Bedingungen, wie die Matgesetze sie vorschreiben, die Kirche vollständig ihren Beruf dem Volke gegenüber erfüllen kann, so ergiebt sich von selbst, daß die Folgerung, die an meine Aeußerung geknüpft worden ist, nicht zutrifft. Meine Sear allerdings ist die katholische Kirche im Augenblicke durch die Stellung, die 1 eingenommen hat, durch den No Phenüber selbst gesetzt hat, in die Lage gebracht, die Autorität der ttaatsgesetze selbst untergraben zu müssen, und Richtung allerdings kann ich nicht leugnen, daß der Kultur⸗ kampf und die Haltung, welche die katholische Kirche dabei eingenommen hat, sie verhindert, die volle Wirkung auszuüben, die sie unter anderen Umständen auf die Stimmung des Volkes, auf seinen Sinn für Autorität, auf die Bereitwilligkeit zum Gehorsam gegen die Gesetze ausüben könnte.

„Es ist zweifellos, der Kulturkampf und die Art und Weise, wie er geführt worden ist, wie er auch namentlich von der Presse der ultramontanen Partei geführt wird, hat zur Schädigung der Autori⸗ tät des Staates ebensoviel, und vielleicht noch mehr beigetragen, als die sozialdemokratische Agitation.

sofern also kann ich den Herren zustimmen, daß es wünschens⸗ werth wäre, den Kulturkampf zu beseitigen auch in der Richtung, daß die Kirche wiederum ihre volle Wirksamkeit auf das Volk auszuüben vermag. Aber, meine Herren, auf die Beseitigung der Folgen des Kulturkampfes in dieser Richtung kann die Regierung nicht ein⸗ wirken, das wäre Ihre Sache. Es wäre Ihre Sache namentlich dann, wenn Sie die Hand des Herrn Abg. von Bennigsen er greifen wollten, die er Ihnen zur Vereinigung aller staatserhal⸗ tenden Parteien angeboten hat. Sie müßten dann vor Allem Ihrer Presse den Wink geben, daß sie aufhört, den nationalen Staat in seinen Grundlagen in einer Weise zu bekämpfen, wie es von der sozialdemokratischen Presse kaum schlimmer geschieht.

Meine Herren! Ich verlasse nun diesen Punkt und wende mich zu den konstitutionellen Bedenken, die der Hr. Abg. Windthorst in seiner Rede gegen den EV6 entwickelt hat. Er sagte, es sei ein Verstoß gegen die Verfassung, gegen die verfassungsmäßige Stellung vom Bundesrath und Reichstag, daß man ihnen, wie der Gesetzent⸗ wurf will, eine auf einzelne Vereine oder Druckschriften bezügliche Thätigkeit einräume. Der Hr. Abg. Windthorst hat dabei ganz ver⸗

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