gessen, daß wir in einer Reihe von Gesetzen derartige Fälle bereits n. Zunächst kommt darauf nichts an, ob man in dem Verbot eines Vereins oder einer Druckschrift eine Maßregel der Exekutive oder der Legislative sieht; in jedem Falle erscheint die Stellung, welche die Vorlage dem Bundesrathe und dem Reichstage geben will, gerecht⸗ fertigt. Wir haben neulich erst bei der Gewerbeordnungs⸗Novelle beschlossen, daß der Bundesrath von einer Reihe von Bestimmungen, die dort über Kinderarbeit in Fabriken u. dergl. getroffen sind, Aus⸗ nahmen beschließen kann, daß aber diese usnahmebeschlüsse des Bundesraths dem Reichstage vorgelegt werden müssen, und wenn der Reichstag seine Genehmigung versagt, außer Kraft zu setzen sind. Ganz mit denselben Worten, wie dort, haben wir die Sache hier in der Vorlage geordnet. Es liegt also ein Verstoß gegen die Verfassung, wie der Hr. Abg. Windthorst gemeint hat, keineswegs vor. Meine Herren, ich gestatte mir, da ich hier vom Bundesrathe spreche, noch eine thatsächliche Berichtigung dessen, was Hr. von Bennigsen gestern angeführt hat. dieser Beziehung ist schon gestern festgestellt worden, daß die Vertagung des Bundesraths während einer gewissen Zeit im Jahre kein Hinderniß bilden würde, ihm die Funktionen zu Fbe die das Gesetz ihm geben will. Aber auch die Zahl von 58 Ministern, Ge⸗ sandten und hehen Beamten, die der Hr. Abg. von Bennigsen hier gewissermaßen wie ein Schreckbild vorgeführt hat, ist, wenn man sie bei Lichte besieht, nicht so schlimm. Die Zahl von 58 Stimmen ist allerdings das Maximum der Zahl der Bervollmächtigten. Es kann jeder Staat so viel Bevollmächtigte ernennen, als er Stimmen führt, und es ist davon auch Gebrauch “ aber es bedarf keineswegs der An⸗ wesenheit dieser 58 Bevollmächtigten, um die volle Zahl der Stim⸗ men abzugeben. Denn die Gesammtzahl der Stimmen, die ein Staat hat, wird immer nur von Einem Bevollmächtigten Leführt. Die Abgabe der 17 preußischen Stimmen z. B. geschieht und kann nur geschehen durch einen einzigen Bevollmächtigten. Dazu kommt, daß die Staaten, deren stimmfüͤhrende Bevollmächtigte nicht ständig hier in Berlin wohnen, durch Substituirung den hier ständig wohnenden Bevollmächtigten eines anderen Staates mit Abgabe ihrer Stimme beauftragen können. Hierdurch gestaltet sich das Ver⸗ hältniß faktisch so, daß in der Zeit, in welcher der Bundesrath nicht vollzählig versammelt ist, die Anwesenheit von 9 Mitgliedern erfor⸗ derlich ist und genügt, um die Gesammtheit der 58 Stimmen zu repräsentiren.
Hierauf führte der Abg. Graf Moltke aus:
Meine Herren! Ich wünsche aufrichtig, daß die geehrten Mit⸗ glieder, die gestern und heute die Regierungsvorlage bekämpft haben, nicht allzu bald in die Lage gerathen mögen, eben dieses Gesetz oder ein ähnliches, vielleicht ausgestattet mit noch größeren Beschränkungen, Hoß von der Regierung zu verlangen. Es mag ja sein, daß die
orlage an manchen Punkten einer Verbesserung bedarf, daß manche Paragraphen geändert werden müssen; aber die Ueberzeugung scheint mir doch allgemein Platz gegriffen zu haben, daß wir eines besseren Schutzes bedürfen gegen die Gefahren, welche dem Staate in seinem Inneren drohen durch die fortschreitende Organisation der Sozialdemokratie. Ich fürchte, daß die Leiter dieser Organisation schon heute bedenklich nahe an die Grenze gedrängt nd, wo man r ihnen die Erfüllung ihrer Zusagen und Verheißungen ordert. 1 Diese Herren werden am besten wissen, daß das seine Schwierig⸗ keit haben wird. Sie können sich nicht dagegen verschließen, daß die erste Gütervertheilung die hundertste involvirt, daß in dem Augen⸗ blicke, wo wir alle gleich reich sind, wir alle gleich arm geworden sind; daß Noth, Elend und Entbehrungen untrennbare Bedingungen des .. Daseins sind, daß keine Form der Regierung, keine Gesetzgebung und überhaupt keine menschliche Einrichtung Elend und Noth jemals aus der Welt schaffen werden. Wohin wäre es auch mit der Entwickelung des Menscesf sblecht⸗ gekommen, wenn diese zwingenden Elemente nicht in Gostes Weltordnung enthalten wären! Nein, ohne Sorge und Arbeit wird, auch die Zukunft nicht sein; aber ein Mensch, der hungert und friert, fragt nicht viel nach den Konsequenzen der Zukunst; er greift nach den Mitteln, welche die Gegenwart ihm bieten kann. Lange zurückgedrängte Leidenschaften, enttäuschte Hoffnungen werden zu gewaltsamen Ausbrüchen drängen, welche die Leiter am aller⸗ wenigsten verhindern können; denn die Revolution hat bisher noch immer ihre Führer zuerst verschlungen. Wie steht nun die Regie⸗ rung dem gegenüber? Meine Herren, man sollte doch aufhören, die Regierung immer gewissermaßen als eine feindliche Potenz zu be⸗ trachten, die nur möglichst zu beschränken und einzuengen ist. Ge⸗ währen wir doch der Regierung die Machtfülle, welche sie braucht, um alle Interessen zu schützen! Was das auf sich hat, wenn die Regierung die Zügel der Herrschaft aus ihren Händen entschlüpfen läßt, wenn die Gewalt an die Massen übergeht, meine Herren, darüber belehrt uns die Geschichte der Kommune in Paris⸗ Da war die Gelegenheit geboten, wo die Demokratie ihre Ideen in die Wirklichkeit überführen konnte, wo sie, wenigstens eine Füett lang, eine Regierung nach ihren Idealen einrichten konnte.
ber geschaffen, meine Herren, ist doch nichts, wohl aber Vieles zer⸗ stört. Die aktenmäßigen Berichte aus französischer Feder über 88 traurige Episode der französischen Geschichte lassen uns in einen Ab⸗ grund der Verworfenheit blicken, sie schildern uns Zustände und Be⸗ ebenheiten im 19. Jahrhundert, welche man für geradezu unmöglich sollte, wenn sie nicht unter unsern Augen verlaufen wären vor dem staunenden Blicke unserer Okkupations⸗ Armee, welche den Dingen bald ein Ende gemacht hätte, wenn sie nicht genöthigt gewesen wäre, mit „Gewehr beim Fuß“ dem Verlaufe zuzuschauen. —
Meine Herren! Solche Dinge beabsichtigen ganz gewiß unsere arbeitenden Klassen nicht, auch nicht der irregeleitete Theil derselben, aber auf dem Wege des Umsturzes werden die besseren Elemente sehr bald überholt durch die schlechteren. dem gemäßigt Liberalen steht gleich Jemand, der viel weiter gehen will, wie er. Das ist über⸗ haupt der Irrthum so Vieler gewesen, daß 68 glauben ungefährdet nivel⸗
liren zu können, bis auf ihr Niveau, dann solle die Bewegung stille stehen,
als ob ein in voller Fahrt heranbrausender Eisenbahnzug plötzlich Halt machen könnte, wobei ja auch die den Hals brechen würden, welche darin sind. Meine Herrren! Hinter dem ehrlichen Re⸗ volutionär tauchen dann jene dunklen Existenzen auf: die sogenannten Bassermannschen Gestalten vom Jahre 1848, die professeurs de barricades und die Petroleusen der Kommune vom Jahre 1871.
Meine Herren! Sie können ja heute das Gesetz ab⸗
lehnen in der begründeten Erwartung, daß die Regierung stark
sein wird, um gewaltsamen Ausschreitungen entgegen zu kreten, sie nöthigen Falls mit gewaffneter Hand nieder⸗ zuwerfen, aber, meine Herren, das ist ein trauriges Mittel, es beseitigt die Gefahr des Augenblicks, aber es heilt nicht den Scha⸗ den, aus welchem die Gefahr hervorgeht. Wenn uns nun hier ein Weg angedeutet wird, auf dem es vielleicht möglich sein wird, die Anwendung solcher beklagenswerthen Mittel zu vermeiden, durch S-ee wv Maßregeln, durch eine verständige vorübergehende Be⸗ schränkung der gemißbrauchten Freiheit, so meine ich, daß wir dazu die Hand bieten sollten im Interesse aller staat⸗ lichen und ian.ee Ordnung, im Interesse besonders der leidenden Klassen unserer Mitbürger, denen niemals geholfen werden kann durch einen plötzlichen Umsturz, sondern nur allein auf dem zwar langsamen Wege der Gesetzgebung, der sittlichen Erziehung und der eigenen Arbeit. Ich meinestheils werde dem Gesetze zustimmen.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung erklärte nach dem Abg. Dr. Lasker, dessen Rede wir bereits gestern im Auszuge mitgetheilt haben, der Königlich sächsische Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Nostiz⸗Wallwitz, daß nir⸗ gend ein amtlicher Einfluß auf die Wahl des Abg. Bebel ausgeübt worden sei.
Damit schloß die erste Lesung. Persönlich bemerkte der
“
nicht von höheren Beamten gesprochen habe.
In der zweiten (Spezial⸗) Berathung wurden die 88. 1 und 6 in der Debatte vereinigt. §. 1 der Vorlage lautet:
„Druckschriften und Vereine, welche die Ziele der Sozial⸗ demokratie verfolgen, können von dem Bundesrathe verboten werden. Das Verbot ist öffentlich bekannt zu machen und dem Reichstag sofort, oder, wenn derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritt mitzutheilen.
Das Vecbot ist außer Kraft zu setzen, dies verlangt.“
§. 6 der Vorlage lautet:
„Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft. Dasselbe gilt für den Zeitraum von drei Jahren.“ 1n
Die Abgg. Dr. Beseler und Dr. Gneist beantragten:
1) §. 1 Abs. 1 statt „welche die Ziele der Sozialdemokratie verfolgen“ zu sagen: „welche den auf Umsturz der bestehenden Ge⸗ sellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen der Sozialdemokratie dienen“. — Abs. 2 zu streichen.
2) 6 dahin zu fassen: „Dies Gesetz gilt bis zum Ablauf von 6 Wochen 82 dem Zusammentritt des nächsten Deutschen Reichstags“.
Der Abg. Dr. Lucius trat zunächst den Ausfüh⸗ rungen des Abg. Richter (Hagen) entgegen, die die Mei⸗ nung verbreiten könnten, als ob die Sozialdemokratie haupt⸗ sächlich ein Werk der konservativen Parteien und des Fürsten Bismarck sei; es sei der Bewegung eben damals der Spiel⸗ raum gewährt, welcher der Bedeutung derselben entsprochen habe. Der Redner erinnerte dann an den Waldenburger Strike, bei dem ein Mitglied der ortschrittspartei eine bemerkenswerthe Rolle gespielt habe. Anstatt sich Vorwürfe zu machen, daß man mit der Sozialdemokratie kokettire oder mit ihr spiele, sollte man sich vereinigen in der Verurtheilung des Charakters, den die Bewegung angenommen habe. Die Sozialdemokratie sei ein Produkt des Verkehrs und Gewerbs⸗ lebens der neueren Zeit, und die moderne Gesetzgebung habe ihre Ausbreitung durch die Gewerbefreiheit und Freizuͤgigkeit erleichtert. Der Abg. Bamberger habe bei der Berathung der Novelle zum Strafgesetzbuch anerkannt, daß die sozialistischen und kommunistischen Bestrebungen sich für eine Ausnahme⸗ gesetzgebung eignen. Jetzt, wo das Attentat gezeigt habe, wie ein Individuum durch sozialdemokratische Versammlungen und Agitationen verwildern könne, sei es an der Zeit, eine solche Gesetzgebung zu unternehmen. Befremdlich sei es aber, wenn die „Nat.⸗Ztg.“ in der Leee der letzten Sitzung die Aus⸗ lassung des Ministers Grafen zu Eulenburg dahin inter⸗ pretire, die Anwendung der Gesetze werde nicht nur bis an die Grenzen des Bestehenden, sondern wohl bis zur Grenzen⸗ losigkeit gehen. Eine solche Kritik im Voraus sei doch für ein so angesehenes Organ wie die „Nat.⸗Ztg.“ nicht ange⸗ messen. Durch die Verhandlungen gehe überhaupt ein Ton des Mißtrauens gegen die Regierung, welcher er und seine Freunde volles Vertrauen schenkten. Der Redner bat um An⸗ nahme der Anträge und der Vorlage.
Der Abg. Dr. Beseler empfahl die Annahme des b. als nothwendig; der Reichstag dürfe die Stimme des Volkes, welches allgemein verlange, daß etwas geschehe, nicht über⸗ hören, ohne sein Ansehen zu schmälern. Man dürfe es nicht abweisen, wenn die höchste Exekutivbehörde des Reiches, der Bundesrath, berei sei, derartige Funktionen zu überweisen. Redner empfahl die von ihm gestellten Anträge, welche eine bessere und glücklichere Fassung darböten.
Der Präsident des Reichskanzleramts Staats⸗Minister Hofmann, erklärte, die Regierung sei der Ansicht, daß die von ihr gewählte Fassung vollkommen genügend sei, um dem Bundesrathe als Richtschnur zu dienen. Die Sozialdemokra⸗ ten hätten in ihrem Programme selbst dafür gesorgt, daß man die Ziele der Sozialdemokratie von dem, was sie auf dem Boden der heutigen Gesellschaft erstreben wollen, genau scheiden könne. An der Hand des Parteiprogramms wäre also der Bundesrath vollständig in der Lage, die Ziele zu bezeich⸗ nen, welche unter das Gesetz fallen. Da aber das Amendement Beseler den Absichten des Bundesrathes entspreche, so werde die Regierung der Annahme desselben nicht widersprechen. Wenn nach dem Antrage der Reichstag auf seine Mitwirkung verzichten solle, so könne die Regierung damit zufrieden sein; sie habe geglaubt, ihm eine gewisse Kontrole einräumen zu sollen. Wenn schließlich das ganze Gesetz als ein provisorisches bezeichnet werden solle, so ent⸗ spreche dies lediglich der Absicht der Regierung. Wenn der Abg. Dr. Lasker gesagt, daß das Gesetz so schlecht sei, daß es Fenekehce nicht zulasse, so beweise eben die juristische Auto⸗ rität der Abgg. Dr. Beseler und Dr. Gneist, die der des Abg. Dr. Lasker doch gleich zu stellen sei, daß dieser Vorwurf nicht berechtigt gewesen sei.
Damit schloß die Debatte. Es folgte eine Reihe persön⸗ licher Bemerkungen. In namentlicher Abstimmung wurde darauf das Amendement Beseler mit 243 gegen 60 Stimmen abgelehnt.
Darauf wurde 8. 1 der Regierungsvorlage mit 251 gegen 57 Stimmen abgelehnt.
Da nach der Ablehnung des §. 1 die Regierung nach
einer Erklärung des Staats⸗Ministers Hofmann keinen Werth mehr auf die Abstimmung über die anderen Para⸗ Lrehen legte, so war damit das ganze Gesetz erledigt. (Schluß 4 Uhr. In der gestrigen Abendsitzung, die um 7 ¾¼ Uhr eröffnet wurde, etehge der Reichstag noch die Frage, ob die Mandate der Abgg. Struckmann und von Reden, von denen der erstere zum ber⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath, der zweite zum Ober⸗Gerichts⸗Rath ernannt ist, noch fortbestehen sollen, und bejahte diese Frage auf Grund mündlicher Berichte der Geschäftsordnungskommission, die von den Abgg. von Bernuth und Klotz erstattet wurden.
Der Präsident von Forckenbeck gab die übliche Uebersicht über die Thätigkeit des Reichstages während der Session (s. Reichstags⸗Angelegenheiten).
Der Abg. Windthorst forderte darauf die Mitglieder des Reichstages auf, sich von ihren Plätzen zu erheben, um ihrem verehrten Präsidenten für die Umsicht, Energie und vollendete Unparteilichkeit in der Führung der Geschäfte zu danken. Der Präsident nahm die von allen Seiten mit Wärme gezollte Anerkennung für sich und die Mitglieder des Bureaus dankbar an.
Sodann verlangte der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Hofmann das Wort und erklärte:
„Se. Majestät der Kaiser haben mich beauftragt den hohen Reichstag zu schließen. Ich gestatte mir die Allerhöchste Bot⸗
schaft zu verlesen: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher daß Wir den Präsi⸗
wenn der Reichstag
Kaiser, König von Preußen ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen
I
Abg. Dr. Lasker, er nur von höheren Gesellschaftskreisen,
ℳ) Verwaltung 2 829 610 ℳ (— 47 440 ℳ)
mann ermächtigt haben, in Gemäßheit des Artikel 12 der Verfassung die gegenwärtige Sitzung des Reichstages in Un⸗ serem und der verbündeten Regierungen Namen am 24. d. M. zu schließen. Urkundlich ꝛc. 8 Gegeben Berlin, den 18. Mai 1878. 8 Wilhelm. “
von Bismarck.“
Im Namen Sr. Majestät und der verbündeten Regierun⸗
gen danke ich Ihnen für den Eifer und die Ausdauer, womit Sie sich in dieser langen und anstrengenden Session den Arbeiten des Reichstags gewidmet haben, und erkläre auf Be⸗ fehl Sr. Majestät und im Namen der verbündeten Regierun⸗ gen die Session des Reichstags für geschlossen.“
Der Präsident von Forckenbeck schloß 5 die Sitzung mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser, in welches die Versammlung begeistert dreimal einstimmte.
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 18. Mai 1878 geprägt worden, an Goldmünzen: 1 200 190 220 ℳ Doppelkronen, 365 296 020 ℳ Kronen, 27 969 845 ℳ halbe Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 274 005 560 ℳ; an Silbermünzen: 71 652 415 ℳ 5⸗Markstücke, 97 810 5330 ℳ 2⸗Markstücke, 148 847 743 ℳ 1⸗Markstücke, 71 486 388 ℳ 50⸗Pfennigstücke, 35 717 718 ℳ 20 ₰ 20⸗Pfennigstücke. Die Gesammtausprägung an Goldmünzen 5 1 593 465 085 ℳ, an Silbermuͤnzen: 425 514 794 ℳ
₰.
— An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern sind im Reiche für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats April 1878 zur An⸗ schreibung gelangt (einschließlich der kreditirten Beträge und verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres): Solleinnahme: Zölle 7690 316 ℳ (— 287 912 ℳ), Rübenzuckersteuer 3 443 970 ℳ — 1 936 349 ℳ), Salzsteuer 2 150 424 ℳ (+ 39 035 ℳ),
abakssteuer 94 635 ℳ (— 35 651 ℳ), Branntwein⸗ steuer 1 011 739 ℳ (+ 176 471 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 6591 ℳ (— 1443 ℳ), Brausteuer 1 936 482 ℳ (— 73 809 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 71 72 ℳ (+ 2658 ℳ); Summa 9 518 009 ℳ (s— 2 117 000 ℳ). — Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Ein⸗ nahme (abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungs⸗ kosten) beträgt bis Ende des Monats April 1878: Zölle 7 248 051 ℳ (+ 315 945 ℳ), Rübenzuckersteuer 8 864 979 ℳ (+ 514 914 ℳ), Salzsteuer 2 949 510 ℳ (+ 378 861 ℳ), Tabakssteuer 80 161 ℳ (— 28 308 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 2 922 506 ℳ (+ 115 898 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 1 707 638 ℳ (— 60 210 ℳ); Summa 23 772 845 ℳ (+ 1 237 100 ℳ).
— Die Einnahmen der Post⸗ und Telegraphen⸗, sowie der Reichseisenbahn⸗Verwaltung haben für die Felit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des
onats April 1878 betragen: 1) Post⸗ und Telegraphenver⸗ waltung 9 803 607 ℳ (+ 402 869 2) Reichseisenbahn⸗
— Die Verwaltung des Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers hat in dem Etatsjahr 1877/78 gegen den Etat, welcher in Ausgabe und Emnna. balancirte, einen Ueber⸗ schuß von 40 458 ℳ ergeben. Hiervon erhält die Kasse des Deutschen Reiches ein Drittel mit 13 486 ℳ, während zwei Drüttel, also 26 972 ℳ der Preußischen General⸗Staatskasse zufließen. .“
— Die durch ein und dieselbe Aeußerung verübte Belei⸗ digung zweier Personen ist, nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 19. März 1878, nur ein Vergehen, durch welche die Strafe des §. 185 des Str. G. Bs. nur einmal verwirkt wird. — In einem anderen Injurienprozesse hatte der Appellationsrichter das Verlangen des Verklagten, die ihm zur Last gelegte Beleidigung gegenüber einer vom Kläger ihm zugefügten Beleidigung zu kompensiren, nicht für gerecht⸗ fertigt erklärt, weil die Thatsache der Gegenbeleidigung von dem Verklagten selbst nicht behauptet worden, sondern bei der Beweisaufnahme nur gelegentlich zur Kenntniß des Richters
elangt war. Die dagegen vom Verklagten eingelegte Nichtig⸗ eitsbeschwerde wurde vom Ober⸗Tribunal durch Erkenntniß vom 19. März 1878 zurückgewiesen, indem es folgenden Rechtssatz aussprach: „Für den Injurienprozeß sind, nicht durch §. 6 des Gesetzes vom 11. März 1850 und rt. 101 — 103 des Gesetzes vom 3. Mai 1852, Ausnahmen gemacht worden, die Regeln des Civilprozesses maßgebend. Diesen Regeln aber entspricht es, daß die Entscheidung nur auf Thatsachen gegründet werden kann, welche von den Par⸗ teien selbst angeführt werden, nicht aber auf solche, welche nur gelegentlich einer über andere Behauptungen erfolgten Bewersaufnahme zur Kenntniß des Richters gelangt sind, und bezüglich deren, weil sie von der Partei nicht vorgebracht worden, eine ordnungsmäßige Erklärung der Gegenpartei nicht hat abgegeben werden können.“
Sachsen. Dresden, 24. Mai. Die Erste Kammer begann die Berathung des Königlichen Dekrets, die Reform der direkten Steuern betreffend. Die Finanzdeputation der Kammer beantragte in ihrer Majorität die Annahme des von der Regierung vorgeschlagenen und von der Zweiten Kammer bereits Ferülig ten Kompromisses, das in dem Gesetzentwurfe A, die direkten Steuern betreffend, Ausdruck gefunden hat, wo⸗ gegen die Minorität die Ablehnung vorschlägt. In der Generaldiskussion erklärten sich die Herren von Erdmannsdorff (Referent der Majorität), Freiherr von Fink, veaes. von Burgk und Bürgermeister Hirschberg für den Gesetzentwur „Seiler Referent der Minorität), Peltz, von Schönberg (Bornitz), Graf Rex, von der Planitz und von Böhlau gegen denselben. Der Staats⸗Minister Freiherr von Könneritz führte aus, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine andere, als die vor⸗ geschlagene Lösung der Steuerfrage nicht möglich; eine andere, welche Aussicht auf Annahme hätte, auch von den Gegnern des Gesetzes nicht vorgeschlagen worden sei. Der Gesetzentwurf sei keineswegs unbillig und ungerecht, er erfülle vielmehr die von den Grundbesitzern seit g ren verfolgte Tendenz: die Gewerbe⸗ und Personalsteuerpflichtigen höher als bisher zur
(Dresd. Journ.)
Steuer unter gleichzeitiger Erleichterung des i
Grundbesitzes. Der Minister machte endlich darauf aufmerk⸗ sam, daß der Gedanke eines Grundsteuerpräzipuums weder u, noch originell sei, daß vielmehr der heutige Referent der Mi⸗
denten des Reichskanzler⸗Amts Unseren Staats⸗Minister Hof.
Ausgabebudget des Departements des Innern.
norität selbst als Mitglied der Kammer im Jahre
1868 sich der Auflegung eines Präziuums auf den Grund⸗ besitz geneigt gezeigt habe. Die Kammer trat hierauf in die Spezialberathung ein und genehmigte zunächst ohne Debatte die einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs A. mit Ausnahme der Art. 4 und 5, über welche die Abstimmung bis nach Er⸗ ledigung des Gesetzentwurfs B. ausgesetzt wurde. Hisranf wurden die §§. 1—13 des Gesetzentwurfs B. ohne erhebliche Debatte im Wesentlichen nach den von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen angenommen und die Weiterberathung auf morgen vertagt. — Die Zweite Kamm er berieth das
—
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Mai. ( ) Die „Polit. Korresp.“ enthält folgende Meldungen. Aus Cattaro, 24. d.:- Die Spannung zwischen den Mon⸗ tenegrinern und den Türken ist im Wachsen, die Montenegriner haben in den letzten Tagen mehrere Be⸗ wegungen ausgeführt, denen türkischerseits der Zweck bei⸗ elegt wird, daß das alte Gelüste der Montenegriner auf
odgoritza realisirt werden solle. Als Repressalie und nach⸗ dem ihre in Cettinje erhobenen Beschwerden keine Be⸗ rücksichtigung gefunden hatten, haben die Türken die Montenegriner vom Besuche des Bazars in Skutari aus⸗ geschlossen. — Aus Belgrad: Der hier eingetroffene Bischof Stroßmayer wurde bei seiner Ankunft festlich empfangen, auch der bsterreichische General⸗Konsul Wrede war zur Be⸗ grüßung anwesend. Letzterer begleitete den Bischof am Nach⸗ mittag zu einem Besuche bei dem Minister Ristics. Die Ab⸗ reise des Bischofs sollte heute erfolgen. — Aus Konstan⸗ tinopel: Die Pforte ist entschlossen, von dem russischen Haupt⸗ quartier die formelle Fixirung einer Demarkationslinie für die russischen Truppen in der Umgebung von Konstan⸗ tinopel zu verlangen. Aus diplomatischen Kreisen verlautet mit Bestimmtheit, die Pforte werde demnächst an die öster⸗ reichische Regierung das freundschaftliche Ersuchen richten, die Donauinsel Adakaleh, welche von der türkischen Gar⸗ nison geräumt wird, bis auf Weiteres zu besetzen. 88 tür⸗ kischen Regierungskreisen ist man überzeugt, daß Oesterreich diesem Ersuchen, falls es thatsächlich gestellt werde, Folge gebe. — Der Aufstand im Rhodope⸗Gebirge dauert mit un⸗ eminderter Stärke fort, auch die aufständische Bewegung der Lazen bei Batum macht Fortschritte. — Gerüchtweise verlautet, daß bei der Feuersbrunst in der Hohen Pforte auch der tür⸗ kische Originaltext des Friedensvertrages von San Stefano mitverbrannt sei.
— 25. Mai. (W. T. 5 Der Ausgleichsaus⸗ schuß des Abgeordnetenhauses hat das Gesetz, betreffend das Uebereinkommen mit der Bank in Betreff der 80⸗Mil⸗ lionenschuld in der Fassung des Herrenhauses angenom⸗ men, sodann den Zollsatz für Rohkaffee mit 24 Fl., für ge⸗ brannten Kaffee mit 30 Fl., die Position für Baumwollen⸗ und Wollenwaaren, sowie das Zoll⸗ und Handelsbündniß nach der Regierungsvorlage genehmigt. Damit sind sämmt⸗ liche Ausgleichsvorlagen im Sinne der letzten Ver⸗ einbarungen der Regierung im Ausschusse angenommen, bis auf zwei Punkte, nämlich die Restitutionsfrage und eine unwesentliche stylistische Abänderung des Bankstatuts. Die Berathung der Ausgleichsgesetze im Plenum des Abgeordneten⸗ hauses findet am Montag statt.
— (W. T. B.) Die „Presse“ meldet, über die Anerbie⸗ tungen des Grafen Schuwaloff in London seien offizielle Mit⸗ theilungen bisher zwar nicht hier eingetroffen, man sei indeß in hiesigen Regierungskreisen so weit informirt, daß man den Kongreß als gesichert betrachte. Das Blatt fügt hinzu, gegenwärtig sei dringender als je Vorsorge zu treffen, daß
der Frieden sich so gestalte, wie er den österreichischen Inter⸗
essen entspreche.
Großbritannien und Irland. London, 23. Mai. (E. C.) Die Königin und die Prinzessin Beatrice sind am Dienstag Nachmittag auf Schloß Balmoral in Schottland angekommen. Der Umstand, daß die Monarchin diesmal so frühzeitig ihren Aufenthalt in Schottland nimmt, wird von vielen Seiten als ein entschieden friedliches Anzeichen gedeutet.
— 24. Mai. (W. T. B.) Die amtliche 7ee veröffentlicht die Ernennung des Obersten Wel esley zum Botschaftssekretär in Wien. — Im Unterhause zeigte heute Fawcett an, daß er bei der Debatte über den Nachtragskredit für die indischen Truppen eine ent⸗ sprechende Verminderung der militärischen Aus⸗ gaben für Indien beantragen werde, da die Verwendung indischer Truppen in Europa ein Beweis sei, daß die in In⸗ dien befindliche Armee größer sei, als die Umstände erforder⸗ ten. Auf eine Anfrage Dillwyns erklärte der Schatzkanz⸗ ler Northcote, die Pfingstferien würden voraussichtlich vom 7. bis zum 13. Juni dauern. — Im Oberhause zeigte Lord Beaconsfield an, daß er am Montag beantragen werde, die Pfingstferien des Hauses vom 7. bis zum 17. Juni dauern zu lassen.
— 25. Mai. (W. T. B.) Der gestern stattgehabte Kabinetsrath, welcher über die Vorschläge des Grafen Schuwaloff berieth, dauerte drei Stunden⸗ eute wird die Berathung fortgesett. — Der „Standard“ schreibt, er könne mit ziemlicher Zuversicht die gestern gemachte Mittheilung wiederholen, daß die Schwierigkeiten in der Hebung begriffen unn die Friedensaussichten günstigere seien als seit geraumer
eit.
— (W. T. B.) Der Prinz von Wales gab gestern zu Ehren des deutschen Kronprinzen und der Kronprinzessin ein Galadiner, an dem der Herzog von Connaught, der Herzog von Cambridge, Graf Münster, Lord Beaconsfield, Marquis von Salisbury, Lord Craanbrook,
arquis von Hartington, General Napier und eine Anzahl Persönlichkeiten aus der höchsten Aristokratie theilnahmen.
Malta, 24. Mai. (W. T. B.) Die Transport⸗ dampfer „Goa“ und „Athole“ sind mit einem Regiment ö an Bord heute Morgen aus Bombay hier ein⸗
offen.
Frankreich. Paris, 25. Mai. (W. T. B.) Bei dem Banket, welches gestern Abend von den Deputirten des „Cerecle national réepublicain“ zu Ehren der Delegirten er auswärtigen Sektionen veranstaltet worden war, sprach Gambetta den letzteren den Dank dafür aus, daß sie anch Frankreich gekommen seien und daß sie seiner Ver⸗
sicherung, Frankreich wolle vor Allem den Frieden und die friedliche Arbeit, Glauben geschenkt hätten.
Türkei. Konstantinopel, 24. Mai. (W. T. B.) Das Großvezirat und das Ministerium des Aus⸗ wärtigen sollen ihre Geschäftslokalitäten in dem Gebäude der Deputirtenkammer erhalten. — General Totleben hat neuerdings einen Tagesbefehl erlassen, worin den ruf sischen Offizieren untersagt wird, Konstantinopel zu besuchen.
Rumänien. Bukarest, 24. Mai. (W. T. B.) Die Kammer hat 250 000 Fres. zum Ankauf von Pferden und 500 000 Fres. zur neuen Bekleidung der Feld⸗ truppen bewilligt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Mai. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ schreibt, daß bis jetzt Alles einen baldigen Zusammentritt des Kongresses in Aussicht zu stellen 828₰ — Der Reichskanzler Fürst Gortscha⸗ koff, dessen Befinden sich nicht verschlimmert hat, wurde heute vom Kaiser und später auch vom Schah von Per⸗ sien mit einem Besuche beehrt. — Die zu Ehren des Schahs auf heute anberaumte große Parade wurde des Regenwetters wegen abgesagt. Gestern fand eine Galavorstellung in der Oper statt, welcher der Schah beiwohnte.
Amerika. New⸗York, 24. Mai. (W. T. B.) Laut Meldung aus Panama, vom 16. d. M., ist der von dem Delegirten der internationalen Kommission und dem Minister des Auswärtigen von Columbia abgeschlossene Vertrag wegen Ausführung des Kanals über den Isthmus unterzeichnet und ratifizirt worden. Nach dem Vertrage ist die Gültigkeit der Konzession auf 99 Jahre bemessen, von dem Tage der Eröffnung des Kanals an gerechnet.
Süd⸗Amerika. Peru. Lima, 9. April. Die hier erscheinende „Patria“ enthält heute über die Beilegung der Differenz zwischen dem Deutschen Reiche und Nikaragua folgende Mittheilung:
Der Norddampfer 8 uns eine wichtige Nachricht gebracht.
Die Differenz zwischen Deutschland und Nikaragua ist in einer für beide Theile sehr zufriedenstellenden Weise aus⸗ geglichen worden. Die Tribunale und das Ansehen zweier befreundeter Nationen erlangen durch dieses Uebereinkommen die glänzendste Genugthuung.
Dies zufriedenstellende Resultat ist in hohem Grade der emäßigten Haltung und dem versöhnlichen Geiste zu verdan⸗ en, welchen die deutsche Regierung in diesem Falle be⸗ wiesen hat.
Wir glauben, daß dies der erste Konflikt zwischen einer südamerikanischen Republik und Deutschland ist; um so mehr ist die Lösung, welche derselbe gefunden hat, zufriedenstellend
wegen des ehrenvollen Präzedenzfalles, welcher damit ge⸗
schaffen ist.
Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau. 8 Nachmittags. Der
Stockholm, Sonnabend, 25. Mai, Reichstag ist heute ohne besondere Feierlichkeit und ohne Thronrede geschlossen worden. Die in das Budget eingestell⸗ ten Einnahmen und Ausgaben schließen mit dem nämlichen Betrage ab, zur Aufnahme der neuen Anleihe von 182 ⅓ Millionen Kronen hat der Reichstag seine Zustimmung ertheilt. 8
—Nn
Die Nr. 21 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. — Münz⸗ und Bankwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; Goldankäufe der Reichsbank; Ueber⸗ sicht über die bis Ende April d. J eingezogenen Landesmünzen. — Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemein⸗ schaftlichen Verbrauchssteuern für den Monat April d. J.; desgl. Einnahmen der Post⸗ und Telegraphen⸗, sowie der Reichs⸗Eisenbahn⸗ Verwaltung. — Post⸗ und Telegraphenwesen: Erweiterte Zu⸗ lassung von Wechseln zur Accepteinholung mittelst Postauf⸗ trages; Postaufträge nach der Schweiz; Herausgabe eines to⸗ pographisch⸗statistischen Handbuches „Das Reichs⸗ Postgebiet“
ersonal⸗Veränderungen ꝛc.: Anstellung eines Beamten bei der Reichs⸗Hauptkasse. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Uebersicht über Rüben⸗ zuckersteuer, sowie Zucker⸗Ein⸗ und Ausfuhr im Monat April 1878; Steuerpflichtigkeit der mit Hefenfabrikation verbundenen Essigberei⸗ tung; Befugniß einer Zollstelle. — Marine und Schiffahrt: Ge⸗ schäftsordnung für das Ober⸗Seeamt; Beginn von Seesteuermanns⸗ Prüfungen. — Eisenbahnwesen: Eröffnung der Bahnstrecke Schnabel⸗ waid⸗Kirchenlaibach⸗Holenbrunn; Eröffnung des Hersenenverfecre auf den Stationen Altenessen und Borgholz, sowie Au hebung desselben auf den Stationen Caternberg und Schalke. — Konsulatwesen: Er⸗ nennungen; Ermächtigung zur Vornahme von Civilstandsakten.
— Nr. 21 des „ustiz⸗Ministerral. Blandse⸗ enthält eine allgemeine Verfügung vom 10. Mai 1878, betreffend die Nicht⸗ vollstreckbarkeit der Erkenntnisse preußischer Gerichte in Schweden und Norwegen.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Der Reichstag war in der letzten Session vom 6. Februar bis 12. April und vom 30. April bis zum 24. Mai, also 91 Tage, versammelt.
Es haben während dieser Zeit
56 Plenarsitzungen, wens 84 Sitzungen der einzelnen Abtheilungen und 248 Sitzungen der verschiedenen Kommissionen stattgefunden. 48 Die am meisten beschäftigte Petitions⸗Kommission hat allein 47 Sitzungen; 5 die Feamissäon 82 die Rechtsanwaltsordnung und die Kommission für das Gerichtskostengesetz ꝛc. haben je 29; die Kommission für den Reichshaushalts⸗Etat 21; die Kommission für die Gewerbeordnung ꝛc. 20; die Kommission für den Etat der Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung 17; . X“ 8 8S die Wahlprüfungs⸗Kommission, “ 8 die Rechnungs⸗Kommission und 8 die Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die Beför⸗ derung von Auswanderern je 13; die Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln 12; G G die Kommission für den Gesetzentwurf über den Feingehalt von Gold⸗ und Silberwaaren 9 ; die Kommission für die Geschäftsordnung 7; die Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die Re⸗ vision des Servistarifs ꝛc. 6 8 die anderen Kommissionen je 3 Sitzungen abgehalten. Dem Reichstage wurden folgende Vorlagen gemacht: 35 Gesetzentwürfe, einschließlich des Reichshaushalts⸗Etats
n das Etatsjahr 1878/79 und eines Nachtrags zu dem⸗ elben;
8 Lartrage. Rech b
gemeine Rechnungen über den Haushalt des Deutschen Reichs für das Jahr 1873 und hat nasbalted 1874; e.
2 Rechnungen der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer bezüglich seienigen dhelse welcher die Reighererwaltung betrifft, ür das Jahr und für die Rechnungsperiode vomi
„1. Januar 1876 bis 31. März 1877 sperio 2
1 Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Deutschen Reichs für die Rechnungsperiode vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1877;
1 Zusammenstellung der von den betheiligten Regierungen und Verwaltungen fernerweit liquidirten, aus der französi⸗ schen Kriegskostenentschädigung zu ersetzenden Beträge;
2 Berichte der Reichsschulden⸗Kommission; 156 Denkschriften und Uebersichten; s 1 Militärkonvention; 8 8 2 Schreiben wegen Ertheilung der Ermächtigung zur Ein⸗ leitung strafrechtlicher Verfolgungen wegen Beleidigung des Reichstages. “ “ Von diesen Vorlagen haben “ 25 Gesetzentwürfe und 4 Verträge 9. 1 die Zustimmung des Reichstages erhalten. 8 Die Allgemeine Rechnung für das Jahr 1873, die beiden Rechnungen der Kasse des Rechnungshofes und die beiden Berichte der Reichsschulden⸗Kommission 1 sind durch Ertheilung der Decharge erledigt worden. Die Uebersicht über die Ausgaben und Einnahmen für die 1 „Rebnungsperiode vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1877; die Zusammenstellung der fernerweit liquidirten, aus der fran⸗ öösischen Kriegskostenentschädigung zu ersetzenden Beträge; ddie Denkschristen und Uebersichten; 11“ Militärkonvention und 1 Schreiben wegen Ertheilung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung haben durch bezügliche Beschlüsse des Reichstages bezw. durch Abdruck und Vertheilung an die Mitglieder ihre Erledigung gefunden. Abgelehnt wurde: 1 Gesetzentwurf. Unerledigt blieben: 9 Gesetzentwürfe, 1 Vertrag, 1 1 Allgemeine Rechnung für 1874 und 1161“ 1 Schreiben wegen⸗Ertheilung der Ermächtigung zu rechtlichen Verfolgung. Von den Mitgliedern des Reichstages sind 9 Interpellationen und 34 Anträge eingebracht worden. Von den Interpellationen sind 3 8 seitens des Bundesraths beantwortet worden; 1 IJInterpellation bleibt unerledigt. Von den Anträgen haben
17 1en eschlüsse des Reichstages ihre Erledigung ge⸗
unden;
2 sind gegenstandslos geworden und
15 bleiben unerledigt. 1.2 Zahl der eingegangenen Petitionen beträgt 1495. Davon wurden
der Petitions⸗Kommission 928,
den übrigen Kommissionen 567
zugewiesen. Von diesen Petitionen sind: 58 dem Reichskanzler überwiesen; 7 durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt; — 282 durch die über bezügliche Gesetzentwürfe und Anträge ge⸗ faßten Beschlüsse des Reichstages für erledigt erklärt; 570 zur Erörterung im Plenum für nicht geeignet erklärt; und 5 sind später wieder re cgen worden; 181 Petitionen, über welche die Kommissionen bereits Beschluß gefaßt, beziehungsweise bereits Bericht erstattet haben, önnen nicht mehr im Plenum zur Berathung gelangen, und 392 Petitionen haben wegen zu späten Eingangs beziehungs⸗ weise wegen des Schlusses der Session auch in den Kom⸗ missionen nicht mehr zur Berathung gelangen können. Berichte wurden erstattet: 1— von den Kommissionen, 32 schriftliche und 43 mündliche; von den Abtheilungen: 1 schriftlicher und .3 mündliche. 1 Bei den im Laufe der Session stattgehabten Wahlprüf 19 Wahlen für gültig, 2 für ungültig erklärt worden, 1 Wahl bleibt beanstandet und 1 Wahl bleibt ungeprüft. Gegenwärtig sind 5 Mandate erledigt
Statistische Nachrichten.
Nach dem nunmehr erfolgten Abschluß der Stadthaupt⸗ kasse von Berlin für die Etatsperiode des Jahres 1877 und des ersten Quartals 1878 ergiebt sich bei einer Anzahl Verwaltungen ein Ueberschuß von 2 806 000 ℳ und bei drei Verwaltungen ein Defizit von 342 000 ℳ, mithin im Ganzen genommen ein Ueber⸗ schuß von 2 464 000 ℳ, wovon etwa die Hälfte in Baar und die andere Hälfte in Resten von Steuern und Beiträgen der Adjazenten auf Pflasterkosten vorhanden sind. Obwohl die Verwaltungen des Waisenhauses, des Arbeitshauses und des 1““ tals Pünstig abschlossen⸗ so hat doch die Armenverwaltung ein efizit von 278 ℳ, ferner schließt die Park⸗ und Gartenverwaltung mit einem Defizit von 57 000 ℳ und die Polizeiverwaltung mit einem Defizit von 7000 ℳ ab. An Ueberschüssen ergaben sich bei der Kämmereiverwaltung 100 000 ℳ Mehrüberschuß aus den Kalkbrüchen bei Rüdersdorf, bei der Schuldenverwaltung 188 000 ℳ Coursgewinn bei Veräußerungen von Stadtanleihescheinen, bei der Schulverwaltung 244 ℳ durch Mehreinnahmen und namentlich 197 000 ℳ Minderausgaben bei Schulen jeder Art und bei Turn⸗ hallen, bei den Verwaltungskosten 31 000 ℳ durch Erspar⸗ nisse, bei der Straßenbeleuchtung 48 000 ℳ, bei der Straßen⸗ reinigung in Folge bhesüe⸗ Winters sogar 293 000 ℳ, bei der Militärverwaltung 11 ℳ, bei den Standesämtern 10 000 ℳ durch Mehreinnahmen und Ersparungen. Ferner wurden Ueberschüsse erzielt 71 000 ℳ bei dem Titel: Verschiedene Ausgaben und Einnahmen durch weniger Ausgaben, 152 000 ℳ bei unvorhergesehenen Ausgaben, durch Zinsen und Mehreinnahmen bei der Dotation des ve Ber⸗ lin und der staatlichen Chausseebaurente, 164 000 ℳ durch Ueber⸗ tragungen auf andere Verwaltungen. Bei der Hochbauverwaltung ergiebt sich ein Ueberschuß von 278 000 ℳ durch Ersparungen in Folge der niedrigen Löhne und Materialienpreise, beim Stesde hen 184 000 ℳ durch Nichtverwendung von zur Verfügung stehenden Summen, 616 000 ℳ durch Mehrausschreibung von Pflasterkosten, welche die Adjacenten der neuen Straßen zu tragen ha en, in Ver⸗ anlassung des Erlasses des neuen Ortsstatuts. Von den Pflaster⸗ kosten sind aber noch 964 000 ℳ (72 000 ℳ mehr als 1876) Rest und werden zum Theil erst nach Jahren eingehen.
— Auf den kamen nach dem „Statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin 1878“ im Jahre 1876 4 717 747 Per⸗ sonen in Berlin an, 4 761 330 verließen auf den Eisenbahnen die Stadt. An Gütern schafften die Eisenbahnen 3 805 388 627 kg heran und 1 622 408 697 kg fort. Für die ankommenden Güter war