Berbindung mit der Kindersterblichkeit mehr, andererseiis durch die
neue Art der Behandlung der Ab⸗ und Zugezogenen korrekteres als die früheren Tafeln.
Ihren Ergebnissen nach ist diese Tafel insofern von Belang, als die günstigeren Sterblichkeitsverhältnisse des Jahres 1876, gegenüber denen der vier Jahre, welche bisher zu diesen Be⸗ rechnungen benutzt worden sind, in ihr sich abspiegeln. Das Jahr 1876 hatte eine Mortalitätsziffer von 31,66 pro Mille (34,4 beim männlichen, 29,0 beim weiblichen Geschlecht), während die Mortalitäts⸗ ziffern der vier anderen Jahre sich auf 33,8, 34,7, 33,4, 34,9 pro Mille stellten. Dieses günstigere Verhältniß kommt bei beiden Ge⸗ schlechtern sowohl in den höheren Zahlen der Ueberlebenden der Sterblichkeitstafel, bis in das hohe Alter hinauf, zum Ausdrucke, wie auch in entsprechend günstigeren Zahlen der Lebenserwartung bis zum Alter von 75 bez. 78 Jahren; die diesmalige Tafel beginnt mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 28,06 bez. 32,86, während der Dorchschnitt der früheren vier Tafeln nur eine durchschnittliche Lebensdauer von 24,43 bez. 28,45 Jahren ergab. Die Besserung, welche das Jahr 1876 zeigte, ist auch nicht vereinzelt geblieben, da die Sterblichkeit von 1877 kaum die des Vorjahres erreicht hat.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
„Brehms Thierleben“. Allgemeine Kunde des Thier⸗ reichs. Große Ausgabe. Zweite umgearbeitete und vermehrte Auf⸗ lage. Vierte Abtheilung: Wirbellose Thiere. Zweiter Band: „Die Niederen Thiere“, von Dr. Oscar Schmidt. Kerebse, Würmer, Weichthiere, Stachelhäuter, polypenartige Thiere, Urthiere. Mit 366 Abbildungen im Text und 16 Tafeln von Johanna Schmidt, Emil Schmidt und Robert Kretschmer. (Leipzig, Verlag des Biblio⸗ graphischen Instituts, 1878.)
Der vorliegende 10. Band dieses vortrefflichen Werkes be⸗ handelt diejenigen Gebiete des Thierreichs, die wegen des Dunkels, das über ihnen lagerte und noch immer nicht voll⸗ ständig erhellt ist, die wissenschaftliche Forschung und die Liebhaberei in der neueren Zeit vorzugsweise beschäftigt haben. Erst in unseren Tagen ist die niedere Thierwelt mit neuen Mitteln und Methoden eingehend erforscht worden. Die neu eröffneten zoologischen Stationen, namentlich in Neapel, wo unser Landsmann Dohrn unter freigebiger Beihülfe des Reichs eine solche mit einem wundervollen Aquarium gegründet hat, ferner in Triest, in Ros⸗ coff u. s. w. haben seit dem Erscheinen der ersten Auflage über die Lebensweise zahlreicher Thiere dieser Gattung ganz neue Aufschlüsse
gegeben, die in der vorliegenden verwerthet sind.é Weiter haben aber auch die Resultate der planmäßig angestellten Untersuchungen über die physikalischen Verhältnisse des Meeres und des Meeresgrundes bis zu Tiefen von über 25 000 Fuß, wie sie von den Engländern (Expedition des Challenger), den Deutschen, den Amerikanern und Schweden in der neuesten Zeit unternommen worden sind, die frühe⸗ ren Ansichten über die Lebensbedingungen der niederen Thiere ganz we⸗ sentlich umgestaltet und zu anderen wissenschaftlichen Ergebnissen geführt.
das Zeugniß nicht versagen dürfen, daß er das Werk in der glän⸗ zendsten Weise abschließt (freilich fehlen noch einige der vorhergehenden Bände) und mit der darin gebotenen Fülle von mühsam gesammeltem Beobachtungsmaterial, das in so vortrefflicher, fesselnder Darstellungs⸗ weise verarbeitet ist, dem Verfasser zu ganz besonderem Verdienst ge⸗ reicht. — Auf den reichen Inhalt des Bandes hier näher einzugehen, würde zu weit führen, derselbe kann nur kurz skizzirt werden: Zuerst wird die Klasse der Krebse beschrieben, unter denen die großen See⸗ krebse und Krabben und die Schmarotzerkrebse in ihren Lebens⸗ gewohnheiten von besenderem Interesse sind. Dann folgen die Würmer, nämlich die Borstenwürmer, zu denen unser Regenwurm gehört, die Egel, die Armfüßer, Räderthierchen, Sternwürmer, Rund⸗ und Fadenwürmer (Spulwurm, Trichine); ferner die Hakenwürmer, die Plattwürmer (darunter die Bandwürmer) und die Moosthiere. Daran schließen sich die Weichthiere, unter ihnen die Kopffüßer mit den Kraken, Oktopoden und Sepien, die Schnecken mit ihren zahl⸗ ereichen Arten, die Muscheln und Mantelthiere. Weiterhin folgen die Stachelhäuter, als Seewalzen, Seeigel, Seesterne, dem Besucher un⸗ seres Aquariums nicht unbekannt; ferner die Coelenteraten, ent⸗ haltend als Unterarten die in ihrer Metamorphose so viel des Wunderbaren bietenden, in der Gefangenschaft leider nicht lebend zu erhaltenden Quallen, die dagegen wieder aus den Aquarien allgemein bekannten Polypen, als Aktinien oder Seeanemonen, Seerosen, Korallen, Seefedern, und weiter die Schwämme. In dem Abschnitt über die Polypen werden freilich viele Leser eine Abbildung des Süßwasser⸗ Polypen vermissen, der gerade für die Bewohner des Binnenlandes, interessant und eigentlich weniger bekannt als die Meerespolypen, hier aber leider nur in einem „künstlichen Monstrum“ vertreten ist. Den Beschluß machen die noch immer ein mweites Feld der Beobach⸗ tung und Forschung bietenden Urthiere, die Infusorien und Wurzel⸗ füßer. — Die Ausstattung auch dieses Bandes ist musterhaft, und die Illustrationen, namentlich die 16 großen Tafeln, neben den vielen in den Text gedruckten Abbildungen, nicht nur gewissenhast in der anschaulichen Wiedergabe der Natur, sondern auch in der Gruppirung der Objekte so künstlerisch, daß sie in der gesammten einschläglichen illustrativen Literatur des In⸗ und Auslandes nicht übertroffen wer⸗ den dürften — ein Lob, das aus kompetentem Munde den Abbildun⸗ gen der früheren Bände bereits gezollt worden ist.
„— Theodor Simons Kulturbilder: „Aus altrömischer Zeit“, welch gleich bei ihrem ersten Erscheinen sich die lebhafte Anerkennung der Kritik erwarben, sind jetzt vor Kurzem im Verlage von Gebrüder Pätel hierselbst in dritter Auflage erschienen. Die Reihe der in gefälliger Form und meisterlichem Style mit eingehender Kenntniß des römischen Alterthums geschriebenen acht interessanten Essay's sind in der vorliegenden Auflage so berechnet worden, daß sie in dieser neuen Gestalt zwei handliche, typisch sehr sauber ausgestattete Bände bilden. Der Inhalt ist der Art vertheilt, daß der erste Band die 4 Auf⸗ sätze: ein Gladiatorenkampf und eine Thierhetze in der Arena zu Pompeji 79 n. Chr. G.; ein Gastmahl bei Lucullus 74 v. Chr. G.; ein Wagen⸗ rennen im Circus Maximus zu Rom 10 n. Chr. G. und ein Hoch⸗
überschuß nach Abzug der Betriebskosten 21 152 905 ℳ Davon ist in Abzug zu bringen: 1) Antheil am Defizit von Cleve⸗Zevenaar 173 826 ℳ, 2) Zuschuß zur Verzinsung des Anlagekapitals der Fmeirbahr Call⸗Trier 91 589 ℳ, 3) a. für Verzinsung und Amorti⸗ ation der Anleihen nach Abzug der aus der rentbaren Anlegung und anderweiten vorschußweisen Benutzung der disponiblen Baar⸗ bestände erzielten Aktivzinsen 7 510 425 ℳ, b. 4 % Zinsen (Super⸗ Dividende) für die Ende 1877 noch bestandenen 1 848 750 Prioritätsaktien 73 950 ℳ, zusammen 7 584 375 ℳ, 4) An⸗ theil der Nymwegenschen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Nymwegen als Eigenthümerin des auf niederländischem Gebiete gelegenen Theiles der Zweigbahn Cleve⸗Nymwegen an den Einnahmen der letzteren 29 723 ℳ, 5) Antheil des niederländischen Staates an den Einnahmen des demselben zugehörigen Theiles der Strecke Kaldenkirchen⸗Venlo (von der Landesgrenze bis Venlo) 5787 ℳ, 6) Subvention für die Gotthardbahn, zweite Hälfte von 1 000 000 Fr. = 500 000 Fr. = 400 000 ℳ, 7) Rücklage zur Bestreitung der Ansprüche Verunglückter aus dem Haftpflichtgesetze 600 000 ℳ, 8) Ueberweisung an Delkrederekonto zur Deckung etwaiger Verluste an ausstehenden Forderungen 100 000 ℳ: zusammen 8 985 302 ℳ, bleibt Betriebsüberschuß zur Verfügung der Generalversammlung 12 167 602 ℳ — Im eigenen Besitze der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft befanden sich am Schlusse des Jahres 1877 1057,83 km, von welchen 345,62 zweigeleisig. An Bahnhofs⸗Nebengeleisen befan⸗ den sich auf den im Eigenthume der Rheinischen Eisenbahngesellschaft befindlichen Strecken am Schlusse des Jahres 1877 614,76 km., demnach beträgt der Gesammtbestand an Geleisen am Schlusse des Jahres 1877 2018,21 km. Am Schlusse des Jahres 1876 besaß die Rheinische Eisenbahngesellschaft 462 Lokomotiven Davon wurde vseeng⸗ 1877 eine ausrangirt; am Schlusse des Jahres 1877 waren also 461 Lokomotiven vorhanden.
— Aus dem Geschäftsberichte der Sächsischen Nähfaden⸗ fabrik (R. Hevydenreich) zu Witzschdorf sind folgende Mittheilungen entnommen: Im Jahre 1877 betrug der Absatz des Fabrikates 1171 042 ℳ In 299 Arbeitstagen sind zu Strumpfgarngespinnsten (Blau⸗ und Gelbfitz) 367 479 Pld., zu Zwirngarnen 118 668 Pfd., daher in Summa 486 147 Pfd. versponnen und daraus 413 690 Pfd. Garne und 53 417 Pfd. verkäufliche Abfälle gewonnen worden. In der Zwirnerei wurden 155 501 Pfd. Zwirne geliefert. Die Gesammt⸗ verarbeitung an Garnen für die Zwirnfabrikation betrug 164 963 Pfd. Das Waarenkonto hatte infolge eines größeren Vorraths an roher Baumwolle einen Werth von 889 868 ℳ Dem Bruttogewinn von 142 678 ℳ entspricht ein Nettoertrag von 62 871 ℳ, der im Wesent⸗ lichen zu Abschreibungen bestimmt ist.
London, 21. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll⸗ auktion war der Begehr größer. Preise meist etwas höher.
Rom, 17. Juni. (It. N.) Der mit der interimistischen Ver⸗ waltung der Stadt Florenz beauftragte außerordentliche Regie⸗ rungskommissar Baron Reuchlin hat vom 18. d. M. ab die Ein⸗ stellung aller Zahlungen und Arbeiten beschlossen, welche nicht aus
Alle durch diese neuen Mittel und Wege berichtigten Ansichten über Leben und Gewohnheiten der untersten Thierklasse haben in der neuen Auflage genisenbastn Ausdruck gefunden, namentlich auch was die vorzügliche illüstrative Ausstattung des Kgcegt.
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in jenen zoologischen Stationen hat
zur intimsten Beobachtung vieler niederen
boten, die früher schwer oder ganz unmöglich war. an zahlreichen anderen Küsten europäischer Meere, so lag der Ver⸗ fasser neuerdings in dem Aquarium zu Neapel während zweier Win⸗ ter speziellen Studien für das Werk ob, und gleichzeitig wurden dort unter seiner wissenschaftlichen Leitung künstlerische Beobachtun⸗ gen angestellt, die es ermöglichten, dem Buch eine Reihe von Thier⸗ ildern einzuverleiben, die hier überhaupt zum ersten Mal zu finden sind, während andere durch neue, richtigere Auffassung und unmittelbar der Natur abgelauschte Bewegung alles bisher Dagewesene übertreffen. — zut durchgeführte und vollständige Darstellung der niederen Thierwelt liegt aber trotz alle dem, wie der gelehrte Verfasser eingesteht, vorderhand außerhalb der Möglichkeit, weil der unermüdlichen Forschunag und Beobachtung hier noch unendlich viel zu thun bleibt. Indessen wird man trotzdem gerade diesem Bande
Eine gleichmäßig selbst freimüthi
Denn erst Gelegenheit Seethiere e⸗ Wie früher
Chr. G. enthält.
werthe Belehrung bieten. Das
verboten wird.
zeitsfest im römischen Karthago 224 n. Chr. G. der Cehn Band die übrigen vier Kulturbilder: die Naumachie 52 n. Chr. G.; der Triumphzug des Titus 71 n. Chr. G.;
des Maxentus 312 n. Chr. G. und pompejanische Nächte 96 n. Alle diese Aufsätze sind auf dem historischen Hintergrunde des alten Rom in frischen Farben und plastischer An⸗ schaulichkeit entworfene Schilderungen, welche für weite gebildete Leserkreise zugleich eine unterhaltende Lektüre und eine empfehlens⸗
Gewerbe und Handel. österreichische Reichsgesetzblatt vom 16. d. M. ver⸗ öffentlicht eine Verordnung des Finanz⸗Ministers vom 15. d. M., durch welche die Ausfuhr von Maulthieren über alle Grenzen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Monarchie
— Dem Geschäftsbericht der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft entnehmen wir folgende Mittheilungen über den Rechnungsabschluß pro 1877:; Die Einnahmen der Stamm⸗ und Zweigbahnen betragen 39 679 220 ℳ, die Ausgaben inkl. der Rück⸗ lagen zum Erneuerungs⸗ und Reservefonds 18 526 345 ℳ, Brutto⸗
umfaßt, während die Stiere
hygienischen Ruͤcksichten oder aus solchen der öffentlichen Sicherheit dringend geboten erscheinen. Es wird von jetzt ab keine nicht absolut obligatorische Ausgabe gemacht werden.
feiert demna
Berlin, 22. Juni 1878.
Der Ursprung der Stadt Neutomischel datirt von dem Besitzer der Herrschaft Tomysl, dem Starostensohne von Lenczic Fel Szoldry Scholdrski, welcher im Jahre 1692 die Tomysler
errschaft übernommen hatte. Am 13. August 1778 erhielt die ein⸗ gewanderte evangelische Gemeinde von demselben eine halbe Hufe zum Bauplatz einer Kirche und zur Gründung einer Stadt. in diesem Jahre die Stadt Neutomischel das Jubiläum ihrer hundertährigen Gründung.
Das Residenz⸗Theater Ensemble⸗Gastspiel auf der Friedrich⸗Wilhelmsstädtischen Sommerbühne, um bereits am Montag in Potsdam einen Cyklus von Gastvorstellungen zu beginnen.
schließt
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beeua!
Preußischen Ataats-Anzeigerg: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
K Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Pöstblatt nimmt ant die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. L““ Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken un Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen. 8
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten. beilage.
bee. ** 2 34 ureaun der deutschen Zeitungen zu Berlin, Mohrenstraße Nr. 45, die “
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schloͤtte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren
NR das Central⸗Annoncen⸗
xpeditionen des
Annoncen⸗Bureans.
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Der frühere Arbeitsmann, jetzt Künstler, Friedrich Hohmann aus Coswig, 50 Jahre alt, ist durch unser rechtskräftiges Er⸗ kenntniß vom 16. April 1878 wegen Hausfriedens⸗ bruchs und öffentlicher Beleidigung zu einer Gefängnißst afe von acht Wochen verurtheilt. Es wird ersucht, an dem Hohmann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, im Betretungsfalle die Strafe zu vollstrecken und uns von dem Strafantritt zu be⸗ nachrichtigen. Halberstadt, do 7. Juni 1878. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Von den nachbenannten Personen: 1) dem See⸗ mann Herrmann Robert Herrlich, geboren zu Cott⸗
20. Mai 1850, 3) dem Hausdiener Oskar Wilhelm Gustav Rentzsch, geboren zu Frankfurt a. O. 16. Mai 1848, 4) dem Rudolf Eduard Albert Teike, geboren am 14. November 1850 zu Frank⸗ furt a. O., 5) dem Carl August Heinrich Fischer, Fie⸗ zu Neu⸗Zittau am 1. März 1848, 6) dem 8 arl Wilhelm Sebald Biersack, geboren zu Für⸗ stenwalde am 19. August 1848, 7) dem Seemann Emil Paul Gustav Heinrich von der Osten, g boren zu Fürstenwalde am 12. Februar 1848, 8) dem ugust Ferdinand Beuthold Vieritz, geboren zu Ferstenwange am 25. August 1848, 9) dem Carl ilhelm Rudolf Wenzel, geboren zu Pförten am 19. Mai 1849, 10) dem Knecht Friedrich August Conrad, geboren zu Löbus am 11. Oktober 1848, 11) dem Carl Ernst Hennig, geboren zu Falken⸗ hagen am 27. Februar 1852, soll eine Geldstrafe von je 300 ℳ, und 12) von dem Bergmann Marxi⸗ milian Gustav Notter, geboren zu Frankfurt a. O. am 15. März 1850, der Rest einer Geldstrafe im Betrage von 77 ℳ 89 ₰, wegen unerlaubten Ver⸗ lassens des Bundesgebiets resp. Aufenthalts außer⸗ halb desselben nach erreichtem millitärpflichtigem Alter, eingezogen werden. — Ihr gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. — Sobald derselbe er⸗ mittelt werden sollte, ersuchen wir, der nächsten Ge⸗ richtsbehörde sogleich davon Kenntniß zu geben, welche die oben aufgeführten Strafen und je 45 ℳ Kosten zur dortigen Kasse einziehen, im Unvermö⸗ gensfalle die der Geldstrafe substituirten Gefängniß⸗ strafen, und zwar gegen Notter mit 15 Tagen 14 Stunden, gegen die übrigen Personen mit 2 Mo⸗
naten vollstrecken und uns in beiden Fällen Nach⸗ richt geben wolle. Königliches Kreisgericht Frank⸗ furt a. O., den 1. Juni 1878.
Subhastationen, Vorladungen, Auf⸗ gebote u. dergl. 8
Aufgebot.
Die von der Direktion der Lebens⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft Germania in Stettin unter dem 29. Januar 1864 und 4. Februar 1864 ausgestellten Policen Nr. 47,672 und Nr. 47,966,5 durch deren erstere die gedachte Gefellschaft dem Anschläger August Heinrich Ernst Winkler zu Berlin die Summe von 200 Thalern, und durch deren letztere sie der Frau Johanne Conradine Charlotte Winkler, gebornen Bökeler zu Berlin, die Summe von 100 Thalern, zahlbar nach deren Tode, versichert hat, sind den Tischlermeister Winklerschen Eheleuten verloren gegangen. Wer an diesen Policen als Eigenthümer, Erbe, Cessionar, Pfand⸗ oder sonsti⸗ ger Briefinhaber Ansprüche zu machen haben sollte, wird aufgefordert, sich mit denselben bei uns, und zwar spätestens in dem
am 5. Oktober 1878, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 3, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Hueckstaedt an⸗ stehenden Termine zu melden, widrigenfalls er mit jeinen Ansprüchen unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens präkludirt werden und die Amorti⸗ sation der Policen Behufs neuer Anfertigung für .“ Winklerschen Eheleute erfolgen
ird.
Stettin, den 12. Juni 1878.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civilprozeßsachen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[5578] Bekanntmachung.
Eine zum hiesigen Forstreviere gehörige, zwischen den Badeorten Saßnitz und Crampas liegende Ost⸗ seeufer⸗Parrcelle von 0,570 Hectar Größe, soll mit dem darauf befindlichen Holzbestande im Wege des öffentlichen Ausgebots verkauft werden.
Hierzu steht Termin am 2. Juli cr., Vormit⸗ S88 8 Uhr, im Gasthause zum Fahrenberg bei
aßnitz an.
Die Verkaufsbedingungen werden im Termine be⸗ kannt gemacht werden, können jedoch auch schon vor⸗
her im Geschäftslokale der hiesigen Oberförsterei
während der Dienststunden eingesehen werden. Werder bei Saßnitz auf Rügen,
dden 18. Jun 1878.
8 Der Königl. Oberförster.
Pavelt.
*
Nassauische Eisenbahn.
Erweiterung der 8- 1 Limburg.
Die Anfertigung, Anlieferung und Befestigung der schmiedeeisernen Fenster und Thore für die Lokomotiv⸗Reparatur⸗ und die mechanische Werk⸗ stätte im Gesammtgewicht von rot. 19 500 kg, soll im Submissionswege vergeben werden.
Die an den Unterzeichneten portofrei und ver⸗ siegelt einzureichenden, gehörig bezeichneten Offerten werden in dem Termine
Donnerstag, den 4. Juli, Vormittags 11 ½ Uhr, eröffnet werden. 8
Die Zeichnungen, Gewichtsberechnungen und Be⸗ dingungen liegen hierselbst und bei dem Herrn Bau⸗ meister Wolff zu Limburg zur Einsicht aus und können gegen Franko⸗Einsendung von 4 ℳ von dem Unterzeichneten bezogen werden.
Wiesbaden, den 17. Juni 1878. 8
Der Abtheilungs⸗Baumeister. Alken. (à Cto. 185/6.)
8
[55744) Bau⸗Submission. Die zum Neubau eines Mehl⸗ und Körner⸗Ma⸗ gazins hierselbst erforderlichen:
a. Erbarbeiten, veranschlagt zu 16 879 ℳ
45 ₰, b. Maurer⸗Arbeiten, incl. Ausschachtung der e ꝛc., veranschlagt zu 38 760 ℳ c. sowie die Lieferung von ca 1046 chm Bruch⸗
steinen sollen, für jede Position getrennt, im Submissions⸗ wege an den Mindestfordernden vergeben werden.
„Die technischen und administrativen Bedingungen fünt edes Objekt liegen in unserm Bureau zur Ein⸗ auf.
Unternehmungslustige wollen ihre darnach aus⸗
PdhPben und äußerlich je nach dem
egenstande bezeichneten Offerten bis zum Eröff⸗ nungstermine
am Freitag, den 5. Inli cr., und zwar ad à. um 9 Uhr Morgens
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an uns einreichen und im Termine persönlich er⸗
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Der Inhalt dieser Beilage, in welcher
Central⸗Handels⸗Register
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Berlin, Sonnabend, den 22.
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auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern un Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz vom 25. Mai 1877 vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, sowie
durch Carl Heymanns Verlag, 3 auch durch die Erpedition: SW., Wilhelm
Berlin, W., Mauerstraße 63—65, und alle Buchhandlungen, für Berlin straße 32, bezogen werden.
für das Deutsch
e Reich. n 86)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Patente.
Preußen. Königliches Ministerium für andel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das dem Kaufmann Theodor Fendius zu Berlin unter dem 9. Februar 1877 auf die Dauer von drei Jahren für den ganzen Umfang des preußischen Staats ertheilte Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Mähe⸗ maschine, soweit sie als neu und eigenthümlich an⸗ erkannt ist, ist aufgehoben.
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Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Aus den neuesten Zeitschriften nnd Sammlungen.)
1) Aus der Natur eines zum Zwecke der Bege⸗ bung von Aktien eingegangenen Konsortialver⸗ trages folgt nicht, daß der Konsortiale während des Konsortiums eine Einlage in die Gesellschaft zu machen hat. U. ob. G. H. Wien v. 18. Nov. 1877. G.⸗H. S. 219. 1
2) Der Betrieb eines Bildhauerstukkatur⸗ und Gipsformgeschäftes ist ein Handels⸗ geschäft, wenn aus der Organisation des Betriebes, aus dem Halten eines Lagers und aus der Annahme einer Firma der gewerbsmäßige Betrieb von Han⸗ delsgeschäften folgt. U. H. A. G. München v. 20. September 1877. Slg. Bd. 3. S. 661.
3) Die Zahlung der Prämie aus einer Feuer⸗ versicherung am Tage des Brandes ist nur dann wirkungslos, wenn dieselbe schon früher verfallen
U. ob. G. H. Wien v. 15. Februar 1877, öst. G. H. S. 168. 8 1b 1
4) Durch Kompensation wird nicht nur die eingeklagte Forderung, sondern auch das betreffende Forderungsverhältniß des Kompensirenden konsumirt. Daher ist eine Rekompensation unmöglich. U. O. A. G. Jena v. 3. Juni 1875, Bl. f. Rtspfl. in Thü⸗ ringen Bd. 23 S. 227.
5) Die Ausstellung und Annahme eines Wechsels für eine Schuld bewirkt für sich allein keine No⸗ vation. U. A. G. Celle v. 6. April 1877. Seuff. Archiv Bd. 33 Nr. 14. 1
6) Wechselbürgschaft oder Giro begründet an sich keine civilrechtliche Haftung als Bürge. U. Obertrib. Stuttgart v. 5. März 1877. Seuff. Archiv Bd. 33 Nr. 25. 1
7) Der bloße Rath, ein Geschäft einzugehen, kann möglicherweise nur der Beweggrund werden, wodurch das eigene Wollen in einer efligen Richtung bestimmt wird, ohne daß dadurch die Freiheit des eigenen Entschlusses gebunden ist. Deshalb ist man wegen des ertheilten Rathes an sich noch nicht schadensersatzpflichtig. U. O. A. G. Rostock v. 21. Juli 1870 Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 45.
8) Hat der Kontrahent an der ihm zugesandten Rechnung nur einige Fehler ohne Vorbehalt gel⸗ tend gemacht, so gilt dieselbe bezüglich der übrigen Posten für anerkannt. . A. G. Celle v. 17. Nov. 1874, Zeitschr. f. Hannöv. Recht, Bd. 8 S. 74.
9) Zinscoupons einer verschenkten Obligation gelten mit Rücksicht auf ihre accessorische Natur als mitgeschenkt. U. O. A. G. Darmstadt v. 29. Sept. 1876 in Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 179.
10) Der Agent ist stets Bevollmächtigter und sein Rechtsverhältniß zur Firma nach den Grund sätzen des Mandats zu beurtheilen. U. H. A. G. München v. 20. März 1877. Slg. Bd. 3 S. 685.
Magdeburg, den 21. Juni 1878. Koönigliches Proviant⸗Amt.
15575]) Ausgebot von Arbeitskräften.
160 bisher mit Anfertigung von Schuhwerk und
80 bisher mit Stricken von Fischnetzen
beschäftigte Gefangene werden, erstere mit Anfang nächsten Jahres, letztere mit 1. Oktober cr., zu der⸗ selben oder anderen Arbeiten disponibel. Es wird Kontrakt auf höchstens 3 Jahre geschlossen und ist bei Abschluß des Kontraktes als Kaution der Ar⸗ beits⸗Lohnbetrag für ein Quartal bei der Anstalts⸗ kasse zu hinterlegen. Nähere Auskunft wird auf Erfordern mündlich oder schriftlich ertheilt. Unter⸗ nehmungslustige wollen ihre Offerten bis zum 15. Juli cr. der unterzeichneten Direktion einreichen.
Insterburg, den 20. Juni 1878. Die Direktion der Königlichen Strafanstalt.
[5339
Als Gargon⸗Wohnung geeignet, 4 Zimmer nebst allem Zubehör, Balkon und Vorgarten, zum 1. Ok⸗ tober er. miethsfrei. Näheres daselbst beim Portier.
Redacteur: J. V.: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). ““
Berlin
Schöneberger Ufer 42 ett.
11) Der Agent hastet für den aus seinen Em⸗
pfehlungen der Firma entstandenen Schaden nur dann, wenn er sie gegen besseres Wissen in falscher und betrüglicher Weise gegeben hat. U. H. A. G. München v. 20. März 1877 a. a. O. Doch hat der Agent die Verpflichtung, sich mit Sorgfalt nach den Vermögensverhältnissen des vorzuschlagenden Käufers zu erkundigen. U. A. G. Cöln v. 4. Ja⸗ nuar 1878. Rh. Archiv Bd. 69 S. 66.
1) Sind Waaren von bester Qualität be⸗ stellt, so sind beim Mangel näherer Erläuterungen Waaren zu liefern, die im Verkehre als lieferbar und annehmbar gelten. U. O. A. G. Dresden v. 7. April 1875, Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 32.
2) Beim Handel nach Probe muß Derfjenige, welcher ein Interesse daran hat, für deren Auf⸗ bewahrung sorgen. U. A. G. Celle v. 21. Januar 1874 a. a. O. Bd. 32 Nr. 97.
3) Die Bestimmungen des Art. 347 H. G. B. sind auf den Viehhandel nicht anwendbar. U. A. G. Celle v. 14. Juli und 15. September 1876 a. a. O. Nr. 72.
4) Ist die Waare vor der gerichtlich ausge⸗ sprochenen Vertragsauflösung durch Zufall zu Grunde gegangen, 8 trägt der Käufer die Gefahr. U. O. A. G. München v. 28. März 1876 Bl. f. R. A. Bd. 41 S. 222.
5) Vorbehaltlose Annahme der bestellten Waare 88 Ablauf der Lkeferdet senn 18 Falerahg ef
adensersatz wegen verspäteter Lieferung aus. U. Scha G. sgewegen v. 13. 1877, Slg. Bd. 3 S. 690. “
6) Aus dem Auftrage sofortiger Lieferung folgt nicht der Abschluß eines Fix eschäfts, viel⸗ mehr ist anzunehmen, daß die Lieferung „sobald als möglich“ geschehen sollte, und ist immer ein nach den Umständen zu berechnender mößlges Zeit⸗ raum zu Sü U. H. . München v. 1. Mai 1877, Slg. Bd. 3 S. 688.
7) Es ist früh genug, wenn die Seetüchtig⸗ keit eines Schiffes zu der Zeit gewährt wird, zu welcher die Leistung des Schiffes beginnen soll, also zur 68. der Abreise. U. O. A. G. Lübeck v. 27. März 1877, Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 99.
8) Auf sog. Gefälligkeitswechsel ist in Bezug auf das Rechtsverhältniß zwischen Aussteller, Bezogenen und Acceptanten die H des Art. 23 Abs. 2 W. O. nicht anwendbar. U. H. A. G. München v. 15. Nov. 1877, Slg. Bd. 3 S. 695. 9) Rechte aus einem Wechsel können nicht blos durch Indossament, sondern auch durch gewöhnliche Cession übertragen werden. U. H. A. G. München v. 11. Okt. 1877, Slg. Bd. 3 S. 697.
10) Die von Minderjährigen ausgestellten Wechsel sind auch dann ungültig, wenn sich dieselben für großjährig ausgegeben haben. U. H. A. G. München v. 18. Dezbr. 1877, Slg. Bd. 3 S. 691.
11) Der auf dem Wechsel, von dem Acceptanten leserlich geschriebene Familienname braucht nicht gerade bis auf den letzten Buchstaben vollständig und richtig ausgeschrieben zu sein. U. Ober⸗Trib. Berlin in Seuff. Archiv Bd. 32 Nr. 177.
1) Beisetzung des Namens des Ausstellers links seitwärts des Kontextes ist keine Unterschrift, und deshalb ist ein solcher Wechselungültig. U. oberst. G. H. Wien v. 18. Okt. 1876. Gerichtszeitung 1877 S. 68.
2) Ein Wechsel an eigene Ordre ist eine rechts⸗ gültige Tratte. U. H. A. G. München v. 22. Fe⸗ bruar 1877, Slg. Bd. 3 S. 701.
3) Theilindossamente sind zulässig und formell gültig. U. O. A. G. Dresden v. 3. Spt. 1875 in Seuff. Archiv Bd. 33 Nr. 69.
4) Macht der Indossant einen Beisatz, z. B. „als Ueberbürge“, so wird die Gültigkeit des Indossa⸗ ments hiedurch nicht geändert. U. L. O. H. G. Stuttgart v. 1. Sept. 1877 im Württ. Gerichts⸗ blatt Bd. 13 S. 430. 8
5) Zur Begründung des Regreßanspruches gegen den Indossanten ist die Vorlage des Protestes wegen Mangels Zahlung auch dann nöthig, wenn die Uebertragung des Wechsels derch Giro nach der Verfallzeit erfolgt ist. U. ob. G. H. Wien v. 13. Juli 1876, öst. G. H. 1877 S. 70.
6) Die Bestimmung des Art. 31 ist auch auf jene Wechsel anwendbar, die nach der Verfallzeit in dritte Hand übergehen. Siehe das vorsteh. U.
7) Erlaß des Protestes bei Begebung des Wechsels entbindet von der Beibringung des Beweises über die rechtzeitige Präsentation des Wechsels. U. öft. G. H. v. 24. Mai 1877, G. H. S. 230.
8) Die Wechselordnung ist für die Frage maß⸗ gebend, welche Zinsen der Wechselinhaber neben der Wechselsumme beanspruchen kann. Höhere Zinsen können nicht verabredet werden. U. ob. G. Wien vom 30. März 1870, G. H. 1877 S. 20.
9) Die Klage aus einem von dem Beklagten „gls Vater“ mitunterschriebenen, formell un⸗ gültigen eigenen Wechsel ist da in der Urkunde auch die dem obligatorischen An⸗ spruche zu Grunde liegende causa mangelt. U. O. A. G. v. 11. März 1872 in Seuff. Arch. Bd. 33 Nr. 9.
9) Die Bereicherungsklage ist erst zulässig, wenn nachgewiesen ist, daß die Befriedigung auch vom Acceptanten nicht erlangt werden kann. U. ob. G. H. Wien v. 9. Nov. 1876, G. H. 1877 S. 14.
10) Eine besondere Feststellung im Proteste über die Identität der Person des Protestaten mit der⸗ jenigen, welche sich als solche aus dem Wechsel er⸗ giebt, bedarf es in der Protesturkunde in der Regel nicht. U. A. G. Celle v. 26. Juni 1877 in Seuff. Archiv Bd. 33 Nr. 71.
1) Die 2 g des §. 1 des Reichshaft⸗ pflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 ist unanwend⸗ bar auf Unfälle, die sich bei dem Betriebe einer Arbeitslokomotive auf Eisenbahnschienen zur Her⸗ stellung eines Dammes behufs des Baues einer Eisenbahn ereignen. U. A. G. Celle v. 20. Sept. 1875, Ztsch. f. Hann. R. Bd. 8. S. 105.
2) Dieser §. 1 findet auch auf Eisenbahnen An⸗
wendung, welche den Privatzwecken dienen. Gleich⸗
ültig ist, daß bei der “ des Wagens Pferbekraft verwendet war. U. A. G. Cöln v. 15. Dezember 1877. Rh. Archiv Bd. 69 S. 56.
3) Der §. 2 des all. bezieht sich nicht auf eigenes Verschulden des Inhabers eines Berg⸗ werks ꝛc., sondern nur auf das Verschulden der in diesem Paragraphen genannten dritten Personen. U. A. G. Celle v. 9. Sept. 1876 in Seuff. Archiv Bd. 3 Nr. 50.
4) Der Besitzer einer Bierbrauerei haftet nach des Gesetzes. U. H. A. G. München v. 9. August 1877, Slg. Bd. 3 S. 706.
5) Aneae ren ist die Haftung, wenn der Culpa der zur Betriebsleitung aufgestellten Person ein Dolus des Verletzten gegenübersteht. U. H. A. G. München v. 9. August 1877, Slg. Bd. 3 S. 706.
6) Ein Ersatzanspruch nach §. 3 Nr. 1 dieses Gesetzes steht dem zur Alimentation Berechtigten nur zu, wenn er zur Zeit des Todes des Verpflichteten hülfsbedürftig war. U. A. G. Cöln v. 15. Dezem⸗ ber 1877. Rhein. Archiv Bd. 69 S. 54 bis 56.
7) Die wahrscheinliche Lebensdauer des durch einen Unfall Getödteten ist nach freiem Ermessen festzustellen. U. H. A. G. München v. 8. März 1877, Slg. Bd. 3 S. 702.
8) Die Wiederverheirathung der Ehefann des Ver⸗ unglückten ist nicht schon an und für sich allein ein Erlöschungsgrund der Verbindlichkeit zur Zah⸗ lung der urtheilsmäßig zuerkannten Rente. U. A. G. Colmar v. 21. Januar 1878, Ztsch. für Elsaß⸗ Lothr. Bd. 3 S. 248.
9) In den Fällen der §§. 1 u. 2 des Haftpicht⸗
gesetzes ist der gesonderte Anspruch auf Schmerzens⸗ gesebes istzer. U. H. A. G. München v. 17. Mai 1877, Slg. Bd. 3 S. 713.
Nach dem Jahresbericht der Handelskammer des Kreises Cottbus für das Jahr 1877 war im genannten Jahre der —. von Tuch in Cottbus beschränkter und wurde weniger Tuch angefertigt, als im Vorjahre. Auch die Peitzer Tuchfabriken arbeiteten, namentlich seit August 1877, nicht immer uneingeschränkt. Die dortigen Fabrikate waren meist Mustersachen und wurden gern 1 Die Ernte 1877 in der Gegend von Cottbus war eine sehr gute gewesen, doch blieben die großen Mühlen⸗ etablissements, wie alljährlich, genöthigt, sich von außerhalb zu versorgen; in denselben wurden für das Handelsgeschäft vermahlen 232 977 kg Weizen und 1 202 494 kg Roggen; für Lohn 4185 kg Weizen, 567 290 kg Rog⸗ gen, 342 084 kg desgl. zu Branntweinschrot, 223 575 kg Oelsaat u. s. w. An Wolle wurden in Cottbus 1 500 000 kg fabrikgewaschen verbraucht, gegen 1 832 000 kg in 1876. Im Bohsdorfer Re⸗ viere wurden 1 365 001 hl Kohlen gefördert, gegen 1 495 608 hl in 1876, 1 508 048 hl in 1875; die Preise stellten sich wie im Vorjahre. Das Braun⸗ kohlenbergwerk Weißwasser bei Muskau förderte in 1877 383 200 hl. Von den Eisengießereien zu Cott⸗ bus wurden 307 000 kg Maschinenguß, 78 000 kg weniger als in 1876 geliefert, von dem Eisenwerk zu Peitz 50 000 kg Gußeisen und 7500 kg Schmiede⸗ eisen. Die Maschinenfabriken litten am meisten unter der Ungunst der Verhältnisse. In Cottbus waren 61 Dampfmaschinen von 1487 Pferdekraft, auf dem Lande 7 Dampfmaschinen von 80 Pfkr. im Be⸗ triebe. Die Gasanstalt zu Cottbus verbrauchte im J. 1877 (für 308 Straßen⸗ und 9529 Privatflammen) 929 827 cbm Gas, 42 530 chm mehr als im J. 1876, die Gasanstalt zu Peitz (für 1671 Flammen) 89 872 ehm Gas, 6662 chm mehr als im Vorjahre. Von den 24 Brennereien des Kreises Cottbus wurden 547 600 kg Getreide und 1 333 550 kg Kartoffeln verarbeitet und daraus 368 982 1 Spiritus zu 100 % gewonnen; von “ wur⸗ den noch 2 100 000 1 Spiritus bezogen. Die Brauerei von Lagerbier ist während des ganzen Jahres regelmäßig fortbetrieben worden; für Brau⸗ wurden bei dem Haupt⸗Steuer⸗Amt zu Cott⸗ us 265 650 kg Weizenmalzschrot versteuert, gegen 217 637 kg in 1876. Von den Dampfschneidemühlen mußten zwei ihren Betrieb einstellen, die anderen vier arbeiteten mit beschränkter Kraft. Zu Rauch⸗ tabak wurden in Cottbus nur 90 000 kg Blätter⸗ tabak und 120 000 kg Rippen verarbeitet. Das Centralgefängniß in Cottbus ließ im Jahre 1877 in Wolle zum Verkauf 12 982 m Lapping, 6250 m ordinäre leichte Tuchstoffe und bis Ende Juli orien⸗ talische Teppiche anfertigen. Die in Cottbus fabrizirten Tuche, Buckskins und tuchartigen Stoffe belaufen sich auf 80 — 90 000 Stück, für Peitz auf 18 000 Stück. In früherer Zeit war die Leinenweberei in Cottbus von großer Bedeutung, 189 wird dieselbe nur von einer kleinen Anzahl Weberfamilien be⸗ trieben; auch in den größeren Etablissements ist eine Anzahl mechanischer Stühle außer Betrieb gesest worden. Die Fabrikation orientalischer Teppiche, welche in eigenen Fabriketablissements hergestellt werden, mußte im Jahre 1877 erheblich einge⸗ schränkt werden.
Die Spinnereien im Kreise Landeshut haben nach dem Jahresbericht der Handelskammer des Kreises Landeshut für das Jahr 1877 im ge Jahre mit schwerem Verlust gearbeitet. Die der Seehandlung gehörige Spinnerei zu Lan⸗ deshut produzirte bei regelmäßigem Betriebe mit 7368 Spindeln 13 100 Schock Garn, die Spinnerei von Johann Faltis Erben in Liebau auf 5000 Spin⸗ deln 7510 Schock Flachs⸗ und Werggatne, die Wichardsche Spinnerei daselbst auf 14 104 Fein⸗ spindeln 20 000 Schock Flachs⸗ und Werggarne. Auch das Leinengeschäft hat sich im Jahre 1877 in Folge der Ueberproduktion nicht ge⸗ bessert. Ebenso waren die Bleichereien, Färbereien und Appreturanstalten im Allgemeinen weniger be⸗ schäftigt, doch hat die Färberei und Appreturanstalt der Hrn. C. Krebs & Söhne in Nieder⸗Zieder und Schömberg im Laufe des Jahres 1877 das ansehn⸗ liche Quantum von 17 887 Stück Leinen gefärbt und appretirt und 27 145 Stück rohe und weiße Leinen gemangelt, wozu die Aufträge der böhmischen Fabrikanten erheblich beigetragen haben. Die Gas⸗ anstalt zu Landeshut produzirte 114 712 chm (gegen 125 145 chm in 1876), die zu Liebau 54 247 cbm Gas. Das Morgensternwerk zu Rohnau förderte 387 400 Ctr. Schwefelkies und andere Erze und daraus 46 685 Ctr. Schwefelsäure, 14000 Ctr.
ungstoffe u. s. w. Die Schlesische Kohlenwerks⸗ Aktien⸗Gesellschaft gewann 3 846 174 Ctr. Stein⸗ kohlen im Werthe von 1 290 114 ℳ, die Concordia⸗ süfe bei Landeshut 478 773 Ctr. Stein⸗ ohlen im Werth e von 197 254 ℳ, der Lie⸗ bauer Kohlenverein zu Reichhennersdorf 336 711 Ctr. Kohlen. In der Koksanstalt von C. Kulmiz wurden 592 358 Ctr. Koks, im Werthe von 308 026 ℳ, erzeugt. Zwei Schuhwaarenfabriken in Landeshut fertigten 48 000 Paar Schuhwaaren, die ihren Absatz hauptsächlich in Mittel⸗ und Süd⸗ deutschland fanden. K
Die Weberbevölkerung im Bezirk der Handels⸗ kammer betrug Ende 1877 199 und 3091 Lohnweber mit 1445 Webergehülfen und 1985 Spulern, dieselben fertigten 3874 Webe⸗ stühlen 181 242 Stück Leinen, Kreas und gemischte Stoffe, 60 435 Stück weniger als im Jahre 1876.
Handels⸗Register. Die Fendelgeegisteebntrcg, aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubri Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstad veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, d letzteren monatlich. 1 Altona. Bekanntmachung. 8 Bei Nr. 1383 unseres Firmenregisters ist heu das Erlöschen der daselbst registrirten Firm J. H. Drews vermerkt worden.
Altona, den 20. Juni 1878. 3
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
Bartenstein. Bekanntmachung.
Königliches Kreisgericht Bartenstein. In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 2. „Vorschuß⸗ und Kredit⸗Verein zu Bartenstein Spalte 4 unterm 17. Juni 1878 eingetragen: . In den Vorstand ist an Stelle des ausgeschie⸗ denen Controleurs, Kreisgerichts⸗Rendanten Carl Krause von hier, am 24. Februar 1878 der Gymnasiallehrer August Kapp hi Controleur gewählt und eingetreten.
Berlin. Handelsregister 1] des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 21. Juni 1878 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser “ woselbst unter Nr. 10,845 die hiesige Handlung in Firma: Paul Kurtz vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann Eduard Boecker ist in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Paul Kurtz als Handelsgesellschafter eingetreten und die nun⸗ mehr unter der Firma Paul Kurtz bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 6616 des Gesell schaftsregisters eingetragen. Demnächst ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 6616 die Firma: Paul Kurtz 1 und es sind als deren Gesellschafter die Kaufleute Emil Paul Kurtz und Friedrich August Eduard Boecker, Beide zu Berlin, eingetragen worden. Die Gefelschalt hat am 21. Junk 1878 begönnen. In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 6582 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Martin Brie & Co. vermerkt steht, ist eingetragen: 1 . Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueberein⸗ kunft aufgelöst. Der Kaufmann Martin Brie zu Berlin setzt das Handelsgeschäft unter un⸗ veränderter Firma, sowie unter Uebernahme sämmtlicher Aktiva und Passiva der gewesenen Handelsgesellschaft fort. Vergleiche Nr. 10,932 des Firmenregisters. Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 10,932 ne artin Brie & Co. 8 und als deren Inhaber der Kaufmann Martin Brie hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister sind:
unter Nr. 10,933 die Firma: Carl Lerm und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Lerm hier (jetziges Geschäftslokal: Elisa⸗ bethstraße 61), 1
unter Nr. 10,934 die Firma: Militair⸗Leder⸗
Appretur. A. Stein. Inhaber E. Freundlich und als deren Inhaber der Kaufmann Emil Freundlich zu Stolp i. Pommern (jetziges Geschäftslokal: Ziegelstraße 2)
eingetragen worden.
Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:
Meyer Hal— (Gesellschaftsregister Nr. 400) hat für ihr Handels⸗ geschäft dem Max Kaskel und Louis Putziger, beide zu Berlin, Kollektiv⸗Prokura dergestalt, ertheilt daß jeder derselben in Gemeinschaft mit einem anderen eingetragenen Prokuristen der Gesellschaft deren Firma zu zeichnen berechtigt ist.
resp. 3984 eingetragen worden.
Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:
L. Loewenthal & Co. (Gesellschaftsregister Nr. 6578) hat für ihr Handels⸗ geschäft dem Siegmund Loewenthal zu Berlin Pro⸗ kura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokuren⸗ register unter Nr. 3985 eingetragen worden.
Gelöscht sind: Firmenregister Nr. 8850: die Firma: Waldemar Rogall Firmenregister Nr. 10,376: die Firma: Carl Held Nachf. Berlin, den 21. Juni 1878. “ Königliches Stadtgericht. I. Abtheilung für Civilsachen.
Braunschweig. Im Handelsregister für die hiesige Stadt Vel III. Fol. 167 ist heute ein⸗ getragen die Firma: 8 Gebrüder Haering, als deren Inhaber die Buchhändler Emil Haerin hierselbst und Oscar Haering in Berlin, als O der Niederlassung Braunschweig und unter der Rubrik Rechtsverhältniß bei Handelsgesellschaften: Offene dree. begonnen am 1. Juni 1878. Braunschweig, den 18. Juni 1878.
HKerrzogliches Handelsgericht. 8 Tunica.
Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 39883 8